Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg
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Kurzarbeit „leicht gemacht“ Jürgen Kaltenbach | Wiesloch, 23. März 2020 Anleitung in 12 Schritten zur • Einführung von Kurzarbeit im Betrieb • Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld mit freundlicher Empfehlung zur Verfügung gestellt von Heidelberger Druckmaschinen AG Jürgen Kaltenbach – Leiter Arbeitsrecht Gutenbergring, 69168 Mannheim
Informationsquellen: Informationsseite der Arbeitsagentur https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei- entgeltausfall Merkblatt 8a für Arbeitgeber https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a- kurzarbeitergeld_ba015385.pdf Anzeige über Arbeitsausfall https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf Antrag auf Kurzarbeitergeld https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf Informationen zum Corona-Kurzarbeitergeld https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer- unternehmen_ba146368.pdf © Heidelberger Druckmaschinen AG
Videos: Die Agentur für Arbeit hat zwei Videos erstellt, in denen die Voraussetzungen und das Verfahren für Kurzarbeit erklärt werden. Es wird empfohlen, diese Videos zum Einstieg in die Materie an der nachfolgend bezeichneten Stelle der Präsentation anzusehen. Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren https://youtu.be/gRopyp-PEUI Nachfolgend zunächst im Überblick die aufgrund der Corona-Krise festgelegten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, gültig rückwirkend zum 01.03.2020: © Heidelberger Druckmaschinen AG
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld © Heidelberger Druckmaschinen AG
Voraussetzungen siehe Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs © Heidelberger Druckmaschinen AG
Wichtig, bevor es losgeht: Alle Betrachtungen beziehen sich immer auf den Kalendermonat. Bezogen auf diesen Zeitraum müssen dann die nachfolgenden Prüfschritte zu Voraussetzungen und Verfahren der Kurzarbeit abgehandelt werden und zu entsprechenden Ergebnissen führen. Nehmen Sie unbedingt frühzeitig, ggf. telefonischen Kontakt zum Arbeitgeberservice der für Ihren Betriebssitz zuständigen Arbeitsagentur zum Zweck der Beratung und Abstimmung auf. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 1 (Feststellung eines erheblichen Arbeitsausfalls) Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor, - der auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. konjunkturelle Schwankungen, fehlendes Material, Auftragsmangel oder -stornierung) - oder einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Brand der Fabrikhalle oder ungewöhnliche Witterung) beruht. Erheblich ist der Arbeitsausfall nur dann, wenn dieser im Kalendermonat mindestens bei 10% der Beschäftigten zu einem Bruttoentgeltausfall von mehr als 10% führt. Auszubildende sind hierbei nicht mitzuzählen. Beispiel: Aufgrund von Auftragsstornierungen können die Beschäftigten des Betriebs nur noch zu 80% ausgelastet werden. Bei einer betrieblichen Arbeitszeit von 40h/Woche ist daher nur noch Arbeit für 32h in der Woche da, infolgedessen die Arbeitszeit entsprechend verkürzt werden muss. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 2 (Arbeitsausfall vorübergehend) Der Arbeitsausfall muss zudem vorübergehend sein. Denn Kurzarbeitergeld dient dem Erhalt der Arbeitsplätze und dem Verbleib der eingearbeiteten Beschäftigten im Betrieb. Für eine bereits beschlossene Betriebsschließung, bei der die von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitsplätze sowieso wegfallen, kann kein Kurzarbeitergeld geleistet werden! Beispiel: Kurz vor einer Standortschließung und deswegen bereits ausgesprochener Kündigungen bzw. vereinbarter Aufhebungsverträgen kommt es zu einem Auftragsrückgang. Hierfür kann kein Kurzarbeitergeld geleistet werden. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 3 (Vermeidbarkeit) Der Arbeitsausfall muss außerdem nicht vermeidbar sein. Der Ausfall ist vermeidbar, wenn nicht alle zumutbare Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern, z.B. - noch unerledigter Urlaub aus dem vergangenen Jahr ist einzubringen - Nutzung von betrieblich zulässigen Zeitkontenschwankungen durch Auflösung von Überstunden- und Arbeitszeitkonten - ggf. temporäre Umsetzung von Beschäftigten muss geprüft werden - wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein (Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten) Aber: Länger als ein Jahr bestehende Zeitguthaben, Langzeitkonten, Guthaben im Umfang von 10% der normalen Jahresarbeitszeit und Guthaben mit dem niedrigsten Wert der der Kurzarbeit vorausgehenden letzten 12 Monate sind geschützt und müssen nicht eingebracht werden. Neu: Kein Aufbau von negativen Zeitsalden mehr erforderlich! © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 4 (Betriebliche Voraussetzungen) Es muss im Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein und mindestens ein Tag im Kalendermonat arbeiten. Diese Betrachtung hat auch Bedeutung für die 10%/10%-Voraussetzung (s.o.). Als Arbeitnehmer zählen - natürlich alle versicherungspflichtigen Beschäftigten, ob befristet oder unbefristet - im Anschluss an eine Ausbildung Eingestellte - Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen - wegen Mutterschutz ruhende Arbeitsverhältnisse - Beschäftigte mit Teilzeit in der Elternzeit Jedoch zählen nicht mit - aufgrund Elternzeit ruhende Arbeitsverhältnisse - Auszubildende © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 5 (Persönliche Voraussetzungen) Der Beschäftigte muss persönlich „kurzarbeitsfähig“ sein, damit er Kurzarbeitergeld erhalten kann, d.h. - versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sein - in einem ungekündigten/unbeendeten Arbeitsverhältnis stehen - nicht vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein Beispiel: Der Betrieb kommt wegen Ausbleibens von Aufträgen völlig zum Erliegen. Die Ausbildung muss dennoch wegen § 19 BBiG fortgesetzt oder 6 Wochen Ausbildungsvergütung gezahlt werden, da Auszubildende keine Kurzarbeit machen können. Erst danach entsteht für die Auszubildenden Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn nach 6 Wochen keine anderweitige Ausbildungsmöglichkeit besteht. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 6 (Anzeige bei der Arbeitsagentur) Kurzarbeitergeld wird nur nach Anzeige bei der Arbeitsagentur gewährt. Die Anzeige ist schriftlich bei der Arbeitsagentur zu erstatten, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Es ist ein amtliches Anzeigeformular zu verwenden, siehe Folie 2 „Quellen“. Nach Eingang der Anzeige erteilt die Agentur einen schriftlichen Bescheid, ob ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (Grundsatzbescheid). Kurzarbeitergeld wird frühestens für den Kalendermonat geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur eingegangen ist. Beispiel: Im Monat April kommt es zu erheblichen Arbeitsausfällen, die Anzeige hierüber muss spätestens am 30. April bei der Agentur eingehen. Sie gilt dann rückwirkend für diesen Monat. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Verfahren siehe Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren https://youtu.be/gRopyp-PEUI © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 7 (Ankündigung der Kurzarbeit) Die Kurzarbeit muss den Beschäftigten gegenüber rechtzeitig angekündigt werden (Zeitpunkt, Dauer, Umfang, betroffene Abteilungen). Das kann - durch Aushang im Betrieb oder - mit Schreiben an die Beschäftigten geschehen. Die Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Voraussetzung wird von der Arbeitsagentur geprüft. Die Frist für diese Ankündigung ergibt sich aus - soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder (selten) einzelvertraglicher Vereinbarung. Beispiel: Im Arbeitsvertrag ist eine Ankündigungsfrist von drei Wochen vereinbart. Dann kann die Kurzarbeit frühestens am ersten Tag nach Ablauf dieser drei Wochen beginnen, egal um welchen Tag des Kalendermonats es sich handelt. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 8 (Befugnis zur Anordnung der Kurzarbeit) Der Arbeitgeber benötigt eine Rechtsgrundlage, um die Arbeitszeit im bestehenden Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlungspflicht zu verkürzen (und somit kein Annahmeverzug entsteht). Diese arbeitsrechtliche Voraussetzung zur Einführung der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur. Dies kann sich ergeben aus - soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebs- vereinbarung oder (selten) einzelvertraglicher Vereinbarung. Falls dies alles nicht vorliegt, auch einseitig durch Änderungskündigung. Gibt es einen Betriebsrat, ist der Arbeitsagentur eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit vorzulegen. Beispiel: Im Betrieb gilt weder ein Tarifvertrag noch einen Betriebsrat oder eine arbeitsvertragliche Kurzarbeitsklausel. Dann kann der Beschäftigte mit einfacher, am besten schriftlich verfasster, Erklärung der Kurzarbeit („ich bin mit Kurzarbeit von … bis … im Umfang von … einverstanden“) zustimmen. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 9 (Anzeigeverfahren) Reichen Sie nun, wenn Sie die vorstehenden Schritte alle geprüft bzw. erfüllt haben, bis spätestens am letzten Tag des laufenden Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnt, die Anzeige bei der Arbeitsagentur ein, siehe Anzeigeformular Folie 2 „Quellen“. Achten Sie darauf, dass die Voraussetzung in Schritt 1 (Arbeitsausfall im Kalendermonat mindestens bei 10% der Beschäftigten mit einem Brutto- entgeltausfall von mehr als 10%) in dem angezeigten Monat noch erfüllt werden kann. Führen Sie die Kurzarbeit durch und erfassen Sie die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten in Arbeitszeitnachweisen. Beispiel: Wird erst am vorletzten Arbeitstag des Monats mit der Kurzarbeit begonnen, kann u.U. eine Entgeltminderung von 10% für den laufenden Monat nicht mehr erfüllt werden. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 10 (Leistungsverfahren) Im Ausfallmonat erhalten Beschäftigte das sich aus der Arbeitszeitverkürzung ergebende geminderte Arbeitsentgelt und zusätzlich das auf Basis des Entgeltausfalls berechnete Kurzarbeitergeld. Beides berechnet der Arbeitgeber (Steuerbüro, Software …) und zahlt es an den Beschäftigten aus. Das Kurzarbeitergeld streckt er somit vor und lässt es sich im Leistungsverfahren von der Arbeitsagentur nachträglich erstatten, siehe Antragsformular Folie 2 „Quellen“. Hierfür braucht die Arbeitsagentur i.d.R. 15 Arbeitstage. Der Leistungssatz beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind erhalten 67% des ausgefallenen Nettoentgelts. Die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Nettoentgelt führt der Arbeitgeber ab und lässt sie sich bei der Arbeitsagentur erstatten. Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 11 (Bezugsdauer und Unterbrechung) Kurzarbeitergeld kann zurzeit bis maximal 12 Monate gewährt werden. Unterbrechungen von mindestens einem und höchstens zwei vollen Monaten können die Bezugsfrist verlängern, so dass diese „unverbrauchten“ Monate am Ende angeschlossen werden können, wenn die übrigen Voraussetzungen noch erfüllt sind. D.h. dass zwischenzeitlich eingegangene Aufträge abgearbeitet werden können, ohne dass die Kurzarbeit grundsätzlich beendet werden muss. Wird die Kurzarbeit um mehr als zwei Monate unterbrochen, muss aber eine neue Anzeige erstattet werden (mit neuer Prüfung aller Voraussetzungen). Beispiel: Von April bis Mai 2020 wird kurz gearbeitet. Ein zusätzlicher Auftrag bringt im Juni volle Auslastung. Nach dessen Auslieferung stellt sich wieder die vorherige Situation ein. Ab Juli 2020 kann daher die angezeigte Kurzarbeit fortgesetzt werden und der unverbrauchte Monat steht weiter zur Verfügung. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Schritt 12 (Prüfungsbescheid der Arbeitsagentur) Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung der Arbeitsagentur, da Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber zunächst unter Vorbehalt erstattet wird. Es ergeht dazu ein abschließender Prüfungsbescheid. Ggf. wird dabei die Höhe des gewährten Kurzarbeitergelds korrigiert. Damit ist das Verfahren dann abgeschlossen. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Berechnung Kurzarbeit und Feiertag: - Für den gesetzlichen Feiertag erhält der Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber Feiertagsentgelt. Allerdings ist die Höhe des Entgelts auf den Betrag begrenzt, in dessen Höhe Kurzarbeitergeld zu zahlen gewesen wäre. Kurzarbeit und Krankheit: - Langzeitkranke erhalten Krankengeld, kein Kurzarbeitergeld. - Zu Beginn der Kurzarbeit Erkrankte erhalten gekürzte Entgeltfortzahlung plus Teilkrankengeld (Krankenkasse). - während der Kurzarbeit eingetretene Krankheit führt zu gekürztem Entgelt plus Kurzarbeitergeld. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Steuer und Sozialversicherung (Beispiel 50%) 35,0h normale Arbeitszeit steuerpflichtig, beitragsfrei tariflicher Zuschuss (nur falls in TV geregelt) innerhalb der Grenze des § 1 Nr. 8 SvEV Kurzarbeitergeld steuerfrei, erhöht Progressions- 60%/67% netto vorbehalt, SV-Beiträge werden zu 100% erstattet 17,5h reduzierte reduziertes Ist-Entgelt Arbeitszeit (für 17,5h) steuer- und in Kurzarbeit beitragspflichtiges Entgelt Nachfolgend führen wir Sie nun noch durch das von Ihnen auszufüllende Anzeigeformular: © Heidelberger Druckmaschinen AG
kann auch über die Operativer Service wird von der eServices der Arbeitsagentur der Arbeitsagentur Arbeitsagentur vergeben, eingereicht werden (www) am Betriebssitz falls nicht bekannt Eingang spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt Bei Unterbrechung der Kurzarbeit von 3 Monaten beginnt eine neue Bezugsfrist und es ist erneut eine Anzeige zu erstatten © Heidelberger Druckmaschinen AG
Wenn der Arbeitsausfall wie eine Welle durch die Abteilungen des Betriebs läuft oder starke Unterschiede in der Auslastung bestehen, kann es empfehlenswert sein, Betriebsabteilungen zu definieren und getrennt Ein längerer Zeitraum erscheint anzumelden. Dann wird pro Abteilung eine Anzeige sinnvoll in der aktuellen Situation benötigt und die betrieblichen Voraussetzungen (10%/10%) (Empfehlung bis maximal Ende sind in jeder Abteilung gesondert zu erfüllen. Dezember 2020) Wenn sinnvolle Abgrenzung möglich: - insbesondere eigene Leitung - eigener arbeitstechnischer Zweck - geschlossene Arbeitsgruppe - eigene Arbeitsmittel - räumliche Trennung vom übrigen Betrieb ---> Organigramm einreichen! © Heidelberger Druckmaschinen AG
Wenn eine Tarifbindung besteht (Mitglied im Arbeitgeberverband/ Innung) oder ein Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft geschlossen wurde bei fehlender Tarifbindung Im Tarifvertrag sind in der Regel sogenannte Ankündigungsfristen hier ankreuzen geregelt, d.h. dass und mit welchem zeitlichen Vorlauf die Kurzarbeit gegenüber den Beschäftigten angekündigt werden muss. In diesem Fall Tarifvertrag angeben und einreichen. © Heidelberger Druckmaschinen AG
Bei Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit erforderlich. Ohne tarifvertragliches oder arbeitsvertragliches Anordnungsrecht kann eine konkret gefasste Betriebsvereinbarung als Ermächtigung dienen. Als Stellungnahme des Wenn weder ein Tarifvertrag gilt noch ein Betriebsrat Betriebsrats reicht normaler- existiert, mit dem die Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung weise die Vorlage der eingeführt werden kann, wird eine Einzelvereinbarung mit Betriebsvereinbarung dem/den Beschäftigten (Zustimmungserklärung zur Kurzarbeit) benötigt. Kann dies nicht erreicht werden, ist eine Änderungskündigung erforderlich. Auch Leiharbeitnehmer können Dieser Entgeltausfall muss bei Kurzarbeit machen, anzeigen muss diese mindestens 10% der Beschäftigten im der Verleiher, der Entleiher hat damit Betrieb bzw. der Betriebsabteilung nichts zu tun eintreten © Heidelberger Druckmaschinen AG
Arbeitsmangel wegen Konjunkturschwankungen (z.B. verminderter Auftragseingang infolge Rezession, sinkende Absatzmöglichkeiten) Rohstoffmangel Kapitalmangel und Exportrückgang wegen währungspolitischer Maßnahmen Angabe von: Umsatzzahlen oder Produktionsangaben (Stückzahlen) oder Auftragsbestandzahlen Ggf. auf gesondertem Blatt. Kurzarbeit wegen der COVID-19- Epidemie liegt insbesondere vor, wenn aufgrund von - ausbleibenden Lieferungen durch Lieferanten, - fehlender Abnahme durch Kunden, z.B. Freizeitpark, Eisdiele, - der Erkrankung von Beschäftigten im Betrieb, Gastgewerbe - ggf. behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen, - Reiseeinschränkungen o.ä. der Betriebsablauf ganz oder in Teilen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. © Heidelberger Druckmaschinen AG
- Arbeitszeitguthaben, die länger als ein Jahr - kein Abbau von bestehenden Gleitzeitguthaben erforderlich unverändert bestanden haben, sind geschützt (arbeitnehmergesteuertes Konto), wenn es dem vereinbarten - sonst wird auf den niedrigsten positiven Stand Gleitzeitrahmen entspricht und die Regelung keine entgeltliche der der Kurzarbeit vorangegangenen 12 Monate Abgeltung zulässt. abgestellt - Langzeitkonten/Wertguthaben sind grundsätzlich geschützt -arbeitgebergesteuerte Zeitguthaben (z.B. Abbau von Arbeitszeitguthaben / Resturlaub Flexi-Konto) sind auf jeden Fall bis zur Nutzung vereinbarter Höhe von 10% der geschuldeten Arbeitszeitschwankungen Jahresarbeitszeit einzubringen Umsetzung von Arbeitnehmern - ein Minusstundenaufbau ist aber nicht Aufräum-, Instandsetzungsarbeiten, erforderlich Arbeiten auf Lager, soweit sinnvoll © Heidelberger Druckmaschinen AG
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