165 Jahre Sportverein Judenbach - Bürgermeisterpokal - Gemeinde Föritztal
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 25. August 2021 Nummer 8 165 Jahre Sportverein Judenbach Bürgermeisterpokal Sieger 2021: SV Isolator Neuhaus-Schierschnitz e.V. Foto: Thomas Wagner www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal des Gemeinderates Föritztal vom 11.05.2021 .......... Seite 4 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde vom 27.07.2021 ........................................................ Seite 3 Föritztal am 11.05.2021 gefassten nicht • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 4 Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Beschlüsse über gemeindliche Einvernehmen vom 22.06.2021 ........................................................ Seite 3 zu Bauunterlagen ..................................................... Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3 • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen am 07.09.2021.......................................................... Seite 9 Teils der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.05.2021 ........................................................ Seite 3 am 21.09.2021.......................................................... Seite 9 • Beschluss über die Eintragung eines Geh- und Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Fahrtrechtes auf dem Flurstück-Nr. 148/21 • Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das der Gemarkung Föritz............................................... Seite 3 Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die • Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum Erteilung von Wahlscheinen - Anlage 5 „Kommunalen Energiezweckverband Thüringen“ ..... Seite 3 (zu § 20 Abs. 1 BWO) ............................................. Seite 10 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes • Wahlbekanntmachung - Anlage 27 der Einbeziehungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz (zu § 48 Abs. 1 BWO) ............................................. Seite 10 der Gemeinde Föritztal sowie Beschlussfassung • Straßensperrungen in den Ortsteilen Mogger zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Rotheul ............................................................ Seite 11 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange . Seite 3 • Amtliche Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung • Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE zum Entwurf der Einbeziehungssatzung - Älter werden in der Gemeinschaft - Thüringer „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde Föritztal ... Seite 12 Initative gegen Einsamkeit“ - Interessenbekundung • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft „Föritz“ Seite 12 für die Projektphase von 2022 bis 2024 ................... Seite 4 • Revierförster Aulinger und Erhardt ......................... Seite 12 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Föritztal zum Bebauungsplan Nr. 62/17 Judenbach .............................................................. Seite 12 „Gewerbe- und Industriegebiet - H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg-Süd)“ der • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Stadt Sonneberg....................................................... Seite 4 Neuhaus-Schierschnitz........................................... Seite 12 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal ................ Seite 13 Föritztal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg ................................................ Seite 4 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ................... Seite 13 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 29.06.2021 .......... Seite 4 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.09.2021 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus- 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www. Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über- foeritztal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde nimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht ander- Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: weitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugs- allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. zeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Ver- 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im lagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt Gemeindegebiet verteilt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilme- ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. nau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -3- Beschluss Nr. GR/310/26/2021 Sitzungsdatum: 22.06.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschlüsse des Gemeinderates machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021, die Beschluss Nr. GR/315/27/2021 Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Ge- Sitzungsdatum: 27.07.2021 meinderates Föritztal vom 04.05.2021 zu genehmigen. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 zung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021 Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021 die vor- Beschluss Nr. GR/311/26/2021 liegende Tagesordnung. Sitzungsdatum: 22.06.2021 Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Beschluss über die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes Andreas Meusel auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz Bürgermeister Aufgrund des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 der Thüringer der Gemeinde Föritztal Gemeinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalord- nung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 Beschluss Nr. GR/316/27/2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzungsdatum: 27.07.2021 Sitzung am 22.06.2021 der Eintragung eines Geh- und Fahrt- rechtes auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz zu- Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der zustimmen. 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Andreas Meusel August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bürgermeister machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert der Gemeinde Föritztal durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die Nie- derschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeindera- Beschluss Nr. GR/312/26/2021 tes Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen. Sitzungsdatum: 22.06.2021 Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum „Kommu- Andreas Meusel nalen Energiezweckverband Thüringen“ Bürgermeister Der Gemeinderat Föritztal stimmt der Einlage von 2.371 Stück der Gemeinde Föritztal KEBT-Aktien zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweck- verband Thüringen (KET)“ auf der Grundlage der Verbandssat- zung (veröffentlicht mit SD-Nr. 2/2012 vom 19. November 2012, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 02. No- Beschluss Nr. GR/317/27/2021 vember 2020, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. Sitzungsdatum: 27.07.2021 44/2020 (Anlage 2)), zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 gefassten nicht öf- Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 Andreas Meusel fentlichen Beschlüsse Bürgermeister Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- der Gemeinde Föritztal kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Beschluss Nr. GR/318/27/2021 Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die Nie- Sitzungsdatum: 27.07.2021 derschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeindera- tes Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen. Beschluss über die Billigung des Entwurfes der Einbezie- Beschluss Nr. 310/26/2021 vom 27.07.2021 hungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde Fö- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils ritztal sowie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öf- Beschluss Nr. GR/311/26/2021 vom 22.06.2021 fentlicher Belange Beschluss über die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und auf dem Flurstück-Nr. 148/21 der Gemarkung Föritz Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/312/26/2021 vom 22.06.2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Beschluss über die Einlage weiterer Anteile zum „Kommuna- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), geändert len Energiezweckverband Thüringen“ durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021: Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz Andreas Meusel der Gemeinde Föritztal (Planungsstand Juli 2021) und dessen Bürgermeister Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und der Gemeinde Föritztal nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Nr. 3 und
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -4- 13 Abs. 2 und 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Nr. 3 sowie 13 Abs. 2 und Beschlüsse der Ausschüsse 3 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates Föritztal des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss Nr. BA/249/20/2021 Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Sitzungsdatum: 29.06.2021 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- der Gemeinde Föritztal zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 29.06.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/319/27/2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzungsdatum: 27.07.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE - Äl- durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der ter werden in der Gemeinschaft - Thüringer Initative gegen Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- Einsamkeit“ - Interessenbekundung für die Projektphase ner Sitzung am 29.06.2021 die vorliegende Tagesordnung. von 2022 bis 2024 Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Hartmut Hannweber Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Ausschussvorsitzender 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021: Das Interesse am Projekt „AGATHE - Älter werden in der Ge- Beschluss Nr. BA/250/20/2021 meinschaft- Thüringer Initiative gegen Einsamkeit“ sowie die Sitzungsdatum: 29.06.2021 Teilnahme an der Projektphase von 2022 - 2024 wird durch den Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderat Föritztal bekundet. 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 derates Föritztal vom 11.05.2021 Andreas Meusel Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Bürgermeister kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. der Gemeinde Föritztal August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Beschluss Nr. GR/320/27/2021 Föritztal in seiner Sitzung am 29.06.2021, die Niederschrift des Sitzungsdatum: 27.07.2021 öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 11.05.2021 Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zu genehmigen. zum Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe- und Industriege- biet - H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg-Süd)“ der Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Stadt Sonneberg Hartmut Hannweber Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der Ausschussvorsitzender Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, zur Be- teiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe- und Industriegebiet - H2RegionThüringen/ Beschluss Nr. BA/251/20/2021 Franken (Sonneberg-Süd) nachfolgende Stellungnahme: Sitzungsdatum: 29.06.2021 Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Andreas Meusel im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Bürgermeister 11.05.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Beschluss Nr. GR/321/27/2021 ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt Sitzungsdatum: 27.07.2021 der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zum seiner Sitzung am 29.06.2021 die nachfolgenden in nicht öffent- Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg licher Sitzung am 11.05.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021 dem Be- Beschluss Nr. BA/221/19/2021 vom 11.05.2021 bauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg die ge- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils meindenachbarliche Zustimmung zu erteilen. der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 02.02.2021 Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 Beschluss Nr. BA/222/19/2021 vom 11.05.2021 Andreas Meusel Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Bürgermeister zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur- der Gemeinde Föritztal stück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss Nr. BA/223/19/2021 vom 11.05.2021 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben Errichtung einer Zaunanlage mit elekt. Schiebetor auf dem Flurstück 334/14 in der Gemarkung Neu- haus Beschluss Nr. BA/224/19/2021 vom 11.05.2021 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur- stück 334/15 in der Gemarkung Neuhaus
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -5- Beschluss Nr. BA/225/19/2021 vom 11.05.2021 Beschluss Nr. BA/247/19/2021 vom 11.05.2021 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Bauantrag zum Rückbau und Ersatzneubau eines Heizrau- zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flur- mes und einer Garage auf dem Flurstück 158/6 in der Ge- stück 201/127 in der Gemarkung Mupperg markung Weidhausen Beschluss Nr. BA/226/19/2021 vom 11.05.2021 Beschluss Nr. BA/248/19/2021 vom 11.05.2021 Bauantrag zur Aufstockung Wohnhausanbau auf dem Flur- Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Flur- stück 868/9 in der Gemarkung Rotheul stück 86/4 in der Gemarkung Judenbach Beschluss Nr. BA/227/19/2021 vom 11.05.2021 Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Bauantrag zum Dachgeschossausbau auf dem Flurstück Hartmut Hannweber 153/11 in der Gemarkung Föritz Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/228/19/2021 vom 11.05.2021 Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf Beschluss Nr. BA/229/19/2021 vom 11.05.2021 Beschluss Nr. BA/221/19/2021 Bauantrag zum Abriss vorhandener Garagen und Bau von Sitzungsdatum: 11.05.2021 2 Doppelgaragen auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung Neuenbau Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Beschluss Nr. BA/230/19/2021 vom 11.05.2021 der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feriendorfes aus vor- meinderates Föritztal vom 02.02.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- gefertigten Blockbohlenhäusern mit Außenpool, Sauna, kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Grillhaus, Geräteschuppen, Technik/Wirtschaftsgebäude so- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- wie Carport/Stellplatz E-Bike auf den Flurstücken 103/7, TF machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert 105/6 in der Gemarkung Schierschnitz durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Beschluss Nr. BA/231/19/2021 vom 11.05.2021 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses auf dem Flur- Föritztal in seiner Sitzung am 11.05.2021, die Niederschrift des stück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau nicht öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Bau- und Umwelt- Beschluss Nr. BA/232/19/2021 vom 11.05.2021 ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/ 02.02.2021 zu genehmigen. Wohnmobil auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mup- perg Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/233/19/2021 vom 11.05.2021 Hartmut Hannweber Bauantrag zur Errichtung einer Grillhütte auf dem Flurstück Ausschussvorsitzender 271/6 in der Gemarkung Mupperg Beschluss Nr. BA/234/19/2021 vom 11.05.2021 Bauantrag zur Errichtung eines Holzunterstandes auf dem Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf Beschluss Nr. BA/222/19/2021 Beschluss Nr. BA/235/19/2021 vom 11.05.2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für Pferde so- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes wie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports auf dem zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur- Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf stück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss Nr. BA/236/19/2021 vom 11.05.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Bauantrag Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Er- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- richtung von Stellplätzen und einer Terrasse auf dem Flur- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- stück 20/2 in der Gemarkung Mupperg und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das Beschluss Nr. BA/237/19/2021 vom 11.05.2021 gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Bauantrag zum Neubau eines ELK-EF-Fertighauses auf dem Festsetzungen des B-Planes „Marker Weg“ zum Bauvorhaben Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark - Errichtung eines Zaunes Beschluss Nr. BA/238/19/2021 vom 11.05.2021 auf dem Flurstück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus. Bauantrag zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rot- Es wird von folgender Festsetzung befreit: heul - Einfriedungen: Soll: Holzzaun Beschluss Nr. BA/239/19/2021 vom 11.05.2021 Ist: Metallzaun Bauantrag zum Aufstellen einer Holzgartenhütte auf dem Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/240/19/2021 vom 11.05.2021 Hartmut Hannweber Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Terrasse an ein Ausschussvorsitzender Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 389/14 in der Ge- markung Neuhaus Beschluss Nr. BA/241/19/2021 vom 11.05.2021 Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück Beschluss Nr. BA/223/19/2021 525/7 in der Gemarkung Neuhaus Sitzungsdatum: 11.05.2021 Beschluss Nr. BA/242/19/2021 vom 11.05.2021 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Bauvorhaben Errichtung einer Zaunanlage mit elekt. Schiebe- nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Neubau einer Zapf-Großraum- tor auf dem Flurstück 334/14 in der Gemarkung Neuhaus garage mit begrüntem Flachdach auf dem Flurstück 112/7 in Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung der Gemarkung Rottmar mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/243/19/2021 vom 11.05.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Tektur zur Bauvoranfrage -Az.: 2.63 BV 0010/21 zur Errich- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- tung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Flur- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag stücken 199/22, 200/29 in der Gemarkung Schierschnitz - Errichtung einer Zaunanlage mit elekt. Schiebetor Beschluss Nr. BA/244/19/2021 vom 11.05.2021 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an das bestehende Ge- auf dem Flurstück 334/14 in der Neuhaus. bäude auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus Es wird von folgender Festsetzung befreit: Beschluss Nr. BA/245/19/2021 vom 11.05.2021 Einfriedungen: Soll: Holzzaun Bauantrag zum Umbau Scheune und Schaffung einer Wohn- Ist: Metallzaun einheit auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar Beschluss Nr. BA/246/19/2021 vom 11.05.2021 Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Bauantrag zur Erweiterung von Lagerflächen auf dem Flur- Hartmut Hannweber stück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -6- Beschluss Nr. BA/224/19/2021 Beschluss Nr. BA/227/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Bauantrag zum Dachgeschossausbau auf dem Flurstück zum Bauvorhaben Errichtung eines Zaunes auf dem Flur- 153/11 in der Gemarkung Föritz stück 334/15 in der Gemarkung Neuhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das meindliche Einvernehmen zum Bauantrag gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den - Dachgeschossausbau Festsetzungen des B-Planes „Marker Weg“ zum Bauvorhaben auf dem Flurstück 156/11 in der Gemarkung Föritz. - Errichtung eines Zaunes Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 auf dem Flurstück 333/15 in der Gemarkung Neuhaus. Hartmut Hannweber Es wird von folgenden Festsetzungen befreit: Ausschussvorsitzender Einfriedungen Soll: Holzzaun Ist: Metallzaun Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/228/19/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 11.05.2021 Ausschussvorsitzender Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/225/19/2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Sitzungsdatum: 11.05.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes meindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flur- - Errichtung eines Schwimmbeckens stück 201/127 in der Gemarkung Mupperg auf dem Flurstück 326 in der Gemarkung Oerlsdorf. Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Ausschussvorsitzender und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben - Errichtung eines Carports Beschluss Nr. BA/229/19/2021 auf dem Flurstück 201/127 in der Gemarkung Mupperg. Sitzungsdatum: 11.05.2021 Es wird von folgenden Festsetzungen befreit: Bauantrag zum Abriss vorhandener Garagen und Bau von - Baugrenze - BV liegt außerhalb 2 Doppelgaragen auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung Neuenbau - Dächer: Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Dachneigung: Soll: 38°- 52° - geplant: 23° tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Dachfarbe: Soll: rot - geplant: anthrazid und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Dachmaterial: Soll: kleingliedrige Materialien - ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag plan: Prefa-Dachbleche - Abriss vorhandener Garagen und Bau von 2 Doppelgaragen Weiterhin stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag auf dem Flurstück 96/2 in der Gemarkung Neuenbau. auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen Stauraum Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 gemäß § 2 ThürGarVO zu. Hartmut Hannweber Soll: 3 m Geplant: 0,80 Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/230/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feriendorfes aus vorge- Beschluss Nr. BA/226/19/2021 fertigten Blockbohlenhäusern mit Außenpool, Sauna, Grill- Sitzungsdatum: 11.05.2021 haus, Geräteschuppen, Technik/Wirtschaftsgebäude sowie Carport/Stellplatz E-Bike auf den Flurstücken 103/7, TF 105/6 Bauantrag zur Aufstockung Wohnhausanbau auf dem Flur- in der Gemarkung Schierschnitz stück 868/9 in der Gemarkung Rotheul Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Feriendorfes aus vorgefertigten Blockbohlen- - Aufstockung Wohnhausanbau häusern mit Außenpool, Sauna, Grillhaus, Geräteschuppen, auf dem Flurstück 868/9 in der Gemarkung Rotheul. Technik/Wirtschaftsgebäude sowie Carport/Stellplatz für E-Bike auf den Flurstücken 103/7 und TF 105/6 in der Gemarkung Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Schierschnitz. Hartmut Hannweber Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die öffentlich- Ausschussvorsitzender rechtlich gesicherte Erschließung und Zufahrt nachzuweisen. Weiterhin ist ein Nutzungskonzept für das Feriendorf vorzulegen. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -7- Beschluss Nr. BA/231/19/2021 Beschluss Nr. BA/235/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses auf dem Flur- Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für Pferde stück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau sowie Geräteüberdachung und Neubau eines Carports auf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- - Bau eines Blockbohlenhauses und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau. meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Unterstandes für Pferde sowie Geräteüber- Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 dachung und Neubau eines Carports Hartmut Hannweber auf dem Flurstück 135/11 in der Gemarkung Gessendorf Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/232/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/ Wohnmobil auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mup- Beschluss Nr. BA/236/19/2021 perg Sitzungsdatum: 11.05.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Bauantrag Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Er- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- richtung von Stellplätzen und einer Terrasse auf dem Flur- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- stück 20/2 in der Gemarkung Mupperg meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung - Errichtung eines Stellplatzes für Wohnwagen/ -mobil mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mupperg. tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender - Versetzen und Erneuern einer Stützmauer mit Errichtung von Stellplätzen und einer Terrasse auf dem Flurstück 20/2 in der Gemarkung Mupperg. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/233/19/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 11.05.2021 Gemeinde Föritztal Bauantrag zur Errichtung einer Grillhütte auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mupperg Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/237/19/2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Sitzungsdatum: 11.05.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Bauantrag zum Neubau eines ELK-EF-Fertighauses auf dem - Errichtung einer Grillhütte Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark auf dem Flurstück 271/6 in der Gemarkung Mupperg. Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Ausschussvorsitzender und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Neubau eines ELK-EF-Fertighauses auf dem Flurstück 82/7 in der Gemarkung Mark Beschluss Nr. BA/234/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Bauantrag zur Errichtung eines Holzunterstandes auf dem Ausschussvorsitzender Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/238/19/2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Sitzungsdatum: 11.05.2021 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Holzunterstandes Bauantrag zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf dem Flurstück 292/12 in der Gemarkung Schwärzdorf. auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rotheul Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf den Flurstücken 543/5 und 547/3 in der Gemarkung Rot- heul Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -8- Beschluss Nr. BA/239/19/2021 Beschluss Nr. BA/243/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Bauantrag zum Aufstellen einer Holzgartenhütte auf dem Tektur zur Bauvoranfrage - Az.: 2.63 BV 0010/21 zur Errich- Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg tung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Flur- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung stücken 199/22, 200/29 in der Gemarkung Schierschnitz mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- - Aufstellen einer Holzgartenhütte meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf dem Flurstück 290/12 in der Gemarkung Lindenberg. - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 auf den Flurstücken 199/22 und 200/29 in der Gemarkung Hartmut Hannweber Schierschnitz. Ausschussvorsitzender Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen sind die Nachweise für die öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt und Erschließung vorzulegen. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/240/19/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 11.05.2021 Ausschussvorsitzender Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Terrasse an ein Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 389/14 in der Ge- markung Neuhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Beschluss Nr. BA/244/19/2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Sitzungsdatum: 11.05.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Bauantrag zum Anbau eines Balkons an das bestehende Ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag bäude auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus - Neubau einer Garage mit Terrasse an ein Einfamilienhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung auf dem Flurstück 389/14 in der Gemarkung Neuhaus. mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Hartmut Hannweber meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ausschussvorsitzender - Anbau eines Balkons an das bestehende Gebäude auf dem Flurstück 624/13 in der Gemarkung Neuhaus. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/241/19/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 11.05.2021 Ausschussvorsitzender Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 525/7 in der Gemarkung Neuhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Beschluss Nr. BA/245/19/2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Sitzungsdatum: 11.05.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Bauantrag zum Umbau Scheune und Schaffung einer Wohn- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag einheit auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar - Errichtung einer Garage Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung auf dem Flurstück 525/7 in der Gemarkung Neuhaus mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Ausschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Umbau Scheune und Schaffung einer Wohneinheit auf dem Flurstück 63 in der Gemarkung Rottmar. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Beschluss Nr. BA/242/19/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 11.05.2021 Ausschussvorsitzender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Neubau einer Zapf-Großraum- garage mit begrüntem Flachdach auf dem Flurstück 112/7 in der Gemarkung Rottmar Beschluss Nr. BA/246/19/2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Sitzungsdatum: 11.05.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Bauantrag zur Erweiterung von Lagerflächen auf dem Flur- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- stück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zum Bauvorhaben mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- - Neubau einer Zapf-Großraumgarage mit begrüntem Flachdach tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- auf dem Flurstück 112/7 in der Gemarkung Rottmar. und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 - Erweiterung von Lagerflächen BauGB wird zugestimmt. auf dem Flurstück 296/4 in der Gemarkung Schierschnitz Es wird von folgenden Festsetzungen befreit: Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 - Überschreitung der Baugrenze um 3,00 x 5,99 m Hartmut Hannweber - Dachform: Ausschussvorsitzender Soll: Satteldach, Dachneigung mind. 36° bis max. 45° Ist: Flachdach - Dacheindeckung: Soll: Deckung in Tondachziegel Ist: Begrünung Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 -9- Beschluss Nr. BA/247/19/2021 Sitzungsdatum: 11.05.2021 Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr. Bauantrag zum Rückbau und Ersatzneubau eines Heizrau- 22/2021 am 21.09.2021 mes und einer Garage auf dem Flurstück 158/6 in der Ge- Am Dienstag, 21. September 2021 findet um 18:00 Uhr im markung Weidhausen Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 22. Sitzung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Gemeinde Föritztal statt. und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Tagesordnung: - Rückbau und Ersatzneubau eines Heizraumes und einer Ga- BÜRGERFRAGESTUNDE rage auf dem Flurstück 158/6 in der Gemarkung Weidhausen. ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes Föritztal vom 21.09.2021 Ausschussvorsitzender 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 17.08.2021 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss Nr. BA/248/19/2021 im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Sitzungsdatum: 11.05.2021 17.08.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Flur- 4. Anfragen und Mitteilungen stück 86/4 in der Gemarkung Judenbach NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Föritztal, den 25.08.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2021 das ge- Ausschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Anbau eines Wintergartens Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit- auf dem Flurstück 86/4 in der Gemarkung Judenbach. zung recht herzlich eingeladen. Datum der Ausfertigung: 30.06.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 OT Neuhaus-Schierschnitz Nr. 24/2021 am 07.09.2021 Telefon: 036764 796 0 Am Dienstag, 7. September 2021 findet um 18:00 Uhr im Montag 09.00 - 12.00 Uhr Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 24. Sitzung des Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal Mittwoch geschlossen statt. Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Tagesordnung: BÜRGERFRAGESTUNDE ÖFFENTLICHER TEIL: Öffnungszeiten der 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Gemeindeverwaltung Föritztal zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde- Außenstelle Judenbach rates Föritztal vom 07.09.2021 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- OT Judenbach meinderates Föritztal vom 06.07.2021 Telefon: 03675 4238 0 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Montag geschlossen im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 06.07.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr 4. Anfragen und Mitteilungen Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Föritztal, den 25.08.2021 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit- zung recht herzlich eingeladen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 8/2021 - 10 - Anlage 5 Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- (zu § 20 Abs. 1 BWO) tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bekanntmachung Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- Wahlscheinen für die Wahl zum ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 tigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An- tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 1. 6. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die Wahlbezirke der Gemeinde Föritztal wird in der Zeit vom - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 06. September 2021 bis 10. September 2021 (20. bis 16. Tag - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- Gemeindeverwaltung, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9, rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und 96524 Föritztal für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge- - ein Merkblatt für die Briefwahl. halten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän- Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für ei- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich- nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehör- glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder de vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk ge- ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, mäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten oder einen Wahlschein hat. Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, 2. die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig- kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä- ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der testens am 10.09.2021 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr, bei Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der der Gemeindebehörde Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl Straße 9 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder einer anderen Person erlangt hat. durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem 3. Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 (21. Tag vor der Wahl) Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Wahlbenachrichtigung. ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich- dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl- recht nicht ausüben kann. Föritztal, den 25.08.2021 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- Die Gemeindebehörde getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl- i. A. Praß unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Anlage 27 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - (zu § 48 Abs. 1 BWO) Sonneberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wahlbekanntmachung 5. 1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 5.1 statt ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 5.2 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September bezirk Wahlbezirks (Straße, Hausnummer, Zim- 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis Nr. mer) nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. Sep- I Neuhaus-Schierschnitz Schierschnitzer Straße 9 tember 2021) versäumt hat, I, Gefell und Rotheul Rathaus, Veranstaltungsraum b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf An der Schule, Bahnhof- 1. Eingang der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung straße, Bienenstraße, OT Neuhaus-Schierschnitz oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl- Buch, Bucher Str., Eich- 96524 Föritztal ordnung entstanden ist, bergweg, Gartenstr., c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- Gefeller Str., Hofwiese, den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- Industriestr., Keller- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. gasse, Lindenplatz, Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- Minnastr., Mühldamm, nen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 (2. Tag vor der Wahl) Schierschnitzer Str., Alte 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder Schulstr., Sichelreuther elektronisch beantragt werden. Höhe, Auenland, Strauß- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen berg, Walzwerkstr., des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- Burgweg, Pfarrgrund + rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- gesamte Ortsteile Gefell ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. und Rotheul
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