Leistungsverzeichnis der SWM Infrastruktur GmbH für Vermessungsleistungen in den Sparten Fernwärme und Fernkälte - Stadtwerke München

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Leistungsverzeichnis

               ht
der SWM Infrastruktur GmbH
             ic
für Vermessungsleistungen
       ns
      in den Sparten
 Fernwärme und Fernkälte
 rA
zu

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Gegenstand des Rahmenvertrages ...................................................................................... 3
     Vorbemerkung ............................................................................................................... 3
     Gegenstand dieses Rahmenvertrages .......................................................................... 4
     Übertragung von Leistungen auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags ............... 4
Grundlagen des Rahmenvertrages ....................................................................................... 4
     Rahmenbedingungen..................................................................................................... 4
     Mengengerüste pro Jahr ................................................................................................ 5
     Zeitlicher Rahmen .......................................................................................................... 5
     Weitere Vertragsgrundlagen .......................................................................................... 5
     Arbeitssicherheit, sonstige Schadensfälle ..................................................................... 5
     Beschädigungen an Anlagen der SWM oder Dritter ...................................................... 6
     Leistungen ohne Auftrag ................................................................................................ 6
     Einwände gegen die Leistungserfüllung ........................................................................ 6
Umfeld des Rahmenvertrags ................................................................................................ 6
     Leistungen des Auftraggebers ....................................................................................... 6

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          Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber .................................................. 6
          Datenübergabe ....................................................................................................... 6
          Verwendete Formate für die gelieferten Daten ....................................................... 7
                                                           ic
     Fachlich Beteiligte .......................................................................................................... 7
Termine, Fristen und Folgen der Nichteinhaltung ................................................................. 7
Abstimmung mit Behörden und Bedarfsträgern .................................................................... 8
                                           ns
Auskünfte/Veröffentlichungen ............................................................................................... 8
Leistungen des Auftragnehmers ........................................................................................... 8
     Leitungseinmessung ...................................................................................................... 8
          Durchführung der Vermessung ............................................................................... 9
                        rA

  7.1.1.1.     Koordinatentransformation (wenn nötig) ......................................................... 9
  7.1.1.2.     Kontrollen ........................................................................................................ 9
  7.1.1.3.     Höhenermittlung .............................................................................................. 9
  7.1.1.4.     Ausarbeitungen ............................................................................................. 10
  7.1.1.5.     Beschaffung von Fremddaten ....................................................................... 10
        zu

  7.1.1.6.     Genauigkeitsforderungen für die Einmessung .............................................. 10
  7.1.1.7.     GPS-Messung ............................................................................................... 10
          Qualitätssicherung ................................................................................................ 10
          Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 11
          Kommunikation während der Projektbearbeitung ................................................. 12
     Bestandsaufnahme ...................................................................................................... 12
          Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 12
     Absteckung .................................................................................................................. 12
          Bereitstellung der Ergebnisse ............................................................................... 13
     Sondervermessung ...................................................................................................... 13
Vergütung............................................................................................................................ 13
     Stundensätze ............................................................................................................... 13
     Abrechnung.................................................................................................................. 13
Leistungsabnahme und Gewährleistung ............................................................................. 14
Haftpflichtversicherung des AN........................................................................................... 14

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Gegenstand des Rahmenvertrages

    Vorbemerkung
Die Stadtwerke München GmbH sind für die Bürgerinnen und Bürger Münchens der Partner,
der in Sachen Infrastruktur alles möglich macht.
Alle Versorgungs- und Infrastruktur-Aktivitäten im Konzern Stadtwerke München GmbH werden
kommunikativ unter der Marke SWM geführt. Daher ist die Marke SWM bei unseren Kunden
und in der relevanten Öffentlichkeit erfolgreich zu positionieren. Zielführende Positionierung
heißt: Die SWM werden als ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Unternehmen gesehen,
das qualitativ hochwertige Produkte und Services zu einem fairen Preis verkauft – und dabei
einen Beitrag für die Lebensqualität der Stadt München leistet.
Die SWM haben eine starke Marktposition: Wir sind das größte kommunale Unternehmen
Deutschlands.
Die SWM betreibt Gas-, Wasser-, Strom- Telekommunikation- und Fernwärmenetze, sowie den
Münchner Nahverkehr und die städtischen Bäder. Das Versorgungsgebiet umfasst neben dem
Stadtgebiet München je nach Sparte auch mehrere Außengemeinden.

                                             ht
          Mitarbeiter 2019    rund 10.500

          Umsatz 2019         rund 10,7 Milliarden Euro

          Stromnetz
                                           ic
                              rund 12.000 km

          Fernwärmenetz       rund 900 km
                                 ns
          Fernkältenetz       rund 21 km

          Erdgasnetz          rund 6.000 km
                    rA

          Wassernetz          rund 3.400 km

          Verkehrsnetz        rund 700 km
         zu

          FttB-Netz           rund 12.000 km

Das vorliegende Leistungsverzeichnis ist die Grundlage für einen Rahmenvertrag zur
Durchführung von Vermessungsleistungen in den Sparten Fernwärme/Fernkälte. Die mit dem
Rahmenvertrag in Aussicht gestellten Vermessungsleistungen entsprechen einer
voraussichtlichen Jahresleistung, die über externe Vermessungsbüros abgewickelt wird.
Auf Basis des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge zu den angebotenen Preisen gemäß
Preisblatt „Angebotspreise für Einzelaufträge“ abgerufen (über SAP-Abrufbestellungen mit
eindeutiger Abrufnummer). Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen in der
in Aussicht gestellten Größenordnung.
Der Rahmenvertrag wird zunächst über die Zeitdauer von einem Jahr mit dem Auftragnehmer
geschlossen. Der Rahmenvertrag beginnt zu dem im Bestellbeleg des AG (SAP-Bestellung)
angegebenen Zeitpunkt.
Verlängerungsoption: Der Rahmenvertrag kann in Stufen bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier
Jahren verlängert werden. Eine Verlängerung kann durch einseitige Absichtserklärung des
Auftraggebers erfolgen und wird dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ende der
aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Im nachfolgenden Text wird der Auftraggeber mit dem Kürzel AG und der Auftragnehmer mit
dem Kürzel AN bezeichnet.

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Gegenstand dieses Rahmenvertrages
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Vermessungsleistungen im Zuge von Baumaßnahmen
im Fernwärme- und Fernkälteversorgungsnetz der SWM. Einzumessen sind Leitungen und
technische Einbauteile verschiedener Durchmesser und Ausführungen.

Das Volumen der zu vergebenden Vermessungsleistungen beläuft sich in der Sparte
Fernwärme auf ca. 12 km Trassenlänge und in der Sparte Fernkälte auf ca. 2 km Trassenlänge
pro Jahr. Dieses Volumen wird auf mehrere AN aufgeteilt.

Für Einzelmaßnahmen zur Erweiterung und Erneuerung von Versorgungseinrichtungen, bei
denen die Voraussetzungen für eine eigene Einzelausschreibung gegeben sind, behält sich der
AG eine Beauftragung außerhalb dieses Rahmenvertrages vor.

     Übertragung von Leistungen auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags
Dem AN werden fallweise Leistungen der Aufgabengebiete Bestandsaufnahme, Absteckung,
Leitungseinmessung oder Sondervermessung (einzeln oder in Kombination) übertragen. Die
Übertragung erfolgt durch einen schriftlichen Abruf.

                                              ht
    Grundlagen des Rahmenvertrages

    Rahmenbedingungen
                                            ic
Der AN hat seinen Leistungen zugrunde zu legen:
                                 ns
   Die Zeiträume und Termine der Bauausführung der vom AG beauftragten Baufirmen
   Zeichenanweisungen zur Erstellung der Aufnahmeskizzen. (Enthält die Zeichenanweisung
    der jeweiligen Sparte Lücken so gelten ersatzweise die einschlägigen Normen, Richtlinien
    und Vorschriften oder Rücksprache mit AG)
                    rA

   Die genehmigte Ausführungsplanung (Projektplan) für die jeweils zu vermessende
    Baumaßnahme
   Die im NIS Datenbestand enthaltene Bestandssituation im Umfeld der Baumaßnahme. Ist
    kein NIS Datenbestand verfügbar, ist ersatzweise die amtliche Katastersituation zu
    verwenden
          zu

   Die behördlichen Genehmigungen und Auflagen
   Sicherheitsunterweisungen und Datenschutz

Der AN hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
Die sachgerechte und mängelfreie Erbringung der in Pkt. 7 genannten Einzelleistungen für die
Vermessung der jeweiligen Baumaßnahme soweit ihm diese gemäß Pkt. 1.3 übertragen
wurden.

Organigramm des AN
Bei Erhalt eines Rahmenvertrags ist vor Leistungsbeginn und bei Änderungen beim
eingesetzten Personal unaufgefordert ein funktionsbezogenes Organigramm aller beteiligten
Mitarbeiter mit Darstellung der jeweiligen Qualifikation (z.B. Vermessungsingenieur,
Vermessungstechniker, etc.) vorzulegen.

Dies gilt analog auch für evtl. eingesetzte Nachunternehmer.

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Mengengerüste pro Jahr
Die geschätzten Jahresmengen ergeben sich pro Los aus den Preisblättern; hierbei gilt: Das
jährliche Vermessungsvolumen ist kundengetrieben und hängt im Wesentlichen vom Umfang
der Bautätigkeit aufgrund von Anträgen zu Netzanschlüssen und vom Störungsaufkommen im
Netz ab. Die Höhe unterliegt demografischen, konjunkturellen und netzspezifischen Einflüssen.
Das tatsächliche Jahresvolumen kann daher von den in den Preisblättern angegebenen
geschätzten Jahresmengen abweichen. Die genannten Mengen sind somit unverbindliche
Angaben und dienen lediglich als Richtgrößen.
Die laufende Auftragsvergabe erfolgt durch die verantwortlichen Projektleiter der Vermessung.
Ziel ist eine kontinuierliche Abarbeitung der Baufälle. Es besteht für den Auftragnehmer kein
Anspruch auf eine kontinuierliche Auslastung im Erbringungszeitraum.

    Zeitlicher Rahmen
Die Laufzeit ist auf einen zeitlichen Rahmen vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023 veranschlagt.
Es besteht die Option auf eine dreimalige Verlängerung um je ein Jahr. Der Vertrag endet
spätestens am 30.04.2026.

    Weitere Vertragsgrundlagen

                                               ht
Der AN hat über die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Architekten- und
Ingenieurleistungen - AEB-Ing - des Auftraggebers hinaus folgende technische Vorschriften zu
beachten:                                    ic
   DR01
   DSIS 18
                                  ns
   Einschlägige DIN– und EN-Normen
   Einschlägige DVGW – Richtlinien
                     rA

    Arbeitssicherheit, sonstige Schadensfälle
Die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für Arbeiten an Versorgungsleitungen,
der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften, sowie der Vorschriften für die Verkehrssicherung
sind durch den AN sicher zu stellen. In der BGR 178 der Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft sind die wesentlichen, die Vermessung betreffenden Regeln zusammengefasst.
          zu

Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und zum Unfallschutz sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzurechnen.

Der AN haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenden
unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Den AG trifft im Verhältnis zum AN, unbeschadet der
im Übrigen vorbehaltenen Überwachung der Arbeiten, keine eigene Sicherungspflicht.

Der AN hat gegenüber dem AG den Nachweis zu erbringen, dass alle Mitarbeiter, die mit der
Durchführung der aus dem Auftrag hervorgehenden Arbeiten betraut werden, die für Arbeiten
auf Baustellen und im Straßenraum erforderlichen Sicherheitsunterweisungen erhalten haben.
Der Nachweis für jeden eingesetzten Mitarbeiter ist spätestens bis Beginn des ersten
Außendiensteinsatzes vorzulegen. Der Nachweis muss von einer für
Sicherheitsunterweisungen anerkannten Fachstelle ausgestellt und darf zum Zeitpunkt der
Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. Ein entsprechender Nachweis ist auch für alle Mitarbeiter
unaufgefordert vorzulegen, die während der Laufzeit des Rahmenvertrags neu eingesetzt
werden.

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Personen, die im Rahmen des erteilten Auftrages Arbeiten innerhalb
von Anlagen des AG ausführen, haben die für das Betreten dieser Anlage geltenden
Vorschriften und Anweisungen einzuhalten und sind der Betriebsordnung des Auftraggebers
unterworfen.
Sofern Betriebsordnung, Baustellenordnung, Vorschriften und Anweisungen übertreten werden,
übernimmt der AG und seine Bediensteten diesen Personen gegenüber keine Haftung für
Schäden, die bei dem Aufenthalt innerhalb seiner Anlagen entstehen.

Der AN ist verpflichtet, den AG von Unfällen auf dessen Baustellen / Liegenschaften
unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    Beschädigungen an Anlagen der SWM oder Dritter
Der AN hat bei Beschädigungen an Anlagen oder Liegenschaften des AG oder Dritter
(verschuldet oder unverschuldet) die Arbeiten umgehend einzustellen und die
Bauverantwortlichen zu informieren.
Die Beschädigungen sind vom AN zu dokumentieren (Bericht und Fotos). Die Dokumentation ist
umgehend digital an den AG zu übergeben (Bauschadenbericht nach Vorlage des AG).

    Leistungen ohne Auftrag
Bei Leistungen ohne Auftrag des AG, in eigenmächtiger Abweichung vom Vertragsinhalt oder

                                             ht
Vorgaben des AG, werden nicht vergütet und sind in einer angemessenen Frist auf Kosten des
AN zu entfernen oder abzuändern. Eine Vergütung kann nur dann erfolgen, wenn die
Leistungen durch den AG schriftlich anerkannt werden.
                                           ic
    Einwände gegen die Leistungserfüllung
                                 ns
Umstände, die eine einwandfreie Erfüllung der Leistungen in Frage stellen, sind jeweils sofort
dem AG (Projektverantwortlicher der Vermessung) mündlich und schriftlich mitzuteilen. Das
Gleiche gilt für etwaige Bedenken des AN gegen die verlangte bzw. vorgesehene
Ausführungsart. Nachträgliche Einwände können nicht anerkannt werden und sie entbinden den
                    rA

AN nicht von seinen Garantieleistungen.

   Umfeld des Rahmenvertrags
          zu

    Leistungen des Auftraggebers
              Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber
             Auftrag mit allen relevanten Angaben zum Projekt
             Projektplan aus dem NIS oder aus AutoCAD (digital), soweit vorhanden.
             Grundlagen für eine geplante Absteckung (digital)
             Basiskarten- oder Katasterauszug (Aufnahmepunkte, Grenzpunkte etc.) (digital)
             andere relevante Spartenbestände aus dem NIS (digital)
             sofern relevant Spezialpläne
             sofern relevant Unterlagen anderer Bezugsquellen (Architektur- Planungsbüros,
              Baureferat der Stadt München, Bauämter der mitversorgten Außengemeinden)

       Die vorgenannten Unterlagen und Daten werden dem AN im Rahmen der beauftragten
       Arbeiten zur Verfügung gestellt.

              Datenübergabe
       Die projektrelevanten Daten werden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. Bei
       großen Datenmengen erfolgt der Datentransfer über einen Datenträger (Abholung bei
       den Stadtwerken München - Vermessung) oder einer Cloudlösung.

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Verwendete Formate für die gelieferten Daten
       Pythagoras-Projektdateien, DXF, DWG, XLS, DOC, PDF, ZIP, JPG

       Anmerkung:
       Der AN muss die Daten der digitalen Planunterlagen (NIS-Ausspielung, Pythagoras-
       Dateien) ohne Verluste und ohne Veränderung von Struktur oder Inhalten übernehmen
       können. Es dürfen dem AG keine damit verbundenen Zusatzaufwände entstehen.
       Bei Pythagoras-Projekten werden die Konfigurationsdateien und die Vorlagendateien
       durch den AG zur Verfügung gestellt.
    Fachlich Beteiligte
Fachliche Beteiligte der Baumaßnahmen sind in der Regel

   Projektverantwortlicher der Vermessung
   Projektleiter der Baumaßnahme
   Bauüberwacher
   Bauleiter bzw. Schachtmeister der bauausführenden Firma
   Architekten, Planer

                                             ht
Der AN hat seine Leistungen mit den genannten Beteiligten abzustimmen.
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    Termine, Fristen und Folgen der Nichteinhaltung
Der AN erhält bei Übertragung eines Einzelauftrages einen Terminplan mit den zu diesem
                                 ns
Zeitpunkt bekannten Terminen. Der AN muss in Eigenverantwortung die Messtermine mit der
Tiefbaufirma zeitnah so abstimmen und durchführen, dass der Bauablauf der Tiefbaufirma vor
Ort nicht beeinträchtigt wird.
                    rA

Alle weiteren relevanten Termine sind vom AN mit den fachlich Beteiligten abzustimmen.

Der AN wird durch den AG (Projektverantwortlicher der Vermessung) schriftlich über das
Bauende / Inbetriebnahme Datum informiert. Die Fertigstellungsmeldung kann auch in
Teilausführungen von der Projektleitung der SWM erfolgen.
          zu

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die für die Sparten Fernwärme und Fernkälte festgelegte Frist zur
Abgabe der Ergebnisse der Vermessung von max. 12 Arbeitstagen. Die vorgegebenen
Ergebnisse müssen dann vollständig und fehlerfrei dem AG vorliegen.

Die übergegebenen Unterlagen werden durch den AG geprüft. Sollten sie sich als fehlerhaft
erweisen, werden sie dem AN zur Nachkorrektur zurückgegeben. Die entsprechende
Korrekturfrist beträgt insgesamt max. 5 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.

Der AG behält sich vor, die Nichteinhaltung des genannten Eingangstermins inkl. der
Korrekturfrist mit einer Vertragsstrafe zu belegen. In diesen Fällen hat der AN bei
Überschreitung der Übergabefrist 0,5 v.H. des Endbetrags des Netto-Gesamthonorars des
Einzelauftrages für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf maximal
5 Prozent des Netto-Gesamthonorars des Einzelauftrages begrenzt.

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Abstimmung mit Behörden und Bedarfsträgern
Alle Auflagen, Verfügungen, etc. von Behörden und Bedarfsträgern, wie z.B.
Deutsche Bahn AG, Straßenbaulastträger, Kreisverwaltungsreferat, Kommunalverwaltungen,
Berufsgenossenschaften, etc. sind zu beachten, einzuhalten und zu dokumentieren. Der AN hat
sich vor Beginn der Arbeiten über die im Zeitraum der Projektdurchführung gültigen Vorschriften
zu informieren.
Der Projektleiter bzw. der Ansprechpartner der SWM ist über derartige o.g. Vorgaben
unverzüglich zu informieren.

    Auskünfte/Veröffentlichungen
Auskünfte an Dritte (z.B. Passanten, Anlieger, andere städtische Dienststellen, etc.) über den
zeitlichen oder technischen Ablauf der Baustelle, über baubetriebliche Dispositionen,
ausführungstechnische Einzelheiten usw. erteilen allein Mitarbeiter des AG. Ansprechpartner ist
der für die jeweilige Baumaßnahme benannte Projektleiter der SWM. Jeder Fragesteller ist an
diesen zu verweisen.
Die dem AN ausgehändigten Daten, Pläne und sonstigen Unterlagen sind vertraulich zu
behandeln. Sie dürfen nur für die Durchführung des Auftrags verwendet werden. Sie dürfen
nicht vervielfältigt und keinesfalls an Dritte (z.B. Tiefbaufirmen) weitergegeben werden.

                                              ht
    Leistungen des Auftragnehmers

    Leitungseinmessung
                                            ic
Erdverlegte Leitungen sind mit allen zugehörigen Einbauteilen stets am offenen Graben
                                 ns
einzumessen. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den ausführenden Baufirmen für Erd-
und Leitungsbau obliegt dem AN. Sollte die einzumessende Leitung zum vereinbarten
Einmesstermin bereits verfüllt sein, ist umgehend der Projektverantwortliche bei der
Vermessung zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
                    rA

Die Einmessung von Leitungen mit zugehörigen Einrichtungen nach Lage und Höhe sowie der
Topografie erfolgt in einem Umfang


          zu

    dass sämtliche Leitungsobjekte, zugehörige Anlagen- und Einbauteile erfasst sind
   der eine vollständige graphische und numerische Darstellung ermöglicht
   der das spätere zweifelsfreie Wiederauffinden - auch ohne Vermessungsgerät – ermöglicht
    (Rekonstruktionsvermassung)
   der die Zuordnung betrieblicher Daten ermöglicht
   der die lagemäßige Zuordnung zu anderen technischen Einrichtungen sowie zur Topografie
    (Gebäude, Eigentumsgrenzen, Vorgartenlinien) ermöglicht

Die Wahl der Vermessungsmethoden trifft der AN soweit sie nicht ausdrücklich vom AG
vorgegeben sind. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Vermessung und nach
dem Stand der Technik durchzuführen. Erhält der AN Kenntnis vom Einbau von neuen bei
SWM bisher nicht verwendeten Einbauteilen, so hat er dies unverzüglich an den AG
(Projektverantwortlicher der Vermessung) zu melden. Unabhängig davon sind neue Einbauteile
als sonstige Objekte mit Beschreibung im Objektkommentar einzumessen.

Alle Ergebnisse eines Vermessungsauftrags sind für eventuell notwendige Klärungen
mindestens für die Laufzeit der Gewährleistung vom AN in geeigneter Form vorzuhalten und auf
Verlangen dem AG auszuhändigen.

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Ist die topografische Situation, die zur orthogonalen Bemaßung
verwendet werden muss, im vom AG bereitgestellten Datenbestand nicht vorhanden,
digitalisiert oder weicht sie von der vor Ort vorgefundenen Situation ab, ist diese mit
einzumessen.

Bei tachymetrischer Einmessung sind die Aufnahmestandpunkte eines verdichteten
Festpunktfeldes zu vermarken und zu sichern.
Sind am offenen Graben eines Neubauprojektes Ver- und Entsorgungsleitungen von
Fremdnetzen sichtbar, die zu lokalen Änderungen in der Verlegung zwingen, sind diese nach
ihrer Lage und Höhe einzumessen und unter Beschreibung der Leitungsart in der
Aufnahmeskizze einzutragen, unabhängig vom Eigentum an diesen Leitungen.

Sind im offenen Graben Abweichungen (Lage, Inhalt) zwischen dem sichtbaren Altbestand und
dessen Darstellung im NIS erkennbar, so ist die tatsächliche Leitungssituation aufzunehmen
soweit diese sichtbar ist.

Es ist eine Fotodokumentation der Einmessung durchzuführen.

Weitere Details zur Leitungseinmessung:

                                               ht
siehe den Inhalt der für die Sparte Fernwärme/Fernkälte gültigen Zeichenanweisung
sowie die Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme / Fernkälte.

              Durchführung der Vermessung
                                             ic
           7.1.1.1.   Koordinatentransformation (wenn nötig)
                                   ns
           Die Transformation von örtlichen Koordinaten in das aktuell für das
           Versorgungsgebiet des AG gültige Landeskoordinatensystem ist immer
           durchzuführen.
           Die Durchführung erfolgt mittels Helmert-Transformation.
                      rA

           Es ist ein Transformationsprotokoll zu erstellen sowie die räumliche Verteilung der
           Transformationspunkte nachzuweisen und dem AG zu übergeben.

           7.1.1.2.   Kontrollen
          zu

           Bei Polaraufnahmen sind die Anschlussrichtungen zu kontrollieren.
           Entsprechende Kontrollen sind auch bei einer Lageermittlung mittels GPS über das
           Aufnahmegebiet hinweg eigenständig in hinreichendem Maße vorzunehmen, zu
           dokumentieren und bei Anforderung nachzuweisen.

           7.1.1.3.   Höhenermittlung
           Die Durchführung und Berechnung von Nivellements hat jeweils mit An- und
           Abschluss an mindestens zwei unterschiedlichen Höhenfestpunkten (davon
           mindestens ein amtlicher Punkt aus dem Landeshöhennetz) zur Ermittlung von
           Höhen über NHN im DHHN2016 für Leitungsbestandteile und Topografie
           einschließlich Zuordnung zu den entsprechenden Aufnahmepunkt-Lagekoordinaten
           (y/x) zu erfolgen.
           Bei tachymetrischer Aufnahme sind die gemessenen Höhen in geeigneter Weise zu
           kontrollieren und diese ggfs. auf Anforderung nachzuweisen.
           Entsprechende Kontrollen sind auch bei einer Höhenermittlung mittels GPS
           eigenständig in hinreichendem Maße vorzunehmen, zu dokumentieren und bei
           Anforderung nachzuweisen.

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7.1.1.4.   Ausarbeitungen
   Die Vermessungsergebnisse sind entsprechend der Angaben in den
   Zeichenanweisungen des AG für die einzelnen Sparten sowie, falls vom AG nicht in
   der Zeichenanweisung beschrieben, unter Verwendung der allgemein gültigen
   Richtlinien auszuarbeiten. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem AG der SWM
   zu führen.
   7.1.1.5.    Beschaffung von Fremddaten
   Werden Daten oder Unterlagen von Vermessungsämtern benötigt, so sind diese
   vom AN nach Rücksprache mit dem AG (Projektleiter der Vermessung) eigenständig
   zu beschaffen.

   Der AN legt die Beschaffungskosten aus und verrechnet diese gegen Vorlage der
   Rechnung des Vermessungsamts ohne Aufschlag an den AG weiter. Die
   eingeholten Unterlagen sind spätestens mit der Abrechnung dem AG im Original
   auszuhändigen.

   Weiter sind Unterlagen der Baufirmen, die für die Auswertung herangezogen
   wurden, an den AG weiter zu geben.

                                        ht
   7.1.1.6.   Genauigkeitsforderungen für die Einmessung
   Siehe Zeichenanweisungen der Sparten Fernwärme / Fernkälte.

   7.1.1.7.   GPS-Messung
                                      ic
   Bei Messungen mit GPS muss zwingend ein Referenzdienst zur Korrektur der Lage-
                           ns
   und Höhenmessungen eingebunden werden.

       Qualitätssicherung
              rA

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle ausgeführten Arbeiten technisch und
zeichnerisch vollständig und richtig sind, sowie alle vorgegebenen Richtlinien und
Normen eingehalten werden.
Dies ist durch eine Prüfung in eigener Zuständigkeit sicherzustellen
und nach Aufforderung durch den AG in geeigneter Form nachzuweisen.
  zu

Die fachliche und inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit hinsichtlich der tatsächlich
verbauten Betriebsmittel die eingemessen und in der Aufnahmeskizze dargestellt
werden, muss durch einen ergänzenden „Rotabgleich“ sichergestellt werden.
Dieser Abgleich ist zusammen mit dem Schachtmeister der Baufirma oder ersatzweise
mit dem Bauüberwacher des AG durchzuführen.

Die Ergebnisse des erfolgten Abgleichs sind in die zu erstellende Rotabgleichskizze
(Handskizze) einzutragen und von den Beteiligten mittels Unterschrift auf dieser zu
bestätigen.
Diese Rotabgleichskizze ist mit dem Vermerk „Rotabgleich“, der Baufallnummer sowie
dem Datum des Abgleichs zu versehen und mit den Einmessergebnissen dem AG zu
übergeben.

Im Sinne der Qualitätssicherung und als Dokumentation der Einmessung ist eine
Fotodokumentation abzugeben. Die Benennung der Bilder muss einen Bezug zur
Einmessung aufweisen.

Die Aufnahmepunktdatei ist durch das vom AG bereitgestellte Koordinatenprüfprogramm
zu prüfen, um die für den NIS-Eintrag benötigte Formatierung zu gewährleisten.

                                Seite 10 von 14
Der AG behält sich vor, jederzeit Einblick in die laufenden
Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten zu nehmen und Stichprobenüberprüfungen
durchzuführen.

       Bereitstellung der Ergebnisse
Aufnahmeskizzen:
Form und Inhalt der Aufnahmeskizzen entsprechen der zum Bearbeitungszeitraum
gültigen Zeichenanweisung der SWM.

Aufnahmeskizzen sind digital als PDF-Datei dem Projektverantwortlichen zu übergeben.

Aufnahmepunktdatei (Koordinatenliste):
Die Koordinatenliste ist im Format *.nis sowie mit Originalunterschrift im PDF-Format
digital zu übergeben. Aufnahmepunkte der gemessenen Topografie sind nur dann zu
übergeben, wenn sie von neuer bzw. geänderter Topografie stammen.

Projektdatei:
Das ausgearbeitete Projekt ist als Pythagoras-Projekt, in Ausnahmefällen nach
Zustimmung des Projektleiters der Vermessung im DXF/DWG-Format an den AG zu

                                       ht
übergeben.

Alle digital abzugebenden Daten sind in einer ZIP-Datei zusammenzufassen und per
                                     ic
Mail dem AG zu übergeben.
Der AG stellt dafür das Sammelpostfach m-vermessung@swm.de zur Verfügung.
                          ns
Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut:
Abgabe „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ „Bemerkung (z.B.
Gesamtausführung, Teilausführung, Tektur…)“
             rA

Inhalt der ZIP-Datei (*teilweise Optional):
  Pythagoras- bzw. CAD-Projekt
  Dateien der NIS-Ausspielung
  Aufnahmeskizzen
  Koordinatenliste (PDF mit Unterschrift)
  zu

  NIS-Datei (ASCII-Datei)
  Stationierungsprotokoll
  Fotodokumentation
  Rotabgleich
  Fahrtennachweis
  Festpunktübersicht
  Absteckprotokoll*
  Transformationsprotokoll*
  Nivellementaufschreibung*
  Setzungsprotokoll*
  sonstige Dokumente*

Bei Abgabe von Tekturen, Teilausführungen oder anderen Sonderfällen ist in der Mail zu
beschreiben, welche Änderungen zur vorherigen Version vorliegen.

Diverse Unterlagen anderer Bezugsquellen (Architektur-, Planungsbüros, Baureferat.
Daten der Vermessungsämter) sind nach Abschluss der Arbeiten zeitnah dem AG
auszuhändigen.

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Kommunikation während der Projektbearbeitung
       Der AN führt eine eigenständige Terminabsprache mit Baufirma, Projektleiter oder
       Bauüberwacher durch.
       Der AN kommuniziert aktiv mit der Baufirma insbesondere bei Unterbrechungen,
       Änderungen der Ausführung, etc.
       Gibt es während des Projektverlaufs besondere Vorkommnisse, die die Vermessung
       betreffen und Einfluss auf die fachlichen Ergebnisse, auf den Abgabetermin oder den
       entstehenden Aufwand haben, so ist der zuständige Projektverantwortliche der
       Vermessung vorab telefonisch und anschließend sofort schriftlich zu informieren.

     Bestandsaufnahme
Einmessung und Auswertung von Topografieobjekten im derzeitigen Lagesystem (UTM-
System) und Höhensystem (DHHN2016). Umfang und Inhalt werden mit dem Planer oder AG
bei jeder Beauftragung abgeklärt.
Grundlage ist eine NIS-Ausspielung der Basiskarte und der Sparten, die vom AG zur Verfügung
gestellt wird.
              Bereitstellung der Ergebnisse
       Die fertige Bestandsaufnahme, die DWG-Datei und der Bestandsplan als PDF-Datei,

                                             ht
       werden per Mail direkt an den Planer gesendet.

       Alle digital abzugebenden Daten sind zusätzlich in einer ZIP-Datei zusammenzufassen
                                           ic
       und per Mail dem AG zu übergeben.
       Der AG stellt dafür das Sammelpostfach m-vermessung@swm.de zur Verfügung.
                                ns
       Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut:
       Abgabe „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ Bestand „Bemerkung (z.B. Tektur)“

       Inhalt der ZIP-Datei:
                    rA

        Bestandsaufnahme als DWG
        Bestandsaufnahme als DXF
        Bestandsaufnahme als PDF
        Pythagoras- bzw. CAD-Projekt
        Dateien der NIS-Ausspielung
         zu

        Stationierungsprotokoll
        Fotodokumentation
        Fahrtennachweis
        Längennachweis

       Weitere Details zur Bestandsaufnahme:
       siehe gültige Zeichenanweisung für die Sparten Fernwärme /Fernkälte, sowie die
       Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme /Fernkälte.

     Absteckung
Absteckung von Bestands-, Planungs-, Bezugs- oder sonstigen Punkten in Lage und Höhe. Der
Umfang wird mit dem Projektleiter/Planer, Baufirma oder AG bei jeder Beauftragung abgeklärt.
Grundlage für die Absteckung ist eine NIS-Ausspielung der Basiskarte und der Sparten, die
vom AG zur Verfügung gestellt wird und weitere digitale Daten von Dritten, überwiegend im
Format DWG/DXF (Bsp. Rotdruck der Straßenplanung oder Projektierung der Sparte). Der AN
übernimmt daraus die relevanten Daten zur Absteckung und stimmt sich mit den Beteiligten ab.
Es erfolgt eine Übergabe und Einweisung vor Ort. Ein Übergabeprotokoll / Absteckskizze ist zu
erstellen.

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Bereitstellung der Ergebnisse
       Das Übergabeprotokoll / die Absteckskizze ist direkt vor Ort oder per Mail an die
       Tiefbaufirma zu übergeben. Stellvertretend kann diese auch dem
       Projektleiter/Bauüberwacher gesendet werden.

       Mit Fertigstellung der Maßnahme ist das Übergabeprotokoll / die Absteckskizze teil der
       Gesamtabgabe an den AG.

       Weitere Details zur Absteckung:
       siehe gültige Zeichenanweisung für die Sparten Fernwärme /Fernkälte, sowie die
       Zusatzinformationen im Preisblatt Fernwärme /Fernkälte.

    Sondervermessung
Unter Sondervermessung fallen alle vermessungstechnischen Aufgaben, die nicht den
Standardaufgaben entsprechen. Hier ist immer eine enge Abstimmung über Art, Umfang und
Termine zwischen AN und AG oder benannten Ansprechpartner notwendig.

   Vergütung

                                              ht
Die Vergütung erfolgt gemäß der im Preisblatt „Angebotspreise für Einzelaufträge“
angegebenen Positionen.                     ic
Die angebotenen Preise sind Festpreise während der gesamten Vertragslaufzeit inkl. Optionen.
Sie beinhalten bereits alle tariflichen Zulagen wie Samstags-, Sonn- und Feiertagszuschläge
und auch alle sonstigen betriebsinternen Vergütungen. Ebenfalls enthalten sind die
                                 ns
Aufwendungen für die Arbeitsvorbereitung (Rüstzeit), die benötigten Geräte und Materialien,
sowie die Qualitätsprüfung der Einmessergebnisse inkl. Rotabgleich.

In den angebotenen Preisen sind weiterhin alle weiteren Kosten, wie z.B. Instrumentenkosten,
                    rA

Gerätekosten, Personalkosten, Reisekosten und sonstige Nebenkosten etc. enthalten.

Die angebotenen Preise sind Nettopreise.
          zu

     Stundensätze
Im beiliegenden Preisblatt sind auch Stundensätze für Leistungen anzubieten, die nicht über die
Leistungspositionen abgedeckt werden können.
Sollten Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze erbracht werden, muss das vor
Erbringung der Leistung mit dem Projektverantwortlichen der Vermessung abgestimmt werden.
Nur nach dessen Zustimmung (mündlich oder schriftlich) können die Leistungen auf
Stundenbasis erbracht und abgerechnet werden.

    Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt mittels Lieferschein und Vorabrechnung.
Im Lieferschein ist ausschließlich das Mengengerüst, ohne Preise, ausgewiesen. Dieses wird
durch den AG geprüft, digital unterschrieben und als Grundlage zur Abrechnung an den AN
zurückgesendet.
Die Vorabrechnung dient zum Abgleich mit dem Abruf.

Die Abrechnung ist per Mail an das Sammelpostfach Beauftragung.Vermessung@swm.de zu
senden.

Die Betreffzeile ist wie folgt aufgebaut:
Abrechnung „Baufallnummer“ „Baufallbezeichnung“ „Ort“ „evtl. Bemerkung“

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Nach Freigabe durch Unterschrift kann der Lieferschein gemeinsam mit der endgültigen
Rechnung an die Buchhaltung der SWM gesendet werden. Die Rechnungsadresse ist dem
Abruf zu entnehmen.

   Leistungsabnahme und Gewährleistung

Die Bestätigung des Lieferscheins gilt auch als Abnahme der Leistung und des Beginns der
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

   Haftpflichtversicherung des AN

Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gemäß der
Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (AEB-Ing) müssen
mindestens betragen:
 für Personenschäden: 1.500.000 €
 für sonstige Schäden: 500.000 €

                                            ht
                                          ic
                                ns
                    rA
         zu

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