Leistungsspektrum NRV 2021 Plus - für Firmen und Selbstständige

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Leistungsspektrum NRV 2021 Plus - für Firmen und Selbstständige
Leistungsspektrum
                                           NRV 2021 Plus
                                           für Firmen und Selbstständige
P 17-F NRV 2021 Plus Stand 10/2020 – 3.0

                                                                           Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
                                                                           Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
                                                                           Telefon 0621/4204-888 | Telefax 0621/4204-180
                                                                           info@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
Leistungsspektrum NRV 2021 Plus - für Firmen und Selbstständige
Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2021 Plus folgende Kosten:

» Anwalts- und Gerichtskosten                                           » K
                                                                           osten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständi-
                                                                          gen (Kostenübernahme bis 200.000 €) bei Kauf, Reparatur von
» Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
                                                                          Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen
» K
   osten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme          Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  bis 200.000 €)
                                                                        » Reisekosten
» M
   ediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem       bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
  Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch insgesamt nicht
  mehr als 4.000 €.

Die Vorteile der NRV
» JURCALL                                                              » Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
   Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts­              Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
   anwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.             meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar
                                                                          weltweiter Versicherungsschutz.
» JURCASH
   Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in al-     » Kautionsstellung bei Strafverfahren
   len Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten.            Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kau-
                                                                          tion, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaß-
» Mediation                                                              nahmen zu verschonen.
   ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt­
   lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unpartei­ischen Drit-     » Folgeereignistheorie
   ten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers     Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versiche-
   einnimmt.                                                              rungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus
   –	Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer        folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich re-
      Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.                        duziert.
   –	Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mit­
      arbeiten.                                                         » Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
   Der Vorteil:                                                          Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-
    Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Kon-        Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Stra-
    fliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine           ßenverkehr.
    Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war
    und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt be-       » Einjahresregel
    nötigen. Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV ver­          Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
    sichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der         mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ur-
    NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungs-           sache vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Ver-
    fall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profi-        sicherungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber
    tieren.                                                               länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversiche-
                                                                          rung, bleibt diese unberücksichtigt.
» L
   eistungs-Update-Garantie
  Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen         » Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
  automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif            Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert,
  2010).                                                                  solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemein-
                                                                          schaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
» Unbegrenzte Deckungssumme                                               ausüben.
  Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-          » Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
  grenzter Höhe übernommen.                                               Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
                                                                          reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
» Wartezeit nur 2 Monate                                                  Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte be-
  Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit         rufliche Tätigkeit ausüben.
  ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn
  des Versicherungsschutzes.                                            » Sichere Kapitalanlagen mitversichert
                                                                          Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
» Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel                                – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
  Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-          –	Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­
  cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher            gesetz (KWG),
  nicht versicherten Leistungsarten.                                      –	Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder
                                                                             ­betrieblicher Altersvorsorgeprodukte,
» Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden                       – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
  Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich        –	private Renten- und Lebensversicherungen, die nicht fonds-
  im Ausland ereignen.                                                        gebunden sind.

                                                                        » R
                                                                           isikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
                                                                          Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sons-
                                                                          tigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 €.
Die Rechtsschutzpakete

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Privater Bereich für weitere
                                                                                                                                                                       Grundstücks-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                  Vertrags- und Sachenrecht

                                                                                                                                                                                                                              Verwaltungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Verwaltungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Beratungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Inhaber/Geschäftsführer
und was sie enthalten

                                                                                 Ordnungswidrigkeiten-­

                                                                                                                                                                                                                                                                                Standes-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                                                         Arbeits-Rechtsschutz
                                                                                                          Steuer-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Daten-Rechtsschutz
                                                                                                                                Opfer-Rechtsschutz
                                                            Straf-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Straf-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                              in Verkehrssachen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Rechtsschutz für
                                                                                                                                                                                                  Rechtsschutz im
                         Leistungsarten

                                                                                                                                                                                                                                                                                Disziplinar- und
                                           Schadenersatz-

                                                                                                                                                                       Wohnungs- und
                                                                                                                                                     Sozialgerichts-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Hilfsgeschäfte
§

                                                                                                          vor Gerichten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       vor Gerichten
                                           Rechtsschutz

                                                                                 Rechtsschutz

                                                                                                                                                     Rechtsschutz
    Grundangebot
§   Ergänzungsangebot

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Spezial-
    Rechtsschutzpakete

Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)               §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §                           §
Fahrer-Rechtsschutz
(§ 22 ARB)                                     §              §                        §                       §                  §                      §                    §                                                      §
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(§ 23 ARB)                                     §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §                                                 §                          §                       §                     §
Berufs-Rechtsschutz, Firmen-Rechts-
schutz (§ 24 ARB)                              §              §                        §                       §                  §                      §                    §                                                                            §                          §                                                                      §                       §²                  §
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
schutz (§ 28 ARB) – Spezial-Rechtsschutz       §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §         1
                                                                                                                                                                                                                                     §                     §                         §                        §        1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    §                        §                       §²                  §                      §¹
¹ im privaten Bereich ² im beruflichen Bereich

Die Spezialangebote mit besonderem Leistungsumfang
  Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
»	                                                                                                                                                              Rechtsschutz für Vereine
                                                                                                                                                               »	
  JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                               »	
  Spezial-Rechtsschutz für Ärzte
»	                                                                                                                                                            »	Zielgruppenprodukte mit Firmenvertrags-Rechtsschutz

Die Leistungsarten
  Schadenersatz-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                                                                                                               »	
	für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund er-                                                                                                	z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Archi-
  littener P
           ­ ersonen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver-                                                                                                 tekten, Apo­thekern oder Ärzten.
  schulden anderer, z. B. entgangener Gewinn, Krankenhaus- und
                                                                                                                                                               »	Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  Arztkosten oder Schmerzensgeldansprüche.
                                                                                                                                                                   in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
  Straf-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                            	wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwal-
	für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-                                                                                                  tungsgericht angefochten wird.
  verletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüs-
                                                                                                                                                                 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-
                                                                                                                                                               »	
  tes verletzt wurde.
                                                                                                                                                                 und Erbrecht
  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                            	bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen
  auch bei Park- und Halteverstöße, wenn Ihnen eine Eintragung in                                                                                               Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer
   das deutsche Fahreignungsregister droht und zugleich keine Ein-                                                                                               Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht,
   stellung des Verfahrens nach § 25a StVG (Einstellung des Verfah-                                                                                              wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung
   rens wegen Nichtermittlung des Kfz-Führers) erfolgt.                                                                                                          notwendig ist.
  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
»	                                                                                                                                                            » R
                                                                                                                                                                  echtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen*
	z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-                                                                                                 im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 500 €/
  lungsbescheid des Finanzamtes.                                                                                                                                 Jahr)
  Opfer-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Daten-Rechtsschutz*
                                                                                                                                                               »	
	wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte,                                                                                             	z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder
  als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft                                                                                             Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
  als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschä-
                                                                                                                                                                 Spezial-Straf-Rechtsschutz gem. Sonderbedingungen
                                                                                                                                                               »	
  digungsgesetz bzw. Täter-Opfer-­Ausgleich oder wenn als Verletz-
                                                                                                                                                               	für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Steuerhinterzie-
  ter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
                                                                                                                                                                 hung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Betrug. Auch beim
  Sozialgerichts-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                              Vorwurf eines Verbrechens. Keine Kostenrückerstattung bei
	z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche                                                                                            rechtskräftigem Strafbefehl.
  Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet.
                                                                                                                                                                 Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte*
                                                                                                                                                               »	
  Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                            	Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Versicherungs-
	z. B. um eine grundlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung
                                                                                                                                                                 schutz in unmittelbaren Zusammenhang mit speziellen berufsspe-
  für das G
          ­ ewerbeobjekt anzufechten.
                                                                                                                                                                 zifischen Hilfsgeschäften und eingekauften Dienstleistungen (vgl.
»	Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                                                                                                                    Tarif Firmen und Selbstständige Seite 41).
	für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträ-
   gen des ­täglichen Lebens im privaten Bereich, z. B. Kauf- oder                                                                                               Wenn der XXL-Baustein mitversichert ist: Verzicht auf die An-
                                                                                                                                                               »	
  ­Reparaturverträgen.                                                                                                                                           rechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung der Angelegen-
                                                                                                                                                                 heit durch Erstberatung
  Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
»	                                                                                                                                                            	Voraussetzung: Die Beratung wurde durch einen von der NRV ver-
	z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangung, Ent-
                                                                                                                                                                 mittelten Rechtsanwalt durchgeführt.
  zug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins.
  Arbeits-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                            *	2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2021 Plus.
	z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach                                                                                               	Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetre-
  außerordent­licher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unent-                                                                                                         ten ist und vom ausländischen Rechtsanwalt reguliert wird.
  schuldigten Fehlens abzuwehren.
JURCALL                                                                    JURCASH
Die Anwaltshotline der NRV                                                 Der Inkassoservice der NRV

                                                                           Als Gewerbetreibender werden Sie JURCASH schätzen.
Mit der JURCALL-Card haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei
                                                                           Mit diesem beitragsfreien Inkassoservice unterstützen wir unsere
                                                                           Gewerbekunden professionell bei ihrem Forderungsmanagement.
                                                                           Seit 01.10.2018: Auch bei Abschluss eines Flottentarifes können Sie
                                                                           JURCASH nutzen.

                                                                           Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick:

                                                                           Im Inkassoverfahren
JURCALL-Leistung:                                                          » O
                                                                              hne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr oder Erfolgs-
                                                                             provi­sion
» J URCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene
   und unabhängige Anwälte per Telefon.                                    » K
                                                                              eine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
                                                                             Bar­auslagen
» Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0621 490 977 20.
                                                                              Voraussetzung: Positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
» J
   uristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versi-         bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
  cherten Bereichen.                                                          Schuldners, und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­rügen
                                                                              vor.
» JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
                                                                           » B
                                                                              eauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter
                                                                             Vertragspartner der SCHUFA-Holding AG
JURCALL-Kosten:
                                                                           » Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
» D
   ie Kosten für die juristische Beratung per Telefon übernimmt die
  NRV.                                                                     » G
                                                                              erichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
                                                                             an die SCHUFA
» JURCALL hat keinen Einfluss auf den Rechtsschutzvertrag.
                                                                           » Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
JURCALL-TIPP:                                                              » Z
                                                                              wangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
                                                                             zur ­Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
» E
   ine Erstberatung als Verbraucher bei einem Anwalt kann bis zu
  190 € zzgl. MwSt. kosten                                                 » Wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder
» Mit JURCALL kostenfrei den direkten Draht zum Anwalt nutzen.             Online-Inkasso – schnell und benutzerfreundlich
   Das ist zum Beispiel wichtig, wenn                                      » P ersönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
                                                                             ­Kunden-Log-in
   »e
     s darum geht, was alles in einen Arbeitsvertrag muss
   »e
     s um die Kündigung von Mitarbeitern geht                             » F
                                                                              orderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
   »e
     s um die Verlängerung von Zeitarbeitsverträgen geht                    ­erledigten Forderungen mit Suchfunktion
   »e
     s um die Reduzierung der Haftung geht
                                                                           » Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
                                                                           Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen!                      Forderungsausfälle vermeiden durch Bonitäts- und Wirtschaftsaus­
                                                                           künfte oder Adressermittlungen
» Z
   eugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid abfo-
  tografieren und per Mail an blitzer@jurcall.de                           » E
                                                                              infach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen Zugang
                                                                             zum Online-Portal unseres Inkassopartners
» V
   erschlüsselte Datenübertragung gewünscht? Nutzen Sie das Kon-
  taktformular unter https://jurcall.de/jurcall-mail.                      » E
                                                                              inzelpersonen- und Firmenauskünfte möglich durch direkte
                                                                             Daten­abfrage führender Wirtschaftsauskunfteien
» Bitte geben Sie Ihre Telefon- und Versicherungsscheinnummer an.
                                                                           » Keine Kontingentverpflichtung
» Ein unabhängiger Anwalt ruft Sie zurück.
                                                                            JURCASH-APP
                                                                            Jetzt wird Forderungsmanagement digital!

                                                                            » M
                                                                               it der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitätsaus-
                                                                              künften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
                                                                              Inkasso-Übergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
                                                                              Inkasso-Archiv und umfangreichen Statistiken.

                                                                                                           Die JURCASH-App für iOS- und Andro-
                                                                                                           id-Betriebssysteme steht Ihnen ab so-
                                                                                                           fort im App-Store und unter Google Play
                                                                                                           zum Download bereit.

www.jurcall.de                                                             www.jurcash.de
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