Was ist für Kommunen für die Umsetzung der EG-WRRL wichtig
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Regierungspräsidium Darmstadt Was ist für Kommunen für die Umsetzung der EG-WRRL wichtig – neuer Mindestwassererlass, Gewässerberatungsprojekt, Synergiemaßnahmen in FFH-Gebieten, modifizierte Gewässerschau, etc. Dipl.-Ing. Evelyn Müller Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt 21.02.2006 Dr. Helmuth Beck 1
Regierungspräsidium Darmstadt Maßnahmen- WHG programm HWG Finanzierung Mindestwasser Gewässerberater FFH-Maßnahmen …… Gewässerschau
Regierungspräsidium Darmstadt Grundsätze der WRRL S EG-Wasserrahmenrichtlinie seit 22. Dezember 2000 in Kraft = Ordnungsrahmen für integrale Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik S Zentrale Elemente: - Schutz von Oberflächenwasser und Grundwasser - Erhaltung/ Erreichung eines „guten Zustandes“ bis 2015 - Bewirtschaftung nach Einzugsgebieten - Ökologische und ökonomische Betrachtungsweise - Fristen zur Zielerreichung - 3 Bewirtschaftungszyklen bis 2027 S Aktive Einbindung der Öffentlichkeit im Planungsprozess 3
Regierungspräsidium Darmstadt Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan Grundlage für die einzugsgebietsbezogene Gewässerbewirtschaftung (Allgemeine Beschreibung, Zusammenfassung der signifikanten Belastungen, Schutzgebiete, Überwachungsnetze und Ergebnisse, Umweltziele … Maßnahmenprogramm Festlegung der Maßnahmen (Grundlegenden Maßnahmen, ergänzende Maßnahmen und ggf. zusätzliche Maßnahmen) 2. Bewirtschaftungszyklus (2015 – 2021) Informationen unter: www.flussgebiete.hessen.de 4
Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung in nationales Recht - WHG • § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer • § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele • § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele • § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen • § 82 Maßnahmenprogramm • § 83 Bewirtschaftungsplan • § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne • § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen • § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen 5
Regierungspräsidium Darmstadt Bewirtschaftungsziele für das oberirdische Gewässer (§ 27 WHG) • Vermeidung der Verschlechterungen (ökologischen + chemischen Zustand) • Erhalt und Erreichen des guten ökologischen und guten chemischen Zustands Bei künstlich oder erheblich veränderten Gewässern: • Vermeidung der Verschlechterungen (ökologischen Potenzials + chemischen Zustands) • Erhalt und Erreichen des guten ökologischen Potenzials und guten chemischen Zustands 6
Regierungspräsidium Darmstadt Zustandsbeschreibung nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV v.20.06.16)) Einstufung des ökologischen Zustands (§ 5 OGewV): biologische und hydromorphologische Qualitätskomponenten: Gewässerflora, Gewässerfauna, Abflussverhältnisse, Tiefen- und Breitenvariation, Struktur, Durchgängigkeit unterstützende Qualitätskomponenten: allg. physikalische–chemischer Art: Temperatur, Sauerstoff, Salzgehalt, Versauerungszustand, Nährstoffverhältnisse, flussgebietsspezifische Schadstoffe Maßgebend ist die jeweils schlechteste Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten. Wird ein oder mehrerer biologische Komponenten nicht eingehalten, ist der Gewässerzustand nur mäßig 7
Regierungspräsidium Darmstadt Wesentliche Änderungen der Novelle (OGewV v.20.06.16)) Erhöhung der Anzahl prioritärer Stoffe von 33 auf 45 Reduzierung der Anzahl flussgebietsspezifischer Schadstoffe zur Überwachung von 162 auf 67 Änderungen bei Qualitätsnormen Neue Vorgaben für Stickstoff Höhere Aufwärmung für Cyprinidengewässer möglich Einführung einer Beobachtungsliste
Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung bis 2027 ? 2017 2027 Erreichen wir das Ziel? – Das macht das Land: Befristete Erhöhung der Fördersätze Synergie mit FFH-Maßnahmen Bereitstellung von Gewässerberatern Nutzung von Flächen in öffentlichem Eigentum ... Verpflichtung der Kommunen? 9
Regierungspräsidium Darmstadt Förderrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 31.01.2017 Befristete Erhöhung der Fördersätze auf bis zu 95 % s. nächster Vortrag 10
Regierungspräsidium Darmstadt Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Natura 2000) Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) zum Schutz und Erhalt besonderer Arten oder Lebensraumtypen (Anhang 1) z. B. Kinzig zwischen Langenselbold und Wächtersbach; Lebensraum einer naturnahen Gewässerbiozönose aus Unterwasserpflanzen, Höheren Pflanzen und standorttypischen, rheophilen und gefährdeten Fischarten. Wechselnde Strömungsverhältnisse mit Fein- u. Grobsedimenthabitaten Managementpläne / Grunddatenerhebung und Maßnahmenpläne Artenschutzregelungen für die Arten des Anhang IV und V Berichtspflichten / Monitoring FFH-Gebiet in Hessen: 583: Fläche 211.297 ha 11
Regierungspräsidium Darmstadt FFH-Gebiete im Main-Kinzig-Kreis 12
Regierungspräsidium Darmstadt FFH und WRRL Gleiche Ziele für wasserabhängige Schutzgebiete Intensive Zusammenarbeit zwischen Naturschutz- und Wasserbehörde bei der Aufstellung der Maßnahmenpläne nach FFH Federführung durch Naturschutzbehörde Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie ist Landesaufgabe, daher 100 % Finanzierung durch das Land 13
Regierungspräsidium Darmstadt Gewässerberater Zur Unterstützung der Kommunen …darf (fast) alles, z. B. Gewässerentwicklungskonzepte erstellen, Beratung der Kommunen bei der Maßnahmenumsetzung, Konzeption für die Umgestaltung von Wanderhindernissen, Prüfen von Finanzierungsmöglichkeiten… ! Außer konkrete Genehmigungsplanungen erstellen Vertragsabwicklung durch RP Finanzierung durch Landesmittel 14
Regierungspräsidium Darmstadt Modifizierte Gewässerschau Gewässerschau zur Konkretisierung des Maßnahmenprogramms UWB stellt Schaukommission zusammen alle Betroffenen (Behörden, Eigentümer etc.) werden eingeladen. Gewässerstrecke wird unter Berücksichtigung des MP ausgewäht. Maßnahmen werden Vor-Ort festgelegt, Genehmigungsbedürftigkeit geklärt, Zuständigkeiten geregelt. Maßnahmen werden im Protokoll festgehalten Genehmigungsfreie Maßnahmen können anschließend direkt umgesetzt werden. 15
Regierungspräsidium Darmstadt Mindestwasser Regelung zur Ermittlung der Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken hessischer Fließgewässer (Stand 15.12.2016) Erlass vom 15.12.2016 Umsetzung des § 33 WHG zur Einhaltung der Bewirtschaftungsziele Ziel: Sicherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit in der Ausleitungsstrecke von Wasserkraftanlagen und Teichen Festlegung der Mindestwassermenge unter Berücksichtigung fischökologischer, einzugsgebietsbezogener und saisonaler Aspekte.
Regierungspräsidium Darmstadt Gewässerunterhaltung (§ 39 WHG) Erhaltung des Gewässerbettes/ Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Die Gewässerunterhaltung muss den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. 17
Regierungspräsidium Darmstadt Gewässerveränderung (§ 5 HWG) Veränderung der Lage eines Gewässers durch natürliche Ereignisse Neues Gewässerbett wächst dem Eigentum des bisherigen Eigentümers/in des Gewässerbetts zu Neuer Eigentümer/in hat Ausgleich zu zahlen. Herstellung des ursprünglichen Zustands durch Eigentümer im bebauten Bereich möglich, wenn zulässige oder genehmigte Nutzung erheblich beeinträchtigt wird. Verjährungsfrist 3 Jahre nach Eintritt der Veränderung 18
Regierungspräsidium Darmstadt WRRL Viewer http://wrrl.hessen.de Neu: Darstellung von Flächen in öffentlichem Eigentum
Regierungspräsidium Darmstadt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20
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