KUNST AM BAU Offener mehrphasiger Kunstwettbewerb - Auslobungskonzept - Staatliches Bauamt ...

 
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KUNST AM BAU Offener mehrphasiger Kunstwettbewerb - Auslobungskonzept - Staatliches Bauamt ...
Staatliches Bauamt
                                          Regensburg

                       KUNST AM BAU
Offener mehrphasiger Kunstwettbewerb

              anlässlich des Neubaus
        des Entlastungsgebäudes B5
  am Universitätsklinikum Regensburg

           Auslobungskonzept

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      Offener mehrphasiger Kunstwettbewerb

            ANLÄSSLICH DES NEUBAUS
       DES ENTLASTUNGSGEBÄUDES B5
AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG

                                          Auslobung
                                   Regensburg, Juli 2021

                       Diese Auslobung umfasst 24 Seiten

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[1]         INHALTSVERZEICHNIS

      [1]    INHALTSVERZEICHNIS ........................................................................................................................ 3
      [2]    ANLASS DES WETTBEWERBES............................................................................................................ 4
      [3]    DAS UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG ..................................................................................... 4
      [4]    DER NEUBAU ENTLASTUNGSGEBÄUDE B5 UND SEINE AUFGABE ....................................................... 7
      [5]    WETTBEWERBSAUFGABE TEIL A ........................................................................................................ 9
      [6]    RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B ....................................................................................................... 12
      [7]    RAHMENBEDINGUNGEN TEIL C ....................................................................................................... 14
            7.1        WETTBEWERBSART UND –VERFAHREN                                                                                                  14
            7.2        AUSLOBER                                                                                                                       14
            7.3        ORT DES WETTBEWERBS                                                                                                            15
            7.4        GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN                                                                                                     15
            7.5        TEILNAHMEBERECHTIGUNG, ZULASSUNGSBEREICH                                                                                       15
            7.6        AUSWAHLGREMIUM UND JURY ETC.                                                                                                   15
            7.7        VORPRÜFUNG                                                                                                                     16
            7.8        VERFÜGBARE MITTEL, KOSTEN                                                                                                      16
            7.9        WETTBEWERBSUNTERLAGEN                                                                                                          17
            7.10       WETTBEWERBSLEISTUNGEN UND KENNZEICHNUNG                                                                                        17
            7.11       RÜCKFRAGEN, KOLLOQUIUM, ORTSBESICHTIGUNG                                                                                       19
            7.12       VERGÜTUNG UND WEITERE BEARBEITUNG                                                                                              19
            7.13       URHEBERRECHT                                                                                                                   20
            7.14       ABGABETERMIN                                                                                                                   20
            7.15       HAFTUNG UND RÜCKGABE                                                                                                           21
            7.16       KRITERIEN DER BEWERTUNG                                                                                                        21
            7.17       PREISGERICHTSVERFAHREN                                                                                                         21
            7.18       BEKANNTMACHUNG DES ERGEBNISSES UND AUSSTELLUNG                                                                                 22
            7.19       TERMINÜBERSICHT                                                                                                                22
      [8]    ANLAGEN ZUR AUSLOBUNG ............................................................................................................ 22

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[2]   ANLASS DES WETTBEWERBES

      Kunst am Bau soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen,
      die Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken. Sie hilft dabei Aufmerksamkeit her-
      zustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen. Sie ist daher ein integraler Be-
      standteil der staatlichen Bauaufgaben und Bauherrenverantwortung.
      Der Freistaat Bayern definiert sich als Kulturstaat und bekennt sich zu seiner baukulturellen
      Verantwortung. In dieser Verantwortung fördert er die Kunst am Bau als integralen Bestandteil
      seiner Bauaufgaben. Kunst am Bau ist ein Teil der Baukultur, die deren Qualität und Ausdrucks-
      kraft mitprägt. Sie ist eine künstlerische Aufgabe, die einen direkten Bezug zwischen Öffentlich-
      keit, Gebäude und Nutzung herstellt.
      In der Tradition des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr werden bei
      großen Neubaumaßnahmen des Landes Gelder für ortsbezogene künstlerische Gestaltungen
      bereitgestellt. Am Universitätsklinikum Regensburg wird diese Tradition seit über 25 Jahren ge-
      lebt und soll nun mit der neuen großen Baumaßnahme „Neubau Entlastungsgebäude B5“ wei-
      tergeführt werden.
      Als Budget für den Kunstwettbewerb stehen insgesamt 200.000,- Euro brutto zur Verfügung.

[3]   DAS UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG

      Das Universitätsklinikum Regensburg ist eine der jüngsten und modernsten Universitätskliniken
      des Freistaates Bayern und das einzige Krankenhaus der Versorgungsstufe III im ostbayerischen
      Raum. In seiner baulichen Entwicklung spiegelt es das Spannungsfeld eines permanenten Wan-
      dels in vielfältiger Art und Weise wider. Mit seinen drei Kernkompetenzen widmet es sich der
      Versorgung von Patienten durch Ärzte und Pflegekräfte auf höchstem medizinischem Niveau,
      der Weiterentwicklung der Medizin durch international renommierte Forscher sowie der Aus-
      bildung von Ärzten und medizinisch - wissenschaftlichem Nachwuchs.

       Haupteingang des Universitätsklinikums Regensburg; (Quelle: UKR)

      Um dem Anspruch eines Krankenhauses der Maximalversorgungsstufe gerecht zu werden, en-
      gagieren sich täglich mehr als 4.400 Mitarbeiter, darunter rd. 730 Ärzte, rd. 1.700 Pflegekräfte

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sowie zahlreiche Mitarbeiter aus den Bereichen Technik, Verwaltung und allgemeinem Patien-
tenservice. Aber auch der Forschungs- und Lehrbereich des Klinikums mit seinen rd. 500 Mitar-
beitern trägt täglich dazu bei, dass Regensburg sich als Zentrum innovativer Medizin weiterent-
wickelt und neue Behandlungsverfahren noch erfolgreicher werden.
Das Universitätsklinikum Regensburg wurde über drei Bauabschnitte realisiert und besitzt
heute eine Kapazität von rd. 830 Betten. Der erste Bauabschnitt, die Zahnmedizinische Klinik
wurde 1983 in Betrieb genommen; das letzte Gebäude, die Kinder-Uni-Klinik-Ostbayern
(KUNO), wurde 2011 fertiggestellt.

 Luftbildaufnahme des Universitätsklinikums Regensburg vor Baubeginn; (Quelle: Herbert Stolz,
Regensburg)

Angesichts der Erbauungszeit der Mehrzahl an Klinikgebäuden und des daraus resultierenden
Gebäudealters, rücken zwischenzeitlich Sanierungsmaßnahmen immer mehr in den Fokus des
Baugeschehens. Um die dringend erforderliche Generalsanierung des 2. Bauabschnittes nach-
haltig und bei laufendem Betrieb erfolgreich durchführen zu können, wurden im Vorfeld bereits
erste planerische Überlegungen in Form eines Masterplans getätigt. Als Ergebnis wurde ein Sa-
nierungsfahrplan erstellt, zu welchem auch Vorabmaßnahmen wie die Errichtung des neuen
Gebäudes B5 als Ersatzneubau zählen.

KUNST AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
„Alles was im Universitätsklinikum geschieht, soll dem Wohl des Patienten dienen.“ Nach die-
sem Leitsatz arbeitet sowohl der medizinische Betrieb, als auch die Ausbildungseinrichtungen
des Universitätsklinikums. Das gebaute Umfeld spielt dabei eine wichtige Rolle. Räume, Plätze,
Aufenthaltsbereiche, Materialien, Beleuchtungen sind u.a. Qualitätsmerkmale für das gebaute
Umfeld; einen Begriff, den man in diesem Zusammenhang aber oft vergisst, ist „die Kunst“.
Dabei rückt in Krankenhäusern immer mehr die Erkenntnis in den Vordergrund, dass für die
Gesundung eines Menschen bzw. die Gesundhaltung auch das entsprechende Umfeld notwen-
dig ist. Räume mit Kunst sprechen die Sinne an und führen dazu, dass sich Patienten und Klinik-
mitarbeiter gut aufgehoben fühlen und ihr Gesundungs- bzw. Gesunderhaltungsprozess akti-
viert wird. Das Universitätsklinikum Regensburg geht diesen Weg mit anspruchsvollen Kunst-
werken seit der Errichtung des ersten Bauabschnittes 1982.

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    Beispiele realisierter Kunst-am-Bau-Projekte am Universitätsklinikum Regensburg

Über die Jahre hinweg und mit jedem neuen Bauabschnitt ist so eine vielschichtige Kunstland-
schaft entstanden, welche zusammen mit den Kunstwerken der nahegelegenen Universität und
der Hochschule ein einzigartiges Kulturband im städtebaulichen Raum von Regensburg bildet.
Eine Auswahl der bisher realisierten Projekte der Kunst am Bau ist der beiliegenden Liste zu
entnehmen.

KUNST AM NEUBAU B5
Krankenhäuser dienen der Krankenversorgung und wie im Regensburger Universitätsklinikum
gleichzeitig der Ausbildung und Forschung. Beide Funktionen verbindet die Hoffnung auf Erfolg.
Hoffnung ist allgegenwertig, genauso aber wie Angst und Resignation. Der Architekt hat jedoch
meist unter Beachtung technischer, organisatorischer oder rechtlicher Vorschriften einen en-
gen Spielraum, mit seinem Entwurf gegen das negative Klischee eines Ortes anzukämpfen.
Kunst hingegen ist ein Medium, welches weniger reglementiert ist. Es kann sich freier bewegen
und kann dadurch viel schneller den Nutzer aus seinem Alltag herausreißen.
Mit dem Neubau Gebäude B5 soll ein künstlerisches Umfeld geschaffen werden, welches dem
Wohl von Heilungsempfängern, sowie aktiven Unterstützern dient. Der Einsatz wirksamer High-
End-Medizin sowie der Anspruch auf menschlichen Umgang mit den Patienten stehen im Fokus
der täglichen Arbeit des Universitätsklinikums. Um einen positiven Beitrag zur Genesung zu
leisten, steht die Schaffung einer kraftspendenden Atmosphäre im Vordergrund, wodurch Pa-
tienten fokussiert und angstbefreit den Weg der Heilung durchlaufen können.
Viele Patienten erleben eine teils langwierigen Heilbehandlung. Um diese auf dem Weg der
Genesung zu unterstützen, kann Kunst dazu beitragen, Kraft zu geben und das Klinikum als ei-
nen Ort der Hoffnung positiv wahrzunehmen.

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[4]   DER NEUBAU ENTLASTUNGSGEBÄUDE B5 UND SEINE AUFGABE

      Das Projekt Neubau B5 ist ein wichtiger Meilenstein in der Generalsanierung des 2. Bauab-
      schnitts des Universitätsklinikums Regensburg. Als zukünftiges Ausweichgebäude dient es der
      Freimachung von sanierungsbedürftigen Gebäudeteilen im Bestand und ermöglicht einen rei-
      bungslosen medizinischen Betrieb der Einrichtung während der Generalsanierung.
      Grundlage für die Generalsanierung ist eine vom Klinikum und der Staatlichen Bauverwaltung
      erarbeitete Masterplanung, in deren Inhalt der Zustand der Gebäude bewertet wurde und die
      zukünftige bauliche als auch betriebliche Ausrichtung aufgezeigt wird. Unter Hinzunahme von
      externen Sonderfachleuten wurde diese Masterplanung in Abstimmung mit dem zuständigen
      Ressortministerium als bauliches Entwicklungsziel für die nächsten 20 Jahre fixiert und in zwei
      konkrete Bauanträge übertragen. Neben dem Neubau B5 soll auch ein weiteres Ausweichge-
      bäude (Bauteil E1) geschaffen werden, welches wie auch der B5 der Freimachung sanierungs-
      bedürftiger Flächen dient und betriebliche Optimierungen ermöglicht.
      Der Planung für den Neubau B5 ging im Jahr 2015 ein Architektenwettbewerb voran, den das
      Architekturbüro Kreuger und Wilkins Architekten aus Stuttgart mit ihrem Beitrag für sich ent-
      scheiden konnten. Aus Sicht der Jury fügt sich der Entwurf städtebaulich am besten in die vor-
      handene Struktur ein und wahrt das stimmige Gesamtbild des Universitätsklinikums. Gleichzei-
      tig bildet der Neubau den Abschluss des Gebäudekomplexes im Süden und steht in starker Ver-
      bindung zum Außenraum. Aber auch die Organisation und Funktionalität der Grundrisse über-
      zeugten in Ihrem Aufbau und der Darstellung. Seit Juli 2017 obliegt die Ausführung des Entwurfs
      dem Stuttgarter Architekturbüro Tiemann-Petri Koch.

      BAUKONZEPT NEUBAU B5
      Auf insgesamt rd. 3.000 m² Nutzfläche entstehen, verteilt auf drei Ebenen, zwei Pflege- und
      eine Knochenmarktransplantationsstation. Der Zugang zum Neubau erfolgt über eine Erschlie-
      ßungsmagistrale im Westen, welche direkt am Bestand (Bauteil B3) anschließt und durch ihre
      breiten Glasfronten Blickbezüge in die Umgebung ermöglicht.

       Südansicht des Neubaus B5, links davon die gläserne Verbindung zum bestehenden Klinikum
          (Quelle: Architekturbüro Tiemann-Petri Koch, Stuttgart)

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 Grundriss Erdgeschoss (Allgemeinpflegestation), links im Bild das Verbindungsbauwerk zum Bestand (Bauteil B3)

Im Erdgeschoss (Ebene E0) befindet sich die Allgemeinpflegestation. Erschlossen wird diese wie
auch die darüber liegenden Stationen über innenliegende Flursysteme, welche mit organisch
geformten Innenzonen, sowie zwei offenen Innenhöfen eine gewisse Lebendigkeit erfahren las-
sen.
Die Obergeschosse (Ebenen E1 und E2) beinhalten zum einen die Knochenmarktransplantati-
ons-Pflegestation, zum anderen die Intermediate-Care-Pflegestation, welche eine Behand-
lungsstufe zwischen Intensivstation und Allgemeinpflegestation darstellt. Beide Stationen sind
gekennzeichnet durch räumliche Isolierung, um abwehrgeschwächte Patienten vor Krankheits-
erregern zu schützen. Patienten dieser Stationen steht ein Freibereich in Form einer Dachter-
rasse zur Verfügung.
Die tragende Konstruktion des ca. 68 m langen und ca. 33 m breiten Gebäudes ist als Stahlbe-
tonskelettkonstruktion mit vorgehängter Fassadenbekleidung aus rotem Sichtziegel ausge-
führt. Die hellen Alu-Elementfenster, welche sich am Bestand orientieren, sind mit einem wir-
kungsvollen Sonnenschutz ausgestattet. Die Innenhoffassaden sind aus thermisch getrennten
Glasfassaden hergestellt; in gleicher Bauart ist die Erschließungsmagistrale ausgeführt, welche
eine Länge von ca. 50m und eine Breite von ca. 4,40m hat.
Durch den großen Anteil an hochinstallierten Behandlungsräumen nehmen die gebäudetech-
nischen Installationen eine wesentliche Rolle in der Planung und Ausführung ein. Arbeitssicher-
heit, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit in Betrieb und Unterhalt sind hierbei wichtige Para-
meter – neben energetischen Aspekten wie der Unterschreitung der Vorgaben der Energieein-
sparverordnung um 30% und dem Einsatz hocheffizienter Wärmerückgewinnung oder Photo-
voltaik.
Derzeit arbeitet ein Planungsteam aus 13 Ingenieurbüros und Sonderfachleuten an der Ausfüh-
rung. Aktuell befindet sich das Gebäude in den Ausbauarbeiten. Die bauliche Fertigstellung des
Neubaus wird voraussichtlich im 4. Quartal 2021 erfolgen.

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    [5]        WETTBEWERBSAUFGABE TEIL A

               Gegenstand und Ziel dieses Wettbewerbes ist das Erlangen von künstlerischen Entwürfen zur
               Aufwertung der Innen- und Außenbereiche unter Einbeziehung der halböffentlichen Räume an-
               lässlich des Neubaus des Entlastungsgebäudes B5 am Universitätsklinikum Regensburg.
               Die Auswahl der besten Entwürfe erfolgt durch ein Preisgericht. Für die Realisierung der ausge-
               wählten Arbeiten stehen insgesamt maximal 200.000,- EUR (brutto) zu Verfügung, von denen
               80.000,- EUR für die Freifläche Ost im Außenbereich, 60.000,- EUR für den westlichen Innenhof
               und 60.000,- EUR auf den Innenbereich/Magistrale entfallen.
               Diese Beträge beinhalten das Künstlerhonorar sowie die Kosten für das Erstellen und Imple-
               mentieren des Kunstobjektes durch den Künstler selbst, inklusive aller Nebenkosten und der
               Umsatzsteuer.
               Gewünscht werden künstlerische Konzeptionen, die eine Auseinandersetzung mit der architek-
               tonischen Intention und der Nutzung des Gebäudes spürbar werden lassen. Grundsätzlich nicht
               zulässig ist eine Wasserkunst, Lichtkunst, ein Kunstwerk mit motorisiertem Antrieb oder
               Klangobjekte. Der Auslober erhofft sich eine innovative Lösung, die in ihrer Funktion wartungs-
               arm und nicht störanfällig ist. Aufgrund medizinischer Erfordernisse ist die neue Kunst im In-
               nenbereich desinfektionsmittelbeständig auszuführen.
               Die Bandbreite der bisher am Universitätsklinikum entstandenen Kunstwerke reicht von Wand-
               gestaltungen und Gemälden, über Fotografien bis hin zu Großskulpturen. Dabei ist Kunst mehr
               als ein Blickfang für das Auge. Sie ist Aufenthaltsqualität, sie inspiriert, regt zum Nachdenken
               oder auch zur Diskussion an.
               Die neue Kunst soll die bereits vorhandene Kunstlandschaft am Standort eigenständig fortfüh-
               ren. Sie soll eine für den Ort adäquate und zugleich einfühlsame Gestaltung finden, die der
               Aufgabe des Universitätsklinikums als Krankenhaus, als Forschungszentrum aber auch als Lehr-
               institution gerecht wird.
               Sie soll eine Identifikation und einen Bezug zur Nutzung des Gebäudes und dessen Architektur
               herstellen und dem Ort eine weitere Wahrnehmungsebene hinzufügen. Gewünscht werden
               künstlerische Konzeptionen, die eine Auseinandersetzung mit der architektonischen Intention
               und der Nutzung des Gebäudes spürbar werden lassen.

               WETTBEWERBSBEREICHE
               Als Bearbeitungsbereiche für das künstlerische Konzept stehen hierfür drei Bereiche zur Aus-
               wahl:
               Bereich 1: Freifläche Ost
               Bereich 2: Innenhof West
               Bereich 3: Magistrale
               Es ist den Teilnehmern freigestellt, sich für bis zu drei Bereiche (innen/außen) zu entscheiden
               und für diese/n einen Entwurf auszuarbeiten.
               Die zur Bearbeitung definierten Bereiche haben folgende Merkmale und Gestaltungsmöglich-
               keiten.

VORSCHLAG 1:   1.A AUSSENBEREICH – DIE FREIFLÄCHE OST
               Die zu bespielende Freifläche befindet sich im östlichen Teil des Grundstücks. Hier wird mit den
               Außenanlagen ein Patientengarten entstehen, der sich optimal für eine darin integrierte Kunst
               eignet. Die dreiecksförmige Fläche besitzt eine Kantenlänge von circa 30 m. Das Gelände neigt
               sich nach Süden. Es wird durch Bestandsbäume geprägt, die mit weiteren Baumpflanzungen
               ergänzt werden. Die Fläche wird im südlichen Bereich als Rasenfläche (mehrmalige jährliche
               Mahd) und im nördlichen Bereich als artenreiche Wiese (1-2 - malige jährliche Mahd) gestaltet.

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KUNST AM BAU Offener mehrphasiger Kunstwettbewerb - Auslobungskonzept - Staatliches Bauamt ...
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               Die für diese Freiflächen geplante Gestaltung des Landschaftsarchitekten ist den Plänen in der
               Anlage zu entnehmen. Die Fläche für die Feuerwehrzufahrt ist dabei freizuhalten.

                Mögliche Freifläche im Osten des Neubaus B5 (Quelle: Architekturbüro Tiemann-Petri Koch, Stuttgart)

VORSCHLAG 2:   1.B AUßENBEREICH - INNENHOF WEST
               Die Fläche des Innenhofes beträgt 47 m² (West), die lichte Höhe des Innenhofes beträgt ca.
               14,5 m. Der Zugang erfolgt nur in der Ebene E0. Insgesamt sollen die Innenhöfe als Aufenthalts-
               bereiche für Patienten, Besucher und Personal genutzt werden.
               Der Innenhof ist unterkellert (Stahlbetondecke mit entsprechendem Flachdachaufbau). Die zu-
               lässige Flächenlast für mögliche Kunstwerke in dem Innenhof muss daher aus statischer Sicht
               auf 4,0 kN/m² (entspricht 400 kg/m²) begrenzt werden. Die gepflasterte Fläche wird für Belange
               der Kunst zur Verfügung gestellt, gestalterische Änderungen können entsprechend des jeweili-
               gen Kunstentwurfs vorgenommen werden. Entlang der Fassaden läuft eine Entwässerungs-
               rinne, die frei zu halten ist. Der oberflächliche Wasserabfluss zum mittig im Hof angeordneten
               Einlaufpunkt darf nicht beeinträchtigt werden. Zur Fassadenreinigung (temporär aufgestellte
               fahrbare Scherenhubbühne) ist in den Innenhöfen eine umlaufende Aufstellfläche mit 1,5 m
               Breite unbedingt freizuhalten (siehe Anlage 16 Technische Daten Scherenhebebühne).

                Innenhof West: Blickrichtung nach Süden mit Pflegestützpunkt (Quelle: Architekturbüro Tiemann-Petri Koch, Stuttgart

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               Abhängungen vom Dach (Attika) sowie Konstruktionen über der Attika oder an der Neubaufas-
               sade sind nicht möglich. Für Wände und Stützen wurden keine zusätzlichen Lasten berücksich-
               tigt.
               Die umlaufenden Fassaden der Innenhöfe sind im Bereich der Geschosse raumhoch verglast
               und an einer Stahlkonstruktion befestigt. Die Fassadenflächen zwischen den Geschossen ist mit
               einer Verkleidung aus weißen Leichtmetallblechen ausgeführt. Wobei die Flächen teilweise
               schräg und gebogen verlaufen. Ein Sonnenschutz ist nicht vorhanden. Die Innenhöfe sind nicht
               überdacht, sie dienen den anliegenden Bereichen zur Belichtung.

VORSCHLAG 3:   2.A INNENBEREICH - MAGISTRALE

                Magistrale und Treppe B5 (Quelle: Architekturbüro Tiemann-Petri Koch, Stuttgart)

               Die Magistrale verläuft von Nord nach Süd und dient als bauliche Verbindung zwischen Bestand
               B3 und Neubau B5. Die vertikale Erschließung der Ebenen E0, E1 und E2 erfolgt durch freie
               Treppen aus Stahlbeton. Die Magistrale ist ca. 4,40 m breit und ca. 50 m lang, mit lichten Raum-
               höhen von 3,35 m (E0), 4,13 m (E1) und 3,35 m (E2).
               Die Konstruktion setzt sich aus Stahlbetondecken mit einer vollflächig verglasten Fassade zu-
               sammen. Die Glasfassade ist an einer Stahlkonstruktion befestigt. Zur Beschattung dienen zwi-
               schen den Glasscheiben liegende, feststehende Sonnenschutzlamellen.
               Als Verkleidung der Stahlbetondecke ist eine abgehängte Gipskartondecke im Farbton weiß
               vorgesehen. Der Bodenbelag besteht aus hellbeigem strukturiertem PVC-Belag. Für den Boden
               des Foyers wurde eine Verkehrslast von 500 kg/m² angesetzt. Die Magistralen schließen im Os-
               ten an den mit rotem Sichtziegel bekleideten Neubau B5 an.
               Folgende Bereiche können in diesem Gebäudeteil in allen drei Ebenen für Kunst am Bau genutzt
               werden: Treppenwangen, Stützen, Decke und Luftraum.
               Nicht zulässig sind konstruktive, invasive Eingriffe in die Stützen, sowie Kunst am Boden, an der
               Fassade und an der Ziegelwand. Eine lichte Durchgangshöhe von 3 m muss in allen Bereichen-
               gewahrt werden.

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[6]   RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B

      OBJEKT
      Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Entlastungsgebäudes
      Bauteil B5 für das Universitätsklinikum Regensburg.

      LAGE UND STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG
      Der Neubau B5 befindet sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums Regensburg im süd-
      östlichen Bereich. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück ist nicht eben, verläuft mit
      Gefälle. Der Unterschied beträgt in N-S-Richtung ca. 6 m, in O-W-Richtung steigt das Gelände
      um ca. 4 m an und fällt dann um ca. 3m.
      Der Neubau B5 setzt das bestehende System der fingerförmigen Bebauung entlang der Magist-
      rale fort und bildet gleichzeitig den nun vorläufigen südlichen Abschluss der Anlage. Insgesamt
      sind im Gebäude 3 Nutzungsebenen (von oben: E2, E1, E0) und ein Untergeschoss (U1) als Tech-
      nikebene vorgesehen.
      Die Erschließung des Neubaus erfolgt über ein neues viergeschossiges Verbindungsbauwerk
      (Magistrale), welches den Neubau in allen Ebenen anbindet. Hierfür wird ein über Erdgleiche
      verglaster Verbindungsbau in den Ebenen U1 bis E2 an den Bestand B3 angefügt.

      ENTWURFSBESCHREIBUNG
      Das neue Bettengebäude B5 besitzt drei oberirdische und eine unterirdische Ebene. Durch das
      vollverglaste Verbindungsbauwerk (Magistrale) wird der Neubau B5 in allen 4 Ebenen (Ebene
      U1, E0, E1 und E2) an den Bestand angebunden. Die vertikale Erschließung erfolgt durch zwei
      neue Bettenaufzüge und eine offene Treppe im Verbindungsbauwerk. Zusätzlich gibt es drei
      notwendige Treppenhäuser. Das nördliche Treppenhaus verläuft von U1 bis auf die Dachfläche
      E3. In der Magistrale selbst besteht keine Verbindung zwischen Technikebene (U1) und den
      anderen Nutzungsebenen des Neubaus.
      Insgesamt werden durch das Bettenhaus B5 folgende Flächen (Basis DIN 277) neu geschaffen:
      NF 1 – 6: 2.432 m², BGF: 9.369 m², BRI: 44.699 m³.
      Die Pflegebereiche (Nutzungseinheiten) sind mit je rd. 2100 m² BGF auf drei oberirdische Ebe-
      nen verteilt. Die IMC in Ebene E2 ist jedoch verringert um die Fläche der Dachterrasse mit ca.
      300 m². In jeder Ebene befinden sich zwei Innenhöfe, die nach oben hin offen sind.
      Die Raumnutzungen sind wie nachfolgend beschrieben auf die einzelnen Gebäudeteile und
      Ebenen aufgeteilt:

      EBENE U1 - UNTERGESCHOSS - TECHNIK
      In Ebene U1 befinden sich die Technikräume und Nebenräume wie Personalumkleiden etc.

      EBENE E0 - ERDGESCHOSS - ALLGEMEINPFLEGE
      In Ebene E0 befindet sich die Allgemeinpflegestation mit 35 Betten.
      Als nutzbare Bereiche im Freien dienen Patienten und Besuchern die Terrasse im Osten sowie
      die beiden Innenhöfe. Entlang der Aufweitungen der Flure an den Innenhöfen befinden sich
      Aufenthaltszonen mit Sitzmöbeln. Der Pflegestützpunkt liegt in der Mitte der Station mit Be-
      lichtung vom Innenhof.

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EBENE E1 - 1. OBERGESCHOSS – KNOCHENMARKSTRANSPLANTATION (KMT)
Die KMT-Pflegestation (Knochenmarkstransplantation) mit 26 Betten liegt in Ebene E1. Die
Fenster in der KMT werden mit verplombten Fensteroliven ausgestattet und bleiben somit ge-
nerell geschlossen. Sie sind nur im Entrauchungsfall von der Feuerwehr zu öffnen.

EBENE E2 - 2. OBERGESCHOSS - IMC
In Ebene E2 befindet sich die IMC- Pflegestation (Intermediate Care) mit 24 Betten.
Diese Station verfügt über klimatisierte Pflegezimmer. Darüber hinaus befindet sich hier eine
großzügige Dachterrasse für Besucher, Patienten und Personal der Stationen.

EBENE E3 - DACHGESCHOSS
In Ebene E3 befinden sich der Aufzugsmaschinenraum, das Treppenhaus, die Auslässe der Zu-
und Abluftkanäle sowie eine Photovoltaikanlage.

ARCHITEKTUR UND GEBÄUDEKONZEPT
Der Neubau B5 setzt mit seiner Fassadengestaltung den Gestaltungskanon der bereits beste-
henden Gebäude am Uniklinikum Regensburg fort. Die rote Sichtziegel-Fassade erhält Element-
fenster mit Festverglasungen und Lüftungsflügeln.
Das Gebäudeinnere ist drei reihig aufgebaut. Dabei befinden sich die Patientenzimmer an der
Nord- und Südseite des Gebäudes und die Versorgungszone im mittleren Gebäudeteil. Diese
wird durch die zwei Innenhöfe natürlich belichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbau-
weise. Ausgehend vom Farb- und Materialkonzept der Fassade wird die Gestaltung im Gebäude
mit den Farben Weiß (für Decken, Wände und Türen), Hellbeige (für Bodenbelag), sowie Rot-
orange als Farbakzent für die Patientenzimmertüren weitergeführt. Helles Eichenholz kommt
für Wandbekleidungen, Handläufe und Fensterbänke zum Einsatz. In der Ebene E2 befindet sich
im Osten des Gebäudes eine ca. 300 m² große begrünte Dachterrasse mit Sitzgelegenheiten für
Patienten und Besucher. Das Dach ist als Flachdach mit Photovoltaikaufbauten ausgebildet.

AUßENRAUMGESTALTUNG
Die Außenanlagen bestehen aus folgenden Teilbereichen:

1. Innenhöfe
Die beiden Innenhöfe dienen als temporäre Aufenthaltsflächen für Patienten, Personal und Be-
sucher und sollen eine visuelle Bereicherung für die angrenzenden Erschließungsflächen bie-
ten; sie sind von Erschließungsgängen der Ebene E0 erreichbar. Die Innenhöfe werden im Aus-
bauzustand als mögliche Fläche für die Kunst zur Verfügung gestellt, d.h. der Boden besteht aus
der Stahlbetondecke über der Ebene U1 mit Dämmung, aufgebrachter wasserdichter Dachiso-
lierung und Pflasterfläche. Die Entwässerung erfolgt über Hofabläufe.

2. Dachterrasse
Der Ebene E2 ist im östlichen Bereich eine ca. 300 m² große Dachterrasse zugeordnet, die für
Patienten, Personal und Besucher von den Erschließungszonen aus zugänglich ist. Diese Dach-
terrasse erhält eine große Pflanzfläche mit Einfassung aus Stahlelementen, welche eine Sitzauf-
lage aus Holz erhalten.

3. Freiflächen Nord-, Ost- und Südseite
Die Freiflächen um das Gebäude bestehen im Wesentlichen aus Wiesenflächen mit Hecken-
und Baumbepflanzungen und fügen das Baufeld so in die vorhandene Vegetation- und Grünflä-

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            chenstruktur des Universitätsklinikums ein. Im nördlichen Bereich werden aufgrund der topo-
            graphischen Situation und den funktionellen Notwendigkeiten (Belichtung von Patientenzim-
            mern auf der Nordseite der Ebene E0) umfangreiche Erdbewegungen zur Terrassierung des
            hängigen Geländes erforderlich. Um den Patienten in den nach Norden hin orientierten Zim-
            mern einen adäquaten Ausblick zu bieten, wird das abfallende Gelände durch mehrere Terras-
            sen gegliedert, deren Böschungsbereiche durch eine Wiesenansaat und Heckenpflanzungen
            begrünt werden. In einer Entfernung von ca. 40 m vor der Nordostecke des Gebäudes wird ein
            Rückkühlwerk, bestehend aus drei freistehenden Kälteaggregaten mit den Abmessungen von
            ca. 10 x 5 x 2,6 m platziert.
            Im nördlichen Teil führt ein Feuerwehrangriffs- und Fluchtweg über Treppenanlagen nach Nor-
            den zur herzustellenden Feuerwehrzufahrt. Östlich des Gebäudes B5 befindet sich eine von den
            Erschließungsflächen der Ebene E0 im Gebäudeinnern zugängliche, ca. 40 m² große Freiter-
            rasse, die mit kleinformatigen Betonsteinpflaster befestigt wird.

            4. Dachflächen
            Die Dachflächen des Hauptbaukörpers sind durch eine überhöhte Attika eingefasst und benö-
            tigen daher keine weitere Absturzsicherung. Außerhalb der notwendigen Wartungswege aus
            Betonplatten sind die Dachflächen extensiv begrünt. Die Dachfläche des Verbindungsbaus (Ma-
            gistrale) wird ebenfalls extensiv begrünt. Da hier keine überhöhte Attika vorhanden ist, wird
            ein Seilsicherungssystem installiert.

[7]         RAHMENBEDINGUNGEN TEIL C

      7.1   WETTBEWERBSART UND –VERFAHREN
            Der Kunstwettbewerb wird als offener Wettbewerb in zwei Stufen öffentlich bekannt gemacht.
            Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Das Verfahren
            in der zweiten Stufe bleibt anonym.
            Die Teilnehmer haben in der ersten Stufe eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für die
            beschriebenen Bereiche (s. Teil A der Auslobung) zu erstellen. In der zweiten Stufe sind die
            jeweiligen Ideen und Konzeptionen der ersten Stufe von den ausgewählten Teilnehmern an-
            hand von detaillierten Unterlagen und Modellen zu präzisieren. Es ist beabsichtigt, die zweite
            Stufe des Wettbewerbes mit circa 9 Arbeiten durchzuführen. Das Preisgericht behält sich je-
            doch vor, die Anzahl der Arbeiten für die zweite Wettbewerbsstufe anzupassen.

      7.2   AUSLOBER
            Auslober ist der Freistaat Bayern, das Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und
            Kunst, letztlich vertreten durch

            Staatliches Bauamt Regensburg
            Bajuwarenstraße 2d
            93053 Regensburg

            Die Koordination und Durchführung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Regensburg, Bereich
            Hochschulbau:
            KunstB5@stbar.bayern.de

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7.3   ORT DES WETTBEWERBS
      Der Ort der Baumaßnahme befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Regensburg auf dem
      Gelände des Universitätsklinikums Regensburg, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg
      (siehe Lageplan).

7.4   GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN
      Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Berater, Vorprüfer erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mit-
      wirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder
      Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Verfahrens einschließlich der Ver-
      öffentlichung der Ergebnisse dürfen nur über den Auslober abgegeben werden.

7.5   TEILNAHMEBERECHTIGUNG, ZULASSUNGSBEREICH
      Die Teilnahme steht allen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen freischaffenden Künst-
      lern offen. Bei Arbeitsgemeinschaften in jeder Form muss jedes Mitglied benannt und teilnah-
      meberechtigt sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer.
      Bei Juristischen Personen muss der Name und die berufliche Qualifikation des für die Ausfüh-
      rung Verantwortlichen angegeben werden. Im Falle einer aus dem Wettbewerbsverfahren re-
      sultierenden Beauftragung verpflichten sich die Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren
      Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Verfahrens.
      Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Preisrichter, deren Stellvertreter, Assistenten und
      Schüler, unmittelbar Unterstellte sowie Studierende, deren Hochschullehrer als Preisrichter
      oder Vorprüfer am Wettbewerbsverfahren beteiligt sind.

7.6   AUSWAHLGREMIUM UND JURY ETC.

      Der Auslober beruft folgendes Gericht:

      Künstlervertretung:
      Herr Ludwig Bäuml
      Freischaffende Künstler, Kallmünz
      Vertreter: Herr Heiner Riepl, Kelheim

      Herr Dierk Berthel
      Freischaffender Künstler, Rannungen
      Vertreter: Herr Christian Schnurer, München

      Frau Sabine Straub
      Freischaffende Künstlerin, München
      Vertreterin: Frau Christine Sabel, Burglengenfeld

      Planervertretung:
      Frau Astrid Tiemann-Petri
      Architektin, Thiemann-Petri Koch Planungsgesellschaft, Stuttgart
      Vertreter: Herr Thomas Koch

      Herr Bernd Rohloff
      Landschaftsarchitekt, Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten Stadtplaner, Regens-
      burg
      Vertreter: Herr Rupert Wirzmüller

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      Nutzervertretung:
      Herr Prof. Dr. Oliver Kölbl
      Medizinischer Direktor Universitätsklinikum Regensburg
      Vertreter: Herr Prof. Dr. Bernhard Graf

      Frau MBA Sabine Lange
      Kaufmännische Direktorin Universitätsklinikum Regensburg
      Vertreter: Herr Siegfried Engl

      Herr Prof. Dr. Wolfgang Herr
      Direktor für Innere Medizin III, Universitätsklinikum Regensburg
      Vertreter: Herr Prof. Dr. Ernst Holler

      Bauherrenvertretung:
      Herr BOR Matthias Franz
      Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
      Vertreter: Herr BOR Konrad Kronbauer

      Herr LBD Dieter Schönberger
      Regierung der Oberpfalz
      Vertreter: Frau BDin Marion Beyer

      Herr BD Gerhard Haslbeck
      Staatliches Bauamt Regensburg
      Vertreter: Herr LBD Karl Stock

      Bei Verhinderung eines Jurymitgliedes wird dessen Aufgabe von dem durch das Jurymitglied
      bestimmten Stellvertreter wahrgenommen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der
      Rechtsweg ist ausgeschlossen.
      Als ständig anwesender Stellvertreter wird Herr BR i.R. Reinhold Gebhardt benannt.

7.7   VORPRÜFUNG

      Die Vorprüfung und die formelle Abwicklung wird durch das Staatliche Bauamt Regensburg,
      Bereich Hochschulbau erbracht.

7.8   VERFÜGBARE MITTEL, KOSTEN

      Für die Ausarbeitung und Ausführung der künstlerischen Gestaltung stehen für die Freifläche
      im Außenbereich 80.000,- EUR, für den westlichen Innenhof 60.000,- EUR und für den Innen-
      bereich/Magistrale ebenfalls 60.000,- EUR zur Verfügung.
      In diesem Kostenrahmen sind alle Kosten, wie Honorar, Material, Lohn, Transport, Aufstellung,
      Herstellung des Kunstwerks einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion usw. einzurech-
      nen. Kosten die durch Eingriffe für das Kunstwerk in die baulichen Gegebenheiten des Kunst-
      standortes entstehen, wie zusätzliche Fundamente, statische Berechnungen, zusätzliche oder
      geänderte bauliche und technische Leistungen, baurechtliche Verfahren usw. sind ebenfalls
      einzurechnen, bzw. vom Künstler in seiner Kostenschätzung (zweite Stufe) zu berücksichtigen.

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      Für die erste Wettbewerbsstufe wird kein Honorar gezahlt. In der zweiten Wettbewerbsphase
      erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je 2.000,- EUR, die im Falle einer Beauf-
      tragung auf das Honorar angerechnet werden.

7.9   WETTBEWERBSUNTERLAGEN

      Den Teilnehmern für die erste Stufe werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
          1.       Auslobungstext
          2.       Vordruck Teilnehmererklärungen
          3.       Lageplan Universitätsklinikum Regensburg, M 1:5000
          4.       Lageplan Universitätsklinikum Regensburg, M 1:1000
          5.       Luftbild Universitätsklinikum Regensburg
          6.       Perspektive Innenhof West
          7.       Perspektive Magistrale
          8.       Perspektive Neubau B5 Süd
          9.       Ansichten
             9.1. Nord, M 1:100
             9.2. Ost, M 1:100
             9.3. Süd, M 1:100
             9.4. West, M 1:100
          10.      Grundrisse
             10.1. Ebene 0, M 1:100
             10.2. Ebene 1, M 1:100
             10.3. Ebene 2, M 1:100
          11.      Schnitte
             11.1. Schnitt A-A, M 1:100
             11.2. Schnitt D-D, M 1:100
          12.      Ansicht Innenhof
             12.1. Innenhof 1, M 1:100
          13.      Plan Freiflächengestaltung mit Markierung der Bereiche für Kunst, M 1:200
          14.      Übersicht vorhandener Kunstwerke im Bereich des Klinikums
          15.      Fotodokumentation aktueller Stand der Baumaßnahme
          16.      Technische Daten Scherenhebebühne
          17.      Video – Innenhof West
          18.      Video – Magistrale

      Die Wettbewerbsunterlagen können vom 05.08.2021 bis zum 26.08.2021 von folgender Inter-
      netseite heruntergeladen werde:
      (www.stbar.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/kunstwettbewerbe/in-
      dex.html)

7.10 WETTBEWERBSLEISTUNGEN UND KENNZEICHNUNG

      Nachfolgende Unterlagen sind für die erste Stufe einzureichen:
      Für die erste Stufe der Auslobung ist vom Künstler eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsab-
      sicht zu erstellen. Dabei steht ihm die Wahl frei, für einen, zwei oder drei der genannten Berei-
      che (Freifläche im Außenbereich (max. 80.000,- EUR), westlicher Innenhof (max. 60.000,- EUR),
      Innenbereich/Magistrale (max. 60.000,- EUR)) Arbeiten vorzulegen. Dem Künstler steht pro Be-
      reich ein DIN A3 Blatt (einseitig beschriftet) zur Verfügung, auf dem sowohl die künstlerische

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Idee als auch die zugehörige Beschreibung unterzubringen sind. Teilnehmer, die diesen genann-
ten Umfang über- oder unterschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Auf
dem Blatt ist vom Künstler seine sechsstellige, von ihm frei gewählte Kennzahl (Größe ca. 1,5
cm) auf der rechten oberen Seite anzugeben.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlos-
senen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine
Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Daneben ist in diesem Umschlag eine Vita (max. 1
Seite DIN A4) und eine Liste der bisherigen künstlerischen Arbeiten (max. 1 Seite DIN A4) bei-
zufügen.
Gibt ein Künstler Arbeiten für mehr als einen Bearbeitungsbereich ab, muss jede Arbeit mit
einer eigenen Kennzahl versehen und jeweils ein entsprechender Umschlag mit Verfasserer-
klärung, Vita und Referenzliste mitabgegeben werden

Hinweis:
Der Wettbewerb ist anonym. Sollten die eingereichten Unterlagen außerhalb des verschlosse-
nen Umschlags Hinweise auf die Identität des Verfassers geben, wird die Arbeit ausgeschlossen.
Bei Nichtwahrung der Anonymität kann die Arbeit nicht zur Bewertung zugelassen werden.
Fotografien oder andere Abbildungen von existierenden Kunstwerken, die im öffentlichen
Raum oder in Ausstellungen gezeigt wurden, dürfen deshalb auch nicht zur Verdeutlichung von
künstlerischer Idee oder Arbeitsweise benutzt werden. Der Künstler verpflichtet sich, eine ei-
gens für diesen Wettbewerb gefertigte Arbeit einzureichen.

Nachfolgende Unterlagen sind für die zweite Stufe einzureichen:

    1.      Darstellung der künstlerischen Konzeption im Lage-, Grundriss- und Ansichtsplan
            in geeignetem und aussagekräftigem Maßstab; ein DIN A1 Blatt
    2.      Ein Modell in geeignetem Maßstab zwischen 1:10 und 1:50
    3.      Knappe Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes (max. eine Seite DIN
            A4);
    4.      Beschreibung der zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Abmessungen,
            Oberflächen, Gewicht (unbedingt erforderlich) und sonstige für eine Beurteilung
            des Kunstwerkes maßgeblichen Angaben (max. eine Seite DIN A4);
    5.      Darstellung von Konstruktion und Befestigungen des Kunstwerkes im geeigneten
            Maßstab mit Vermassung (max. eine Seite DIN A4);
    6.      Zeitplan mit Angaben zur benötigten Ausführungszeit (max. eine Seite DIN A4);
    7.      Kostenaufstellung für die Ausführung des Wettbewerbsvorschlages, gegliedert in
            Honorarkosten und Herstellungskosten mit Ausweisung der Mehrwertsteuer (max.
            eine Seite DIN A4);
    8.      Unterzeichnete Verfassererklärung;
    9.      Verzeichnis der eingereichten Unterlagen;
    10.     Verkleinerungen aller Pläne auf DIN A3 (reproduktionsfähig für Protokolle bzw. für
            Veröffentlichungen)
    11.     Pläne in digitaler Form (PDF oder Tiff-Format) für eine Veröffentlichung

Hinweis für die zweite Stufe:
Unabhängig von den o.g. Leistungen können, sofern für die Darstellung der Konzeption bzw.
Gestaltungsabsicht erforderlich, weitere Unterlagen wie z.B. digitale Medien (Kurzfilm) einge-
reicht werden.

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7.11 RÜCKFRAGEN, KOLLOQUIUM, ORTSBESICHTIGUNG
     In der ersten und zweiten Stufe können Rückfragen zur Auslobung schriftlich gestellt werden.
     Sie müssen für die erste Stufe bis zum 26.08.2021 bis 14:00 Uhr unter dem Betreff "Kunstwett-
     bewerb Entlastungsgebäude B5 am Universitätsklinikum Regensburg“ bei folgender E-Mail-Ad-
     resse eingegangen sein:
     KunstB5@stbar.bayern.de
     Als vorläufiger Schlusstermin für Rückfragen in der zweiten Stufe wird der 25.11.2021 bis 14:00
     Uhr vereinbart. Hier gelten der gleiche Betreff und die gleiche E-Mail-Adresse.
     Die Rückfragen für die erste und zweite Stufe werden zeitnah beantwortet. Die Antworten wer-
     den im Internet (www.stbar.bayern.de) am 02.09.2021 (Stufe 1) und am 02.12.2021 (Stufe 2)
     veröffentlicht und dem BBK zugesandt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.

     Ein Kolloquium wird vom Auslober nur für die zweite Stufe und nur auf Aufforderung der Teil-
     nehmer veranlasst. Nähere Informationen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
     Sollte von min. 3 Teilnehmern das Verlangen nach Abhaltung eines Kolloquiums und einer Orts-
     besichtigung vorgebracht werden, wird dies vom Auslober voraussichtlich in der 47. KW am
     23.11.2021 durchgeführt. Anträge hierzu müssen unter dem Betreff "Kunstwettbewerb Entlas-
     tungsgebäude B5 am Universitätsklinikum Regensburg“ bis zum 18.11.2021 bis 14:00 Uhr bei-
     folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:
     KunstB5@stbar.bayern.de

7.12 VERGÜTUNG UND WEITERE BEARBEITUNG

     Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt.
     In der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je
     2.000,- EUR (brutto), die im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
     Der Auslober verpflichtet sich, bei Realisierung der Aufgabe, der Empfehlung des Preisgerichts
     zu folgen und drei Preisträger mit der Durchführung der Wettbewerbsarbeiten zu beauftragen.
     Die Beauftragung für die weitere Planung zur Umsetzung des Entwurfs erfolgt unmittelbar. Die
     Teilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Be-
     arbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
     Nach erfolgter Auftragserteilung hat die Fertigstellung des Kunstwerkes binnen sechs Monaten
     zu erfolgen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann auf Antrag des Künstlers eine Fristverlänge-
     rung gewährt werden.
     Bei der weiteren Bearbeitung und Realisierung des Kunstbeitrages behält sich der Auslober die
     technische und geschäftliche Mitwirkung vor. Dies betrifft vor allem die Festlegung des ge-
     nauen Standortes der Kunst, falls bauliche oder technische Gegebenheiten sowie mögliche
     Mehrkosten gegen die vom Künstler gewählte Lage sprechen.
     Der Künstler und sein Rechtsnachfolger gestattet Änderungen innerhalb des § 14 Urheber-
     rechtsgesetz. Dies gilt sowohl für die Wettbewerbsarbeit als auch für das ausgeführte Werk.
     Dies bedeutet, dass sich der Auslober in seiner Eigenschaft als Auftraggeber und Bauherr ein
     Mitspracherecht vorbehält, falls es durch ein Kunstwerk zu Einflüssen auf das Bauwerk oder

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    eine Beeinträchtigung der Nutzung des Bauwerkes kommt. Sollten dadurch irgendwelche Än-
    derungen am Standort oder am Kunstwerk selbst notwendig werden, wird dies in Abstimmung
    mit dem Künstler geschehen.
    Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist der Künstler zu hören. Seine
    Vorschläge sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht wirtschaftlich, funktionell oder kon-
    struktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die ihm vom Auslober mitzuteilen sind. Der Ver-
    fasser ist dem Auslober gegenüber zur Wahrung der künstlerischen Merkmale des Entwurfes
    bei der Übertragung in das Original verantwortlich.

7.13 URHEBERRECHT

    Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer versi-
    chern mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind,
    den eingereichten Entwurf noch nirgendwo realisiert haben und im Falle des Auftrags diesen
    Entwurf nicht noch einmal an anderer Stelle realisieren werden.
    Die prämierten Wettbewerbsbeiträge (Modelle, Pläne etc.) gehen in das Eigentum des Auftrag-
    gebers über. Ebenso Eigentum des Auftraggebers werden die realisierten Arbeiten. Der Auf-
    traggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf es bei
    Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen
    Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen war, darf
    er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im Verzug darf der
    Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den Erfordernissen der
    Verkehrssicherheit anpassen.
    Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im Rah-
    men des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.
    Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen von
    Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude veröffent-
    lichen.

7.14 ABGABETERMIN

    Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge der ersten Stufe ist der 09.09.2021, 14:00
    Uhr. Spätestens dann muss der Wettbewerbsbeitrag beim Auslober eingegangen sein. Es gilt
    nicht das Datum des Poststempels. Später eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
    Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Die Einsendung muss für den Empfänger porto- und
    zustellungsfrei sein.
    Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Die
    Arbeiten sind mit dem Kennwort "Kunstwettbewerb Entlastungsgebäude B5 am Universitäts-
    klinikum Regensburg“ zu versehen.

    Abgabe im:          Staatlichen Bauamt Regensburg
                        Bajuwarenstraße 2d
                        Poststelle EG (Raum 001)
                        93053 Regensburg

    Die Poststelle befindet sich nach dem Haupteingang links.

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    Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe ist am 13.01.2022 bis 14:00 Uhr. Die
    Terminangabe für die Abgabe der zweiten Stufe ist noch vorläufig und wird ebenso wie der Ort
    und die Modalitäten der Abgabe rechtzeitig festgelegt und bekannt gegeben.

7.15 HAFTUNG UND RÜCKGABE

    Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im
    Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
    Die nicht prämierten Arbeiten von Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen recht-
    zeitig mitgeteilt wird, beim Staatlichen Bauamt Regensburg abgeholt werden. Werden diese
    Arbeiten nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem genannten Termin abgeholt, so geht der
    Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren Arbeiten aufge-
    geben haben. Der Auslober wird dann mit diesen Arbeiten nach seinem Belieben verfahren.

7.16 KRITERIEN DER BEWERTUNG

    Die eingehenden Arbeiten werden nachfolgenden Kriterien bewertet:
    Formelle Kriterien:
    -   Termingerechter Eingang
    -   Wahrung der Anonymität
    -   Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen
    -   Einhaltung der formalen Bedingungen

    Inhaltliche Kriterien:
    -   Künstlerische Qualität
    -   Entwurfsidee
    -   Realisierbarkeit

    Zusätzlich werden in der 2. Stufe folgende Kriterien näher bewertet:
    -   Einhaltung der formalen Bedingungen
    -   Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen, Bauliche und technische Konsequenzen
    -   Nachweis der Auskömmlichkeit der Kostenschätzung und der Einhaltung
        des Kostenrahmens

    Einhaltung der spezifischen Anforderungen, insbesondere:
    -   Geringe Empfindlichkeit gegen Zerstörung (Graffiti, Demontage von Teilen),
    -   geringe Folgekosten, bzw. Unterhaltungs- und Pflegekosten
    -   Standsicherheit und Verkehrssicherheit
    Über die Zulassung entscheidet allein das Preisgericht.

7.17 PREISGERICHTSVERFAHREN

    Das Preisgericht hat in der ersten Stufe die Aufgabe, über die Zulassung der Wettbewerbsar-
    beiten zu entscheiden, die zugelassenen Arbeiten zu beurteilen und diejenigen für die zweite
    Stufe auszuwählen, die die Anforderungen der Auslobung am besten erfüllen. Das Preisgericht
    gibt in der zweiten Stufe eine Empfehlung für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe. Die
    Teilnehmer werden nach Abschluss der jeweiligen Stufe über den Verfahrensstand informiert.

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      7.18 BEKANNTMACHUNG DES ERGEBNISSES UND AUSSTELLUNG

          Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen der ersten Stufe werden nicht veröffentlicht. Das
          Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den
          Teilnehmern, deren Arbeit mit der Ausführung beauftragt wird, unmittelbar nach der Entschei-
          dung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsproto-
          kolls. Der Öffentlichkeit wird das Ergebnis über die Presse bekanntgegeben. Die zur Beurteilung
          zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser und dem Preisge-
          richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den
          Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.

      7.19 TERMINÜBERSICHT

          Veröffentlichung                                                                   05.08.2021
          Schriftliche Rückfragen für 1. Stufe bis                                19.08.2021, 14:00 Uhr
          Veröffentlichung der Rückfragen für 1. Stufe am                                    26.08.2021
          Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe bis                             09.09.2021, 14:00 Uhr
          Preisgericht 1. Stufe am                                                04.10.2021, 10:00 Uhr
          Schriftliche Rückfragen für 2. Stufe bis                                25.11.2021, 12:00 Uhr
          Veröffentlichung der Rückfragen für 2. Stufe am                                    02.12.2021
          Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe bis                             13.01.2022, 14:00 Uhr
          Preisgericht 2. Stufe am                                                24.02.2022, 10:00 Uhr
          Ausstellung nach Verfahrensschluss voraus.                                    11/12. KW 2022
          Beauftragung Künstler voraus.                                                 11/12. KW 2022

          Ausführung des Auftrages nach Baufortschritt und terminlicher Abstimmung mit den Künstlern
          voraussichtlich ab April 2022 bis August 2022.

[8]       ANLAGEN ZUR AUSLOBUNG

              1.     Auslobungstext
              2.        Vordruck Teilnehmererklärungen
              3.        Lageplan Universitätsklinikum Regensburg, M 1:5000
              4.        Lageplan Universitätsklinikum Regensburg, M 1:1000
              5.        Luftbild Universitätsklinikum Regensburg
              6.        Perspektive Innenhof West
              7.        Perspektive Magistrale
              8.        Perspektive Neubau B5 Süd
              9.        Ansichten
                   9.1. Nord, M 1:100
                   9.2. Ost, M 1:100

                                                - 22 / 24 -
Staatliches Bauamt
                                                                                Regensburg

  9.3. Süd, M 1:100
  9.4. West, M 1:100
10.     Grundrisse
  10.1. Ebene 0, M 1:100
  10.2. Ebene 1, M 1:100
  10.3. Ebene 2, M 1:100
11.     Schnitte
  11.1. Schnitt A-A, M 1:100
  11.2. Schnitt D-D, M 1:100
12.     Ansichten Innenhöfe
  12.1. Innenhof 1, M 1:100
13.     Plan Freiflächengestaltung mit Markierung der Bereiche für Kunst, M 1:200
14.     Übersicht vorhandener Kunstwerke im Bereich des Klinikums
15.     Fotodokumentation aktueller Stand der Baumaßnahme
16.     Technische Daten Scherenhebebühne
17.     Video – Innenhof West
18.     Video – Magistrale

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Staatliches Bauamt
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Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung

                       Staatliches Bauamt Regensburg
                       Bereich Hochschulbau

                Hausanschrift               Bajuwarenstraße 2d
                                             93053 Regensburg

                 Postanschrift                 Postfach 10 10 41
                                              93010 Regensburg

   Dienstgebäude Hochschulbau              Universitätsstraße 82
                                            93053 Regensburg

                      Telefon                    0941/69856-01
                                                   (Vermittlung)

                      Telefax                  0941/69856-1999
                                                      (Zentrale)

                        E-Mail       poststelle@stbar.bayern.de

                   Homepage         https://www.stbar.bayern.de/

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