Lockerungen der Corona-Massnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Kanton Bern, Verband voja, Stand: 24.8.2020 - und ...

 
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Lockerungen der Corona-Massnahmen in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit (OKJA) im Kanton Bern, Verband voja, Stand: 24.8.2020
1. Einleitung
Für Kinder und Jugendliche stellt die Corona-Krise eine besondere Herausforderung dar. Während
einigen Wochen waren ihre sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen und ihre Bewegungsfreiheit massiv
eingeschränkt. Seit Mitte Mai (insbesondere mit der Schulöffnung) sind Lockerungen in Gang. Die
UN bezeichnet die Pandemie als «Krise der Kinderrechte» (UN News 16. 4. 2020) – alle Kinder und
Jugendlichen, in allen Altersgruppen und allen Ländern sind betroffen, manche aber stärker als
andere. Gerade für Kinder und Jugendliche, welche z.B. in ihrer Familie wenig Rückhalt erfahren,
spielt die OKJA, die den wichtigen Sozialisationsort «Freizeit» fokussiert eine bedeutende Rolle. Die
OKJA setzt sich für gute Aufwachsbedingungen insbesondere auch in Bezug auf das gesellschaftliche
und gesundheitliche Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ein.

Es besteht ein grosser Bedarf an sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen sowie an der
Auseinandersetzung und Einordnung der aktuellen Corona-Krise ausserhalb der Familie. Der
schrittweise Ausbau der physischen OKJA-Angebote bietet die Möglichkeit, dass sich Kinder und
Jugendliche in einem begleiteten und geschützten Rahmen (unter Einhaltung der
Schutzmassnahmen) treffen können und einen Ort für Rückhalt, Erholung und (Frei-)Räume
ausserhalb von Familie und Schule haben.

Der Verband für offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern (voja) setzt sich deshalb - unter
Einhaltung der Schutzmassnahmen - weiterhin für eine strukturierte Normalisierung (vgl. Phasen-
Konzept, s. Punkt 3) der OKJA-Angebote im Kanton Bern gemäss den Auflagen des Bundes ein.

                                             Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wurde
                                             am 22. Juni 2020 aufgehoben. Anlässe mit bis zu 1‘000
                                             Personen sind wieder erlaubt (bei mehr als 300
                                             Personen: Unterteilung in Sektoren zu je 300
                                             Personen). Veranstaltungen mit mehr als 1‘000
                                             Personen bleiben bis Ende September verboten und
                                             sind ggf. ab Oktober 2020 wieder möglich.

                                             Seit dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten öffentlichen
                                             Verkehr die Maskenpflicht. Einreisende aus gewissen
                                             Gebieten müssen sich in Quarantäne begeben.

                                             Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und
                                             Veranstaltungen müssen weiterhin über ein
                                             Schutzkonzept verfügen. Hierzu zählt auch die OKJA.
                                             Eine hilfreiche Übersicht der aktuellen und bisherigen
                                             Lockerungen und Beschränkungen findet sich in der
                                             Tabelle «Lockerungen und Verstärkungen der
                                             Massnahmen», Stand 1. Juli 2020 (PDF, 204 kB,
                                             20.08.2020) unter:

                                                                                                   1
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

2. Schutzkonzept der OKJA im Kanton Bern: Verantwortung und Kontrolle
Der Verband voja stellt, nebst einem Orientierungsrahmen in Form eines Phasen-Konzepts (s.
Punkt 3) auch ein Schutzkonzept (s. separates Dokument) zur Verfügung. Dieses dient insbesondere
dem Schutz der Kinder und Jugendlichen bei der Teilnahme an OKJA-Angeboten sowie dem Schutz
der OKJA-Fachpersonen (Hygienemassnahmen). Es basiert auf den Vorgaben des Bundesamts für
Gesundheit (BAG) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und kann von den einzelnen
Fachstellen ausdifferenziert und auf ihre Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

       Verantwortung: Verantwortlich für die Erfüllung aller Vorgaben sind die Betreiber*innen
        von Einrichtungen und die Organisator*innen von Veranstaltungen, Angeboten und
        Aktivitäten.
       Kontrolle: Die Einhaltung der Schutzkonzepte in der OKJA im Kanton Bern wird von den
        kommunalen Behörden (Behörde, die gem. Art. 5 ASIV für die Aufsicht der OKJA zuständig
        ist) überwacht.

3. Phasen-Konzept, Empfehlungen und Auflagen der Corona-Lockerungen in der offenen
   Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern, Verband voja

Allgemein

Der Verband voja empfiehlt, dass eine Normalisierung der (physischen) OKJA-Angebote mit
Einschränkungen und unter Einhaltung eines Schutzkonzepts weiter vorangetrieben werden kann.

Das Phasenkonzept und die anschliessenden Empfehlungen / Auflagen sollen den Trägerschaften /
Behörden und den Stellenleitenden im Kanton Bern Anhaltspunkte geben, wann welche OKJA-
Angebote, sofern die aktuelle Lage stabil bleibt, voraussichtlich möglich sind. Es wird dabei bewusst
ein gewisser Spielraum für die Anpassung auf die kommunalen Gegebenheiten vor Ort gegeben.

Monitoring: Der Verband voja beobachtet die laufenden Entwicklungen, steht weiterhin in engem
Austausch mit der GSI und informiert die Fachstellen, wenn sich Veränderungen abzeichnen.
Die Fach- und Geschäftsstelle steht für Fragen zur Verfügung und nimmt bei Bedarf Rücksprache
mit der GSI.

Phasen-Konzept Verband voja
Die OKJA im Kanton Bern kann ihre Angebote in folgenden Phasen – stets unter Einhaltung der
erforderlichen Schutzmassnahmen und unter den aktuell geltenden Weisungen des Bundes –
schrittweise weiter (physisch) aufnehmen:

                                                                                                   2
Phase 1 (OKJA), ab 11. Mai 2020
Öffnung der Fachstellen unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen mittels Schutzkonzept. Die
Fachstellen sind wieder (teil-)geöffnet (physische Präsenz). Die neuen Schutzmassnahmen werden
im Team besprochen und entsprechende Vorkehrungen werden vorgenommen. Die
Schutzmassnahmen werden mit den Kindern und Jugendlichen diskutiert und eingeübt.

   Gruppengrösse öffentlicher Raum: 5 Personen (inkl. Fachperson).
   Individual- und (Klein)Gruppen-Angebote, innerhalb der OKJA-Räumlichkeiten (Innen- und
    Aussenraum) können stattfinden bis max. 20 Personen (inkl. Fachperson und in konstanten
    Gruppen / pro Angebot), sofern die Schutzmassnahmen gewährleistet werden können und es
    die räumlichen- und personellen Gegebenheiten zulassen.

Wichtig:

   Start mit 5 Personen.
   Sofern Schutzmassnahmen gut umgesetzt und eingehalten werden können und sofern
    Personal- und Raumgegebenheiten es zulassen: Kontinuierliche Steigerung bis max. 20
    Personen. Ein Gruppen-Splitting (z.B. 4 x 5 er Gruppe oder 2 x 10 er Gruppe – je nach
    Raumgrösse) ist sehr empfehlenswert.
   Die Gruppengrösse ist immer auch abhängig von den Raumgegebenheiten (z.B. Grösse,
    Lüftungsmöglichkeiten, Raumaufteilung: Innen- und Aussenraum), Infrastruktur, Ressourcen,
    Aktivität etc. sowie den erforderlichen Distanzregeln.
   Die Sportverbände empfehlen 10 m² pro Kind / Jugendliche (Bewegungsangebote).

Phase 2 (OKJA), ab 6. Juni 2020
Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020 (vgl. dazu
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-
79268.html) werden ab dem 6. Juni 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen
Coronavirus weitgehend gelockert.

   Versammlung im öffentlichen Raum: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum,
    namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die
    Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen (inkl. Fachperson) erhöht.
   Veranstaltungen: Ab dem 6. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu
    300 Personen erlaubt. Darunter fallen u.a. Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit und
    Vereinsaktivitäten im Sport.
   Ferienaktivitäten / Lager: Für die Sommermonate sind zahlreiche Ferienaktivitäten und Lager
    mit Kindern und Jugendlichen geplant. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni 2020 mit den
    entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen bei Lagern mit
    vielen Teilnehmenden möglichst in gleichbleibenden Gruppen bleiben. Für Lager gilt eine
    Obergrenze von insgesamt 300 Personen. Wichtig: Präsenzlisten führen. In Zusammenarbeit
    zwischen BASPO, BAG, BAK und BSV wurden Rahmenbedingungen für «Kultur-, Freizeit und
    Sportlager» definiert. Auf dieser Basis sind die notwendigen Schutzkonzepte durch die
    Lagerorganisator*innen zu erstellen.

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Phase 3 (OKJA), ab 22. Juni 2020
Versammlung im öffentlichen Raum: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich
auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wurde aufgehoben: Die
Obergrenze wurde per 22. Juni 2020 auf max. 1’000 Personen erhöht.

Veranstaltungen: Ab dem 22. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu
1’000 Personen erlaubt (bei mehr als 300 Personen: Unterteilung in Sektoren zu je 300 Personen).
Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen bleiben bis Ende September verboten (Lockerung:
Voraussichtlich per Oktober 2020).

Bemerkungen:

   Seit dem 22. Juni 2020 sind die Homeoffice-Empfehlung sowie die spezifischen Vorgaben zum
    Schutz von besonders gefährdeten Personen aufgehoben. Die Arbeitgeber*innen entscheiden
    selber darüber, wie die Arbeitnehmenden geschützt werden und ob sie von zu Hause oder im
    Büro arbeiten sollen.
   Dabei gilt das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der
    Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen.

Viele Einschränkungen wurden gelockert, einige bleiben noch bestehen und prägen den Alltag
weiterhin.

Weiterhin wichtig:

   Schutzkonzept
   Hygiene- und Abstandsregeln
   Contact-Tracing/ Rückverfolgbarkeit: Der Rückverfolgbarkeit kommt weiterhin eine grosse
    Bedeutung zu. Dies gilt ganz besonders für Situationen, in welchen die Distanzregelungen
    nicht oder nicht immer bzw. vollumfänglich eingehalten werden können. Das Führen einer
    Präsenzliste ist deshalb bei allen Aktivitäten eine zentrale Schutzmassnahme (→ Information
    der Teilnehmer*innen über den Zweck und Umgang der Datenerhebung).
   Gruppengrösse: Die Gruppengrösse ist weiterhin abhängig von den Raumgegebenheiten (z.B.
    Grösse, Belüftungsmöglichkeiten, Raumaufteilung: Innen- und Aussenraum), Infrastruktur,
    Ressourcen, Aktivität etc. sowie der Gewährleistung der erforderlichen Distanzregeln.
    Wichtig: Aufgrund der Raumgegebenheiten, Infrastruktur und Ressourcen ist eine sinn- und
    verantwortungsvolle Gruppengrösse festzulegen. Bei grösseren Gruppen sind gleichbleibende
    Untergruppen sehr empfehlenswert (→ Verringerung des Risikos, dass bei einem Covid-Fall
    eine grosse Anzahl der Besucher*innen ggf. in die verordnete Quarantäne gehen muss).

                                                                                              4
Hinweis: Die Farbgebung der Tabelle bezieht sich auf die oben erläuterten Phasen.

 Angebote                                 Zeitlicher Rahmen             Max. Anzahl Kinder /
                                                                        Jugendliche (inkl.
                                                                        Fachpersonen)

 Digitale Angebote                        am Laufen

 Aufsuchende Jugendarbeit                 am Laufen /
                                          Wiederaufnahme

 Jobbörse / Sackgeldjobs                  ab 11. Mai

 Beratung (z.B. berufliche Integration,   ab 11. Mai vermehrt in
 Früherkennung etc.) auf der              physischer Form / mit
 Fachstelle im Einzel- oder               Präsenz vor Ort
 Kleingruppensetting
                                          ab 6. Juni

 Angebote oder Projekte in Gruppen        ab 11. Mai                    Start: 5 Personen
                                                                        Kontinuierlicher
 innerhalb der OKJA-Räumlichkeiten                                      Ausbau bis max. 20
 (Innen- und Aussenräume)                                               Personen in
                                                                        konstanten Gruppen
 Hinweis: Bei Bewegungsangeboten
                                                                        während dem
 (z.B. Tanz) analog Auflagen der
                                                                        jeweiligen Angebot
 Sportvereine: 10 m² pro Person
                                                                        (z.B. 4 x 5 er Gruppe
                                                                        oder 2 x 10 er Gruppe),
                                                                        sofern Raum- und
                                                                        Personalgegebenheiten
                                                                        es erlauben.

                                                                        Grösse / Anzahl
                                          ab 6. Juni                    Personen -
                                                                        Orientierungsrahmen:
                                                                        Können
                                                                        Schutzmassnahmen
                                                                        gewährleistet werden?

 Jugendtreff (mit Auflagen)               ab 6. Juni                    Grösse / Anzahl
                                                                        Personen -
                                                                        Orientierungsrahmen:
                                                                        Können
                                                                        Schutzmassnahmen
                                                                        gewährleistet werden?

                                                                                                  5
Mobile Angebote (mit Auflagen)          ab 6. Juni    Im öffentlichen Raum
                                                      (bis 30 Personen)

(Robinson-)Spielplätze (mit Auflagen)   ab 6. Juni    Grösse / Anzahl
                                                      Personen -
Freies Spiel im Aussenbereich                         Orientierungsrahmen:
unbeschränkt möglich, sofern                          Können
Schutzmassnahmen gewährleistet                        Schutzmassnahmen
werden können (z.B.                                   gewährleistet werden?
Handwaschmöglichkeiten, Einhaltung
Abstandsregeln unter Erwachsenen
und zwischen Fachpersonen und
Kindern).

Empfehlung: Kontinuierlicher Ausbau

Übernachtungen / Lager / Ferienpass     ab 6. Juni    Rahmenbedingungen
(wenn möglich ohne ÖV) und unter                      für «Kultur-, Freizeit
Einhaltung der Hygieneregeln                          und Sportlager»

Offene Turnhalle (mit Auflagen)         ab 6. Juni    Grösse / Anzahl
                                                      Personen -
                                                      Orientierungsrahmen:
                                                      Können
                                                      Schutzmassnahmen
                                                      gewährleistet werden?

Partys / Feste / Festivals im           Ab 22. Juni   s. oben
öffentlichen Raum
                                                      bis Ende September
                                                      max. 1‘000 Personen
                                                      (Unterteilung in
                                                      Untergruppen)

Generationenübergreifende Projekte      Ab 22. Juni

Wichtig: Hygiene- und
Schutzmassnahmen,
Nachverfolgbarkeit

Besonderer Schutz (z.B. Masken) im
Kontakt mit älteren Personen

                                                                               6
Allgemeine Empfehlungen

      (Kreatives) Herantasten – unter Einhaltung der Schutzmassnahmen – an das, was möglich
       und sinnvoll ist.
      Anbietende / Organisator*innen wägen Schutzmassnahmen kontextbezogen ab und
       entscheiden im Rahmen der grundlegenden Regeln eigenverantwortlich.
      Enger Austausch / abgestimmte Zusammenarbeit mit Gemeinde, Schule und weiteren
       Akteur*innen der Bildungslandschaft bzw. des Sozial- und Gemeinwesens (z.B. auch mit
       der Schule «mit-lernen»: Die Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen aktiv nach
       Erfahrungen fragen, was funktioniert und wo die Herausforderungen liegen).
       Ein Austausch innerhalb der OKJA Kanton Bern wird bei Bedarf von der Fach- und
       Geschäftsstelle ermöglicht.
      Verpflegung / Gastronomieangebote: Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen / -
       auflagen (z.B. Händewaschen) möglich. Wichtig: Branchenschutzkonzept von Gastrosuisse
       beiziehen und beachten.
      Besonderes Augenmerk auf gesundheitlich vulnerable Kinder und Jugendliche richten. Bei
       Hinweisen auf ausserordentliche Belastungen aktiv triagieren.
      Kinder, Jugendliche und Fachpersonen mit Krankheitssymptomen werden unmittelbar
       nach Hause geschickt. Weiteres Vorgehen wird ggf. abgesprochen und aufgegleist.

Auflagen

      Wenn möglich, Aussenräume nutzen.
      Räumlichkeiten regelmässig lüften und gemäss Hygieneauflagen im Schutzkonzept
       pflegen. Auf Räume, welche nur bedingt oder nicht gelüftet werden können, soll
       verzichtet werden (Vorschlag: auf alternative Räumlichkeiten ausweichen, welche die
       entsprechenden Anforderungen erfüllen).
      Für ein allfälliges Contact-Tracing: Liste mit Teilnehmer*innen führen (Name, Adresse,
       Telefon, Klasse). Wichtig: Vertraulicher Umgang mit der Listenführung! Alle Daten müssen
       4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden.
      Möglichst ohne Drittpersonen (z.B. Eltern).
      Distanzregeln (s. unten) einhalten.

Hinweis: Weitere Schutzauflagen (Hygienemassnahmen, z.B. Desinfektion von Gegenständen,
Spiele etc.) werden im separaten Schutzkonzept erläutert.

Distanzregeln

Kinder / Jugendliche bis 15 Jahren oder bis Abschluss der obligatorischen Schule

Aufgrund der Annahme, dass Kinder bis 10 Jahre weniger häufig und schwer erkranken, resp. bis
15 Jahre oder bis Abschluss der obligatorischen Schule die Erkrankungswahrscheinlichkeit
kontinuierlich, jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau, zunimmt, sollen sie sich normal im
Rahmen der Aktivitäten der OKJA bewegen können.

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   Keine Einhaltung von Distanzregeln untereinander und Körperkontakt erlaubt.
   Distanzregel von 1.5 Metern zwischen Kindern und Erwachsenen (Fachpersonen).

Jugendliche ab 16 Jahre / (junge) Erwachsene

Erwachsene sollten die Einrichtungen und Angebote meiden, es sei denn, sie sind in die
Aktivitäten und Erbringung von Dienstleistungen involviert. Für OKJA-Fachpersonen, Jugendliche
ab 16 Jahren / junge Erwachsene und alle beteiligten Erwachsenen wie Freiwillige, Eltern und
weitere Begleitpersonen gelten die Distanzregeln gemäss Verordnung 2:

   4 Quadratmeter pro Person und / oder Mindestabstand von 1.5 Meter (andernfalls Masken
    tragen)
   Kein Körperkontakt

Quelle: vgl. dazu auch Distanzregeln DOJ
COVID-19: Rahmenschutzkonzept zur schrittweisen Öffnung der Angebote der Kinder- und
Jugendförderung und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Dachverband offene Kinder- und
Jugendarbeit Schweiz DOJ, S. 5
https://ideenpool.doj.ch/wp-
content/uploads/2020/06/Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ_23062020.pdf

Hilfreiche weiterführende Informationen (z.B. Plakate, Videos, FAQs, Corona-Helplines in
verschiedenen Sprachen):

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in-verschiedenen-
sprachen.html#-665890621

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