ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 - Stabile Werte - Neue Energien

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ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 - Stabile Werte - Neue Energien
Emissionsdokument

                    ÖKORENTA
                    Erneuerbare Energien 12

  AURICHER WERTE                      Stabile Werte - Neue Energien
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   3

     INHALTSVERZEICHNIS                                                              SEITE

1    Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung                                       4

2    Beteiligungsangebot                                                                  5
      2.1    Angebot im Überblick                                                         5
      2.2    Profil des typischen Anlegers                                                7
      2.3    Angaben zur Fondsgesellschaft                                                8
      2.4    Kapitalverwaltungsgesellschaft                                               9
      2.5    Verwahrstelle                                                               12
      2.6    Treuhandkommanditistin und Anlegerverwaltung                                13
      2.7    Vertrieb                                                                    14

3    Risiken                                                                             15

4    Vermögensgegenstände                                                                27

5    Anteile an der Fondsgesellschaft und Rechtsstellung der Anleger                     31

6    Kosten                                                                              35

7    Wirtschaftliche Annahmen / Beispielrechnung (Prognose)                              38

8    Ermittlung und Verwendung von Erträgen / Auszahlungen                               42

9    Bewertungsverfahren                                                                 43

10   Jahresbericht und Abschlussprüfer                                                   45

11   Gesellschaften / Vertragspartner im Überblick                                       46

12   Kurzangaben über die für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                 48
      12.1    Vorbemerkungen                                                             48
      12.2    Besteuerung auf Gesellschaftsebene                                         49
      12.3    Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner                                    54
      12.4    Erbschaft- und Schenkungsteuer                                             57

13   Verbraucherinformation                                                              60

14   Anlagen                                                                             65
      14.1    Gesellschaftsvertrag                                                       66
      14.2    Anlagebedingungen                                                          76
      14.3    Treuhand- und Verwaltungsvertrag                                           82
4

    1. Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung
    Gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind bei          geben werden. Jeder Erwerb von Anteilen an dem AIF
    einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alter-        auf Basis von Auskünften oder Erklärungen, die nicht
    nativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern      in den vorgenannten Unterlagen enthalten sind, erfolgt
    der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedin-       ausschließlich auf Risiko des Anlegers.
    gungen, des Gesellschaftsvertrags, des Treuhand- und
    Verwaltungsvertrags und der wesentlichen Anlegerin-        Der Verkaufsprospekt sowie die separat erstellten we-
    formationen zur Verfügung zu stellen. Der Verkaufs-        sentlichen Anlegerinformationen sind während der
    prospekt muss hierbei die Angaben enthalten, die er-       Dauer der Vertriebsphase des AIF in deutscher Sprache
    forderlich sind, damit sich ein am Erwerb eines Anteils    und in ihrer jeweils aktuellen Fassung kostenlos telefo-
    interessierter Anleger ein begründetes Urteil über die     nisch, per Post oder E-Mail bei der
    ihm angebotene Anlage und insbesondere über die da-
    mit verbundenen Risiken machen kann.                       Auricher Werte GmbH
                                                               Kornkamp 52
    Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es        26605 Aurich
    sich um den von der Auricher Werte GmbH in ihrer           Tel.: 04941 604 97 0
    Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ver-     E-Mail: info@auricher-werte.de
    walteten geschlossenen alternativen Investmentfonds        Internet: www.auricher-werte.de
    „ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene
    Investment GmbH & Co. KG“ (nachfolgend auch „AIF“          erhältlich und sind während der Platzierungsphase als
    oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Der alleinige Zweck     pdf-Download auf der Internetseite der KVG abrufbar.
    der Fondsgesellschaft besteht darin, das Vermögen in-
    nerhalb der Vorgaben des KAGB, der Anlagebedingun-         Das Angebot der Kapitalanlage erfolgt ausschließlich in
    gen, des Gesellschaftsvertrags und dieses Emissions-       der Bundesrepublik Deutschland und es werden dem-
    dokuments nach dem Grundsatz der Risikostreuung in         nach keine Teilbeträge außerhalb der Bundesrepublik
    Vermögenswerte anzulegen und ihren Gesellschaftern         Deutschland angeboten.
    das Ergebnis der Verwaltung ihrer Vermögenswerte zu-
    kommen zu lassen.                                          Prospektverantwortliche ist allein die Auricher Werte
                                                               GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift Kornkamp 52,
    Der Erwerb von Anteilen an dem AIF erfolgt aus-            26605 Aurich, vertreten durch ihre Geschäftsführer
    schließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospek-      Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schölzel. Sie
    tes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschafts-       übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vor-
    vertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie         liegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres
    der wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils       Wissens die Angaben, die auf dem derzeitigen Stand
    gültigen Fassung. Interessierten Anlegern wird emp-        der Planung, den aufgeführten Verträgen sowie den
    fohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle     zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden ge-
    aktuellen Unterlagen aufmerksam zu lesen und unter         setzlichen Bestimmungen basieren, richtig und keine
    Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation kritisch     wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
    zu würdigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
    dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung         Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur
    eingehen. Ggf. sollte sich der interessierte Anleger vor   verbindlich, wenn sie von der Auricher Werte GmbH
    dem Erwerb eines Anteils von einem fachkundigen            schriftlich bestätigt werden.
    Dritten beraten zu lassen.

    Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den
    Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlage-
    bedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und
    Verwaltungsvertrag und über den Inhalt der wesentli-       Aurich, den 25. Februar 2021
    chen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht abge-        (Prospektaufstellungsdatum)
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   5

2. Beteiligungsangebot
2.1 Angebot im Überblick

    Name der Fondsgesellschaft              ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12
                                            geschlossene Investment GmbH & Co. KG

    Wertpapierkennnummer                    A2QQEK

    Produktart                              Geschlossener inländischer Publikums-AIF

    Investitionsfokus                       Beteiligungen an Investmentgesellschaften, die direkt oder indirekt in
                                            Energieerzeugungsanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien inves-
                                            tieren
    Fondsvolumen                            EUR 15 Mio., Erhöhung bis auf EUR 25 Mio. möglich

    Investitionsquote                       92,23 Prozent inkl. Nebenkosten
    (Prognose)                              (bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Ausgabeaufschlag)
    Mindestzeichnung                        EUR 10.000

    Ausgabeaufschlag                        5 Prozent1

    Vorabverzinsung                         Bis zum 30. September 2021 in Höhe von 3,5 Prozent p.a. auf die an-
                                            geforderte und vollständig geleistete Einlage anteilig ab dem ersten des
                                            Monats, der auf die Einzahlung folgt
    Laufzeit                                Ca. 8,5 Jahre nach Vollinvestition, gem. den Anlagebedingungen ist die
                                            Laufzeit des AIF bis zum 31. Dezember 2030 befristet (Grundlaufzeit),
                                            eine einmalige Verlängerung um bis zu drei Jahre mittels Beschluss der
                                            Gesellschafterversammlung ist möglich
    Einkunftsart                            Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Risikostreuung                          Risikogemischtes, breit diversifiziertes Portfolio an Zielgesellschaften aus
                                            dem Bereich der Erneuerbaren Energien

    Gesamtauszahlung                        141 Prozent vor Steuern inkl. Rückführung des eingesetzten Kapitals
    (Prognose)²                             (Prognose)²

1
    Es steht der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen
2
    Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen

    Den Anlegern werden mit dem vorliegenden Ver-                    ten. Die Anleger beteiligen sich indirekt als Treugeber
    kaufsprospekt durch die Auricher Werte GmbH als                  über die Treuhänderin SG-Treuhand GmbH an der
    Prospektverantwortliche und Kapitalverwaltungsge-                Fondsgesellschaft. Nach dem Beitritt über die Treu-
    sellschaft Kommanditanteile der Fondsgesellschaft                händerin haben die Anleger die Möglichkeit, sich als
    ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene                    Direktkommanditisten in das Handelsregister eintra-
    Investment GmbH & Co. KG zum Erwerb angebo-                      gen zu lassen.
6

    Anlageobjekte

    Die Fondsgesellschaft wird sich indirekt über Inves-                  Standorten, aber auch weitere Erneuerbare Energie-
    titionen in geschlossene inländische Spezial-AIF (In-                 erzeugungsanlagen. Es ist geplant, über mindestens
    vestmentgesellschaften) an Zielgesellschaften be-                     zwei Investmentgesellschaften ein breit diversifizier-
    teiligen. Als Zielgesellschaften gelten Minder- oder                  tes und risikogemischtes Portfolio an Zielgesellschaf-
    Mehrheitsbeteiligungen, die direkt und/oder indirekt                  ten zu erwerben und aufzubauen. Die Investition
    in Vermögensgegenstände aus dem Bereich der Er-                       erfolgt auf Grundlage der dem Verkaufsprospekt
    neuerbaren Energien investieren. Vornehmlich han-                     beigefügten Anlagebedingungen. Zum Zeitpunkt der
    delt es sich dabei um Onshore-Windkraftanlagen                        Prospektaufstellung wurden noch keine Vermögens-
    in Europa und Photovoltaikanlagen an weltweiten                       gegenstände erworben.

    Investitionsplan (Prognose)

        Mittelverwendung (Prognose)                                         TEUR       in Prozent der        in Prozent des Kapitals
                                                                                        Beteiligungs-                inkl. Ausgabe-
                                                                                        summe ohne                        aufschlag1
                                                                                            Ausgabe-
                                                                                           aufschlag1

        1.         Aufwand für den Erwerb von Beteiligun-                 13.835                  92,23                       87,84
                   gen (Anschaffungskosten inkl. Nebenkos-
                   ten2 wie z.B. Maklercourtage, Rechtsbe-
                   ratungskosten, Handelsregistergebühren,
                   Auswahl, Bewertung, Ankaufsabwicklung)

        2.         Sonstige Kosten

                   Eigenkapitalvermittlungsprovision                       1.650                  11,00                       10,48
                   (inkl. Ausgabeaufschlag)

                   Konzeption, Gründungskosten,                               195                     1,30                     1,24
                   sonstige Kosten (Prospekterstellung,
                   rechtliche und steuerliche Beratung,
                   Beauftragung von Gutachten u.ä.)

        3.         Liquiditätsreserve                                          70                     0,47                     0,44

        Gesamt                                                           15.750                 105,00                      100,00

    1
        Rundungsdifferenzen sind möglich
    2
        Siehe auch Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaften und Zielgesellschaften“
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   7

Auszahlungen (Prognose)

    Jahr                       in Prozent vor Steuern      Prognoserechnungen basieren auf Annahmen
                               der Kommanditeinlage        und sind kein verlässlicher Indikator für die
                                                           tatsächliche Entwicklung.
                                                     1
    2021                      Vorabverzinsung p.a. 3,5

    2023-2024                                        3

    2025                                             4

    2026-2028                                        5

    2029                                             7

    2030                                        109,3²

1
    Gemäß Anlagebedingungen § 6 Nr. 4
2
    Inklusive Veräußerungserlös

2.2 Profil des typischen Anlegers

Das Beteiligungsangebot richtet sich an interessierte      suchen, bei der die Höhe und der Zeitpunkt der Ver-
Anleger, die über Erfahrungen mit langfristigen Kapi-      zinsung und der Kapitalrückzahlung bereits festste-
talanlagen in der Form einer unternehmerischen Be-         hen.
teiligung verfügen sowie rechtliche, steuerliche und
wirtschaftliche Kenntnisse besitzen. Interessierten        Aus steuerlicher Sicht richtet sich das Angebot an
Anlegern, die nicht über entsprechende Kenntnisse          Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuer-
und Erfahrungen verfügen, wird empfohlen, sach-            pflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen
kundige Berater zu konsultieren, bevor eine Anla-          halten und diese nicht fremdfinanzieren.
geentscheidung getroffen wird.
                                                           Der Anteilswert und die aus den Anteilen erzielten Er-
Die Anleger müssen sich der Chancen und insbeson-          träge können sowohl fallen als auch steigen. Anleger
dere der Risiken (siehe Kapitel „Risiken“) bewusst sein,   können unter Umständen angelegte Beträge nicht
die sie mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot           zurückerhalten oder keine Rendite auf ihre Kapital-
eingehen und in der Lage sein, die eingegangenen           anlage erzielen. Der Erwerb von Anteilen an diesem
Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Aus-    AIF sollte dementsprechend – auch im Hinblick auf
gabeaufschlag zu tragen. Das Beteiligungsangebot           die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Kosten
richtet sich an Privatanleger, professionelle oder se-     – als eine langfristige Investition angesehen werden.
miprofessionelle Anleger, die bereit sind mindestens       Aufgrund der mit der Anlage verbundenen Risiken,
EUR 10.000 zzgl. Ausgabeaufschlag zu investieren. In       empfiehlt es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwer-
jedem Fall ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger      ben. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht
konzipiert, die nicht eine kurzfristige Verfügbarkeit      für Anleger geeignet, die nicht einen Verlust über das
des eingesetzten Kapitals, sondern möglichst pro-          eingesetzte Kapital hinaus tragen können. In dieser
gnostizierte Auszahlungen über viele Jahre anstre-         Hinsicht sind die Ausführungen im Kapitel „Risiken“,
ben. Eine Beteiligung ist nicht für Anleger geeig-         insbesondere die Erläuterung zum maximalen Risiko,
net, die eine garantierte, verzinsliche Kapitalanlage      zu beachten.
8

    Von der Beteiligung an der Gesellschaft sind natür-      fristet (Grundlaufzeit). Sie kann durch Beschluss der
    liche und juristische Personen, Gesellschaften sowie     Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 Prozent der
    Gemeinschaften ausgeschlossen, welche die US-            abgegebenen Stimmen einmalig um bis zu drei Jahre
    amerikanische, kanadische, japanische oder aus-          verlängert werden. Zulässige Gründe für die Verlän-
    tralische Staatsangehörigkeit haben bzw. nach US-        gerung der Grundlaufzeit bestehen darin, dass:
    amerikanischen, kanadischem, japanischem oder
    australischem Recht errichtet wurden und/oder            a.  der erwartete Veräußerungserlös für die gehalte-
    in den USA, Kanada, Japan oder Australien ihren               nen Vermögensgegenstände nicht den Erwartun-
    Wohnsitz bzw. Sitz haben und/oder Inhaber einer              gen der Gesellschafter entspricht und während
    dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z.B.            der Verlängerung der Grundlaufzeit eine Wertstei-
    Greencard) der genannten Staaten sind bzw. über ei-           gerung zu erwarten ist,
    nen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA,
    Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt steuer-       b. während der Verlängerungsdauer ein positiver
    pflichtig sind.                                             wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist,

    2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft                        c.  rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die
                                                                 für den Weiterbetrieb bzw. einen späteren Einritt
    Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlosse-              in die Liquidation sprechen.
    ne Investment GmbH & Co. KG wurde am 11. Januar
    2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich      Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist
    unter HRA 203141 eingetragen. Bei der Fondsgesell-       während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ausge-
    schaft mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Korn-     schlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündi-
    kamp 52, 26605 Aurich) handelt es sich um eine           gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach
    geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im          Ablauf der Grundlaufzeit ggf. zuzüglich der Laufzeit-
    Sinne des KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co.        verlängerung wird die Fondsgesellschaft aufgelöst
    KG. Der Gesellschaftsvertrag (siehe Abschnitt „Anla-     und abgewickelt (liquidiert). Im Falle der Auflösung
    gen“) ist gültig in der Fassung vom 28. Januar 2021.     der Fondsgesellschaft erfolgt die Liquidation durch
    Der Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem Recht      die KVG als Liquidatorin. Aus dem Verwertungserlös
    und sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zu-   werden zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsge-
    lässig vereinbart werden kann, Aurich vor.               sellschaft gegenüber Drittgläubigern ausgeglichen.
                                                             Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best-
    Die Fondsgesellschaft ist ein geschlossener inlän-       möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der
    discher Publikums-AIF im Sinne des § 1 KAGB. Ge-         Fondsgesellschaft einzuziehen und den Verwertungs-
    genstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich die    erlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der
    Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens nach             Fondsgesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis
    einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaft-     ihrer geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des
    lichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB        jeweiligen Kapitalkontos zueinander zu verteilen. Das
    zum Nutzen der Anleger entsprechend den von der          Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem
    Fondsgesellschaft erstellten Anlagebedingungen in        Kalenderjahr und endet bis zur Liquidation jeweils
    der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist be-   am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Soll-
    rechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen        te das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren
    zu ergreifen, die mit dem Unternehmensgegenstand         Gründen nicht durchgeführt werden können, hat die
    unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern        Gesellschafterversammlung über den Fortgang der
    diese im Einklang mit den Anlagebedingungen ste-         Gesellschaft zu beschließen. In diesem Fall können
    hen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäf-          die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der
    te, die einer gesonderten Erlaubnis nach der Gewer-      Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Beglei-
    beordnung bedürfen.                                      chung der Schulden und der Erfüllung eingegange-
                                                             ner Verträge übrig bleibenden Gesellschaftsvermö-
    Die Laufzeit der Gesellschaft ist entsprechend dem       gen sind die Einlagen zurück zu erstatten.
    Gesellschaftsvertrag bis zum 31. Dezember 2030 be-
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   9

Die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH ist als persönlich       sich zusammen aus Tjark Goldenstein (Vorsitzender),
haftende Gesellschafterin der ÖKORENTA Erneuerbare     Joachim Queck (Stellv. Vorsitzender) und Björn
Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co.         Drescher. Alleingesellschafterin der KVG ist die
KG mit der Geschäftsführung und der Vertretung der     ÖKORENTA Invest GmbH mit Sitz in Aurich und der
Gesellschaft beauftragt.                               Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Aurich.

Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt in   Das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kapi-
diesem Zusammenhang u.a.                               tal der Auricher Werte GmbH beträgt EUR 125.000.
                                                       Die Auricher Werte GmbH muss gemäß § 25 Abs.
• die Beauftragung der externen KVG,                   4 KAGB zu jeder Zeit über anrechenbare Eigenmittel
                                                       von mindestens einem Viertel der im vorangegange-
• die laufende Überwachung der von der externen        nen Jahr angefallenen fixen Gemeinkosten verfügen.
  KVG zu erbringenden Dienstleistungen gemäß
  den Vereinbarungen des Fremdverwaltungsver-          Ferner sind Berufshaftpflichtrisiken in Höhe von we-
  trags,                                               nigstens 0,01 Prozent des Wertes der von ihr verwal-
                                                       teten AIF über zusätzliche Eigenmittel abzudecken
• ggf. die Abberufung der KVG und die Beauftra-        oder eine nach § 25 Abs. 6 Nr. 2 KAGB und Richtlinie
  gung einer anderen KVG, soweit erforderlich,         2011/ 61/ EU geeignete Versicherung abzuschließen.
                                                       Zur Abdeckung der potenziellen Haftungsrisiken aus
• die Organisation und Durchführung von Gesell-        beruflicher Fahrlässigkeit gemäß § 25 Abs.6 Nr. 2
  schafterversammlungen,                               KAGB verfügt die KVG über eine entsprechende Ver-
                                                       sicherung. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als ex-
• die Unterzeichnung von Steuererklärungen und         terne KVG gem. §§ 20, 22 KAGB wurde der Auricher
  Jahresabschlüssen der Gesellschaft.                  Werte GmbH am 05. März 2018 von der Bundesan-
                                                       stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.
Gründungskommanditistin ist die SG-Treuhand GmbH
mit einer vollständig eingezahlten Einlage von EUR     Auflistung weiterer Investmentvermögen in
1.000. Die SG-Treuhand GmbH wird über ihre eige-       der Verwaltung der Auricher Werte GmbH
ne Einlage hinaus weitere Kommanditeinlagen als
Treuhänderin für hinzutretende Anleger im eigenen      Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die
Namen, jedoch für Rechnung der Anleger/Treugeber       Auricher Werte GmbH folgende Investmentvermö-
übernehmen.                                            gen nach dem KAGB:

2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft                     ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene
                                                       Investment GmbH & Co. KG
Die Auricher Werte GmbH ist die Kapitalverwaltungs-
gesellschaft (KVG) für das in diesem Verkaufspros-     ÖKORENTA Erneuerbare Energien IX geschlossene
pekt beschriebene Investmentvermögen ÖKORENTA          Investment GmbH & Co. KG
Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment
GmbH & Co. KG. Die Auricher Werte GmbH wurde           ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene
am 25. November 2013 gegründet und ist am 18.          Investment GmbH & Co. KG
Dezember 2013 in das Handelsregister des Amts-
gerichts Aurich unter der HRB Nummer 202865            ÖKORENTA Erneuerbare Energien 11 geschlossene
eingetragen worden. Sie ist eine KVG im Sinne des      Investment GmbH & Co. KG
Kapitalanlagegesetzbuches in der Rechtsform einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die      ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene
KVG hat ihren Sitz in Aurich mit der Geschäftsan-      Investment GmbH & Co. KG
schrift Kornkamp 52, 26605 Aurich. Sie wird von
den Geschäftsführern Andy Bädeker, Jörg Busboom        ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene
und Ingo Schölzel vertreten. Der Aufsichtsrat setzt    Investment GmbH & Co. KG
10

     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil III geschlossene                   Fondsgesellschaft die Anlagen entsprechend der
     Investment GmbH & Co. KG                                            Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil
                                                                         der Fondsgesellschaft. Dabei beachtet sie die Anla-
     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil IV geschlossene                    gebedingungen und den Gesellschaftsvertrag der
     Investment GmbH & Co. KG                                            Fondsgesellschaft. Die Portfolioverwaltung umfasst
                                                                         auch das Liquiditätsmanagement gemäß § 30 KAGB,
     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil V geschlossene                     die Bewertung der Vermögensgegenstände des In-
     Investment GmbH & Co. KG                                            vestmentvermögens und das laufende Fonds- und
                                                                         Assetmanagement. Sie wendet ein geeignetes Risi-
     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil VI geschlossene                    ko-Managementsystem gemäß § 29 KAGB an, das
     Investment GmbH & Co. KG                                            die Identifizierung und Erfassung, die Analyse und
                                                                         Bewertung, die Steuerung und das Controlling sämt-
     W&S ÖKORENTA I geschlossene Investment GmbH                         licher mit dem Management der Fondsgesellschaft
     & Co. KG                                                            und deren Vermögensgegenständen verbundenen
                                                                         Risiken sicherstellt. Die mit den Techniken und Ins-
     ÖKORENTA Neue Energien Portfolio geschlossene                       trumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte
     Investment GmbH & Co. KG                                            und Auswirkungen auf die Wertentwicklung ergeben
                                                                         sich aus den Ausführungen im Kapitel „Risiken“ die-
     ÖKORENTA ÖKOstabil 7 geschlossene Investment                        ses Verkaufsprospektes.
     GmbH & Co. KG
                                                                         Der am Erwerb eines Anteils Interessierte kann In-
     ÖKORENTA ÖKOstabil 8 geschlossene Investment                        formationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
     GmbH & Co. KG                                                       nagements, die Risikomanagementmethoden und
                                                                         die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Ren-
     Die Auricher Werte GmbH ist im Rahmen des mit der                   diten der wichtigsten Kategorien von Vermögensge-
     ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene                       genständen des Investmentvermögens verlangen. Er
     Investment GmbH & Co. KG geschlossenen Verwal-                      erhält diese Informationen in schriftlicher oder elek-
     tungsvertrags (Fremdverwaltungsvertrag) als externe                 tronischer Form von der KVG.
     Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Investment-
     vermögen bestellt. Somit obliegt ihr die Verwaltung                 Die KVG ist berechtigt, sämtliche Aufgaben, die ihr
     des Investmentvermögens im Sinne des KAGB. Hier-                    als KVG gesetzlich und vertraglich zukommen, nach
     zu gehören insbesondere                                             eigenem Ermessen und ohne Zustimmung der Ge-
                                                                         sellschaft unter Berücksichtigung der Vorgaben des
     • die Portfolioverwaltung,
                                                                         KAGB, des Fremdverwaltungsvertrags, der Anlage-
     • das Risikomanagement,
                                                                         bedingungen und des Gesellschaftsvertrags wahrzu-
     • administrative Tätigkeiten (die Fondsbuchhaltung
                                                                         nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlageent-
          und die Rechnungslegung, die Einholung bzw.
                                                                         scheidungen, die die KVG für die Gesellschaft trifft.
                      Beauftragung notwendiger rechtlicher und steuer-
                                                                         Die KVG handelt bei der Verwaltung der Gesellschaft
           licher Dienstleistungen für die Fondsgesellschaft,
                                                                         grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Gesetzlich
          die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvor-
                                                                         zulässige Weisungsrechte der Gesellschaft sowie
          schriften, die Bewertung des Investmentvermö-
                                                                         Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversamm-
          gens, die Auszahlung, die Bearbeitung von Kun-
                                                                         lung bleiben unberührt.
              denanfragen, das Meldewesen sowie ggf. weitere
           notwendige Dienstleistungen).
                                                                         Die Auricher Werte GmbH kann ihre Aufgaben ganz
     Der Fremdverwaltungsvertrag unterliegt deutschem                    oder teilweise auf externe Dienstleister im Rahmen
     Recht und sieht als Gerichtsstand, soweit dies recht-               der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbeson-
     lich zulässig vereinbart werden kann, Aurich vor.                   dere § 36 KAGB) auslagern bzw. Aufgaben auf Dritte
                                                                         übertragen. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetz-
     Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG                    lich zulässig – beschränkt. Die KVG haftet nicht für
     aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung der                       die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   11

für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes An-      Die Gleichbehandlung wird auf allen Ebenen der
lageergebnis. Die Auricher Werte GmbH wird einen        Verwaltung des Investmentvermögens sichergestellt.
externen Bewerter für die Bewertung der anzukau-        Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen
fenden Vermögensgegenstände beauftragen.                Strukturen der KVG sind entsprechend ausgerichtet.

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Leistungen    Im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen
der KVG jederzeit zu überwachen und zu überprü-         der Fondsgesellschaft werden die Interessen eines
fen. Sie ist jedoch nicht befugt, über das verwaltete   Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über
Vermögen zu verfügen oder diesbezüglich Verpflich-      die Interessen eines anderen Anlegers oder einer an-
tungen einzugehen. Der Verwaltungsvertrag mit           deren Anlegergruppe gestellt. Jeder Anleger hat die
der KVG endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung          gleichen Zugangsmöglichkeiten und Voraussetzun-
der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus       gen für eine Beteiligung am Investmentvermögen
wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündi-       und es gibt keine Sonderrechte für bestimmte An-
gungsfrist von mindestens sechs Monaten möglich.        legergruppen. Demnach haben alle Anteile gleiche
Die KVG ist berechtigt, die Fondsgesellschaft unter     Ausgestaltungsmerkmale, verschiedene Anteilklas-
Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu           sen gemäß §§ 149 Abs. 2 i. V. m. 96 Abs. 1 KAGB
vertreten. Im Fall der Kündigung des Fremdverwal-       werden nicht gebildet und Ansprüche einzelner An-
tungsvertrags wird die KVG die ihr zukommenden          leger auf Vorzugsbehandlung bestehen nicht.
Aufgaben auch nach Beendigung des Fremdverwal-
tungsvertrags bis zur Überleitung der Aufgaben auf      Ferner hat die KVG zur Sicherung der Anlegerinteres-
eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft fortführen,    sen entsprechende Leitsätze zum Umgang mit mög-
längstens jedoch für sechs Monate. Für diesen Zeit-     lichen Interessenkonflikten im Rahmen ihrer Com-
raum erhält die KVG auch weiterhin die im Fremdver-     pliancegrundsätze festgeschrieben. Diese umfassen
waltungsvertrag vorgesehene Vergütung.                  Maßnahmen zur Vermeidung, der Feststellung und
                                                        Offenlegung sowie dem Management von Interes-
Die Komplementärin der Gesellschaft wird im Fall der    senkonflikten. In diesem Sinne hat die KVG u.a. die
Beendigung des Fremdverwaltungsvertrags – vorbe-        Funktion eines Compliancebeauftragten installiert,
haltlich einer Genehmigung durch die BaFin – ent-       der die allgemeinen, organisatorischen und prozes-
weder eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft        sualen Vorkehrungen zur Beobachtung, Identifika-
bestimmen, die die Rechte und Pflichten der KVG         tion, Prävention, Lösung von Interessenkonflikten
durch Abschluss eines neuen Fremdverwaltungsver-        umsetzt.
trags übernimmt, oder alle erforderlichen Maßnah-
men ergreifen, um die Gesellschaft in eine intern       Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher-
verwaltete Investmentkommanditgesellschaft i.S.d.       rechtlichen Streitigkeiten nach dem KAGB hat die
KAGB umzugestalten. Die KVG hat den Eigenkapi-          BaFin eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese ist
talvertrieb und damit die Einwerbung eines von An-      mit zwei Schlichtern besetzt, die unabhängig agieren
legern zu zeichnenden Kommanditkapitals von bis         und nicht an Weisungen gebunden sind.
zu TEUR 24.999 an die ÖKORENTA FINANZ GmbH
übertragen.                                             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                        Schlichtungsstelle
Faire Behandlung der Anleger                            Referat ZR3
                                                        Graurheindorfer Str. 108
Die Auricher Werte GmbH ist in ihrer Funktion als       53117 Bonn
Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fondsgesellschaft    www.bafin.de/invg-schlichtung
gesetzlich dazu verpflichtet, die Anleger der Fonds-    Email: schlichtungsstelle@bafin.de
gesellschaft fair zu behandeln. Sie verwaltet die von   Telefon: 0228 – 4108 0
ihr aufgelegten Investmentvermögen nach dem Prin-       Fax: 0228 – 4108 62299
zip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte In-
vestmentvermögen und Anleger der Investmentver-         Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwen-
mögen nicht zu Lasten anderer bevorzugt behandelt.      dung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf
12

     Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kön-      sche und Datenschutz an die VIVACIS Consulting
     nen Anleger unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte      GmbH, Bad Homburg, ausgelagert. Die Funktio-
     anzurufen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bun-     nen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung
     desbank anrufen.                                         und Steuerberatung hat die KVG an ACUS KLEMM
                                                              & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELL-
     Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle                  SCHAFT, Oldenburg, ausgelagert. Die Funktion
     Schlichtungsstelle                                       Sicherung der IT-Infrastruktur wurde an die OMG.de
     Taunusanlage 5                                           GmbH, Aurich, ausgelagert. Mit der Führung des An-
     60329 Frankfurt/ Main                                    legerregisters wurde die SG-Treuhand GmbH, Aurich,
     Telefon: 069 – 2388-1907                                 beauftragt.
     Fax: 069 – 709090-9901
     Email: schlichtung@bundesbank.de                         2.5 Verwahrstelle
     Web: www.bundesbank.de
                                                              Für die Fondsgesellschaft wurde die BLS Verwahrstel-
     Vergütungspolitik                                        le GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
                                                              Hamburg mit Geschäftsanschrift Caffamacherreihe
     Das Vergütungssystem der Auricher Werte GmbH             8, 20355 Hamburg, als Verwahrstelle beauftragt. Sie
     berücksichtigt die Regelungen des § 37 KAGB und          ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerich-
     basiert auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit        tes Hamburg unter der HRB Nummer 125745. Ge-
     einem soliden und wirksamen Risikomanagement-            schäftsführerinnen sind Christina Niebuhr und Katja
     system vereinbar und diesem förderlich sein soll.        Rößler. Alleingesellschafterin der BLS Verwahrstelle
     Das System der Vergütung darf keine Anreize zum          GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die BLS
     Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Ri-       Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
     sikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung
     oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten In-        Ihre Haupttätigkeiten (Gesellschaftszweck) sind die
     vestmentvermögen vereinbar sind und die KVG da-          für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und
     ran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse der        berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m.
     Investmentvermögen zu handeln. Die Grundsätze            § 43a (4) Wirtschaftsprüferordnung. Die Gesellschaft
     des Vergütungssystems werden von der Geschäfts-          übt darüber hinaus die Tätigkeit einer alternativen
     führung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fest-         Verwahrstelle gemäß KAGB aus. Handels- und Bank-
     gelegt. Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat das   geschäfte sind ausgeschlossen.
     Vergütungssystem dahingehend, ob die Vergütungs-
     politik gemäß den Vorgaben umgesetzt wird und            Mit Datum vom 28. Januar 2021 wurde zwischen
     veranlasst bei Bedarf notwendige Änderungen. Ein         dem AIF, der KVG und der BLS Verwahrstelle GmbH
     Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Ein-     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Vertrag über die
     zelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, die eine      Bestellung als Verwahrstelle geschlossen. Der Ver-
     Beschreibung der Berechnung der Vergütung und            wahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht und
     der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der        sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig
     für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zu-        vereinbart werden kann, Hamburg vor.
     wendungen zuständigen Personen beinhalten, sind
     auf der Internetseite der KVG www.auricher-werte.        Hinsichtlich ihrer Verwahrstellenaufgaben in Bezug
     de/verguetungspolitik veröffentlicht. Auf Verlangen      auf die Fondsgesellschaft erbringt sie sämtliche ihr
     werden die Informationen von der KVG kostenlos in        gemäß KAGB bzw. der Delegierten Verordnung (EU)
     Papierform zur Verfügung gestellt.                       Nr. 231/ 2013 obliegende Aufgaben. Hierzu zählen:

     Auslagerungen und übertragene Dienstleis-                • die Prüfung des Eigentums der Fondsgesellschaft
     tungen                                                     oder der KVG an den Vermögenswerten des AIF
                                                                und die Führung von Aufzeichnungen über die
     Die KVG hat die nach dem KAGB vorzuhaltenden               Vermögensgegenstände
     Funktionen Compliance, Interne Revision, Geldwä-
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   13

• die Überwachung der Verfügungsbeschränkun-             pflichtungen als Verwahrstelle nach dem KAGB nicht
  gen gemäß § 83 Abs. 4 KAGB                             erfüllen. Sie haftet dem Grunde nach nur, soweit ihr
• die Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rück-         oder einer der Personen, die sie vertritt, Vorsatz oder
  nahme von Anteilen des AIF sowie deren Wert-           Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haf-
  ermittlung den gesetzlichen und vertraglichen          tung bleibt auch bei einer Übertragung von Aufga-
  Vorschriften entsprechen                               ben an Dritte in vollem Umfang bestehen.
• die Sicherstellung, dass die Erträge des AIF ent-
  sprechend den gesetzlichen und vertraglichen           Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen
  Bestimmungen verwendet werden                          und endet mit Vollbeendigung und Löschung der
• die Prüfung der Zahlungsströme des AIF                 Fondsgesellschaft im Handelsregister. Er kann von
• die kontinuierliche Sicherstellung einer angemes-      jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten
  senen und vertrags- sowie gesetzeskonformen            zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden. Vor
  Bewertung der Vermögensgegenstände                     einer Kündigung durch die BLS ist die BaFin zu in-
• die Prüfung, ob die KVG und der AIF die gelten-        formieren. Die BLS darf ihre Tätigkeit in diesem Fall
  den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie          nur dann aufgeben, wenn eine andere Verwahrstelle
  Vertragsbedingungen des AIF einhalten sowie            bestellt wurde und die BaFin den Wechsel genehmigt
• die Sicherstellung, dass bei Auszahlungen die          hat. Der Vertrag endet außerdem, wenn die BaFin die
  Berechnung des durch die KVG mitgeteilten Net-         beantragte Genehmigung versagt oder der KVG ein
  toertrages gem. den vertraglichen und rechtlichen      Wechsel der Verwahrstelle auferlegt wird.
  Vorschriften erfolgt
                                                         Die BLS, die KVG und der AIF haben sich gegenseitig
Während der Investitionsphase prüft die BLS vor          alle einschlägigen Informationen zu übermitteln, die
Abschluss von Kauf- bzw. Beteiligungsverträgen, ob       diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benö-
die geplante Investition in Übereinstimmung mit den      tigen. Die BLS ist vorab zu informieren, wenn Gesell-
Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag           schaftsvertrag, Anlagebedingungen oder Emissions-
steht. Die KVG darf Investitionen auf Rechnung der       unterlagen der Fondsgesellschaft geändert werden.
Fondsgesellschaft erst nach Freigabe der Verwahr-
stelle durchführen. Ebenfalls bedarf ein Verkauf von     Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Ver-
Vermögensgegenständen auf Rechnung der Fonds-            wahrstelle die ihr übertragenen Verwahrfunktionen
gesellschaft sowie die Aufnahme von Krediten und         nicht auf Dritte übertragen bzw. ausgelagert. Eine
die Verfügung über Bankguthaben der vorherigen           Haftungsfreistellung ist vertraglich nicht vereinbart.
Prüfung und Freigabe der Verwahrstelle. Im Rahmen        Die KVG erteilt den Anlegern auf Antrag Informati-
der Liquidation des AIF prüft die BLS Verwahrstelle      onen über den neuesten Stand hinsichtlich Verände-
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Auszah-         rungen der Verwahrstelle, Beschreibung der Rechte
lungen an die Anleger.                                   und Pflichten sowie der Interessenkonflikte sowie
                                                         sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerten Ver-
Aufgaben, die zu Interessenkonflikten zwischen der       wahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und
Fondsgesellschaft, den Anlegern, der KVG und der         Unterauslagerungen und Angabe sämtlicher Interes-
BLS führen könnten, darf die BLS nicht wahrneh-          senkonflikte, die sich aus den Auslagerungen erge-
men, es sei denn, es besteht eine funktionale und        ben können.
hierarchische Trennung zwischen der Ausführung der
Verwahrstellenaufgaben und der potenziell dazu in        2.6 Treuhandkommanditistin und
Konflikt stehenden Aufgaben. Die potenziellen In-        Anlegerverwaltung
teressenkonflikte werden ordnungsgemäß ermittelt,
gesteuert, beobachtet und den Anlegern gegenüber         Treuhandkommanditistin (nachfolgend auch „Treu-
offengelegt.                                             händerin“) für das angebotene Investmentvermögen
                                                         ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene
Die BLS haftet gegenüber dem AIF und den Anlegern        Investment GmbH & Co. KG ist die SG-Treuhand
für Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die BLS   GmbH in Aurich mit Geschäftsanschrift Kornkamp
und die Personen, die die BLS vertreten, ihre Ver-       52, 26605 Aurich. Sie ist eingetragen im Handelsre-
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     gister des Amtsgerichtes Aurich unter HRB Nummer          tei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Mo-
     200288. Unternehmensgegenstand ist die Übernah-           naten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmalig je
     me und treuhänderischer Erwerb von Kommanditbe-           doch zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden.
     teiligungen für Treugeber sowie die Erbringung von        Der Vertrag endet mit Ausscheiden des Anlegers aus
     Verwaltungstreuhandleistungen für Direktkomman-           der Gesellschaft oder bei deren Liquidation mit Aus-
     ditisten. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer    scheiden und Vollbeendigung der Fondsgesellschaft
     Ramona Eilers-Fischer und Sven Süssen. Alleingesell-      ohne dass es einer Kündigung bedarf.
     schafterin der Treuhänderin ist die ÖKORENTA Invest
     GmbH mit Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift        2.7 Vertrieb
     Kornkamp 52, 26605 Aurich.
                                                               Mit Rahmenvertriebsvereinbarung vom 30. August
     Mit Datum vom 28. Januar 2021 ist zwischen der            2018 zwischen der ÖKORENTA FINANZ GmbH und
     Fondsgesellschaft und der Treuhänderin ein Treu-          der KVG und der Provisionsvereinbarung vom 28. Ja-
     hand- und Verwaltungsvertrag geschlossen worden.          nuar 2021 ist die ÖKORENTA FINANZ GmbH damit
     Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und sieht als      beauftragt, ein von Anlegern zu zeichnendes Kom-
     Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein-     manditkapital an der ÖKORENTA Erneuerbare Ener-
     bart werden kann, Aurich vor.                             gien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
                                                               von bis zu TEUR 24.999 zzgl. 5 Prozent Ausgabeauf-
     Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht            schlag einzuwerben. Die Einwerbung kann über die
     darin, im eigenen Namen, aber für Rechnung des            direkte Ansprache von Anlegern oder die Beauftra-
     Treugebers Kommanditanteile zu erwerben und               gung von Finanzdienstleistern (Untervermittler) des
     treuhänderisch für den Treugeber zu verwalten. Die        Vertriebspartners erfolgen. Die Rahmenvertriebsver-
     Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit bildet dabei der Treu-    einbarung unterliegt deutschem Recht und sieht als
     hand- und Verwaltungsvertrag, dessen Abschluss der        Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein-
     Anleger im Rahmen der Erteilung des Kaufauftrages         bart werden kann, Aurich vor.
     (Beitrittserklärung) angeboten wird. Der Wortlaut
     des Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist in diesem       Die ÖKORENTA FINANZ GmbH mit Sitz und Ge-
     Verkaufsprospekt als Anlage beigefügt. Die wesent-        schäftsanschrift Kornkamp 52 in 26605 Aurich ist
     lichen Rechte und Pflichten der Treuhandkomman-           eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
     ditistin bestehen darin, Kapitalanteile in Höhe des       Aurich unter HRB 204255. Die Gesellschaft wird von
     jeweiligen Beteiligungsbetrages der Anleger für diese     den Geschäftsführern Clemens Mack und Christian
     zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Ferner ist       Rose vertreten.
     sie zum Abruf von Finanzierungen der Anleger/ Treu-
     geber und zur Ausübung von Stimmrechten vorbe-            Bei der Vermittlung von Anlegern durch die Beauftra-
     haltlich von Weisungen bevollmächtigt. Sie hat die        gung von Finanzdienstleistern übernimmt die ÖKO-
     jeweiligen treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen        RENTA FINANZ GmbH die inhaltliche Prüfung einer
     getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten.         jeden Beitrittserklärung auf Vollständigkeit aller da-
     Der jeweilige Treugeber ist verpflichtet, die Treuhand-   mit zusammenhängenden Erklärungen. Sie ist dabei
     kommanditistin von allen Ansprüchen Dritter, die          berechtigt Beitrittserklärungen abzulehnen.
     gegen sie wegen und im Zusammenhang mit ihrer
     Treuhänderstellung geltend gemacht werden, frei-          Die ÖKORENTA FINANZ GmbH ist zudem mit der
     zustellen sowie etwaig getätigte Aufwendungen in          Vorbereitung und Durchführung von Vertriebsveran-
     diesem Zusammenhang zu ersetzen. Der Treugeber            staltungen sowie der Mitwirkung bei Werbung und
     hat im Innenverhältnis der Fondsgesellschaft und der      Marketing beauftragt.
     weiteren Anleger der Fondsgesellschaft zueinander
     die gleiche Rechtsstellung wie ein Direktkomman-          Der Vertrag endet mit der Schließung der Gesell-
     ditist. Für diejenigen Anleger, die eine Umwandlung       schaft für den Beitritt weiterer Anleger. Während der
     ihrer Beteiligung als Treugeber in eine Beteiligung als   Laufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von einem
     Direktkommanditist vornehmen, verwaltet die Treu-         Monat zum Monatsende von jeder Vertragspartei
     händerin den bezogenen Anteil an der Fondsgesell-         möglich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
     schaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf      bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung sämt-
     unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Par-      licher Beteiligter. Sie bedürfen der Schriftform.
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   15

3. Risiken
Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent-         Maximales Risiko
lichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risi-
ken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Risiken         Für den Anleger besteht das Risiko des Total-
können gleichzeitig eintreten und sich wechselseitig       verlustes der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag.
verstärken, sodass sich insgesamt ein „höherrangiges“      Zusätzlich sind individuelle Vermögensnach-
Risiko realisiert. Zu den im Folgenden dargestellten Ri-   teile z.B. durch Steuerzahlungen und individu-
siken kommen ggf. noch individuelle Risiken auf Ebe-       elle Fremdfinanzierungskosten zu berücksich-
ne des einzelnen Anlegers hinzu. Jedem Anleger wird        tigen. Dies könnte zu einer Inanspruchnahme
daher ausdrücklich geraten, vor Zeichnung einer Be-        des übrigen Vermögens des Anlegers bis hin
teiligung alle Risiken eingehend selbst zu prüfen und      zu einer Zahlungsunfähigkeit führen.
sich, soweit erforderlich, dazu eigener fachkundiger
Berater zu bedienen.
                                                           Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken

Risikoprofil der Kapitalanlage                             Auf Ebene der Gesellschaft wurde bereits eine Viel-
                                                           zahl von Verträgen abgeschlossen (Gesellschaftsver-
Eine Beteiligung an der ÖKORENTA Erneuerbare               trag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag und Ver-
Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co.             triebsvereinbarung). Darüber hinaus werden noch
KG ist als eine unternehmerische Beteiligung zu ver-       weitere Verträge für den Erwerb von Unternehmens-
stehen. Neben den Chancen auf Auszahlungen und             anteilen geschlossen. Es besteht die Möglichkeit,
Wertsteigerungen, die eine solche unternehmeri-            dass diese Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam,
sche Beteiligung verspricht, sind auch Verlustrisiken      unvollständig, fehlerhaft und/ oder unvorteilhaft sind
verbunden. Jeder Anleger trägt das Risiko der Minde-       oder werden. Zudem besteht das Risiko, dass sich
rung von Auszahlungen, der Aussetzungen und des            rechtliche Rahmenbedingungen ändern, etwa durch
vollständigen Verlustes von Auszahlungen. Ferner           Gesetzesänderungen oder Änderungen der Recht-
kann der Eintritt von Risiken und insbesondere der         sprechung, die die Vertragsgrundlagen beeinflussen
gleichzeitige Eintritt mehrerer Risiken zu erheblichen     können. Daraus resultierende Vertragsstreitigkeiten
Störungen des erwarteten Beteiligungsverlaufes             könnten für die Gesellschaft zu einer finanziellen Be-
führen, in dessen Folge es für den Anleger zu einem        lastung führen, insbesondere in Bezug auf ihre Liqui-
Totalverlust seiner Einlage inkl. Ausgabeaufschlag         dität. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Ge-
kommen kann. Darüber hinaus können in solchen              sellschaft und/ oder die künftigen Zielgesellschaften
Fällen beim Anleger eventuell weitere Vermögens-           durch die Realisierung eines oder mehrerer Vertrags-
nachteile z.B. durch Steuerzahlungen entstehen, die        risiken, Ansprüchen von Vertragspartnern ausgesetzt
dann vom Anleger aus seinem übrigen Vermögen               werden, denen sie aus vorhandenen liquiden Mitteln
zu tragen sind. Bei Finanzierung der Einlage des           nicht nachkommen kann. Dies kann die wirtschaft-
Anlegers kann aufgrund der Rückzahlungsverpflich-          liche Situation der Gesellschaft direkt bzw. indirekt
tung einschließlich Zinsen und Gebühren der Verlust        negativ beeinflussen und sich dadurch nachteilig auf
weiteren Anlegervermögens entstehen. Vor diesem            die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger
Hintergrund sollten Anleger eine Beteiligung an dem        auswirken.
Investmentvermögen nur als Teil einer umfassenden
Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren,          Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und deren
wenn sie einen Totalverlust der Einlage inkl. Ausga-       Vertragspartnern sowie den Zielgesellschaften kann
beaufschlag in Kauf nehmen können.                         es zu Leistungsstörungen und/ oder Meinungsver-
                                                           schiedenheiten kommen. Für den Fall, dass eine
                                                           Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht wer-
                                                           den kann, müsste diese auf juristischem Weg erfol-
                                                           gen. Dadurch können zeitliche Verzögerungen und
                                                           zusätzliche Kosten entstehen, die das Ergebnis der
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     Gesellschaft negativ beeinflussen können. Über die      genstände bzw. der indirekt erworbenen Zielgesell-
     Dauer eines Rechtsstreites könnte es dazu kommen,       schaften kommen. Dies kann dazu führen, dass in
     dass ein in Anspruch genommener Vertragspartner         den Zielgesellschaften geringere Erträge erwirtschaf-
     zahlungsunfähig wird, so dass selbst im Fall des Ob-    tet werden und Auszahlungen ausbleiben. Infolge-
     siegens die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt wer-      dessen können sich Auszahlungen an die Anleger
     den können. Dies könnte nachteilige Auswirkungen        verringern oder vollständig ausbleiben. Das Risiko
     auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anle-      von unternehmerischen Fehlentscheidungen besteht
     ger haben und zum Totalverlust der Einlage inkl. Aus-   gleichzeitig auf Ebene der Geschäftsführungen der
     gabeaufschlag führen.                                   Investmentgesellschaften sowie auf Ebene der Ziel-
                                                             gesellschaften. Daneben besteht das Risiko, dass die
     Bei den Standorten der unterschiedlichen Energieer-     Verwahrstelle die ihr obliegenden Aufgaben nicht
     zeugungsanlagen sind die Nutzungsverhältnisse von       ordnungsgemäß erbringt. Dies könnte für die An-
     besonderer Bedeutung, insbesondere die Laufzeit         leger zu einer Verminderung der Wirtschaftlichkeit
     von Dach-, Fassaden- sowie Grundstückspachtver-         der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage
     trägen bzw. Nutzungsverträgen für Umspannwerke          des Anlegers inkl. Ausgabeaufschlag führen. Der
     und deren Pachtzinshöhe. Die Kosten hierfür ent-        Wert der Beteiligung unterliegt Schwankungen, je
     stehen auch, wenn die Anlagen beispielsweise auf-       nachdem ob die wirtschaftliche Betätigung der Ge-
     grund eines störungsbedingten oder zwangsweisen         sellschaft erfolgreich ist oder nicht. Es können Wert-
     Stillstandes keinen Strom erzeugen. Darüber hinaus      verluste auftreten, die dazu führen, dass der Anleger
     kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ener-        einen geringeren Betrag als die Pflichteinlage inkl.
     gieerzeugungsanlagen aufgrund einer vorzeitigen         Ausgabeaufschlag zurückerhält.
     Kündigung aus wichtigem Grund eines oder mehre-
     rer Pachtverträge abgebaut werden müssen, weil die      Regulierungsrisiko
     Betreibergesellschaften den vertraglichen Pflichten
     aus den Pachtverträgen nicht nachkommen können          Die KVG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt
     oder weil von keiner der Parteien des Pachtvertrags     für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Geschäftsbe-
     zu vertretende und nicht vorhersehbare Umstän-          trieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft
     de eine vollständige oder teilweise Stilllegung der     nach den §§ 20, 22 KAGB. Es kann jedoch nicht aus-
     Energieanlagen erfordern. Wird der Strom auf dem        geschlossen werden, dass die BaFin diese Erlaubnis
     freien Markt veräußert, so unterliegen die Erträge      wieder aufhebt oder die Erlaubnis erlischt. In diesem
     den Schwankungen der Marktpreise. Zudem besteht         Fall hat die Verwahrstelle die Gesellschaft abzuwi-
     das Risiko, dass es nach Ende der Vertragslaufzeit zu   ckeln und das Gesellschaftsvermögen an die Anleger
     keiner Verlängerung kommt oder Verlängerungsop-         zu verteilen. Eine Abwicklung der Gesellschaft kann
     tionen nicht bzw. nur zu unwirtschaftlichen Konditi-    nur abgewendet werden, wenn diese sich in eine in-
     onen genutzt werden können. Hierdurch kann sich         tern verwaltete Investment-Kommanditgesellschaft
     das Ergebnis der betroffenen Zielgesellschaften ver-    umwandelt oder eine andere externe KVG benennt.
     schlechtern. Es könnte zu verspäteten, geringeren       Beides bedarf der Genehmigung durch die BaFin.
     und/ oder dem teilweisen Ausfall von Auszahlungen       Neben der Verwaltung der Gesellschaft durch die
     kommen, bis hin zu einem Totalverlust der Einlage       KVG ist auch die Investitionstätigkeit der Gesellschaft
     inkl. Ausgabeaufschlag des Anlegers.                    reguliert. In dieser Hinsicht kann nicht vorhergesagt
                                                             werden, ob diese eingeschränkt oder sogar verboten
     Allgemeines Geschäftsrisiko                             wird. In den vorgenannten Fällen resultiert für den
                                                             Anleger das Risiko einer Renditeminderung bis hin
     Es besteht das Risiko, dass die persönlich haften-      zu einem Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf-
     de Gesellschafterin in eigener Verantwortung oder       schlag.
     in Abstimmung mit der KVG bei der Ausübung der
     Geschäftsführung unternehmerische Fehlentschei-         Prognoserisiko
     dungen trifft. Bei der Auswahl und dem Ankauf der
     entsprechenden Vermögensgegenstände kann es             Die Angaben im Prospekt hinsichtlich der Wirtschaft-
     zu Fehleinschätzungen bezüglich der Vermögensge-        lichkeit basieren auf Annahmen. Es kann insofern
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12   17

nicht zugesichert werden, dass diese Annahmen in          beim Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen
der Realität eintreffen. Der Gesellschaftsvertrag sieht   oder bei Insolvenz der Gesellschaft die Zins- und Til-
kein Mindestkapital vor. Sollte die Fondsgesellschaft     gungsleistung des Kredites nicht aus den Auszah-
mit einem nur sehr geringen Kapital geschlossen           lungen gedeckt werden, sondern vollständig aus
werden, könnte der Anleger durch festgelegte Min-         eigenen Mitteln des Anlegers zu erfolgen hat. Da
destvergütungen und fixe Verwaltungskosten über-          Auszahlungen der Gesellschaft nicht garantiert sind,
proportional belastet werden. Unabhängig davon            sondern nur Annahmen darstellen, sollten sie nicht
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten und         Gegenstand der Finanzierungsplanung des Anlegers
Aufwendungen höher als prognostiziert ausfallen,          sein. Aus vorstehenden Gründen ist eine Fremdfinan-
unerwartete Kosten anfallen, weniger Kommandit-           zierung der Beteiligung durch den Anleger nicht zu
kapital als angenommen eingeworben wird oder die          empfehlen.
Gesellschaft frühzeitig geschlossen wird und/oder
angenommene Erträge hinter den Prognosewerten             Blindpoolrisiko
zurückbleiben. In den vorgenannten Fällen resultiert
für den Anleger das Risiko einer Renditeminderung         Zum Zeitpunkt der Auflage des Verkaufsprospekts
bis hin zu einem Totalverlust der Einlage inkl. Ausga-    sind weder Vermögensgegenstände erworben, noch
beaufschlag.                                              stehen konkrete Vermögensgegenstände fest. Der
                                                          Anleger kann sich vor vertraglicher Bindung an die
Pandemierisiken                                           Fondsgesellschaft kein vollständiges Bild über die
                                                          künftigen Vermögensgegenstände und die verbun-
Im Frühjahr 2020 hat sich die durch das Coronavirus       denen Risiken und Ertragschancen verschaffen. Es
SARSCoV-2 ausgelöste Krankheit COVID-19 zu einer          kann in der Folge zu einer Fehleinschätzung hinsicht-
weltweiten Pandemie entwickelt. Die Bestrebungen          lich der Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft und
zur Eindämmung dieser und anderer Pandemien               geringeren als vom Anleger erwarteten Rückflüssen
sind mit weitreichenden Einschränkungen des allge-        bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf-
meinen und wirtschaftlichen Lebens in nahezu allen        schlag kommen.
Staaten der Welt verbunden. Es besteht die Gefahr,
dass es in der Folge zu einer deutlichen Abschwä-         Langfristige Kapitalbindung und einge-
chung der Weltwirtschaft führt. Es ist möglich, dass      schränkte Handelbarkeit der Anteile
eine abgeschwächte Weltwirtschaft zu sinkenden            (Fungibilität)
Energiepreisen und in der Folge zu Wertverlusten bei
Energieerzeugern führt. Die Dauer einer Pandemie          Die Beteiligung an der ÖKORENTA Erneuerbare Ener-
und damit der Zeitraum, in dem die Einschränkungen        gien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
erforderlich sind, sind regelmäßig nicht abzusehen.       ist ein langfristiges unternehmerisches Engagement
Bei längerem Anhalten einer Pandemie kann sich            mit einer vorgesehenen Mindestbindung bis in das
hieraus eine allgemeine Weltwirtschaftskrise ent-         Jahr 2030. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen exis-
wickeln. Investitionen, die sich bei der Stromvermark-    tiert bundesweit kein einheitlicher staatlich kontrol-
tung auf Marktpreise beziehen, können gezwungen           lierter Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Kom-
sein in einer ungünstigen Marktphase Absatzverträ-        manditbeteiligungen. Falls ein Anleger seinen Anteil
ge schließen zu müssen und damit wirtschaftlich hin-      verkaufen will, ist zu berücksichtigen, dass er seine
ter den Erwartungen zurückbleiben. Dies kann für die      Beteiligung nicht oder nur zu einem geringeren Ver-
Anleger zu einem verringerten Gesamtrückfluss aus         kaufspreis veräußern kann. Neben etwaigen Kosten
der Beteiligung führen.                                   einer Löschung im Handelsregister und Notarkosten,
                                                          können hierbei eventuell zusätzliche Vermittlungs-
Persönliche Anteilsfinanzierung                           kosten zu zahlen sein. Im Falle einer Anteilsfinanzie-
                                                          rung könnten Vorfälligkeitsentschädigungen anfal-
Eine Anteilsfinanzierung durch den Anleger erhöht         len.
das Risiko der Beteiligung erheblich. Erfolgt der An-
teilserwerb durch einen vom Anleger aufgenomme-
nen Kredit, so besteht das zusätzliche Risiko, dass
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