Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg

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Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg
Kurzarbeit „leicht gemacht“
Jürgen Kaltenbach | Wiesloch, 23. März 2020

                                       Anleitung in 12 Schritten zur

                       • Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
                    • Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld

                                                 mit freundlicher Empfehlung zur
                                                       Verfügung gestellt von
                                                Heidelberger Druckmaschinen AG
                                              Jürgen Kaltenbach – Leiter Arbeitsrecht
                                                 Gutenbergring, 69168 Mannheim
Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg
Informationsquellen:
                                   Informationsseite der Arbeitsagentur
                                   https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-
                                   entgeltausfall

                                   Merkblatt 8a für Arbeitgeber
                                   https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-
                                   kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

                                   Anzeige über Arbeitsausfall
                                   https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

                                   Antrag auf Kurzarbeitergeld
                                   https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

                                   Informationen zum Corona-Kurzarbeitergeld
                                   https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-
                                   unternehmen_ba146368.pdf

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Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg
Videos:
                                   Die Agentur für Arbeit hat zwei Videos erstellt, in denen die Voraussetzungen
                                   und das Verfahren für Kurzarbeit erklärt werden. Es wird empfohlen, diese
                                   Videos zum Einstieg in die Materie an der nachfolgend bezeichneten Stelle der
                                   Präsentation anzusehen.

                                   Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen
                                   https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs

                                   Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren
                                   https://youtu.be/gRopyp-PEUI

                                   Nachfolgend zunächst im Überblick die aufgrund der Corona-Krise festgelegten
                                   Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, gültig rückwirkend zum 01.03.2020:

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Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

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Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

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Voraussetzungen

                                    siehe Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen
                                    https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs

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Wichtig, bevor es losgeht:

                                   Alle Betrachtungen beziehen sich immer auf den Kalendermonat.

                                   Bezogen auf diesen Zeitraum müssen dann die nachfolgenden Prüfschritte zu
                                   Voraussetzungen und Verfahren der Kurzarbeit abgehandelt werden und zu
                                   entsprechenden Ergebnissen führen.

                                   Nehmen Sie unbedingt frühzeitig, ggf. telefonischen Kontakt zum
                                   Arbeitgeberservice der für Ihren Betriebssitz zuständigen Arbeitsagentur zum
                                   Zweck der Beratung und Abstimmung auf.

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Schritt 1 (Feststellung eines erheblichen
                                   Arbeitsausfalls)
                                   Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor,

                                   - der auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. konjunkturelle Schwankungen,
                                     fehlendes Material, Auftragsmangel oder -stornierung)
                                   - oder einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Brand der Fabrikhalle oder
                                     ungewöhnliche Witterung)

                                   beruht.

                                   Erheblich ist der Arbeitsausfall nur dann, wenn dieser im Kalendermonat
                                   mindestens bei 10% der Beschäftigten zu einem Bruttoentgeltausfall von mehr als
                                   10% führt. Auszubildende sind hierbei nicht mitzuzählen.

                                   Beispiel: Aufgrund von Auftragsstornierungen können die Beschäftigten des
                                   Betriebs nur noch zu 80% ausgelastet werden. Bei einer betrieblichen Arbeitszeit
                                   von 40h/Woche ist daher nur noch Arbeit für 32h in der Woche da, infolgedessen
                                   die Arbeitszeit entsprechend verkürzt werden muss.
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Schritt 2 (Arbeitsausfall vorübergehend)

                                   Der Arbeitsausfall muss zudem vorübergehend sein.

                                   Denn Kurzarbeitergeld dient dem Erhalt der Arbeitsplätze und dem Verbleib der
                                   eingearbeiteten Beschäftigten im Betrieb.

                                   Für eine bereits beschlossene Betriebsschließung, bei der die von
                                   Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitsplätze sowieso wegfallen, kann kein
                                   Kurzarbeitergeld geleistet werden!

                                   Beispiel: Kurz vor einer Standortschließung und deswegen bereits
                                   ausgesprochener Kündigungen bzw. vereinbarter Aufhebungsverträgen kommt
                                   es zu einem Auftragsrückgang. Hierfür kann kein Kurzarbeitergeld geleistet
                                   werden.

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Schritt 3 (Vermeidbarkeit)

                                   Der Arbeitsausfall muss außerdem nicht vermeidbar sein. Der Ausfall ist
                                   vermeidbar, wenn nicht alle zumutbare Vorkehrungen getroffen wurden, um den
                                   Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern, z.B.

                                   - noch unerledigter Urlaub aus dem vergangenen Jahr ist einzubringen
                                   - Nutzung von betrieblich zulässigen Zeitkontenschwankungen durch Auflösung
                                     von Überstunden- und Arbeitszeitkonten
                                   - ggf. temporäre Umsetzung von Beschäftigten muss geprüft werden
                                   - wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden
                                     sein (Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten)

                                   Aber: Länger als ein Jahr bestehende Zeitguthaben, Langzeitkonten, Guthaben
                                   im Umfang von 10% der normalen Jahresarbeitszeit und Guthaben mit dem
                                   niedrigsten Wert der der Kurzarbeit vorausgehenden letzten 12 Monate sind
                                   geschützt und müssen nicht eingebracht werden.
                                   Neu: Kein Aufbau von negativen Zeitsalden mehr erforderlich!

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Schritt 4 (Betriebliche Voraussetzungen)

                                   Es muss im Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein und
                                   mindestens ein Tag im Kalendermonat arbeiten. Diese Betrachtung hat auch
                                   Bedeutung für die 10%/10%-Voraussetzung (s.o.).

                                   Als Arbeitnehmer zählen
                                   - natürlich alle versicherungspflichtigen Beschäftigten, ob befristet oder
                                     unbefristet
                                   - im Anschluss an eine Ausbildung Eingestellte
                                   - Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden
                                     Gründen
                                   - wegen Mutterschutz ruhende Arbeitsverhältnisse
                                   - Beschäftigte mit Teilzeit in der Elternzeit

                                   Jedoch zählen nicht mit
                                   - aufgrund Elternzeit ruhende Arbeitsverhältnisse
                                   - Auszubildende

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Schritt 5 (Persönliche Voraussetzungen)

                                   Der Beschäftigte muss persönlich „kurzarbeitsfähig“ sein, damit er
                                   Kurzarbeitergeld erhalten kann, d.h.

                                   - versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sein
                                   - in einem ungekündigten/unbeendeten Arbeitsverhältnis stehen
                                   - nicht vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein

                                   Beispiel: Der Betrieb kommt wegen Ausbleibens von Aufträgen völlig zum
                                   Erliegen. Die Ausbildung muss dennoch wegen § 19 BBiG fortgesetzt oder
                                   6 Wochen Ausbildungsvergütung gezahlt werden, da Auszubildende keine
                                   Kurzarbeit machen können. Erst danach entsteht für die Auszubildenden
                                   Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn nach 6 Wochen keine anderweitige
                                   Ausbildungsmöglichkeit besteht.

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Schritt 6 (Anzeige bei der Arbeitsagentur)

                                   Kurzarbeitergeld wird nur nach Anzeige bei der Arbeitsagentur gewährt.

                                   Die Anzeige ist schriftlich bei der Arbeitsagentur zu erstatten, in deren Bezirk der
                                   Betrieb seinen Sitz hat. Es ist ein amtliches Anzeigeformular zu verwenden, siehe
                                   Folie 2 „Quellen“.

                                   Nach Eingang der Anzeige erteilt die Agentur einen schriftlichen Bescheid, ob ein
                                   erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt
                                   sind (Grundsatzbescheid).

                                   Kurzarbeitergeld wird frühestens für den Kalendermonat geleistet, in dem die
                                   Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur eingegangen ist.

                                   Beispiel: Im Monat April kommt es zu erheblichen Arbeitsausfällen, die Anzeige
                                   hierüber muss spätestens am 30. April bei der Agentur eingehen. Sie gilt dann
                                   rückwirkend für diesen Monat.

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Verfahren

                                    siehe Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren
                                    https://youtu.be/gRopyp-PEUI

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Schritt 7 (Ankündigung der Kurzarbeit)

                                   Die Kurzarbeit muss den Beschäftigten gegenüber rechtzeitig angekündigt
                                   werden (Zeitpunkt, Dauer, Umfang, betroffene Abteilungen). Das kann

                                   - durch Aushang im Betrieb oder
                                   - mit Schreiben an die Beschäftigten

                                   geschehen. Die Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Voraussetzung wird von der
                                   Arbeitsagentur geprüft. Die Frist für diese Ankündigung ergibt sich aus
                                   - soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder (selten)
                                   einzelvertraglicher Vereinbarung.

                                   Beispiel: Im Arbeitsvertrag ist eine Ankündigungsfrist von drei Wochen
                                   vereinbart. Dann kann die Kurzarbeit frühestens am ersten Tag nach Ablauf
                                   dieser drei Wochen beginnen, egal um welchen Tag des Kalendermonats es sich
                                   handelt.

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Schritt 8 (Befugnis zur Anordnung der Kurzarbeit)

                                   Der Arbeitgeber benötigt eine Rechtsgrundlage, um die Arbeitszeit im
                                   bestehenden Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlungspflicht zu verkürzen (und
                                   somit kein Annahmeverzug entsteht). Diese arbeitsrechtliche Voraussetzung zur
                                   Einführung der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur.

                                   Dies kann sich ergeben aus - soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebs-
                                   vereinbarung oder (selten) einzelvertraglicher Vereinbarung. Falls dies alles
                                   nicht vorliegt, auch einseitig durch Änderungskündigung. Gibt es einen
                                   Betriebsrat, ist der Arbeitsagentur eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der
                                   Kurzarbeit vorzulegen.

                                   Beispiel: Im Betrieb gilt weder ein Tarifvertrag noch einen Betriebsrat oder eine
                                   arbeitsvertragliche Kurzarbeitsklausel. Dann kann der Beschäftigte mit
                                   einfacher, am besten schriftlich verfasster, Erklärung der Kurzarbeit („ich bin mit
                                   Kurzarbeit von … bis … im Umfang von … einverstanden“) zustimmen.

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Schritt 9 (Anzeigeverfahren)

                                   Reichen Sie nun, wenn Sie die vorstehenden Schritte alle geprüft bzw. erfüllt
                                   haben, bis spätestens am letzten Tag des laufenden Kalendermonats, in dem die
                                   Kurzarbeit beginnt, die Anzeige bei der Arbeitsagentur ein, siehe
                                   Anzeigeformular Folie 2 „Quellen“.

                                   Achten Sie darauf, dass die Voraussetzung in Schritt 1 (Arbeitsausfall im
                                   Kalendermonat mindestens bei 10% der Beschäftigten mit einem Brutto-
                                   entgeltausfall von mehr als 10%) in dem angezeigten Monat noch erfüllt werden
                                   kann.

                                   Führen Sie die Kurzarbeit durch und erfassen Sie die geleisteten Arbeits-,
                                   Ausfall- und Fehlzeiten in Arbeitszeitnachweisen.

                                   Beispiel: Wird erst am vorletzten Arbeitstag des Monats mit der Kurzarbeit
                                   begonnen, kann u.U. eine Entgeltminderung von 10% für den laufenden Monat
                                   nicht mehr erfüllt werden.

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Schritt 10 (Leistungsverfahren)

                                   Im Ausfallmonat erhalten Beschäftigte das sich aus der Arbeitszeitverkürzung
                                   ergebende geminderte Arbeitsentgelt und zusätzlich das auf Basis des
                                   Entgeltausfalls berechnete Kurzarbeitergeld. Beides berechnet der Arbeitgeber
                                   (Steuerbüro, Software …) und zahlt es an den Beschäftigten aus. Das
                                   Kurzarbeitergeld streckt er somit vor und lässt es sich im Leistungsverfahren von
                                   der Arbeitsagentur nachträglich erstatten, siehe Antragsformular Folie 2
                                   „Quellen“. Hierfür braucht die Arbeitsagentur i.d.R. 15 Arbeitstage.

                                   Der Leistungssatz beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte mit
                                   mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind erhalten 67% des ausgefallenen
                                   Nettoentgelts.

                                   Die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Nettoentgelt führt
                                   der Arbeitgeber ab und lässt sie sich bei der Arbeitsagentur erstatten. Die
                                   Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten
                                   (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden.

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Schritt 11 (Bezugsdauer und Unterbrechung)

                                   Kurzarbeitergeld kann zurzeit bis maximal 12 Monate gewährt werden.

                                   Unterbrechungen von mindestens einem und höchstens zwei vollen Monaten
                                   können die Bezugsfrist verlängern, so dass diese „unverbrauchten“ Monate am
                                   Ende angeschlossen werden können, wenn die übrigen Voraussetzungen noch
                                   erfüllt sind. D.h. dass zwischenzeitlich eingegangene Aufträge abgearbeitet
                                   werden können, ohne dass die Kurzarbeit grundsätzlich beendet werden muss.

                                   Wird die Kurzarbeit um mehr als zwei Monate unterbrochen, muss aber eine
                                   neue Anzeige erstattet werden (mit neuer Prüfung aller Voraussetzungen).

                                   Beispiel: Von April bis Mai 2020 wird kurz gearbeitet. Ein zusätzlicher Auftrag
                                   bringt im Juni volle Auslastung. Nach dessen Auslieferung stellt sich wieder die
                                   vorherige Situation ein. Ab Juli 2020 kann daher die angezeigte Kurzarbeit
                                   fortgesetzt werden und der unverbrauchte Monat steht weiter zur Verfügung.

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Schritt 12 (Prüfungsbescheid der Arbeitsagentur)

                                   Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung der Arbeitsagentur, da
                                   Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber zunächst unter Vorbehalt erstattet wird. Es
                                   ergeht dazu ein abschließender Prüfungsbescheid.

                                   Ggf. wird dabei die Höhe des gewährten Kurzarbeitergelds korrigiert.

                                   Damit ist das Verfahren dann abgeschlossen.

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Berechnung

                                   Kurzarbeit und Feiertag:
                                   - Für den gesetzlichen Feiertag erhält der Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld.
                                     Stattdessen zahlt der Arbeitgeber Feiertagsentgelt. Allerdings ist die Höhe des
                                     Entgelts auf den Betrag begrenzt, in dessen Höhe Kurzarbeitergeld zu zahlen
                                     gewesen wäre.

                                   Kurzarbeit und Krankheit:
                                   - Langzeitkranke erhalten Krankengeld, kein Kurzarbeitergeld.
                                   - Zu Beginn der Kurzarbeit Erkrankte erhalten gekürzte Entgeltfortzahlung plus
                                     Teilkrankengeld (Krankenkasse).
                                   - während der Kurzarbeit eingetretene Krankheit führt zu gekürztem Entgelt plus
                                     Kurzarbeitergeld.

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Steuer und Sozialversicherung (Beispiel 50%)

                        35,0h normale
                              Arbeitszeit                                             steuerpflichtig, beitragsfrei
                                                      tariflicher Zuschuss
                                                      (nur falls in TV geregelt)      innerhalb der Grenze des
                                                                                      § 1 Nr. 8 SvEV

                                                      Kurzarbeitergeld                steuerfrei, erhöht Progressions-
                                                      60%/67% netto                   vorbehalt, SV-Beiträge werden
                                                                                      zu 100% erstattet
                        17,5h reduzierte              reduziertes Ist-Entgelt
                              Arbeitszeit             (für 17,5h)                     steuer- und
                              in Kurzarbeit                                           beitragspflichtiges
                                                                                      Entgelt

                                   Nachfolgend führen wir Sie nun noch durch das von Ihnen auszufüllende
                                   Anzeigeformular:
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kann auch über die              Operativer Service                           wird von der
                                   eServices der Arbeitsagentur    der Arbeitsagentur                           Arbeitsagentur vergeben,
                                   eingereicht werden (www)        am Betriebssitz                              falls nicht bekannt

                                                                                   Eingang spätestens am
                                                                                   letzten Tag des Monats, in
                                                                                   dem die Kurzarbeit beginnt

                                   Bei Unterbrechung der
                                   Kurzarbeit von 3 Monaten
                                   beginnt eine neue
                                   Bezugsfrist und es ist erneut
                                   eine Anzeige zu erstatten

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Wenn der Arbeitsausfall wie eine Welle durch die
                                   Abteilungen des Betriebs läuft oder starke Unterschiede in
                                   der Auslastung bestehen, kann es empfehlenswert sein,
                                   Betriebsabteilungen zu definieren und getrennt                      Ein längerer Zeitraum erscheint
                                   anzumelden. Dann wird pro Abteilung eine Anzeige                    sinnvoll in der aktuellen Situation
                                   benötigt und die betrieblichen Voraussetzungen (10%/10%)            (Empfehlung bis maximal Ende
                                   sind in jeder Abteilung gesondert zu erfüllen.                      Dezember 2020)

                                                            Wenn sinnvolle Abgrenzung möglich:
                                                            - insbesondere eigene Leitung
                                                            - eigener arbeitstechnischer Zweck
                                                            - geschlossene Arbeitsgruppe
                                                            - eigene Arbeitsmittel
                                                            - räumliche Trennung vom übrigen Betrieb
                                                            ---> Organigramm einreichen!

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Wenn eine Tarifbindung besteht
                                                                                           (Mitglied im Arbeitgeberverband/
                                                                                           Innung) oder ein Haustarifvertrag mit
                                                                                           der Gewerkschaft geschlossen wurde

                                   bei fehlender Tarifbindung   Im Tarifvertrag sind in der Regel sogenannte Ankündigungsfristen
                                   hier ankreuzen               geregelt, d.h. dass und mit welchem zeitlichen Vorlauf die
                                                                Kurzarbeit gegenüber den Beschäftigten angekündigt werden
                                                                muss.
                                                                In diesem Fall Tarifvertrag angeben und einreichen.

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Bei Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung zur
                                                                       Einführung der Kurzarbeit erforderlich. Ohne tarifvertragliches
                                                                       oder arbeitsvertragliches Anordnungsrecht kann eine konkret
                                                                       gefasste Betriebsvereinbarung als Ermächtigung dienen.

             Als Stellungnahme des                                          Wenn weder ein Tarifvertrag gilt noch ein Betriebsrat
             Betriebsrats reicht normaler-                                  existiert, mit dem die Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung
             weise die Vorlage der                                          eingeführt werden kann, wird eine Einzelvereinbarung mit
             Betriebsvereinbarung                                           dem/den Beschäftigten (Zustimmungserklärung zur
                                                                            Kurzarbeit) benötigt. Kann dies nicht erreicht werden, ist eine
                                                                            Änderungskündigung erforderlich.

                                   Auch Leiharbeitnehmer können                                   Dieser Entgeltausfall muss bei
                                   Kurzarbeit machen, anzeigen muss diese                         mindestens 10% der Beschäftigten im
                                   der Verleiher, der Entleiher hat damit                         Betrieb bzw. der Betriebsabteilung
                                   nichts zu tun                                                  eintreten
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Arbeitsmangel wegen Konjunkturschwankungen (z.B.
                                                                       verminderter Auftragseingang infolge Rezession,
                                                                       sinkende Absatzmöglichkeiten)
                                                                       Rohstoffmangel
                                                                       Kapitalmangel und Exportrückgang wegen
                                                                       währungspolitischer Maßnahmen
                                                                       Angabe von: Umsatzzahlen oder Produktionsangaben
                                                                       (Stückzahlen) oder Auftragsbestandzahlen

                                                                  Ggf. auf gesondertem Blatt. Kurzarbeit wegen der COVID-19-
                                                                  Epidemie liegt insbesondere vor, wenn aufgrund von
                                                                  - ausbleibenden Lieferungen durch Lieferanten,
                                                                  - fehlender Abnahme durch Kunden,
                                   z.B. Freizeitpark, Eisdiele,
                                                                  - der Erkrankung von Beschäftigten im Betrieb,
                                   Gastgewerbe
                                                                  - ggf. behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen,
                                                                  - Reiseeinschränkungen o.ä.
                                                                  der Betriebsablauf ganz oder in Teilen nicht mehr aufrecht
                                                                  erhalten werden kann.
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- Arbeitszeitguthaben, die länger als ein Jahr         - kein Abbau von bestehenden Gleitzeitguthaben erforderlich
                        unverändert bestanden haben, sind geschützt            (arbeitnehmergesteuertes Konto), wenn es dem vereinbarten
                        - sonst wird auf den niedrigsten positiven Stand       Gleitzeitrahmen entspricht und die Regelung keine entgeltliche
                        der der Kurzarbeit vorangegangenen 12 Monate           Abgeltung zulässt.
                        abgestellt                                             - Langzeitkonten/Wertguthaben sind grundsätzlich geschützt

                                   -arbeitgebergesteuerte Zeitguthaben (z.B.             Abbau von Arbeitszeitguthaben / Resturlaub
                                   Flexi-Konto) sind auf jeden Fall bis zur              Nutzung vereinbarter
                                   Höhe von 10% der geschuldeten                         Arbeitszeitschwankungen
                                   Jahresarbeitszeit einzubringen                        Umsetzung von Arbeitnehmern
                                   - ein Minusstundenaufbau ist aber nicht               Aufräum-, Instandsetzungsarbeiten,
                                   erforderlich                                          Arbeiten auf Lager, soweit sinnvoll
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