165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal

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165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2021           Mittwoch, 25. August 2021            Nummer 8

                                                   165 Jahre
                                             Sportverein Judenbach
                                                    Bürgermeisterpokal
                                                                 Sieger 2021:
                                                    SV Isolator Neuhaus-Schierschnitz e.V.

                                                                                             Foto: Thomas Wagner

                                                              www.foeritztal.de
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                                                                             -2-

 Inhaltsverzeichnis
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                           •    Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                                      Teils der 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                               des Gemeinderates Föritztal vom 11.05.2021 .......... Seite 4
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                               •    Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                           der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
    vom 27.07.2021 ........................................................ Seite 3                   Föritztal am 11.05.2021 gefassten nicht
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                                  öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 4
    Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                            •    Beschlüsse über gemeindliche Einvernehmen
    vom 22.06.2021 ........................................................ Seite 3                   zu Bauunterlagen ..................................................... Seite 5
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    der in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021                                                 Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3                          • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen                                           am 07.09.2021.......................................................... Seite 9
    Teils der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                            • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
    vom 04.05.2021 ........................................................ Seite 3                  am 21.09.2021.......................................................... Seite 9
 • Beschluss über die Eintragung eines Geh- und                                                  Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
    Fahrtrechtes auf dem Flurstück-Nr. 148/21                                                    • Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das
    der Gemarkung Föritz............................................... Seite 3                      Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
 • Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum                                                   Erteilung von Wahlscheinen - Anlage 5
    „Kommunalen Energiezweckverband Thüringen“ ..... Seite 3                                         (zu § 20 Abs. 1 BWO) ............................................. Seite 10
 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes                                                    • Wahlbekanntmachung - Anlage 27
    der Einbeziehungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz                                               (zu § 48 Abs. 1 BWO) ............................................. Seite 10
    der Gemeinde Föritztal sowie Beschlussfassung                                                • Straßensperrungen in den Ortsteilen Mogger
    zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB                                                 und Rotheul ............................................................ Seite 11
    und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange . Seite 3                                • Amtliche Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung
 • Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE                                                 zum Entwurf der Einbeziehungssatzung
    - Älter werden in der Gemeinschaft - Thüringer                                                   „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde Föritztal ... Seite 12
    Initative gegen Einsamkeit“ - Interessenbekundung                                            • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft „Föritz“ Seite 12
    für die Projektphase von 2022 bis 2024 ................... Seite 4
                                                                                                 • Revierförster Aulinger und Erhardt ......................... Seite 12
 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde
                                                                                                 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    Föritztal zum Bebauungsplan Nr. 62/17
                                                                                                     Judenbach .............................................................. Seite 12
    „Gewerbe- und Industriegebiet - H2Region
    Thüringen/Franken (Sonneberg-Süd)“ der                                                       • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    Stadt Sonneberg....................................................... Seite 4                   Neuhaus-Schierschnitz........................................... Seite 12
 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde                                                 • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal ................ Seite 13
    Föritztal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“
    der Stadt Sonneberg ................................................ Seite 4                 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ................... Seite 13

 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
    der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
    des Gemeinderates Föritztal vom 29.06.2021 .......... Seite 4

                                                                     Hinweis in eigener Sache:
                                              Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.09.2021
                                                                 Wir bitten um Beachtung!

          Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                               7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
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Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.   Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über-
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165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                    -3-
                                                                    Beschluss Nr. GR/310/26/2021
                                                                    Sitzungsdatum: 22.06.2021
                                                                    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                    der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021
                                                                    Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
     Beschlüsse des Gemeinderates                                   machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
                                                                    dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt
                                                                    der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021, die
Beschluss Nr. GR/315/27/2021
                                                                    Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Ge-
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                           meinderates Föritztal vom 04.05.2021 zu genehmigen.
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-            Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
zung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021                     Andreas Meusel
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021 die vor-      Beschluss Nr. GR/311/26/2021
liegende Tagesordnung.                                              Sitzungsdatum: 22.06.2021
Datum der Ausfertigung: 28.07.2021                                  Beschluss über die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes
Andreas Meusel                                                      auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz
Bürgermeister                                                       Aufgrund des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 der Thüringer
der Gemeinde Föritztal                                              Gemeinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalord-
                                                                    nung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der
                                                                    Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
                                                                    Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021
Beschluss Nr. GR/316/27/2021                                        (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                           Sitzung am 22.06.2021 der Eintragung eines Geh- und Fahrt-
                                                                    rechtes auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz zu-
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der         zustimmen.
26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-          Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.           Andreas Meusel
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-        Bürgermeister
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert       der Gemeinde Föritztal
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die Nie-
derschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeindera-
                                                                    Beschluss Nr. GR/312/26/2021
tes Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen.                         Sitzungsdatum: 22.06.2021
Datum der Ausfertigung: 28.07.2021                                  Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum „Kommu-
Andreas Meusel                                                      nalen Energiezweckverband Thüringen“
Bürgermeister                                                       Der Gemeinderat Föritztal stimmt der Einlage von 2.371 Stück
der Gemeinde Föritztal                                              KEBT-Aktien zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweck-
                                                                    verband Thüringen (KET)“ auf der Grundlage der Verbandssat-
                                                                    zung (veröffentlicht mit SD-Nr. 2/2012 vom 19. November 2012,
                                                                    zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 02. No-
Beschluss Nr. GR/317/27/2021                                        vember 2020, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                           44/2020 (Anlage 2)), zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
                                                                    hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in
der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 gefassten nicht öf-           Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
                                                                    Andreas Meusel
fentlichen Beschlüsse
                                                                    Bürgermeister
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    der Gemeinde Föritztal
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        Beschluss Nr. GR/318/27/2021
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die Nie-     Sitzungsdatum: 27.07.2021
derschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeindera-
tes Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen.                         Beschluss über die Billigung des Entwurfes der Einbezie-
    Beschluss Nr. 310/26/2021 vom 27.07.2021                        hungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde Fö-
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils   ritztal sowie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung
    der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021      gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öf-
    Beschluss Nr. GR/311/26/2021 vom 22.06.2021                     fentlicher Belange
    Beschluss über die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes       Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
    auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz               Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
    Beschluss Nr. GR/312/26/2021 vom 22.06.2021                     16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
    Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum „Kommuna-       kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), geändert
    len Energiezweckverband Thüringen“                              durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
                                                                    der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021:
Datum der Ausfertigung: 28.07.2021                                  Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz
Andreas Meusel                                                      der Gemeinde Föritztal (Planungsstand Juli 2021) und dessen
Bürgermeister                                                       Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
der Gemeinde Föritztal                                              nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Nr. 3 und
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                -4-
13 Abs. 2 und 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Nach § 4 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Nr. 3 sowie 13 Abs. 2 und           Beschlüsse der Ausschüsse
3 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder               des Gemeinderates Föritztal
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
                                                                 Beschluss Nr. BA/249/20/2021
Datum der Ausfertigung: 28.07.2021                               Sitzungsdatum: 29.06.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                    Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
der Gemeinde Föritztal                                           zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates
                                                                 Föritztal vom 29.06.2021
                                                                 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Beschluss Nr. GR/319/27/2021                                     16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                        kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE - Äl-          durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der
ter werden in der Gemeinschaft - Thüringer Initative gegen       Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
Einsamkeit“ - Interessenbekundung für die Projektphase           ner Sitzung am 29.06.2021 die vorliegende Tagesordnung.
von 2022 bis 2024                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      Hartmut Hannweber
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom        Ausschussvorsitzender
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021:
Das Interesse am Projekt „AGATHE - Älter werden in der Ge-       Beschluss Nr. BA/250/20/2021
meinschaft- Thüringer Initiative gegen Einsamkeit“ sowie die     Sitzungsdatum: 29.06.2021
Teilnahme an der Projektphase von 2022 - 2024 wird durch den     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Gemeinderat Föritztal bekundet.                                  19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
Datum der Ausfertigung: 29.07.2021                               derates Föritztal vom 11.05.2021
Andreas Meusel                                                   Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Bürgermeister                                                    kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
der Gemeinde Föritztal                                           August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
                                                                 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
                                                                 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
Beschluss Nr. GR/320/27/2021                                     Föritztal in seiner Sitzung am 29.06.2021, die Niederschrift des
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                        öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
                                                                 ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 11.05.2021
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal          zu genehmigen.
zum Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe- und Industriege-
biet - H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg-Süd)“ der           Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Stadt Sonneberg                                                  Hartmut Hannweber
Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der       Ausschussvorsitzender
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, zur Be-
teiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und
Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan
Nr. 62/17 „Gewerbe- und Industriegebiet - H2RegionThüringen/     Beschluss Nr. BA/251/20/2021
Franken (Sonneberg-Süd) nachfolgende Stellungnahme:              Sitzungsdatum: 29.06.2021
Datum der Ausfertigung: 29.07.2021                               Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Andreas Meusel                                                   im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
Bürgermeister                                                    11.05.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
der Gemeinde Föritztal                                           Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
Beschluss Nr. GR/321/27/2021                                     ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
Sitzungsdatum: 27.07.2021                                        der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zum      seiner Sitzung am 29.06.2021 die nachfolgenden in nicht öffent-
Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg         licher Sitzung am 11.05.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten
Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der       Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021 dem Be-        Beschluss Nr. BA/221/19/2021 vom 11.05.2021
bauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg die ge-       Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
meindenachbarliche Zustimmung zu erteilen.                           der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
                                                                     meinderates Föritztal vom 02.02.2021
Datum der Ausfertigung: 29.07.2021                                   Beschluss Nr. BA/222/19/2021 vom 11.05.2021
Andreas Meusel                                                       Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
Bürgermeister                                                        zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur-
der Gemeinde Föritztal                                               stück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus
                                                                     Beschluss Nr. BA/223/19/2021 vom 11.05.2021
                                                                     Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
                                                                     zum Bauvorhaben Errichtung einer Zaunanlage mit elekt.
                                                                     Schiebetor auf dem Flurstück 334/14 in der Gemarkung Neu-
                                                                     haus
                                                                     Beschluss Nr. BA/224/19/2021 vom 11.05.2021
                                                                     Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
                                                                     zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur-
                                                                     stück 334/15 in der Gemarkung Neuhaus
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                               -5-
   Beschluss Nr. BA/225/19/2021 vom 11.05.2021                      Beschluss Nr. BA/247/19/2021 vom 11.05.2021
   Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes          Bauantrag zum Rückbau und Ersatzneubau eines Heizrau-
   zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flur-          mes und einer Garage auf dem Flurstück 158/6 in der Ge-
   stück 201/127 in der Gemarkung Mupperg                           markung Weidhausen
   Beschluss Nr. BA/226/19/2021 vom 11.05.2021                      Beschluss Nr. BA/248/19/2021 vom 11.05.2021
   Bauantrag zur Aufstockung Wohnhausanbau auf dem Flur-            Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Flur-
   stück 868/9 in der Gemarkung Rotheul                             stück 86/4 in der Gemarkung Judenbach
   Beschluss Nr. BA/227/19/2021 vom 11.05.2021                   Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
   Bauantrag zum Dachgeschossausbau auf dem Flurstück            Hartmut Hannweber
   153/11 in der Gemarkung Föritz                                Ausschussvorsitzender
   Beschluss Nr. BA/228/19/2021 vom 11.05.2021
   Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem
   Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf
   Beschluss Nr. BA/229/19/2021 vom 11.05.2021                   Beschluss Nr. BA/221/19/2021
   Bauantrag zum Abriss vorhandener Garagen und Bau von          Sitzungsdatum: 11.05.2021
   2 Doppelgaragen auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung
   Neuenbau                                                      Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
   Beschluss Nr. BA/230/19/2021 vom 11.05.2021                   der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
   Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feriendorfes aus vor-      meinderates Föritztal vom 02.02.2021
                                                                 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
   gefertigten Blockbohlenhäusern mit Außenpool, Sauna,
                                                                 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
   Grillhaus, Geräteschuppen, Technik/Wirtschaftsgebäude so-     August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
   wie Carport/Stellplatz E-Bike auf den Flurstücken 103/7, TF   machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
   105/6 in der Gemarkung Schierschnitz                          durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
   Beschluss Nr. BA/231/19/2021 vom 11.05.2021                   Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
   Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses auf dem Flur-       Föritztal in seiner Sitzung am 11.05.2021, die Niederschrift des
   stück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau                        nicht öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Bau- und Umwelt-
   Beschluss Nr. BA/232/19/2021 vom 11.05.2021                   ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
   Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/    02.02.2021 zu genehmigen.
   Wohnmobil auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mup-
   perg                                                          Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
   Beschluss Nr. BA/233/19/2021 vom 11.05.2021                   Hartmut Hannweber
   Bauantrag zur Errichtung einer Grillhütte auf dem Flurstück   Ausschussvorsitzender
   271/6 in der Gemarkung Mupperg
   Beschluss Nr. BA/234/19/2021 vom 11.05.2021
   Bauantrag zur Errichtung eines Holzunterstandes auf dem
   Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf                 Beschluss Nr. BA/222/19/2021
   Beschluss Nr. BA/235/19/2021 vom 11.05.2021                   Sitzungsdatum: 11.05.2021
   Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für Pferde so-    Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
   wie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports auf dem       zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur-
   Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf                  stück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus
   Beschluss Nr. BA/236/19/2021 vom 11.05.2021                   Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
   Bauantrag Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Er-     mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
   richtung von Stellplätzen und einer Terrasse auf dem Flur-    tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
   stück 20/2 in der Gemarkung Mupperg                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das
   Beschluss Nr. BA/237/19/2021 vom 11.05.2021                   gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den
   Bauantrag zum Neubau eines ELK-EF-Fertighauses auf dem        Festsetzungen des B-Planes „Marker Weg“ zum Bauvorhaben
   Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark                          - Errichtung eines Zaunes
   Beschluss Nr. BA/238/19/2021 vom 11.05.2021
                                                                     auf dem Flurstück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus.
   Bauantrag zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil
   auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rot-     Es wird von folgender Festsetzung befreit:
   heul                                                          - Einfriedungen: Soll: Holzzaun
   Beschluss Nr. BA/239/19/2021 vom 11.05.2021
                                                                                    Ist: Metallzaun
   Bauantrag zum Aufstellen einer Holzgartenhütte auf dem
   Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg                  Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
   Beschluss Nr. BA/240/19/2021 vom 11.05.2021                   Hartmut Hannweber
   Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Terrasse an ein         Ausschussvorsitzender
   Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 389/14 in der Ge-
   markung Neuhaus
   Beschluss Nr. BA/241/19/2021 vom 11.05.2021
   Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück       Beschluss Nr. BA/223/19/2021
   525/7 in der Gemarkung Neuhaus                                Sitzungsdatum: 11.05.2021
   Beschluss Nr. BA/242/19/2021 vom 11.05.2021                   Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum
   Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes       Bauvorhaben Errichtung einer Zaunanlage mit elekt. Schiebe-
   nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Neubau einer Zapf-Großraum-        tor auf dem Flurstück 334/14 in der Gemarkung Neuhaus
   garage mit begrüntem Flachdach auf dem Flurstück 112/7 in     Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
   der Gemarkung Rottmar                                         mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
   Beschluss Nr. BA/243/19/2021 vom 11.05.2021                   tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
   Tektur zur Bauvoranfrage -Az.: 2.63 BV 0010/21 zur Errich-    und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
   tung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Flur-     meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
   stücken 199/22, 200/29 in der Gemarkung Schierschnitz
                                                                 - Errichtung einer Zaunanlage mit elekt. Schiebetor
   Beschluss Nr. BA/244/19/2021 vom 11.05.2021
   Bauantrag zum Anbau eines Balkons an das bestehende Ge-           auf dem Flurstück 334/14 in der Neuhaus.
   bäude auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus       Es wird von folgender Festsetzung befreit:
   Beschluss Nr. BA/245/19/2021 vom 11.05.2021                      Einfriedungen: Soll: Holzzaun
   Bauantrag zum Umbau Scheune und Schaffung einer Wohn-
                                                                                     Ist: Metallzaun
   einheit auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar
   Beschluss Nr. BA/246/19/2021 vom 11.05.2021                   Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
   Bauantrag zur Erweiterung von Lagerflächen auf dem Flur-      Hartmut Hannweber
   stück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz                    Ausschussvorsitzender
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                   -6-
Beschluss Nr. BA/224/19/2021                                       Beschluss Nr. BA/227/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                          Sitzungsdatum: 11.05.2021
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes            Bauantrag zum Dachgeschossausbau auf dem Flurstück
zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur-              153/11 in der Gemarkung Föritz
stück 334/15 in der Gemarkung Neuhaus                              Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das            meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den         - Dachgeschossausbau
Festsetzungen des B-Planes „Marker Weg“ zum Bauvorhaben                auf dem Flurstück 156/11 in der Gemarkung Föritz.
- Errichtung eines Zaunes                                          Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
    auf dem Flurstück 333/15 in der Gemarkung Neuhaus.             Hartmut Hannweber
Es wird von folgenden Festsetzungen befreit:                       Ausschussvorsitzender
   Einfriedungen Soll: Holzzaun
                    Ist: Metallzaun
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                                 Beschluss Nr. BA/228/19/2021
Hartmut Hannweber                                                  Sitzungsdatum: 11.05.2021
Ausschussvorsitzender                                              Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem
                                                                   Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf
                                                                   Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Beschluss Nr. BA/225/19/2021                                       tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                          und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes            meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flur-            - Errichtung eines Schwimmbeckens
stück 201/127 in der Gemarkung Mupperg                                 auf dem Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        Hartmut Hannweber
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      Ausschussvorsitzender
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben
- Errichtung eines Carports                                        Beschluss Nr. BA/229/19/2021
    auf dem Flurstück 201/127 in der Gemarkung Mupperg.            Sitzungsdatum: 11.05.2021
Es wird von folgenden Festsetzungen befreit:                       Bauantrag zum Abriss vorhandener Garagen und Bau von
- Baugrenze - BV liegt außerhalb                                   2 Doppelgaragen auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung
                                                                   Neuenbau
-   Dächer:                                                        Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
    Dachneigung: Soll:    38°- 52° - geplant: 23°
                                                                   tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
    Dachfarbe: Soll:      rot - geplant: anthrazid                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
    Dachmaterial:         Soll: kleingliedrige Materialien - ge-   meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                          plan: Prefa-Dachbleche                   - Abriss vorhandener Garagen und Bau von 2 Doppelgaragen
Weiterhin stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag               auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung Neuenbau.
auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen Stauraum            Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
gemäß § 2 ThürGarVO zu.                                            Hartmut Hannweber
Soll: 3 m     Geplant: 0,80                                        Ausschussvorsitzender
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
                                                                   Beschluss Nr. BA/230/19/2021
                                                                   Sitzungsdatum: 11.05.2021
                                                                   Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feriendorfes aus vorge-
Beschluss Nr. BA/226/19/2021                                       fertigten Blockbohlenhäusern mit Außenpool, Sauna, Grill-
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                          haus, Geräteschuppen, Technik/Wirtschaftsgebäude sowie
                                                                   Carport/Stellplatz E-Bike auf den Flurstücken 103/7, TF 105/6
Bauantrag zur Aufstockung Wohnhausanbau auf dem Flur-              in der Gemarkung Schierschnitz
stück 868/9 in der Gemarkung Rotheul                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-        meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                              - Errichtung eines Feriendorfes aus vorgefertigten Blockbohlen-
- Aufstockung Wohnhausanbau                                            häusern mit Außenpool, Sauna, Grillhaus, Geräteschuppen,
    auf dem Flurstück 868/9 in der Gemarkung Rotheul.                  Technik/Wirtschaftsgebäude sowie Carport/Stellplatz für E-Bike
                                                                       auf den Flurstücken 103/7 und TF 105/6 in der Gemarkung
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                                     Schierschnitz.
Hartmut Hannweber
                                                                   Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die öffentlich-
Ausschussvorsitzender
                                                                   rechtlich gesicherte Erschließung und Zufahrt nachzuweisen.
                                                                   Weiterhin ist ein Nutzungskonzept für das Feriendorf vorzulegen.
                                                                   Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
                                                                   Hartmut Hannweber
                                                                   Ausschussvorsitzender
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                            -7-
Beschluss Nr. BA/231/19/2021                                    Beschluss Nr. BA/235/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Sitzungsdatum: 11.05.2021
Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses auf dem Flur-         Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für Pferde
stück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau                          sowie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports auf
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
- Bau eines Blockbohlenhauses                                   und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
    auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau.         meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Errichtung eines Unterstandes für Pferde sowie Geräteüber-
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                                  dachung und Neubau eines Carports
Hartmut Hannweber                                                   auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf
Ausschussvorsitzender
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
                                                                Hartmut Hannweber
                                                                Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/232/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021
Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/
Wohnmobil auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mup-         Beschluss Nr. BA/236/19/2021
perg                                                            Sitzungsdatum: 11.05.2021
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                Bauantrag Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Er-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   richtung von Stellplätzen und einer Terrasse auf dem Flur-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-     stück 20/2 in der Gemarkung Mupperg
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
- Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/ -mobil           mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
    auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mupperg.           tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender                                           - Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Errichtung von
                                                                    Stellplätzen und einer Terrasse
                                                                    auf dem Flurstück 20/2 in der Gemarkung Mupperg.
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Beschluss Nr. BA/233/19/2021
                                                                Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 11.05.2021
                                                                Gemeinde Föritztal
Bauantrag zur Errichtung einer Grillhütte auf dem Flurstück
271/6 in der Gemarkung Mupperg
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Beschluss Nr. BA/237/19/2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   Sitzungsdatum: 11.05.2021
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Bauantrag zum Neubau eines ELK-EF-Fertighauses auf dem
- Errichtung einer Grillhütte                                   Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark
    auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mupperg.           Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                              mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Hartmut Hannweber                                               tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Ausschussvorsitzender                                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Neubau eines ELK-EF-Fertighauses
                                                                    auf dem Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark
Beschluss Nr. BA/234/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
                                                                Hartmut Hannweber
Bauantrag zur Errichtung eines Holzunterstandes auf dem         Ausschussvorsitzender
Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   Beschluss Nr. BA/238/19/2021
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-     Sitzungsdatum: 11.05.2021
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung eines Holzunterstandes                             Bauantrag zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil
    auf dem Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf.      auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rotheul
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                              Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Hartmut Hannweber                                               mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Ausschussvorsitzender                                           tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil
                                                                    auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rot-
                                                                    heul
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
                                                                Hartmut Hannweber
                                                                Ausschussvorsitzender
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                              -8-
Beschluss Nr. BA/239/19/2021                                    Beschluss Nr. BA/243/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Sitzungsdatum: 11.05.2021
Bauantrag zum Aufstellen einer Holzgartenhütte auf dem          Tektur zur Bauvoranfrage - Az.: 2.63 BV 0010/21 zur Errich-
Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg                    tung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Flur-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         stücken 199/22, 200/29 in der Gemarkung Schierschnitz
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-     tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
- Aufstellen einer Holzgartenhütte                              meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
    auf dem Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg.       - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                                  auf den Flurstücken 199/22 und 200/29 in der Gemarkung
Hartmut Hannweber                                                   Schierschnitz.
Ausschussvorsitzender                                           Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen sind die Nachweise
                                                                für die öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt und Erschließung
                                                                vorzulegen.
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Beschluss Nr. BA/240/19/2021                                    Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Ausschussvorsitzender
Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Terrasse an ein
Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 389/14 in der Ge-
markung Neuhaus
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Beschluss Nr. BA/244/19/2021
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Sitzungsdatum: 11.05.2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-     Bauantrag zum Anbau eines Balkons an das bestehende Ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           bäude auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus
- Neubau einer Garage mit Terrasse an ein Einfamilienhaus       Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
    auf dem Flurstück 389/14 in der Gemarkung Neuhaus.          mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                              und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
Hartmut Hannweber                                               meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Ausschussvorsitzender                                           - Anbau eines Balkons an das bestehende Gebäude
                                                                    auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus.
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Beschluss Nr. BA/241/19/2021                                    Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Ausschussvorsitzender
Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück
525/7 in der Gemarkung Neuhaus
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Beschluss Nr. BA/245/19/2021
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Sitzungsdatum: 11.05.2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-     Bauantrag zum Umbau Scheune und Schaffung einer Wohn-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           einheit auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar
- Errichtung einer Garage                                       Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
    auf dem Flurstück 525/7 in der Gemarkung Neuhaus            mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                              tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Hartmut Hannweber                                               und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
Ausschussvorsitzender                                           meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Umbau Scheune und Schaffung einer Wohneinheit
                                                                    auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar.
                                                                Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Beschluss Nr. BA/242/19/2021                                    Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                       Ausschussvorsitzender
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Neubau einer Zapf-Großraum-
garage mit begrüntem Flachdach auf dem Flurstück 112/7 in
der Gemarkung Rottmar                                           Beschluss Nr. BA/246/19/2021
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Sitzungsdatum: 11.05.2021
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Bauantrag zur Erweiterung von Lagerflächen auf dem Flur-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   stück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben                      mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
- Neubau einer Zapf-Großraumgarage mit begrüntem Flachdach      tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
    auf dem Flurstück 112/7 in der Gemarkung Rottmar.           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2      - Erweiterung von Lagerflächen
BauGB wird zugestimmt.                                              auf dem Flurstück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz
Es wird von folgenden Festsetzungen befreit:                    Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
- Überschreitung der Baugrenze um 3,00 x 5,99 m                 Hartmut Hannweber
- Dachform:                                                     Ausschussvorsitzender
    Soll: Satteldach, Dachneigung mind. 36° bis max. 45°
    Ist: Flachdach
- Dacheindeckung:
    Soll: Deckung in Tondachziegel
    Ist: Begrünung
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                  -9-
Beschluss Nr. BA/247/19/2021
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                          Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr.
Bauantrag zum Rückbau und Ersatzneubau eines Heizrau-
                                                                   22/2021 am 21.09.2021
mes und einer Garage auf dem Flurstück 158/6 in der Ge-            Am Dienstag, 21. September 2021 findet um 18:00 Uhr im
markung Weidhausen                                                 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 22. Sitzung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      Gemeinde Föritztal statt.
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                              Tagesordnung:
- Rückbau und Ersatzneubau eines Heizraumes und einer Ga-          BÜRGERFRAGESTUNDE
    rage
    auf dem Flurstück 158/6 in der Gemarkung Weidhausen.           ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                   1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021                                    zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera-
Hartmut Hannweber                                                     tes Föritztal vom 21.09.2021
Ausschussvorsitzender                                              2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
                                                                      21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
                                                                      meinderates Föritztal vom 17.08.2021
                                                                   3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Beschluss Nr. BA/248/19/2021                                          im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
Sitzungsdatum: 11.05.2021                                             17.08.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Flur-              4. Anfragen und Mitteilungen
stück 86/4 in der Gemarkung Judenbach                              NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        Föritztal, den 25.08.2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      Hartmut Hannweber
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge-        Ausschussvorsitzender
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Anbau eines Wintergartens                                        Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit-
    auf dem Flurstück 86/4 in der Gemarkung Judenbach.             zung recht herzlich eingeladen.
Datum der Ausfertigung: 30.06.2021
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
                                                                                 Amtliche und
                                                                       öffentliche Bekanntmachungen
      Sitzungen des Gemeinderates
          und seiner Ausschüsse                                    Öffnungszeiten
                                                                   der Gemeindeverwaltung Föritztal
 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss                                96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
                                                                   OT Neuhaus-Schierschnitz
 Nr. 24/2021 am 07.09.2021                                         Telefon: 036764 796 0
 Am Dienstag, 7. September 2021 findet um 18:00 Uhr im
                                                                   Montag       09.00 - 12.00 Uhr
 Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 24. Sitzung des      Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
 Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal          Mittwoch     geschlossen
 statt.                                                            Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                   Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
 Tagesordnung:
 BÜRGERFRAGESTUNDE
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                                Öffnungszeiten der
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-       Gemeindeverwaltung Föritztal
    zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde-            Außenstelle Judenbach
    rates Föritztal vom 07.09.2021
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der    96524 Föritztal, Bellershöhe 1
    23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-           OT Judenbach
    meinderates Föritztal vom 06.07.2021                           Telefon: 03675 4238 0
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der        Montag       geschlossen
    im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
    am 06.07.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse          Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 4. Anfragen und Mitteilungen                                      Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
                                                                   Donnerstag   geschlossen
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                          Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
 Föritztal, den 25.08.2021
 Andreas Meusel
 Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit-
 zung recht herzlich eingeladen.
165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021                                                                                     - 10 -
                                                       Anlage 5      Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
                                           (zu § 20 Abs. 1 BWO)      tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
                                                                     vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
                   Bekanntmachung                                    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-
                                                                     te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen
                                                                     Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
 der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht                     zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
  in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von                     Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei-
          Wahlscheinen für die Wahl zum                              ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-
 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021                       tigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An-
                                                                     tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
1.                                                                   6.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde            Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- die Wahlbezirke der Gemeinde Föritztal wird in der Zeit vom        - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
06. September 2021 bis 10. September 2021 (20. bis 16. Tag           - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der          - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
Gemeindeverwaltung, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9,                    rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
96524 Föritztal für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge-      - ein Merkblatt für die Briefwahl.
halten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän-    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für ei-
digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen      nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit        nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich-        nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr
nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen         als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehör-
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder          de vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das         Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk ge-      ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
mäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.         kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-          dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-
führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.      ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist        einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
oder einen Wahlschein hat.                                           Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
2.                                                                   die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,     stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig-
kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä-      ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
testens am 10.09.2021 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr, bei      Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
der Gemeindebehörde Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer              Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
Straße 9 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder     einer anderen Person erlangt hat.
durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.                  Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
3.                                                                   Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,      bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
                                                                     Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 (21. Tag vor der Wahl)
                                                                     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eine Wahlbenachrichtigung.                                           ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-      schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich-         dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl-
recht nicht ausüben kann.                                            Föritztal, den 25.08.2021
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-    Die Gemeindebehörde
getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl-      i. A. Praß
unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis                                                                     Anlage 27
  196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen -                                                         (zu § 48 Abs. 1 BWO)
                           Sonneberg
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-
zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.                            Wahlbekanntmachung
5.                                                                   1.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                   Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
5.1                                                                  statt
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,         Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
5.2
                                                                     2.
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-          Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:
    tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18       Wahl- Abgrenzung des              Lage des Wahlraums
    Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September              bezirk Wahlbezirks                (Straße, Hausnummer, Zim-
    2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis       Nr.                               mer)
    nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. Sep-         I      Neuhaus-Schierschnitz Schierschnitzer Straße 9
    tember 2021) versäumt hat,                                              I, Gefell und Rotheul      Rathaus, Veranstaltungsraum
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf               An der Schule, Bahnhof- 1. Eingang
    der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung                 straße, Bienenstraße,      OT Neuhaus-Schierschnitz
    oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl-               Buch, Bucher Str., Eich- 96524 Föritztal
    ordnung entstanden ist,                                                 bergweg, Gartenstr.,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-             Gefeller Str., Hofwiese,
    den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-             Industriestr., Keller-
    zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.               gasse, Lindenplatz,
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-                 Minnastr., Mühldamm,
nen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 (2. Tag vor der Wahl)               Schierschnitzer Str., Alte
18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder               Schulstr., Sichelreuther
elektronisch beantragt werden.                                              Höhe, Auenland, Strauß-
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen             berg, Walzwerkstr.,
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-                Burgweg, Pfarrgrund +
rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-               gesamte Ortsteile Gefell
ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.                                             und Rotheul
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