Konsensierte Streitbeilegung-höhere Akzeptanz und Tragfähigkeit bei der Lösung privatrechtlicher Konflikte - unipub
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Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Konsensierte Streitbeilegung – höhere Akzeptanz und Tragfähigkeit bei der Lösung privatrechtlicher Konflikte Vorgelegt von DI Anita STALLINGER Beurteiler: Assoz. Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen Graz, Februar 2021
Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................................................... 1 1 Systemisches Konsensieren................................................................................................ 5 1.1 Die Entstehung des Konsensierens .............................................................................. 5 1.2 Das SK-Prinzip ............................................................................................................ 6 1.3 Funktion und Veranschaulichung ................................................................................ 9 1.4 SK-Kennwerte und Varianten ................................................................................... 11 1.4.1 Passiv-Lösung .................................................................................................... 11 1.4.2 Normierter Widerstand ....................................................................................... 11 1.4.3 SK-Moderation ................................................................................................... 12 1.4.4 Einfache Problemstellungen, Schnellkonsensieren ............................................ 12 1.4.5 Komplexe Problemstellungen, vertieftes Konsensieren ..................................... 13 1.4.6 Die Fortsetzungsfrage ........................................................................................ 14 1.4.7 Anonymes Konsensieren .................................................................................... 15 1.4.8 Digitales Konsensieren ....................................................................................... 15 1.5 Forschungsfragen und Methodik ............................................................................... 16 2 Konflikt – ein hochkomplexer Begriff ............................................................................. 18 2.1 Ursachen und Sinn von Konflikten ........................................................................... 19 2.2 Konfliktarten .............................................................................................................. 20 2.2.1 Typisierung nach den Konfliktparteien .............................................................. 20 2.2.2 Typisierung nach der Erscheinungsform ............................................................ 21 2.2.3 Typisierung nach dem Streitgegenstand ............................................................ 21 2.2.4 Das Gerechtigkeitsproblem ................................................................................ 24 2.2.5 Systemisches Konsensieren in der Gerechtigkeitsbetrachtung .......................... 26 2.3 Umgang mit Konflikten ............................................................................................. 28 I
2.3.1 Vermeiden (Lose-Lose-Lösung) ........................................................................ 28 2.3.2 Nachgeben und Durchsetzen (Lose-Win-Lösung bzw Win-Lose-Lösung) ....... 28 2.3.3 Kompromiss (Win/Lose-Lose/Win-Lösung) ..................................................... 29 2.3.4 Konsens (Win-Win-Lösung) .............................................................................. 29 2.4 Konflikteskalation ..................................................................................................... 30 2.5 Vom Konflikt zum Rechtskonflikt ............................................................................ 31 2.6 Das SK-Prinzip als Streitbeilegungstool für privatrechtliche Konflikte ................... 33 3 Streitbeilegungsverfahren................................................................................................. 35 3.1 Drittentscheidungsverfahren im Zivilrecht ................................................................ 36 3.1.1 Der Zivilprozess ................................................................................................. 36 3.1.2 Das Außerstreitverfahren ................................................................................... 39 3.1.3 Das Schiedsverfahren ......................................................................................... 41 3.1.4 Vorzüge und Schwächen von Drittentscheidungsverfahren .............................. 44 3.2 Ausgewählte Verfahren mit eigenverantwortlicher Streitbeendigung ...................... 46 3.2.1 Verhandeln nach dem Harvard-Konzept ............................................................ 47 3.2.2 Die Mediation ..................................................................................................... 49 3.2.3 Das Collaborative Law- bzw Collaborative Practice Verfahren ........................ 52 3.2.4 Das Einigungsverfahren ..................................................................................... 55 3.2.5 Vorzüge und Schwächen von ADR-Verfahren .................................................. 58 3.3 Die Wahl des geeigneten Verfahrens ........................................................................ 60 4 Einsatzmöglichkeiten des SK-Prinzips ............................................................................ 61 4.1 SK in ordentlichen Gerichtsverfahren ....................................................................... 61 4.2 SK im Schiedsverfahren ............................................................................................ 62 4.3 SK im Harvard-Konzept ............................................................................................ 63 4.4 SK in der Mediation .................................................................................................. 64 4.5 SK im Rahmen von CL/CP Verfahren ...................................................................... 65 II
4.6 SK im richterlichen Einigungsverfahren ................................................................... 66 4.7 Zusammenfassende Betrachtung ............................................................................... 67 5 Empirischer Teil ............................................................................................................... 69 5.1 Die Forschungsmethode ............................................................................................ 69 5.1.1 Auswahl des geeigneten Forschungsverfahrens ................................................. 69 5.1.2 Festlegung des Personenkreises ......................................................................... 70 5.1.3 Datenerhebung ................................................................................................... 71 5.2 Auswertung ................................................................................................................ 72 Schlussbetrachtung und Interpretation ..................................................................................... 78 Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 83 Literatur ................................................................................................................................ 83 Gesetzesquellen .................................................................................................................... 89 Onlinequellen ....................................................................................................................... 90 Anhang 1: Fragebogen ............................................................................................................. 91 III
Abkürzungsverzeichnis Abs Absatz ADR Alternative Dispute Resolution Art Artikel AußStrG Außerstreitgesetz AVM Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln BG Bezirksgericht BGBl Bundesgesetzblatt B-VG Bundes-Verfassungsgesetz bzw beziehungsweise CL Collaborative Law CLP Collaborative Law and Practice CP Collaborative Practice EO Exekutionsordnung ff und die folgenden FLAG Familienlastenausgleichsgesetz gem gemäß Hrsg Herausgeber idF in der Fassung idR in der Regel iFamZ Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht JN Jurisdiktionsnorm LGZ Landesgericht für Zivilrechtssachen IV
lit litera Nr Nummer OE Organisations Entwicklung ÖJZ Österreichische Juristen-Zeitung RZ Österreichische Richterzeitung Rz Randzahl SK Systemisches Konsensieren SK-Prinzip Systemisches Konsens-Prinzip ua unter anderem uä und ähnliches UNCITRAL United Nations Commission on International Trade Law uvm und vieles mehr vgl vergleiche VIAC Vienna International Arbitral Centre (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) WIST Widerstandsstimmen Z Zahl zB zum Beispiel ZivMediatG Zivilrechts-Mediations-Gesetz ZKM Zeitschrift für Konfliktmanagement ZPO Zivilprozessordnung RGBL 1895/113 zT zum Teil V
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Schema SK-Prinzip: ............................................................................................. 7 Abbildung 2: Formeln zur Berechnung von Konfliktpotenzial und Akzeptanz ...................... 10 Abbildung 3: Konsensieren als kreativer Prozess .................................................................... 14 Abbildung 4: Verfahrensgerechtigkeit im SK-Prinzip ............................................................. 27 Abbildung 5: Umgang mit Konflikten ..................................................................................... 28 Abbildung 6: Konfliktlösungsverfahren ................................................................................... 35 Abbildung 7: Ausgewählte ADR-Verfahren ............................................................................ 47 Abbildung 8: Berufliche Tätigkeit der Teilnehmenden ........................................................... 72 Abbildung 9: Durchschnittlicher Widerstand im Vergleich .................................................... 75 Abbildung 10: Interesse an SK................................................................................................. 77 Abbildung 11: Anwendungsbereitschaft. ................................................................................. 77 Tabelle 1: Konsensierungstabelle Autofarbe ........................................................................... 10 Tabelle 2: Fragebogenauswertung b, c, d. ................................................................................ 73 Tabelle 3: Fragebogenauswertung Teil 1 ................................................................................. 74 Tabelle 4: Fragebogenauswertung Teil 2 ................................................................................. 76 VI
VII
Einleitung Mit der Methode des Systemischen Konsensierens haben Erich Visotschnig und Siegfried Schrotta ein Entscheidungsinstrument entwickelt, das ihrer Überzeugung nach prozessbedingt bei allen Akteuren konstruktives Verhalten hervorruft und stark konfliktlösend wirkt.1 Auseinandersetzungen friedlicher zu lösen – dieses Anliegen ergibt sich bei zahlreichen Anwendungsfällen, von Entscheidungsfindungen innerhalb von Familien oder sich selbst organisierenden Einheiten über Streitigkeiten im unternehmerischen Umfeld bis hin zu politischen Abstimmungen. In der vorliegenden Arbeit wird hinterfragt, ob die „Dimension und Dynamik, die in diesem System steckt“,2 auch zur Lösung von Privatrechtskonflikten taugt, die regelmäßig verhärtet sind und in der Konflikteskalation eine weit fortgeschrittene Stufe erreicht haben.3 Gerade in solchen Fällen ist der Bedarf an einer nachhaltigen und umfassenden Streitbereinigung erheblich, die weiteren Spannungen und Stellvertreterkonflikten vorbeugt. Allerdings ist das Systemische Konsensieren unter Rechtsexperten wie Richtern und Anwälten kaum bekannt, demzufolge wird diese Problemlösungsmethode von ihnen bislang so gut wie nicht eingesetzt. Der Reiz dieser Arbeit besteht für mich darin, das Potenzial in Bezug auf Konfliktlösungen, von dem die Erfinder und Anwender des SK-Systems überzeugt sind, zu evaluieren, um in Verbindung mit unserem Rechtssystem, den derzeit praktizierten gerichtlichen sowie alternativen Streitbeilegungsverfahren und den maßgeblichen rechtssoziologischen Aspekten darauf aufbauend sinnvolle Erweiterungsideen im zivilrechtlichen Kontext zu generieren. Doch was ist eigentlich ein Konflikt und was sind seine Ursachen? Sich mit dem nicht wenig komplexen Themenkreis des Konflikts zu beschäftigen, hilft, ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie ungemein vielfältig sowohl Ursachen als auch Erscheinungsformen von Auseinandersetzungen sind und erleichtert demgemäß das Verständnis für unterschiedliche Bearbeitungsstrategien. Auch das Thema Gerechtigkeit nimmt Einfluss auf die Tragfähigkeit der Streitbeilegung. Anhand des Gerechtigkeitsproblems wird verdeutlicht, 1 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Systemisches Konsensieren5 (2020) 10. 2 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 11. 3 Siehe Kapitel 2.4. 1
dass sich Fairness kaum generalisieren lässt, sondern individuell unterschiedlich wahrgenommen wird und sich keinesfalls nur am Ergebnis messen lässt. Streitklärungen, an denen die betroffenen Parteien partizipieren und die mit ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden übereinstimmen, führen regelmäßig zu einer tragfähigen und umsetzbaren Bereinigung. Diese Faktoren werden beim Konsensieren systemimmanent einbezogen und davon könnten die Anwender bei der Lösung von zivilen Rechtskonflikten profitieren. Folglich gilt es zu klären, welche Auseinandersetzungen einer rechtlichen Regelung überhaupt zugänglich sind, wann diese sich in Rechtskonflikte verwandeln und welche Wege derzeit zur Verfügung stehen, um sie zu überwinden. In erster Linie sind freilich die zivilgerichtlichen Verfahren zu nennen. Neben dem Zivilprozess und dem für gewisse Materien vorgesehenen Außerstreitverfahren an den staatlichen Gerichten werden vor allem im unternehmerischen Kontext private Schiedsgerichte regelmäßig zur Lösung von zivilrechtlichen Streitfragen konsultiert.4 Die Analyse von Ablauf und Zweck dieser Gerichtsverfahren im dritten Kapitel verdeutlicht, dass infolge der Beschränkung auf rechtserhebliche Sachthemen wichtige Interessen und Bedürfnisse der Streitparteien unzureichend einbezogen werden. Im Ergebnis führt so manche richterliche Entscheidung zwar zu einer kurzfristigen Streitbeendigung, nicht aber zu einer dauerhaften Klärung.5 Wenn nämlich das Urteil subjektiv als unfair empfunden wird, kommt es erfahrungsgemäß zu Frustrationen, die oftmals den Nährboden für neue Auseinandersetzungen bilden. Aus dieser Erkenntnis heraus resultiert ein allmählicher Wandel in der Streitkultur während der vergangenen Jahrzehnte. Der Bereich der Alternativen Streitbeilegung hat sich umfassend weiterentwickelt und eröffnet heute zahlreiche Optionen zur selbstbestimmten Parteieneinigung, meist unterstützt von einem unbeteiligten Dritten.6 Im vorliegenden Zusammenhang werden einige für dieses spezifische Thema besonders taugliche Modelle exemplarisch beleuchtet und in Bezug zum SK-Prinzip gebracht sowie die Unterschiede zu den gerichtlichen Möglichkeiten der zivilrechtlichen Konfliktaustragung herausgearbeitet. Beim Systemischen Konsensieren entwickeln die Beteiligten in einem strukturierten Verfahren eine interessensbasierte und daher für alle akzeptable Lösung, was dem Grundgedanken von Verfahren mit eigenverantwortlicher Streitbeendigung wesentlich 4 Meisinger/Salicites, Alternative Formen der Streitbeilegung, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Alternative Formen der Konfliktbereinigung (2016) 1 (7). 5 Reinprecht/Csar, Wenn sich zwei streiten – doch niemand sich freut, Juridikum 2015, 151 (151). 6 Hauska, Kulturwandel der Konfliktregelung, RZ 2016, 216 (217). 2
besser entspricht als dem der Drittentscheidungsverfahren. Aufgrund ihres privatrechtlichen Bezugs und ihrer spezifischen Anforderung, weisen unter anderem das Einigungsverfahren wie auch das Collaborative Law Verfahren entsprechendes Potenzial auf. Beim Einigungsverfahren handelt es sich um einen in das staatliche Gerichtsverfahren eingebetteten freiwilligen Streitbeilegungsversuch. Der nicht entscheidungsbefugte Einigungsrichter arbeitet ehrenamtlich und ermutigt die Streitparteien innerhalb eines engen zeitlichen Rahmens zu einer interessensgerechten Streitbeilegung. Im Collaborative Law Verfahren oder Collaborative Practice Verfahren vermitteln anstelle des neutralen Richters zwei parteiische Anwälte zwischen den Konfliktparteien.7 Oft wird das Team durch interdisziplinäre Spezialisten erweitert. Durch die Beteiligung vieler Personen spielt auch hier der Zeitfaktor mit, da die Kosten sich mit zunehmender Verfahrenslänge intensivieren. Im empirischen Teil gilt es zu hinterfragen, ob sich das Konsensieren zur Streitklärung innerhalb dieser Verfahren eignet und sich in diese integrieren lässt. Folglich werden im Rahmen einer Befragung die im Systemischen Konsensieren liegenden Chancen im privatrechtlichen Kontext geprüft und die Tauglichkeit einer nutzbringenden Anwendung aufgezeigt, um diese und in der Folge weitere Streitbeilegungsverfahren weiterzuentwickeln und voranzubringen. 7 Greger/Unberath/Steffek, Recht der alternativen Konfliktlösung2 (2016) D Rz 12. 3
Soweit in der vorliegenden Arbeit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen aus Gründen des besseren Verständnisses sowie der leichteren Lesbarkeit in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen gleichermaßen. 4
1 Systemisches Konsensieren 1.1 Die Entstehung des Konsensierens Der Grazer Mathematiker und Physiker Erich Visotschnig erlebte Ende der 70er Jahre im Zuge der Gründung einer alternativen Schule, wie schwierig sich Entscheidungsfindungen mit anderen Eltern trotz ähnlich gelagerter Interessen und teils sogar freundschaftlicher Beziehungen mit der klassischen Mehrheitsabstimmung gestalten können. Viele Fragestellungen zur Schulorganisation führten zu zeitraubenden und konfliktreichen Debatten und mündeten oft in Ratlosigkeit, Frust und Ärger. Visotschnig erkannte als systemisch bedingte Ursache für die Auseinandersetzungen die auf das Mehrheitsprinzip ausgelegte demokratische Abstimmung und zugleich den Bedarf an einer lösungsorientierten, insbesondere konfliktärmeren Methode zur Entscheidungsfindung.8 Gemeinsam mit seinem Freund und Arbeitskollegen Siegfried Schrotta, beide waren zu dieser Zeit als Systemanalytiker in einem internationalen Computerkonzern tätig,9 legte er im Jahr 2005 den Grundstein für das Systemische Konsensieren, das sie über viele Jahre in diversen Konstellationen erprobten und schrittweise weiterentwickelten.10 Als entscheidende Größe führten sie die Minimierung des Widerstands ein, der als potenzielle Keimzelle für Konflikte gilt und bei Mehrheitsentscheidungen, insbesondere im Fall von Stimmenthaltungen, kaum Ausdruck findet. Zwischenzeitlich sind mehrere Bücher zu diesem Thema erschienen und bei Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit Entscheidungsfindungen stehen ausgebildete und zertifizierte SK-Experten und Moderatoren zur Verfügung. Interessierte können die Durchführung des Verfahrens in Lehrgängen und Seminaren in Österreich, Deutschland und der Schweiz kennenlernen und trainieren. Neben vier Ausbildungszentren und dem Verein zur Förderung des SK-Prinzips wurde 2010 ISYKONSENS International gegründet.11 Dieses Institut für Systemisches Konsensieren vernetzt Anwender und dient dazu, das SK- Prinzip weiter zu verbreiten und zu optimieren.12 Derzeit liegt der Fokus auf flexiblen, agilen Anwendungen, zB als Online-Tool oder per App. 13 8 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 127. 9 Schrotta in Schrotta (Hrsg), Wie wir klüger entscheiden (2011) 245. 10 www.sk-prinzip.eu/sk-prinzip/sk-historie [11.02.2021]. 11 Schrotta in Schrotta 247; Maiwald, Smart entscheiden!2, 88. 12 www.sk-prinzip.eu/sk-community [11.02.2021]. 13 Berger, Systemisches Konsensieren 2.0, Konfliktdynamik 2019, 154 (154); Kapitel 1.4.8. 5
1.2 Das SK-Prinzip Der Begriff „Systemisches Konsensieren“ beschreibt ein intuitives und pragmatisches Entscheidungsmodell. Es führt zur Auswahl jenes Vorschlags, der das geringste Konfliktpotenzial enthält und somit dem Konsens am nächsten kommt. Systemisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Übereinstimmung prozessbedingt gefunden wird und zwar unabhängig vom guten Willen der einzelnen Beteiligten,14 denn sie lässt sich mit der Hilfe von skalierten Widerstandswerten nachvollziehbar berechnen und darstellen.15 Präziser gesagt handelt es sich beim SK-Prinzip um eine Ansammlung von Werkzeugen und spezifischen Anwendungen,16 die mit einem bestimmten Mindset verbunden sind.17 Daher ist das Konsensieren flexibel an die Komplexität und Erfordernisse der betroffenen Auseinandersetzung anpassbar. Der Grundprozess lässt sich in vier Phasen beschreiben.18 Schritt 1: Aufgabenklärung und Fragestellung Zu Beginn wird das Problem für alle Beteiligten umschrieben und eine übergeordnete, für eine Bandbreite an kreativen Lösungsoptionen offene Frage formuliert. Um die vorhandenen Wünsche und Bedürfnisse einzubeziehen wird erfasst, welche Eigenschaften eine gute Lösung für die involvierten Personen ausmacht. Schritt 2: Lösungsvorschläge Im nächsten Schritt werden von den Beteiligten beliebig viele Vorschläge erarbeitet, die wertfrei und unkommentiert aufgenommen werden. Dabei können Brainstorming oder andere Kreativitätstechniken zum Einsatz kommen.19 Schritt 3: Bewertung Jeder Lösungsansatz wird von jedem Mitentscheider graduell abgestuft bewertet. Diese Bewertung erfolgt im Gegensatz zu anderen Verfahren nicht nach Zustimmung, sondern drückt das Vorhandensein von Ablehnung aus, was für das SK-Prinzip essenziell ist. 14 Berger, Konfliktdynamik 2019, 155. 15 Maiwald, Smart entscheiden2, 106. 16 Berger, Konfliktdynamik 2019, 155. 17 Maiwald, Smart entscheiden2 (2019) 81. 18 Maiwald, Smart entscheiden2, 28. 19 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 90 ff; Bohinc, Systemisches Konsensieren, https://www.projektmagazin.de/methoden/systemisches-konsensieren#paywall-cutoff [11.02.2021] 6
Schritt 4: Erfassung und Reihung Nun werden alle Vorschläge tabellarisch erfasst, ausgewertet und als feinstufiges Bild veranschaulicht. Abbildung 1: Schema SK-Prinzip: https://www.sk-prinzip.eu/methode/ Gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits eine für alle annehmbare Lösung, kann sie übernommen werden. Falls die bestgereihten Ergebnisse jedoch hohe Ablehnungswerte aufweisen, dient die Matrix als Meinungsbild. Dann werden im 5. Schritt die Bedenken im Rahmen eines Reflexionsprozesses hinterfragt und besprochen, woraus sich adaptierte oder neue Lösungsvarianten für eine erneute Konsensierungsschleife entwickeln.20 Integraler Bestandteil des gesamten Prozesses ist die Achtung vor dem Nein, die aus der Haltung resultiert, Widerstand ernst zu nehmen und zu berücksichtigen.21 Demgemäß lautet die zentrale Frage beim Systemischen Konsensieren „Spricht etwas gegen diese Lösung? Und, falls ja, wie gravierend sind die Bedenken?“ Diese Herangehensweise fördert nach Schrotta/Visotschnig einen Interessensausgleich, der Rücksichtnahme und Einfühlungs- vermögen begünstigt, während Pro-Stimmen zum Einsatz von Autorität, Überzeugungskraft, Rivalität, Koalitionsbildungen uä führen.22 Die SK-Experten formulieren den Anspruch, dass die Bewertung anhand von Widerstandspunkten anstelle von Zustimmung dem gemeinschaftlichen Konsens besser entspricht, weil sie Machtorientierung und Gruppenegoismen implizit vorbeugt und zu einer 20 Maiwald, Smart entscheiden2, 29 ff; Obermaier, Vernetztes Führen, unterstützt vom SK-Prinzip, in Schrotta 132 (135). 21 Maiwald, Smart entscheiden2, 28. 22 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 20. 7
Verhaltensumkehr führt.23 Sie konstatieren, dass Einwände nicht das Gegenteil von Befürwortung darstellen, sondern sich in einer anderen Dimension bewegen.24 Jene Teilnehmer, die alle Lösungsoptionen gleich einstufen oder aber nach der „Alles oder Nichts“ Strategie ihren eigenen Vorschlag mit 0, die übrigen jedoch mit 10 Widerstandsstimmen bewerten, überlassen die Gruppenentscheidung in der Regel den anderen. Meist kommt bei dieser Bewertung nämlich dasselbe Ergebnis zustande, wie wenn sie gar nicht mitgestimmt hätten. Machtorientierte Bewertung schadet so den eigenen Interessen.25 Sie kann dazu führen, dass die von einem am meisten abgelehnte Option gewinnt, was auch als Selbstreinigungseffekt bezeichnet wird.26 Anstelle sich durchzusetzen, entspricht es bei dieser Form der Abstimmung der strategischen Vernunft, sich mit den Vorschlägen der anderen Teilnehmer auseinanderzusetzen und zu prüfen, inwieweit sie mit der eigenen Vorstellung kompatibel sind.27 Das Vorschlagen eigennütziger Lösungen wird hingegen mit Widerstand bestraft.28 Beim Konsensieren kommt jeder einzelnen Entscheidungsoption und jeder Bewertung das gleiche Gewicht zu, was zur Auflösung von Abhängigkeitsverhältnissen führt.29 Dabei stehen die einzelnen Lösungsideen nicht in Konkurrenz, sondern können als Inspiration für weitere Vorschläge dienen. Gibt es gegen eine Entscheidungsalternative einen massiven Vorbehalt, wird dieser nicht übersehen oder übergangen. Vielmehr werden Bedenken ab dem Wert 8 gezielt hinterfragt, denn nur, wenn der Grund dafür bekannt ist, können sie in neue kreative Lösungen einbezogen und auf diesem Weg abgebaut werden,30 sind die Entwickler des SK-Prinzips überzeugt. Sie verstehen Widerstand als Hinweis darauf, dass gute Lösungen noch nicht vorliegen und daher weiter danach gesucht werden sollte. Durch das aktive Interesse an Bedenken und Einwänden und der ernsthaften Auseinandersetzung damit31 ermöglicht das Konsensieren stabile Entscheidungen auf Augenhöhe und gleichzeitig die Vorbeugung weiterer Auseinandersetzungen. Denn Widerstand birgt jede Menge Konfliktpotenzial. 23 Schrotta in Schrotta 7, 23. 24 Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip (2016) 70 ff. 25 Glunz, Systemisches Konsensieren, ZKM 2019, 13 (15). 26 Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip 20. 27 Schrotta in Schrotta 41; Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 47 ff. 28 Schrotta in Schrotta 61. 29 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 41. 30 Maiwald, Smart entscheiden2, 106. 31 Maiwald, Smart entscheiden2, 82. 8
1.3 Funktion und Veranschaulichung Die Grundmethode ist anhand eines anschaulichen Fallbeispiels um vieles einfacher zu vermitteln als nur in der Theorie, tieferes Verständnis erwächst jedenfalls mit der praktischen Anwendung.32 Daher wird die Funktionsweise zunächst an einem Praxisbeispiel aus einer deutschen Marketingagentur demonstriert.33 Gewählt wurde ein von Paulus/Schrotta/Visotschnig dokumentierter Fall34 in der Variante des Auswahlkonsensierens, in dem die Lösungsvorschläge nicht erst zu erarbeiten sind, sondern bereits vorliegen.35 Vier erfahrene Werbeprofis sollen sich mit ihren Kollegen auf die Farbe eines neuen Automodells für eine große Werbekampagne einigen. Jeder favorisiert einen unterschiedlichen Farbton, weshalb eine demokratische Abstimmung ein Patt ergibt. Trotz langwieriger Diskussionen erscheint die Sachlage aussichtlos, weil kein Kollege zum Nachgeben bereit ist, vielmehr ist jeder von seinem eigenen Vorschlag fest überzeugt. Der Auftraggeber möchte nicht entscheiden, dafür hat er ja Experten beauftragt. 36 Mithilfe des Konsensierens soll eine für alle Akteure annehmbare Entscheidung getroffen werden. Dazu erhalten die vier Kollegen je einen Abstimmungsbogen mit den Farbvorschlägen Dunkelblau, Silbergrau, Rot und Schwarz. Zunächst bewerten sie jede Lösungsalternative unabhängig voneinander mit Widerstandsstimmen von 0-10 in Form einer Rangordnung, die ihren Vorlieben entspricht. Dabei bedeuten 10 Widerstandspunkte „das möchte ich auf gar keinen Fall“, 0 Widerstandsstimmen hingegen „diese Option geht für mich in Ordnung“, dazwischen sind feine Abstufungen möglich.37 Im nächsten Schritt sieht das Verfahren vor, dass die abgegebenen Werte in eine Matrix eingetragen und addiert werden.38 Der Widerstand in Prozent, der sich aus der Summe der Widerstandsstimmen dividiert durch die gesamten Widerstandsstimmen errechnen lässt, stellt das Konfliktpotenzial dar. Die Kennzahl der Akzeptanz wird ebenfalls anhand der Gruppenablehnung gemessen, die Formel dafür lautet 100% minus Konfliktpotenzial in %, 32 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 20. 33 Weitere Beispiele aus der Praxis siehe Maiwald, Smart entscheiden2; Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsen- sieren5; Schrotta (Hrsg), Wie wir klüger entscheiden. 34 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 13 ff. 35 Maiwald, Smart entscheiden2, 80. 36 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 13 ff. 37 Maiwald, Smart entscheiden2, 29. 38 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 16. 9
sie umfasst demzufolge neben den Befürwortern auch jene Teilnehmer, die bereit sind, diese Entscheidung mitzutragen.39 Summe Widerstandsstimmen Einzelvorschlag Konfliktpotenzial = 100 * Gesamte Widerstandsstimmen (WIST) Akzeptanz = 100 – Konfliktpotenzial Abbildung 2: Formeln zur Berechnung von Konfliktpotenzial und Akzeptanz (Quelle: eigene Darstellung, angelehnt an Maiwald, Smart entscheiden2, 95). A B C D Summe WIST in Akzep- Rang WIST % tanz Dunkelblau 0 2 4 3 9 15% 85% 1 Silbergrau 5 0 8 5 18 29% 71% 3 Rot 7 4 0 6 17 27% 73% 2 Schwarz 3 7 8 0 18 29% 71% 3 Gesamte WIST 62 Tabelle 1: Konsensierungstabelle Autofarbe (Quelle: eigene Darstellung, angelehnt an Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 17). Im klar differenzierten Ergebnis sieht man, dass die Farbe Dunkelblau dem Konsens am nächsten kommt und somit als „konsensiert“ gilt,40 weil sie mit dem Konfliktpotenzial von 15% die geringsten Gesamtbedenken der Gruppe hervorruft. Die Abstimmung verlief strukturiert und zeiteffizient. Dank des Zustandekommens der Lösung ohne Streitgespräche steht am Ende niemand als Verlierer da. Mit der Farbe Dunkelblau wird ein Vorschlag auf Basis der kollektiven Gruppenintelligenz ausgewählt, der aufgrund des transparenten Verfahrens und dem Einbeziehen der individuellen Bedürfnisse eine hohe Akzeptanz erwarten lässt.41 39 Schrotta in Schrotta 50. 40 Visotschnig E, Entscheidung unter Mitwirkung Vieler, in Ferz/Salicites/Storr (Hrsg), Mediation und BürgerInnenbeteiligung (2015) 29 (31). 41 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 18. 10
1.4 SK-Kennwerte und Varianten Neben dem Konfliktpotenzial und der Akzeptanz42 lassen sich beim Systemischen Konsensieren weitere Werte berechnen, die eine signifikante Aussagekraft für die Qualität der Lösung haben. Abhängig von der Anforderung lässt sich das Modell dosieren43 und bietet ein Spektrum an Varianten.44 Im Folgenden werden einige der gängigsten Versionen und Kennwerte überblicksartig dargestellt. 1.4.1 Passiv-Lösung Bei Veränderungsprozessen empfiehlt es sich, eine Passiv-Lösung als Vorschlag anzubieten. Sie beschreibt den Zustand, der eintritt, wenn keine andere Entscheidung gefunden wird.45 Ihre Bewertung veranschaulicht, ob eine Veränderung stattfinden oder der aktuelle Zustand beibehalten werden soll. Gleichzeitig legt sie die Grenze des Zumutbaren fest. Für alle Optionen, die einen höheren Widerstand als die Passiv-Lösung erreichen, ist die Gruppe nicht bereit.46 Die Passiv-Lösung sollte immer positiv formuliert sein, da die skalierte Ablehnung einer negativen Lösung sich schwieriger gestaltet.47 Je höher die Akzeptanz der Passivlösung, desto weniger wird das Problem von den involvierten Personen als schwerwiegend eingestuft. Demzufolge sind der Änderungswille und das Engagement für die Realisierung einer anderen Lösung nur begrenzt vorhanden.48 1.4.2 Normierter Widerstand Ähnliches gilt für die durchschnittliche Ablehnung, auch normierter Widerstand genannt. Dazu dividiert man die Anzahl der Widerstandsstimmen durch die Anzahl der Teilnehmer. Aus einem hohen normierten Widerstand lässt sich ablesen, dass eine wirklich gute Lösungsalternative bislang nicht gefunden wurde und noch Diskussionsbedarf bzw Kreativität für eine tragfähige Entscheidung erforderlich ist.49 Um diesen Kennwert im Fallbeispiel „Autofarbe“ zu prüfen, werden die neun Widerstandsstimmen für Dunkelblau durch die vier Teilnehmer dividiert, das ergibt 2,25 und somit ein akzeptables Resultat. 42 Siehe Kapitel 1.3, Abbildung 2. 43 Maiwald, Smart entscheiden2, 28. 44 Maiwald, Smart entscheiden2, 79. 45 Berger, Konfliktdynamik 2019, 155. 46 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 39, 42; Maiwald, Smart entscheiden2, 98. 47 Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip 14. 48 Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip 16. 49 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 53 ff; Schrotta in Schrotta 44. 11
1.4.3 SK-Moderation Die Person, die den Prozess initiiert und steuert, kann bei einfachen Problemstellungen durchaus ein Teammitglied in Doppelfunktion sein. Die Rolle des SK-Moderators deckt sich weitgehend mit der Leitung eines klassischen Moderationsverfahrens. Werden die Konflikte hingegen komplexer, ist die Zuziehung eines externen SK-Moderators zielführend, der sich auf diese Aufgabe konzentrieren und seine Erfahrungen einbringen kann.50 1.4.4 Einfache Problemstellungen, Schnellkonsensieren Im Alltag ist das Konsensieren mit wenig Aufwand umzusetzen,51 eine achtsame Grundhaltung, die Berücksichtigung nonverbaler Einwände, wie etwa Stirn runzeln oder Augenbrauen hochziehen, und das Hinterfragen von Hemmnissen sind für das Schnellkonsensieren meist ausreichend.52 Beim vereinfachten Bewerten folgt das Verfahren der schematischen Darstellung nach Abbildung 1. Die Einwandsskala kann etwa von der klassischen Bewertung von 0-10 auf ein Schulnotensystem oder ein sehr einfaches dreiteiliges Schema reduziert werden.53 Letzteres ist ohne jegliche Hilfsmittel in Form von Handzeichen durchführbar. Keine Hand heben bedeutet demnach keine Ablehnung, eine Hand heben drückt mittlere Bedenken aus und durch das Heben beider Hände kann hoher Widerstand signalisiert werden.54 Mithilfe der Einwandfrage „Gibt es Einwände gegen diesen Vorschlag?“ kann regelmäßig sichergestellt werden, dass der Ablauf von allen Mitentscheidenden akzeptiert wird. Wenn es Widerstand gibt, ist dieser entsprechend zu berücksichtigen.55 Dass diese Methode simpel anzuwenden ist, sehen Schrotta/Visotschnig in Form von positiven Erfahrungen im Konsensieren mit Kindern ab dem Kindergarten- und Vorschulalter bestätigt.56 50 Maiwald, Smart entscheiden2, 101. 51 Maiwald, Smart entscheiden2, 106. 52 Maiwald, Smart entscheiden2, 32. 53 Maiwald, Smart entscheiden2, 80. 54 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 59. 55 Maiwald, Smart entscheiden2, 33. 56 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 73 ff; Maiwald, Smart entscheiden2, 64. 12
1.4.5 Komplexe Problemstellungen, vertieftes Konsensieren Bei einfachen Fragen bietet das Konsensieren eine einfache Umsetzung. Werden die Konflikte hingegen problematischer, lässt sich das System situativ erweitern. Mithilfe der methodischen Herangehensweise und dem Einsatz von dutzenden SK-spezifischen Instrumenten,57 wie Kalkulationsprogrammen, vorgedruckten Konsensierungsblättern, Handy Voting, einer Trendkonsensierung uä, kann auf komplexere Problemstellungen, eine größere Anzahl von Teilnehmern, Zeitdruck usw eingegangen werden. Auch Kreativitätstechniken und weitere allgemeine Streitbeilegungstools werden bei Bedarf angewendet. Dann sind Erfahrung und Übung im Moderieren hilfreich, um den Prozess effizient und erfolgreich durchzuführen. Das vertiefte Konsensieren erfolgt als kreativer Prozess, der Parallelen zur klassischen Moderation bzw Mediation aufzeigt. Verkürzt, aber für diese Arbeit hinreichend dargestellt, wird zunächst die Ausgangslage für alle Beteiligten geklärt. Es folgt die Formulierung einer weit gefassten übergeordneten Fragestellung. In einer Informationsrunde werden gegebene Rahmenbedingungen, wie etwa rechtliche, finanzielle oder zeitliche Vorgaben sowie die Verbindlichkeit der Entscheidung erörtert.58 Hierauf bietet sich die Gelegenheit, individuelle Sichtweisen oder Wünsche einzubringen, die zwar zur Klärung hinterfragt, jedoch nicht diskutiert werden dürfen. Jedem Teilnehmer steht es nämlich zu, seine Sichtweise zu vertreten59 und diese ist nicht verhandelbar. Anschließend werden sowohl einzeln als auch gemeinsam Lösungsvarianten entwickelt. Dabei ist es legitim, die Ideen anderer auszubauen. Nach dem Auflisten der Vorzüge und Nachteile der vorhandenen Optionen erfolgt die vorläufige Bewertung,60 die als Meinungsbild visualisiert wird. Hohe Einzelwiderstände werden insbesondere bei den bestgereihten Lösungen hinterfragt und durch Anpassen der Vorschläge aufgelöst. Nun ist der Prozess wieder ab der Phase Vor- und Nachteile fortzusetzen. Sobald eine für alle akzeptable Lösung vorliegt, die keine hohe Ablehnung aufweist, kann die Bewertung abgeschlossen und das endgültige Ergebnis fixiert werden.61 57 Maiwald, Smart entscheiden2, 33, 106. 58 Maiwald, Smart entscheiden2, 75. 59 Maiwald, Smart entscheiden2, 76. 60 SK Bewertungsablauf siehe Kapitel 1.3. 61 Maiwald, Smart entscheiden2, 76 ff; Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip 43 ff. 13
Klärung der Ausgangslage Übergeordnete Frage Informationsrunde/Rahmen Individuelle Sichtweise Lösungsentwicklung Vor- und Nachteile Meinungsbild keine hohen hohe Widerstände Widerstände Abschluss/Entscheidung Widerstände hinterfragen Vorschläge anpassen Abbildung 3: Konsensieren als kreativer Prozess (Quelle: eigene Darstellung angelehnt an Maiwald 76). 1.4.6 Die Fortsetzungsfrage Mit dieser Frage ist zu entscheiden, wie die Beteiligten mit einem Bewertungsresultat umgehen.62 Die Frage „Wie tun wir weiter?“ klärt einerseits, wie mit einem allenfalls vorhandenen hohen Widerstand umzugehen ist, also ob das Ergebnis final ist oder durch Anpassen weiter verbessert wird. Zum anderen legt die Fortsetzungsfrage offen, ob die getroffene Entscheidung restlos geklärt und ausführbar ist, etwa hinsichtlich der Zuständigkeiten und Ressourcen.63 62 Berger, Konfliktdynamik 2019, 155. 63 Visotschnig E./Visotschnig V., Einführung in das SK-Prinzip 27 ff. 14
1.4.7 Anonymes Konsensieren Insbesondere bei konfliktbehafteten Materien oder ungleichen Autoritätsverhältnissen empfiehlt sich eine anonyme Abstimmung in Form eines geheimen Wahlvorgangs.64 Als Hilfsmittel für die Durchführung der vertraulichen Bewertung eignen sich Abstimmungszettel sowie ein Flipchart, alternativ dazu eine Excel-Tabelle und ein Beamer. Ebenso ermöglicht die Online-Variante anonymes Konsensieren. Das Hinterfragen hoher Widerstandswerte gestaltet sich bei der anonymen Durchführung jedoch naturgemäß schwieriger. 1.4.8 Digitales Konsensieren Für zeit- und ortsungebundenes Konsensieren wurden zwei Softwaretools entwickelt,65 zum einen das Online-Programm „Acceptify“, das für private Nutzer kostenlos ist,66 zum anderen eine App mit dem Namen „Concide“. Die Konsensierungsvorgänge laufen mit den digitalen Werkzeugen ähnlich wie der analoge Prozess ab. Bei „Concide“ wird im ersten Schritt das Thema definiert und ein Entscheidungsraum eröffnet, in dem die Passiv-Lösung und der zeitliche Rahmen festgelegt werden. Anschließend werden die bereits vorliegenden Lösungsvorschläge erfasst.67 In der nächsten Phase können die Mitentscheider die vorhandenen Optionen kommentieren und durch kreative Lösungsideen ergänzen. Alle vorgeschlagenen Alternativen werden nun bewertet, indem der Grad der Ablehnung ausgedrückt wird. Diese Art der Widerstandsmessung, die das gesamte Verfahren prägt, bleibt in jeder Form der analogen und digitalen Durchführung konstant. Falls sich nach der Ermittlung der Kennzahlen ein wenig eindeutiges Ergebnis zeigt, kann man mit der App eine weitere Konsensierungsschleife anlegen und das Verfahren unter Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse wiederholt in Gang setzen.68 64 Maiwald, Smart entscheiden2, 81. 65 Paulus/Schrotta/Visotschnig, Konsensieren5, 61. 66 www.acceptify.at [11.02.2021]. 67 Köppel, Systemisches Konsensieren, OE 2019, 100 (100). 68 Köppel, OE 2019, 101. 15
1.5 Forschungsfragen und Methodik Wie bereits erwähnt wurde das SK-Prinzip in der Herbeiführung von Gemeinschaftsentscheidungen und der Auflösung von Kontroversen schon jahrelang erprobt, anfangs anhand von Rollenspielen, später in realen Konfliktsituationen. Als erfolgreiche Einsatzbereiche lassen sich Teamentscheidungen in Unternehmen, in sich selbst organisierenden Einheiten, im familiären Bereich, in politischen Gruppierungen69 uvm anführen. Die SK-Methode zur konfliktärmeren Problemlösung wird jedoch bei eskalierten Rechtsstreitigkeiten nicht eingesetzt, zumindest im Kreis der Entwickler und österreichischen SK-Experten gibt es darüber keine Kenntnis. Auch wissenschaftliche Studien zum Thema Systemisches Konsensieren im privatrechtlichen Kontext existieren bislang nicht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Eignung der Anwendung dieses Verfahrens aufzuzeigen und daraus resultierend relevante Erweiterungsideen für die Beilegung von zivilrechtlichen Konflikten zu entwickeln. In diesem Zusammenhang interessiert insbesondere, ob die SK-Methode als wertvolles Instrument verstärkt und nutzbringend in bestehende Verfahren eingebettet werden kann. Weil tragfähige Lösungen von konfliktbehafteten Problemen, wie sie gerade in Form von zivilrechtlichen Streitfällen vorliegen, zeitliche, personelle wie auch emotionale Ressourcen sparen, hat der Forschungsgegenstand nicht nur für Streitparteien selbst Relevanz, sondern ebenso für jene Fachleute, die sich beruflich damit beschäftigen. Nicht zuletzt sei erwähnt, dass auch die Allgemeinheit profitieren kann, die beachtliche Anteile an den Kosten der staatlichen Streitbeilegungsinstitutionen trägt. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Klärung folgender Fragen definiert: 1. Ist die SK-Methode zur Lösung von privatrechtlichen Konflikten tauglich? 2. Welche Verfahren eignen sich vorrangig für die Anwendung des Modells? 3. Besteht in der Praxis Interesse an diesem konsensnahen Entscheidungsverfahren? 4. Ist Bereitschaft für die tatsächliche Anwendung vorhanden? Die Ausarbeitung gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Als Ausgangspunkt für die Überlegungen dient eine umfassende Literaturstudie, mit welcher die ersten beiden Forschungsfragen beantwortet werden. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die 69 Berger, Konfliktdynamik 2019, 154. 16
Themenfelder Konflikte, zivilrechtliche Verfahren und alternative Streitbeilegung. Diese werden jeweils aufbereitet, mit dem Systemischen Konsensieren in Zusammenhang gebracht und evaluiert. Aufschluss über die Forschungsfragen drei und vier soll der empirische Part dieser Arbeit geben. Als Erhebungsmethode wird eine standardisierte Befragung gewählt, um die Sichtweisen und Einschätzungen von möglichst vielen Rechtsexperten zu diesem Thema aufzuzeigen. Darüber hinaus dienen die persönlichen Erfahrungen der Fachleute zur Ergänzung der Erkenntnisse aus dem theoretischen Teil.70 70 Siehe Kapitel 5. 17
2 Konflikt – ein hochkomplexer Begriff In diesem Kapitel soll der komplexe Begriff Konflikt in seiner Vielgestaltigkeit beleuchtet werden, um das Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze in der Methodik der Streitbeilegung zu vertiefen. Die Bezeichnung Konflikt lässt sich vom lateinischen Begriff „conflictus“ herleiten71 und wird mit Zusammenstoß, aber auch mit Kampf übersetzt.72 In der wissenschaftlichen Konfliktforschung existiert keine allgemeingültige und einheitlich anerkannte Definition. Vielmehr stößt man auf eine Vielfalt von Theorien aus unterschiedlichen Disziplinen, etwa aus der Soziologie, der Psychologie und der Ökonomie.73 Röhl definiert Konflikte als „Spannungszustände in Form von Interessensgegensätzen“,74 Girsberger/Peter sehen einen Konflikt als ein Problem, das sich von der Sachebene auf die Beziehungsebene ausweitet.75 Glasl bezieht sich bereits auf die Kategorie des sozialen Konflikts. Er spricht von diesem als Zusammenspiel zwischen mehreren Beteiligten, wobei mindestens ein Akteur „Unvereinbarkeiten im Wahrnehmen und im Denken bzw Vorstellen und im Fühlen und im Wollen erlebt“ 76 und damit eine Beeinträchtigung einhergeht. 71 Girsberger/Peter, Aussergerichtliche Konfliktlösung (2019) 35. 72 https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/latein-deutsch/conflictus [11.02.2021). 73 Herrmann, Konfliktarbeit (2006) 11; Glasl, Konfliktmanagement12 (2020) 55. 74 Röhl, Rechtssoziologie (1987) 487. 75 Girsberger/Peter, Aussergerichtliche Konfliktlösung 35. 76 Glasl, Konfliktmanagement12, 17. 18
2.1 Ursachen und Sinn von Konflikten Die Ursachen oder auch strukturellen Bedingungen eines Konflikts77 sind häufig tiefgründig und facettenreich und erstrecken sich über ein extrem weites Spektrum. Aufgrund der vergeblichen Suche nach eindeutig identifizierbaren Konfliktursachen bevorzugt die Wissenschaft seit geraumer Zeit die nähere Thematisierung der Frage nach dem Sinn und der Funktion von Konflikten. Wenngleich Auseinandersetzungen im Allgemeinen als pathologische Erscheinungen betrachtet78 und mit schädlichen Empfindungen wie etwa Feindseligkeit, Frust, Angst, Stress oder Aggressionen in Zusammenhang gebracht werden,79 wäre es einseitig, sie auf diese negativen Affekte zu reduzieren. Vielmehr sind Konflikte als ambivalent zu betrachten.80 Gelingt ein konstruktiver Umgang oder gar eine erfolgreiche Konfliktbewältigung, kommen seine positiven Funktionen zum Vorschein, die Nährboden einer persönlichen wie auch gesellschaftlichen Weiterentwicklung sein können.81 Auseinandersetzungen ermöglichen Selbsterkenntnis, schaffen Erleichterung,82 bringen Lernprozesse in Gang83 und führen zu notwendigen Anpassungen von Gruppen oder Organisationen an geänderte Bedürfnisse.84 So betrachten Marx/Engels die Hauptfunktion von Konflikten in der Herbeiführung von Reformen und gesellschaftlichem Wandel,85 für Schwarz wiederum ist die Bearbeitung von Unterschieden maßgeblich, die im Konfliktfall spürbar werden.86 Der Sinn von Konflikten liegt demnach zugleich im Trennen als auch im Vereinen. Sie können nicht nur Menschen auseinanderbringen, sondern haben auch das Potenzial, den Zusammenhalt zu festigen und zwischenmenschliche Beziehungen zu vertiefen.87 77 Röhl, Rechtssoziologie 487. 78 Raiser, Grundlagen der Rechtssoziologie6 (2013) 292. 79 Hagen/Lenz, Wirtschaftsmediation (2008) 25, 50. 80 Friedrich, Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit (2011) 33. 81 Proksch, Konfliktmanagement im Unternehmen2 (2014) 11. 82 Berning, Konflikte als Chance für Veränderung, in Berning (Hrsg), Mediation und Konfliktkultur (2017) 3 (23). 83 Hagen/Lenz, Wirtschaftsmediation 29. 84 Röhl, Rechtssoziologie 480. 85 Herrmann, Konfliktarbeit 21. 86 Schwarz G., Konfliktmanagement - Konflikte erkennen, analysieren, lösen8 (2010) 16. 87 Schwarz G., Konfliktmanagement8, 23. 19
2.2 Konfliktarten Konflikte lassen sich in vielerlei Hinsicht differenzieren, wobei so viele andersartige Kontroversen auftreten, wie es individuell unterschiedliche Menschen gibt.88 Konflikttheoretiker haben zahlreiche Kategorisierungen und Typologien dazu entwickelt, mögliche Unterscheidungskategorien ergeben sich zB nach den Erscheinungsformen, den Eigenschaften der Beteiligten oder auch nach dem Streitgegenstand.89 2.2.1 Typisierung nach den Konfliktparteien Bei den in einen Konflikt involvierten Parteien kann es sich um ein Individuum handeln, zwei Streitende oder auch eine Gruppe oder größere soziale Einheit. Intrapersonale Konflikte Von intrapersonalen Konflikten spricht man, wenn innerhalb einer Person Spannungen auftreten, die aus in ihr liegenden widersprüchlichen Bedürfnissen resultieren.90 Dieser innere Konflikt, beispielsweise im Zusammenhang mit Entscheidungszwängen oder verschiedenen sozialen Rollen, ist insbesondere in der Psychologie relevant,91 weniger jedoch in Zusammenhang mit zivilrechtlichen Konflikten. Soziale Konflikte Daher konzentriert sich die Ausführung im vorliegenden Zusammenhang auf soziale Konflikte, die sowohl Zwei-Parteien-Konflikte als auch Mehr-Parteien-Konflikte umfassen,92 wobei die Beteiligten jeweils unterschiedliche Positionen und Beziehungen zueinander einnehmen. Zwischenmenschliche Auseinandersetzungen werden in der Regel von Gemütsbewegungen wie Eifersucht, Trauer, Angst, Enttäuschung oder Wut begleitet.93 88 Ziehe, Collaborative Law & Practice, perspektive mediation 2014, 4 (4). 89 Glasl, Konfliktmanagement12, 55 ff. 90 Röhl, Rechtssoziologie 483. 91 Glasl, Konfliktmanagement12, 59. 92 Röhl, Rechtssoziologie 482 ff. 93 Girsberger/Peter, Aussergerichtliche Konfliktlösung 35. 20
2.2.2 Typisierung nach der Erscheinungsform Im Rahmen von formgebundenen oder auch institutionalisierten Konflikten bedienen sich die Streitparteien vorgegebener, bereits erprobter Prozeduren und formeller Austragungsformen, wie etwa der Klageerhebung bei Gericht. Alternative Streitbeilegungsverfahren folgen ebenfalls einem strukturierten Ablauf, auch wenn dieser häufig flexibler ausgestaltet ist. Eine normierte Vorgehensweise erleichtert die Konfliktbehandlung und bietet einen sicheren Rahmen, solange beide Streitparteien dieses Vorgehen anerkennen und für geeignet halten. Existiert kein solcher Prozess oder haben die Austragenden diesen hinter sich gelassen, spricht man von einer formfreien Austragung.94 2.2.3 Typisierung nach dem Streitgegenstand Weite Verbreitung findet eine Klassifizierung nach dem Streitgegenstand. Anzumerken ist, dass eine eindeutige und klare Zuordnung nur selten möglich ist,95 meist stehen die Konflikttypen miteinander in Wechselwirkung, überschneiden sich und es treten Mischformen auf.96 Derselbe Konflikt kann phasenweise eine andere Form annehmen, aber auch von den Beteiligten differenziert wahrgenommen werden.97 Sachkonflikte Kontroversen werden so bezeichnet, wenn dem Inhalt eine wesentliche Bedeutung zukommt. Sie basieren auf konträren Meinungen, Vorstellungen oder Interpretationen, manchmal auch auf mangelhaften Informationen98 und sind typischerweise im unternehmerischen Kontext anzutreffen. Viele Konfliktforscher sprechen von substanziellen, realen oder auch echt genannten Konflikten, weil der Streitpunkt mit dem wirklichen Streitgegenstand übereinstimmt.99 Wegen ihrer objektiven, logischen Struktur sind Sachkonflikte verhältnismäßig einfach aufzulösen, es sei denn, sie überlagern eine andere Auseinandersetzungsart als begleitende oder tatsächliche Triebfeder. Oft reicht schon 94 Glasl, Konfliktmanagement12, 77 ff; Röhl, Rechtssoziologie 506. 95 Glasl, Konfliktmanagement12, 56. 96 Friedrich, Mediation 43. 97 Röhl, Rechtssoziologie 504. 98 Proksch; Konfliktmanagement2, 5. 99 Glasl, Konfliktmanagement12, 56. 21
die Aufarbeitung oder Richtigstellung von Informationen oder eine gemeinsame Festlegung von objektiven Bewertungskriterien.100 Machtkonflikte Existiert ein Autoritätsgefälle zwischen den Konfliktparteien, führt dies häufig zu Machtkonflikten, die auch als asymmetrische Konflikte bezeichnet werden.101 Dies wird vor allem dann augenscheinlich, wenn man die Mittel betrachtet, mit denen sie ausgetragen werden. Sie sind von Konkurrenzdenken sowie der Angst vor Abhängigkeit oder Machtverlust geprägt und treten beispielsweise im beruflichen Kontext auf, insbesondere im Wettstreit um hierarchische Positionen.102 In privatrechtlichen Konflikten sind Machtverhältnisse etwa im Arbeitsrecht, Mietrecht, im Datenschutzrecht oder Verbraucherrecht zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber die schwächere Partei regelmäßig mit speziellen Schutzbestimmungen unterstützt.103 Beziehungskonflikte Beziehungsstreitigkeiten sind immaterielle Konflikte, die typischerweise aus enttäuschten Erwartungen, Demütigungen oder Verletzungen resultieren.104 Sie bilden häufig die Tiefenstruktur eines Streits. Oberflächlich geht es in der Auseinandersetzung meist um sachlich fassbare Probleme,105 die aber wenig mit der eigentlichen Konfliktursache zu tun haben oder nur als Auslöser oder Vorwand fungieren.106 Tatsächlich macht in diesen Fällen die Beziehung zwischen den Streitparteien selbst die primäre Spannungsquelle aus.107 Beziehungskonflikte treten insbesondere im Kontext des Familien- und Erbrechts auf und werden als emotional sehr belastend erlebt. Ihre hohe Komplexität lässt sich darauf zurückführen, dass sie die Vielschichtigkeit der sozialen Beziehung zwischen den Streitteilen abbilden.108 Insbesondere vor Gericht, wenn das eigene Selbstwertgefühl vor 100 Hagen/Lenz, Wirtschaftsmediation 36. 101 Glasl, Konfliktmanagement12 59 ff. 102 https://karrierebibel.de/konfliktbewaeltigung [11.02.2021]. 103 Kolmasch, Grenzen der Vertragsfreiheit, in Deixler-Hübner/Kolba (Hrsg), Handbuch Verbraucherrecht (2015) 74 (74). 104 Proksch, Konfliktmanagement2, 6. 105 Hagen/Lenz, Wirtschaftsmediation 36. 106 Friedrich, Mediation 43. 107 Glasl, Konfliktmanagement12, 56. 108 Röhl, Rechtssoziologie 494. 22
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