LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND - Land Burgenland

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LANDESAMTSBLATT
                                              FÜR DAS BURGENLAND
91. Jahrgang                                Ausgegeben und versendet am 16. Juli 2021                                                                     28. Stück

243.   Stellenausschreibung „Vorstand/Vorständin der Abteilung 1 - Personal“
       beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ................................................................................................ 429
244.   Volksbefragung vom 27.6.2021 im Bezirk Güssing zur Fragestellung „Ausbau der Burg Güssing zu einem Kultur-
       und Veranstaltungszentrum oder Modernisierung des bestehenden Kulturzentrums“
       Bekanntgabe des endgültigen Gesamtergebnisses ................................................................................................ 431
245.   Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes „Vila Vita Pannonia“ der Gemeinde Pamhagen .......... 432
246.   Wiederbestellung von Herrn DI Glockenstein Bernhard zum Sachverständigen
        gemäß § 125 KFG für die KFZ-Einzelprüfung ......................................................................................................... 432
247.   Sonderförderprogramm 2021/2022 „2. Chance“, Finanzierung, Genehmigung der Förderrichtlinien ................. 432
248.   Änderung der Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen in Burgenland („Ferienbetreuungs-Richtlinie“) . 435
249.   Stellenausschreibung „LeiterIn des Gemeindeamtes“ der Gemeinde Kaisersdorf ................................................ 438
250.   Stellenausschreibung „Koch/Köchin“ (w/m/d) im KRAGES Krankenhaus in Oberwart .......................................... 440
251.   Stellenausschreibung „Objektleitung für den Bereich Reinigungsdienst - Gebäudereinigung“ (w/m/d)
       im KRAGES Krankenhaus in Oberwart .................................................................................................................... 441
252.   Stellenausschreibung „Lagerarbeiter_in / Kommissionierer“ (w/m/d) im KRAGES Krankenhaus in Oberwart ..... 442
253.   Ausschreibung der Elektroinstallationsarbeiten für die Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf ........ 443
254.   Ausschreibung der Baumeister-, Zimmerer- u. Spenglerarbeiten für die Sanierung / Erweiterung
       der Volksschule Parndorf ....................................................................................................................................... 444
255.   Ausschreibung der Heizung-, Kälte-, Lüftung- und Santärarbeiten für die Sanierung / Erweiterung
       der Volksschule Parndorf ....................................................................................................................................... 444
256.   Ausschreibung der Stahlbau- und Aluarbeiten für die Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf .......... 445

                                       Amt der Burgenländischen Landesregierung

Zahl: A1/A.14438-10032-2-2021

            243. Stellenausschreibung „Vorstand/Vorständin der Abteilung 1 - Personal“
                         beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Gemeinsam die öffentliche Verwaltung verstärken

  Das Amt der Burgenländischen Landesregierung beschäftigt rund 2000 Dienstnehmer*innen an mehreren
Standorten im Burgenland. Sie können mit Ihrer Mitarbeit dazu beitragen, das Land Burgenland erfolgreich zu
gestalten.

Vorstand/Vorständin der Abteilung 1 - Personal beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
Eisenstadt - Vollzeit

                                                                                429
                                                     Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Ihr Aufgabenfeld
    •   Sie leiten den Dienstbetrieb in den Geschäftsbereichen der Abteilung 1 – Personal des Amtes der Bgld.
        Landesregierung. Die Geschäfte der Abteilungen sind in der Geschäftseinteilung des Amtes der Bur-
        genländischen Landesregierung dargestellt (LGBl. Nr. 24/2021).
    •   Sie sorgen für eine rechtzeitige und sachgemäße Besorgung der Aufgaben nach den Grundsätzen der
        Gesetzmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit.
    •   Sie verantworten die strategische und operative Mitarbeiter*innenführung, Mitarbeiter*innenmoti-
        vation und Mitarbeiter*innenentwicklung in Ihrer Organisations-einheit.

Ihre Qualifikation
    •   Sie haben ein rechtswissenschaftliches Diplom- oder Masterstudium abgeschlossen.
    •   Sie haben eine für den rechtskundigen Verwaltungsdienst vorgesehene Dienstprüfung oder eine sonst
        anerkannte staatliche Prüfung (zB Rechtsanwaltsprüfung) abgelegt.
    •   Sie punkten mit umfassenden Kenntnissen und langjähriger Praxiserfahrung in den oben angeführten
        Aufgabengebieten, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienst- und Besoldungsrechts sowie der
        Ausbildung öffentlich Bediensteter.
    •   Sie haben Erfahrung in der Begleitung von Veränderungsprozessen.
    •   Sie zeichnen sich durch einen modernen Führungsstil aus und haben ausgewiesene Erfahrung in der
        Mitarbeiter*innenführung.
    •   Sie verfügen über sachbezogenes Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, sowie eigenver-
        antwortliche Entscheidungsfähigkeit und sind mit kooperativer und koordinierender Arbeit vertraut.
    •   Sie zeichnen sich durch Belastbarkeit auch in außergewöhnlichen Situationen (Krisenmanagement)
        aus und sind bereit, zeitliche Mehrleistungen zu erbringen.

Ihre Entlohnung

   Das Monatsentgelt laut Gehaltsschema beträgt monatlich mindestens Euro 6.942,20 brutto bei Vollbeschäf-
tigung und ergibt sich aus Anlage 2 des Bgld. Landesbedienstetengesetzes 2020. Dieses Entgelt kann sich allen-
falls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen.

  Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die
Sie mittels Bewerbungsbogen mit folgenden Beilagen an uns übermitteln:
    •   Lebenslauf mit aktuellem Foto
    •   Motivationsschreiben
    •   Staatsbürgerschaftsnachweis
    •   Geburtsurkunde
    •   Reifeprüfungszeugnis
    •   Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums (letztes Diplomprüfungszeugnis und Sponsions-
        bescheid) sowie gegebenenfalls Arbeitszeugnisse
    •   bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein

Ihre Bewerbung können Sie
    •   mittels Online-Formular
    •   per Post oder
    •   persönlich

an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, Einlaufstelle (Landhaus Neu),
7000 Eisenstadt, übermitteln. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht
berücksichtigt werden.

                                                      430
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Bewerbungsfrist

  Die Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentli-
chung im Landesamtsblatt einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens der Bewerbung (Datum des
Eingangsstempels). Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die
Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt.

Ihre Ansprechperson

Julia Wessely, MSc (WU)
Abteilung 1 - Personal
Telefon: 057-600 2107

Weitere Informationen

  Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese
Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988, in der geltenden
Fassung, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbediens-
tetenverhältnis. Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre.

 Die Stellenausschreibung ist im Internet unter www.burgenland.at/stellenausschreibungen veröffentlicht.

                                          Für die Landesregierung:
                                          Die Gruppenvorständin:
                                              Mag.a Edelbauer

Zahl: A2/G.VOLKSBEF-10000-109-2021

             244. Volksbefragung vom 27.6.2021 im Bezirk Güssing zur Fragestellung
             „Ausbau der Burg Güssing zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum
                    oder Modernisierung des bestehenden Kulturzentrums“,
                        Bekanntgabe des endgültigen Gesamtergebnisses

  Gemäß § 20 Abs. 1 und 2 Burgenländisches Volksbefragungsgesetz, LGBl.Nr. 45/1981, in der Fassung des
Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, ist das endgültige Gesamtergebnis der Volksbefragung im Bezirk Güssing zur Fra-
gestellung „Ausbau der Burg Güssing zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum oder Modernisierung des
bestehenden Kulturzentrums“, der Landesregierung bekannt zu geben und das Ergebnis im Landesamtsblatt
kundzumachen.

Das Gesamtergebnis lautet wie folgt:
   Stimm-      abgegebene       ungültige       gültige             Gültige auf           Gültige auf
 berechtigte   gültige und      Stimmen        Stimmen            Entscheidungs-        Entscheidungs-
                ungültige                                          möglichkeit           möglichkeit
                Stimmen                                       a) lautende Stimmen   b) lautende Stimmen

   23.037          5.936           508           5.428                 2.230               3.198

   Prozent        25,77 %        8,56 %         91,44 %               41,08 %             58,92 %

                                            Die Landeswahlleiterin:
                                                Mag.a Novosel

                                                      431
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Zahl: A2/L.RO3287-10001-13-2021

                  245. Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes
                         „Vila Vita Pannonia“ der Gemeinde Pamhagen

  Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Juli 2021, Zahl: A2/L.RO3287-10001-13-
2021, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 30. März 2021, Zahl: A-2020-1137-
00943, in der Fassung vom 8. Juni 2021, Zahl: A-2020-1137-00943, mit der der Teilbebauungsplan „Vila Vita
Pannonia“ geändert wird (3. Änderung), gemäß § 48 Abs. 8 Burgenländisches Raumplanungsgesetzes 2019
genehmigt.

                                       Für die Landesregierung:
                                  Im Auftrag der Abteilungsvorständin:
                                           Mag. Zinggl, LL.M.

Zahl: A4/V.SV-10012-5-2021

                  246. Wiederbestellung von Herrn DI Glockenstein Bernhard
               zum Sachverständigen gemäß § 125 KFG für die KFZ-Einzelprüfung

  Herr Dipl.-Ing. Bernhard Glockenstein wurde gemäß § 125 Abs. 1 KFG 1967 bis 31. Mai 2026 zum
Sachverständigen für die KFZ-Einzelprüfung wiederbestellt.

                                      Für den Landeshauptmann:
                                  Im Auftrag der Abteilungsvorständin:
                                                Dr. Hedl

Zahl: A6/SFW.ADD226-10000-3-2021

                      247. Sonderförderprogramm 2021/2022 „2. Chance“,
                        Finanzierung, Genehmigung der Förderrichtlinien

                                       FÖRDERRICHTLINIEN des
                                  Sonderförderprogramms „2. Chance“

                                                 Richtlinien

zur finanziellen Ausweitung und Verlängerung der Beschäftigungsdauer von TeilnehmerInnen am EB-Sonder-
programm des Arbeitsmarktservice (im Folgenden kurz: AMS) für die Jahre 2021 und 2022.

                                                 Präambel

  Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage für bestimmte Personengruppen führt das AMS ein EB-Sonder-
programm für folgende Zielgruppen durch, hat aber aufgrund der beschränkten budgetären Mittel Einschrän-
kungen hinsichtlich Förderhöhe und Förderdauer vorgenommen:

                                                     432
                                  Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Personen jeden Alters, die über 365 Tage (Netto) arbeitslos sind, wobei Unterbrechungen der Arbeitslosig-
keit bis jeweils 62 Tage bei der Summierung der "Arbeitslosentage" unberücksichtigt bleiben, sowie Personen,
die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind oder
zwar kürzer als 90 Tage vorgemerkt sind, aber deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Ein-
schränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (WiedereinsteigerInnen, arbeitsmarktferne Perso-
nen) erschwert sind.

                                              § 1 Förderungsziel

   Mit dem Sonderförderprogramm „2. Chance“ soll eine Ergänzungsförderung zur Verlängerung der Beschäf-
tigungsdauer und finanziellen Ausweitung des EB-Sonderprogramms des AMS gewährt, eine spürbare Entlas-
tung des burgenländischen Arbeitsmarkts erreicht und von Arbeitslosigkeit besonders betroffene Personen-
gruppen besonders unterstützt werden.

                                          § 2 Förderungsgegenstand

 Gefördert werden die anteiligen Lohn- und Lohnnebenkosten für bis zu drei ArbeitnehmerInnen pro Ge-
meinde oder gemeinnütziger Organisation im Land Burgenland in Ergänzung des EB-Sonderprogramms des
AMS für eine Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt mindestens 53 Wochen.

                                           § 3 Fördervoraussetzung

 (1) Ein Beschäftigungsverhältnis

         a.   im Ausmaß von mindestens 50 % eines/r Vollzeitbeschäftigten und
         b.   von bis zu drei Arbeitnehmerinnnen/drei Arbeitnehmern mit einer Gemeinde oder gemein-
              nützigen Organisation im Land Burgenland und
         c.   mit einer Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt mindestens 53 Wochen.

 (2) Eine vom AMS gewährte Förderung im Rahmen des EB-Sonderprogramms für die ersten neun Monate
     des Beschäftigungsverhältnisses.

 (3) Eine Weiterbeschäftigung von höchstens drei Arbeitnehmerinnen bzw. drei Arbeitnehmern seitens der
     Gemeinde oder gemeinnützigen Organisation und Übernahme der Lohn- und Lohnnebenkosten i.H.v.
     100 % im Ausmaß von 13 Wochen im Anschluss an die Förderung des AMS und des Landes Burgenland.

 (4) Bei Beendigung des geförderten Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstnehmer oder durch den
     Dienstgeber vor Ablauf der Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt 53 Wochen wird keine Förde-
     rung gewährt.

 (5) Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind zurückzu-
     erstatten.

                                                § 4 Förderhöhe

 (1) Für einen Beschäftigungszeitraum von acht Monaten (2. bis 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses)
     werden die Lohn- und Lohnnebenkosten i.H.v. 33,3 % bei Frauen bzw. 75 % bei Männern in Ergänzung
     der Förderung des AMS gefördert. In den verbleibenden 13 Wochen werden die Lohn- und Lohnneben-
     kosten zu 100 % von der jeweiligen Gemeinde oder gemeinnützigen Organisation getragen.

                                                       433
                                    Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
(2) Eine aliquote Förderabrechnung erfolgt

    a.   im Falle des Todes des Dienstnehmers/ der Dienstnehmerin vor Ablauf des Förderzeitraumes oder

    b.   wenn vor Erreichen der Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses von 53 Wochen ein unbefris-
         tetes Beschäftigungsverhältnis nachweislich in Aussicht gestellt wird oder

    c.   im Falle eines nachweislichen, schweren Härtefalles (zB vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnis-
         ses aufgrund schwerer Krankheit)

                                             § 5 Antragstellung

 (1) Förderanträge können von Gemeinden oder gemeinnützigen Organisationen beim Amt der Bgld. Lan-
     desregierung eingebracht werden.

 (2) Die Antragseinbringung hat vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen.

 (3) Die Antragstellung hat mittels eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars, einer Fördermitteilung
     des AMS und unter Beilage des Dienstvertrages sowie einem Nachweis über die erfolgte Sozialversiche-
     rungsanmeldung zu erfolgen.

 (4) Fehlende Unterlagen können telefonisch oder schriftlich nachgefordert werden. Der Förderantrag wird
     erst nach Vorlage sämtlicher nachgeforderter Unterlagen einer weiteren Bearbeitung unterzogen.

 (5) Förderanträge können ab 1. Juli 2021 bis längstens 31. Dezember 2022 bei der Förderstelle eingebracht
     werden.

                                               § 6 Abrechnung

  Der Antragsteller/ Die Antragstellerin hat eine Abrechnung unter Vorlage der Gesamtlohnkosten und geson-
dertem Ausweis der Lohnnebenkosten sowie einer bestätigten Zeitaufzeichnung bis spätestens 4 Monate nach
Beendigung des gesamten Beschäftigungsausmaßes vorzulegen.

                                               § 7 Datenschutz

  Es werden personenbezogene Daten, welche die Gemeinde oder gemeinnützige Organisation erhoben oder
verarbeitet hat, sohin insbesondere personenbezogene Daten der ArbeitnehmerIn, von der Gemeinde oder
gemeinnützigen Organisation an das Land Burgenland weitergeleitet.

  Die Gemeinde oder gemeinnützige Organisation ist verpflichtet, die jeweiligen Betroffenen bei Erhebung der
Daten nachweislich darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten an das Land Burgenland zum Zwe-
cke der Bearbeitung des Förderansuchens oder zur Abwicklung der Fördervereinbarung weitergegeben wer-
den. Diese Information hat auch Angaben darüber zu enthalten, welche personenbezogenen Daten zum Zwe-
cke der Bearbeitung eines Förderansuchens oder zur Abwicklung der Fördervereinbarung von der Gemeinde
oder gemeinnützigen Organisation an das Land Burgenland übermittelt werden.

  Im Übrigen ist die Gemeinde oder gemeinnützige Organisation verpflichtet, ihrer Informationspflicht gegen-
über Betroffenen gemäß Art 13 DSGVO oder gemäß Art 14 DSGVO nachzukommen, sodass auch die Informa-
tionspflicht des Landes Burgenland gegenüber Betroffenen, deren personenbezogene Daten von der Ge-
meinde oder gemeinnützigen Organisation an das Land Burgenland weitergeleitet worden sind, gemäß Art 14
DSGVO erfüllt ist.

                                                      434
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
§ 8 Zeitlicher Geltungsraum

  Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2024 wieder außer Kraft.

                                           Für die Landesregierung:
                                            Der Landeshauptmann:
                                                Mag. Doskozil

Zahl: A7/GFA.F102-10016-2-2021

                          248. Änderung der Richtlinie zur Förderung
              von Ferienbetreuungen in Burgenland („Ferienbetreuungs-Richtlinie“)

                       Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland
                                        („Ferienbetreuungs-Richtlinie“)

                                                   PRÄAMBEL
                                     Ziele und Grundsätze der Förderung

  Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul-
bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Feri-
enbetreuungsaktionen. Die Förderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Zur erfolg-
reichen Umsetzung der Ziele der gegenständlichen Förderung sind die Förderungsempfängerinnen und Förde-
rungsempfänger angehalten, ihre Ferienbetreuungsangebote der Förderstelle bis spätestens 31. Mai jeden
Jahres zwecks Veröffentlichung der Ferienbetreuungsprogramme in Printform oder auf Internetauftritten des
Landes Burgenland mitzuteilen.

                          1. Förderungsempfängerinnen und Förderungsempfänger

  1.1 Eine Förderung gemäß dieser Richtlinie kann ausschließlich juristischen Personen gewährt werden, de-
      ren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst und nicht gewinnorientiert ist, wie etwa
      Gemeinden und Vereine. Sie haben als Organisatorinnen und Organisatoren von Ferienbetreuungsakti-
      onen in eigener Verantwortlichkeit aufzutreten und müssen ihren Sitz im Burgenland haben. Mit den
      Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder hat die Förderwerberin oder der Förderwerber
      eine Betreuungsvereinbarung betreffend Betreuungsbeitrag und Betreuungszeit abzuschließen.

  1.2 Wird eine Förderung gemäß dieser Richtlinie gewährt, kommt ein Förderungsvertrag zustande, in des-
      sen Rahmen die Förderungsempfängerin oder der Förderungsempfänger

      a) die Zustimmung zu geben hat, dass das geförderte Vorhaben und die Höhe der Förderung in
         Berichten des Landes Burgenland veröffentlicht werden;

      b) sich zur Verwendung eines vom Land Burgenland zur Verfügung gestellten Logos in angemessener
         und lesbarer Form und - wenn möglich - zur Anbringung des Hinweises „Gefördert durch das Famili-
         enreferat des Landes Burgenland“ oder des Hinweises „Gefördert durch das Familienreferat“ auf
         sämtlichen geeigneten Medien zu verpflichten hat, um auf die Förderung des Landes Burgenland
         hinzuweisen.

                                                       435
                                    Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
2. Förderungsvoraussetzungen

Die Förderung kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    a) Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren werden im Burgenland betreut (mindestens 4, höchstens 25 Kin-
       der pro Gruppe; werden Kinder unter 6 Jahren betreut, beträgt die Höchstzahl 15);

    b) Die betreuten Kinder haben ihren Hauptwohnsitz im Burgenland;

    c) Eine kindgerechte Örtlichkeit (zB Schule, Kindergarten oder Hort) und ein altersgemäßes Betreuungs-
       programm wird angeboten;

    d) Für die Durchführung der Ferienbetreuung ist eine pädagogisch verantwortliche Person namhaft zu
        machen. Diese Person muss eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung (Lehramtsstudium, Ab-
        schluss der Reife- und Diplomprüfung einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik oder Kindergarten-
        pädagogik, Abschluss des Hochschullehrganges für Freizeitpädagogik, Bewegungscoaches oder einer
        sonstigen gleichzuhaltenden pädagogischen Qualifizierung) und Erfahrungen in der Arbeit mit Kin-
        dern aufweisen;

    e) Die Betreuung einer Kindergruppe muss von persönlich und fachlich geeignetem Personal mit voll-
       endetem 18. Lebensjahr durchgeführt werden. Die Festlegung des Betreuungsschlüssels und die

       Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung des Personals obliegt der Förderwerberin oder
       dem Förderwerber. Auf eine entsprechende Gruppenauslastung ist zu achten;

    f) Die geförderte Betreuung von Kindern findet im Burgenland in den Sommerferien, in den Weih-
       nachtsferien, Herbstferien, in den Semester- oder in den Osterferien statt;

    g) Die Betreuung muss zumindest von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr oder an vier aufeinanderfol-
       genden Arbeitstagen von 8 bis 15 Uhr angeboten werden. Eine andere, mindestens gleich lange Öff-
       nungszeit ist zulässig. Eine Übernachtung der Kinder muss nicht angeboten werden;

    h) Kinder erwerbstätiger Eltern und von Alleinerziehenden sind bevorzugt aufzunehmen;

    i) Die Förderwerberin oder der Förderwerber bietet die Ferienbetreuung (inkl. Verpflegung und allfäl-
       liger Spezialangebote wie Ausflüge oder Sportangebote) zu generell kostengünstigen oder sozial ge-
       staffelten Preisen (Elternbeiträge) an.

                                  3. Antragstellung, Datenanwendung

3.1 Das Förderansuchen ist bis spätestens 6 Monate nach Durchführung der Ferienbetreuung an die Förder-
    stelle zu richten. Dem Antrag auf Gewährung der gegenständlichen Förderung sind alle Unterlagen und
    Nachweise beizulegen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der
    Förderung erforderlich sind.

3.2 Zur Antragstellung ist das von der Förderstelle (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung
    9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-familie@bgld.gv.at) ausgegebene
    Antrags- und Abrechnungsformular zu verwenden.

3.3 Im Ansuchen ist verbindlich zu erklären, dass

    a) diese Richtlinie anerkannt wird;

    b) die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung,

                                                    436
                                 Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016
         S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 314 vom 22.11.2016 S. 72, eingehalten werden.

 3.4 Die Förderung wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen auf ein Bankkonto der Förderwer-
     berin oder des Förderwerbers angewiesen.

                                               4. Förderhöhe

   Die Höhe der Förderung beträgt für Ferienbetreuungen 100 % des nicht gedeckten finanziellen Aufwandes
der Förderwerberin oder des Förderwerbers (Abgang), maximal 350 Euro pro Gruppe und Woche; bei integra-
tivem Betreuungsangebot oder gemeindeübergreifender Organisation der Durchführung einer Ferienbetreu-
ungsaktion maximal 450 Euro pro Gruppe und Woche. Besteht ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Umsatz-
steuer (Vorsteuerabzug), zählt diese nicht zu den förderfähigen Kosten.“

                               4a. Sonderbestimmung aufgrund COVID-19

  Für die Geltungsdauer der COVID-19-Öffnungsverordnung; BGBl. II Nr. 214/2021, in der geltenden Fassung,
sind die darin enthaltenen Bestimmungen zu außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit und betreute
Ferienlager (Gruppengröße-Beschränkungen, COVID-19-Präventionskonzept etc.) verpflichtend einzuhalten.

                                    5. Nachweise und Bestätigungen

 5.1 Die Förderwerberin oder der Förderwerber hat die im Antrags- und Abrechnungsformular vorgesehenen
     Nachweise, Bestätigungen und Angaben grundsätzlich elektronisch per E-Mail der Förderstelle zu über-
     mitteln. Dies betrifft im Wesentlichen:

      a) vollständige Einnahmen/Ausgabenrechnung, wenn möglich auf Basis eines automationsunterstütz-
         ten Tabellenkalkulationsprogramms;

      b) Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis eingescannt oder fotografiert als pdf.- oder Bilddatei
         (jpg., gif., png. etc.);

      c) Name und Nachweis der Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer, Programm der Ferienaktion
         sowie Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der betreuten Kinder (eingescannt oder fotografiert
         als pdf.- oder Bilddatei bzw. auf Basis eines automationsunterstützten Textverarbeitungs- oder Ta-
         bellenkalkulationsprogramms);

      d) bei gemeindeübergreifender Durchführung der Ferienbetreuungsaktion: schriftliche Bestätigung der
         gemeindeübergreifenden Durchführung durch die teilnehmenden Gemeinden eingescannt oder fo-
         tografiert als pdf.- oder Bilddatei.

 5.2 Die Förderstelle kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen und Informationen anfordern
     oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderanträge
     können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.

 5.3 Die Förderstelle behält sich vor, die Antragstellung und Abrechnung ausschließlich elektronisch mittels
     Online-Förderantrag und Online-Förderabrechnung abzuwickeln.

                                         6. Förderungsgrundsätze

 6.1 Die Verwendung der Fördermittel hat den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck-
     mäßigkeit zu entsprechen. Die Ferienbetreuung darf - bei Einrechnung einer für den gleichen Zweck

                                                     437
                                  Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
gewährten Förderung durch eine andere Gebietskörperschaft - nicht der Erzielung eines Gewinnes die-
       nen (gegebenenfalls ist die Förderleistung des Landes entsprechend zu kürzen).

  6.2 Horte und (alterserweiterte) Kindergärten, die nach dem Burgenländischen Kinderbildungs- und
      -betreuungsgesetz 2009 gefördert werden, sowie Ferienbetreuungen, die gemäß dem Bildungsinvesti-
      tions-gesetz oder einer anderen, gleichartigen Unterstützung des Bundes im Bereich Schülerinnen- und
      Schüler-Ferienbetreuung gefördert werden, werden nicht gefördert.

  6.3 Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder Nachweise zu Unrecht
      bezogen oder nicht bestimmungsgemäß verwendet, muss sie von der Förderungsempfängerin oder vom
      Förderungsempfänger jedenfalls unverzüglich rückerstattet werden.

  6.4 Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag
      hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Auf die Gewährung von Förderungen nach dieser Richtlinie be-
      steht kein Rechtsanspruch. Die Landesregierung kann Einschränkungen der Förderung aus sachlichen
      bzw. förderungspolitischen Gründen vornehmen.

                                        7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

   Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie
tritt die Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland, Zahl: 6/FK.F102-10000-6-2014, ver-
lautbart im Landesamtsblatt für das Burgenland Nr. 25/2014 vom 20. Juni 2014, geändert durch die Richtlinie
zur Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland, Zahl: A7/GFA.F102-10008-1-2019, verlautbart im Lan-
desamtsblatt für das Burgenland Nr. 24/2019 vom 14. Juni 2019, außer Kraft.

                                              Für die Landesregierung:
                                               Der Landeshauptmann:
                                                   Mag. Doskozil

                       249. Stellenausschreibung „LeiterIn des Gemeindeamtes“
                                       der Gemeinde Kaisersdorf

  Gemäß § 18 Abs. 8 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014, LGBl. Nr. 42/2014, in der geltenden
Fassung, gelangt beim Gemeindeamt der Gemeinde Kaisersdorf die Stelle einer Leiterin oder eines Leiters des
Gemeindeamtes zur Ausschreibung.

Einstufung:
Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe bv2

Beschäftigungsausmaß:
100 %, d.s. 40 Wochenstunden

Beschäftigungsbeginn:
1. Oktober 2021

Grundentgelt brutto:
€ 3.112,20 (Entlohnungsgruppe bv2, Entlohnungsstufe I)
           (jeweils ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, unter Berücksichtigung eines Abschlags von 5 %
           während der Ausbildungsphase)

                                                         438
                                      Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Funktionszulage:
€ 513,00 (bei erfolgreich abgelegter Gemeindeverwaltungsdienstprüfung)

Aufgabenbeschreibung:

  Das Aufgabengebiet umfasst die Besorgung der Gemeinde sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wir-
kungsbereich des Bundes und des Landes sowie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung obliegenden Auf-
gaben sowie die Führung der Dienst- und Fachaufsicht über die übrigen Gemeindebediensteten, jeweils unter
der Leitung und nach Weisung der zuständigen Gemeindeorgane.

  Die Leiterin oder der Leiter des Gemeindeamtes hat für einen gesetzmäßigen, einheitlichen sowie sparsa-
men, geregelten, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Geschäftsgang in sämtlichen Geschäften der Gemeinde
zu sorgen.

Anstellungserfordernisse:

    1. österreichische Staatsbürgerschaft
    2. Vollendung des 18. Lebensjahres
    3. persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwen-
       dung verbunden sind
    4. volle Handlungsfähigkeit
    5. erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder der Berufsreifeprüfung
    6. erfolgreiche Ablegung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung

 Die Anstellungserfordernisse der Z 1 bis 6 sind unbedingt zu erfüllen.

  Die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern, die die Anstellungserforder-
nisse erfüllen, wird nach folgenden Kriterien getroffen:

    1. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, die für die Wahrnehmung der mit
        der Leitung des Gemeindeamtes verbundenen Aufgaben erforderlich sind
    2. Beherrschung moderner Methoden in Führungsstil und Verwaltungstechnik
    3. Fähigkeit zur Menschenführung und Organisation
    4. Eigeninitiative
    5. freundliches und sicheres Auftreten
    6. sachbezogenes Verhandlungsgeschick
    7. Durchsetzungsvermögen
    8. Flexibilität und Belastbarkeit
    9. Befähigung zu kooperativer und koordinierender Arbeit
    10. eigenverantwortliche Entscheidungsfähigkeit
    11. sehr gute IT-Kenntnisse

Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen (in Kopie):
    •   Lebenslauf
    •   Geburtsurkunde
    •   Staatsbürgerschaftsnachweis
    •   Strafregisterauszug bzw. -bescheinigung
    •   Reifeprüfungszeugnis
    •   amtsärztliches Zeugnis
    •   Verwendungszeugnisse
    •   bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein

                                                      439
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Die an den Gemeinderat der Gemeinde Kaisersdorf zu richtenden Bewerbungen sind unter Beilage sämtli-
cher, in der Ausschreibung geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen des Landesamts-
blattes, das die Ausschreibung enthält, beim Gemeindeamt Kaisersdorf einzubringen. Maßgebend ist das Da-
tum des Einlangens.

  Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung ent-
haltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt.

 Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

                                             Der Bürgermeister:
                                                  Egresich

                         250. Stellenausschreibung „Koch/Köchin“ (w/m/d)
                                im KRAGES Krankenhaus in Oberwart

  Als größter burgenländischer Arbeitgeber im Gesundheitswesen suchen wir Persönlichkeiten, die sich mit
Kompetenz, Menschlichkeit und Freude unserem sinnstiftenden Auftrag der Gesundheitsversorgung anschlie-
ßen. Mit unseren vier Krankenhaus-Standorten und den mehr als 2.000 Mitarbeiter_innen stellen wir die me-
dizinische Versorgung der Bevölkerung im Burgenland sicher.

 Für unseren Standort in Oberwart suchen wir eine_n Koch_Köchin (w/m/d).

Beschäftigungsausmaß:
100 % Vollzeit

Ihre Herausforderungen
    •   Aktive Mitarbeit in der täglichen Speisenproduktion unter Einbindung und Führung eines engagierten
        Teams nach Auswertung und Vorgaben der tagesaktuellen Produktionspläne
    •   Sauberes, zielorientiertes, fachkundiges und wirtschaftliches Arbeiten unter Einhaltung der bestehen-
        den Hygienestandards lt. HACCP
    •   Unterstützung der Küchenleitung bei der Weiterentwicklung des bestehenden Küchenangebotes und
        bei der Entwicklung von neuen Rezepturen
    •   Unterstützung der Küchenleitung bei der Umsetzung von neuen Verfahrenstechniken und anderen
        relevanten Küchenprojekten
    •   Mitarbeit bei div. hausinternen Sonderveranstaltungen

Unser Angebot
    •   Mitarbeit in einem qualifizierten und motivierten Team
    •   Vielseitiges Angebot an interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Aufgaben
    •   Strukturierte Einarbeitung und Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiter_innen
    •   Vergünstigte Speisen für Mitarbeiter_innen
    •   Kostengünstige Parkplätze
    •   Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Zukunftsbranche Gesundheit
    •   Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der KRAGES

Ihre Qualifikationen
    •   Abgeschlossene gastronomische Ausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung
    •   Abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst

                                                      440
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
•   Zusatzausbildung im Bereich der Diätetik von Vorteil
    •   Grundkenntnisse im Bereich der EDV (MS-Office und SAP)
    •   Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung, Mitarbeiter_innenführung und -motivation
    •   Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
    •   Lernbereitschaft und Teamfähigkeit
    •   Höflicher Umgangston/gute Umgangsformen
    •   Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
    •   Flexibilität bei der Dienstplangestaltung sowie Bereitschaft zu Wochenenddiensten und Mehrleistun-
        gen bei dienstlicher Notwendigkeit
    •   Interesse zur beruflichen Weiterbildung
    •   Körperliche Belastbarkeit und Ausdauer

  Die Aufnahme ist als Bedienstete_r in einem Beschäftigungsausmaß von 100 % vorgesehen. Das Bruttojah-
resgehalt für die ausgeschriebene Position beträgt auf Basis Vollzeit mind. € 35.635 (B1/6). Dieses Mindestge-
halt kann sich je nach Qualifikation und Berufserfahrung erhöhen.

  Sollten Sie sich von dieser Herausforderung angesprochen fühlen, bewerben Sie sich bis 25. Juli 2021 online
auf unserer Jobbörse unter www.krages.at oder per Post an das a. ö. KH Oberwart, Kaufmännische Direktion -
Sekretariat, Frau Sandra Krenn, Dornburggasse 80, 7400 Oberwart, Telefon: 057979/ 32102.

                       251. Stellenausschreibung „Objektleitung für den Bereich
                            Reinigungsdienst - Gebäudereinigung“ (w/m/d)
                                  im KRAGES Krankenhaus in Oberwart

  Als größter burgenländischer Arbeitgeber im Gesundheitswesen suchen wir Persönlichkeiten, die sich mit
Kompetenz, Menschlichkeit und Freude unserem sinnstiftenden Auftrag der Gesundheitsversorgung anschlie-
ßen. Mit unseren vier Krankenhaus-Standorten und den mehr als 2.000 Mitarbeiter_innen stellen wir die me-
dizinische Versorgung der Bevölkerung im Burgenland sicher.

  Für unseren Standort in Oberwart suchen wir eine_n Objektleiter_in für den Bereich Reinigungsdienst - Ge-
bäudereinigung (w/m/d).

Beschäftigungsausmaß:
100 % Vollzeit

Ihre Qualifikationen
    •   Abgeschlossene Ausbildung: 3-jährige Fachschule oder Lehre mit LAP
    •   Ausbildung in der Gebäudereinigung von Vorteil
    •   Abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst
    •   Mehrjährige Berufserfahrung
    •   Positives und selbstsicheres Auftreten
    •   Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
    •   Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
    •   Flexibilität bei der Dienstplangestaltung sowie Bereitschaft zu Wochenenddiensten und Mehrleistun-
        gen bei dienstlicher Notwendigkeit
    •   Interesse an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    •   Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office), SAP-Kenntnisse erforderlich
    •   Führerschein B erforderlich

                                                      441
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Unser Angebot
    •   Vielseitiges Angebot an interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Aufgaben
    •   Strukturierte Einarbeitung und Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiter_innen und Füh-
        rungskräfte
    •   Vergünstigte Speisen für Mitarbeiter_innen
    •   Kostengünstige Parkplätze
    •   Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Zukunftsbranche Gesundheit
    •   Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der KRAGES

Ihre Herausforderungen
    •   Kontrolle der Einhaltung von arbeits- und dienstrechtlichen Bestimmungen
    •   Führung eines Großteams inkl. Kontrolle, Einteilung, Schulung und Aufsicht aller Mitarbeiter_innen im
        Hauswirtschaftlichen Dienst
    •   Sicherstellung einer fristgerechten und qualitativ einwandfreien Leistungserbringung auf Grundlage
        der Leistungsverzeichnisse gem. Reinigungskonzept und Veranlassung der unverzüglichen Behebung
        von Reklamationen
    •   Überprüfung der Maschinen und Geräte auf Funktion, Sicherheit, Sauberkeit und offensichtliche Män-
        gel sowie Veranlassung der Mängelbehebung
    •   Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen und Überprüfung hinsichtlich deren Einhaltung
    •   Mitarbeiter_innenführung und -motivation inkl. Personalentwicklung in Abstimmung mit der
        Bereichsleitung
    •   Effiziente und effektive Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubsplanung (Dienstplangestaltung und
        Führung)
    •   Kommunikation mit Bereichsleitungen, Kaufmännischer Direktion sowie den zu betreuenden
        Abteilungen
    •   Analyse und Optimierung bestehender Prozesse, Abläufe und Verfahren in Zusammenarbeit mit der
        Bereichsleitung
    •   Durchführung und Verantwortung für Maßnahmen der Qualitätssicherung
    •   Anforderung von Reinigungsprodukten und -geräten

  Die Aufnahme ist als Bedienstete_r in einem Beschäftigungsausmaß von 100 % vorgesehen. Das Bruttojah-
resgehalt für die ausgeschriebene Position beträgt auf Basis Vollzeit mind. € 41.245 (B1/10). Dieses Mindest-
gehalt kann sich je nach Qualifikation und Berufserfahrung erhöhen.

  Sollten Sie sich von dieser Herausforderung angesprochen fühlen, bewerben Sie sich bis 25. Juli 2021 auf
unserer Jobbörse unter www.krages.at oder per Post an das a. ö. KH Oberwart, Kaufmännische Direktion -
Sekretariat, Frau Sandra Krenn, Dornburggasse 80, 7400 Oberwart, Telefon: 057979/ 32102.

           252. Stellenausschreibung „Lagerarbeiter_in / Kommissionierer“ (w/m/d)
                             im KRAGES Krankenhaus in Oberwart

  Als größter burgenländischer Arbeitgeber im Gesundheitswesen suchen wir Persönlichkeiten, die sich mit
Kompetenz, Menschlichkeit und Freude unserem sinnstiftenden Auftrag der Gesundheitsversorgung anschlie-
ßen. Mit unseren vier Krankenhaus-Standorten und den mehr als 2.000 Mitarbeiter_innen stellen wir die me-
dizinische Versorgung der Bevölkerung im Burgenland sicher.

 Für unseren Standort in Oberwart suchen wir eine_n Lagerarbeiter_in/Kommissionierer_in (w/m/d).

Beschäftigungsausmaß:
100 % Vollzeit

                                                      442
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Ihre Qualifikationen
    •   Abgeschlossene Lehre mit LAP (zB Betriebslogistik) oder 3-jährige Fachschule
    •   Abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst
    •   Berufserfahrung im Bereich Lagerbewirtschaftung/Kommissionierung
    •   Staplerschein von Vorteil
    •   Gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office)
    •   SAP-Kenntnisse erforderlich
    •   Systematische und präzise Arbeitsweise sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
    •   Soziale Kompetenz und Flexibilität
    •   Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit und Ausdauer
    •   Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
    •   Bereitschaft zu flexiblen Dienstzeiten
    •   Höflicher Umgangston/gute Umgangsformen
    •   Interesse an Fort-und Weiterbildungen

Unser Angebot
    •   Mitarbeit in einem qualifizierten und motivierten Team
    •   Vielseitiges Angebot an interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Aufgaben
    •   Strukturierte Einarbeitung und Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiter_innen
    •   Vergünstigte Speisen für Mitarbeiter_innen
    •   Kostengünstige Parkplätze
    •   Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Zukunftsbranche Gesundheit
    •   Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der KRAGES

  Die Aufnahme ist als Bedienstete_r in einem Beschäftigungsausmaß von 100 % vorgesehen. Das Bruttojah-
resgehalt für die ausgeschriebene Position beträgt auf Basis Vollzeit mind. € 34.797 (B1/3). Dieses Mindestge-
halt kann sich je nach Qualifikation und Berufserfahrung erhöhen.

  Sollten Sie sich von dieser Herausforderung angesprochen fühlen, bewerben Sie sich bis 25. Juli 2021 auf
unserer Jobbörse unter www.krages.at oder per Post an das a. ö. KH Oberwart, Kaufmännische Direktion -
Sekretariat, Frau Sandra Krenn, Dornburggasse 80, 7400 Oberwart, Telefon: 057979/ 32102

                    253. Ausschreibung der Elektroinstallationsarbeiten für die
                        Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf

Ausschreibung im offenen Verfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf

Auszuführen sind:
Elektroinstallationsarbeiten

Vorgesehener Baubeginn:
Anfang Oktober 2021

Fertigstellungstermin:
Ende Oktober 2022

                                                      443
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Die zur Anbotserstellung erforderlichen Unterlagen können ab Freitag, den 16. Juli 2021 bis einschließlich
Donnerstag, den 5. August 2021, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bei dem Generalplaner BM Gottfried Karl Takats
unter office@bmstr-takats.at angefordert werden.

  Die Unterlagen werden nach Anforderung per Mail zugesandt.

  Die Angebote sind bis spätestens 6. August 2021, 12 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Auf-
schrift: „Angebot für Elektroinstallationsarbeiten, BVH: Volksschule Parndorf, Sanierung/Erweiterung-nicht öff-
nen“ zu versehen und im Sekretariat der Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf, einzureichen.

  Eine öffentliche Anbotseröffnung findet nicht statt.

           254. Ausschreibung der Baumeister-, Zimmerer- u. Spenglerarbeiten für die
                       Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf

Ausschreibung im offenen Verfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf

Auszuführen sind:
Baumeister-, Zimmerer- u. Spenglerarbeiten

Vorgesehener Baubeginn:
Anfang Oktober 2021

Fertigstellungstermin:
Ende Oktober 2022

  Die zur Anbotserstellung erforderlichen Unterlagen können ab Freitag, den 16. Juli 2021 bis einschließlich
Donnerstag, den 5. August 2021, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bei dem Generalplaner BM Gottfried Karl Takats
unter office@bmstr-takats.at angefordert werden.

  Die Unterlagen werden nach Anforderung per Mail zugesandt.

  Die Angebote sind bis spätestens 6. August 2021, 12 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Auf-
schrift: „Angebot für Baumeister-, Zimmerer- u. Spenglerarbeiten, BVH: Volksschule Parndorf, Sanierung/Er-
weiterung-nicht öffnen“ zuversehen und im Sekretariat der Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parn-
dorf, einzureichen.

  Eine öffentliche Anbotseröffnung findet nicht statt.

          255. Ausschreibung der Heizung-, Kälte-, Lüftung- und Santärarbeiten für die
                      Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf

Ausschreibung im offenen Verfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf

Auszuführen sind:
Heizung-, Kälte-, Lüftung- und Sanitärarbeiten

                                                         444
                                    Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Vorgesehener Baubeginn:
Anfang Oktober 2021

Fertigstellungstermin:
Ende Oktober 2022

  Die zur Anbotserstellung erforderlichen Unterlagen können ab Freitag, den 16. Juli 2021 bis einschließlich
Donnerstag, den 5. August 2021, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bei dem Generalplaner BM Gottfried Karl Takats
unter office@bmstr-takats.at angefordert werden.

 Die Unterlagen werden nach Anforderung per Mail zugesandt.

  Die Angebote sind bis spätestens 6. August 2021, 12 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Auf-
schrift: „Angebot für HKLS-Arbeiten, BVH: Volksschule Parndorf, Sanierung/Erweiterung-nicht öffnen“ zu ver-
sehen und im Sekretariat der Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf, einzureichen.

 Eine öffentliche Anbotseröffnung findet nicht statt.

                    256. Ausschreibung der Stahlbau- und Aluarbeiten für die
                       Sanierung / Erweiterung der Volksschule Parndorf

Ausschreibung im offenen Verfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf

Auszuführen sind:
Stahlbau- und Aluarbeiten

Vorgesehener Baubeginn:
Anfang Oktober 2021

Fertigstellungstermin:
Ende Oktober 2022

  Die zur Anbotserstellung erforderlichen Unterlagen können ab Freitag, den 16. Juli 2021 bis einschließlich
Donnerstag, den 5. August 2021, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bei dem Generalplaner BM Gottfried Karl Takats
unter office@bmstr-takats.at angefordert werden.

 Die Unterlagen werden nach Anforderung per Mail zugesandt.

  Die Angebote sind bis spätestens 6. August 2021, 12 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Auf-
schrift: „Angebot für Stahlbau- u. Aluarbeiten, BVH: Volksschule Parndorf, Sanierung/Erweiterung-nicht öff-
nen“ zu versehen und im Sekretariat der Gemeinde Parndorf, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf, einzureichen.

 Eine öffentliche Anbotseröffnung findet nicht statt.

                                                        445
                                   Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Ein-
schaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Milli-
meterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Fei-
ertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig
€ 379,-, halbseitig € 188,-, viertelseitig € 94,- und eine Achtelseite € 47,-. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung,
A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität
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                                                                429
                                           Landesamtsblatt 28. Stück vom 16. Juli 2021
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