Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co
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Handreichung für die Beratung Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen Kinderzuschlag Verband alleinerziehender Wohngeld Mütter und Väter SGB II & Co 1
Impressum Herausgeber Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78-6 Fax: (030) 69 59 78-77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.twitter.com/VAMV_BV www.facebook.com/VAMV.Bundesverband www.instagram.com/vamv.bund.alleinerziehende Verfasserin Julia Preidel, VAMV Bundesverband Redaktion Nicole Trieloff, Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband Konzept und Gestaltung Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin Bildnachweis Illustrationen: Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig Seite 9 –11, Seite 13, Seite 18–19, Seite 23 und Seite 25 Fotos: Monkey Business – stock.adobe.com, Titel VAMV © Barbara Dietl, Seite 3 New Africa – stock.adobe.com, Seite 6 FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 12 Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 29 Druck Leo Druck GmbH, Stockach Aktualisierte Ausgabe, Stand Januar 2022 © 2022. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung.
Vorwort Liebe Berater*innen, Alleinerziehende sind wahre Held*innen des Alltags: Sie sind viel- fach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit und gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende auch keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Für ein gutes Aufwachsen von Kindern braucht es nicht nur Lie- be und Geborgenheit, sondern auch Geld. Der Kinderzuschlag soll Familien unterstützen, in denen das Einkommen der Eltern nicht für den Lebensunterhalt des Kindes bzw. der Kinder reicht. Parallel zum Kinderzuschlag können Familien mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten bekommen. Alleinerziehende, die weniger als das Existenzminimum für sich und ihre Familie zur Verfügung haben, können stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, die auch als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz 4“ bekannt sind. Ein An- trag auf unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann ebenso Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kitakosten bekommen! Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen. Zudem stellen sich Alleinerziehenden beim Bezug von Leistungen andere Fragen als Paarfamilien, beispielsweise hinsichtlich von Wechselwirkungen mit Unterhaltszahlungen vom anderen Eltern- teil oder dem Unterhaltsvorschuss. Speziell für die Beratung von Alleinerziehenden wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre wichtige Informationen an die Hand geben. Denn verbesserte Sozialleistungen helfen nur, wenn die Berechtigten ihre Ansprüche kennen und geltend machen. Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne eine informationsreiche Lektüre! Daniela Jaspers VAMV Bundesvorsitzende 3
Übersicht der Leistungen Anspruchsberechtigt Einkommensabhängig Kindergeld Wer Nein – seinen Wohnsitz in Deutschland hat – hier einkommenssteuerpflichtig ist – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel- oder Pflegekindern im Haushalt zusammenlebt (ab 18 Jahren bes. Voraussetzungen) Kinderzuschlag Eltern von Kindern unter 25 Jahre, Ja, die im Haushalt leben, wenn Mindesteinkommensgrenze 600 € siehe S. 6–14 – für das Kind Kindergeld gezahlt und bei Alleinerziehenden – durch Einkommen, Kinderzuschlag + TIPP! Anspruch in wenigen Minuten evtl. Wohngeld ein Bezug von Einkommensanrechnung: im Internet prüfen: SGB II-Leistungen vermieden wird. – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt www.arbeitsagentur.de/familie-und- oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 % kinder/kiz-lotse – Elterneinkommen ab be- stimmter Grenze zu 45 % Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden, für die Nein. kein Unterhalt gezahlt wird siehe S. 29–30 Die Höhe entspricht dem gesetz- lichen Mindestunterhalt abzüglich mehr Informationen: des vollen Kindergeldes. Unter www.vamv.de/uploads/media/web_ dem Unterhaltsvorschuss liegende Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge werden angerechnet. Wohngeld Haushalte mit hohen Wohnkosten Ja, im Verhältnis zum Einkommen regionale Einkommensgrenzen siehe S. 15–19 entspr. Haushaltsgröße Regionale Obergrenzen für die mehr Informationen beim zuschussfähige Miete Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de Steuerklasse II Alleinerziehende mit mindestens Nein einem Kind ohne weitere erwachsene siehe S. 28 Person im Haushalt, sofern das Kind Kindergeld erhält SGB II-Leistungen Personen und Familien, die aus eige- Ja, nem Einkommen (u.a. auch Arbeits- siehe S. 20–24 losengeld I, Krankengeld, Elterngeld, eigenes Einkommen und andere Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss) Leistungen werden angerechnet und Vermögen ihr Existenzminimum nicht decken könnten, selbst wenn sie Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhielten 4
Mindest-/Höchstleistung/ Besonderheiten Antragstellung Bezugsdauer 1. + 2. Kind: 219 € Kindergeld wird im SGB II als Ein- Familienkasse der Agentur für Arbeit 3. Kind: 225 € kommen berücksichtigt. 4. + weitere Kinder: 250 € Schriftlicher Antrag (einmalig) Kann rückwirkend nur für max. Bezug längstens bis zur Vollendung 6 Monate beantragt werden. Monatliche Überweisung /Auszah- des 25. Lebensjahres lungstermine: www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder/auszahlungstermine Pro Kind max. 209 €/Monat Zusätzlich Anspruch auf: Familienkasse der Agentur für Arbeit Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate) kinderzuschlagsbetrag gebildet. – kostenfreie Kindertagesbetreu- ung unabhängig vom Wohnort Zuvor beantragen: Kindergeld, Bemessungsgrundlage: – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher Unterhaltsvorschuss Durchschnittseinkommen der nach SGB II letzten 6 Monate, Vermögen ober- – ggf. einmalige Leistungen nach dem Wird zusammen mit dem Kindergeld halb von Freibeträgen SGB II (siehe S. 26–28) ausgezahlt. – ggf. Wohngeld Für 2022: Der Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschusskasse beim 0 bis 5 Jahre: 177 €/Mo wird angerechnet: Jugendamt 6 bis 11 Jahre: 236 €/Mo – zu 100 % auf SGB II-Leistungen 12 bis 17 Jahre: 314 €/Mo – zu 45 % als Einkommen auf Schriftlicher Antrag (einmalig) den Kinderzuschlag Für Kinder von 12-17 Jahren nur, – als Teil des Haushaltseinkommens wenn für Kind keine SGB II–Leistun- auf den Wohngeldanspruch. gen gezahlt werden oder AE im SGB II mind. 600 € brutto verdient. Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts- Zusätzlich Anspruch auf: Wohngeldbehörde der Stadt-, größe und Haushaltseinkommen Kreis- oder Gemeindeverwaltung – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Zzgl. pauschalem Heizkostenzu- – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) schuss von 14,40 € + 3,60 € für ung unabhängig vom Wohnort jedes weitere Haushaltsmitglied – ggf. Einmalige Leistungen nach dem Zuvor beantragen: Kindergeld, SGB II (siehe S. 26–28) Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Kindesunterhalt, Unterhaltsvor- – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits- schuss und andere staatliche losengeld I oder Krankengeld) Leistungen gehören zum anspruchs- relevanten Haushaltseinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht. Entlastungsbetrag von Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer- 4.008 € / Jahr + 240 € für jedes wei- mäßigung beim Finanzamt (einmalig) tere Kind wird laufend vom zu ver- steuernden Einkommen abgezogen. Zuvor beantragen: Kindergeld Pauschaler Regelbedarf für Zusätzlich Anspruch auf: Jobcenter Alleinerziehende: 449 € – Leistungen zur Bildung und Teilhabe – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) Kinder: ung unabhängig vom Wohnort – 0 bis 5 Jahre 285 €/Mo – ggf. Lernmittelfreiheit oder Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter- – 6 bis 13 Jahre 311 €/Mo Mehrbedarf für Lernmittel haltsvorschuss, andere Sozialleis – 14 bis 17 Jahre 376 €/Mo – Einmalige Leistungen tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und – Rundfunkgebührenbefreiung Krankengeld), Kinderzuschlag und + Mehrbedarf für Alleinerziehende Wohngeld (Anspruch prüfen) und ggf. weitere Mehrbedarfe Bezieher*innen von SGB II-Leistungen müssen alles Zumutbare tun, um + Miete/Kosten der Unterkunft bis ihren Lebensunterhalt künftig aus zu kommunaler Obergrenze eigenem Einkommen zu sichern. 5
1 Kinderzuschlag – wenn das Einkommen nicht für alle reicht 1.1 Was ist der Kinderzuschlag? Der Kinderzuschlag von bis zu 209 € pro Kind soll zusammen mit dem Kindergeld Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag und den Leistungen des Bildungs- und zum Kindergeld und im § 6a des Bun- Teilhabepakets das Existenzminimum deskindergeldgesetzes (BKKG) geregelt. eines Kindes decken und ggf. zusammen mit dem Wohngeld seine grundlegen- den Bedarfe sichern. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, hängt davon ab, ob mit dem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird. Hinsichtlich der Be- rücksichtigung von Einkommen, Ver- mögensfreibeträgen und der Bedarfs- gemeinschaft finden die einschlägigen Paragrafen aus dem SGB II auch für den Kinderzuschlag Anwendung. 1.2 Unter welchen Voraus- setzungen erhalten Allein- erziehende Kinderzuschlag? Alleinerziehende können für ein Kind Kinderzuschlag erhalten, wenn • das Kind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet ist und bei ihnen lebt UND • sie für das Kind Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung aus dem Aus- land beziehen UND 6
• sie eine Mindesteinkommensgrenze destens 100 € nach den Regelungen von 600 € brutto im Monat errei- des SGB II unberücksichtigt bleiben. chen, z.B. mit Erwerbseinkommen, Der erweiterte Zugang gilt zunächst Arbeitslosengeld I oder Krankengeld bis zum 31. Dezember 2022. (nicht mitgerechnet Kindergeld und Wohngeld) UND Die Familienkasse prüft in einer Ver- • sie zusätzlich eine individuelle Min- gleichsberechnung, ob mit dem Kinder- desteinkommensgrenze mit dem zuschlag und ggf. zusätzlichem Wohn- Kinderzuschlag, dem Kindergeld, geld eine Hilfebedürftigkeit nach dem eigenem Einkommen und ggf. Wohn- SGB II überwunden wird. Dabei legt sie geld erreichen, so dass das verfüg immer die tatsächlichen Wohnkosten bare Einkommen über dem SGB II- zu Grunde, unabhängig davon, ob diese Bedarf der Familie liegt ODER nach dem SGB II vor Ort als angemessen sie mit dem Kinderzuschlag und dem gelten. sonst igen verfügbaren Einkommen Im Gegensatz zum SGB II hat die ihren SGB II-Bedarf um höchstens Umgangsregelung keinen Einfluss auf 100 € unterschreiten. Voraussetzung den Kinderzuschlagsanspruch. Der Kin- für diesen erweiterten Zugang ist ein derzuschlag wird an den kindergeldbe- Erwerbseinkommen, von dem min- rechtigten Elternteil ausgezahlt. § 6a BKKG Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1a Nr. 1: Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II als Voraussetzung für den Kinderzuschlagsanspruch Alleinerziehende erhalten Kinderzuschlag, wenn sie mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, die im Falle einer Hilfebedürftigkeit Zugang zu SGB II- Leistungen hätte. Dafür müssen Alleinerziehende aber nicht selbst Anspruch auf (alle) SGB II-Leistungen haben. Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht beispielsweise auch, wenn eine Alleinerziehende in Ausbildung (z.B. als Studentin) ausschließlich Anspruch auf den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II hat oder ein Jugendlicher über 15 Jahre mit einem Elternteil zusammenlebt, das eine Rente bezieht. § 6a BKKG Abs. 3 Satz 4: 1.3 Wie viel Geld dürfen Vorrang von Unterhalt Alleinerziehende haben? und anderen Leistungen Alleinerziehende müssen sich vor Ob Alleinerziehende Kinderzuschlag er- dem Antrag auf Kinderzuschlag um halten können, hängt von der Zahl ihrer andere Einkünfte für das betreffen- Kinder, von den Wohnkosten, ihrem Ein- de Kind, wie Kindesunterhalt vom kommen und dem Einkommen ihrer anderen Elternteil, bemüht haben. Kinder ab. Vorrangige Leistungen gegenüber dem Kinderzuschlag sind Unterhalts- Typisches Kindeseinkommen sind zum vorschuss, Waisenrenten oder BAföG. Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts- vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder 7
Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil- Antragstellung. Ausschlaggebend ist dungsvergütungen zählen dazu. das durchschnittliche Einkommen von • Für einen Anspruch auf Kinderzu- Kindern und Eltern in diesem Zeit- schlag kann ein Kind nicht mehr als raum. 464 € eigenes Einkommen im Monat haben. Auch das Elterneinkommen und die § 2 in Verbindung mit § 7 Wohnkosten sind ausschlaggebend da- SGB II Abs. 3 Nr. 3 und für, ob Einelternfamilien Kinderzuschlag Abs. 3a: Bedarfsgemein- bekommen können. Ein Anspruch auf schaft mit neuen Partner*innen Kinderzuschlag kann zum Beispiel be- Wie im SGB II wird der Anspruch auf stehen für Kinderzuschlag anhand des Ein- • Alleinerziehende mit einem Kind kommens und Vermögens in der (6 Jahre) und circa 490 € Warmmiete, gesamten Bedarfsgemeinschaft die ein Bruttogehalt zwischen rund ermittelt. Neue Partner*innen von 1.400 bis etwa 2.000 € verdienen Alleinerziehenden und ggf. deren • Alleinerziehende mit zwei Kindern Kinder werden vom ersten Tag des (6 und 8 Jahre) und circa 790 € Warm- Zusammenlebens im gemeinsamen miete, die ein Bruttogehalt von rund Haushalt als Mitglieder der Bedarfs- 1.100 bis etwa 2.600 € verdienen.1 gemeinschaft berücksichtigt. Vermögen über einer bestimmten Grenze muss erst verbraucht werden, bis Familien Kinderzuschlag erhalten TIPP! Ob eine Familie Kinder- können. Dabei wird nicht das gesamte zuschlag bekommen würde, Vermögen berücksichtigt. Zeitweilige können Sie mit der interak- Corona-Sonderregelungen sind zu be- tiven Video-Anwendung achten. Sonst gelten die Vermögensfrei- „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten beträge nach § 12 SGB II: online ermitteln: • für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 € www.arbeitsagentur.de/familie-und- Grundfreibetrag kinder/kiz-lotse • für Alleinerziehende selbst: pro Le- bensjahr 150 € Grundfreibetrag In manchen Fällen wird eine Hilfe- • zusätzlich für jedes Familienmit- bedürftigkeit nach dem SGB II nur glied: 750 € für notwendige Anschaf- mit einem zusätzlichen Bezug von fungen. Wohngeld vermieden. Prüfen Sie Siehe Beispiel Seite 9 dafür sicherheitshalber auch einen möglichen Wohngeldanspruch, da- Der Bemessungszeitraum f ür den mit der KiZ-Lotse das richtige Ergeb- Kinderzuschlagsanspruch umfasst das nis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld). letzte halbe Jahr vor dem Monat der 1 vgl. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen, Merkblatt, Januar 2022 8
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags Beispiel 1: Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter Karoline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart. Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 8.250 € Karoline: 3.100 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 3.850 € Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. Beispiel 2: Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre) hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen. Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen + 750 € für Anschaffungen für Finn = 7.800 € Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe- trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt, wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. 1.4 Wie werden Einkommen Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen auf den von Eltern und Kindern wird gemäß Kinderzuschlag angerechnet? § 6a Abs. 3 BKKG nach den gleichen Rege- lungen wie im SGB II ermittelt. Es gelten Je höher das Einkommen oder Vermö- die Absetzungs- und Freibeträge nach gen in einer Familie ist, desto geringer § 11b SGB II. Vom Einkommen abgesetzt fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin werden u.a. Steuern und Sozialver zum Wegfall der Leistung. sicherungsbeiträge von Selbstständigen, 9
Werbungskosten oder Beiträge zu ge- 100 € abgezogen. Höhere Aufwendun- setzlich vorgeschriebenen und zu ange- gen werden im Einzelfall auf Nachweis messenen privaten Versicherungen. In berücksichtigt. Darüber hinaus gelten der Regel wird dafür bei Erwerbstätigen gestufte Freibeträge auf das Nettoer- pauschal ein Grundabsetzbetrag von werbseinkommen. Bruttoeinkommen Absetzungs- und Freibeträge • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag für Steuern, angemessene Versicherungen und Werbungskosten 100 bis 400 € • max. 60 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 400 € (20 Prozent von max. 300 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall bis 1.000 € nachgewiesene Aufwendungen • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1000 € (20 Prozent von max. 900 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall nachgewiesene Aufwendungen bis 1.200 € • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 € (20 Prozent von max. 900 €) und max. 20 € Freibetrag für Ein- kommen zwischen 1.000 und 1.200 € (10 Prozent von max. 200 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall bis 1.500 € nachgewiesene Aufwendungen Gilt nur bei minder- • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 € jährigen Kindern im (20 Prozent von max. 900 €) und max. 50 € Freibetrag für Ein- Haushalt! kommen zwischen 1.000 und 1.500 € (10 Prozent von max. 500 €) 10
BEISPIEL: Ermittlung des zu berücksichtigenden Elterneinkommens Bruttoeinkommen: 1.900,00 € Nettoeinkommen: 1.396,00 € Freibeträge: - 100,00 € Grundfreibetrag - 180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen) - 50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen) = 330,00 € Freibetrag Zu berücksichtigendes Einkommen: = 1.396,00 € Nettoeinkommen - 330,00 € = 1.066,00 € Annette ist erwerbstätig und verdient monat- lich 1.900 € brutto. Die Familienkasse prüft, ob Teile von Annettes Einkommen auf den Kinder- zuschlag für Finn angerechnet werden. Dafür ermittelt sie zunächst wie im SGB II, welche Frei- beträge Annette anhand ihres Bruttoeinkom- mens zustehen. Die Freibeträge werden dann von Annettes Nettoeinkommen abgezogen. Annette steht insgesamt ein Freibetrag von 330,00 € zu. Ihr Einkommen ist mit 1.900 € brutto so hoch, dass sie sowohl vom Grundabsetzbetrag Nettoeinkommen werden deshalb nur 1.066 € als auch von allen weiteren Freibeträgen auf Er- für den Kinderzuschlagsanspruch von Finn be- werbseinkommen profitieren kann. Von 1.396 € rücksichtigt. Kindeseinkommen mindert den maximalen Kinderzuschlagsanspruch zu 45 Prozent. § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) Satz 1 Nr. 9 und Abs. 4: Ausnahmen bei der Einkommensanrechnung für Jobs von Schüler*innen Einkommen aus Ferien- und Taschengeldjobs von Schüler*innen in unbezahlter Ausbildung wird vollständig nicht angerechnet, wenn • ein Kind regelmäßig nur bis zu 100 € pro Monat verdient oder • ein Kind in unbezahlter Ausbildung im Kalenderjahr maximal 2.400 € im Ferienjob verdient. 11
Elterneinkommen mindert erst ober- Die Höhe der elterlichen Wohnkos- halb einer Bemessungsgrenze den Ge- tenanteile richtet sich nach der Kinder- samtkinderzuschlag als Summe der für zahl im Haushalt. Der Wohnkostenan- jedes Kind einzeln berechneten Kinder- teil einer Alleinerziehenden beträgt zuschläge. Die Bemessungsgrenze setzt beispielsweise 77 Prozent bei einem sich bei Alleinerziehenden zusammen Kind, 63 Prozent bei zwei Kindern und aus: 53 Prozent bei drei Kindern.2 • dem Regelbedarf für Alleinstehende Je nach Einkommensart gelten für nach dem SGB II Elterneinkommen oberhalb der Bemes- • dem Alleinerziehendenmehrbedarf sungsgrenze unterschiedliche Anrech- (siehe 3.2. Welche Leistungsansprü- nungsvorschriften. Bei Eltern mit meh- che haben Alleinerziehende nach reren Einkommensarten wird auf das dem SGB II?) übersteigende Einkommen zunächst • den anteiligen Wohnkosten der das Erwerbseinkommen und erst dann Alleinerziehenden. ggf. verbleibendes Einkommen aus anderen Quellen angerechnet. Anrechnung Einkommensart zu 45 Prozent Erwerbseinkommen Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt, Steuererstattungen, Erbschaften, Elterngeld abzüglich eines Freibetrags von 300 € zu 100 Prozent bzw. 150 € beim Elterngeld plus (sofern Eltern vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren), Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Leistungen zur Ausbildungsförderung Kindergeld, Wohngeld, Leistungen mit anderem Zweck als der Nicht anrechenbar Existenzsicherung wie z.B. Pflegegeld, Landeserziehungsgeld (Sachsen) oder Bayerisches Familiengeld 2 vgl. Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag, Download möglich unter: www.arbeitsagentur.de 12
BEISPIEL: Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag (KiZ): Einelternfamilie mit zwei Kindern (2 und 6 Jahre), Bruttoge- halt Mutter: 2.193,96 €, Miete: 780,00 €, Heizkosten: 80,00 € 3 Im vorliegenden Fall würde auch ohne den Kinderzuschlag keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen. Einen Wohngeldanspruch gibt es nicht. Anrechenbares Einkommen nach dem SGB II: Nettogehalt Mutter: 1.578,00 € Abzüglich Freibeträge: -330,00 € Anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1: 177,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2: 236,00 € Kindergeld: 438,00 € Gesamteinkommen: 2.099,00 € Berechnung des SGB II-Bedarfs: Regelbedarf Mutter: 449,00 € Berechnung des die Bemessungsgrenze Mehrbedarf Mutter: 161,64 € übersteigenden Einkommens Regelbedarf Kind 1: 285,00 € anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € Regelbedarf Kind 2: 311,00 € übersteigendes Einkommen: 95,56 € Kaltmiete: 780,00 € davon 45 % 43,00 € Heizkosten: 80,00 € Gesamtbedarf: 2.066,64 € Gesamtanspruch auf Kinderzuschlag: Der Gesamtkinderzuschlag von 232,15 € abzüg- Berechnung Kinderzuschlagsanspruch lich 43,00 € anrechenbarem Elterneinkommen pro Kind: ergibt 189,15 €. Die Familie bekommt 189,00 € Kind 1: 209,00 € abzüglich 79,65 € Kinderzuschlag ausgezahlt. (45 % UV für Kind 1) ergibt 129,35 € Vergleichsberechnung: Überwindung einer Kind 2: 209,00 € abzüglich 106,20 € etwaigen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II: (45 % UV für Kind 2) ergibt 102,80 € Nettogehalt Mutter: 1.578,00 € abzüglich Freibeträge: -330,00 € Der Gesamtkinderzuschlag beträgt Anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € demzufolge: 232,15 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1: 177,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2: 236,00 € Anrechnung Elterneinkommen auf den Kindergeld: 438,00 € Gesamtkinderzuschlag: Kinderzuschlag: 189,00 € Bemessungsgrenze Gesamteinkommen: 2.288,00 € Regelbedarf Mutter: 449,00 € Mehrbedarf Mutter: 161,64 € Das Gesamteinkommen der Familie liegt mit Wohnbedarf Mutter 63%: 541,80 € dem Kinderzuschlag 221,36 € über ihrem Bemessungsgrenze Mutter: 1.152,44 € SGB II-Bedarf. 3 vgl. Eckhardt, Bernd (2019): Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020 – ein Kompendium für die soziale Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Familienleistungen.pdf S. 38 13
Vermögen, das die Freibeträge übersteigt Ändern sich die Wohnkosten oder die und das unter dem anhand des Ein- Einkommensverhältnisse einer Familie kommens ermittelten monatlichen Kin- während des Bewilligungszeitraums, derzuschlagsanspruch liegt, wird im müssen Alleinerziehende der Familien- ersten Monat des Bewilligungszeitraums kasse das nicht mitteilen. Die zwischen- einmalig zu 100 Prozent angerechnet. zeitlichen Änderungen der Verhältnisse (vgl. zur Höhe der Freibeträge 1.3 Wie werden erst beim Folgeantrag auf Kin- viel Geld dürfen Alleinerziehende derzuschlag berücksichtigt. Sollte sich haben?) Wie beim Einkommen wird die finanzielle Situation während des zunächst das ggf. vorhandene Vermö- Bewilligungszeitraums verschlechtern, gen eines Kindes auf dessen Kinderzu- können Alleinerziehende bis zu dessen schlagsanspruch angerechnet und das Ende parallel zum Kinderzuschlag er- Elternvermögen auf den Gesamtkinder- gänzende SGB II-Leistungen beziehen. zuschlag. Vorher sollte geprüft werden, ob noch die Corona-Sonderregelung Alleinerziehende müssen der Familien- zur vorübergehenden Aussetzung der kasse jedoch unbedingt mitteilen, falls Einkommensprüfung im SGB II gilt. während des Bewilligungszeitraums • ein Kind oder ein*e neu*e Partner*in aus ihrem Haushalt aus- bzw. in 1.5 Was müssen Alleinerziehende ihren Haushalt einzieht UND/ODER beachten, die Kinderzuschlag • ein Kind in ihrer Familie geboren erhalten? wird. Für den Antrag auf Kinderzuschlag ist die Familienkasse zuständig. Kinderzu- Fachinformationen schlag wird in der Regel für ein halbes zum Weiterlesen: Jahr ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. • Familienkasse der Bundesagen- tur für Arbeit: Merkblatt Kind er- zuschlag, Download unter TIPP! Alleinerziehende kön- www.arbeitsagentur.de/fami- nen Kinderzuschlag auch lie-und-kinder für kürzere Zeiträume als • Eckhardt, Bernd: Leistungen für 6 Monate beantragen. Das kann Familien. Gesetzliche Neuregelun- für sie von Vorteil sein, wenn da- gen 2019/2020 – ein Kompendium durch für den Folgeantrag ein ge- für die soziale Arbeit, in: ringeres Durchschnittseinkommen http://sozialrecht-justament.de/ zu berücksichtigen ist und sich ein data/documents/Familienleis- höherer Anspruch auf Kinderzu- tungen.pdf schlag ergibt, beispielsweise weil das letzte Weihnachtsgeld nicht mehr im Bemessungszeitraum liegt. Das Anliegen eines verkürzten Be- willigungszeitraums bedarf keiner Begründung. 14
2 Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten 2.1 Wer hat Anspruch auf Wohngeld? TIPP! Auch bei einer erwei- terten Umgangsregelung Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, um können beide Eltern für den Haushalte mit hoher Mietbelastung zu Wohnbedarf eines Kindes Anspruch unterstützen. Alleinerziehende können auf Wohngeld haben. Ein Kind, das Wohngeld parallel zum Kinderzuschlag regelmäßig ein Drittel des Monats beziehen. Der Anspruch auf Wohngeld und länger beim anderen Elternteil ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. lebt, wird sowohl bei Alleinerzie- Ob und wie viel Wohngeld Eineltern henden als auch beim umgangsbe- familien erhalten, hängt davon ab rechtigten Elternteil als Haushalts- • wie viele Personen in ihrem Haus- mitglied voll berücksichtigt. halt leben UND • wie hoch das Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt ist UND Für einen Wohngeldanspruch sollte das • wie hoch die Wohnkosten sind. monatliche Gesamteinkommen aller für das Wohngeld zu berücksichtigen- Wohngeld wird in der Regel für den den Haushaltsmitglieder (= Summe aller gesamten Haushalt eines Wohngeldbe- Jahreseinkommen geteilt durch 12) eine rechtigten bewilligt. Kinder von Allein- bestimmte Höchsteinkommensgrenze erziehenden sind Haushaltsmitglieder, nicht überschreiten und über einer ebenso wie weitere Personen, die mit Mindestgrenze liegen. der Alleinerziehenden nach § 7 Abs. 3a SGB II eine Bedarfsgemeinschaft bilden Das für einen Wohngeldanspruch erfor- oder andere im Haushalt lebende Ver- derliche individuelle Mindesteinkom- wandte bis zum dritten Grad. Haben men inkl. von Leistungen, die sonst nicht alle Haushaltsmitglieder Anspruch beim Wohngeld nicht als Einkommen auf Wohngeld (siehe 2.4 Wer kann Wohn- angerechnet werden (siehe Abschnitt geld anstatt SGB II-Leistungen erhalten?), 2.2. Wie wird das zu berücksichtigende wird Wohngeld nur anteilig bewilligt. Haushaltseinkommen ermittelt?) sollte 15
die Lebenshaltungskosten von Ein Bemessungszeitraum für den Wohn- elternfamilien in einem bestimmten geldanspruch ist nach § 15 WoGG das Umfang decken. Es muss vollständig Einkommen, das ein Haushalt zum für die tatsächliche Miete inklusive Zeitpunkt der Antragstellung für die warmer Betriebskosten und bei Selbst- nächsten 12 Monate zu erwarten hat. In ständigen auch für die freiwillige oder der Regel zieht die Wohngeldbehörde private Renten- und Krankenversiche- für die Ermittlung des zu erwartenden rung reichen. Darüber hinaus sollte es Einkommens die Einkommensverhält- rund 80 Prozent des SGB II-Regelbedarfs nisse vor der Antragstellung heran. aller wohngeldberechtigten Haushalts- Ein Haushalt mit erheblichem Ver- mitglieder ohne Einmal- und Mehr mögen hat keinen Anspruch auf Wohn- bedarfe decken (siehe Kapitel 3 SGB geld. Als Höchstgrenze für Vermögen II-Leistungen). Alleinerziehende, die gelten entsprechend der Wohngeld-Ver- weniger verdienen, müssen der Wohn- waltungsvorschrift zu § 21 Nr. 3 WoGG: geldstelle glaubhaft darlegen, wie sie • 60.000 € für das erste zu berücksich- ihren Lebensunterhalt bestreiten. tigende Haushaltsmitglied • 30.000 € für jedes weitere wohngeld- Die Höchsteinkommensgrenzen für berechtigte Haushaltsmitglied. den Wohngeldanspruch unterschei- den sich regional in Abhängigkeit vom örtlichen Mietniveau. Für das Erreichen TIPP! Ob Ratsuchende einen der Höchsteinkommensgrenze werden Anspruch auf Wohgeld haben, Kinderzuschlag und Kindergeld nicht können Sie im Internet un- berücksichtigt. Weitere Beträge kön- kompliziert mit Hilfe von Wohngeld nen vom zu berücksichtigenden Ein- rechnern ermitteln, zum Beispiel kommen abgesetzt werden (siehe 2.2 unter www.wohngeldrechner24.de. Wie wird das zu berücksichtigende Haus- Auch das Bundesministerium für haltseinkommen ermittelt?) Wohnen, Stadtentwicklung und Bau- wesen bietet einen Wohngeldrech- ner an unter www.bmwsb.bund.de TIPP! Welche Obergrenzen für das Haushaltseinkom- men vor Ort gelten, können 2.2 Wie wird das zu berück- Sie auf wohngeld.org recherchieren. sichtigende Haushaltsein- Städte, Kreise und Gemeinden sind kommen ermittelt? nach dem regionalen Mietniveau Mietstufen zugeordnet. Welcher Für den Wohngeldanspruch wird bei Ein- Ort welche Mietstufe hat, finden Sie elternfamilien häufig nicht das gesamte konkret unter www.wohngeld.org/ Haushaltseinkommen berücksichtigt. mietstufe.html Eine Übersicht der Höchsteinkom- Zum zu berücksichtigenden Haushalts mensgrenzen für Haushalte unter- einkommen zählen typischerweise schiedlicher Größe in den jeweiligen • steuerpflichtiges Einkommen aller Mietstufen gibt es unter www.wohn- Art abzüglich Werbungskosten, Be- geld.org/einkommen.html triebsausgaben von Selbstständigen und Kinderbetreuungskosten 16
• Einkünfte aus Minijobs • 40 € monatlich bzw. 480 € im Jahr • Kindesunterhalt oder Unterhaltsvor- für Geldleistungen gemeinnütziger schuss Organisationen oder von Privatper- • Elterngeld abzüglich der Freibeträge sonen ohne Unterhaltsverpflichtung, von 300 € bzw. 150 € beim Elterngeld z. B. für Zuwendungen einer Stiftung plus oder Taschengeldzahlungen der Groß- • Teile der Leistungen zur Ausbildungs eltern an ein Kind. förderung • Arbeitslosengeld I 2.3 Welche Wohnkosten • Krankengeld sind zuschussfähig? • Renten aller Art Die konkrete Höhe des Wohngeldes Nicht als Einkommen angerechnet wer- richtet sich im Einzelfall nach der Höhe den Kindergeld, Kinderzuschlag, das der Wohnkosten. Als Wohnkosten eines Bayerische Familiengeld und das Lan- Haushalts werden berücksichtigt deserziehungsgeld (Sachsen) gemäß § 10 • eine Pauschale als Heizkostenzu- Abs. 1 Bundeselterngeldgesetz (BEEG). schuss von 14,40 Euro monatlich zzgl. 3,60 Euro für jedes als weiteres Zusätzlich reduziert sich das zu berück- Haushaltsmitglied anerkannte Kind sichtigende Einkommen um jeweils • die Bruttokaltmiete (abzüglich der 10 Prozent, also maximal 30 Prozent, Kosten für Heizung, Warmwasser- falls im Bewilligungszeitraum bereitung, Garagen- oder Stellplatz • Einkommenssteuern miete) ODER • Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pfle- • die Kostenbelastung für das selbst geversicherung genutzte Wohneigentum in Form • Beiträge zur Rentenversicherung/ von Kreditzinsen und -raten, der zu Lebensversicherungen Grundsteuer und pauschal 36 € je gezahlt werden. Quadratmeter pro Jahr für Betriebs- und Instandhaltungskosten. Alleinerziehende erhalten ggf. weitere Werden Zimmer untervermietet oder Freibeträge auf das zu berücksichtigende nur beruflich genutzt, zählen für die Einkommen: Wohngeldberechnung nur die Räume, • 110 € im Monat, wenn Alleinerzie- in denen der Wohngeldhaushalt wohnt. hende mit mindestens einem Kind Die Einkünfte aus der Untervermietung unter 18 Jahren im Haushalt leben, werden für den Wohngeldanspruch für das sie Kindergeld erhalten nicht als Einkommen berücksichtigt. • bis zu 100 € im Monat für eigene Ein- In den einzelnen Mietstufen gibt es nahmen eines Kindes unter 25 Jahren Obergrenzen für die zuschussfähigen aus Erwerbstätigkeit Wohnkosten, die ab 1. Januar 2022 alle • 150 € monatlich für jedes zu be- zwei Jahre angepasst werden. Liegen rücksichtigende Haushaltsmitglied die Wohnkosten über dem zuschussfä- mit einer Schwerbehinderung von higen Höchstbetrag, so werden sie nur 100 Prozent und/oder einer Pflege- bis zum Höchstbetrag für den Wohn- bedürftigkeit nach § 14 SGB XI in geldanspruch berücksichtigt. häuslicher, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege 17
BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den zuschussfähigen Wohnkosten Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €, die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand einer Miete von 636 €. TIPP! Die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Mietstufen können bei wohngeld.org im Internet recherchiert werden: www.wohngeld.org/mietstufe.html 2.4 Wer kann Wohngeld anstatt SGB II-Leistungen erhalten? TIPP! In bestimmten Ausnah- men kann auch im Bezug von Das Wohngeld ist eine Leistung, die ver- Leistungen nach dem SGB II hindern soll, dass Geringverdienende Leis- ein Anspruch auf Wohngeld beste- tungen nach dem SGB II beziehen müs- hen. Das ist dann der Fall, wenn sen. In der Regel haben Alleinerziehende • Alleinerziehende in Ausbildung und ihre Kinder entweder Anspruch ausschließlich den Alleinerziehen- auf Wohngeld ODER auf ergänzende denmehrbedarf nach dem SGB II Leistungen nach dem SGB II. Eineltern- und keine anderen Leistungen er- familien müssen Wohngeld vor SGB II- halten, bei deren Höhe Wohnkos- Leistungen vorrangig beantragen, wenn ten berücksichtigt werden dank des Wohngeldes mit eigenem • Einelternfamilien SGB II-Leistungen Einkommen, Kindergeld und Kinder- nur als Darlehen erhalten. zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII für mindestens drei zusammenhängende Monate vermieden 2.5 Was müssen wird. Ein Wahlrecht zwischen Wohngeld Alleinerziehende beim Wohn- und ergänzenden SGB II-Leistungen geldantrag beachten? können Einelternfamilien haben, die über zu wenig eigenes Einkommen zur Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn- Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit nach geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder SGB II verfügen, aber die Mindesteinkom- Kreisverwaltung gestellt. Berechtigte kön- mensgrenze erreichen (siehe Abschnitt nen Wohngeld ab dem Monat der Antrag- 2.1 Wer hat Anspruch auf Wohngeld?). stellung erhalten. Wurden ergänzende Um ihr Wahlrecht zu nutzen, müssen sie SGB II-Leistungen abgelehnt, sollte der auf ergänzende SGB II-Leistungen ver- Wohngeldantrag bis zum Ablauf des fol- zichten. genden Kalendermonats gestellt werden. 18
TIPP! Für einen Wohngeldbezug ohne Unterbrechung sollten Alleinerzie- hende den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. In diesem Fall wirkt er bis zu dem Monat stellen. Ist der Wohngeldanspruch ge- der Ablehnung zurück. sunken, mindert die Wohngeldbehörde das Wohngeld ihrerseits bzw. fordert es Wohngeld wird in der Regel für 12 Mo- zurück. nate bewilligt. Änderungen des Wohn- geldanspruchs während des Bewilli- gungszeitraums ergeben sich nur, falls • sich die Zahl der zu berücksichtigen- den Haushaltsmitglieder ändert (z. B. Fachinformationen durch den Auszug oder die Geburt zum Weiterlesen: eines Kindes) ODER • Aktuelle Informationen zum Wohn- • sich die Miete/Belastung um mehr als geld finden Sie beim Bundesminis- 15 Prozent ändert ODER terium für Wohnen, Stadtentwick- • das Gesamteinkommen des Haushalts lung und Bauen um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt. • Wohngeld.org. Ratgeber unter www.wohngeld.org Eine Ausnahme gilt, falls ein Haushalts- • Der Wohngeld-Verwaltungsvor- mitglied verstorben ist. Ein Jahr nach schrift können nähere Vorschriften dem Sterbemonat berücksichtigt die zur Umsetzung des Wohngeldge- Wohngeldbehörde die bisherige An- setzes durch die Wohngeldstellen zahl der Haushaltsmitglieder, sofern der entnommen werden. Sie ist unter Haushalt nicht umzieht. www.verwaltungsvorschriften- Erhöht sich der Wohngeldanspruch, im-internet.de zu recherchieren. sollten Berechtigte einen neuen Antrag 19
3 SGB II-Leistungen – Aufstockung des Gehalts 3.1 Wann können Alleiner- aus dem zu berücksichtigenden Einkom- ziehende SGB II-Leistungen men und Vermögen bestreiten kann. Das erhalten? Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Jobcenter als Einkommen nur Mittel Reicht das eigene Einkommen von berücksichtigen darf, die im aktuellen Alleinerziehenden nicht aus, um das Bedarfsmonat tatsächlich zur Verfügung Existenzminimum ihrer Familie mit Kin- stehen (BSG vom 29.11.2012 – B 14 AS derzuschlag und Wohngeld zu sichern, 161/11 R). Mögliche Unterhaltsansprüche können sie stattdessen ergänzende SGB II- oder anderweitige Leistungsansprüche Leistungen vom Jobcenter erhalten. der Alleinerziehenden gehen für die Zeit Zuvor müssen sie aber evtl. Unterhalts- des SGB II-Bezugs gemäß § 33 SGB II Ab- ansprüche gegenüber dem anderen satz 1 in Höhe der gezahlten Leistungen Elternteil ihres Kindes geltend machen. auf das Jobcenter über. Es gilt ebenfalls ein Vorrang für andere Leistungen nach dem SGB II werden Leistungen, wie etwa Kindergeld, Unter- nur an erwerbsfähige Personen gezahlt, haltsvorschuss, Arbeitslosengeld I oder die mindestens drei Stunden täglich Krankengeld. zu den üblichen Bedingungen des all- Alleinerziehende, die mit ihren Kin- gemeinen Arbeitsmarktes berufstätig dern akut unterhalb des Existenzmini- sein können. Alleinerziehende, die diese mums leben, haben einen Leistungs- Voraussetzung nicht erfüllen, können anspruch ungeachtet des Nachrangs ggf. beim Sozialamt Sozialhilfe nach des SGB II. Das kann zum Beispiel der dem SGB XII beantragen. Fall sein, während Alleinerziehende sich noch um Unterhalt vom anderen 3.2 Welche Leistungsansprüche Elternteil ihres Kindes bemühen oder haben Alleinerziehende nach während Anträge auf andere Sozialleis- dem SGB II? tungen geprüft werden. Hilfebedürftig im Sinne von § 9 Absatz 1 und § 11 SGB II Mit den ergänzenden Leistungen wird ist, wer im laufenden Monat sein Existenz das Familieneinkommen auf die Höhe minimum nicht oder nicht ausreichend des Existenzminimums aufgestockt. 20
Folgende Regelbedarfe gelten in 2022 für Einelternfamilien nach dem SGB II Alleinerziehende 449 € Kinder bis zum 6. Geburtstag 285 € Kinder bis zum 14. Geburtstag 311 € Kinder bis zum 18. Geburtstag 376 € Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag 360 € Alleinerziehenden steht ein Alleinerziehendenmehrbedarf zu. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Mehrbedarf um 12 Prozent. Kinder unter 18 Jahren Prozent vom Regelsatz Mehrbedarf 1 12 53,88 € 2 24 107,76 € 3 36 161,64 € 4 48 215,52 € 5 60 269,40 € Sonderregeln 1 Kind unter 7 Jahren 36 161,64 € 2 Kinder unter 16 Jahren 36 161,64 € Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job- • regelmäßig anfallenden Kosten, die center an bei nicht anderweitig bezahlt werden • Schwangerschaft können. • Behinderung • kostenaufwändiger Ernährung aus Zusätzlich werden die Wohn- und Heiz- medizinischen Gründen kosten (Kosten der Unterkunft) über- • Warmwasserbereitung über Durch- nommen. Dabei gelten regionale Ober- lauferhitzer oder Gastherme grenzen. § 22 SGB II Abs. 1 Satz 3: Übernahme von zu hohen Wohnkosten durch das Jobcenter Liegen die Wohnkosten über der örtlichen Obergrenze, so übernimmt das Jobcenter sie in der Regel nur für ein halbes Jahr in tatsächlicher Höhe. Wenn Allein- erziehende aktive Suchbemühungen nach einer günstigeren Wohnung oder einer*m Untermieter*in nachweisen, können Sie ggf. eine längere Übernahme ihrer vollen Miete erreichen. Sie sollten dafür ihre Bemühungen von Anfang an dokumentieren. Zu beachten sind darüber hinaus vorübergehende Corona-Sonderregelungen, mit denen die tatsächliche Miete für einen längeren Zeitraum übernommen werden kann. 21
Die Krankenversicherung erfolgt über einer gemeinsamen Berechnung ermit- das Jobcenter, sofern Alleinerziehende telt. Die Kosten der Unterkunft werden nicht über einen Arbeitgeber kranken- entsprechend der Anzahl der Mitglieder und pflegeversichert sind. Für freiwillig in der Bedarfsgemeinschaft anteilig als gesetzlich oder privat Versicherte zahlt es Bedarf bei den einzelnen Familienmit- ggf. einen Zuschuss in Höhe des monatli- gliedern anerkannt. Zu berücksich- chen Beitrags bzw. des halben Basistarifs tigendes Einkommen und Vermögen der privaten Krankenversicherung. wird erst auf den Bedarf des Beziehers Einelternfamilien, die keine Erspar- bzw. Besitzers und dann bei den übrigen nisse haben, können vom Jobcenter ein Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Darlehen für dringende Anschaffungen angerechnet. Voraussetzung für die Zu- erhalten, z.B. für den Ersatz einer ka gehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft putten Waschmaschine. Für die Rückzah- ist, dass ein Kind noch keine eigenen lung werden ab dem darauf folgenden Kinder hat und nicht verheiratet ist. Monat regelmäßig 10 Prozent von den Re- gelleistungen abgezogen. Möglicherweise existieren in Ihrem Bundesland auch Stif- § 7 SGB II Abs. 3 Nr. 4: tungen, die Familien mit wenig Geld in Rausfall eines Kindes aus Notlagen unterstützen. der Bedarfsgemeinschaft Eigenes Einkommen und Vermögen Kann ein Kind sein Existenzminimum sowie andere Leistungen werden im inklusive seines Wohnkostenanteils Monat des Zuflusses auf den Bedarf nach aus eigenem Einkommen sichern, dem SGB II angerechnet. Übersteigt eine z.B. aus Unterhalt/Unterhaltsvor- einmalige Einnahme den monatlichen schuss und Kindergeld oder eige- Bedarf, mindert sie anteilig über sechs ner Erwerbstätigkeit, so gehört es Monate den SGB II-Anspruch. Für die Be- nicht mehr zur Bedarfsgemein- rücksichtigung von Einkommen gilt wie schaft. Sein Einkommen darf nicht beim Kinderzuschlag § 11b SGB II, so dass auf den Leistungsanspruch der Al- beispielsweise Elterngeld und Erwerbs- leinerziehenden oder weiterer Mit- einkommen nur abzüglich bestimmter glieder der Bedarfsgemeinschaft Freibeträge angerechnet werden (siehe angerechnet werden. ABER: Kinder- 1.3. Wie viel Geld dürfen Alleinerziehende geld, das nicht für den Bedarf des haben?). Leistungen mit anderem Zweck Kindes benötigt wird, ist bei der als der Existenzsicherung, wie Pflegegeld, Alleinerziehenden anzurechnen. Bayerisches Familiengeld oder Landes erziehungsgeld (Sachsen) mindern den SGB II-Anspruch hingegen nicht. 3.3 Was hat noch Einfluss auf TIPP! Falls das Jobcenter den Leistungsanspruch von nicht die vollständigen Alleinerziehenden? Wohnkosten als angemes- sen anerkennt, kann sich die Bean- In der Regel bilden Alleinerziehende tragung von Kinderwohngeld für mit ihren Kindern unter 25 Jahren im Einelternfamilien lohnen. Allein- gemeinsamen Haushalt eine Bedarfsge- erziehende können nur für ein → meinschaft. Ihr SGB II-Anspruch wird in 22
WEITER MIT TIPP S. 22 → Kind Wohngeld beziehen, sofern dessen Existenz- minimum durch eigenes Einkommen, z. B. aus Unterhalt oder Unterhaltsvor- schuss und Kindergeld sowie das Kinderwohngeld gedeckt wird (siehe 2. Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten). Das Kind verlässt dann die Bedarfsgemeinschaft. Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft werden ggf. höhere anteilige Wohnkosten anerkannt. So haben Alleinerziehende unter dem Strich mehr Geld für ihr Kind zur Verfügung. BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter übernimmt nur 450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn Finn dank des Kinderwohngeldes aus der Bedarfsgemeinschaft mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Be- darfsgemeinschaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten bei 320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig vom Jobcenter anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld zur Verfügung. Leben Alleinerziehende mit Verwandten schaft. Sie erhalten Regelleistungen und ggf. zusammen, die keine SGB II-Leistungen Mehrbedarfe für das Kind nur anteilig während beziehen, beispielsweise mit einem er- seiner Anwesenheitstage. Als Anwesenheitstag bei wachsenen Kind, das erwerbstätig ist, der Alleinerziehenden gilt jeder Tag, an dem das kann das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II Kind in ihrem Haushalt aufwacht oder an dem es eine Haushaltsgemeinschaft vermu- sich gar nicht bei den Eltern auf hält, z.B. wegen ten. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt eines Besuchs bei den Großeltern oder einer Klas- vor, wenn zusammen lebende Ver- senfahrt. Der Alleinerziehenden steht weiterhin wandte nachweislich gemeinsam wirt- der volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu. schaften und sich gegenseitig unter- Lebt das Kind 13 Tage im Monat und länger stützen. Einkommen von Mitgliedern beim anderen Elternteil, geht das Jobcenter von der Haushaltsgemeinschaft wird auf einem Wechselmodell aus. In diesem Fall wer- den Bedarf von Alleinerziehenden nur den der Alleinerziehenden der Regelbedarf, ggf. dann zur Hälfte angerechnet, falls es Mehrbedarfe für das Kind und der Alleinerzie- den doppelten Regelbedarf für Allein- hendenmehrbedarf nur zur Hälfte gezahlt. Das stehende und die anteiligen Kosten der ist auch der Fall, wenn der andere Elternteil Unterkunft übersteigt. keine SGB II-Leistungen bezieht. Achtung! Die Umgangsregelung hat unter 3.4 Welche Pflichten haben Allein- Umständen Auswirkungen auf den SGB II-An- erziehende im SGB II-Bezug? spruch von Alleinerziehenden. Lebt ein Kind regelmäßig auch beim anderen Elternteil, der Das Jobcenter kann die SGB II-Leistungen ebenfalls SGB II-Leistungen bezieht, bilden ggf. kürzen, solange Alleinerziehende Alleinerziehende mit dem Kind für dessen Anwe- ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie senheitstage eine temporäre Bedarfsgemein- sind verpflichtet 23
• sich jederzeit bei Aufforderung beim Hat das Jobcenter Alleinerziehenden Jobcenter zu melden vorläufig mehr oder weniger Geld be- • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um willigt, als ihnen nach Ende des Bewil- keine ergänzenden Leistungen mehr ligungszeitraums zustehen würde, er- beziehen zu müssen, z.B. durch aktive halten sie einen neuen Bescheid und ggf. Arbeitssuche oder Bewerbungen auf eine Nachzahlung. Die abschließende vom Jobcenter angebotene Stellen. Entscheidung einer vorläufigen Bewil- ligung und ggf. eine Nachzahlung kön- nen Alleinerziehende auch selbst noch § 10 SGB II Abs. 1 Nr. 3 und 5: innerhalb eines Jahres beantragen. Einschränkungen der Jede Änderung ihrer persönlichen Zumutbarkeit einer Arbeit Verhältnisse, z.B. hinsichtlich des Ein- Auch wenn Leistungsberechtig- kommens oder betreffend die in ihrem ten jede Arbeit zumutbar ist, für die sie Haushalt lebenden Personen und deren die Minimalanforderungen erfüllen – Einkommen, müssen Alleinerziehende die Erziehung eines Kindes darf durch schnellstmöglich dem Jobcenter mit die Arbeit nicht gefährdet sein. Das ist teilen. dann der Fall, wenn Alleinerziehende keine geeignete und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung haben. Allein- erziehende sind nicht verpflichtet, eine Fachinformationen Arbeit aufzunehmen, wenn sie ein Kind zum Weiterlesen: unter drei Jahren betreuen, das nicht • Die Fachlichen Weisungen der in eine Kinderbetreuungseinrichtung Bundesagentur für Arbeit zu den geht. Auch kann „ein sonstiger wich Sozialgesetzbüchern und Einträge tiger Grund“ gegen die Aufnahme in der Wissensdatenbank können einer Arbeit sprechen, wie zum Beispiel unter www.arbeitsagentur.de/ die Beendigung einer Ausbildung. veroeffentlichungen/gesetze-und- weisungen recherchiert werden. • Einzelheiten zur Anrechnung von 3.5 Was müssen Alleinerziehende Einkommen und Vermögen im beim Antrag auf SGB II regelt die Verordnung zur SGB II-Leistungen beachten? Berechnung von Einkommen so- wie zur Nichtberücksichtigung von Der Bewilligungszeitraum für SGB II-Leis- Einkommen und Vermögen beim tungen beträgt in der Regel ein Jahr. Allein- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, erziehende erhalten nur vorläufige Leis- kurz: ALG II-Verordnung (ALG II-V). tungen für sechs Monate, falls ihr Einkom- • Eckhardt, Bernd: SGB II und Wohn- men schwankt oder sie mit einem Kind geld – ein Tipp (nicht nur) für Allein- eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bil- e rziehende, in: Sozialrecht Jus den. In diesem Fall dürfen bei der Anrech- tament. Rechtswissen für die nung von Einkommen Freibeträge auf existenzsichernde Sozialberatung Erwerbseinkommen zunächst unberück- Jg. 7/Nr. 1 Januar 2019, Download sichtigt bleiben. Jedoch sollte der Bedarf unter einer Einelternfamilie mit den vorläufigen www.sozialrecht-justament.de Leistungen absehbar gedeckt sein. 24
4 Weitere Leistungen 4.1 Welche weiteren Ansprüche haben Alleinerziehende, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhalten? Einelternfamilien, die Kinderzuschlag, Leistungen und Vergünstigungen. Wohngeld oder SGB II-Leistungen er- Welche das sind, können Sie der Grafik halten, haben Anspruch auf weitere auf der folgenden Seite entnehmen. 25
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen Kinderzuschlag Wohngeld Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) Einmalige Leistungen nach § 28 SGB II/bei KiZ und WoGG § 6B BKKG nach § 24 SGB II Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune Wo? Jobcenter (bei Kinderzuschlag, Wohngeld) Antrag? Immer im Voraus Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen, Achtung! Lernförderung extra im Voraus bean- Sach- oder pauschale tragen, bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra Geldleistungen für: Antrag bei der Kommune • Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln Achtung! Bis Dezember 2023 muss die Lernförde- und Hausrat rung im Rahmen des Aktionsprogramms „Auf • Erstausstattung bei holen nach Corona“ vorübergehend nicht extra Schwangerschaft und beantragt werden. Geburt eines Kindes • Kauf und Reparatur Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs von orthopädischen bildende Schule besuchen und die keine Schuhen Ausbildungsvergütung erhalten: • Miete/Reparatur von • Schulbedarfspaket (156 €/Schuljahr, jährliche therapeutischen Geräten Erhöhung) Geldleistungen, Gutscheine oder direkte Abrechnung mit dem Anbieter für: • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/ Klassenfahrten • Fahrtkosten zur nächsten Schule des gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule • Lernförderung bei nicht ausreichenden Schulleistungen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver pflegung in Schule, Hort, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege Für Kinder bis 18 Jahre: • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport- verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt werden können 26
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