Dow Jones U.S. Select DividendSM EX - AUSFÜHRLICHER VERKAUFSPROSPEKT

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Dow Jones U.S. Select DividendSM EX - AUSFÜHRLICHER VERKAUFSPROSPEKT
Dow Jones U.S. Select Dividend SMEX
                                                   AUSFÜHRLICHER VERKAUFSPROSPEKT
                                                   einschließlich Vertragsbedingungen.
                                                   INDEXCHANGE Investment AG
                                                   September 2005

          INDEXCHANGE Investment AG
          Apianstr. 5
          85774 Unterföhring bei München
          Tel: +49 (0) 89 92694 - 8888
          Fax: +49 (0) 89 92694 - 8302
          info@indexchange.com
                                           09-05

          www.indexchange.com

xx_DJUSselDiv_D.indd 2-3                                                                 26.09.2005 10:16:15 Uhr
Namen und Adressen.

Kapitalanlagegesellschaft.                   Designated Sponsors / Deutsche Börse AG.
INDEXCHANGE Investment AG                    Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Apianstr. 5                                  Equity Linked Index Group
85774 Unterföhring bei München               Arabellastraße 12
Tel: +49 (0) 89 92694 - 8888                 81925 München, Deutschland
Fax: +49 (0) 89 92694 - 8302                 Tel: +49 (0) 89 378 - 18316

info@indexchange.com
www.indexchange.com
HRB München 134 527

Gesetzlicher Vertreter.
Götz Kirchhoff
Gerhard Weisbrich

Depotbank (Zahl- und Hinterlegungsstelle).
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Am Tucherpark 16
80538 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 378 - 0

Abschlussprüfer.
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Ganghoferstr. 29
80339 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 9282 - 00
Ausführlicher Verkaufs-
prospekt
einschließlich Vertrags-
bedingungen.

Wertpapierkennnummer:                        Der Kauf oder Verkauf von Investmentanteilen erfolgt
                                             auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts
Bezeichnung                         WKN      und der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ in Ver-
                             SMEX
Dow Jones U.S. Select Dividend      A0D8Q4   bindung mit den „Besonderen Vertragsbedingungen“.
                                             Es ist nicht gestattet, von diesem Prospekt abwei-
                                             chende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder
                                             Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Aus-
                                             künften oder Erklärungen, welche nicht in diesem
                                             Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                             Risiko des Verkäufers. Dieser Verkaufsprospekt wird
                                             ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht. Wenn
                                             der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Mona-
                                             te zurückliegt, ist dem Erwerber der Halbjahresbericht
                                             zur Verfügung zu stellen.

                                             Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesell-
                                             schaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehun-
                                             gen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß
                                             § 23 Abs. 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ ist
                                             der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für
                                             Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der
                                             Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
                                             Laut § 123 InvG sind sämtliche Verkaufsunterlagen in
                                             deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen
                                             Übersetzung zu versehen.

                                                                                                        3
13.1. Allgemeines.                        10
Inhalt.                                               13.2. Verlustrisiko.                      10
                                                      13.3. Abweichungsrisiko.                  10
1. Grundlagen.                                  6     13.4. Konzentrationsrisiko.               10
   1.1. Verkaufsunterlagen.                     6     13.5. Marktrisiko.                        10
   1.2. Vertragsbedingungen.                    6     13.6. Adressenausfallrisiko.              10
                                                      13.7. Abwicklungsrisiko.                  10
2. Verwaltungsgesellschaft.                    6      13.8. Währungsrisiko.                     10
   2.1. Firma, Rechtsform und Sitz.            6      13.9. Verwahrrisiko.                      10
   2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Vorstand.      13.10. Inflationsrisiko.                  10
                                               6      13.11. Rechtliches und steuerliches Risiko.
                                                                                                10
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag.           6         13.12. Änderung der Vertragsbedingungen;
   3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag.      6         Auflösung oder Verschmelzung.             10
   3.2. Haftungsausschluss des Lizenzgebers.7         13.13. Risiko der Rücknahmeaussetzung. 10

4. Depotbank.                                   7   14. Profil des typischen Anlegers.         10
   4.1. Allgemeines.                            7
   4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und                 15. Anteile.                               11
   Haupttätigkeit.                              7
                                                    16. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlageziel            bei der Gesellschaft.                     11
des Sondervermögens.                            7     16.1. Ausgabe von Anteilen.             11
   5.1. Auflagedatum und Laufzeit.              7     16.2. Rücknahme von Anteilen.           11
   5.2. Anlageziel.                             7     16.3. Abrechnung bei Anteilausgabe und -
   5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels.         7     rücknahme.                              11
                                                      16.4. Aussetzung der Anteilrücknahme. 11
6. Anlagegrundsätze.                       7
   6.1. Allgemeines.                       7        17. Börsen und Märkte.                  11
   6.2. Auswirkungen von Indexanpassungen. 8          17.1. Allgemeines.                    11
   6.3. Indexnachbildung und Vorrang der              17.2. Die Funktion der Designated
   direkten Duplizierung.                  8          Sponsors.                             11
   6.4. Duplizierungsgrad.                 8          17.3. Die Risiken des Börsenhandels.  11
                                                      17.4. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
7. Anlageinstrumente im Einzelnen.             8      über die Börse.                       11
   7.1. Wertpapiere.                           8
   7.2. Bankguthaben.                          8    18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und
   7.3. Terminkontrakte.                       8    Kosten.                                   11
    7.3.1. Allgemeines.                         8     18.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis.      11
    7.3.2. Begrenzung des Marktrisikos.         8     18.2. Aussetzung der Errechnung des
    7.3.3. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte.    8     Ausgabe-/Rücknahmepreises.              12
                                                      18.3. Ausgabeaufschlag.                 12
8. Ausstellergrenzen und Anlagegrenzen. 9             18.4. Rücknahmeabschlag.                12
   8.1. Ausstellergrenzen.              9             18.5. Veröffentlichung der Ausgabe- und
   8.2. Anlagegrenzen.                  9             Rücknahmepreise.                        12
                                                      18.6. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme
9. Darlehensgeschäfte.                          9     der Anteile.                            12

10. Kreditaufnahme.                             9   19. Verwaltungs- und sonstige Kosten. 12
                                                      19.1. Kostenpauschale.                12
11. Bewertung.                            9           19.2. Sonstige Aufwendungen.          12
  11.1. Allgemeine Regeln für die                     19.3. Zusammensetzung der Total Expense
  Vermögensbewertung.                     9           Ratio.                                12
  11.2. Besondere Bewertungsregelungen für
  Bankguthaben, Festgelder,                         20. Besonderheiten beim Erwerb von
  Investmentanteile und Darlehen.         9         anderen Investmentanteilen.                12

12. Wertentwicklung.                           9    21. Anteilklassen.                         13

13. Risikohinweise.                            10

4
22. Regeln für die Ermittlung und                      31. Weitere Sondervermögen, die von der
Verwendung der Erträge.                          13    Kapitalanlagegesellschaft verwaltet
                                                       werden.                                 17
23. Geschäftsjahr und Ausschüttungen. 13
                                                       32. Belehrung über das Recht des Käufers
24. Ausschüttungsmechanik.                       13    zum Widerruf nach § 126 InvG
                                                       (Haustürgeschäfte).                    18
25. Gutschrift der Ausschüttungen.               13

26. Auflösung und Übertragung des                      ALLGEMEINE
Sondervermögens.                                 13    VERTRAGSBEDINGUNGEN.                   19
  26.1. Allgemeines.                             13
  26.2. Verfahren bei Auflösung eines
  Sondervermögens.                               13    BESONDERE
  26.3. Übertragung aller                              VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
  Vermögensgegenstände des                             DAS SONDERVERMÖGEN DOW
  Sondervermögens.                               14    JONES U.S. SELECT DIVIDENDSMEX.
  26.4. Verfahren bei der Übertragung von
  Sondervermögen.                                14
                                                                                     25

27. Kurzangaben über die für die Anleger
bedeutsamen Steuervorschriften.          14
  27.1. Anteile im Privatvermögen
  (Steuerinländer).                      14
    27.1.1. Gewinne aus der Veräußerung von
    Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften.
                                                  14
    27.1.2. Zinsen und zinsähnliche Erträge.      14
    27.1.3. In- und ausländische Dividenden.      15
    27.1.4. Negative steuerliche Erträge.         15
    27.1.5. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene. 15
  27.2. Anteile im Betriebsvermögen
  (Steuerinländer).                              15
    27.2.1. Gewinne aus der Veräußerung von
    Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften.
                                                  15
    27.2.2. Zinsen und zinsähnliche Erträge.      15
    27.2.3. In- und ausländische Dividenden.      15
    27.2.4. Negative steuerliche Erträge.         15
    27.2.5. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene. 15
  27.3. Steuerausländer.                   15
  27.4. Solidaritätszuschlag.              16
  27.5. Ausländische Quellensteuer.        16
  27.6. Gesonderte Feststellung,
  Außenprüfung.                            16
  27.7. Zwischengewinnbesteuerung.         16
  27.8. Folgen der Verschmelzung von
  Sondervermögen.                          16
  27.9. Transparente, semitransparente und
  intransparente Besteuerung.              16
  27.10. Hinweis.                          17

28. Auslagerung.                                 17

29. Jahres-/Halbjahresberichte/
Abschlussprüfer.                                 17

30. Zahlungen an die Anteilinhaber/
Verbreitung der Berichte und sonstige
Informationen.                                   17

                                                                                                5
Die Änderungen treten frühestens drei Monate nach ihrer
Verkaufsprospekt.                                              Bekanntmachung in Kraft. Die BaFin kann einen früheren
                                                               Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmen. Änderungen
                                                               von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs-
                                                               erstattungen treten frühestens 13 Monate nach ihrer
                                                               Bekanntmachung in Kraft. Änderungen der bisherigen
                                                               Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten ebenfalls
                                                               frühestens 13 Monate nach Bekanntmachung in Kraft und
1. Grundlagen.                                                 sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Kapitalan-
                                                          S-
                                                               lagegesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen
Das Sondervermögen Dow Jones U.S. Select Dividend              Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlage-
MEX
    ist ein "Richtlinienkonformes Sondervermögen" im           grundsätzen kostenlos umzutauschen.
Sinne des Investmentgesetzes (InvG) (im Folgenden
"Sondervermögen" genannt). Es wird von der INDEX-              2. Verwaltungsgesellschaft.
CHANGE Investment AG (im Folgenden "Gesellschaft"
genannt) verwaltet.                                            2.1. Firma, Rechtsform und Sitz.
Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor allem           Das Sondervermögen wird von der am 23.10.2000 ge-
darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-        gründeten INDEXCHANGE Investment AG mit Sitz in
legte Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko-         Unterföhring bei München verwaltet.
mischung in verschiedenen Vermögensgegenständen
                                                               Die INDEXCHANGE Investment AG ist eine Kapitalanlage-
gesondert vom Vermögen der Gesellschaft anzulegen.
                                                               gesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) in
Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse
                                                               der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG).
der Kapitalanlagegesellschaft.
                                                               Die INDEXCHANGE Investment AG darf seit dem
In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das
                                                               22. Dezember 2000 Wertpapierindex-Sondervermögen
Geld anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu
                                                               verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz
beachten hat, ergibt sich aus dem Investmentgesetz und
                                                               darf die Gesellschaft seit dem 30. Juli 2004 Richtlinien-
den Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi-
                                                               konforme Wertpapierindex-Sondervermögen sowie Ge-
schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die
                                                               mischte Sondervermögen (Nichtrichtlinienkonforme Wert-
Vertragsbedingungen umfassen einen allgemeinen und
                                                               papierindex-Sondervermögen) verwalten.
einen besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere
Vertragsbedingungen“). Die Verwendung der Vertragsbe-          2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Vorstand.
dingungen für ein Sondervermögen unterliegt grundsätz-         Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10 Mio. Euro.
lich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Fi-         Dieser Betrag wurde vollständig eingezahlt.
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme
                                                               Das haftende Eigenkapital beträgt 11,5 Mio. Euro. Es
hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den „Besonderen
                                                               stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapital aus.
Vertragsbedingungen“, welche die Vergütungen und
Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit                Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:
denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für               –   Jens-Peter Neumann, Vorsitzender,
das Sondervermögen ist dies § 8 der „Besonderen Ver-                 Mitglied des Bereichsvorstands Corpora-
tragsbedingungen“ (Einzelheiten zu den Vergütungen und               tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins-
Aufwendungserstattungen siehe „Ausgabe- und Rück-                    bank AG, München,
nahmepreise und Kosten“ und „Verwaltungs- und sonsti-            –   Hans-Günther Bonk, stellv. Vorsitzender,
ge Kosten“).                                                         Managing Director im Geschäftsbereich Corpora-
1.1. Verkaufsunterlagen.                                             tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins-
                                                                     bank AG, München,
Der ausführliche und vereinfachte Verkaufsprospekt, die
Vertragsbedingungen und die Satzung sowie die aktuellen          –   Vassilios Pappas,
Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich             Managing Director im Geschäftsbereich Corpora-
bei der INDEXCHANGE Investment AG, Apianstr. 5, 85774                tes & Markets der Bayerische Hypo- und Vereins-
Unterföhring.                                                        bank AG, München.
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses        Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss die
Sondervermögens, die Risikomanagementmethoden und              folgenden zwei Personen als Mitglieder des Vorstands
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen        ernannt:
der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen             –   Götz Kirchhoff, Poing, geb. 1953,
sind in elektronischer Form bei der Gesellschaft erhältlich.         zuvor Geschäftsführer der Allfonds Bayerische Kapi-
                                                                     talanlagegesellschaft mbH, München (seit Novem-
1.2. Vertragsbedingungen.                                            ber 1996, zunächst bei der fusionierten Allfonds Ge-
Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt abge-                sellschaft für Investmentanlagen mbH, Unterföh-
druckt.                                                              ring),
Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft              –   Gerhard Weisbrich, Weßling, geb. 1950,
geändert werden. Änderungen der Vertragsbedingungen,                 zuvor Generalbevollmächtigter, verantwortlich für
mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und                   das gesamte Rechnungswesen der
Aufwendungserstattungen, bedürfen der Genehmigung                    INDEXCHANGE Investment AG.
durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
Sondervermögens bedürfen zusätzlich der Genehmigung            3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag.
durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen           3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag.
Bundesanzeiger und darüber hinaus unter                                                             SM
                                                               Der Dow Jones U.S. Select Dividend (im Folgenden
www.indexchange.com bekannt gemacht.                           "zugrunde liegender Index" genannt) ist als Markenzei-
                                                               chen der Dow Jones & Company, Inc. (im Folgenden

6
"Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch gegen           Der Wert des Sondervermögens sowie der Wert der Antei-
unzulässige Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber              le werden von der Depotbank unter Mitwirkung der Ge-
vergibt Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden            sellschaft ermittelt.
Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte.
                                                               4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätig-
Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber einen Lizenzver-            keit.
trag abgeschlossen, durch den die Gesellschaft das Recht
zur Nutzung des dem Sondervermögen zugrunde liegen-            Für das Sondervermögen hat die Bayerische Hypo- und
                                                               Vereinsbank AG mit Sitz in München, Am Tucherpark 16,
den Index erhalten hat. Dieser Lizenzvertrag ist in seiner
                                                               das Amt der Depotbank übernommen. Die Depotbank ist
Laufzeit nicht begrenzt.
                                                               ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätig-
3.2. Haftungsausschluss des Lizenzgebers.                      keit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-
Das Sondervermögen wird vom Lizenzgeber weder ge-              schäft.
sponsert, gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenz-
geber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der Lizen-        5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlage-
zierung des zugrunde liegenden Index und der gestatteten           ziel des Sondervermögens.
Verwendung der Marke in Zusammenhang mit der Na-
mensnennung des Sondervermögens in keiner Weise                5.1. Auflagedatum und Laufzeit.
verbunden.                                                     Das Sondervermögen wurde am 28.09.2005 für unbe-
Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit noch      stimmte Dauer aufgelegt.
die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Index und der       Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des
darin enthaltenen Daten. Er lehnt jede Haftung für Fehler,
                                                               Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile
Auslassungen oder Unterbrechungen, die den zugrunde
                                                               als Miteigentümer beteiligt.
liegenden Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche die          5.2. Anlageziel.
Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde liegenden           Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erzielung
Index oder der darin enthaltenen Daten erzielt. Er über-       einer Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des
nimmt keine direkte oder indirekte Garantie bzw. keine         zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird eine
Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit, Eignung oder            exakte und vollständige Nachbildung des zugrunde lie-
Nutzung des zugrunde liegenden Index oder der darin            genden Index angestrebt.
enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.
                                                               Grundlage hierfür ist der passive Managementansatz. Er
Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen haftet der           beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Managementansatz
Lizenzgeber unter keinen Umständen für etwaige Schä-           das Prinzip, dass die Entscheidungen über den Erwerb
den, die aufgrund des zugrunde liegenden Index oder des        oder die Veräußerung von Vermögenswerten und die
darauf beruhenden Sondervermögens oder im Zusam-               jeweilige Gewichtung dieser Vermögenswerte im Sonder-
menhang hiermit entstehen. Dieser Haftungsausschluss           vermögen durch den zugrunde liegenden Index vorgege-
gilt auch für indirekte Verluste, außerordentliche Verluste    ben werden. Der passive Managementansatz und der
oder Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewinne),       Handel der Anteile über die Börse führen zu einer Begren-
die sich auf den zugrunde liegenden Index oder das dar-        zung der Verwaltungskosten sowie der Transaktionskos-
auf beruhende Sondervermögen beziehen, selbst wenn             ten, die dem Sondervermögen belastet werden.
der Lizenzgeber über die Geltendmachung eines solchen
Schadensersatzanspruches in Kenntnis gesetzt worden            5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels.
ist.                                                           Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das
Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den            Anlageziel erreicht wird.
Lizenzgebern und der Gesellschaft kommen keiner Dritt-         Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung des
partei zugute.                                                 zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass es sich
                                                               bei dem zugrunde liegenden Index um ein mathemati-
4. Depotbank.                                                  sches Konstrukt handelt, bei dessen Berechnung be-
                                                               stimmte Annahmen unterstellt werden. So wird unter
4.1. Allgemeines.                                              anderem unterstellt, dass beim Erwerb und bei der Veräu-
Das Investmentgesetz sieht eine Trennung der Verwaltung        ßerung von Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten
und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der             anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des zu-
Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sonderver-             grunde liegenden Index Verwaltungskosten und teilweise
mögens hat die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes           Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den Anteils-
Kreditinstitut als Depotbank beauftragt.                       preis des Sondervermögens auswirken, gänzlich unbe-
                                                               rücksichtigt.
Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände in
Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbesondere         Detaillierte Informationen über den zugrunde liegenden
dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und die Rücknahme            Index sind bei der Gesellschaft oder bei dem Lizenzgeber
von Anteilen und die Berechnung des Wertes der Anteile         in schriftlicher oder elektronischer Form erhältlich.
den Vorschriften des Investmentgesetzes und den Ver-
tragsbedingungen entsprechen. Weiterhin hat sie darauf         6. Anlagegrundsätze.
zu achten, dass bei den für das Sondervermögen getätig-
ten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen            6.1. Allgemeines.
Fristen in ihre Verwahrung gelangt und die Erträge des         Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen nur solche
Sondervermögens gemäß den Vorschriften des Invest-             Vermögensgegenstände erwerben, die darauf gerichtet
mentgesetzes und den Vertragsbedingungen verwendet             sind, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung
werden. Sie hat darüber hinaus zu prüfen, ob die Anlage        den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Der zugrun-
von Vermögensgegenständen auf Sperrkonten eines                de liegende Index ist von der Bundesanstalt für Finanz-
anderen Kreditinstitutes mit dem Investmentgesetz und          dienstleistungen anerkannt und erfüllt die im Folgenden
den Vertragsbedingungen vereinbar ist. Wenn dies der           genannten Voraussetzungen des Investmentgesetzes:
Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu erteilen.

                                                                                                                           7
–   Die Zusammensetzung des Index ist hinreichend           aus, der hinsichtlich der Gewichtung mit dem zugrunde
        diversifiziert.                                         liegenden Index übereinstimmt.
    –   Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage für
        den Markt, auf den er sich bezieht, dar.                7. Anlageinstrumente im Einzelnen.
    –   Der Index wird in angemessener Weise veröffent-
                                                                7.1. Wertpapiere.
        licht.
                                                                Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens
Die Angaben über die Zusammensetzung des zugrunde
                                                                Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben,
liegenden Index sind ferner für den Schluss oder für die
Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im letzten bekannt         wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Euro-
gemachten Jahresbericht oder Halbjahresbericht des              päischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Sondervermögens enthalten.                                      Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum
                                                                amtlichen Markt zugelassen oder in einen anderen organi-
Aufgrund der Bindung an den zugrunde liegenden
                                                                sierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Index und der dadurch möglichen Überschreitung
                                                                Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkom-
bestimmter Aussteller- und Anlagegrenzen gilt der
                                                                mens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezo-
Grundsatz der Risikomischung für dieses Sonderver-
                                                                gen sind,
mögen nur eingeschränkt.
                                                                wenn sie an einer der im Anhang zu den „Besonderen
6.2. Auswirkungen von Indexanpassungen.                         Vertragsbedingungen“ dieses Fonds aufgeführten Börsen
Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegen-          zum amtlichen Markt zugelassen oder in einen der aufge-
den Index ist es erforderlich, dass das Fondsmanagement         führten organisierten Märkte einbezogen sind.
sämtliche Änderungen in der Zusammensetzung und                 Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben werden,
Gewichtung des zugrunde liegenden Index nachvollzieht.          wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung zu
Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu beurtei-          einer der oben genannten Börsen oder organisierten
len, in welchem Zeitrahmen die Sondervermögen ange-             Märkte beantragt werden muss und die Zulassung oder
passt werden und ob eine Anpassung unter Beachtung              Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe er-
des Anlageziels angemessen ist.                                 folgt.

6.3. Indexnachbildung und Vorrang der di-                       7.2. Bankguthaben.
      rekten Duplizierung.                                      Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index dürfen             auch Bankguthaben halten, die eine Laufzeit von höchs-
ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände               tens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind auf
erworben werden:                                                Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem
    –   Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten sind      Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkom-
        oder im Zuge von Indexänderungen in diesen auf-         mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu unter-
        genommen werden (Indexwertpapiere),                     halten.

    –   Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden Index       7.3. Terminkontrakte.
        begeben werden (Indexzertifikate),
                                                                7.3.1. Allgemeines.
    –   Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde liegen-
        den Index begeben werden (Einzeltitelzertifikate)       Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens
                                                                ausschließlich Terminkontrakte im Sinne des Punktes 6.3
    –   Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden Index        erwerben. Es dürfen für das Sondervermögen keine Ge-
        (Indexterminkontrakte),                                 schäfte zu Absicherungszwecken getätigt werden. Die
    –   Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde liegen-    Gesellschaft wird Terminkontrakte zum Zwecke einer
        den Index (Einzeltitelterminkontrakte), sowie           effizienten Nachbildung des zugrunde liegenden Index
    –   Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen Ver-       einsetzen, wenn und soweit dies vertraglich geboten ist
        tragsbedingungen“.                                      und im Interesse der Anleger liegt.
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index hat            7.3.2. Begrenzung des Marktrisikos.
die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer direkten
                                                                Terminkontrakte unterliegen dem Marktrisiko, das sich
Duplizierung des Index Vorrang gegenüber der Anlage in
                                                                aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für
die anderen oben genannten zur Indexnachbildung dienli-
                                                                das Sondervermögen ergibt. Die Gesellschaft wendet für
chen Vermögensgegenstände. Eine Nachbildung des
                                                                die Ermittlung des Marktrisikopotenzials, das durch den
zugrunde liegenden Index durch diese Vermögensgegen-
                                                                Erwerb von Terminkontrakten hervorgerufen wird, den
stände, welche den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur
                                                                einfachen Ansatz im Sinne der DerivateV an. Durch den
zum Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 8.2 im zwei-
                                                                Einsatz von Terminkontrakten darf das Marktrisikopoten-
ten Satz beschriebenen Investitionsgrenze geboten.
                                                                zial des Sondervermögens verdoppelt werden.
6.4. Duplizierungsgrad.                                         7.3.3. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte.
Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, darf der
                                                                Die Gesellschaft darf Terminkontrakte sowohl über die
Anteil der im Sondervermögen befindlichen Vermögens-
                                                                Börse, einen anderen organisierten Markt oder over-the-
gegenstände im Sinne des Punktes 6.3 einen Duplizie-
                                                                counter als so genannte OTC-Geschäfte kaufen. OTC-
rungsgrad von 95 % nicht unterschreiten. Terminkontrakte
                                                                Geschäfte darf die Gesellschaft nur mit geeigneten Kredit-
sind mit ihrem Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko
                                                                instituten oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der
nach dem einfachen Ansatz gemäß der nach § 51 Abs. 1
                                                                Basis standardisierter Rahmenverträge tätigen. Bei außer-
InvG erlassene Rechtsverordnung über das Risikomana-
                                                                börslich gekauften Terminkontrakten wird das Kontrahen-
gement und Risikomessung im Sondervermögen (im
                                                                tenrisiko bezüglich eines Vertragspartners auf 5 % des
Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Duplizierungs-
                                                                Wertes des Sondervermögens beschränkt. Ist der Ver-
grad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad drückt den
                                                                tragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in der Europäischen
Anteil der oben genannten Wertpapiere, Zertifikate, Ter-
                                                                Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem
minkontrakte und Investmentanteile im Sondervermögen
                                                                Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsniveau, so darf das

8
Kontrahentenrisiko bis zu 10 % des Wertes des Sonder-         gens beschränkt. Alle an einen Darlehensnehmer übertra-
vermögens betragen. Außerbörslich gekaufte Terminkon-         genen Wertpapiere dürfen 10 % des Wertes des Sonder-
trakte, die mit einer zentralen Clearingstelle einer Börse    vermögens nicht übersteigen.
oder eines anderen organisierten Marktes als Vertrags-        Gelddarlehen darf die Kapitalanlagegesellschaft Dritten für
partner abgeschlossen werden, werden auf die Kontra-          Rechnung des Sondervermögens nicht gewähren.
hentengrenzen nicht angerechnet, wenn die Terminkon-
trakte einer täglichen Bewertung zu Marktkursen mit
täglichem Marginausgleich unterliegen.
                                                              10. Kreditaufnahme.
                                                              Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemeinschaft-
8. Ausstellergrenzen und Anlagegren-                          liche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des Wertes
                                                              des Sondervermögens zulässig, sofern die Bedingungen
    zen.                                                      der Kreditaufnahme marktüblich sind und die Depotbank
                                                              der Kreditaufnahme zustimmt.
8.1. Ausstellergrenzen.
Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des Sonderver-
mögens die im Investmentgesetz und die in den Vertrags-
                                                              11. Bewertung.
bedingungen festgelegten Grenzen und Beschränkungen           11.1. Allgemeine Regeln für die Vermögens-
zu beachten.                                                       bewertung.
Die Gesellschaft darf bis zu 20 % des Wertes des Son-         Vermögensgegenstände, die an Börsen amtlich notiert
dervermögens in Wertpapiere eines Ausstellers (Schuld-        sind oder in einen anderen organisierten Markt einbezo-
ners) anlegen. Diese Grenze darf für Wertpapiere eines        gen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen
Schuldners auf bis zu 35 % des Wertes des Sonderver-          werden zum jeweiligen Kurswert bewertet, sofern nachfol-
mögens angehoben werden. Eine Anlage bis zu dieser            gend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders
Grenze ist nur bei einem einzigen Aussteller (Schuldner)      angegeben.
zulässig.
                                                              Vermögensgegenstände, die weder an Börsen notiert sind
Bei Vermögensgegenständen, die sich auf den zugrunde          noch in einen anderen organisierten Markt einbezogen
liegenden Index beziehen, ist der Kurswert der Indexwert-     sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist,
papiere anteilig auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu-   werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei
rechnen. Terminkontrakte sind entsprechend den §§ 18          sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungs-
und 20 DerivateV auf die Ausstellergrenzen anzurechnen.       modellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktge-
8.2. Anlagegrenzen.                                           gebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend unter
                                                              „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders angegeben.
Die Gesellschaft darf bis zu 5 % in Bankguthaben gemäß
den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ anlegen. Das            11.2. Besondere Bewertungsregelungen für
Sondervermögen muss zu mindestens 95 % in Vermö-                   Bankguthaben, Festgelder, Investment-
gensgegenstände im Sinne von Punkt 6.3 auf den Wert-               anteile und Darlehen.
papierindex investiert sein.                                  Bankguthaben werden grundsätzlich zum Nennwert ange-
Bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens darf die           setzt.
Gesellschaft insgesamt anlegen in                             Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das
  –   Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Markt an einer     Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei
      Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt      der Kündigung zum Renditekurs erfolgt.
      einbezogen sind,                                        Investmentanteile werden zum Rücknahmepreis ange-
  –   Wertpapiere aus Neuemissionen, deren geplante           setzt.
      Zulassung noch nicht erfolgt ist.                       Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäf-
Für das Sondervermögen darf in Investmentanteile höchs-       ten ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertrage-
tens 5 % des Wertes des Sondervermögens investiert            nen Vermögensgegenstände maßgebend.
werden.                                                       Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegen-
                                                              stände werden unter Zugrundelegung des Nachmittags-
9. Darlehensgeschäfte.                                        Fixings der Reuters AG der Währung in Euro taggleich
Die im Sondervermögen vorhandenen Vermögensgegen-             umgerechnet.
stände können darlehensweise gegen marktgerechtes
Entgelt an Dritte übertragen werden. Werden die Vermö-        12. Wertentwicklung.
gensgegenstände auf unbestimmte Zeit übertragen, so           Die Graphik zeigt die Wertentwicklung des zugrunde
hat die Gesellschaft eine jederzeitige Kündigungsmöglich-     liegenden Index über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre
keit. Es muss vertraglich vereinbart werden, dass nach        (seit Beginn der Rückrechnung durch den Indexanbieter).
Beendigung der Darlehenslaufzeit dem Sondervermögen
                                                              Die historische Wertentwicklung des Sondervermö-
Vermögensgegenstände gleicher Art, Güte und Menge
                                                              gens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige
zurückübertragen werden. Voraussetzung für die darle-
                                                              Wertentwicklung.
hensweise Übertragung von Vermögensgegenständen ist,
dass dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten
gewährt werden. Hierzu können Guthaben abgetreten
oder verpfändet bzw. Wertpapiere übereignet oder ver-
pfändet werden. Die Erträge aus Sicherheiten stehen dem
Sondervermögen zu.
Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zin-
sen aus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren bei
Fälligkeit an die Depotbank für Rechnung des Sonderver-
mögens zu zahlen. Werden Wertpapiere befristet verlie-
hen, so ist dies auf 15 % des Wertes des Sondervermö-

                                                                                                                        9
50%           Dow Jones U.S. Select Dividend Perf. Index in EUR -
                                   1-jährige Indexrenditen
                                                                                    ren Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben

               33,6%
         40%
                                                                                    den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den
         30%
                                                                                    Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger

                                  19,3%
         20%                                                                        Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen

                                                                             9,5%
                                                                    8,8%
         10%                                                                        werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Aus-
         0%                                                                         stellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das
        -10%                                                                        Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der
        -20%                                                                        eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen.

                                                     -18,6%
        -30%                                                                        Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sonder-
               2000

                                  2001

                                                     2002

                                                                    2003

                                                                             2004
                                                                                    vermögens geschlossen werden.
                                          Performanceindex in EUR
                                                                                    13.7. Abwicklungsrisiko.
Quelle: Bloomberg/INDEXCHANGE                                                       Insbesondere beim Erwerb nicht notierter Wertpapiere
                                                                                    oder bei der Abwicklung über eine Transferstelle besteht
13. Risikohinweise.                                                                 das Risiko, dass die Abwicklung nicht erwartungsgemäß
                                                                                    durchgeführt wird, da eine Gegenpartei nicht rechtzeitig
13.1. Allgemeines.                                                                  oder vereinbarungsgemäß zahlt oder liefert.
Die Vermögensgegenstände, in welche die Kapitalanlage-                              13.8. Währungsrisiko.
gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens inves-
                                                                                    Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in ande-
tiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung
                                                                                    ren Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt
auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem
                                                                                    sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzah-
der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber
                                                                                    lungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen
dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile
                                                                                    Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der
des Sondervermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die
                                                                                    Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sonder-
Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Vermö-
                                                                                    vermögens.
gensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines An-
teilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das                          13.9. Verwahrrisiko.
Sondervermögen investierte Geld nicht vollständig zurück.                           Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbe-
Obwohl jedes Sondervermögen stetige Wertzuwächse                                    sondere im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das
anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko                          aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder miss-
des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe be-                                 bräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unter-
schränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger                               Verwahrers resultieren kann.
investierte Geld hinaus besteht nicht.
                                                                                    13.10. Inflationsrisiko.
13.2. Verlustrisiko.
                                                                                    Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Ver-
Der Anteilinhaber unterliegt bei einer negativen Entwick-                           mögensgegenstände.
lung des zugrunde liegenden Index mit seinem Anteil
uneingeschränkt einem entsprechenden Verlustrisiko. Die                             13.11. Rechtliches und steuerliches Risiko.
Gesellschaft wird den Wertverlust nicht mittels Absiche-                            Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds
rungsgeschäften begrenzen (kein aktives Management).                                kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer
                                                                                    Weise ändern.
13.3. Abweichungsrisiko.
Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit bestimmter                                   13.12. Änderung der Vertragsbedingungen;
Wertpapiere am Markt oder andere außerordentliche                                        Auflösung oder Verschmelzung.
Umstände können zu einer Abweichung von der genauen                                 Die Gesellschaft behält sich in den Vertragsbedingungen
Index-Gewichtung führen. Dies führt dazu, dass das                                  für das Sondervermögen das Recht vor, die Vertragsbe-
Sondervermögen die Entwicklung des zugrunde liegenden                               dingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Ver-
Index nicht vollständig abbilden kann.                                              tragsbedingungen möglich, das Sondervermögen ganz
                                                                                    aufzulösen oder es mit einem anderen, ebenfalls von ihr
13.4. Konzentrationsrisiko.
                                                                                    verwalteten Sondervermögen zu verschmelzen. Für den
Der dem Sondervermögen zugrunde liegende Index kon-                                 Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm
zentriert die Anlage der Vermögensgegenstände auf einen                             geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
bestimmten nationalen Markt. Dadurch ist das Sonder-
vermögen ausschließlich von der Entwicklung dieses                                  13.13. Risiko der Rücknahmeaussetzung.
nationalen Marktes und nicht des Gesamtmarktes abhän-                               Die Anleger können grundsätzlich von der Gesellschaft die
gig.                                                                                bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlangen.
13.5. Marktrisiko.                                                                  Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile jedoch
                                                                                    bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeitweilig
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzproduk-                               aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gülti-
ten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapital-                             gen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann niedriger
märkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der                                liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.
Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beein-
flusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbeson-
                                                                                    14. Profil des typischen Anlegers.
dere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie                            Die Anlage in das Sondervermögen ist für Anleger geeig-
Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.                                       net, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten
                                                                                    gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der
13.6. Adressenausfallrisiko.                                                        Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und
Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten                               ggf. einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der
können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das                               Anlagehorizont sollte bei mindestens fünf Jahren liegen.
Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonde-

10
15. Anteile.                                                  17. Börsen und Märkte.
Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Son-         17.1. Allgemeines.
dervermögens ausschließlich in Globalurkunden verbrieft.
                                                              Die Anteile des Sondervermögens sind zum (amtlichen)
Diese Globalurkunden werden bei einer Wertpapier-
                                                              Handel an folgenden Börsen zugelassen:
Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf
Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der       Frankfurter Wertpapierbörse
Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich.
Die Anteile lauten auf den Inhaber und verbriefen die         Deutsche Börse AG
Ansprüche der Inhaber gegenüber der Gesellschaft.
                                                              Neue Börsenstraße 1
16. Ausgabe und Rücknahme von Antei-                          60487 Frankfurt am Main, Deutschland
                                                              Telefon: +49 (0) 69 – 211 – 0
    len bei der Gesellschaft.
                                                              Telefax: +49 (0) 69 – 211 – 11021
16.1. Ausgabe von Anteilen.
Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich         Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile
nicht beschränkt. Die Anteile können bei den auf dem          auch an anderen Märkten gehandelt werden.
Innendeckblatt genannten Designated Sponsors erworben
                                                              Die Deutsche Börse AG errechnet während des Handels
werden. Sie werden von der Depotbank zum Ausgabe-
                                                              fortlaufend den indikativen Net Asset Value des Sonder-
preis ausgegeben, der dem Inventarwert pro Anteil zuzüg-
                                                              vermögens. Die zur Berechnung des indikativen Net Asset
lich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Gesellschaft
                                                              Value notwendigen Informationen werden der Deutschen
behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend
                                                              Börse AG von der Gesellschaft einmal täglich zur Verfü-
oder vollständig einzustellen.
                                                              gung gestellt.
16.2. Rücknahme von Anteilen.                                 Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten
Die Anleger können grundsätzlich bewertungstäglich die        zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich
Rücknahme von Anteilen verlangen. Rücknahmeaufträge           durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen
sind bei der Depotbank oder der Gesellschaft selbst zu        Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot
stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum   und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis
jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Anteilwert –        von dem ermittelten Anteilpreis abweichen.
ggf. abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht,        17.2. Die Funktion der Designated Sponsors.
zurückzunehmen.
                                                              Die Designated Sponsors – auch Market Maker genannt –
16.3. Abrechnung bei Anteilausgabe und                        sorgen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nach-
     -rücknahme.                                              frageseite für ausreichende Liquidität. Ein Designated
Grundsätzlich werden Zeichnungs - oder Rücknahmeauf-          Sponsor stellt jeweils einen Kaufkurs (Geldkurs) und einen
träge, die bis 15:00 Uhr (C.E.T.) bei der Gesellschaft oder   Verkaufskurs (Briefkurs), zu dem der Anleger jederzeit
der Depotbank vorliegen, zu dem Ausgabe- oder Rück-           Anteile erwerben bzw. veräußern kann.
nahmepreis abgerechnet, der am folgenden Handelstag
                                                              17.3. Die Risiken des Börsenhandels.
ermittelt wird. Für diese Ermittlung des Ausgabe- oder
Rücknahmepreises werden für die im Sondervermögen             Die Verpflichtung der Designated Sponsors, Liquidität
befindlichen Vermögensgegenstände die Preise des Ta-          bereitzuhalten, ist auf bestimmte Mengen (Mindestquotie-
ges herangezogen, an dem die Annahme der Zeichnungs-          rungsvolumen) zu maximalen Preisspannen begrenzt. Die
oder Rücknahmeaufträge durch die Gesellschaft erfolgt.        minimale Einstelldauer von Nachfrage- und Angebotsprei-
                                                              sen erstreckt sich in der Regel nicht über die gesamte
16.4. Aussetzung der Anteilrücknahme.                         effektive Handelszeit der jeweiligen Börse. Dies kann für
Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitwei-      kurze Zeit zu einer Unterbrechung der Kurseinstellung
lig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorlie-       führen. Dadurch kann es zu Orderausführungen kommen,
gen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der           die nicht den festgelegten Qualitätskriterien der jeweiligen
Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.        Börse entsprechen.
Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor,
                                                              17.4. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpa-          über die Börse.
piere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplan-
mäßig geschlossen ist, oder wenn die Vermögensgegen-          Zum Erwerb oder Verkauf eines Anteils des Sonderver-
stände des Sondervermögens nicht bewertet werden              mögens können Anleger über ihre Bank bzw. ihren Broker
können.                                                       Orders an der jeweiligen Wertpapierbörse platzieren.
                                                              Hierdurch entstehen dem Anleger in der Regel Kosten, auf
Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst
                                                              welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat.
dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen oder
umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wah-        Bei Erwerb oder Verkauf von Anteilen über die Börse
rung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände       fallen weder ein Ausgabeaufschlag noch ein Rücknahme-
des Sondervermögens veräußert hat.                            abschlag an. Die üblichen Spesen und Gebühren im
                                                              Rahmen des Börsenhandels und der Depotverwahrung
Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekannt-
                                                              bleiben davon unberührt.
machung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber
hinaus unter www.indexchange.com über die Aussetzung
und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile.             18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und
                                                                  Kosten.
                                                              18.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis.
                                                              Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknah-
                                                              mepreises für die Anteile ermittelt die Depotbank unter

                                                                                                                        11
Mitwirkung der Gesellschaft bewertungstäglich den Wert       –   Kosten für den Druck und Versand der für die Anle-
der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensge-                   ger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte,
genstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert).    –   Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halb-
Die Division des Inventarwertes durch die Zahl der ausge-        jahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise
gebenen Anteilscheine ergibt den „Anteilwert“.                   und ggf. der Ausschüttungen,
Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens           –   Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch
sind alle Börsentage.                                            den Abschlussprüfer der Gesellschaft,
18.2. Aussetzung der Errechnung des                          –   Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungs-
     Ausgabe-/Rücknahmepreises.                                  grundlagen und der Bescheinigung, dass die steuer-
                                                                 lichen Angaben nach den Regeln des deutschen
Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und            Steuerrechts ermittelt wurden,
Rücknahmepreises zeitweilig unter denselben Vorausset-
zungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind         –   Kosten für den Vertrieb.
unter Punkt 16.4 (Aussetzung der Anteilrückgabe) näher      Die Kostenpauschale kann dem Sondervermögen jeder-
erläutert.                                                  zeit entnommen werden.

18.3. Ausgabeaufschlag.                                     19.2. Sonstige Aufwendungen.
Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert      Daneben können die folgenden Aufwendungen dem
ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeauf-        Sondervermögen zusätzlich belastet werden:
schlag beträgt bis zu 2 % des Anteilwertes. Dieser Aus-      –   im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräu-
gabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer           ßerung von Vermögensgegenständen entstehende
die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzeh-           Kosten,
ren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine        –   bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der
Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Sondervermö-
                                                                 banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländi-
gens dar. Die Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag
                                                                 scher Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zu-
zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermit-         sammenhang stehende Steuern,
telnde Stellen weitergeben.
                                                             –   Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden
18.4. Rücknahmeabschlag.                                         Kontoführung entstehen.
Bei Festsetzung eines Rücknahmepreises wird vom An-         19.3. Zusammensetzung der Total Expense
teilwert ein Rücknahmeabschlag abgezogen. Der Rück-              Ratio.
nahmeabschlag beträgt bis zu 1 % des Anteilwertes.
Dieser Rücknahmeabschlag kann insbesondere bei kurzer       Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermö-
Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar       gens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transakti-
ganz aufzehren. Der Rücknahmeabschlag wird in voller        onskosten) offen gelegt und als Quote des durchschnittli-
Höhe dem Sondervermögen zugeführt.                          chen Fondsvolumens ausgewiesen („Total Expense Ra-
                                                            tio“-TER). Diese setzt sich zusammen aus:
18.5. Veröffentlichung der Ausgabe- und                      –   Kostenpauschale, die gemäß Punkt 19.1 für die
     Rücknahmepreise.                                            Verwaltung des Sondervermögens erhoben wird,
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig           –   Lieferspesen bei Indexanpassungen,
unter www.indexchange.com veröffentlicht.
                                                             –   banküblichen Depotgebühren, ggf. einschließlich
18.6. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme                           der banküblichen Kosten für die Verwahrung aus-
     der Anteile.                                                ländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Ge-              Zusammenhang stehende Steuern,
sellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausga-       –   Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden
bepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw.             Kontoführung entstehen.
Rücknahmepreis (Anteilwert abzüglich Rücknahmeab-
schlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten.                20. Besonderheiten beim Erwerb von
Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können             anderen Investmentanteilen.
Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Ver-
trieb von Anteilen über Dritte können auch höhere Kosten    Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermö-
als der Ausgabepreis berechnet werden.                      gens wird eine Verwaltungsvergütung für die im Sonder-
                                                            vermögen gehaltenen anderen Investmentanteile berech-
                                                            net.
19. Verwaltungs- und sonstige Kosten.
                                                            Diese Verwaltungsvergütung kann, muss aber nicht die
19.1. Kostenpauschale.                                      unter Punkt 19.1 genannten Kostenbestandteile umfas-
Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine         sen. Daneben sind sonstige nicht von der Verwaltungs-
Kostenpauschale.                                            vergütung erfasste Gebühren, Kosten, Steuern, Provisio-
                                                            nen und sonstigen Aufwendungen von den Anlegern des
Diese beträgt 0,3 % p. a. des durchschnittlichen Wertes
                                                            Sondervermögens gesondert zu tragen. Neben den unter
des Sondervermögens.
                                                            Punkt 19.1 und 19.3 genannten Aufwendungen können
Mit dieser Pauschale sind folgende Vergütungen und          auch Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung
Aufwendungen abgedeckt:                                     von Rechtsansprüchen und im Zusammenhang mit den
 –   Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens       Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende
     (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten),         Steuern für die anderen Investmentanteile geltend ge-
 –   Vergütung der Depotbank,                               macht werden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass
                                                            ein wesentlicher Teil der geleisteten Vergütung als Be-
 –   Lizenzgebühren für die Nutzung des zugrunde lie-
                                                            standsprovision an die Vermittler der anderen Investment-
     genden Index,
                                                            anteile weitergegeben wird.

12
Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabe-         c) 15. April eines jeden Jahres.
aufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die          Die Höhe der Zwischenausschüttung steht im Ermessen
dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme          der Gesellschaft. Sie ist nicht verpflichtet, die gesamten
von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet             bis zum Zeitpunkt einer Zwischenausschüttung ange-
worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die     sammelten ausschüttbaren Erträge gemäß Absatz 1 aus-
dem Sondervermögen von einer in- oder ausländischen          zuschütten, sondern sie kann die ordentlichen Erträge
Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der   auch bis zum nächsten Ausschüttungstermin vortragen.
die Gesellschaft durch Beteiligung verbunden ist, als
                                                             Durch die Zwischenausschüttungen soll eine Abweichung
Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehal-
                                                             der Performance des Sondervermögens gegenüber der
tenen Anteile berechnet wurde.
                                                             Performance des zugrunde liegenden Index minimiert
Das Sondervermögen ist nicht Teilfonds einer Umbrella-       werden. Sollte aufgrund einer wesentlichen Änderung in
Konstruktion.                                                der Zusammensetzung der Indexwertpapiere dieser
                                                             Zweck nicht mehr erreicht werden, so behält sich die
21. Anteilklassen.                                           Gesellschaft vor, die Termine der Zwischenausschüttun-
                                                             gen zu ändern.
Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Rechte. Anteil-
klassen werden nicht gebildet.
                                                             25. Gutschrift der Ausschüttungen.
22. Regeln für die Ermittlung und Ver-                       Soweit die Anteile in einem Depot bei der Depotbank
    wendung der Erträge.                                     verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die
                                                             Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei
Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen ein so        anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können
genanntes Ertragsausgleichsverfahren an. Das bedeutet,       zusätzliche Kosten entstehen.
dass die während des Geschäftsjahres angefallenen
anteiligen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des      26. Auflösung und Übertragung des
Ausgabepreises bezahlen muss und die der Verkäufer von
Anteilscheinen als Teil des Rücknahmepreises vergütet            Sondervermögens.
erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung
des Ertragsausgleichs werden die angefallenen Aufwen-
                                                             26.1. Allgemeines.
dungen berücksichtigt.                                       Die Anleger sind nicht berechtigt, die Auflösung des Son-
                                                             dervermögens zu verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch
Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankun-
                                                             die Verwaltung eines Sondervermögens unter Einhaltung
gen im Verhältnis zwischen Erträgen und sonstigen Ver-
mögensgegenständen auszugleichen, die durch Nettomit-        einer Kündigungsfrist von 13 Monaten durch Bekanntma-
                                                             chung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber
telzuflüsse oder Nettomittelabflüsse aufgrund von Anteil-
                                                             hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht kündigen.
käufen oder -rückgaben verursacht werden. Denn jeder
Nettomittelzufluss liquider Mittel würde andernfalls den     Des Weiteren erlischt das Recht der Gesellschaft, das
Anteil der Erträge am Inventarwert des Sondervermögens       Sondervermögen zu verwalten, wenn das Insolvenzverfah-
verringern, jeder Abfluss ihn vermehren.                     ren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet ist oder
                                                             mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, durch den
Im Ergebnis führt das Ertragsausgleichsverfahren dazu,
                                                             der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
dass der Ausschüttungsbetrag je Anteil nicht durch die
unvorhersehbare Entwicklung des Sondervermögens bzw.         mangels Masse nach § 26 der Insolvenzordnung abge-
                                                             wiesen wird. In diesen Fällen geht das Verfügungsrecht
des Anteilumlaufs beeinflusst wird. Dabei wird in Kauf
                                                             über das Sondervermögen auf die Depotbank über, die
genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor
dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf            das Sondervermögen abwickelt, oder mit Genehmigung
                                                             der BaFin einer anderen Kapitalanlagegesellschaft die
Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form
                                                             Verwaltung überträgt.
einer Ausschüttung zurückerhalten und versteuern müs-
sen, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen        26.2. Verfahren bei Auflösung eines Sonder-
der Erträge nicht mitgewirkt hat.                                 vermögens.
                                                             Die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen werden
23. Geschäftsjahr und Ausschüttungen.                        eingestellt.
Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 1.          Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des
Juni und endet am 31. Mai.                                   Sondervermögens abzüglich der noch durch das Sonder-
                                                             vermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflö-
24. Ausschüttungsmechanik.                                   sung verursachten Kosten werden an die Anleger verteilt,
                                                             wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Sonder-
Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des
                                                             vermögen Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationser-
Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens
                                                             löses haben.
angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten
Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen        Die Depotbank ist berechtigt, nicht abgerufene Liquida-
sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften         tionserlöse nach einer Frist von zwölf Monaten bei dem für
an die Anleger aus. Veräußerungsgewinne und sonstige         die Gesellschaft zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.
Erträge können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen       Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwal-
werden.                                                      tungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den
Die Schlussausschüttung erfolgt am 15. Juli eines jeden      Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätes-
Jahres. Darüber hinaus wird die Gesellschaft unterjährig     tens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des
zu folgenden Terminen Zwischenausschüttungen vorneh-         Sondervermögens wird der Auflösungsbericht im elektro-
men:                                                         nischen Bundesanzeiger und darüber hinaus unter
                                                             www.indexchange.com bekannt gemacht.
a) 15. Oktober
b) 15. Januar

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