BEGRÜNDUNG - Gemeinde Neu Wulmstorf
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B EGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 7. Änderung der Gemeinde Neu Wulmstorf für das Gebiet: „nördlich der Rader Straße (K71) sowie westlich und nördlich der Straße "Stendahl“ Entwurf 19.02.2021 040 – 44 14 19 Graumannsweg 69 22087 Hamburg Stand: 19.02.21 10:22:00 www.archi-stadt.de
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen ................................................................................................................ 2 1.1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................................... 2 1.2 Projektbeteiligte Planer und Fachbüros ........................................................................ 2 1.3 Geltungsbereich, Bestand und Umgebung.................................................................... 2 2 Anlass und Ziele ......................................................................................................... 2 3 Standortalternativen .................................................................................................. 3 4 Übergeordnete Planungen ......................................................................................... 3 5 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ................................................................ 6 5.1 Flächennutzungen............................................................................................................... 6 5.2 Verkehr .................................................................................................................................. 7 5.3 Immissionen.......................................................................................................................... 7 5.4 Natur und Landschaft ........................................................................................................ 7 5.5 Ver- und Entsorgung .......................................................................................................... 7 5.6 Denkmalschutz und Altlasten / Kampfmittel ............................................................... 9 5.7 Flächenangaben................................................................................................................. 10 6 Umweltbericht ........................................................................................................ 10 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -1- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf 1 Grundlagen 1.1 Rechtsgrundlagen Der Flächennutzungsplan Teil 4 Bachheide/Ohlenbüttel der Gemeinde Neu Wulmstorf ist seit dem 20.11.2002 wirksam. Die Gemeinde Neu Wulmstorf stellt die 7. Änderung des Flä- chennutzungsplans auf. Der Flächennutzungsplanänderung liegen zugrunde: • das Baugesetzbuch (BauGB), • die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und • die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in den zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses geltenden Fassungen. Als Plangrundlage wird die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 verwendet. Hinweise zum Verfahren Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Ohlenbüttel“, 1. Änderung und Ergänzung. Es wurde bereits im Jahr 2012 ein Vorentwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungspla- nes aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich zwischenzeitlich aufgrund der Interessen der Eigentümer grundlegend geändert. Daher wurde dieser neue aktualisierte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet und in das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. 1.2 Projektbeteiligte Planer und Fachbüros Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung ist das Büro Architektur + Stadtpla- nung, Hamburg, beauftragt. Der Umweltbericht wird durch das Büro Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, Kiel, bearbeitet. Er ist Teil der Begründung. 1.3 Geltungsbereich, Bestand und Umgebung Der Geltungsbereich für die 7. Änderung befindet sich nördlich der Rader Straße sowie westlich und nördlich der Straße Stendahl. Er ist in der Planzeichnung durch eine entspre- chende Signatur gekennzeichnet. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der bebauten Ortslage. Er wird im Süden durch die Rader Straße sowie im Osten durch die Straße Stendahl begrenzt und ist unbebaut und wird derzeit als Acker genutzt. 2 Anlass und Ziele Anlass für die 7. Änderung ist die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebau- ungsplans Nr. 53 „Ohlenbüttel“. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung neuer Wohnbau- flächen sowie die Weiterentwicklung der charakteristischen dörflichen Nutzungsmischung. Es werden zusätzliche Bauflächen geschaffen, um eine bauliche Weiterentwicklung zu er- ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -2- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf möglichen. Hierzu soll die gewachsene Siedlungsstruktur nördlich der Rader Straße sowie der Straße Stendahl dorfgerecht arrondiert werden. Der Bereich nördlich der Rader Straße wurde größtenteils im Rahmen der Dorferneuerungsplanung als mögliche neue Baufläche empfohlen. Zusätzlich aufgenommene Flächen nördlich davon stellen – auch in Zusammen- hang mit der Entwicklung des südlichen Bereiches – eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung der Ortslage dar, auch weil im östlichen Bereich die Erschließung bereits über die Straße Stendahl gesichert ist. Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan sind diese Flächen im nördlichen Bereich ent- sprechend ihrer derzeitigen Nutzung als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Flä- chen im südlichen Bereich entlang der Rader Straße sind als gemischte Bauflächen darge- stellt. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, eine wohnbauliche Entwicklung sowie im Westen ein Landschaftsfenster bzw. eine Verbindung des Ortskerns mit der Landschaft zu ermöglichen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt die 1. Änderung und Ergänzung des Be- bauungsplanes Nr. 53 „Ohlenbüttel“ im Sinne des § 8 BauGB als aus dem Flächennutzungs- plan entwickelt. 3 Standortalternativen Eine Standortalternativenprüfung für neue Wohnbebauung in Ohlenbüttel erfolgte bereits im Rahmen der Dorferneuerungsplanung. Dort werden Flächenempfehlungen zur Neube- bauung ausgesprochen, die im Rahmen des Arbeitskreises definiert und begründet wurden. Insbesondere werden zwei Flächen für eine Neubebauung empfohlen.1 Die im Rahmen der 7. Änderung dargestellten Wohnbauflächen nördlich der Rader Straße entsprechen zum Großteil der Flächenempfehlung gemäß Dorferneuerungsplanung. Abwei- chend davon geht der Geltungsbereich der 7. Änderung im nördlichen Bereich über die emp- fohlene Fläche geringfügig hinaus. Dafür wird im westlichen Bereich ein Grünzug dargestellt und von Bebauung freigehalten, so wird eine wichtige bestehende Grünverbindung südlich der Rader Straße in Richtung Norden als Landschaftsfenster fortgeführt. Die anderen im Dorferneuerungsplan empfohlenen Flächen für eine Neubebauung westlich Lütens Eck sowie die empfohlenen Flächen für die Innenentwicklung stehen aus Gründen der Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung. 4 Übergeordnete Planungen Regionalplanung Für die Gemeinde Neu Wulmstorf gilt das Regionale Raumordnungsprogramm RROP 2025 für den Landkreis Harburg, das am 04. April 2019 in Kraft getreten ist. Es bildet die raum- ordnerische Grundlage für die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Abbildung 1). 1 vgl. Dorferneuerung Ohlenbüttel 2009, S. 94 f. und Plan 9 Empfehlungen zur Neubebauung ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -3- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf Abbildung 1: Darstellungen des RROP 2025 für den Ortsteil Neu Wulmstorf und den Ortsteil Ohlenbüttel (rot umrandet der Bereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes) (Quelle: Zeichnerische Darstellung des RROP 2025 Landkreis Harburg, Endfassung April 2019) Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist als Grundzentrum eingestuft, das auf den Hauptort be- schränkt ist und dessen räumliche Ausdehnung im RROP 2025 über die Darstellung des zentralen Siedlungsgebietes konkretisiert wird. Als zentraler Ort kommt ihm die Schwer- punkt- und Entwicklungsaufgabe zu, ein angemessenes Angebot an Wohn- und Arbeitsstät- ten zu sichern und zu entwickeln. Einen weiteren Standort mit Schwerpunktaufgabe Siche- rung und Entwicklung von Arbeitsstätten liegt im Süden des Gemeindegebietes im Bereich des Autobahnanschlusses Wennerstorf / Rade / Mienenbüttel.2 Dem Ortsteil Ohlenbüttel wurde von Seiten der Raumordnung keine zentralörtlichen oder besonderen Entwicklungsfunktionen zugewiesen. Die Ortsteile ohne zentralörtliche Funkti- on sollen sich im Rahmen des Eigenbedarfs entwickeln können.3 Für die Berechnung des ört- lichen Bedarfs an Eigenentwicklung wird die bestehende Bruttobaulandfläche Ohlenbüttels von ca. 15 ha gemäß wirksamem Flächennutzungsplan herangezogen. Davon ausgehend ist ein Flächenzuwachs von ca. 0,8 ha (5 % der Bruttobaulandfläche) im Zeitraum bis 2025 zulässig.4 Dieser Flächenzuwachs erfolgt mit der Neuausweisung von 2 vgl. RROP 2025, Beschreibende Darstellung, Kap. 2.1.3 01 – 02 und 2.2.2 01 3 vgl. RROP 2025, Beschreibende Darstellung, Kap. 2.1.2 03 4 Der Landkreis weist auch darauf hin, dass das 5%-Potential zur Siedlungsentwicklung nicht-zentraler Orte (RROP Ziffer 2.1.2 03) für mehrere Orte über den FNP verteilt werden kann. D.h. über den FNP kann einzel- nen nicht-zentralen Orten ein größeres, anderen wiederum ein geringeres Wachstum zugestanden werden. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -4- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf Bruttobauland (Wohnbaufläche) im nördlichen Geltungsbereich im Rahmen der 7. Änderung; hier stellt der Flächennutzungsplan bisher Flächen für die Landwirtschaft dar. Für den übri- gen Geltungsbereich stellt der Flächennutzungsplan bereits Bruttobauland (gemischte Bau- fläche) dar. Im Rahmen der 7. Änderung werden somit im ortsangemessenen Maße neue Wohnbauflä- chen erschlossen und somit zusätzliche Wohneinheiten geschaffen, auch um der stetigen Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde gerecht zu werden. Durch die Neubebauung werden die vorhandenen Siedlungsstrukturen sinnvoll arrondiert, so dass die kompakte Struktur des Dorfes erhalten bleibt. Damit wird eine mittel- bis lang- fristige bauliche Entwicklung des Ortsteils vorbereitet. Es werden ausreichend Wohnbauflä- chenreserven für die ortsansässige Bevölkerung geschaffen. Seit Aufstellung des Ursprungs- bebauungsplanes ist eine Vielzahl von damals neu ausgewiesenen Bauflächen bebaut wor- den, so dass inzwischen wieder ein Bedarf an Wohnbaugrundstücken besteht. Die im Zuge der 7. Änderung neu festgesetzten Baugrundstücke sollen jedoch in geringem Maße auch der Ansiedlung von Neubürgern dienen. Der behutsame Zuzug von Neubürgern, hier vor allem junge Familien, ist angesichts des demographischen Wandels für die Zukunfts- fähigkeit eines Dorfes wie Ohlenbüttel von großer Bedeutung. Ohlenbüttel liegt in der Nähe der großen Gewerbegebiete der Gemeinden Neu Wulmstorf und Wenzendorf, an der Autobahnanschlussstelle Rade der BAB A1. Ohlenbüttel bietet sich somit auch als attraktiver Wohnstandort in dörflicher Umgebung für die Mitarbeiter der Be- triebe an. Die Gemeinde Neu Wulmstorf möchte, dass ihre dörflich geprägten Ortsteile eine Zukunft haben und attraktive Wohnorte für alle Altersgruppen bilden. Im Hinblick auf die Einwohne- rentwicklung hat es im Ortsteil Ohlenbüttel in den letzten Jahren nur einen geringfügen Einwohnerzuwachs gegeben5. Die Gemeinde Neu Wulmstorf entspricht insofern mit den ge- ringfügigen Baugebietserweiterungen auch diesem Nachholbedarf für Ohlenbüttel. 5 Die Einwohnerzahl ist annähernd konstant geblieben: 127 EW (01.01.2001) – 130 EW (31.12.2011). ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -5- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf 5 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung 5.1 Flächennutzungen Bisherige Darstellung Abbildung 2: Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Geltungsbereich der 7. Änderung (ohne Maßstab) Die bisherige Flächendarstellung sieht im südlichen Bereich entlang der Rader Straße der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemischte Bauflächen vor sowie im nördlichen Be- reich Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftige Darstellung Abbildung 3: Zukünftige Darstellungen der 7. Änderung, eingefügt in den wirksamen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) Um eine wohnbauliche Entwicklung im Geltungsbereich der 7. Änderung zu ermöglichen, wird größtenteils eine Wohnbaufläche dargestellt. Im westlichen Geltungsbereich wird eine Grünfläche (Zweckbestimmung naturnahe Grünfläche) dargestellt, um die vorhandene Grün- und Blickbeziehung Richtung Norden in die offene Landschaft von der Rader Straße (K71) zu erhalten. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -6- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf 5.2 Verkehr Der Geltungsbereich ist über die Rader Straße, die als Kreisstraße K71 qualifiziert ist, und über die Straße Stendahl erschlossen. Die überörtliche Verkehrsanbindung ist über die Kreis- straße 71 garantiert. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Anlage einer Planung für eine innere Er- schließung des Bereiches westlich der Straße Stendahl erforderlich. 5.3 Immissionen Im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 53 hat das Ingenieur- büro Prof. Dr. Oldenburg, Oederquart, ein Geruchsimmissionsgutachten erstellt. Detaillierte Aussagen dazu sind der verbindlichen Bauleitplanung zu entnehmen. In dem Geruchsimmissionsgutachten wurden mögliche Immissionskonflikte bei der für Oh- lenbüttel typischen Gemengelage von Landwirtschaft und Wohnen untersucht, die insbe- sondere im Zusammenhang mit dem in der Ortslage noch anzutreffenden landwirtschaftli- chen Betrieb mit Schweinemast, Sauenhaltung und Ferkelaufzucht auftreten können. Für Wohngebiete ist nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Niedersachsen ein Richt- wert von bis zu 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit angegeben. Für Mischge- biete Dorf ist ein Richtwert von 15 % angegeben. Unter den gegebenen Annahmen werden die Richtwerteinhaltungen für die Immissionshäu- figkeiten in Höhe von 10 % und 15 % der Jahresstunden prognostiziert. Die Richtwerte der GIRL für Wohnnutzung in Höhe von 10 % bzw. 15 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäu- figkeit eingehalten. 5.4 Natur und Landschaft Zur Berücksichtigung der naturräumlichen und grünordnerischen Belange werden zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 53 „Ohlenbüttel“, 1. Änderung und Ergänzung landschaftsplanerische und biologische Fach- planungen erarbeitet. Die Ergebnisse finden sich in den Umweltberichten zu den beiden Bauleitplanungen sowie in den Anlagen zum Umweltbericht wieder, auf die hiermit verwie- sen wird. 5.5 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt zentral über das Wasserversorgungsnetz des Wasserbeschaf- fungsverbandes Harburg (WBV). Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung wird über eine Rohrnetzerweiterung ermöglicht, die sich über Baukostenzuschüsse finan- ziert. Schmutzwasserentsorgung Träger der Schmutzwasserentsorgung ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE). Das geplante Wohngebiet soll an das vorhandene Entwässerungsnetz der Gemeinde Neu Wulmstorf (Abwasser) angeschlossen werden. Das Schmutzwasser wird über den An- schlusspunkt in Neu Wulmstorf dem Abwassernetz der Hamburger Stadtentwässerung zu- geführt. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -7- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf Die HSE weist darauf hin, dass die Entwässerung in Ohlenbüttel im Trennsystem mittels Freigefälleentwässerung und Druckentwässerung über Kleinpumpstationen erfolgt. Das an- fallende Schmutzwasser wird zentral dem Pumpwerk P315 “Stendahl“ am Knoten Stendahl/ Stendahl Wirtschaftsweg zugeleitet. Vom Pumpwerk P315 wird das Abwasser in nördliche Richtung zum Pumpwerk P314 “Kraienberg“ in der Ortschaft Bachheide gepumpt. Die bei- den genannten Pumpwerke sind an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und müssen vor An- schluss des geplanten Wohngebietes ertüchtigt werden. Daher kann ein Anschluss der neu- en Grundstücke frühestens ab 2022 erfolgen. Im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 53 hat das Büro Dä- nekamp und Partner, Pinneberg ein Entwässerungskonzept u.a. für die Schmutzentwässe- rung erstellt. Detaillierte Aussagen dazu sind der verbindlichen Bauleitplanung zu entneh- men. Oberflächenentwässerung Das anfallende, unbelastete Niederschlagswasser von den Dachflächen und den versiegelten Flächen auf den Baugrundstücken soll zur Versickerung gebracht oder für die private Nut- zung gesammelt werden. Dieses ist aufgrund des anstehenden Bodens grundsätzlich mög- lich. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird im Bebauungsplan als Option in der öffentli- chen Grünfläche eine Retentionsmulde für eine Rückhaltung des Oberflächenwassers er- möglicht. Eine Einleitung des Oberflächenwassers von den Straßenflächen in das gemeindliche Ent- wässerungssystem in der Rader Straße ist – insbesondere im geplanten Wohngebiet im westlichen Teilbereich 1 – aufgrund der topographischen Höhenverhältnisse nicht möglich. Es ist vorgesehen, das anfallende Oberflächenwasser über straßenbegleitende Mulden in die geplante Retentionsfläche in der nordwestlich gelegenen öffentlichen Grünfläche einzuleiten und zu versickern. Im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 53 hat das Büro Dä- nekamp und Partner, Pinneberg ein Entwässerungskonzept u.a. für die Oberflächenentwäs- serung erstellt. Detaillierte Aussagen dazu sind der verbindlichen Bauleitplanung zu entneh- men. Energieversorgung Die Versorgung mit Elektrizität erfolgt über den Anschluss an die Netze der EWE Netz GmbH oder einen anderen konzessionierten Anbieter. Gasversorgung Die Gasversorgung ist durch Anschluss an die vorhandenen Leitungen der HanseWerk AG / ElbEnergie GmbH möglich. Abfallbeseitigung Die Abfallentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises, der eine Privatfirma mit der Entsorgung beauftragt hat. Telekommunikation Leitungen für die Telekommunikation können im Bereich der Planstraße untergebracht wer- den. Belange des Brandschutzes Die Bereitstellung von Löschwasser erfolgt in erster Linie durch das vorhandene Trinkwas- ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -8- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf serversorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbands durch den Träger der Feuerwehr. Rohstoffsicherungsgebiet Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weist darauf hin, dass der Geltungsbe- reich an ein Rohstoffsicherungsgebiet von regionaler Bedeutung für Sandgewinnung (2524 S/15, vgl. Abbildung 4) der 2. Ordnung angrenzt. Bei einem zukünftigen Rohstoffabbau kann es zu Lärm- und Staubemissionen kommen, die auch Auswirkungen auf den Planungsraum haben können. Abbildung 4: Ausschnitt Rohstoffsicherungskarte 2524/2624 (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, oh- ne Maßstab) (Lages des Geltungsbereiches rot markiert) 5.6 Denkmalschutz und Altlasten / Kampfmittel Denkmalschutz Zurzeit liegen keine Kenntnisse über Bodendenkmale im Einflussbereich des Plangebietes vor. Auf die Gültigkeit von § 14 NDSchG (Meldepflicht bei Auffindung von Bodenfunden) wird hingewiesen. Altlasten / Kampfmittel Altlasten sind im Geltungsbereich nicht vorhanden oder nicht bekannt. Im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 53 erfolgte im Sep- tember 2020 eine Luftbildauswertung für Teilbereiche des Geltungsbereiches hinsichtlich möglicher Kampfmittel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Demnach wird keine Kampfmittelbelastung im Gebiet vermutet; ein Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – -9- Stand 19.02.21 10:22
Begründung 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf 5.7 Flächenangaben Durch die Planung ergeben sich für den Geltungsbereich gegenüber der bisherigen Darstel- lung des Flächennutzungsplanes folgende Änderungen: Fläche bisher Fläche zukünf- Differenz in ha in ha tig in ha Gemischte Baufläche 0,75 0 -0,75 Allgemeines Wohngebiet 0 1,65 +1,65 Öffentliche Straßenverkehrsfläche 0,05 0,05 0 Flächen für die Landwirtschaft 1,25 0 -1,25 Öffentliche Grünfläche 0 0,35 +0,35 Geltungsbereich gesamt 2,05 2,05 2,05 6 Umweltbericht (nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) Der Umweltbericht wurde durch das Büro Bendfeldt Herrmann Franke, Kiel erstellt und wird auf den folgenden Seiten der Begründung wiedergegeben. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg • 19.02.2021 – Entwurf – - 10 - Stand 19.02.21 10:22
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf INHALT SEITE 1. EINLEITUNG ..................................................................................................................................1 1.1 Anlass ..................................................................................................................................1 1.2 Aufgabe und Inhalt des Umweltberichtes ............................................................................1 1.2.1 Allgemeine Rechtsgrundlagen ................................................................................1 1.2.2 Ziele und Inhalt des Umweltberichtes .....................................................................2 1.3 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 7. Änderung des Flächennutzungsplans .........................................................................................................2 1.3.1 Ziele der 7. Änderung des Flächennutzungsplans .................................................2 1.3.2 Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ..............................................2 1.3.3 Bedarf an Grund und Boden ...................................................................................3 1.3.4 Allgemeine Wirkfaktoren .........................................................................................3 1.4 Ziele des Umweltschutzes ...................................................................................................3 1.4.1 Fachgesetze ............................................................................................................3 1.4.2 Schutzgebiete und –objekte ....................................................................................6 1.4.3 Pläne .......................................................................................................................6 1.4.3.1 Pläne der Gesamtplanung .......................................................................6 1.4.3.2 Pläne der Bauleitplanung .........................................................................7 1.4.3.3 Pläne der Landschaftsplanung.................................................................7 1.4.3.4 Pläne der Wasserwirtschaft .....................................................................9 1.4.3.5 Pläne des Immissionsschutzrechts ..........................................................9 1.4.3.6 Pläne der Abfallwirtschaft .........................................................................9 1.4.3.7 Sonstige Fachplanungen und Gutachten ...............................................10 1.4.4 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans .................................................................................10 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ...11 2.1 Darstellung der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands ........................11 2.1.1 Derzeitiger Umweltzustand ...................................................................................11 2.1.1.1 Fläche .....................................................................................................12 2.1.1.2 Boden .....................................................................................................12 2.1.1.3 Wasser ...................................................................................................13 2.1.1.4 Klima ......................................................................................................14 2.1.1.5 Luft .........................................................................................................14 2.1.1.6 Pflanzen .................................................................................................15 2.1.1.7 Tiere .......................................................................................................16 2.1.1.8 Biologische Vielfalt .................................................................................18 2.1.1.9 Landschaft ..............................................................................................19 2.1.1.10 Menschen ...............................................................................................20 2.1.1.11 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ...............................................20 2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................................................21 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ...21 2.2.1 Relevante Wirkfaktoren und Wirkintensität ...........................................................22 BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 1
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf 2.2.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensität des geplanten Vorhabens ...................22 2.2.1.2 Kumulierende Wirkfaktoren und Wirkintensitäten anderweitiger Vorhaben ................................................................................................24 2.2.2 Auswirkungen auf den Umweltzustand / § 1 Abs. 6 Nr. 7 a), c), d) BauGB) ........25 2.2.2.1 Auswirkungen auf Fläche .......................................................................25 2.2.2.2 Auswirkungen auf Boden .......................................................................25 2.2.2.3 Auswirkungen auf Wasser .....................................................................25 2.2.2.4 Auswirkungen auf Klima .........................................................................26 2.2.2.5 Auswirkungen auf Luft ............................................................................26 2.2.2.6 Auswirkungen auf Pflanzen ....................................................................26 2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere .........................................................................27 2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima ..................27 2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt ...................................................28 2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft ................................................................28 2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen ..........................................................29 2.2.2.12 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter ................................29 2.2.3 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete / § 1 Abs.6 Nr. 7 b) BauGB) .................29 2.2.4 Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes / § 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB ........................................................30 2.2.5 Auswirkungen auf Sonstige Schutzgebiete und -objekte......................................31 2.2.5.1 Besonders und streng geschützte Arten ................................................31 2.2.6 Entwicklungen gebenüber den Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen / § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB) ....................................................32 2.2.6.1 Landschaftsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf ....................................32 2.2.6.2 Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der WRRL ..................................32 2.2.6.3 Maßnahmenprogramm Schlei/Trave zur Umsetzung der WRRL ..........32 2.2.6.4 Lärmaktionsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf ....................................32 2.2.6.5 Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen .....................................................33 2.2.7 Entwicklungen bezüglich der Vermeidung von Emissionen sowie eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern / § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB ...................................................................................................................33 2.2.8 Entwicklungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie / § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB .....33 2.2.9 Auswirkungen auf die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden / § 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB .....................................................................33 2.2.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen auf die Umweltschutzgüter sowie Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind / § 1 Abs. 6 Nr. 7 j) BauGB ...........34 2.2.11 Auswirkungen bezüglich ergänzender Vorschriften zum Umweltschutz / § 1a BauGB ................................................................................................................34 BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 2
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf 2.2.11.1 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ...................................................................................34 2.2.11.2 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung der Vermeidung und des Ausgleichs voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistung- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung).........................................................34 2.2.11.3 Prüfung der Anwendung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ............................................................................35 2.2.11.4 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimawandel ...............................................................35 2.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen sowie Überwachungsmaßnahmen .............................................................35 2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ........................................................................35 2.3.1.1 Darstellungen .........................................................................................35 2.3.1.2 Vorschläge und Vorgaben für nachfolgende Planungsebenen .............35 2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ...........36 2.3.3 Maßnahmen zur Überwachung .............................................................................36 2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................36 2.5 Übersicht zu den erheblichen Umweltauswirkungen .........................................................37 3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN .........................................................................................................38 3.1 Verwendete technische Verfahren sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .............................................................................................................................38 3.2 Überwachung .....................................................................................................................38 3.3 Zusammenfassung ............................................................................................................38 3.4 Quellen ...............................................................................................................................40 BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 3
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass Die Gemeinde Neu Wulmstorf plant, um neuen Wohnraum anbieten zu können, eine Erweiterung der baulichen Entwicklung des Ortsteils Ohlenbüttel und stellt hierfür die 7. Änderung des Flächen- nutzungsplans auf. Anlass dieser Änderung ist die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 53 "Ohlenbüttel", dessen Flächenzuweisungen von den Darstellungen des bisher wirksamen Flächen- nutzungsplans abweichen. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Vorausset- zungen geschaffen, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 53 im Sinne des § 8 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt. Um die Belange der Umwelt in den Planungsprozess einzustellen wird für das Vorhaben eine Um- weltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht des Bebauungsplans dargelegt wer- den. 1.2 Aufgabe und Inhalt des Umweltberichtes 1.2.1 Allgemeine Rechtsgrundlagen Das Verfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind dabei insbesondere folgende Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen: a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bun- desnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Be- völkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab- wässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Ener- gie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver- ordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissions- grenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 1
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchsta- ben a bis d und i. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die in § 1a BauGB genannten ergänzenden Vorschriften zum Um- weltschutz eingehalten werden. Hierzu gehört: der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden, die Berücksichtigung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die Zulässigkeit des Vorhabens in Bezug auf Natura 2000-Gebiete sowie Maßnahmen bezüglich des Klimawandels. Um den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu bestimmen, sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Dieses wurde im Oktober und November 2019 durchgeführt. Die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht darzulegen. Dieser bildet einen gesonderten Teil der Begründung. 1.2.2 Ziele und Inhalt des Umweltberichtes Die Aufgabe des Umweltberichtes liegt darin, die Umweltbelange in den Planungsprozess einzu- stellen und die Ergebnisse der Umweltprüfung zu dokumentieren. Die Inhalte des vorliegenden Umweltberichtes sind entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauBG zusammengestellt. 1.3 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 1.3.1 Ziele der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Mit den Bauleitplanungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der parallel aufgestell- ten 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 53 sollen mittel- bis langfristig die Ziele und Empfehlungen der Dorferneuerungsplanung aus dem Jahr 2009 planungsrechtlich umgesetzt werden. Ziel ist es, neuen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung sowie für die Ansiedlung von Neubürgern anbieten zu können. Durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers nördlich der Rader Straße planerisch vorbereitet werden. Zudem soll zwischen der bestehenden Bebauung an der Rader Straße und dem neuen Wohnquartier ein Landschaftsfenster von Bebau- ung freigehalten und als Grünfläche gestaltet werden. 1.3.2 Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst insgesamt 2,05 ha. In der Planzeichnung werden folgende Darstellungen getroffen: Nördlich der Rader Straße wird ein Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Gebiet beinhaltet Flächen westlich und östlich der Straße Stendahl BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 2
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - Westlich des Allgemeinen Wohngebiets ist zwischen der Rader Straße und der freien Land- schaft eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' angeordnet Die bestehende Straße Stendahl ist als Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit aufgenommen. 1.3.3 Bedarf an Grund und Boden Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,05 ha. Hiervon werden ca. 1,65 ha als allgemeines Wohngebiet, 0,05 ha als Öffentliche Straßenverkehrsfläche und 0,35 ha als Öffentli- che Grünfläche dargestellt. 1.3.4 Allgemeine Wirkfaktoren Vor dem Hintergrund der dargestellten Planinhalte ergeben sich hinsichtlich der zu bewertenden Umweltbelange folgende Wirkfaktoren: Baubedingte Wirkfaktoren (temporär): Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenver- kehr) Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, optische Reizauslösung durch Bewegung von Menschen und Fahrzeugen) Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels im Bereich von Baugruben Abgrabungen und Aufschüttungen sowie Vermischung von Bodenhorizonten im Rahmen der Errichtung der baulichen Anlagen und Herstellung der Entwässerungsanlagen Abtransport von Bodenaushub Unfälle (Leckagen) im Rahmen des Baustellenbetriebs Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft): Flächeninanspruchnahme insgesamt 2,05 ha Inanspruchnahme durch Versiegelungsflächen (Gebäude und Nebenanlagen bis GRZ 0,4 + 50% Überschreitung, Verkehrsflächen und sonstige Versiegelungsflächen) ca. 1,3 ha Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken und in einer Retentionsfläche Inanspruchnahme durch eine öffentliche Grünfläche auf 0,35 ha. Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft): Verbrauch von Wasser und Energie Anfall und Entsorgung von Abfall und Abwasser Emissionen durch Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe) Emissionen (Lärm, Licht, Bewegungsreize) Gegebenenfalls Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten Nutzungen durch den Betrieb von 1,65 ha umfassenden Wohnbauflächen. 1.4 Ziele des Umweltschutzes 1.4.1 Fachgesetze Mehrere Richtlinien, Gesetze und Verordnungen verschiedener Fachbereiche enthalten grundle- gende Vorgaben bezüglich Natur und Umwelt, die in der Umweltprüfung zum Bauleitplan als Ziele BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 3
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere folgende Gesetze und hierin genannte Ziele: Europäische Richtlinien Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-RL) Ausweisung eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes zur Wieder- herstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlegenden Vogelarten (VSchRL) Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitglied- staaten heimisch sind EU-Umgebungslärmrichtlinie - Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungs- lärm Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus mit dem Ziel Lärm- schutz Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft bezüglich der Güte und der Wassermenge sowie Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands EU-Abfallrahmenrichtlinie - Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien Mit Abfällen ist so umzugehen, dass die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt werden Kyoto-Protokoll - Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nati- onen über Klimaänderungen Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch Emissionsbegrenzungen und - reduktionen zur Reduzierung von Treibhausgasen Die genannten europäischen Richtlinien und deren Ziele sind inzwischen durch die Übernahme von Inhalten in diverse Bundesgesetze in deutsches Recht übergegangen. Bundesgesetze und -verordnungen Baugesetzbuch (BauGB) Vor allem: § 1 Abs 6 Nr. 7 a) bis j): Berücksichtigung der aufgelisteten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Aufstellung von Bau- leitplänen § 1a Abs. 2 BauGB: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden § 1a Abs. 3 BauGB: Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich er- heblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes (Eingriffsregelung BNatSchG) in der Abwägung § 1a Abs. 5 BauGB: Berücksichtigung von Maßnahme, die dem Klimawandel entgegenwir- ken und von Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen in der Abwä- gung. BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 4
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Vor allem: § 1 BNatSchG: Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sowie der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Erho- lungswertes von Natur und Landschaft § 13 bis § 15 BNatSchG: Vermeidung, Ausgleich und Ersatz erheblicher Beeinträchtigun- gen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) § 20 BNatSchG: Schaffung eines Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund) § 33 Abs.1 BNatSchG: Veränderungen oder Störungen mit nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutz- zweck maßgeblichen Bestandteilen sind unzulässig § 44 BNatSchG: Verbote bezüglich des Tötens, der Störung und der Entnahme aus der Natur von besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 1 BBodSchG: Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens § 7 BBodSchG: Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 1 BImSchG: Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, und Wasser sowie der At- mosphäre, Kulturgütern und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwir- kungen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 1 WHG: Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Bundeswaldgesetz (BWaldG) § 1 BWaldG: Wald ist wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dau- ernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Rein- haltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevöl- kerung zu erhalten und erforderlichenfalls zu mehren Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) § 1 EEG: Ermöglichung einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung im Interes- se des Klima- und Umweltschutzes durch Schonung fossiler Energieressourcen und För- derung von erneuerbaren Energien Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 1 KrWG: Schonung der natürlichen Ressourcen durch Kreislaufwirtschaft und Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen Landesgesetze Ergänzungen zu den Bundesgesetzen werden über folgende Landesgesetze geregelt: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Niedersächsisches Gesetz über Wald und die Landschaftsplanung (NWaldLG) Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND) BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 5
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - 1.4.2 Schutzgebiete und –objekte Natura 2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG) Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet DE 2525-302 "Buchenwälder in Rosengar- ten) liegt ca. 3,5 km vom Plangebiet entfernt. Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Im Plangeltungsbereich befinden sich besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Zu besonders geschützten Arten gehören allgemein betrachtet alle europäische Vogel- arten, Amphibien und Reptilien sowie einzelne Säugetier-, Insekten- und Weichtierarten. Einzelne Arten dieser Artengruppen sind darüber hinaus gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng ge- schützt (z.B. alle Fledermäuse sowie einige Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten). Gemäß § 44 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten diverse Verbotstat- bestände. Die in § 44 (1) BNatSchG formulierten Zugriffsverbote (Töten, Störung, Entnahme aus der Natur) sind zu beachten. Über § 45 BNatSchG sind Ausnahmen und in § 67 BNatSchG sind Befreiungsmöglichkeiten von den Verboten geregelt. Denkmale gemäß § 8 DSchG Südlich des Planänderungsgebiets befindet sich ein Baudenkmal (Rader Straße 11), das nach § 3 Absatz 3 NDSchG als eine Gruppe baulicher Anlagen definiert ist. Hierbei handelt es sich um ein Bauernhaus, alte Hofeichen und eine straßenseitige Natursteinmauer. Baumaßnahmen, die in der Nähe eines Baudenkmals vollzogen werden, dürfen gemäß § 8 NDSchG das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht beeinträchtigen. Im Planänderungsgebiet selbst liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Kulturdenkmale vor. Gemäß § 15 DSchG bzw. § 14 NDSchG ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benach- richtigen, wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt wer- den. 1.4.3 Pläne 1.4.3.1 Pläne der Gesamtplanung Regionales Raumordnungsprogramm RROP 2025 für den Landkreis Harburg Dem Ortsteil Ohlenbüttel wurde von Seiten der Raumordnung keine zentralörtliche oder besondere Entwicklungsfunktion zugewiesen. Eine Ortsentwicklung ist im Rahmen des Eigenbedarfs möglich. Bezüglich weiterer raumordnerischer Funktionen ragt das Planänderungsgebiet in ein Vorbehalts- gebiet "Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen" (RROP Kap. 3.2.1.1 01 Seite 25). In die- sen Gebieten sollen die landwirtschaftlichen Belange bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen besonders berücksichtigt werden. Das Planänderungsgebiet wird in Nord-Süd-Richtung von einem regional bedeutsamen Wander- weg zum Radfahren (RROP Kap. 3.2.3. 05 Seite 29) durchquert. Das touristische und Freizeit- wegenetz soll so gesichert und entwickelt werden, dass eine Verknüpfung der siedlungsnahen und regionalen Erholungsbereiche gewährleistet ist. Zur Konfliktvermeidung sollen die konkurrierenden Nutzergruppen getrennt werden. BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 6
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu Wulmstorf - 1.4.3.2 Pläne der Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Neu Wulmstorf Der geltende Flächennutzungsplan, wirksam seit dem Jahr 2002, weist für den Bereich des Planänderungsgebiets im Süden Gemischte Bauflächen und im Norden Flächen für die Landwirt- schaft aus. Abb. 1: Geltender Flächennutzungsplan und Umriss 7. Planänderung Bebauungsplan Nr. 53 "Ohlenbüttel" der Gemeinde Neu Wulmstorf Die bauliche Entwicklung des Dorfes Ohlenbüttel wird derzeit durch den Bebauungsplan Nr. 53 aus dem Jahr 1994 bestimmt. Für den Bereich der Gemischten Bauflächen des geltenden Flächennut- zungsplans enthält der geltende Bebauungsplan bereits die Festsetzung eines Dorfgebiets, das zur freien Landschaft hin mit einem Gehölzstreifen einzugrünen ist. Zurzeit wird, parallel zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 53 aufgestellt. Darin wird die in der Flächennutzungs- planäderung vorgesehene Entwicklung eines Wohnbaugebiets und die Anordnung einer Grünflä- che als Landschaftsfenster verbindlich geregelt. 1.4.3.3 Pläne der Landschaftsplanung Die Landschaftsplanung hat gemäß § 8 BNatSchG die Aufgabe, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns überörtlich und örtlich zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu be- gründen. Sie hat als Fachplanung keine eigene Rechtsverbindlichkeit. Die Inhalte sind jedoch ge- mäß § 9 (5) BNatSchG in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen. Landschaftsrahmenplan Landkreis Harburg (LRP 2013) Der Landschaftsrahmenplan hebt hinsichtlich der Ortslage Ohlenbüttel das dorftypische Ortsbild mit historischen Siedlungsformen und einem Siedlungsrand mit harmonischem Übergang sowie den ökologischen Wert der beiden Dorfteiche hervor. In der Umgebung der Ortslage sind an eini- BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH 7
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