IShares NASDAQ-100 UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock

Die Seite wird erstellt Timo Barthel
 
WEITER LESEN
iShares NASDAQ-100® UCITS ETF (DE)

Aktien-ETF

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BlackRock Asset Management Deutschland AG

März 2020

Vertrieb Luxemburg
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft                  Susquehanna International Securities
BlackRock Asset Management Deutschland AG       George's Dock House
Lenbachplatz 1                                  4th Floor
80333 München                                   IFSC, Dublin 1, Irland
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858                    BNP Paribas Arbitrage SNC
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958                    8, Rue de Sofia
info@iShares.de                                 75018 Paris, Frankreich
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank International GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.
UniCredit Bank AG
Equity Linked Index Group
Arabellastr. 12
81925 München, Deutschland

Commerzbank AG
Mainzer Landstr. 153
60327 Frankfurt am Main, Deutschland

Optiver V.O.F.
Strawinskylaan 3095
1077 ZX Amsterdam, Niederlande

Flow Traders B.V.
Jacob Bontiusplaats 9
1018 LL Amsterdam, Niederlande

                                                                                       1
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                     Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                 WKN      folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares NASDAQ-100® UCITS   A0F5UF   wesentlichen Anlegerinformationen und der
ETF (DE)                             „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
                                     dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                     gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
                                     lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
                                     Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                     Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
                                     vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
                                     dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
                                     sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
                                     lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
                                     falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
                                     Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                     zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                     die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                     zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                     fügung zu stellen.
                                     Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                     Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                     gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                     der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                     welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                     bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                     nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                     Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                     wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                     resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                     Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                     richt.

                                     Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                     sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                     einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                     Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                     gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                     deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                     zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                     dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                     gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                     der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                     Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                     Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                     Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                     können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                     ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                     von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                     Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                     Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                     bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                     tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                     bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                     vor deren Vollstreckung.

2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            zulassung besteht.
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
legung anstrengen.                                      US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet.   Bei   nicht gemäß dem United States Investment Com-
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband       gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
Investment und Asset Management e.V. als zu-            den nicht gemäß dem United States Securities Act
ständige     Verbraucherschlichtungsstelle   anrufen.   von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          Staaten noch einer US-Person oder auf deren
mentfonds“ lauten:                                      Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Büro der Ombudsstelle
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     Management e.V.
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Unter den Linden 42
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     10117 Berlin
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
     E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
     investmentfonds.de
                                                        Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        werden.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.
Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:
Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
enthaltenen Informationen und das Angebot von in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in

                                                                                                          3
8.3. Bankguthaben                             14
Inhalt.                                     8.4. Derivate                                 14
                                                8.4.1. Terminkontrakte                     15
                                                8.4.2. Optionsgeschäfte                    15
                                                8.4.3. Swaps                               15
                                                8.4.4. Swaptions                           15
                                                8.4.5. Credit Default Swaps                15
Namen und Adressen                     1        8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                         Finanzinstrumente                 15
Wertpapierkennnummer:                  2        8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte    15
                                            8.5. Sonstige Anlageinstrumente               16
1. Grundlagen                          7    8.6. Investmentanteile                        16
1.1. Verkaufsunterlagen und
    Offenlegung von Informationen       7   9. Emittentengrenzen und
1.2. Anlagebedingungen und deren                Anlagegrenzen                             17
    Änderungen                          7   9.1. Emittentengrenzen                        17
                                            9.2. Anlagegrenzen                            17
2. Verwaltungsgesellschaft             7
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz        7    10. Sicherheitenstrategie                     17
2.2. Eigenkapital, Auf sichtsrat und        10.1. Arten der zulässigen
    Vorstand                            8       Sicherheiten                              18
                                            10.2. Umfang der Besicherung                  18
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag       8    10.3. Strategie f ür Abschläge der
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag     8        Bewertung (Haircut-Strategie)             18
3.2. Haf tungsausschluss des                10.4. Anlage von Barsicherheiten              18
    Lizenzgebers                        8   10.5. Verwahrung von Wertpapieren
                                                als Sicherheit                            18
4. Verwahrstelle                       9
4.1. Allgemeines                       9    11. Leverage                                  18
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle    9   12. Kreditaufnahme                            18
4.3. Unterverwahrung                    9
4.4. Haf tung der Verwahrstelle        10   13. Bewertung                                 19
4.5. Zusätzliche Inf ormationen        10   13.1. Allgemeine Regeln f ür die
                                                Vermögensbewertung                        19
5. Auflagedatum, Laufzeit und                   13.1.1. An einer Börse zugelassene / in
                                                         organisiertem Markt gehandelte
    Anlageziel des Fonds               10
                                                         Vermögensgegenstände             19
5.1. Auf lagedatum und Laufzeit        10
                                                13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder
5.2. Anlageziel                        10                organisierten Märkten gehandelte
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels    10                Vermögensgegenstände oder
                                                         Vermögensgegenstände ohne
6. Anlagegrundsätze                   10                 handelbaren Kurs                 19
6.1. Allgemeines                      10    13.2. Besondere Bewertungsregelun-
6.2. Indexbeschreibung                11        gen f ür einzelne Vermögens-
6.3. Auswirkungen von                           gegenstände                    19
    Indexanpassungen                  11        13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen
                                                         und Schuldscheindarlehe n          19
6.4. Indexnachbildung und Vorrang
                                                13.2.2. Geldmarktinstrumente               19
    der direkten Duplizierung         11
                                                13.2.3. Optionsrechte und Terminkont rakte 19
6.5. Duplizierungsgrad                11
                                                13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und
6.6. Voraussichtlicher Tracking Error 11
                                                         Investmentanteile                 19
                                                13.2.5. Auf ausländische Währung lautende
7. Faire Behandlung der Anleger
                                                         Vermögensgegenstände             19
    und Anteilklassen                  12
                                            14. Wertentwicklung                           19
8. Anlageinstrumente im
    Einzelnen                          12
                                            15. Risikohinweise                            19
8.1. Wertpapiere                       12
8.2. Geldmarktinstrumente              13   15.1. Allgemeine Risiken einer
                                                Fondsanlage                               20

4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des              15.5.6. Schlüsselpersone nrisiko           26
             Fonds                              20      15.5.7. Verwahrrisiko                      26
    15.1.2. Beeinflussung der individuellen             15.5.8. Risiken aus Handels- und Clearing-
             Performance durch steuerliche                       mechanismen (Abwicklungsrisiko) 26
             Aspekte                            20
                                                        15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkunge n   26
    15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen      20
                                                     15.6. Änderung der Anlagepolitik;
    15.1.4. Rücknahmeausset zung                20
                                                         Rücknahme von Vertriebszulas-
    15.1.5. Auflösung des Fonds                 20
                                                         sungen; Liquidation des Fonds.            26
    15.1.6. Verschmelzung                       20
    15.1.7. Übertragung auf eine andere
             Kapitalverwaltungsgesellschaft     21
                                                     16. Erläuterung des Risikoprofils
    15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der
                                                        des Fonds                      26
             Anlageziele                        21
    15.1.9. Spezifische Risiken bei                  17. Profil des typischen Anlegers 27
             Wertpapierindex-OGAW               21
15.2. Risiko der negativen                           18. Anteile                                   27
    Wertentwicklung (Marktrisiko)               22
    15.2.1. Wertveränderungsrisiken             22   19. Ausgabe und Rücknahme von
    15.2.2. Kapitalmarktrisiko                  22      Anteilen                                   27
    15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien      22   19.1. Ausgabe von Anteilen                    27
    15.2.4. Zinsänderungsrisiko                 22   19.2. Rücknahme von Anteilen                  27
    15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen    22   19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
    15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit                  und -rücknahme                            27
             Derivatgeschäften                  22   19.4. Aussetzung der
    15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und          Anteilrücknahme                           27
             Optionsanleihen                  23
    15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem          20. Liquiditätsmanagement                     28
             Erhalt von Sicherheiten        23
    15.2.9. Inflationsrisiko                23       21. Börsen und Märkte                         28
    15.2.10. Währungsrisiko                     23   21.1. Allgemeines                             28
    15.2.11. Konzentrationsrisiko               23   21.2. Die Funktion der Designated
    15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der             Sponsors                                  28
             Investition in Investmentanteile 23     21.3. Beschreibung der zugelassenen
    15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24           Teilnehmer                                28
15.3. Risiken der eingeschränkten                    21.4. Die Risiken des Börsenhandels           28
    oder erhöhten Liquidität des                     21.5. Handel von Anteilen am
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                   24       Sekundärmarkt                             29
    15.3.1. Risiko aus der Anlage in
             Vermögensgegenstände               24   22. Portfoliotransparenzstrategie
    15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme         24      und indikativer Net Asset
    15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben           Value                            29
             oder Zeichnunge n                24
                                                     22.1. Portfoliotransparenzstrategie 29
    15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten
                                                     22.2. Indikativer Net Asset Value   29
             Regionen/Ländern                   24
15.4. Kontrahentenrisiken inklusive                  23. Ausgabe- und
    Kredit- und Forderungsrisiko                24      Rücknahmepreise und Kosten                 30
    15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-
             Risiken (außer zentrale                 23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis             30
             Kontrahenten)                      25   23.2. Aussetzung der Errechnung des
    15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25        Ausgabe-/Rücknahmepreises                 30
15.5. Operationelle und sonstige                     23.3. Ausgabeaufschlag                        30
    Risiken des Fonds                           25   23.4. Rücknahmeabschlag                       30
    15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,     23.5. Veröffentlichung der Ausgabe-
             Missstände oder Naturkatastrophen           und Rücknahmepreise                       30
                                               25    23.6. Kosten bei Ausgabe und
    15.5.2. Länder- oder Transferrisiko         25       Rücknahme der Anteile                     30
    15.5.3. Rechtliche und politische Risiken   25
    15.5.4. Änderung der steuerlichen                24. Verwaltungs- und sonstige
             Rahmenbedingungen                  25      Kosten                                     30
    15.5.5. FATCA und andere grenzüber-              24.1. Kostenpauschale                         30
             schreitende Meldesysteme           26

                                                                                                    5
24.2. Sonstige Aufwendungen                   31     30.8. Automatischer Inf ormations-
24.3. Zusammensetzung der Total                          austausch in Steuersachen        38
    Expense Ratio                             31     30.9. FATCA und andere grenzüber-
24.4. Abweichender Kostenausweis                         schreitende Meldesysteme         38
    durch Dritte                              31     30.10. Hinweis                       39
24.5. Vergütungspolitik                       31
                                                     31. Auslagerung                      39
25. Besonderheiten beim Erwerb
   von anderen                                       32. Jahres- / Halbjahresberichte
   Investmentanteilen          31                       / Abschlussprüfer             39

26. Teilfonds                                 32     33. Zahlungen an die Anteilinha-
                                                        ber/Verbreitung der Berichte
27. Regeln für die Ermittlung und                       und sonstige Informationen    39
   Verwendung der Erträge         32
                                                     34. Weitere Investmentvermö-
28. Geschäftsjahr und                                   gen, die von der Gesellschaft
   Ausschüttungen                             32        verwaltet werden                  40
28.1. Geschäftsjahr                           32
28.2. Ausschüttungsmechanik                   32     35. Belehrung über das Recht des
                                                        Käufers zum Widerruf nach
29. Auflösung, Übertragung und                          § 305 KAGB
   Verschmelzung des Fonds                    32        (Haustürgeschäfte)            40
29.1. Allgemeines                             32
29.2. Verf ahren bei Auf lösung des                  36. Interessenskonflikte             41
    Fonds                                     32
29.3. Übertragung des Fonds                   33     Überblick über die bestehenden
29.4. Verschmelzung                           33     Anteilklassen                        44
29.5. Rechte der Anleger im Falle
    einer Verschmelzung                       33     37. Überblick über die
                                                        bestehenden Anteilklassen
30. Kurzangaben über für die                            des Sondervermögens iShares
   Anleger bedeutsame                                   NASDAQ-100® UCITS ETF (DE) 44
   Steuervorschriften                         33
30.1. Anteile im Privatvermögen                      Allgemeine Anlagebedingungen.        45
    (Steuerinländer)                          34
    30.1.1. Ausschütt ungen                    34    Besondere Anlagebedingungen
    30.1.2. Vorabpauschalen                    34    für das OGAW-Sondervermögen
    30.1.3. Veräußerungsgewinne auf                  iShares NASDAQ-100® UCITS ETF
             Anlegerebene                      35    (DE).                         52
30.2. Anteile im Betriebsvermögen
    (Steuerinländer)                          35     Ergänzende Angaben für den
    30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des    Vertrieb in Luxemburg                55
             Fonds                             35
    30.2.2. Ausschütt ungen                    36
    30.2.3. Vorabpauschalen                    36
    30.2.4. Veräußerungsgewinne auf
             Anlegerebene                      36
    30.2.5. Negative steuerliche Erträge       36
    30.2.6. Abwicklungsbesteue rung            36
    30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für
             übliche betriebliche Anlegergruppen
                                                37
30.3. Steuerausländer                         38
30.4. Solidaritätszuschlag                    38
30.5. Kirchensteuer                           38
30.6. Ausländische Quellensteuer              38
30.7. Folgen der Verschmelzung von
    Investmentvermögen                        38

6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
Verkaufsprospekt                                        sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.

                                                        1.2.    Anlagebedingungen und deren
                                                                Änderungen
                                                        Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
                                                        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                        Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
1.      Grundlagen                                      schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
Das     Sondervermögen iShares NASDAQ-100®              bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
UCITS ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds" ge-            BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
nannt) ist ein Investmentvermögen gemäß der             Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla-           den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordi-       Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
nierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften         anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame          bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend             tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
„OGAW-Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlage-          Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
gesetzbuch („KAGB"). Es wird von der BlackRock          gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
Asset Management Deutschland AG (im Folgenden           rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
„Gesellschaft" genannt) verwaltet.                      über ihre depotführenden Stellen mittels eines
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,       sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-        Papierform oder in elektronischer Form) informiert .
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-      Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalt e
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des            der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,        Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-              Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft         weitere Informationen erlangt werden können.
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-           Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage        ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-        Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-          und Aufwendungserstattungen treten frühestens
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine    drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-       desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-          der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört        Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.              Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft         der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche          und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt          die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteil e
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-            in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)           vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-           tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft      gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen            ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-          ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                 vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-             nehmen.
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die      2.      Verwaltungsgesellschaft
Bundesanstalt     für   Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BaFin“).                                              2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
                                                        Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
1.1.    Verkaufsunterlagen und Of-                      ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
        fenlegung von Informationen                     mit Sitz in München verwaltet.
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-       Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
formationen, die Anlagebedingungen sowie die            Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei       sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,          („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als
Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält-        OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
lich.                                                   KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen        Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und          Aktiengesellschaft (AG) gegründet.
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und          Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-          darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-
gensgegenständen sind in elektronischer Form bei        Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung
der Gesellschaft erhältlich.                            an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft
Darüber hinaus sind weitere Informationen über          seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-
die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder            vermögen sowie       Gemischte     Sondervermögen

                                                                                                           7
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-      zugrunde liegenden Index       als   Basiswert   für
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-        Kapitalmarktprodukte.
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-        Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
ten.                                                   dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-         3.2.    Haftungsausschluss des Li-
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-                zenzgebers
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.          Die Produkte werden von The NASDAQ Stock
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-          Market, Inc. oder den mit ihr verbundenen
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB           Unternehmen weder gesponsert noch unterstützt,
beantragt.                                             verkauft oder gefördert. (Die NASDAQ sowie ihre
                                                       verbundenen Unternehmen werden nachstehend
2.2.      Eigenkapital, Aufsichtsrat und
                                                       als „die Lizenzgeber“ bezeichnet). Die Lizenzgeber
          Vorstand                                     haben weder über die Rechtmäßigkeit oder Eignung
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt      der Produkte noch über die Genauigkeit oder
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-      Angemessenheit der Beschreibungen und Angaben
zahlt.                                                 zu den Produkten entschieden. Die Lizenzgeber
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 43,5 Mio.        geben gegenüber den Eignern der Produkte oder
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-     Mitgliedern der Öffentlichkeit keine explizite oder
tal aus.                                               implizite Zusicherung oder Gewähr darüber ab, ob
                                                       es ratsam ist, in Wertpapiere allgemein oder in
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:         diese Produkte im Besonderen zu investieren, oder
– Stephen Cohen,                                       ob der NASDAQ-100 Index® in der Lage ist, die
   BlackRock, Managing Director, Head of EMEA          Performance     des   allgemeinen Aktienmarktes
   iShares,                                            nachzubilden.
–    Stacey Mullin,                                    Die einzige Beziehung der Lizenzgeber zur
     BlackRock, Managing Director, Chief Operating     Gesellschaft („Lizenznehmer“) besteht in der
     Officer (COO) EMEA und                            Lizenzerteilung für die Marken NASDAQ ®, NASDAQ-
     als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß     100® und NASDAQ-100 Index® und gewisse
     § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB                           Handelsnamen      der    Lizenzgeber   sowie    der
–    Friedrich Merz (Vorsitzender),                    Verwendung des NASDAQ-100 Index®, der von der
     Rechtsanwalt, Düsseldorf.                         NASDAQ ohne Berücksichtigung des Lizenznehmers
                                                       oder der Produkte festgelegt, zusammengestellt
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss
                                                       und berechnet wird. Die NASDAQ hat keinerlei
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-
                                                       Verpflichtung, die Bedürfnisse des Lizenznehmers
stands ernannt:                                        oder der Eigner der Produkte bei der Festlegung,
–    Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des         Zusammenstellung oder Berechnung des NASDAQ-
     Vorstands der BlackRock Asset Management          100 Index® zu berücksichtigen. Die Gesellschaften
     Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands        sind weder für die Festlegung des Zeitpunkts, der
     der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft   Preise oder Mengen der zu emittierenden Produkte
     mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter       verantwortlich noch für die Ermittlung oder
     Global Markets für Deutschland bei der Deut-      Berechnung der Gleichung, anhand derer die
     schen Bank AG,                                    Produkte in Barmittel umzuwandeln sind, noch
–    Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing        waren sie daran beteiligt. Den Lizenzgebern obliegt
     Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest-     keine Verantwortung in Bezug auf die Verwaltung,
     mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts-     das Marketing oder den Handel der Produkte.
     vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge-   DIE LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTEN NICHT
     schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-    DIE GENAUIGKEIT UND/ODER UNUNTER-
     pa, zuvor Senior Vice President, Executive        BROCHENE BERECHNUNG DES NASDAQ -100
     Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,        INDEX® DER DARIN ENTHALTENEN DATEN.
–    Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-      DIE LIZENZGEBER GEBEN KEINE GEWÄHR,
     naging Director, Vorstand der iShares (DE) I      WEDER EXPLIZIT NOCH IMPLIZIT, IN BEZUG
     Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell-      AUF DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DEN
     schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs     LIZENZNEHMER, EIGNER DER PRODUKTE
     Indexprodukte und Privatkundengeschäft für        ODER IRGENDEINE ANDERE NATÜRLICHE
     Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor        ODER JURISTISCHE PERSON DURCH DIE
     Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz     VERWENDUNG DES NASDAQ-100 INDEX®
     Global Investors.                                 ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN
                                                       ERZIELT WERDEN KÖNNEN. DIE LIZENZGEBER
3.        Lizenzgeber und Lizenzver-                   GEBEN KEINE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE
                                                       GEWÄHR UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEDE
          trag                                         GEWÄHRLEISTUNG   DER   MARKTÜBLICHEN
                                                       QUALITÄT   ODER EIGNUNG FÜR EINEN
3.1.      Lizenzgeber und Lizenzvertrag                BESTIMMTEN ZWECK ODER EINSATZ IN
Der NASDAQ-100® (im Folgenden „zugrunde                BEZUG AUF DEN NASDAQ-100 INDEX® ODER
liegender Index" genannt) ist als Markenzeichen        DER DARIN ENTHALTENEN DATEN AB. OHNE
der The NASDAQ Stock Market, Inc. (im Folgende n       EINSCHRÄNKUNG    DER    VORSTEHENDEN
„Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch         AUSFÜHRUNGEN HAFTEN DIE GESELLSCHAF -
gegen unzulässige Verwendung geschützt. Der            TEN IN KEINEM FALL FÜR EINEN GEWINN -
Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des           VERLUST ODER TATSÄCHLICH ENTSTANDENE

8
SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, SCHÄDEN MIT                     Dänemark                Skandinaviska Enskilda
STRAFCHARAKTER,   MITTELBARE-   ODER                                             Banken AB, Kopenhagen
FOLGESCHÄDEN, AUCH DANN NICHT, WENN
                                                         Deutschland (CBF)       State Street Bank Interna-
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
                                                                                 tional GmbH, München
HINGEWIESEN WURDE.
                                                         Euroclear/Vereinigte    State Street Bank & Trust
4.       Verwahrstelle                                   Staaten von Amerika     Company, Boston

                                                         Finnland                SEB Merchant Banking,
4.1.     Allgemeines
                                                                                 Helsinki
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der           Frankreich/Niederlan-   Deutsche Bank, Amster-
Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds            de/Belgien/Portugal     dam
hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
                                                         Griechenland            BNP Paribas Securities
stelle beauftragt.
                                                                                 Services, S.C.A., Athen
Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei          Hong Kong               Standard Chartered Bank
Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-                                   (Hong Kong) Ltd., Hong
den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-                              Kong
schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-
                                                         Israel                  Bank Hapoalim B.M., Tel
den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-
                                                                                 Aviv
gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-         Italien                 Deutsche Bank S.p.A.,
bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-                                  Mailand
haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-          Japan                   HSBC Corporation, Tokio
wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn           Kanada                  State Street Bank & Trust
die Anlage mit den Anlagebedingungen und den                                     Company, Toronto
Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und            Neuseeland              HSBC Bank, Auckland
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,
                                                         Norwegen                SEB Merchant Banking,
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-
                                                                                 Oslo
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-            Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-                                Wien
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen          Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,                           wie S.A., Warschau
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-                                     rest
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-           Schweden                Skandinaviska Enskilda
nung des Fonds durch die Gesellschaft.                                           Banken, Stockholm

4.2.     Firma, Rechtsform, Sitz und                     Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
         Haupttätigkeit der Verwahr-                     Singapur                Citibank N.A., Singapore
         stelle                                          Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-                               Ljubljana
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle        Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-                               Madrid
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist
                                                         Tschechien              Československá Obchodní
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-                                     Banka, A.S., Prag
schäft.
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-                              Zrt., Budapest
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher           Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          reich                   Company, London
stelle und der Gesellschaft.

4.3.     Unterverwahrung                                 Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
                                                         wahrstelle erfragt werden.
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
                                                         kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:
                                                         gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
                                                         kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unt e r-
Land                     Name des Unterverwah-
                                                         verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                         rers
                                                         den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
Australien               HSBC Bank, Sydney               schen der Verwahrstelle und den oben genannten
                                                         Unterverwahrern.

                                                                                                             9
4.4.    Haftung der Verwahrstelle                     Anteilpreis   des   Fonds    auswirken,     gänzlich
                                                      unberücksichtigt.
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-       Detaillierte Informationen über den zugrunde
stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-       liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei
den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines     dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer
solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-         Form erhältlich.
wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des     6.      Anlagegrundsätze
Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-        6.1.    Allgemeines
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-        Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur
stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-    folgende Vermögensgegenstände erwerben:
tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                                                      a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
                                                      b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
4.5.    Zusätzliche Informationen                     c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den        d) Derivate gemäß § 197 KAGB,
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand         e) sonstige   Anlageinstrumente     gemäß     § 198
zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-
                                                         KAGB,
terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-
flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der         f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.                wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah-
                                                      rung einer angemessenen Risikomischung den
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                    zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige
                                                      Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich
        Anlageziel des Fonds                          aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den
                                                      „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                     liegende Index ist von der BaFin anerkannt und
Der Fonds wurde am 27.03.2006 für unbestimmte         erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun-
Dauer aufgelegt.                                      gen des KAGB:
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen         –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile           chend diversifiziert,
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die     – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage
Anleger können über die Vermögensgegenstände              für den Markt, auf den er sich bezieht, dar,
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-
                                                      – Der Index wird in angemessener Weise veröf-
rechte verbunden.
                                                          fentlicht.
5.2.    Anlageziel                                    Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer   nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des       ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird      31. Dezember 2021 bei der europäischen Wertpa-
eine exakte und vollständige Nachbildung des          pieraufsichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein
zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage        öffentliches Register von Administratoren von Refe-
hierfür ist der passive Managementansatz. Er          renz-werten und von Referenzwerten beantragen.
beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Management-       Im Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses
ansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen über      Verkaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht
den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö-            im öffentlichen Register von Administratoren von
genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser        Referenzwerten und von Referenzwerten bei der
Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde            europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
liegenden Index vorgegeben werden. Der passive        aufgeführt.
Managementansatz und der Handel der Anteile           Das öffentliche Register von Administratoren von
über die Börse führen zu einer Begrenzung der         Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten,       päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
die dem Fonds belastet werden.                        unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
                                                      Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,             hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
dass das Anlageziel erreicht wird.                    liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung     mehr bereitgestellt wird.
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass     Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein       grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen          oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt wer-        im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-
den. So wird unter anderem unterstellt, dass beim     jahresbericht des Fonds enthalten.
Erwerb und bei der Veräußerung von Wertpapieren       Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
keinerlei Transaktionskosten anfallen. Außerdem       genden Index und der dadurch möglichen
bleiben bei     der Berechnung des zugrunde           Überschreitung bestimmter Aussteller- und
liegenden Index Verwaltungskosten und teilweise       Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den        mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.

10
6.2.     Indexbeschreibung                             6.5.     Duplizierungsgrad
Der NASDAQ-100® Index misst die Wertentwick-           Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden,
lung von 100 der größten Unternehmen, die im           darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-
Aktiensegment der NASDAQ gelistet sind und nicht       gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen
der Finanzbranche angehören. Die Gewichtung der        Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter-
Indexmitglieder richtet sich nach der Modifizierten    schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech-
Marktkapitalisierung mit einer Obergrenze von 24       nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa-
Prozent. Die Modifizierte Marktkapitalisierung ent-    chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko-
spricht dem Gesamtwert aller Aktien eines Unter-       management und Risikomessung beim Einsatz von
nehmens. Der Index wird vierteljährlich überprüft      Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge-
und neu gewichtet. Weitere Einzelheiten zum zu-        schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB
grunde liegenden Index (einschließlich seiner Be-      (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli -
standteile) sind auf der Website des Indexanbieters    zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad
unter                                                  drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere,
http://www.nasdaqomx.com/transactions/indexes/i        Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und
ndex-review-archive verfügbar.                         Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich
                                                       der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index
6.3.     Auswirkungen von Indexan-                     übereinstimmt.
         passungen
                                                       6.6.     Voraussichtlicher Tracking
Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds-                Error
management sämtliche Änderungen in der Zu-             Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
sammensetzung und Gewichtung des zugrunde              sierte Standardabweichung der Differenz zwischen
liegenden Index nachvollzieht.                         den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-
Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu          genden Index. Der erwartete Tracking Error des
beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an-        Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-
gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach-        gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-
tung des Anlageziels angemessen ist.                   genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.
                                                       Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
6.4.     Indexnachbildung und Vor-                     vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
         rang der direkten Duplizierung                mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index           halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge-       dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit eine m
genstände erworben werden:                             längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
                                                       renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
– Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten
                                                       genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
    sind oder im Zuge von Indexänderungen in
                                                       raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
    diesen          aufgenommen            werden
                                                       tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
    (Indexwertpapiere),                                Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
– Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden          ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
    Index begeben werden (Indexzertifikate),           bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
–   Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde      und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
    liegenden         Index    begeben       werden    tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
    (Einzeltitelzertifikate),                          Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
–   Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden         beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
    Index (Indexterminkontrakte),                      Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
–   Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde       mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
    liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte),      abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
                                                       weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
–   Optionsscheine auf den zugrunde       liegenden
                                                       einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
    Index (Indexoptionsscheine),                       physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
–   Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie-   jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
    genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie     Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
– Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen         als eine synthetische Nachbildung.
    Anlagebedingungen“.                                Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index       voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer      zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen-         ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
über der Anlage in die anderen oben genannten zur      tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän-        dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In-        der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
dex durch diese Vermögensgegenstände, welche           punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum        Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im           sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze          Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
geboten.                                               ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
                                                       zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-
                                                       tiv sein.

                                                                                                           11
Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-        Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-        Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-      eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-
maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-          gergruppe stellen.
den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-        Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die
toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen          faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe
Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-         Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und -
gen oder Steuererleichterungen des Fonds im             rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.
Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.
                                                        8.        Anlageinstrumente im Ein-
Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
beträgt: 0,80%
                                                                  zelnen
                                                        8.1.      Wertpapiere
Der Fonds wurde bis zum 16.08.2013 auf Basis von        1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“
17:45 CET Preisen der im Fonds enthaltenen                 keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf
Wertpapiere bewertet, während der zugrunde lie-            die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB
gende Index auf Basis von Schlusskursen bewertet           Wertpapiere nur erwerben,
wurde. Ein großer Anteil des angegebenen erwar-
teten Tracking Errors ist somit durch die Zeitdiffe-         a) wenn sie an einer Börse in einem Mitglied-
renz zwischen den Bewertungszeitpunkten bedingt.                staat der Europäischen Union („EU“) oder in
Die Gesellschaft erwartet das die Werte für den                 einem anderen Vertragsstaat des Abkom-
Tracking Error, bedingt durch die Umstellung der                mens über den Europäischen Wirtschafts-
Fondsbewertung auf Schlusskurse, in Zukunft                     raum („EWR“) zum Handel zugelassen oder
sinken werden.                                                  in einem dieser Staaten an einem anderen
                                                                organisierten Markt zugelassen oder in
Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur
                                                                diesen einbezogen sind,
um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-
                                                             b) wenn sie ausschließlich an einer Börse
malen Marktbedingungen handelt und diese damit
                                                                außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder
nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.                      außerhalb der anderen Vertragsstaaten des
                                                                Abkommens über den EWR zum Handel
7.      Faire Behandlung der Anle-                              zugelassen oder in einem dieser Staaten an
        ger und Anteilklassen                                   einem organisierten Markt zugelassen oder
                                                                in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin
Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
                                                                die Wahl der Börse oder des organisierten
bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
                                                                Marktes zugelassen hat. 1
haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,
je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die be-            Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor-
stehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick               ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding-
über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All-            ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in
gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs-              eine der unter a) und b) genannten Börsen oder
prospekt zu finden.                                          organisierten Märkte beantragt werden muss,
Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der               und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb
Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des                eines Jahres nach Ausgabe erfolgt.
Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung,
                                                        2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch
der Mindestanlagesumme, der Währung des
Anteilswerts oder einer Kombination dieser                   a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags-
Merkmale unterscheiden.                                         oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann               durch die Anteilseigner unterliegen (sog.
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit               Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig-
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,              ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm                 wesentlichen Entscheidungen haben, sowie
erworbenen Anteile gehören.                                     das Recht die Anlagepolitik mittels ange-
                                                                messener Mechanismen zu kontrollieren.
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger v or
                                                                Der Fonds muss zudem von einem Rechts-
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für
                                                                träger verwaltetet werden, der den Vor-
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.
                                                                schriften für den Anlegerschutz unterliegt,
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur
                                                                es sei denn der Fonds ist in Gesell-
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann
                                                                schaftsform aufgelegt und die Tätigkeit der
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen
                                                                Vermögensverwaltung wird nicht von einem
von Anteilklassen erfolgen.
                                                                anderen Rechtsträger wahrgenommen.
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die
                                                             b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver-
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden
                                                                mögenswerte besichert oder an die Entwick-
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-
                                                                lung anderer Vermögenswerte gekoppelt
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung
                                                                sind. Soweit in solche Finanzinstrumente
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich
                                                                Komponenten von Derivaten eingebettet
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet
                                                                sind, gelten weitere Anforderungen, damit
werden.
Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu
behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung
ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von
                                                        1
                                                             Die Börsenliste wird auf der Internetseite der
                                                             Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de

12
die Gesellschaft   diese   als   Wertpapiere         entspricht. Für den Fonds dürfen Geldmarktin-
        erwerben darf.                                       strumente erworben werden, wenn sie:

3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden               a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU
   Voraussetzungen erworben werden:                            oder in einem anderen Vertragsstaat des
                                                               Abkommens über den EWR zum Handel zu-
     a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds                 gelassen oder dort an einem anderen orga-
        entstehen kann, darf den Kaufpreis des                 nisierten Markt zugelassen oder in diesen
        Wertpapiers    nicht     übersteigen.  Eine
                                                               einbezogen sind,
        Nachschusspflicht darf nicht bestehen.
                                                            b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der
     b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds                Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der
        erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu                 anderen Vertragsstaaten des Abkommens
        führen, dass der Fonds den gesetzlichen                über den EWR zum Handel zugelassen oder
        Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen               dort an einem anderen organisierten Markt
        nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt                  zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
        unter Berücksichtigung der gesetzlichen
                                                               sofern die Wahl dieser Börse oder dieses or-
        Möglichkeit, in besonderen Fällen die                  ganisierten Marktes von der BaFin zugelas-
        Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl.
                                                               sen ist,
        den       Abschnitt   „Aussetzung     der
        Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)).                     c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver-
                                                               mögen des Bundes, einem Land, einem an-
     c) Eine    verlässliche    Bewertung      des
                                                               deren Mitgliedstaat oder einer anderen zent-
        Wertpapiers durch exakte, verlässliche und             ralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge-
        gängige Preise muss verfügbar sein; diese              bietskörperschaft oder der Zentralbank ei-
        müssen entweder Marktpreise sein oder von              nes Mitgliedstaats der EU, der Europäischen
        einem Bewertungssystem gestellt worden                 Zentralbank oder der Europäischen Investi-
        sein, dass von dem Emittenten des
                                                               tionsbank, einem Drittstaat oder, sofern
        Wertpapiers unabhängig ist.                            dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat
     d) Angemessene        Information      über das           dieses Bundesstaates oder von einer inter-
        Wertpapier durch regelmäßige, exakte und               nationalen öffentlich-rechtlichen Einrich-
        umfassende Information des Marktes über                tung, der mindestens ein Mitgliedstaat der
        das Wertpapier oder ein gegebenenfalls                 EU angehört, begeben oder garantiert wer-
        dazugehöriges, d.h. in dem Wertpapier                  den,
        verbrieftes Portfolio ist verfügbar.                d) von einem Unternehmen begeben werden,
     e) Das Wertpapier ist handelbar.                          dessen Wertpapiere auf den unter a) und b)
     f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im                    bezeichneten Märkten gehandelt werden,
        Einklang mit den Anlagezielen bzw. der              e) von einem Kreditinstitut, das nach den im
        Anlagestrategie des Fonds.                             Recht der EU festgelegten Kriterien einer
     g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch               Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditin-
        das Risikomanagement      des Fonds in                 stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach
        angemessener Weise erfasst.                            Auffassung der BaFin denjenigen des Rechts
                                                               der EU gleichwertig sind, unterliegt und die-
4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form                  se einhält, begeben oder garantiert werden,
   erworben werden:
                                                            f) von anderen Emittenten begeben werden
     a) Aktien,   die  dem      Fonds    bei  einer            und es sich bei dem jeweiligen Emittenten
        Kapitalerhöhung aus     Gesellschaftsmitteln          i)    um ein Unternehmen mit einem Eigen-
        zustehen,                                                   kapital von mindestens 10 Millionen Euro
     b) Wertpapiere, die in Ausübung von zum                        handelt, das seinen Jahresabschluss
        Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben                     nach der Richtlinie der EU über den Jah-
        werden.                                                     resabschluss von Kapitalgesellschaften
5. Als Wertpapiere in diesem Sinne dürfen für den                   erstellt und veröffentlicht,
   Fonds auch Bezugsrechte erworben werden,                  ii)    um einen Rechtsträger handelt, der in-
   sofern sich die Wertpapiere, aus denen die                       nerhalb einer eine oder mehrere börsen-
   Bezugsrechte herrühren, im Fonds befinden                        notierte Gesellschaften umfassenden Un-
   können.                                                          ternehmensgruppe für die Finanzierung
                                                                    dieser Gruppe zuständig ist, oder
8.2.      Geldmarktinstrumente                               iii)   um einen Rechtsträger handelt, der
1.   Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds                   Geldmarktinstrumente       emittiert, die
     in Geldmarktinstrumente investieren. Geld-                     durch Verbindlichkeiten unterlegt sind
     marktinstrumente sind Instrumente, die übli-                   durch Nutzung einer von einer Bank ein-
     cherweise auf dem Geldmarkt gehandelt wer-                     geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk-
     den sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum                    te, bei denen Kreditforderungen von
     Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine                     Banken in Wertpapieren verbrieft werden
     Laufzeit bzw. Restlaufzeit von höchstens 397                   (sogenannte Asset Backed Securities).
     Tagen haben. Sofern Ihre Laufzeit länger als      2.    Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente
     397 Tage ist, muss ihre Verzinsung regelmä-             dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide
     ßig, mindestens einmal in 397 Tagen, markt-             sind und sich ihr Wert jederzeit genau be-
     gerecht angepasst werden. Geldmarktinstru-              stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru-
     mente sind auch Instrumente, deren Risi-                mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer
     koprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere           Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen.

                                                                                                          13
Sie können auch lesen