IShares NASDAQ-100 UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock
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iShares NASDAQ-100® UCITS ETF (DE) Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG März 2020 Vertrieb Luxemburg
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft Susquehanna International Securities BlackRock Asset Management Deutschland AG George's Dock House Lenbachplatz 1 4th Floor 80333 München IFSC, Dublin 1, Irland Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 BNP Paribas Arbitrage SNC Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 8, Rue de Sofia info@iShares.de 75018 Paris, Frankreich www.iShares.de AG München, HRB 134 527 Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Harald Klug Peter Scharl Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) State Street Bank International GmbH Brienner Straße 59 80333 München Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Rosenheimer Platz. 4 81620 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 29036 – 0 Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. UniCredit Bank AG Equity Linked Index Group Arabellastr. 12 81925 München, Deutschland Commerzbank AG Mainzer Landstr. 153 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Optiver V.O.F. Strawinskylaan 3095 1077 ZX Amsterdam, Niederlande Flow Traders B.V. Jacob Bontiusplaats 9 1018 LL Amsterdam, Niederlande 1
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der iShares NASDAQ-100® UCITS A0F5UF wesentlichen Anlegerinformationen und der ETF (DE) „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- dung mit den „Besonderen Anlagebedingun- gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An- lagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- sierten zusammen mit dem letzten veröffent- lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver- fügung zu stellen. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio- nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah- resbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe- richt. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- zulassung besteht. schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an legung anstrengen. US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei nicht gemäß dem United States Investment Com- Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- Investment und Asset Management e.V. als zu- den nicht gemäß dem United States Securities Act ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Die BlackRock Asset Management Deutschland AG Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah- einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- Staaten noch einer US-Person oder auf deren mentfonds“ lauten: Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Büro der Ombudsstelle darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- BVI Bundesverband Investment und Asset le weder im Auftrag von US-Personen erwerben Management e.V. noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- Unter den Linden 42 Personen zählen natürliche Personen, wenn sie 10117 Berlin ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Telefon: (030) 6449046-0 US-Personen können auch Personen- oder Kapital- Telefax: (030) 6449046-29 gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den E-Mail: info@ombudsstelle- Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, investmentfonds.de Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet www.ombudsstelle-investmentfonds.de werden. Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen und das Angebot von in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in 3
8.3. Bankguthaben 14 Inhalt. 8.4. Derivate 14 8.4.1. Terminkontrakte 15 8.4.2. Optionsgeschäfte 15 8.4.3. Swaps 15 8.4.4. Swaptions 15 8.4.5. Credit Default Swaps 15 Namen und Adressen 1 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 15 Wertpapierkennnummer: 2 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte 15 8.5. Sonstige Anlageinstrumente 16 1. Grundlagen 7 8.6. Investmentanteile 16 1.1. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 7 9. Emittentengrenzen und 1.2. Anlagebedingungen und deren Anlagegrenzen 17 Änderungen 7 9.1. Emittentengrenzen 17 9.2. Anlagegrenzen 17 2. Verwaltungsgesellschaft 7 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 7 10. Sicherheitenstrategie 17 2.2. Eigenkapital, Auf sichtsrat und 10.1. Arten der zulässigen Vorstand 8 Sicherheiten 18 10.2. Umfang der Besicherung 18 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 10.3. Strategie f ür Abschläge der 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 Bewertung (Haircut-Strategie) 18 3.2. Haf tungsausschluss des 10.4. Anlage von Barsicherheiten 18 Lizenzgebers 8 10.5. Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 18 4. Verwahrstelle 9 4.1. Allgemeines 9 11. Leverage 18 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätigkeit der Verwahrstelle 9 12. Kreditaufnahme 18 4.3. Unterverwahrung 9 4.4. Haf tung der Verwahrstelle 10 13. Bewertung 19 4.5. Zusätzliche Inf ormationen 10 13.1. Allgemeine Regeln f ür die Vermögensbewertung 19 5. Auflagedatum, Laufzeit und 13.1.1. An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Anlageziel des Fonds 10 Vermögensgegenstände 19 5.1. Auf lagedatum und Laufzeit 10 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder 5.2. Anlageziel 10 organisierten Märkten gehandelte 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 10 Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne 6. Anlagegrundsätze 10 handelbaren Kurs 19 6.1. Allgemeines 10 13.2. Besondere Bewertungsregelun- 6.2. Indexbeschreibung 11 gen f ür einzelne Vermögens- 6.3. Auswirkungen von gegenstände 19 Indexanpassungen 11 13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehe n 19 6.4. Indexnachbildung und Vorrang 13.2.2. Geldmarktinstrumente 19 der direkten Duplizierung 11 13.2.3. Optionsrechte und Terminkont rakte 19 6.5. Duplizierungsgrad 11 13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und 6.6. Voraussichtlicher Tracking Error 11 Investmentanteile 19 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende 7. Faire Behandlung der Anleger Vermögensgegenstände 19 und Anteilklassen 12 14. Wertentwicklung 19 8. Anlageinstrumente im Einzelnen 12 15. Risikohinweise 19 8.1. Wertpapiere 12 8.2. Geldmarktinstrumente 13 15.1. Allgemeine Risiken einer Fondsanlage 20 4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des 15.5.6. Schlüsselpersone nrisiko 26 Fonds 20 15.5.7. Verwahrrisiko 26 15.1.2. Beeinflussung der individuellen 15.5.8. Risiken aus Handels- und Clearing- Performance durch steuerliche mechanismen (Abwicklungsrisiko) 26 Aspekte 20 15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkunge n 26 15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen 20 15.6. Änderung der Anlagepolitik; 15.1.4. Rücknahmeausset zung 20 Rücknahme von Vertriebszulas- 15.1.5. Auflösung des Fonds 20 sungen; Liquidation des Fonds. 26 15.1.6. Verschmelzung 20 15.1.7. Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 21 16. Erläuterung des Risikoprofils 15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der des Fonds 26 Anlageziele 21 15.1.9. Spezifische Risiken bei 17. Profil des typischen Anlegers 27 Wertpapierindex-OGAW 21 15.2. Risiko der negativen 18. Anteile 27 Wertentwicklung (Marktrisiko) 22 15.2.1. Wertveränderungsrisiken 22 19. Ausgabe und Rücknahme von 15.2.2. Kapitalmarktrisiko 22 Anteilen 27 15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien 22 19.1. Ausgabe von Anteilen 27 15.2.4. Zinsänderungsrisiko 22 19.2. Rücknahme von Anteilen 27 15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 22 19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe 15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit und -rücknahme 27 Derivatgeschäften 22 19.4. Aussetzung der 15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Anteilrücknahme 27 Optionsanleihen 23 15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem 20. Liquiditätsmanagement 28 Erhalt von Sicherheiten 23 15.2.9. Inflationsrisiko 23 21. Börsen und Märkte 28 15.2.10. Währungsrisiko 23 21.1. Allgemeines 28 15.2.11. Konzentrationsrisiko 23 21.2. Die Funktion der Designated 15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der Sponsors 28 Investition in Investmentanteile 23 21.3. Beschreibung der zugelassenen 15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24 Teilnehmer 28 15.3. Risiken der eingeschränkten 21.4. Die Risiken des Börsenhandels 28 oder erhöhten Liquidität des 21.5. Handel von Anteilen am Fonds (Liquiditätsrisiko) 24 Sekundärmarkt 29 15.3.1. Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 24 22. Portfoliotransparenzstrategie 15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme 24 und indikativer Net Asset 15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben Value 29 oder Zeichnunge n 24 22.1. Portfoliotransparenzstrategie 29 15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten 22.2. Indikativer Net Asset Value 29 Regionen/Ländern 24 15.4. Kontrahentenrisiken inklusive 23. Ausgabe- und Kredit- und Forderungsrisiko 24 Rücknahmepreise und Kosten 30 15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei- Risiken (außer zentrale 23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 30 Kontrahenten) 25 23.2. Aussetzung der Errechnung des 15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25 Ausgabe-/Rücknahmepreises 30 15.5. Operationelle und sonstige 23.3. Ausgabeaufschlag 30 Risiken des Fonds 25 23.4. Rücknahmeabschlag 30 15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, 23.5. Veröffentlichung der Ausgabe- Missstände oder Naturkatastrophen und Rücknahmepreise 30 25 23.6. Kosten bei Ausgabe und 15.5.2. Länder- oder Transferrisiko 25 Rücknahme der Anteile 30 15.5.3. Rechtliche und politische Risiken 25 15.5.4. Änderung der steuerlichen 24. Verwaltungs- und sonstige Rahmenbedingungen 25 Kosten 30 15.5.5. FATCA und andere grenzüber- 24.1. Kostenpauschale 30 schreitende Meldesysteme 26 5
24.2. Sonstige Aufwendungen 31 30.8. Automatischer Inf ormations- 24.3. Zusammensetzung der Total austausch in Steuersachen 38 Expense Ratio 31 30.9. FATCA und andere grenzüber- 24.4. Abweichender Kostenausweis schreitende Meldesysteme 38 durch Dritte 31 30.10. Hinweis 39 24.5. Vergütungspolitik 31 31. Auslagerung 39 25. Besonderheiten beim Erwerb von anderen 32. Jahres- / Halbjahresberichte Investmentanteilen 31 / Abschlussprüfer 39 26. Teilfonds 32 33. Zahlungen an die Anteilinha- ber/Verbreitung der Berichte 27. Regeln für die Ermittlung und und sonstige Informationen 39 Verwendung der Erträge 32 34. Weitere Investmentvermö- 28. Geschäftsjahr und gen, die von der Gesellschaft Ausschüttungen 32 verwaltet werden 40 28.1. Geschäftsjahr 32 28.2. Ausschüttungsmechanik 32 35. Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach 29. Auflösung, Übertragung und § 305 KAGB Verschmelzung des Fonds 32 (Haustürgeschäfte) 40 29.1. Allgemeines 32 29.2. Verf ahren bei Auf lösung des 36. Interessenskonflikte 41 Fonds 32 29.3. Übertragung des Fonds 33 Überblick über die bestehenden 29.4. Verschmelzung 33 Anteilklassen 44 29.5. Rechte der Anleger im Falle einer Verschmelzung 33 37. Überblick über die bestehenden Anteilklassen 30. Kurzangaben über für die des Sondervermögens iShares Anleger bedeutsame NASDAQ-100® UCITS ETF (DE) 44 Steuervorschriften 33 30.1. Anteile im Privatvermögen Allgemeine Anlagebedingungen. 45 (Steuerinländer) 34 30.1.1. Ausschütt ungen 34 Besondere Anlagebedingungen 30.1.2. Vorabpauschalen 34 für das OGAW-Sondervermögen 30.1.3. Veräußerungsgewinne auf iShares NASDAQ-100® UCITS ETF Anlegerebene 35 (DE). 52 30.2. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 35 Ergänzende Angaben für den 30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des Vertrieb in Luxemburg 55 Fonds 35 30.2.2. Ausschütt ungen 36 30.2.3. Vorabpauschalen 36 30.2.4. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 36 30.2.5. Negative steuerliche Erträge 36 30.2.6. Abwicklungsbesteue rung 36 30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen 37 30.3. Steuerausländer 38 30.4. Solidaritätszuschlag 38 30.5. Kirchensteuer 38 30.6. Ausländische Quellensteuer 38 30.7. Folgen der Verschmelzung von Investmentvermögen 38 6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- Verkaufsprospekt sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. 1.2. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der Gesell- 1. Grundlagen schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- Das Sondervermögen iShares NASDAQ-100® bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die UCITS ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds" ge- BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des nannt) ist ein Investmentvermögen gemäß der Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- den Aufsichtsrat der Gesellschaft. ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordi- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- nierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem „OGAW-Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlage- Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- gesetzbuch („KAGB"). Es wird von der BlackRock gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- Asset Management Deutschland AG (im Folgenden rechte betreffen, werden die Anleger außerdem „Gesellschaft" genannt) verwaltet. über ihre depotführenden Stellen mittels eines Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- Papierform oder in elektronischer Form) informiert . legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalt e che Rechnung der Anleger unter Beachtung des der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft weitere Informationen erlangt werden können. in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- und Aufwendungserstattungen treten frühestens tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun- operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteil e sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu- und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö- hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge- ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten meine Anlagebedingungen“ und „Besondere vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An- nehmen. lagebedingungen für ein Sondervermögen unter- liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die 2. Verwaltungsgesellschaft Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- 1.1. Verkaufsunterlagen und Of- ten BlackRock Asset Management Deutschland AG fenlegung von Informationen mit Sitz in München verwaltet. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- Die BaFin hat der BlackRock Asset Management formationen, die Anlagebedingungen sowie die Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes der BlackRock Asset Management Deutschland AG, („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des lich. KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und Aktiengesellschaft (AG) gegründet. die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Die BlackRock Asset Management Deutschland AG Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- gensgegenständen sind in elektronischer Form bei Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung der Gesellschaft erhältlich. an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft Darüber hinaus sind weitere Informationen über seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder vermögen sowie Gemischte Sondervermögen 7
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- zugrunde liegenden Index als Basiswert für vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- Kapitalmarktprodukte. engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des ten. dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- 3.2. Haftungsausschluss des Li- lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- zenzgebers schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. Die Produkte werden von The NASDAQ Stock Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF- Market, Inc. oder den mit ihr verbundenen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB Unternehmen weder gesponsert noch unterstützt, beantragt. verkauft oder gefördert. (Die NASDAQ sowie ihre verbundenen Unternehmen werden nachstehend 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und als „die Lizenzgeber“ bezeichnet). Die Lizenzgeber Vorstand haben weder über die Rechtmäßigkeit oder Eignung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt der Produkte noch über die Genauigkeit oder EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Angemessenheit der Beschreibungen und Angaben zahlt. zu den Produkten entschieden. Die Lizenzgeber Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 43,5 Mio. geben gegenüber den Eignern der Produkte oder Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi- Mitgliedern der Öffentlichkeit keine explizite oder tal aus. implizite Zusicherung oder Gewähr darüber ab, ob es ratsam ist, in Wertpapiere allgemein oder in Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: diese Produkte im Besonderen zu investieren, oder – Stephen Cohen, ob der NASDAQ-100 Index® in der Lage ist, die BlackRock, Managing Director, Head of EMEA Performance des allgemeinen Aktienmarktes iShares, nachzubilden. – Stacey Mullin, Die einzige Beziehung der Lizenzgeber zur BlackRock, Managing Director, Chief Operating Gesellschaft („Lizenznehmer“) besteht in der Officer (COO) EMEA und Lizenzerteilung für die Marken NASDAQ ®, NASDAQ- als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß 100® und NASDAQ-100 Index® und gewisse § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB Handelsnamen der Lizenzgeber sowie der – Friedrich Merz (Vorsitzender), Verwendung des NASDAQ-100 Index®, der von der Rechtsanwalt, Düsseldorf. NASDAQ ohne Berücksichtigung des Lizenznehmers oder der Produkte festgelegt, zusammengestellt Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss und berechnet wird. Die NASDAQ hat keinerlei die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- Verpflichtung, die Bedürfnisse des Lizenznehmers stands ernannt: oder der Eigner der Produkte bei der Festlegung, – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des Zusammenstellung oder Berechnung des NASDAQ- Vorstands der BlackRock Asset Management 100 Index® zu berücksichtigen. Die Gesellschaften Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands sind weder für die Festlegung des Zeitpunkts, der der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft Preise oder Mengen der zu emittierenden Produkte mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter verantwortlich noch für die Ermittlung oder Global Markets für Deutschland bei der Deut- Berechnung der Gleichung, anhand derer die schen Bank AG, Produkte in Barmittel umzuwandeln sind, noch – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing waren sie daran beteiligt. Den Lizenzgebern obliegt Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest- keine Verantwortung in Bezug auf die Verwaltung, mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts- das Marketing oder den Handel der Produkte. vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge- DIE LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTEN NICHT schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro- DIE GENAUIGKEIT UND/ODER UNUNTER- pa, zuvor Senior Vice President, Executive BROCHENE BERECHNUNG DES NASDAQ -100 Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, INDEX® DER DARIN ENTHALTENEN DATEN. – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- DIE LIZENZGEBER GEBEN KEINE GEWÄHR, naging Director, Vorstand der iShares (DE) I WEDER EXPLIZIT NOCH IMPLIZIT, IN BEZUG Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell- AUF DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DEN schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs LIZENZNEHMER, EIGNER DER PRODUKTE Indexprodukte und Privatkundengeschäft für ODER IRGENDEINE ANDERE NATÜRLICHE Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor ODER JURISTISCHE PERSON DURCH DIE Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz VERWENDUNG DES NASDAQ-100 INDEX® Global Investors. ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN ERZIELT WERDEN KÖNNEN. DIE LIZENZGEBER 3. Lizenzgeber und Lizenzver- GEBEN KEINE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GEWÄHR UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEDE trag GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTÜBLICHEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag BESTIMMTEN ZWECK ODER EINSATZ IN Der NASDAQ-100® (im Folgenden „zugrunde BEZUG AUF DEN NASDAQ-100 INDEX® ODER liegender Index" genannt) ist als Markenzeichen DER DARIN ENTHALTENEN DATEN AB. OHNE der The NASDAQ Stock Market, Inc. (im Folgende n EINSCHRÄNKUNG DER VORSTEHENDEN „Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch AUSFÜHRUNGEN HAFTEN DIE GESELLSCHAF - gegen unzulässige Verwendung geschützt. Der TEN IN KEINEM FALL FÜR EINEN GEWINN - Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des VERLUST ODER TATSÄCHLICH ENTSTANDENE 8
SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, SCHÄDEN MIT Dänemark Skandinaviska Enskilda STRAFCHARAKTER, MITTELBARE- ODER Banken AB, Kopenhagen FOLGESCHÄDEN, AUCH DANN NICHT, WENN Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN tional GmbH, München HINGEWIESEN WURDE. Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust 4. Verwahrstelle Staaten von Amerika Company, Boston Finnland SEB Merchant Banking, 4.1. Allgemeines Helsinki Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der Frankreich/Niederlan- Deutsche Bank, Amster- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds de/Belgien/Portugal dam hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- Griechenland BNP Paribas Securities stelle beauftragt. Services, S.C.A., Athen Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Hong Kong Standard Chartered Bank Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- (Hong Kong) Ltd., Hong den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- Kong schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- Israel Bank Hapoalim B.M., Tel den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- Aviv gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- Italien Deutsche Bank S.p.A., bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- Mailand haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- Japan HSBC Corporation, Tokio wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn Kanada State Street Bank & Trust die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Company, Toronto Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und Neuseeland HSBC Bank, Auckland Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Norwegen SEB Merchant Banking, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- Oslo wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- Österreich UniCredit Bank Austria AG, sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Wien meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Polen Bank Handlowy w Warsza- Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, wie S.A., Warschau dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften Rumänien Citibank Europe plc, Buka- des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- rest wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- Schweden Skandinaviska Enskilda nung des Fonds durch die Gesellschaft. Banken, Stockholm 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Schweiz Credit Suisse AG, Zürich Haupttätigkeit der Verwahr- Singapur Citibank N.A., Singapore stelle Slowenien UniCredit Banka Slovenija, Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Ljubljana onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Spanien Deutsche Bank S.A.E., übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- Madrid tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist Tschechien Československá Obchodní das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Banka, A.S., Prag schäft. Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Ungarn UniCredit Bank Hungary direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- Zrt., Budapest den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher Vereinigtes König- State Street Bank & Trust keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- reich Company, London stelle und der Gesellschaft. 4.3. Unterverwahrung Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- wahrstelle erfragt werden. zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt: gung an einem oder mehreren Unterverwahrern kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unt e r- Land Name des Unterverwah- verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- rers den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- Australien HSBC Bank, Sydney schen der Verwahrstelle und den oben genannten Unterverwahrern. 9
4.4. Haftung der Verwahrstelle Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich unberücksichtigt. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- Detaillierte Informationen über den zugrunde stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- Form erhältlich. wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des 6. Anlagegrundsätze Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- 6.1. Allgemeines gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- folgende Vermögensgegenstände erwerben: tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, tens fahrlässig nicht erfüllt hat. b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, 4.5. Zusätzliche Informationen c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den d) Derivate gemäß § 197 KAGB, Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand e) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- KAGB, terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah- rung einer angemessenen Risikomischung den 5. Auflagedatum, Laufzeit und zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich Anlageziel des Fonds aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde 5.1. Auflagedatum und Laufzeit liegende Index ist von der BaFin anerkannt und Der Fonds wurde am 27.03.2006 für unbestimmte erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun- Dauer aufgelegt. gen des KAGB: Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile chend diversifiziert, als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage Anleger können über die Vermögensgegenstände für den Markt, auf den er sich bezieht, dar, nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- – Der Index wird in angemessener Weise veröf- rechte verbunden. fentlicht. 5.2. Anlageziel Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird 31. Dezember 2021 bei der europäischen Wertpa- eine exakte und vollständige Nachbildung des pieraufsichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage öffentliches Register von Administratoren von Refe- hierfür ist der passive Managementansatz. Er renz-werten und von Referenzwerten beantragen. beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Management- Im Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses ansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen über Verkaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö- im öffentlichen Register von Administratoren von genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser Referenzwerten und von Referenzwerten bei der Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA liegenden Index vorgegeben werden. Der passive aufgeführt. Managementansatz und der Handel der Anteile Das öffentliche Register von Administratoren von über die Börse führen zu einer Begrenzung der Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten, päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann die dem Fonds belastet werden. unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt Es kann keine Zusicherung gemacht werden, hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde dass das Anlageziel erreicht wird. liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung mehr bereitgestellt wird. des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass Die Angaben über die Zusammensetzung des zu- es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt wer- im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb- den. So wird unter anderem unterstellt, dass beim jahresbericht des Fonds enthalten. Erwerb und bei der Veräußerung von Wertpapieren Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- keinerlei Transaktionskosten anfallen. Außerdem genden Index und der dadurch möglichen bleiben bei der Berechnung des zugrunde Überschreitung bestimmter Aussteller- und liegenden Index Verwaltungskosten und teilweise Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. 10
6.2. Indexbeschreibung 6.5. Duplizierungsgrad Der NASDAQ-100® Index misst die Wertentwick- Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, lung von 100 der größten Unternehmen, die im darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- Aktiensegment der NASDAQ gelistet sind und nicht gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen der Finanzbranche angehören. Die Gewichtung der Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter- Indexmitglieder richtet sich nach der Modifizierten schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech- Marktkapitalisierung mit einer Obergrenze von 24 nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa- Prozent. Die Modifizierte Marktkapitalisierung ent- chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko- spricht dem Gesamtwert aller Aktien eines Unter- management und Risikomessung beim Einsatz von nehmens. Der Index wird vierteljährlich überprüft Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- und neu gewichtet. Weitere Einzelheiten zum zu- schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB grunde liegenden Index (einschließlich seiner Be- (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli - standteile) sind auf der Website des Indexanbieters zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad unter drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere, http://www.nasdaqomx.com/transactions/indexes/i Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und ndex-review-archive verfügbar. Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index 6.3. Auswirkungen von Indexan- übereinstimmt. passungen 6.6. Voraussichtlicher Tracking Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds- Error management sämtliche Änderungen in der Zu- Der Tracking Error wird definiert als die annuali- sammensetzung und Gewichtung des zugrunde sierte Standardabweichung der Differenz zwischen liegenden Index nachvollzieht. den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu genden Index. Der erwartete Tracking Error des beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an- Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach- gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- tung des Anlageziels angemessen ist. genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- 6.4. Indexnachbildung und Vor- vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- rang der direkten Duplizierung mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index halten, haben häufig ein besonderes Interesse an dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge- dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit eine m genstände erworben werden: längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten genden Index über den angestrebten Anlagezeit- sind oder im Zuge von Indexänderungen in raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die diesen aufgenommen werden tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines (Indexwertpapiere), Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- Index begeben werden (Indexzertifikate), bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- – Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- liegenden Index begeben werden tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der (Einzeltitelzertifikate), Bewertung eines Index-Investmentvermögens – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. Index (Indexterminkontrakte), Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte), abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung – Optionsscheine auf den zugrunde liegenden einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine Index (Indexoptionsscheine), physische Nachbildung; dieselben Daten deuten – Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie- jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt – Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen als eine synthetische Nachbildung. Anlagebedingungen“. Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen- ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- über der Anlage in die anderen oben genannten zur tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän- dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In- der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- dex durch diese Vermögensgegenstände, welche punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- geboten. ken. Die Auswirkungen können abhängig von den zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- tiv sein. 11
Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- gergruppe stellen. den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und - gen oder Steuererleichterungen des Fonds im rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens. 8. Anlageinstrumente im Ein- Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds beträgt: 0,80% zelnen 8.1. Wertpapiere Der Fonds wurde bis zum 16.08.2013 auf Basis von 1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“ 17:45 CET Preisen der im Fonds enthaltenen keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf Wertpapiere bewertet, während der zugrunde lie- die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB gende Index auf Basis von Schlusskursen bewertet Wertpapiere nur erwerben, wurde. Ein großer Anteil des angegebenen erwar- teten Tracking Errors ist somit durch die Zeitdiffe- a) wenn sie an einer Börse in einem Mitglied- renz zwischen den Bewertungszeitpunkten bedingt. staat der Europäischen Union („EU“) oder in Die Gesellschaft erwartet das die Werte für den einem anderen Vertragsstaat des Abkom- Tracking Error, bedingt durch die Umstellung der mens über den Europäischen Wirtschafts- Fondsbewertung auf Schlusskurse, in Zukunft raum („EWR“) zum Handel zugelassen oder sinken werden. in einem dieser Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur diesen einbezogen sind, um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- b) wenn sie ausschließlich an einer Börse malen Marktbedingungen handelt und diese damit außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR zum Handel 7. Faire Behandlung der Anle- zugelassen oder in einem dieser Staaten an ger und Anteilklassen einem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen die Wahl der Börse oder des organisierten bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile Marktes zugelassen hat. 1 haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die be- Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor- stehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding- über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All- ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs- eine der unter a) und b) genannten Börsen oder prospekt zu finden. organisierten Märkte beantragt werden muss, Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des eines Jahres nach Ausgabe erfolgt. Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung, 2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch der Mindestanlagesumme, der Währung des Anteilswerts oder einer Kombination dieser a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags- Merkmale unterscheiden. oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann durch die Anteilseigner unterliegen (sog. das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig- seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm wesentlichen Entscheidungen haben, sowie erworbenen Anteile gehören. das Recht die Anlagepolitik mittels ange- messener Mechanismen zu kontrollieren. Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger v or Der Fonds muss zudem von einem Rechts- einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für träger verwaltetet werden, der den Vor- die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. schriften für den Anlegerschutz unterliegt, Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur es sei denn der Fonds ist in Gesell- einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann schaftsform aufgelegt und die Tätigkeit der nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen Vermögensverwaltung wird nicht von einem von Anteilklassen erfolgen. anderen Rechtsträger wahrgenommen. Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver- Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden mögenswerte besichert oder an die Entwick- Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- lung anderer Vermögenswerte gekoppelt rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung sind. Soweit in solche Finanzinstrumente einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich Komponenten von Derivaten eingebettet die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet sind, gelten weitere Anforderungen, damit werden. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von 1 Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de 12
die Gesellschaft diese als Wertpapiere entspricht. Für den Fonds dürfen Geldmarktin- erwerben darf. strumente erworben werden, wenn sie: 3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU Voraussetzungen erworben werden: oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR zum Handel zu- a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds gelassen oder dort an einem anderen orga- entstehen kann, darf den Kaufpreis des nisierten Markt zugelassen oder in diesen Wertpapiers nicht übersteigen. Eine einbezogen sind, Nachschusspflicht darf nicht bestehen. b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu anderen Vertragsstaaten des Abkommens führen, dass der Fonds den gesetzlichen über den EWR zum Handel zugelassen oder Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen dort an einem anderen organisierten Markt nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, unter Berücksichtigung der gesetzlichen sofern die Wahl dieser Börse oder dieses or- Möglichkeit, in besonderen Fällen die ganisierten Marktes von der BaFin zugelas- Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl. sen ist, den Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)). c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver- mögen des Bundes, einem Land, einem an- c) Eine verlässliche Bewertung des deren Mitgliedstaat oder einer anderen zent- Wertpapiers durch exakte, verlässliche und ralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge- gängige Preise muss verfügbar sein; diese bietskörperschaft oder der Zentralbank ei- müssen entweder Marktpreise sein oder von nes Mitgliedstaats der EU, der Europäischen einem Bewertungssystem gestellt worden Zentralbank oder der Europäischen Investi- sein, dass von dem Emittenten des tionsbank, einem Drittstaat oder, sofern Wertpapiers unabhängig ist. dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat d) Angemessene Information über das dieses Bundesstaates oder von einer inter- Wertpapier durch regelmäßige, exakte und nationalen öffentlich-rechtlichen Einrich- umfassende Information des Marktes über tung, der mindestens ein Mitgliedstaat der das Wertpapier oder ein gegebenenfalls EU angehört, begeben oder garantiert wer- dazugehöriges, d.h. in dem Wertpapier den, verbrieftes Portfolio ist verfügbar. d) von einem Unternehmen begeben werden, e) Das Wertpapier ist handelbar. dessen Wertpapiere auf den unter a) und b) f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im bezeichneten Märkten gehandelt werden, Einklang mit den Anlagezielen bzw. der e) von einem Kreditinstitut, das nach den im Anlagestrategie des Fonds. Recht der EU festgelegten Kriterien einer g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditin- das Risikomanagement des Fonds in stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach angemessener Weise erfasst. Auffassung der BaFin denjenigen des Rechts der EU gleichwertig sind, unterliegt und die- 4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form se einhält, begeben oder garantiert werden, erworben werden: f) von anderen Emittenten begeben werden a) Aktien, die dem Fonds bei einer und es sich bei dem jeweiligen Emittenten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln i) um ein Unternehmen mit einem Eigen- zustehen, kapital von mindestens 10 Millionen Euro b) Wertpapiere, die in Ausübung von zum handelt, das seinen Jahresabschluss Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben nach der Richtlinie der EU über den Jah- werden. resabschluss von Kapitalgesellschaften 5. Als Wertpapiere in diesem Sinne dürfen für den erstellt und veröffentlicht, Fonds auch Bezugsrechte erworben werden, ii) um einen Rechtsträger handelt, der in- sofern sich die Wertpapiere, aus denen die nerhalb einer eine oder mehrere börsen- Bezugsrechte herrühren, im Fonds befinden notierte Gesellschaften umfassenden Un- können. ternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder 8.2. Geldmarktinstrumente iii) um einen Rechtsträger handelt, der 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Geldmarktinstrumente emittiert, die in Geldmarktinstrumente investieren. Geld- durch Verbindlichkeiten unterlegt sind marktinstrumente sind Instrumente, die übli- durch Nutzung einer von einer Bank ein- cherweise auf dem Geldmarkt gehandelt wer- geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk- den sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum te, bei denen Kreditforderungen von Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Banken in Wertpapieren verbrieft werden Laufzeit bzw. Restlaufzeit von höchstens 397 (sogenannte Asset Backed Securities). Tagen haben. Sofern Ihre Laufzeit länger als 2. Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente 397 Tage ist, muss ihre Verzinsung regelmä- dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide ßig, mindestens einmal in 397 Tagen, markt- sind und sich ihr Wert jederzeit genau be- gerecht angepasst werden. Geldmarktinstru- stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru- mente sind auch Instrumente, deren Risi- mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer koprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen. 13
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