KURZER TITEL DER PRÄSENTATION - Ort | Datum

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KURZER TITEL DER PRÄSENTATION - Ort | Datum
KURZER TITEL DER PRÄSENTATION
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VORFAHRT FÜR FAHRRAD UND PEDELEC?

- PLÄDOYER FÜR EINE ÜBERARBEITUNG VON STVO UND VWV-STVO

Berlin | 06. Dezember 2018
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EFFEKTE DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG BISHER

o Sicherheit stagniert

    Quelle: Statistisches Bundesamt 2018
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EFFEKTE DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG BISHER

o Radverkehrsanteil in Deutschland stagniert

  20%
  18%
  16%
  14%
  12%
  10%
   8%
   6%
   4%
   2%
   0%
         Kontiv

                  Kontiv

                           1990

                                          2002

                                                 2008

                                                        2017
                                   MOP
                                   1998
                           (VIZ)

                                          MID

                                                 MID

                                                        MID
          1976

                   1982
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RADVERKEHR ALS PROBLEMLÖSER

Wir brauchen das Fahrrad als zentralen Baustein…
o …der kommunalen Mobilitätswende
o …einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft

          06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   5
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ZIELE DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Ziele
o Baden-Württemberg zu einem fahrradfreundlichen Land machen
o Radverkehrsanteil steigern von aktuell 10 % auf
    •   16 % bis 2020
    •   20 % bis 2030

o 40 % weniger Getöteten und
  Verunglückten Radfahrer
  von 2010 bis 2020
  (bei Verdopplung
  Radverkehrsanteil)

          06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   6
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RADVERKEHRSFÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

 RadSTRATEGIE                           RadNETZ                   RadKULTUR

       06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   7
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HERAUSFORDERUNGEN DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG

Um den Radverkehr zu verdoppeln braucht es eine neue Qualität
der Radverkehrsförderung
o Kontinuität und Ambitionen
o starke Partner in Kommunen, Ländern und Bund
o Radverkehrsförderung nicht nur ermöglichen sondern aktiv einfordern
o von Modellprojekten zur flächenhaften Anwendung
o braucht einen aktiv fördernden Rechtsrahmen
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WIR BRAUCHEN EINEN KLAREN RECHTSRAHMEN

Umsetzung der Radverkehrsförderung entscheidet sich in den Kommunen

   o Pforzheim
     • 120.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 1 %
   o Ulm
     • 120.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 11 %
   o Heidelberg
      • 150.000 Einwohner, Radverkehrsanteil 26 %
   o Oldenburg
     • 160.000 Einwohner,
        Radverkehrsanteil 43 %

        06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   9
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AUSGANGSPUNKT

KOALITIONSVERTRAG BUNDESREGIERUNG 19. Legislaturperiode

      „Wir werden die
      Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel
      der Radverkehrsförderung überprüfen
      und gegebenenfalls fahrradgerecht
      fortschreiben einschließlich einer
      Innovationsklausel für örtlich und
      zeitlich begrenzte Pilotprojekte.“

        06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   10
VERKEHRSMINISTERKONFERENZ

Beschluss Verkehrsministerkonferenz 18./19. April 2018 Nürnberg
Beschluss Verkehrsministerkonferenz 18./19. Oktober 2018 Hamburg

 o Anträge des Landes Baden-Württemberg
 o Verkehrsminister der Länder stellen Anforderungen an Novelle von
   StVO und VwV-StVO:
     •   Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit sowie
         der Attraktivität und Nutzerfreundlichkeit des Radverkehrs
     •   frühzeitige Einbindung von Experten aus Forschung und Praxis in
         Ländern und Kommunen
     •   Maßstab ist eine wesentlichen Verbesserungen in der
         Alltagspraxis

 o Beschlussfassung im April 2018: 16:0:0 (einstimmig)
ARBEITSAUFTRAG

VMK Frühjahr 2018
          „Es wird eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Radverkehrspolitik unter
           Federführung des Landes Baden-Württemberg gegründet.“

VMK Herbst 2018
      Die Verkehrsministerkonferenz beauftragt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe
     „Radverkehrspolitik“, für die Sitzung der Verkehrsministerkonferenz im
    Frühjahr 2019 konkrete Lösungen für eine fahrradfreundliche Novelle von
                     StVO und VwV-StVO vorzuschlagen.
PROZESS DER LÄNDER

Aktivitäten:
    o Gründung einer VMK Ad-hoc-Arbeitsgruppe Radverkehrspolitik
    o Gründung eines Expertenkreises Radverkehr

     Sammlung, Strukturierung und Bewertung von Änderungsvorschlägen
     Erstellung einer Fachliste mit StVO-Änderungen

     Definition fachlicher Anforderungen
      (keine juristische Ausarbeitung)

         06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   13
INHALT UND STRUKTUR DER FACHLISTE

 Inhalt
    o Metaliste mit über 100 in der Fachdiskussion benannten Vorschlägen
    o nur Punkte mit Relevanz für den Radverkehr
    o nur Punkte mit Relevanz für StVO / VwV-StVO
      (weiterer Änderungsbedarf im Bereich Bußgeldkatalog,
      Straßengesetz Bund, Straßengesetze Länder, StVZO, RILSA,…)
    o Datenquellen:
      Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Urbanistik, AGFK-BW,
      ADFC, DVR, Expertenkreis Radverkehr StVO, FGSV, VCD,
      Verkehrsgerichtstag, internationale Erfahrungen, einzelne
      Forschungsvorhaben

          06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   14
INHALT UND STRUKTUR DER FACHLISTE

 Struktur
    o Sortierung nach Themenclustern
    o Differenzierung
        o Änderungsbedarf 2019/2020
        o Mittel- bis Langfristperspektive
        o Experimentierklausel
    o Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer werden beachtet
    o Bewertung nach Zielerreichung, Wirksamkeit  Priorisierung
ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER LÄNDER

A Verkehrssicherheit

B Leichtigkeit des Radverkehrs

C Anpassung des Rechtsrahmens an neue Entwicklungen

D Vergrößerung lokaler Handlungsspielräume

E Verbesserungen im Vollzug bei den Verkehrsbehörden

F Verständlichkeit und Begreifbarkeit der Regelungen
  für Verkehrsteilnehmer

        06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   16
LEITLINIEN FÜR DIE ÜBERARBEITUNG VON STVO / VWV-STVO

Rahmenbedingungen für unterschiedliche Ausgangsbedingungen
   o klare Vorgaben für Einsteiger
        von der (vermutlich) erlaubten Sonderregelung zum Standard
        Beweislastumkehr bei geeigneten Regelungen (Einbahnstraßen)

   o flexible Anwendungsmöglichkeiten für Aufsteiger
        Anpassung an örtliche Rahmenbedingungen
        Priorisierung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erlauben

   o Experimentiermöglichkeiten für Vorreiter

         06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   17
BERICHT DES BUNDES

Bericht des Bundes zum StVO-Prozess vom August 2018

    o Kriterien für Beurteilung nicht genannt
    o kleinteilige Lösungsbausteine ohne große Praxisrelevanz
        o Grünpfeil
        o Unterbrechung der Markierung an Grundstückszufahrten
        o Kennzeichnung Radschnellwege
    o weitere Prüfung der Radverkehrsvorschriften zu:
        o Sicherheitsabstand, nebeneinander Fahren, Abbiegeunfälle,
          (eigene) Führungsformen für den Radverkehr im
          Kreuzungsbereich

        06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   18
6 THESEN ZUR VERKEHRSSICHERHEIT
Vortrag der UDV-Tagung zum Radverkehr 2017
o Wir haben genug Wissen, um Radverkehr sicherer zu machen – setzten
  es aber nicht konsequent um
o Wir brauchen eine Offensive für eine flächendeckende Anwendung
  sicherer Standards
o Wir brauchen eine Infrastruktur die klare Signale an die
  Verkehrsteilnehmer sendet
o Wir brauchen einen Kulturwechsel im Verkehr – die gesellschaftliche
  Akzeptanz von sicherheitsrelevantem Fehlverhalten muss sinken
o Wir brauchen einen Rechtsrahmen der sicheres Verhalten unterstützt
o Wir brauchen sichere Fahrzeuge

          06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   19
THESEN ZUR NOVELLE VON STVO / VWV-STVO

o Die Fiktion der Privilegienfeindlichkeit muss aufgegeben werden
o StVO ist schon lange kein reines Gefahrenabwehr recht mehr
o StVO darf Kommunen nicht daran hindern sichere Regelungen umzusetzen
    o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor
    o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht den Belangen des ruhenden
      Verkehrs vor
o Es reicht nicht etwas rechtlich zu ermöglichen
   Anordnungspraxis in der Fläche entscheidet
o Nicht nur kosmetische Reparaturen
  sondern Big-Points einbeziehen

        06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   20
© ADAC

06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   21
Überholabstand – aktuelle
Rechtsprechung

  06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   22
Parken - Sichtdreiecke

06. Dezember 2018   Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   23
Vielen Dank für die
             Aufmerksamkeit…

            Arne Koerdt
Referat Kommunale Mobilitätskonzepte,
         Rad- und Fußverkehr

       Ministerium für Verkehr
        Baden-Württemberg

                       Arne Koerdt – Überarbeitung StVO   24
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