Nordgriechenland 2 - 9. OKTOBER 2021 - DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 2. – 9. OKTOBER 2021 NORDGRIECHENLAND Erinnerungen an Heimat und Flucht Mit Wasiliki Goutziomitros Thessaloniki, Naoussa, Drama, Kavala, Xanthi und Athos. Abseits der gängigen Inselsujets, für die das klassische Urlaubsziel bekannt ist, lernen Sie ein anderes, einheimisches Griechenland kennen. Alte slawische Dorfnamen, osmanische Kuppelgebäude und ein fast ausgelöschtes sephardisches Kapitel erinnern an die Heterogenität des Nordens, die mit jedem Machtwort der politischen Gegenspieler an Farbe verlor. Sie erhalten Einblicke in die Vergangenheit des noch jungen Nationalstaates, die hier im Norden aber auf ganz eigene, präsente und oft wehmütige Weise das Bewusstsein der Menschen bestimmt. Ihre Fach- referentin Wasiliki Goutziomitros kennt das Land als SRF Sonderkorrespondentin sowie als ihre eigene ferne Heimat. Stolz führt man den Stadtnamen Thessalonikis auf die Halb- Kirchengeschichte. Freuen Sie sich auf einen authentischen schwester Alexander des Grossen zurück. Im Volksmund ihrer Einblick in ein verzauberndes Griechenland. einst unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen auch Selanik, Salonika oder Solun genannt – die zahlreichen Namen der Hauptstadt Nordgriechenlands stehen beispielhaft für die be- wegte, multikulturelle Geschichte des gesamten Nordens. In unzähligen Rembetiko-Liedern als Prosfygomàna – „Flücht- lingsmutter“ – besungen, steht diese Bezeichnung Thessalo- nikis für die Entwurzelung von Menschen aus den Weiten des osmanischen Reiches, die nach politischen Beschlüssen der Mächtigen hier wieder Fuss zu fassen versuchten. Nebst wundervoll osmanisch angehauchten Stadtkernen, Legenden über hier geborene Herrscher und einem heute fast nicht mehr sichtbaren jüdischen Erbe stossen Sie auch auf Meilen- steine der christlichen und insbesondere orthodoxen
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Einblicke in die bewegte Geschichte Nord- griechenlands • Flüchtlingsmutter: In Thessaloniki vermischen sich Spuren der einst grossen sephardischen Gemeinde, kleinasiatische Rembetiko-Klänge und der antike ponti- sche Dialekt. • Orientalische Vergangenheit: Die Zeit der Osmanen bleibt verewigt – auf dem Markt Thessalonikis, der Alt- stadtarchitektur und in der Imaret-Schule in Kavala. • Gebiet der Pomaken: Am Fuss der Rhodopen treffen Sie auf eine muslimische Ethnie umstrittener Herkunft. • Speis und Trank: Griechischer Wein auf einem Naoussa-Weingut, Grill- und Fischköstlichkeiten und le- vantinische Küche bei Ahmed. 2. – 9. OKTOBER 2021 IHRE BEGLEITUNG WASILIKI GOUTZIOMITROS Reiseplanung Die in der Schweiz aufgewachsene Journalismus an der Ludwig-Maximili- Tag 1: Zürich – Thessaloniki ans-Universität in München. Nach Sta- Ihr Direktflug mit SWISS bringt Sie am Abend in die tionen bei RTL, ZDF und 3sat begann Hauptstadt des griechischen Nordens. Ein anderes, weniger sie beim SRF, wo sie als Reisejournalistin und Redaktorin für den «Kulturplatz» bekanntes Griechenland entfaltet sich vor Ihnen. Mit ersten tätig war und zurzeit für die Tages- Eindrücken der beleuchteten Strassenzeilen und des Stadt- schau produziert und moderiert. Zwi- zentrums begeben Sie sich zu Ihrem Hotel. schenzeitlich berichtete Sie als Son- derkorrespondentin aus Griechenland. Tag 2: Thessaloniki – Vergina – Naoussa – LEISTUNGEN Thessaloniki • Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) Sie fahren durch die fruchtbare Ebene westlich von Thessaloniki und erreichen eine der aussergewöhnlichsten archäologi- • Alle Transporte, Eintritte, Trinkgelder schen Stätten Griechenlands: die Königsgräber von Vergina. Unter der Erdoberfläche lebt die glorreiche Vergangenheit • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit weiter in der Ausstellung mit Artefakten der Dynastie von pro Tag Alexander dem Grossen. Entlang der Weinstrasse von • Fachvorträge und Begleitung durch Wasiliki Goutzio- Naoussa geht es danach ins gleichnamige Winzerstädtchen, mitros, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Rei- wo Sie der Winzerei-Besitzer Kostís erwartet. In alten Gemäu- seleitung ern degustieren Sie Tropfen aus der Region und geniessen ty- pisch griechische Küche zu Mittag. Ganz in der Nähe liegt die • Ausführliche Reisedokumentation Grenze zu Nordmazedonien. Wie steinig der Weg zu diesem nun allgemein akzeptierten Namenskompromiss war, erläu- TERMIN tert Ihnen Ihre Fachreferentin. Den Tag rundet ein Rembe- 2. – 9. Oktober 2021 tiko-Konzert ab: In den Liedern grosser Namen wie Tsitsa- nis, Vamvakaris, Eskenazy und Bellou treffen Sie auf Ge- PREIS schichten der nicht lange zurückliegenden Vertreibung aus Fr. 4 150.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 620.- Kleinasien. TEILNEHMER/INNEN Min. 15, max. 25 Personen DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 05, cotravel@cotravel.ch REISEKLASSIFIKATION Komfort **** Fitness ***
4 Tag 3: Thessaloniki danach verkam es zum Armenhaus, wurde Auffangstätte klein- An der alten römischen Verbindungsstrasse „Via Egnatia“ asiatischer Flüchtlinge aus Smyrna und letztlich von der Ta- gelegen, war Thessaloniki immer ein Schmelztiegel ver- bakhandel-Familie Missirian renoviert. Die bescheidenen schiedener Kulturen zwischen Orient und Okzident. Nach ei- Anfänge des Mehmed Ali Pasha fängt die Ausstellung in seinem nem morgendlichen Besuch des grossen orientalischen Marktes Geburtshaus ein. Im Abendlicht versinkt derweil gegenüber begeben Sie sich auf die Spuren des „Jerusalems des Balkans“: von Kavala die Insel Thassos, die „grüne Perle der Ägäis“. Im Jüdischen Museum erfahren Sie von der einst starken Präsenz der jüdischen Gemeinschaft und ihrer systematischen Annihilierung durch die Wehrmacht. Das einst osmanische Tag 6: Kavala – Xanthi – Myki – Kavala Altstadtviertel, die Áno Póli, wo ebenfalls eine grosse jüdische Mit einem Spaziergang durch die wahrlich schmucke Alt- Gemeinde lebte, hat seinen besonderen Charme behalten. stadt von Xanthi und einem Besuch des Folkloremuseums Beim Geburtshaus von Mustafa Kemal Atatürk erklärt Ihnen beginnt der heutige Tag. Immer mehr Facetten gewinnt das Ihr Kulturreiseleiter, warum diese touristische Attraktion Mosaik an Kulturen, welches diesen abgelegenen Teil des vielen Menschen mit Flüchtlingsvergangenheit historisch Nordens bezeichnet. Besonderes Augenmerk richten Sie da- ein Dorn im Aug ist. bei auf eine ganz spezielle Ethnie – die Pomaken, deren Stammesgeschichte nicht eindeutig festgelegt ist. Bei der Fahrt ins Pomakendorf Myki erzählt Ihnen ein Angehöriger Tag 4: Thessaloniki der Gemeinschaft, wie jede Nation ihres Verbreitungsgebie- Die bedeutende Stellung der Stadt innerhalb des Byzantinischen tes ihre Abstammung mit der eigenen Geschichte in Verbin- Reichs wird am Vormittag thematisiert. Bei Ihrem Besuch dung bringen will. Den letzten Abend im noch immer orien- des Byzantinischen Museums lernen Sie Thessaloniki als einst talisch angehauchten Nordosten Griechenlands verbringen zweitwichtigste Stadt nach Konstantinopel kennen, verfolgen Sie bei Ahmad, ein fantastischer Koch syrischer Abstam- die Zeitachse rund um die Entstehung der Ostkirche sowie mung, der Ihnen levantinische Spezialitäten vorstellt. Aufschwung und Niedergang byzantinischer Dynastien. Auf der Halbinsel Chalkidiki besuchen Sie die Tropfsteinhöhle von Petralona. Besonderes Interesse fand die Forschung nicht an den dortigen Stalagmiten und Stalaktiten, sondern an einem 1960 entdeckten Schädelfossil, dass der Gattung Homo hei- delbergensis zugeschrieben wurde, den direkten Ahnen des Neandertalers. Der heutige Küchenschwerpunkt macht Sie mit den Pontos-Griechen bekannt: Anfang des 20. Jh. aus ihren mehrheitlich alpinen Gebieten am Süden des Schwarzen Meeres vertrieben, leben ihre Traditionen auch in ihren Re- zepten – mit viel Butter und Käse aus Kuhmilch – weiter. Tag 7: Kavala – Ouranoupoli Zum Abschluss Ihrer Reise fahren Sie entlang der Küste wieder westwärts nach Chalkidiki. Zu Anfang des "dritten Fingers" der als Ferienparadies bekannten Halbinsel liegt Ouranoupoli, die Himmelsstadt – in der Antike vom eigenwilligen Alexarchos gegründet, der sich für den Sonnengott Helios hielt. Später wurde ihr Hafen wichtigster Knotenpunkt zur Nahrungsmittel- belieferung des unmittelbar angrenzenden Berg Athos, dem berühmten orthodoxen Kirchenstaat. Mit über 20 Klöstern bildet Athos eine autonome Region im griechischen Staat, fällt aber spirituell unter die Souveränität des Ökumenischen Tag 5: Thessaloniki – Drama – Philippi – Kavala Patriarchats von Konstantinopel. Auf einer gemütlichen, Mit dem Frühzug fahren Sie auf der alten Orient-Express- dreistündigen Schifffahrt um die Küstenlinie des Athos be- Strecke gegen Osten nach Drama, vorbei an unberührten gutachten Sie die mittelalterlichen, burgähnlichen Klosteran- Landschaften. In einer Kaffeerösterei erfahren Sie vom Wandel lagen vom Meer aus. Am Nachmittag haben Sie Zeit, die Stille des einst türkischen Kaffees auf dem gesamten Balkan zu seinen des kleinen Örtchens Ouranoupoli zu geniessen oder einen regionalen Namensvettern. Anschliessend entdecken Sie unter längeren Spaziergang zu den Ruinen des Klosters Zygos zu fachkundiger Führung die Ruinen des UNESCO-klassierten unternehmen. Ihr Abschlussabendessen in einem Fischres- Phílippi. Hier wurde durch Apostel Paulus die erste Frau zur taurant rundet den Tag ab. Christin getauft. Im Schatten der Taufkirche nehmen Sie ein leichtes Picknick zu sich. Eine Fahrt zurück zur Küste bringt Sie nach Kavala. Ein Spaziergang durch die Altstadt lässt die Tag 8: Ouranoupoli – Thessaloniki – Zürich Stimmung orientalischer wirken – so auch der exklusive Besuch Am Vormittag machen Sie sich auf den Weg zum Flughafen des edlen Imaret Hotels: Das Gebäude wurde als Schule vom für den Flug zurück nach Zürich. osmanischen Gouverneur Ägyptens Mehmed Ali Pasha erbaut,
5 an und verfügen über teils kostenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Ge- sundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise ab- weichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden sich an uns. Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, Ree- dereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern. cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestim- mungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestimmun- gen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte beach- ten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vor- Allgemeines schriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verwei- gerter Einreise, übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ih- Der Stil der NZZ Reisen rer Abreise. Jede Reise ist ein Unikat. Das Produkt entstand in Zusam- Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch menarbeit mit der NZZ. Unverkennbares Merkmal sind be- Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. hö- sondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in here Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kostenfrei das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Transport Die Flüge von Zürich nach Thessaloniki und zurück sind bei SWISS gebucht. Die Flugdauer beträgt auf der Hinreise 2h15 und retour 2h25. Die Rundreise legen Sie im komfor- Fachreferentin und Begegnungen vor Ort tablen Reisebus zurück. Von Thessaloniki nach Drama fah- Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass die Fach- ren Sie im Linienzug auf der ehemalige Orient-Express Stre- referentin ihrer Pflicht nachgehen und für ihren Arbeitgeber cke und eine Bootstour führt Sie rund um den Berg Athos. Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Refe- Die Übernachtungen sind in guten 4-5*-Hotels vorgesehen. rate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für Neben dem Frühstück ist täglich entweder ein Mittag- oder die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihre Fachre- ein Abendessen im Preis eingerechnet. ferentin nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- Anforderungsprofil sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person (CHF 25‘000.- richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Voraussetzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensberei- nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, son- cherung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. dern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um Klima ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wün- In Griechenland herrscht ein mediterranes Klima. Im Nord- schen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei osten des Landes ist es auch im Oktober immer noch angenehm der Versicherung kündigen. Weitere Informationen erhalten warm mit Temperaturen zwischen 19-22° C. Nachts können Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei diese bis auf 10° C sinken. Das Wetter ist in der Regel trocken, cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, jedoch muss auch mit Niederschlägen gerechnet werden. ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Einreise Für die Einreise nach Griechenland genügt eine gültige Vertragsbedingungen Identitätskarte oder ein gültiger Pass. Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun- gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au- gust 2020 (vgl. Anhang). COVID-19 - Information Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend
6 Kosten einer Annullation/Änderung in Doppelzimmern. Der Zuschlag für ein Doppelzimmer zur Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Alleinbenutzung beträgt CHF 620.-. Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid Teilnehmer von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebe- Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz nem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Aus- dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. nahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderun- gen durch den Kunden. Kosten/Leistungen Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% Die 8-tägige Reise kostet CHF 4 150.-. 44-20 Tage vor Abreise 50% Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der 19-0 Tage vor Abreise 100% Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online-Bu- Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so chungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- Inbegriffen: internationale Flüge mit SWISS in der Eco- gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indivi- nomy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 51.-, Stand April duelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- 2021), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Dop- stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet pelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- Trinkgelder für lokale Leistungsträger, alle Eintritte und Ge- tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. bühren, Audiosystem auf den Rundgängen, ausführliche Reisedokumentation, Fachvorträge und Begleitung durch Wasiliki Goutziomitros, Begleitung durch lokalen Deutsch Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation sprechenden Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraus- zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell setzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfassendes Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinbenutzung CHF 620.-. Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Programmänderungen vorbehalten. Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Thessaloniki und retour – Economy – Flugdistanz: ca. 2‘800 km Kompensationskosten: CHF 15.- (Stand April 2021, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weiterge- leitet werden können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen
ANMELDUNG NZZ REISEN NORDGRIECHENLAND MIT WASILIKI GOUTZIOMITROS 2. – 9. OKTOBER 2021 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – NORDGRIECHENLAND – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Nordgriechenland Reise an. Die 8-tägige Reise kostet CHF 4 150.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit SWISS in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 51.-, Stand April 2021), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, alle Eintritte und Gebühren, Audiosystem auf den Rundgängen, ausführli- che Reisedokumentation, Fachvorträge und Begleitung durch Wasiliki Goutziomitros, Begleitung durch lokalen Deutsch sprechenden Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinbenutzung CHF 620.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss ID/Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung. Zuschlag CHF 620.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab: Für Einzelpersonen CHF 208.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.- Ich verzichte auf die Versicherung der ERV. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 15.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E- Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä- tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei- seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro- phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar- zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar- ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide- mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün- digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe- sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent- zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble- men. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörun- gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. . 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. DER Touristik Suisse AG, 10. August 2020 Anhang zu den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen von DER Touristik Suisse AG vom 10. August 2020, (gemäss Ziff. 4.1.2), Stornobedingungen der Marke «cotravel» Tritt der Kunde nach schriftlicher Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Tritt der Kunde nach dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgen- den Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbeson- dere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungsti- ckets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Zürich, 10. August 2020 DER Touristik Suisse AG, cotravel
cotravel DER Touristik Suisse AG Herostrasse 12 CH-8048 Zürich T +41 (0) 61 308 33 05 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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