LEISTUNGSBESCHREIBUNG - zur stationären, familienorientierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen im - Albert-Schweitzer-Familienwerk MV

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG - zur stationären, familienorientierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen im - Albert-Schweitzer-Familienwerk MV
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
zur stationären, familienorientierten Betreuung von
Kindern und Jugendlichen im

KINDERDORFHAUS „STILLE POST“
in Klein Rakow

Klein Rakow 27
18516 Klein Rakow

Telefon:     038331 - 608 861
Fax:         038331 - 608 862
E-Mail:      stille-post@familienwerk-mv.de

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: August 2021                                                                      1
Der Träger der Einrichtung
Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. (ASF)

Anschrift:   Wilhelmstraße 61, 17438 Wolgast
Telefon:     03836-206971
Telefax:     03836-206972
E-Mail:      info@familienwerk-mv.de
Internet:    www.familienwerk-mv.de

Präambel
Grundsätzliches Selbstverständnis in der Arbeit des Vereins

Der 1995 gegründete Verein orientiert sich in seiner Arbeit an der Lebensphilosophie Albert
Schweitzers, die in folgendem Zitat aus seinem Buch: „Kultur und Ethik“ von 1923 deutlich wird:

„Die Ehrfurcht vor dem Leben ist die höchste Instanz …. Ehrfurcht vor dem Leben, die
ich meinem Dasein entgegenbringe, und Ehrfurcht vor dem Leben, in der ich mich
hingebend zum anderen Dasein verhalte, greifen ineinander über.“

Für uns ist dieses Zitat Leitbild und gleichzeitig Grundverständnis im Ringen um jeden
Menschen. Mit unserem Wirken wollen wir jeden erreichen und in keinem Fall mit seinen
Sorgen und Problemen allein lassen.

Deshalb ist die zentrale Grundlage unseres pädagogischen Konzeptes das Kinderdorfhaus mit
seinem kontinuierlichen und stabilen Beziehungsangebot, das im Vergleich zur Herkunftsfamilie
neben den herkömmlichen pädagogischen Aufgaben auch heilende und identitätsbildende
Aufgaben hat.

Gesamteinrichtung
Als Träger der freien Jugendhilfe arbeiten wir in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die rechtlichen Grundlagen basieren auf den Bestimmungen des KJHG.
Als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind wir gemeinnützig, nicht konfessionell
gebunden und überparteilich.

1 NAME DER EINRICHTUNG
Kinderdorfhaus „Stille Post“

1.1 Art der Einrichtung
Anzahl der Plätze:          6
Einzugsbereich:             Landkreise VG, VR, M-V, Deutschland
Lage der Einrichtung:       Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Leistungsstruktur:          stationäre Einrichtung
                            Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in eine familienorientierte
                            Wohnform mit innewohnender Betreuung

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: Augst 2021                                                                               2
2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG FÜR DIE EINRICHTUNG
2.1.1 Personenkreis/Zielgruppe
Im Kinderdorfhaus ist eine gemischte Alters- und Geschlechterstruktur vorgesehen. Die
Altersstruktur ergibt sich jeweils aus dem Einzelfall, jedoch ist eine Altersbegrenzung von 2
bis 14 Jahren bei Aufnahme vorgesehen. Ist bei der Aufnahme von Geschwisterkindern eines
der Kinder bereits 16 Jahre alt, ist in diesem Einzelfall eine Aufnahme prüfbar, um die
Geschwisterkonstellation nicht zu trennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen familiären Lebenslagen sowie in
besonders konfliktträchtigen, mehrdimensionalen Problemsituationen befinden, die eine
stationäre Unterbringung unter ganzheitlicher, kontinuierlicher Betreuung und Begleitung in
einem für sie entwicklungsfördernden familienorientierten Milieu benötigen:
Die uns anvertrauten Kinder/Jugendlichen bringen große Vorbelastungen aus ihrer
wechselvollen Lebensgeschichte mit. So haben es die Pädagogen häufig mit so genannten
„Frühstörungen“ bei den Kindern/Jugendlichen zu tun, mit Kindern/Jugendlichen z. B., die sich
an jeden klammern, der ihnen begegnet, ein gestörtes Essverhalten haben, überängstliches
Verhalten zeigen, stehlen und/oder aggressiv sind bzw. permanent zwischen Bedürfnissen
nach Nähe und Distanz pendeln. Diese Kinder/Jugendlichen kommen in unsere Einrichtung mit
Ängsten vor der Zukunft, verunsichert in ihrer Persönlichkeit, oft voller Trauer um eine verlorene
Heimat. Sie blicken nur allzu häufig auf extreme Vernachlässigung, seelische und körperliche
Misshandlungen, sexuellen Missbrauch bzw. ein dissoziales Elternhaus zurück und sind selber
deutlich neurotisiert.

Wir legen großen Wert darauf, Geschwistergruppen in die familiäre Gruppe zu integrieren.
Geschwistergruppen bilden für sich schon eine kleine Familie, und das gemeinsame
Aufwachsen gibt ihnen Halt für das momentane und das spätere Leben. Dabei geht es immer
um zwei Aufgabenstellungen, und zwar, den Kindern/Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten,
die Trennung von der Herkunftsfamilie so gut wie möglich zu bewältigen und die richtige
Entscheidung, für ihre künftige Betreuung, zu finden.

Durch eine möglichst gelungene Alters- und Entwicklungsabstufung sowie eine
gleichgewichtige Geschlechtermischung, wird der Zustand einer beziehungsreichen,
konfliktarmen Normalverteilung angestrebt.

2.1.2 Aufnahmekriterien
Die Zielsetzung bei der Gestaltung des Aufnahmeverfahrens besteht vorrangig in der Abklärung
folgender Fragen:

Ist eine längerfristige Unterbringung des betreffenden Kindes stabilisierbar?

Die Antwort auf diese Frage sollte durch das entsprechende Team im Hilfeplangespräch
gefunden werden. („Längerfristig“ umfasst nicht zwingend eine Zeitspanne, die sich von der
Aufnahme bis zur Verselbständigung erstreckt.)
zwingend sind. Die Rückführung in die Ursprungsfamilie hat bei uns konzeptionell oberste
Priorität.

Ist unser Angebot für das betreffende Kind/den Jugendlichen hilfreich, sinnvoll und
entwicklungsfördernd?

Wir möchten verhindern, dass einmal aufgenommene Kinder durch Wechsel
der Einrichtung wieder aus unserer Betreuung herausgenommen
werden, sie also wieder einen Bruch in der Biografie, in ihren zentralen Beziehungen und damit
in ihrer Vertrauensentwicklung hinnehmen müssen.

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Ist die Beziehungsnähe der Pädagogen sowie der anderen Kinder vom Kind/dem Jugendlichen
aushalt- und annehmbar?

Welche Verhaltensauffälligkeiten liegen vor und welche Ressourcen sind erkennbar?

Liegt eine geistige, seelische und/oder körperliche Behinderung vor und welcher Art und wie ist
der Grad der Bindungen?

Wie ist die Beziehung zu den leiblichen Eltern des Kindes/des Jugendlichen einzuschätzen?

Was weiß man über die Herkunftsfamilie, liegen z. B. Drogen- und Alkoholmissbrauch bei den
Eltern vor, Gewalthandlungen, sexuelle Missbrauchshandlungen, gravierende
Ernährungsvernachlässigungen der Kinder?

Wie ist das Verständnis der Eltern zu einer Fremdunterbringung für ihr Kind, akzeptieren sie
diese als „zeitweises Zuhause“ für ihr Kind?

2.1.3 Ausschlusskriterien
   Kinder und Jugendliche mit starken, körperlichen und geistigen Behinderungen
   Kinder und Jugendliche, die Betreuung in einer familienorientierten Wohnform kategorisch
    ablehnen
   stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche, die ausschließlich nach § 35a SGB VIII
    betreut werden müssten; nach erfolgreicher sozialpädagogischer und therapeutischer
    Betreuung ist die Aufnahme neu zu überprüfen
   Kinder und Jugendliche mit einer akuten Abhängigkeitserkrankung
   Kinder und Jugendliche, die nicht in der Lage sind, „empathisch“ zu sein
   Kinder und Jugendliche, die akut suizidal sind

2.1.4 Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage des Kinderdorfhauses bildet das SGB VIII, § 27ff.
Es erfolgt eine Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in eine familienorientierte Wohnform
mit innewohnender Betreuung gemäß §§ 34 und 41 SGB VIII.

2.2 Fachliche Ausrichtung der Einrichtung/ Leitsätze der
    pädagogisch- methodischen Arbeit im Kinderdorfhaus
2.2.1 Systemische Orientierung mit dem Fokus auf ressourcen- und
      lösungsorientiertes Arbeiten
Lösungsorientierung bedeutet das gemeinsame Herausfinden möglicher Lösungswege, die
Lebensbewältigung im weitesten Sinne ermöglichen. Die Unterbringung in unserer
familienorientierten Einrichtung ist eine Übergangssituation. Ressourcenorientierung heißt, den
Blick „auf alles, was gut klappt“ zu richten. Das beutet, überzeugt zu sein, dass Menschen ihr
Verhalten ändern können, um Ziele zu erreichen. Voraussetzungen dafür werden durch die
kontextuellen Veränderungen im Kinderdorfhaus geschaffen. Die Betreuung orientiert sich am
gesamten Beziehungssystem und dem sozialen Netz (Aufbau eines sicheren sozialen
Netzwerkes) des Kindes /Jugendlichen.

2.2.2 Ganzheitlichkeit
Aus dem ganzheitlichen Blickwinkel ist der „ganze“ Mensch (mit seinen Fähigkeiten, Problemen
und Ressourcen, sowie seinem sozialen Umfeld) bei der Bearbeitung und Lösung von
Problemstellungen zu betrachten und einzubeziehen.

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2.2.3 Verbindlichkeit und Verantwortungsübernahme
Die stationäre Unterbringung bietet über die Kooperation zwischen der Kinderdorfhausleiterin,
den Erzieher und den Familien günstige Entwicklungschancen mit Blick auf Verbindlichkeit und
Kontinuität zur Übernahme von Verantwortung familiärer Beziehungsgestaltung.

2.2.4 Erziehung setzt (emphatische, professionelle) Beziehung voraus.
Menschen befinden sich in einem ständigen Interaktionsprozess mit den Personen ihres
sozialen Umfeldes. Grundvoraussetzung für Erziehung sind gelebte Beziehungen. Die
Beziehungsangebote, die vom Betreuungspersonal gemacht werden, sollen auf die
individuellen Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen zugeschnitten sein. Beziehung leben,
beinhaltet das Vorleben eigener Werte und Normen, das Vermitteln von Regeln für den
Umgang miteinander und das Erfahren von Grenzen.

2.2.5 Zeit, Weg und Ziel werden am individuellen Entwicklungsbedarf des
      Kindes/Jugendlichen orientiert.
Kinder und Jugendliche haben Stärken und Ressourcen, die erkannt und gefördert werden
müssen. Sie müssen sich als erfolgreich, als geschätzt, als etwas könnend erleben.
Prozessorientierte Hilfen durch die Pädagogen werden als „Hilfe zur Selbsthilfe“ verstanden.
Die individuellen Ziele werden in Kooperation mit der Herkunftsfamilie, den Pädagogen und
Jugendämtern abgestimmt.

2.2.6 Die Einbeziehung der Herkunftsfamilie als ein wichtiger Bestandteil
      der sozialpädagogischen, familienorientierten Arbeit.
Hier sind folgende Ziele zu nennen:

   Entwicklung gemeinsamer Ziele und deren Umsetzungsmöglichkeiten in den Alltag
   Vermittlung zwischen Interessen und Zielen der einzelnen Familienmitglieder
   Vermittlung von Fähigkeiten für alternative Verhaltensweisen bei den Familienmitgliedern
   Wiederherstellung bzw. Aufbau der elterlichen Präsenz

2.2.7 Entwicklung von Handlungssicherheit durch Strukturierung des
      Alltags
Die Kinder und Jugendlichen erleben die Kinderdorffamilie als ein soziales System, in dem sie
geschützt sicher leben und sich wohl fühlen können. Hier können sie neue Sichtweisen von sich
und ihren Herkunftsfamilien entwickeln, die ihnen neues, erfolgreiches Verhalten und Erleben
ermöglichen.

2.2.8 Die Arbeit in der Kinderdorffamilie zielt auf ein positives Selbstbild ab.
Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Hilfen zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes, eines
positiven Selbstwertgefühls verbunden mit einer schrittweisen Übernahme von Verantwortung
für das eigene Handeln und Verhalten des Kindes /Jugendlichen.
Die Vorgehensweise ist auf die persönliche Lebensgeschichte, systemisch auf den Aufbau
entwicklungsfördernder Beziehungen, verhaltenstherapeutisch auf die Steuerung des
Verhaltens und sozialpsychologisch auf die Vermittlung von Norm- und Wertvorstellungen
ausgerichtet.

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2.2.9 Die sozialpädagogische Betreuung in der Kinderdorffamilie wird als
      „Übergang“ verstanden.
Der Aufenthalt in der Kinderdorffamilie wird als Chance verstanden, mit den Kindern und ihren
Familien eine neue Perspektive zu erarbeiten. Diese kann sowohl die Rückkehr in die
Herkunftsfamilie als auch den Eintritt in andere Lebensformen beinhalten.

2.3 Weitere Methodische Grundlagen
Auf der Grundlage systemischen Denkens werden klassische Methoden der Sozialarbeit und
Heilpädagogik sinnvoll mit Ansätzen der humanistischen Psychologie (C. Rogers) und der
entwicklungsorientierten (V. Satir), der strukturellen (S. Minuchin) Familientherapie sowie der
Verhaltenstheorie verbunden.

        Familien- und              Heil-            Humanistische             Sozialarbeit/
      Verhaltenstherapie         pädagogik           Psychologie             Sozialpädagogik

Integrativ- pädagogische und sozial- therapeutische Interventionen ergänzen sich in einem
kongruenten Lebensklima mit den selbst definierten Entwicklungsbedürfnissen der Kinder und
Jugendlichen im Kinderdorfhaus sowie in der Herkunftsfamilie.
Die mitunter „originellen“ symptomatischen Verhaltensmuster der Kinder und Jugendlichen
werden als kreative, in ihren Herkunftssystemen not-wendige, und im jeweiligen
Beziehungskontext „sinnvolle“ Konfliktlösungs- und Überlebensstrategien bewertet und
anerkannt.

Durch positives Umdeuten, Symptomverschreibung, zirkuläres Fragen, Information,
ermutigendes Feedback, Klarheit in der Zielformulierung, Grenzsetzung und
Beziehungsangebote, Metaphern und Rituale werden diese Muster in kleinen Schritten
verändert.
Andere, für die Zukunft sinnvollere Verhaltens- und Konfliktlösungsmuster sowie eine
Erweiterung der persönlichen Handlungsflexibilität, werden mit den Kindern und Jugendlichen
im Gespräch und in der Alltagsbewältigung erarbeitet, reflektiert, kontinuierlich ausprobiert und
eingeübt.
Dabei werden auch kleinste Fortschritte gewürdigt und sichtbar gemacht.

In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Herkunftsfamilien sind kreative
Methoden der Visualisierung und Ermutigung, besonders durch die Arbeit mit Bildern,
Beziehungsskulpturen und Metaphern wirksam, vorhandene Verstrickungen und Beziehungs-
„Teufelskreise“ zu durchschauen, Aktionsstau aufzulösen, divergierende Wünsche zu
integrieren, den Selbstwert des Einzelnen zu verstärken und seine Verhaltensweisen
differenziert, bewusst und kompatibel werden zu lassen.
Dabei werden wir neben unseren vielfältigen Erfahrungen im stationären erzieherischen Bereich
den sozialpädagogischen und therapeutischen Kompetenzen und Qualifikationen unserer
Mitarbeiterinnen (z. B. systemische Familientherapie, systemische Beratung und
Elterncoaching, heil- und sonderpädagogische Interventionen) in der familienorientierten (nicht
familienersetzenden) Betreuung wesentlichen Raum geben.

Da mit der stationären Unterbringung eine schwerwiegende Entscheidung zur aktuellen
Problemlösung getroffen wird, ist es verständlich, dass zu Aufnahmebeginn meist Gefühle von
Versagen, Schuld, Zorn, Hoffnungslosigkeit und Resignation vordergründig sind.
Selten jedoch stehen die Würdigung aller bisherigen Lösungsversuche, das Bemühen um
Zusammenarbeit und um gute Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen im
Vordergrund.

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Stand: Augst 2021                                                                              6
In unseren Einrichtungen werden Eltern wie Kinder von Beginn der Unterbringung an für ihr
verantwortliches Tun wertgeschätzt, z. B. dafür, dass Eltern aus Sorge ihr Kind in unserem
Kinderdorfhaus unterbringen und Kinder und Jugendliche durch ihr Verhalten auf schwierige
Lebensumstände aufmerksam machen.

In einem Klima von Wertschätzung, Akzeptanz und Kooperation wird erreicht, dass sich die
Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern in ihrem Subjektsein annehmen und sich in ihren
inner- und außerfamiliären Beziehungsstrukturen emphatisch und sozial angemessen
begegnen können.

Zentrale Grundlage des pädagogischen Konzeptes ist der innewohnende Pädagoge als stabiles
Beziehungsangebot, das im Vergleich zur Herkunftsfamilie neben den klassischen
pädagogischen Aufgaben verstärkt auch heilende und identitätsbildende Aufgaben hat.

Durch diese Spezifik handelt es sich um ein intensives, auf Kontinuität und Prozessqualität
gerichtetes Hilfekonzept, das sich an Strukturmaximen wie Alltagsorientierung mit den
Bestandteilen der Zugängigkeit im Alltag, der Situationsbezogenheit und der Ganzheitlichkeit,
Integration, Normalisierung und Partizipation ausrichtet.

Unser Haus ist für jene Kinder und Jugendlichen gedacht, die einer kontinuierlichen,
sozialpädagogischen Begleitung in einem familienorientierten Milieu bedürfen und für die unser
Kinderdorfhaus einen Schutz- und Ruheraum bietet, um entwicklungshemmende Faktoren und
Erfahrungen („Frühstörungen“, Vernachlässigung, Trauer, körperliche, seelische oder sexuelle
Misshandlung etc.) abzubauen.

Dies soll gelingen durch drei zusätzliche, aber zentrale Bausteine im Erziehungskonzept:

   Zusammenleben mit Haustieren (6-10 Hühner, 4-5 Kaninchen /Meerschweinchen, 1
    Hund, 1 Katze)
   Naturnahes Gestalten und Arbeiten im Garten
   Kreativ- und Bewegungsangebote (Gestalten mit verschiedensten Farben und
    Naturmaterialien, körperliche Auseinandersetzung mit dem Garten, Radfahren, lange
    Spaziergänge mit dem Hund)

                                                           Kreativität                  Harmonisierung
       Garten                   Tiere                         und                         der Gesamt-
                                                           Bewegung                      persönlichkeit

Das Begleiten der Kinder in eine klare, gesunde und schöpferische Lebenseinstellung mit den
Ansätzen aus den pädagogischen, psychotherapeutischen, künstlerischen und
anthroposophischen Bereichen, ermöglicht ein Lebensklima, um Kindern Lebenserfahrungen
mitzugeben.

Die Harmonisierung der Gesamtpersönlichkeit durch Förderung und Unterstützung der
Selbstheilungskräfte im Kind steht im Mittelpunkt des Betreuungskonzeptes.
Entwicklungsförderung ist das erklärte Mittel unserer pädagogischen und
sozialtherapeutischen Arbeit und zielt darauf ab, soziale Benachteiligung nicht von einem
alltagsorientierten Lebensmodell auszuschließen als auch gesellschaftliche Isolation und
jegliche Sonderstellung abzubauen.

Unsere Ziele lauten: Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl aufbauen, physische und psychische
Stabilität erlangen, Lebensfreude zurückgewinnen, Öffnung gegenüber der Mit- und Umwelt,
Sozialkompetenzen erfahren und erlernen.

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: Augst 2021                                                                                7
2.3.1 Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen folgende
      Schwerpunkte:
   Stärkung des Selbstwertgefühls
   Vermittlung einer realistischen Selbst- und Umwelteinschätzung von normangemessenen
    Orientierungs- und Einstellungssystemen
   Einsicht in eigene Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien
   Einübung sozialer Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen
   Sensibilisierung für die Bedürfnisse anderer, Entwicklung von Solidaritätsbewusstsein
   Stärkung von Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
   Entwicklung von Reflexionsfähigkeit und Perspektivwechsel
   Entwicklung des Durchsetzungsvermögens
   Jungen und Mädchen sollen lernen, sich gegenseitig zu respektieren und gleichberechtigt
    zusammenleben
   Entwicklung positiver Neigungen, z. B.: Sport, Basteln, Musik usw..
   Steigerung der Frustrationstoleranz, Entwicklung des Durchhaltevermögens
   pfleglicher Umgang mit eigenem und fremden Eigentum
   Umgang mit Geld, wie z. B. Taschengeld
   regelmäßige Körperpflege
   regelmäßiger Besuch von Schule bzw. Ausbildungs- und Arbeitsplatz (regelmäßiger
    Schulbesuch, Verbesserung der schulischen Leistungen
   Erwerb eines den intellektuellen Fähigkeiten angemessenen Schulabschlusses
   Entwicklung von Kreativität und Befähigung zur sinnvollen Freizeitgestaltung
   Umgang mit Behörden, Wohnungs- und Arbeitsuche
   Transparenz der gesellschaftlichen Situation durch Aufzeigen geforderter
   Normen, die wiederum zur Akzeptanz in der Gesellschaft führen.
   Orientierung auf bestimmte Freizeitaktivitäten, wie z. B.: Mitarbeit und Teilnahme
       in Sportvereinen, Freiwillige Feuerwehr etc.
   Orientierung auf die beginnende Verselbständigung

                                                           Förderung der Beziehungsfähigkeit
    Stärkung
    des Selbstwertgefühls
                                                           Erlernen von
                                                           Konfliktlösungsstrategien
    realistische
    Selbst- und Umwelteinschätzung

Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, sich in die jetzige Situation
einzuordnen, eine Perspektive für ihr Leben zu entwickeln und auf die Zeit nach
Beendigung der Unterbringung und Betreuung vorzubereiten.

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: Augst 2021                                                                              8
2.3.2 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
    lückenloser Informationsfluss zwischen Jugendamt und Träger
    aktives Mitwirken aller Partner am Hilfeplanverfahren und Erziehungskonferenzen
    hohes fachliches Niveau der halbjährlich zu erstattenden Entwicklungsberichte
    realistische Zwischenzielbestimmungen, die für das Kind/ den Jugendlichen transparent
     sein muss
    ein individueller Hilfeplan ist eine unabdingbare Voraussetzung für die zielgerichtete
     pädagogische Arbeit in der Einrichtung. Dieser Plan enthält konkrete Zielstellungen, Mittel
     und Methoden für die sozialpädagogische und therapeutische Arbeit mit den Kindern/
     Jugendlichen, einzeln bzw. in der Gruppe und für die Zusammenarbeit mit anderen
     Fachleuten. Als Ausgangspunkt erweist sich die psycho-soziale Diagnose der
     Jugendamtsmitarbeiter als sehr hilfreich.
    beim Erstbesuch in der Einrichtung soll dem Kind Gelegenheit gegeben werden, das ihm
     angebotene Lebens- und Lernfeld kennen zu lernen und zu prüfen

3 LEISTUNGSBEREICHE / GRUNDLEISTUNGEN

3.1 Raumangebot im Kinderdorfhaus
Dachgeschoß ................................................... 125,35 m²

Treppenhaus ....................................................... 12,64 m²

rechts
Einzel- Kinderzimmer .......................................... 18,10 m²
Einzel- Kinderzimmer .......................................... 18,04 m²
Einzel- Kinderzimmer .......................................... 13,18 m²
Dusch-Badezimmer Jungen .................................. 3,30 m²
Flur ........................................................................ 5,20 m²

links
Einzel- Kinderzimmer ......................................... 17,34 m²
Einzel- Kinderzimmer ......................................... 17,46 m²
Einzel- Kinderzimmer ......................................... 12,84 m²
Dusch-Badezimmer Mädchen ............................... 3,30 m²
Flur ........................................................................ 3,94 m²

Obergeschoss ................................................. 121,04 m²

Treppenhaus ....................................................... 13,42 m²

links
Werkdienstwohnung des innewohnenden Kinderdorfhausleiters

rechts
Flur ........................................................................ 2,67 m²
Gemeinschaftsküche ........................................... 30,53 m²
Wannenbad ........................................................... 4,13 m²
Büro der Pädagogen ........................................... 16,82 m²

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: Augst 2021                                                                             9
Erdgeschoss .................................................... 116,97 m²

Treppenhaus ....................................................... 12,45 m²

links
Gemeinschaftsraum/Spielzimmer/Bastelraum ..... 22,68 m²
TV-/ Wohnzimmer ............................................... 16,55 m²

rechts
Mutter-Kind-Wohnung (separater Einrichtungsteil)

Kellergeschoss ................................................ 111,50 m²

Treppenraum......................................................... 8,16 m²

rechts
KG 07 Hausmeisterraum ....................................... 3,40 m²
KG 09 Raum 2 .................................................... 13,56 m²
KG 01 Werkraum................................................. 16,15 m²
KG 02 Heizungsraum .......................................... 11,14 m²

links
KG 06 Abstellraum ................................................ 3,37 m²
KG 05 Vorratsraum/Lebensmittel ........................ 13,58 m²
KG 04 Wäsche/Trockenraum .............................. 16,02 m²
KG 03 Wäscheraum ............................................ 11,18 m²
KG 08 Flur und Treppenraum .............................. 14,94 m²

Wohnfläche Kinderdorfhaus........................... 244,00 m²
Nutzfläche Kinderdorfhaus ............................. 355,50 m²

Das Außengelände ............................................ 1.700 m²
 Vorhof mit Stellflächen für PKW
 Nebengelass für die Lagerung von Gartengeräten, Fahrrädern, Tieren (Winter), Mülltonnen
 großer Gartenbereich (Nutzgarten, Blumengarten, Experimentiergarten, Grillplatz)
 Obstwiese (Spielflächen, Spielgeräte)
 sonstige Flächen für Aufbau Hundezwinger, Kaninchenstall, Hühnerhof

3.2 Personal
Es ergibt sich folgende Aufschlüsselung nach VK:
1 Kinderdorfhausleitung/ Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung ............. 1,0 VK
1 Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung ............................................... 0,975 VK
1 Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung ................................................. 0,75 VK
1 Hauswirtschaftshilfe/ techn. Angestellter/Gärtner ................................... 0,80 VK
1 Einrichtungsleiterin ................................................................................. 0,23 VK
1 Verwaltungskraft..................................................................................... 0,20 VK

Dies entspricht einem Stellenschlüssel von 1:2,2.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten professionelle Hilfe durch entsprechendes Fachpersonal.
Die Kinderdorfhausleitung verfügt über einen staatlich anerkannten heilpflegerischen-
pädagogischen Fachabschluss und mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung. Zur Entlastung
der Hausleitung werden zwei pädagogische Mitarbeiter eingestellt.

Leistungsbeschreibung Kinderdorfhaus „Stille Post“, Klein Rakow 27, 18516 Klein Rakow
Stand: Augst 2021                                                                                                  10
Dabei werden von der innewohnenden Hausleitung solche menschlichen, charakterlichen
Stärken bzw. Eigenschaften erwartet, wie:
 Lebensfreude
 Freude am Umgang an einem Leben mit Kindern, die schwierige und belastende
   Verhaltensweisen mit sich bringen, die größtenteils schwache schulische Leistungen
   aufweisen
 sich wohl fühlen können in einem großen Haushalt mit häufig hohem Lautstärkepegel, mit
   oft „fremden“ Leuten im Haus, wie Personal, Besuch, andere Kinder, Kolleginnen und
   Kollegen
 positives Menschenbild und die Fähigkeit zur Klient zentrierten Gesprächsführung
   (einfühlendes Verstehen) sowie zum systemischen Denken und Handeln
 problem- und lösungsorientierte Haltung zu dem Milieu, aus dem die Kinderdorfkinder
   überwiegend kommen - ohne Vorurteile und Entwertungen
 Fähigkeit zur konstruktiven Kommunikation, besonders im Umgang mit schwierigen
   Situationen
 Bereitschaft zur Teamarbeit und Supervision sowie ständige berufliche Weiterbildung.

4 ALLTAG / SETTING
Die innewohnende Hausleitung nimmt alle Rechte und Pflichten wahr, welche aus dem
familienorientierten Zusammenleben entstehen.
Sie organisiert einen geregelten Tagesablauf für die Kinder und Jugendlichen.
Dazu gehört: Wecken, Frühstück, saubere Kleidung, pünktlicher Schul- oder
Ausbildungsbesuch, Hilfe bei den Hausaufgaben, Organisation einer sinnvollen Freizeit. Zu
beachten ist, dass bei Jugendlichen der Grad der Selbständigkeit erweitert wird, so dass
bestimmte Abläufe eigenverantwortlich gestaltet werden und die Erzieher indirekte
Kontrollfunktionen übernehmen.

Diese Kontrollfunktionen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der impliziten und
expliziten Regeln des Zusammenlebens. Regelverstöße werden als Entwicklungspotential
betrachtet. Sie bilden den Ausgangspunkt für konstruktive Gespräche und sind für die
Ausdifferenzierung bzw. Veränderung von Regeln sowie für die Übernahme von
Eigenverantwortung unumgänglich.

Viel Wert wird auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren und der Umwelt gelegt.

„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“.
(Albert Schweitzer, Ehrfurcht vor dem Leben)

Den Umgang mit Tieren sehen wir als sozialtherapeutische Maßnahme im Alltag. Verschüttete
Emotionen können über das Tier wieder aufgebaut, neues Erleben ermöglicht werden.
Verantwortungsgefühl wird entwickelt.

Der pflegliche Umgang mit der Natur, der ökologische Anbau von Nutzpflanzen im Hausgarten
etc. sind bewusste pädagogische Zielstellungen, welche sich sinnvoll in den Tagesablauf
einordnen. Gemeinsame Fahrten und Unternehmungen, gemeinsames Gestalten von
Höhepunkten, wie z. B. Feste und Feiern, sollen zur Stärkung des
Zusammengehörigkeitsgefühls in der familiären Gruppe beitragen.
Eigenverantwortung unumgänglich.

4.1 Individuelle Förderung
Die uns anvertrauten Kinder/Jugendlichen kommen zu uns mit sehr unterschiedlichen familiären
und schulischen Biografien, in einem differenzierten emotionalen, kognitiven, volitiven und

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Stand: Augst 2021                                                                         11
somatischen Entwicklungsstand, mit unterschiedlichen Interessen und Neigungen, Wünschen
und Bedürfnissen, Ängsten und Sorgen. Dies erfordert von der innewohnenden Hausleitung
und den Erziehern ein hohes Maß an Sensibilität, Empathie, Verantwortungsbewusstsein,
Akzeptanz und Toleranz.
Förderung bedeutet einzelfallbezogen positive Entwicklungen in allen Bereichen zu
ermöglichen, Bedingungen dafür zu schaffen, kindliche und familiäre Ressourcen aufzudecken
und gemeinsam mit den Betroffenen nach konstruktiven Lösungen zu suchen.

                                Gruppenleben           Individualität
                                  erlernen                fördern

Konkrete individuelle Förderungen können einzelfallbezogen sein:

   Begabtenförderung
   Förderung bei Leistungsversagen im schulischen Bereich
   Förderung im musisch- kreativen Bereich
   Förderung im handwerklichen und hauswirtschaftlichen Bereich
   Förderung im sportlichen Bereich u.v.m.

Die Unterstützung bei der Herausbildung individueller Interessen und Fähigkeiten bzw. ein
differenzierter Umgang mit einer aktiv- kreativen Freizeitgestaltung ist unseres Erachtens ein
wesentlicher Faktor zur Vermeidung delinquenten Verhaltens bzw. des Anschlusses an
problematische peer-groups.
Folgende Schwerpunkte legen wir bei der individuellen Förderung zugrunde:

   Festigung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung durch Übertragen von
    Aufgaben (Tieren, Garten)
   Hilfe bei der Alltagsbewältigung und Konfliktlösung
   Hilfe bei individuellen und sozialen Schwierigkeiten durch einfühlsame und dem
    Kind/Jugendlichen angepasste Gesprächsführung
   bestätigend oder lobend auf Fortschritte eingehen
   Schaffung von Freiräumen für den Einzelnen
   Arbeit mit dem Hilfeplan durch ständige Überprüfung und Fortschreibung; dabei sind die
    Kinder/Jugendlichen einzubeziehen

4.2 Freizeit
Die Gestaltung der Freizeit erfolgt z. B. unter zwei Gesichtspunkten:

4.2.1 - einrichtungsinterne Angebote
Mit den Kindern und Jugendlichen werden gemeinsam Angebote erstellt, wie z. B.: Besuch von
Veranstaltungen, Ausflüge in die nähere Umgebung mit dem Fahrrad, Kino- und Zoobesuche,
Aufsuchen von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten, Umweltzentren u. ä.,
erlebnispädagogische Vorhaben, gemeinsamer Urlaub bzw. Besuch bei Freunden.

4.2.2 - Nutzung öffentlicher Angebote
Die Kinder und Jugendlichen besuchen entweder selbständig oder gemeinsam mit ihren
Betreuern öffentliche Freizeiteinrichtungen und Vereine ihres Wohnortes bzw. in der näheren
Umgebung, wie z. B. Bibliotheken, Jugendclubs, Schwimmbäder, Sportgemeinschaften, Musik-

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und Ballettschulen u. ä., wobei wünschenswerte Beziehungen zu einem Personenkreis mit
gleichem Hobby geknüpft werden können sowie gleichzeitig einer sozialen Isolierung
vorgebeugt wird. Um mögliche Konflikte in den betreffenden Einrichtungen zu verhindern,
halten die Hausleitung und Erzieherinnen Kontakte zu den dortigen Betreuern.

Die Kinder und Jugendlichen verfügen über ein monatliches Taschengeld, das altersmäßig
gestaffelt ist und über das sie frei verfügen können.

4.3 Eltern- und Familienarbeit
Wichtiges Ziel der Elternarbeit in der Einrichtung ist es, mit der Herkunftsfamilie der Betroffenen
e n g zusammenzuarbeiten, auch mit Herkunftselternhäusern, denen
das Sorgerecht entzogen wurde. Wir wollen vermeiden, dass es zu einem Bruch zur
Herkunftsfamilie kommt und damit die Identitätsentwicklung gestört wird.

Erklärtes Ziel ist es jedoch, alles zu tun, um:

   die Situation in den Herkunftsfamilien zu stabilisieren mit allen eigenen und externen Kräften

    sowie

   darauf hinzuwirken, dass die Kinder und Jugendlichen einen Klärungsprozess, hinsichtlich
    ihrer Stellung zur Herkunftsfamilie durchlaufen und die Vergangenheit aufgearbeitet wird,

   damit eine R e i n t e g r a t i o n / Rückführung möglich wird!

Folgende Hilfen in der Eltern- und Familienarbeit werden angeboten:

   Hilfe beim Resozialisierungsprozess in der Herkunftsfamilie der Betroffenen, z. B.
    familientherapeutische Unterstützung
   Besuchsregelung über den Hilfeplan, entweder in der Einrichtung bzw. in der
    Herkunftsfamilie
   Möglichkeiten der Kommunikation über telefonische Kontakte
   Unterstützung und Motivation der Betroffenen für briefliche Kontakte bei bestimmten
    Anlässen, wie z. B.: Geburtstage, Höhepunkte jeglicher Art, Zeugnisabschriften etc.
   Schaffung von Höhepunkten in der Einrichtung, das kann u.a. der Geburtstag eines Kindes
    bzw. Jugendlichen sein. Hierzu wird die Ursprungsfamilie eingeladen.
   Ständige Mithilfe beim Hilfeplan, hinsichtlich des Standes der Eltern- und Familienarbeit,
    Aspekte hierfür können sein: Wie kann diese Arbeit intensiviert werden? Wie muss zum
    Schutz des Kindes/Jugendlichen und der Familie diese Arbeit gestaltet werden?

5 MAßNAHMEN ZUR QUALITÄTSENTWICKLUNG
Die Arbeit der Erziehungsstelle wird fortlaufend überprüft und qualitativ weiterentwickelt.
Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Qualität ist ein ständiger Prozess der Leistungs-,
Personal- und Organisationsentwicklung. Sie umfasst die Gesamtheit der Struktur unserer
Einrichtung mit Organisationsgefüge, Konzeption, Betriebserlaubnis und sonstigen rechtlichen
Erfordernissen sowie die in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Merkmale. Im Weiteren
umfasst sie den Prozess der Leistungserbringung nach der Leistungsvereinbarung, den
Vereinbarungen des Hilfeplans und der kontinuierlichen Zusammenarbeit aller am Hilfeprozess
Beteiligten. Die Qualität der Ergebnisse im Sinne der Zielerreichung manifestiert sich im
fortgeschriebenen Hilfeplan und den daraus abgeleiteten Erwartungen der beteiligten Partner.

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden dokumentiert und kontinuierlich beleuchtet.

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5.1 Strukturqualität
   Einsatz von Fachpersonal (staatl. Anerkennung)
   transparente Strukturen auf Leitungs- und Mitarbeiterebene
   Beziehungskontinuität
   Flexibles Arbeiten mit Betonung der Einzelfallarbeit
   regelmäßige Dienstberatungen mit der Einrichtungsleiterin während der Betreuung;
   Praxisberatung/Supervision für die Erzieher
   Fort- und Weiterbildung der Erzieher

5.2 Prozessqualität
   Transparenz der Angebote und Leistungen durch Anfertigen von Berichten für des
    Jugendamt und die Eltern. Diese Berichte werden mit dem Jugendlichen besprochen und
    von ihm gegengezeichnet; Anfertigen eines ausführlichen Berichtes zur Vorbereitung der
    Erziehungskonferenz unter Einbeziehung des Jugendlichen, Abgabe ca. 2 Wochen vor der
    Erziehungskonferenz;
   Evaluation der Wirksamkeit durch Anlegen von Dokumentationen während aller Phasen der
    Betreuung, wie Tagesberichte, Gedächtnisprotokolle, Berichte über die Arbeit mit den
    Eltern, schriftliche Empfehlungen über die Perspektiven des zu Betreuenden;
   ein veränderter Hilfebedarf wird signalisiert
   Orientierung am Sozialraum und Einbindung in das Gemeinwesen
   Leitbilderarbeitung Jan-Mai 2014 mit allen KollegInnen, dem Vorstand und der
    Geschäftsführung
   Konzeptionelle Fortschreibung und Verbesserungen der Leistungsangebote durch die Päd.
    Leitung

5.3 Ergebnisqualität
   Erreichen einer Verselbständigung und der individueller Lebensbewältigung
   Zustimmung und Bereitschaft aller Involvierten zur Mitarbeit im Hilfeprozess
   Mitarbeit interdisziplinärer Fachkräfte
   Ressourcenorientierung
   Teilnahme an Zielvereinbarungsgesprächen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt

6 MAßNAHMEN DER QUALITÄTSSICHERUNG
   gruppenübergreifende Teambesprechungen
   Fallbesprechungen
   Supervision (Gruppen- und Einzelsupervision)
   Fortbildungen (intern/extern)
   Dokumentation der Arbeitszeiten der Mitarbeiter in Dienstplänen (QDS)
   neben der Hauptakte der Gesamteinrichtung eine nach Themen gegliederte Zweitakte
   Protokolle der Einzelgespräche mit den Betreuten, der Elterngespräche sowie der
    Hilfeplanungsgespräche
   Protokolle besonderer Vorkommnisse, der Gespräche mit Lehrern und Ausbildern,
    Therapeuten, Ärzten sowie Ämtern, Protokolle von Fallbesprechungen
   zeitnaher Informationsaustausch durch Einsatz moderner Medien, wie Computer mit
    Internet
   QM_ Handbuch 2014/2015

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7 AUFGABEN DER EINRICHTUNGSLEITERIN
   Wahrnehmung der Dienst- und der Fachaufsicht
   pädagogische Anleitung, Beratung und Fortbildung
   rechtzeitige Krisenintervention als unterstützende Maßnahme
   laufende Reflexionen mit dem Ziel der Stabilisierung der Eigenverantwortung der
    Pädagogen, die selbstständiges Handeln sicherer macht
   Kontakte und Besuche zu befreundeten Trägern im Verband der Albert-Schweitzer-
    Familienwerke und Kinderdörfer
   Organisation von Supervisionen, Fachgesprächen und Weiterbildungen
   Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
   Mitarbeit in der Planungsgruppe „Hilfe zur Erziehung“
   Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss

Weitere Leistungen:

       Die Beratung der päd. Mitarbeiter aller Einrichtungen findet monatlich, verantwortlich ist
        die Einrichtungsleiterin
       Die Verwaltung befindet sich in der Geschäftsstelle Wolgast.
       Die Beteiligungen an Hilfeplangesprächen werden durch den Bezugserzieher
        abgesichert. Im Einzelfall nimmt die Einrichtungsleiterin daran teil
       Die Familien- und Elternarbeit wird in Abstimmung mit dem Jugendamt
       regelmäßig durchgeführt – integraler Bestandteil der Konzeption
       Bei Kriseninterventionen werden eigene Kräfte aber auch externe Fachleute, wie
       Psychologen, Therapeuten hinzugezogen – siehe individuelle Sonderleistungen

         Qualitätssicherung durch trägerinterne und externe Kooperation und Netzwerke,

8 SONDERAUFWENDUNGEN
Im Einzelfall können folgende Sonderaufwendungen beantragt werden, wenn diese nicht in der
Erziehungspauschale enthalten sind:

   Erstausstattung Bekleidung
   Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen
   Erstausstattung bei Neuaufnahme
   Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme, wie z. B.: Maklercourtage,
    Einrichtungskosten, Mietsicherheit
   nicht planbare Kosten, z. B. Überschreitung der Fahrkosten durch notwendige
   Fahrten zu externen Fachkräften – das können u.a. Psychologen, Therapeuten,
    Spezialärzte sein
   Inanspruchnahme von Psychologen und Therapeuten im Einzelfall
   Fahrkosten für Familienheimfahrten
   spezielle Lebensmittel, z. B. bei Diabetiker
   medizinische Hilfsmittel, wie Brillen, Zahnspangen und Prothesen.

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9 STANDORT
Klein Rakow gehört zum amtsfreien Gemeinde Süderholz im Süden des Landkreises
Vorpommern-Rügen und liegt südlich von Grimmen. Der Verwaltungssitz der Gemeinde
befindet sich im Ortsteil Poggendorf.
 10 km südöstlich der Stadt Grimmen
 ca. 20 km südlich von Stralsund

Die Gemeinde liegt in einer sehr waldreichen Umgebung. Durch das Gemeindegebiet fließen
die Flüsse Ryck und Trebel.

Durch die Ortsteile Poggendorf und Klevenow führt die Bundesstraße 194. Die Ostseeautobahn
A 20 ist über die Anschlüsse Grimmen-Ost und Greifswald zu erreichen. Im Gemeindegebiet
liegt das Gewerbegebiet Pommerndreieck. Hier zweigt unweit der Rügenzubringer, die
Bundesstraße 96, von der A20 ab.

Die Bahnstrecke Berlin-Stralsund (Berliner Nordbahn) führt durch das Gemeindegebiet, die
Regionalzüge halten in Rakow.

Schulen/ Kita
 Grundschule und Hort in Kandelin
 Kita „Sonnenschein“ in Griebenow
 Kita „Hummelnest“ in Kandelin
 Kita „Findus“ in Süderholz
 Alle Schulformen in Grimmen (Regionalschule, Produktives Lernen, Berufl. Schule)

Vereine
Feuerwehr, Reitverein, Sportverein und andere

10 SCHLUSSBEMERKUNG
Die Leistungsbeschreibung wird im Zuge der Qualitätsfortschreibung Änderungen erfahren, die
mit dem KSV und dem Landkreis abgestimmt werden.

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