Leistungsverzeichnis der SWM Infrastruktur GmbH für Vermessungsleistungen in den Sparten Fernwärme und Fernkälte - Stadtwerke München
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Leistungsverzeichnis ht der SWM Infrastruktur GmbH ic für Vermessungsleistungen ns in den Sparten Fernwärme und Fernkälte rA zu Seite 1 von 14
Gegenstand des Rahmenvertrages ...................................................................................... 3 Vorbemerkung ............................................................................................................... 3 Gegenstand dieses Rahmenvertrages .......................................................................... 4 Übertragung von Leistungen auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags ............... 4 Grundlagen des Rahmenvertrages ....................................................................................... 4 Rahmenbedingungen..................................................................................................... 4 Mengengerüste pro Jahr ................................................................................................ 5 Zeitlicher Rahmen .......................................................................................................... 5 Weitere Vertragsgrundlagen .......................................................................................... 5 Arbeitssicherheit, sonstige Schadensfälle ..................................................................... 5 Beschädigungen an Anlagen der SWM oder Dritter ...................................................... 6 Leistungen ohne Auftrag ................................................................................................ 6 Einwände gegen die Leistungserfüllung ........................................................................ 6 Umfeld des Rahmenvertrags ................................................................................................ 6 Leistungen des Auftraggebers ....................................................................................... 6 ht Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber .................................................. 6 Datenübergabe ....................................................................................................... 6 Verwendete Formate für die gelieferten Daten ....................................................... 7 ic Fachlich Beteiligte .......................................................................................................... 7 Termine, Fristen und Folgen der Nichteinhaltung ................................................................. 7 Abstimmung mit Behörden und Bedarfsträgern .................................................................... 8 ns Auskünfte/Veröffentlichungen ............................................................................................... 8 Leistungen des Auftragnehmers ........................................................................................... 8 Leitungseinmessung ...................................................................................................... 8 Durchführung der Vermessung ............................................................................... 9 rA 7.1.1.1. Koordinatentransformation (wenn nötig) ......................................................... 9 7.1.1.2. Kontrollen ........................................................................................................ 9 7.1.1.3. Höhenermittlung .............................................................................................. 9 7.1.1.4. Ausarbeitungen ............................................................................................. 10 7.1.1.5. Beschaffung von Fremddaten ....................................................................... 10 zu 7.1.1.6. Genauigkeitsforderungen für die Einmessung .............................................. 10 7.1.1.7. GPS-Messung ............................................................................................... 10 Qualitätssicherung ................................................................................................ 10 Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 11 Kommunikation während der Projektbearbeitung ................................................. 12 Bestandsaufnahme ...................................................................................................... 12 Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 12 Absteckung .................................................................................................................. 12 Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 13 Sondervermessung ...................................................................................................... 13 Vergütung............................................................................................................................ 13 Stundensätze ............................................................................................................... 13 Abrechnung.................................................................................................................. 13 Leistungsabnahme und Gewährleistung ............................................................................. 14 Haftpflichtversicherung des AN........................................................................................... 14 Seite 2 von 14
Gegenstand des Rahmenvertrages Vorbemerkung Die Stadtwerke München GmbH sind für die Bürgerinnen und Bürger Münchens der Partner, der in Sachen Infrastruktur alles möglich macht. Alle Versorgungs- und Infrastruktur-Aktivitäten im Konzern Stadtwerke München GmbH werden kommunikativ unter der Marke SWM geführt. Daher ist die Marke SWM bei unseren Kunden und in der relevanten Öffentlichkeit erfolgreich zu positionieren. Zielführende Positionierung heißt: Die SWM werden als ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Unternehmen gesehen, das qualitativ hochwertige Produkte und Services zu einem fairen Preis verkauft – und dabei einen Beitrag für die Lebensqualität der Stadt München leistet. Die SWM haben eine starke Marktposition: Wir sind das größte kommunale Unternehmen Deutschlands. Die SWM betreibt Gas-, Wasser-, Strom- Telekommunikation- und Fernwärmenetze, sowie den Münchner Nahverkehr und die städtischen Bäder. Das Versorgungsgebiet umfasst neben dem Stadtgebiet München je nach Sparte auch mehrere Außengemeinden. ht Mitarbeiter 2019 rund 10.500 Umsatz 2019 rund 10,7 Milliarden Euro Stromnetz ic rund 12.000 km Fernwärmenetz rund 900 km ns Fernkältenetz rund 21 km Erdgasnetz rund 6.000 km rA Wassernetz rund 3.400 km Verkehrsnetz rund 700 km zu FttB-Netz rund 12.000 km Das vorliegende Leistungsverzeichnis ist die Grundlage für einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen in den Sparten Fernwärme/Fernkälte. Die mit dem Rahmenvertrag in Aussicht gestellten Vermessungsleistungen entsprechen einer voraussichtlichen Jahresleistung, die über externe Vermessungsbüros abgewickelt wird. Auf Basis des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge zu den angebotenen Preisen gemäß Preisblatt „Angebotspreise für Einzelaufträge“ abgerufen (über SAP-Abrufbestellungen mit eindeutiger Abrufnummer). Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen in der in Aussicht gestellten Größenordnung. Der Rahmenvertrag wird zunächst über die Zeitdauer von einem Jahr mit dem Auftragnehmer geschlossen. Der Rahmenvertrag beginnt zu dem im Bestellbeleg des AG (SAP-Bestellung) angegebenen Zeitpunkt. Verlängerungsoption: Der Rahmenvertrag kann in Stufen bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden. Eine Verlängerung kann durch einseitige Absichtserklärung des Auftraggebers erfolgen und wird dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Im nachfolgenden Text wird der Auftraggeber mit dem Kürzel AG und der Auftragnehmer mit dem Kürzel AN bezeichnet. Seite 3 von 14
Gegenstand dieses Rahmenvertrages Gegenstand des Rahmenvertrages sind Vermessungsleistungen im Zuge von Baumaßnahmen im Fernwärme- und Fernkälteversorgungsnetz der SWM. Einzumessen sind Leitungen und technische Einbauteile verschiedener Durchmesser und Ausführungen. Das Volumen der zu vergebenden Vermessungsleistungen beläuft sich in der Sparte Fernwärme auf ca. 12 km Trassenlänge und in der Sparte Fernkälte auf ca. 2 km Trassenlänge pro Jahr. Dieses Volumen wird auf mehrere AN aufgeteilt. Für Einzelmaßnahmen zur Erweiterung und Erneuerung von Versorgungseinrichtungen, bei denen die Voraussetzungen für eine eigene Einzelausschreibung gegeben sind, behält sich der AG eine Beauftragung außerhalb dieses Rahmenvertrages vor. Übertragung von Leistungen auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags Dem AN werden fallweise Leistungen der Aufgabengebiete Bestandsaufnahme, Absteckung, Leitungseinmessung oder Sondervermessung (einzeln oder in Kombination) übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen schriftlichen Abruf. ht Grundlagen des Rahmenvertrages Rahmenbedingungen ic Der AN hat seinen Leistungen zugrunde zu legen: ns Die Zeiträume und Termine der Bauausführung der vom AG beauftragten Baufirmen Zeichenanweisungen zur Erstellung der Aufnahmeskizzen. (Enthält die Zeichenanweisung der jeweiligen Sparte Lücken so gelten ersatzweise die einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften oder Rücksprache mit AG) rA Die genehmigte Ausführungsplanung (Projektplan) für die jeweils zu vermessende Baumaßnahme Die im NIS Datenbestand enthaltene Bestandssituation im Umfeld der Baumaßnahme. Ist kein NIS Datenbestand verfügbar, ist ersatzweise die amtliche Katastersituation zu verwenden zu Die behördlichen Genehmigungen und Auflagen Sicherheitsunterweisungen und Datenschutz Der AN hat folgende Aufgaben zu erfüllen: Die sachgerechte und mängelfreie Erbringung der in Pkt. 7 genannten Einzelleistungen für die Vermessung der jeweiligen Baumaßnahme soweit ihm diese gemäß Pkt. 1.3 übertragen wurden. Organigramm des AN Bei Erhalt eines Rahmenvertrags ist vor Leistungsbeginn und bei Änderungen beim eingesetzten Personal unaufgefordert ein funktionsbezogenes Organigramm aller beteiligten Mitarbeiter mit Darstellung der jeweiligen Qualifikation (z.B. Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker, etc.) vorzulegen. Dies gilt analog auch für evtl. eingesetzte Nachunternehmer. Seite 4 von 14
Mengengerüste pro Jahr Die geschätzten Jahresmengen ergeben sich pro Los aus den Preisblättern; hierbei gilt: Das jährliche Vermessungsvolumen ist kundengetrieben und hängt im Wesentlichen vom Umfang der Bautätigkeit aufgrund von Anträgen zu Netzanschlüssen und vom Störungsaufkommen im Netz ab. Die Höhe unterliegt demografischen, konjunkturellen und netzspezifischen Einflüssen. Das tatsächliche Jahresvolumen kann daher von den in den Preisblättern angegebenen geschätzten Jahresmengen abweichen. Die genannten Mengen sind somit unverbindliche Angaben und dienen lediglich als Richtgrößen. Die laufende Auftragsvergabe erfolgt durch die verantwortlichen Projektleiter der Vermessung. Ziel ist eine kontinuierliche Abarbeitung der Baufälle. Es besteht für den Auftragnehmer kein Anspruch auf eine kontinuierliche Auslastung im Erbringungszeitraum. Zeitlicher Rahmen Die Laufzeit ist auf einen zeitlichen Rahmen vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023 veranschlagt. Es besteht die Option auf eine dreimalige Verlängerung um je ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026. Weitere Vertragsgrundlagen ht Der AN hat über die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen - AEB-Ing - des Auftraggebers hinaus folgende technische Vorschriften zu beachten: ic DR01 DSIS 18 ns Einschlägige DIN– und EN-Normen Einschlägige DVGW – Richtlinien rA Arbeitssicherheit, sonstige Schadensfälle Die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für Arbeiten an Versorgungsleitungen, der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften, sowie der Vorschriften für die Verkehrssicherung sind durch den AN sicher zu stellen. In der BGR 178 der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft sind die wesentlichen, die Vermessung betreffenden Regeln zusammengefasst. zu Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und zum Unfallschutz sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Der AN haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenden unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Den AG trifft im Verhältnis zum AN, unbeschadet der im Übrigen vorbehaltenen Überwachung der Arbeiten, keine eigene Sicherungspflicht. Der AN hat gegenüber dem AG den Nachweis zu erbringen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Durchführung der aus dem Auftrag hervorgehenden Arbeiten betraut werden, die für Arbeiten auf Baustellen und im Straßenraum erforderlichen Sicherheitsunterweisungen erhalten haben. Der Nachweis für jeden eingesetzten Mitarbeiter ist spätestens bis Beginn des ersten Außendiensteinsatzes vorzulegen. Der Nachweis muss von einer für Sicherheitsunterweisungen anerkannten Fachstelle ausgestellt und darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. Ein entsprechender Nachweis ist auch für alle Mitarbeiter unaufgefordert vorzulegen, die während der Laufzeit des Rahmenvertrags neu eingesetzt werden. Seite 5 von 14
Personen, die im Rahmen des erteilten Auftrages Arbeiten innerhalb von Anlagen des AG ausführen, haben die für das Betreten dieser Anlage geltenden Vorschriften und Anweisungen einzuhalten und sind der Betriebsordnung des Auftraggebers unterworfen. Sofern Betriebsordnung, Baustellenordnung, Vorschriften und Anweisungen übertreten werden, übernimmt der AG und seine Bediensteten diesen Personen gegenüber keine Haftung für Schäden, die bei dem Aufenthalt innerhalb seiner Anlagen entstehen. Der AN ist verpflichtet, den AG von Unfällen auf dessen Baustellen / Liegenschaften unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen. Beschädigungen an Anlagen der SWM oder Dritter Der AN hat bei Beschädigungen an Anlagen oder Liegenschaften des AG oder Dritter (verschuldet oder unverschuldet) die Arbeiten umgehend einzustellen und die Bauverantwortlichen zu informieren. Die Beschädigungen sind vom AN zu dokumentieren (Bericht und Fotos). Die Dokumentation ist umgehend digital an den AG zu übergeben (Bauschadenbericht nach Vorlage des AG). Leistungen ohne Auftrag Bei Leistungen ohne Auftrag des AG, in eigenmächtiger Abweichung vom Vertragsinhalt oder ht Vorgaben des AG, werden nicht vergütet und sind in einer angemessenen Frist auf Kosten des AN zu entfernen oder abzuändern. Eine Vergütung kann nur dann erfolgen, wenn die Leistungen durch den AG schriftlich anerkannt werden. ic Einwände gegen die Leistungserfüllung ns Umstände, die eine einwandfreie Erfüllung der Leistungen in Frage stellen, sind jeweils sofort dem AG (Projektverantwortlicher der Vermessung) mündlich und schriftlich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für etwaige Bedenken des AN gegen die verlangte bzw. vorgesehene Ausführungsart. Nachträgliche Einwände können nicht anerkannt werden und sie entbinden den rA AN nicht von seinen Garantieleistungen. Umfeld des Rahmenvertrags zu Leistungen des Auftraggebers Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber Auftrag mit allen relevanten Angaben zum Projekt Projektplan aus dem NIS oder aus AutoCAD (digital), soweit vorhanden. Grundlagen für eine geplante Absteckung (digital) Basiskarten- oder Katasterauszug (Aufnahmepunkte, Grenzpunkte etc.) (digital) andere relevante Spartenbestände aus dem NIS (digital) sofern relevant Spezialpläne sofern relevant Unterlagen anderer Bezugsquellen (Architektur- Planungsbüros, Baureferat der Stadt München, Bauämter der mitversorgten Außengemeinden) Die vorgenannten Unterlagen und Daten werden dem AN im Rahmen der beauftragten Arbeiten zur Verfügung gestellt. Datenübergabe Die projektrelevanten Daten werden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. Bei großen Datenmengen erfolgt der Datentransfer über einen Datenträger (Abholung bei den Stadtwerken München - Vermessung) oder einer Cloudlösung. Seite 6 von 14
Verwendete Formate für die gelieferten Daten Pythagoras-Projektdateien, DXF, DWG, XLS, DOC, PDF, ZIP, JPG Anmerkung: Der AN muss die Daten der digitalen Planunterlagen (NIS-Ausspielung, Pythagoras- Dateien) ohne Verluste und ohne Veränderung von Struktur oder Inhalten übernehmen können. Es dürfen dem AG keine damit verbundenen Zusatzaufwände entstehen. Bei Pythagoras-Projekten werden die Konfigurationsdateien und die Vorlagendateien durch den AG zur Verfügung gestellt. Fachlich Beteiligte Fachliche Beteiligte der Baumaßnahmen sind in der Regel Projektverantwortlicher der Vermessung Projektleiter der Baumaßnahme Bauüberwacher Bauleiter bzw. Schachtmeister der bauausführenden Firma Architekten, Planer ht Der AN hat seine Leistungen mit den genannten Beteiligten abzustimmen. ic Termine, Fristen und Folgen der Nichteinhaltung Der AN erhält bei Übertragung eines Einzelauftrages einen Terminplan mit den zu diesem ns Zeitpunkt bekannten Terminen. Der AN muss in Eigenverantwortung die Messtermine mit der Tiefbaufirma zeitnah so abstimmen und durchführen, dass der Bauablauf der Tiefbaufirma vor Ort nicht beeinträchtigt wird. rA Alle weiteren relevanten Termine sind vom AN mit den fachlich Beteiligten abzustimmen. Der AN wird durch den AG (Projektverantwortlicher der Vermessung) schriftlich über das Bauende / Inbetriebnahme Datum informiert. Die Fertigstellungsmeldung kann auch in Teilausführungen von der Projektleitung der SWM erfolgen. zu Ab diesem Zeitpunkt beginnt die für die Sparten Fernwärme und Fernkälte festgelegte Frist zur Abgabe der Ergebnisse der Vermessung von max. 12 Arbeitstagen. Die vorgegebenen Ergebnisse müssen dann vollständig und fehlerfrei dem AG vorliegen. Die übergegebenen Unterlagen werden durch den AG geprüft. Sollten sie sich als fehlerhaft erweisen, werden sie dem AN zur Nachkorrektur zurückgegeben. Die entsprechende Korrekturfrist beträgt insgesamt max. 5 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Rückgabe. Der AG behält sich vor, die Nichteinhaltung des genannten Eingangstermins inkl. der Korrekturfrist mit einer Vertragsstrafe zu belegen. In diesen Fällen hat der AN bei Überschreitung der Übergabefrist 0,5 v.H. des Endbetrags des Netto-Gesamthonorars des Einzelauftrages für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 Prozent des Netto-Gesamthonorars des Einzelauftrages begrenzt. Seite 7 von 14
Abstimmung mit Behörden und Bedarfsträgern Alle Auflagen, Verfügungen, etc. von Behörden und Bedarfsträgern, wie z.B. Deutsche Bahn AG, Straßenbaulastträger, Kreisverwaltungsreferat, Kommunalverwaltungen, Berufsgenossenschaften, etc. sind zu beachten, einzuhalten und zu dokumentieren. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten über die im Zeitraum der Projektdurchführung gültigen Vorschriften zu informieren. Der Projektleiter bzw. der Ansprechpartner der SWM ist über derartige o.g. Vorgaben unverzüglich zu informieren. Auskünfte/Veröffentlichungen Auskünfte an Dritte (z.B. Passanten, Anlieger, andere städtische Dienststellen, etc.) über den zeitlichen oder technischen Ablauf der Baustelle, über baubetriebliche Dispositionen, ausführungstechnische Einzelheiten usw. erteilen allein Mitarbeiter des AG. Ansprechpartner ist der für die jeweilige Baumaßnahme benannte Projektleiter der SWM. Jeder Fragesteller ist an diesen zu verweisen. Die dem AN ausgehändigten Daten, Pläne und sonstigen Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur für die Durchführung des Auftrags verwendet werden. Sie dürfen nicht vervielfältigt und keinesfalls an Dritte (z.B. Tiefbaufirmen) weitergegeben werden. ht Leistungen des Auftragnehmers Leitungseinmessung ic Erdverlegte Leitungen sind mit allen zugehörigen Einbauteilen stets am offenen Graben ns einzumessen. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den ausführenden Baufirmen für Erd- und Leitungsbau obliegt dem AN. Sollte die einzumessende Leitung zum vereinbarten Einmesstermin bereits verfüllt sein, ist umgehend der Projektverantwortliche bei der Vermessung zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. rA Die Einmessung von Leitungen mit zugehörigen Einrichtungen nach Lage und Höhe sowie der Topografie erfolgt in einem Umfang zu dass sämtliche Leitungsobjekte, zugehörige Anlagen- und Einbauteile erfasst sind der eine vollständige graphische und numerische Darstellung ermöglicht der das spätere zweifelsfreie Wiederauffinden - auch ohne Vermessungsgerät – ermöglicht (Rekonstruktionsvermassung) der die Zuordnung betrieblicher Daten ermöglicht der die lagemäßige Zuordnung zu anderen technischen Einrichtungen sowie zur Topografie (Gebäude, Eigentumsgrenzen, Vorgartenlinien) ermöglicht Die Wahl der Vermessungsmethoden trifft der AN soweit sie nicht ausdrücklich vom AG vorgegeben sind. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Vermessung und nach dem Stand der Technik durchzuführen. Erhält der AN Kenntnis vom Einbau von neuen bei SWM bisher nicht verwendeten Einbauteilen, so hat er dies unverzüglich an den AG (Projektverantwortlicher der Vermessung) zu melden. Unabhängig davon sind neue Einbauteile als sonstige Objekte mit Beschreibung im Objektkommentar einzumessen. Alle Ergebnisse eines Vermessungsauftrags sind für eventuell notwendige Klärungen mindestens für die Laufzeit der Gewährleistung vom AN in geeigneter Form vorzuhalten und auf Verlangen dem AG auszuhändigen. Seite 8 von 14
Ist die topografische Situation, die zur orthogonalen Bemaßung verwendet werden muss, im vom AG bereitgestellten Datenbestand nicht vorhanden, digitalisiert oder weicht sie von der vor Ort vorgefundenen Situation ab, ist diese mit einzumessen. Bei tachymetrischer Einmessung sind die Aufnahmestandpunkte eines verdichteten Festpunktfeldes zu vermarken und zu sichern. Sind am offenen Graben eines Neubauprojektes Ver- und Entsorgungsleitungen von Fremdnetzen sichtbar, die zu lokalen Änderungen in der Verlegung zwingen, sind diese nach ihrer Lage und Höhe einzumessen und unter Beschreibung der Leitungsart in der Aufnahmeskizze einzutragen, unabhängig vom Eigentum an diesen Leitungen. Sind im offenen Graben Abweichungen (Lage, Inhalt) zwischen dem sichtbaren Altbestand und dessen Darstellung im NIS erkennbar, so ist die tatsächliche Leitungssituation aufzunehmen soweit diese sichtbar ist. Es ist eine Fotodokumentation der Einmessung durchzuführen. Weitere Details zur Leitungseinmessung: ht siehe den Inhalt der für die Sparte Fernwärme/Fernkälte gültigen Zeichenanweisung sowie die Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme / Fernkälte. Durchführung der Vermessung ic 7.1.1.1. Koordinatentransformation (wenn nötig) ns Die Transformation von örtlichen Koordinaten in das aktuell für das Versorgungsgebiet des AG gültige Landeskoordinatensystem ist immer durchzuführen. Die Durchführung erfolgt mittels Helmert-Transformation. rA Es ist ein Transformationsprotokoll zu erstellen sowie die räumliche Verteilung der Transformationspunkte nachzuweisen und dem AG zu übergeben. 7.1.1.2. Kontrollen zu Bei Polaraufnahmen sind die Anschlussrichtungen zu kontrollieren. Entsprechende Kontrollen sind auch bei einer Lageermittlung mittels GPS über das Aufnahmegebiet hinweg eigenständig in hinreichendem Maße vorzunehmen, zu dokumentieren und bei Anforderung nachzuweisen. 7.1.1.3. Höhenermittlung Die Durchführung und Berechnung von Nivellements hat jeweils mit An- und Abschluss an mindestens zwei unterschiedlichen Höhenfestpunkten (davon mindestens ein amtlicher Punkt aus dem Landeshöhennetz) zur Ermittlung von Höhen über NHN im DHHN2016 für Leitungsbestandteile und Topografie einschließlich Zuordnung zu den entsprechenden Aufnahmepunkt-Lagekoordinaten (y/x) zu erfolgen. Bei tachymetrischer Aufnahme sind die gemessenen Höhen in geeigneter Weise zu kontrollieren und diese ggfs. auf Anforderung nachzuweisen. Entsprechende Kontrollen sind auch bei einer Höhenermittlung mittels GPS eigenständig in hinreichendem Maße vorzunehmen, zu dokumentieren und bei Anforderung nachzuweisen. Seite 9 von 14
7.1.1.4. Ausarbeitungen Die Vermessungsergebnisse sind entsprechend der Angaben in den Zeichenanweisungen des AG für die einzelnen Sparten sowie, falls vom AG nicht in der Zeichenanweisung beschrieben, unter Verwendung der allgemein gültigen Richtlinien auszuarbeiten. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem AG der SWM zu führen. 7.1.1.5. Beschaffung von Fremddaten Werden Daten oder Unterlagen von Vermessungsämtern benötigt, so sind diese vom AN nach Rücksprache mit dem AG (Projektleiter der Vermessung) eigenständig zu beschaffen. Der AN legt die Beschaffungskosten aus und verrechnet diese gegen Vorlage der Rechnung des Vermessungsamts ohne Aufschlag an den AG weiter. Die eingeholten Unterlagen sind spätestens mit der Abrechnung dem AG im Original auszuhändigen. Weiter sind Unterlagen der Baufirmen, die für die Auswertung herangezogen wurden, an den AG weiter zu geben. ht 7.1.1.6. Genauigkeitsforderungen für die Einmessung Siehe Zeichenanweisungen der Sparten Fernwärme / Fernkälte. 7.1.1.7. GPS-Messung ic Bei Messungen mit GPS muss zwingend ein Referenzdienst zur Korrektur der Lage- ns und Höhenmessungen eingebunden werden. Qualitätssicherung rA Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle ausgeführten Arbeiten technisch und zeichnerisch vollständig und richtig sind, sowie alle vorgegebenen Richtlinien und Normen eingehalten werden. Dies ist durch eine Prüfung in eigener Zuständigkeit sicherzustellen und nach Aufforderung durch den AG in geeigneter Form nachzuweisen. zu Die fachliche und inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit hinsichtlich der tatsächlich verbauten Betriebsmittel die eingemessen und in der Aufnahmeskizze dargestellt werden, muss durch einen ergänzenden „Rotabgleich“ sichergestellt werden. Dieser Abgleich ist zusammen mit dem Schachtmeister der Baufirma oder ersatzweise mit dem Bauüberwacher des AG durchzuführen. Die Ergebnisse des erfolgten Abgleichs sind in die zu erstellende Rotabgleichskizze (Handskizze) einzutragen und von den Beteiligten mittels Unterschrift auf dieser zu bestätigen. Diese Rotabgleichskizze ist mit dem Vermerk „Rotabgleich“, der Baufallnummer sowie dem Datum des Abgleichs zu versehen und mit den Einmessergebnissen dem AG zu übergeben. Im Sinne der Qualitätssicherung und als Dokumentation der Einmessung ist eine Fotodokumentation abzugeben. Die Benennung der Bilder muss einen Bezug zur Einmessung aufweisen. Die Aufnahmepunktdatei ist durch das vom AG bereitgestellte Koordinatenprüfprogramm zu prüfen, um die für den NIS-Eintrag benötigte Formatierung zu gewährleisten. Seite 10 von 14
Der AG behält sich vor, jederzeit Einblick in die laufenden Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten zu nehmen und Stichprobenüberprüfungen durchzuführen. Bereitstellung der Ergebnisse Aufnahmeskizzen: Form und Inhalt der Aufnahmeskizzen entsprechen der zum Bearbeitungszeitraum gültigen Zeichenanweisung der SWM. Aufnahmeskizzen sind digital als PDF-Datei dem Projektverantwortlichen zu übergeben. Aufnahmepunktdatei (Koordinatenliste): Die Koordinatenliste ist im Format *.nis sowie mit Originalunterschrift im PDF-Format digital zu übergeben. Aufnahmepunkte der gemessenen Topografie sind nur dann zu übergeben, wenn sie von neuer bzw. geänderter Topografie stammen. Projektdatei: Das ausgearbeitete Projekt ist als Pythagoras-Projekt, in Ausnahmefällen nach Zustimmung des Projektleiters der Vermessung im DXF/DWG-Format an den AG zu ht übergeben. Alle digital abzugebenden Daten sind in einer ZIP-Datei zusammenzufassen und per ic Mail dem AG zu übergeben. Der AG stellt dafür das Sammelpostfach m-vermessung@swm.de zur Verfügung. ns Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut: Abgabe „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ „Bemerkung (z.B. Gesamtausführung, Teilausführung, Tektur…)“ rA Inhalt der ZIP-Datei (*teilweise Optional): Pythagoras- bzw. CAD-Projekt Dateien der NIS-Ausspielung Aufnahmeskizzen Koordinatenliste (PDF mit Unterschrift) zu NIS-Datei (ASCII-Datei) Stationierungsprotokoll Fotodokumentation Rotabgleich Fahrtennachweis Festpunktübersicht Absteckprotokoll* Transformationsprotokoll* Nivellementaufschreibung* Setzungsprotokoll* sonstige Dokumente* Bei Abgabe von Tekturen, Teilausführungen oder anderen Sonderfällen ist in der Mail zu beschreiben, welche Änderungen zur vorherigen Version vorliegen. Diverse Unterlagen anderer Bezugsquellen (Architektur-, Planungsbüros, Baureferat. Daten der Vermessungsämter) sind nach Abschluss der Arbeiten zeitnah dem AG auszuhändigen. Seite 11 von 14
Kommunikation während der Projektbearbeitung Der AN führt eine eigenständige Terminabsprache mit Baufirma, Projektleiter oder Bauüberwacher durch. Der AN kommuniziert aktiv mit der Baufirma insbesondere bei Unterbrechungen, Änderungen der Ausführung, etc. Gibt es während des Projektverlaufs besondere Vorkommnisse, die die Vermessung betreffen und Einfluss auf die fachlichen Ergebnisse, auf den Abgabetermin oder den entstehenden Aufwand haben, so ist der zuständige Projektverantwortliche der Vermessung vorab telefonisch und anschließend sofort schriftlich zu informieren. Bestandsaufnahme Einmessung und Auswertung von Topografieobjekten im derzeitigen Lagesystem (UTM- System) und Höhensystem (DHHN2016). Umfang und Inhalt werden mit dem Planer oder AG bei jeder Beauftragung abgeklärt. Grundlage ist eine NIS-Ausspielung der Basiskarte und der Sparten, die vom AG zur Verfügung gestellt wird. Bereitstellung der Ergebnisse Die fertige Bestandsaufnahme, die DWG-Datei und der Bestandsplan als PDF-Datei, ht werden per Mail direkt an den Planer gesendet. Alle digital abzugebenden Daten sind zusätzlich in einer ZIP-Datei zusammenzufassen ic und per Mail dem AG zu übergeben. Der AG stellt dafür das Sammelpostfach m-vermessung@swm.de zur Verfügung. ns Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut: Abgabe „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ Bestand „Bemerkung (z.B. Tektur)“ Inhalt der ZIP-Datei: rA Bestandsaufnahme als DWG Bestandsaufnahme als DXF Bestandsaufnahme als PDF Pythagoras- bzw. CAD-Projekt Dateien der NIS-Ausspielung zu Stationierungsprotokoll Fotodokumentation Fahrtennachweis Längennachweis Weitere Details zur Bestandsaufnahme: siehe gültige Zeichenanweisung für die Sparten Fernwärme /Fernkälte, sowie die Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme /Fernkälte. Absteckung Absteckung von Bestands-, Planungs-, Bezugs- oder sonstigen Punkten in Lage und Höhe. Der Umfang wird mit dem Projektleiter/Planer, Baufirma oder AG bei jeder Beauftragung abgeklärt. Grundlage für die Absteckung ist eine NIS-Ausspielung der Basiskarte und der Sparten, die vom AG zur Verfügung gestellt wird und weitere digitale Daten von Dritten, überwiegend im Format DWG/DXF (Bsp. Rotdruck der Straßenplanung oder Projektierung der Sparte). Der AN übernimmt daraus die relevanten Daten zur Absteckung und stimmt sich mit den Beteiligten ab. Es erfolgt eine Übergabe und Einweisung vor Ort. Ein Übergabeprotokoll / Absteckskizze ist zu erstellen. Seite 12 von 14
Bereitstellung der Ergebnisse Das Übergabeprotokoll / die Absteckskizze ist direkt vor Ort oder per Mail an die Tiefbaufirma zu übergeben. Stellvertretend kann diese auch dem Projektleiter/Bauüberwacher gesendet werden. Mit Fertigstellung der Maßnahme ist das Übergabeprotokoll / die Absteckskizze teil der Gesamtabgabe an den AG. Weitere Details zur Absteckung: siehe gültige Zeichenanweisung für die Sparten Fernwärme /Fernkälte, sowie die Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme /Fernkälte. Sondervermessung Unter Sondervermessung fallen alle vermessungstechnischen Aufgaben, die nicht den Standardaufgaben entsprechen. Hier ist immer eine enge Abstimmung über Art, Umfang und Termine zwischen AN und AG oder benannten Ansprechpartner notwendig. Vergütung ht Die Vergütung erfolgt gemäß der im Preisblatt „Angebotspreise für Einzelaufträge“ angegebenen Positionen. ic Die angebotenen Preise sind Festpreise während der gesamten Vertragslaufzeit inkl. Optionen. Sie beinhalten bereits alle tariflichen Zulagen wie Samstags-, Sonn- und Feiertagszuschläge und auch alle sonstigen betriebsinternen Vergütungen. Ebenfalls enthalten sind die ns Aufwendungen für die Arbeitsvorbereitung (Rüstzeit), die benötigten Geräte und Materialien, sowie die Qualitätsprüfung der Einmessergebnisse inkl. Rotabgleich. In den angebotenen Preisen sind weiterhin alle weiteren Kosten, wie z.B. Instrumentenkosten, rA Gerätekosten, Personalkosten, Reisekosten und sonstige Nebenkosten etc. enthalten. Die angebotenen Preise sind Nettopreise. zu Stundensätze Im beiliegenden Preisblatt sind auch Stundensätze für Leistungen anzubieten, die nicht über die Leistungspositionen abgedeckt werden können. Sollten Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze erbracht werden, muss das vor Erbringung der Leistung mit dem Projektverantwortlichen der Vermessung abgestimmt werden. Nur nach dessen Zustimmung (mündlich oder schriftlich) können die Leistungen auf Stundenbasis erbracht und abgerechnet werden. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt mittels Lieferschein und Vorabrechnung. Im Lieferschein ist ausschließlich das Mengengerüst, ohne Preise, ausgewiesen. Dieses wird durch den AG geprüft, digital unterschrieben und als Grundlage zur Abrechnung an den AN zurückgesendet. Die Vorabrechnung dient zum Abgleich mit dem Abruf. Die Abrechnung ist per Mail an das Sammelpostfach Beauftragung.Vermessung@swm.de zu senden. Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut: Abrechnung „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ „evtl. Bemerkung“ Seite 13 von 14
Nach Freigabe durch Unterschrift kann der Lieferschein gemeinsam mit der endgültigen Rechnung an die Buchhaltung der SWM gesendet werden. Die Rechnungsadresse ist dem Abruf zu entnehmen. Leistungsabnahme und Gewährleistung Die Bestätigung des Lieferscheins gilt auch als Abnahme der Leistung und des Beginns der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Haftpflichtversicherung des AN Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gemäß der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (AEB-Ing) müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1.500.000 € für sonstige Schäden: 500.000 € ht ic ns rA zu Seite 14 von 14
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