Digital Health - The Digital Patient Journey - Regionale Ausschreibung Informationsveranstaltung 17.06.2021 - uppervision.at
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Regionale Ausschreibung Digital Health – The Digital Patient Journey Informationsveranstaltung 17.06.2021
Technischer Support Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Frau Ecker Nadine Festnetz: +43 732 79 810 5345 Handy: +43 664 8568543 Mail: nadine.ecker@biz-up.at 4
Motivation • Das interdisziplinäre Forschungs- und Arbeitsgebiet der Medizintechnik hat sich in Oberösterreich in den vergangenen Jahren bereits stark entwickelt. • Datenbasierte Entscheidungen bekommen einen immer höheren Stellenwert und der Einsatz neuer Technologien in einem Daten-getriebenen Umfeld hat zusätzlich auch Einfluss auf bestehende Prozesse und Organisationsformen. • Im Zentrum eines digitalisierten Gesundheitswesens stehen Lösungen, die Patient*innendaten erfassen, aufbereiten, auswerten und so alle Behandlungsschritte von der Prävention bis zur Nachsorge verbessern. • Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Akzeptanz der neuen Technologien bei den Nutzer*innen. Themen wie Datensicherheit und Kontrolle über die eigenen Daten gewinnen daher an Relevanz. • Das Verständnis des „klassischen Patient*innenpfads“ wandelt sich immer mehr in Richtung einer sogenannten «Patient Journey», welche über die reine Abbildung der einzelnen Prozessschritte einer Behandlung hinausgeht. Damit in Zusammenhang steht das effektive und effiziente Nahtstellenmanagement zwischen Medizin, Forschung und Wirtschaft. 8
Motivation Folgende strategischen Ziele stehen für die vorliegende Ausschreibung besonders im Fokus: • Entwicklung von zukunftsweisenden, medizintechnischen Produkten, Prozessen und Verfahren im Sinne einer bestmöglichen Patient*innenversorgung und -sicherheit. • Verbesserung der Wertschöpfungskette entlang der „Digital Patient Journey“ durch den Einsatz digitaler Lösungen und durch cross-sektorale Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäusern. • Bestmögliche Verwendung von Gesundheitsdaten: Ziel muss es sein, Datenschutzinteressen der Patient*innen zu wahren und gleichzeitig mit diesen Daten Behandlung, Forschung sowie Innovationen voranzutreiben. • Positionierung Oberösterreichs als Kompetenzregion für Anwendungen in den Bereichen Digital Health bzw. Medical Engineering. 9
Operative Ziele Ziel 1: Das Projekt muss einen konkreten Beitrag leisten, um die Standort-Initiative MED UP – Medical Upper Austria und damit die Position von Oberösterreich als „internationalen Medical Innovation Hub“ weiter auszubauen. Ziel 2: Das Projekt muss die Wertschöpfung der Unternehmen und Institutionen entlang der „Digital Patient Journey“ unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Medical Engineering und Digital Health nachhaltig stärken. Ziel 3: Das Projektergebnis bzw. die angedachten Lösungen müssen insbesondere Auswirkungen auf die folgenden Aspekte haben: a) Beitrag zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen b) Potenzial für branchen- oder sektorübergreifende Lösungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder die Erschließung neuer Märkte c) Entwicklung zukunftsweisender medizintechnischer Produkte, Prozesse und Verfahren im Sinne einer bestmöglichen Patient*innenversorgung und -sicherheit. d) Positive Auswirkungen auf ein effektives und effizientes Nahtstellenmanagement zwischen Medizin, Forschung und Wirtschaft. 10
Das Wichtigste in Kürze… 11
Ausschreibungsschwerpunkte Förderung kooperativer Projekte der experimentellen Entwicklung. Fokus: Förderung von Projekten entlang der „Digital Patient Journey“ Zielsetzung der Ausschreibung: Verbesserung der Patient*innenversorgung -u. sicherheit entlang der digitalen Wertschöpfung (Prävention / Diagnose und Therapie / Nachbetreuung). >> zwei themenrelevante Schwerpunkte: 1. Medical Engineering an der Nahtstelle zu Digital Health 2. Digital Health 12
Ausschreibungsschwerpunkte ad 1) Medical Engineering Medical Engineering ist ein interdisziplinäres Forschungs-und Arbeitsgebiet an der Nahtstelle zwischen den Ingenieur-und Naturwissenschaften sowie der Medizin. Ziel ist die Entwicklung und Gestaltung neuer Geräte, Anlagen, Implantate und Technologien im medizinischen und klinischen Anwendungsbereich. Unter Medical Engineering wird auszugsweise verstanden: • Robotik, minimalinvasive Chirurgie, z.B. OP-Roboter, Roboter für die automatisierte Probenahme, Robotik in der Pflege (u.a. um Personalmangel in Medizin und Pflege entgegen zu wirken). • Elektromedizin, biomedizinische Messtechnik, Monitoring • Biomechanik, Entwicklung von Prothetik (Endo-bzw. Exoskelette) • Medizinmechatronik • Mikrosensorik und Mikrofluidik • Zulassung von Medizinprodukten, Regulatory Affairs, Nachweis der klinischen Wirksamkeit, etc. 13
Ausschreibungsschwerpunkte Ad 2) Digital Health Digital Health ist ein Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen und bezeichnet alle Hilfsmittel und Dienstleistungen, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Einsatz kommen. Die Technologien dienen der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Nachbetreuung, Überwachung und Verwaltung im Gesundheitswesen. Unter Digital Health wird auszugsweise verstanden: • Interoperabilität, Durchgängigkeit/ Informationsfluss, Standards (DICOM, HL7, …) • Wissensbasierte Systeme (Machine Learning, Big Data, KI, …) • Datenerfassung, -sammlung, -übertragung, -auswertung, -analyse, - und verwaltung • Datenqualität, -korrektheit, -sicherheit sowie Datenschutz, IT-Security & -Safety • E-Health, AAL (Ambient Assisted Living bzw. Active and Assisted Living) • Biomedizinische Bildgebung und -analyse sowie hochauflösende Bildgebung • Brain-Computer-Interface, Biosignalverarbeitung • Medizinische Simulatoren und Simulation, z.B. durch Anwendung von Force Feedback und Cinematic Rendering 14
Ausschreibungsschwerpunkte 15
Ausschreibungsschwerpunkte 16
Ausschreibungsschwerpunkte Projektvoraussetzungen • Berücksichtigung bestehender Standards, insbesondere Standards für den Austausch von Daten im Gesundheitswesen. • Beachtung ethischer bzw. datenschutzrechtlicher Aspekte und Darstellung in ihrer Projektrelevanz. • Berücksichtigung eines Ethikantrags im Arbeitsplan, wo inhaltlich notwendig. Im Sinne eines ersten Nachweises der klinischen Wirksamkeit bzw. des „proof of concept“ eines Prototyps wird die Durchführung einer präklinischen Studie empfohlen. „Pilotstudien“ oder „proof-of-concept“-Studien haben ein Medizinprodukt zum Gegenstand. Die Ergebnisse dieser Studien sollen die Basis (Proof of concept) für eine eventuelle Entwicklung eines Medizinproduktes bilden. 17
DIGITAL HEALTH – THE DIGITAL PATIENT JOURNEY EINREICHBEDINGUNGEN Verena Mussnig| Programmmanagerin Digitalisierung 17.06.2021 | Wien
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Eckpunkt Informationen Projektart Kooperatives F&E Projekt Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung Beantragte Förderung EUR 100.000 – 600.000 Laufzeit Max. 36 Monate Budget gesamt EUR 4,76 Mio. Geldgeber Land OÖ Einreichfrist 29.10.2021, 12:00 Quelle oder Zusatzinfos eingeben © FFG 2021 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 19
ANFORDERUNGEN AN DAS KONSORTIUM (1/2) • Das Konsortium besteht aus mind. 2 oder förderbaren Projektkosten mehreren voneinander unabhängigen Partnern • Die Forschungseinrichtungen haben in Summe • Mind. 1 Unternehmen jeglicher Rechtsform mind. 10% und max. 70% Anteil an den aus Oberösterreich förderbaren Projektkosten • Mind. 1 Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung aus Oberösterreich • Beteiligung von Bedarfsträgern und Gesundheitseinrichtungen aus Oberösterreich in für das Projekt relevanten Rolle möglich • Einzelne Unternehmen tragen max. 70% der © FFG 2021 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 20
ANFORDERUNGEN AN DAS KONSORTIUM (2/2) • Es werden ausschließlich Oberösterreichische • Partner außerhalb Oberösterreichs Kooperationspartner gefördert • Teilnahme als Assozierte Partner möglich • Niederlassung in Oberösterreich an der • Teilnahme ohne Förderung Projektarbeiten durchgeführt werden • Eingabe im eCall durch Konsortialführer inkl. Begründung für Teilnahme und LOI © FFG 2021 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 21
OBERÖSTERREICHISCHE BEDARFSTRÄGER Bedarfsträger In der Rolle als Unternehmen In der Rolle als förderbar: Forschungseinrichtung förderbar Oö. Krankenanstalten Ja Ja Hilfsorganisationen z.B. oö. Rotes Kreuz, etc. Ja Nein Pflege- und Betreuungseinrichtungen Ja Nein © FFG 2021 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 22
FÖRDERQUOTEN Organisationstyp Förderungsquote Kleines Unternehmen maximal 60 % Mittleres Unternehmen maximal 50 % Großes Unternehmen maximal 35 % Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht- maximal 60 % wirtschaftlichen Tätigkeit Nicht wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht- maximal 60 % wirtschaftlichen Tätigkeit © FFG 2021 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 23
FÖRDERUNG PRÄKLINISCHE STUDIEN bis zu einer max. Förderhöhe von EUR 15.000 Voraussetzung: Einhaltung von Qualitätsvorgaben (Votum Ethikkommission) Studienrelevante Kosten förderbar: CRO (Contract Research Organisation)/wissenschaftlicher Partner zur Durchführung der präklinischen Studie Zentren inkl. Probanden und Prüfteam Prüfmaterial (CMO) © FFG 2020 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 24
WIE WIRD BEWERTET? DIE BEWERTUNGSKRITERIEN 1 Qualität des Vorhabens 3 Nutzen und Verwertung Eignung der 4 Relevanz des Vorhabens für die 2 Förderwerbenden/Projektbeteiligten Ausschreibung • Die vier Hauptkriterien setzen sich aus mehreren • Die Kriterien spiegeln sich in der Struktur der Subkriterien zusammen. Projektbeschreibung wieder. • Eine detaillierte Auflistung der Förderkriterien ist im Ausschreibungsleitfaden zu finden. © FFG 2020 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 25
EINREICHUNG Die Einreichung erfolgt bis zum 29.10.2021 um 12:00 über den FFG eCall Erforderliche Unterlagen Online Kostenplan (direkt im eCall) Projektbeschreibung (Upload als PDF) verpflichtende Stammdaten: Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf) © FFG 2020 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 26
ABLAUF DER AUSSCHREIBUNG: INDIKATIVE DATEN Auftaktveranstaltung Einreichschluss im eCall Vertragserstellung 29.10.2021, 12:00 17.06.2021 17.06.2021 29.10.2021 01.2022 02.2022 Ab 03.2022 Projektstart Projektauswahl für genehmigte Projekte Bewertung durch ein multidisziplinäres Bewertungsgremium Ausschreibungseröffnung © FFG 2020 | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | www.ffg.at 27
KONTAKT Mag. Verena Mussnig Programmmanagerin Digitalisierung T +43 (0) 57755-5135 verena.mussnig(at)ffg.at www.ffg.at www.ffg.at/ooe2021-Medizintechnik
KOSTENLEITFADEN 2.1 ALEXANDER GLECHNER 17.06.2021 © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at
KOSTENLEITFADEN 2.1 INHALT • Leitfaden • Förderbare Kosten • Zwischen- und Endabrechnung • Prüfung vor Ort © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 30
KOSTENLEITFADEN 2.1 LEITFADEN KOSTENLEITFADEN 2.1 UND FAQ © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 31
KOSTENLEITFADEN 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN • Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die o direkt, o tatsächlich und o zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) o für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 32
KOSTENLEITFADEN 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN • Personalkosten: o angestellte ProjektmitarbeiterInnen o freie DienstnehmerInnen o Personen im öffentlichen Dienst o mitarbeitende GesellschafterInnen © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 33
KOSTENLEITFADEN 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN Gemeinkostenzuschlag: • Die Gemeinkosten decken Kosten für Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, Arbeitsplatzausstattung und EDV ab. • Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: • Personalkosten • Kosten für Anlagennutzung • Sachkosten • Reisekosten • Kein Aufschlag auf Drittkosten © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 34
KOSTENLEITFADEN 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN Kosten für Anlagennutzung anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung • auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis • Maschinenstundensätze • Laborstundensätze Sach- und Materialkosten • Verbrauchsmaterial • geringwertige Wirtschaftsgüter • Lizenzkosten (anteilig) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 35
KOSTENLEITFADEN 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN Drittkosten (Limit 20 % der Gesamtkosten je Partner) • technisches/wissenschaftliches Know-how • technische/wissenschaftliche Beratung • Präklinische Studien (proof of concept): max. € 15.000,- (Voraussetzungen beachten) Hinweise zu den Drittkosten: • konzerninterne Verrechnung sind von der Deckelung ausgenommen • Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 36
KOSTENLEITFADEN 2.1 ZWISCHEN UND ENDABRECHNUNG • Die Abrechnung erfolgt über eCall (so wie beim Antrag). • Befüllen Sie die Abrechnung mit IST-Werten. • Halten Sie sich bei der Bezeichnung der Kosten möglichst an den genehmigten Plan. • Beachten Sie bitte Auflagen im Vertrag und Programmvorgaben (z. B. Kooperationskriterium) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 37
KOSTENLEITFADEN 2.1 PRÜFUNG VOR ORT Prüfung vor Ort: • wird rechtzeitig angekündigt • während oder nach Ende der Projektlaufzeit • Einsicht in Belege © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 38
KOSTENLEITFADEN 2.1 VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden. • Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. • Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen • Im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 39
Alexander Glechner Projektcontrolling und Audit Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43 (0) 5 77 55 – 6082 alexander.glechner@ffg.at www.ffg.at VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at
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