Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren Stand: 03.01.2022
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren Stand: 03.01.2022 Sehr geehrte Wertpapierkundin, sehr geehrter Wertpapierkunde, seit mehr als 100 Jahren sind wir für die Menschen in unserer Region ein verlässlicher, fairer und vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Bankgeschäfte geht. Entsprechend unseres Leitmotivs Traditionell möchten wir Ihnen mit der nachfolgenden Dokumentation einen Überblick über das von uns angebotene Leistungsspektrum und die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben. Unseren Depotkunden bieten wir als Wertpapierdienstleistungen das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und die Anlageberatung an. Das von uns angebotene Produktspektrum erstreckt sich auf eine breite Palette an Finanzinstrumenten, insbesondere von klassischen Aktien- und Anleiheinvestments über Fondsprodukte und ETF´s bis hin zu Zertifikaten. Hierbei erbringen wir unsere Wertpapierdienstleistungen völlig unabhängig von Emissionshäusern oder Vertriebsvorgaben. Die Tätigkeit als Wertpapierdienstleister ist seit jeher besonders reguliert und unterliegt der Aufsicht. Verschiedene gesetzliche Neuerungen auf EU-Ebene führten zur sukzessiven Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und begleitender Regelwerke mit der Zielsetzung, insbesondere eine Standardisierung der Informationspflichten zu erreichen, den Anlegerschutz zu verbessern, den Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen zu fördern und nicht zuletzt eine EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen umzusetzen. Um das vom Gesetzgeber eingeräumte höchste Schutzniveau zu erreichen, stufen wir Sie bei der Depoteröffnung in die Kundengruppe „Privatkunde“ ein. Daraus folgt, dass wir Ihnen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen den höchstmöglichen Kundenschutz gewähren. Bei der Inanspruchnahme der Anlageberatung erstellen wir gemäß den Vorgaben des WpHG beispielsweise eine Geeignetheitserklärung. Wir stellen auf die von Ihnen erbeten Angaben zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen ab und begründen die Anlageempfehlungen, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Bei Erteilung einer Vollmacht werden wir im Beratungsgespräch die gleiche Sorgfalt anwenden und Ihre Vorgaben berücksichtigen. Der Bevollmächtigte erhält eine Geeignetheitserklärung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, sich in eine Kundengruppe mit niedrigerem Schutzniveau einstufen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Beratern in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Bankhaus Gebr. Martin AG Anlage 1 Informationen über unser Haus und unsere Dienstleistungen Anlage 2 Preise für Wertpapierdienstleistungen Anlage 3 Ausführungsgrundsätze der Bank für Privatkunden Anlage 4 Grundsätze zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten Anlage 5 Allgemeine Informationen über Zuwendungen Anlage 6 Information zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Anlage 7 Kundeninformation über unabhängige Honorar-Anlageberatung Anlage 8 Exemplarische (ex-ante) Kostenausweise Anlage 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlage 10 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 1 Informationen über unser Haus und unsere Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus § 83 Absatz 5 WpHG und Artikel 47 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über unser Haus und die von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen: 1. Allgemeine Informationen über die Bankhaus Gebr. Martin AG Kontaktinformationen Institutsname Bankhaus Gebr. Martin AG Anschrift Schlossplatz 7, 73033 Göppingen Telefon 07161 6714-0 Telefax: 07161 979710 e-mail info@martinbank.de Internet: www.martinbank.de Bankerlaubnis und Aufsichtsbehörde Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG. Für die Zulassung zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)). Kommunikationsmittel und -sprache Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch kommunizieren. Ebenso können Kundenaufträge persönlich, telefonisch, in Textform oder im Online-Banking übermittelt werden, wobei wir Aufträge per E-Mail aus Sicherheitsgründen nicht annehmen. Die maßgebliche Sprache für die Vertragsbeziehung und Kommunikation ist Deutsch. Aufzeichnungen telefonischer und elektronischer Kommunikation Für die telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und –nebendienstleistungen bezieht, besteht eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht mit fünfjähriger, bei aufsichtlicher Anordnung siebenjähriger, Aufbewahrungspflicht. Innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen wunschgemäß eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf diesem Wege aus. Für einen Bevollmächtigten gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation ebenfalls. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z.B. das Online-Banking, gesonderte Vereinbarungen gelten. Mitteilungen über getätigte Geschäfte Über jedes ausgeführte Geschäft erhalten Sie von uns eine Abrechnung und einmal jährlich übermitteln wir Ihnen einen Depotauszug. Hinweise zur Einlagensicherung Wir sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Im Übrigen verweisen wir auf § 20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds. Gern stellen wir Ihnen die Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung, sie sind im Internet unter www.bankverband.de abrufbar. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Umgang mit Interessenkonflikten Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen unserem Haus, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern und Ihnen bzw. zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Hierzu verweisen wir auf die Regelungen in Anlage 4. Informationen über unsere Dienstleistungen Als Universalbank bieten wir unseren Kunden alle banküblichen Geschäfte (insb. Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr, u.ä.) an. Wir bieten unseren Depotkunden das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und die Anlageberatung in den gängigen Arten von Finanzinstrumenten an. Das von uns angebotene Produktspektrum erstreckt sich auf eine breite Palette an Finanzinstrumenten, insbesondere von klassischen Aktien- und Anleiheinvestments über Fondsprodukte und ETF´s bis hin zu Zertifikaten. Unsere Wertpapierdienstleistungen erbringen wir völlig unabhängig von Emissionshäusern oder Vertriebsvorgaben. Ein Beobachtungsvertrag für einzelne Finanzinstrumente oder Portfolien in den bei uns geführten Depots wird in keinem Fall geschlossen. Unsere Wertpapierabwicklung haben wir der DZ-Bank/Deutsche WertpapierService Bank AG Frankfurt als einem der größten Dienstleister in diesem Bereich übertragen. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unseren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Inländische Wertpapiere werden demgemäß regelmäßig bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frankfurt) verwahrt, sofern diese zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Wertpapiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf der Wertpapierabrechnung mit. An den Wertpapieren, die wir wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum beziehungsweise eine eigentumsähnliche Rechtsstellung (vgl. Nrn. 11 und 12 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Dadurch sind Sie nach der Maßgabe der jeweils geltenden ausländischen Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer Wertpapiere nach Nr. 19 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich angeboten werden, der Prospekt beim Emittenten und in der Regel auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. Beratungsfreies Geschäft Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentscheidung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unseres Hauses. Wir verwenden in diesem Fall nur die erforderlichen Informationen über ihre Kenntnisse und Erfahrungen; dies umfasst nicht Informationen zu ihren Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen, auch wenn uns diese Informationen vorliegen. Anlageberatung Im Rahmen der Anlageberatung geben wir Ihnen gegenüber eine Anlageempfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente ab. Unsere Anlageempfehlung basiert auf einer Prüfung Ihrer persönlichen Umstände.Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlageberatung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emittenten in die Auswahl ein. Wir selektieren aus der weltweit inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Finanzinstrumenten unterschiedlichster Emittenten anbieterunabhängig die gängigsten und geeignetsten Finanzinstrumente. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gern unser Anlageberater zur Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z.B. bei Fälligkeit einer Anlage – mit Anlageideen auf Sie zukommen. Nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 WpHG und Artikel 52 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind wir verpflichtet, Ihnen Informationen zur Anlageberatung zu geben. Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlageberatung – wie bisher – nicht als Unabhängige Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und – Nebendienstleistungen ein. Die Erbringung in Form der provisionsbasierten Anlageberatung hat im Übrigen keine Auswirkungen auf die Wahrung der Kundeninteressen bei unseren Beratungsdienstleistungen. Wertpapiergeschäfte durch Dritte/Bevollmächtigungen Im Rahmen des Wertpapiergeschäfts erhalten Sie von Zeit zu Zeit aktualisierte Unterlagen (wie z.B. das Grundlagenwissen Wertpapiere & Investmentfonds (alt. Basisinformation über Vermögensanlagen in Wertpapieren), die Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren, Geeignetheitserklärung, usw.). Falls Sie einen Dritten (z. B. einen Bevollmächtigten) beauftragt haben, für Sie Wertpapiergeschäfte zu tätigen, dann leiten Sie bitte diese Informationen auch an den Dritten weiter. Wir behalten uns vor, Ihnen als Kunde oder dem Bevollmächtigten einzelne Dokumente, gem. Zugangsmöglichkeit (Post, E-Mail, Postbox) zu übermitteln. 2. Informationen über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und –abwicklung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Regelungen (z.B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Zu den Folgen einer Bankenabwicklung aufgrund der Europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) verweisen wir Sie auf unseren Erklärungstext auf unserer Homepage unter: www.martinbank.de - Formularcenter - Hinweise/Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nähere Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de unter dem Suchbegriff Haftungskaskade. 3. Kosten und Nebenkosten Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. bezüglich der Preise für das Wertpapiergeschäft dem in Anlage 2 beigefügten Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen in Anlage 8 exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle und Transaktionsvolumen zusammengestellt. 4. Informationen über den Zielmarkt Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Zielmarkt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengruppen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen der Ordererteilung bzw. der Anlageberatung informieren wir Sie auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des von Ihnen gewünschten bzw. empfohlenen Produkts. Bei beratungsfreien Orders werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkriterien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
6. Maßnahmen zum Schutz der bei uns verwahrten Finanzinstrumente und Gelder unserer Kunden Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten beachtet unser Institut die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Die auf Ihrem Depotkonto verbuchten Finanzinstrumente lassen wir - entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Sammelverwahrung - direkt oder indirekt durch eine Wertpapiersammelbank verwahren. Eine Wertpapiersammelbank oder ein sonstiger Verwahrer darf - gemäß den mit uns getroffenen Vereinbarungen - Pfand-, Zurückbehaltungs- und ähnliche Rechte an den Finanzinstrumenten nur wegen solcher Forderungen geltend machen, die sich aus deren Anschaffung, Verwaltung und Verwahrung ergeben. 7. Information über Verluste bei „gehebelten Finanzinstrumenten" und/oder Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten (Verlustschwellenreporting) Soweit wir für Sie ein Privatkundenkonto führen, das Positionen in „gehebelten Finanzinstrumenten" oder Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten umfasst, werden Sie informiert, wenn der Ausgangswert des betreffenden Finanzinstruments um 10% fällt, sowie anschließend bei jedem (weiteren) Wertverlust in 10%-Schritten. Ein „gehebeltes Finanzinstrument" liegt vor, wenn das Produkt aufgrund seiner Konstruktion nach Angabe des Emittenten eine überproportionale Teilnahme an Kursveränderungen ermöglicht. Ihnen wird spätestens am Ende des Geschäftstags mitgeteilt, dass eine der vorgenannten Schwellen überschritten wurde. Wenn die Schwelle an einem geschäftsfreien Tag überschritten wird, wird Ihnen dies zum Abschluss des folgenden Geschäftstags mitgeteilt. 8. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Beschwerdemanagement Außergerichtliche Streitschlichtung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die, Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Beschwerdemanagement Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerdemanagement-Grundsätzen dargestellt. Bitte wenden Sie sich an die Ihnen bekannten Ansprechpartner oder an die geschäftsunabhängige Compliance-Funktion unseres Hauses. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 2 Preise für Wertpapierdienstleistungen Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden I Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1. An- und Verkauf 1.1. Transaktionsentgelt Ausführung im Inland Basisentgelt zuzüglich % v. Kurswert % v. EUR pro mindestens Nennwert Stück Aktien 1,00 20,00 EUR Verzinsliche Wertpapiere 0,50 20,00 EUR Wandelanleihen 0,50 20,00 EUR Optionsanleihen 0,50 20,00 EUR Zero Bonds 0,50 20,00 EUR Genussscheine/ 0,50 20,00 EUR Genussrechte Investmentanteile Für den Handel von Investmentanteilen über die Börse berechnen wir Transaktionsprovisionen anhand der Provisionsstaffel für inländische Börsenplätze. Eine Mindestordergröße ist in diesem Fall nicht zu beachten. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht berechnet. Den Bezug von Investmentanteilen über Kapitalanlagegesellschaften berechnen wir wie folgt: Die Mindestordergrößen sind von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften vorgegeben. Beim Kauf von in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds werden die in den jeweiligen Fondsbedingungen festgelegten Ausgabeaufschläge berechnet. Der Verkauf erfolgt zum Rücknahmepreis zzgl. Spesen in Höhe von 25 EUR. Sonstige Wertpapiere 1,00 20,00 EUR jeweils zuzüglich Börsenspesen und Courtage. Ausführung im Ausland: 1 % vom Kurswert, mind. EUR 40,00 + Eigene Spesen EUR 40,00 + Fremde Auslagen EUR 25,00 zuzüglich fremde Spesen, Börsenspesen und Courtage. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Kapitalmaßnahmen / An- und Verkauf Bezugsrechte / Teilrechte Bezugsrechte / Teilrechte Inland bis Kurswert 5,00 EUR 0,00 EUR ab Kurswert 5,01 EUR bis 10,00 EUR 2,50 EUR ab Kurswert 10,01 EUR bis 20,00 EUR 7,50 EUR ab Kurswert 20,01 EUR bis 50,00 EUR 10,00 EUR ab Kurswert 50,01 EUR Normalkondition, mind. 20 EUR Bezugsrechte / Teilrechte Ausland bis Kurswert 5,00 EUR 0,00 EUR ab Kurswert 5,01 EUR bis 10,00 EUR 2,50 EUR ab Kurswert 10,01 EUR bis 20,00 EUR 7,50 EUR ab Kurswert 20,01 EUR bis 50,00 EUR 10,00 EUR ab Kurswert 50,01 EUR Normalkondition, mind. 20 EUR Kapitalmaßnahmen / An- und Verkauf Warrants / Optionsscheine Warrants / Optionsscheine Inland bis Kurswert 10 EUR - ab Kurswert 10,01 – 20 EUR 2,50 EUR ab Kurswert 20,01 – 50 EUR 12,50 EUR ab Kurswert 50,01 EUR Normalkondition, mind. 20 EUR Warrants / Optionsscheine Ausland bis Kurswert 10 EUR - ab Kurswert 10,01 – 20 EUR 2,50 EUR ab Kurswert 20,01 – 50 EUR 12,50 EUR ab Kurswert 50,01 EUR Normalkondition, mind. 40 EUR Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Bei Wertpapierkäufen, die unter die französische Finanztransaktionssteuer fallen, werden zusätzlich Euro 20,00 Spesen berechnet. 1.2 Abrechnung über Streifbanddepot Das Entgelt für den An- und Verkauf der Wertpapiere erhöht sich um - entfällt - 1.3. Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 1.4. Auslagen: zusätzlich zu den Transaktionsprovisionen werden wir die uns bei der Auftrags- ausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. 1.5. Entgelte / Provisionen bei Gesamtfälligkeiten (Endfälligkeitsprovision) 0,15% *) mind. 5,95 EUR *) *) incl. 19 % MWST Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
2. Vormerkung von Aufträgen 2.1 Erteilung eines limitierten Auftrags 2,50 EUR 2.2 Änderung eines Auftrags (z.B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 2,50 EUR II Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 1. Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (Die Berechnung erfolgt jährlich zum 31. Dezember im nachhinein) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung % v. Kurs-wert EUR pro % v. Kurs-wert EUR pro % v. Kurs- EUR pro +) Stück +) Stück wert +) Stück Aktien 0,149 nicht möglich 0,357 Optionsscheine 0,149 nicht möglich 0,357 Verzinsliche Wertpapiere 0,149 nicht möglich 0,357 Wandelanleihen 0,149 nicht möglich 0,357 Optionsanleihen 0,149 nicht möglich 0,357 Zero Bonds 0,149 nicht möglich 0,357 Genussscheine 0,149 nicht möglich 0,357 Investmentanteile 0,149 nicht möglich 0,357 Bezugsrechte/ 0,149 nicht möglich 0,357 Teilrechte Sonstige Wertpapiere 0,149 nicht möglich 0,357 +) incl. 16 % MWST Mindestpreis pro Depot 6,00 EUR incl. 19 % MWST Bei unterjährigen Depoteröffnungen oder -schließungen erfolgt die Berechnung zeitanteilig. 2. Kapitalveränderungen 2.1 Ausübung von Bezugsrechten - junge Aktien 1 %, mind. 20,00 EUR - Options-, Wandelanleihen 1 %, mind. 20,00 EUR - Genussscheine 1 %, mind. 20,00 EUR 2.2 Resteinzahlungen entfällt 3. Ausübung von Options- und Wandelrechten 3.1 Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag 0,00 EUR 3.2 Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 0,00 EUR 3.3 Ausübung von Wandelrechten 0,00 EUR Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
4. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft erfolgt - Inland 0,00 EUR - Ausland 0,00 EUR 5. Umtausch von Wertpapier-Urkunden 5.1 Übernahmeangebote Abwicklungsgebühr 20,00 EUR Barabfindungen / Rückkaufangebote 1 %, mind. 20,00 EUR 5.2 Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile / Rücktausch entfällt 6. Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen 25,00 EUR 7. Depotaufstellungen auf Kundenwunsch - ohne Wertberechnung kostenfrei - mit Wertberechnung kostenfrei 8.Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung • Zweitschriften (Duplikate) von Jahressteuerbescheinigung 15,00 EUR • Zweitschriften (Duplikate) von Depotauszug per Jahresende kostenfrei III Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 1. Einlösung von Kupons 5,00 EUR sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist 2. Einlösung fälliger Wertpapiere / Endfälligkeitsprovision 0,15 % sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist mind. 5,95 EUR *) 3. Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch / Stücketausch 23,80 EUR *) 4. Bogenerneuerung 23,80 EUR *) sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist 5. Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag 23,80 EUR *) 6. Depoteinlieferung von effektiven inländischen Wertpapieren 119,00 EUR *) zuzüglich fremde Spesen 7. Depotauslieferung von effektiven inländischen Wertpapieren 119,00 EUR *) zuzüglich fremde Spesen *) incl. 19 % MWST 8. Depoteinlieferung von effektiven ausländischen Wertpapieren 238.00 EUR*) zuzüglich fremde Spesen *) incl. 19% MWST 9. Depotauslieferung von effektiven ausländischen Wertpapieren 238,00 EUR*) zuzüglich fremde Spesen *) incl. 19% MWST Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 3 Ausführungsgrundsätze der Bank für Privatkunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrags gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gem. Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Angaben in Bezug auf jede der Kategorien von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft abschließt. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. II. Kommissionsgeschäfte Weiterleitung von Kundenaufträgen Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien - Preis des Finanzinstruments, - mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, - Umfang des Auftrags, - Art des Auftrags - sowie qualitative Faktoren, wie z. B. Handelszeiten der einzelnen Ausführungsplätze, Überwachung des Handels, Zugang zu Handelsplätzen und Bereitstellung von Handelstechniken unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags und des Finanzinstruments wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet. Kriterium Gewichtung1 Preis 45 % Kosten 40 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung 15 % 1 Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Die Bank leitet alle Kundenaufträge in allen Kategorien von Finanzinstrumenten zur Ausführung an einem Ausführungsplatz an die DZ BANK weiter. Die Ausführungsgrundsätze und Ausführungsplätze der DZ BANK können Sie unter www.dzbank.de einsehen. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Kommissionsgeschäft abschließt und zur Ausführung weiterleitet. III. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines Handelsplatzes Im Rahmen der Ausführungsgrundsätze der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines Handelsplatzes (d. h. außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen, eines multilateralen Handelssystems [z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen] oder eines organisierten Handelssystems) ausgeführt werden. IV. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) zum von der Kapitalverwaltungsgesellschaft festgelegten Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis unterliegen den speziellen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs. Damit wird sichergestellt, dass Kunden ihre Anteile an Investmentvermögen (Investmentfonds) zu marktgerechten Preisen erwerben und zurückgeben können. V. Rücknahme bankeigener Inhaberschuldverschreibungen Die Rücknahme bankeigener Inhaberschuldverschreibungen erfolgt im Festpreisgeschäft. Tabelle: Kategorie von Finanzinstrumenten Ausführungsplatz/- Kategorie von Geschäftsart Ausführung über ort Finanzinstrumenten Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Depositary Receipts Kommission DZ BANK AG* Schuldtitel Schuldverschreibungen Kommission DZ BANK AG* Festpreis Bankhaus Gebr. Martin AG Geldmarktinstrumente Kommission DZ BANK AG* Zinsderivate Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Ausführungsplatz/- Kategorie von Geschäftsart Ausführung über ort Finanzinstrumenten Terminkontrakte und Optionskontrakte, die für den Handel auf Handelsplätzen zugelassen sind Kommission DZ BANK AG* Kreditderivate Terminkontrakte und Optionskontrakte, die für den Handel auf Handelsplätzen zugelassen sind Kommission DZ BANK AG* Währungsderivate Terminkontrakte und Optionskontrakte, die für den Handel auf Handelsplätzen zugelassen sind Kommission DZ BANK AG* Strukturierte Finanzprodukte Kommission DZ BANK AG* Festpreis Bankhaus Gebr. Martin AG Aktienderivate Terminkontrakte und Optionskontrakte, die für den Handel auf Handelsplätzen zugelassen sind Kommission DZ BANK AG* Verbriefte Derivate Optionsscheine und Zertifikate Kommission DZ BANK AG* Sonstige verbriefte Derivate - - - Rohstoffderivate und Derivate von Emissionszertifikaten Terminkontrakte und Optionskontrakte, die für den Handel auf Handelsplätzen zugelassen sind Kommission DZ BANK AG* Differenzgeschäfte - - - Börsengehandelte Produkte (exchange traded funds, exchange traded notes und exchange traded commodities) Kommission DZ BANK AG* Emissionszertifikate Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Ausführungsplatz/- Kategorie von Geschäftsart Ausführung über ort Finanzinstrumenten - - - Sonstige Instrumente Bezugsrechte**** Kommission DZ BANK AG* Tabelle: Wertpapierfirmen Wertpapierfirmen (Stand: 03.01.2018) DZ BANK AG ∗ Wertpapierfirmen ∗∗ Beispiel Festpreisgeschäft ∗∗∗ Beispiel eigener Marktzugang ∗∗∗∗ Siehe auch § 15 der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 4 Grundsätze zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten Wir haben Vorkehrungen zum Umgang mit möglichen, sich auf Wertpapierdienstleistungen auswirkende Interessenkonflikte getroffen, um die Dienstleistungen den Kunden in einem integren Umfeld anbieten zu können und sich eventuell ergebende Beeinträchtigungen von Kundeninteressen zu vermeiden. Als unabhängiges Privatbankhaus leben wir von dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistung und Integrität unseres Unternehmens. Dieses Vertrauen hängt wesentlich davon ab, wie sich unsere Mitarbeiter, Führungskräfte und die Mitglieder des Vorstandes verhalten und wie sie ihre Fähigkeiten zum Nutzen unserer Kunden und des Unternehmens einsetzen. Als Kunde unseres Hauses sollen Sie sich stets darauf verlassen können, dass unsere Mitarbeiter Dienstleistungen mit der bestmöglichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit unter der gebotenen Wahrung der Interessen unserer Kunden erbringen. Hierzu haben wir uns hohe Verhaltensstandards gegeben, die das Vertrauen unserer Kunden weiter festigen und die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zu einem festen Bestandteil unserer geschäftlichen Aktivitäten werden lassen. Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Universalbank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt sowie Unternehmen finanziert und berät, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen Ihnen und unserer Bank, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, etwaigen vertraglich gebundenen oder unabhängigen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben • in der Anlageberatung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der Bank am Absatz von Finanzinstrumenten; • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (bspw. Platzierungs-/Vertriebsfolgeprovisionen/geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie; • bei einer von der Anzahl der Wertpapiertransaktionen abhängigen oder bei einer erfolgsbezogenen Vergütung der Bank; • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; • bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler; • aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigenemittierter Wertpapiere; • aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen; • bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen z. B. die Beratung oder Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Standards und Verhaltenspflichten zu beachten. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Überwachung der Identifikation, Vermeidung und des Managements von Interessenkonflikten durch die Geschäftsbereiche obliegt. Im Einzelnen ergreifen wir u. a. folgende Maßnahmen: Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
• Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung, bspw. Genehmigungsverfahren für neue Produkte oder Überwachung der Kundenportfolios durch die Compliance-Stelle; • Regelungen über die Annahme von Zuwendungen und Offenlegung der Annahme und Gewährung von Zuwendungen; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung; • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; • Schulungen unserer Mitarbeiter • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offenlegen. Wir werden ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 5 Allgemeine Informationen über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Information und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlagezeile und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwendungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern in Form von kostenfreien oder vergünstigten Sach- und/oder Dienstleistungen erhalten (z.B. technische Unterstützungsleistungen, Informationsmaterial, Schulungsmaßnahmen und Fachtagungen für unsere Mitarbeiter, Marketingmaterial, Zugang zu Informationsplattformen). Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleitungen und Wertpapiernebendienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktuellen Zuwendungen bezüglich empfohlener Finanzinstrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageentscheidung schaffen wollen: Beim Erwerb von Investmentanteilen, Zertifikaten und strukturierten Anleihen zahlen Sie einen etwaigen Ausgabeaufschlag als Teil des Kaufpreises an uns. Die Höhe der Ausgabeaufschläge teilen wir Ihnen vor Abschluss des Geschäfts mit. Des Weiteren erhalten wir im Zusammenhang mit der Anschaffung von Wertpapieren in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Hierzu gehören zum einen umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die Kapitalanlagegesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren wiederkehrend an uns zahlen. Zum anderen fallen hierunter die von Emittenten von Zertifikaten und strukturierten Anleihen an uns geleisteten Vertriebsvergütungen in der Form von Platzierungsprovisionen, entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis und Vertriebsfolgeprovisionen. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen beträgt in der Regel bei Rentenfonds bis 0,90 % p.a., bei Aktienfonds bis 1,30 % p.a., bei offenen Immobilienfonds bis 0,35 % p.a. sowie bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen bis 1,00 % p.a. Die Höhe der Platzierungsprovisionen bei Letzteren beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 2,0%, wobei der Emittent der Bank teilweise einen entsprechenden Abschlag auf den Emissionspreis einräumt. Weiterhin kann die Bank zusätzlich – oder bei agiofreien Fonds alternativ – Provisionen erhalten. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize fällt im Zusammenhang mit der Anschaffung von Finanzinstrumenten an und dient der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Infrastruktur. Bei ETF-Sparplänen fällt kundenseitig eine Servicegebühr von 1% zzgl. MWSt an. Die Höhe der Zuwendungen für ein konkretes Wertpapier werden wir Ihnen auf Nachfrage, im Fall der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss eines Geschäftes offenlegen. Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen und sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen auch diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. An Zuführer, d. h. vertraglich gebundene oder unabhängige Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Vermittler, die uns einzelne Geschäfte oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden vermitteln, zahlen wir zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte. Darüber hinaus können unabhängige Vermittler auch von Dritten, insbesondere Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern, neben den von uns gezahlten Handelsvertreterprovisionen unmittelbar Zuwendungen erhalten. Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Anlage 6 Information zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds (Liquiditätsmanagementtools) Ziel des Einsatzes von Liquiditätsmanagementtools bei Investmentfonds ist es, dass Investmentfonds besser auf verstärkte Ausgabe- oder Rückgabeverlangen oder besondere Marktbedingungen reagieren können. Es sind insbesondere die folgenden Liquiditätsmanagementtools zu unterscheiden: a) Rückgabefrist Die Anlagebedingungen eines Fonds können vorsehen, dass die Rückgabe von Anteilen zwar unwiderruflich erklärt werden muss, aber dennoch erst nach Ablauf einer Rückgabefrist erfolgt. Diese Rückgabefrist darf längstens einen Monat betragen. Bei Spezial-AIF kann eine längere Rückgabefrist vorgesehen werden. Der Anleger muss die Rückgabe unwiderruflich erklären und kann während der Rückgabefrist nicht mehr über die Anteile verfügen. Infolgedessen müssen Anleger zunächst berücksichtigen, dass sie bei einer Rückgabe ihrer Anteile am jeweiligen Fonds deren Gegenwert jedenfalls nicht unverzüglich ausbezahlt erhalten. Dies hat zur Folge, dass die Rückgabe möglicherweise nur zu einem Anteilwert erfolgt, der – unter Umständen deutlich – unterhalb desjenigen Wertes liegt, den die Anteile zu dem Zeitpunkt aufwiesen, als der Anleger seine Rückgabeerklärung abgegeben hat. Maßgeblich für die Bemessung ist der Wert der Fondsanteile zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückgabe tatsächlich erfolgt (d. h. nach Ablauf der Rückgabefrist). b) Möglichkeit einer Rücknahmebeschränkung Die Anlagebedingungen eines Fonds können vorsehen, dass die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen bestimmten Schwellenwert übersteigen. Eine derartige Beschränkung der Rücknahme darf längstens für 15 Arbeitstage gelten. Die Rücknahme von Anteilen darf beschränkt werden, wenn die Vermögensgegenstände des Fonds andernfalls nicht mehr angemessen im Interesse der Gesamtheit der Anleger liquidiert werden können, um die Rückgabeverlangen der Anleger zu erfüllen. Über eine Beschränkung der Rücknahme von Anteilen sowie deren Aufhebung hat die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft unverzüglich auf ihrer Internetseite zu informieren. Insofern müssen Anleger zunächst berücksichtigen, dass die Rücknahme ihrer Anteile am jeweiligen Fonds möglicherweise nur teilweise erfolgt, Anleger ggf. also nicht alle Fondsanteile, die sie zurückgeben wollten, zum gewünschten Zeitpunkt zurückgeben können. Dies hat zur Folge, dass die Rücknahme möglicherweise nur zu einem Anteilwert erfolgt, der – unter Umständen deutlich – unterhalb desjenigen Wertes liegt, den die Anteile zu dem Zeitpunkt aufwiesen, als der Anleger seine Rückgabeorder aufgegeben hat. Einzelheiten dazu, wie die Rücknahmebeschränkungen eingesetzt werden können und deren Modalitäten sind, enthalten die Anlagebedingungen bzw. der Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds. c) Möglichkeit des Swing Pricings Die Anlagebedingungen eines Fonds können vorsehen, dass ein sogenanntes „Swing Pricing“ erfolgen kann. Beim Swing Pricing werden die – durch den Überschuss an Rückgabe- oder Ausgabeverlangen verursachten – Transaktionskosten bei der Berechnung des Nettoinventarwertes des Anteils berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Recht hat, den Ausgabepreis zu erhöhen bzw. den Rücknahmepreis abzusenken, damit die bereits oder die weiterhin investierten Fondsanleger mit den Transaktionskosten Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft | Sitz in Göppingen | AG Ulm HRB 533403 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen | Postfach 845, 73008 Göppingen | Telefon 07161 6714-0 | Telefax 07161 979710 info@martinbank.de | www.martinbank.de | BLZ 610 300 00 | BIC-Code: MARBDE6G | Steuer-Nr. 63001-03061 Vorstand: Andreas Hees, Wolf Martin | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Teller
Sie können auch lesen