Landeskriminalamt Lagebild Korruptionskriminalität im Land Brandenburg Jahr 2020 - MIK Brandenburg
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Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
IMPRESSUM
Polizeipräsidium
Landeskriminalamt
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption (LKA 138)
Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Ansprechpartner: Herr Käppel
Tel. 03334-388-0
E-Mail: Korruption01-internet@polizei.brandenburg.de
Fax: 03334-388-2329
© 2021 Landeskriminalamt
2Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
Trend
2019 2020 Veränderung
Anzahl der Korruption sverfahren 107 75 -- 32 Verfahren
Anzahl der Korruptionsstraftaten 475 341 - 134 Fälle
Davon
- § 331 StGB Vorteilsannahme 48 78 + 30 Fälle
- § 332 StGB Bestechlichkeit 96 73 - 23 Fälle
- § 333 StGB Vorteilsgewährung 50 80 + 30 Fälle
- § 334 StGB Bestechung 102 76 -- 26 Fälle
- § 335 StGB Besonders schwere 1 0 - 1 Fall
Fälle der Bestechlichkeit u nd
Bestechung
- § 108e StGB Bestechlichkeit und 61 10 + 4 Fälle
Bestechung von Mandatsträgern
- § 108b StGB Wählerbestechung 0 0 0 Fälle
- § 299 StGB Bestechlichkeit und 6 18 + 12 Fälle
Bestechung im geschäftlichen
Verkehr
- §§ 299a, 299b StGB 166 2 6 - 160 Fälle
Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen
- § 300 StGB Besonders schwere 0 0 0 Fälle
Fälle der Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen
Verkehr sowie im Gesundheitswesen
- § 265d StGB Manipulation von 0 0 0 Fälle
berufssportlichen Wettbewerben
1 Die 6 Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern betreffen die alte Fassung des § 108e StGB „Abgeordnetenbestechung“
und damit die Beeinflussung des Abstimmverhaltens kommunaler Mandatsträger. Die tatbereiten Geber gewährten bzw. versprachen diesem
Personenkreis zur Förderung ihrer privaten, geschäftlichen oder dienstlichen Interessen Vorteile.
2 Die 166 Straftaten sind 4 Umfangsverfahren zuzuordnen. Im Jahr 2020 wurden keine vergleichbaren Umfangsverfahren geführt.
3Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
2019 2020 Veränderung
Tatverdächtige (TV) 349 257 - 92 TV
bei Korruptionsstraftaten
Typische Begleitdelikte (Fälle) 232 173 - 59 Fälle
Typische Begleitdelikte ( TV) 169 156 - 13 TV
Davon
- § 298 StGB Wettbewerbs - 27 3 - 24 Fälle
beschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (Fälle)
- § 298 StGB Wettbewerbs - 35 7 - 28 TV
beschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (TV)
4Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen ........................................................................................................... 6
2. Lage ................................................................................................................................ 7
2.1 Fallaufkommen ............................................................................................................................... 7
2.2 Zielbereiche der Korruption ............................................................................................................ 8
2.3 Angaben zu den Tatverdächtigen ................................................................................................... 8
2.3.1 Tatbereite Nehmer .......................................................................................................................... 9
2.3.2 Geber.............................................................................................................................................. 9
2.3.3 Geber-Nehmer-Beziehung............................................................................................................ 10
2.3.4 Dauer der korruptiven Verbindung ................................................................................................ 10
2.4 Gewährte und erlangte Vorteile sowie verursachter Schaden ...................................................... 10
2.5 Verfahrensursprung und -bearbeitung .......................................................................................... 11
3. Gesamtbewertung und Ausblick ................................................................................ 11
4. Handlungserfordernisse ............................................................................................. 13
5. Anlagen ........................................................................................................................ 14
5.1 Phänomenbereiche der Korruption im Jahresvergleich 2019 und 2020 ....................................... 14
5.2 Entwicklung der Korruptionsverfahren und -straftaten 2016 bis 2020........................................... 16
5.3 Korruptionsverfahren unterteilt nach situativer und struktureller Korruption 2016 bis 2020 ...... 1616
5.4 Entwicklung der Korruptionstatbestände 2019 und 2020............................................................ 177
5.5 Zielbereiche der Korruption 2016 bis 2020 ............................................................................... 1818
5.6 Dauer korruptiver Verbindungen 2016 bis 2020 ........................................................................... 18
5.7 Ursprung der Ermittlungsverfahren in den Jahren 2016 bis 2020 ............................................. 1919
5.8 Gesamtanzahl der tatbereiten Nehmer und Geber in den Jahren 2016 bis 2020 ......................... 19
5.9 Tätigkeitsbereich der korrumpierten tatverdächtigen Nehmer 2020 ........................................... 200
5.10 Branchen korrumpierender tatverdächtiger Geber 2020............................................................... 20
5.11 Erlangte Vorteile tatbereiter Nehmer im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 ............................. 211
5.12 Erlangte Vorteile tatbereiter Geber im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 .................................. 21
5Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
1. Vorbemerkungen
Das Lagebild „Korruptionskriminalität im Land Brandenburg 2020“ richtet sich an die politische und polizeili-
che Führungs- und Entscheidungsebene. Es soll vornehmlich dazu beitragen, das Gefahren- und Scha-
denspotenzial von Korruption3 und deren Bedeutung für die Kriminalitätslage einzuschätzen sowie notwen-
digen Handlungsbedarf zu erkennen.
Zudem dient das Lagebild sonstigen Bedarfsträgern sowie der Aus- und Fortbildung zur Information und
Sensibilisierung.
Das Lagebild bildet Korruptionsstraftaten der Vorteilsannahme (§ 331 StGB), der Bestechlichkeit (§ 332
StGB), der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), der Bestechung (§ 334 StGB), deren besonders schweren
Fälle (§ 335 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), der Wählerbe-
stechung (§ 108b StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) so-
wie im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) einschließlich deren besonders schweren Fälle (§ 300
StGB), Fälle nach § 335a StGB Ausländische und Internationale Bedienstete sowie des Sportwettbetruges
und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe einschließlich deren besonders schweren Falles ge-
mäß §§ 265d und 265e StGB ab.
Neben den Korruptionsstraftaten beinhaltet das Lagebild Aussagen zu typischen Begleitdelikten von Kor-
ruption, wie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), die Verletzung
des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB), Strafvereitelung im
Amt (§ 258a StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie Verstöße gegen strafrechtliche Ne-
bengesetze (u. a. das Aufenthaltsgesetz).
3 Für den Begriff der Korruption gibt es keine rechtsverbindliche Definition. Die kriminologische Forschung bezeichnet „Korruption“ als Miss-
brauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats mit dem Ziel, einen Vorteil für sich oder einen
Dritten zu erlangen. In der Phänomenologie wird zwischen struktureller und situativer Korruption unterschieden. Bei „struktureller Korruption“
handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im
Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wird. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die gegen eine Spon-
tanität der Handlung sprechen. Als „situative Korruption“ werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss
zugrunde liegt, d. h. die Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare Reaktion auf eine (drohende) dienstliche Handlung und unterliegt
keiner gezielten Planung oder Vorbereitung. Es bleibt bei einer abgeschlossenen Tathandlung.
6Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
2. Lage
2.1 Fallaufkommen
Im Jahr 2020 sind bei der Polizei des Landes Brandenburg 75 (107)4 Korruptionsverfahren neu zur Bear-
beitung eingegangen.
63 (90) Verfahren sind der sogenannten strukturellen (längerfristig angelegten), 12 (17) dem der situativen
(spontaner Willensentschluss) Korruption zuzuordnen.
Im Rahmen der vorbezeichneten Korruptionsverfahren sind 341 (475) Korruptionsstraftaten festgestellt
worden, davon:
- 78 (48) der Vorteilsannahme
- 80 (50) der Vorteilsgewährung
- 73 (96) der Bestechlichkeit
- 76 (102) der Bestechung
- 18 (6) der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- 3 (83) der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- 3 (83) der Bestechung im Gesundheitswesen
- 10 (6) der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
- 0 (1) besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
Von den Korruptionsstraftaten sind 324 bzw. 95,0 % (453 bzw. 95,4 %) der strukturellen und 17 bzw.
5,0 % (22 bzw. 4,6 %) der situativen Korruption zuzuordnen.
Korruptionsstraftaten werden häufig nicht isoliert begangen, sondern sollen oftmals andere Straftaten er-
möglichen bzw. begangene Straftaten verdecken. In Verbindung mit ihnen sind insofern weitere 173 (232)
typische Begleitdelikte von Korruption erfasst worden. Bei diesen handelte es sich um Fälle wettbewerbs-
beschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer be-
sonderen Geheimhaltungspflicht, der Strafvereitelung im Amt, der Untreue, des Betruges und des Subven-
tionsbetruges.
4 Vorjahreszahl in Klammern
7Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
2.2 Zielbereiche der Korruption
Hauptzielbereich der Korruption bleibt geberseitig mit 125 (143) Straftaten5 die allgemeine öffentliche Ver-
waltung. Dabei sind insbesondere die Vergabe öffentlicher Aufträge bei 48 (42) und das Erlangen behördli-
cher Genehmigungen bei 75 (73) Straftaten Ziel der korruptiven Handlung. 2 (28) Straftaten betreffen das
sonstige Verwaltungshandeln.
Beamte der Polizei des Landes Brandenburg sind bei 21 (9) Straftaten Adressat der Korruption. Davon sind
17 (3) dem Phänomenbereich der strukturellen und 4 (6) dem der situativen Korruption zuzuordnen.
Justizbehörden bzw. der Justizvollzug sind bei 10 (1) Straftaten Zielbereich der korruptiven Handlung.
Bei 3 (83) Straftaten6 ist das Gesundheitswesen Zielbereich der korruptiven Handlung. Diese betreffen die
Erlangung von heilberuflichen Zuführungsentscheidungen bzw. die Verordnung von Arznei-, Heil-, Hilfsmit-
teln sowie von Medizinprodukten im Zusammenhang mit der unlauteren Ausübung eines Heilberufs zum
eigenen Vorteil. In allen Fällen handelt es sich um länger anhaltende korruptive Beziehungen.
Die Wirtschaft ist bei 18 (6) Straftaten Zielbereich der korruptiven Handlung. Schwerpunkt bildet hier die
Erlangung von Aufträgen und Wettbewerbsvorteilen.
Bei 10 (6) Straftaten ist die Politik Adressat der Korruption. Zur Beeinflussung des Abstimmverhaltens und
damit zur Förderung ihrer persönlichen, geschäftlichen bzw. dienstlichen Interessen haben sich kommunale
Mandatsträgern (Gemeindevertreter und Stadtverordnete) von tatbereiten Gebern Zuwendungen zukom-
men bzw. versprechen lassen.
2.3 Angaben zu den Tatverdächtigen
Die Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 116 (203) tatbereite Nehmer und 141 (146) Geber. Gegen
weitere 156 (169) Tatverdächtige wird im Rahmen der typischen Begleitdelikte von Korruption einschließlich
wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen ermittelt.
5 125 (143) von insgesamt 189 (248) Geberstraftaten. Damit umfasst die allgemeine öffentliche Verwaltung einen Anteil von 66,1 % (57,7 %)
des geberseitigen Straftatenaufkommens.
6 Die Fallzahlen beziehen sich auf 3 (4) Ermittlungsverfahren.
8Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
2.3.1 Tatbereite Nehmer
Von den 116 (203) tatbereiten Nehmern sind:
- 45 (71) Bedienstete der kommunalen Verwaltung
- 15 (7) Bedienstete der Landesverwaltung
- 13 (5) Beamte der Polizei des Landes Brandenburg
- 3 (2) Bedienstete von Justizvollzugsanstalten
- 6 (0) Justizbedienstete / ehrenamtliche Richter
- 34 (118) in der Finanzverwaltung, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, im Sport, in kom-
munalen Wohnungsgesellschaften, bei Trink- und Abwasserzweckverbänden, als
Wahlbeamte (Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneter), bei technischen Überwa-
chungs- oder in privaten Firmen bzw. Firmen mit Landesbeteiligung tätig
Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind 89 (108) Nehmer.
113 (203) tatbereite Nehmer sind deutsche und 2 (0) polnische Staatsangehörige. In einem Fall bleibt die
Staatsangehörigkeit ungeklärt.
28 (41) tatbereite Nehmer üben eine Führungs- und Leitungsfunktion, weitere 27 (32) eine verantwortliche
Tätigkeit als hauptamtlicher Bürgermeister, Amtsdirektor oder Landrat bzw. in einem Fall als ehrenamtlicher
Richter aus. Als Sachbearbeiter sind 42 (34) tätig. Bei 17 (96) tatbereiten Nehmern handelt es sich um
Mandatsträger (Stadtverordnete und Gemeindevertreter) und Geschäftsführer bzw. Firmeninhaber. In 2
Fällen bleibt deren Funktion ungeklärt.
Von den 116 (203) tatbereiten Nehmern sind 109 (197) seit mindestens 3 Jahren in ihrem jeweiligen Aufga-
bengebiet tätig.
2.3.2 Geber
Bei den 141 (146) Gebern handelt es sich um 130 (136) deutsche, 2 (0) bulgarische Staatsangehörige,
einen (0) serbischen und einen (0) indischen Staatsangehörigen. In 7 (3) Fällen bleibt die Staatsangehörig-
keit der Geber ungeklärt. 68 (106) Geber sind in leitender Funktion und 4 (5) als Angestellte tätig. Bei den
verbleibenden 69 (35) Gebern handelt es sich um Wahlbeamte/ Mandatsträger und Privatpersonen.
Die Geber sind verschiedenen Branchen des Geschäftslebens, insbesondere der Bauwirtschaft, dem
Dienstleistungsgewerbe, der Finanz-, der Automobil-, Transport-, Logistik- und Technologiebranche, der
Landwirtschaft sowie dem Handwerk zuzuordnen (vgl. Übersicht 5.10).
9Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
2.3.3 Geber-Nehmer-Beziehung
Die Kontakte der 141 (146) ermittelten Geber zu den 116 (203) tatbereiten Nehmern resultieren aus dienst-
lichen bzw. geschäftlichen Beziehungen.
2.3.4 Dauer der korruptiven Verbindung
Die korruptiven Verbindungen dauern
- bis zu 11 Monate 10 (27) 7,1 %
- 1 bis 2 Jahre 3 (10) 2,1 %
- 3 bis 5 Jahre 53 (11) 37,6 %
- über 5 Jahre 73 (98) 51,8 %
In zwei (0) Fällen bleibt deren Dauer ungeklärt.
2.4 Gewährte und erlangte Vorteile sowie verursachter Schaden
Die Vorteile für die Geber sind in finanzieller Hinsicht zumeist nur schätzbar. Ihr monetärer Wert beträgt
danach im Jahr 2020 ca. 5,1 EUR (ca. 8,1) Millionen EUR und ist auf folgende Vorteile zurückzuführen:
- Erlangung von Aufträgen und sonstigen Wettbewerbsvorteilen
- Erlangung von behördlichen Genehmigungen
- Verhinderung/Beeinflussung der Strafverfolgung bzw. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Erlangung polizei- und verwaltungsinterner Informationen
Den tatbereiten Nehmern sind u. a. nachfolgende Zuwendungen gewährt worden:
- Sachzuwendungen im Wert von 30 EUR bis ca. 2.000 EUR
- Bargeld in Höhe von 10 EUR bis 500.000 EUR
- Erlangung von Vorteilen zugunsten dritter Personen in Höhe von 100 EUR bis 100.000 EUR
- Ausübung einer Nebentätigkeit (10.000 EUR)
- Sexuelle Dienstleistungen
Ihr monetärer Wert beträgt ca. 1,2 EUR (ca. 1,8) Millionen EUR.
Durch Maßnahmen der Vermögensabschöpfung sind den tatbereiten Nehmern und Gebern Vermögenswer-
te in Höhe von 398.051 (423.209) EUR entzogen worden, bei Vorliegen dinglicher Arreste (Anspruchswert)
in Höhe von insgesamt 1.452.802 EUR (1.818.993 EUR).
10Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
Durch Korruption entstehen jährlich hohe Schäden, welche anhand der Angaben der Anzeigenerstatter
bzw. im Ergebnis der Ermittlungen nur geschätzt werden können. Die im Lagebild angegebene Schadens-
summe dient deshalb lediglich als Anhaltspunkt für das tatsächliche Ausmaß der durch Korruption verur-
sachten Schäden. Dieser beträgt im Jahr 2020 ca. 1,3 (ca. 2,2) Millionen EUR.
2.5 Verfahrensursprung und -bearbeitung
Grundlage für die Einleitung der 75 (107) Ermittlungsverfahren bilden 14 (24) Strafanzeigen von Amts we-
gen sowie 61 (83) externe Strafanzeigen. Letztgenannte sind in 27 (41) Fällen durch betroffene Behörden
bzw. die Finanzverwaltung und in 34 (42) Fällen aus dem persönlichen Umfeld des Gebers bzw. des Neh-
mers erstattet worden. Über die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg sind 8 (4), überwiegend
anonyme, Korruptionshinweise eingegangen.
Die polizeiliche Verfahrensbearbeitung erfolgt in unterschiedlichen Organisationseinheiten. 51 (91) Korrup-
tionsverfahren bearbeitet das LKA 138 GEG Korruption, 11 (5) das Kommissariat Amtsdelikte und ein (0)
Verfahren das LKA 210 Organisierte Kriminalität. In den verbleibenden 12 (11) Verfahren der situativen
Korruption erfolgt die Sachbearbeitung durch die Kriminalkommissariate in den örtlichen Polizeiinspektionen
bzw. die Kriminalpolizei in den Polizeidirektionen.
Auf Seiten der Justiz werden alle Verfahren der situativen und der strukturellen Korruption sowie ihrer typi-
schen Begleitdelikte zentral bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung
der Korruptionskriminalität im Land Brandenburg, geführt.
3. Gesamtbewertung und Ausblick
Die Anzahl der Korruptionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr um 32 Verfahren bzw. 30,0 %, das dies-
bezügliche Straftatenaufkommen um 134 Fälle bzw. 28,2 % gesunken. Ursächlich ist das rückläufige An-
zeigenaufkommen, mutmaßlich bedingt durch die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemiela-
ge geänderten Arbeitssituationen bei Dritten und die Konzentration auf deren Bewältigung.
Den Schwerpunkt bilden weiterhin Fälle der strukturellen Korruption und die damit im Zusammenhang ste-
henden dienstpflichtwidrigen Handlungen der tatbereiten Nehmer (vorwiegend Amtsträger).
Die Ermittlungen richten sich gegen 257 (349) Tatverdächtige, deren Anzahl ist damit um 26,4 % gesunken.
Etwa 30,5 % der Geber sind der Bauwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen. Demgegen-
über sind 38,8 % der tatbereiten Nehmer bei Bau- und sonstigen Kommunalbehörden tätig.
Deutlich zugenommen als Zielbereich korruptiver Handlungen haben Polizei- und Justizbereiche. Für das
Einschleusen von Gegenständen in eine Justizvollzugsanstalt, den Verrat von Dienstgeheimnissen, die
11Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
Beeinflussung der Strafverfolgung und die Preisgabe interner Informationen werden verstärkt Dienstpflich-
ten verletzt und Zuwendungen angenommen bzw. sogar (strafverschärfend) gefordert. Dies könnte für eine
fehlende bzw. nachlassende Sensibilität, fehlendes Unrechtsbewusstsein und unzureichende Kontrollme-
chanismen sprechen.
61,2 % der tatbereiten Nehmer haben eine Führungsfunktion inne oder sind Mandatsträger.
Die festgestellten korruptiven Verbindungen bestehen in Brandenburg seit Jahren überproportional lang, in
51,8 % der Fälle über 5 Jahre. Dies ist als Indiz für unzureichende Frühwarn- und Kontrollmechanismen zu
werten und erschwert die Ermittlungsführung.
In der Gesamtschau ist pandemiebedingt ein rückläufiges Anzeigenaufkommen im Land Brandenburg fest-
zustellen. Von einer nachhaltigen Entspannung dürfte nicht auszugehen sein, vielmehr ist für das Jahr 2021
wieder von einer steigenden Korruptionsbelastung auszugehen.
12Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
4. Handlungserfordernisse
Der Auswertung der gesicherten Beweismittel, insbesondere der elektronischen Daten, kommt eine für die
Bewältigung der Ermittlungsverfahren erfolgskritische Bedeutung zu. Dem kann durch nachfolgende Maß-
nahmen entgegengewirkt werden:
- Früherkennung und frühzeitige Korruptionsbeendigung durch angemessene Maßnahmen der Aufsicht
und Kontrolle (Vorgesetzte, Aufsichtspflichtige) und Prävention
- Nutzung effizienter Auswerteinfrastrukturen.
Die Korruptionsbekämpfung und -prävention sollte in der Gesamtheit evaluiert und ggf. neu ausgerichtet
werden.
13Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5. Anlagen
5.1 Phänomenbereiche der Korruption im Jahresvergleich 2019 und 2020
Veränderungen 2019 2020 Veränderungen
Korruptionsverfahren 107 75 - 30,0 %
Korruptionsstraftaten 475 341 - 28,2 %
Tatverdächtige 349 257 - 26,4 %
davon:
Strukturelle Korruption (Straftaten)
§ 331 StGB Vorteilsannahme 46 76 + 65,2 %
§ 332 StGB Bestechlichkeit 95 70 - 26,3 %
§ 333 StGB Vorteilsgewährung 39 76 + 94,9 %
§ 334 StGB Bestechung 94 68 - 27,7 %
§ 335 StGB Besonders schwere Fälle 1 0 - 100,0 %
der Bestechlichkeit und Bestechung
§ 335a StGB Ausländische und Internationale 0 0 +/- 0,0 %
Bedienstete7
§ 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung 6 10 + 66,7 %
von Mandatsträgern
§ 108b Wählerbestechung 0 0 +/- 0,0 %
§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im 6 18 + 200,0 %
geschäftlichen Verkehr
§§ 299a und 299b StGB Bestechlichkeit und 166 6 - 96,4 %
Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 StGB Besonders schwere Fälle der 0 0 +/- 0,0 %
Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr und im
Gesundheitswesen
§ 265d Manipulation von berufssportlichen 0 0 +/- 0,0 %
Wettbewerben
7 DieVorschrift wurde durch das Korruptionsgesetz vom 20.11.2015 neu in das Strafgesetzbuch eingefügt. Sie ersetzt bzw. ergänzt die zu
gleich gestrichenen Vorschriften des Europäischen und Internationalen Bestechungsgesetzes (EUBestG, IntBestG).
14Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
Situative Korruption (Straftaten)
§ 331 StGB Vorteilsannahme 2 2 +/- 0 Fälle
§ 332 StGB Bestechlichkeit 1 3 + 2 Fälle
§ 333 StGB Vorteilsgewährung 11 4 - 7 Fälle
§ 334 StGB Bestechung 8 8 +/- 0 Fälle
Tatverdächtige bei Korruptionsdelikten
Geber strukturelle Korruption 123 128 + 4,1 %
Nehmer strukturelle Korruption 201 112 - 44,3 %
Geber situative Korruption 23 13 - 43,5 %
Nehmer situative Korruption 2 4 + 100,0 %
Weitere Kennzahlen
Typische Begleitdelikte von Korruption 232 173 - 25,4 %
Tatverdächtige bei Begleitdelikten 169 156 - 7,7 %
15Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.2 Entwicklung der Korruptionsverfahren und -straftaten 2016 bis 2020
500 475
450
400 372
335 341
350
305
300
250
200
150 104
100 95 107
100 75
50
0
2016 2017 2018 2019 2020
Korruptionsverfahren Korruptionsstraftaten
5.3 Korruptionsverfahren unterteilt nach situativer und struktureller Korruption 2016 bis 2020
150
104 107
100
100 95
89 90
85
76 75
63
50
15 15 19 17
12
0
2016 2017 2018 2019 2020
Korruptionsverfahren gesamt davon strukturelle Korruption davon situative Korruption
16Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.4 Entwicklung der Korruptionstatbestände 2019 und 2020
200
2019 2020
166
150
102
100 96
80 78
76
73
50 48
50
18
10
6 6 6
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17Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.5 Zielbereiche der Korruption 2016 bis 2020
160 143
140 124114 125
120 103
100 83
80
60 53
44
40 31 32
21 18
14 15 19 19
12 9 10 7 6 10
20 6 9 5 1 1 0 0 0 0
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2016 2017 2018 2019 2020
5.6 Dauer korruptiver Verbindungen 2016 bis 2020
180 167
160
142
140 126
120 113 109
100
80
60
40
21 23
18 17
20 13 9 10 10 10
4 6 2 4 3
0
0
2016 2017 2018 2019 2020
bis zu einem Monat zwei bis 11 Monate ein bis zwei Jahre ab drei Jahren
18Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.7 Ursprung der Ermittlungsverfahren in den Jahren 2016 bis 2020
70
61
60
54
50
44
41 42
40 35 34
32
30 26 27
24
19 20
20 17
14
11 11
8
10
3 4
0
Anzeigen von Amts wegen Anzeigen aus Behörden sonstige externe Anzeigen davon Anzeigen über
polizeiliche Internetwachen
2016 2017 2018 2019 2020
5.8 Gesamtanzahl der tatbereiten Nehmer und Geber in den Jahren 2016 bis 2020
250
212
203
200
182
175
168
159
144 146 141
150
116
100
50
0
2016 2017 2018 2019 2020
Nehmer Geber
19Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.9 Tätigkeitsbereich der korrumpierten tatverdächtigen Nehmer 2020
Stadtverordnete Baubehörde
und 8%
Gemeindevertret Polizei
Private Firmen
er 12%
6%
13%
Gesundheitswes
en
7%
Landesverwaltu
ng
13% Kommunalbehör
Sonstige
de
3%
techn. 30%
Überwachung
1% Jus…
5.10 Branchen korrumpierender tatverdächtiger Geber 2020
Banken Bauwirtschaft
3% 11%
Kommunalbehörde/ Politik Dienstleistung
6% Sonstige 20%
25%
Landwirtschaft
4%
Privatpersonen
31%
20Korruptionskriminalität 2020 Landeskriminalamt
5.11 Erlangte Vorteile tatbereiter Nehmer im Vergleich der Jahre 2019 und 2020
11
Sonstiges
29
0
Arbeits-/ Dienstleistungen 2 2019 2020
0
Reisen
0
Drittvorteil 21
29
37
Bargeld
18
Sachzuwendungen 47
125
0 20 40 60 80 100 120 140
Anzahl der Fälle
5.12 Erlangte Vorteile tatbereiter Geber im Vergleich der Jahre 2019 und 2020
9
Sonstige
1
14 2019 2020
Beeinflussung Strafverfolgung
12
4
Erlangung int. Informationen
9
Erlangung behördlicher 59
Genehmigungen 51
9
Hafterleichterung
1
46
Auftragserlangung
70
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Anzahl der Fälle
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