PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
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Inhalt 1 Einleitung ....................................................................................................................... 4 2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 4 2.1 Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)...................................................................... 4 2.2 Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 2.3 Grenzwerte gemäß IG-L für PM10 .......................................................................... 6 2.4 Europäische Vorgaben nach der Luftqualitätsrichtlinie ............................................ 6 3 Die meteorologische Situation ........................................................................................ 7 3.1 Meteorologische Einflussgrößen auf die Luftschadstoffbelastung............................ 7 3.2 Windverhältnisse ..................................................................................................... 8 3.3 Ausbreitungsbedingungen ....................................................................................... 9 3.4 Das Wetter im Jahr 2010 ........................................................................................10 3.5 Das Wetter im Jahr 2011 ........................................................................................11 3.6 Das Wetter im Jahr 2012 ........................................................................................12 3.7 Das Wetter im Jahr 2013 ........................................................................................12 3.8 Das Wetter im Jahr 2014 ........................................................................................13 3.9 Das Wetter im Jahr 2015 ........................................................................................13 4 Luftschadstoff Feinstaub (PM10) ...................................................................................14 4.1 Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L...................................................................14 4.2 Luftschadstoff Feinstaub (PM10) ............................................................................15 4.3 Lage der Messstation zur Luftgüteüberwachung in Ebenthal..................................15 4.3.1 Messstation Ebenthal – Zell ............................................................................15 4.4 Grenzwertüberschreitungen in Ebenthal.................................................................16 4.5 PM10 - Immissionsmessungen in Ebenthal-Zell .....................................................17 4.5.1 Jahresmittelwert ..............................................................................................17 4.5.2 Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ Jahresmittelwert .........................17 4.5.3 PM10-Messwerte an der Messstation Ebenthal – Zell .....................................17 4.5.4 PM10 Immissionsverlauf in den Jahren 2010 – 2015 ......................................18 4.6 Verursacheranalyse der PM10-Belastung ..............................................................21 5 Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft .............................................22 6 Maßnahmen zur Reduktion von PM10 in Ebenthal ........................................................24 6.1 Maßnahmen auf Landesebene ...............................................................................24 6.1.1 Maßnahmen „Verbrennen im Freien“ ..............................................................24 6.1.2 Maßnahmen im Bereich Hausbrand ................................................................24 6.1.3 Fernwärmeausbau Ebenthal ...........................................................................26 6.1.4 Maßnahmen im Bereich der Wärmeenergieversorgung ..................................26 2 Maßnahmenprogramm Ebenthal
6.1.5 Verkehrsbezogene Maßnahmen .....................................................................28 6.2 Maßnahmenkatalog der Gemeinde Ebenthal .........................................................30 6.3 Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene ...............................................................30 6.4 Angaben gemäß Anhang XV der der Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) .........31 Maßnahmenprogramm Ebenthal 3
1 Einleitung Im Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L, BGBl. I Nr. 115/97, idgF BGBl. I Nr. 77/2010) sind in Anlage I für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Für PM10 (Feinstaub) beträgt dieser Grenzwert 50 μg/m³ als Tagesmittelwert, wobei bis zum Jahr 2004 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig waren; von 2005 bis 2009 waren es 30 Überschreitungstage, ab 2010 wurde die Anzahl der zulässigen Überschreitungen auf 25 reduziert. Weiters gilt für PM10 ein Grenzwert von 40 μg/m³ als Jahresmittelwert. Überschreitungen dieser Grenzwerte werden im Jahresbericht – erstellt vom Amt der Kärntner Landesregierung – veröffentlicht. Falls diese Überschreitungen nicht auf einen Störfall, auf den Winterdienst, auf natürliche Quellen oder auf ein singuläres Ereignis zurückzuführen sind, ist vom Landeshauptmann innerhalb von neun Monaten nach Ausweisung der Überschreitung eine Statuserhebung zu erstellen. Die PM10-Messungen an der Messstelle Ebenthal-Zell zeigten, dass der Jahresmittelwert eingehalten werden kann, dass es jedoch beim Tagesmittelwert zu Überschreitungen des IG-L-Grenzwertes kommt. Im Jahr 2010 lagen 37 Tage über dem PM10-Tagesmittelwert von 50 µg/m³, 2011 waren es 38 Tage, 2012 18 Tage. Das Umweltbundesamt wurde vom Amt der Kärntner Landesregierung mit der Erstellung einer Statuserhebung beauftragt. Die „Statuserhebung PM10 in Ebenthal-Zell“ umfasst neben der Beschreibung der Emissions- und Immissionssituation, der meteorologischen Situation im Klagenfurter Becken und der Herkunftsanalyse der PM10-Belastung im Bereich von Ebenthal auch verursacherspezifische Maßnahmenvorschläge. Die vom Umweltbundesamt erstellte Statuserhebung bildet die fachliche Grundlage für das gegenständliche Maßnahmenprogramm. 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) Mit der siebenten Novelle zum IG-L, BGBl I 77/2010 vom 18.8.2010 wurde die neue Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50/EG in nationales Recht umgesetzt. Durch diese Novelle wurden weitreichende Änderungen im Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L) vorgenommen, ua. wurde mit PM2,5 ein neuer Schadstoff aufgenommen. In § 7 IG-L wurde gleichlautend den Bestimmungen der EU-Richtlinie die Verpflichtung für den Landeshauptmann geschaffen Überschreitungen auszuweisen und festzustellen, ob - wie bisher - die Überschreitung auf einen Störfall oder eine andere in absehbarer Zeit nicht wiederkehrende erhöhte Immission zurückzuführen ist oder - nun neu hinzugekommen - auf die Aufwirbelung von Partikeln nach der Ausbringung von Streusand, Streusalz oder Splitt auf Straßen im Winterdienst oder auf Emissionen aus natürlichen Quellen. Sind Überschreitungen auf solche Ereignisse zurückzuführen, so entfällt die Verpflichtung zur Erstellung einer Statuserhebung und eines Maßnahmenprogrammes. In allen anderen Fällen ist in weiterer Folge eine Statuserhebung gemäß § 8 IG-L durchzuführen. Innerhalb dieser sind ausführliche Beschreibungen bzw. Interpretationen der Immissionssituation sowie der meteorologischen Situation vorzunehmen. Weiters sind die Emittenten festzustellen und zu beschreiben und das voraussichtliche Sanierungsgebiet festzulegen. 4 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Die Beurteilung, ob eine Überschreitung auf die Aufwirbelung von Partikeln nach der Ausbringung von Streusand, Streusalz oder Splitt auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen ist, erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl II 2012/131. Diese stützt sich fachlich auf das „Guidance Paper“ der Europäischen Kommission vom 18. Feber 2011. Gemäß § 9a IG-L hat der Landeshauptmann unter Bedachtnahme auf nationale Programme gemäß § 6 des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft, BGBl. I Nr. 34/2003, Pläne und Programme gemäß § 13 des Ozongesetzes, BGBl. Nr. 210/1992 und die österreichische Klimastrategie gemäß § 1 Abs. 2 des Emissionszertifikategesetzes, BGBl. I Nr. 46/2004, sowie unter Nutzung von Synergieeffekten mit lokalen, regionalen und bundesweiten Energie- und Klimaschutzmaßnahmen 1. auf Grundlage der Statuserhebung (§ 8) und eines allenfalls erstellten Emissionskatasters (§ 9), 2. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen gemäß § 8 Abs 5 und 6, 3. unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäß § 9b, 4. unter Heranziehung der Zeitpunkte, bis zu denen die Grenz- und Zielwerte gemäß der Richtlinie 2008/50/EG eingehalten werden müssen und 5. auf Grundlage des Programms für die Erreichung des nationalen Ziels für die Reduzierung des AEI gemäß § 19 ein Programm zu erstellen. Darin sind jene Maßnahmen festzulegen, die ergriffen werden, um die Emissionen, die zur Überschreitung des Immissionsgrenzwerts gemäß Anlage 1 oder 2 oder des Immissionszielwerts gemäß Anlage 5b oder 5c, einer Verordnung nach § 3 Abs. 5 oder des AEI geführt haben, in einem Ausmaß zu reduzieren, dass in Bezug auf Feinstaub die Einhaltung des Tagesmittelwertes für PM10 gemäß Anlage 1a mit nicht mehr als 35 Überschreitungen pro Jahr, gewährleistet wird. Bei der Erstellung des Programms gemäß § 9a IG-L sind folgende Grundsätze anzuwenden: Berücksichtigung des Verursacherprinzips und aller nennenswerten Emittenten, die Verhältnismäßigkeit und Kosteneffizienz der Maßnahmen sowie die Berücksichtigung öffentlicher Interessen. Maßnahmen sind demnach nicht vorzuschreiben, wenn sie unverhältnismäßig sind, vor allem wenn der mit der Erfüllung der Maßnahmen verbundene Aufwand außer Verhältnis zu dem mit den Anordnungen angestrebten Erfolg steht. Weiters ist auf die Höhe der Immissionsbelastung und die Häufigkeit der Grenzwertüberschreitungen sowie die zu erwartende Entwicklung der Emissionen des betreffenden Luftschadstoffs Bedacht zu nehmen. Das Programm kann insbesondere folgende Maßnahmen umfassen: Maßnahmen gemäß Abschnitt 4; Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung, Förderungsmaßnahmen im Bereich von Anlagen, Haushalten und Verkehr für emissionsarme Technologien und Verhaltensweisen, die Emissionen reduzieren, Maßnahmen hinsichtlich des Betriebs von mobilen Motoren, Maßnahmen zur Optimierung des Winterdienstes und Maßnahmenprogramm Ebenthal 5
sonstige Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes 2.2 Umweltprüfung Erklärung gemäß § 9c IG-L Eine Umweltprüfung ist durchzuführen, wenn ein Programm gemäß § 9a voraussichtlich Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete hat. Weiters ist eine Umweltprüfung durchzuführen, wenn ein Programm gemäß § 9a einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten festlegt und die Umsetzung des Programms voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird. Wird ein Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten festgelegt oder werden nur geringfügige Änderungen des Programms vorgenommen, hat anhand der Kriterien der Anlage 7 Teil 1 eine Prüfung zu erfolgen, ob die Umsetzung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird. Der Landesregierung sowie dem Umweltanwalt gemäß § 2 Abs. 4 des UVP-Gesetzes wird eine Stellungnahmemöglichkeit eingeräumt. Das vorliegende Programm hat keine negativen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete. Weiters legt das Programm keinen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten fest. Das gegenständliche Maßnahmenprogramm Ebenthal soll einen wesentlichen Beitrag zur Luftschadstoffreduktion, insbesondere zur Feinstaubreduktion, leisten. Bei der Umsetzung des Programms können negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden, weshalb keine Umweltprüfung gemäß § 9c IG-L durchzuführen ist. 2.3 Grenzwerte gemäß IG-L für PM10 Im IG-L sind in Anlage 1a für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Für Feinstaub (PM10) beträgt dieser Grenzwert 50 μg/m³ als Tagesmittelwert, wobei bis zum Jahr 2004 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig waren; von 2005 bis 2009 waren es 30 Überschreitungstage, ab 2010 wurde die Anzahl der zulässigen Überschreitungen auf 25 reduziert. Weiters gilt für PM10 ein Grenzwert von 40 μg/m³ als Jahresmittelwert. Von diesen Grenzwerten zu unterscheiden ist wiederrum jener Jahresmittelwert, der durch Vorschreibung von Maßnahmen in einem Programm eingehalten werden soll. Für den Luftschadstoff PM10 müssen die Maßnahmen gewährleisten, dass der Tagesmittelwert nicht öfter als 35 Mal überschritten wird. An der Messstelle Ebenthal-Zell wurde im Jahr 2010 der Tagesmittelwert von 50 μg/m³ an 37 Tage überschritten, 38 Tage waren es 2011, 18 Tage 2012. Im Jahr 2013 kam es zu 10 Tagen über 50 µg/m³, 4 Tage waren es 2014 und 8 Tage 2015. Aufgrund der PM10-Überschreitungen bis zum Jahr 2011 wurde eine Statuserhebung beim Umweltbundesamt in Auftrag gegeben, welche eine Herkunftsanalyse der PM10-Belastung im Bereich von Ebenthal enthält. 2.4 Europäische Vorgaben nach der Luftqualitätsrichtlinie Laut der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa, ABl. Nr. L 152 vom 11. Juni 2008 (Luftqualitätsrichtlinie) beträgt der Grenzwert für PM10 50 μg/m³ als 6 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Tagesmittelwert, wobei 35 Überschreitungstage zulässig sind. Der Jahresmittelwert wird mit 40 μg/m³ begrenzt. Die PM10-Grenzwerte sind seit 1. Jänner 2005 einzuhalten, wobei die Möglichkeit einer Fristerstreckung bis 11. Juni 2011 besteht, wenn die Grenzwertüberschreitung aufgrund standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Einträge eingetreten ist. Weiters besteht das Erfordernis einen Luftqualitätsplan zu erstellen und müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um die Einhaltung der Grenzwerte vor dem 11. Juni 2011 belegen zu können. Österreich beantragte 2008 eine Fristerstreckung zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte. Für Kärnten wurde die beantragte Fristerstreckung zur Einhaltung der Grenzwerte bis 10.6.2011 gewährt. Für den Zeitraum 2008 bis 2011 wurde der Grenzwert hinaufgesetzt und durfte der Tagesmittelwert von 75 µg/m³ an nicht mehr als 35 Tagen überschritten werden. Diese Vorgaben konnten an sämtlichen Kärntner Messstellen leicht eingehalten werden. Begründet wurde die positive Beurteilung des Fristerstreckungsantrages von der Europäischen Kommission ua. damit, dass für Kärnten die Setzung von wirksamen Maßnahmen nachgewiesen werden konnte und dass die Überschreitungen hauptsächlich auf standortspezifische Ausbreitungsbedingungen und ungünstige klimatische Bedingungen (häufige Inversionswetterlagen sowie niedrige Windgeschwindigkeiten) zurückzuführen sind. 3 Die meteorologische Situation 3.1 Meteorologische Einflussgrößen auf die Luftschadstoffbelastung Bei primär emittierten Luftschadstoffen entscheiden die Ausbreitungsbedingungen wesentlich über die Immissionskonzentration am Boden. Ungünstige meteorologische Verhältnisse wie stabile Temperaturschichtungen, Inversionswetterlagen und schwache Windverhältnisse sorgen für hohe Schadstoffkonzentrationen am Boden. Nachts und im Winter herrschen tendenziell ungünstigere meteorologische Bedingungen für die Ausbreitung und den Transport von Schadstoffen als tagsüber und im Sommer, wo generell die stärkere Sonneneinstrahlung zu einer stärkeren Durchmischung der bodennahen Atmosphäre und damit zu einer rascheren Luftschadstoffverdünnung führt. Dementsprechend werden im Winter tendenziell höhere Schadstoffbelastungen beobachtet als im Sommer. Dies betrifft auch sekundär gebildete Partikel in der Atmosphäre, wenn ihre Bildung vorwiegend in der bodennahen Luftschicht erfolgt und von der Sonneneinstrahlung unabhängig ist. Grundsätzlich unterscheidet sich die Luftschadstoffbelastung im außeralpinen Raum durch einen hohen Beitrag von Ferntransport und großräumiger Schadstoffanreicherung (Umkreis über 100 km) deutlich von den Verhältnissen in alpinen Tälern und Becken. Letztere sind bei jenen meteorologischen Verhältnissen, die hohe Schadstoffbelastungen bedingen (Inversionswetterlagen mit sehr ungünstigen Ausbreitungsbedingungen in Bodennähe) weitestgehend vom Schadstofftransport über die umgebenden Berge abgeschnitten. Daher spielt Ferntransport, wenn überhaupt, eine sehr untergeordnete Rolle; ausschlaggebend sind die Emissionen im jeweils topographisch gegebenen Einzugsgebiet. Das Klagenfurter Becken zeichnet sich im österreichweiten Vergleich generell durch ungünstige Ausbreitungsbedingungen aus, die durch zwei Faktoren bestimmt sind: Die umgebenden Berge, die durch keine breiten Täler oder Pässe unterbrochen werden, verhindern Schadstoffverdünnung durch horizontalen Luftmassenaustausch. Maßnahmenprogramm Ebenthal 7
Die Lage südlich des Alpenhauptkamms schirmt diesen Bereich von ozeanischen Luftmassen, die in der Regel von Westen bis Norden herangeführt werden, ab. Dies trägt dazu bei, dass der gesamte Bereich südlich bzw. südöstlich des Alpenhauptkamms von geringen Windgeschwindigkeiten und hoher Verweilzeit stagnierender, lange vor Ort liegender Luftmassen betroffen ist. In den im Klagenfurter Becken lagernden Luftmassen bildet sich vor allem im Winter bei Hochdruckwetterlagen eine stabile Temperaturschichtung, häufig mit Temperaturinversion, aus. Damit kommt es zu sehr ungünstigen Ausbreitungsbedingungen mit häufig über Wochen anhaltender Schadstoffakkumulation. 3.2 Windverhältnisse Die Windverhältnisse im Klagenfurter Becken werden hauptsächlich durch außerordentlich niedrige Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet. In Ebenthal/Zell beträgt die Häufigkeit von Windstillen im Schnitt ca. 54 %, und wie man bei einer langjährigen Datenauswertung der stündlichen Windgeschwindigkeiten in Abb. 1 sehen kann herrschen sehr geringe Windgeschwindigkeiten unter 0,8 m/s in fast 78 % aller Fälle vor. Die Hauptwindrichtung (Abb. 2) ist mit 21 % Ostnordost bis Ost, gefolgt von einem sekundären Maximum (17 %) aus Westsüdwest bis West und einem tertiären Maximum (14 %) aus Süd bis Südsüdost. Abb. 1: Mittlere Windgeschwindigkeitsverteilung in Ebenthal/Zell über die Jahre 2010 bis 2014 (Datenquelle: Amt der Kärntner Landesregierung) 8 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Abb. 2: Mittlere Windrichtungsverteilung in Ebenthal/Zell über die Jahre 2010 bis 2014 (Datenquelle: Amt der Kärntner Landesregierung). 3.3 Ausbreitungsbedingungen Die vertikale Temperaturabnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vertikalen Luftaustausch und damit mit der Verdünnung bodennah emittierter Schadstoffe. Als „stabile Schichtung“, welche vertikalen Austausch hemmt, werden Temperaturgradienten unter 0,7 bis 1,0 °C pro 100 m bezeichnet, wobei 0,7 °C pro 100 m bei trockener, 1,0 °C bei feuchter Atmosphäre eine „neutrale“ Temperaturschichtung darstellt. Höhere Temperaturgradienten – die meist im Sommer bei starker Konvektion auftreten – werden als „labile Schichtung“ bezeichnet. Eine besonders stabile Schichtung, bei welcher die Temperatur mit der Höhe nicht ab-, sondern zunimmt, stellen Temperaturinversionen dar. Die vertikalen Ausbreitungsbedingungen im Klagenfurter Becken werden anhand der Temperaturmessdaten der Messstellen Klagenfurt Flughafen (440 m Seehöhe), Kreuzbergl (550 m), Göriach (840 m) und Magdalensberg (1050 m) beurteilt. Diese erlauben eine detaillierte Untersuchung der vertikalen Temperaturschichtung. In den untersten 110 m (Flughafen bis Kreuzbergl, Abb.3 links oben) treten demnach Inversionen übers Jahr mit einer Häufigkeit von 41 % auf, stabile Schichtungen (entsprechen einer vertikalen Temperaturdifferenz von unter -0,8 °C pro 100 m) mit 37 %. In der Schicht darüber (Kreuzbergl bis Göriach, 290 m) bilden sich in insgesamt 19 % aller Fälle Temperaturinversionen und in 65 % stabile Schichtungen aus. Darüber (Göriach bis Magdalensberg, 210 m) kommt es in 17 % zu Inversionen und in 44 % zu stabilen Schichtungen. Betrachtet man die gesamte Luftschicht vom Flughafen bis zum Magdalensberg (Abb. 3 rechts unten) so treten in 46 % Inversionen zumindest in einem Bereich auf, in 49 % liegt eine stabile Schichtung vor. Somit herrschen im Klagenfurter Becken übers Jahr gesehen lediglich in nur 5 % aller Fälle wirklich günstige Ausbreitungsbedingungen, die den vertikalen Luftaustausch und damit die Verdünnung bodennah emittierter Schadstoffe begünstigen. Maßnahmenprogramm Ebenthal 9
Abb. 3: Verteilung von Temperaturschichtungen über dem Klagenfurter Becken über die Jahre 2010 bis 2015 (Datenquelle: Amt der Kärntner Landesregierung). Die hohe Kalmenhäufigkeit in Verbindung mit dem hohen Anteil an stabilen Wetterlagen und Inversionen macht das Klagenfurter Becken und insbesondere Ebenthal im Vergleich zu anderen Regionen in Österreich sehr sensibel hinsichtlich Emissionen von Luftschadstoffen. Eine niedrige Emission reicht schon aus, um ähnlich hohe Schadstoffbelastungen wie in anderen Regionen Österreichs zu erreichen. 3.4 Das Wetter im Jahr 20101 Das Jahr 2010 wies im Großteil Österreichs im Mittel leicht überdurchschnittliche Temperaturen auf. Über ganz Österreich betrachtet lag die Jahresmitteltemperatur um 0,2 °C über dem Mittelwert der Klimaperiode 1971 bis 2000. Damit war 2010 das kühlste Jahr seit 2005. Relativ warm war 2010 in Kärnten, in der westlichen und südlichen Steiermark, relativ kühl im nördlichen Salzburg, im Innviertel und im westlichen Niederösterreich, vor allem aber im Hochgebirge, wo 2010 (zusammen mit 1996) zu den kältesten Jahren seit 1985 zählte. Im Jahresverlauf fielen vor allem der sehr kalte Jänner und Dezember mit Temperaturabweichungen von -1,4 bzw. -2,1 °C gegenüber dem Klimamittel auf. Demgegenüber waren April, Juni, Juli und November überdurchschnittlich warm, der Juli wies eine Abweichung von +2,6 °C, der November von +2,3 °C auf. Die Jahresniederschlagssummen lagen im Großteil des Bundesgebietes um den Mittelwert der Klimaperiode, allerdings fielen in Nordostösterreich deutlich überdurchschnittliche Niederschlagsmengen, im nördlichen Niederösterreich und im Nordburgenland gebietsweise mehr als das Eineinhalbfache. Vergleichsweise hohe Niederschlagsmengen wurden auch im Südburgenland, in Vorarlberg, im südlichen Kärnten und im nördlichen Oberösterreich 1 Die Beschreibung des Wetters für die Jahre 2010 bis 2015 wurde aus den jeweiligen Jahresberichten der Luftgütemessungen in Österreich des Umweltbundesamtes übernommen (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/luft/luftguete_aktuell/jahresberichte/) 10 Maßnahmenprogramm Ebenthal
registriert, relativ trocken waren dagegen die Alpennordseite östlich von Salzburg sowie die Zentralalpen in Salzburg. Die Wintermonate sowohl zu Jahresbeginn als auch zu Jahresende waren relativ niederschlagsarm, aber vor allem in den außeralpinen Gebieten Österreichs von relativ hohen Schneemengen und einer ungewöhnlich langen Schneebedeckung gekennzeichnet, was auf die sehr tiefen Temperaturen im Jänner und Dezember zurückgeführt werden kann. Frühling und Sommer waren im Großteil Österreichs ungewöhnlich regenreich; im Norden und Nordosten wurden von April bis August durchgehend überdurchschnittliche Monatssummen registriert. In Wien war der Mai der regenreichste Monat, in Linz der Juli, in Eisenstadt, Graz und Salzburg der August. Außerordentlich regenreich war der Hochsommer (Juli und August) im östlichen und nördlichen Niederösterreich und im Nordburgenland. Dieser Witterungsverlauf führte im Jahr 2010 zu vergleichsweise niedrigen Ozonbelastungen. Trotz hoher Temperaturen vor allem im Juli war gerade der Nordosten Österreichs, der das höchste regionale Ozonbildungspotenzial aufweist, von ungewöhnlich hohen Regenmengen betroffen, was stärkere Ozonbildung unterband. Auf der anderen Seite trug das kalte und niederschlagsarme Wetter im Hochwinter (vor allem Jänner und Dezember) zu einer vergleichsweise hohen PM10- und PM2,5-Belastung bei. 3.5 Das Wetter im Jahr 2011 Das Jahr 2011 war außergewöhnlich warm; gemittelt über ganz Österreich lag die Jahresmitteltemperatur um 1,2 °C über dem Wert der Klimaperiode 1971 bis 2000, damit war 2011 das sechstwärmste Jahr seit Beginn der Temperaturmessungen in Österreich 1767. Besonders warm war es im Hochgebirge, hier war 2011 überhaupt das wärmste Jahr seit Beginn der Temperaturmessungen 1851. Die geringste Temperaturabweichung vom Klimamittel wurde im Burgenland und im Großteil Niederösterreichs mit weniger als 1,0 °C festgestellt. Mitverantwortlich für die hohe Jahresmitteltemperatur waren die extrem warmen Monate März, April und Dezember 2011. Demgegenüber waren Juni und Juli relativ kühl und regenreich und von wechselhaftem Wetter gekennzeichnet. Die hohe mittlere Temperatur korrespondiert mit einer deutlich überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer. Im Großteil Österreichs wurden die zweithöchsten Werte (nach 2003) seit Beginn der Messung 1881 registriert. Die Niederschlagsmengen lagen in fast ganz Österreich unter dem langjährigen Durchschnitt, bezogen auf das ganze Bundesgebiet bei 85 % des Klimawertes. Besonders trocken waren die Südoststeiermark und das östliche Waldviertel mit weniger als 70 % des langjährigen Mittelwertes. Extrem geringe Regen- und Schneefälle verzeichnete der November 2011, der überhaupt der niederschlagsärmste Monat in Österreich seit Beginn der Messung war. Die markantesten Auswirkungen der Witterung des Jahres 2011 waren relativ geringe Ozonbelastungen im Sommer sowie ein ungewöhnlicher Belastungsverlauf bei PM10. Der November 2011 gehörte zu den am höchsten belasteten Monaten seit Beginn der PM10- Messungen, dagegen wies der Dezember eine sehr niedrige PM10-Belastung auf, die teilweise sogar unter jener des Hochsommers lag. Maßnahmenprogramm Ebenthal 11
3.6 Das Wetter im Jahr 2012 Das Jahr 2012 war außergewöhnlich warm; gemittelt über ganz Österreich lag die Jahresmitteltemperatur um 1,1 °C über dem Wert der Klimaperiode 1981 bis 2010, damit war 2011 das siebentwärmste Jahr seit Beginn der Temperaturmessungen in Österreich 1768. Besonders hohe Temperaturabweichungen wurden in Osttirol und Westkärnten registriert, wo 2012 stellenweise das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen war, sowie im Hochgebirge. Auch im Südosten und Osten Österreichs lag die Jahresmitteltemperatur um ca. 1,5 °C über dem langjährigen Mittel, etwas kühler war es im Westen und Nordwesten. Mitverantwortlich für die hohe Jahresmitteltemperatur waren die extrem warmen Monate März, Juni, August und November 2012. Die Niederschlagsmengen lagen im Großteil Österreichs um oder über dem langjährigen Durchschnitt. Besonders hohe Niederschlagsmengen, die um bis 20 % über dem langjährigen Mittel lagen, fielen in Osttirol, in Kärnten, im Lungau und in der Steiermark südlich des Alpenhauptkamms sowie gebietsweise in Nordtirol. In Döllach im oberen Drautal wurde 2012 die zweithöchste Niederschlagssumme seit Beginn der Messung registriert. Deutlich unter dem Durchschnitt lag die Niederschlagsmenge im östlichen Niederösterreich, im Burgenland sowie im westlichen Oberösterreich. 3.7 Das Wetter im Jahr 2013 Das Jahr 2013 war österreichweit das Neuntwärmste seit dem Beginn meteorologischer Messungen (1767), wobei es im Südosten Österreichs mit Abweichungen von 0,8 bis 1,2 °C gegenüber dem Mittelwert der Klimaperiode 1981 bis 2010 am wärmsten war; relativ kühl war 2013 in Vorarlberg und Nordtirol, wo die Temperatur um weniger als +0,5 °C vom Klimamittelwert abwich. Auf einen relativ warmen Winter folgte ein kühler, „langer“ und niederschlagsreicher Frühling, unterbrochen durch eine warme zweite Aprilhälfte; der Mai war wieder kühl, Ende Mai/Anfang Juni fielen in den Nordstaulagen der Alpen in kurzer Zeit hohe Regenmengen, die verbreitet zu Überschwemmungen führten. Von Mitte Juli bis Mitte August war das Wetter ungewöhnlich warm und trocken, am 8. August wurden mit knapp über 40 °C neue Temperaturrekorde im Osten Österreichs erreicht. Während der September eher kühl war, lag in den folgenden Monaten die Temperatur durchwegs über dem langjährigen Mittel. Der Witterungsverlauf in den Wintermonaten führte zu einer sehr niedrigen PM10-Belastung. Länger anhaltende Hochdruckwetterlagen mit Advektion kontinentaler Kaltluft, die in der Regel mit tiefen Temperaturen, ungünstigen Ausbreitungsbedingungen und Schadstofftransport aus Ostmitteleuropa verbunden sind, blieben weitgehend aus. Im Jänner und Februar dominierten Tiefdruck und Südströmungslagen, die u. a. im Osten Österreichs sehr hohe Niederschlagsmengen bewirkten. Hohe Temperaturen und viel Sonnenschein führten andererseits im Hochsommer zu sehr hohen Ozonspitzenbelastungen im Nordosten Österreichs. Das regenreiche und wechselhafte Wetter im Mai und Juni war allerdings für mäßige Belastungen bei den AOT40- Werten und der Anzahl der Achtstundenmittelwerte über 120 μg/m³ verantwortlich. 12 Maßnahmenprogramm Ebenthal
3.8 Das Wetter im Jahr 2014 Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Beginn von Temperaturmessungen in Österreich (1767); im österreichweiten Mittel lag die Temperatur um 1,7 °C über dem Mittelwert der Klimaperiode 1981 bis 2010 und um 0,5 °C über dem bisher wärmsten Jahr 1994. Im Jahresverlauf fielen allerdings nur wenige besonders warme Perioden auf; die hohe Jahresmitteltemperatur geht auf fast durchgehend leicht überdurchschnittliche Temperaturen zurück. Während fünf Monaten (Jänner, Februar, März, November und Dezember) lag die Monatsmitteltemperatur um mehr als 2,5 °C über dem langjährigen Mittel; besonders warm waren Episoden Mitte März, Anfang November und Mitte Dezember. Nur begrenzte Zeiträume wiesen Temperaturen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt auf: Ende Jänner, einige Episoden im Mai sowie der Zeitraum von der zweiten Augustwoche bis Anfang September. Die Niederschläge verteilten sich 2014 sehr ungleichmäßig über Österreich, bedingt durch das vergleichsweise häufige Auftreten von Südwest- und Südwetterlagen. Deutlich über dem langjährigen Durchschnitt lagen die Niederschlagssummen in Osttirol und Kärnten, in der südlichen Steiermark, im Burgenland und im östlichsten Niederösterreich. Mehr als das Eineinhalbfache der mittleren Niederschlagsmenge fiel im südlichen Kärnten und im südlichen Osttirol, mit einem Maximalwert von 3464 mm (186 % des Klimawertes) in den Karawanken. Demgegenüber erhielt der Nordwesten Österreichs von Vorarlberg bis Oberösterreich leicht unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen. Die ersten vier Monate des Jahres 2014 waren im Norden Österreichs sehr trocken. Hohe Regenmengen fielen Ende Mai sowie von Mitte August bis Mitte September. Im Süden verteilten sich die hohen Niederschlagsmengen auf das ganze Jahr, wobei in Kärnten und Osttirol im Jänner und Februar enorme Schneemengen fielen und auch Juni, September und November sehr regenreich waren. 3.9 Das Wetter im Jahr 2015 Das Jahr 2015 war – mit einer Temperaturabweichung von +1,5 °C vom Mittelwert der Klimaperiode 1981-2010 – das zweitwärmste Jahr seit Beginn meteorologischer Messungen (1767) in Österreich; noch wärmer war das Jahr 2014, das drittwärmste Jahr war 1994. Besonders hoch war die Temperatur im Norden und Osten Österreichs, mit Abweichungen bis 1,9 °C vom Klimamittel im westlichen Niederösterreich; im Süden und Westen lagen die Temperaturen um 0,9 bis 1,2 °C über dem Klimamittel. Im Hochgebirge war 2015 das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen Mitte des Neunzehnten Jahrhunderts; auf dem Sonnblick lag die Jahresmitteltemperatur um 1,3 °C, auf dem Feuerkogel um 1,9 °C über dem Klimamittel. Das Jahr 2015 war im Großteil Österreichs sehr trocken, im Mittel lagen die Niederschlagssummen um 11 % unter dem langjährigen Durchschnitt. Besonders trocken war der Norden Österreichs, in großen Teilen von Ober- und Niederösterreich fiel weniger als 80 % der durchschnittlichen Regen- und Schneemenge. Niederschläge im Bereich des Klimamittelwerts wurden im westlichen Zentralalpenbereich und im Süden Österreichs registriert. Der Witterungsverlauf war fast durchgehend von überdurchschnittlichen Temperaturen gekennzeichnet. Besonders hohe Temperaturwerte wurden in den Monaten Jänner, Juli, Maßnahmenprogramm Ebenthal 13
August, November und Dezember beobachtet; längere kühle Perioden traten nur im Mai und im Oktober auf. Der Witterungsverlauf mit überwiegend sehr warmen Wintermonaten führte zu einer im langjährigen Vergleich sehr niedrigen Feinstaubbelastung. Das sehr warme und trockene Wetter im Hochsommer war verantwortlich für eine im langjährigen Vergleich sehr hohe Ozonbelastung. 4 Luftschadstoff Feinstaub (PM10) 4.1 Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L In Anlage 1 zum Immissionsschutzgesetz-Luft werden zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), PM10 (Feinstaub), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenstoffmonoxid (CO), Blei im PM10 (Pb), Benzol sowie für den Staubniederschlag und dessen Inhaltsstoffe Blei und Cadmium Grenzwerte festgelegt. Für NO2 und SO2 werden darüber hinaus Alarmwerte festgesetzt. Weiters werden für die Schadstoffe PM10 und NO2 Zielwerte festgelegt, welche den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit zum Ziel haben. Als Zielwert der Konzentration von PM10 gilt gemäß Anlage 5a der Wert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht öfter als siebenmal im Jahr überschritten werden darf und der Wert von 20 µg/m³ als Mittelwert während eines Kalenderjahres. Tab. 1: Immissionsgrenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) Luftschadstoff HMW MW8 TMW JMW Schwefeldioxid 200 *) 120 Kohlenstoffmonoxid 10 Stickstoffdioxid 200 30 **) Schwebestaub 150 PM10 50 ***) 40 Blei in PM10 0,5 Benzol 5 Konzentrationswerte in µg/m³ (ausgenommen CO: angegeben in mg/m³) *) Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer Konzentration von 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung. **) Der Immissionsgrenzwert von 30 µg/m³ ist ab 1. Jänner 2012 einzuhalten. Die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m³ bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes und wird am 1. Jänner jedes Jahres bis 1. Jänner 2005 um 5 µg/m³ verringert. Die Toleranzmarge von 10 µg/m³ gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2009. Die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt gleich bleibend ab 1. Jänner 2010. Im Jahr 2012 ist eine Evaluierung der Wirkung der Toleranzmarge für die Jahre 2010 und 2011 durchzuführen. Auf Grundlage dieser Evaluierung hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend gegebenenfalls den Entfall der Toleranzmarge mit Verordnung anzuordnen. ***) Pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: ab Inkrafttreten des Gesetzes bis 2004: 35; von 2005 bis 2009: 30; ab 2010: 25. 14 Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.2 Luftschadstoff Feinstaub (PM10) Unter der Bezeichnung PM10 versteht man Partikel, welche einen Durchmesser kleiner bzw. gleich 10 Mikrometer aufweisen (1 Mikrometer entspricht 1/1000 Millimeter). PM10 ist ein komplexes Gemisch aus festen und flüssigen Teilchen von unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung. Feinstaub besteht sowohl aus direkt emittierten als auch aus sekundär gebildeten Komponenten, welche natürlichen oder anthropogenen Ursprungs sind, zB.: Ruß, Abriebpartikel, biologisches und geologisches Material. Feinstäube entstehen bei verschiedensten Verbrennungsprozessen in Feuerungsanlagen sowie in Verbrennungskraftmotoren, hier vor allem in Dieselmotoren, weiters auch durch mechanischen Abrieb und Aufwirbelungen. Die Zusammensetzung erstreckt sich über feste bzw. flüssige Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Ruß, Sulfat, Nitrat, Ammonium und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Über sekundäre Prozesse können aus gasförmigen Vorläufersubstanzen ebenfalls Feinstaubpartikel entstehen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung entsteht durch das Vordringen der PM10-Partikel in die feinsten Verästelungen der Lunge, wodurch die Atemwege und in weiterer Folge das Herzkreislaufsystem geschädigt bzw. belastet werden. Darüber hinaus sind die Feinstaubpartikel mit gesundheitsschädlichen Schadstoffen, wie zB. Schwermetallen beladen. 4.3 Lage der Messstation zur Luftgüteüberwachung in Ebenthal Abb. 4: Übersichtskarte; Lage der Luftgüte-Messstelle in der Marktgemeinde Ebenthal 4.3.1 Messstation Ebenthal – Zell Die Luftgütemessstation „Ebenthal-Zell“ befindet sich südöstlich des Stadtgebietes von Klagenfurt an der Niederdorfer Straße im Nahbereich der örtlichen Volksschule. An der Messstation werden PM10 und Benzo(a)pyren sowie meteorologische Parameter erfasst. Bis 2012 wurden auch NOx, SO2, CO und O3 gemessen. Maßnahmenprogramm Ebenthal 15
Abb. 5: Luftgüte-Messstelle Ebenthal-Zell 4.4 Grenzwertüberschreitungen in Ebenthal Im Jahr 2010 kam es zu 37 Tagen mit Überschreitung des Tagesmittelwertes, im Jahr 2011 wurden 38 Überschreitungstage gemessen. Ab dem Jahr 2012 kam es zu keiner Überschreitung des Tagesmittelwertes mehr. Die Anzahl der TMW mit über 50 μg/m³ lag im Jahr 2012 bei 18 Tagen, 10 Tage waren es im Jahr 2013, nur 4 Tage im Jahr 2014 und 8 Tage im Jahr 2015. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wurde an der Messstelle Ebenthal-Zell in keinem Jahr überschritten. Betrachtet man die Entwicklung der Feinstaubbelastung im Zeitraum von 2010 bis 2015 so zeigt sich ein abnehmender Trend in Bezug auf den Jahresmittelwert an PM10, der sich auch in der abnehmenden Anzahl an Überschreitungstagen des maximalen Tagesmittelwertes an PM10 widerspiegelt. 16 Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.5 PM10 - Immissionsmessungen in Ebenthal-Zell 4.5.1 Jahresmittelwert 4.5.2 Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ Jahresmittelwert 4.5.3 PM10-Messwerte an der Messstation Ebenthal – Zell Maßnahmenprogramm Ebenthal 17
Tab. 2: PM10 - Messwerte Ebenthal – Zell, 2010 - 2015 4.5.4 PM10 Immissionsverlauf in den Jahren 2010 – 2015 18 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Maßnahmenprogramm Ebenthal 19
20 Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.6 Verursacheranalyse der PM10-Belastung Im Rahmen der vom Umweltbundesamt erstellten Statuserhebung wurde eine Zuordnung der gemessenen PM10-Belastung zu den verschiedenen Emittentengruppen vorgenommen. Die Emittentengruppen setzten sich zusammen aus Straßenverkehr und Hausbrand, Salzstreuung und sekundäre anorganische Partikel (Sulfat, Nitrat und Ammonium, einschließlich 10 % Wasser); der verbleibende Anteil am PM10 wird mit „sonstige“ angegeben. Der Hausbrand stellt mit 44 % mit Abstand die größte PM10-Quelle dar. Vergleichsweise liegt dieser an anderen Messstellen (zB. Wolfsberg, Klagenfurt-Koschatstraße) deutlich niedriger, bei ca. 30 %. Der Anteil des Straßenverkehrs liegt in Ebenthal-Zell bei 19%, wobei etwa die Hälfte davon aus Abgasemissionen stammt. Die Abriebs- bzw. Aufwirbelungsemissionen sind in etwa gleich hoch wie die Abgasemissionen aus dem Verkehr. Im Vergleich dazu liegt der Anteil des Straßenverkehrs an der Messstelle Klagenfurt-Koschatstraße bei 40%, in Wolfsberg bei 31%. In der nachfolgenden Tabelle sind die ermittelten Emissionen an PM10 an unterschiedlichen Kärntner Messstellen dargestellt: Tab. 3: Anteile der Sektoren Straßenverkehr (Annahme: Abrieb und Wiederaufwirbelung gleich hoch wie die Abgasemissionen), Hausbrand und Salzstreuung (NaCl) sowie sekundärer anorganischer Partikel (inkl. Wasser) und „sonstiger“ Quellen zur PM10-Belastung an den zehn analysierten Tagen im Winter 2008/09 (Quelle: Statuserhebung Umweltbundesamt). Verkehr Hausbrand NaCl Sekundär+H2O sonstige Ebenthal-Zell 19 % 44 % 3% 19 % 15 % Klagenfurt Koschatstraße 40 % 28 % 4% 28 % 0% Wolfsberg 31 % 32 % 4% 22 % 11 % Maßnahmenprogramm Ebenthal 21
Das Tortendiagramm zeigt den prozentuellen Anteil der einzelnen Sektoren an der Messstelle Ebenthal-Zell an den PM10-Gesamtemissionen. In Ebenthal stammt der mit Abstand höchste Beitrag aus dem Bereich Hausbrand: Zuordnung der PM10 Emissionen nach Quellen 9,5% Verkehr - Abgas 15,0% 9,5% Verkehr - Abrieb/Aufwirbelung Hausbrand 19,0% NaCl Sekundär+H2O 44,0% 3,0% Sonstige Abb. 6: Tortendiagramm Quellzuordnung (Quelle: Statuserhebung Umweltbundesamt) 5 Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Abs. 8 IG-L ist das Bundesgebiet oder jener Teil des Bundesgebiets, in dem sich die Emissionsquellen befinden, die einen erheblichen Beitrag zur Immissionsgrenzwertüberschreitung geleistet haben und für die in einem Programm gemäß § 9a Maßnahmen vorgesehen werden können. Zur Festlegung eines Sanierungsgebietes wurde die Technische Universität Graz, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik, ersucht, eine PM10-Belastungskarte für Ebenthal zu erstellen. Abb. 7: modellierte jahresdurchschnittliche PM10-Immissionen Ebenthal, TU Graz 22 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Auf Grundlage der PM10-Belastungskarte Ebenthal wurde in weiterer Folge das Sanierungsgebiet festgelegt und in einem Lageplan (Maßstab 1:13000) planlich dargestellt. Abb. 8: PM10-Sanierungsgebiet, Lageplan (Maßstab 1:13000) Vom Sanierungsgebiet umfasst ist nachfolgendes Gebiet: Im Gemeindegebiet von Ebenthal jener Teil des Gemeindegebietes der im Norden beginnend bei Grundstück 561/140, KG Gradnitz durch die südliche 220KV – Leitung der APG begrenzt wird, entlang dieser Leitung bis zum Schnittpunkt der Leitung mit der Gurk (Grundstück 1011/8, KG Zell bei Ebenthal), Richtung Süden entlang der Gurk bis zum nordöstlichen Eckpunkt der Wegparzelle 988/1, KG Zell bei Ebenthal, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks 988/1, KG Zell bei Ebenthal, bis zur Kreuzung Buchenstraße mit der Woithstraße, weiter Richtung Süden entlang der Woithstraße, der Zettereier Straße bis zur Kreuzung mit der Miegerer Landestraße (L100). Im Süden führt die Grenze entlang der Miegerer Landesstraße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Grundstücks 288/15, KG Gurnitz, weiter entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks 288/15, KG Gurnitz, bis zum Rossgrabenweg. Von dort Richtung Südost zum Waldweg, über den Waldweg, die Teichgasse, den Schattenweg, den Perovaweg und die Quellenstraße, zurück auf die Miegerer Landstraße (L100); dann weiter Richtung Westen über die Glanbrücke bei Gurnitz bis zur KG Grenze Zell bei Ebenthal, weiter Richtung Südwesten entlang der KG - Grenzen Zell bei Ebenthal / Gurnitz und Gradnitz / Ebenthal bis zum Schnittpunkt mit der 220 KV-Leitung der APG auf Grundstück 561/140, KG Gradnitz. Das PM10-Sanierungsgebiet nach IG-L für den Bereich der Gemeinde Ebenthal entspricht dem „Belasteten Gebiet“, welches mit Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. II Nr. 166/2015, festgelegt wurde. Maßnahmenprogramm Ebenthal 23
6 Maßnahmen zur Reduktion von PM10 in Ebenthal Gemäß § 9a IG-L idF BGBl. I Nr. 77/2010 sind in einem Programm jene Maßnahmen festzulegen, die die Einhaltung des Tagesmittelwertes für PM10 (50 µg/m³) mit nicht mehr als 35 Überschreitungen pro Jahr gewährleisten. Entsprechend dem Ergebnis der Statuserhebung sollten Maßnahmen in Ebenthal primär auf den Sektor Hausbrand abzielen, darüber hinaus sollte der Sektor Straßenverkehr (Abriebs- bzw. Aufwirbelungsemissionen und Abgasemissionen) nicht außer Acht gelassen werden. 6.1 Maßnahmen auf Landesebene 6.1.1 Maßnahmen „Verbrennen im Freien“ Gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen von Materialien außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot können Ausnahmen, ua. für Brauchtumsfeuer vorgesehen werden. Mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 10. März 2011, LGBl 31/2011, idF vom 22. Juni 2015, LGBl. Nr. 35/2015, wurde für Kärnten eine Ausnahme für jene Feuerbräuche erlassen, die in Kärnten als anerkannte Brauchtumsfeuer gelten (Kärntner Verbrennungsverbot- Ausnahmenverordnung 2011). Der Verordnungsgeber hat sich im Sinne der Luftreinhaltung gezielt dafür entschieden, die zulässigen Brauchtumsfeuer abschließend zu regeln. Das Abbrennen anderer „Brauchtumsfeuer“, als in der Verordnung angeführt, ist verboten. 6.1.2 Maßnahmen im Bereich Hausbrand Energieeffizienz-Überprüfung nach der „Gebäuderichtlinie“ Gemäß den Erfordernissen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, RL 2010/31/EU wurde mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 18.6.2013, LGBl. 47/2013, für alle Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW eine regelmäßige (dh. wiederkehrende) Inspektion der zugänglichen Teile der zur Gebäudeheizung verwendeten Anlagen (zB. Wärmeerzeuger, Steuerungssystem, Umwälzpumpe) vorgeschrieben. Weiters muss der Wirkungsgrad des Kessels sowie die Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes geprüft werden. Abschließend hat das Prüforgan dem Anlagenbetreiber Empfehlungen für eine Verbesserung der Energieeffizienz der Anlage zu erteilen. Die verpflichtende Energieeffizienz-Überprüfung soll zur Einsparung von Ressourcen durch effiziente Anlagen beitragen und somit auch einen positiven Effekt auf die Luftqualität bewirken. Das neue Kärntner Heizungsanlagengesetz und die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung Zur Verbesserung der Luftqualität, zur Emissionsminderung und zur Steigerung der Energieeffizienz wurde im Jahr 2014 das neue Kärntner Heizungsanlagengesetz, K-HeizG, LGBl. Nr. 1/2014 und darauf aufbauend im Jahr 2015 die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung, K-HeizVO, LGBl. Nr. 19/2015, erlassen. Sowohl Emissionsgrenzwerte als auch Wirkungsgrade wurden verschärft und dem Stand der Technik angepasst. 24 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Neu eingeführt wurde eine Prüfpflicht für Heizungsanlagen, welche mit biogenen Brennstoffen betrieben werden. Bisher mussten nur Gas- und Ölzentralheizungsanlagen regelmäßig von dazu befugten Prüforganen auf die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte überprüft werden. Jetzt gilt dies auch für Festbrennstoffheizungen. Für die Verbesserung der Luftqualität ist dies ein wichtiger Schritt. Werden die Grenzwerte überschritten, besteht die Verpflichtung zur Sanierung bzw. zum Austausch der Heizungsanlage. Die Überprüfung erfolgt durch behördlich registrierte Prüforgane, welche regelmäßig Fortbildungen zu besuchen haben. Bei Feststellung von Mängeln an der Heizungsanlage, sind diese zu beheben, widrigenfalls die Stilllegung der Anlage durch den Bürgermeister verfügt werden kann. Zur Information über die gesetzlichen Neuerungen wurden Informationsveranstaltungen für die mit der Kontrolle beauftragten Rauchfangkehrer sowie für Prüforgane, für Installateure und für Heizungstechniker veranstaltet. Für die Gemeinden, welche mit der Vollziehung des K-HeizG betraut ist, wurde eine eigene Schulung abgehalten. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.umwelt.ktn.gv.at/167999_DE-Verfahrenstechnik-Heizungsanlagen Maßnahmen nach dem neuen K-HeizG und der K-HeizVO Anpassung an Stand der Technik Verschärfung Grenzwerte sowohl fürs Inverkehrbringen Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad als auch für den Betrieb von Heizungsanlagen Grenzwerte auch für Festbrennstoffheizungen Regelmäßige Abgasmessungen gestaffelt nach Brennstoff und Nennwärmeleistung Erweiterung der wiederkehrenden Überprüfung auf Festbrennstoffheizungen Kontrolle bei Nichteinhaltung der Grenzwerte: Sanierung oder Austausch der Anlage Überprüfung der Energieeffizienz der Anlage Beratung hinsichtlich Verbesserungspotential im Hinblick auf die Energieeffizienz Erstellung einer Informationsbroschüre Verteilung der Heizungsanlagenbroschüre an die Rauchfangkehrer und die Gemeinden Information Veröffentlichung in der Gemeindezeitung und auf der Homepage der Gemeinden für Heizungsanlagenbetreiber umfassende Informationen auf der Homepage des Landes Maßnahmenprogramm Ebenthal 25
Informationsschreiben an die Prüforgane für alle Rauchfangkehrer Seminar für die Gemeinden (Vollzugsbehörde) Schulungen Prüforgane, Installateure, Heizungstechniker Informationsabende über die Wirtschaftskammer Registrierung der Prüforgane Zuteilung der amtlichen Prüfnummer Veröffentlichung von Neuerungen Bereitstellung umfassender Informationen für Prüforgane Heizungsanlagendatenbank Verwaltung der Prüfprotokolle durch die https://heizungs-check.at Prüforgane Übermittlung der Protokolle der Energieeffizienzüberprüfung an LReg. Übermittlung der Kerndaten bei „schweren Mängeln“ der Heizungsanlage an LReg. 6.1.3 Fernwärmeausbau Ebenthal In der Marktgemeinde Ebenthal wurden in den letzten Jahren mehrere Fernwärme-Projekte umgesetzt. Tab. 4: Fernwärmeausbau Ebenthal, Quelle: Abt. 8 - Uabt. Energie Antragsdatum Projektname Errichtung Biokessel Abnahme angeschlossene Wärme-Verk. Waldh. [kW] [MWh/a] [srm] [kW] Gebäude 01.06.2015 Niederdorf - 2016 840 1300 28 1909 2610 Ebenthal 05.08.2014 Ebenthal 2014 2000 4500 100 6750 8828 6.1.4 Maßnahmen im Bereich der Wärmeenergieversorgung Die Maßnahmen stützen sich auf den im Juni 2014 von der Landesregierung und dem Kärntner Landtag beschlossenen „Energiemasterplan Kärnten“ (siehe: http://www.energie.ktn.gv.at) 6.1.4.1 Nahwärmeerrichtungsförderung durch die Unterabteilung Energie Förderungsinhalt: Errichtung einer Biomasse-Nahwärmeanlage oder Nahwärmenetzerweiterung. Es werden die notwendigen Gebäude, Kessel, Verrohrungen, Nahwärmeleitungen, Wärmespeicher, Regelungen, Geräte zur Brennstoffmanipulation und Brennstoffaufbereitung, sonstige technische Einrichtungen, Grabungs- und Wiederherstellungskosten und Wärmeübergabestationen gefördert. 6.1.4.2 Förderungen durch die Wohnbauförderung (Wohngebäude Altbestand) oder die Unterabteilung Energie (Nichtwohngebäude) Solarthermieanlagen 26 Maßnahmenprogramm Ebenthal
Förderungsinhalt: Solarthermieanlagen zur Brauchwasserbereitung und/oder Raumzusatzheizung Holzheizungsanlagen Förderungsinhalt: Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Planung) Wärmepumpen für die Raumheizung Förderungsinhalt: Wärmepumpen zur Raumheizung und die dafür notwendigen Installationen zur Einbindung in eine Niedertemperaturheizung. Nahwärmeanschlussförderung Förderungsinhalt: Erstmaliger Anschluss an eine Nahwärmeanlage. Gefördert werden die Kosten für die Umstellung auf Zentralheizung, Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf, Regelung, Verrohrung, Anschlussbeitrag, Einbindung der Warmwasserbereitung, Entsorgung Öl- oder Gaskessel, Öl- oder Gastank und die Wärmeübergabestation, falls diese nicht schon beim Nahwärmeerrichter gefördert wurde. Holzheizungsanlagen, Wärmepumpen für die Raumheizung oder Solarthermieanlagen in Fernwärmeanschlussgebieten werden nicht gefördert. Zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderung: Mit dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997, idF LGBl 85/2013 wurde ein Fördersystem entwickelt, das eine ökologisch sinnvolle und ressourcenschonende Bauweise unterstützt. Durch Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau sowie Schaffung von Passivhausstandard im Wohnungsneubau wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. In der Neubauförderung zielt die Grundförderung auf den Heizwärmebedarf des Wohnobjekts ab und erhöht sich je geringer dieser ist. Jede Investition in Richtung ökologischer, klimaschonender Bauweise wird durch Erhöhungsbeträge direkt honoriert. Das Förderausmaß reicht von € 470.- bis € 625.- je m² förderbare Nutzfläche und stellt neben dem Heizwärmebedarf auf das Oberflächen/Volumsverhältnis des Gebäudes ab. Erhöhungsbeträge gibt es ua. für Niedertemperaturheizungen (€ 1000.-), solarunterstützte Heizungen (€ 5000.-), optimierte Frischluftanlagen (€ 2000.-) oder Komfortlüftungen mit Wärmerückgewinnung (€ 5000.-), Photovoltaikanlagen (bis € 12.000.-) und Gruppenwohnbau ( € 5000.-). Für Passivhäuser gibt es eine erhöhte Förderung. Konkret erhöht sich bei der Errichtung eines Passivhauses (Heizwärmebedarf höchstens 10 kWh/m²/Jahr) die Grundförderung um € 50.- je m² förderbarer Nutzfläche. Bei der Wohnhaussanierungsförderung soll durch eine erhöhte Förderung eine umfassende energetische Sanierung erreicht werden. Dafür müssen zumindest drei Teile der Gebäudehülle (Fenster, Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke) und das Haustechniksystem gemeinsam erneuert werden. Den damit verbundenen höheren Kosten wird durch Anhebung der förderbaren Kosten von € 300.- auf € 400.- je m² Nutzfläche Rechnung getragen. In ausgewiesenen Gebieten mit einer hohen Feinstaubbelastung werden auch Erdgas- Brennwertanlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen gefördert, wenn eine Erdgasversorgung bereits besteht und ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist. Maßnahmenprogramm Ebenthal 27
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