ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 - Stabile Werte - Neue Energien
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ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 3 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung 4 2 Beteiligungsangebot 5 2.1 Angebot im Überblick 5 2.2 Profil des typischen Anlegers 7 2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft 8 2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft 9 2.5 Verwahrstelle 12 2.6 Treuhandkommanditistin und Anlegerverwaltung 13 2.7 Vertrieb 14 3 Risiken 15 4 Vermögensgegenstände 27 5 Anteile an der Fondsgesellschaft und Rechtsstellung der Anleger 31 6 Kosten 35 7 Wirtschaftliche Annahmen / Beispielrechnung (Prognose) 38 8 Ermittlung und Verwendung von Erträgen / Auszahlungen 42 9 Bewertungsverfahren 43 10 Jahresbericht und Abschlussprüfer 45 11 Gesellschaften / Vertragspartner im Überblick 46 12 Kurzangaben über die für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 48 12.1 Vorbemerkungen 48 12.2 Besteuerung auf Gesellschaftsebene 49 12.3 Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner 54 12.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer 57 13 Verbraucherinformation 60 14 Anlagen 65 14.1 Gesellschaftsvertrag 66 14.2 Anlagebedingungen 76 14.3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 82
4 1. Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung Gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind bei geben werden. Jeder Erwerb von Anteilen an dem AIF einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alter- auf Basis von Auskünften oder Erklärungen, die nicht nativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern in den vorgenannten Unterlagen enthalten sind, erfolgt der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedin- ausschließlich auf Risiko des Anlegers. gungen, des Gesellschaftsvertrags, des Treuhand- und Verwaltungsvertrags und der wesentlichen Anlegerin- Der Verkaufsprospekt sowie die separat erstellten we- formationen zur Verfügung zu stellen. Der Verkaufs- sentlichen Anlegerinformationen sind während der prospekt muss hierbei die Angaben enthalten, die er- Dauer der Vertriebsphase des AIF in deutscher Sprache forderlich sind, damit sich ein am Erwerb eines Anteils und in ihrer jeweils aktuellen Fassung kostenlos telefo- interessierter Anleger ein begründetes Urteil über die nisch, per Post oder E-Mail bei der ihm angebotene Anlage und insbesondere über die da- mit verbundenen Risiken machen kann. Auricher Werte GmbH Kornkamp 52 Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es 26605 Aurich sich um den von der Auricher Werte GmbH in ihrer Tel.: 04941 604 97 0 Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ver- E-Mail: info@auricher-werte.de walteten geschlossenen alternativen Investmentfonds Internet: www.auricher-werte.de „ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG“ (nachfolgend auch „AIF“ erhältlich und sind während der Platzierungsphase als oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Der alleinige Zweck pdf-Download auf der Internetseite der KVG abrufbar. der Fondsgesellschaft besteht darin, das Vermögen in- nerhalb der Vorgaben des KAGB, der Anlagebedingun- Das Angebot der Kapitalanlage erfolgt ausschließlich in gen, des Gesellschaftsvertrags und dieses Emissions- der Bundesrepublik Deutschland und es werden dem- dokuments nach dem Grundsatz der Risikostreuung in nach keine Teilbeträge außerhalb der Bundesrepublik Vermögenswerte anzulegen und ihren Gesellschaftern Deutschland angeboten. das Ergebnis der Verwaltung ihrer Vermögenswerte zu- kommen zu lassen. Prospektverantwortliche ist allein die Auricher Werte GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift Kornkamp 52, Der Erwerb von Anteilen an dem AIF erfolgt aus- 26605 Aurich, vertreten durch ihre Geschäftsführer schließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospek- Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schölzel. Sie tes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschafts- übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vor- vertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie liegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres der wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils Wissens die Angaben, die auf dem derzeitigen Stand gültigen Fassung. Interessierten Anlegern wird emp- der Planung, den aufgeführten Verträgen sowie den fohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden ge- aktuellen Unterlagen aufmerksam zu lesen und unter setzlichen Bestimmungen basieren, richtig und keine Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation kritisch wesentlichen Umstände ausgelassen sind. zu würdigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur eingehen. Ggf. sollte sich der interessierte Anleger vor verbindlich, wenn sie von der Auricher Werte GmbH dem Erwerb eines Anteils von einem fachkundigen schriftlich bestätigt werden. Dritten beraten zu lassen. Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlage- bedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag und über den Inhalt der wesentli- Aurich, den 25. Februar 2021 chen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht abge- (Prospektaufstellungsdatum)
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 5 2. Beteiligungsangebot 2.1 Angebot im Überblick Name der Fondsgesellschaft ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG Wertpapierkennnummer A2QQEK Produktart Geschlossener inländischer Publikums-AIF Investitionsfokus Beteiligungen an Investmentgesellschaften, die direkt oder indirekt in Energieerzeugungsanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien inves- tieren Fondsvolumen EUR 15 Mio., Erhöhung bis auf EUR 25 Mio. möglich Investitionsquote 92,23 Prozent inkl. Nebenkosten (Prognose) (bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Ausgabeaufschlag) Mindestzeichnung EUR 10.000 Ausgabeaufschlag 5 Prozent1 Vorabverzinsung Bis zum 30. September 2021 in Höhe von 3,5 Prozent p.a. auf die an- geforderte und vollständig geleistete Einlage anteilig ab dem ersten des Monats, der auf die Einzahlung folgt Laufzeit Ca. 8,5 Jahre nach Vollinvestition, gem. den Anlagebedingungen ist die Laufzeit des AIF bis zum 31. Dezember 2030 befristet (Grundlaufzeit), eine einmalige Verlängerung um bis zu drei Jahre mittels Beschluss der Gesellschafterversammlung ist möglich Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Risikostreuung Risikogemischtes, breit diversifiziertes Portfolio an Zielgesellschaften aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien Gesamtauszahlung 141 Prozent vor Steuern inkl. Rückführung des eingesetzten Kapitals (Prognose)² (Prognose)² 1 Es steht der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen 2 Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen Den Anlegern werden mit dem vorliegenden Ver- ten. Die Anleger beteiligen sich indirekt als Treugeber kaufsprospekt durch die Auricher Werte GmbH als über die Treuhänderin SG-Treuhand GmbH an der Prospektverantwortliche und Kapitalverwaltungsge- Fondsgesellschaft. Nach dem Beitritt über die Treu- sellschaft Kommanditanteile der Fondsgesellschaft händerin haben die Anleger die Möglichkeit, sich als ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Direktkommanditisten in das Handelsregister eintra- Investment GmbH & Co. KG zum Erwerb angebo- gen zu lassen.
6 Anlageobjekte Die Fondsgesellschaft wird sich indirekt über Inves- Standorten, aber auch weitere Erneuerbare Energie- titionen in geschlossene inländische Spezial-AIF (In- erzeugungsanlagen. Es ist geplant, über mindestens vestmentgesellschaften) an Zielgesellschaften be- zwei Investmentgesellschaften ein breit diversifizier- teiligen. Als Zielgesellschaften gelten Minder- oder tes und risikogemischtes Portfolio an Zielgesellschaf- Mehrheitsbeteiligungen, die direkt und/oder indirekt ten zu erwerben und aufzubauen. Die Investition in Vermögensgegenstände aus dem Bereich der Er- erfolgt auf Grundlage der dem Verkaufsprospekt neuerbaren Energien investieren. Vornehmlich han- beigefügten Anlagebedingungen. Zum Zeitpunkt der delt es sich dabei um Onshore-Windkraftanlagen Prospektaufstellung wurden noch keine Vermögens- in Europa und Photovoltaikanlagen an weltweiten gegenstände erworben. Investitionsplan (Prognose) Mittelverwendung (Prognose) TEUR in Prozent der in Prozent des Kapitals Beteiligungs- inkl. Ausgabe- summe ohne aufschlag1 Ausgabe- aufschlag1 1. Aufwand für den Erwerb von Beteiligun- 13.835 92,23 87,84 gen (Anschaffungskosten inkl. Nebenkos- ten2 wie z.B. Maklercourtage, Rechtsbe- ratungskosten, Handelsregistergebühren, Auswahl, Bewertung, Ankaufsabwicklung) 2. Sonstige Kosten Eigenkapitalvermittlungsprovision 1.650 11,00 10,48 (inkl. Ausgabeaufschlag) Konzeption, Gründungskosten, 195 1,30 1,24 sonstige Kosten (Prospekterstellung, rechtliche und steuerliche Beratung, Beauftragung von Gutachten u.ä.) 3. Liquiditätsreserve 70 0,47 0,44 Gesamt 15.750 105,00 100,00 1 Rundungsdifferenzen sind möglich 2 Siehe auch Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaften und Zielgesellschaften“
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 7 Auszahlungen (Prognose) Jahr in Prozent vor Steuern Prognoserechnungen basieren auf Annahmen der Kommanditeinlage und sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche Entwicklung. 1 2021 Vorabverzinsung p.a. 3,5 2023-2024 3 2025 4 2026-2028 5 2029 7 2030 109,3² 1 Gemäß Anlagebedingungen § 6 Nr. 4 2 Inklusive Veräußerungserlös 2.2 Profil des typischen Anlegers Das Beteiligungsangebot richtet sich an interessierte suchen, bei der die Höhe und der Zeitpunkt der Ver- Anleger, die über Erfahrungen mit langfristigen Kapi- zinsung und der Kapitalrückzahlung bereits festste- talanlagen in der Form einer unternehmerischen Be- hen. teiligung verfügen sowie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse besitzen. Interessierten Aus steuerlicher Sicht richtet sich das Angebot an Anlegern, die nicht über entsprechende Kenntnisse Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuer- und Erfahrungen verfügen, wird empfohlen, sach- pflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen kundige Berater zu konsultieren, bevor eine Anla- halten und diese nicht fremdfinanzieren. geentscheidung getroffen wird. Der Anteilswert und die aus den Anteilen erzielten Er- Die Anleger müssen sich der Chancen und insbeson- träge können sowohl fallen als auch steigen. Anleger dere der Risiken (siehe Kapitel „Risiken“) bewusst sein, können unter Umständen angelegte Beträge nicht die sie mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot zurückerhalten oder keine Rendite auf ihre Kapital- eingehen und in der Lage sein, die eingegangenen anlage erzielen. Der Erwerb von Anteilen an diesem Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Aus- AIF sollte dementsprechend – auch im Hinblick auf gabeaufschlag zu tragen. Das Beteiligungsangebot die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Kosten richtet sich an Privatanleger, professionelle oder se- – als eine langfristige Investition angesehen werden. miprofessionelle Anleger, die bereit sind mindestens Aufgrund der mit der Anlage verbundenen Risiken, EUR 10.000 zzgl. Ausgabeaufschlag zu investieren. In empfiehlt es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwer- jedem Fall ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger ben. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht konzipiert, die nicht eine kurzfristige Verfügbarkeit für Anleger geeignet, die nicht einen Verlust über das des eingesetzten Kapitals, sondern möglichst pro- eingesetzte Kapital hinaus tragen können. In dieser gnostizierte Auszahlungen über viele Jahre anstre- Hinsicht sind die Ausführungen im Kapitel „Risiken“, ben. Eine Beteiligung ist nicht für Anleger geeig- insbesondere die Erläuterung zum maximalen Risiko, net, die eine garantierte, verzinsliche Kapitalanlage zu beachten.
8 Von der Beteiligung an der Gesellschaft sind natür- fristet (Grundlaufzeit). Sie kann durch Beschluss der liche und juristische Personen, Gesellschaften sowie Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Gemeinschaften ausgeschlossen, welche die US- abgegebenen Stimmen einmalig um bis zu drei Jahre amerikanische, kanadische, japanische oder aus- verlängert werden. Zulässige Gründe für die Verlän- tralische Staatsangehörigkeit haben bzw. nach US- gerung der Grundlaufzeit bestehen darin, dass: amerikanischen, kanadischem, japanischem oder australischem Recht errichtet wurden und/oder a. der erwartete Veräußerungserlös für die gehalte- in den USA, Kanada, Japan oder Australien ihren nen Vermögensgegenstände nicht den Erwartun- Wohnsitz bzw. Sitz haben und/oder Inhaber einer gen der Gesellschafter entspricht und während dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z.B. der Verlängerung der Grundlaufzeit eine Wertstei- Greencard) der genannten Staaten sind bzw. über ei- gerung zu erwarten ist, nen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA, Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt steuer- b. während der Verlängerungsdauer ein positiver pflichtig sind. wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist, 2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft c. rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die für den Weiterbetrieb bzw. einen späteren Einritt Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlosse- in die Liquidation sprechen. ne Investment GmbH & Co. KG wurde am 11. Januar 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist unter HRA 203141 eingetragen. Bei der Fondsgesell- während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ausge- schaft mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Korn- schlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündi- kamp 52, 26605 Aurich) handelt es sich um eine gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Ablauf der Grundlaufzeit ggf. zuzüglich der Laufzeit- Sinne des KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. verlängerung wird die Fondsgesellschaft aufgelöst KG. Der Gesellschaftsvertrag (siehe Abschnitt „Anla- und abgewickelt (liquidiert). Im Falle der Auflösung gen“) ist gültig in der Fassung vom 28. Januar 2021. der Fondsgesellschaft erfolgt die Liquidation durch Der Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem Recht die KVG als Liquidatorin. Aus dem Verwertungserlös und sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zu- werden zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsge- lässig vereinbart werden kann, Aurich vor. sellschaft gegenüber Drittgläubigern ausgeglichen. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best- Die Fondsgesellschaft ist ein geschlossener inlän- möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der discher Publikums-AIF im Sinne des § 1 KAGB. Ge- Fondsgesellschaft einzuziehen und den Verwertungs- genstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich die erlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens nach Fondsgesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaft- ihrer geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des lichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB jeweiligen Kapitalkontos zueinander zu verteilen. Das zum Nutzen der Anleger entsprechend den von der Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem Fondsgesellschaft erstellten Anlagebedingungen in Kalenderjahr und endet bis zur Liquidation jeweils der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist be- am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Soll- rechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen te das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren zu ergreifen, die mit dem Unternehmensgegenstand Gründen nicht durchgeführt werden können, hat die unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern Gesellschafterversammlung über den Fortgang der diese im Einklang mit den Anlagebedingungen ste- Gesellschaft zu beschließen. In diesem Fall können hen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäf- die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der te, die einer gesonderten Erlaubnis nach der Gewer- Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Beglei- beordnung bedürfen. chung der Schulden und der Erfüllung eingegange- ner Verträge übrig bleibenden Gesellschaftsvermö- Die Laufzeit der Gesellschaft ist entsprechend dem gen sind die Einlagen zurück zu erstatten. Gesellschaftsvertrag bis zum 31. Dezember 2030 be-
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 9 Die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH ist als persönlich sich zusammen aus Tjark Goldenstein (Vorsitzender), haftende Gesellschafterin der ÖKORENTA Erneuerbare Joachim Queck (Stellv. Vorsitzender) und Björn Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. Drescher. Alleingesellschafterin der KVG ist die KG mit der Geschäftsführung und der Vertretung der ÖKORENTA Invest GmbH mit Sitz in Aurich und der Gesellschaft beauftragt. Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Aurich. Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt in Das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kapi- diesem Zusammenhang u.a. tal der Auricher Werte GmbH beträgt EUR 125.000. Die Auricher Werte GmbH muss gemäß § 25 Abs. • die Beauftragung der externen KVG, 4 KAGB zu jeder Zeit über anrechenbare Eigenmittel von mindestens einem Viertel der im vorangegange- • die laufende Überwachung der von der externen nen Jahr angefallenen fixen Gemeinkosten verfügen. KVG zu erbringenden Dienstleistungen gemäß den Vereinbarungen des Fremdverwaltungsver- Ferner sind Berufshaftpflichtrisiken in Höhe von we- trags, nigstens 0,01 Prozent des Wertes der von ihr verwal- teten AIF über zusätzliche Eigenmittel abzudecken • ggf. die Abberufung der KVG und die Beauftra- oder eine nach § 25 Abs. 6 Nr. 2 KAGB und Richtlinie gung einer anderen KVG, soweit erforderlich, 2011/ 61/ EU geeignete Versicherung abzuschließen. Zur Abdeckung der potenziellen Haftungsrisiken aus • die Organisation und Durchführung von Gesell- beruflicher Fahrlässigkeit gemäß § 25 Abs.6 Nr. 2 schafterversammlungen, KAGB verfügt die KVG über eine entsprechende Ver- sicherung. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als ex- • die Unterzeichnung von Steuererklärungen und terne KVG gem. §§ 20, 22 KAGB wurde der Auricher Jahresabschlüssen der Gesellschaft. Werte GmbH am 05. März 2018 von der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Gründungskommanditistin ist die SG-Treuhand GmbH mit einer vollständig eingezahlten Einlage von EUR Auflistung weiterer Investmentvermögen in 1.000. Die SG-Treuhand GmbH wird über ihre eige- der Verwaltung der Auricher Werte GmbH ne Einlage hinaus weitere Kommanditeinlagen als Treuhänderin für hinzutretende Anleger im eigenen Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die Namen, jedoch für Rechnung der Anleger/Treugeber Auricher Werte GmbH folgende Investmentvermö- übernehmen. gen nach dem KAGB: 2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG Die Auricher Werte GmbH ist die Kapitalverwaltungs- gesellschaft (KVG) für das in diesem Verkaufspros- ÖKORENTA Erneuerbare Energien IX geschlossene pekt beschriebene Investmentvermögen ÖKORENTA Investment GmbH & Co. KG Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG. Die Auricher Werte GmbH wurde ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene am 25. November 2013 gegründet und ist am 18. Investment GmbH & Co. KG Dezember 2013 in das Handelsregister des Amts- gerichts Aurich unter der HRB Nummer 202865 ÖKORENTA Erneuerbare Energien 11 geschlossene eingetragen worden. Sie ist eine KVG im Sinne des Investment GmbH & Co. KG Kapitalanlagegesetzbuches in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene KVG hat ihren Sitz in Aurich mit der Geschäftsan- Investment GmbH & Co. KG schrift Kornkamp 52, 26605 Aurich. Sie wird von den Geschäftsführern Andy Bädeker, Jörg Busboom ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene und Ingo Schölzel vertreten. Der Aufsichtsrat setzt Investment GmbH & Co. KG
10 ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil III geschlossene Fondsgesellschaft die Anlagen entsprechend der Investment GmbH & Co. KG Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Dabei beachtet sie die Anla- ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil IV geschlossene gebedingungen und den Gesellschaftsvertrag der Investment GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft. Die Portfolioverwaltung umfasst auch das Liquiditätsmanagement gemäß § 30 KAGB, ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil V geschlossene die Bewertung der Vermögensgegenstände des In- Investment GmbH & Co. KG vestmentvermögens und das laufende Fonds- und Assetmanagement. Sie wendet ein geeignetes Risi- ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil VI geschlossene ko-Managementsystem gemäß § 29 KAGB an, das Investment GmbH & Co. KG die Identifizierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung, die Steuerung und das Controlling sämt- W&S ÖKORENTA I geschlossene Investment GmbH licher mit dem Management der Fondsgesellschaft & Co. KG und deren Vermögensgegenständen verbundenen Risiken sicherstellt. Die mit den Techniken und Ins- ÖKORENTA Neue Energien Portfolio geschlossene trumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte Investment GmbH & Co. KG und Auswirkungen auf die Wertentwicklung ergeben sich aus den Ausführungen im Kapitel „Risiken“ die- ÖKORENTA ÖKOstabil 7 geschlossene Investment ses Verkaufsprospektes. GmbH & Co. KG Der am Erwerb eines Anteils Interessierte kann In- ÖKORENTA ÖKOstabil 8 geschlossene Investment formationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- GmbH & Co. KG nagements, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Ren- Die Auricher Werte GmbH ist im Rahmen des mit der diten der wichtigsten Kategorien von Vermögensge- ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene genständen des Investmentvermögens verlangen. Er Investment GmbH & Co. KG geschlossenen Verwal- erhält diese Informationen in schriftlicher oder elek- tungsvertrags (Fremdverwaltungsvertrag) als externe tronischer Form von der KVG. Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Investment- vermögen bestellt. Somit obliegt ihr die Verwaltung Die KVG ist berechtigt, sämtliche Aufgaben, die ihr des Investmentvermögens im Sinne des KAGB. Hier- als KVG gesetzlich und vertraglich zukommen, nach zu gehören insbesondere eigenem Ermessen und ohne Zustimmung der Ge- sellschaft unter Berücksichtigung der Vorgaben des • die Portfolioverwaltung, KAGB, des Fremdverwaltungsvertrags, der Anlage- • das Risikomanagement, bedingungen und des Gesellschaftsvertrags wahrzu- • administrative Tätigkeiten (die Fondsbuchhaltung nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlageent- und die Rechnungslegung, die Einholung bzw. scheidungen, die die KVG für die Gesellschaft trifft. Beauftragung notwendiger rechtlicher und steuer- Die KVG handelt bei der Verwaltung der Gesellschaft licher Dienstleistungen für die Fondsgesellschaft, grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Gesetzlich die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvor- zulässige Weisungsrechte der Gesellschaft sowie schriften, die Bewertung des Investmentvermö- Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversamm- gens, die Auszahlung, die Bearbeitung von Kun- lung bleiben unberührt. denanfragen, das Meldewesen sowie ggf. weitere notwendige Dienstleistungen). Die Auricher Werte GmbH kann ihre Aufgaben ganz Der Fremdverwaltungsvertrag unterliegt deutschem oder teilweise auf externe Dienstleister im Rahmen Recht und sieht als Gerichtsstand, soweit dies recht- der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbeson- lich zulässig vereinbart werden kann, Aurich vor. dere § 36 KAGB) auslagern bzw. Aufgaben auf Dritte übertragen. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetz- Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG lich zulässig – beschränkt. Die KVG haftet nicht für aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung der die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 11 für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes An- Die Gleichbehandlung wird auf allen Ebenen der lageergebnis. Die Auricher Werte GmbH wird einen Verwaltung des Investmentvermögens sichergestellt. externen Bewerter für die Bewertung der anzukau- Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen fenden Vermögensgegenstände beauftragen. Strukturen der KVG sind entsprechend ausgerichtet. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Leistungen Im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen der KVG jederzeit zu überwachen und zu überprü- der Fondsgesellschaft werden die Interessen eines fen. Sie ist jedoch nicht befugt, über das verwaltete Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über Vermögen zu verfügen oder diesbezüglich Verpflich- die Interessen eines anderen Anlegers oder einer an- tungen einzugehen. Der Verwaltungsvertrag mit deren Anlegergruppe gestellt. Jeder Anleger hat die der KVG endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung gleichen Zugangsmöglichkeiten und Voraussetzun- der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus gen für eine Beteiligung am Investmentvermögen wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündi- und es gibt keine Sonderrechte für bestimmte An- gungsfrist von mindestens sechs Monaten möglich. legergruppen. Demnach haben alle Anteile gleiche Die KVG ist berechtigt, die Fondsgesellschaft unter Ausgestaltungsmerkmale, verschiedene Anteilklas- Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu sen gemäß §§ 149 Abs. 2 i. V. m. 96 Abs. 1 KAGB vertreten. Im Fall der Kündigung des Fremdverwal- werden nicht gebildet und Ansprüche einzelner An- tungsvertrags wird die KVG die ihr zukommenden leger auf Vorzugsbehandlung bestehen nicht. Aufgaben auch nach Beendigung des Fremdverwal- tungsvertrags bis zur Überleitung der Aufgaben auf Ferner hat die KVG zur Sicherung der Anlegerinteres- eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft fortführen, sen entsprechende Leitsätze zum Umgang mit mög- längstens jedoch für sechs Monate. Für diesen Zeit- lichen Interessenkonflikten im Rahmen ihrer Com- raum erhält die KVG auch weiterhin die im Fremdver- pliancegrundsätze festgeschrieben. Diese umfassen waltungsvertrag vorgesehene Vergütung. Maßnahmen zur Vermeidung, der Feststellung und Offenlegung sowie dem Management von Interes- Die Komplementärin der Gesellschaft wird im Fall der senkonflikten. In diesem Sinne hat die KVG u.a. die Beendigung des Fremdverwaltungsvertrags – vorbe- Funktion eines Compliancebeauftragten installiert, haltlich einer Genehmigung durch die BaFin – ent- der die allgemeinen, organisatorischen und prozes- weder eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft sualen Vorkehrungen zur Beobachtung, Identifika- bestimmen, die die Rechte und Pflichten der KVG tion, Prävention, Lösung von Interessenkonflikten durch Abschluss eines neuen Fremdverwaltungsver- umsetzt. trags übernimmt, oder alle erforderlichen Maßnah- men ergreifen, um die Gesellschaft in eine intern Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher- verwaltete Investmentkommanditgesellschaft i.S.d. rechtlichen Streitigkeiten nach dem KAGB hat die KAGB umzugestalten. Die KVG hat den Eigenkapi- BaFin eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese ist talvertrieb und damit die Einwerbung eines von An- mit zwei Schlichtern besetzt, die unabhängig agieren legern zu zeichnenden Kommanditkapitals von bis und nicht an Weisungen gebunden sind. zu TEUR 24.999 an die ÖKORENTA FINANZ GmbH übertragen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Schlichtungsstelle Faire Behandlung der Anleger Referat ZR3 Graurheindorfer Str. 108 Die Auricher Werte GmbH ist in ihrer Funktion als 53117 Bonn Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fondsgesellschaft www.bafin.de/invg-schlichtung gesetzlich dazu verpflichtet, die Anleger der Fonds- Email: schlichtungsstelle@bafin.de gesellschaft fair zu behandeln. Sie verwaltet die von Telefon: 0228 – 4108 0 ihr aufgelegten Investmentvermögen nach dem Prin- Fax: 0228 – 4108 62299 zip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte In- vestmentvermögen und Anleger der Investmentver- Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwen- mögen nicht zu Lasten anderer bevorzugt behandelt. dung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf
12 Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kön- sche und Datenschutz an die VIVACIS Consulting nen Anleger unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte GmbH, Bad Homburg, ausgelagert. Die Funktio- anzurufen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bun- nen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung desbank anrufen. und Steuerberatung hat die KVG an ACUS KLEMM & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELL- Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle SCHAFT, Oldenburg, ausgelagert. Die Funktion Schlichtungsstelle Sicherung der IT-Infrastruktur wurde an die OMG.de Taunusanlage 5 GmbH, Aurich, ausgelagert. Mit der Führung des An- 60329 Frankfurt/ Main legerregisters wurde die SG-Treuhand GmbH, Aurich, Telefon: 069 – 2388-1907 beauftragt. Fax: 069 – 709090-9901 Email: schlichtung@bundesbank.de 2.5 Verwahrstelle Web: www.bundesbank.de Für die Fondsgesellschaft wurde die BLS Verwahrstel- Vergütungspolitik le GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg mit Geschäftsanschrift Caffamacherreihe Das Vergütungssystem der Auricher Werte GmbH 8, 20355 Hamburg, als Verwahrstelle beauftragt. Sie berücksichtigt die Regelungen des § 37 KAGB und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerich- basiert auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit tes Hamburg unter der HRB Nummer 125745. Ge- einem soliden und wirksamen Risikomanagement- schäftsführerinnen sind Christina Niebuhr und Katja system vereinbar und diesem förderlich sein soll. Rößler. Alleingesellschafterin der BLS Verwahrstelle Das System der Vergütung darf keine Anreize zum GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die BLS Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Ri- Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. sikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten In- Ihre Haupttätigkeiten (Gesellschaftszweck) sind die vestmentvermögen vereinbar sind und die KVG da- für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und ran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse der berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. Investmentvermögen zu handeln. Die Grundsätze § 43a (4) Wirtschaftsprüferordnung. Die Gesellschaft des Vergütungssystems werden von der Geschäfts- übt darüber hinaus die Tätigkeit einer alternativen führung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fest- Verwahrstelle gemäß KAGB aus. Handels- und Bank- gelegt. Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat das geschäfte sind ausgeschlossen. Vergütungssystem dahingehend, ob die Vergütungs- politik gemäß den Vorgaben umgesetzt wird und Mit Datum vom 28. Januar 2021 wurde zwischen veranlasst bei Bedarf notwendige Änderungen. Ein dem AIF, der KVG und der BLS Verwahrstelle GmbH Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Ein- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Vertrag über die zelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, die eine Bestellung als Verwahrstelle geschlossen. Der Ver- Beschreibung der Berechnung der Vergütung und wahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht und der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zu- vereinbart werden kann, Hamburg vor. wendungen zuständigen Personen beinhalten, sind auf der Internetseite der KVG www.auricher-werte. Hinsichtlich ihrer Verwahrstellenaufgaben in Bezug de/verguetungspolitik veröffentlicht. Auf Verlangen auf die Fondsgesellschaft erbringt sie sämtliche ihr werden die Informationen von der KVG kostenlos in gemäß KAGB bzw. der Delegierten Verordnung (EU) Papierform zur Verfügung gestellt. Nr. 231/ 2013 obliegende Aufgaben. Hierzu zählen: Auslagerungen und übertragene Dienstleis- • die Prüfung des Eigentums der Fondsgesellschaft tungen oder der KVG an den Vermögenswerten des AIF und die Führung von Aufzeichnungen über die Die KVG hat die nach dem KAGB vorzuhaltenden Vermögensgegenstände Funktionen Compliance, Interne Revision, Geldwä-
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 13 • die Überwachung der Verfügungsbeschränkun- pflichtungen als Verwahrstelle nach dem KAGB nicht gen gemäß § 83 Abs. 4 KAGB erfüllen. Sie haftet dem Grunde nach nur, soweit ihr • die Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rück- oder einer der Personen, die sie vertritt, Vorsatz oder nahme von Anteilen des AIF sowie deren Wert- Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haf- ermittlung den gesetzlichen und vertraglichen tung bleibt auch bei einer Übertragung von Aufga- Vorschriften entsprechen ben an Dritte in vollem Umfang bestehen. • die Sicherstellung, dass die Erträge des AIF ent- sprechend den gesetzlichen und vertraglichen Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen Bestimmungen verwendet werden und endet mit Vollbeendigung und Löschung der • die Prüfung der Zahlungsströme des AIF Fondsgesellschaft im Handelsregister. Er kann von • die kontinuierliche Sicherstellung einer angemes- jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten senen und vertrags- sowie gesetzeskonformen zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden. Vor Bewertung der Vermögensgegenstände einer Kündigung durch die BLS ist die BaFin zu in- • die Prüfung, ob die KVG und der AIF die gelten- formieren. Die BLS darf ihre Tätigkeit in diesem Fall den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie nur dann aufgeben, wenn eine andere Verwahrstelle Vertragsbedingungen des AIF einhalten sowie bestellt wurde und die BaFin den Wechsel genehmigt • die Sicherstellung, dass bei Auszahlungen die hat. Der Vertrag endet außerdem, wenn die BaFin die Berechnung des durch die KVG mitgeteilten Net- beantragte Genehmigung versagt oder der KVG ein toertrages gem. den vertraglichen und rechtlichen Wechsel der Verwahrstelle auferlegt wird. Vorschriften erfolgt Die BLS, die KVG und der AIF haben sich gegenseitig Während der Investitionsphase prüft die BLS vor alle einschlägigen Informationen zu übermitteln, die Abschluss von Kauf- bzw. Beteiligungsverträgen, ob diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benö- die geplante Investition in Übereinstimmung mit den tigen. Die BLS ist vorab zu informieren, wenn Gesell- Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag schaftsvertrag, Anlagebedingungen oder Emissions- steht. Die KVG darf Investitionen auf Rechnung der unterlagen der Fondsgesellschaft geändert werden. Fondsgesellschaft erst nach Freigabe der Verwahr- stelle durchführen. Ebenfalls bedarf ein Verkauf von Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Ver- Vermögensgegenständen auf Rechnung der Fonds- wahrstelle die ihr übertragenen Verwahrfunktionen gesellschaft sowie die Aufnahme von Krediten und nicht auf Dritte übertragen bzw. ausgelagert. Eine die Verfügung über Bankguthaben der vorherigen Haftungsfreistellung ist vertraglich nicht vereinbart. Prüfung und Freigabe der Verwahrstelle. Im Rahmen Die KVG erteilt den Anlegern auf Antrag Informati- der Liquidation des AIF prüft die BLS Verwahrstelle onen über den neuesten Stand hinsichtlich Verände- GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Auszah- rungen der Verwahrstelle, Beschreibung der Rechte lungen an die Anleger. und Pflichten sowie der Interessenkonflikte sowie sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerten Ver- Aufgaben, die zu Interessenkonflikten zwischen der wahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und Fondsgesellschaft, den Anlegern, der KVG und der Unterauslagerungen und Angabe sämtlicher Interes- BLS führen könnten, darf die BLS nicht wahrneh- senkonflikte, die sich aus den Auslagerungen erge- men, es sei denn, es besteht eine funktionale und ben können. hierarchische Trennung zwischen der Ausführung der Verwahrstellenaufgaben und der potenziell dazu in 2.6 Treuhandkommanditistin und Konflikt stehenden Aufgaben. Die potenziellen In- Anlegerverwaltung teressenkonflikte werden ordnungsgemäß ermittelt, gesteuert, beobachtet und den Anlegern gegenüber Treuhandkommanditistin (nachfolgend auch „Treu- offengelegt. händerin“) für das angebotene Investmentvermögen ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Die BLS haftet gegenüber dem AIF und den Anlegern Investment GmbH & Co. KG ist die SG-Treuhand für Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die BLS GmbH in Aurich mit Geschäftsanschrift Kornkamp und die Personen, die die BLS vertreten, ihre Ver- 52, 26605 Aurich. Sie ist eingetragen im Handelsre-
14 gister des Amtsgerichtes Aurich unter HRB Nummer tei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Mo- 200288. Unternehmensgegenstand ist die Übernah- naten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmalig je me und treuhänderischer Erwerb von Kommanditbe- doch zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden. teiligungen für Treugeber sowie die Erbringung von Der Vertrag endet mit Ausscheiden des Anlegers aus Verwaltungstreuhandleistungen für Direktkomman- der Gesellschaft oder bei deren Liquidation mit Aus- ditisten. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer scheiden und Vollbeendigung der Fondsgesellschaft Ramona Eilers-Fischer und Sven Süssen. Alleingesell- ohne dass es einer Kündigung bedarf. schafterin der Treuhänderin ist die ÖKORENTA Invest GmbH mit Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift 2.7 Vertrieb Kornkamp 52, 26605 Aurich. Mit Rahmenvertriebsvereinbarung vom 30. August Mit Datum vom 28. Januar 2021 ist zwischen der 2018 zwischen der ÖKORENTA FINANZ GmbH und Fondsgesellschaft und der Treuhänderin ein Treu- der KVG und der Provisionsvereinbarung vom 28. Ja- hand- und Verwaltungsvertrag geschlossen worden. nuar 2021 ist die ÖKORENTA FINANZ GmbH damit Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und sieht als beauftragt, ein von Anlegern zu zeichnendes Kom- Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein- manditkapital an der ÖKORENTA Erneuerbare Ener- bart werden kann, Aurich vor. gien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG von bis zu TEUR 24.999 zzgl. 5 Prozent Ausgabeauf- Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht schlag einzuwerben. Die Einwerbung kann über die darin, im eigenen Namen, aber für Rechnung des direkte Ansprache von Anlegern oder die Beauftra- Treugebers Kommanditanteile zu erwerben und gung von Finanzdienstleistern (Untervermittler) des treuhänderisch für den Treugeber zu verwalten. Die Vertriebspartners erfolgen. Die Rahmenvertriebsver- Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit bildet dabei der Treu- einbarung unterliegt deutschem Recht und sieht als hand- und Verwaltungsvertrag, dessen Abschluss der Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein- Anleger im Rahmen der Erteilung des Kaufauftrages bart werden kann, Aurich vor. (Beitrittserklärung) angeboten wird. Der Wortlaut des Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist in diesem Die ÖKORENTA FINANZ GmbH mit Sitz und Ge- Verkaufsprospekt als Anlage beigefügt. Die wesent- schäftsanschrift Kornkamp 52 in 26605 Aurich ist lichen Rechte und Pflichten der Treuhandkomman- eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes ditistin bestehen darin, Kapitalanteile in Höhe des Aurich unter HRB 204255. Die Gesellschaft wird von jeweiligen Beteiligungsbetrages der Anleger für diese den Geschäftsführern Clemens Mack und Christian zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Ferner ist Rose vertreten. sie zum Abruf von Finanzierungen der Anleger/ Treu- geber und zur Ausübung von Stimmrechten vorbe- Bei der Vermittlung von Anlegern durch die Beauftra- haltlich von Weisungen bevollmächtigt. Sie hat die gung von Finanzdienstleistern übernimmt die ÖKO- jeweiligen treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen RENTA FINANZ GmbH die inhaltliche Prüfung einer getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten. jeden Beitrittserklärung auf Vollständigkeit aller da- Der jeweilige Treugeber ist verpflichtet, die Treuhand- mit zusammenhängenden Erklärungen. Sie ist dabei kommanditistin von allen Ansprüchen Dritter, die berechtigt Beitrittserklärungen abzulehnen. gegen sie wegen und im Zusammenhang mit ihrer Treuhänderstellung geltend gemacht werden, frei- Die ÖKORENTA FINANZ GmbH ist zudem mit der zustellen sowie etwaig getätigte Aufwendungen in Vorbereitung und Durchführung von Vertriebsveran- diesem Zusammenhang zu ersetzen. Der Treugeber staltungen sowie der Mitwirkung bei Werbung und hat im Innenverhältnis der Fondsgesellschaft und der Marketing beauftragt. weiteren Anleger der Fondsgesellschaft zueinander die gleiche Rechtsstellung wie ein Direktkomman- Der Vertrag endet mit der Schließung der Gesell- ditist. Für diejenigen Anleger, die eine Umwandlung schaft für den Beitritt weiterer Anleger. Während der ihrer Beteiligung als Treugeber in eine Beteiligung als Laufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Direktkommanditist vornehmen, verwaltet die Treu- Monat zum Monatsende von jeder Vertragspartei händerin den bezogenen Anteil an der Fondsgesell- möglich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags schaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung sämt- unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Par- licher Beteiligter. Sie bedürfen der Schriftform.
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 15 3. Risiken Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent- Maximales Risiko lichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risi- ken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Risiken Für den Anleger besteht das Risiko des Total- können gleichzeitig eintreten und sich wechselseitig verlustes der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag. verstärken, sodass sich insgesamt ein „höherrangiges“ Zusätzlich sind individuelle Vermögensnach- Risiko realisiert. Zu den im Folgenden dargestellten Ri- teile z.B. durch Steuerzahlungen und individu- siken kommen ggf. noch individuelle Risiken auf Ebe- elle Fremdfinanzierungskosten zu berücksich- ne des einzelnen Anlegers hinzu. Jedem Anleger wird tigen. Dies könnte zu einer Inanspruchnahme daher ausdrücklich geraten, vor Zeichnung einer Be- des übrigen Vermögens des Anlegers bis hin teiligung alle Risiken eingehend selbst zu prüfen und zu einer Zahlungsunfähigkeit führen. sich, soweit erforderlich, dazu eigener fachkundiger Berater zu bedienen. Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken Risikoprofil der Kapitalanlage Auf Ebene der Gesellschaft wurde bereits eine Viel- zahl von Verträgen abgeschlossen (Gesellschaftsver- Eine Beteiligung an der ÖKORENTA Erneuerbare trag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag und Ver- Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. triebsvereinbarung). Darüber hinaus werden noch KG ist als eine unternehmerische Beteiligung zu ver- weitere Verträge für den Erwerb von Unternehmens- stehen. Neben den Chancen auf Auszahlungen und anteilen geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, Wertsteigerungen, die eine solche unternehmeri- dass diese Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam, sche Beteiligung verspricht, sind auch Verlustrisiken unvollständig, fehlerhaft und/ oder unvorteilhaft sind verbunden. Jeder Anleger trägt das Risiko der Minde- oder werden. Zudem besteht das Risiko, dass sich rung von Auszahlungen, der Aussetzungen und des rechtliche Rahmenbedingungen ändern, etwa durch vollständigen Verlustes von Auszahlungen. Ferner Gesetzesänderungen oder Änderungen der Recht- kann der Eintritt von Risiken und insbesondere der sprechung, die die Vertragsgrundlagen beeinflussen gleichzeitige Eintritt mehrerer Risiken zu erheblichen können. Daraus resultierende Vertragsstreitigkeiten Störungen des erwarteten Beteiligungsverlaufes könnten für die Gesellschaft zu einer finanziellen Be- führen, in dessen Folge es für den Anleger zu einem lastung führen, insbesondere in Bezug auf ihre Liqui- Totalverlust seiner Einlage inkl. Ausgabeaufschlag dität. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Ge- kommen kann. Darüber hinaus können in solchen sellschaft und/ oder die künftigen Zielgesellschaften Fällen beim Anleger eventuell weitere Vermögens- durch die Realisierung eines oder mehrerer Vertrags- nachteile z.B. durch Steuerzahlungen entstehen, die risiken, Ansprüchen von Vertragspartnern ausgesetzt dann vom Anleger aus seinem übrigen Vermögen werden, denen sie aus vorhandenen liquiden Mitteln zu tragen sind. Bei Finanzierung der Einlage des nicht nachkommen kann. Dies kann die wirtschaft- Anlegers kann aufgrund der Rückzahlungsverpflich- liche Situation der Gesellschaft direkt bzw. indirekt tung einschließlich Zinsen und Gebühren der Verlust negativ beeinflussen und sich dadurch nachteilig auf weiteren Anlegervermögens entstehen. Vor diesem die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger Hintergrund sollten Anleger eine Beteiligung an dem auswirken. Investmentvermögen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und deren wenn sie einen Totalverlust der Einlage inkl. Ausga- Vertragspartnern sowie den Zielgesellschaften kann beaufschlag in Kauf nehmen können. es zu Leistungsstörungen und/ oder Meinungsver- schiedenheiten kommen. Für den Fall, dass eine Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht wer- den kann, müsste diese auf juristischem Weg erfol- gen. Dadurch können zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen, die das Ergebnis der
16 Gesellschaft negativ beeinflussen können. Über die genstände bzw. der indirekt erworbenen Zielgesell- Dauer eines Rechtsstreites könnte es dazu kommen, schaften kommen. Dies kann dazu führen, dass in dass ein in Anspruch genommener Vertragspartner den Zielgesellschaften geringere Erträge erwirtschaf- zahlungsunfähig wird, so dass selbst im Fall des Ob- tet werden und Auszahlungen ausbleiben. Infolge- siegens die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt wer- dessen können sich Auszahlungen an die Anleger den können. Dies könnte nachteilige Auswirkungen verringern oder vollständig ausbleiben. Das Risiko auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anle- von unternehmerischen Fehlentscheidungen besteht ger haben und zum Totalverlust der Einlage inkl. Aus- gleichzeitig auf Ebene der Geschäftsführungen der gabeaufschlag führen. Investmentgesellschaften sowie auf Ebene der Ziel- gesellschaften. Daneben besteht das Risiko, dass die Bei den Standorten der unterschiedlichen Energieer- Verwahrstelle die ihr obliegenden Aufgaben nicht zeugungsanlagen sind die Nutzungsverhältnisse von ordnungsgemäß erbringt. Dies könnte für die An- besonderer Bedeutung, insbesondere die Laufzeit leger zu einer Verminderung der Wirtschaftlichkeit von Dach-, Fassaden- sowie Grundstückspachtver- der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage trägen bzw. Nutzungsverträgen für Umspannwerke des Anlegers inkl. Ausgabeaufschlag führen. Der und deren Pachtzinshöhe. Die Kosten hierfür ent- Wert der Beteiligung unterliegt Schwankungen, je stehen auch, wenn die Anlagen beispielsweise auf- nachdem ob die wirtschaftliche Betätigung der Ge- grund eines störungsbedingten oder zwangsweisen sellschaft erfolgreich ist oder nicht. Es können Wert- Stillstandes keinen Strom erzeugen. Darüber hinaus verluste auftreten, die dazu führen, dass der Anleger kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ener- einen geringeren Betrag als die Pflichteinlage inkl. gieerzeugungsanlagen aufgrund einer vorzeitigen Ausgabeaufschlag zurückerhält. Kündigung aus wichtigem Grund eines oder mehre- rer Pachtverträge abgebaut werden müssen, weil die Regulierungsrisiko Betreibergesellschaften den vertraglichen Pflichten aus den Pachtverträgen nicht nachkommen können Die KVG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt oder weil von keiner der Parteien des Pachtvertrags für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Geschäftsbe- zu vertretende und nicht vorhersehbare Umstän- trieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft de eine vollständige oder teilweise Stilllegung der nach den §§ 20, 22 KAGB. Es kann jedoch nicht aus- Energieanlagen erfordern. Wird der Strom auf dem geschlossen werden, dass die BaFin diese Erlaubnis freien Markt veräußert, so unterliegen die Erträge wieder aufhebt oder die Erlaubnis erlischt. In diesem den Schwankungen der Marktpreise. Zudem besteht Fall hat die Verwahrstelle die Gesellschaft abzuwi- das Risiko, dass es nach Ende der Vertragslaufzeit zu ckeln und das Gesellschaftsvermögen an die Anleger keiner Verlängerung kommt oder Verlängerungsop- zu verteilen. Eine Abwicklung der Gesellschaft kann tionen nicht bzw. nur zu unwirtschaftlichen Konditi- nur abgewendet werden, wenn diese sich in eine in- onen genutzt werden können. Hierdurch kann sich tern verwaltete Investment-Kommanditgesellschaft das Ergebnis der betroffenen Zielgesellschaften ver- umwandelt oder eine andere externe KVG benennt. schlechtern. Es könnte zu verspäteten, geringeren Beides bedarf der Genehmigung durch die BaFin. und/ oder dem teilweisen Ausfall von Auszahlungen Neben der Verwaltung der Gesellschaft durch die kommen, bis hin zu einem Totalverlust der Einlage KVG ist auch die Investitionstätigkeit der Gesellschaft inkl. Ausgabeaufschlag des Anlegers. reguliert. In dieser Hinsicht kann nicht vorhergesagt werden, ob diese eingeschränkt oder sogar verboten Allgemeines Geschäftsrisiko wird. In den vorgenannten Fällen resultiert für den Anleger das Risiko einer Renditeminderung bis hin Es besteht das Risiko, dass die persönlich haften- zu einem Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf- de Gesellschafterin in eigener Verantwortung oder schlag. in Abstimmung mit der KVG bei der Ausübung der Geschäftsführung unternehmerische Fehlentschei- Prognoserisiko dungen trifft. Bei der Auswahl und dem Ankauf der entsprechenden Vermögensgegenstände kann es Die Angaben im Prospekt hinsichtlich der Wirtschaft- zu Fehleinschätzungen bezüglich der Vermögensge- lichkeit basieren auf Annahmen. Es kann insofern
ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 17 nicht zugesichert werden, dass diese Annahmen in beim Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen der Realität eintreffen. Der Gesellschaftsvertrag sieht oder bei Insolvenz der Gesellschaft die Zins- und Til- kein Mindestkapital vor. Sollte die Fondsgesellschaft gungsleistung des Kredites nicht aus den Auszah- mit einem nur sehr geringen Kapital geschlossen lungen gedeckt werden, sondern vollständig aus werden, könnte der Anleger durch festgelegte Min- eigenen Mitteln des Anlegers zu erfolgen hat. Da destvergütungen und fixe Verwaltungskosten über- Auszahlungen der Gesellschaft nicht garantiert sind, proportional belastet werden. Unabhängig davon sondern nur Annahmen darstellen, sollten sie nicht kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten und Gegenstand der Finanzierungsplanung des Anlegers Aufwendungen höher als prognostiziert ausfallen, sein. Aus vorstehenden Gründen ist eine Fremdfinan- unerwartete Kosten anfallen, weniger Kommandit- zierung der Beteiligung durch den Anleger nicht zu kapital als angenommen eingeworben wird oder die empfehlen. Gesellschaft frühzeitig geschlossen wird und/oder angenommene Erträge hinter den Prognosewerten Blindpoolrisiko zurückbleiben. In den vorgenannten Fällen resultiert für den Anleger das Risiko einer Renditeminderung Zum Zeitpunkt der Auflage des Verkaufsprospekts bis hin zu einem Totalverlust der Einlage inkl. Ausga- sind weder Vermögensgegenstände erworben, noch beaufschlag. stehen konkrete Vermögensgegenstände fest. Der Anleger kann sich vor vertraglicher Bindung an die Pandemierisiken Fondsgesellschaft kein vollständiges Bild über die künftigen Vermögensgegenstände und die verbun- Im Frühjahr 2020 hat sich die durch das Coronavirus denen Risiken und Ertragschancen verschaffen. Es SARSCoV-2 ausgelöste Krankheit COVID-19 zu einer kann in der Folge zu einer Fehleinschätzung hinsicht- weltweiten Pandemie entwickelt. Die Bestrebungen lich der Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft und zur Eindämmung dieser und anderer Pandemien geringeren als vom Anleger erwarteten Rückflüssen sind mit weitreichenden Einschränkungen des allge- bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf- meinen und wirtschaftlichen Lebens in nahezu allen schlag kommen. Staaten der Welt verbunden. Es besteht die Gefahr, dass es in der Folge zu einer deutlichen Abschwä- Langfristige Kapitalbindung und einge- chung der Weltwirtschaft führt. Es ist möglich, dass schränkte Handelbarkeit der Anteile eine abgeschwächte Weltwirtschaft zu sinkenden (Fungibilität) Energiepreisen und in der Folge zu Wertverlusten bei Energieerzeugern führt. Die Dauer einer Pandemie Die Beteiligung an der ÖKORENTA Erneuerbare Ener- und damit der Zeitraum, in dem die Einschränkungen gien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG erforderlich sind, sind regelmäßig nicht abzusehen. ist ein langfristiges unternehmerisches Engagement Bei längerem Anhalten einer Pandemie kann sich mit einer vorgesehenen Mindestbindung bis in das hieraus eine allgemeine Weltwirtschaftskrise ent- Jahr 2030. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen exis- wickeln. Investitionen, die sich bei der Stromvermark- tiert bundesweit kein einheitlicher staatlich kontrol- tung auf Marktpreise beziehen, können gezwungen lierter Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Kom- sein in einer ungünstigen Marktphase Absatzverträ- manditbeteiligungen. Falls ein Anleger seinen Anteil ge schließen zu müssen und damit wirtschaftlich hin- verkaufen will, ist zu berücksichtigen, dass er seine ter den Erwartungen zurückbleiben. Dies kann für die Beteiligung nicht oder nur zu einem geringeren Ver- Anleger zu einem verringerten Gesamtrückfluss aus kaufspreis veräußern kann. Neben etwaigen Kosten der Beteiligung führen. einer Löschung im Handelsregister und Notarkosten, können hierbei eventuell zusätzliche Vermittlungs- Persönliche Anteilsfinanzierung kosten zu zahlen sein. Im Falle einer Anteilsfinanzie- rung könnten Vorfälligkeitsentschädigungen anfal- Eine Anteilsfinanzierung durch den Anleger erhöht len. das Risiko der Beteiligung erheblich. Erfolgt der An- teilserwerb durch einen vom Anleger aufgenomme- nen Kredit, so besteht das zusätzliche Risiko, dass
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