Kurzdokumentation 2019 - Tarife 2019 - Der Zeitungspool
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2 Tarifdokumentation Der Zeitungspool DER ZEITUNGSPOOL Werbung in Printmedien ist willkommen Werbung, die stört, hat einen schweren Stand. Adblocker, Stopp-Kleber oder Fünf Argumente, weshalb Sie mit unseren regionalen Tageszei wegzappen verhindern, dass Werbebotschaften ankommen. Längst nicht jede tungen näher an der Bevölkerung sind als mit anderen Medien. Werbeform ist wirklich akzeptiert. Das erschwert die Werbewirkung. Bei den Printmedien ist die Werbung integrierter Bestandteil der Zeitung oder Zeitschrift Regionale Leadertitel und profitiert vom redaktionellen Umfeld. Die regionalen Tageszeitungen sind gemäss Consumer-Forschung eindeutig die wichtigste Medien-Informationsquelle für den Einkauf. Unsere Titel sind in un- Printmedien beeinflussen den Einkaufszettel seren Regionen die klare Nummer-1-Tageszeitung. Unsere Leserzahlen sind seit Printmedien gehören zu den häufigsten Informationsquellen, wenn es um die über fünf Jahren stabil. Planung des Einkaufs geht. Bei Produkten des täglichen Bedarfs sind Zeitungen und Zeitschriften das mit grossem Abstand meistgenutzte Medium. Corporate Media Responsibility Die höchst aktuelle Diskussion um die Corporate Media Responsibility stellt die Anzeigen in Printmedien wirken mehrfach Frage, welche Medienmarken Relevanz haben und in welchem Umfeld ein Einmal ist zweimal. Zeitungen und Zeitschriften haben gegenüber anderen Unternehmen seine Werbebotschaften platzieren möchte. Im Zusammenhang Medien einen grossen Vorteil: Sie werden von ihrer Leserschaft mehrfach mit Fake News oder im Kontext glaubwürdige Information? Die regionalen genutzt. Die Pick-up-Analyse der MA Leader 2015 der WEMF zeigt, dass Print- Tageszeitungen erfüllen diese Anforderung weitaus besser als Gratistitel oder medien, je nach Art der Titel, 1,5 bis 2,2-mal zur Hand genommen werden. Das Online-Aktivitäten. bringt zusätzliche Kontakte mit der Werbebotschaft. Kommunikativ – mobil – weltoffen Kernstreugebiet Für die Deutschschweiz entlang der Sprachgrenze. Der Zeitungspool 1 erreicht Bieler Tagblatt: WG 33 Seeland 48,2% der Einwohner in seinem Kernstreugebiet (Quelle: Mach Basic 17-2). Biel-Bienne/Nidau/Büren/Erlach/Aarberg Die Grossauflage (FN-GA) am Donnerstag erreicht 70% der Einwohner. Freiburger Nachrichten: Bezirke Sense/See Walliser Bote: WG 23 Oberwallis Visp/Brig/Raron/Leuk/Goms www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 3 MODULARES SYSTEM Bieler Freiburger Walliser Tagblatt Nachrichten Bote Der Zeitungspool 1 X X X Flexibilität Der Zeitungspool 2 X X Kunden können wählen, welche der drei Tageszeitungen zusammen kombiniert werden sollen. Der Zeitungspool 3 X X Handling Frankenrabatte Der Zeitungspool 4 X X Es gilt ein Frankenabschluss über alle Module. STREUGEBIET «DER ZEITUNGSPOOL» Biel Büren Nidau Aarberg Erlach See/Lac Sense Goms Raron Brig Leuk Visp Sprachgrenze LESERZAHLEN & AUFLAGEN Leser Auflage Der Zeitungspool 1 53 852 Grossauflage am DO 78 515 Bieler Tagblatt 19 028 Der Zeitungspool 2 35 099 Freiburger Nachrichten 16 071 Grossauflage am DO 59 762 Grossauflage am DO 40 734 Der Zeitungspool 3 37 781 Walliser Bote 18 753 Der Zeitungspool 4 34 824 Grossauflage am DO 59 487 Quelle: WEMS 2018. Für detaillierte Mediadaten wenden Sie sich an: «Der Zeitungspool», c/o Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83 www.gassmannmedia.ch
4 Tarifdokumentation Der Zeitungspool FIXFORMATE Pool Pool 1 Pool 2 Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten, Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten Walliser Bote 4-farbig 1 4-farbig 1 2/1-Seite 2/1-Seite (610 × 440 mm, 22 Spalten) 37 947.– (610 × 440 mm, 22 Spalten) 25 509.– 1/1-Seite 1/1-Seite (290 × 440 mm) 17 248.– (290 × 440 mm) 11 595.– 1/2-Seite 1/2-Seite (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm) 10 042.– (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm) 6751.– 1/4-Seite 1/4-Seite (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm) 5907.– (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm) 3971.– 1/3-Seite quer 1/3-Seite quer (290 × 145 mm) 7787.– (290 × 145 mm) 5235.– 1/2-Seite TA 1/2-Seite TA (290 × 220 mm) 13 202.– (290 × 220 mm) 8863.– 1/2-Seite Panorama TA 1/2-Seite Panorama TA (610 × 220 mm) 24 944.– (610 × 220 mm) 16 747.– 1/3-Seite TA quer 1/3-Seite TA quer (290 × 145 mm) 10 237.– (290 × 145 mm) 6835.– 1/4-Seite TA quer 1/4-Seite TA quer (290 × 110 mm) 7766.– (290 × 110 mm) 5214.– Pool 3 Pool 4 Bieler Tagblatt, Walliser Bote Freiburger Nachrichten, Walliser Bote 4-farbig 1 4-farbig 1 2/1-Seite 2/1-Seite (610 × 440 mm, 22 Spalten) 27 912.– (610 × 440 mm, 22 Spalten) 22 471.– 1/1-Seite 1/1-Seite (290 × 440 mm) 12 687.– (290 × 440 mm) 10 214.– 1/2-Seite 1/2-Seite (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm) 7387.– (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm) 5947.– 1/4-Seite 1/4-Seite (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm) 4345.– (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm) 3498.– 1/3-Seite quer 1/3-Seite quer (290 × 145 mm) 5728.– (290 × 145 mm) 4611.– 1/2-Seite TA 1/2-Seite TA (290 × 220 mm) 9724.– (290 × 220 mm) 7817.– 1/2-Seite Panorama TA 1/2-Seite Panorama TA (610 × 220 mm) 18 373.– (610 × 220 mm) 14 769.– 1/3-Seite TA quer 1/3-Seite TA quer (290 × 145 mm) 7540.– (290 × 145 mm) 6061.– 1/4-Seite TA quer 1/4-Seite TA quer (290 × 110 mm) 5720.– (290 × 110 mm) 4598.– 1 Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität. Die Fixformate sind abschlussberechtigt. Weitere Fixformate auf Anfrage. Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet. www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 5 GRUNDPREISE Pool 1 Pool 2 Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten s/w 4-farbig 1 s/w 4-farbig 1 Anzeigen 2.73 5.37 Anzeigen 1.85 3.61 Textanschluss 2 3.74 7.06 Textanschluss 2 2.54 4.74 Reklamen 11.35 19.24 Reklamen 7.69 12.93 Rubriken (Stellen, Immobilien) 3 3.25 6.10 Rubriken (Stellen, Immobilien) 3 2.21 3.75 1 Vorteil gegenüber Einzeltitelbelegung Pool 3 Pool 4 Bieler Tagblatt, Walliser Bote Freiburger Nachrichten, Walliser Bote s/w 4-farbig 1 s/w 4-farbig 1 Anzeigen 2.02 3.95 Anzeigen 1.59 3.18 Textanschluss 2 2.78 5.20 Textanschluss 2 2.17 4.18 Reklamen 8.39 14.16 Reklamen 6.60 11.93 Rubriken (Stellen, Immobilien) 3 2.40 4.10 Rubriken (Stellen, Immobilien) 3 1.89 3.61 Pool Vor-teil % 1 1 Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität. 2 Textanschluss nur 10-spaltig möglich. Höhe mindestens 90 mm/max. 220 mm. Unter 90 mm wird der Reklametarif verrechnet. 3 Stellen erscheinen Mi + Fr, Immobilien täglich. Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet. www.gassmannmedia.ch
6 Tarifdokumentation Der Zeitungspool MEHRWERT Super-Donnerstag: Mehr Leistung zum gleichen Preis Grossauflagen: Jeden Donnerstag können im Rahmen von «Der Zeitungspool» die Grossauflagen der «Freiburger Nachrichten» ohne Zuschlag gebucht werden! Sie profitieren jeden Donnerstag von über 24 500 zusätzlichen Exemplaren ohne Aufpreis. Weekend-Angebot: Freitag oder Samstag buchen – Montag gratis dazu! «Der Zeitungspool» hilft Ihnen, die Leserkontakte für Ihre Anzeige zu verdoppeln. Wenn Sie an den beliebten Wochenendtagen eine Anzeige mit einem Wert von mind. einer halben Seite buchen, dann kann dasselbe Sujet am darauf folgenden Montag kostenlos wiederholt werden. Das Weekend-Angebot des «Zeitungspool» ist damit eine starke Alternative zu Inseraten in der Sonntagspresse. Vorteile – Doppelte Leserkontakte und mehr Werbedruck durch die 2. Schaltung am Montag – Mehr Beachtung der Leser kurz vor und nach dem Wochenende – Hoher Aufmerksamkeitswert der Anzeigen in der Tagespresse im Vergleich zur Sonntagspresse – Der Bruttowert der bezahlten Schaltung wird dem normalen Franken-Rabattabschluss angerechnet Bedingungen – Das Weekend-Angebot gilt nur in Gesamtmodul «Der Zeitungspool» 1 (BT/FN/WB) – Das Weekend-Angebot gilt ab dem Brutto-Mindestwert einer Schaltung von CHF 6006.– – Als Tage für die bezahlte Schaltung kann der Freitag oder der Samstag gewählt werden – Die Wiederholung folgt am direkt folgenden Montag (Die Verlage haben ein Schieberecht der Gratiswiederholung auf Dienstag) – Es muss dasselbe Sujet wiederholt werden, das am Freitag oder Samstag geschaltet wurde www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 7 RABATTE Frankenrabatte Umsatz Rabatt % Umsatz Rabatt % 10 000 3 420 000 17 20 000 6 500 000 18 40 000 9 600 000 19 80 000 10 700 000 20 120 000 11 800 000 21 160 000 12 900 000 22 200 000 13 1 000 000 23 250 000 14 1 200 000 24 300 000 15 1 500 000 25 360 000 16 1 800 000 26 «Der Zeitungspool»-Abschlüsse können nicht mit den Ab- schlüssen der Stammzeitungen kumuliert werden. Es gilt ein Abschluss für alle vier Module, inkl. Online-Buchungen. Wiederholungsrabatte Nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel), Sujet-/Textwechsel nur bei Voll vorlagen möglich. 2× 3% 3× 5% 6× 10% 13× 12% 26× 15% 52× 20% Stellen: 2× 3% 3× 5% 6× 10% Franken- und Wiederholungsrabatte werden auf den Totalbetrag (inkl. Platzierungszuschlag) gewährt. Verschiedene Rabattarten können nicht kumuliert werden. Zuschlag Bei zwingenden Platzierungswünschen muss ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis ver- rechnet werden. Beraterkommission/Verrechnung Eine Beraterkommission von 5% (Auslandstarif 15%) wird auf alle Dispositionen gewährt, für die der Schweizer- bzw. Einheits- oder Auslandstarif berechnet und der Auftrag über eine kommissionsberechtigte Werbe- oder Mediaagentur vermittelt wird. Von einer Kommissionie- rung ausgenommen sind alle Gelegenheitsinserate wie z. B. Stellenanzeigen, Liegenschafts inserate, Todesanzeigen, Finanz-, Anleihe- und Emissionspublikationen, Abschluss- und Bilanzausschreibungen, amtliche und statutarische Anzeigen. Wohltätigkeitsrabatt 50% vom Grundtarif gemäss ZEWO-Verzeichnis (gilt nur für Geschäftsanzeigen). www.gassmannmedia.ch
8 Tarifdokumentation Der Zeitungspool SPEZIALPLATZIERUNGEN REDAKTIONELLE SEITEN Fussstreifen Frontseite 290 × 50 mm Monolith 1 Spalte 45 × 440 mm Monolith 2 Spalten 94 × 440 mm Pool 1 5281.– Pool 3 3429.– Pool 1 7921.– Pool 3 5834.– Pool 1 10 562.– Pool 3 7779.– Pool 2 4094.– Pool 4 3040.– Pool 2 5318.– Pool 4 4690.– Pool 2 7091.– Pool 4 6253.– Monolith 3 Spalten 143 × 440 mm 1/4-S. hoch auf Textseite 143 × 220 mm Juniorpage auf Textseite 190 × 220 mm Pool 1 13 202.– Pool 3 9724.– Pool 1 9319.– Pool 3 6864.– Pool 1 11 183.– Pool 3 8237.– Pool 2 8864.– Pool 4 7816.– Pool 2 6257.– Pool 4 5518.– Pool 2 7508.– Pool 4 6621.– Wideboard print Billboard print Splitscreen print Rectangle print 290 × 75 mm 143 × 77 mm 290 × 90 × 440 mm 94 × 78 mm Pool 1 7413.– Pool 3 5460.– Pool 1 4667.– Pool 3 3434.– Pool 114 025.– Pool 3 9640.– Pool 1 3152.– Pool 3 2319.– Pool 2 4977.– Pool 4 4389.– Pool 2 3136.– Pool 4 2894.– Pool 210 106.– Pool 4 8400.– Pool 2 2118.– Pool 4 1954.– www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 9 PUBLIREPORTAGEN Pool 1 Pool 2 Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten s/w 4-farbig* s/w 4-farbig* 1/1-Seite 6006.– 8624.– 1/1-Seite 4070.– 5798.– 1/2-Seite 4505.– 7531.– 1/2-Seite 3053.– 5063.– Pool 3 Pool 4 Bieler Tagblatt, Walliser Bote Walliser Bote, Freiburger Nachrichten s/w 4-farbig* s/w 4-farbig* 1/1-Seite 4444.– 6344.– 1/1-Seite 3498.– 5107.– 1/2-Seite 3333.– 5540.– 1/2-Seite 2624.– 4460.– 1/2-Seite, inkl. 25% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage). Die Erstellung von Vollvorlagen wird nach Arbeitsaufwand berechnet. 1/1-Seite, inkl. 50% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage). Der Publireportagenrabatt ist nicht mit weiteren Rabatten kumulierbar. Bestimmungen für Publireportagen Publireportagen unterscheiden sich von den kommerziellen Anzeigen in ihrem Inhalt. Es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die der direkten Werbung gegenüber potenziellen Kunden dienen. Erlaubter Inhalt und Bedingungen – Logo und Firmenadresse – Internetadresse – Beschreibung eines firmeneigenen Produktes. – Auflistung der einzelnen Dienstleistungen des Unternehmens. – Werden Fremdlogos/-inserate abgebildet, wird der dafür benötigte Raum zum normalen Anzeigentarif verrechnet. – Der Text darf nicht 6-spaltig umbrochen sein. – Der Text darf nicht in Redaktionsschrift oder in ähnlicher Schrift mit Verwechslungsgefahr abgesetzt sein. – Am Kopf einer Publireportage muss das Wort «PUBLIREPORTAGE» klar ersichtlich sein. – Der Text muss mindestens vier Tage vor Erscheinen der Anzeigen-/Verkaufsleitung des «Der Zeitungspool» vorliegen. Diese behält sich das Recht vor, fehlerhafte Texte zu redigieren oder regelwidrige Texte abzulehnen. – Bei nicht termingebundenen Publireportagen hat der Verlag ein Schieberecht von maximal drei Tagen. – Aufträge an andere Werbeträger können gegen Verrechnung der Vollkosten abgewickelt werden. – Falls der Text zum Anzeigenschluss noch nicht vorliegt, behält sich «Der Zeitungspool» das Recht vor, diesen nach Eingang zurückzuweisen, den Auftrag zu löschen und den reservierten Raum zu verrechnen. Nicht erlaubt – Preisangaben für Produkte. – Hinweise auf befristete Aktionen, Ausstellungen. – Coupons (Adressen, Preisreduktionen usw.). – Andere Formate als 1/2- und 1/1-Seiten. * Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität. www.gassmannmedia.ch
10 Tarifdokumentation Der Zeitungspool PROSPEKTBEILAGEN Preise pro 1000 Ex. bis 50 gramm Normalauflage Grossauflage (Mo.–Mi./Fr.–Sa.) (Donnerstag) WW TK* Total Pool 1 (BT, WB, FN) 53 852 Ex. 78 515 Ex. 142.30 149.25 291.55 Pool 2 (BT, FN) 35 099 Ex. 59 762 Ex. 144.35 156.30 300.65 Pool 3 (BT, WB) 37 781 Ex. (Keine Grossauflage) 147.95 149.05 297.00 Pool 4 (WB, FN) 34 824 Ex. 59 487 Ex. 133.30 142.30 275.60 Preise pro 1000 Ex. 51 bis 75 gramm Preise pro 1000 Ex. 76 bis 100 gramm WW TK* Total WW TK* Total Pool 1 (BT, WB, FN) 193.90 170.20 364.10 245.50 191.00 436.50 Pool 2 (BT, FN) 216.50 177.65 394.15 288.70 198.85 487.55 Pool 3 (BT, WB) 196.05 170.20 366.25 244.15 191.20 435.35 Pool 4 (WB, FN) 168.25 162.50 330.75 203.20 182.70 385.90 * Technische Kosten und Porto. Portoaufschläge der Post vorbehalten. Anzuliefernde Auflagen (Am Donnerstag gilt die Grossauflage) Normal- Gross- Reservation: mindestens zehn Tage vor Erscheinen mit Blindmuster auflage auflage Gassmann Media AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel Bieler Tagblatt (Keine Grossauflage) 22 500 Ex. – Tel. 032 344 83 83, Fax 032 344 83 53 E-Mail: service@gassmann.ch Walliser Bote (Keine Grossauflage) 20 500 Ex. – Wichtig Die Paletten müssen klar mit dem Hinweis «Erscheinungsdatum» und «Titel» Freiburger Nachrichten 18 500 Ex. 43 500 Ex. angeschrieben sein. Technische Rahmenbedingungen – Prospektbeilagen Bieler Tagblatt Erscheinungs-/Einstecktage für Prospektbeilagen Mindestformat: 105 × 148 mm Auf Anfrage, Reservation zwingend. Es besteht kein Recht auf Exklusivität und Format offen, max. 320 × 240 mm Konkurrenzausschluss. mit mind. 1 geschlossenen Kante, welche mind. 15 cm lang sein muss. Annullation Walliser Bote Siehe Anzeigenschlüsse s/w-Anzeigen. Mindestformat: 148 × 105 mm (A6) Rabatte Maximalformat: 235 × 155 mm Der Werbewert der Prospektbeilagen ist abschlussberechtigt. Maximalgewicht: 100 g BK: 5%/JUP: 2–5% auf Werbewert. Freiburger Nachrichten Fremdanzeigen Mindestformat: 105 × 148 mm (A6) Für Anzeigen oder PR-Kampagnen von Drittkunden innerhalb der Prospekt- Maximalformat: 235 × 320 mm beilage wird pro Seite ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis einer Zei- Mindestgewicht: 6g tungspools/w-Seite berechnet. Maximalgewicht: 100 g Anlieferadressen Anliefertermin CIL Centre d’impression CIL Centre d’impression DZB Druckzentrum Bern Vier Arbeitstage vor Erscheinen. Lausanne SA, Lausanne SA, AG, Freiburger Nachrich- Bieler Tagblatt, Quai des Walliser Bote, Quai des ten, Warenumschlag imprimés n0 1, Chemin imprimés n0 1, Chemin Spedition, Zentweg 7, de Mochettaz 8, 1030 de Mochettaz 8, 1030 3006 Bern Bussigny Bussigny www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 11 ANZEIGENSTRASSEN Umfang 4-farbig* Der Zeitungspool 1 4 Seiten 27 597.– Der Zeitungspool 2 4 Seiten 18 552.– Der Zeitungspool 3 4 Seiten 20 299.– Der Zeitungspool 4 4 Seiten 16 342.– Anzeigenstrassen sind abschlussberechtigt. Für detaillierte Angaben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83, service@gassmann.ch Anzeigenstrassen Mind. vier unmittelbar aufeinander folgende ganzseitige Inserate (im Walliser Boten werden die vier Seiten unter Umständen verteilt platziert). Preise für weitere Anzeigenstrassen auf Anfrage. Die 4-seitigen Anzeigenstrassen sind an Donnerstagen nicht möglich. TERMINE Anzeigenschluss Montag-Ausgabe Donnerstag 9.00 Uhr Mittwoch-Ausgabe Montag 9.00 Uhr Donnerstag-Ausgabe Dienstag 9.00 Uhr Freitag-Ausgabe Mittwoch 9.00 Uhr Samstag-Ausgabe Donnerstag 9.00 Uhr Stellenmarkt Mittwoch Montag 9.00 Uhr Stellenmarkt Freitag Mittwoch 9.00 Uhr Probeabzüge 3 Werktage vor Erscheinen Erscheinungsweise 6-mal wöchentlich, Montag bis Samstag Annahmeschluss für Sistierungen Wie Anzeigenschluss für Anzeigen und Reklamen, bei später eingegangenen Sistierungen wird der Raum verrechnet. Disposition Die Anzeigen erscheinen in allen beteiligten Zeitungen jeweils in gleicher Grösse, im gleichen Zeitraum und ohne Sujetwechsel. Adresswechsel ist möglich. www.gassmannmedia.ch
12 Tarifdokumentation Der Zeitungspool FORMATE Format- und Gestaltungsvorschriften 9-spaltige Anzeigen (Zeitungsformat) werden 10-spaltig verrechnet. Über 400 mm Höhe wird seitenhoch verrechnet. Mindestgrösse für Panorama-Anzeigen: 14-sp./110 mm inkl. Bundüberlauf. Für Panorama-Anzeigen werden 22 Spalten verrechnet. Bieler Tagblatt Satzspiegel 1/1-Seite 290 × 440 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm 2/1-Seite 610 × 440 mm 2/1-Seite 9680 mm 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp. Anzeige in mm — 55 84 114 143 172 202 231 — 290 Reklame in mm 45 94 143 192 241 290 — — — — Freiburger Nachrichten Satzspiegel 1/1-Seite 288 × 433 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm 2/1-Seite 608 × 450 mm 2/1-Seite 9680 mm 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp. Anzeige in mm 25 54 83 112 142 171 200 230 259 288 Reklame in mm 44 93 142 191 240 288 — — — — Walliser Bote Satzspiegel 1/1-Seite 284 × 440 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm 2/1-Seite 598 × 440 mm 2/1-Seite 9680 mm 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp. Anzeige in mm 24,8 53,6 82,4 111,2 140 168,8 197,6 226,6 255,2 284 Reklame in mm 44 92 140 188 236 284 — — — — DIGITALE ANZEIGEN Zu gestaltende und fertige Inserate Generell gilt: PDF-Dokumente werden bevorzugt. Immer eine Sujetkopie der digitalen D atei beilegen. CMYK-Farbraum (kein RGB). Bilder müssen hochauflö- send sein (Graustufen/CMYK 300 dpi, Bitmap 1200 dpi). PDF High-End-PDF-Dateien müssen mit Adobe Acrobat (PDF-Version 1.3) kompatibel sein. Bilder nur ZIP konvertieren. Alle Schriften einbinden oder in Pfade um- wandeln.Keine DCS-Dateien. Die Inseratsgrösse muss exakt mit der gebuchten Grösse übereinstimmen. PDF ohne Ebenen, Kommentare sowie ohne Pass-und Schnittzeichen anliefern. Die Farbe zweifarbiger Inserate mit der gewünschten Pantone- oder Skalafarbe (als 2-farbige Datei) definieren. EPS Hochauflösende Bilder und Schriften einbetten (unter QuarkXPress mit FontIncluder). Kompatibel mit Post-Script-Level 3. TIFF Hochauflösend mit LZW-Komprimierung erwünscht. Offene Daten Bei offenen Daten aus InDesign und QuarkXPress alle verwendeten Bilder, Logos, Schriften sowie XTensions/Plugins mitliefern. Text, Grafik und Bild Diese Elemente können in folgenden Programmen erstellt werden: InDesign, Photoshop, Illustrator, QuarkXPress, Microsoft Office (Bilder, Logos und Schriften separat mitliefern). Anlieferung: Via Printonline oder per E-Mail an service@gassmann.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gassmann Media AG, Tel. 032 344 83 83. www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 13 www.gassmannmedia.ch
14 Tarifdokumentation Der Zeitungspool ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anwendbarkeit: Die Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Anzei- vorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Die Anzeigen werden auch dann gendispositionen der Gassmann Media AG gültig, sofern nicht schriftlich publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht. etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abwei- chenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschrif- 7. Anzeigenpreise ten über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR. 7.1 Es gelten die jeweils gültigen Millimeterpreise sowie die Franken- und Wiederholungsrabatte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% MwSt. 2. Die Aufgabe, Änderungen, Sistierungen von Geschäftsanzeigen 7.2 Änderungen der Preise und/oder Rabatte treten auch bei laufenden müssen schriftlich erfolgen. Aufträgen und Abschlüssen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen 3. Telefonische Aufgabe: Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht jeder Art übernimmt Gassmann Media AG keine Haftung. auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Franken entspricht. 4. Inhalt der Anzeigen 7.3 Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen (wie 4.1 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage behalten sich z. B. Erstellen zusätzlicher Andrucke, Übersetzungen usw.). vor, Änderungen des Inhalts unbegründet zu verlangen oder Anzeigen 7.4 Für Anzeigen aus dem Ausland gelten die jeweiligen separaten Tarif- abzulehnen. blätter «Ausland-Tarife» der Verlage. 4.2 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage können Anzeigen mit der Bezeichnung «Anzeige» versehen, um sie vom 8. Frankenabschlüsse, Wiederholungsaufträge redaktionellen Teil abzugrenzen. 8.1 Jeder Frankenabschluss und jeder Wiederholungsauftrag ist nur für 4.3 Vorbehältlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen trägt der Anzeigen eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holding- Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn gesellschaften können aber gemäss Reglement Schweizer Presse/VSW durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen. verletzt werden. Die Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen 8.2 Die Laufdauer eines Abschlusses beträgt 12 Monate (siehe auch Ab- von Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts zulässig. schnitt 9.1): sie kann keine Anzeigen einschliessen, die vor Erteilen des 4.4 Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das Abschlusses bzw. des Wiederholungsauftrages erschienen sind. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fal- 8.3 Abschluss- und Wiederholungsrabatt werden auch auf Platzierungs le einer Verletzung des UWG trägt er die volle Verantwortung für zuschläge gewährt. allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere ver- pflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, die 9. Frankenabschlüsse/-rabatte sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu über- 9.1 Beginnt der Abschluss bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er nehmen. bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, beginnt er ab dem 16. bis 4.5 Ein allfälliger Antrag für die Durchsetzung einer Gegendarstellung Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des gemäss Art. 28 Lit. g Abs.1 ZGB ist in jedem Fall direkt an die mit der folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-Kunden enden Veröffentlichung betrauten Verlage zu richten. immer mit dem Kalenderjahr. 4.6 Der Auftraggeber einer beanstandeten Anzeige verpflichtet sich, die 9.2 Bei Erreichen einer höheren Rabattstufe wird rückwirkend der höhere durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gericht Rabatt vergütet, bei Minderabnahme von mehr als 3% wird der zuviel lichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen. bezogene Rabatt rückbelastet. Minderabnahmen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. 5. Erscheinungsdaten und Platzierungen 9.3 Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach 5.1 Aus technischen Gründen behalten sich die mit der Publikation be- Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. trauten Verlage die Verschiebung von Anzeigen ohne Rückfrage beim 9.4 Beraterkommission I: Alle im Handelsregister eingetragenen Werbe- Auftraggeber vor. und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% auf kommerzi- 5.2 Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzu- elle Anzeigen. Beansprucht ein ausländischer Auftraggeber eine Bera- sprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift terkommission von 15%, kommt der Auslandtarif zur Anwendung. trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber mög- Jahresumsatzprämie I: Werbeauftraggeber erhalten zwischen 2 und lichst im Voraus informiert. Die Verlage platzieren die Anzeigen best- 5% auf kommerzielle Anzeigen gemäss den JUP-Vereinbarungen. An- möglich. Bei fixen Platzierungsvorgaben werden 20% Platzierungs zeigen zu einem günstigeren mm-Preis als dem Grundpreis sowie alle zuschlag berechnet. rubrizierten Anzeigen sind weder JUP- noch konzernabschluss 5.3 Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. berechtigt. 6. Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle Anzeigen ab einer Grös- 10. Wiederholungsaufträge/-rabatte se von 100 mm auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sofern die Druck 10.1 Anspruch auf Wiederholungsrabatt haben Inserate, die an im Voraus unterlagen mindestens vier Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Voll- festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Die Möglichkeit von www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation Der Zeitungspool 15 Sujetwechseln bei Vollvorlagen ist je nach Vorschriften der einzelnen 15.3 Wird der Sinn oder die Wirkung der Anzeige wesentlich beeinträch- Verlage geregelt. tigt, werden maximal die Einschaltkosten erlassen oder in Form von 10.2 Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederho- Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche werden aus- lungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen geschlossen. Voraussetzungen erweitert wird und damit eine höhere Stufe er- reicht. 16. Online-Dienste: Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt der Gass- mann Media AG bzw. den beauftragten Verlagen die Inserate auf eigene 11. Grösse der Anzeigen oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonstwie zu veröffentlichen 11.1 Massgeblich für die Verrechnung ist die in der Zeitung gemessene und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die Gassmann Media AG bzw. die Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen werden zur Ab- Verlage verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen druckhöhe2 mm zugerechnet. Bestimmungen, können aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität 11.2 Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text wer- und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der den alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. Inserent bzw. der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personen 11.3 Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften der Schweizer daten auch in denjenigen Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz Presse/VSW. vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit einverstanden, dass die Inserate, die von der 12. Beleglieferung: Auf Verlangen werden zwei Seitenbelege geliefert. Zu- Gassmann Media AG bzw. den Verlagen abgedruckt, auf Online-Dienste sätzliche Exemplare werden verrechnet. Es gelten jedoch Vorschriften der eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei ver- einzelnen Verlage. fügbar sind. Der Inserent bzw. Werbevermittler untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte und überträgt 13. Druckmaterial: Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die durch die der Gassmann Media AG bzw. den Verlagen das Recht, jede irgendwie Gassmann Media AG beauftragten Verlage können Reinzeichnungen, Fil- geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit geeigneten Mit- me, Datenträger und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen telnzu untersagen. ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als auf- bewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. 17. Weitergabe der Rubrikinserate: Für sämtliche Anzeigendispositionen gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Geschäftsbedingun- 14. Chiffredienst gen der Gassmann Media AG, welche bei dieser in schriftlicher Form bezo- 14.1 Das Chiffregeheimnis ist uneingeschränkt. Es kann nur aufgrund gen werden können oder unter www.gassmannmedia.ch abrufbar sind. einer gerichtlichen Untersuchung aufgehoben werden. Insbesondere gilt Folgendes: Der Inserent erklärt sich damit einverstan- 14.2 Die Verlage sind berechtigt, die eingehenden Angebote zu öffnen den, dass die Gassmann Media AG bzw. die Verlage die Inserate auf eige- und zu prüfen; sie sind nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermitt- ne oder fremde Online-Dienste einspeisen können. Der Inserent ist ferner lungs- und anonyme Angebote weiterzuleiten. damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf 14.3 Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Drit- übernommen werden. te nicht frei verfügbar sind. Der Inserent überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwendung dieser Inserate mit den geeigneten 15. Fehlerhaftes Erscheinen Mitteln zu untersagen. 15.1 Reklamationen sind spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Rech- nungserhalt anzubringen. 18. Zahlungskonditionen 15.2 Mangelhaft erschienene Anzeigen berechtigen in folgenden Fällen zu 18.1 Bei Gelegenheitsinseraten in der Regel Barzahlung. Bei Abschlüssen keinem Preisnachlass oder Ersatz: sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vor- • Telefonisch erteilte, geänderte oder sistierte Aufträge, liegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. • Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, 18.2 Auf verfallene Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins be- • Datenverschiebungen (siehe Art. 5), rechnet. • nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften, 18.3 Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte • fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder u ngeeignete und allfällige Vermittlungsprovisionen. Vorlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.), 18.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biel. • Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb des Toleranzrahmens (System Brunner), Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft • Abweichung von typografischen Vorschriften, und ersetzen alle früheren Fassungen. • fehlende Codebezeichnung, Änderungen vorbehalten. • für durch uns gesetzte Anzeigen für andere Zeitungen, • weder Sinn noch Wirkung der Anzeige werden massgebend beeinträchtigt. www.gassmannmedia.ch
ANSPRECHPERSONEN » » » André D. Dummermuth Jacqueline Schaad Jean-Luc Evalet Leiter Verkauf Werbemarkt Kundenservice | Service clientèle Key Account und Product Management Responsable du marché publicitaire +41 32 344 82 80 | jschaad@gassmann.ch +41 32 344 81 97 | jlevalet@gassmann.ch +41 32 344 83 66 | adummermuth@gassmann.ch Der Zeitungspool Gassmann Media AG Längfeldweg 135 2501 Biel Tel. +41 32 344 83 83 service@gassmann.ch Ein Unternehmen der Une société du gassmannmedia.ch
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