KONZEPTION DISTANZLERNEN - Planungen zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht - LVR-Gerricus-Schule
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KONZEPTION DISTANZLERNEN Planungen zur lernförderlichen Verknüp- fung von Präsenz- und Distanzunterricht LVR-Gerricus-Schule Gräulinger Str.103 40625 Düsseldorf Düsseldorf, im Januar 2021 Michael Eicker Stellvertretender Schulleiter
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 Inhalt Einleitung ............................................................................................................. 3 1. Ausgangslage an der LVR-Gerricus-Schule - Rechtlichte Grundlagen, Infektionshygiene und Datensicherheit ............................................................... 3 2. Organisatorischer Plan .................................................................................. 5 2.1 Frühförderung ........................................................................................... 5 2.2 Gemeinsames Lernen ................................................................................ 5 3. Technische, pädagogische und didaktische Umsetzung des Distanzlernens .. 6 3.1 Digitale Ausstattung .................................................................................. 6 3.2 Logineo .................................................................................................... 6 3.3 Unterricht über Video-Tools ........................................................................ 7 3.4 Arbeitspläne ............................................................................................. 7 3.5 Fortbildung ............................................................................................... 7 4. Distanzunterricht seit dem 11.01.2021 .......................................................... 7 4.1 Lernende in Distanz und Notbetreuung ........................................................ 7 4.2 Lehrende in Distanz ................................................................................... 8 2
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 Einleitung Im Rahmen der Covid-19-Pandemie kann es aufgrund des nach wie vor aktiven Infektions- geschehens im Schulbetrieb zu angeordneten Quarantänemaßnahmen und Einschränkun- gen im Präsenzunterricht kommen. Sollte der Unterricht bzw. die sonderpädagogische För- derung in den Außendiensten der Frühförderung und des Gemeinsamen Lernens in Präsenz der Kolleginnen und Kollegen vor Ort nicht vollständig möglich sein, findet Distanzunter- richt statt. Dieser ist dem Präsenzunterricht gegenüber als gleichwertig zu betrachten, al- lerdings an unserer Schule auf die jeweilige Adressatengruppe spezifisch ausgerichtet. Während sich die Frühförderung der LVR-Gerricus-Schule im Rahmen einer Kommunika- tion auf Distanz wesentlich auf die Erwachsenenbildung, d.h. die Eltern und Erziehungsbe- rechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Erwachsenen in anderen begleitenden Diens- ten konzentrieren muss, um möglichst viel der sonderpädagogischen Unterstützungsange- bote durch eine „zweite Hand“ bis zu den Kindern vordringen zu lassen, konzentrieren sich die Kolleginnen und Kollegen der Schule auf die verschiedenen Formen und Möglichkeiten des Unterrichtens im Distanzunterricht. Die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinsamen Lernens richten sich in ihrer Arbeit gleichermaßen sowohl an die Schülerinnen und Schüler - hier im Schwerpunkt in der digitalen Aufbereitung der Kompetenzbereiche des Erweiter- ten Curriculums Hören und Kommunikation- wie auch an die Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen, Eltern, Integrationshelfenden etc. im Sinne der Fort- und Weiterbil- dung und auch der Beratung. Grundsätzlich muss sich die LVR-Gerricus-Schule in allen Bereichen in ihrer Beratungstä- tigkeit einer immer wiederkehrend möglichen Einschränkung in der Beratung vor Ort stel- len und weitere Formen finden, die eine zuverlässige Beratung auch aus der Distanz ge- währleistet. 1. Ausgangslage an der LVR-Gerricus-Schule - Rechtlichte Grundlagen, Infektionshygiene und Datensicherheit Für das Schuljahr 2020/2021 ergänzt die befristete Änderung des § 52 SchulG zur Siche- rung des Bildungserfolgs den Distanzunterricht in analoger und auch in digitaler Form den Präsenzunterricht als gleichwertige Unterrichtsform nach den geltenden Richtlinien und Lehrplänen. Ziel ist es, durch die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzun- terricht dafür Sorge zu tragen, dass der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt werden kann. Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Bedarfsfall für einzelne Schüler, Lern- gruppen, Klassen oder die gesamte Schule ein. Dies unterliegt jedoch nicht ausschließlich dem Infektionsschutz- unter Umständen kann Distanzunterricht auch dann eingerichtet werden, wenn ein Präsenzunterricht aufgrund von Kolleginnen und Kollegen, die nicht in Präsenz arbeiten dürfen, nicht umgesetzt oder vertreten werden kann. 3
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 Die am Distanzunterricht beteiligten Kolleginnen und Kollegen gewährleisten die Aufberei- tung und Organisation des Unterrichts und der sonderpädagogischen Unterstützung unter Berücksichtigung der häuslichen Möglichkeiten der einzelnen Familien. Die regelmäßige pä- dagogisch- didaktische Begleitung der Schülerinnen und Schüler wird ebenfalls nach den familiären Möglichkeiten sowie nach der jeweiligen Behinderungsformen und –ausprägun- gen individuell organisiert. Hierzu ggf. notwendige, persönlich stattfindende Übergaben von Unterrichts- und Fördermaterialien für den Distanzunterricht in allen Bereichen der LVR-Gerricus-Schule erfolgen nach den geltenden Vorschriften zur Infektionshygiene (siehe Hygienepläne). Während der Covid-19-Pandemie sind hierzu spezifische Regelungen ergangen und werden weiterhin aktualisiert. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Coronaschutz- sowie der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW. Grundsätzlich sind die Schülerinnen und Schüler im gleichen Maße wie im Präsenzunter- richt zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen sind Teil der Leistungsbewertung. Für die Frühförderung kann die sonderpädagogische Unterstützung auf Wunsch der Eltern z.B. aufgrund der Schwere der Erkrankung bzw. aufgrund einer vielfach erhöhten Anste- ckungsgefahr durch Angebote zur Kommunikation auf Distanz ersetzt werden. Im Gemeinsamen Lernen ist dies in dieser Art und Weise nicht umsetzbar, vielmehr müs- sen die Kolleginnen und Kollegen für diese Einzelfälle mit allen Beteiligten in den Schulen vor Ort abstimmen, dass die sonderpädagogische Unterstützung im Schwerpunkt Hören und Kommunikation im Rahmen des Distanzunterrichts umgesetzt wird, sollte dies außer- halb einer von der jeweiligen Schulleitung angeordneten Maßnahme notwendig sein. Die Organisation der häuslichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler obliegt- mit Aus- nahme der Betreuungsgruppenregelungen den Eltern und Erziehungsberechtigten. Das be- deutet jedoch nicht, dass sich der Bildungs-und Erziehungsauftrag der LVR-Gerricus- Schule „privatisiert“, also an die Eltern und Erziehungsberechtigten delegiert wird. Vielmehr werden ihnen in der Frühförderung kompensatorische Lernangebote möglichst leicht umsetzbar zur Verfügung gestellt und wird der Distanzunterricht der Schule durch- geführt auf der Basis der Arbeits- und Wochenpläne. Diese sind ausgerichtet nach gemein- samen Grundsätzen in der Art der Aufgabenstellung, des Aufgabenumfangs, paralleler Klassenarbeiten und Kriterien der Leistungsbewertung. Im schulischen Lernen hat aus aktuellem Anlass die Förderung der digitalen Kompetenzen und des selbstregulierten Lernens hohe Priorität– dabei dürfen dennoch Zugriffsmöglich- keiten, eine bedarfsgerechte Ausstattung und auch Nutzerkompetenzen im familiären Rah- men nicht außer Acht gelassen werden. Der Grundsatz der Chancengleichheit darf für unsere Schülerinnen und Schüler kein Lip- penbekenntnis werden. Das Beibehalten vor allem „analoger“ Umsetzungsmöglichkeiten und die zunächst schrittweise Steigerung der digitalen Angebote des Lernens muss bis zu einer gesicherten technologieunterstützten Lernumgebung weiterhin Bestand haben. 4
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 2. Organisatorischer Plan Für das Distanzlernen wurden mit Hilfe eines Fragebogens die häuslichen und familiären Bedingungen sowohl in der Ausstattung als auch im technisch vorhandenen Knowhow bei den Eltern abgefragt und an den Elternsprechtagen im Herbst ergänzt. So konnte die Art der Unterstützung individuell an die familiären Gegebenheiten angepasst werden. Fest steht, dass wir alle analogen und digitalen Möglichkeiten ausschöpfen werden vom Aus- druck und Versand mit der Post, in Ergänzung mit digitalen Inhalten wie z.B. Erklärvideos bis zur Bereitstellung online zunächst noch via E-Mail, zukünftig dann über Logineo LMS. Sowohl mit den Schülerinnen und Schüler als auch mit den Lehrerinnen und Lehrer werden in verschiedenen Formaten Videokonferenzen abgehalten, unklar ist an dieser Stelle oft die Verträglichkeit mit der DSGVO. 2.1 Frühförderung Für die Frühförderung wurden ebenfalls die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme in Distanz abgefragt. Auch hier zeigt sich, dass unser Angebot von Videokonferenzen, digitalen Ange- boten bis hin zu analogen Unterstützungsmöglichkeiten individuell angepasst sein muss. Verwiesen sei hier auf das Padlet1, das durch die Kolleginnen und Kollegen der Frühförde- rung erstellt und den Eltern zur Verfügung gestellt wurde, sowie das Padlet des Förder- schulkindergartens2 „Gerricus-Wäldchen“, in dem die Eltern Angebote für die Kindergarten- kinder der LVR-Gerricus-Schule finden. 2.2 Gemeinsames Lernen Auch die Angebote der Kolleginnen und Kollegen im Gemeinsamen Lernen sind vielfältig zu gestalten, Telefongespräche, Videokonferenzen, Teilnahme an Online-Meetings, Bereitstel- lung von Angeboten etc. Hier gilt es auch gegebenenfalls Fortbildungs- und Peergroup An- gebote digital bereit zu stellen. Hilfreiche Hinweise für die Schulen wurden in einem Schreiben3 zusammengefasst, dass sich auch auf der Homepage der Schule findet und an die Kolleginnen und Kollegen an den allgemeinen Schulen weitergeleitet wurde. Hinzu kommt auch für das gemeinsame Lernen ein Padlet4 in Form einer Pinnwand mit zahlrei- chen Tipps, Hinweisen und Hilfen. 1 https://padlet.com/ffgerricusschule/gvqehqm4a7n4z8rh 2 https://padlet.com/mhannamuellers/blee1d4r9ljh2fke 3 https://gerricus-schule.lvr.de/media/lvr_gerricus_schule/corona/20-08-21_Corona-Infos_HK_Gerricus.pdf 4 https://padlet.com/GL_Gerricus/huund9jb7bqlqnwk 5
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 3. Technische, pädagogische und didaktische Umsetzung des Distanzlernens Da an vielen Stellen derzeit weder für die Kolleginnen und Kollegen noch für die Schülerin- nen und Schüler grundsätzlich geklärt werden konnte, wann mit welcher technischen Aus- stattung konkret zu rechnen ist, welche Software und Umsetzungsdienste zur Verfügung stehen werden, welche Kosten z.B. für Videochatprogramme von wem übernommen wer- den, etc. trifft die Schulleitung der LVR-Gerricus-Schule zunächst einige grundsätzliche Entscheidungen zur Vorbereitung des Ausbaus des digitalen Lehrens und Lernens sowie zur Aufrechterhaltung der Kommunikation in der Übergangszeit. 3.1 Digitale Ausstattung Die Ausstattung der Schule ist über den Digitalpakt beantragt, ebenso sind die Sofortpro- gramme für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer beantragt. Das vorhandene Inventar sowie eine Auflistung der beantragten Ausstattung über den Digital- pakt oder das Medienkonzept etc. können bei Bedarf durch das First-Level-Team kurzfristig zusammengestellt werden. Am 21. Dezember 2020 wurden die iPads für die Schülerinnen und Schüler aus dem So- fortprogramm durch den Schulträger geliefert, die Ausgabe erfolgt seit dem 11.01.2021. Zusätzlich hat der Förderverein rund 100 Laptops aus Spendenmitteln sowie zwei mal 10.000 Euro für digitale Projekte erhalten. Von den Geldern wurden iPads bestellt, die sich im Zulauf befinden. Über die Sofortprogramme und die Spenden hat die LVR-Gerricus-Schule inzwischen die Möglichkeit, bei Bedarf alle Schülerinnen und Schüler mit einem digitalen Endgerät auszu- statten. 3.2 Logineo Die Dienstvereinbarung zwischen dem MSB und den Hauptpersonalräten der verschiede- nen Schulformen schafft klare Regelungen für die Einführung, Nutzung und Weiterentwick- lung des Hauptsystems Logineo NRW. Nach erfolgreich abgeschlossenem Mitbestimmungs- prozess kann Logineo NRW entsprechend sowohl als Lernmittel wie auch als Arbeitsinstru- ment eingesetzt werden. In Verantwortung des Landes und der Medienberatung NRW wird das System fortlaufend datenschutzrechtlichen Überprüfungen unterzogen und in Abstim- mung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) verbes- sert. Der LOGINEO NRW Messenger wurde verbindlich für die Lehrerinnen und Lehrer einge- führt, die Schülerinnen und Schüler werden nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes eingepflegt. LOGINEO LMS NRW wurde beantragt und genehmigt, die administrativen Punkte zur Ein- richtung wurden abgearbeitet. 6
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 3.3 Unterricht über Video-Tools Bislang sind die zur Verfügung stehenden Videotools unbefriedigend, da es häufig zu einer zeitlichen Diskrepanz zwischen Bild und Ton kommt. Dieses stellt besonders für unsere hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler ein kaum zu überbrückendes Hindernis da. Des Weiteren kommt es oft zur Überlastung der Systeme und dadurch zu Ausfällen. Das Video-Tool innerhalb der Logineo-Umgebung ist bisher zwar angekündigt, aber noch nicht verfügbar. 3.4 Arbeitspläne Die erste Einarbeitung der Medienkompetenzen und der digitalen Medien in die Arbeits- pläne wurde im Herbst 2020 abgeschlossen und wird im Sinne der Schulentwicklung wei- tergeführt (neue Geräte, neue Unterrichtsinhalte, etc.) 3.5 Fortbildung Es hat mehrere Kleinprojekte zur Verbreitung der digitalen Kompetenzen im Kollegium, z.B. die „Digideen“ und diverse Padlets, ebenso ist dies in die Fortbildungsplanung einge- flossen. Am 07.01.2021 wurde das Kollegium in Kleingruppen und unter strenger Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen durch die First-Level-Beauftragten in Logineo NRW LMS einge- führt. Die Verwendung der Lernplattform ist seitdem möglich. Die Schülerinnen und Schü- ler werden bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in Logineo NRW LMS einge- pflegt. Am 08.01.2021 hat eine Online-SchILF über den Anbieter FOBIZZ stattgefunden. Die Kol- leginnen und Kollegen hatten 24 Stunden lang die Möglichkeit, Online-FB auszuwählen und zu besuchen. Die Resonanz war ausgesprochen positiv. Aktuell wird eine Wiederho- lung/Fortführung geplant, die Schulleitung steht mit dem Anbieter bezüglich der Kosten in Verhandlung. 4. Distanzunterricht seit dem 11.01.2021 4.1 Lernende in Distanz und Notbetreuung Schülerinnen und Schüler, die aus Gründen des Infektionsschutzes an keinem Präsenzun- terricht teilnehmen, erhalten Unterricht in Distanz. Dabei ist, besonders wenn es nur ver- einzelt Schülerinnen und Schüler betrifft auf die Einbindung in die Klassengemeinschaft zu achten. So wird vor allem die Teilnahme per Videokonferenz oder Zuschaltung per Telefon favorisiert. Ein enger Austausch mit den Eltern sowie eine entsprechende Unterrichtsdoku- mentation sollten selbstverständlich sein. Mit dem Distanzunterricht (DU) wurde in den Klassen der Sekundarstufe am 11.01.2021 begonnen, die Klassen der Primarstufe folgten am 13.01.2021. 7
Konzeption Distanzlernen 20. Januar 2021 Der Distanzunterricht wird individuell auf die Schülerinnen und Schüler zugeschnitten und entweder in digitaler oder analoger Form (Päckchen, Briefe mit Materialen) angeboten. Im Unterricht werden zahlreiche Lern-Apps wie Anton, Antolin, etc. eingesetzt. Das Personal des Förderschulkindergartens, ergänzt durch drei weitere Kolleginnen und Kollegen und zwei FSJler, sichert aktuell die Betreuung), somit stehen alle Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer für den Distanzunterricht zur Verfügung. Die Kolleginnen und Kollegen in der Betreuung stellen sicher, dass alle Kinder am Distanzunterricht der Klas- sen- und Fachlehrerinnen und -lehrer teilnehmen können. Dazu wird die digitale Ausstat- tung der Schule eingesetzt. 4.2 Lehrende in Distanz Sollten an der LVR-Gerricus-Schule Kolleg*innen sein, die aus Gründen des Infektions- schutzgesetzes keinen Unterricht in Präsenz durchführen können, so werden diese Kol- leg*innen entweder für den Unterricht in Distanz eingesetzt, bei enger Absprache mit dem Klassenteam, oder sie werden für nichtunterrichtliche Aufgaben eingesetzt, die sie aus der Distanz bearbeiten können. Den Kolleginnen und Kollegen ist freigestellt, ob sie den Distanzunterricht aus der Schule oder von zuhause aus durchführen, beides wird wahrgenommen. gez. Michael Eicker Stellvertretender Schulleiter für die schulinterne Arbeitsgruppe „Distanzlernen“ 8
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