Große Anfrage - Hamburgische ...

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                 Drucksache   22/6095
22. Wahlperiode                                                                          16.11.21

                                      Große Anfrage
            der Abgeordneten Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Eckard Graage,
                  Ralf Niedmers, André Trepoll (CDU) und Fraktion vom 20.10.21

                               und   Antwort des Senats

         Betr.:   PKS und Strafverfolgungsstatistik: Was geschieht mit den von der Poli-
                  zei aufgeklärten Straftaten?

                  Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, für die Sicherheit der
                  Bevölkerung zu sorgen, diese vor Kriminalität zu schützen sowie Recht und
                  Gesetz durchzusetzen. Der Rechtsreport 2021 der ROLAND-Rechtsschutz-
                  Versicherungs-AG brachte jedoch kürzlich wieder zutage, dass sich trotz
                  eines weiterhin hohen Vertrauens in das deutsche Rechtssystem in der
                  Bevölkerung der Unmut über zu lange Gerichtsverfahren, milde Urteile und
                  Ungleichheiten vor Gericht verhärtet (https://www.roland-rechtsschutz.de/
                  media/roland-rechtsschutz/pdf-rr/042-presse-pressemitteilungen/roland-
                  rechtsreport/roland_rechtsreport_2021.pdf).

                  Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, was die Justiz aus von der Polizei
                  aufgeklärten Straftaten macht, eine neue Bedeutung.

                  Die Polizei in Hamburg erfasst wie auch die Polizeien der übrigen 15 Bun-
                  desländer und des Bundes Straftaten nach dem Straftatenkatalog der bun-
                  deseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in
                  der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS enthält die der Polizei
                  bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe
                  bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine
                  Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen
                  (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilic
                  heKriminalstatistik/bedeutungInhaltAussagekraft.html?nn=46948). Während
                  die PKS also auf den Abschluss der polizeilichen Ermittlungen abstellt und
                  den Tatverdacht bewertet, beschreibt die davon unabhängig ergehende
                  Strafverfolgungsstatistik die Bewertung der Tat bei der strafgerichtlichen Ent-
                  scheidung. Mit den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wird insofern
                  die Entscheidungspraxis der Strafgerichte abgebildet. Diese Statistiken ste-
                  hen dabei unabhängig voneinander und sind nicht vergleichbar, was die Aus-
                  sagefähigkeit in vielen Bereichen der Strafverfolgung erheblich erschwert.
                  Insofern fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) seit Jahren eine
                  Verbesserung der Aussagekraft der PKS und eine Zusammenfassung der
                  Daten von PKS und Strafverfolgungsstatistik. „Der BDK begrüßt ausdrücklich
                  das bestehende Bemühen zur Einführung einer Verlaufsstatistik, bei der
                  den PKS-Daten justizielle Verfahrensdaten hinzugefügt werden“, hatte eine
                  Arbeitsgruppe des BDK bereits im März 2015 in einem Positionspapier for-
                  muliert. Leider bislang vergeblich.
Drucksache 22/6095     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

        Auch wenn die Zahl der in der PKS erfassten Straftaten seit einigen Jahren
        erfreulicherweise in vielen Bereichen rückläufig ist und die Gesamtkriminalität
        sinkt, ist es von erheblicher Bedeutung zu erfahren, wie hoch der Anteil der-
        jenigen von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen ist, der von der Justiz
        auch abgeurteilt und verurteilt wird, und ob es hierbei Auffälligkeiten in den
        unterschiedlichen Deliktsbereichen gibt. Dies würde nicht nur die Transpa-
        renz erhöhen, sondern auch als Steuerungsinstrument dienen. Abgeurteilte
        sind hierbei Personen, gegen die Strafbefehle erlassen wurden beziehungs-
        weise Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder
        Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind, Verurteilte
        sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe,
        Strafarrest oder Geldstrafe verhängt worden ist oder deren Straftat nach
        Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln
        geahndet wurde.

        In der Ausgabe der Fachzeitschrift des BDK „der kriminalist“ vom Juli/August
        2021 treten in einem umfassenden Artikel, der die Antwort auf eine
        Große Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen (LT-Drs.
        17/12015) zu ausgewählten Straftaten im Zeitraum zwischen 2000 und 2019
        analysiert, erschreckende Erkenntnisse zutage.

        Der Artikel zeigt auf, dass ein dringender Bedarf besteht, in der Bundesre-
        publik Deutschland eine Verlaufsstatistik einzuführen, die den Gang eines
        Verfahrens beziehungsweise einer Straftat über die Ermittlung des Tatver-
        dächtigen bis hin zu den Entscheidungen der Justiz verfolgt und dokumen-
        tiert. Die Analyse der Großen Anfrage aus NRW ergibt, dass im Hinblick auf
        die Gesamtkriminalität dort 2019 im Vergleich zum Jahre 2005 der Prozent-
        wert der Verurteilungen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen um 10 Pro-
        zent gesunken ist. „Dies bedeutet konkret, dass von 100 ermittelten Tatver-
        dächtigen nur 44 in einem justiziellen Verfahren abgeurteilt werden. 56 Per-
        sonen werden also nicht wegen der ihnen vorgeworfenen Straftaten verurteilt
        oder abgeurteilt. Die Zahl der Verurteilten ist natürlich noch niedriger und
        erreicht 2019 mit 34,2 Prozent den geringsten Wert in diesen Vergleichsjah-
        ren. Dies bedeutet, dass von 100 ermittelten Tatverdächtigen für alle Delikts-
        formen der Gesamtkriminalität nur 34 verurteilt werden.“, heißt es in dem
        Artikel. Der Autor konstatiert zu Recht: „Dies allein sind schon Daten, die eine
        Menge Fragen aufwerfen zur Wirksamkeit zum einen sowohl der polizeilichen
        Strafverfolgung als auch zum anderen der Reaktionen der Justiz auf polizeili-
        che Strafverfolgung.“

        Die Zahlen aus NRW machen deutlich, dass das Entscheidungsverhalten der
        Justiz größere Auswirkungen auf den Personaleinsatz, die Prioritätssetzung
        und die Spezialisierung des Ermittlungspersonals bei der Polizei haben soll-
        te, weshalb eine ganzheitliche Verlaufsstatistik sehr wünschenswert ist. Nur
        auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Polizei auch Konse-
        quenzen für ihre Ermittlungen ziehen kann. „Schließlich macht es wenig
        Sinn, die begrenzten Ressourcen der Kriminalpolizei für die Bearbeitung von
        Delikten zu verschwenden, bei denen die Justiz gar kein ernsthaftes Strafver-
        folgungsinteresse erkennen lässt.“, hält der Autor des Artikels fest. Hinzu
        kommt, dass eine Verlaufsstatistik zu einer erhöhten Transparenz für Bürger
        und Medien führen würde.

        Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in Hamburg darstellt. Um den
        Umfang der Anfrage nicht zu sprengen, werden die Fragen exemplarisch auf
        die Jahre 2014, 2016, 2018 und 2020 sowie auf ausgewählte Deliktsfelder
        begrenzt.

        Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/6095

In den vergangenen Jahren konnte die Kriminalitätsrate deutlich gesenkt werden. Im
Jahr 2020 ging die Kriminalitätsrate zum fünften Mal in Folge zurück, im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt 3,5 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand seit 1979. Der
Rückgang der Straftaten und die wachsende Bevölkerung wirken sich auch auf die
sogenannte Häufigkeitszahl aus. Mit dieser wird die Anzahl der Straftaten pro 100.000
Einwohner gemessen. Diese Zahl sank um 3,8 Prozent und ist damit die geringste
Häufigkeitszahl seit 1979. Die Gesamtaufklärungsquote stieg erneut, im Vergleich
zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 47,7 Prozent. Einbrüche, Raub und Gewalt-
delikte sind zurückgegangen. Dieser Erfolg geht auch auf die engagierte Arbeit von
Polizei und Justiz zurück.
So ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in Hamburg mit den aus der Aus-
wertung der sogenannten EncroChat-Handys gewonnenen Daten ein wichtiger Erfolg
in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gelungen. Um die laufenden und
noch zu erwartenden Ermittlungs- und Strafverfahren einschließlich der Vermögens-
abschöpfung und Vermögensfahndung zielführend bearbeiten zu können, ist eine
angemessene personelle Ausstattung der Ermittlungsdienststellen, der Staatsanwalt-
schaften und Gerichte von erheblicher Bedeutung. Der Senat hat daher am 1. Juni
2021 beschlossen, 52 neue Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten
zu schaffen, davon 28 bei Staatsanwaltschaften und Gerichten und weitere 24 bei der
Polizei. In der Staatsanwaltschaft wurden dadurch eine weitere Abteilung für Betäu-
bungsmitteldelikte und eine Vollstreckungsabteilung für die Vermögensabschöpfung
geschaffen. Am Amtsgericht konnten der ermittlungsrichterliche Bereich gestärkt und
am Landgericht drei zusätzliche Strafkammern aufgebaut werden, um eine konse-
quente Verfolgung insbesondere der Organisierten Kriminalität zu gewährleisten. Für
die Einzelheiten zu dieser erheblichen Stellenverstärkung siehe Drs. 22/4733.
In dem insbesondere zum Schutz von Mädchen und Frauen wichtigen Bereich der
Beziehungsgewalt wurde mit der zum März 2021 neu eingerichteten Sonderabteilung
zur Bearbeitung von Beziehungsgewaltsachen der Hauptabteilung II der Staatsan-
waltschaft die Grundlage für eine noch effektivere Strafverfolgung geschaffen. Mit
dieser neuen Abteilung wurden die bisher auf mehrere Abteilungen der Hauptabtei-
lung II verteilten Ressourcen gebündelt und durch zusätzliche Stellen verstärkt
(https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14924806/2021-02-24-bjv-
beziehungsgewalt-in-hamburg-staatsanwaltschaft-richtet-sonderabteilung-ein/).
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei
bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte unter Beschränkung auf
ihre erfassten wesentlichen Inhalte und soll im Interesse einer wirksamen Kriminali-
tätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der
angezeigten Kriminalität führen.
Die Justizministerien der Länder führen in ihren Geschäftsbereichen bestimmte Justiz-
geschäftsstatistiken. Diese liefern verfahrensbezogene Informationen zu Geschäftsan-
fall und Geschäftserledigung bei den Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten. Für
das Strafverfahren existiert je eine Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften
(Staatsanwaltschaftsstatistik) und eine der Strafgerichte. Sie dienen in erster Linie der
Kapazitätsmessung und -planung bei den Justizorganen.
Bei der Betrachtung der Daten aus der PKS im Vergleich zu den Justizgeschäftsstatis-
tiken ist zu beachten, dass die Polizei die Fälle zum Teil anders beurteilt als die
Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Werden die Taten im Verlauf des weiteren Ver-
fahrens anders bewertet, so bleibt dies in der PKS unberücksichtigt. Ausmaß und Art
der veränderten Bewertungen lassen sich nicht aus den Statistiken erschließen. In der
PKS bleibt ferner unberücksichtigt, ob die ermittelten Tatverdächtigen strafmündig
beziehungsweise schuldfähig sind und ob sie für das weitere Strafverfahren zur Ver-
fügung stehen (im Einzelnen siehe Seite 7 folgende in Bundeskriminalamt: Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Jahrbuch 2019. Band 1: Fälle, Aufklä-
rung, Schaden).
Die PKS ist damit mit den Justizgeschäftsstatistiken wegen unterschiedlicher Erfas-
sungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.

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Mit der Verknüpfung der verschiedenen Statistiken ist aufgrund eines Beschlusses der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine länder-
offene Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) befasst. Ziel der Befassung ist die Implementierung einer sogenannten Ver-
laufsstatistik, die den Verlauf der Strafverfolgung und Sanktionierung abbildet. Als
größte Herausforderung stellt sich hierbei dar, dass es bislang keine Stelle gibt, die
bundesweit auf statistische Einzeldatensätze der Rechtspflege zugreifen und diese für
eine Verlaufsstatistik nutzbar machen kann
Unabhängig davon, ob eine solche Verlaufsstatistik überhaupt geeignet ist, das Ent-
scheidungsverhalten der Justiz belastbarer als bisher einzuschätzen und den Perso-
naleinsatz, die Prioritätssetzung und die Spezialisierung des Ermittlungspersonals bei
der Polizei konkret zu beeinflussen, ist es wichtig, die wissenschaftliche Datenlage zur
Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern.
Einen wesentlichen Beitrag kann dazu auch das Strafrechtspflegestatistikgesetz lie-
fern, an dessen Entwurf im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
zusammen mit den Ländern gearbeitet wird. Mit diesem Gesetz soll die Aussagekraft
der Strafrechtspflegestatistiken insbesondere durch die Schließung von Datenlücken
erhöht werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
           1.   Wie haben sich in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 nach der Poli-
                zeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Deliktszahlen sowie die ent-
                sprechenden Aufklärungsquoten in Hamburg entwickelt:
                a.   Gesamtzahl aller von der Polizei Hamburg in der PKS erfassten Fäl-
                     le, Straftaten insgesamt,
                b.   Gesamtzahl der von der Polizei Hamburg erfassten Fälle in den
                     Deliktsfeldern
                     (1) Straftaten gegen das Leben (PKS-Schlüssel 000000),
                     (2) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (PKS-Schlüs-
                         sel 100000),
                     (3) Körperverletzung insgesamt (PKS-Schlüssel 220000),
                     (4) Raub/räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfah-
                         rer (PKS-Schlüssel 210000),
                     (5) Diebstahl insgesamt (PKS-Schlüssel ******),
                     (6) Vermögens- und Fälschungsdelikte (PKS-Schlüssel 500000),
                     (7) Betrug (PKS-Schlüssel 510000),
                     (8) Rauschgiftdelikte (PKS-Schlüssel 730000),
                     (9) Computerkriminalität (PKS-Schlüssel 897000),
Siehe Anlage.
                c.   Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen?
Die Tatverdächtigenerfassung wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach
der sogenannten Echttäterzählung vorgenommen. Danach wird der Tatverdächtige
bei mehrfachem Auftreten in einem Kalenderjahr nur noch einmal gezählt. Jahresver-
gleiche von Tatverdächtigenzahlen sind somit nur bedingt aussagefähig. Die Zahlen
der in Hamburg in den erfragten Jahren ermittelten Tatverdächtigen sind in der nach-
folgenden Tabelle dargestellt:
    Jahr                  2014       2016        2018       2020
    Tatverdächtige       75.260     74.888      68.092     64.397

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/6095

           2.   Zum 1. Oktober 2016 wurde die Ermittlungsgruppe (EG) 163 „Cold
                Cases“ im Landeskriminalamt Hamburg zur Ermittlung von ungeklärten
                Todes- und Langzeitvermisstenfällen eingerichtet. Wie viele „Cold Case-
                Fälle“ werden zum aktuellen Zeitpunkt von der Ermittlungsgruppe „Cold
                Cases“ bearbeitet?
 Die Ermittlungsgruppe (EG) 163 ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 aufgelöst
 worden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt seitdem im Fachkommissariat Kommissi-
 onsdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 44). Aktuell befinden sich bei LKA 44 ins-
 gesamt 21 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung in Bearbeitung.
           3.   Wie hat sich die Anzahl der Neuzugänge in Bekanntsachen (Js-Verfah-
                ren) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Jahren 2014, 2016,
                2018 und 2020 entwickelt?
                                  2014    2016    2018    2020
     Neuzugänge in Bekanntsachen
                                 146.626 158.154 157.807 158.274
     (Js-Sachen)
           4.   Wie haben sich die Anzahl der Erledigungen in Bekanntsachen (Js-Ver-
                fahren) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie die durchschnittliche
                Dauer in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 entwickelt?
                                        2014    2016    2018    2020
     Erledigungen in Bekanntsachen
                                       145.333 161.298 157.020 162.656
     (Js-Sachen)
     Durchschnittliche Verfahrensdauer
                                         1,4     2,0     1,9     2,2
     in Monaten (Js-Sachen)
           5.   Wie hat sich die Anzahl der Verfahren entwickelt, die in den Jahren
                2014, 2016, 2018 und 2020 jeweils folgendermaßen abgeschlossen
                wurden (bitte jeweils insgesamt und pro Sachgebiet angeben):
                a.   Einstellung nach
                     (1) § 170 Absatz II StPO,
                     (2) § 153 StPO,
                     (3) § 153a StPO,
                     (4) § 154b StPO,
                     (5) § 154f StPO,
                     (6) § 45 JGG,
                     (7) Sonstige Einstellungsgründe,
                b.   Anklageerhebung,
                c.   Strafbefehlsantrag,
                d.   Antragsschrift im beschleunigten Verfahren gemäß § 417 StPO,
                e.   Antragsschrift im vereinfachten Verfahren gemäß § 76 JGG,
                f.   Antragsschrift im Sicherungsverfahren gemäß § 413f StPO?
a)    Einstellungen nach                                 2014   2016   2018   2020
        § 170 Abs. 2 StPO                               41.021 44.708 42.181 45.987
        § 153 Abs. 1 StPO - Einstellung wegen Gering-
                                                        17.055 22.347 17.960 18.281
        fügigkeit
        § 153a StPO - Einstellung mit Auflagen           6.015 6.146 6.609 6.478
        § 154b Abs. 1 bis 3 StPO - Einstellung bei Aus-
                                                            66     74    153    147
        lieferung oder Ausweisung des Beschuldigten
        § 154f StPO - Einstellung wegen Abwesenheit
        des Beschuldigten oder wegen eines anderen in    7.786 8.185 8.893 8.794
        seiner Person liegenden Hindernisses
        § 45 JGG                                         6.610 7.079 6.285 5.710
        Sonstige Einstellungsgründe                     42.549 48.425 50.527 55.126

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Drucksache 22/6095      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                               2014   2016   2018   2020
b)       Anklageerhebung                                      11.742 11.592 11.448 9.730
c)       Strafbefehlsantrag                                   11.915 12.204 12.535 12.137
d)       Antrag auf Entscheidung im beschleunigten
                                                                449      404     334      168
         Verfahren (§ 417 StPO)
e)       Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren
                                                                101      121       72       61
         (§ 76 JGG)
f)       Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens         24       13       23       37
              6.   Wie hat sich die Anzahl der Neuzugänge in Strafsachen beim Amtsge-
                   richt, Landgericht und beim Hanseatischen Oberlandesgericht jeweils in
                   den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 entwickelt? (Bitte nach erstin-
                   stanzlichen Verfahren und Berufungen getrennt darstellen.)
     Neuzugänge in Strafsachen                           2014   2016   2018   2020
     Amtsgericht                                        17.054 16.364 16.713 14.928
     Landgericht - I. Instanz                              294    315    404    437
     Landgericht - Berufungsinstanz                      1.457 1.661 1.682 1.303
     Hanseatisches Oberlandesgericht - I. Instanz            2      4      6      4
     Hanseatisches Oberlandesgericht - Revisionsinstanz    188    214    223    181
              7.   Wie hat sich die Anzahl der Erledigungen in Strafsachen beim Amtsge-
                   richt, Landgericht und beim Hanseatischen Oberlandesgericht jeweils in
                   den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 entwickelt? (Bitte nach erstin-
                   stanzlichen Verfahren und Berufungen getrennt darstellen.)
     Erledigungen in Strafsachen                         2014   2016   2018   2020
     Amtsgericht                                        17.615 16.048 15.687 14.077
     Landgericht - I. Instanz                              300    314    387    405
     Landgericht - Berufungsinstanz                      1.485 1.553 1.798 1.373
     Hanseatisches Oberlandesgericht - I. Instanz            3      2      9      7
     Hanseatisches Oberlandesgericht - Revisionsinstanz    204    190    195    192
              8.   Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer in Strafsachen beim
                   Amtsgericht, Landgericht und beim Hanseatischen Oberlandesgericht
                   jeweils in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 entwickelt? (Bitte nach
                   erstinstanzlichen Verfahren und Berufungen getrennt darstellen.)
 Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten in Strafsachen 2014 2016 2018 2020
 Amtsgericht                                                  3,8  3,9  4,4   5,0
 Landgericht - I. Instanz                                     6,5  7,2  6,6   6,4
 Landgericht - Berufungsinstanz                               4,1  4,2  5,2  5,5
 Hanseatisches Oberlandesgericht - I. Instanz                 5,7  3,2  6,0  5,5
 Hanseatisches Oberlandesgericht - Revisionsinstanz           2,2  2,1  2,4  2,8
              9.   Wie hat sich in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 die Anzahl der
                   Abgeurteilten in Hamburg entwickelt:
                   a.   Anzahl der Abgeurteilten insgesamt,
                   b.   Anzahl der Abgeurteilten wegen
                        (1) Straftaten gegen das Leben,
                        (2) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
                        (3) Körperverletzung,
                        (4) Raub/räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfah-
                            rer,
                        (5) Diebstahl,
                        (6) Vermögens- und Fälschungsdelikte,
                        (7) Betrug,
                        (8) Rauschgiftdelikte,

     6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/6095

                  (9) Computerkriminalität?
                                                  2014  2016    2018   2020
 a) Anzahl der Abgeurteilten insgesamt           24.758 21.878 18.535 20.169
 b) Anzahl der Abgeurteilten wegen
    1. Straftaten gegen das Leben
                                                     51     45     42     37
       (16. Abschnitt StGB §§ 211 bis 222)
    2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-
       stimmung (13. Abschnitt StGB §§ 174 bis      222    185    261    187
       184g)
    3. Körperverletzung
       Körperverletzung (§ 223 StGB)              2.521  1.918 1.380 1.643
       Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung
                                                     86     41     51     56
       (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
       Gefährliche Körperverletzung
                                                  1.211  1.081    903    999
       (§ 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB)
       Schwere Körperverletzung
                                                      6      4      5      3
       (§ 226 Abs. 1 StGB)
       Absichtliche oder wissentliche schwere
                                                      0      0      1      0
       Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)
       Körperverletzung mit Todesfolge
                                                      4      0      0      0
       (§ 227 StGB)
       Fahrlässige Körperverletzung,
                                                    348    150    123    130
       außer im Straßenverkehr (§ 229 StGB)
    4. Raub/räuberische Erpressung/
       räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
         Raub (§ 249 StGB)                          163    122     93    109
         Schwerer Raub (§ 250 StGB)                  78     68     54     69
         Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)             0      0      3      1
         Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)        169    144    101    107
         Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
                                                      1      2      0      0
         (§ 316a StGB)
    5. Diebstahl
         Diebstahl (§ 242 StGB)                   3.334  3.005 2.134 2.336
         Einbruchdiebstahl
                                                    409    356    323    235
         (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB)
         Diebstahl in anderen besonders schweren
         Fällen                                     461    618    480    451
         (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 StGB)
         Diebstahl mit Waffen
                                                    159    182    140    155
         (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
         Bandendiebstahl
                                                     14      6      8      5
         (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
         Wohnungseinbruchdiebstahl
                                                    185    149     80     16
         (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
         Privatwohnungseinbruchdiebstahl
                                                                   60    102
         (§ 244 Abs. 4 StGB)
         Schwerer Bandendiebstahl
                                                     15     16     13     21
         (§ 244a StGB)
    6. Vermögens- und Fälschungsdelikte
         Begünstigung und Hehlerei
                                                    245    188    149    112
         (21. Abschnitt StGB §§ 257 bis 262)
         Betrug und Untreue
                                                  4.161  3.454 2.402 2.361
         (22. Abschnitt StGB §§ 263 bis 266 b)
         Urkundenfälschung
                                                    750    739    839    739
         (23. Abschnitt StGB §§ 267 bis 282)
    7. Betrug
         Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)               2.441  2.168 1.491 1.402
         Schwerwiegende Fälle des Betrugs
                                                    159    159    190    194
         (§ 263 Abs. 3 und 5 StGB)

                                                                                   7
Drucksache 22/6095        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                          2014    2016     2018    2020
          Computerbetrug (§ 263a StGB)                       83      85       85      76
          Subventionsbetrug (§ 264 StGB)                      2        0       1       3
          Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)                   0        0       0       0
          Kreditbetrug (§ 265b StGB)                          2        0       0       0
      8. Rauschgiftdelikte (Straftaten nach dem
                                                          1.953   1.757    1.823   1.869
         Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
      9. Computerkriminalität
          Computerbetrug (§ 263a StGB)                      83       85      85       76
          Computersabotage (§ 303b StGB)                     1        0       0        0
           10. Wie hat sich in den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 die Anzahl der
               Verurteilten in Hamburg entwickelt:
                a.   Anzahl der Verurteilten insgesamt,
                b.   Anzahl der Verurteilten wegen
                     (1) Straftaten gegen das Leben,
                     (2) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
                     (3) Körperverletzung,
                     (4) Raub/räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfah-
                         rer,
                     (5) Diebstahl,
                     (6) Vermögens- und Fälschungsdelikte,
                     (7) Betrug,
                     (8) Rauschgiftdelikte,
                     (9) Computerkriminalität?
                                                        2014   2016   2018   2020
    a) Anzahl der Verurteilten insgesamt               18.248 16.529 14.497 15.008
    b) Anzahl der Verurteilten wegen
      1. Straftaten gegen das Leben
                                                             33      29      31       21
          (16. Abschnitt StGB §§ 211 bis 222)
       2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-
       stimmung (13. Abschnitt StGB §§ 174 bis              175    137      189     116
       184g)
      3. Körperverletzung
            Körperverletzung (§ 223 StGB)                 1.539   1.177     951    1.069
            Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung
                                                             18      12      11       15
            (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
            Gefährliche Körperverletzung
                                                            559    554      508     465
            (§ 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB)
            Schwere Körperverletzung
                                                              4       4       3        2
            (§ 226 Abs. 1 StGB)
            Absichtliche oder wissentliche schwere
                                                              0       0       1        0
            Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)
            Körperverletzung mit Todesfolge
                                                              4       0       0        0
            (§ 227 StGB)
            Fahrlässige Körperverletzung, außer im
                                                            231      85      71       69
            Straßenverkehr (§ 229 StGB)
      4. Raub/räuberische Erpressung/
          räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
            Raub (§ 249 StGB)                              102       70      56       63
            Schwerer Raub (§ 250 StGB)                      48       47      42       57
            Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)                 0        0       3        1
            Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)            119       97      67       55
            Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
                                                              1       2       0        0
            (§ 316a StGB)

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/6095

                                                      2014     2016      2018    2020
   5. Diebstahl
        Diebstahl (§ 242 StGB)                        2.695    2.496     1.724   1.855
        Einbruchdiebstahl
                                                        268        219    224      157
        (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB)
        Diebstahl in anderen besonders schweren
        Fällen                                          388        532    390      376
        (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 StGB)
        Diebstahl mit Waffen
                                                        129        139    114      101
        (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
        Bandendiebstahl
                                                           8        3        2       1
        (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
        Wohnungseinbruchdiebstahl
                                                        140        124      64      10
        (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
        Privatwohnungseinbruchdiebstahl
                                                                            54      86
        (§ 244 Abs. 4 StGB)
        Schwerer Bandendiebstahl
                                                         14         15      13      18
        (§ 244a StGB)
   6. Vermögens- und Fälschungsdelikte
        Begünstigung und Hehlerei
                                                        170        129    100       69
        (21. Abschnitt StGB §§ 257 bis 262)
        Betrug und Untreue
                                                      3.234    2.706     1.891   1.783
        (22. Abschnitt StGB §§ 263 bis 266b)
        Urkundenfälschung
                                                        603        604    708      579
        (23. Abschnitt StGB §§ 267 bis 282)
   7. Betrug
        Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)                    1.765    1.626     1.100     997
        Schwerwiegende Fälle des Betrugs
                                                        139        134    166      153
        (§ 263 Abs. 3 und 5 StGB)
        Computerbetrug (§ 263a StGB)                     53         53      61      50
        Subventionsbetrug (§ 264 StGB)                    2          0       1       0
        Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)                 0          0       0       0
        Kreditbetrug (§ 265b StGB)                        0          0       0       0
   8. Rauschgiftdelikte (Straftaten nach dem
                                                      1.654    1.509     1.592   1.546
      Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
   9. Computerkriminalität
        Computerbetrug (§ 263a StGB)                     53         53      61      50
        Computersabotage (§ 303b StGB)                    1          0       0       0
         11. Wird die Polizei in Hamburg über den Ausgang der einzelnen Strafver-
             fahren informiert, zu denen sie die vorgelagerten Ermittlungen durchge-
             führt hat?
             Wenn ja, in welcher Form?
Die Staatsanwaltschaften erfassen den Ausgang der Strafverfahren im Vorgangsver-
waltungs- und -bearbeitungssystem MESTA. Über eine Schnittstelle erfolgt eine
Übermittlung an ComVor (Vorgangsverwaltungssystem, das der Dokumentation der
polizeilichen Tätigkeiten (Bearbeitung von Straftaten, Verkehrsunfällen, Ordnungswid-
rigkeiten und allen sonstigen polizeilichen Ereignissen) und der Vorgangsverwaltung
dient).
         12. Wie beurteilen die zuständigen Behörden die Forderung des BDK nach
             der Einführung einer Verlaufsstatistik? Bitte detailliert begründen.
Siehe Vorbemerkung.

                                                                                         9
10
                                                                                                                                                                         Drucksache 22/6095

     Straftaten
     Hamburg gesamt

                                                       2014                         2016                         2018                         2020
     Jahr
                                             Fälle    Aufklärungsquote    Fälle    Aufklärungsquote    Fälle    Aufklärungsquote    Fälle    Aufklärungsquote
     Straftaten insgesamt                   239.998       43,90%         239.230       44,80%         218.594       45,80%         203.526           47,7
     Straftaten gegen das Leben               57          87,70%           94          90,40%           81          96,30%           49          100,00%
     Straftaten gegen die sexuelle
                                             1.521        81,90%          1.420        77,00%          1.662        67,50%          1.955        69,50%
     Selbstbestimmung
     Körperverletzung insgesamt             22.195        82,70%         22.576        83,80%         20.989        82,50%         20.433        84,00%
     Raub / räuberische Erpressung /
                                             2.729        43,00%          2.447        42,20%          1.989        45,30%          1.678        49,50%
     räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
     Diebstahl insgesamt
                                            120.950       19,00%         117.234       20,20%         96.894        21,10%         81.983        22,20%
     (PKS-Schlüssel ******)
     Vermögens- und Fälschungsdelikte       35.907        70,50%         35.306        66,20%         38.270        55,90%         32.533        50,50%
     Betrug                                 30.310        71,80%         30.252        66,80%         33.173        55,00%         27.748        48,40%
     Rauschgiftdelikte                       8.491        90,10%         10.484        89,10%         13.281        90,60%         14.878        89,70%
     Computerkriminalität                    3.228        22,10%          3.637        25,40%          3.889        24,30%          4.727        19,50%
                                                                                                                                                                Anlage
                                                                                                                                                                         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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