Lockerungen der Corona-Massnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Kanton Bern, Verband voja, Stand: 24.8.2020 - und ...
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Lockerungen der Corona-Massnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Kanton Bern, Verband voja, Stand: 24.8.2020 1. Einleitung Für Kinder und Jugendliche stellt die Corona-Krise eine besondere Herausforderung dar. Während einigen Wochen waren ihre sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen und ihre Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Seit Mitte Mai (insbesondere mit der Schulöffnung) sind Lockerungen in Gang. Die UN bezeichnet die Pandemie als «Krise der Kinderrechte» (UN News 16. 4. 2020) – alle Kinder und Jugendlichen, in allen Altersgruppen und allen Ländern sind betroffen, manche aber stärker als andere. Gerade für Kinder und Jugendliche, welche z.B. in ihrer Familie wenig Rückhalt erfahren, spielt die OKJA, die den wichtigen Sozialisationsort «Freizeit» fokussiert eine bedeutende Rolle. Die OKJA setzt sich für gute Aufwachsbedingungen insbesondere auch in Bezug auf das gesellschaftliche und gesundheitliche Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ein. Es besteht ein grosser Bedarf an sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen sowie an der Auseinandersetzung und Einordnung der aktuellen Corona-Krise ausserhalb der Familie. Der schrittweise Ausbau der physischen OKJA-Angebote bietet die Möglichkeit, dass sich Kinder und Jugendliche in einem begleiteten und geschützten Rahmen (unter Einhaltung der Schutzmassnahmen) treffen können und einen Ort für Rückhalt, Erholung und (Frei-)Räume ausserhalb von Familie und Schule haben. Der Verband für offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern (voja) setzt sich deshalb - unter Einhaltung der Schutzmassnahmen - weiterhin für eine strukturierte Normalisierung (vgl. Phasen- Konzept, s. Punkt 3) der OKJA-Angebote im Kanton Bern gemäss den Auflagen des Bundes ein. Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wurde am 22. Juni 2020 aufgehoben. Anlässe mit bis zu 1‘000 Personen sind wieder erlaubt (bei mehr als 300 Personen: Unterteilung in Sektoren zu je 300 Personen). Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen bleiben bis Ende September verboten und sind ggf. ab Oktober 2020 wieder möglich. Seit dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht. Einreisende aus gewissen Gebieten müssen sich in Quarantäne begeben. Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen. Hierzu zählt auch die OKJA. Eine hilfreiche Übersicht der aktuellen und bisherigen Lockerungen und Beschränkungen findet sich in der Tabelle «Lockerungen und Verstärkungen der Massnahmen», Stand 1. Juli 2020 (PDF, 204 kB, 20.08.2020) unter: 1
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html 2. Schutzkonzept der OKJA im Kanton Bern: Verantwortung und Kontrolle Der Verband voja stellt, nebst einem Orientierungsrahmen in Form eines Phasen-Konzepts (s. Punkt 3) auch ein Schutzkonzept (s. separates Dokument) zur Verfügung. Dieses dient insbesondere dem Schutz der Kinder und Jugendlichen bei der Teilnahme an OKJA-Angeboten sowie dem Schutz der OKJA-Fachpersonen (Hygienemassnahmen). Es basiert auf den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und kann von den einzelnen Fachstellen ausdifferenziert und auf ihre Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Verantwortung: Verantwortlich für die Erfüllung aller Vorgaben sind die Betreiber*innen von Einrichtungen und die Organisator*innen von Veranstaltungen, Angeboten und Aktivitäten. Kontrolle: Die Einhaltung der Schutzkonzepte in der OKJA im Kanton Bern wird von den kommunalen Behörden (Behörde, die gem. Art. 5 ASIV für die Aufsicht der OKJA zuständig ist) überwacht. 3. Phasen-Konzept, Empfehlungen und Auflagen der Corona-Lockerungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern, Verband voja Allgemein Der Verband voja empfiehlt, dass eine Normalisierung der (physischen) OKJA-Angebote mit Einschränkungen und unter Einhaltung eines Schutzkonzepts weiter vorangetrieben werden kann. Das Phasenkonzept und die anschliessenden Empfehlungen / Auflagen sollen den Trägerschaften / Behörden und den Stellenleitenden im Kanton Bern Anhaltspunkte geben, wann welche OKJA- Angebote, sofern die aktuelle Lage stabil bleibt, voraussichtlich möglich sind. Es wird dabei bewusst ein gewisser Spielraum für die Anpassung auf die kommunalen Gegebenheiten vor Ort gegeben. Monitoring: Der Verband voja beobachtet die laufenden Entwicklungen, steht weiterhin in engem Austausch mit der GSI und informiert die Fachstellen, wenn sich Veränderungen abzeichnen. Die Fach- und Geschäftsstelle steht für Fragen zur Verfügung und nimmt bei Bedarf Rücksprache mit der GSI. Phasen-Konzept Verband voja Die OKJA im Kanton Bern kann ihre Angebote in folgenden Phasen – stets unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen und unter den aktuell geltenden Weisungen des Bundes – schrittweise weiter (physisch) aufnehmen: 2
Phase 1 (OKJA), ab 11. Mai 2020 Öffnung der Fachstellen unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen mittels Schutzkonzept. Die Fachstellen sind wieder (teil-)geöffnet (physische Präsenz). Die neuen Schutzmassnahmen werden im Team besprochen und entsprechende Vorkehrungen werden vorgenommen. Die Schutzmassnahmen werden mit den Kindern und Jugendlichen diskutiert und eingeübt. Gruppengrösse öffentlicher Raum: 5 Personen (inkl. Fachperson). Individual- und (Klein)Gruppen-Angebote, innerhalb der OKJA-Räumlichkeiten (Innen- und Aussenraum) können stattfinden bis max. 20 Personen (inkl. Fachperson und in konstanten Gruppen / pro Angebot), sofern die Schutzmassnahmen gewährleistet werden können und es die räumlichen- und personellen Gegebenheiten zulassen. Wichtig: Start mit 5 Personen. Sofern Schutzmassnahmen gut umgesetzt und eingehalten werden können und sofern Personal- und Raumgegebenheiten es zulassen: Kontinuierliche Steigerung bis max. 20 Personen. Ein Gruppen-Splitting (z.B. 4 x 5 er Gruppe oder 2 x 10 er Gruppe – je nach Raumgrösse) ist sehr empfehlenswert. Die Gruppengrösse ist immer auch abhängig von den Raumgegebenheiten (z.B. Grösse, Lüftungsmöglichkeiten, Raumaufteilung: Innen- und Aussenraum), Infrastruktur, Ressourcen, Aktivität etc. sowie den erforderlichen Distanzregeln. Die Sportverbände empfehlen 10 m² pro Kind / Jugendliche (Bewegungsangebote). Phase 2 (OKJA), ab 6. Juni 2020 Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020 (vgl. dazu https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id- 79268.html) werden ab dem 6. Juni 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Versammlung im öffentlichen Raum: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen (inkl. Fachperson) erhöht. Veranstaltungen: Ab dem 6. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Darunter fallen u.a. Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit und Vereinsaktivitäten im Sport. Ferienaktivitäten / Lager: Für die Sommermonate sind zahlreiche Ferienaktivitäten und Lager mit Kindern und Jugendlichen geplant. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni 2020 mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen bei Lagern mit vielen Teilnehmenden möglichst in gleichbleibenden Gruppen bleiben. Für Lager gilt eine Obergrenze von insgesamt 300 Personen. Wichtig: Präsenzlisten führen. In Zusammenarbeit zwischen BASPO, BAG, BAK und BSV wurden Rahmenbedingungen für «Kultur-, Freizeit und Sportlager» definiert. Auf dieser Basis sind die notwendigen Schutzkonzepte durch die Lagerorganisator*innen zu erstellen. 3
Phase 3 (OKJA), ab 22. Juni 2020 Versammlung im öffentlichen Raum: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wurde aufgehoben: Die Obergrenze wurde per 22. Juni 2020 auf max. 1’000 Personen erhöht. Veranstaltungen: Ab dem 22. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 1’000 Personen erlaubt (bei mehr als 300 Personen: Unterteilung in Sektoren zu je 300 Personen). Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen bleiben bis Ende September verboten (Lockerung: Voraussichtlich per Oktober 2020). Bemerkungen: Seit dem 22. Juni 2020 sind die Homeoffice-Empfehlung sowie die spezifischen Vorgaben zum Schutz von besonders gefährdeten Personen aufgehoben. Die Arbeitgeber*innen entscheiden selber darüber, wie die Arbeitnehmenden geschützt werden und ob sie von zu Hause oder im Büro arbeiten sollen. Dabei gilt das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Viele Einschränkungen wurden gelockert, einige bleiben noch bestehen und prägen den Alltag weiterhin. Weiterhin wichtig: Schutzkonzept Hygiene- und Abstandsregeln Contact-Tracing/ Rückverfolgbarkeit: Der Rückverfolgbarkeit kommt weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Dies gilt ganz besonders für Situationen, in welchen die Distanzregelungen nicht oder nicht immer bzw. vollumfänglich eingehalten werden können. Das Führen einer Präsenzliste ist deshalb bei allen Aktivitäten eine zentrale Schutzmassnahme (→ Information der Teilnehmer*innen über den Zweck und Umgang der Datenerhebung). Gruppengrösse: Die Gruppengrösse ist weiterhin abhängig von den Raumgegebenheiten (z.B. Grösse, Belüftungsmöglichkeiten, Raumaufteilung: Innen- und Aussenraum), Infrastruktur, Ressourcen, Aktivität etc. sowie der Gewährleistung der erforderlichen Distanzregeln. Wichtig: Aufgrund der Raumgegebenheiten, Infrastruktur und Ressourcen ist eine sinn- und verantwortungsvolle Gruppengrösse festzulegen. Bei grösseren Gruppen sind gleichbleibende Untergruppen sehr empfehlenswert (→ Verringerung des Risikos, dass bei einem Covid-Fall eine grosse Anzahl der Besucher*innen ggf. in die verordnete Quarantäne gehen muss). 4
Hinweis: Die Farbgebung der Tabelle bezieht sich auf die oben erläuterten Phasen. Angebote Zeitlicher Rahmen Max. Anzahl Kinder / Jugendliche (inkl. Fachpersonen) Digitale Angebote am Laufen Aufsuchende Jugendarbeit am Laufen / Wiederaufnahme Jobbörse / Sackgeldjobs ab 11. Mai Beratung (z.B. berufliche Integration, ab 11. Mai vermehrt in Früherkennung etc.) auf der physischer Form / mit Fachstelle im Einzel- oder Präsenz vor Ort Kleingruppensetting ab 6. Juni Angebote oder Projekte in Gruppen ab 11. Mai Start: 5 Personen Kontinuierlicher innerhalb der OKJA-Räumlichkeiten Ausbau bis max. 20 (Innen- und Aussenräume) Personen in konstanten Gruppen Hinweis: Bei Bewegungsangeboten während dem (z.B. Tanz) analog Auflagen der jeweiligen Angebot Sportvereine: 10 m² pro Person (z.B. 4 x 5 er Gruppe oder 2 x 10 er Gruppe), sofern Raum- und Personalgegebenheiten es erlauben. Grösse / Anzahl ab 6. Juni Personen - Orientierungsrahmen: Können Schutzmassnahmen gewährleistet werden? Jugendtreff (mit Auflagen) ab 6. Juni Grösse / Anzahl Personen - Orientierungsrahmen: Können Schutzmassnahmen gewährleistet werden? 5
Mobile Angebote (mit Auflagen) ab 6. Juni Im öffentlichen Raum (bis 30 Personen) (Robinson-)Spielplätze (mit Auflagen) ab 6. Juni Grösse / Anzahl Personen - Freies Spiel im Aussenbereich Orientierungsrahmen: unbeschränkt möglich, sofern Können Schutzmassnahmen gewährleistet Schutzmassnahmen werden können (z.B. gewährleistet werden? Handwaschmöglichkeiten, Einhaltung Abstandsregeln unter Erwachsenen und zwischen Fachpersonen und Kindern). Empfehlung: Kontinuierlicher Ausbau Übernachtungen / Lager / Ferienpass ab 6. Juni Rahmenbedingungen (wenn möglich ohne ÖV) und unter für «Kultur-, Freizeit Einhaltung der Hygieneregeln und Sportlager» Offene Turnhalle (mit Auflagen) ab 6. Juni Grösse / Anzahl Personen - Orientierungsrahmen: Können Schutzmassnahmen gewährleistet werden? Partys / Feste / Festivals im Ab 22. Juni s. oben öffentlichen Raum bis Ende September max. 1‘000 Personen (Unterteilung in Untergruppen) Generationenübergreifende Projekte Ab 22. Juni Wichtig: Hygiene- und Schutzmassnahmen, Nachverfolgbarkeit Besonderer Schutz (z.B. Masken) im Kontakt mit älteren Personen 6
Allgemeine Empfehlungen (Kreatives) Herantasten – unter Einhaltung der Schutzmassnahmen – an das, was möglich und sinnvoll ist. Anbietende / Organisator*innen wägen Schutzmassnahmen kontextbezogen ab und entscheiden im Rahmen der grundlegenden Regeln eigenverantwortlich. Enger Austausch / abgestimmte Zusammenarbeit mit Gemeinde, Schule und weiteren Akteur*innen der Bildungslandschaft bzw. des Sozial- und Gemeinwesens (z.B. auch mit der Schule «mit-lernen»: Die Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen aktiv nach Erfahrungen fragen, was funktioniert und wo die Herausforderungen liegen). Ein Austausch innerhalb der OKJA Kanton Bern wird bei Bedarf von der Fach- und Geschäftsstelle ermöglicht. Verpflegung / Gastronomieangebote: Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen / - auflagen (z.B. Händewaschen) möglich. Wichtig: Branchenschutzkonzept von Gastrosuisse beiziehen und beachten. Besonderes Augenmerk auf gesundheitlich vulnerable Kinder und Jugendliche richten. Bei Hinweisen auf ausserordentliche Belastungen aktiv triagieren. Kinder, Jugendliche und Fachpersonen mit Krankheitssymptomen werden unmittelbar nach Hause geschickt. Weiteres Vorgehen wird ggf. abgesprochen und aufgegleist. Auflagen Wenn möglich, Aussenräume nutzen. Räumlichkeiten regelmässig lüften und gemäss Hygieneauflagen im Schutzkonzept pflegen. Auf Räume, welche nur bedingt oder nicht gelüftet werden können, soll verzichtet werden (Vorschlag: auf alternative Räumlichkeiten ausweichen, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen). Für ein allfälliges Contact-Tracing: Liste mit Teilnehmer*innen führen (Name, Adresse, Telefon, Klasse). Wichtig: Vertraulicher Umgang mit der Listenführung! Alle Daten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden. Möglichst ohne Drittpersonen (z.B. Eltern). Distanzregeln (s. unten) einhalten. Hinweis: Weitere Schutzauflagen (Hygienemassnahmen, z.B. Desinfektion von Gegenständen, Spiele etc.) werden im separaten Schutzkonzept erläutert. Distanzregeln Kinder / Jugendliche bis 15 Jahren oder bis Abschluss der obligatorischen Schule Aufgrund der Annahme, dass Kinder bis 10 Jahre weniger häufig und schwer erkranken, resp. bis 15 Jahre oder bis Abschluss der obligatorischen Schule die Erkrankungswahrscheinlichkeit kontinuierlich, jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau, zunimmt, sollen sie sich normal im Rahmen der Aktivitäten der OKJA bewegen können. 7
Keine Einhaltung von Distanzregeln untereinander und Körperkontakt erlaubt. Distanzregel von 1.5 Metern zwischen Kindern und Erwachsenen (Fachpersonen). Jugendliche ab 16 Jahre / (junge) Erwachsene Erwachsene sollten die Einrichtungen und Angebote meiden, es sei denn, sie sind in die Aktivitäten und Erbringung von Dienstleistungen involviert. Für OKJA-Fachpersonen, Jugendliche ab 16 Jahren / junge Erwachsene und alle beteiligten Erwachsenen wie Freiwillige, Eltern und weitere Begleitpersonen gelten die Distanzregeln gemäss Verordnung 2: 4 Quadratmeter pro Person und / oder Mindestabstand von 1.5 Meter (andernfalls Masken tragen) Kein Körperkontakt Quelle: vgl. dazu auch Distanzregeln DOJ COVID-19: Rahmenschutzkonzept zur schrittweisen Öffnung der Angebote der Kinder- und Jugendförderung und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ, S. 5 https://ideenpool.doj.ch/wp- content/uploads/2020/06/Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ_23062020.pdf Hilfreiche weiterführende Informationen (z.B. Plakate, Videos, FAQs, Corona-Helplines in verschiedenen Sprachen): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in-verschiedenen- sprachen.html#-665890621 8
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