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VORFAHRT FÜR FAHRRAD UND PEDELEC? - PLÄDOYER FÜR EINE ÜBERARBEITUNG VON STVO UND VWV-STVO Berlin | 06. Dezember 2018
EFFEKTE DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG BISHER o Radverkehrsanteil in Deutschland stagniert 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% Kontiv Kontiv 1990 2002 2008 2017 MOP 1998 (VIZ) MID MID MID 1976 1982
RADVERKEHR ALS PROBLEMLÖSER Wir brauchen das Fahrrad als zentralen Baustein… o …der kommunalen Mobilitätswende o …einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 5
ZIELE DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG Ziele o Baden-Württemberg zu einem fahrradfreundlichen Land machen o Radverkehrsanteil steigern von aktuell 10 % auf • 16 % bis 2020 • 20 % bis 2030 o 40 % weniger Getöteten und Verunglückten Radfahrer von 2010 bis 2020 (bei Verdopplung Radverkehrsanteil) 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 6
RADVERKEHRSFÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG RadSTRATEGIE RadNETZ RadKULTUR 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 7
HERAUSFORDERUNGEN DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG Um den Radverkehr zu verdoppeln braucht es eine neue Qualität der Radverkehrsförderung o Kontinuität und Ambitionen o starke Partner in Kommunen, Ländern und Bund o Radverkehrsförderung nicht nur ermöglichen sondern aktiv einfordern o von Modellprojekten zur flächenhaften Anwendung o braucht einen aktiv fördernden Rechtsrahmen
WIR BRAUCHEN EINEN KLAREN RECHTSRAHMEN Umsetzung der Radverkehrsförderung entscheidet sich in den Kommunen o Pforzheim • 120.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 1 % o Ulm • 120.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 11 % o Heidelberg • 150.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 26 % o Oldenburg • 160.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 43 % 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 9
AUSGANGSPUNKT KOALITIONSVERTRAG BUNDESREGIERUNG 19. Legislaturperiode „Wir werden die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel der Radverkehrsförderung überprüfen und gegebenenfalls fahrradgerecht fortschreiben einschließlich einer Innovationsklausel für örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte.“ 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 10
VERKEHRSMINISTERKONFERENZ Beschluss Verkehrsministerkonferenz 18./19. April 2018 Nürnberg Beschluss Verkehrsministerkonferenz 18./19. Oktober 2018 Hamburg o Anträge des Landes Baden-Württemberg o Verkehrsminister der Länder stellen Anforderungen an Novelle von StVO und VwV-StVO: • Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit sowie der Attraktivität und Nutzerfreundlichkeit des Radverkehrs • frühzeitige Einbindung von Experten aus Forschung und Praxis in Ländern und Kommunen • Maßstab ist eine wesentlichen Verbesserungen in der Alltagspraxis o Beschlussfassung im April 2018: 16:0:0 (einstimmig)
ARBEITSAUFTRAG VMK Frühjahr 2018 „Es wird eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Radverkehrspolitik unter Federführung des Landes Baden-Württemberg gegründet.“ VMK Herbst 2018 Die Verkehrsministerkonferenz beauftragt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Radverkehrspolitik“, für die Sitzung der Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2019 konkrete Lösungen für eine fahrradfreundliche Novelle von StVO und VwV-StVO vorzuschlagen.
PROZESS DER LÄNDER Aktivitäten: o Gründung einer VMK Ad-hoc-Arbeitsgruppe Radverkehrspolitik o Gründung eines Expertenkreises Radverkehr Sammlung, Strukturierung und Bewertung von Änderungsvorschlägen Erstellung einer Fachliste mit StVO-Änderungen Definition fachlicher Anforderungen (keine juristische Ausarbeitung) 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 13
INHALT UND STRUKTUR DER FACHLISTE Inhalt o Metaliste mit über 100 in der Fachdiskussion benannten Vorschlägen o nur Punkte mit Relevanz für den Radverkehr o nur Punkte mit Relevanz für StVO / VwV-StVO (weiterer Änderungsbedarf im Bereich Bußgeldkatalog, Straßengesetz Bund, Straßengesetze Länder, StVZO, RILSA,…) o Datenquellen: Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Urbanistik, AGFK-BW, ADFC, DVR, Expertenkreis Radverkehr StVO, FGSV, VCD, Verkehrsgerichtstag, internationale Erfahrungen, einzelne Forschungsvorhaben 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 14
INHALT UND STRUKTUR DER FACHLISTE Struktur o Sortierung nach Themenclustern o Differenzierung o Änderungsbedarf 2019/2020 o Mittel- bis Langfristperspektive o Experimentierklausel o Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer werden beachtet o Bewertung nach Zielerreichung, Wirksamkeit Priorisierung
ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER LÄNDER A Verkehrssicherheit B Leichtigkeit des Radverkehrs C Anpassung des Rechtsrahmens an neue Entwicklungen D Vergrößerung lokaler Handlungsspielräume E Verbesserungen im Vollzug bei den Verkehrsbehörden F Verständlichkeit und Begreifbarkeit der Regelungen für Verkehrsteilnehmer 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 16
LEITLINIEN FÜR DIE ÜBERARBEITUNG VON STVO / VWV-STVO Rahmenbedingungen für unterschiedliche Ausgangsbedingungen o klare Vorgaben für Einsteiger von der (vermutlich) erlaubten Sonderregelung zum Standard Beweislastumkehr bei geeigneten Regelungen (Einbahnstraßen) o flexible Anwendungsmöglichkeiten für Aufsteiger Anpassung an örtliche Rahmenbedingungen Priorisierung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erlauben o Experimentiermöglichkeiten für Vorreiter 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 17
BERICHT DES BUNDES Bericht des Bundes zum StVO-Prozess vom August 2018 o Kriterien für Beurteilung nicht genannt o kleinteilige Lösungsbausteine ohne große Praxisrelevanz o Grünpfeil o Unterbrechung der Markierung an Grundstückszufahrten o Kennzeichnung Radschnellwege o weitere Prüfung der Radverkehrsvorschriften zu: o Sicherheitsabstand, nebeneinander Fahren, Abbiegeunfälle, (eigene) Führungsformen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 18
6 THESEN ZUR VERKEHRSSICHERHEIT Vortrag der UDV-Tagung zum Radverkehr 2017 o Wir haben genug Wissen, um Radverkehr sicherer zu machen – setzten es aber nicht konsequent um o Wir brauchen eine Offensive für eine flächendeckende Anwendung sicherer Standards o Wir brauchen eine Infrastruktur die klare Signale an die Verkehrsteilnehmer sendet o Wir brauchen einen Kulturwechsel im Verkehr – die gesellschaftliche Akzeptanz von sicherheitsrelevantem Fehlverhalten muss sinken o Wir brauchen einen Rechtsrahmen der sicheres Verhalten unterstützt o Wir brauchen sichere Fahrzeuge 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 19
THESEN ZUR NOVELLE VON STVO / VWV-STVO o Die Fiktion der Privilegienfeindlichkeit muss aufgegeben werden o StVO ist schon lange kein reines Gefahrenabwehr recht mehr o StVO darf Kommunen nicht daran hindern sichere Regelungen umzusetzen o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht den Belangen des ruhenden Verkehrs vor o Es reicht nicht etwas rechtlich zu ermöglichen Anordnungspraxis in der Fläche entscheidet o Nicht nur kosmetische Reparaturen sondern Big-Points einbeziehen 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 20
© ADAC 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 21
Überholabstand – aktuelle Rechtsprechung 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 22
Parken - Sichtdreiecke 06. Dezember 2018 Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 23
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit… Arne Koerdt Referat Kommunale Mobilitätskonzepte, Rad- und Fußverkehr Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Arne Koerdt – Überarbeitung StVO 24
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