Landeskriminalamt Lagebild Korruptionskriminalität im Land Brandenburg Jahr 2020 - MIK Brandenburg
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Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt IMPRESSUM Polizeipräsidium Landeskriminalamt Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption (LKA 138) Tramper Chaussee 1 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Herr Käppel Tel. 03334-388-0 E-Mail: Korruption01-internet@polizei.brandenburg.de Fax: 03334-388-2329 © 2021 Landeskriminalamt 2
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt Trend 2019 2020 Veränderung Anzahl der Korruption sverfahren 107 75 -- 32 Verfahren Anzahl der Korruptionsstraftaten 475 341 - 134 Fälle Davon - § 331 StGB Vorteilsannahme 48 78 + 30 Fälle - § 332 StGB Bestechlichkeit 96 73 - 23 Fälle - § 333 StGB Vorteilsgewährung 50 80 + 30 Fälle - § 334 StGB Bestechung 102 76 -- 26 Fälle - § 335 StGB Besonders schwere 1 0 - 1 Fall Fälle der Bestechlichkeit u nd Bestechung - § 108e StGB Bestechlichkeit und 61 10 + 4 Fälle Bestechung von Mandatsträgern - § 108b StGB Wählerbestechung 0 0 0 Fälle - § 299 StGB Bestechlichkeit und 6 18 + 12 Fälle Bestechung im geschäftlichen Verkehr - §§ 299a, 299b StGB 166 2 6 - 160 Fälle Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen - § 300 StGB Besonders schwere 0 0 0 Fälle Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie im Gesundheitswesen - § 265d StGB Manipulation von 0 0 0 Fälle berufssportlichen Wettbewerben 1 Die 6 Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern betreffen die alte Fassung des § 108e StGB „Abgeordnetenbestechung“ und damit die Beeinflussung des Abstimmverhaltens kommunaler Mandatsträger. Die tatbereiten Geber gewährten bzw. versprachen diesem Personenkreis zur Förderung ihrer privaten, geschäftlichen oder dienstlichen Interessen Vorteile. 2 Die 166 Straftaten sind 4 Umfangsverfahren zuzuordnen. Im Jahr 2020 wurden keine vergleichbaren Umfangsverfahren geführt. 3
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 2019 2020 Veränderung Tatverdächtige (TV) 349 257 - 92 TV bei Korruptionsstraftaten Typische Begleitdelikte (Fälle) 232 173 - 59 Fälle Typische Begleitdelikte ( TV) 169 156 - 13 TV Davon - § 298 StGB Wettbewerbs - 27 3 - 24 Fälle beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Fälle) - § 298 StGB Wettbewerbs - 35 7 - 28 TV beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (TV) 4
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ........................................................................................................... 6 2. Lage ................................................................................................................................ 7 2.1 Fallaufkommen ............................................................................................................................... 7 2.2 Zielbereiche der Korruption ............................................................................................................ 8 2.3 Angaben zu den Tatverdächtigen ................................................................................................... 8 2.3.1 Tatbereite Nehmer .......................................................................................................................... 9 2.3.2 Geber.............................................................................................................................................. 9 2.3.3 Geber-Nehmer-Beziehung............................................................................................................ 10 2.3.4 Dauer der korruptiven Verbindung ................................................................................................ 10 2.4 Gewährte und erlangte Vorteile sowie verursachter Schaden ...................................................... 10 2.5 Verfahrensursprung und -bearbeitung .......................................................................................... 11 3. Gesamtbewertung und Ausblick ................................................................................ 11 4. Handlungserfordernisse ............................................................................................. 13 5. Anlagen ........................................................................................................................ 14 5.1 Phänomenbereiche der Korruption im Jahresvergleich 2019 und 2020 ....................................... 14 5.2 Entwicklung der Korruptionsverfahren und -straftaten 2016 bis 2020........................................... 16 5.3 Korruptionsverfahren unterteilt nach situativer und struktureller Korruption 2016 bis 2020 ...... 1616 5.4 Entwicklung der Korruptionstatbestände 2019 und 2020............................................................ 177 5.5 Zielbereiche der Korruption 2016 bis 2020 ............................................................................... 1818 5.6 Dauer korruptiver Verbindungen 2016 bis 2020 ........................................................................... 18 5.7 Ursprung der Ermittlungsverfahren in den Jahren 2016 bis 2020 ............................................. 1919 5.8 Gesamtanzahl der tatbereiten Nehmer und Geber in den Jahren 2016 bis 2020 ......................... 19 5.9 Tätigkeitsbereich der korrumpierten tatverdächtigen Nehmer 2020 ........................................... 200 5.10 Branchen korrumpierender tatverdächtiger Geber 2020............................................................... 20 5.11 Erlangte Vorteile tatbereiter Nehmer im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 ............................. 211 5.12 Erlangte Vorteile tatbereiter Geber im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 .................................. 21 5
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 1. Vorbemerkungen Das Lagebild „Korruptionskriminalität im Land Brandenburg 2020“ richtet sich an die politische und polizeili- che Führungs- und Entscheidungsebene. Es soll vornehmlich dazu beitragen, das Gefahren- und Scha- denspotenzial von Korruption3 und deren Bedeutung für die Kriminalitätslage einzuschätzen sowie notwen- digen Handlungsbedarf zu erkennen. Zudem dient das Lagebild sonstigen Bedarfsträgern sowie der Aus- und Fortbildung zur Information und Sensibilisierung. Das Lagebild bildet Korruptionsstraftaten der Vorteilsannahme (§ 331 StGB), der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), der Bestechung (§ 334 StGB), deren besonders schweren Fälle (§ 335 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), der Wählerbe- stechung (§ 108b StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) so- wie im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) einschließlich deren besonders schweren Fälle (§ 300 StGB), Fälle nach § 335a StGB Ausländische und Internationale Bedienstete sowie des Sportwettbetruges und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe einschließlich deren besonders schweren Falles ge- mäß §§ 265d und 265e StGB ab. Neben den Korruptionsstraftaten beinhaltet das Lagebild Aussagen zu typischen Begleitdelikten von Kor- ruption, wie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie Verstöße gegen strafrechtliche Ne- bengesetze (u. a. das Aufenthaltsgesetz). 3 Für den Begriff der Korruption gibt es keine rechtsverbindliche Definition. Die kriminologische Forschung bezeichnet „Korruption“ als Miss- brauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats mit dem Ziel, einen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen. In der Phänomenologie wird zwischen struktureller und situativer Korruption unterschieden. Bei „struktureller Korruption“ handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wird. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die gegen eine Spon- tanität der Handlung sprechen. Als „situative Korruption“ werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt, d. h. die Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare Reaktion auf eine (drohende) dienstliche Handlung und unterliegt keiner gezielten Planung oder Vorbereitung. Es bleibt bei einer abgeschlossenen Tathandlung. 6
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 2. Lage 2.1 Fallaufkommen Im Jahr 2020 sind bei der Polizei des Landes Brandenburg 75 (107)4 Korruptionsverfahren neu zur Bear- beitung eingegangen. 63 (90) Verfahren sind der sogenannten strukturellen (längerfristig angelegten), 12 (17) dem der situativen (spontaner Willensentschluss) Korruption zuzuordnen. Im Rahmen der vorbezeichneten Korruptionsverfahren sind 341 (475) Korruptionsstraftaten festgestellt worden, davon: - 78 (48) der Vorteilsannahme - 80 (50) der Vorteilsgewährung - 73 (96) der Bestechlichkeit - 76 (102) der Bestechung - 18 (6) der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - 3 (83) der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen - 3 (83) der Bestechung im Gesundheitswesen - 10 (6) der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - 0 (1) besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung Von den Korruptionsstraftaten sind 324 bzw. 95,0 % (453 bzw. 95,4 %) der strukturellen und 17 bzw. 5,0 % (22 bzw. 4,6 %) der situativen Korruption zuzuordnen. Korruptionsstraftaten werden häufig nicht isoliert begangen, sondern sollen oftmals andere Straftaten er- möglichen bzw. begangene Straftaten verdecken. In Verbindung mit ihnen sind insofern weitere 173 (232) typische Begleitdelikte von Korruption erfasst worden. Bei diesen handelte es sich um Fälle wettbewerbs- beschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer be- sonderen Geheimhaltungspflicht, der Strafvereitelung im Amt, der Untreue, des Betruges und des Subven- tionsbetruges. 4 Vorjahreszahl in Klammern 7
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 2.2 Zielbereiche der Korruption Hauptzielbereich der Korruption bleibt geberseitig mit 125 (143) Straftaten5 die allgemeine öffentliche Ver- waltung. Dabei sind insbesondere die Vergabe öffentlicher Aufträge bei 48 (42) und das Erlangen behördli- cher Genehmigungen bei 75 (73) Straftaten Ziel der korruptiven Handlung. 2 (28) Straftaten betreffen das sonstige Verwaltungshandeln. Beamte der Polizei des Landes Brandenburg sind bei 21 (9) Straftaten Adressat der Korruption. Davon sind 17 (3) dem Phänomenbereich der strukturellen und 4 (6) dem der situativen Korruption zuzuordnen. Justizbehörden bzw. der Justizvollzug sind bei 10 (1) Straftaten Zielbereich der korruptiven Handlung. Bei 3 (83) Straftaten6 ist das Gesundheitswesen Zielbereich der korruptiven Handlung. Diese betreffen die Erlangung von heilberuflichen Zuführungsentscheidungen bzw. die Verordnung von Arznei-, Heil-, Hilfsmit- teln sowie von Medizinprodukten im Zusammenhang mit der unlauteren Ausübung eines Heilberufs zum eigenen Vorteil. In allen Fällen handelt es sich um länger anhaltende korruptive Beziehungen. Die Wirtschaft ist bei 18 (6) Straftaten Zielbereich der korruptiven Handlung. Schwerpunkt bildet hier die Erlangung von Aufträgen und Wettbewerbsvorteilen. Bei 10 (6) Straftaten ist die Politik Adressat der Korruption. Zur Beeinflussung des Abstimmverhaltens und damit zur Förderung ihrer persönlichen, geschäftlichen bzw. dienstlichen Interessen haben sich kommunale Mandatsträgern (Gemeindevertreter und Stadtverordnete) von tatbereiten Gebern Zuwendungen zukom- men bzw. versprechen lassen. 2.3 Angaben zu den Tatverdächtigen Die Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 116 (203) tatbereite Nehmer und 141 (146) Geber. Gegen weitere 156 (169) Tatverdächtige wird im Rahmen der typischen Begleitdelikte von Korruption einschließlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen ermittelt. 5 125 (143) von insgesamt 189 (248) Geberstraftaten. Damit umfasst die allgemeine öffentliche Verwaltung einen Anteil von 66,1 % (57,7 %) des geberseitigen Straftatenaufkommens. 6 Die Fallzahlen beziehen sich auf 3 (4) Ermittlungsverfahren. 8
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 2.3.1 Tatbereite Nehmer Von den 116 (203) tatbereiten Nehmern sind: - 45 (71) Bedienstete der kommunalen Verwaltung - 15 (7) Bedienstete der Landesverwaltung - 13 (5) Beamte der Polizei des Landes Brandenburg - 3 (2) Bedienstete von Justizvollzugsanstalten - 6 (0) Justizbedienstete / ehrenamtliche Richter - 34 (118) in der Finanzverwaltung, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, im Sport, in kom- munalen Wohnungsgesellschaften, bei Trink- und Abwasserzweckverbänden, als Wahlbeamte (Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneter), bei technischen Überwa- chungs- oder in privaten Firmen bzw. Firmen mit Landesbeteiligung tätig Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind 89 (108) Nehmer. 113 (203) tatbereite Nehmer sind deutsche und 2 (0) polnische Staatsangehörige. In einem Fall bleibt die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 28 (41) tatbereite Nehmer üben eine Führungs- und Leitungsfunktion, weitere 27 (32) eine verantwortliche Tätigkeit als hauptamtlicher Bürgermeister, Amtsdirektor oder Landrat bzw. in einem Fall als ehrenamtlicher Richter aus. Als Sachbearbeiter sind 42 (34) tätig. Bei 17 (96) tatbereiten Nehmern handelt es sich um Mandatsträger (Stadtverordnete und Gemeindevertreter) und Geschäftsführer bzw. Firmeninhaber. In 2 Fällen bleibt deren Funktion ungeklärt. Von den 116 (203) tatbereiten Nehmern sind 109 (197) seit mindestens 3 Jahren in ihrem jeweiligen Aufga- bengebiet tätig. 2.3.2 Geber Bei den 141 (146) Gebern handelt es sich um 130 (136) deutsche, 2 (0) bulgarische Staatsangehörige, einen (0) serbischen und einen (0) indischen Staatsangehörigen. In 7 (3) Fällen bleibt die Staatsangehörig- keit der Geber ungeklärt. 68 (106) Geber sind in leitender Funktion und 4 (5) als Angestellte tätig. Bei den verbleibenden 69 (35) Gebern handelt es sich um Wahlbeamte/ Mandatsträger und Privatpersonen. Die Geber sind verschiedenen Branchen des Geschäftslebens, insbesondere der Bauwirtschaft, dem Dienstleistungsgewerbe, der Finanz-, der Automobil-, Transport-, Logistik- und Technologiebranche, der Landwirtschaft sowie dem Handwerk zuzuordnen (vgl. Übersicht 5.10). 9
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 2.3.3 Geber-Nehmer-Beziehung Die Kontakte der 141 (146) ermittelten Geber zu den 116 (203) tatbereiten Nehmern resultieren aus dienst- lichen bzw. geschäftlichen Beziehungen. 2.3.4 Dauer der korruptiven Verbindung Die korruptiven Verbindungen dauern - bis zu 11 Monate 10 (27) 7,1 % - 1 bis 2 Jahre 3 (10) 2,1 % - 3 bis 5 Jahre 53 (11) 37,6 % - über 5 Jahre 73 (98) 51,8 % In zwei (0) Fällen bleibt deren Dauer ungeklärt. 2.4 Gewährte und erlangte Vorteile sowie verursachter Schaden Die Vorteile für die Geber sind in finanzieller Hinsicht zumeist nur schätzbar. Ihr monetärer Wert beträgt danach im Jahr 2020 ca. 5,1 EUR (ca. 8,1) Millionen EUR und ist auf folgende Vorteile zurückzuführen: - Erlangung von Aufträgen und sonstigen Wettbewerbsvorteilen - Erlangung von behördlichen Genehmigungen - Verhinderung/Beeinflussung der Strafverfolgung bzw. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - Erlangung polizei- und verwaltungsinterner Informationen Den tatbereiten Nehmern sind u. a. nachfolgende Zuwendungen gewährt worden: - Sachzuwendungen im Wert von 30 EUR bis ca. 2.000 EUR - Bargeld in Höhe von 10 EUR bis 500.000 EUR - Erlangung von Vorteilen zugunsten dritter Personen in Höhe von 100 EUR bis 100.000 EUR - Ausübung einer Nebentätigkeit (10.000 EUR) - Sexuelle Dienstleistungen Ihr monetärer Wert beträgt ca. 1,2 EUR (ca. 1,8) Millionen EUR. Durch Maßnahmen der Vermögensabschöpfung sind den tatbereiten Nehmern und Gebern Vermögenswer- te in Höhe von 398.051 (423.209) EUR entzogen worden, bei Vorliegen dinglicher Arreste (Anspruchswert) in Höhe von insgesamt 1.452.802 EUR (1.818.993 EUR). 10
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt Durch Korruption entstehen jährlich hohe Schäden, welche anhand der Angaben der Anzeigenerstatter bzw. im Ergebnis der Ermittlungen nur geschätzt werden können. Die im Lagebild angegebene Schadens- summe dient deshalb lediglich als Anhaltspunkt für das tatsächliche Ausmaß der durch Korruption verur- sachten Schäden. Dieser beträgt im Jahr 2020 ca. 1,3 (ca. 2,2) Millionen EUR. 2.5 Verfahrensursprung und -bearbeitung Grundlage für die Einleitung der 75 (107) Ermittlungsverfahren bilden 14 (24) Strafanzeigen von Amts we- gen sowie 61 (83) externe Strafanzeigen. Letztgenannte sind in 27 (41) Fällen durch betroffene Behörden bzw. die Finanzverwaltung und in 34 (42) Fällen aus dem persönlichen Umfeld des Gebers bzw. des Neh- mers erstattet worden. Über die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg sind 8 (4), überwiegend anonyme, Korruptionshinweise eingegangen. Die polizeiliche Verfahrensbearbeitung erfolgt in unterschiedlichen Organisationseinheiten. 51 (91) Korrup- tionsverfahren bearbeitet das LKA 138 GEG Korruption, 11 (5) das Kommissariat Amtsdelikte und ein (0) Verfahren das LKA 210 Organisierte Kriminalität. In den verbleibenden 12 (11) Verfahren der situativen Korruption erfolgt die Sachbearbeitung durch die Kriminalkommissariate in den örtlichen Polizeiinspektionen bzw. die Kriminalpolizei in den Polizeidirektionen. Auf Seiten der Justiz werden alle Verfahren der situativen und der strukturellen Korruption sowie ihrer typi- schen Begleitdelikte zentral bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität im Land Brandenburg, geführt. 3. Gesamtbewertung und Ausblick Die Anzahl der Korruptionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr um 32 Verfahren bzw. 30,0 %, das dies- bezügliche Straftatenaufkommen um 134 Fälle bzw. 28,2 % gesunken. Ursächlich ist das rückläufige An- zeigenaufkommen, mutmaßlich bedingt durch die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemiela- ge geänderten Arbeitssituationen bei Dritten und die Konzentration auf deren Bewältigung. Den Schwerpunkt bilden weiterhin Fälle der strukturellen Korruption und die damit im Zusammenhang ste- henden dienstpflichtwidrigen Handlungen der tatbereiten Nehmer (vorwiegend Amtsträger). Die Ermittlungen richten sich gegen 257 (349) Tatverdächtige, deren Anzahl ist damit um 26,4 % gesunken. Etwa 30,5 % der Geber sind der Bauwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen. Demgegen- über sind 38,8 % der tatbereiten Nehmer bei Bau- und sonstigen Kommunalbehörden tätig. Deutlich zugenommen als Zielbereich korruptiver Handlungen haben Polizei- und Justizbereiche. Für das Einschleusen von Gegenständen in eine Justizvollzugsanstalt, den Verrat von Dienstgeheimnissen, die 11
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt Beeinflussung der Strafverfolgung und die Preisgabe interner Informationen werden verstärkt Dienstpflich- ten verletzt und Zuwendungen angenommen bzw. sogar (strafverschärfend) gefordert. Dies könnte für eine fehlende bzw. nachlassende Sensibilität, fehlendes Unrechtsbewusstsein und unzureichende Kontrollme- chanismen sprechen. 61,2 % der tatbereiten Nehmer haben eine Führungsfunktion inne oder sind Mandatsträger. Die festgestellten korruptiven Verbindungen bestehen in Brandenburg seit Jahren überproportional lang, in 51,8 % der Fälle über 5 Jahre. Dies ist als Indiz für unzureichende Frühwarn- und Kontrollmechanismen zu werten und erschwert die Ermittlungsführung. In der Gesamtschau ist pandemiebedingt ein rückläufiges Anzeigenaufkommen im Land Brandenburg fest- zustellen. Von einer nachhaltigen Entspannung dürfte nicht auszugehen sein, vielmehr ist für das Jahr 2021 wieder von einer steigenden Korruptionsbelastung auszugehen. 12
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 4. Handlungserfordernisse Der Auswertung der gesicherten Beweismittel, insbesondere der elektronischen Daten, kommt eine für die Bewältigung der Ermittlungsverfahren erfolgskritische Bedeutung zu. Dem kann durch nachfolgende Maß- nahmen entgegengewirkt werden: - Früherkennung und frühzeitige Korruptionsbeendigung durch angemessene Maßnahmen der Aufsicht und Kontrolle (Vorgesetzte, Aufsichtspflichtige) und Prävention - Nutzung effizienter Auswerteinfrastrukturen. Die Korruptionsbekämpfung und -prävention sollte in der Gesamtheit evaluiert und ggf. neu ausgerichtet werden. 13
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5. Anlagen 5.1 Phänomenbereiche der Korruption im Jahresvergleich 2019 und 2020 Veränderungen 2019 2020 Veränderungen Korruptionsverfahren 107 75 - 30,0 % Korruptionsstraftaten 475 341 - 28,2 % Tatverdächtige 349 257 - 26,4 % davon: Strukturelle Korruption (Straftaten) § 331 StGB Vorteilsannahme 46 76 + 65,2 % § 332 StGB Bestechlichkeit 95 70 - 26,3 % § 333 StGB Vorteilsgewährung 39 76 + 94,9 % § 334 StGB Bestechung 94 68 - 27,7 % § 335 StGB Besonders schwere Fälle 1 0 - 100,0 % der Bestechlichkeit und Bestechung § 335a StGB Ausländische und Internationale 0 0 +/- 0,0 % Bedienstete7 § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung 6 10 + 66,7 % von Mandatsträgern § 108b Wählerbestechung 0 0 +/- 0,0 % § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im 6 18 + 200,0 % geschäftlichen Verkehr §§ 299a und 299b StGB Bestechlichkeit und 166 6 - 96,4 % Bestechung im Gesundheitswesen § 300 StGB Besonders schwere Fälle der 0 0 +/- 0,0 % Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen § 265d Manipulation von berufssportlichen 0 0 +/- 0,0 % Wettbewerben 7 DieVorschrift wurde durch das Korruptionsgesetz vom 20.11.2015 neu in das Strafgesetzbuch eingefügt. Sie ersetzt bzw. ergänzt die zu gleich gestrichenen Vorschriften des Europäischen und Internationalen Bestechungsgesetzes (EUBestG, IntBestG). 14
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt Situative Korruption (Straftaten) § 331 StGB Vorteilsannahme 2 2 +/- 0 Fälle § 332 StGB Bestechlichkeit 1 3 + 2 Fälle § 333 StGB Vorteilsgewährung 11 4 - 7 Fälle § 334 StGB Bestechung 8 8 +/- 0 Fälle Tatverdächtige bei Korruptionsdelikten Geber strukturelle Korruption 123 128 + 4,1 % Nehmer strukturelle Korruption 201 112 - 44,3 % Geber situative Korruption 23 13 - 43,5 % Nehmer situative Korruption 2 4 + 100,0 % Weitere Kennzahlen Typische Begleitdelikte von Korruption 232 173 - 25,4 % Tatverdächtige bei Begleitdelikten 169 156 - 7,7 % 15
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.2 Entwicklung der Korruptionsverfahren und -straftaten 2016 bis 2020 500 475 450 400 372 335 341 350 305 300 250 200 150 104 100 95 107 100 75 50 0 2016 2017 2018 2019 2020 Korruptionsverfahren Korruptionsstraftaten 5.3 Korruptionsverfahren unterteilt nach situativer und struktureller Korruption 2016 bis 2020 150 104 107 100 100 95 89 90 85 76 75 63 50 15 15 19 17 12 0 2016 2017 2018 2019 2020 Korruptionsverfahren gesamt davon strukturelle Korruption davon situative Korruption 16
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.4 Entwicklung der Korruptionstatbestände 2019 und 2020 200 2019 2020 166 150 102 100 96 80 78 76 73 50 48 50 18 10 6 6 6 1 0 0 0 0 it ung e ll es t rt ung hke m . Fa erb tec hg sen Spo tec h hlic wä hr nah hw hl es s we n Bes s tec sge il san . sc /W ä hl . / B he i t ula t i o B e orteil V orte l . bes t r äg . st ec es und a nip V h t s e M nsc nda ll B mG e h r ei . Ma w . Fa c h g. i k v h e Ver hg . . sc est g es. es tec . Bes l . u. B B ech . im hl./ est te chg es tec B Bes .B . u. lich s tech B e 17
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.5 Zielbereiche der Korruption 2016 bis 2020 160 143 140 124114 125 120 103 100 83 80 60 53 44 40 31 32 21 18 14 15 19 19 12 9 10 7 6 10 20 6 9 5 1 1 0 0 0 0 6 2 6 3 0 ng en ei aft A ll k Zo liti V liz ltu es ch z/J Po Po wa w irts sti its er W Ju he eV nd ich su ntl Ge ffe in eö me lge Al 2016 2017 2018 2019 2020 5.6 Dauer korruptiver Verbindungen 2016 bis 2020 180 167 160 142 140 126 120 113 109 100 80 60 40 21 23 18 17 20 13 9 10 10 10 4 6 2 4 3 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 bis zu einem Monat zwei bis 11 Monate ein bis zwei Jahre ab drei Jahren 18
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.7 Ursprung der Ermittlungsverfahren in den Jahren 2016 bis 2020 70 61 60 54 50 44 41 42 40 35 34 32 30 26 27 24 19 20 20 17 14 11 11 8 10 3 4 0 Anzeigen von Amts wegen Anzeigen aus Behörden sonstige externe Anzeigen davon Anzeigen über polizeiliche Internetwachen 2016 2017 2018 2019 2020 5.8 Gesamtanzahl der tatbereiten Nehmer und Geber in den Jahren 2016 bis 2020 250 212 203 200 182 175 168 159 144 146 141 150 116 100 50 0 2016 2017 2018 2019 2020 Nehmer Geber 19
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.9 Tätigkeitsbereich der korrumpierten tatverdächtigen Nehmer 2020 Stadtverordnete Baubehörde und 8% Gemeindevertret Polizei Private Firmen er 12% 6% 13% Gesundheitswes en 7% Landesverwaltu ng 13% Kommunalbehör Sonstige de 3% techn. 30% Überwachung 1% Jus… 5.10 Branchen korrumpierender tatverdächtiger Geber 2020 Banken Bauwirtschaft 3% 11% Kommunalbehörde/ Politik Dienstleistung 6% Sonstige 20% 25% Landwirtschaft 4% Privatpersonen 31% 20
Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt 5.11 Erlangte Vorteile tatbereiter Nehmer im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 11 Sonstiges 29 0 Arbeits-/ Dienstleistungen 2 2019 2020 0 Reisen 0 Drittvorteil 21 29 37 Bargeld 18 Sachzuwendungen 47 125 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl der Fälle 5.12 Erlangte Vorteile tatbereiter Geber im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 9 Sonstige 1 14 2019 2020 Beeinflussung Strafverfolgung 12 4 Erlangung int. Informationen 9 Erlangung behördlicher 59 Genehmigungen 51 9 Hafterleichterung 1 46 Auftragserlangung 70 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Anzahl der Fälle 21
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