Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co

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Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
Handreichung für die Beratung

 Leistungen für
       Alleinerziehende
 mit kleinen
     Einkommen

                                  Kinderzuschlag
 Verband
 alleinerziehender
                                Wohngeld
 Mütter und Väter                 SGB II & Co
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Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
Impressum
Herausgeber
Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e. V. (VAMV)
Hasenheide 70
10967 Berlin
Telefon: (030) 69 59 78-6
Fax: (030) 69 59 78-77
E-Mail: kontakt@vamv.de
Internet: www.vamv.de
          www.twitter.com/VAMV_BV
          www.facebook.com/VAMV.Bundesverband
          www.instagram.com/vamv.bund.alleinerziehende

Verfasserin
Julia Preidel, VAMV Bundesverband

Redaktion
Nicole Trieloff, Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband

Konzept und Gestaltung
Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin

Bildnachweis
Illustrationen:
Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig
Seite 9 –11, Seite 13, Seite 18–19, Seite 23 und Seite 25
Fotos:
Monkey Business – stock.adobe.com, Titel
VAMV © Barbara Dietl, Seite 3
New Africa – stock.adobe.com, Seite 6
FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 12
Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 29

Druck
Leo Druck GmbH, Stockach

Aktualisierte Ausgabe, Stand Januar 2022
© 2022. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis.

Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
für die freundliche Unterstützung.
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
Vorwort

Liebe Berater*innen,

Alleinerziehende sind wahre Held*innen des Alltags: Sie sind viel-
fach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich
Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit
und gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie
zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende auch
keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche
Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen.
   Für ein gutes Aufwachsen von Kindern braucht es nicht nur Lie-
be und Geborgenheit, sondern auch Geld. Der Kinderzuschlag soll
Familien unterstützen, in denen das Einkommen der Eltern nicht
für den Lebensunterhalt des Kindes bzw. der Kinder reicht. Parallel
zum Kinderzuschlag können Familien mit dem Wohngeld einen
Zuschuss zu ihren Wohnkosten bekommen. Alleinerziehende, die
weniger als das Existenzminimum für sich und ihre Familie zur
Verfügung haben, können stattdessen Anspruch auf ergänzende
Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, die
auch als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz 4“ bekannt sind. Ein An-
trag auf unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer
Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann
ebenso Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine
Befreiung von den Kitakosten bekommen!
   Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig
die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen.
Zudem stellen sich Alleinerziehenden beim Bezug von Leistungen
andere Fragen als Paarfamilien, beispielsweise hinsichtlich von
Wechselwirkungen mit Unterhaltszahlungen vom anderen Eltern-
teil oder dem Unterhaltsvorschuss.
   Speziell für die Beratung von Alleinerziehenden wollen wir Ihnen
mit dieser Broschüre wichtige Informationen an die Hand geben.
Denn verbesserte Sozialleistungen helfen nur, wenn die Berechtigten
ihre Ansprüche kennen und geltend machen.

Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne eine informationsreiche
Lektüre!

Daniela Jaspers
VAMV Bundesvorsitzende

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Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
Übersicht der Leistungen
                                       Anspruchsberechtigt                     Einkommensabhängig

  Kindergeld                           Wer                                     Nein
                                       – seinen Wohnsitz in Deutschland hat
                                       – hier einkommenssteuerpflichtig ist
                                       – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel-
                                         oder Pflegekindern im Haushalt
                                         zusammenlebt (ab 18 Jahren bes.
                                         Voraussetzungen)

  Kinderzuschlag                       Eltern von Kindern unter 25 Jahre,      Ja,
                                       die im Haushalt leben, wenn             Mindesteinkommensgrenze 600 €
  siehe S. 6–14                        – für das Kind Kindergeld gezahlt und   bei Alleinerziehenden
                                       – durch Einkommen, Kinderzuschlag +
  TIPP! Anspruch in wenigen Minuten      evtl. Wohngeld ein Bezug von          Einkommensanrechnung:
  im Internet prüfen:                    SGB II-Leistungen vermieden wird.     – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt
  www.arbeitsagentur.de/familie-und-                                             oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 %
  kinder/kiz-lotse                                                             – Elterneinkommen ab be-
                                                                                 stimmter Grenze zu 45 %

  Unterhaltsvorschuss                  Kinder von Alleinerziehenden, für die   Nein.
                                       kein Unterhalt gezahlt wird
  siehe S. 29–30                                                               Die Höhe entspricht dem gesetz­-
                                                                               lichen Mindestunterhalt abzüglich
  mehr Informationen:                                                          des vollen Kindergeldes. Unter
  www.vamv.de/uploads/media/web_                                               dem Unterhaltsvorschuss liegende
  Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf                                                   Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
                                                                               werden angerechnet.

  Wohngeld                             Haushalte mit hohen Wohnkosten          Ja,
                                       im Verhältnis zum Einkommen             regionale Einkommensgrenzen
  siehe S. 15–19                                                               entspr. Haushaltsgröße
                                       Regionale Obergrenzen für die
  mehr Informationen beim              zuschussfähige Miete
  Bundes­ministerium für Wohnen,
  Stadt­entwicklung und Bauwesen:
  www.bmwsb.bund.de

  Steuerklasse II                      Alleinerziehende mit mindestens         Nein
                                       einem Kind ohne weitere erwachsene
  siehe S. 28                          Person im Haushalt, sofern das Kind
                                       Kindergeld erhält

  SGB II-Leistungen                    Personen und Familien, die aus eige­-   Ja,
                                       nem Einkommen (u.a. auch Arbeits-
  siehe S. 20–24                       losengeld I, Krankengeld, Elterngeld,   eigenes Einkommen und andere
                                       Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss)    Leistungen werden angerechnet
                                       und Vermögen ihr Existenzminimum
                                       nicht decken könnten, selbst wenn sie
                                       Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag
                                       erhielten

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Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
Mindest-/Höchstleistung/                Besonderheiten                          Antragstellung
Bezugsdauer

1. + 2. Kind:             219 €         Kindergeld wird im SGB II als Ein­-     Familienkasse der Agentur für Arbeit
3. Kind:                  225 €         kommen berücksichtigt.
4. + weitere Kinder:      250 €                                                 Schriftlicher Antrag (einmalig)
                                        Kann rückwirkend nur für max.
Bezug längstens bis zur Vollendung      6 Mo­nate beantragt werden.             Monatliche Überweisung /Auszah-
des 25. Lebensjahres                                                            lungstermine: www.arbeitsagentur.de/
                                                                                familie-und-kinder/auszahlungstermine

Pro Kind max. 209 €/Monat               Zusätzlich Anspruch auf:                Familienkasse der Agentur für Arbeit

Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt-   – Leistungen zur Bildung und Teilhabe   Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate)
kinderzuschlagsbetrag gebildet.         – kostenfreie Kindertagesbetreu-
                                          ung unabhängig vom Wohnort            Zuvor beantragen: Kindergeld,
Bemessungsgrundlage:                    – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher       Unterhaltsvorschuss
Durchschnittseinkommen der                nach SGB II
letzten 6 Monate, Vermögen ober-        – ggf. einmalige Leistungen nach dem    Wird zusammen mit dem Kindergeld
halb von Freibeträgen                     SGB II (siehe S. 26–28)               ausgezahlt.
                                        – ggf. Wohngeld

Für 2022:                               Der Unterhaltsvorschuss                 Unterhaltsvorschusskasse beim
 0 bis     5 Jahre:       177 €/Mo      wird angerechnet:                       Jugendamt
 6 bis    11 Jahre:       236 €/Mo      – zu 100 % auf SGB II-Leistungen
12 bis    17 Jahre:       314 €/Mo      – zu 45 % als Einkommen auf             Schriftlicher Antrag (einmalig)
                                          den Kinderzuschlag
Für Kinder von 12-17 Jahren nur,        – als Teil des Haushaltseinkommens
wenn für Kind keine SGB II–Leistun-       auf den Wohngeldanspruch.
gen gezahlt werden oder AE im
SGB II mind. 600 € brutto verdient.

Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts-      Zusätzlich Anspruch auf:                Wohngeldbehörde der Stadt-,
größe und Haushaltseinkommen                                                    Kreis- oder Gemeindeverwaltung
                                        – Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Zzgl. pauschalem Heizkostenzu-          – kostenfreie Kindertagesbetreu-        Schriftlicher Antrag (jedes Jahr)
schuss von 14,40 € + 3,60 € für           ung unabhängig vom Wohnort
jedes weitere Haushaltsmitglied         – ggf. Einmalige Leistungen nach dem    Zuvor beantragen: Kindergeld,
                                          SGB II (siehe S. 26–28)               Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag,
 Kindesunterhalt, Unterhaltsvor-        – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher       andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits-
 schuss und andere staatliche                                                   losengeld I oder Krankengeld)
 Leistungen gehören zum anspruchs-
­relevanten Haushaltseinkommen,
 Kindergeld und Kinderzuschlag
 nicht.
Entlastungsbetrag von                                                           Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer-
4.008 € / Jahr + 240 € für jedes wei-                                           mäßigung beim Finanzamt (einmalig)
tere Kind wird laufend vom zu ver-
steuern­den Einkommen abgezogen.                                                Zuvor beantragen: Kindergeld

Pauschaler Regelbedarf für              Zusätzlich Anspruch auf:                Jobcenter
Alleinerziehende: 449 €                 – Leistungen zur Bildung und Teilhabe
                                        – kostenfreie Kindertagesbetreu-        Schriftlicher Antrag (jedes Jahr)
Kinder:                                   ung unabhängig vom Wohnort
– 0 bis     5 Jahre       285 €/Mo      – ggf. Lernmittelfreiheit oder          Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter-
– 6 bis    13 Jahre       311 €/Mo        Mehrbedarf für Lernmittel             haltsvorschuss, andere Sozialleis­
– 14 bis   17 Jahre       376 €/Mo      – Einmalige Leistungen                  tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und
                                        – Rundfunkgebührenbefreiung             Krankengeld), Kinderzuschlag und
+ Mehrbedarf für Alleinerziehende                                               Wohngeld (Anspruch prüfen)
  und ggf. weitere Mehrbedarfe          Bezieher*innen von SGB II-Leistungen
                                        müssen alles Zumutbare tun, um
+ Miete/Kosten der Unterkunft bis       ihren Lebensunterhalt künftig aus
  zu kommunaler Obergrenze              eigenem Einkommen zu sichern.

                                                                   5
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
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                  Kinderzuschlag –
                  wenn das Einkommen
                  nicht für alle reicht

1.1 Was ist der Kinderzuschlag?              Der Kinderzuschlag von bis zu 209 € pro
                                             Kind soll zusammen mit dem Kindergeld
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag          und den Leistungen des Bildungs- und
zum Kindergeld und im § 6a des Bun-          Teilhabepakets das Existenzminimum
deskindergeldgesetzes (BKKG) geregelt.       eines Kindes decken und ggf. zusammen
                                             mit dem Wohngeld seine grundlegen-
                                             den Bedarfe sichern.
                                                Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag
                                             besteht, hängt davon ab, ob mit dem
                                             Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld
                                             eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II
                                             vermieden wird. Hinsichtlich der Be-
                                             rücksichtigung von Einkommen, Ver-
                                             mögensfreibeträgen und der Bedarfs-
                                             gemeinschaft finden die einschlägigen
                                             Paragrafen aus dem SGB II auch für den
                                             Kinderzuschlag Anwendung.

                                             1.2 Unter welchen Voraus­-
                                                 set­zungen erhalten Allein-
                                                 erziehende Kinderzuschlag?

                                             Alleinerziehende können für ein Kind
                                             Kinderzuschlag erhalten, wenn
                                             • das Kind jünger als 25 Jahre, nicht
                                                verheiratet ist und bei ihnen lebt
                                                UND
                                             • sie für das Kind Kindergeld oder eine
                                                vergleichbare Leistung aus dem Aus-
                                                land beziehen UND

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Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
• sie eine Mindesteinkommensgrenze               destens 100 € nach den Regelungen
  von 600 € brutto im Monat errei-               des SGB II unberücksichtigt bleiben.
  chen, z.B. mit Erwerbseinkommen,               Der erweiterte Zugang gilt zunächst
  Arbeitslosengeld I oder Krankengeld            bis zum 31. Dezember 2022.
  (nicht mitgerechnet Kindergeld und
  Wohngeld) UND                                Die Familienkasse prüft in einer Ver-
• sie zusätzlich eine individuelle Min-        gleichsberechnung, ob mit dem Kinder-
  desteinkommensgrenze mit dem                 zuschlag und ggf. zusätzlichem Wohn-
  Kinderzuschlag, dem Kindergeld,              geld eine Hilfebedürftigkeit nach dem
  eigenem Einkommen und ggf. Wohn­-            SGB II überwunden wird. Dabei legt sie
  geld erreichen, so dass das verfüg­          immer die tatsächlichen Wohnkosten
  bare Einkommen über dem SGB II-              zu Grunde, unabhängig davon, ob diese
  Bedarf der Familie liegt ODER                nach dem SGB II vor Ort als angemessen
  sie mit dem Kinderzuschlag und dem           gelten.
  sons­t igen verfügbaren Einkommen               Im Gegensatz zum SGB II hat die
  ihren SGB II-Bedarf um höchstens             Umgangsregelung keinen Einfluss auf
  100 € unterschreiten. Voraussetzung          den Kinderzuschlagsanspruch. Der Kin-
  für diesen erweiterten Zugang ist ein        derzuschlag wird an den kindergeldbe-
  Erwerbseinkommen, von dem min-               rechtigten Elternteil ausgezahlt.

           § 6a BKKG Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1a Nr. 1: Bedarfsgemein­schaft
           nach dem SGB II als Voraussetzung für den Kinderzuschlagsanspruch
           Alleinerziehende erhalten Kinderzuschlag, wenn sie mit ihren Kindern eine
   Bedarfsgemeinschaft bilden, die im Falle einer Hilfebedürftigkeit Zugang zu SGB II-
   Leistungen hätte. Dafür müssen Alleinerziehende aber nicht selbst Anspruch auf
   (alle) SGB II-Leistungen haben. Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht
   beispielsweise auch, wenn eine Alleinerziehende in Ausbildung (z.B. als Studentin)
   ausschließlich Anspruch auf den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II
   hat oder ein Jugendlicher über 15 Jahre mit einem Elternteil zusammenlebt, das
   eine Rente bezieht.

          § 6a BKKG Abs. 3 Satz 4:             1.3 Wie viel Geld dürfen
          Vorrang von Unterhalt                    Alleinerziehende haben?
          und anderen Leistungen
   Alleinerziehende müssen sich vor            Ob Alleinerziehende Kinderzuschlag er­-
   dem Antrag auf Kinderzuschlag um            halten können, hängt von der Zahl ihrer
   andere Einkünfte für das betreffen-         Kinder, von den Wohnkosten, ihrem Ein­-
   de Kind, wie Kindesunterhalt vom            kommen und dem Einkommen ihrer
   anderen Elternteil, bemüht haben.           Kinder ab.
   Vor­rangige Leistungen gegenüber
   dem Kinderzuschlag sind Unterhalts-         Typisches Kindeseinkommen sind zum
   vorschuss, Waisenrenten oder BAföG.         Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts-
                                               vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder

                                           7
Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil-                            Antragstellung. Ausschlaggebend ist
dungsvergütungen zählen dazu.                                    das durchschnittliche Einkommen von
• Für einen Anspruch auf Kinderzu-                               Kindern und Eltern in diesem Zeit-
   schlag kann ein Kind nicht mehr als                           raum.
   464 € eigenes Einkommen im Monat
   haben.

Auch das Elterneinkommen und die                                            § 2 in Verbindung mit § 7
Wohnkosten sind ausschlaggebend da-                                         SGB II Abs. 3 Nr. 3 und
für, ob Einelternfamilien Kinderzuschlag                                    Abs. 3a: Bedarfsgemein-
bekommen können. Ein Anspruch auf                                    schaft mit neuen Partner*innen
Kinderzuschlag kann zum Beispiel be-                                 Wie im SGB II wird der Anspruch auf
stehen für                                                           Kinderzuschlag anhand des Ein-
• Alleinerziehende mit einem Kind                                    kommens und Vermögens in der
   (6 Jahre) und circa 490 € Warmmiete,                              gesamten Bedarfsgemeinschaft
   die ein Bruttogehalt zwischen rund                                ermittelt. Neue Partner*innen von
   1.400 bis etwa 2.000 € verdienen                                  Alleinerziehenden und ggf. deren
• Alleinerziehende mit zwei Kindern                                  Kinder werden vom ersten Tag des
   (6 und 8 Jahre) und circa 790 € Warm-                             Zusammenlebens im gemeinsamen
   miete, die ein Bruttogehalt von rund                              Haushalt als Mitglieder der Bedarfs-
   1.100 bis etwa 2.600 € verdienen.1                                gemeinschaft berücksichtigt.

Vermögen über einer bestimmten
Grenze muss erst verbraucht werden,
bis Familien Kinderzuschlag erhalten                                        TIPP! Ob eine Familie Kinder-
können. Dabei wird nicht das gesamte                                        zuschlag bekommen würde,
Vermögen berücksichtigt. Zeitweilige                                        können Sie mit der interak-
Corona-Sonderregelungen sind zu be-                                         tiven Video-Anwendung
achten. Sonst gelten die Vermögensfrei-                              „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten
beträge nach § 12 SGB II:                                            online ermitteln:
• für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 €                                www.arbeitsagentur.de/familie-und-
   Grundfreibetrag                                                   kinder/kiz-lotse
• für Alleinerziehende selbst: pro Le-
   bensjahr 150 € Grundfreibetrag                                    In manchen Fällen wird eine Hilfe-
• zusätzlich für jedes Familienmit-                                  bedürftigkeit nach dem SGB II nur
   glied: 750 € für notwendige Anschaf-                              mit einem zusätzlichen Bezug von
   fungen.                                                           Wohngeld vermieden. Prüfen Sie
   Siehe Beispiel Seite 9                                            dafür sicherheitshalber auch einen
                                                                     möglichen Wohngeldanspruch, da-
Der Bemessungszeitraum f ür den                                      mit der KiZ-Lotse das richtige Ergeb-
Kinderzuschlagsanspruch umfasst das                                  nis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld).
letzte halbe Jahr vor dem Monat der

1 vgl. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen, Merkblatt, Januar 2022

                                                             8
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags

                                     Beispiel 1:
                                     Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter
                                     Karoline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart.

                                     Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag
                                     		                 + 750 € für eigene Anschaffungen
                                     		= 8.250 €

                                     Karoline: 		              3.100 € Grundfreibetrag
                                     		                      + 750 € für eigene Anschaffungen
                                      		                     = 3.850 €

                                     Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht
                                     ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine
                                     Auswir­kungen auf den Kinderzuschlag.

Beispiel 2:
Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre)
hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen.

Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag
		                  + 750 € für eigene Anschaffungen
		                  + 750 € für Anschaffungen für Finn
		                  = 7.800 €

Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe-
trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der
Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt,
wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette
übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine
Auswirkungen auf den Kinderzuschlag.

1.4 Wie werden Einkommen                             Das zu berücksichtigende Einkommen
    und Vermögen auf den                             von Eltern und Kindern wird gemäß
    Kinderzuschlag angerechnet?                      § 6a Abs. 3 BKKG nach den gleichen Rege-
                                                     lungen wie im SGB II ermittelt. Es gelten
Je höher das Einkommen oder Vermö-                   die Absetzungs- und Freibeträge nach
gen in einer Familie ist, desto geringer             § 11b SGB II. Vom Einkommen abgesetzt
fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin               werden u.a. Steuern und Sozialver­
zum Wegfall der Leistung.                            sicherungsbeiträge von Selbstständigen,

                                                 9
Werbungskosten oder Beiträge zu ge-            100 € abgezogen. Höhere Aufwendun-
setzlich vorgeschriebenen und zu ange-         gen werden im Einzelfall auf Nachweis
messenen privaten Versicherungen. In           berücksichtigt. Darüber hinaus gelten
der Regel wird dafür bei Erwerbstätigen        gestufte Freibeträge auf das Nettoer-
pauschal ein Grundabsetzbetrag von             werbseinkommen.

 Bruttoeinkommen        Absetzungs- und Freibeträge
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag für Steuern,
                          angemessene Versicherungen und Werbungskosten
 100 bis 400 €
                        • max. 60 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 400 €
                          (20 Prozent von max. 300 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
 bis 1.000 €              nachgewiesene Aufwendungen
                        • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1000 €
                          (20 Prozent von max. 900 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
                          nachgewiesene Aufwendungen
 bis 1.200 €            • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 €
                          (20 Prozent von max. 900 €) und max. 20 € Freibetrag für Ein-
                          kommen zwischen 1.000 und 1.200 € (10 Prozent von max. 200 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
 bis 1.500 €              nachgewiesene Aufwendungen
 Gilt nur bei minder-   • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 €
 jährigen Kindern im      (20 Prozent von max. 900 €) und max. 50 € Freibetrag für Ein-
 Haushalt!                kommen zwischen 1.000 und 1.500 € (10 Prozent von max. 500 €)

                                          10
BEISPIEL: Ermittlung des zu berücksichtigenden Elterneinkommens

    Bruttoeinkommen: 		 1.900,00 €
    Nettoeinkommen: 		 1.396,00 €
    Freibeträge:                         -    100,00 € Grundfreibetrag
                                         -    180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
                                              (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen)
         -                                      50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
       		                                     (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen)
                                         =    330,00 € Freibetrag
    Zu berücksichtigendes
    Einkommen:                           = 1.396,00 € Nettoeinkommen
                                         -   330,00 €
                                         = 1.066,00 €

Annette ist erwerbstätig und verdient monat-
lich 1.900 € brutto. Die Familienkasse prüft, ob
Teile von Annettes Einkommen auf den Kinder-
zuschlag für Finn angerechnet werden. Dafür
ermittelt sie zunächst wie im SGB II, welche Frei-
beträge Annette anhand ihres Bruttoeinkom-
mens zustehen. Die Freibeträge werden dann
von Annettes Nettoeinkommen abgezogen.

Annette steht insgesamt ein Freibetrag von
330,00 € zu. Ihr Einkommen ist mit 1.900 € brutto
so hoch, dass sie sowohl vom Grundabsetzbetrag            Nettoeinkommen werden deshalb nur 1.066 €
als auch von allen weiteren Freibeträgen auf Er-          für den Kinderzuschlagsanspruch von Finn be-
werbseinkommen profitieren kann. Von 1.396 €              rücksichtigt.

Kindeseinkommen mindert den maximalen Kinderzuschlagsanspruch zu 45 Prozent.

          § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V)
          Satz 1 Nr. 9 und Abs. 4: Ausnahmen bei der Einkommensanrechnung
          für Jobs von Schüler*innen
   Einkommen aus Ferien- und Taschengeldjobs von Schüler*innen in unbezahlter
   Ausbildung wird vollständig nicht angerechnet, wenn
   • ein Kind regelmäßig nur bis zu 100 € pro Monat verdient oder
   • ein Kind in unbezahlter Ausbildung im Kalenderjahr maximal 2.400 € im
      Ferienjob verdient.

                                                     11
Elterneinkommen mindert erst ober-                              Die Höhe der elterlichen Wohnkos-
halb einer Bemessungsgrenze den Ge-                             tenanteile richtet sich nach der Kinder-
samtkinderzuschlag als Summe der für                            zahl im Haushalt. Der Wohnkostenan-
jedes Kind einzeln berechneten Kinder-                          teil einer Alleinerziehenden beträgt
zuschläge. Die Bemessungsgrenze setzt                           beispielsweise 77 Prozent bei einem
sich bei Alleinerziehenden zusammen                             Kind, 63 Prozent bei zwei Kindern und
aus:                                                            53 Prozent bei drei Kindern.2
• dem Regelbedarf für Alleinstehende                               Je nach Einkommensart gelten für
   nach dem SGB II                                              Elterneinkommen oberhalb der Bemes-
• dem Alleinerziehendenmehrbedarf                               sungsgrenze unterschiedliche Anrech-
   (siehe 3.2. Welche Leistungsansprü-                          nungsvorschriften. Bei Eltern mit meh-
   che haben Alleinerziehende nach                              reren Einkommensarten wird auf das
   dem SGB II?)                                                 übersteigende Einkommen zunächst
• den anteiligen Wohnkosten der                                 das Erwerbseinkommen und erst dann
   Allein­erziehenden.                                          ggf. verbleibendes Einkommen aus
                                                                anderen Quellen angerechnet.

  Anrechnung                      Einkommensart
  zu 45 Prozent                   Erwerbseinkommen
                                  Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt, Steuererstattungen,
                                  Erbschaften, Elterngeld abzüglich eines Freibetrags von 300 €
  zu 100 Prozent
                                  bzw. 150 € beim Elterngeld plus (sofern Eltern vor der Geburt des
                                  Kindes erwerbstätig waren), Arbeitslosengeld I, Krankengeld,
                                  Leistungen zur Ausbildungsförderung
                                  Kindergeld, Wohngeld, Leistungen mit anderem Zweck als der
  Nicht anrechenbar               Existenzsicherung wie z.B. Pflegegeld, Landeserziehungsgeld
                                  (Sachsen) oder Bayerisches Familiengeld

2 vgl. Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag, Download möglich unter: www.arbeitsagentur.de

                                                           12
BEISPIEL: Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag (KiZ):
          Einelternfamilie mit zwei Kindern (2 und 6 Jahre), Bruttoge-
          halt Mutter: 2.193,96 €, Miete: 780,00 €, Heizkosten: 80,00 € 3
Im vorliegenden Fall würde auch ohne den Kinderzuschlag keine Hilfebedürftigkeit nach dem
SGB II bestehen. Einen Wohngeldanspruch gibt es nicht.

Anrechenbares Einkommen nach dem SGB II:
Nettogehalt Mutter: 		1.578,00 €
Abzüglich Freibeträge: 		 -330,00 €
Anrechenbares Einkommen:		1.248,00 €
Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1:		 177,00 €
Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2:		 236,00 €
Kindergeld: 		 438,00 €
Gesamteinkommen:                  2.099,00 €

Berechnung des SGB II-Bedarfs:
Regelbedarf Mutter:		 449,00 €                                   Berechnung des die Bemessungsgrenze
Mehrbedarf Mutter:		 161,64 €                                    übersteigenden Einkommens
Regelbedarf Kind 1:		 285,00 €                                   anrechenbares Einkommen: 		1.248,00 €
Regelbedarf Kind 2:		 311,00 €                                   übersteigendes Einkommen: 		 95,56 €
Kaltmiete:		 780,00 €                                            davon 45 %		 43,00 €
Heizkosten:		 80,00 €
Gesamtbedarf:                  2.066,64 €                        Gesamtanspruch auf Kinderzuschlag:
                                                                 Der Gesamtkinderzuschlag von 232,15 € abzüg-
Berechnung Kinderzuschlagsanspruch                               lich 43,00 € anrechenbarem Elterneinkommen
pro Kind:                                                        ergibt 189,15 €. Die Familie bekommt 189,00 €
Kind 1: 209,00 € abzüglich 79,65 €                               Kinderzuschlag ausgezahlt.
        (45 % UV für Kind 1) ergibt 		 129,35 €
                                                                 Vergleichsberechnung: Überwindung einer
Kind 2: 209,00 € abzüglich 106,20 €                              etwaigen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II:
        (45 % UV für Kind 2) ergibt 		 102,80 €                  Nettogehalt Mutter: 		1.578,00 €
                                                                 abzüglich Freibeträge:		 -330,00 €
Der Gesamtkinderzuschlag beträgt                                 Anrechenbares Einkommen:		1.248,00 €
demzufolge: 		 232,15 €                                          Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1:		 177,00 €
                                                                 Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2:		 236,00 €
Anrechnung Elterneinkommen auf den                               Kindergeld: 		 438,00 €
Gesamtkinderzuschlag:                                            Kinderzuschlag: 		 189,00 €
Bemessungsgrenze                                                 Gesamteinkommen: 		2.288,00 €
Regelbedarf Mutter: 		 449,00 €
Mehrbedarf Mutter: 		 161,64 €                                   Das Gesamteinkommen der Familie liegt mit
Wohnbedarf Mutter 63%: 		 541,80 €                               dem Kinderzuschlag 221,36 € über ihrem
Bemessungsgrenze Mutter: 		1.152,44 €                            SGB II-Bedarf.

3 vgl. Eckhardt, Bernd (2019): Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020 – ein Kompendium für die soziale
  Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Familienleistungen.pdf S. 38

                                                            13
Vermögen, das die Freibeträge übersteigt        Ändern sich die Wohnkosten oder die
und das unter dem anhand des Ein­-              Ein­kommensverhältnisse einer Familie
kommens ermittelten monatlichen Kin-            während des Bewilligungszeitraums,
derzuschlagsanspruch liegt, wird im             müs­­sen Alleinerziehende der Familien­-
ers­ten Monat des Bewilligungszeitraums         kasse das nicht mitteilen. Die zwischen-
einmalig zu 100 Prozent angerechnet.            zeitlichen Änderungen der Verhältnisse
(vgl. zur Höhe der Freibeträge 1.3 Wie          werden erst beim Folgeantrag auf Kin-
viel Geld dürfen Alleinerziehende               derzuschlag berücksichtigt. Sollte sich
haben?) Wie beim Einkommen wird                 die finanzielle Situation während des
zunächst das ggf. vorhandene Vermö-             Bewilligungszeitraums verschlechtern,
gen eines Kindes auf dessen Kinderzu-           können Alleinerziehende bis zu dessen
schlagsanspruch angerechnet und das             Ende parallel zum Kinderzuschlag er-
Elternvermögen auf den Gesamtkinder-            gänzende SGB II-Leistungen beziehen.
zuschlag. Vorher sollte geprüft werden,
ob noch die Corona-Sonderregelung               Alleinerziehende müssen der Familien-
zur vorübergehenden Aussetzung der              kasse jedoch unbedingt mitteilen, falls
Einkommensprüfung im SGB II gilt.               während des Bewilligungszeitraums
                                                • ein Kind oder ein*e neu*e Partner*in
                                                   aus ihrem Haushalt aus- bzw. in
1.5 Was müssen Alleinerziehende                    ihren Haushalt einzieht UND/ODER
    beachten, die Kinderzuschlag                • ein Kind in ihrer Familie geboren
    erhalten?                                      wird.

Für den Antrag auf Kinderzuschlag ist
die Familienkasse zuständig. Kinderzu-                   Fachinformationen
schlag wird in der Regel für ein halbes                  zum Weiterlesen:
Jahr ab dem Monat bewilligt, in dem
der Antrag gestellt wurde.                        • Familienkasse der Bundesagen-
                                                    tur für Arbeit: Merkblatt Kin­d er­-
                                                    zuschlag, Download unter
          TIPP! Alleinerziehende kön-               www.arbeitsagentur.de/fami-
          nen Kinderzuschlag auch                   lie-und-kinder
          für kürzere Zeiträume als               • Eckhardt, Bernd: Leistungen für
  6 Monate beantragen. Das kann                     Familien. Gesetzliche Neuregelun-
  für sie von Vorteil sein, wenn da-                gen 2019/2020 – ein Kompen­dium
  durch für den Folgeantrag ein ge-                 für die soziale Arbeit, in:
  ringeres Durchschnittseinkommen                   http://sozialrecht-justament.de/
  zu berücksichtigen ist und sich ein               data/documents/Familienleis-
  höherer Anspruch auf Kinderzu-                    tungen.pdf
  schlag ergibt, beispielsweise weil
  das letzte Weihnachtsgeld nicht
  mehr im Bemessungszeitraum liegt.
  Das Anliegen eines verkürzten Be-
  willigungszeitraums bedarf keiner
  Begründung.

                                           14
2
                    Wohngeld –
                    Zuschuss zu den
                    Wohnkosten

2.1 Wer hat Anspruch
    auf Wohngeld?                                          TIPP! Auch bei einer erwei-
                                                           terten Umgangsregelung
Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, um                     können beide Eltern für den
Haushalte mit hoher Mietbelastung zu                Wohnbedarf eines Kindes Anspruch
unterstützen. Alleinerziehende können               auf Wohngeld haben. Ein Kind, das
Wohngeld parallel zum Kinderzuschlag                regelmäßig ein Drittel des Monats
beziehen. Der Anspruch auf Wohngeld                 und länger beim anderen Elternteil
ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.              lebt, wird sowohl bei Alleinerzie-
Ob und wie viel Wohngeld Eineltern­                 henden als auch beim umgangsbe-
familien erhalten, hängt davon ab                   rechtigten Elternteil als Haushalts-
• wie viele Personen in ihrem Haus-                 mitglied voll berücksichtigt.
    halt leben UND
• wie hoch das Gesamteinkommen
    aller Personen im Haushalt ist UND            Für einen Wohngeldanspruch sollte das
• wie hoch die Wohnkosten sind.                   monatliche Gesamteinkommen aller
                                                  für das Wohngeld zu berücksichtigen-
Wohngeld wird in der Regel für den                den Haushaltsmitglieder (= Summe aller
gesamten Haushalt eines Wohngeldbe-               Jahreseinkommen geteilt durch 12) eine
rechtigten bewilligt. Kinder von Allein-          bestimmte Höchsteinkommensgrenze
erziehenden sind Haushaltsmitglieder,             nicht überschreiten und über einer
ebenso wie weitere Personen, die mit              Mindestgrenze liegen.
der Alleinerziehenden nach § 7 Abs. 3a
SGB II eine Bedarfsgemeinschaft bilden            Das für einen Wohngeldanspruch erfor-
oder andere im Haushalt lebende Ver-              derliche individuelle Mindesteinkom-
wandte bis zum dritten Grad. Haben                men inkl. von Leistungen, die sonst
nicht alle Haushaltsmitglieder Anspruch           beim Wohngeld nicht als Einkommen
auf Wohngeld (siehe 2.4 Wer kann Wohn-            angerechnet werden (siehe Abschnitt
geld anstatt SGB II-Leistungen erhalten?),        2.2. Wie wird das zu berücksichtigende
wird Wohngeld nur anteilig bewilligt.             Haushaltseinkommen ermittelt?) sollte

                                             15
die Lebenshaltungskosten von Ein­                Bemessungszeitraum für den Wohn-
elternfamilien in einem bestimmten               geldanspruch ist nach § 15 WoGG das
Umfang decken. Es muss vollständig               Einkommen, das ein Haushalt zum
für die tatsächliche Miete inklusive             Zeitpunkt der Antragstellung für die
warmer Betriebskosten und bei Selbst-            nächsten 12 Monate zu erwarten hat. In
ständigen auch für die freiwillige oder          der Regel zieht die Wohngeldbehörde
private Renten- und Krankenversiche-             für die Ermittlung des zu erwartenden
rung reichen. Darüber hinaus sollte es           Einkommens die Einkommensverhält-
rund 80 Prozent des SGB II-Regelbedarfs          nisse vor der Antragstellung heran.
aller wohngeldberechtigten Haushalts-               Ein Haushalt mit erheblichem Ver­-
mitglieder ohne Einmal- und Mehr­                mögen hat keinen Anspruch auf Wohn­-
bedarfe decken (siehe Kapitel 3 SGB              geld. Als Höchstgrenze für Vermögen
II-Leistungen). Alleinerziehende, die            gelten entsprechend der Wohngeld-Ver-
weniger verdienen, müssen der Wohn-              waltungsvorschrift zu § 21 Nr. 3 WoGG:
geldstelle glaubhaft darlegen, wie sie           • 60.000 € für das erste zu berücksich-
ihren Lebensunterhalt bestreiten.                   tigende Haushaltsmitglied
                                                 • 30.000 € für jedes weitere wohngeld-
 Die Höchsteinkommensgrenzen für                    berechtigte Haushaltsmitglied.
 den Wohngeldanspruch unterschei-
 den sich regional in Abhängigkeit vom
 örtlichen Mietniveau. Für das Erreichen                  TIPP! Ob Ratsuchende einen
 der Höchsteinkommensgrenze werden                        Anspruch auf Wohgeld haben,
 Kinderzuschlag und Kindergeld nicht                      können Sie im Internet un-
 berücksichtigt. Weitere Beträge kön-              kompliziert mit Hilfe von Wohngeld­
 nen vom zu berücksichtigenden Ein­­-              rechnern ermitteln, zum Beispiel
 kommen abgesetzt werden (siehe 2.2                unter www.wohngeldrechner24.de.
 Wie wird das zu berücksichtigende Haus­-          Auch das Bundesministerium für
­haltsein­kommen ermittelt?)                       Wohnen, Stadtentwicklung und Bau-
                                                   wesen bietet einen Wohngeldrech-
                                                   ner an unter www.bmwsb.bund.de
           TIPP! Welche Obergrenzen
           für das Haushaltseinkom-
           men vor Ort gelten, können            2.2 Wie wird das zu berück-
   Sie auf wohngeld.org recherchieren.               sichtigende Haushaltsein-
   Städte, Kreise und Gemeinden sind                 kommen ermittelt?
   nach dem regionalen Mietniveau
   Mietstufen zugeordnet. Welcher                Für den Wohngeldanspruch wird bei Ein­-
   Ort welche Mietstufe hat, finden Sie          elternfamilien häufig nicht das gesamte
   konkret unter www.wohngeld.org/               Haushaltseinkommen berücksichtigt.
   mietstufe.html
   Eine Übersicht der Höchsteinkom-              Zum zu berücksichtigenden Haushalts­
   mensgrenzen für Haushalte unter-              einkommen zählen typischerweise
   schiedlicher Größe in den jeweiligen          • steuerpflichtiges Einkommen aller
   Mietstufen gibt es unter www.wohn-               Art abzüglich Werbungskosten, Be-
   geld.org/einkommen.html                          triebsausgaben von Selbstständigen
                                                    und Kinderbetreuungskosten

                                            16
• Einkünfte aus Minijobs                          • 40 € monatlich bzw. 480 € im Jahr
• Kindesunterhalt oder Unterhaltsvor-               für Geldleistungen gemeinnütziger
  schuss                                            Organisationen oder von Privatper-
• Elterngeld abzüglich der Freibeträge              sonen ohne Unterhaltsverpflichtung,
  von 300 € bzw. 150 € beim Elterngeld              z. B. für Zuwendungen einer Stiftung
  plus                                              oder Taschengeldzahlungen der Groß­-
• Teile der Leistungen zur Ausbildungs­             eltern an ein Kind.
  förderung
• Arbeitslosengeld I                              2.3 Welche Wohnkosten
• Krankengeld                                         sind zuschussfähig?
• Renten aller Art
                                                  Die konkrete Höhe des Wohngeldes
Nicht als Einkommen angerechnet wer-              richtet sich im Einzelfall nach der Höhe
den Kindergeld, Kinderzuschlag, das               der Wohnkosten. Als Wohnkosten eines
Bayerische Familiengeld und das Lan-              Haushalts werden berücksichtigt
deserziehungsgeld (Sachsen) gemäß § 10            • eine Pauschale als Heizkostenzu-
Abs. 1 Bundeselterngeldgesetz (BEEG).                schuss von 14,40 Euro monatlich
                                                     zzgl. 3,60 Euro für jedes als weiteres
Zusätzlich reduziert sich das zu berück-             Haushaltsmitglied anerkannte Kind
sichtigende Einkommen um jeweils                  • die Bruttokaltmiete (abzüglich der
10 Prozent, also maximal 30 Prozent,                 Kosten für Heizung, Warmwasser-
falls im Bewilligungszeitraum                        bereitung, Garagen- oder Stellplatz­
• Einkommenssteuern                                  miete) ODER
• Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pfle-          • die Kostenbelastung für das selbst
   geversicherung                                    genutzte Wohneigentum in Form
• Beiträge zur Rentenversicherung/                   von Kreditzinsen und -raten, der
   zu Lebensversicherungen                           Grundsteuer und pauschal 36 € je
gezahlt werden.                                      Quadratmeter pro Jahr für Betriebs-
                                                     und Instandhaltungskosten.
Alleinerziehende erhalten ggf. weitere            Werden Zimmer untervermietet oder
Freibeträge auf das zu berücksichtigende          nur beruflich genutzt, zählen für die
Einkommen:                                        Wohngeldberechnung nur die Räume,
• 110 € im Monat, wenn Alleinerzie­-              in denen der Wohngeldhaushalt wohnt.
   hende mit mindestens einem Kind                Die Einkünfte aus der Untervermietung
   unter 18 Jahren im Haushalt leben,             werden für den Wohngeldanspruch
   für das sie Kindergeld erhalten                nicht als Einkommen berücksichtigt.
• bis zu 100 € im Monat für eigene Ein-              In den einzelnen Mietstufen gibt es
   nahmen eines Kindes unter 25 Jahren            Obergrenzen für die zuschussfähigen
   aus Erwerbstätigkeit                           Wohnkosten, die ab 1. Januar 2022 alle
• 150 € monatlich für jedes zu be-                zwei Jahre angepasst werden. Liegen
   rücksichtigende Haushaltsmitglied              die Wohnkosten über dem zuschussfä-
   mit einer Schwerbehinderung von                higen Höchstbetrag, so werden sie nur
   100 Prozent und/oder einer Pflege-             bis zum Höchstbetrag für den Wohn-
   bedürftigkeit nach § 14 SGB XI in              geldanspruch berücksichtigt.
   häuslicher, teilstationärer Pflege oder
   Kurzzeitpflege

                                             17
BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den
          zuschussfähigen Wohnkosten

Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €,
die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer
Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das
Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand
einer Miete von 636 €.

           TIPP! Die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen
           Mietstufen können bei wohngeld.org im Internet recherchiert werden:
           www.wohngeld.org/mietstufe.html

2.4 Wer kann Wohngeld anstatt
    SGB II-Leistungen erhalten?                             TIPP! In bestimmten Ausnah-
                                                            men kann auch im Bezug von
Das Wohngeld ist eine Leistung, die ver-                    Leistungen nach dem SGB II
hindern soll, dass Geringverdienende Leis-           ein Anspruch auf Wohngeld beste-
tungen nach dem SGB II beziehen müs-                 hen. Das ist dann der Fall, wenn
sen. In der Regel haben Alleinerzie­hende            • Alleinerziehende in Ausbildung
und ihre Kinder entweder Anspruch                      ausschließlich den Alleinerziehen-
auf Wohngeld ODER auf ergänzende                       denmehrbedarf nach dem SGB II
Leistungen nach dem SGB II. Eineltern-                 und keine anderen Leistungen er-
familien müssen Wohngeld vor SGB II-­                  halten, bei deren Höhe Wohnkos-
Leistungen vorrangig beantragen, wenn                  ten berücksichtigt werden
dank des Wohngeldes mit eigenem                      • Einelternfamilien SGB II-Leistungen
Einkommen, Kindergeld und Kinder-                      nur als Darlehen erhalten.
zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach
dem SGB II/SGB XII für mindestens drei
zusammenhängende Monate vermieden                 2.5 Was müssen
wird. Ein Wahlrecht zwischen Wohngeld                 Alleinerziehende beim Wohn-
und ergänzenden SGB II-Leistungen                     geldantrag beachten?
können Einelternfamilien haben, die
über zu wenig eigenes Einkommen zur               Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn-
Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit nach          geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder
SGB II verfügen, aber die Mindesteinkom-          Kreisverwaltung gestellt. Berechtigte kön­-
mensgrenze erreichen (siehe Abschnitt             nen Wohngeld ab dem Monat der Antrag-
2.1 Wer hat Anspruch auf Wohngeld?).              stellung erhalten. Wurden ergänzende
Um ihr Wahlrecht zu nutzen, müssen sie            SGB II-Leistungen abgelehnt, sollte der
auf ergänzende SGB II-Leistungen ver-             Wohn­geldantrag bis zum Ablauf des fol-
zichten.                                          genden Kalendermonats gestellt werden.

                                             18
TIPP! Für einen Wohngeldbezug ohne Unterbrechung sollten Alleinerzie-
          hende den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums
          stellen.

In diesem Fall wirkt er bis zu dem Monat           stellen. Ist der Wohngeldanspruch ge-
der Ablehnung zurück.                              sunken, mindert die Wohngeldbehörde
                                                   das Wohngeld ihrerseits bzw. fordert es
Wohngeld wird in der Regel für 12 Mo-              zurück.
nate bewilligt. Änderungen des Wohn-
geldanspruchs während des Bewilli-
gungszeitraums ergeben sich nur, falls
• sich die Zahl der zu berücksichtigen-
  den Haushaltsmitglieder ändert (z. B.                      Fachinformationen
  durch den Auszug oder die Geburt                           zum Weiterlesen:
  eines Kindes) ODER                                 • Aktuelle Informationen zum Wohn-
• sich die Miete/Belastung um mehr als                 geld finden Sie beim Bundesminis-
  15 Prozent ändert ODER                               terium für Wohnen, Stadtentwick-
• das Gesamteinkommen des Haushalts                    lung und Bauen
  um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt.          • Wohngeld.org. Ratgeber unter
                                                       www.wohngeld.org
Eine Ausnahme gilt, falls ein Haushalts-             • Der Wohngeld-Verwaltungsvor-
mitglied verstorben ist. Ein Jahr nach                 schrift können nähere Vorschriften
dem Sterbemonat berücksichtigt die                     zur Umsetzung des Wohngeldge-
Wohngeldbehörde die bisherige An-                      setzes durch die Wohngeldstellen
zahl der Haushaltsmitglieder, sofern der               entnommen werden. Sie ist unter
Haushalt nicht umzieht.                                www.verwaltungsvorschriften-
   Erhöht sich der Wohngeldanspruch,                   im-internet.de zu recherchieren.
sollten Berechtigte einen neuen Antrag

                                              19
3
                   SGB II-Leistungen –
                   Aufstockung
                   des Gehalts

3.1 Wann können Alleiner-                         aus dem zu berücksichtigenden Einkom-
    ziehende SGB II-Leistungen                    men und Vermögen bestreiten kann. Das
    erhalten?                                     Bundessozialgericht hat bestätigt, dass
                                                  das Jobcenter als Einkommen nur Mittel
Reicht das eigene Einkommen von                   berücksichtigen darf, die im aktuellen
Allein­erziehenden nicht aus, um das              Bedarfsmonat tatsächlich zur Verfügung
Existenzminimum ihrer Familie mit Kin-            stehen (BSG vom 29.11.2012 – B 14 AS
derzuschlag und Wohngeld zu sichern,              161/11 R). Mögliche Unterhaltsansprüche
können sie stattdessen ergänzende SGB II-         oder anderweitige Leistungsansprüche
Leistungen vom Jobcenter erhalten.                der Alleinerziehenden gehen für die Zeit
Zuvor müssen sie aber evtl. Unterhalts-           des SGB II-Bezugs gemäß § 33 SGB II Ab-
ansprüche gegenüber dem anderen                   satz 1 in Höhe der gezahlten Leistungen
Elternteil ihres Kindes geltend machen.           auf das Jobcenter über.
Es gilt ebenfalls ein Vorrang für andere             Leistungen nach dem SGB II werden
Leistungen, wie etwa Kindergeld, Unter-           nur an erwerbsfähige Personen gezahlt,
haltsvorschuss, Arbeitslosengeld I oder           die mindestens drei Stunden täglich
Krankengeld.                                      zu den üblichen Bedingungen des all-
    Alleinerziehende, die mit ihren Kin-          gemeinen Arbeitsmarktes berufstätig
dern akut unterhalb des Existenzmini-             sein können. Alleinerziehende, die diese
mums leben, haben einen Leistungs-                Voraussetzung nicht erfüllen, können
anspruch ungeachtet des Nachrangs                 ggf. beim Sozialamt Sozialhilfe nach
des SGB II. Das kann zum Beispiel der             dem SGB XII beantragen.
Fall sein, während Alleinerziehende
sich noch um Unterhalt vom anderen                3.2 Welche Leistungsansprüche
Elternteil ihres Kindes bemühen oder                  haben Alleinerziehende nach
während Anträge auf andere Sozialleis-                dem SGB II?
tungen geprüft werden. Hilfebedürftig
im Sinne von § 9 Absatz 1 und § 11 SGB II         Mit den ergänzenden Leistungen wird
ist, wer im laufenden Monat sein Existenz­        das Familieneinkommen auf die Höhe
minimum nicht oder nicht ausreichend              des Existenzminimums aufgestockt.

                                             20
Folgende Regelbedarfe gelten in 2022 für Einelternfamilien nach dem SGB II
 Alleinerziehende		                                                                449 €
 Kinder bis zum 6. Geburtstag		                                                    285 €
 Kinder bis zum 14. Geburtstag		                                                   311 €
 Kinder bis zum 18. Geburtstag		                                                   376 €
 Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag		                                       360 €

Alleinerziehenden steht ein Alleinerziehendenmehrbedarf zu. Die Höhe richtet
sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden minderjährigen
Kinder. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Mehrbedarf um 12 Prozent.

 Kinder unter 18 Jahren                Prozent vom Regelsatz                  Mehrbedarf
 1                                     12		                                      53,88 €
 2                                     24		                                      107,76 €
 3                                     36		 161,64 €
 4                                     48		 215,52 €
 5                                     60		 269,40 €
 Sonderregeln
 1 Kind unter 7 Jahren                 36		 161,64 €
 2 Kinder unter 16 Jahren              36		 161,64 €

Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job-               • regelmäßig anfallenden Kosten, die
center an bei                                        nicht anderweitig bezahlt werden
• Schwangerschaft                                    können.
• Behinderung
• kostenaufwändiger Ernährung aus                  Zusätzlich werden die Wohn- und Heiz­-
  medizinischen Gründen                            kosten (Kosten der Unterkunft) über-
• Warmwasserbereitung über Durch-                  nommen. Dabei gelten regionale Ober-
  lauferhitzer oder Gastherme                      grenzen.

            § 22 SGB II Abs. 1 Satz 3:
            Übernahme von zu hohen Wohnkosten durch das Jobcenter
            Liegen die Wohnkosten über der örtlichen Obergrenze, so übernimmt das
     Jobcenter sie in der Regel nur für ein halbes Jahr in tatsächlicher Höhe. Wenn Allein-
     erziehende aktive Suchbemühungen nach einer günstigeren Wohnung oder einer*m
     Unter­mieter*in nachweisen, können Sie ggf. eine längere Übernahme ihrer vollen
     Miete erreichen. Sie sollten dafür ihre Bemühungen von Anfang an dokumentieren.
     Zu beachten sind darüber hinaus vorübergehende Corona-Sonderregelungen, mit
     denen die tatsächliche Miete für einen längeren Zeitraum übernommen werden kann.

                                              21
Die Krankenversicherung erfolgt über               einer gemeinsamen Berechnung ermit-
das Jobcenter, sofern Alleinerziehende             telt. Die Kosten der Unterkunft werden
nicht über einen Arbeitgeber kranken-              entsprechend der Anzahl der Mitglieder
und pflegeversichert sind. Für freiwillig          in der Bedarfsgemeinschaft anteilig als
gesetzlich oder privat Versicherte zahlt es        Bedarf bei den einzelnen Familienmit-
ggf. einen Zuschuss in Höhe des monatli-           gliedern anerkannt. Zu berücksich-
chen Beitrags bzw. des halben Basistarifs          tigendes Einkommen und Vermögen
der privaten Krankenversicherung.                  wird erst auf den Bedarf des Beziehers
    Einelternfamilien, die keine Erspar-           bzw. Besitzers und dann bei den übrigen
nisse haben, können vom Jobcenter ein              Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
Darlehen für dringende Anschaffungen               angerechnet. Voraussetzung für die Zu-
erhalten, z.B. für den Ersatz einer ka­            gehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft
putten Waschmaschine. Für die Rückzah-             ist, dass ein Kind noch keine eigenen
lung werden ab dem darauf folgenden                Kinder hat und nicht verheiratet ist.
Monat regelmäßig 10 Prozent von den Re-
gelleistungen abgezogen. Mög­licherweise
existieren in Ihrem Bundesland auch Stif-                    § 7 SGB II Abs. 3 Nr. 4:
tungen, die Familien mit wenig Geld in                       Rausfall eines Kindes aus
Notlagen unterstützen.                                       der Bedarfsgemeinschaft
    Eigenes Einkommen und Vermögen                   Kann ein Kind sein Existenzminimum
sowie andere Leistungen werden im                    inklusive seines Wohnkostenanteils
Monat des Zuflusses auf den Bedarf nach              aus eigenem Einkommen sichern,
dem SGB II angerechnet. Übersteigt eine              z.B. aus Unterhalt/Unterhaltsvor-
einmalige Einnahme den monatlichen                   schuss und Kindergeld oder eige-
Bedarf, mindert sie anteilig über sechs              ner Erwerbstätigkeit, so gehört es
Monate den SGB II-Anspruch. Für die Be-              nicht mehr zur Bedarfsgemein-
rücksichtigung von Einkommen gilt wie                schaft. Sein Einkommen darf nicht
beim Kinderzuschlag § 11b SGB II, so dass            auf den Leistungsanspruch der Al-
beispielsweise Elterngeld und Erwerbs-               leinerziehenden oder weiterer Mit-
einkommen nur abzüglich bestimmter                   glieder der Bedarfsgemeinschaft
Freibeträge angerechnet werden (siehe                angerechnet werden. ABER: Kinder-
1.3. Wie viel Geld dürfen Alleinerziehende           geld, das nicht für den Bedarf des
haben?). Leistungen mit anderem Zweck                Kindes benötigt wird, ist bei der
als der Existenzsicherung, wie Pflegegeld,           Alleinerziehenden anzurechnen.
Bayerisches Familiengeld oder Landes­
erziehungsgeld (Sachsen) mindern den
SGB II-Anspruch hingegen nicht.

3.3 Was hat noch Einfluss auf                               TIPP! Falls das Jobcenter
    den Leistungsanspruch von                               nicht die vollständigen
    Alleinerziehenden?                                      Wohnkosten als angemes-
                                                     sen anerkennt, kann sich die Bean-
In der Regel bilden Alleinerziehende                 tragung von Kinderwohngeld für
mit ihren Kindern unter 25 Jahren im                 Einelternfamilien lohnen. Allein-
gemeinsamen Haushalt eine Bedarfsge-                 erziehende können nur für ein →
meinschaft. Ihr SGB II-Anspruch wird in

                                              22
WEITER MIT TIPP S. 22 → Kind Wohngeld beziehen, sofern dessen Existenz-
       minimum durch eigenes Einkommen, z. B. aus Unterhalt oder Unterhalts­vor­-
       schuss und Kindergeld sowie das Kinderwohngeld gedeckt wird (siehe 2. Wohn­geld
       – Zuschuss zu den Wohnkosten). Das Kind verlässt dann die Bedarfsgemeinschaft.
       Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft werden ggf. höhere anteilige
       Wohnkosten anerkannt. So haben Alleinerziehende unter dem Strich mehr Geld
       für ihr Kind zur Verfügung.

    BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld

    Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter übernimmt nur
    450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn Finn dank des Kinderwohngeldes
    aus der Bedarfsgemeinschaft mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Be-
    darfsgemeinschaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten bei
    320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig vom Jobcenter
    anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld zur Verfügung.

    Leben Alleinerziehende mit Verwandten               schaft. Sie erhalten Regelleistungen und ggf.
    zusammen, die keine SGB II-Leistungen               Mehrbedarfe für das Kind nur anteilig während
    beziehen, beispielsweise mit einem er-              seiner Anwesenheitstage. Als Anwesenheitstag bei
    wachsenen Kind, das erwerbstätig ist,               der Alleinerziehenden gilt jeder Tag, an dem das
    kann das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II           Kind in ihrem Haushalt aufwacht oder an dem es
    eine Haushaltsgemeinschaft vermu-                   sich gar nicht bei den Eltern auf hält, z.B. wegen
    ten. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt               eines Besuchs bei den Großeltern oder einer Klas-
    vor, wenn zusammen lebende Ver-                     senfahrt. Der Alleinerziehenden steht weiterhin
    wandte nachweislich gemeinsam wirt-                 der volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu.
    schaften und sich gegenseitig unter-                    Lebt das Kind 13 Tage im Monat und länger
    stützen. Einkommen von Mitgliedern                  beim anderen Elternteil, geht das Jobcenter von
    der Haushaltsgemeinschaft wird auf                  einem Wechselmodell aus. In diesem Fall wer-
    den Bedarf von Alleinerziehenden nur                den der Alleinerziehenden der Regelbedarf, ggf.
    dann zur Hälfte angerechnet, falls es               Mehrbedarfe für das Kind und der Alleinerzie-
    den doppelten Regelbedarf für Allein-               hendenmehrbedarf nur zur Hälfte gezahlt. Das
    stehende und die anteiligen Kosten der              ist auch der Fall, wenn der andere Elternteil
    Unterkunft übersteigt.                              keine SGB II-Leistungen bezieht.

Achtung! Die Umgangsregelung hat unter                  3.4 Welche Pflichten haben Allein-
Umständen Auswirkungen auf den SGB II-An-                   erziehende im SGB II-Bezug?
spruch von Alleinerziehenden. Lebt ein Kind
regelmäßig auch beim anderen Elternteil, der            Das Jobcenter kann die SGB II-Leistungen
ebenfalls SGB II-Leistungen bezieht, bilden             ggf. kürzen, solange Alleinerziehende
Alleinerziehende mit dem Kind für dessen Anwe-          ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie
senheitstage eine temporäre Bedarfsgemein-              sind verpflichtet

                                                   23
• sich jederzeit bei Aufforderung beim                Hat das Jobcenter Alleinerziehenden
  Jobcenter zu melden                                 vorläufig mehr oder weniger Geld be-
• alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um                willigt, als ihnen nach Ende des Bewil-
  keine ergänzenden Leistungen mehr                   ligungszeitraums zustehen würde, er-
  beziehen zu müssen, z.B. durch ak­tive              halten sie einen neuen Bescheid und ggf.
  Arbeitssuche oder Bewerbungen auf                   eine Nachzahlung. Die abschließende
  vom Jobcenter angebotene Stellen.                   Entscheidung einer vorläufigen Bewil-
                                                      ligung und ggf. eine Nachzahlung kön-
                                                      nen Alleinerziehende auch selbst noch
          § 10 SGB II Abs. 1 Nr. 3 und 5:             innerhalb eines Jahres beantragen.
          Einschränkungen der                            Jede Änderung ihrer persönlichen
          Zumutbarkeit einer Arbeit                   Verhältnisse, z.B. hinsichtlich des Ein-
          Auch wenn Leistungsberechtig-               kommens oder betreffend die in ihrem
   ten jede Arbeit zumutbar ist, für die sie          Haushalt lebenden Personen und deren
   die Minimalanforderungen erfüllen –                Einkommen, müssen Alleinerziehende
   die Erziehung eines Kindes darf durch              schnellstmöglich dem Jobcenter mit­
   die Arbeit nicht gefährdet sein. Das ist           teilen.
   dann der Fall, wenn Alleinerziehende
   keine geeignete und bedarfsgerechte
   Kindertagesbetreuung haben. Allein-
   erziehende sind nicht verpflichtet, eine                      Fachinformationen
   Arbeit aufzunehmen, wenn sie ein Kind                         zum Weiterlesen:
   unter drei Jahren betreuen, das nicht                • Die Fachlichen Weisungen der
   in eine Kinderbetreuungseinrichtung                    Bundesagentur für Arbeit zu den
   geht. Auch kann „ein sonstiger wich­                   Sozialgesetzbüchern und Einträge
   tiger Grund“ gegen die Aufnahme                        in der Wissensdatenbank können
   einer Arbeit sprechen, wie zum Beispiel                unter www.arbeitsagentur.de/
   die Beendigung einer Ausbildung.                       veroeffentlichungen/gesetze-und-
                                                          weisungen recherchiert werden.
                                                        • Einzelheiten zur Anrechnung von
3.5 Was müssen Alleinerziehende                           Einkommen und Vermögen im
    beim Antrag auf                                       SGB II regelt die Verordnung zur
    SGB II-Leistungen beachten?                           Berechnung von Einkommen so-
                                                          wie zur Nichtberücksichtigung von
Der Bewilligungszeitraum für SGB II-Leis­-                Einkommen und Vermögen beim
tungen beträgt in der Regel ein Jahr. Allein­-            Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
erziehende erhalten nur vorläufige Leis-                  kurz: ALG II-Verordnung (ALG II-V).
tungen für sechs Monate, falls ihr Einkom-              • Eckhardt, Bernd: SGB II und Wohn-
men schwankt oder sie mit einem Kind                      geld – ein Tipp (nicht nur) für Allein-
eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bil-                   ­e rziehende, in: Sozialrecht Jus­
den. In diesem Fall dürfen bei der Anrech-                 tament. Rechtswissen für die
nung von Einkommen Freibeträge auf                         existenzsichernde Sozialberatung
Erwerbseinkommen zunächst unberück-                        Jg. 7/Nr. 1 Januar 2019, Download
sichtigt bleiben. Jedoch sollte der Bedarf                 unter
einer Einelternfamilie mit den vorläufigen                 www.sozialrecht-justament.de
Leistungen absehbar gedeckt sein.

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4                 Weitere Leistungen

4.1 Welche weiteren Ansprüche haben Alleinerziehende,
    die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhalten?

Einelternfamilien, die Kinderzuschlag,        Leistungen und Vergünstigungen.
Wohngeld oder SGB II-Leistungen er-           Welche das sind, können Sie der Grafik
halten, haben Anspruch auf weitere            auf der folgenden Seite entnehmen.

                                         25
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen

                 Kinderzuschlag                             Wohngeld

  Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)             Einmalige Leistungen
  nach § 28 SGB II/bei KiZ und WoGG § 6B BKKG        nach § 24 SGB II

  Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune                    Wo? Jobcenter
  (bei Kinderzuschlag, Wohngeld)
                                                     Antrag? Immer im Voraus
  Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen,
  Achtung! Lernförderung extra im Voraus bean­-      Sach- oder pauschale
  tragen, bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra      Geldleistungen für:
  Antrag bei der Kommune                             • Erstausstattung einer
                                                        Wohnung mit Möbeln
  Achtung! Bis Dezember 2023 muss die Lern­förde­-      und Hausrat
  rung im Rahmen des Aktionsprogramms „Auf­          • Erstausstattung bei
  holen nach Corona“ vorübergehend nicht extra          Schwangerschaft und
  beantragt werden.                                     Geburt eines Kindes
                                                     • Kauf und Reparatur
  Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs­          von orthopädischen
  bildende Schule besuchen und die keine                Schuhen
  Ausbil­dungsve­rgütung erhalten:                   • Miete/Reparatur von
  • Schulbedarfspaket (156 €/Schuljahr, jährliche       therapeutischen Geräten
     Erhöhung)

  Geldleistungen, Gutscheine oder direkte
  Abrech­nung mit dem Anbieter für:
  • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/
    Klassenfahrten
  • Fahrtkosten zur nächsten Schule des
    gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule
  • Lernförderung bei nicht ausreichenden
    Schulleistungen, unabhängig von einer
    Versetzungsgefährdung
  • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver­
    pflegung in Schule, Hort, Kindertages­stätte
    oder Kindertagespflege

  Für Kinder bis 18 Jahre:
  • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport-
     verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an
     Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit
     verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt
     werden können

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