Dow Jones U.S. Select DividendSM EX - AUSFÜHRLICHER VERKAUFSPROSPEKT
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Dow Jones U.S. Select Dividend SMEX AUSFÜHRLICHER VERKAUFSPROSPEKT einschließlich Vertragsbedingungen. INDEXCHANGE Investment AG September 2005 INDEXCHANGE Investment AG Apianstr. 5 85774 Unterföhring bei München Tel: +49 (0) 89 92694 - 8888 Fax: +49 (0) 89 92694 - 8302 info@indexchange.com 09-05 www.indexchange.com xx_DJUSselDiv_D.indd 2-3 26.09.2005 10:16:15 Uhr
Namen und Adressen. Kapitalanlagegesellschaft. Designated Sponsors / Deutsche Börse AG. INDEXCHANGE Investment AG Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Apianstr. 5 Equity Linked Index Group 85774 Unterföhring bei München Arabellastraße 12 Tel: +49 (0) 89 92694 - 8888 81925 München, Deutschland Fax: +49 (0) 89 92694 - 8302 Tel: +49 (0) 89 378 - 18316 info@indexchange.com www.indexchange.com HRB München 134 527 Gesetzlicher Vertreter. Götz Kirchhoff Gerhard Weisbrich Depotbank (Zahl- und Hinterlegungsstelle). Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Am Tucherpark 16 80538 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 378 - 0 Abschlussprüfer. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Ganghoferstr. 29 80339 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 9282 - 00
Ausführlicher Verkaufs- prospekt einschließlich Vertrags- bedingungen. Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts Bezeichnung WKN und der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ in Ver- SMEX Dow Jones U.S. Select Dividend A0D8Q4 bindung mit den „Besonderen Vertragsbedingungen“. Es ist nicht gestattet, von diesem Prospekt abwei- chende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Aus- künften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Verkäufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Mona- te zurückliegt, ist dem Erwerber der Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen. Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesell- schaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehun- gen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß § 23 Abs. 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 InvG sind sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. 3
13.1. Allgemeines. 10 Inhalt. 13.2. Verlustrisiko. 10 13.3. Abweichungsrisiko. 10 1. Grundlagen. 6 13.4. Konzentrationsrisiko. 10 1.1. Verkaufsunterlagen. 6 13.5. Marktrisiko. 10 1.2. Vertragsbedingungen. 6 13.6. Adressenausfallrisiko. 10 13.7. Abwicklungsrisiko. 10 2. Verwaltungsgesellschaft. 6 13.8. Währungsrisiko. 10 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz. 6 13.9. Verwahrrisiko. 10 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Vorstand. 13.10. Inflationsrisiko. 10 6 13.11. Rechtliches und steuerliches Risiko. 10 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. 6 13.12. Änderung der Vertragsbedingungen; 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. 6 Auflösung oder Verschmelzung. 10 3.2. Haftungsausschluss des Lizenzgebers.7 13.13. Risiko der Rücknahmeaussetzung. 10 4. Depotbank. 7 14. Profil des typischen Anlegers. 10 4.1. Allgemeines. 7 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und 15. Anteile. 11 Haupttätigkeit. 7 16. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlageziel bei der Gesellschaft. 11 des Sondervermögens. 7 16.1. Ausgabe von Anteilen. 11 5.1. Auflagedatum und Laufzeit. 7 16.2. Rücknahme von Anteilen. 11 5.2. Anlageziel. 7 16.3. Abrechnung bei Anteilausgabe und - 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels. 7 rücknahme. 11 16.4. Aussetzung der Anteilrücknahme. 11 6. Anlagegrundsätze. 7 6.1. Allgemeines. 7 17. Börsen und Märkte. 11 6.2. Auswirkungen von Indexanpassungen. 8 17.1. Allgemeines. 11 6.3. Indexnachbildung und Vorrang der 17.2. Die Funktion der Designated direkten Duplizierung. 8 Sponsors. 11 6.4. Duplizierungsgrad. 8 17.3. Die Risiken des Börsenhandels. 11 17.4. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 7. Anlageinstrumente im Einzelnen. 8 über die Börse. 11 7.1. Wertpapiere. 8 7.2. Bankguthaben. 8 18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und 7.3. Terminkontrakte. 8 Kosten. 11 7.3.1. Allgemeines. 8 18.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis. 11 7.3.2. Begrenzung des Marktrisikos. 8 18.2. Aussetzung der Errechnung des 7.3.3. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte. 8 Ausgabe-/Rücknahmepreises. 12 18.3. Ausgabeaufschlag. 12 8. Ausstellergrenzen und Anlagegrenzen. 9 18.4. Rücknahmeabschlag. 12 8.1. Ausstellergrenzen. 9 18.5. Veröffentlichung der Ausgabe- und 8.2. Anlagegrenzen. 9 Rücknahmepreise. 12 18.6. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme 9. Darlehensgeschäfte. 9 der Anteile. 12 10. Kreditaufnahme. 9 19. Verwaltungs- und sonstige Kosten. 12 19.1. Kostenpauschale. 12 11. Bewertung. 9 19.2. Sonstige Aufwendungen. 12 11.1. Allgemeine Regeln für die 19.3. Zusammensetzung der Total Expense Vermögensbewertung. 9 Ratio. 12 11.2. Besondere Bewertungsregelungen für Bankguthaben, Festgelder, 20. Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteile und Darlehen. 9 anderen Investmentanteilen. 12 12. Wertentwicklung. 9 21. Anteilklassen. 13 13. Risikohinweise. 10 4
22. Regeln für die Ermittlung und 31. Weitere Sondervermögen, die von der Verwendung der Erträge. 13 Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden. 17 23. Geschäftsjahr und Ausschüttungen. 13 32. Belehrung über das Recht des Käufers 24. Ausschüttungsmechanik. 13 zum Widerruf nach § 126 InvG (Haustürgeschäfte). 18 25. Gutschrift der Ausschüttungen. 13 26. Auflösung und Übertragung des ALLGEMEINE Sondervermögens. 13 VERTRAGSBEDINGUNGEN. 19 26.1. Allgemeines. 13 26.2. Verfahren bei Auflösung eines Sondervermögens. 13 BESONDERE 26.3. Übertragung aller VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR Vermögensgegenstände des DAS SONDERVERMÖGEN DOW Sondervermögens. 14 JONES U.S. SELECT DIVIDENDSMEX. 26.4. Verfahren bei der Übertragung von Sondervermögen. 14 25 27. Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften. 14 27.1. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer). 14 27.1.1. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften. 14 27.1.2. Zinsen und zinsähnliche Erträge. 14 27.1.3. In- und ausländische Dividenden. 15 27.1.4. Negative steuerliche Erträge. 15 27.1.5. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene. 15 27.2. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer). 15 27.2.1. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften. 15 27.2.2. Zinsen und zinsähnliche Erträge. 15 27.2.3. In- und ausländische Dividenden. 15 27.2.4. Negative steuerliche Erträge. 15 27.2.5. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene. 15 27.3. Steuerausländer. 15 27.4. Solidaritätszuschlag. 16 27.5. Ausländische Quellensteuer. 16 27.6. Gesonderte Feststellung, Außenprüfung. 16 27.7. Zwischengewinnbesteuerung. 16 27.8. Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen. 16 27.9. Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung. 16 27.10. Hinweis. 17 28. Auslagerung. 17 29. Jahres-/Halbjahresberichte/ Abschlussprüfer. 17 30. Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen. 17 5
Die Änderungen treten frühestens drei Monate nach ihrer Verkaufsprospekt. Bekanntmachung in Kraft. Die BaFin kann einen früheren Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmen. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs- erstattungen treten frühestens 13 Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten ebenfalls frühestens 13 Monate nach Bekanntmachung in Kraft und 1. Grundlagen. sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Kapitalan- S- lagegesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen Das Sondervermögen Dow Jones U.S. Select Dividend Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlage- MEX ist ein "Richtlinienkonformes Sondervermögen" im grundsätzen kostenlos umzutauschen. Sinne des Investmentgesetzes (InvG) (im Folgenden "Sondervermögen" genannt). Es wird von der INDEX- 2. Verwaltungsgesellschaft. CHANGE Investment AG (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) verwaltet. 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz. Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor allem Das Sondervermögen wird von der am 23.10.2000 ge- darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- gründeten INDEXCHANGE Investment AG mit Sitz in legte Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- Unterföhring bei München verwaltet. mischung in verschiedenen Vermögensgegenständen Die INDEXCHANGE Investment AG ist eine Kapitalanlage- gesondert vom Vermögen der Gesellschaft anzulegen. gesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) in Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). der Kapitalanlagegesellschaft. Die INDEXCHANGE Investment AG darf seit dem In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-Sondervermögen Geld anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz beachten hat, ergibt sich aus dem Investmentgesetz und darf die Gesellschaft seit dem 30. Juli 2004 Richtlinien- den Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- konforme Wertpapierindex-Sondervermögen sowie Ge- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die mischte Sondervermögen (Nichtrichtlinienkonforme Wert- Vertragsbedingungen umfassen einen allgemeinen und papierindex-Sondervermögen) verwalten. einen besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere Vertragsbedingungen“). Die Verwendung der Vertragsbe- 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Vorstand. dingungen für ein Sondervermögen unterliegt grundsätz- Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10 Mio. Euro. lich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Fi- Dieser Betrag wurde vollständig eingezahlt. nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme Das haftende Eigenkapital beträgt 11,5 Mio. Euro. Es hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den „Besonderen stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapital aus. Vertragsbedingungen“, welche die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für – Jens-Peter Neumann, Vorsitzender, das Sondervermögen ist dies § 8 der „Besonderen Ver- Mitglied des Bereichsvorstands Corpora- tragsbedingungen“ (Einzelheiten zu den Vergütungen und tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins- Aufwendungserstattungen siehe „Ausgabe- und Rück- bank AG, München, nahmepreise und Kosten“ und „Verwaltungs- und sonsti- – Hans-Günther Bonk, stellv. Vorsitzender, ge Kosten“). Managing Director im Geschäftsbereich Corpora- 1.1. Verkaufsunterlagen. tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins- bank AG, München, Der ausführliche und vereinfachte Verkaufsprospekt, die Vertragsbedingungen und die Satzung sowie die aktuellen – Vassilios Pappas, Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich Managing Director im Geschäftsbereich Corpora- bei der INDEXCHANGE Investment AG, Apianstr. 5, 85774 tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins- Unterföhring. bank AG, München. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss die Sondervermögens, die Risikomanagementmethoden und folgenden zwei Personen als Mitglieder des Vorstands die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen ernannt: der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen – Götz Kirchhoff, Poing, geb. 1953, sind in elektronischer Form bei der Gesellschaft erhältlich. zuvor Geschäftsführer der Allfonds Bayerische Kapi- talanlagegesellschaft mbH, München (seit Novem- 1.2. Vertragsbedingungen. ber 1996, zunächst bei der fusionierten Allfonds Ge- Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt abge- sellschaft für Investmentanlagen mbH, Unterföh- druckt. ring), Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft – Gerhard Weisbrich, Weßling, geb. 1950, geändert werden. Änderungen der Vertragsbedingungen, zuvor Generalbevollmächtigter, verantwortlich für mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und das gesamte Rechnungswesen der Aufwendungserstattungen, bedürfen der Genehmigung INDEXCHANGE Investment AG. durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögens bedürfen zusätzlich der Genehmigung 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. Bundesanzeiger und darüber hinaus unter SM Der Dow Jones U.S. Select Dividend (im Folgenden www.indexchange.com bekannt gemacht. "zugrunde liegender Index" genannt) ist als Markenzei- chen der Dow Jones & Company, Inc. (im Folgenden 6
"Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch gegen Der Wert des Sondervermögens sowie der Wert der Antei- unzulässige Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber le werden von der Depotbank unter Mitwirkung der Ge- vergibt Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden sellschaft ermittelt. Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte. 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätig- Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber einen Lizenzver- keit. trag abgeschlossen, durch den die Gesellschaft das Recht zur Nutzung des dem Sondervermögen zugrunde liegen- Für das Sondervermögen hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG mit Sitz in München, Am Tucherpark 16, den Index erhalten hat. Dieser Lizenzvertrag ist in seiner das Amt der Depotbank übernommen. Die Depotbank ist Laufzeit nicht begrenzt. ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätig- 3.2. Haftungsausschluss des Lizenzgebers. keit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Das Sondervermögen wird vom Lizenzgeber weder ge- schäft. sponsert, gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenz- geber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der Lizen- 5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlage- zierung des zugrunde liegenden Index und der gestatteten ziel des Sondervermögens. Verwendung der Marke in Zusammenhang mit der Na- mensnennung des Sondervermögens in keiner Weise 5.1. Auflagedatum und Laufzeit. verbunden. Das Sondervermögen wurde am 28.09.2005 für unbe- Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit noch stimmte Dauer aufgelegt. die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Index und der Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des darin enthaltenen Daten. Er lehnt jede Haftung für Fehler, Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile Auslassungen oder Unterbrechungen, die den zugrunde als Miteigentümer beteiligt. liegenden Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche die 5.2. Anlageziel. Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde liegenden Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erzielung Index oder der darin enthaltenen Daten erzielt. Er über- einer Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des nimmt keine direkte oder indirekte Garantie bzw. keine zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird eine Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit, Eignung oder exakte und vollständige Nachbildung des zugrunde lie- Nutzung des zugrunde liegenden Index oder der darin genden Index angestrebt. enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. Grundlage hierfür ist der passive Managementansatz. Er Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen haftet der beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Managementansatz Lizenzgeber unter keinen Umständen für etwaige Schä- das Prinzip, dass die Entscheidungen über den Erwerb den, die aufgrund des zugrunde liegenden Index oder des oder die Veräußerung von Vermögenswerten und die darauf beruhenden Sondervermögens oder im Zusam- jeweilige Gewichtung dieser Vermögenswerte im Sonder- menhang hiermit entstehen. Dieser Haftungsausschluss vermögen durch den zugrunde liegenden Index vorgege- gilt auch für indirekte Verluste, außerordentliche Verluste ben werden. Der passive Managementansatz und der oder Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewinne), Handel der Anteile über die Börse führen zu einer Begren- die sich auf den zugrunde liegenden Index oder das dar- zung der Verwaltungskosten sowie der Transaktionskos- auf beruhende Sondervermögen beziehen, selbst wenn ten, die dem Sondervermögen belastet werden. der Lizenzgeber über die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches in Kenntnis gesetzt worden 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels. ist. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Anlageziel erreicht wird. Lizenzgebern und der Gesellschaft kommen keiner Dritt- Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung des partei zugute. zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein mathemati- 4. Depotbank. sches Konstrukt handelt, bei dessen Berechnung be- stimmte Annahmen unterstellt werden. So wird unter 4.1. Allgemeines. anderem unterstellt, dass beim Erwerb und bei der Veräu- Das Investmentgesetz sieht eine Trennung der Verwaltung ßerung von Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des zu- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sonderver- grunde liegenden Index Verwaltungskosten und teilweise mögens hat die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den Anteils- Kreditinstitut als Depotbank beauftragt. preis des Sondervermögens auswirken, gänzlich unbe- rücksichtigt. Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbesondere Detaillierte Informationen über den zugrunde liegenden dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und die Rücknahme Index sind bei der Gesellschaft oder bei dem Lizenzgeber von Anteilen und die Berechnung des Wertes der Anteile in schriftlicher oder elektronischer Form erhältlich. den Vorschriften des Investmentgesetzes und den Ver- tragsbedingungen entsprechen. Weiterhin hat sie darauf 6. Anlagegrundsätze. zu achten, dass bei den für das Sondervermögen getätig- ten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen 6.1. Allgemeines. Fristen in ihre Verwahrung gelangt und die Erträge des Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen nur solche Sondervermögens gemäß den Vorschriften des Invest- Vermögensgegenstände erwerben, die darauf gerichtet mentgesetzes und den Vertragsbedingungen verwendet sind, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung werden. Sie hat darüber hinaus zu prüfen, ob die Anlage den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Der zugrun- von Vermögensgegenständen auf Sperrkonten eines de liegende Index ist von der Bundesanstalt für Finanz- anderen Kreditinstitutes mit dem Investmentgesetz und dienstleistungen anerkannt und erfüllt die im Folgenden den Vertragsbedingungen vereinbar ist. Wenn dies der genannten Voraussetzungen des Investmentgesetzes: Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu erteilen. 7
– Die Zusammensetzung des Index ist hinreichend aus, der hinsichtlich der Gewichtung mit dem zugrunde diversifiziert. liegenden Index übereinstimmt. – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt, auf den er sich bezieht, dar. 7. Anlageinstrumente im Einzelnen. – Der Index wird in angemessener Weise veröffent- 7.1. Wertpapiere. licht. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Die Angaben über die Zusammensetzung des zugrunde Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben, liegenden Index sind ferner für den Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im letzten bekannt wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Euro- gemachten Jahresbericht oder Halbjahresbericht des päischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Sondervermögens enthalten. Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum amtlichen Markt zugelassen oder in einen anderen organi- Aufgrund der Bindung an den zugrunde liegenden sierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Index und der dadurch möglichen Überschreitung Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkom- bestimmter Aussteller- und Anlagegrenzen gilt der mens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezo- Grundsatz der Risikomischung für dieses Sonderver- gen sind, mögen nur eingeschränkt. wenn sie an einer der im Anhang zu den „Besonderen 6.2. Auswirkungen von Indexanpassungen. Vertragsbedingungen“ dieses Fonds aufgeführten Börsen Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegen- zum amtlichen Markt zugelassen oder in einen der aufge- den Index ist es erforderlich, dass das Fondsmanagement führten organisierten Märkte einbezogen sind. sämtliche Änderungen in der Zusammensetzung und Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben werden, Gewichtung des zugrunde liegenden Index nachvollzieht. wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung zu Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu beurtei- einer der oben genannten Börsen oder organisierten len, in welchem Zeitrahmen die Sondervermögen ange- Märkte beantragt werden muss und die Zulassung oder passt werden und ob eine Anpassung unter Beachtung Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe er- des Anlageziels angemessen ist. folgt. 6.3. Indexnachbildung und Vorrang der di- 7.2. Bankguthaben. rekten Duplizierung. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index dürfen auch Bankguthaben halten, die eine Laufzeit von höchs- ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände tens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind auf erworben werden: Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten sind Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkom- oder im Zuge von Indexänderungen in diesen auf- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu unter- genommen werden (Indexwertpapiere), halten. – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden Index 7.3. Terminkontrakte. begeben werden (Indexzertifikate), 7.3.1. Allgemeines. – Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde liegen- den Index begeben werden (Einzeltitelzertifikate) Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens ausschließlich Terminkontrakte im Sinne des Punktes 6.3 – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden Index erwerben. Es dürfen für das Sondervermögen keine Ge- (Indexterminkontrakte), schäfte zu Absicherungszwecken getätigt werden. Die – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde liegen- Gesellschaft wird Terminkontrakte zum Zwecke einer den Index (Einzeltitelterminkontrakte), sowie effizienten Nachbildung des zugrunde liegenden Index – Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen Ver- einsetzen, wenn und soweit dies vertraglich geboten ist tragsbedingungen“. und im Interesse der Anleger liegt. Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index hat 7.3.2. Begrenzung des Marktrisikos. die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer direkten Terminkontrakte unterliegen dem Marktrisiko, das sich Duplizierung des Index Vorrang gegenüber der Anlage in aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für die anderen oben genannten zur Indexnachbildung dienli- das Sondervermögen ergibt. Die Gesellschaft wendet für chen Vermögensgegenstände. Eine Nachbildung des die Ermittlung des Marktrisikopotenzials, das durch den zugrunde liegenden Index durch diese Vermögensgegen- Erwerb von Terminkontrakten hervorgerufen wird, den stände, welche den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur einfachen Ansatz im Sinne der DerivateV an. Durch den zum Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 8.2 im zwei- Einsatz von Terminkontrakten darf das Marktrisikopoten- ten Satz beschriebenen Investitionsgrenze geboten. zial des Sondervermögens verdoppelt werden. 6.4. Duplizierungsgrad. 7.3.3. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte. Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, darf der Die Gesellschaft darf Terminkontrakte sowohl über die Anteil der im Sondervermögen befindlichen Vermögens- Börse, einen anderen organisierten Markt oder over-the- gegenstände im Sinne des Punktes 6.3 einen Duplizie- counter als so genannte OTC-Geschäfte kaufen. OTC- rungsgrad von 95 % nicht unterschreiten. Terminkontrakte Geschäfte darf die Gesellschaft nur mit geeigneten Kredit- sind mit ihrem Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko instituten oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der nach dem einfachen Ansatz gemäß der nach § 51 Abs. 1 Basis standardisierter Rahmenverträge tätigen. Bei außer- InvG erlassene Rechtsverordnung über das Risikomana- börslich gekauften Terminkontrakten wird das Kontrahen- gement und Risikomessung im Sondervermögen (im tenrisiko bezüglich eines Vertragspartners auf 5 % des Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Duplizierungs- Wertes des Sondervermögens beschränkt. Ist der Ver- grad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad drückt den tragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in der Europäischen Anteil der oben genannten Wertpapiere, Zertifikate, Ter- Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem minkontrakte und Investmentanteile im Sondervermögen Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsniveau, so darf das 8
Kontrahentenrisiko bis zu 10 % des Wertes des Sonder- gens beschränkt. Alle an einen Darlehensnehmer übertra- vermögens betragen. Außerbörslich gekaufte Terminkon- genen Wertpapiere dürfen 10 % des Wertes des Sonder- trakte, die mit einer zentralen Clearingstelle einer Börse vermögens nicht übersteigen. oder eines anderen organisierten Marktes als Vertrags- Gelddarlehen darf die Kapitalanlagegesellschaft Dritten für partner abgeschlossen werden, werden auf die Kontra- Rechnung des Sondervermögens nicht gewähren. hentengrenzen nicht angerechnet, wenn die Terminkon- trakte einer täglichen Bewertung zu Marktkursen mit täglichem Marginausgleich unterliegen. 10. Kreditaufnahme. Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemeinschaft- 8. Ausstellergrenzen und Anlagegren- liche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens zulässig, sofern die Bedingungen zen. der Kreditaufnahme marktüblich sind und die Depotbank der Kreditaufnahme zustimmt. 8.1. Ausstellergrenzen. Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des Sonderver- mögens die im Investmentgesetz und die in den Vertrags- 11. Bewertung. bedingungen festgelegten Grenzen und Beschränkungen 11.1. Allgemeine Regeln für die Vermögens- zu beachten. bewertung. Die Gesellschaft darf bis zu 20 % des Wertes des Son- Vermögensgegenstände, die an Börsen amtlich notiert dervermögens in Wertpapiere eines Ausstellers (Schuld- sind oder in einen anderen organisierten Markt einbezo- ners) anlegen. Diese Grenze darf für Wertpapiere eines gen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen Schuldners auf bis zu 35 % des Wertes des Sonderver- werden zum jeweiligen Kurswert bewertet, sofern nachfol- mögens angehoben werden. Eine Anlage bis zu dieser gend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders Grenze ist nur bei einem einzigen Aussteller (Schuldner) angegeben. zulässig. Vermögensgegenstände, die weder an Börsen notiert sind Bei Vermögensgegenständen, die sich auf den zugrunde noch in einen anderen organisierten Markt einbezogen liegenden Index beziehen, ist der Kurswert der Indexwert- sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, papiere anteilig auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu- werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei rechnen. Terminkontrakte sind entsprechend den §§ 18 sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungs- und 20 DerivateV auf die Ausstellergrenzen anzurechnen. modellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktge- 8.2. Anlagegrenzen. gebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders angegeben. Die Gesellschaft darf bis zu 5 % in Bankguthaben gemäß den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ anlegen. Das 11.2. Besondere Bewertungsregelungen für Sondervermögen muss zu mindestens 95 % in Vermö- Bankguthaben, Festgelder, Investment- gensgegenstände im Sinne von Punkt 6.3 auf den Wert- anteile und Darlehen. papierindex investiert sein. Bankguthaben werden grundsätzlich zum Nennwert ange- Bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens darf die setzt. Gesellschaft insgesamt anlegen in Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das – Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Markt an einer Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt der Kündigung zum Renditekurs erfolgt. einbezogen sind, Investmentanteile werden zum Rücknahmepreis ange- – Wertpapiere aus Neuemissionen, deren geplante setzt. Zulassung noch nicht erfolgt ist. Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäf- Für das Sondervermögen darf in Investmentanteile höchs- ten ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertrage- tens 5 % des Wertes des Sondervermögens investiert nen Vermögensgegenstände maßgebend. werden. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegen- stände werden unter Zugrundelegung des Nachmittags- 9. Darlehensgeschäfte. Fixings der Reuters AG der Währung in Euro taggleich Die im Sondervermögen vorhandenen Vermögensgegen- umgerechnet. stände können darlehensweise gegen marktgerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden. Werden die Vermö- 12. Wertentwicklung. gensgegenstände auf unbestimmte Zeit übertragen, so Die Graphik zeigt die Wertentwicklung des zugrunde hat die Gesellschaft eine jederzeitige Kündigungsmöglich- liegenden Index über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre keit. Es muss vertraglich vereinbart werden, dass nach (seit Beginn der Rückrechnung durch den Indexanbieter). Beendigung der Darlehenslaufzeit dem Sondervermögen Die historische Wertentwicklung des Sondervermö- Vermögensgegenstände gleicher Art, Güte und Menge gens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige zurückübertragen werden. Voraussetzung für die darle- Wertentwicklung. hensweise Übertragung von Vermögensgegenständen ist, dass dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten gewährt werden. Hierzu können Guthaben abgetreten oder verpfändet bzw. Wertpapiere übereignet oder ver- pfändet werden. Die Erträge aus Sicherheiten stehen dem Sondervermögen zu. Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zin- sen aus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren bei Fälligkeit an die Depotbank für Rechnung des Sonderver- mögens zu zahlen. Werden Wertpapiere befristet verlie- hen, so ist dies auf 15 % des Wertes des Sondervermö- 9
50% Dow Jones U.S. Select Dividend Perf. Index in EUR - 1-jährige Indexrenditen ren Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben 33,6% 40% den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den 30% Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger 19,3% 20% Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen 9,5% 8,8% 10% werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Aus- 0% stellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das -10% Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der -20% eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. -18,6% -30% Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sonder- 2000 2001 2002 2003 2004 vermögens geschlossen werden. Performanceindex in EUR 13.7. Abwicklungsrisiko. Quelle: Bloomberg/INDEXCHANGE Insbesondere beim Erwerb nicht notierter Wertpapiere oder bei der Abwicklung über eine Transferstelle besteht 13. Risikohinweise. das Risiko, dass die Abwicklung nicht erwartungsgemäß durchgeführt wird, da eine Gegenpartei nicht rechtzeitig 13.1. Allgemeines. oder vereinbarungsgemäß zahlt oder liefert. Die Vermögensgegenstände, in welche die Kapitalanlage- 13.8. Währungsrisiko. gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens inves- Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in ande- tiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung ren Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzah- der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber lungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der des Sondervermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sonder- Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Vermö- vermögens. gensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines An- teilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das 13.9. Verwahrrisiko. Sondervermögen investierte Geld nicht vollständig zurück. Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbe- Obwohl jedes Sondervermögen stetige Wertzuwächse sondere im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder miss- des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe be- bräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unter- schränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger Verwahrers resultieren kann. investierte Geld hinaus besteht nicht. 13.10. Inflationsrisiko. 13.2. Verlustrisiko. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Ver- Der Anteilinhaber unterliegt bei einer negativen Entwick- mögensgegenstände. lung des zugrunde liegenden Index mit seinem Anteil uneingeschränkt einem entsprechenden Verlustrisiko. Die 13.11. Rechtliches und steuerliches Risiko. Gesellschaft wird den Wertverlust nicht mittels Absiche- Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds rungsgeschäften begrenzen (kein aktives Management). kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. 13.3. Abweichungsrisiko. Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit bestimmter 13.12. Änderung der Vertragsbedingungen; Wertpapiere am Markt oder andere außerordentliche Auflösung oder Verschmelzung. Umstände können zu einer Abweichung von der genauen Die Gesellschaft behält sich in den Vertragsbedingungen Index-Gewichtung führen. Dies führt dazu, dass das für das Sondervermögen das Recht vor, die Vertragsbe- Sondervermögen die Entwicklung des zugrunde liegenden dingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Ver- Index nicht vollständig abbilden kann. tragsbedingungen möglich, das Sondervermögen ganz aufzulösen oder es mit einem anderen, ebenfalls von ihr 13.4. Konzentrationsrisiko. verwalteten Sondervermögen zu verschmelzen. Für den Der dem Sondervermögen zugrunde liegende Index kon- Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm zentriert die Anlage der Vermögensgegenstände auf einen geplante Haltedauer nicht realisieren kann. bestimmten nationalen Markt. Dadurch ist das Sonder- vermögen ausschließlich von der Entwicklung dieses 13.13. Risiko der Rücknahmeaussetzung. nationalen Marktes und nicht des Gesamtmarktes abhän- Die Anleger können grundsätzlich von der Gesellschaft die gig. bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlangen. 13.5. Marktrisiko. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeitweilig Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzproduk- aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gülti- ten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapital- gen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann niedriger märkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beein- flusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbeson- 14. Profil des typischen Anlegers. dere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Die Anlage in das Sondervermögen ist für Anleger geeig- Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. net, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der 13.6. Adressenausfallrisiko. Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten ggf. einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Anlagehorizont sollte bei mindestens fünf Jahren liegen. Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonde- 10
15. Anteile. 17. Börsen und Märkte. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Son- 17.1. Allgemeines. dervermögens ausschließlich in Globalurkunden verbrieft. Die Anteile des Sondervermögens sind zum (amtlichen) Diese Globalurkunden werden bei einer Wertpapier- Handel an folgenden Börsen zugelassen: Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Frankfurter Wertpapierbörse Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteile lauten auf den Inhaber und verbriefen die Deutsche Börse AG Ansprüche der Inhaber gegenüber der Gesellschaft. Neue Börsenstraße 1 16. Ausgabe und Rücknahme von Antei- 60487 Frankfurt am Main, Deutschland Telefon: +49 (0) 69 – 211 – 0 len bei der Gesellschaft. Telefax: +49 (0) 69 – 211 – 11021 16.1. Ausgabe von Anteilen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile nicht beschränkt. Die Anteile können bei den auf dem auch an anderen Märkten gehandelt werden. Innendeckblatt genannten Designated Sponsors erworben Die Deutsche Börse AG errechnet während des Handels werden. Sie werden von der Depotbank zum Ausgabe- fortlaufend den indikativen Net Asset Value des Sonder- preis ausgegeben, der dem Inventarwert pro Anteil zuzüg- vermögens. Die zur Berechnung des indikativen Net Asset lich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Gesellschaft Value notwendigen Informationen werden der Deutschen behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend Börse AG von der Gesellschaft einmal täglich zur Verfü- oder vollständig einzustellen. gung gestellt. 16.2. Rücknahme von Anteilen. Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten Die Anleger können grundsätzlich bewertungstäglich die zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich Rücknahme von Anteilen verlangen. Rücknahmeaufträge durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen sind bei der Depotbank oder der Gesellschaft selbst zu Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Anteilwert – von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. ggf. abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht, 17.2. Die Funktion der Designated Sponsors. zurückzunehmen. Die Designated Sponsors – auch Market Maker genannt – 16.3. Abrechnung bei Anteilausgabe und sorgen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nach- -rücknahme. frageseite für ausreichende Liquidität. Ein Designated Grundsätzlich werden Zeichnungs - oder Rücknahmeauf- Sponsor stellt jeweils einen Kaufkurs (Geldkurs) und einen träge, die bis 15:00 Uhr (C.E.T.) bei der Gesellschaft oder Verkaufskurs (Briefkurs), zu dem der Anleger jederzeit der Depotbank vorliegen, zu dem Ausgabe- oder Rück- Anteile erwerben bzw. veräußern kann. nahmepreis abgerechnet, der am folgenden Handelstag 17.3. Die Risiken des Börsenhandels. ermittelt wird. Für diese Ermittlung des Ausgabe- oder Rücknahmepreises werden für die im Sondervermögen Die Verpflichtung der Designated Sponsors, Liquidität befindlichen Vermögensgegenstände die Preise des Ta- bereitzuhalten, ist auf bestimmte Mengen (Mindestquotie- ges herangezogen, an dem die Annahme der Zeichnungs- rungsvolumen) zu maximalen Preisspannen begrenzt. Die oder Rücknahmeaufträge durch die Gesellschaft erfolgt. minimale Einstelldauer von Nachfrage- und Angebotsprei- sen erstreckt sich in der Regel nicht über die gesamte 16.4. Aussetzung der Anteilrücknahme. effektive Handelszeit der jeweiligen Börse. Dies kann für Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitwei- kurze Zeit zu einer Unterbrechung der Kurseinstellung lig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorlie- führen. Dadurch kann es zu Orderausführungen kommen, gen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der die nicht den festgelegten Qualitätskriterien der jeweiligen Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Börse entsprechen. Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, 17.4. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpa- über die Börse. piere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplan- mäßig geschlossen ist, oder wenn die Vermögensgegen- Zum Erwerb oder Verkauf eines Anteils des Sonderver- stände des Sondervermögens nicht bewertet werden mögens können Anleger über ihre Bank bzw. ihren Broker können. Orders an der jeweiligen Wertpapierbörse platzieren. Hierdurch entstehen dem Anleger in der Regel Kosten, auf Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen oder umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wah- Bei Erwerb oder Verkauf von Anteilen über die Börse rung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände fallen weder ein Ausgabeaufschlag noch ein Rücknahme- des Sondervermögens veräußert hat. abschlag an. Die üblichen Spesen und Gebühren im Rahmen des Börsenhandels und der Depotverwahrung Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekannt- bleiben davon unberührt. machung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus unter www.indexchange.com über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile. 18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten. 18.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknah- mepreises für die Anteile ermittelt die Depotbank unter 11
Mitwirkung der Gesellschaft bewertungstäglich den Wert – Kosten für den Druck und Versand der für die Anle- der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensge- ger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, genstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert). – Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halb- Die Division des Inventarwertes durch die Zahl der ausge- jahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise gebenen Anteilscheine ergibt den „Anteilwert“. und ggf. der Ausschüttungen, Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens – Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch sind alle Börsentage. den Abschlussprüfer der Gesellschaft, 18.2. Aussetzung der Errechnung des – Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungs- Ausgabe-/Rücknahmepreises. grundlagen und der Bescheinigung, dass die steuer- lichen Angaben nach den Regeln des deutschen Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und Steuerrechts ermittelt wurden, Rücknahmepreises zeitweilig unter denselben Vorausset- zungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind – Kosten für den Vertrieb. unter Punkt 16.4 (Aussetzung der Anteilrückgabe) näher Die Kostenpauschale kann dem Sondervermögen jeder- erläutert. zeit entnommen werden. 18.3. Ausgabeaufschlag. 19.2. Sonstige Aufwendungen. Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert Daneben können die folgenden Aufwendungen dem ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeauf- Sondervermögen zusätzlich belastet werden: schlag beträgt bis zu 2 % des Anteilwertes. Dieser Aus- – im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräu- gabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer ßerung von Vermögensgegenständen entstehende die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzeh- Kosten, ren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Sondervermö- banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländi- gens dar. Die Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag scher Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zu- zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermit- sammenhang stehende Steuern, telnde Stellen weitergeben. – Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden 18.4. Rücknahmeabschlag. Kontoführung entstehen. Bei Festsetzung eines Rücknahmepreises wird vom An- 19.3. Zusammensetzung der Total Expense teilwert ein Rücknahmeabschlag abgezogen. Der Rück- Ratio. nahmeabschlag beträgt bis zu 1 % des Anteilwertes. Dieser Rücknahmeabschlag kann insbesondere bei kurzer Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermö- Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar gens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transakti- ganz aufzehren. Der Rücknahmeabschlag wird in voller onskosten) offen gelegt und als Quote des durchschnittli- Höhe dem Sondervermögen zugeführt. chen Fondsvolumens ausgewiesen („Total Expense Ra- tio“-TER). Diese setzt sich zusammen aus: 18.5. Veröffentlichung der Ausgabe- und – Kostenpauschale, die gemäß Punkt 19.1 für die Rücknahmepreise. Verwaltung des Sondervermögens erhoben wird, Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig – Lieferspesen bei Indexanpassungen, unter www.indexchange.com veröffentlicht. – banküblichen Depotgebühren, ggf. einschließlich 18.6. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der banküblichen Kosten für die Verwahrung aus- der Anteile. ländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Ge- Zusammenhang stehende Steuern, sellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausga- – Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden bepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. Kontoführung entstehen. Rücknahmepreis (Anteilwert abzüglich Rücknahmeab- schlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. 20. Besonderheiten beim Erwerb von Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können anderen Investmentanteilen. Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Ver- trieb von Anteilen über Dritte können auch höhere Kosten Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermö- als der Ausgabepreis berechnet werden. gens wird eine Verwaltungsvergütung für die im Sonder- vermögen gehaltenen anderen Investmentanteile berech- net. 19. Verwaltungs- und sonstige Kosten. Diese Verwaltungsvergütung kann, muss aber nicht die 19.1. Kostenpauschale. unter Punkt 19.1 genannten Kostenbestandteile umfas- Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine sen. Daneben sind sonstige nicht von der Verwaltungs- Kostenpauschale. vergütung erfasste Gebühren, Kosten, Steuern, Provisio- nen und sonstigen Aufwendungen von den Anlegern des Diese beträgt 0,3 % p. a. des durchschnittlichen Wertes Sondervermögens gesondert zu tragen. Neben den unter des Sondervermögens. Punkt 19.1 und 19.3 genannten Aufwendungen können Mit dieser Pauschale sind folgende Vergütungen und auch Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung Aufwendungen abgedeckt: von Rechtsansprüchen und im Zusammenhang mit den – Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten), Steuern für die anderen Investmentanteile geltend ge- – Vergütung der Depotbank, macht werden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass ein wesentlicher Teil der geleisteten Vergütung als Be- – Lizenzgebühren für die Nutzung des zugrunde lie- standsprovision an die Vermittler der anderen Investment- genden Index, anteile weitergegeben wird. 12
Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabe- c) 15. April eines jeden Jahres. aufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die Die Höhe der Zwischenausschüttung steht im Ermessen dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme der Gesellschaft. Sie ist nicht verpflichtet, die gesamten von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet bis zum Zeitpunkt einer Zwischenausschüttung ange- worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die sammelten ausschüttbaren Erträge gemäß Absatz 1 aus- dem Sondervermögen von einer in- oder ausländischen zuschütten, sondern sie kann die ordentlichen Erträge Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der auch bis zum nächsten Ausschüttungstermin vortragen. die Gesellschaft durch Beteiligung verbunden ist, als Durch die Zwischenausschüttungen soll eine Abweichung Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehal- der Performance des Sondervermögens gegenüber der tenen Anteile berechnet wurde. Performance des zugrunde liegenden Index minimiert Das Sondervermögen ist nicht Teilfonds einer Umbrella- werden. Sollte aufgrund einer wesentlichen Änderung in Konstruktion. der Zusammensetzung der Indexwertpapiere dieser Zweck nicht mehr erreicht werden, so behält sich die 21. Anteilklassen. Gesellschaft vor, die Termine der Zwischenausschüttun- gen zu ändern. Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Rechte. Anteil- klassen werden nicht gebildet. 25. Gutschrift der Ausschüttungen. 22. Regeln für die Ermittlung und Ver- Soweit die Anteile in einem Depot bei der Depotbank wendung der Erträge. verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen ein so anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können genanntes Ertragsausgleichsverfahren an. Das bedeutet, zusätzliche Kosten entstehen. dass die während des Geschäftsjahres angefallenen anteiligen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des 26. Auflösung und Übertragung des Ausgabepreises bezahlen muss und die der Verkäufer von Anteilscheinen als Teil des Rücknahmepreises vergütet Sondervermögens. erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs werden die angefallenen Aufwen- 26.1. Allgemeines. dungen berücksichtigt. Die Anleger sind nicht berechtigt, die Auflösung des Son- dervermögens zu verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankun- die Verwaltung eines Sondervermögens unter Einhaltung gen im Verhältnis zwischen Erträgen und sonstigen Ver- mögensgegenständen auszugleichen, die durch Nettomit- einer Kündigungsfrist von 13 Monaten durch Bekanntma- chung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber telzuflüsse oder Nettomittelabflüsse aufgrund von Anteil- hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht kündigen. käufen oder -rückgaben verursacht werden. Denn jeder Nettomittelzufluss liquider Mittel würde andernfalls den Des Weiteren erlischt das Recht der Gesellschaft, das Anteil der Erträge am Inventarwert des Sondervermögens Sondervermögen zu verwalten, wenn das Insolvenzverfah- verringern, jeder Abfluss ihn vermehren. ren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet ist oder mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, durch den Im Ergebnis führt das Ertragsausgleichsverfahren dazu, der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dass der Ausschüttungsbetrag je Anteil nicht durch die unvorhersehbare Entwicklung des Sondervermögens bzw. mangels Masse nach § 26 der Insolvenzordnung abge- wiesen wird. In diesen Fällen geht das Verfügungsrecht des Anteilumlaufs beeinflusst wird. Dabei wird in Kauf über das Sondervermögen auf die Depotbank über, die genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf das Sondervermögen abwickelt, oder mit Genehmigung der BaFin einer anderen Kapitalanlagegesellschaft die Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form Verwaltung überträgt. einer Ausschüttung zurückerhalten und versteuern müs- sen, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen 26.2. Verfahren bei Auflösung eines Sonder- der Erträge nicht mitgewirkt hat. vermögens. Die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen werden 23. Geschäftsjahr und Ausschüttungen. eingestellt. Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 1. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Juni und endet am 31. Mai. Sondervermögens abzüglich der noch durch das Sonder- vermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflö- 24. Ausschüttungsmechanik. sung verursachten Kosten werden an die Anleger verteilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Sonder- Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des vermögen Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationser- Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens löses haben. angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen Die Depotbank ist berechtigt, nicht abgerufene Liquida- sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften tionserlöse nach einer Frist von zwölf Monaten bei dem für an die Anleger aus. Veräußerungsgewinne und sonstige die Gesellschaft zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Erträge können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwal- werden. tungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Die Schlussausschüttung erfolgt am 15. Juli eines jeden Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätes- Jahres. Darüber hinaus wird die Gesellschaft unterjährig tens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des zu folgenden Terminen Zwischenausschüttungen vorneh- Sondervermögens wird der Auflösungsbericht im elektro- men: nischen Bundesanzeiger und darüber hinaus unter www.indexchange.com bekannt gemacht. a) 15. Oktober b) 15. Januar 13
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