" Dafür nehmen wir uns einen Anwalt!" - Trends in der Zusammenarbeit von Unternehmen und Kanzleien Erwartungen von Unternehmen an externe Anwälte ...

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" Dafür nehmen wir uns einen Anwalt!" - Trends in der Zusammenarbeit von Unternehmen und Kanzleien Erwartungen von Unternehmen an externe Anwälte ...
Trends in der Zusammenarbeit von Unternehmen und Kanzleien

„Dafür nehmen wir uns einen Anwalt!“
 Erwartungen von Unternehmen an externe Anwälte im Konfliktmanagement

 Eine Studie
 des Bucerius Center on the Legal Profession
 und der Kanzlei Taylor Wessing
Inhalt

A. Ziele und Untersuchungsgegenstand der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 04

B. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07
   I. Ausgangsbeobachtung: Praxis des Konfliktmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07
   II. Bedeutung des externen Anwalts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
        1. Phasenbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
        2. Rolle der externen Anwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
        3. Auswahl der externen Anwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
   III. Verbesserung der Zusammenarbeit von Unternehmen und externen Anwälten . . . . . . . . . . . . . . . . 09
   IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 09

C. Methodik der Studie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
   I. Wissenschaftliche Vorarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
        1. Erwartungen an Rechtsanwälte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
        2. Konfliktmanagement. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
   II. Hypothesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
   III. Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

D. Ausgangsbeobachtung: Praxis des Konfliktmanagements von Unternehmen in Deutschland . . . . . . . . .14
   I. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
       1. Nutzungshäufigkeit von alternativen Streitbeilegungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
       2. Auswirkungen des Mediationsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
       3. Gründe für die geringe Nutzung alternativer Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
   II. Interpretation und Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

E. Die Hypothesen „Phasen“, „Rolle“ und „Auswahl“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
   I. Phasenbetrachtung der Rechtsdienstleistung „Konfliktmanagement“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
        1. Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
        2. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
        3. Interpretation und Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21
   II. Rolle der niedergelassenen Rechtsanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        1. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        2. Interpretation und Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
   III. Auswahl von Kanzlei/Anwalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        1. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        2. Interpretation und Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
           a. Personenbezogene Kriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
           b. Kontextkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
           c. Systematisierung der Auswahl und Feedbackprozesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

2
F. Verbesserungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

G. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

H. Handlungsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
A. Erläuterungen zum gewählten qualitativen Forschungsdesign . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   I. Datengewinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   II. Zusammensetzung der Stichprobe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   III. Datenauswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
B. Checkliste Auswahl des Beraters in streitigen Auseinandersetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

                                                                                                                                                                       3
A. Ziele und Untersuchungsgegenstand
   der Studie

„Der muss verstehen, dass es mir nicht auf den                        Unternehmen und ihre externen Anwälte geschaffen
Rechtsstreit als solchen ankommt, sondern darauf,                     werden. Sie sollen gemeinsam ermutigt werden, bei
dass ich dieses Problem gelöst haben möchte.“                         Konflikten des Unternehmens den Automatismus
(Vertreter Unternehmen 12).                                           von gescheiterten Verhandlungen zur Beschreitung
                                                                      des Gerichtsweges zu unterbrechen und statt-
„Den muss ich nicht überzeugen [von einer Streit-                     dessen das gesamte Verfahrensspektrum gekonnt
beilegungsmethode], er ist ja mein Anwalt.“                           auszunutzen. Ebenso soll dazu beigetragen werden,
(Vertreter Unternehmen 9).                                            bestehende Nutzungshürden alternativer Verfahren
                                                                      zu überwinden. Dieser „systematische Umgang mit
Die vorliegende Studie zu den Erwartungen von                         Konflikten, durch den der Verlauf eines Konflikts ge-
Unternehmen an Rechtsanwälte im Konfliktma-                           zielt beeinflusst wird“, wird als Konfliktmanagement
nagement wurde vom Bucerius Center on the Legal                       bezeichnet.3
Profession (CLP) und der Kanzlei Taylor Wessing
in 2012 gemeinsam auf Basis wissenschaftlicher                        Die Untersuchung ist aus zwei Gründen für Unter-
Vorarbeiten durchgeführt.                                             nehmen und externe Anwälte bedeutsam. Zum
                                                                      einen hat sich das Verhältnis von Unternehmen
Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Stellung                     und Anwälten seit der Wirtschafts- und Finanzkrise
und Bedeutung des externen Anwalts 1 im Kon-                          im Jahr 2008 grundlegend verändert. Die Zusam-
fliktmanagement (KM) von Unternehmen bei                              menarbeit ist zunehmend von Effizienzüberlegun-
externen Streitigkeiten, also solchen zwischen                        gen und Kostendruck gekennzeichnet. Es kommt
Unternehmen (auch B2B-Streitigkeiten genannt),                        heute mehr als je zuvor darauf an, die Aspekte der
näher zu untersuchen und Entwicklungsrichtungen                       Wertschöpfung der Rechtsdienstleistung beson-
für die Zusammenarbeit aufzuzeigen.                                   ders in den Blick zu nehmen.4 Anwälte müssen
                                                                      verstehen, wo sie für ihre Mandanten Mehrwert
Wir meinen, dass in einer aktiven Rolle der Rechts-                   bringen. Unternehmen müssen ihre Erwartungen
anwälte ein noch weitgehend ungenutztes Potential                     klar formulieren.
für die Integration alternativer Streitbeilegungs-
verfahren in die Unternehmenspraxis liegt. Neben                      Zum anderen befindet sich die Praxis des Kon-
Verhandlungen und staatlichen Gerichtsverfahren                       fliktmanagements deutscher Unternehmen in
stehen den Unternehmen zahlreiche Verfahren der                       einer Umbruchphase. Einige Unternehmen haben
außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung.                     erkannt, welche Vorteile ihnen der systematische
Dazu zählen vor allem Mediation, Schlichtung und                      Umgang mit Konflikten bringt und nehmen eine
Schiedsgutachten, die auch als alternative Ver-                       Vorreiterrolle ein. Diese Unternehmen gehören dem
fahren der Streitbeilegung bezeichnet werden. 2                       im Jahr 2008 gegründeten Round Table Konfliktma-
Des Weiteren können Schiedsverfahren eingesetzt                       nagement und Mediation der deutschen Wirtschaft
werden. Die Studie möchte einen Beitrag leisten,                      (RTMKM) an.5 Sie treffen sich regelmäßig und
den Wandel der Konfliktkultur von Unternehmen in                      bekennen sich in ihrer Vision dazu, das „Thema
Deutschland durch die Etablierung einer ausdiffe-                     Konfliktmanagement institutionell und organisato-
renzierten Herangehensweise an die Konfliktlösung                     risch in den Unternehmen fest zu verankern“ und
zu begleiten. Es sollen durch die Studie Anreize für                  „insbesondere Mediation bei deutschen Unter-

1   Auch: „Niedergelassene Anwälte“ in Abgrenzung zum Unternehmensanwalt.
2   Des Weiteren gehören zu der Vielfalt alternativer Verfahren der Streitbeilegung Ombudspersonen, Adjudikation, Mini-Trial und Early
    Neutral Evaluation, siehe Begründung zum Regierungsentwurf des Mediationsgesetzes, BT-Drs. 17/5335, S. 11.
3   PricewaterhouseCoopers/Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (2011), S. 17.
4   Vgl. Aschenbrenner/Gärtner (2012); Hartung/Weberstaedt (2011); Hartung (2012).
5   Siehe www.rtmkm.de.

4
nehmen als wichtigen Baustein eines modernen                       verstehen, um passgenaue Lösungen für das
Konfliktmanagementsystems“ anzuerkennen und „in                    Unternehmen zu erbringen. Unternehmen sollten
geeigneten Streitfällen regelmäßig und erfolgreich                 genau bestimmen, welchen externen Rat sie dafür
zum Zwecke der nachhaltigen, interessengerechten                   an welcher Stelle benötigen. Beide Seiten sollten in
Konfliktlösung“ einzusetzen. Diese Unternehmen                     der Lage sein, die für das Unternehmen zeit- und
erwarten auch von ihren externen Anwälten eine                     kosteneffizienteste Lösung zu verfolgen.8
umfassende Beratung in der Streitbeilegung und
haben ein differenziertes Profil veröffentlicht, nach              In der Studie analysieren wir die aktuelle Praxis
dem sie ihre Anwälte auswählen.6                                   des Konfliktmanagements der Unternehmen als
                                                                   Grundlage der Untersuchung. Mit Blick auf die Ziele
Ebenso verfolgt das seit dem 26. Juli 2012 in                      und die Relevanz des Themas für Unternehmen und
Deutschland geltende Mediationsgesetz das                          ihre externen Anwälte fragen wir sodann, ob und
Ziel, „die außergerichtliche Konfliktbeilegung und                 inwieweit die Unternehmen die Rechtsdienstleis-
insbesondere die Mediation im Bewusstsein der                      tung „Konfliktmanagement“ einer Phasenbetrach-
Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen                    tung unterziehen und in welcher Phase sie externe
Berufsgruppen stärker zu verankern“. Das Gesetz                    Anwälte mandatieren. Des Weiteren untersuchen
bezweckt, dadurch die Streitkultur in Deutschland                  wir, welche Rolle niedergelassene Anwälte im
nachhaltig zu verbessern.7 Gerade im Konflikt-                     Konfliktmanagement von Unternehmen spielen.
management verlangt die Zusammenarbeit von                         Sind sie aus Sicht der Unternehmen Verhinderer
Unternehmen und externen Anwälten von beiden                       oder Förderer eines differenzierten Konfliktma-
Seiten besondere Aufmerksamkeit. Der üblicherwei-                  nagements? Im nächsten Schritt erörtern wir, nach
se hohe zeitliche, finanzielle und personalintensive               welchen Kriterien die niedergelassenen Anwälte
Aufwand bei der Bearbeitung von Konflikten eines                   von den Unternehmen im Bereich der Konfliktlösung
Unternehmens bringt es mit sich, dass mit beson-                   derzeit ausgewählt werden und schließen mit einer
derer Vorausschau gehandelt werden muss. Jeder                     Diskussion des Verbesserungspotentials in der
einzelne Konflikt sollte analysiert, sowie die ver-                Zusammenarbeit zwischen Unternehmensanwälten
schiedenen aktuellen Konflikte des Unternehmens in                 und niedergelassenen Anwälten auf dem Gebiet des
ein Verhältnis zueinander gesetzt werden. Unter-                   Konfliktmanagements. Insgesamt hoffen wir durch
nehmen und externe Anwälte müssen den Rechts-                      die wissenschaftliche Diskussion praktische Anreize
beratungsmarkt im Segment „Konfliktmanagement“                     zu schaffen und Nutzungshürden alternativer Ver-
                                                                   fahren in der Praxis abzubauen.

6   Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft (RTMKM) (2012).
7   Begründung zum Regierungsentwurf des Mediationsgesetzes, BT-Drs. 17/5335, S. 11.
8   Untersuchungen zu den Kosten von innerbetrieblichen Konflikten und Einsparpotentialen durch den Einsatz von Mediation wurden
    erstmals von KPMG unternommen: Konfliktkostenstudie. Die Kosten von Reibungsverlusten in Industrieunternehmen, KPMG (2009);
    Best Practice Konflikt(kosten)-Management 2012, KPMG et al. (2012); Siehe auch de Paoli, Nicola: „Bald neuer Schub für Media-
    tion?“, Personalführung, 7/2009, S. 6f. Zu den Wertschöpfungspotentialen von Konfliktmanagement: American Arbitration Associa-
    tion (AAA) (2003)

                                                                                                                                5
Ansprechpartner und Team:

Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann wenden Sie sich gerne an uns!

> Dr. Jo Beatrix Aschenbrenner, LL.M.              > Dr. Axel Boesch, M.C.J. (NYU)
  Rechtsanwältin und Mediatorin                      Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York),
  Bucerius Center on the Legal Profession            Wirtschaftsmediator
  (Wissenschaftliche Leitung und                     Taylor Wessing
  Autorin der Studie)                                Tel.: +49 (0)40 3 68 03 235
  Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 198                      Fax: +49 (0)40 3 68 03 280
  Fax: +49 (0)40 3 07 06 - 269                       E-Mail: a.boesch@taylorwessing.com
  E-Mail: jo.aschenbrenner@law-school.de             www.taylorwessing.com
  www.bucerius-clp.de
                                                   > Anneke Brandt
> Fabian Bargon                                      Rechtsanwältin
  Bucerius Center on the Legal Profession            Wirtschaftsmediatorin
  Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 267                      Taylor Wessing
  Fax: +49 (0)40 3 07 06 - 269                       Tel.: +49 (0)40 3 68 03 235
                                                     Fax: +49 (0)40 3 68 03 280
> Fides-Ronja Voß                                    E-Mail: a.brandt@taylorwessing.com
  Bucerius Center on the Legal Profession            www.taylorwessing.com
  Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 267
  Fax: +49 (0)40 3 07 06 - 269

6
B. Zusammenfassung der wesentlichen
   Ergebnisse

       Die Studie soll auf Basis wissenschaftlicher Vorar-                    Die Zusammenarbeit von Unternehmen und An-
       beiten ergründen, welche Bedeutung niedergelas-                        wälten ist seit Ausbruch der Finanz- und Wirt-
       sene Anwälte im Konfliktmanagement von Unter-                          schaftskrise in 2008 von großen Veränderungen
       nehmen haben und Verbesserungspotential in der                         gekennzeichnet. Der Effizienz- und Kostendruck
       Zusammenarbeit zwischen Unternehmensanwälten                           auf Seiten der Unternehmen bringt es mit sich, dass
       und niedergelassenen Anwälten im Konfliktmanage-                       externe Anwälte sehr genau verstehen müssen, wo
       ment identifizieren.                                                   sie für die Unternehmen Mehrwert leisten. Unter-
                                                                              nehmen müssen genau definieren, was sie von ihren
                                                                              externen Anwälten erwarten.

       I. Ausgangsbeobachtung:
       Praxis des Konfliktmanagements

       Die Bedeutung des externen Anwalts im Konflikt-                        alternativen Verfahren generell positiv gegenüber.
       management wird im Lichte der aktuellen Praxis                         Diop und Steinbrecher formulieren, es dränge sich
       der Unternehmen untersucht. In diesem Teil der                         „förmlich der Eindruck auf, als seien die meisten
       Studie wird deutlich, dass Unternehmen alterna-                        Unternehmen in Deutschland im Jahr 2011 weiterhin
       tiven Konfliktlösungsmethoden in den eigenen                           immun gegen die Wertschöpfungspotentiale, die
       Streitfällen noch skeptisch gegenüber stehen:                          ADR-Verfahren den Unternehmen bieten können“.10
       Verhandlungen werden bevorzugt durchgeführt,                           Im Gegensatz dazu steht die Herangehensweise der
       scheitern diese aber, so halten Unternehmen nach                       im Round Table Mediation und Konfliktmanagement
       wie vor Gerichtsverfahren für ausreichend, um                          der deutschen Wirtschaft (RTMKM) zusammenge-
       ihre externen Konflikte zu lösen. Eine Veränderung                     schlossenen Unternehmen. Diese bekennen sich in
       dieser Praxis zeichnet sich auch nicht aufgrund des                    der Vision des RTMKM zur Nutzung des gesamten
       deutschen Mediationsgesetzes ab.9 Geht es nicht                        Verfahrensspektrums und zur Verankerung von
       um die eigenen Fälle, stehen Unternehmen den                           Konfliktmanagement im Unternehmen.

       9    Dieses Gesetz dient der (verspäteten) Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
            21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3). Es wurde vom
            Bundestag am 28.6.12 beschlossen, am 25.7.12 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 26.7.12 in Kraft.
       10   Diop/Steinbrecher (2011), S. 131. Siehe zu den Wertschöpfungspotentialen alternativer Verfahren: American Arbitration Association
            (AAA) (2003); KPMG AG (2009); KPMG AG (2012).

                                                                                                                                                7
II. Bedeutung des externen Anwalts

1. Phasenbetrachtung                                    3. Auswahl der externen Anwälte:

Die geringe Nutzung alternativer Streitbeilegungs-      Die Tatsache, dass in den Unternehmen noch kein
verfahren führt auch dazu, dass die Auswahl von         systematisches Konfliktmanagement etabliert ist,
niedergelassenen Anwälten in der Regel erst bei der     erklärt auch, warum Anforderungen an die exter-
Prozessführung vor deutschen Gerichten erfolgt          nen Anwälte/Kanzleien nicht differenziert auf den
und in den seltensten Fällen auf einer systemati-       Bereich des Konfliktmanagements benannt wurden.
schen Phasenbetrachtung der Rechtsdienstleistung        Es macht deutlich, warum auch im Konfliktma-
„Konfliktmanagement“ beruht. Wenn externe Be-           nagement, wie bei anderen Rechtsdienstleistun-
ratung eingekauft wird, wählen die Unternehmen in       gen, die fachlich-juristische Expertise am meisten
der Regel auch nur einen einzigen Ansprechpartner       zählt. So werden von keinem der Interviewten
aus, und ein Wechsel des Ansprechpartners je nach       Methodenkompetenzen im Bereich der alternativen
Beratungsphase kommt nicht vor.                         Streitbeilegungsverfahren genannt. Wichtige von
                                                        den Unternehmensjuristen genannte überfachliche
2. Rolle der externen Anwälte                           Merkmale betreffen das Auftreten des Anwalts im
                                                        Streitfall und dann vor allem vor Gericht. Allerdings
Die Einstellung und das Beratungsverhalten der          können auch erst mit einer gesteigerten Nutzung
externen wirtschaftsberatenden Anwälte werden           von alternativer Streitbeilegung die Erwartungen an
von den Unternehmen derzeit als skeptisch gegen-        die niedergelassenen Anwälte spezifischer wer-
über alternativen Verfahren charakterisiert. Auch       den. Dies wird durch die Praxis der im Round Table
wenn diese Zurückhaltung der externen Anwälte           Konfliktmanagement und Mediation zusammen-
keine Abkehr von alternativen Verfahren seitens         geschlossenen Unternehmen deutlich.11 Generell
der Unternehmen bewirken würde, so vermögen             scheint implizit die Meinung vorzuherrschen „Kon-
sie derzeit auch keine Steigerung des Einsatzes         fliktlösung sollte jeder Anwalt können“.
dieser Verfahren zu erreichen. Somit bleibt Potential
für die Weiterentwicklung des Konfliktmanage-
ments von Unternehmen und die Verbesserung der
Zusammenarbeit ungenutzt. Um dies zu ändern,
müssten die bei den Anwälten bestehenden Hürden
wie Unkenntnis der Verfahren und Unsicherheit
über die eigene Rolle überwunden werden und die
Anwälte sodann stärker die Aufgabe des aktiven
Förderers alternativer Verfahren übernehmen.

11   RTMKM (2012).

8
III. Verbesserung der Zusammenarbeit von
     Unternehmen und externen Anwälten

Unternehmen sind mit der Zusammenarbeit mit           Speziell mit Blick auf Konfliktmanagement wird
den externen Anwälten im Konfliktmanagement           zur Verbesserung der Zusammenarbeit von einer
zufrieden. Werden Verbesserungsmöglichkeiten in       Bereitschaft und Offenheit auf beiden Seiten ge-
der Zusammenarbeit genannt, sind es vor allem die     genüber alternativen Streitbeilegungsmechanismen
„Klassiker“: Kostenreduktion, klare Kommunikation     gesprochen. Zudem sollten externe Anwälte mehr
der Erwartungen und besseres Zuhören, Verständ-       Aufklärungsarbeit leisten.
nis für die Funktionsweise des Unternehmens und
mehr Kreativität.

IV. Fazit

Die Bedeutung des externen Anwalts im Kon-            nen gemeinsam an der Gestaltung des Umbruchs
fliktmanagement von Unternehmen ist derzeit noch      mitwirken. Dafür hilft die bestenfalls durch Praxis
verhalten. Sie entspricht der in vielen Unternehmen   erworbene Erkenntnis, dass der systematische
noch vorherrschenden „traditionellen“ Konflikt-       Einsatz von alternativen und klassischen Verfah-
lösungspraxis im Spektrum von Verhandlung und         ren den Unternehmen Wertschöpfungspotentiale
Gerichtsverfahren. Gleichwohl befindet sich das       liefert. Anwälte müssen noch stärker erkennen,
Konfliktmanagement deutscher Unternehmen im           dass eine tatkräftige Aufgeschlossenheit gegenüber
Umbruch, insbesondere angestoßen durch den            alternativen Konfliktbearbeitungsverfahren für eine
RTMKM. Unternehmen und externe Anwälte kön-           langfristige Kundenbindung hilfreich ist.

                                                                                                        9
C. Methodik der Studie

I. Wissenschaftliche Vorarbeiten

1. Erwartungen an Rechtsanwälte                                      tung auswählen.14 Ihre Studie baut auf der Beob-
                                                                     achtung auf, dass (besonders große) Unterneh-
Nach welchen Kriterien die – gemessen an Um-                         men immer höhere und kritischere Ansprüche an
satz und Mitarbeiterzahl – größten deutschen                         externe Berater stellen. In persönlichen Interviews
Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel,                     mit internen Juristen führender Unternehmen aus
Dienstleistungen sowie Banken und Versicherungen                     Großbritannien wurden verschiedene Kernkriterien
externe Kanzleien für jegliche Form der Rechts-                      herausgearbeitet, nach denen externe Kanzleien
beratung auswählen, wird in dem IV. Otto Henning                     ausgewählt werden. Unterschieden werden dabei
General Counsel Benchmarking-Report erörtert.12                      komplexe Fälle, für die spezielles Fachwissen
Nach dem Report ist für die Entscheidung, welche                     gebraucht wird und von denen ein hohes Risiko
Kanzlei/welcher Anwalt mandatiert wird, die fachli-                  ausgeht, und Routineaufgaben, für die vor allem
che Expertise am wichtigsten (100 %). Kaum weni-                     dann externe Hilfe eingekauft wird, wenn das
ger wichtig bewerteten die Befragten die bewährte                    Unternehmen einen hohen Workload zu bearbeiten
Zusammenarbeit (98 %) und die Persönlichkeit des                     hat. Bei komplexen Fällen werden gezielt große,
Anwalts (96 %). Preise und Reputation spielten                       spezialisierte Kanzleien mandatiert, hier werden
dagegen eine etwas geringere Rolle (je 88 %).                        durchaus auch hohe Kosten in Kauf genommen.
                                                                     Zur Bearbeitung der Routinefälle werden eher klei-
Eine von Silvia Hodges durchgeführte Studie, für                     nere nationale oder regionale Kanzleien mandatiert,
welche die Chefjustiziare von 15 im DAX notierten                    wobei vor allem auf ein Preis-Leistungs-Verhältnis
deutschen Unternehmen befragt wurden, befasst                        geachtet wird. Insgesamt geben die befragten
sich ebenfalls mit dem Thema der Auswahl externer                    Unternehmen an, dass der Preis für die Rechts-
Anwälte.13 Die Studie hat ergeben, dass bei wich-                    beratung zwar keine primäre Rolle spiele, aber
tigen Angelegenheiten kurze Reaktionszeiten bzw.                     durchaus ein wichtiger Faktor sei. Um den Preis-
die Verfügbarkeit der Anwälte bei der Auswahl einer                  wettbewerb zwischen den Kanzleien zu fördern,
Kanzlei von besonderem Interesse sind. An zwei-                      haben viele Unternehmen ein Panel mit mehreren
ter Stelle stand das strategische Denken: Anwälte                    Kanzleien zur Auswahl. Ein weiteres Kriterium ist
müssten verstehen, was der Mandant erreichen will,                   ein gewisses Verständnis für die Funktionsweise
Risiken korrekt einschätzen und klare Empfehlungen                   des Unternehmens. Hierfür werden mit einigen
geben. Die „persönliche Chemie“ mit Partner und                      Kanzleien durchaus auch langjährige Arbeitsbezie-
Team sowie das Verständnis für das Unternehmen                       hungen angestrebt, wodurch ein vertrauensvolles
und die Branche bezeichneten die Befragten gegen-                    Arbeitsverhältnis aufgebaut werden kann. Die Re-
über anderen Leistungsaspekten als weniger wichtig                   putation einer Kanzlei als Auswahlkriterium ist dif-
(Platz 7 und 8 von 8).                                               ferenziert zu betrachten. Während der „offizielle“
                                                                     Ruf, gefördert durch einschlägige Fachliteratur, als
Auch Samantha Fairclough beschäftigte sich mit                       nicht ausschlaggebend bezeichnet wird, wird dem
den Kriterien, nach denen die Rechtsabteilung in                     „inoffiziellen“ Ruf, der vor allem durch Mundpropa-
Unternehmen externe Kanzleien zur Rechtsbera-                        ganda zustande kommt, eher vertraut.

12   IV. Otto • Henning General Counsel Benchmarking-Report 2011/12, S. 158f.
13   Hodges (2010).
14   Fairclough (2011)

10
2. Konfliktmanagement                                                   fahren und Mediation mehr nutzen als die weniger
                                                                        „konfliktweisen“ Unternehmen. Die AAA hält fest,
Die Einschätzung und Nutzung von alternativen                           dass große Unternehmen die genannten Verfahren
Verfahren der Streitbeilegung durch Unternehmen                         häufiger anwenden als mittlere und kleine Unter-
in den USA, Deutschland und Frankreich wurde von                        nehmen. Des Weiteren liegt nach AAA/Fidal die
verschiedenen Studien untersucht.                                       Zufriedenheitsrate mit durchgeführten Mediationen
                                                                        in amerikanischen und französischen Unternehmen
Nach der Studie des Scheinman Institute on Con-                         bei über 80 %.19 Bei den befragten französischen
flict Resolution der Cornell University, des Interna-                   Unternehmen spielte der begleitende Anwalt in 15 %
tional Institute for Conflict Prevention & Resolution                   der Fälle eine zentrale Rolle für die Durchführung
(CPR) Institute und des Strauss Institute for Dispu-                    eines Mediationsverfahrens. In 48 % der Fälle wurde
te Resolution der Pepperdine University School of                       ein Mediationsverfahren aufgrund einer Einigung
Law unter Fortune 1000-Unternehmen in den USA                           und in 33 % der Fälle aufgrund einer Vertragsklau-
strebt jedes zweite Unternehmen für interne und                         sel durchgeführt (die restlichen 4 % gehen auf die
externe Konflikte vorrangig alternative Konfliktlö-                     Empfehlung des Gerichts zurück).20 Die Mehrheit
sungsmöglichkeiten an.15 Insgesamt diversifiziere                       der befragten Unternehmen gab an, in Zukunft
sich das Konfliktlösungsverhalten der Unternehmen.                      keinen stärkeren Gebrauch von Mediation und
Mit Blick auf Mediation sei die Nutzung seit 14                         Schiedsverfahren machen zu wollen. Dies sei vor
Jahren (seit der Vorgängerstudie aus 1998)16 stabil                     allem auf Unkenntnis im Unternehmen und Wider-
geblieben und es bestünde eine hohe Zufriedenheit                       stände im Management zurück zu führen.
mit dem Verfahren. Die Nutzung von Schiedsver-
fahren sei zurückgegangen.17                                            Das Konfliktmanagement deutscher Unternehmen
                                                                        wird in der Studienreihe „Commercial Dispute Reso-
Die American Arbitration Association (AAA) und die                      lution“ von PricewaterhouseCoopers in Zusammen-
französische Kanzlei Fidal haben gemeinsam die                          arbeit mit der Europa-Universität Viadrina unter-
Studie „Dispute Wise Business Management“ unter                         sucht. Bis heute sind drei Studien aus den Jahren
70 französischen Unternehmen durchgeführt und                           2005, 2007 und 2011 erschienen.21 In der ersten
damit die gleichnamige Vorgängerstudie der AAA                          Studie wurde festgestellt, dass es eine Diskrepanz
ergänzt, welche sich auf amerikanische Unterneh-                        zwischen der Nutzungshäufigkeit der einzelnen
men bezog.18 Neben der Identifizierung von „most                        Verfahren und der positiven Bewertung gibt. So
and least dispute wise companies“ und resultieren-                      wurde z.B. die Mediation am zweitbesten bewer-
der ökonomischer und nicht-ökonomischer Vorteile                        tet, jedoch am seltensten genutzt.22 Unternehmen
für most dispute wise companies besagt die Studie                       versuchen zunächst, den Konflikt im Verhandlungs-
u.a., dass most dispute wise companies Schiedsver-                      wege zu lösen. Scheitert dieser Versuch, führt dies

15   Scheinman Institute/CPR Institute/Strauss Institute (2012).
16   Lipsky/Seeber (1998).
17   Die School of International Arbitration (Queen Mary, University of London) führt derzeit die fünfte Studie zu Internationalen Schieds-
     verfahren durch.
18   AAA (2003); AAA/Fidal (2009).
19   AAA/Fidal (2009), S. 14.
20   AAA/Fidal (2009), S. 22.
21   PwC/Viadrina (2005); PwC/Viadrina (2007); PwC/Viadrina (2011).
22   PwC/Viadrina (2005): Betrachtet man die mittleren Vorteilswerte einzelner Konfliktbearbeitungsverfahren, wird die Verhandlung mit
     90,8 % bewertet. Am zweitbesten schneidet die Mediation mit 73,9 % ab. Schlusslicht ist das Gerichtsverfahren mit 23,3 %, S. 17.
     Die Unternehmen geben aber gleichzeitig an, die Mediation so gut wie nie zu nutzen, während die Verhandlung häufig genutzt wird
     (Angaben stellen Mittelwerte einer 4-stufigen Likert Skala, von 1 = nie bis 4 = häufig, dar), S. 7.

                                                                                                                                         11
meist direkt zur Klageerhebung. Allerdings haben                      Jedoch würden Systemwiderstände und ein opti-
83 % der Unternehmen Erfahrung mit außerge-                           mierungsbedürftiges Prozessmanagement in den
richtlichen Verfahren mit Drittbeteiligung gemacht.                   Unternehmen die oben geschilderte Diskrepanz
Die Nutzungshäufigkeit stieg branchenunabhän-                         bestärken. Die neuste Studie dieser Reihe (2011)
gig mit wachsender Unternehmensgröße. Diese                           befasst sich mit einer Fokussierung und Systemati-
Diskrepanz zwischen der insgesamt positiven                           sierung des Erfahrungswissens und der praktizier-
Bewertung von außergerichtlichen Konfliktbearbei-                     ten Erfolgsmodelle.
tungsverfahren und der geringen Einsatzhäufigkeit
konnte in der Folgestudie (2007) auf verschiedene                     In den zitierten Studien zur Praxis des Konflikt-
Hintergründe zurückgeführt werden: Zum einen                          managements wird die Rolle der Rechtsanwälte
liege eine Praxis- und Theorielücke bei Unterneh-                     entweder gar nicht oder nur am Rande erwähnt.23
mensvertretern und begleitenden Anwälten vor.                         Die Studien zu Mandantenerwartungen wiederum
Die Hypothese, dass die geringe Einsatzhäufigkeit                     sind genereller Natur und haben keinen Fokus auf
alternativer Konfliktbearbeitungsverfahren auch                       den Bereich Konfliktmanagement. Mit dieser Studie
darauf zurückzuführen sei, dass die Unzufrieden-                      wollen wir diese Lücke schließen und Unternehmen
heit mit staatlichen Gerichten nicht groß genug ist,                  sowie ihren externen Anwälten Handlungswissen
konnte nicht im vollen Umfang bestätigt werden.                       mit in die Praxis geben.

23   Weitere Studien speziell zur Wirtschaftsmediation in Österreich wurden von der Alpen-Adria Universität Klagenfurt (2005) und vom
     Europäischen Institut für Wirtschaftsmediation (2006) verfasst.

12
II. Hypothesen

Es wurden folgende Hypothesen zu den Erwartun-       Darauf bezugnehmende Hypothesen:
gen von Unternehmen an niedergelassene Anwälte
im Bereich Konfliktmanagement entwickelt, die        Hypothese „Phasen“: Niedergelassene Anwälte
mittels einer strukturierten Inhaltsanalyse ausge-   werden von den Unternehmen nicht systematisch
wertet wurden:                                       für einzelne Beratungsphasen im Konfliktmanage-
                                                     ment mandatiert.
Unsere Ausgangshypothese bezüglich der aktuellen
Praxis des Konfliktmanagements in Deutschland        Hypothese „Rolle“: Wirtschaftsberatende Rechts-
lautet:                                              anwälte sind aus Sicht von Unternehmensjuristen
                                                     Verhinderer von alternativer Streitbeilegung.
Hypothese „Praxis KM“: Die Nutzungshäufigkeit
von Konfliktbearbeitungsverfahren im Spektrum        Hypothese „Auswahl“: Die positive Bewertung von
zwischen Verhandlung und Gerichtsverfahren in        Mediation durch Unternehmen (siehe Studie Com-
Unternehmen ist in den letzten Jahren gestiegen,     mercial Dispute Resolution aus dem Jahr 2005)
dies gilt insbesondere wegen der Verabschiedung      führt dazu, dass im Konfliktmanagement bei der
des Mediationsgesetzes in Deutschland und ins-       Auswahl des Anwalts überfachliche Kompetenzen
besondere in kleinen Unternehmen.                    im Vergleich zur fachlichen Expertise mehr zählen
                                                     als bei anderen Rechtsdienstleistungen.

III. Vorgehensweise

Persönlich befragt wurden Personen aus der           weiterentwickelt werden sollte, die sich noch nicht
Rechtsabteilung von insgesamt 12 deutschen           intensiver mit dem Thema Konfliktmanagement
Unternehmen mit Hilfe eines hypothesengeleite-       befasst haben. Durch die gezielte Auswahl der
ten halbstrukturierten Interviews. Wir bezeichnen    Interviewpartner wurde eine für die Problemstellung
die befragten Unternehmen mit U1 – U12. Die zu       repräsentative Stichprobe zusammengestellt. Die
befragenden Unternehmen wurden so bestimmt,          Interviews dauerten im Durchschnitt 43 Minuten
dass verschiedene Wirtschaftszweige (6 Branchen)     und wurden im Sommer 2012 von den Verantwortli-
vertreten sind. Anschließend wurden die Unterneh-    chen der Studie durchgeführt. Die aufgezeichneten
men abhängig von der Größe (beurteilt anhand der     Interviews wurden transkribiert und in Hinblick
Anzahl der Mitarbeiter in Deutschland) vier ver-     auf die gebildeten Hypothesen einer qualitativen
schiedenen Gruppen zugeteilt. Keines der Unter-      Inhaltsanalyse unterzogen.
nehmen gehörte zum Zeitpunkt der Befragung dem
Round Table Mediation und Konfliktmanagement         Ausführlichere Angaben zu dem qualitativen For-
der deutschen Wirtschaft an, da gerade die Praxis    schungsdesign und der Vorgehensweise befinden
der Vielzahl deutscher Unternehmen analysiert und    sich im Anhang.

                                                                                                       13
D. Ausgangsbeobachtung:
   Praxis des Konfliktmanagements von
   Unternehmen in Deutschland
Dieser Teil der Studie befasst sich mit der Frage,      rungen der rechtlichen Rahmenbedingungen reagie-
inwiefern Unternehmen, die nicht dem RTMKM              ren können. Dies wiederum wäre ein Indikator, dass
angehören (s.o. zur Methodik der Studie), derzeit       sich eine Systematisierung der Herangehensweise
systematisch an die Konfliktlösung herangehen und       auch außerhalb der RTMKM-Unternehmen und gar
Alternativen zu Verhandlung und Gerichtsverfahren       ein Wandel der Konfliktkultur abzeichnen.
zur Lösung von externen Streitigkeiten in Betracht
ziehen (Ist-Analyse). Wir vermuten, dass der Pro-       Diese Ausgangsfeststellung ist für die Studie wich-
zess der Verabschiedung des Mediationsgesetzes          tig, weil die Sicht auf die Rolle des Anwalts und die
(2010 – 2012) gerade in kleinen Unternehmen zu          Erwartungen von Unternehmensjuristen an externe
einer größeren Nutzungshäufigkeit von alternativen      Anwälte im Bereich von Konfliktmanagement von
Verfahren und Schiedsverfahren geführt hat, weil        der Strategie, der Herangehensweise und der Kon-
diese flexibler sind und daher schneller auf Verände-   fliktkultur im Unternehmen abhängen.

I. Ergebnisse

Hypothese „Praxis KM“: Die Nutzungshäufigkeit           der Fälle gelingt, ihre Konflikte im Verhandlungswege
von Konfliktbearbeitungsverfahren im Spektrum           zu lösen. Dabei umfassen die Eskalationsstufen
zwischen Verhandlung und Gerichtsverfahren in           häufig (1) die Verhandlung auf der Arbeitsebene
Unternehmen ist in den letzten Jahren gestiegen,        (Techniker/Kaufleute), (2) die weitere Verhandlung
dies gilt insbesondere wegen der Verabschiedung         unter Beteiligung der Rechtsabteilung und (sodann,
des Mediationsgesetzes in Deutschland und insbe-        2a) des Vorstands sowie (3) gegebenenfalls die
sondere in kleinen Unternehmen.                         Einschaltung externer Anwälte in die Verhandlung.
                                                        Wenn eine Verhandlung dennoch scheitert, wird von
„Insofern kann ich nur noch einmal wiederholen:         den Unternehmen (ob groß oder klein) immer noch
Mediation ja, aber das Verfahren steckt noch in den     der Weg zu Gericht gesucht; alternative Verfahren
Kinderschuhen und in der Praxis hat es noch nicht       werden dann nicht mehr in Betracht gezogen. „Wo
Fuß gefasst. Zumindest in unserer Branche nicht.“       man sich nicht einigen kann, ich glaube, da bringt
(Vertreter U2).                                         auch ein Mediationsverfahren nicht wirklich viel.“
                                                        (Vertreter U 1). So herrscht die Meinung vor, dass
„Wir haben natürlich in Deutschland eine ganz           Gerichtsverfahren zwar möglichst vermieden wer-
andere Rechtskultur als in Amerika zum Beispiel,        den sollten (U9, U7), jedoch würde das deutsche
wo es Mediationszentren gibt usw. Ich glaube die        Gerichtssystem so gut funktionieren, dass Gerichts-
Infrastruktur dafür ist, aus meiner Sicht jedenfalls,   verfahren in nationalen Streitigkeiten insgesamt
eher in den Kinderschuhen, wenn es die überhaupt        akzeptabel seien (U1, U3, U4, U5).
gibt.“ (Vertreter U5).
                                                        Die Nutzung von alternativen Verfahren (Mediation,
                                                        Schlichtung, Schiedsgutachten) und Schiedsver-
1. Nutzungshäufigkeit von alternativen                  fahren ist daher nach wie vor branchenübergreifend
   Streitbeilegungsverfahren                            und größenunabhängig gering. „Mediation“ wird von
                                                        den Befragten häufig als Synonym für alle alternati-
Die aktuelle Praxis des Konfliktmanagements deut-       ven Verfahren verwendet. Folglich liegen auch noch
scher Unternehmen kann damit beschrieben wer-           keine Systematisierung der Herangehensweise oder
den, dass es Unternehmen in der großen Mehrzahl         gar ein signifikanter Wandel der Konfliktkultur vor.

14
2. Auswirkungen des Mediationsgesetzes                  Zu dieser Sicht des geringen Anwendungsbereiches
                                                        scheint beizutragen, dass Mediation von vielen
Es konnte nicht festgestellt werden, dass die           immer noch als etwas Obskures angesehen wird.
(langwierige) Verabschiedung des Mediationsgeset-
zes einen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von        „Ich halte das [Mediation] für ein wirklich sehr,
Unternehmen in Deutschland hat. Der Grund hierfür       sehr gutes Mittel. Ich bin davon überzeugt, tat-
kann sein, dass diese nicht aufgrund fehlender          sächlich. Dieser Hokus Pokus-Anschein liegt ja an
rechtlicher Rahmenbedingungen von Mediation und         dem Unverständnis derjenigen, die sich damit nicht
anderen alternativen Konfliktbearbeitungsverfahren      ausreichend auseinandersetzen.“ (Vertreter U10).
absehen, sondern andere Einwände gegen alterna-
tive Konfliktbeilegungsverfahren mit Drittbeteiligung   „Die [Rechtsanwälte] haben kein Interesse daran,
erheben. Nur ein Unternehmensvertreter (U2) gab         dass [Name des Unternehmens] dann hier vor-
an, dass Mediation dann reizvoll wäre, wenn es im       schlägt: „Wir machen das jetzt mal anders, wir
Gesetz ein festgelegtes Verfahren gäbe (was der-        gehen jetzt mal zusammen auf eine Bank in den
zeit nicht der Fall ist).                               Wald und versuchen uns da friedlich zu einigen“. Da
                                                        haben die gar kein Interesse dran.“ (Vertreter U2).

3. Gründe für die geringe Nutzung alternativer          Auf die Fragen nach den üblichen Vorteilen von
   Verfahren                                            Mediation (wie z.B. Kostengünstigkeit, Schnellig-
                                                        keit, Erhalt der Geschäftsbeziehung) äußern sich
Folgende Erklärungsmuster konnten für die geringe       die Unternehmensvertreter insgesamt nicht sehr
Nutzung alternativer Verfahren seitens der Unter-       differenziert. Die Vorteile „kann sie [Mediation]
nehmen gefunden werden:                                 alle haben. Ob sie es hat, ist eben genau so wie die
                                                        Preisfrage im Einzelfall.“ (Vertreter U11). Kosten-
Die eigene Kompetenz der Unternehmensvertreter          erwägungen sind für die Wahl der Methode nicht
als Verhandlungsführer und informelle Mediatoren        entscheidend (U2, U4, U7, U8, U9, U10, U 12).
wird hoch eingeschätzt (U1, U4, U7, U8, U9, U12).
                                                        Gleichzeitig werden wenige Nachteile von Mediati-
Zudem wird der Anwendungsbereich von alter-             on gesehen. „Der einzige Nachteil ist, in der Praxis
nativer Streitbeilegung als gering eingestuft. Die      hat sich das noch nicht durchgesetzt. Das ist der
Rechtsmaterie und/oder die eigene Branche seien         Nachteil.“ (Vertreter U2). „Also, ich sehe keinen
dafür ungeeignet (U1, U5, U7), Mediation sei unge-      Nachteil. Muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich
eignet, wenn es um Rechts- oder Tatsachenfragen         halte das für ein wirklich sehr, sehr gutes Mittel. Ich
ginge (U1, U4, U7). Es gehe im Großunternehmen          bin davon überzeugt, tatsächlich.“ (Vertreter U10).
in erster Linie um die „vollrechtliche Durchdringung“
des Falles (U8) und Mediation komme höchstens in        Der Hauptnachteil ist aus Unternehmenssicht,
Betracht, wenn die Erfolgsaussichten nicht gut seien    dass es sehr auf die Person und Persönlichkeit des
bzw. es um „Kippelfälle“ ginge, wo die Gewinnchan-      Mediators ankommt. Hier die richtige Person zu
cen vor Gericht zwischen 40 – 60 % lägen (U7, U8).      identifizieren, wird inhaltlich (U2, U6, U8, U11) und
                                                        mangels Infrastruktur (U5) als schwierig angesehen.
„Der enge Anwendungsbereich. Also das ist aber
kein Nachteil, sondern wenn man quasi im Ent-           „Mediationsverfahren wären sicher anerkannt,
scheidungsbaum an den Punkt kommt, Media-               wenn man sich vorher ein Bild über die Seriosität
tion JA, dann sehe ich da jetzt eigentlich keine        des Mediators verschaffen könnte.“ (Vertreter U2).
wirklichen Nachteile. Es ist mehr so, dass man im
Entscheidungsbaum wahrscheinlich nur in sehr            Sonstige wahrgenommene Nachteile von Media-
seltenen Fällen zu der Option Mediation kommt.“         tion/ADR sind eine Sorge vor einer geringeren Ver-
(Vertreter U8).                                         bindlichkeit (U2, U12) bzw. Klarheit (U6) des gefun-

                                                                                                             15
denen Ergebnisses sowie die irrtümliche Vorstellung,                  ADR gehöre zur Unternehmensphilosophie.
„dass man keinen vollstreckbaren Titel [hat], wenn                    Ein Vertreter eines kleineren Unternehmens und der
es wirklich einmal nervt.“ (Vertreter U9).                            Vertreter eines Großkonzerns (U8, U9) äußerten
                                                                      sich dahingehend, dass alternative Konfliktlösungs-
Alternative Konfliktlösungsmethoden sind weiterhin                    verfahren intern zwar akzeptiert seien, nicht aber
in nur wenigen Unternehmen intern voll akzeptiert.                    gefördert würden. In den übrigen acht Unterneh-
Lediglich die Vertreter der beiden Unternehmen aus                    men ist alternative Konfliktlösung bislang nicht
der Bau- und Immobilienbranche (U3, U4) gaben an,                     anerkannt.

II. Interpretation und Schlussfolgerung:

Es wurde deutlich, dass kleine und große Unterneh-                    alternativen Verfahren allgemein, jedoch nicht für
men nach wie vor geringen Gebrauch von alternati-                     ihre eigenen Streitigkeiten. Diop und Steinbrecher
ven Verfahren und Schiedsgerichtsbarkeit machen                       beschreiben die praktische Erfahrung mit alter-
und keine Veränderung dieser Unternehmenspraxis                       nativer Streitbeilegung unter den „meisten Unter-
durch das Mediationsgesetz bewirkt wurde. Eine                        nehmensjuristen und Rechtsanwälten“ weiterhin
positive Veränderung war erwartet worden, weil                        als „verbale Aufgeschlossenheit bei weitgehender
das Gesetz darauf zielt, die außergerichtliche                        Verhaltensstarre“.25 In deutschen Unternehmen
Streitbeilegung und insbesondere die Mediation                        besteht somit offenbar eine Kongruenz zwischen
stärker im Bewusstsein der Akteure zu verankern                       (negativer) Bewertung und tatsächlicher (geringer)
und die Streitkultur in Deutschland nachhaltig zu                     Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren
verbessern. Zudem hätte von dem Gesetz der                            in eigener Sache. Anders wurde dies in den Kon-
„legislatorische Ritterschlag“ für Mediation und                      fliktmanagementstudien aus der PwC/Viadrina
alternative Verfahren ausgehen können und diesen                      Reihe (2007 und 2009) eingeschätzt. Dort wurde
so zu mehr Akzeptanz verholfen werden können.24                       festgehalten, dass eine „Inkongruenz“ von positiver
Eine Veränderung war gerade bei kleineren Unter-                      Bewertung und tatsächlicher geringer Nutzung der
nehmen in Deutschland erwartet worden, da diese                       alternativen Konfliktbearbeitungsverfahren besteht
möglicherweise offener für Veränderungen sind und                     und analysiert, womit das erklärt werden kann.26
auch flexibler auf eine Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen reagieren können als Groß-                          Wir sehen eine Inkongruenz an anderer Stelle.
unternehmen.                                                          Die Nutzung alternativer Verfahren ist bis heute
                                                                      größtenteils nicht in den Strategien und Unterneh-
Die geringe Nutzung alternativer Verfahren durch                      mensphilosophien der Unternehmen (siehe oben)
die Unternehmen deckt sich mit einer Skepsis be-                      – gleich welcher Größe und Branche – verankert.
züglich der Eignung dieser Verfahren für die eigenen                  Es gibt in den Unternehmen keine Vorgabe, im
Konflikte: Unternehmen sehen zwar Vorteile der                        Alltag eine systematische Herangehensweise an die

24   Wagner (2010), S. 794, 797. Risse meint, dass „immerhin allein die Existenz des Mediationsgesetzes aber den Streitparteien zeigt,
     dass es sich um ein gesetzlich anerkanntes und damit nicht obskures oder minderwertiges Streitbeilegungsverfahren handelt“, Risse
     (2012), S. 254.
25   Diop/Steinbrecher (2011), S. 131.
26   PwC/Viadrina (2007), S. 9: „Die Einschätzung der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren führt – mit der prominenten Aus-
     nahme der Verhandlung – nicht zu einem entsprechenden Verfahrenseinsatz in der Praxis“.

16
Konfliktlösung und einen Wandel der Konfliktkultur                         Konfliktlösung von Unternehmen: Alternative
anzustreben.27 Die Akteure verhalten sich daher                            Streitbeilegung eigne sich aus Unternehmens-
zielkonform, wenn sie nach gescheiterten Ver-                              sicht nicht für Großunternehmen, nicht für die
handlungen zu Gericht schreiten. Differenzierter ist                       typischen wirtschaftsrechtlichen Gebiete, nicht
hingegen die Herangehensweise der im Round Table                           für die Branche und nicht bei guten Erfolgsaus-
Mediation und Konfliktmanagement der deutschen                             sichten vor Gericht (von über 60 %).
Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen,
wie in der Vision und Mission des Round Table und                     (2) Die Wahrnehmung, dass Verhandlungen (mit
Veröffentlichungen von Vertretern der Round Table                         oder ohne Unterstützung externer Anwälte)
Unternehmen deutlich wird.28 Diop und Steinbrecher                        als informelle Mediationen bzw. Ersatz für alle
sprechen davon, dass nur „einige wenige Unterneh-                         alternativen Verfahren gelten.
men den Änderungsbedarf längst erkannt haben
und ihren Gestaltungsspielraum bei der Streitbei-                     (3) Die Analyse der Vor- und Nachteile kann nicht
legung nutzen“. Auf die „überwiegende Mehrzahl                            mit praktischer Erfahrung abgeglichen werden.
der Unternehmen in Deutschland“ träfe dies jedoch
nicht zu.29 Die Inkongruenz besteht folglich zwi-                     Dem ersten Einwand kann entgegnet werden, dass
schen den Zielvorstellungen des Mediationsgesetzes                    es grundsätzlich keine Rechtsgebiete gibt, die sich
und der RTMKM-Unternehmen auf der einen, und                          von vornherein nicht für eine alternative Streitbei-
den Zielkatalogen der Nicht-RTMKM-Unternehmen                         legung anbieten. Gleichzeitig ist diese selbstver-
auf der anderen Seite. Insgesamt bleibt abzuwarten,                   ständlich kein Allheilmittel, sondern die Vor- und
ob sich die Unternehmen als Nachfrager in zwei                        Nachteile müssen im Einzelfall sorgfältig abgewogen
Gruppen ausdifferenzieren oder auf dem Niveau von                     werden. Des Weiteren ist hier zu erwähnen, dass
theoretisch versierten und praxiserfahrenen Nutzern                   Parteien im Konfliktfall ihre Erfolgsaussichten häufig
aller Streitbeilegungsverfahren angleichen.                           zu gut einschätzen (z.B. über 60%), obwohl sie
                                                                      deutlich darunter liegen. Dies wird in der Psycholo-
Warum wird die Nutzung alternativer Verfahren                         gie mit kognitiver Verzerrung oder Überoptimismus
(über Verhandlungen hinaus) auch nach dem Erlass                      beschrieben.31
des Mediationsgesetzes nicht in die Strategien vie-
ler Unternehmen (-srechtsabteilungen) aufgenom-                       Zum zweiten Punkt ist zunächst festzuhalten, dass
men? Diop und Steinbrecher formulieren, es dränge                     in den Unternehmen eine hohe wirtschaftliche
sich „förmlich der Eindruck auf, als seien die meisten                Vernunft herrscht, wenn ein Großteil der streitigen
Unternehmen in Deutschland im Jahr 2011 weiterhin                     Fälle erfolgreich im Wege der Verhandlung – ohne
immun gegen die Wertschöpfungspotentiale, die                         Anwälte – gelöst wird. So bleiben die Fälle geschei-
ADR-Verfahren den Unternehmen bieten können“.30                       terter Verhandlungen. Die Offenheit gegenüber
Für diese „Immunität“ gibt es nach dieser Untersu-                    dem früheren Einbezug neutraler Dritter schon in
chung drei zentrale Erklärungen (s.o.):                               der Verhandlungsphase kann durch die Erkenntnis
                                                                      gesteigert werden, dass eine geleitete Verhand-
(1) Die Wahrnehmung eines geringen Anwendungs-                        lung weder für Unternehmensjuristen, noch für
    bereiches von alternativen Verfahren für die                      begleitende externe Anwälte einen Gesichtsverlust

27   Die erste Studie der PwC/Viadrina Reihe (2005) hatte ergeben, dass der Einsatz außergerichtlicher Verfahren am stärksten durch
     eine entsprechende Unternehmensphilosophie begünstigt wird, PwC/Viadrina (2005), S. 12.
28   Zum Beispiel hat Bombardier Transportation, Mitglied des RTMKM, zwischen 2005 und Ende 2010 über 40 Mediationen – neben
     einer Vielzahl anderer Verfahren – in externen Konflikten durchgeführt, Heiss (2011), S. 45ff.; Vision RTMKM: http://www.rtmkm.de/
     vision-und-mission
29   Diop/Steinbrecher (2012), S. 3023.
30   Diop/Steinbrecher (2011), S. 131.
31   Vgl. Bühring-Uhle/Eidenmüller/Nelle (2009), S. 44f.

                                                                                                                                    17
darstellt. Ebenso wie ein Gerichtsverfahren kein         Die dritte Erklärung für die geringe Nutzung alter-
Gesichtsverlust ist. Vielmehr werden von den Be-         nativer Verfahren bestätigt die Aussagen der PwC/
teiligten und dem neutralen Dritten absichtlich ver-     Viadrina Studien. Auch fünf Jahre nach der zweiten
schiedene Rollen eingenommen. Der neutrale Dritte        Studie besteht eine Theorie- und Praxislücke in den
kann durch seine andere Funktion, als ihn einseitige     Unternehmen.
Parteivertreter haben (müssen), in der Verhandlung
anders agieren.                                          Fazit „Praxis KM“: Deutsche Unternehmen stehen
                                                         alternativer Konfliktlösung in der Praxis noch zu-
Gleichzeitig ist es richtig, dass die Vorteile von Me-   rückhaltend gegenüber. Scheitern Verhandlungen,
diation abnehmen, wenn eine Auseinandersetzung           halten Unternehmen nach wie vor Gerichtsverfah-
schon eskaliert ist (z.B. Scheitern der Verhand-         ren für ausreichend, um ihre externen Streitfälle zu
lungen). Je höher die Eskalation ist, desto weniger      lösen. Eine gestiegene Nutzungshäufigkeit alter-
sind Parteien bereit, einander zuzuhören und desto       nativer Verfahren ist in Deutschland derzeit weder
gewünschter ist es, von einem Dritten Recht zu be-       bei kleineren noch bei größeren Unternehmen, die
kommen (siehe die Eskalationsstufen nach Glasl32).       nicht dem RTMKM angehören, festzustellen. Eine
Daher sind die Wertschöpfungspotentiale alter-           Veränderung zeichnet sich auch nicht aufgrund des
nativer Verfahren in der Tat geringer, je später sie     deutschen Mediationsgesetzes in Umsetzung der
eingesetzt werden, was wiederum deutlich macht,          EU-Richtlinie ab.
dass alternative Verfahren im Konfliktfall so früh wie
möglich in Betracht gezogen werden sollten.

32   Glasl (2011).

18
E. Die Hypothesen „Phasen“, „Rolle“
   und „Auswahl“

       Mit der Untersuchung möchten wir, wie oben be-                      Die Bedeutung des externen Anwalts im Konfliktma-
       schrieben, die Bedeutung des externen Anwalts im                    nagement und damit verbundene Erwartungen
       Konfliktmanagement von Unternehmen bei exter-                       von Unternehmen zeigen sich zum einen in der
       nen/B2B-Streitigkeiten analysieren und Entwick-                     Mandatierungspraxis von Unternehmen. Die Studie
       lungsrichtungen für die Zusammenarbeit aufzeigen.                   fragt daher, ob die Mandatierung auf Basis einer
       Wir meinen, dass in einer aktiven Rolle der Rechts-                 Phasenbetrachtung der Rechtsdienstleistung „Kon-
       anwälte ein noch weitgehend ungenutztes Potential                   fliktmanagement“ erfolgt, und, wenn ja, in welcher
       im externen Konfliktmanagement von Unternehmen                      Phase Unternehmen externe Anwälte einschalten.
       liegt. Durch die Nutzung des Potentials kann das                    Zum anderen zeigt sich die Bedeutung des externen
       Ziel des Ausbaus einer systematischen Herange-                      Anwalts in der Rolle der externen Anwälte: werden
       hensweise von Unternehmen an Konfliktlösung                         sie von den Unternehmen als Förderer oder Verhin-
       gefördert werden und somit Wertschöpfungspoten-                     derer von alternativer Streitbeilegung angesehen?
       tial gehoben werden (s.o.).                                         Schließlich interessieren die von den Unternehmen
                                                                           für die Auswahl des externen Anwalts angewende-
                                                                           ten Kriterien.

       I. Phasenbetrachtung der Rechtsdienstleistung
          „Konfliktmanagement“

       1. Hintergrund

       Die Zerlegung der Rechtsdienstleistung in einzel-
       ne Phasen anhand eines Prozessdiagramms (sog.
       decomposing) wird seit dem Ausbruch der Finanz-
       und Wirtschaftskrise in 2008 verstärkt diskutiert.
       Diese Betrachtung dient einer differenzierten
       Auswahlentscheidung seitens des Unternehmens,
       welche Anteile es intern bzw. extern erledigt (Make-
       or-Buy Entscheidung) und welche externen (nicht-)
       anwaltlichen Dienstleister es dafür mandatiert, z.B.
       niedergelassenen Anwälte, Legal Process Outsour-
       cing (LPO)-Anbieter oder psychologische Berater.33

       33   Zur Phasenbetrachtung: Weiss (2011), S. 102ff; RTMKM (2012).

                                                                                                                          19
Grafik 1: zentrale Phasen der Beratungsleistung „Konfliktmanagement“

                                                                          Wahl des           Durchführung
         Prävention             Analyse            Verfahrenswahl                                             Vollstreckung
                                                                           Dritten            Verfahren

  Zentrale Phasen der Beratungsleistung „Konfliktmanagement“ sind:

  > Prävention von Konflikten
    – Antizipation von Konfliktherden
    – Klärung der strittigen Punkte durch Koordination und Kommunikation
    – Analyse (Sachverhalt, Recht, Steuern, Risiken, Konfliktdynamik, Interessen)

  > Konfliktbehandlung
    – Analyse (Fortsetzung)
    – Verfahrenswahl (Überblick, Spezifika einzelner Verfahren, institutionell/ad hoc)
    – Wahl des neutralen Dritten (Profil, Auswahlprozedere, institutionell/ad hoc)
    – Durchführung des jeweils gewählten Verfahrens
    – Vollstreckung des (Schieds-) Urteils/der Einigung

2. Ergebnisse                                           rat fallweise in Betracht gezogen (U4, U8). „Aber
                                                        wir würden ja sowieso immer nochmal das Pro
Hypothese „Phasen“: Niedergelassene Anwälte             und Kontra verschiedener Streitbeilegungsmecha-
werden von den Unternehmen nicht systematisch           nismen, dann auch möglicherweise im Gespräch
für einzelne Beratungsphasen im Konfliktmanage-         [mit einem niedergelassenen Anwalt], evaluieren.“
ment mandatiert.                                        (Vertreter U8; Klammern und Hervorhebungen ein-
                                                        gefügt). Die Auswahl des neutralen Dritten in einem
„… nein, mit so einem Seziermesser gehen wir nicht      Verfahren der alternativen Streitbeilegung wird
an die Fälle ran.“ (Vertreter U2).                      nicht als eigenständige Beratungsleistung wahrge-
                                                        nommen, für die externer Rat benötigt wird.
Die Auswahl externer Dienstleister, insbesondere
von Anwälten, seitens der Unternehmen im Kon-
                                                        Zum anderen ist festzuhalten, dass kein Unterneh-
fliktmanagement gestaltet sich folgendermaßen:
                                                        men mit unterschiedlichen Personen in den ver-
Zum einen wird bei den befragten Unternehmen der        schiedenen Phasen eines Falles gearbeitet hat. Nur
größte Teil der Beratungsleistung „Konfliktmanage-      ein Unternehmen (U3) hat mit bis zu drei Kanzleien
ment“ bis zu dem Zeitpunkt, wo externe Anwälte          in demselben Streitbeilegungsverfahren (also in
aus gesetzlichen Gründen eingeschaltet werden           einer Phase) gearbeitet.
müssen (Anwaltspflicht in Gerichtsverfahren nach
§ 78 ZPO), inhouse erledigt. Nur zwei Unternehmen       Externe psychologisch geschulte Prozessberater
holen sich explizit eine zweite Meinung von nieder-     werden nicht eingeschaltet, jedoch externe fach-
gelassenen Anwälten zur Einschätzung der rechtli-       liche Berater, wie z.B. Steuerberater, Wirtschafts-
chen Situation und der Risikoeinschätzung ein (U4,      prüfer, Volkswirte, technische Berater (U1, U3, U4,
U9). Ein Unternehmen schaltet selten und „gezielt“      U7, U11). Kein Unternehmen hat einen Legal Process
externe Anwälte ein (U6). Die Verfahrenswahl wird       Outsourcing (LPO) Anbieter, z.B. für Fragen der
in der Regel ebenfalls allein intern gefällt. In zwei   Dokumentendurchsicht und Faktenaufbereitung,
Fällen wird hier die Einholung von externem Rechts-     hinzugezogen.

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