Grundbesitz europa Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen gültig ab 1. Oktober 2021 - DWS
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DWS Grundbesitz GmbH grundbesitz europa Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen gültig ab 1. Oktober 2021 h Österreic leger in Nur für An
Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich Die DWS Grundbesitz GmbH („DWS“) hat der österreichischen Besondere, mit dieser Veranlagung Finanzmarktaufsichtsbehörde ihre Absicht angezeigt, Anteile an verbundene Risiken bestimmten Anteilklassen des Immobilien-Sondervermögens Mit einer Anlage in den Fonds können neben der Chance auf (nachfolgend auch „Fonds“) „grundbesitz europa“ gemäß § 31 Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken ver- Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz („AIFMG“) an bunden sein. Damit gehen insbesondere folgende Risiken einher: professionelle Anleger zu vertreiben. Zusätzlich hat die DWS er- folgreich das Anzeige- und Registrierungsverfahren gemäß § 49 Risiko der Rücknahmeaussetzung bei Fondsanteilen/ AIFMG für den grundbesitz europa durchgeführt und ist entspre- Liquiditätsrisiko chend berechtigt die Anteile am grundbesitz europa auch an Immobilien können – anders als z.B. Aktien – nicht kurzfristig Privatkunden zu vertreiben. veräußert werden. Wenn sehr viele Anleger gleichzeitig Antei- le zurückgeben möchten, reichen die im Fonds vorhandenen Weder der grundbesitz europa noch die DWS Grundbesitz liquiden Mittel möglicherweise nicht aus, um diese Anteilrück- GmbH unterliegt einer Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehör- gaben zu bedienen. In diesen Fällen muss die Gesellschaft die de (FMA) oder einer sonstigen österreichischen Behörde. Die Rücknahme der Anteile zeitweise aussetzen. Dies hat zur Folge, Aufsicht obliegt ausschließlich der Bundesanstalt für Finanz- dass die Anleger – ggf. längere Zeit – nicht über ihr investiertes dienstleistungsaufsicht (BaFin). Weder ein etwaiger Prospekt Kapital verfügen können. In letzter Konsequenz kann es zur Ab- noch ein Kundeninformationsdokument (KID) oder ein Verein- wicklung des Fonds mit der Folge der Veräußerung sämtlicher fachter Prospekt wurden von der FMA oder einer sonstigen Vermögenswerte kommen. Da die Immobilien in diesem Fall oft österreichischen Behörde geprüft. Die FMA oder eine sonstige nur schrittweise oder zu ungünstigen Preisen verkauft werden österreichische Behörde haften nicht für die Richtigkeit oder können, muss ein Anleger unter Umständen auf eine längere Vollständigkeit der Vertriebsunterlagen. Rückzahlung seines eingezahlten Kapitals – ggf. bis zur vollstän- digen Abwicklung des Fonds – warten. Der Erlös kann erheblich Der vorliegende Verkaufsprospekt ist kein Prospekt gemäß unter dem Wert des eingezahlten Kapitals liegen. österreichischem Kapitalmarktgesetz („KMG“) und wurde entsprechend nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetztes Immobilienrisiko erstellt, geprüft/gebilligt oder veröffentlicht. Es besteht keine Die Mieterträge des Fonds können z.B. infolge von Leerständen Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts nach KMG, da die oder zahlungsunfähigen Mietern sinken. Objekte an bestimm- Ausnahmebestimmung des § 3 Absatz 1 Z 4 KMG anwendbar ten Standorten können für Mieter an Attraktivität verlieren. ist. Der vorliegende Prospekt ist ein nach deutschem Recht Infolgedessen sind nur geringere Mieten erzielbar. Der Wert erstellter Prospekt, der essenzielle Informationen zum gegen- der Immobilien kann wegen geringerer Mieteinnahmen oder ständlichen Fonds enthält und sollte vor einer etwaigen Anlage Marktänderungen sinken. Die Instandhaltung der Objekte kann in den Fonds genau geprüft werden. Interessenten sollten auch teurer werden als geplant. Mögliche Änderungen im Steuerrecht die Risikohinweise im Prospekt beachten. können den Ertrag aus der Immobilie beeinflussen. Der Nettoinventarwert sowie die Ausgabe- und Rücknahmeprei- Risiko aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften se werden mindestens zweimal im Monat auf der Internetseite Wenn der Fonds Immobilien indirekt über eine Gesellschaft realestate.dws.com veröffentlicht. erwirbt, können sich neben den Immobilienrisiken Risiken aus Änderungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben; dies gilt Der Prospekt einschließlich der Allgemeinen und Besonderen insbesondere bei Investitionen im Ausland. Anlagebedingungen, die Kundeninformationsdokumente (KID) sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind auf der Internet- Risiko aus der eingeschränkten Verfügbarkeit/Mindesthaltefrist seite realestate.dws.com in deutscher Sprache abrufbar. Anders als Bestandsanleger können Neuanleger nicht von ei- nem Freibetrag profitieren. Daher können sie auf Änderungen Die folgenden Anteilklassen des grundbesitz europa werden der Rahmenbedingungen (z.B. fallende Immobilienpreise) nur in Österreich vertrieben: nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der - RC (WKN: 980700), (ISIN: DE0009807008) zwölfmonatigen Ankündigungsfrist und damit – im Vergleich zu - IC (WKN: A0NDW8), (ISIN: DE000A0NDW81) Bestandsanlegern – nur mit Verzögerung reagieren. Dieses Risiko gilt ebenso für Bestandsanleger, die Anteile im Umfang von mehr als 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr zurückgeben möchten.
Besonderes Preisänderungsrisiko Allgemeine Hinweise zur Besteuerung Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der zwölf- ausländischer Immobilien-Sondervermögen monatigen Ankündigungsfrist können Wertverluste auftreten, bei österreichischen Anlegern indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber Diese allgemeinen Hinweise zur Einkommens- und Körper- dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der schaftsbesteuerung enthalten eine kurze Zusammenfassung Neuanleger für seine Anteile einen Rücknahmepreis erhält, der betreffend einige wichtige Grundsätze, die im Zusammenhang niedriger ist als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteiler- mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Antei- werbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwi- len an einem ausländischen Fonds in Österreich bedeutsam derruflichen Rückgabeerklärung. Der erzielte Rückgabepreis sind. Die Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch, sämt- liegt ggf. unter dem Rücknahmepreis, den Bestandsanleger bei liche steuerlichen Überlegungen vollständig wiederzugeben sofortiger Rückgabe erzielen. Dieses Risiko gilt ebenso für Be- und geht auch nicht auf besondere Sachverhaltsgestaltungen standsanleger, die Anteile im Umfang von mehr als 30.000 Euro ein, die für einzelne potenzielle Anleger von Bedeutung sein pro Kalenderhalbjahr zurückgeben möchten. können. Sie soll keine rechtliche oder steuerliche Beratung darstellen und auch nicht als solche ausgelegt werden. Des Kreditrisiko Weiteren nimmt die Zusammenfassung nur auf Anleger Bezug, Wenn Immobilien des Fonds mit einem Kredit finanziert werden, die in Österreich der unbeschränkten Einkommen- oder Körper- wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Preis der schaftsteuerpflicht unterliegen und in rechtlicher und tatsächli- Fondsanteile aus (so genannter Hebeleffekt). Das gilt für Wert- cher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angebotene steigerungen ebenso wie für Wertminderungen. Anteile an einem ausländischen Fonds über eine inländische auszahlende bzw. depotführende Stelle halten. Die Darstellung Eine ausführliche Beschreibung der Risiken finden Sie im basiert auf den derzeit gültigen österreichischen Steuergeset- Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. zen, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sowie den Richt- linien der Finanzverwaltung und deren jeweiliger Auslegung, die alle Änderungen unterliegen können. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschrie- benen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Das steuerliche Risiko trägt jedenfalls der Anleger. 1. Unbeschränkte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht Natürliche Personen, die in Österreich einen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Bundesabgabenord- nung („BAO“) haben, unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer in Österreich (unbeschränkte Einkommen- steuerpflicht). Natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuerpflicht in Öster- reich (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Körperschaften, die in Österreich ihren Ort der Geschäftsleitung und/oder ihren Sitz gemäß § 27 BAO haben, unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Körperschaftsteuer in Österreich (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht). Körperschaften, die weder Ort der Geschäftsleitung noch Sitz in Österreich haben, unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuer- pflicht in Österreich (beschränkte Körperschaftsteuerpflicht).
2. Definition des ausländischen der Wertzuwächse der zu Grunde liegenden Immobilien, die sich Immobilienfonds aus jährlich vorzunehmenden Bewertungen ergeben, und stellen Gemäß § 42 Immobilien-Investmentfondsgesetz („ImmoInvFG“) somit im Wesentlichen unrealisierte Wertsteigerungen dar. Die gelten als ausländische Immobilienfonds: Wertpapier- und Liquiditätsgewinne umfassen Zinseinnahmen –– AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat abzgl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen. nicht Österreich ist, ausgenommen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Absatz 3 des Körperschaftsteuer- Soweit Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne ausländi- gesetzes fallenden Körperschaft vergleichbar sind; und sche Immobilien betreffen, die in einem Staat gelegen sind, mit –– subsidiär, jede einem ausländischen Recht unterstehende dem das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien, unabhängig von („DBA“) die Befreiungsmethode vorsieht, muss der Jahresge- ihrer Rechtsform, deren Vermögen nach dem Gesetz, der winn des Fonds entsprechend reduziert werden. Soweit die Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne ausländische der Risikostreuung angelegt ist, wenn eine der folgenden Immobilien betreffen, die in einem Staat gelegen sind, mit Voraussetzungen erfüllt ist: dem das DBA die Anrechnungsmethode vorsieht, bleiben diese –– die Veranlagungsgemeinschaft unterliegt im Ausland Gewinne Bestandteil des Jahresgewinns des Fonds, wobei die tatsächlich direkt oder indirekt keiner der österreichischen ausländische Steuer unter Berücksichtigung der allgemeinen Körperschaftsteuer vergleichbaren Steuer; Begrenzungen (wie insbesondere des Anrechnungshöchstbe- –– die Gewinne der Veranlagungsgemeinschaft unterliegen trags) auf die österreichische Einkommen- oder Körperschaft- im Ausland einer der österreichischen Körperschaftsteuer steuer anrechenbar ist. Dasselbe gilt im Anwendungsbereich vergleichbaren Steuer, deren anzuwendender Steuersatz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend weniger als 15% beträgt; oder die Vermeidung von Doppelbesteuerungen. –– die Veranlagungsgemeinschaft ist im Ausland Gegen- stand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Der so ermittelte Jahresgewinn des Fonds stellt auch die steu- Steuerbefreiung. erliche Bemessungsgrundlage für die Ertragsbesteuerung auf Ebene des Anlegers dar. Bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG gilt das Vermögen stets als nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die Anteile (§ 42 ImmoInvFG). an einem ausländischen Fonds halten, unterliegen mit ausschüt- tungsgleichen Erträgen des ausländischen Fonds (Punkt 4.) und mit realisierten Wertsteigerungen aus dem Verkauf der Anteile 3. Allgemein an einem ausländischen Fonds (Punkt 5.) der Einkommen- bzw. Ein ausländischer Fonds gilt für steuerliche Zwecke als trans- Körperschaftsteuerpflicht. Ausschüttungen sind hingegen parentes Gebilde, sodass auf dessen Ebene keine Besteuerung steuerlich unbeachtlich. Im Fall von so genannten „schwarzen“ erfolgt. Dessen Einkünfte werden vielmehr direkt dem Anleger Fonds, deren steuerrelevante Daten nicht von einem steuer zugerechnet, bei dem sie der Einkommen- oder Körperschaft- lichen Vertreter ermittelt werden, können negative steuerliche steuer unterworfen werden. Allerdings ist der ausländische Konsequenzen eintreten (Punkt 6.). Fonds Einkünfteermittlungssubjekt, weil auf Ebene des Fonds die Ermittlung des Jahresgewinns und damit auch der steuerli- chen Bemessungsgrundlage des Anlegers erfolgt. 4. Ausschüttungsgleiche Erträge Gewinne eines ausländischen Fonds gelten zum Zeitpunkt der Gemäß § 14 Absatz 2 ImmoInvFG setzt sich der Jahresgewinn Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung rele- eines Fonds im Wesentlichen aus (i) den Bewirtschaftungsge- vanten Daten durch die Oesterreichische Kontrollbank Aktien- winnen, (ii) den Aufwertungsgewinnen und (iii) den Wertpa- gesellschaft auf Grund einer fristgerechten Meldung als ausge- pier- und Liquiditätsgewinnen zusammen. Der Umfang dieser schüttet (vgl. § 40 Absatz 1 Z 2 Buchstabe b) ImmoInvFG). Gewinnkategorien ist in § 14 Absatz 3 bis 5 ImmoInvFG genau definiert: Die Bewirtschaftungsgewinne errechnen sich aus den Gemäß § 93 Absatz 1 Einkommensteuergesetz („EStG“) kommt erhaltenen Erträgen für die entgeltliche Überlassung von Immo- es bei Vorliegen einer inländischen auszahlenden Stelle zum Ab- bilien zzgl. sonstiger Erträge aus der laufenden Bewirtschaftung zug von Kapitalertragsteuer („KESt“) zum besonderen Steuersatz abzgl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen von 27,5% auf die ausschüttungsgleichen Erträge. (aber ohne Abschreibungen). Die Aufwertungsgewinne sind 80%
Im Fall von natürlichen Personen, die Anteile an einem ausländi- Betriebsvermögen halten, Einkünfte aus realisierten Wertsteige- schen Fonds im Privatvermögen halten, gelten sämtliche Erträ- rungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden ge, d. h. auch Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne als müssen (nichtsdestotrotz ist der besondere Einkommensteu- Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abzug von KESt hat End- ersatz von 27,5% anwendbar). Auf Antrag werden sämtliche besteuerungswirkung; das bedeutet, dass über den Abzug von einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Absatz 1 EStG KESt hinaus keine Einkommensteuerpflicht besteht. In diesem unterliegenden Einkünfte der natürlichen Person zum niedrige- Fall muss der Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge aus ren progressiven Einkommensteuersatz veranlagt (Regelbesteu- dem ausländischen Immobilienfonds nicht in seine Einkom- erungsoption gemäß § 27a Absatz 5 EStG). mensteuererklärung aufnehmen. Auf Antrag werden sämtliche einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Absatz 1 EStG Im Fall von Kapitalgesellschaften unterliegen die Veräußerungs- unterliegenden Einkünfte zum niedrigeren progressiven Ein- gewinne der Körperschaftsteuer in Höhe von 25%. KESt kann kommensteuertarif veranlagt (Regelbesteuerungsoption gemäß auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Unter den § 27a Absatz 5 EStG). Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG kommt es von vornherein nicht zum Abzug von KESt. Im Fall von natürlichen Personen, die Anteile an einem auslän- dischen Fonds im Betriebsvermögen halten, werden die aus- 6. Schwarze Fonds schüttungsgleichen Erträge aus dem ausländischen Fonds unter Neben den oben beschriebenen so genannten „weißen“ die betrieblichen Einkunftsarten subsumiert. Die Besteuerung Fonds gibt es noch die so genannten „schwarzen“ Fonds. entspricht der oben dargestellten Vorgangsweise betreffend na- Als „schwarze“ Fonds gelten ausländische Fonds, bei denen türliche Personen, welche die Anteile im Privatvermögen halten. die für die ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten nicht durch einen steuerlichen Vertreter (das ist ein inländischer Im Fall von Kapitalgesellschaften unterliegen die ausschüttungs- Wirtschaftstreuhänder oder eine Person, die vergleichbare gleichen Erträge der Körperschaftsteuer in Höhe von 25%. KESt fachliche Q ualifikationen nachweist) bei der Oesterreichischen kann auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Unter den Kontrollbank Aktiengesellschaft gemeldet werden. Daraus Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG kommt es von vornherein resultieren die folgenden negativen steuerlichen Konsequenzen nicht zum Abzug von KESt. (vgl. § 40 Absatz 2 Z 2 ImmoInvFG): –– Ausschüttungen des ausländischen Fonds sind zur Gänze 5. Veräußerung von Anteilen steuerpflichtig. Gemäß § 40 Absatz 3 ImmoInvFG führt die Veräußerung von –– Die ausschüttungsgleichen Erträge des ausländischen Fonds Anteilen an einem ausländischen Fonds (dazu zählt auch die sind in Höhe von 90% des Unterschiedsbetrages zwischen Rückgabe von Anteilen durch den Anleger an den ausländischen dem ersten und dem im letzten vorangegangenen Kalender- Immobilienfonds) zu Einkünften aus realisierten Wertsteige- jahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch in rungen gemäß § 27 Absatz 3 EStG, welche dem KESt-Abzug Höhe von 10% des am Ende des vorangegangenen Kalender- von 27,5% unterliegen. Die Bemessungsgrundlage entspricht jahres festgesetzten Rücknahmepreises zu schätzen. dem Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten der Anteile. Im Fall von natürlichen Perso- Gemäß § 40 Absatz 2 Z 3 ImmoInvFG kann der Anleger selbst nen, die Anteile an einem ausländischen Immobilienfonds im den Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge oder der Privatvermögen halten, bleiben Anschaffungsnebenkosten wie Steuerfreiheit der tatsächlichen Ausschüttungen gegenüber beispielsweise Ausgabeaufschläge außer Betracht. Ein Abzug dem Abzugsverpflichteten erbringen, der, je nachdem, die KESt der im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Kosten ist zu erstatten oder nach zu belasten und/oder die Anschaffungs- nicht möglich. Um Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbe- kosten der Anteile am ausländischen Fonds (im Hinblick auf eine steuerung zu vermeiden, werden die Anschaffungskosten (i) um spätere Veräußerung der Anteile) zu korrigieren hat. bereits besteuerte ausschüttungsgleiche Erträge erhöht und (ii) um steuerfreie Ausschüttungen reduziert. Im Fall von natürlichen Personen, die Anteile an einem auslän- dischen Fonds im Privatvermögen halten, hat der KESt-Abzug Endbesteuerungswirkung, während im Fall von natürlichen Personen, die Anteile an einem ausländischen Fonds im
Verkaufsprospekt und Einführung Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Immobilien- §§ 12, 17 ZPO). Anleger, die Verbraucher sind (s. auch nachste- Sondervermögen „grundbesitz europa“ (das „Sonderver hende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können mögen“) erfolgt auf der Grundlage des Verkaufsprospekts, auch vor einem zuständigen Gericht am Wohnsitz Klage erheben. der wesentlichen Anlegerinformationen und der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbindung mit den „Besonderen Laut § 303 Absatz 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) sind Anlagebedingungen“ in der jeweils geltenden Fassung. Die sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und die „Besonderen Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu Anlagebedingungen“ (zusammen die „Anlagebedingungen“) versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommuni sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. kation mit den Anlegern in deutscher Sprache führen. Dieser Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils Die DWS Grundbesitz GmbH hat sich zur Teilnahme an Streit- an dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wesentlichen Anlegerinformationen und dem letzten veröffent- verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombuds- lichten Jahresbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht stelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment veröffentlichten Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertrags- und Asset Management e.V. („BVI“) als zuständige Verbraucher- schluss in der geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung zu schlichtungsstelle anrufen. Diese Gesellschaft nimmt an dem stellen. Der am Erwerb eines Anteils Interessierte ist zudem Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der über den jüngsten Nettoinventarwert des grundbesitz europa zu Ombudsstelle für Investmentfonds lauten: informieren. Büro der Ombudsstelle des BVI Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Unter den Linden 42, 10117 Berlin Anteilen an dem Sondervermögen auf der Basis von Auskünften Tel.: (030) 6 44 90 46-0, Fax: (030) 6 44 90 46-29 oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und den Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/ ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. consumers/odr eine europäische Online-Streitbeilegungs- plattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die Der Verkaufsprospekt ist von der DWS Grundbesitz GmbH außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online- („Gesellschaft“ oder „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) erstellt Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. und wird von dieser herausgegeben. Er richtet sich an Inter- Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: info@dws.com. essenten, die eine mittelbare Investition in ein Immobilienpro- dukt mit Schwerpunkt in Europa wünschen. Er berichtet über Verbraucher sind natürliche Personen, die in den grundbesitz die für eine Anlageentscheidung bedeutsamen Angaben bzgl. europa zu einem Zweck investieren, der überwiegend w eder des Sondervermögens (einschließlich der Besonderheiten der ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen jeweiligen Anteilklasse), insbesondere wesentliche Risiken, Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken Kosten, die Anlagestrategie und die Anteile einschließlich deren handeln. Ausgabe- und Rücknahmemodalitäten. Die Anzahl der Anteile ist nicht beschränkt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege Dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger zustande gekommen sind, können sich die Verbraucher auch sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden zugrunde gelegt. (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft gilt folgende E-Mail-Adresse: Für die meisten Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrags- info@dws.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungs- verhältnis ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig stelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu (gemäß § 19 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“, § 32b sowie einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften Vertriebsgestattungen und -beschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzver Die Anteile an dem Sondervermögen sind derzeit nur zum träge über Finanzdienstleistungen können sich die Verbraucher Vertrieb in Deutschland und Österreich zugelassen. auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt am Main, US-Personen Tel.: (069) 2388-1907 oder -1906, Fax: (069) 2388-1919, Die DWS Grundbesitz GmbH bzw. das Sondervermögen sind E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, wenden. und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Schieds Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäß verfahren unberührt. dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundes Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile stehen gemäß § 245 KAGB im Eigentum der Gesellschaft, die des Sondervermögens dürfen weder in den Vereinigten Staaten sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Der Anleger wird noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten durch den Erwerb der Anteile Treugeber und hat schuldrecht oder verkauft werden. Kaufinteressenten bzw. Anleger müssen liche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Mit den Anteilen sind ggf. darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder grundsätzlich keine Stimmrechte verbunden (zu Ausnahmen im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen s. insbesondere Kapitel „Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche der Anleger“). Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapital Eine Verwahrstelle ist mit der Überwachung des Bestands der gesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bzw. zum Sondervermögen gehörenden Immobilien beauftragt; die eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung Gesellschaft darf nur mit Zustimmung der Verwahrstelle über gegründet werden. die zum Sondervermögen gehörenden Immobilien verfügen. Zum Schutz der Anleger ist eine Verfügungsbeschränkung in In Frankreich ansässige Personen das Grundbuch einzutragen. Wenn kein Register besteht, ist Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Informationen und die Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung sicherzustellen. Anteile an dem Sondervermögen sind nicht für den Vertrieb an Weitergehende Informationen können dem Kapitel „Verwahr natürliche und juristische Personen bestimmt, die in Frankreich stelle“ entnommen werden. ansässig sind. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der ZPO, ggf. dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung und DWS Grundbesitz GmbH die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Frankfurt am Main, 1. Oktober 2021 Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Die Geschäftsführung Der jeweils gültige Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthält aktuelle Angaben über die Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Gremien sowie über das gezeichnete und eingezahlte Kapital und das haftende Eigen- kapital der Gesellschaft und der Verwahrstelle. Dieser Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die Angaben wurden nach bester Kenntnis zusammengestellt, es wurden nach Ansicht der Gesellschaft keine wesentlichen Umstände ausgelassen. Im Falle wesentlicher Änderungen wird dieser Verkaufsprospekt aktualisiert. grundbesitz europa I Verkaufsprospekt 1
Inhaltsverzeichnis Verkaufsprospekt und Einführung Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Sondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung, Laufzeit, Anteilklassen . . 5 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Kursänderungsrisiko von Aktien und zum Risikomanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 sonstigen Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Übersicht über die Ziele, Anlagepolitik, Ertragsverwendung Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 und Rückgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung . . . . . . 7 Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften . . . . . . . 15 Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Risiken bei Wertpapier-Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Risiken bei Wertpapier-Pensionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . 15 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Risiken im Zusammenhang mit der Investition Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kein Einsatz eines Prime Brokers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Marktrisiko im Zusammenhang Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 mit Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Risiken einer Investition in das Sondervermögen . . . . . . . . . . . . 9 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität Schwankungen des Anteilwertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 des Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang Längere Mindestbindung für Neuanleger . . . . . . . . . . . . . . . . 9 mit vermehrten Zeichnungen und Rückgaben Besonderes Preisänderungsrisiko für Neuanleger . . . . . . . . . 9 (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses Risiken durch vermehrte Rückgaben durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 oder Ausgabe neuer Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Aussetzung der Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . 10 Risiko aus der Anlage in bestimmte Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/ Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Erlöschen des Verwaltungsrechts/ Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Abwicklung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Liquiditätsrisiko im Zusammenhang mit Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 auf die Verwahrstelle zum Zwecke der Abwicklung . . . . . . . 11 Risiken bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . 17 Änderung der Anlagepolitik oder Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . 18 der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken Übertragung aller Vermögensgegenstände (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 des Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehen . . . . . . . . . . 18 Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Pensionsgeschäften . . 18 Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens . . . 18 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . 11 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Einstellung der Ausgabe neuer Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Naturkatastrophen oder fehlende Beachtung von Ermessensausübung bei der Verwaltung Nachhaltigkeit (operationelle Risiken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Risiken der negativen Wertentwicklung Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 des Sondervermögens (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verwahrrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition, Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen der Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 und der Belastung mit einem Erbbaurecht . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko der Änderung der steuerlichen Bewertungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wesentliche Risiken aus der Liquiditätsanlage . . . . . . . . . . . 14 Gewerbesteuerliches Risiko wegen aktiver Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 unternehmerischer Bewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Erläuterung des Risikoprofils des Sondervermögens . . . . . . . . 19 2 grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Einlieferungspflicht für effektive Stücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Investitionsentscheidungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anteilklassen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wesentliche Anlagegrenzen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen . . . . . . . . . . . 39 Reform des Investmentsteuergesetzes zum 1. Januar 2018 . . . 22 Erwerb von Anteilen in der Anteilklasse IC – Profil des typischen Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mindestanlagesumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Bewerter und Bewertungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Art und Hauptmerkmale beider Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . 39 Externe Bewerter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Bewertung von Immobilien und Beteiligungen Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 an Immobilien-Gesellschaften vor Ankauf . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Laufende Bewertung von Immobilien Mindesthalte- und Rückgabefristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften . . . . . . . . . . . 23 Ermittlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises . . . . . . . . . . 41 Bewertungsmethodik zur Ermittlung von Verkehrswerten Order-Annahmeschluss und Abrechnung bei Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 von Kauf-/Verkaufsaufträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik . . . . . . . . . . . 25 Verfahren bei der Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Anlagegegenstände im Einzelnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bewertung von Immobilien, Bauleistungen, Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . 28 Liquiditätsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Belastung mit einem Erbbaurecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Besondere Bewertungsregeln Liquiditätsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 für einzelne Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Anforderungen für Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Nichtnotierte Schuldverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Anforderungen für Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Anlagegrenzen für Wertpapiere Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 und Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile Mindestliquidität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 und Wertpapier-Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kreditaufnahme und Belastung von Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände . . . . 43 Vermögensgegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wertpapier-Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Derivate zu Absicherungszwecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Zusammengesetzte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . 43 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ausgabeaufschlag/Rücknahmeabschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . 44 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . 44 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger . . . . . . . . 44 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 In Wertpapieren verbriefte Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Notierte und nichtnotierte Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Immobilien als Basiswert für Derivategeschäfte . . . . . . . . . . . . 35 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Derivategeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken . . . . 35 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . 49 Wertpapier-Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Wertpapier-Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Sonstige Informationen, insbesondere Angaben Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 zu Provisionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Ermittlung und Verwendung der Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Ermittlung der Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 der Bewertung („Haircut-Strategie“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Verwendung der Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Anlage von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Zwischenausschüttungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Wirkung der Ausschüttung auf den Anteilwert . . . . . . . . . . . . . 52 Einsatz von Leverage (Hebelwirkung)/Fremdkapital . . . . . . . . . 36 Gutschrift der Ausschüttungen/Kosten Dritter . . . . . . . . . . . . . 52 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Steuervorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) . . . . . . . . . . . . . . . 53 Anteilklassen und faire Behandlung der Anleger . . . . . . . . . . . 38 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) . . . . . . . . . . . . . 55 grundbesitz europa I Verkaufsprospekt 3
Steuerausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Ausländische Quellensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen . . . . . . . . . . . 57 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen . . . . . . 57 Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Beschränkte Steuerpflicht in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 3%-Steuer in Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Hinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Auslagerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Interessenkonflikte bei Dienstleistungsverhältnissen und Auslagerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Faire Behandlung der Anleger/ Umgang mit Interessenkonflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Leitmotiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Faire Behandlung der Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 (Potenzielle) Wesentliche Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . 60 Berichte, Geschäftsjahr, Prüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Regelungen zur Auflösung, Verschmelzung und Übertragung des Sondervermögens sowie einer Anteilklasse . . . . . . . . . . . . 61 Auflösung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Verfahren bei Auflösung des Sondervermögens sowie einer Anteilklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Verschmelzung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Verfahren bei der Verschmelzung von Sondervermögen . . . . . 62 Übertragung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 KAGB und sonstige wesentliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Weitere Sondervermögen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden . . . . . . . . . . 64 Anhang: Auslagerungen und Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Auslagerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Angaben zu: Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Gremien . . . . . . . . . . . . . . 70 Externe Bewerter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Anhang: Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 4 grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Sondervermögen Sondervermögens und bis zur Auflegung der Anteilklasse IC am 1. April 2008 ausgegebenen Anteile am Sondervermögen sind Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung, seit dem 1. April 2008 solche der Anteilklasse RC. Die Währung Laufzeit, Anteilklassen beider Anteilklassen lautet auf Euro. Das Sondervermögen ist ein Immobilien-Sondervermögen im Sinne des KAGB. Es trägt die Bezeichnung „grundbesitz Ausgestaltungsmerkmale für die Anteilklassen einschließlich europa“. Es wurde am 27. Oktober 1970 unter dem vorheri- WKN/ISIN finden sich zusammenfassend auch in der Übersicht gen Fondsnamen „grundbesitz-invest“ für unbegrenzte Dauer „Anteilklassen im Überblick“. aufgelegt. Verkaufsunterlagen und Offenlegung Das Sondervermögen ist in Deutschland zugelassen und wird von Informationen zum Risikomanagement durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Der Verkaufsprospekt, die „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und „Besonderen Anlagebedingungen“, die wesentlichen Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem resberichte sind in gedruckter Form kostenlos in den Geschäfts- Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zuge- stellen der Deutsche Bank AG erhältlich oder können bei der lassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen DWS Grundbesitz GmbH und bei der DWS Investment GmbH Vermögen in Form von Sondervermögen an. Das Sonderver- (E-Mail-Adresse/Anschriften s. Rückseite des Verkaufsprospekts) mögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Das schriftlich angefordert werden. Zudem sind diese auch in elek- Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. tronischer Form auf den Internetseiten der DWS Grundbesitz Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital GmbH und der DWS Investment GmbH (Internetadressen hinaus besteht nicht. s. Rückseite des Verkaufsprospekts) abrufbar. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informa- der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei tionen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie diese Information Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) zeitgleich auf der Internetseite unter realestate.dws.com/Inves- und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen tieren/grundbesitz europa/Wertentwicklung allen Anlegern des den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- Sondervermögens im PDF-Format per Download zur Verfügung gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil stellen. Diese Zusatzinformationen sind nicht kostenpflichtig. („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlage Der Anleger muss dafür keine gesonderte Gebühr entrichten. bedingungen”). Anlagebedingungen für ein derartiges Sonder- vermögen wie das vorliegende Sondervermögen müssen vor Der Anleger kann zusätzliche Informationen über die Anlage- deren Verwendung von der BaFin genehmigt werden. grenzen des Risikomanagements dieses Sondervermögens, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen Der Geschäftszweck des Immobilien-Sondervermögens ist auf bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens verlangen. Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei Diese sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der ihm eingelegten Mittel beschränkt. Gesellschaft erhältlich. Die Gesellschaft kann für ein Sondervermögen verschiedene Übersicht über die Ziele, Anlagepolitik, Anteilklassen auflegen, mit denen jeweils unterschiedliche Ertragsverwendung und Rückgabe Rechte in Bezug auf Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag, von Anteilen Rücknahmeabschlag, Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, Verwal- Die Gesellschaft strebt für das Sondervermögen den Aufbau tungsvergütung, Mindestanlagesumme oder eine Kombination eines breit diversifizierten Immobilienportfolios mit Immobilien an dieser Merkmale verbunden sein können. Seit 1. April 2008 sind ausgewählten Standorten in Mitgliedsländern der Europäischen Anteile von zwei Anteilklassen erhältlich, die sich hinsichtlich Union („EU“) und des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“) der Verwaltungsvergütung, der erfolgsabhängigen Vergütung sowie sehr selektiv in Ländern außerhalb der EU/des EWR an. sowie der Mindestanlagesumme unterscheiden. Die Anteil- Das Immobilienportfolio soll hinsichtlich der Standorte, Gebäude, klassen tragen die Bezeichnung „RC“ und „IC“. Die verschie- Mieterstrukturen und Mietvertragslaufzeiten eine ausgewogene denen Ausgestaltungsmerkmale der beiden Anteilklassen sind Mischung aufweisen. Ziel des Sondervermögens ist die Erzielung in diesem Verkaufsprospekt unter „Ausgabe und Rücknahme einer regelmäßig positiven Jahresrendite mit stabilen jährlichen der Anteile“, unter „Ausgabeaufschlag/Rücknahmeabschlag“ Ausschüttungen bei möglichst geringen Wertschwankungen. sowie unter „Kosten“ beschrieben. Die seit Auflegung des Durch zielgerichtete Maßnahmen bei der Anlage und bei der grundbesitz europa I Verkaufsprospekt 5
Verwaltung der Objekte soll eine positive Wertentwicklung der und andere liquide Mittel können dem Abschnitt „Liquiditäts- Immobilien erreicht werden. anlagen“ entnommen werden. Beabsichtigt ist, die Anlage in liquide Mittel für das Sondervermögen gering zu halten, um eine Für das Sondervermögen wird in Immobilien der Sektoren Büro, Verwässerung der Ertragschancen aus Immobilien durch einen Einzelhandel, Logistik, Hotel und in Wohnimmobilien investiert. zu hohen Einfluss von liquiden Mitteln mit deren gegenwärtig Die Anlageobjekte können auch über eine Mischnutzung verfü- geringer Verzinsung am Geldmarkt auf die Gesamtwertentwick- gen. Die Auswahl der Immobilien obliegt der Gesellschaft und lung des Sondervermögens gering zu halten. Für das Sonder- erfolgt unter anderem nach den Kriterien der fortwährenden Er- vermögen können Derivate ausschließlich zu Absicherungs- tragskraft sowie der Diversifikation nach Lage, Größe, Nutzung zwecken eingesetzt werden, um mögliche Verluste in Folge von und Mieter. Im Anlagefokus stehen Immobilien, die langfristig Zins- bzw. Währungskursschwankungen zu verhindern oder zu an kreditwürdige Unternehmen vermietet sind und sich in guten verringern. Lagen etablierter Immobilienmärkte befinden. Ein ausgewoge- ner Mietermix und eine hohe Auslastung der Immobilien sollen Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Ge- die Chance für eine solide Vermietungs- und Ertragssituation schäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostendeckung ver- bieten. Zudem sollen sich die Objekte an Standorten befinden, wendeten ordentlichen Erträge des Sondervermögens aus. für die entsprechend ihrer Nutzungsart die Erwartung einer positiven Langfristentwicklung besteht. Die Anleger können von der Gesellschaft grundsätzlich börsen täglich, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen, die Begrenzt können auch Objekte mit Anfangsleerständen und Rücknahme der Anteile verlangen. Anleger, die Anteile vor dem Revitalisierungsbedarf zum Zwecke einer beabsichtigten Wert- 22. Juli 2013 erworben haben („Bestandsanleger“), können steigerung erworben werden. Solche Immobilien sollen durch Anteilrückgaben von bis zu 30.000 EUR je Anleger kalender- Maßnahmen wie z.B. Leerstandsabbau, Neu- und Wieder halbjährlich ohne Einhaltung von Fristen tätigen. Soweit der vermietung, Mieterbetreuung, Instandhaltungs- und Modernisie- Wert von Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000 EUR pro rungsmaßnahmen, mit einem kalkulierbaren Aufwand am Markt Kalenderhalbjahr übersteigt, ist die Rücknahme von Anteilen neu positioniert und damit nach Möglichkeit besser vermietet nur bei Wahrung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und werden. Mit der Umsetzung dieser Strategie erwartet die Gesell- einer Rückgabefrist von zwölf (12) Monaten, die durch Abga- schaft gesteigerte Chancen auf regelmäßig höhere erzielbare be einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung gegenüber der Mieterträge und auf die Realisierung von Wertsteigerungen bzw. depotführenden Stelle des Anlegers eingehalten wird, möglich. attraktiver Verkaufserlöse; gleichzeitig steigen damit aber auch Anleger, die Anteile vor dem 1. Januar 2013 erworben haben, die Risiken, z.B. wenn die Leerstandsquote nicht wie geplant müssen keine Mindesthaltefrist einhalten. Für Anleger, die abgebaut und hierdurch eine geplante Rendite nicht realisiert Anteile nach dem 21. Juli 2013 erworben haben oder erwer- werden kann. ben („Neuanleger“), ist – ungeachtet der Höhe des Rückgabe betrages – eine Rückgabe nur möglich, wenn der Anleger die Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Immobilien Anteile mindestens 24 Monate gehalten und die Rückgabe können für das Sondervermögen vereinzelt auch ausgewählte mindestens zwölf (12) Monate vorher durch eine unwiderrufliche Grundstücke zum Zwecke der Durchführung von Projektent- Rückgabeerklärung gegenüber seiner depotführenden Stelle wicklungen erworben werden. Voraussetzung für den Erwerb ist angekündigt hat. eine positive Einschätzung der zukünftigen Vermietbarkeit und eine ausreichende Prognosesicherheit im Hinblick auf Baukos- Idealerweise sollten Anleger einen mittel- bis langfristigen ten und Bauzeit. Projektentwicklungen werden ausschließlich Anlagehorizont, d.h. einen Anlagehorizont von mindestens mit der Absicht durchgeführt, regelmäßig Mieterträge aus den drei (3) Jahren, idealerweise fünf (5) Jahren, haben. zu entwickelnden Immobilien zu erzielen. Die Gesellschaft hat jederzeit das Recht, das Verwaltungsrecht Die Nebenkosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien bzgl. des Sondervermögens zu kündigen. Infolge der Kündigung und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften trägt das des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft werden keine Antei- Sondervermögen. le mehr zurückgenommen und auch keine neuen Anteile ausgege- ben. Im Falle des Ausspruchs der Kündigung hat die Gesellschaft Die Gesellschaft darf Kredite bis zur Höhe von 30% der Verkehrs bis zum Erlöschen des Verwaltungsrechts, d.h., bis zum Ende der werte aller Immobilien aufnehmen. Kündigungsfrist, das Recht und die Pflicht, in Abstimmung mit der Verwahrstelle sämtliche Vermögensgegenstände des Sonder- Bis zu 49% des Vermögens des Immobilien-Sondervermögens vermögens, darunter sämtliche Immobilien, zu veräußern; aus- dürfen in liquide Mittel angelegt werden. Dies sind z.B. Geld führlich s. Abschnitte „Aussetzung der Rücknahme von Anteilen marktinstrumente, bestimmte von der Europäischen Zentralbank infolge Kündigung des Verwaltungsrechts“, „Ermessensausübung als Kreditsicherheit zugelassene Wertpapiere, sonstige börsen- bei der Verwaltung des Sondervermögens“ sowie „Kündigung des notierte oder festverzinsliche Wertpapiere bis zu 5% des Wertes Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/Erlöschen des Verwal- des Sondervermögens. Nähere Angaben in Bezug auf diese tungsrechts/Abwicklung des Sondervermögens“. 6 grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
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