Auszug aus: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; Ausgabe 2013 - Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form
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Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand 1. Juni 2013. Alle bis dahin im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen sind berücksichtigt. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/5684-210 © Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer: 1958600
Jeder braucht das BGB! Das „Bürgerliche Recht“ regelt als wesentlicher Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen und den allgemeinen Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen (Bürger, Unternehmen). Es wird daher auch allgemeines Privatrecht genannt. Zentrale Vorschrift ist dabei das Bürgerliche Gesetzbuch. Kaufverträge, Miete und Vermietung, Aufträge mit Handwerkern, Schadensersatzforderungen, Familien- oder Erbstreitigkeiten, Unterhaltsforderungen bei Trennung und Scheidung, Regeln zur rechtlichen Betreuung, Gleichbehandlung im Rechtsverkehr, Eigentumsrechte an Immobilien oder Grundstücken: Alle diese und viele andere Fragen des täglichen Lebens regeln die im BGB formulierten Grund- satznormen. Zum besseren Verständnis ergänzen, erweitern und spezifizieren die Nebenge- setze das BGB. Diese kompakte Textausgabe ermöglicht schnelles Nachschlagen. Die klare rechts- bzw. the- mensystematische Gliederung führt schnell zur gesuchten Vorschrift. Die Leitziffernsystematik am oberen Seitenrand erleichtert die Orientierung: Diese Textausgabe beruht auf dem Rechtsstand 1. Juni 2013. Seit Erscheinen der letzten Auflage sind wichtige Neuerungen in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden, insbesondere: Mietrechtsreform 2013 Am 1. Mai trat die lange angekündigte Mietrechtsreform in Kraft und brachte wichtige Neuerungen für Mieter und Vermieter: - Keine Mietminderung bei energetischer Modernisierung: Mieter dürfen bei Baumaßnahmen, die den Energieverbrauch senken, nicht mehr sofort die Miete mindern. Dies ist künftig erst nach drei Monaten möglich, wenn die Beeinträchtigung andauert. Achtung: Bei Erhaltungsaufwand oder sonstigen Modernisierungen ist nach wie vor eine sofortige Mietminderung möglich. - Neue Regeln bei Mieterhöhung und Härtefallprüfung: Beruft sich ein Mieter darauf, dass er eine Mieterhöhung nach der Modernisierung wirt- schaftlich nicht verkraften kann, kann der Vermieter die geplante Maßnahme ab jetzt trotzdem durchführen. Er darf die Miete aber nicht erhöhen, wenn der Einwand des Mieters berechtigt ist. Diese sog. Härtefallprüfung wird nun erst nach Abschluss der Modernisierung durchgeführt, kann die Bauarbeiten selbst also nicht mehr behindern oder stoppen. - Fristlose Kündigung bei nicht gezahlter Mietkaution möglich: Der Vermieter kann dem Mieter nun ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn dieser die vereinbarte Kaution nicht zahlt bzw. mit der Zahlung zwei Monate im Rückstand ist. www.WALHALLA.de 5
- Gewerbliche Wärmelieferung als Betriebskosten umlegbar: Beim sogenannten Wärme-Contracting überträgt der Vermieter die Wärmeversorgung des Mietobjektes und ggfs. den Einbau moderner Heizanlagen auf ein spezialisiertes Unter- nehmen. Die Kosten dafür können nun anstelle der bisherigen Heizkosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn eine Energieeffizienz nachgewiesen werden kann und die Kosten die bisherigen Betriebskosten für Wärme bzw. Warmwasser nicht übersteigen. Schutz von Patientenrechten verbessert Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechte- gesetz)“ bündelt die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmals und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. Eingefügt wurden dazu die §§ 630a-630h BGB: - Behandlungsvertrag (§ 630a BGB): Zur Durchführung einer medizinischen Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag zwi- schen dem Behandelnden und dem Patienten zustande. Als „Behandelnder“ werden neben den Ärzten oder Zahnärzten auch sonstige Heilberufe angesehen: Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Physiotherapeuten, Masseure, Ergotherapeuten, Logopäden, Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften u. a. Bei geschäftsunfähigen Patienten werden die gesetzlichen Vertreter Vertragspartei. - Informationspflichten des Behandelnden (§ 630c BGB): Der Behandelnde muss dem Patienten in einer für ihn verständlichen Weise sämtliche für die Behandlung wichtigen Umstände grundsätzlich schon zu Beginn der Behandlung erklären (insbes. Diagnose, gesundheitliche Entwicklung, Risiken, Kosten). - Einholung der Einwilligung (§ 630d BGB), Aufklärungspflicht (§ 630e BGB): Der Behandelnde muss vor Durchführung der medizinischen Maßnahme die ausdrückliche Einwilligung des Patienten einholen; vorangehen muss eine verständliche, ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten. Ist der Patient nicht fähig, selbst in die Behandlung einzuwilligen, muss der Behandelnde die Einwilligung eines Bevollmächtigten oder des Betreuers einholen, soweit nicht eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht den Eingriff gestattet. - Dokumentationspflicht (§ 630f BGB), Patientenakte (§ 630g BGB) Um den Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können, muss der Behandelnde in unmit- telbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte führen. Der Patient bzw. sein Vertreter hat ein vollständiges Einsichtsrecht in die Originalpatientenakte. Die Einsicht darf ihm unter Angabe einer Begründung nur verweigert werden, wenn er- hebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. - Haftung für Aufklärungs- und Behandlungsfehler (§ 630h BGB) § 630h BGB beschäftigt sich abschließend mit den Beweislastregelungen im Falle einer Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Neuregelung ärztlicher Zwangsbehandlung Die betreuungsrechtliche Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gemäß den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen (BGH-Urteil vom 20. Juli 2012) ist jetzt in § 1906 BGB umgesetzt. Danach darf ein Betreuer nur in eine Zwangsmaßnahme einwilligen, wenn – der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, 6 www.WALHALLA.de
– zuvor versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, – die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer Unterbringung zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden, – der erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und – der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beein- trächtigungen deutlich überwiegt. Haftungserleichterungen für Ehrenamtliche in Vereinen Die in § 31a BGB geregelte Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände wird auf alle Organmitglieder und besonderen Vertreter von Vereinen und Stiftungen erwei- tert. Voraussetzung ist eine unentgeltliche Tätigkeit oder eine Aufwandsentschädigung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt (bisher 500 Euro). Gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern haften diese nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Werden Dritte geschädigt, können diese Organmitglieder vom Verein Freistellung verlangen. Zudem gilt eine aus Sicht der Ehrenamtlichen günstige Beweislastumkehr: Nunmehr muss der Verein das Verschulden des Organmitglieds beweisen. Mit Einführung des neuen § 31b BGB erfasst das Haftungsprivileg auch Vereinsmitglieder, die unentgeltlich oder gegen eine Vergütung von bis zu 720 Euro jährlich für den Verein tätig werden. Mehr Rechte für unverheiratete Väter Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein ge- meinsames Sorgerecht durchzusetzen. Auf Grund der „Sorgerechtsnovelle“ tragen nun grund- sätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Das neue Sorgerechtsverfahren ermöglicht es dem Vater, sich mit einem Antrag auf Mitsorge an das Familiengericht wenden. Äußert sich die Mutter zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, und sind dem Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt, wird die Mitsorge in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht. Rechtssicherheit bei Beschneidung Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen wurde in § 1631d BGB gesetzlich geregelt: Voraussetzung ist eine umfassende Aufklärung der Eltern, die den Kindeswillen be- rücksichtigen müssen. Eine Beschneidung vornehmen darf eine von einer Religionsgemeinschaft vorgesehene und befähigte Person in den ersten sechs Lebensmonaten nach der Geburt. Wir wünschen erfolgreiches Arbeiten mit der Walhalla-Textausgabe „BGB Bürgerliches Ge- setzbuch“. Ihr Walhalla Fachverlag www.WALHALLA.de 7
Gesamtinhaltsübersicht I Bürgerliches Gesetzbuch I.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 I.2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) . . . . . . . . . . . . . . . . 448 II Nebengesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch Verbraucherschutz, Produkthaftung II.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 II.2 Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 II.3 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587 II.4 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 II.5 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607 II.6 Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 II.7 Telemediengesetz (TMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 II.8 Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631 Mietrecht, Wohnungseigentum II.9 Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 635 II.10 Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 II.11 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV) . . . . . . . . . . . . . . . . . 641 II.12 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 II.13 Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667 Familienrecht II.14 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 II.15 Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682 II.16 Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 699 www.WALHALLA.de 9
Inhaltsübersicht I Bürgerliches Gesetzbuch I I.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 I.2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 www.WALHALLA.de 11
I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)*)ƒ I in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 BGBl. I S. 738) Zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 831) 1) *) Amtlicher Hinweis: Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbe- handlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 39 S. 40), 2. Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mit- gliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 61 S. 26), 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. EG Nr. L 372 S. 31), 4. Richtlinie 87/102/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied- staaten über den Verbraucherkredit (ABl. EG Nr. L 42 S. 48), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherschutz (ABl. EG Nr. L 101 S. 17), 5. Richtlinie 90/314/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. EG Nr. L 158 S. 59), 6. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG Nr. L 95 S. 29), 7. Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (ABl. EG Nr. L 280 S. 82), 8. der Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüber- schreitende Überweisungen (ABl. EG Nr. L 43 S. 25), 9. Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucher- schutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19), 10. Artikel 3 bis 5 der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen vom 19. Mai 1998 (ABl. EG Nr. L 166 S. 45), 11. Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12), 12. Artikel 10, 11 und 18 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, ABl. EG Nr. L 178 S. 1), 13. Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35). 1 ) Bei § 1519 ist die Änderung durch das Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WaZuGemAbkG) vom 15. März 2012 eingefügt („Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft“). Diese Änderung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft nach seinem Artikel 20 Absatz 2 in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 12 www.WALHALLA.de
Inhaltsübersicht BGB: Bürgerliches Gesetzbuch I.1 I n ha lt s ü be r s ic h t § 31b Haftung von Vereinsmitgliedern Buch 1 § 32 Mitgliederversammlung; Allgemeiner Teil Beschlussfassung I § 33 Satzungsänderung Abschnitt 1 Personen § 34 Ausschluss vom Stimmrecht § 35 Sonderrechte Titel 1 Natürliche Personen, Verbrau- § 36 Berufung der Mitgliederversamm- cher, Unternehmer lung §1 Beginn der Rechtsfähigkeit § 37 Berufung auf Verlangen einer Min- §2 Eintritt der Volljährigkeit derheit §§ 3 bis 6 (weggefallen) § 38 Mitgliedschaft §7 Wohnsitz; Begründung und Aufhe- § 39 Austritt aus dem Verein bung § 40 Nachgiebige Vorschriften §8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähi- § 41 Auflösung des Vereins ger § 42 Insolvenz §9 Wohnsitz eines Soldaten § 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit § 10 (weggefallen) § 44 Zuständigkeit und Verfahren § 11 Wohnsitz des Kindes § 45 Anfall des Vereinsvermögens § 12 Namensrecht § 46 Anfall an den Fiskus § 13 Verbraucher § 47 Liquidation § 14 Unternehmer § 48 Liquidatoren §§ 15 bis 20 (weggefallen) § 49 Aufgaben der Liquidatoren Titel 2 § 50 Bekanntmachung des Vereins in Juristische Personen Liquidation Untertitel 1 § 50a Bekanntmachungsblatt Vereine § 51 Sperrjahr Kapitel 1 § 52 Sicherung für Gläubiger Allgemeine Vorschriften § 53 Schadensersatzpflicht der Liquida- § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein toren § 22 Wirtschaftlicher Verein § 54 Nicht rechtsfähige Vereine § 23 (weggefallen) Kapitel 2 § 24 Sitz Eingetragene Vereine § 25 Verfassung § 55 Zuständigkeit für die Registerein- § 26 Vorstand und Vertretung tragung § 27 Bestellung und Geschäftsführung § 55a Elektronisches Vereinsregister des Vorstands § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins § 28 Beschlussfassung des Vorstands § 57 Mindesterfordernisse an die Ver- § 29 Notbestellung durch Amtsgericht einssatzung § 30 Besondere Vertreter § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung § 31 Haftung des Vereins für Organe § 59 Anmeldung zur Eintragung § 31a Haftung von Organmitgliedern und § 60 Zurückweisung der Anmeldung besonderen Vertretern §§ 61 bis 63 (weggefallen) www.WALHALLA.de 13
I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht § 64 Inhalt der Vereinsregistereintra- § 90a Tiere gung § 91 Vertretbare Sachen I § 65 Namenszusatz § 92 Verbrauchbare Sachen § 66 Bekanntmachung der Eintragung § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sa- und Aufbewahrung von Dokumen- che ten § 94 Wesentliche Bestandteile eines § 67 Änderung des Vorstands Grundstücks oder Gebäudes § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsre- § 95 Nur vorübergehender Zweck gister § 96 Rechte als Bestandteile eines § 69 Nachweis des Vereinsvorstands Grundstücks § 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen § 97 Zubehör zur Vertretungsmacht § 98 Gewerbliches und landwirtschaftli- § 71 Änderungen der Satzung ches Inventar § 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl § 99 Früchte § 73 Unterschreiten der Mindestmitglie- § 100 Nutzungen derzahl § 101 Verteilung der Früchte § 74 Auflösung § 102 Ersatz der Gewinnungskosten § 75 Eintragungen bei Insolvenz § 103 Verteilung der Lasten § 76 Eintragungen bei Liquidation § 77 Anmeldepflichtige und Form der Abschnitt 3 Anmeldungen Rechtsgeschäfte § 78 Festsetzung von Zwangsgeld Titel 1 § 79 Einsicht in das Vereinsregister Geschäftsfähigkeit § 104 Geschäftsunfähigkeit Untertitel 2 § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung Stiftungen § 105a Geschäfte des täglichen Lebens § 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger § 81 Stiftungsgeschäft § 107 Einwilligung des gesetzlichen Ver- § 82 Übertragungspflicht des Stifters treters § 83 Stiftung von Todes wegen § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung § 84 Anerkennung nach Tod des Stifters § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils § 85 Stiftungsverfassung § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen § 86 Anwendung des Vereinsrechts Mitteln § 87 Zweckänderung; Aufhebung § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte § 88 Vermögensanfall § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts Untertitel 3 Juristische Personen des öffent- § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis lichen Rechts §§ 114 und 115 (weggefallen) § 89 Haftung für Organe; Insolvenz Titel 2 Abschnitt 2 Willenserklärung Sachen und Tiere § 116 Geheimer Vorbehalt § 90 Begriff der Sache § 117 Scheingeschäft 14 www.WALHALLA.de
Inhaltsübersicht BGB: Bürgerliches Gesetzbuch I.1 § 118 Mangel der Ernstlichkeit § 146 Erlöschen des Antrags § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums § 147 Annahmefrist § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher § 148 Bestimmung einer Annahmefrist I Übermittlung § 149 Verspätet zugegangene Annahme- § 121 Anfechtungsfrist erklärung § 122 Schadensersatzpflicht des Anfech- § 150 Verspätete und abändernde Annah- tenden me § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung § 151 Annahme ohne Erklärung gegen- oder Drohung über dem Antragenden § 124 Anfechtungsfrist § 152 Annahme bei notarieller Beurkun- § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels dung § 126 Schriftform § 153 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des § 126a Elektronische Form Antragenden § 126b Textform § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende § 127 Vereinbarte Form Beurkundung § 127a Gerichtlicher Vergleich § 155 Versteckter Einigungsmangel § 128 Notarielle Beurkundung § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung § 129 Öffentliche Beglaubigung § 157 Auslegung von Verträgen § 130 Wirksamwerden der Willenserklä- Titel 4 rung gegenüber Abwesenden Bedingung und Zeitbestim- § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht mung voll Geschäftsfähigen § 158 Aufschiebende und auflösende Be- § 132 Ersatz des Zugehens durch Zustel- dingung lung § 159 Rückbeziehung § 133 Auslegung einer Willenserklärung § 160 Haftung während der Schwebezeit § 134 Gesetzliches Verbot § 161 Unwirksamkeit von Verfügungen § 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot während der Schwebezeit § 136 Behördliches Veräußerungsverbot § 162 Verhinderung oder Herbeiführung § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungs- des Bedingungseintritts verbot § 163 Zeitbestimmung § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher Titel 5 Vertretung und Vollmacht § 139 Teilnichtigkeit § 164 Wirkung der Erklärung des Vertre- § 140 Umdeutung ters § 141 Bestätigung des nichtigen Rechts- § 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertre- geschäfts ter § 142 Wirkung der Anfechtung § 166 Willensmängel; Wissenszurech- § 143 Anfechtungserklärung nung § 144 Bestätigung des anfechtbaren § 167 Erteilung der Vollmacht Rechtsgeschäfts § 168 Erlöschen der Vollmacht Titel 3 § 169 Vollmacht des Beauftragten und Vertrag des geschäftsführenden Gesell- § 145 Bindung an den Antrag schafters www.WALHALLA.de 15
I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist § 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung § 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge I § 172 Vollmachtsurkunde § 199 Beginn der regelmäßigen Verjäh- § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und rungsfrist und Verjährungshöchst- fahrlässiger Unkenntnis fristen § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen Bevollmächtigten § 201 Beginn der Verjährungsfrist von § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde festgestellten Ansprüchen § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsur- § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen kunde über die Verjährung § 177 Vertragsschluss durch Vertreter Titel 2 ohne Vertretungsmacht Hemmung, Ablaufhemmung § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils und Neubeginn der Verjährung § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertre- § 203 Hemmung der Verjährung bei Ver- tungsmacht handlungen § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft § 204 Hemmung der Verjährung durch § 181 Insichgeschäft Rechtsverfolgung § 205 Hemmung der Verjährung bei Leis- Titel 6 tungsverweigerungsrecht Einwilligung und Genehmigung § 206 Hemmung der Verjährung bei hö- § 182 Zustimmung herer Gewalt § 183 Widerruflichkeit der Einwilligung § 207 Hemmung der Verjährung aus fa- § 184 Rückwirkung der Genehmigung miliären und ähnlichen Gründen § 185 Verfügung eines Nichtberechtigten § 208 Hemmung der Verjährung bei An- sprüchen wegen Verletzung der se- Abschnitt 4 xuellen Selbstbestimmung Fristen, Termine § 209 Wirkung der Hemmung § 186 Geltungsbereich § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll § 187 Fristbeginn Geschäftsfähigen § 188 Fristende § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen § 189 Berechnung einzelner Fristen § 212 Neubeginn der Verjährung § 190 Fristverlängerung § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und § 191 Berechnung von Zeiträumen erneuter Beginn der Verjährung bei § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats anderen Ansprüchen § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend Titel 3 Abschnitt 5 Rechtsfolgen der Verjährung Verjährung § 214 Wirkung der Verjährung Titel 1 § 215 Aufrechnung und Zurückbehal- Gegenstand und Dauer der Ver- tungsrecht nach Eintritt der Verjäh- jährung rung § 194 Gegenstand der Verjährung § 216 Wirkung der Verjährung bei gesi- § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist cherten Ansprüchen § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an ei- § 217 Verjährung von Nebenleistungen nem Grundstück § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts 16 www.WALHALLA.de
Inhaltsübersicht BGB: Bürgerliches Gesetzbuch I.1 §§ 219 bis 225 (weggefallen) § 251 Schadensersatz in Geld ohne Frist- setzung Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbst- § 252 Entgangener Gewinn I verteidigung, Selbsthilfe § 253 Immaterieller Schaden § 226 Schikaneverbot § 254 Mitverschulden § 227 Notwehr § 255 Abtretung der Ersatzansprüche § 228 Notstand § 256 Verzinsung von Aufwendungen § 229 Selbsthilfe § 257 Befreiungsanspruch § 230 Grenzen der Selbsthilfe § 258 Wegnahmerecht § 231 Irrtümliche Selbsthilfe § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht Abschnitt 7 § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Aus- Sicherheitsleistung kunft über Inbegriff von Gegen- ständen § 232 Arten § 261 Änderung der eidesstattlichen Ver- § 233 Wirkung der Hinterlegung sicherung; Kosten § 234 Geeignete Wertpapiere § 262 Wahlschuld; Wahlrecht § 235 Umtauschrecht § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wir- § 236 Buchforderungen kung § 237 Bewegliche Sachen § 264 Verzug des Wahlberechtigten § 238 Hypotheken, Grund- und Renten- § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld schulden § 266 Teilleistungen § 239 Bürge § 267 Leistung durch Dritte § 240 Ergänzungspflicht § 268 Ablösungsrecht des Dritten Buch 2 § 269 Leistungsort Recht der Schuldverhältnisse § 270 Zahlungsort Abschnitt 1 § 271 Leistungszeit Inhalt der Schuldverhältnisse § 272 Zwischenzinsen Titel 1 § 273 Zurückbehaltungsrecht Verpflichtung zur Leistung § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungs- § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis rechts § 241a Unbestellte Leistungen § 275 Ausschluss der Leistungspflicht § 242 Leistung nach Treu und Glauben § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners § 243 Gattungsschuld § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenhei- § 244 Fremdwährungsschuld ten § 245 Geldsortenschuld § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners § 246 Gesetzlicher Zinssatz für Dritte § 247 Basiszinssatz § 279 (weggefallen) § 248 Zinseszinsen § 280 Schadensersatz wegen Pflichtver- § 249 Art und Umfang des Schadenser- letzung satzes § 281 Schadensersatz statt der Leistung § 250 Schadensersatz in Geld nach Frist- wegen nicht oder nicht wie ge- setzung schuldet erbrachter Leistung www.WALHALLA.de 17
I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht § 282 Schadensersatz statt der Leistung § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbezie- wegen Verletzung einer Pflicht hung und Unwirksamkeit I nach § 241 Abs. 2 § 306a Umgehungsverbot § 283 Schadensersatz statt der Leistung § 307 Inhaltskontrolle bei Ausschluss der Leistungspflicht § 308 Klauselverbote mit Wertungsmög- § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen lichkeit § 285 Herausgabe des Ersatzes § 309 Klauselverbote ohne Wertungs- § 286 Verzug des Schuldners möglichkeit § 287 Verantwortlichkeit während des § 310 Anwendungsbereich Verzugs Abschnitt 3 § 288 Verzugszinsen Schuldverhältnisse aus Verträ- § 289 Zinseszinsverbot gen § 290 Verzinsung des Wertersatzes Titel 1 § 291 Prozesszinsen Begründung, Inhalt und Beendi- gung § 292 Haftung bei Herausgabepflicht Untertitel 1 Titel 2 Begründung Verzug des Gläubigers § 311 Rechtsgeschäftliche und § 293 Annahmeverzug rechtsgeschäftsähnliche § 294 Tatsächliches Angebot Schuldverhältnisse § 295 Wörtliches Angebot § 311a Leistungshindernis bei Vertrags- § 296 Entbehrlichkeit des Angebots schluss § 311b Verträge über Grundstücke, das § 297 Unvermögen des Schuldners Vermögen und den Nachlass § 298 Zug-um-Zug-Leistungen § 311c Erstreckung auf Zubehör § 299 Vorübergehende Annahmeverhin- derung Untertitel 2 § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs Besondere Vertriebsformen § 301 Wegfall der Verzinsung § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäf- ten § 302 Nutzungen § 312a Verhältnis zu anderen Vorschriften § 303 Recht zur Besitzaufgabe § 312b Fernabsatzverträge § 304 Ersatz von Mehraufwendungen § 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Abschnitt 2 Fernabsatzverträgen Gestaltung rechtsgeschäftli- § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei cher Schuldverhältnisse durch Fernabsatzverträgen Allgemeine Geschäftsbedingun- § 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen gen § 312f Zu Fernabsatzverträgen über § 305 Einbeziehung Allgemeiner Finanzdienstleistungen hinzugefüg- Geschäftsbedingungen in den Ver- te Verträge trag § 312g Pflichten im elektronischen § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen Geschäftsverkehr § 305b Vorrang der Individualabrede § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kün- § 305c Überraschende und mehrdeutige digung Klauseln § 312i Abweichende Vereinbarungen 18 www.WALHALLA.de
Inhaltsübersicht BGB: Bürgerliches Gesetzbuch I.1 Untertitel 3 § 333 Zurückweisung des Rechts durch Anpassung und Beendigung den Dritten von Verträgen § 334 Einwendungen des Schuldners ge- I § 313 Störung der Geschäftsgrundlage genüber dem Dritten § 314 Kündigung von Dauerschuldver- § 335 Forderungsrecht des Versprechens- hältnissen aus wichtigem Grund empfängers Untertitel 4 Titel 4 Einseitige Leistungsbestim- Draufgabe, Vertragsstrafe mungsrechte § 336 Auslegung der Draufgabe § 315 Bestimmung der Leistung durch § 337 Anrechnung oder Rückgabe der eine Partei Draufgabe § 316 Bestimmung der Gegenleistung § 338 Draufgabe bei zu vertretender Un- § 317 Bestimmung der Leistung durch ei- möglichkeit der Leistung nen Dritten § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe § 318 Anfechtung der Bestimmung § 340 Strafversprechen für Nichterfüllung § 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; § 341 Strafversprechen für nicht gehörige Ersetzung Erfüllung § 342 Andere als Geldstrafe Titel 2 Gegenseitiger Vertrag § 343 Herabsetzung der Strafe § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags § 344 Unwirksames Strafversprechen § 321 Unsicherheitseinrede § 345 Beweislast § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um- Titel 5 Zug Rücktritt; Widerrufs- und Rück- § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht gaberecht bei Verbraucherver- vertragsgemäß erbrachter Leistung trägen § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Untertitel 1 Pflicht nach § 241 Abs. 2 Rücktritt § 325 Schadensersatz und Rücktritt § 346 Wirkungen des Rücktritts § 326 Befreiung von der Gegenleistung § 347 Nutzungen und Verwendungen und Rücktritt beim Ausschluss der nach Rücktritt Leistungspflicht § 348 Erfüllung Zug-um-Zug § 327 (weggefallen) § 349 Erklärung des Rücktritts § 350 Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Titel 3 Fristsetzung Versprechen der Leistung an einen Dritten § 351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts § 328 Vertrag zugunsten Dritter § 352 Aufrechnung nach Nichterfüllung § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungs- § 353 Rücktritt gegen Reugeld übernahme § 354 Verwirkungsklausel § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenver- Untertitel 2 trag Widerrufs- und Rückgaberecht § 331 Leistung nach Todesfall bei Verbraucherverträgen § 332 Änderung durch Verfügung von To- § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherver- des wegen bei Vorbehalt trägen www.WALHALLA.de 19
I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherver- § 380 Nachweis der Empfangsberechti- trägen gung I § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der § 381 Kosten der Hinterlegung Rückgabe § 382 Erlöschen des Gläubigerrechts § 358 Verbundene Verträge § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähi- § 359 Einwendungen bei verbundenen ger Sachen Verträgen § 384 Androhung der Versteigerung § 359a Anwendungsbereich § 385 Freihändiger Verkauf § 360 Widerrufs- und Rückgabebelehrung § 386 Kosten der Versteigerung § 361 (weggefallen) Titel 3 Abschnitt 4 Aufrechnung Erlöschen der Schuld- § 387 Voraussetzungen verhältnisse § 388 Erklärung der Aufrechnung Titel 1 § 389 Wirkung der Aufrechnung Erfüllung § 390 Keine Aufrechnung mit einredebe- § 362 Erlöschen durch Leistung hafteter Forderung § 363 Beweislast bei Annahme als Erfül- § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit lung der Leistungsorte § 364 Annahme an Erfüllungs statt § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahm- § 365 Gewährleistung bei Hingabe an Er- te Forderung füllungs statt § 393 Keine Aufrechnung gegen Forde- § 366 Anrechnung der Leistung auf meh- rung aus unerlaubter Handlung rere Forderungen § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfänd- § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten bare Forderung § 368 Quittung § 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaf- § 369 Kosten der Quittung ten § 370 Leistung an den Überbringer der § 396 Mehrheit von Forderungen Quittung § 371 Rückgabe des Schuldscheins Titel 4 Erlass Titel 2 § 397 Erlassvertrag, negatives Schuldan- Hinterlegung erkenntnis § 372 Voraussetzungen Abschnitt 5 § 373 Zug-um-Zug-Leistung Übertragung einer Forderung § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht § 398 Abtretung § 375 Rückwirkung bei Postübersendung § 399 Ausschluss der Abtretung bei In- § 376 Rücknahmerecht haltsänderung oder Vereinbarung § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahme- § 400 Ausschluss bei unpfändbaren For- rechts derungen § 378 Wirkung der Hinterlegung bei aus- § 401 Übergang der Neben- und Vorzugs- geschlossener Rücknahme rechte § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslie- ausgeschlossener Rücknahme ferung 20 www.WALHALLA.de
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; Ausgabe 2013 Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
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