Kurzarbeit "leicht gemacht" - Heidelberg
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Kurzarbeit „leicht gemacht“
Jürgen Kaltenbach | Wiesloch, 23. März 2020
Anleitung in 12 Schritten zur
• Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
• Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld
mit freundlicher Empfehlung zur
Verfügung gestellt von
Heidelberger Druckmaschinen AG
Jürgen Kaltenbach – Leiter Arbeitsrecht
Gutenbergring, 69168 MannheimInformationsquellen:
Informationsseite der Arbeitsagentur
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-
entgeltausfall
Merkblatt 8a für Arbeitgeber
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-
kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Anzeige über Arbeitsausfall
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Antrag auf Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Informationen zum Corona-Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-
unternehmen_ba146368.pdf
© Heidelberger Druckmaschinen AGVideos:
Die Agentur für Arbeit hat zwei Videos erstellt, in denen die Voraussetzungen
und das Verfahren für Kurzarbeit erklärt werden. Es wird empfohlen, diese
Videos zum Einstieg in die Materie an der nachfolgend bezeichneten Stelle der
Präsentation anzusehen.
Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen
https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs
Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren
https://youtu.be/gRopyp-PEUI
Nachfolgend zunächst im Überblick die aufgrund der Corona-Krise festgelegten
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, gültig rückwirkend zum 01.03.2020:
© Heidelberger Druckmaschinen AGErleichterungen beim Kurzarbeitergeld © Heidelberger Druckmaschinen AG
Voraussetzungen
siehe Erklärvideo 1: Kurzarbeit - Voraussetzungen
https://youtu.be/GZnn1Ra1Jxs
© Heidelberger Druckmaschinen AGWichtig, bevor es losgeht:
Alle Betrachtungen beziehen sich immer auf den Kalendermonat.
Bezogen auf diesen Zeitraum müssen dann die nachfolgenden Prüfschritte zu
Voraussetzungen und Verfahren der Kurzarbeit abgehandelt werden und zu
entsprechenden Ergebnissen führen.
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig, ggf. telefonischen Kontakt zum
Arbeitgeberservice der für Ihren Betriebssitz zuständigen Arbeitsagentur zum
Zweck der Beratung und Abstimmung auf.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 1 (Feststellung eines erheblichen
Arbeitsausfalls)
Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor,
- der auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. konjunkturelle Schwankungen,
fehlendes Material, Auftragsmangel oder -stornierung)
- oder einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Brand der Fabrikhalle oder
ungewöhnliche Witterung)
beruht.
Erheblich ist der Arbeitsausfall nur dann, wenn dieser im Kalendermonat
mindestens bei 10% der Beschäftigten zu einem Bruttoentgeltausfall von mehr als
10% führt. Auszubildende sind hierbei nicht mitzuzählen.
Beispiel: Aufgrund von Auftragsstornierungen können die Beschäftigten des
Betriebs nur noch zu 80% ausgelastet werden. Bei einer betrieblichen Arbeitszeit
von 40h/Woche ist daher nur noch Arbeit für 32h in der Woche da, infolgedessen
die Arbeitszeit entsprechend verkürzt werden muss.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 2 (Arbeitsausfall vorübergehend)
Der Arbeitsausfall muss zudem vorübergehend sein.
Denn Kurzarbeitergeld dient dem Erhalt der Arbeitsplätze und dem Verbleib der
eingearbeiteten Beschäftigten im Betrieb.
Für eine bereits beschlossene Betriebsschließung, bei der die von
Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitsplätze sowieso wegfallen, kann kein
Kurzarbeitergeld geleistet werden!
Beispiel: Kurz vor einer Standortschließung und deswegen bereits
ausgesprochener Kündigungen bzw. vereinbarter Aufhebungsverträgen kommt
es zu einem Auftragsrückgang. Hierfür kann kein Kurzarbeitergeld geleistet
werden.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 3 (Vermeidbarkeit)
Der Arbeitsausfall muss außerdem nicht vermeidbar sein. Der Ausfall ist
vermeidbar, wenn nicht alle zumutbare Vorkehrungen getroffen wurden, um den
Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern, z.B.
- noch unerledigter Urlaub aus dem vergangenen Jahr ist einzubringen
- Nutzung von betrieblich zulässigen Zeitkontenschwankungen durch Auflösung
von Überstunden- und Arbeitszeitkonten
- ggf. temporäre Umsetzung von Beschäftigten muss geprüft werden
- wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden
sein (Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten)
Aber: Länger als ein Jahr bestehende Zeitguthaben, Langzeitkonten, Guthaben
im Umfang von 10% der normalen Jahresarbeitszeit und Guthaben mit dem
niedrigsten Wert der der Kurzarbeit vorausgehenden letzten 12 Monate sind
geschützt und müssen nicht eingebracht werden.
Neu: Kein Aufbau von negativen Zeitsalden mehr erforderlich!
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 4 (Betriebliche Voraussetzungen)
Es muss im Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein und
mindestens ein Tag im Kalendermonat arbeiten. Diese Betrachtung hat auch
Bedeutung für die 10%/10%-Voraussetzung (s.o.).
Als Arbeitnehmer zählen
- natürlich alle versicherungspflichtigen Beschäftigten, ob befristet oder
unbefristet
- im Anschluss an eine Ausbildung Eingestellte
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden
Gründen
- wegen Mutterschutz ruhende Arbeitsverhältnisse
- Beschäftigte mit Teilzeit in der Elternzeit
Jedoch zählen nicht mit
- aufgrund Elternzeit ruhende Arbeitsverhältnisse
- Auszubildende
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 5 (Persönliche Voraussetzungen)
Der Beschäftigte muss persönlich „kurzarbeitsfähig“ sein, damit er
Kurzarbeitergeld erhalten kann, d.h.
- versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sein
- in einem ungekündigten/unbeendeten Arbeitsverhältnis stehen
- nicht vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein
Beispiel: Der Betrieb kommt wegen Ausbleibens von Aufträgen völlig zum
Erliegen. Die Ausbildung muss dennoch wegen § 19 BBiG fortgesetzt oder
6 Wochen Ausbildungsvergütung gezahlt werden, da Auszubildende keine
Kurzarbeit machen können. Erst danach entsteht für die Auszubildenden
Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn nach 6 Wochen keine anderweitige
Ausbildungsmöglichkeit besteht.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 6 (Anzeige bei der Arbeitsagentur)
Kurzarbeitergeld wird nur nach Anzeige bei der Arbeitsagentur gewährt.
Die Anzeige ist schriftlich bei der Arbeitsagentur zu erstatten, in deren Bezirk der
Betrieb seinen Sitz hat. Es ist ein amtliches Anzeigeformular zu verwenden, siehe
Folie 2 „Quellen“.
Nach Eingang der Anzeige erteilt die Agentur einen schriftlichen Bescheid, ob ein
erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt
sind (Grundsatzbescheid).
Kurzarbeitergeld wird frühestens für den Kalendermonat geleistet, in dem die
Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur eingegangen ist.
Beispiel: Im Monat April kommt es zu erheblichen Arbeitsausfällen, die Anzeige
hierüber muss spätestens am 30. April bei der Agentur eingehen. Sie gilt dann
rückwirkend für diesen Monat.
© Heidelberger Druckmaschinen AGVerfahren
siehe Erklärvideo 2: Kurzarbeit - Verfahren
https://youtu.be/gRopyp-PEUI
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 7 (Ankündigung der Kurzarbeit)
Die Kurzarbeit muss den Beschäftigten gegenüber rechtzeitig angekündigt
werden (Zeitpunkt, Dauer, Umfang, betroffene Abteilungen). Das kann
- durch Aushang im Betrieb oder
- mit Schreiben an die Beschäftigten
geschehen. Die Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Voraussetzung wird von der
Arbeitsagentur geprüft. Die Frist für diese Ankündigung ergibt sich aus
- soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder (selten)
einzelvertraglicher Vereinbarung.
Beispiel: Im Arbeitsvertrag ist eine Ankündigungsfrist von drei Wochen
vereinbart. Dann kann die Kurzarbeit frühestens am ersten Tag nach Ablauf
dieser drei Wochen beginnen, egal um welchen Tag des Kalendermonats es sich
handelt.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 8 (Befugnis zur Anordnung der Kurzarbeit)
Der Arbeitgeber benötigt eine Rechtsgrundlage, um die Arbeitszeit im
bestehenden Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlungspflicht zu verkürzen (und
somit kein Annahmeverzug entsteht). Diese arbeitsrechtliche Voraussetzung zur
Einführung der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur.
Dies kann sich ergeben aus - soweit vorhanden - Tarifvertrag, Betriebs-
vereinbarung oder (selten) einzelvertraglicher Vereinbarung. Falls dies alles
nicht vorliegt, auch einseitig durch Änderungskündigung. Gibt es einen
Betriebsrat, ist der Arbeitsagentur eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der
Kurzarbeit vorzulegen.
Beispiel: Im Betrieb gilt weder ein Tarifvertrag noch einen Betriebsrat oder eine
arbeitsvertragliche Kurzarbeitsklausel. Dann kann der Beschäftigte mit
einfacher, am besten schriftlich verfasster, Erklärung der Kurzarbeit („ich bin mit
Kurzarbeit von … bis … im Umfang von … einverstanden“) zustimmen.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 9 (Anzeigeverfahren)
Reichen Sie nun, wenn Sie die vorstehenden Schritte alle geprüft bzw. erfüllt
haben, bis spätestens am letzten Tag des laufenden Kalendermonats, in dem die
Kurzarbeit beginnt, die Anzeige bei der Arbeitsagentur ein, siehe
Anzeigeformular Folie 2 „Quellen“.
Achten Sie darauf, dass die Voraussetzung in Schritt 1 (Arbeitsausfall im
Kalendermonat mindestens bei 10% der Beschäftigten mit einem Brutto-
entgeltausfall von mehr als 10%) in dem angezeigten Monat noch erfüllt werden
kann.
Führen Sie die Kurzarbeit durch und erfassen Sie die geleisteten Arbeits-,
Ausfall- und Fehlzeiten in Arbeitszeitnachweisen.
Beispiel: Wird erst am vorletzten Arbeitstag des Monats mit der Kurzarbeit
begonnen, kann u.U. eine Entgeltminderung von 10% für den laufenden Monat
nicht mehr erfüllt werden.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 10 (Leistungsverfahren)
Im Ausfallmonat erhalten Beschäftigte das sich aus der Arbeitszeitverkürzung
ergebende geminderte Arbeitsentgelt und zusätzlich das auf Basis des
Entgeltausfalls berechnete Kurzarbeitergeld. Beides berechnet der Arbeitgeber
(Steuerbüro, Software …) und zahlt es an den Beschäftigten aus. Das
Kurzarbeitergeld streckt er somit vor und lässt es sich im Leistungsverfahren von
der Arbeitsagentur nachträglich erstatten, siehe Antragsformular Folie 2
„Quellen“. Hierfür braucht die Arbeitsagentur i.d.R. 15 Arbeitstage.
Der Leistungssatz beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte mit
mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind erhalten 67% des ausgefallenen
Nettoentgelts.
Die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Nettoentgelt führt
der Arbeitgeber ab und lässt sie sich bei der Arbeitsagentur erstatten. Die
Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten
(Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 11 (Bezugsdauer und Unterbrechung)
Kurzarbeitergeld kann zurzeit bis maximal 12 Monate gewährt werden.
Unterbrechungen von mindestens einem und höchstens zwei vollen Monaten
können die Bezugsfrist verlängern, so dass diese „unverbrauchten“ Monate am
Ende angeschlossen werden können, wenn die übrigen Voraussetzungen noch
erfüllt sind. D.h. dass zwischenzeitlich eingegangene Aufträge abgearbeitet
werden können, ohne dass die Kurzarbeit grundsätzlich beendet werden muss.
Wird die Kurzarbeit um mehr als zwei Monate unterbrochen, muss aber eine
neue Anzeige erstattet werden (mit neuer Prüfung aller Voraussetzungen).
Beispiel: Von April bis Mai 2020 wird kurz gearbeitet. Ein zusätzlicher Auftrag
bringt im Juni volle Auslastung. Nach dessen Auslieferung stellt sich wieder die
vorherige Situation ein. Ab Juli 2020 kann daher die angezeigte Kurzarbeit
fortgesetzt werden und der unverbrauchte Monat steht weiter zur Verfügung.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSchritt 12 (Prüfungsbescheid der Arbeitsagentur)
Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung der Arbeitsagentur, da
Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber zunächst unter Vorbehalt erstattet wird. Es
ergeht dazu ein abschließender Prüfungsbescheid.
Ggf. wird dabei die Höhe des gewährten Kurzarbeitergelds korrigiert.
Damit ist das Verfahren dann abgeschlossen.
© Heidelberger Druckmaschinen AGBerechnung
Kurzarbeit und Feiertag:
- Für den gesetzlichen Feiertag erhält der Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld.
Stattdessen zahlt der Arbeitgeber Feiertagsentgelt. Allerdings ist die Höhe des
Entgelts auf den Betrag begrenzt, in dessen Höhe Kurzarbeitergeld zu zahlen
gewesen wäre.
Kurzarbeit und Krankheit:
- Langzeitkranke erhalten Krankengeld, kein Kurzarbeitergeld.
- Zu Beginn der Kurzarbeit Erkrankte erhalten gekürzte Entgeltfortzahlung plus
Teilkrankengeld (Krankenkasse).
- während der Kurzarbeit eingetretene Krankheit führt zu gekürztem Entgelt plus
Kurzarbeitergeld.
© Heidelberger Druckmaschinen AGSteuer und Sozialversicherung (Beispiel 50%)
35,0h normale
Arbeitszeit steuerpflichtig, beitragsfrei
tariflicher Zuschuss
(nur falls in TV geregelt) innerhalb der Grenze des
§ 1 Nr. 8 SvEV
Kurzarbeitergeld steuerfrei, erhöht Progressions-
60%/67% netto vorbehalt, SV-Beiträge werden
zu 100% erstattet
17,5h reduzierte reduziertes Ist-Entgelt
Arbeitszeit (für 17,5h) steuer- und
in Kurzarbeit beitragspflichtiges
Entgelt
Nachfolgend führen wir Sie nun noch durch das von Ihnen auszufüllende
Anzeigeformular:
© Heidelberger Druckmaschinen AGkann auch über die Operativer Service wird von der
eServices der Arbeitsagentur der Arbeitsagentur Arbeitsagentur vergeben,
eingereicht werden (www) am Betriebssitz falls nicht bekannt
Eingang spätestens am
letzten Tag des Monats, in
dem die Kurzarbeit beginnt
Bei Unterbrechung der
Kurzarbeit von 3 Monaten
beginnt eine neue
Bezugsfrist und es ist erneut
eine Anzeige zu erstatten
© Heidelberger Druckmaschinen AGWenn der Arbeitsausfall wie eine Welle durch die
Abteilungen des Betriebs läuft oder starke Unterschiede in
der Auslastung bestehen, kann es empfehlenswert sein,
Betriebsabteilungen zu definieren und getrennt Ein längerer Zeitraum erscheint
anzumelden. Dann wird pro Abteilung eine Anzeige sinnvoll in der aktuellen Situation
benötigt und die betrieblichen Voraussetzungen (10%/10%) (Empfehlung bis maximal Ende
sind in jeder Abteilung gesondert zu erfüllen. Dezember 2020)
Wenn sinnvolle Abgrenzung möglich:
- insbesondere eigene Leitung
- eigener arbeitstechnischer Zweck
- geschlossene Arbeitsgruppe
- eigene Arbeitsmittel
- räumliche Trennung vom übrigen Betrieb
---> Organigramm einreichen!
© Heidelberger Druckmaschinen AGWenn eine Tarifbindung besteht
(Mitglied im Arbeitgeberverband/
Innung) oder ein Haustarifvertrag mit
der Gewerkschaft geschlossen wurde
bei fehlender Tarifbindung Im Tarifvertrag sind in der Regel sogenannte Ankündigungsfristen
hier ankreuzen geregelt, d.h. dass und mit welchem zeitlichen Vorlauf die
Kurzarbeit gegenüber den Beschäftigten angekündigt werden
muss.
In diesem Fall Tarifvertrag angeben und einreichen.
© Heidelberger Druckmaschinen AGBei Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung zur
Einführung der Kurzarbeit erforderlich. Ohne tarifvertragliches
oder arbeitsvertragliches Anordnungsrecht kann eine konkret
gefasste Betriebsvereinbarung als Ermächtigung dienen.
Als Stellungnahme des Wenn weder ein Tarifvertrag gilt noch ein Betriebsrat
Betriebsrats reicht normaler- existiert, mit dem die Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung
weise die Vorlage der eingeführt werden kann, wird eine Einzelvereinbarung mit
Betriebsvereinbarung dem/den Beschäftigten (Zustimmungserklärung zur
Kurzarbeit) benötigt. Kann dies nicht erreicht werden, ist eine
Änderungskündigung erforderlich.
Auch Leiharbeitnehmer können Dieser Entgeltausfall muss bei
Kurzarbeit machen, anzeigen muss diese mindestens 10% der Beschäftigten im
der Verleiher, der Entleiher hat damit Betrieb bzw. der Betriebsabteilung
nichts zu tun eintreten
© Heidelberger Druckmaschinen AGArbeitsmangel wegen Konjunkturschwankungen (z.B.
verminderter Auftragseingang infolge Rezession,
sinkende Absatzmöglichkeiten)
Rohstoffmangel
Kapitalmangel und Exportrückgang wegen
währungspolitischer Maßnahmen
Angabe von: Umsatzzahlen oder Produktionsangaben
(Stückzahlen) oder Auftragsbestandzahlen
Ggf. auf gesondertem Blatt. Kurzarbeit wegen der COVID-19-
Epidemie liegt insbesondere vor, wenn aufgrund von
- ausbleibenden Lieferungen durch Lieferanten,
- fehlender Abnahme durch Kunden,
z.B. Freizeitpark, Eisdiele,
- der Erkrankung von Beschäftigten im Betrieb,
Gastgewerbe
- ggf. behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen,
- Reiseeinschränkungen o.ä.
der Betriebsablauf ganz oder in Teilen nicht mehr aufrecht
erhalten werden kann.
© Heidelberger Druckmaschinen AG- Arbeitszeitguthaben, die länger als ein Jahr - kein Abbau von bestehenden Gleitzeitguthaben erforderlich
unverändert bestanden haben, sind geschützt (arbeitnehmergesteuertes Konto), wenn es dem vereinbarten
- sonst wird auf den niedrigsten positiven Stand Gleitzeitrahmen entspricht und die Regelung keine entgeltliche
der der Kurzarbeit vorangegangenen 12 Monate Abgeltung zulässt.
abgestellt - Langzeitkonten/Wertguthaben sind grundsätzlich geschützt
-arbeitgebergesteuerte Zeitguthaben (z.B. Abbau von Arbeitszeitguthaben / Resturlaub
Flexi-Konto) sind auf jeden Fall bis zur Nutzung vereinbarter
Höhe von 10% der geschuldeten Arbeitszeitschwankungen
Jahresarbeitszeit einzubringen Umsetzung von Arbeitnehmern
- ein Minusstundenaufbau ist aber nicht Aufräum-, Instandsetzungsarbeiten,
erforderlich Arbeiten auf Lager, soweit sinnvoll
© Heidelberger Druckmaschinen AGSie können auch lesen