Kurzdokumentation 2020 - Tarife 2020 - Der Zeitungspool

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Kurzdokumentation 2020 - Tarife 2020 - Der Zeitungspool
Kurzdokumentation 2020

        Tarife 2020
Kurzdokumentation 2020 - Tarife 2020 - Der Zeitungspool
2            Tarifdokumentation
             Der Zeitungspool

DER ZEITUNGSPOOL
Vier Argumente, weshalb Sie mit unseren regionalen Tageszei­tungen näher an der Bevölkerung sind als mit anderen Medien.

Regionale Leadertitel                                                          Werbung in Printmedien ist willkommen
Die regionalen Tageszeitungen sind gemäss Consumer-Forschung eindeutig         Werbung, die stört, hat einen schweren Stand. Adblocker, Stopp-Kleber
die wichtigste Medien-Informationsquelle für den Einkauf. Unsere Titel sind    oder wegzappen verhindern, dass Werbebotschaften ankommen. Längst
in unseren Regionen die klare Nummer-1-Tageszeitung. Unsere Leserzahlen        nicht jede Werbeform ist wirklich akzeptiert. Das erschwert die Werbewir-
sind in den letzten Jahren stabil.                                             kung. Bei den Printmedien ist die Werbung integrierter Bestandteil der Zei-
                                                                               tung oder Zeitschrift und profitiert vom redaktionellen Umfeld.
Corporate Media Responsibility
Die höchst aktuelle Diskussion um die Corporate Media Responsibility stellt    Printmedien beeinflussen den Einkaufszettel
die Frage, welche Medienmarken Relevanz haben und in welchem Umfeld            Printmedien gehören zu den häufigsten Informationsquellen, wenn es um
ein ­Unternehmen seine Werbebotschaften platzieren möchte. Im Zusam-           die Planung des Einkaufs geht. Bei Produkten des täglichen Bedarfs sind
menhang mit Fake News oder im Kontext glaubwürdige Information? Die            Zeitungen und Zeitschriften das mit grossem Abstand meistgenutzte
regionalen T­ageszeitungen erfüllen diese Anforderung weitaus besser als       Medium.
Gratistitel oder Online-Aktivitäten.

Kommunikativ – mobil – weltoffen                                               Kernstreugebiet
Für die Deutschschweiz entlang der Sprachgrenze. Der Zeitungspool 1 erreicht   Bieler Tagblatt:	WG 33 Seeland
47% der Einwohner in seinem Kernstreugebiet (Quelle: Mach Basic 19-2). Die                             Biel-Bienne/Nidau/Büren/Erlach/Aarberg
Grossauflage (FN-GA) am Donnerstag erreicht knapp 68% der Einwohner.           Freiburger Nachrichten: Bezirke Sense/See
                                                                               Walliser Bote:	WG 23 Oberwallis
                                                                                                       V
                                                                                                        isp/Brig/Raron/Leuk/Goms

www.gassmannmedia.ch
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                                                                                                                      Der Zeitungspool                          3

MODULARES SYSTEM

                       Bieler     Freiburger    Walliser
                      Tagblatt   Nachrichten     Bote

Der Zeitungspool 1       X           X            X
                                                           Flexibilität
Der Zeitungspool 2       X           X                     Kunden können wählen, welche der drei Tageszeitungen zusammen kombiniert werden
                                                           sollen.
Der Zeitungspool 3       X		 X
                                                           Handling Frankenrabatte
Der Zeitungspool 4		                 X            X        Es gilt ein Frankenabschluss über alle Module.

STREUGEBIET «DER ZEITUNGSPOOL»

                                                                                         Biel    Büren
                                                                                           Nidau

                                                                                               Aarberg
                                                                             Erlach

                                                                             See/Lac

                                                                                       Sense

                                                                                                                                    Goms

                                                                                                                 Raron
                                                                                                                         Brig
                                                                                                         Leuk

                                                                                                                  Visp

                                                                                                  Sprachgrenze

LESERZAHLEN & AUFLAGEN

                     Auflage      Leserzahlen                                                                                     Auflage           Leserzahlen

Der Zeitungspool 1   52 375         133 00
Grossauflage am DO   77 913         160 00                 Bieler Tagblatt                                                        17 930               52 000
Der Zeitungspool 2   33 947         86 000                 Freiburger Nachrichten                                                 16 017               34 000
Grossauflage am DO   59 485         113 000                Grossauflage am DO                                                      41 555              61 000

Der Zeitungspool 3   36 358         99 000                 Walliser Bote                                                          18 428               47 000
Der Zeitungspool 4   34 445         81 000
Grossauflage am DO   59 983         108 000                                    Quelle: WEMF 2019 & MACH Basic 2019-2. Für detaillierte Mediadaten wenden Sie sich an:
                                                                                                  «Der Zeitungspool», c/o Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83

                                                                                                                                www.gassmannmedia.ch
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              Der Zeitungspool

FIXFORMATE

Pool 1                                                  Pool 2
Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten,                Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten
Walliser Bote
                                           4-farbig 1                                                                                                4-farbig 1

2/1-Seite                                               2/1-Seite
(610 × 440 mm, 22 Spalten)                 37 947.–     (610 × 440 mm, 22 Spalten)                                                                  25 509.–
1/1-Seite                                               1/1-Seite
(290 × 440 mm)                             17 248.–     (290 × 440 mm)                                                                              11 595.–
1/2-Seite                                               1/2-Seite
(290 × 220 mm oder 143 × 440 mm)           10 042.–     (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm)                                                             6751.–
1/4-Seite                                               1/4-Seite
(290 × 110 mm oder 143 × 220 mm)           5907.–       (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm)                                                             3971.–
1/3-Seite quer                                          1/3-Seite quer
(290 × 145 mm)                             7787.–       (290 × 145 mm)                                                                               5235.–
1/2-Seite TA                                            1/2-Seite TA
(290 × 220 mm)                             13 202.–     (290 × 220 mm)                                                                               8863.–
1/2-Seite Panorama TA                                   1/2-Seite Panorama TA
(610 × 220 mm)                             24 944.–     (610 × 220 mm)                                                                              16 747.–
1/3-Seite TA quer                                       1/3-Seite TA quer
(290 × 145 mm)                             10 237.–     (290 × 145 mm)                                                                               6835.–
1/4-Seite TA quer                                       1/4-Seite TA quer
(290 × 110 mm)                             7766.–       (290 × 110 mm)                                                                               5214.–

Pool 3                                                  Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote                          Freiburger Nachrichten, Walliser Bote

                                           4-farbig 1                                                                                                4-farbig 1

2/1-Seite                                               2/1-Seite
(610 × 440 mm, 22 Spalten)                 27 912.–     (610 × 440 mm, 22 Spalten)                                                                  22 471.–
1/1-Seite                                               1/1-Seite
(290 × 440 mm)                             12 687.–     (290 × 440 mm)                                                                              10 214.–
1/2-Seite                                               1/2-Seite
(290 × 220 mm oder 143 × 440 mm)           7387.–       (290 × 220 mm oder 143 × 440 mm)                                                             5947.–
1/4-Seite                                               1/4-Seite
(290 × 110 mm oder 143 × 220 mm)           4345.–       (290 × 110 mm oder 143 × 220 mm)                                                             3498.–
1/3-Seite quer                                          1/3-Seite quer
(290 × 145 mm)                             5728.–       (290 × 145 mm)                                                                               4611.–
1/2-Seite TA                                            1/2-Seite TA
(290 × 220 mm)                             9724.–       (290 × 220 mm)                                                                               7817.–
1/2-Seite Panorama TA                                   1/2-Seite Panorama TA
(610 × 220 mm)                             18 373.–     (610 × 220 mm)                                                                              14 769.–
1/3-Seite TA quer                                       1/3-Seite TA quer
(290 × 145 mm)                             7540.–       (290 × 145 mm)                                                                               6061.–
1/4-Seite TA quer                                       1/4-Seite TA quer
(290 × 110 mm)                             5720.–       (290 × 110 mm)                                                                               4598.–

                                                                         1
                                                                           Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität. Die Fixformate sind abschlussberechtigt.
                                                                                                                                     Weitere Fixformate auf Anfrage.
                                                                       Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet.

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Tarifdokumentation
                                                                                                                                  Der Zeitungspool                                5

GRUNDPREISE

Pool 1                                                                 Pool 2
Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten                 Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten

                                                   s/w    4-farbig 1                                                                          s/w                       4-farbig 1

Anzeigen                                          2.73      5.37       Anzeigen                                                              1.85                          3.61

Textanschluss 2                                   3.74      7.06       Textanschluss 2                                                       2.54                          4.74

Reklamen                                          11.35    19.24       Reklamen                                                              7.69                         12.93

Rubriken (Stellen, Immobilien) 3                  3.25      6.10       Rubriken (Stellen, Immobilien) 3                                      2.21                          3.75
1
    Vorteil gegenüber Einzeltitelbelegung

Pool 3                                                                 Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote                                         Freiburger Nachrichten, Walliser Bote

                                                   s/w    4-farbig 1                                                                          s/w                       4-farbig 1

Anzeigen                                           2.02     3.95       Anzeigen                                                              1.59                          3.18

Textanschluss 2                                    2.78     5.20       Textanschluss 2                                                       2.17                          4.18

Reklamen                                           8.39    14.16       Reklamen                                                              6.60                         11.93

Rubriken (Stellen, Immobilien) 3                   2.40     4.10       Rubriken (Stellen, Immobilien) 3                                      1.89                          3.61

                                                                                                                   Pool Vor-teil % 1 1 Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität.
                                                                                                     2
                                                                                                      Textanschluss nur 10-spaltig möglich. Höhe mindestens 90 mm/max. 220 mm.
                                                                                                                                       Unter 90 mm wird der Reklametarif verrechnet.
                                                                                                                                       3
                                                                                                                                         Stellen erscheinen Mi + Fr, Immobilien täglich.
                                                                                         Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet.

                                                                                                                                             www.gassmannmedia.ch
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MEHRWERT

Super-Donnerstag: Mehr Leistung zum gleichen Preis
Grossauflagen:
Jeden Donnerstag können im Rahmen von «Der Zeitungspool» die Grossauflagen der «Freiburger Nachrichten» ohne Zuschlag gebucht werden!

Sie profitieren jeden Donnerstag von über 25 500 zusätzlichen Exemplaren ohne Aufpreis.

Weekend-Angebot: Freitag oder Samstag buchen – Montag gratis dazu!
«Der Zeitungspool» hilft Ihnen, die Leserkontakte für Ihre Anzeige zu verdoppeln. Wenn Sie an den beliebten Wochenendtagen eine Anzeige mit einem Wert
von mind. einer halben Seite buchen, dann kann dasselbe Sujet am darauf folgenden Montag kostenlos wiederholt werden. Das Weekend-Angebot des
­«Zeitungspool» ist damit eine starke Alternative zu Inseraten in der Sonntagspresse.

Vorteile
–	Doppelte Leserkontakte und mehr Werbedruck durch die 2. Schaltung am Montag
–	Mehr Beachtung der Leser kurz vor und nach dem Wochenende
–	Hoher Aufmerksamkeitswert der Anzeigen in der Tagespresse im Vergleich zur Sonntagspresse
–	Der Bruttowert der bezahlten Schaltung wird dem normalen Franken-Rabattabschluss angerechnet

Bedingungen
–	Das Weekend-Angebot gilt nur in Gesamtmodul «Der Zeitungspool» 1 (BT/FN/WB)
–	Das Weekend-Angebot gilt ab dem Brutto-Mindestwert einer Schaltung von CHF 6006.–
–	Als Tage für die bezahlte Schaltung kann der Freitag oder der Samstag gewählt werden
–	Die Wiederholung folgt am direkt folgenden Montag (Die Verlage haben ein Schieberecht der Gratiswiederholung auf Dienstag)
–	Es muss dasselbe Sujet wiederholt werden, das am Freitag oder Samstag geschaltet wurde

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                                                                                               Der Zeitungspool     7

RABATTE
Frankenrabatte

   Umsatz        Rabatt %         Umsatz        Rabatt %

   10 000           3             420 000          17
   20 000           6             500 000          18
   40 000           9             600 000          19
   80 000           10            700 000          20
  120 000           11            800 000          21
  160 000           12            900 000          22
  200 000           13          1 000 000          23
  250 000           14          1 200 000          24
  300 000           15          1 500 000          25
  360 000           16          1 800 000          26

«Der Zeitungspool»-Abschlüsse können nicht mit den Ab-
schlüssen der Stammzeitungen kumuliert werden. Es gilt ein
Abschluss für alle vier Module, inkl. Online-Buchungen.

Wiederholungsrabatte
Nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel), Sujet-/Textwechsel nur bei Voll­
vorlagen möglich.
2×  3%      3×  5%       6×  10%      13×  12% 26×  15% 52×  20%
Stellen:    2×  3%       3×    5%      6×  10%
Franken- und Wiederholungsrabatte werden auf den Totalbetrag (inkl. Platzierungszuschlag)
gewährt. Verschiedene Rabattarten können nicht kumuliert werden.

Zuschlag
Bei zwingenden Platzierungswünschen muss ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis ver-
rechnet­ werden.

Beraterkommission/Verrechnung
Eine Beraterkommission von 5% (Auslandstarif 15%) wird auf alle Dispositionen gewährt, für
die der Schweizer- bzw. Einheits- oder Auslandstarif berechnet und der Auftrag über eine
kommissionsberechtigte Werbe- oder Mediaagentur vermittelt wird. Von einer Kommissionie-
rung ausgenommen sind alle Gelegenheitsinserate wie z. B. Stellenanzeigen, Liegenschafts­
inserate, Todesanzeigen, Finanz-, Anleihe- und Emissionspublikationen, Abschluss- und
­Bilanzausschreibungen, amtliche und statutarische Anzeigen.

Wohltätigkeitsrabatt
50% vom Grundtarif gemäss ZEWO-Verzeichnis (gilt nur für Geschäftsanzeigen).

                                                                                                   www.gassmannmedia.ch
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8          Tarifdokumentation
           Der Zeitungspool

SPEZIALPLATZIERUNGEN REDAKTIONELLE SEITEN

Fussstreifen Frontseite 290 × 50 mm     Monolith 1 Spalte 45 × 440 mm        Monolith 2 Spalten 94 × 440 mm
Pool 1     5281.– Pool 3       3429.– Pool 1    7921.– Pool 3     5834.– Pool 1   10 562.– Pool 3    7779.–
Pool 2     4094.– Pool 4       3040.– Pool 2    5318.– Pool 4     4690.– Pool 2    7091.– Pool 4     6253.–

Monolith 3 Spalten 143 × 440 mm      1/4-S. hoch auf Textseite 143 × 220 mm Juniorpage auf Textseite 190 × 220 mm
Pool 1   13 202.– Pool 3    9724.– Pool 1      9319.– Pool 3       6864.– Pool 1 11 183.– Pool 3      8237.–
Pool 2    8864.– Pool 4     7816.– Pool 2      6257.– Pool 4       5518.– Pool 2  7508.– Pool 4       6621.–

Wideboard print                 Billboard print                 Splitscreen print                Rectangle print
290 × 75 mm                     143 × 77 mm                     290 × 90 × 440 mm                94 × 78 mm
Pool 1 7413.– Pool 3 5460.–   Pool 1 4667.– Pool 3 3434.–   Pool 114 025.– Pool 3 9640.–   Pool 1 3152.– Pool 3 2319.–
Pool 2 4977.– Pool 4 4389.–   Pool 2 3136.– Pool 4 2894.–   Pool 210 106.– Pool 4 8400.–   Pool 2 2118.– Pool 4 1954.–

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                                                                                                                            Der Zeitungspool                           9

PUBLIREPORTAGEN

Pool 1                                                                          Pool 2
Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten                          Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten

                                                         s/w        4-farbig*                                                            s/w                 4-farbig*

1/1-Seite                                           6006.–          8624.–      1/1-Seite                                             4070.–                  5798.–

1/2-Seite                                           4505.–          7531.–      1/2-Seite                                             3053.–                  5063.–

Pool 3                                                                          Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote                                                  Walliser Bote, Freiburger Nachrichten

                                                         s/w        4-farbig*                                                            s/w                 4-farbig*

1/1-Seite                                           4444.–          6344.–      1/1-Seite                                             3498.–                  5107.–

1/2-Seite                                           3333.–          5540.–      1/2-Seite                                             2624.–                  4460.–

1/2-Seite, inkl. 25% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage).               Die Erstellung von Vollvorlagen wird nach Arbeitsaufwand berechnet.
1/1-Seite, inkl. 50% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage).               Der Publireportagenrabatt ist nicht mit weiteren Rabatten kumulierbar.

Bestimmungen für Publireportagen
Publireportagen unterscheiden sich von den kommerziellen Anzeigen in ihrem Inhalt. Es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die der direkten Werbung
gegenüber potenziellen Kunden dienen.

Erlaubter Inhalt und Bedingungen
– Logo und Firmenadresse
– Internetadresse
– Beschreibung eines firmeneigenen Produktes.
– Auflistung der einzelnen Dienstleistungen des Unternehmens.
–	Werden Fremdlogos/-inserate abgebildet, wird der dafür benötigte Raum zum normalen Anzeigen­tarif verrechnet.
– Der Text darf nicht 6-spaltig umbrochen sein.
–	Der Text darf nicht in Redaktionsschrift oder in ähnlicher Schrift mit Verwechslungsgefahr abgesetzt sein.
– Am Kopf einer Publireportage muss das Wort «PUBLIREPORTAGE» klar ersichtlich sein.
– Der Text muss mindestens vier Tage vor Erscheinen der Anzeigen-/Verkaufsleitung des «Der Zeitungspool» vorliegen. 
   Diese behält sich das Recht vor, fehlerhafte Texte zu redigieren oder regelwidrige Texte abzulehnen.
– Bei nicht termingebundenen Publireportagen hat der Verlag ein Schieberecht von maximal drei Tagen.
– Aufträge an andere Werbeträger können gegen Verrechnung der Vollkosten abgewickelt werden.
–	Falls der Text zum Anzeigenschluss noch nicht vorliegt, behält sich «Der Zeitungspool» das Recht vor, diesen nach Eingang zurückzuweisen, 
   den Auftrag zu löschen und den reservierten Raum zu verrechnen.

Nicht erlaubt
– Preisangaben für Produkte.
– Hinweise auf befristete Aktionen, Ausstellungen.
– Coupons (Adressen, Preisreduktionen usw.).
– Andere Formate als 1/2- und 1/1-Seiten.
                                                                                                                            * Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität.

                                                                                                                                    www.gassmannmedia.ch
Kurzdokumentation 2020 - Tarife 2020 - Der Zeitungspool
10           Tarifdokumentation
             Der Zeitungspool

PROSPEKTBEILAGEN
                                                                                                Preise pro 1000 Ex. bis 50 gramm
                                         Normalauflage                    Grossauflage
                                        (Mo.–Mi./Fr.–Sa.)                 (Donnerstag)                 WW                      TK*                   Total

Pool 1 (BT, WB, FN)                         52 375 Ex.                    77 913 Ex.                 142.30                 149.25                 291.55

Pool 2 (BT, FN) 33 947 Ex.      59 485 Ex.                                                           144.35                 156.30                 300.65

Pool 3 (BT, WB) 36 358 Ex. (Keine Grossauflage)                                                      147.95                 149.05                 297.00

Pool 4 (WB, FN)                             34 445 Ex.                    59 983 Ex.                 133.30                 142.30                 275.60

                                Preise pro 1000 Ex. 51 bis 75 gramm                             Preise pro 1000 Ex. 76 bis 100 gramm

                                       WW                TK*      Total                                WW                      TK*                   Total

Pool 1 (BT, WB, FN)                  193.90          170.20      364.10                              245.50                 191.00                 436.50

Pool 2 (BT, FN)                      216.50          177.65      394.15                              288.70                 198.85                 487.55

Pool 3 (BT, WB)                      196.05          170.20      366.25                              244.15                 191.20                 435.35

Pool 4 (WB, FN)                      168.25          162.50      330.75                              203.20                 182.70                 385.90
                                                                                               * Technische Kosten und Porto. Portoaufschläge der Post vorbehalten.

Anzuliefernde Auflagen (Am Donnerstag gilt die Grossauflage)
                                                     Normal­-    Gross-          Reservation: mindestens zehn Tage vor Erscheinen mit Blindmuster
                                                     auflage     auflage         Gassmann Media AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel
Bieler Tagblatt (Keine Grossauflage)               19 500 Ex.         –          Tel. 032 344 83 83, Fax 032 344 83 53
                                                                                 E-Mail: service@gassmann.ch
Walliser Bote (Keine Grossauflage)                 20 000 Ex.         –          Wichtig
                                                                                 Die Paletten müssen klar mit dem Hinweis «Erscheinungsdatum» und «Titel»
Freiburger Nachrichten                             18 500 Ex.   43 500 Ex.       angeschrieben sein.

Technische Rahmenbedingungen – Prospektbeilagen
Bieler Tagblatt                                                                  Erscheinungs-/Einstecktage für Prospektbeilagen
Mindestformat:                       105 × 148 mm                                Auf Anfrage, Reservation zwingend. Es besteht kein Recht auf Exklusivität und
Format offen, max.                   320 × 240 mm                                Konkurrenzausschluss.
mit mind. 1 geschlossenen Kante, welche mind. 15 cm lang sein muss.              Annullation
Walliser Bote                                                                    Siehe Anzeigenschlüsse s/w-Anzeigen.
Mindestformat:                       148 × 105 mm (A6)                           Rabatte
Maximalformat:                       235 × 155 mm                                Der Werbewert der Prospektbeilagen ist abschlussberechtigt.
Maximalgewicht:                      100 g                                       BK: 5%/JUP: 2–5% auf Werbewert.
Freiburger Nachrichten                                                           Fremdanzeigen
Mindestformat:                       105 × 148 mm (A6)                           Für Anzeigen oder PR-Kampagnen von Drittkunden innerhalb der Prospekt-
Maximalformat:                       235 × 320 mm                                beilage wird pro Seite ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis einer Zei-
Mindestgewicht:                      6g                                          tungspool­s/w-Seite berechnet.
Maximalgewicht:                      100 g                                       Anlieferadressen
Anliefertermin                                                                   W. Gassmann AG            CIL Centre d’impression Freiburger Nachrichten
Vier Arbeitstage vor Erscheinen.                                                 c /o Druckzentrum         Lausanne SA               c /o Druckzentrum
                                                                                 Bern AG, Zentweg 7        Chemin de Mochettaz 8 Bern AG, Zentweg 7
                                                                                 3006 Bern                 1030 Bussigny             3006 Bern

www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation
                                                                                                                          Der Zeitungspool           11

ANZEIGENSTRASSEN

                                  Umfang         4-farbig*

Der Zeitungspool 1                4 Seiten       27 597.–

Der Zeitungspool 2                4 Seiten       18 552.–

Der Zeitungspool 3                4 Seiten       20 299.–

Der Zeitungspool 4                4 Seiten       16 342.–

Anzeigenstrassen sind abschlussberechtigt. Für detaillierte Angaben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: 
Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83, service@gassmann.ch

Anzeigenstrassen
Mind. vier unmittelbar aufeinander folgende ganzseitige Inserate (im Walliser Boten werden die vier Seiten unter Umständen
­verteilt platziert). Preise für weitere Anzeigenstrassen auf Anfrage.
 Die 4-seitigen Anzeigenstrassen sind an Donnerstagen nicht möglich.

TERMINE

Anzeigenschluss
Montag-Ausgabe                        Donnerstag    9.00 Uhr
Mittwoch-Ausgabe                      Montag        9.00 Uhr
Donnerstag-Ausgabe                    Dienstag      9.00 Uhr
Freitag-Ausgabe                       Mittwoch      9.00 Uhr
Samstag-Ausgabe                       Donnerstag    9.00 Uhr

Stellenmarkt Mittwoch                 Montag       9.00 Uhr
Stellenmarkt Freitag                  Mittwoch     9.00 Uhr
Probeabzüge                           3 Werktage vor Erscheinen

Erscheinungsweise
6-mal wöchentlich, Montag bis Samstag

Annahmeschluss für Sistierungen
Wie Anzeigenschluss für Anzeigen und Reklamen, bei später eingegangenen Sistierungen wird der Raum verrechnet.

Disposition
Die Anzeigen erscheinen in allen beteiligten Zeitungen jeweils in gleicher Grösse, im gleichen Zeitraum und ohne Sujetwechsel. Adresswechsel ist möglich.

                                                                                                                                www.gassmannmedia.ch
12          Tarifdokumentation
            Der Zeitungspool

FORMATE

Format- und Gestaltungsvorschriften
9-spaltige Anzeigen (Zeitungsformat) werden 10-spaltig verrechnet. Über 400 mm Höhe wird seitenhoch verrechnet. Mindestgrösse für Panorama-Anzeigen:
14-sp./110 mm inkl. Bundüberlauf. Für Panorama-Anzeigen werden 22 Spalten verrechnet.

Bieler Tagblatt
Satzspiegel             1/1-Seite           290 × 440 mm                      Seiteninhalt          1/1-Seite      4400 mm
			                     2/1-Seite           610 × 440 mm                      			                   2/1-Seite      9680 mm
                   1-sp.            2-sp.          3-sp.     4-sp.         5-sp.         6-sp.         7-sp.         8-sp.         9-sp.        10-sp.
Anzeige in mm      —                55              84       114           143           172           202           231            —            290
Reklame in mm      45               94             143       192           241           290           —             —              —            —

Freiburger Nachrichten
Satzspiegel         1/1-Seite               288 × 433 mm                      Seiteninhalt          1/1-Seite      4400 mm
			                 2/1-Seite               608 × 450 mm                      			                   2/1-Seite      9680 mm
                   1-sp.            2-sp.          3-sp.     4-sp.         5-sp.         6-sp.         7-sp.         8-sp.         9-sp.        10-sp.
Anzeige in mm      25               54              83       112           142           171           200           230           259           288
Reklame in mm      44               93             142       191           240           288           —             —             —             —

Walliser Bote
Satzspiegel             1/1-Seite           284 × 440 mm                      Seiteninhalt          1/1-Seite      4400 mm
			                     2/1-Seite           598 × 440 mm                      			                   2/1-Seite      9680 mm
                   1-sp.            2-sp.          3-sp.     4-sp.         5-sp.         6-sp.         7-sp.         8-sp.         9-sp.        10-sp.
Anzeige in mm     24,8              53,6          82,4      111,2          140          168,8         197,6         226,6         255,2          284
Reklame in mm      44                92           140        188           236           284           —             —             —             —

ANLIEFERUNG DRUCKDATEN
Zu gestaltende und fertige Inseratevorlagen
PDF-Dokumente werden bevorzugt. Farbinserate ausschliesslich mit Skala­farben (CMYK) erstellen/anliefern – ICC Profil: ISONews­paper26v4.icc oder
ISONewspaper26v4_gr.icc. Eine Umwandlung vom Farb­raum RGB in den g­ eforderten Farbraum CMYK führt zu farblichen Abweichungen. Schwarz­deckung
nicht mit 4-Farben-Schwarzaufbau definieren.
Downloads der erforderlichen Profile unter www.pdfx-ready.ch.
PDF
Die erstellte Grösse soll mit der späteren Inseratgrösse überein­stimmen. Das PDF soll ohne Ebenen, Kommentare sowie ohne Pass-, Schnittzeichen oder zu-
sätzlichen Weissraum angeliefert werden.
Tipp: Hinterlegen Sie eine Ziel-Website als Hyperlink in der PDF-Datei. Die Verlinkung auf die Ziel-Website in E-Paper oder App erfolgt so automatisch.
Vektordaten
Vektordaten aus Adobe Illustrator im Farbraum CMYK erstellen: Rastereffekt hoch 300 ppi.
Bilddaten
Bilddaten aus Adobe Photoshop – Auflösung min. 200 Pixel/Zoll; Farbmodus Bitmap – Auflösung min. 1200 Pixel/Zoll. Bildgrösse möglichst 1:1 der verwen-
deten Endgrösse.
Offene Daten
Alle verwendeten Bild- und Vektordaten sowie Schriften mitliefern. Fehlende Plugins oder XTensions werden bei Bedarf angefordert. Offene Daten können aus
folgenden Programmen weiterverarbeitet werden: Adobe InDesign, ­Photoshop­, Illustrator, QuarkXPress, Microsoft Office. Um Abweichungen zu vermeiden,
bitten wir Sie ein PDF oder JPG zur Ansicht mitzuliefern.
Anlieferung:
Als Anhang oder Downloadlink an service@gassmann.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gassmann Media AG, Tel. 032 344 83 83.

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                                                                                                                                                                                                                                                                             Der Zeitungspool                                                             13

                                                                                                                                                                                                                                                  ten
                                                                                                                                                                                                                    rschungsda
                                                                                                                                                                                               isierten Fo
                                                                                                                                                                              mit aktual
ARGUMENTE FÜR DIE PRESSE
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN zeigt in prägnanter Form Argumente und Fakten für
den Werbemarkt auf. Sie sprechen klar für den Einsatz von Printmedien.

1.      Wahrgenommene Medienqualität und                                                                                                                                    2. Print ist ein Genuss:
        Werbeakzeptanz gehen Hand in Hand:

     Hohe Akzeptanz von Werbung in Printmedien                                                                                                                                Man nimmt sich Zeit zum Lesen!
      Anteil Personen, die Werbung in den aufgeführten Medien als informativ empfinden (Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren)                                                   Durchschnittliche Nutzungsdauer in Minuten pro Tag (Bevölkerung ab 15 Jahren, Dauer pro User in Minuten)

                                                                                                                                                                                                                                                                        Zeitungen                                        Zeitschriften

         41%                 38%                   36%                  24%                19%                            17%                           9%                                           Papier-Ausgaben Mo–Fr                                             49 min                                             65 min

                                                                                                                                                                                                     Papier-Ausgaben Sa–So

      in Zeitungen                             in Zeitschriften                               im TV                                                in Social Media

                       in Fachzeitschriften                         im Radio                                             im Internet                                                                                                                                   52 min                                               66 min

                                                                                                                                       Quelle: WEMF MACH Consumer 2019                                                                                                                              Quellen: Mediapulse / SRF SSR / WEMF Time Use Study 2017/2018

Die hohe Glaubwürdigkeit und Seriosität, die der Zeitung bescheinigt wird, Eine Zeitung wird im Schnitt rund 50 Minuten gelesen – am Wochenende
wirkt sich auch positiv auf die Zeitungswerbung aus. Sie wird als sehr nützlich, nimmt man sich dafür sogar noch etwas mehr Zeit.
aber kaum störend wahrgenommen. Ganz abgesehen davon, dass mit einem
Inserat in der Tageszeitung mehrfach Kontakt entsteht.

3.      Die Schweiz – immer noch das Land                                                                                                                                   4. Die gedruckte Presse steht hoch im Kurs:
        der Zeitungsleser:

     Die Zeitung ist das meist genutzte Medium                                                                                                                                Tageszeitungen sind bei allen beliebt
      Anteil Nutzer während der letzten drei Monate, unterteilt nach Alter                                                                                                    Tägliche Nutzung von Tageszeitungen

     Alter:
       15–29     30–49      50–79

                                                                                                                                                                                                                                          Männer                                             Frauen                                Haushaltsführende*

     91%       94%   96%          87%     91%      94%            73%   85%     88%             47%        58%         66%                  83%       64%        34%

                                                                                                                                                                                            gedruckte Ausgaben               63%                                                 58%                                            61%

                                                                                                                                                                                            Online-Ausgaben**                43%                                                 43%                                            42%
         Zeitungen*                           TV                        Radio                         Zeitschriften                              Social Media

                                                                                  * Total Nutzerschaft Print + Online (ohne E-Paper)    Quelle: Publicom mediaBrands 2018                                * Person, die in einem Haushalt hauptsächlich die Kaufentscheidungen trifft   ** ohne E-Paper   Quellen: WEMF MACH Basic 2019-2; NET-Metrix Profile 2019-1

Schweizerinnen und Schweizer sind treue Zeitungsleser. Mit keinem anderen Nicht nur bei haushaltsführenden Personen geschätzt: über 90% informieren
Medium beschäftigen sie sich so intensiv wie mit Zeitungen – und zwar quer sich täglich via Presseerzeugnisse.
durch alle Alterskategorien.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   www.gassmannmedia.ch
14           Tarifdokumentation
             Der Zeitungspool

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.	Anwendbarkeit: Die Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Anzei-                vorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Die Anzeigen werden auch dann
    gendispositionen der Gassmann Media AG gültig, sofern nicht schriftlich          publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
    etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abwei-
    chenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschrif- 7. Anzeigenpreise
    ten über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.                                       7.1 Es gelten die jeweils gültigen Millimeterpreise sowie die Franken- und
                                                                                           Wiederholungsrabatte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% MwSt.
2.	Die Aufgabe, Änderungen, Sistierungen von Geschäftsanzeigen                      7.2 Änderungen der Preise und/oder Rabatte treten auch bei laufenden
    müssen schriftlich erfolgen.                                                           Aufträgen und Abschlüssen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber
                                                                                           das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen
3.	Telefonische Aufgabe: Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen                      Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht
    jeder Art übernimmt Gassmann Media AG keine Haftung.                                   auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen
                                                                                           Franken entspricht.
4. Inhalt der Anzeigen                                                               7.3 Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen (wie
    4.1 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage behalten sich               z. B. Erstellen zusätzlicher Andrucke, Übersetzungen usw.).
          vor, Änderungen des Inhalts unbegründet zu verlangen oder Anzeigen         7.4 Für Anzeigen aus dem Ausland gelten die jeweiligen separaten Tarif-
          abzulehnen.                                                                     blätter «Ausland-Tarife» der Verlage.
    4.2 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage können
          ­Anzeigen mit der Bezeichnung «Anzeige» versehen, um sie vom 8. Frankenabschlüsse, Wiederholungsaufträge
           ­redaktionellen Teil abzugrenzen.                                         8.1 Jeder Frankenabschluss und jeder Wiederholungsauftrag ist nur für
    4.3 Vorbehältlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen trägt der                 Anzeigen eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holding-
          Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn               gesellschaften können aber gemäss Reglement Schweizer Presse/VSW
          durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften              unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen.
         ­verletzt werden. Die Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen            8.2 Die Laufdauer eines Abschlusses beträgt 12 Monate (siehe auch Ab-
          von Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts zulässig.                   schnitt 9.1): sie kann keine Anzeigen einschliessen, die vor Erteilen des
    4.4 Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das             Abschlusses bzw. des Wiederholungsauftrages erschienen sind.
            UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fal-         8.3 Abschluss- und Wiederholungsrabatt werden auch auf Platzierungs­
            le einer Verletzung des UWG trägt er die volle Verantwortung für              zuschläge gewährt.
            allfäl­lige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere ver-
             pflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, die 9. Frankenabschlüsse/-rabatte
             sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu über-         9.1 Beginnt der Abschluss bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er
             nehmen.                                                                      bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, beginnt er ab dem 16. bis
    4.5 Ein allfälliger Antrag für die Durchsetzung einer Gegendarstellung               Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des
            ­gemäss Art. 28 Lit. g Abs.1 ZGB ist in jedem Fall direkt an die mit der      folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-Kunden enden
             Veröffentlichung betrauten Verlage zu richten.                               ­immer mit dem Kalenderjahr.
    4.6 Der Auftraggeber einer beanstandeten Anzeige verpflichtet sich, die         9.2 Bei Erreichen einer höheren Rabattstufe wird rückwirkend der höhere
             durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gericht­           Rabatt vergütet, bei Minderabnahme von mehr als 3% wird der zuviel
             lichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen.                              bezogene Rabatt rückbelastet. Minderabnahmen können nicht auf
                                                                                           das folgende Abschlussjahr übertragen werden.
5. Erscheinungsdaten und Platzierungen                                               9.3 Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach
    5.1 Aus technischen Gründen behalten sich die mit der Publi­kation be-                Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben.
          trauten Verlage die Verschiebung von Anzeigen ohne Rückfrage beim          9.4 Beraterkommission I: Alle im Handelsregister eingetragenen Werbe-
          Auftraggeber vor.                                                                und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% auf kommerzi-
    5.2 Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzu-             elle Anzeigen. Beansprucht ein ausländischer Auftraggeber eine Bera-
          sprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift              terkommission von 15%, kommt der Auslandtarif zur Anwendung.
          trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber mög-                 Jahresumsatzprämie I: Werbeauftraggeber erhalten zwischen 2 und
          lichst im Voraus informiert. Die Verlage platzieren die Anzeigen best-           5% auf kommerzielle Anzeigen gemäss den JUP-Vereinbarungen. An-
          möglich. Bei fixen Platzierungsvorgaben werden 20% Platzierungs­                 zeige­n zu einem günstigeren mm-Preis als dem Grundpreis sowie alle
          zuschlag berechnet.                                                              rubrizierten Anzeigen sind weder JUP- noch konzernabschluss­
    5.3 Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.                                            berechtigt.

6.	Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle Anzeigen ab einer Grös- 10. Wiederholungsaufträge/-rabatte
    se von 100 mm auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sofern die Druck­     10.1 Anspruch auf Wiederholungsrabatt haben Inserate, die an im Voraus
    unterlagen mindestens vier Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Voll-      festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Die Möglichkeit von

www.gassmannmedia.ch
Tarifdokumentation
                                                                                                                                Der Zeitungspool             15

           Sujetwechseln bei Vollvorlagen ist je nach Vorschriften der einzelnen       15.3 Wird der Sinn oder die Wirkung der Anzeige wesentlich beeinträch-
           Verlage geregelt.                                                                  tigt, werden maximal die Einschaltkosten erlassen oder in Form von
     10.2 Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederho-                  Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche werden aus-
           lungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen               geschlossen.
           Voraussetzungen erweitert wird und damit eine höhere Stufe er-
           reicht.­                                                               16.	Online-Dienste: Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt der Gass-
                                                                                       mann Media AG bzw. den beauftragten ­Verlagen die Inserate auf eigene
11. Grösse der Anzeigen                                                                oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonstwie zu veröffentlichen
     11.1 Massgeblich für die Verrechnung ist die in der Zeitung gemessene            und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die Gassmann Media AG bzw. die
             Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen werden zur Ab-      Verlage verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
             druckhöhe­2 mm zugerechnet.                                               ­Bestimmungen, können aber die Vertraulichkeit, Integrität, ­Authentizität
     11.2 Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text wer-          und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der
           den alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.           Inserent bzw. der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personen­
     11.3 Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften der Schweizer             daten auch in denjenigen Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz
           P­ resse/VSW.                                                                vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent bzw. der
                                                                                        Werbevermittler ist damit einverstanden, dass die Inserate, die von der
12.	Beleglieferung: Auf Verlangen werden zwei Seitenbelege geliefert. Zu-              Gassmann Media AG bzw. den Verlagen abgedruckt, auf Online-Dienste
     sätzliche Exemplare werden verrechnet. Es gelten jedoch Vorschriften der           eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei ver-
     einzelnen Verlage.                                                                 fügbar sind. Der Inserent bzw. Werbevermittler untersagt insbesondere die
                                                                                        Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte und überträgt
13.	Druckmaterial: Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die durch die               der Gassmann Media AG bzw. den Verlagen das Recht, jede irgendwie
     Gassmann Media AG beauftragten Verlage können Reinzeichnungen, Fil-                geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit geeigneten Mit-
     me, Datenträger und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen                teln­zu untersagen.
     ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als auf-
     bewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.                        17.	Weitergabe der Rubrikinserate: Für sämtliche Anzeigendispositionen
                                                                                        gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Geschäftsbedingun-
14. Chiffredienst                                                                       gen der Gassmann Media AG, welche bei dieser in schriftlicher Form bezo-
     14.1 Das Chiffregeheimnis ist uneingeschränkt. Es kann nur aufgrund               gen werden können oder unter www.gassmannmedia.ch abrufbar sind.
             ­einer gerichtlichen Untersuchung aufgehoben werden.                       Insbesondere gilt Folgendes: Der Inserent erklärt sich damit einverstan-
     14.2 Die Verlage sind berechtigt, die eingehenden Angebote zu öffnen              den, dass die Gassmann Media AG bzw. die Verlage die Inserate auf eige-
            und zu prüfen; sie sind nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermitt-        ne oder fremde Online-Dienste einspeisen können. Der Inserent ist ferner
            lungs- und anonyme Angebote weiterzuleiten.                                 damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf
     14.3 Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung                  Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Drit-
            übernommen werden.                                                          te nicht frei verfügbar sind. Der Inserent überträgt dem Verlag das Recht,
                                                                                        jede irgendwie geartete Verwendung dieser Inserate mit den geeigneten
15. Fehlerhaftes Erscheinen                                                             Mitteln zu untersagen.
     15.1 Reklamationen sind spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Rech-
            nungserhalt anzubringen.                                              18. Zahlungskonditionen
     15.2 Mangelhaft erschienene Anzeigen berechtigen in folgenden Fällen zu           18.1 Bei Gelegenheitsinseraten in der Regel Barzahlung. Bei Abschlüssen
            keinem Preisnachlass oder Ersatz:                                                 sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vor-
		• Telefonisch erteilte, geänderte oder sistierte Aufträge,                                  liegt, innert 30 Tagen ohne S­ kontoabzug zahlbar.
		• Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen,                                18.2 Auf verfallene Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins be-
		• Datenverschiebungen (siehe Art. 5),                                                       rechnet.­
		• nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften,                                        18.3 Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte
		• fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder u­ ngeeignete                          und allfällige Vermittlungsprovisionen.
           Vorlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.),        18.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biel.
		• Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe ­innerhalb des
           Toleranzrahmens (System Brunner),                                      Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft
		• Abweichung von typografischen Vorschriften,                                   und ersetzen alle früheren Fassungen.
		• fehlende Codebezeichnung,                                                     Änderungen vorbehalten.
		• für durch uns gesetzte Anzeigen für andere Zeitungen,
		• weder Sinn noch Wirkung der Anzeige werden mass­gebend
           beeinträchtigt.

                                                                                                                                       www.gassmannmedia.ch
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André D. Dummermuth                          Jacqueline Schaad                        Jean-Luc Evalet
Leiter Verkauf Werbemarkt                    Kundenservice | Service clientèle        Leiter Verkauf National
Responsable du marché publicitaire           +41 32 344 82 80 | jschaad@gassmann.ch   Responsable vente nationale
+41 32 344 83 66 | adummermuth@gassmann.ch                                            +41 32 344 81 97 | jlevalet@gassmann.ch

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