Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
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Seite 1 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 Cityruf (24 h): Ordnungsamt (0 36 31) 696 115 Ausgabe Nr. 08/2019 Amtsblatt der Stadt Nordhausen 27. November 2019 NICHTAMTLICHER TEIL Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen, auch in diesem Jahr darf ich Sie wie- die zahlreichen und liebevoll deko- tutionen abwechselnd kulinarische Ge- kermarkt auf dem Blasiikirchplatz an nung unseres Weihnachtsmarktes am der recht herzlich zum Besuch des rierten Stände und Buden in vorweih- nüsse und Geschenkideen. Feste Be- den Adventswochenenden. Freitag, dem 29. November, um 16 Uhr Nordhäuser Weihnachtsmarktes einla- nachtliche Stimmung versetzen. Auch standteile des Weihnachtsmarktes in Ich wünsche Ihnen - sei es mit Familie am Rathaus zum Stollenanschnitt be- den. Bummeln Sie gemütlich über den auf dem Nikolaiplatz, vor der angren- Nordhausen sind auch in diesem Jahr oder Freunden - schöne Stunden auf grüßen zu dürfen. Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus un- zenden Stadtbibliothek, bieten Ihnen das Türchenöffnen des Adventskalen- unserem Weihnachtsmarkt. Ich würde Ihr Kai Buchmann, serer Stadt und lassen Sie sich durch rund 20 Nordhäuser Vereine und Insti- ders am Theater sowie der Handwer- mich freuen, Sie im Rahmen der Eröff- Oberbürgermeister Weihnachtsmarkt und Adventszeit in Nordhausen Der diesjährige Nordhäuser Weih- markt vertreten sein. Außerdem markt auf dem Blasiikirchplatz findet der Jugendkunstschule Nordhausen Das Programm sowie weitere Infor- nachtsmarkt findet vom 29. Novem- werden täglich wechselnd weitere jeden Samstag und Sonntag von 15 e.V. für die weitere Dekoration des mationen und aktuelle Änderungen ber bis 22. Dezember 2019 rund um Vereine, Initiativen und Institutionen bis 18 Uhr statt. Hier lädt das KILA-Ca- Marktes und des Pagodenzeltes auf erhalten Sie unter www.nordhausen. das historische Nordhäuser Rathaus vom Kleingärtnerverein über Kreis- fé Familien und Kinder zu Advent und dem Nikolaiplatz. de. auf dem Markt statt. In stimmungs- musikschule bis zum Jugendclub- Weihnacht ein. vollem Ambiente von mehr als 1000 haus in einer weiteren Hütte und ei- Lichtern, Holzhütten, Leuchtsternen nem Pagodenzelt vertreten sein und Dank den Sponsoren und Tannengrün sorgen Gastrono- verschiedenste Mitmachangebote, Ganz besonderer Dank gilt den Un- men und Schausteller mit deftigem Minidisco, Tanzzauberwelt u.v.a. an- terstützern und Sponsoren des dies- Imbiss, Gebäck-, Süßwaren-und Ge- bieten. Das Programm des Vereins- jährigen Nordhäuser Weihnachts- schenkeangebot für eine stimmungs- weihnachtsmarktes ist mit dem Ad- marktes, darunter der Freistaat volle Vorweihnachtszeit. ventskalender der Stadtbibliothek Thüringen, die Stiftung der Kreisspar- verknüpft. kasse Nordhausen, allen Beschäf- Ein erweitertes Programm unter an- tigten, Meistern, Auszubildenden, derem mit sonntäglichem Turmbla- Hexenhaus im Märchenwald Bundesfreiwilligen des VHS-Bil- sen, dem Mitteldeutschen Drehorgel- Eine besondere Attraktion des dies- dungswerks, den Firmen Poco Do- showorchester, Wunschbriefkasten jährigen Weihnachtsmarktes ist ein mäne Nordhausen, Holz-Heinemann für die Kleinsten, Kinderkarussell begehbares, in Handarbeit herge- Nordhausen, PASEBA Bad Lauter- oder die Modelleisenbahnen im Foy- stelltes Hexenhäuschen aus Holz mit berg und Knauf Rottleberode für die er des Rathauses laden ein. zusätzlichen weihnachtlich-fröhlichen Bereitstellung von zu verarbeitendem Kinderprogrammen. Das Hexenhaus Palettenholz für das Hexenhäuschen. Vereinsweihnachtsmarkt wird den Märchenwald auf dem Lu- Die zwei großen Weihnachtsbäume Der Vereinsweihnachtsmarkt auf dem therplatz bereichern. auf dem Rathausplatz und dem The- anliegenden Nikolaiplatz bietet weite- aterplatz wurden von zwei Nordhäu- re Überraschungen. An den Wochen- Theater-Adventskalender ser Privatpersonen gesponsert. enden verkauft der Lionsclub Glüh- und Handwerkermarkt Die kleineren Tannenbäume für die wein, in der Woche wird die Hütte Auch in diesem Jahr öffnet der Thea- Dekoration des Marktes und des durch andere Vereine, beispielsweise terengel gemeinsam mit den großen Märchenwaldes werden ebenfalls durch den Förderverein Park Hohen- und kleinen Besuchern eines der vie- von der Firma Mösges, Göttingen ge- rode, belegt. Auch der FSV Wacker len Fenster des Theater-Adventska- sponsert. Unser Dank gilt auch den 90 wird mit Fanshop und Glühwein- lenders täglich um 17 Uhr. Der schon Leihgebern der Modelleisenbahnen verkauf auf dem Vereinsweihnachts- traditionell gewordene Handwerker- den Schulen und Kindergärten sowie
Seite 2 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 NICHTAMTLICHER TEIL Rückblick zum Bombenfund am 6. November 2019 Nordhausen (psv) Mitten im Her- ierungszentren, bei Freunden und Ver- Welche Gefahr geht von sofortige Räumung des unmittel- ladungen eingesetzt, umfasst der zen der Stadt musste am 6. Novem- wandten, etc. ausgeharrt haben. Bombenblindgängern aus? baren Bereichs und dann weiterfol- Sprengbereich in der Regel einen Um- ber ein Blindgänger mit Langzeitzün- Blindgänger aus dem Zweiten Welt- gend bis 300 m Umkreis notwendig. kreis mit einem Radius von 1 000 m der entschärft werden. Die dadurch Nachbetrachtung der Entschär- krieg stellen auch sieben Jahrzehnte Diese Blindgänger dürfen auf keinen von der Sprengstelle…“. Der Spreng- ausgelöste Evakuierung betraf eine fung vom 6. November 2019 nach Kriegsende noch eine erhebli- Fall in ihrer Lage verändert werden berechtigte darf im Einvernehmen mit größere Anzahl an Bürgerinnen und Die Stadt Nordhausen wurde bei alli- che Gefahr dar. Sie liegen noch unent- und selbst Temperaturschwankun- dem Erlaubnisinhaber den Spreng- Bürgern als bei den letzten Entschär- ierten Bombardierungen am 3. und 4. deckt im Boden und werden z.B. im gen oder andere Wetterbedingun- bereich verkleinern, wenn sicherge- fungen und - es hat wieder erwarten - April 1945 nahezu komplett zerstört. Rahmen von Sondierungen für Bau- gen können den Langzeitzünder ak- stellt ist, dass Personen und Sachgü- länger gedauert. Die Stadt Nordhau- Seither wurden hunderte Bomben- stellen oder bei Bauarbeiten gefun- tivieren. Der Kampfmittelräumdienst ter nicht gefährdet werden. Dies muss sen dankt zuallererst und besonders blindgänger entschärft. Es ist aber an- den. Die Sprengkörper von Bomben- entscheidet, ob die Bombe entweder im Rahmen der Ermittlung und Beur- den Mitarbeitern der Entschärfungs- zunehmen, dass weiterhin Blindgän- blindgängern sind immer noch intakt entschärft oder kontrolliert zur Explo- teilung der Gefährdungen dargelegt firma Tauber sowie bei den mehreren ger im Boden Nordhausens liegen. und daher genauso gefährlich wie zu sion gebracht werden muss. Bei der werden. hundert Polizei-, Feuerwehr-, THW- Bei Eingriffen in den Boden durch Zeiten des Krieges. Bauarbeiter eben- Gefährdungslage „Bombe mit Lang- und Rettungskräften von DRK, Jo- Baumaßnahmen kann jederzeit ein so wie die Bevölkerung und alle Ret- zeitzünder“ ist es daher im unmit- Die erforderliche Vergrößerung oder hannitern, den Sanitätsdiensten, den Bombenblindgänger zur akuten Ge- tungs- und Schutzkräfte in Nordhau- telbaren Gefährdungsbereich keine eine zulässige Verkleinerung des Fahrdiensten, dem Südharz Klinikum fahr werden. Aus diesem Grund ist sen sind besonders sensibilisiert und Evakuierung mehr, sondern eine Ret- Sprengbereichs kann unter Berück- Nordhausen, dem Landratsamt, Ju- gemäß der Ordnungsbehördlichen nehmen ihre jeweilige Aufgabe an, tung von Personen unter Zeitdruck, sichtigung der jeweiligen örtlichen gendsozialarbeitern von Schranken- Verordnung zur Abwehr von Gefahren was ein großes Plus darstellt. Nie- notfalls auch zwangsweise, weil Ge- Gegebenheiten in unterschiedlichen los e.V., dem Jugendsozialwerk sowie durch Kampfmittel in der Stadt Nord- mand in Deutschland ist besser auf- fahr für Leib und Leben aller Beteilig- Richtungen und Abmessungen vor- den Beschäftigten der Stadtverwal- hausen (NdhGefAVOKM) die Einbe- gestellt. ten besteht. genommen werden. Dies erfolgt im- tung und der kommunalen Unterneh- ziehung eines Entschärfungsunter- mer in Abstimmung zwischen dem men. Der Dank und Respekt gilt auch nehmens notwendig. Was ist das Besondere an Wer legt den Evakuierungsbereich Sprengmeister und der Einsatzleitung. den Einsatzkräften aus den umliegen- einem Langzeitzünder bei einer Entschärfung fest? Zu beachten ist auch, dass die Aus- den Landkreisen und Gemeinden. Zu- Sollten also Fahrzeuge der Firma Tau- Langzeitzünder können jederzeit re- Der Evakuierungsbereich wird von wirkungen der Druckwelle genauso gleich gilt den Bürgerinnen und Bür- ber in unmittelbarer Nähe zu einer agieren und die Bombe auslösen im dem zuständigen Sprengmeister ge- in Betracht genommen werden, wie gern der Stadt Nordhausen großer Baumaßnahme angetroffen werden, Gegensatz zu konventionellen Zün- mäß Sprengstoffgesetz (SprengG) der theoretisch und praktische Nie- Dank, die die Evakuierung nicht verzö- so bedeutet dies nicht zwangsläufig dern. Bei einem Blindgängerfund festgelegt: […] werden bei Eisen- und dergang von Explosionsresten in der gerten und stundenlag in den Evaku- auch einen Bombenfund. mit Langzeitzünder ist deshalb die Stahlsprengungen keine Schneid- Umgebung. Stadtverwaltung, Stadtbibliothek und die drei städtischen Museen erhielten Qualitätssiegel Deutschland Nordhausen (psv) Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Touris- musverbandes Südharz Kyffhäuser erhielten jetzt auch die Stadtverwal- tung Nordhausen und Stadtinformati- on, die drei städtischen Museen und die Stadtbibliothek „Rudolf Hagelstan- ge“ das Siegel der ServiceQualität Deutschland. „Die Arbeit dafür ist in den letzten Mo- naten in allen Einrichtungen geleistet worden“, sagte jetzt Stephanie Aurin, verantwortlich für Stadtmarketing. Ziel- stellung ist die kontinuierliche weitere Verbesserung der Services sowie die Kontrolle der eigenen Angebote nach Gästewirksamkeit, Inhalt und Aktua- lität. „Es wurden Umfragen bei den die Umsetzung des Siegels durch den Mehr Informationen zum Schulungs- Gästen erhoben, Einrichtungsprofile Branchenverband des Gastgewer- und Zertifizierungsprogramm von Ser- erstellt, vielfältig Maßnahmen abgelei- bes „DEHOGA“, welcher auch die Be- viceQualität Deutschland sind auf der tet, die in den kommenden Jahren um- richte zu allen geleisteten Überprüfun- Homepage www.q-deutschland.de er- gesetzt werden sollen. Begleitet wird gen erstellte,“ so Aurin abschließend. hältlich. Ausbildung bei der Stadt Nordhausen Bewerbung noch bis zum 31. Dezember möglich! „Zum Tag der Berufe hat die Stadt- verwaltung Nordhausen die Ausbil- dungsberufe für das kommende Aus- bildungsjahr in der Petersbergschule vorgestellt“, das sagte jetzt Ausbil- dungsleiterin Ines Bierwisch, die mit den Azubis Jolina Rommel, Maxi Oef- tiger, Luisa Buchs und Nick Kellner (im Bild von links nach rechts) vor Ort für die Ausbildung zum Verwaltungsfa- changestellten und Fachkraft für Ab- wassertechnik warb. Bis zum 31.12.2019 kann man sich noch bewerben.
Seite 3 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 AMTLICHER TEIL 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Ausschussvorlage Nr. AV/0102/2019 Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Fäkalschlammentsorgung aus der Stadt Nordhausen hauseigenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, Bereich 1: Stadt Nordhausen und Ortsteile, Bereich 2: Gemeinde Hohenstein im Rahmen der Unterhaltung Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin- als Zeitvertrag an die Firma Abwasser-Rohrreinigung Rohn GmbH, Nordhausen, mit einer ger Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501) in der Fassung der Bruttoauftragssumme in Höhe von 93.526,15 € zu vergeben und den bestehenden Vertrag Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 14, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz zur um ein Jahr zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden vom 10. April 2018 (GVBl. Nr. 3, S. 74) und des Thürin- ger Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 (ThürGNGG 2018) vom 28.06.2018 (GVBl. S. 273 ff) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in der Sitzung am 23. Ausschussvorlage Nr. AV/0103/2019 Oktober 2019 die folgende 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, inklusive 1., Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für das Herstellen und Erneuerung von 2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Änderung: Kanalhausanschlüssen und sonstige Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung als Zeitvertrag an die Firma Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von bis zu 150.000 €/pro Jahr, Im § 14 Abs. 6 wird folgender Satz ergänzt: bei einem Aufgebot von 3,0 v. H. zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5, Ablehnung: 0, Enthaltung: Gemäß § 45 Abs. 8 Satz 5 ThürKO wird für den Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Buchholz/Harz abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der BEKANNTMACHUNG ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die Aufwandsentschädigung für den Ortsteilbürgermeister für die Dauer seiner verbleibenden Amtszeit nach Satz 2 der monatliche Stadtentwässerungsbetrieb Höchstbetrag von 435,00 Euro festgesetzt. Hinweis auf eine amtliche Bekanntmachung Artikel 2 Inkrafttreten gemäß § 42 Abs. 3 ThürKGG Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Der Ausschluss der Stadt Nordhausen mit dem Ortsteil Buchholz aus dem Abwasserzweckverband „Südharz“ mit Wirkung zum 01.01.2020 (Beschluss der Verbandsversammlung vom 24.08.2018, Ausfertigungsvermerk Beschluss Nr.07-08/2018) wurde mit Bescheid des Landratsamtes Nordhausen vom 09.09.2019 Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nordhausen so- rechtsaufsichtlich nach §§ 42 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 39 Abs. 2 ThürKGG genehmigt. wie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz – Jahrgang 29, Nr. Nordhausen, den 19. November 2019 16/2019 – am 02.10.2019 amtlich bekannt gemacht. Stadt Nordhausen gez. Kai Buchmann Nordhausen, den 02.10.2019 Oberbürgermeister gez. Kai Buchmann Oberbürgermeister Bekanntmachungshinweis Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie BEKANNTMACHUNG sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht inner- halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Ver- Stadtentwässerungsbetrieb stöße unbeachtlich. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses Stadtentwässerungsbetriebes - Eigenbetrieb der vom 27.08.2019 Stadt Nordhausen - gemäß § 25 Abs. 4 Thüringer Öffentlicher Teil: Eigenbetriebsverordnung Ausschussvorlage Nr. AV/0053/2019 1. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. BV/0104/2019 am 23.10.2019 den Jahresabschluss 2018 Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter vom 26.07.2019 wie folgt festgestellt: der lfd. Nr. 231 sowie 243 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Sundhausen, Bilanzsumme 72.014.239,45 € Betonstraße (Süd) und Uthleber Straße“ im Investitionsprogramm 2019 von 0 € um 40 T€ auf Jahresergebnis 154.743,30 € insgesamt 40 T€ zu erhöhen. lt. Gewinn- und Verlustrechnung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. 2. Der Jahresüberschuss des Gesamtbetriebes beträgt 154.743,30 €. Ausschussvorlage Nr. AV/0054/2019 Die Eigenkapitalverzinsung ergibt einen Betrag in Höhe von € 24.750,00, der an die Stadt Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter Nordhausen ausgeschüttet werden soll. der lfd. Nr. 117 sowie 131 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Nordhausen, Am Der Jahresüberschuss wird wie folgt behandelt: Hagenberg, Zum Gumpetal (Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.)“ im Investitionsprogramm a) Einstellung in die Zweckgebundenen Rücklagen ./. 129.993,30 € 2019 von insgesamt 850 T€ um 200 T€ auf insgesamt 1.050 T€ zu erhöhen. b) Ausschüttung für 2018 an Stadt Nordhausen ./. 24.750,00 € Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. 154.743,30 € Ausschussvorlage Nr. AV/0055/2019 3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten PWC AG, Erfurt, lautet: Der Werkausschuss beschließt: Das Nordthüringer Ingenieurbüro (NIB GmbH) wird mit der „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Erbringung der Ingenieurleistungen zur Erarbeitung eines Ortsentwässerungskonzeptes für die Ortsentwässerung Nordhausen, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Am Prüfungsurteile Hagenberg (teilw.), Zum Gumpetal (Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.) mit einer Wir haben den Jahresabschluss des Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb, Nordhausen, Bruttoauftragssumme in Höhe von 77.803,55 € beauftragt. – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Ausschussvorlage Nr. AV/0056/2019 Lagebericht des Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr vom 1. Janu- Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Ortsentwässerung Nordhausen, ar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Am Hagenberg (teilw.), Zum Gumpetal (Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.) an die Firma Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG, Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse Harztor, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 855.903,88 € zu vergeben. • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den Ausschussvorlage Nr. AV/0057/2019 tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen- Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter betriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Ja- der lfd. Nr. 189 und 190 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Hochstedt, nuar bis zum 31. Dezember 2018 und Günzeröder Straße, Seelochweg, Am Steilen Berg, Am Hochstedter Bach“ im • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- Investitionsprogramm 2019 von 0 € um 60 T€ auf insgesamt 60 T€ zu erhöhen. betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri- siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ausschussvorlage Nr. AV/0058/2019 Der Werkausschuss beschließt: Die Ingenieurbüro Meinecke GmbH, Nordhausen, wird mit Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen der Erbringung der Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1 bis 9 nach HOAI sowie der die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. örtlichen Bauüberwachung) zur Erarbeitung des Ortsentwässerungskonzeptes für den OT Hochstedt der Stadt Nordhausen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 135.097,05 € Grundlage für die Prüfungsurteile beauftragt. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- vom 26.09.2019 schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- Öffentlicher Teil: delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
Seite 4 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 AMTLICHER TEIL pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von Erfurt, den 30. August 2019 uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- PricewaterhouseCoopers GmbH fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 4. Der Bericht zum Jahresabschluss 2018 vom 26.07.2019 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung, Anhang und Lagebericht liegt vom __.__.___ bis __.__.___ während der Dienststunden Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den in der Stadtverwaltung Nordhausen, 99734 Nordhausen, Markt 1, Zimmer 104 sowie im Stadt- deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in entwässerungsbetrieb, 99734 Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, öffentlich aus. allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- gez. chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die Kai Buchmann gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Oberbürgermeister deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Auf- stellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Beschlüsse der 2. Sitzung des Stadtrates Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die der Stadt Nordhausen am 03. Juli 2019 Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- Öffentlicher Teil: menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- Beschluss: BV/0029/2019 zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der ins- Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen die als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 9 spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als Beschluss: BV/0028/2019 notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Nord- zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeigne- hausen te Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Nordhausen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, Beschluss: BV/1082/2014-2 und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so- 3. Änderung der Richtlinie der Stadt Nordhausen über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon- (Ehrungsrichtlinie) nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Richtlinie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- der Stadt Nordhausen über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten (Ehrungsrichtlinie). merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- Beschluss: BV/0031/2019 gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine Benennung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet 1. Die BV/0954/2003 „Antrag der SPD-Fraktion vom 17. November 2003 zum Konzept ,Barriere- werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses freie Stadt Nordhausen`“ wird geändert. und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Im Absatz „Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt“ des Konzeptes „Barrierefreie Stadt Nordhausen“ wird im 1. Satz das Wort „Stadtratsmitglied“ gestrichen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- Der Satz lautet wie folgt: haltung. Darüber hinaus „Der Oberbürgermeister ernennt einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.“ • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter 2. Herr Dr. Maximilian Schönfelder wird zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs- Nordhausen benannt. handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die aus- 3. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Nordhausen erhält für die Legislaturpe- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risi- riode 2019 - 2024 einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 50,00 € zuzüg- ko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher lich Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz. als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Beschluss: BV/0042/2019 • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an- 1. Die BV/1193/2009 „Antrag der SPD-Fraktion: Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauf- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme tragten für die Stadt Nordhausen“ wird wie folgt geändert: des Eigenbetriebs abzugeben. „Die Stadt Nordhausen wird künftig für die Anliegen der Senioren einen ehrenamtlichen Senio- • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- renbeauftragten bestellen. Der Seniorenbeauftragte wird vom Stadtrat bestellt und muss nicht nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- ausschließlich Mitglied des Stadtrates sein.“ stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 2. Herr Dr. Wolf-Detlev Höpker • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern wird zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Nordhausen bestellt. angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- 3. Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte der Stadt Nordhausen erhält für die Legislaturperiode wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit 2019 - 2024 einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 50,00 € zuzüglich Rei- im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an sekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz. der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2 Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Beschluss: BV/0032/2019 Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt und weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- deren 1. und 2. Stellvertreter lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu- Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- (CDU) Claudia Rheinländer Andreas Trump Christian Lautenbach schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- (CDU) Steffen Romer Christian Lautenbach Andreas Trump fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen (Die Linke) Peter Uhley Matthias Mitteldorf Rainer Bachmann Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- (Die Linke) Alexander Heiser Rainer Bachmann Matthias Mitteldorf des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. (AfD) Jörg Prophet Thomas Flagmeyer Bernd Schütze • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- (AfD) Frank Kramer Andreas Leupold Christina Schmidt sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. (SPD) Andreas Wieninger Barbara Rinke Hans-Georg Müller • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- (Bündnis 90/Die Grünen) orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs- Daniel Krieg Ursula Burkhardt Sylvia Spehr nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den (FDP) Manuel Thume Dr. Ulrich Konschak Dr. Wolf-Detlev Höpker gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen- und Umwelt. ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegen- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung 0, Enthaltung 0 den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Beschluss: BV/0044/2019 Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus und de- Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang ren 1. und 2. Stellvertreter und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Kultur, Stadtmarketing und Tourismus und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
Seite 5 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 AMTLICHER TEIL Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus- (CDU) Christian Lautenbach Michael Kramer Steffen Romer schuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt: (CDU) Claudia Rheinländer Steffen Romer Michael Kramer CDU: Herr Ullrich Ebert (Die Linke) Katja Mitteldorf Konstanze Keller-Hoffmeister Alexander Heiser DIE LINKE: Frau Martina Degenhart (Die Linke) Matthias Mitteldorf Alexander Heiser Konstanze Keller-Hoffmeister AfD: Herr Uwe Schaumann (AfD) Kerstin Düben Frank Kramer Regina Zech SPD: Herr Dirk Schröter (AfD) Christina Schmidt Bernd Schütze Jörg Prophet Bündnis 90/Die Grünen: Frau Wilma Busch (SPD) Patrick Börsch Dominik Rieger Sophie Meinecke FDP: Herr Uwe Schmidt (SPD) Barbara Rinke Sophie Meinecke Dominik Rieger Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 (Bündnis 90/ Die Grünen) Sylvia Spehr Daniel Krieg Ursula Burkhardt Beschluss: BV/0039/2019 (FDP) Dr. Wolf-Detlev Höpker Manuel Thume Dr. Ulrich Konschak Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus- Tourismus. schuss für Generationen, Bildung und Sport auf Vorschlag der Fraktionen wir folgt: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 CDU: Frau Sarah Schnause DIE LINKE: Frau Anne-Sophie Groß Beschluss: BV/0043/2019 AfD: Herr Axel Judenhahn Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport und deren 1. SPD: Herr Reiner Schumann und 2. Stellvertreter Bündnis 90/Die Grünen: Frau Kerstin Marx Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für FDP: Herr Andreas Banse Generationen, Bildung und Sport und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter (CDU) Michael Kramer Claudia Rheinländer Steffen Romer Beschluss: BV/0041/2019 (CDU) Andreas Trump Steffen Romer Claudia Rheinländer Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtordnung und Ortsteilen (Die Linke) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus- Konstanze Keller-Hoffmeister Michael Mohr Katja Mitteldorf schuss für Stadtordnung und Ortsteile auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt: (Die Linke) Alexander Heiser Katja Mitteldorf Michael Mohr CDU: Herr Rolf Gerlach (AfD) Andreas Leupold Christina Schmidt Regina Zech DIE LINKE: Frau Christiane Winkler-Köhler (AfD) Bernd Schütze Kerstin Düben Jörg Prophet AfD: Herr Peter Joachimi (SPD) Dominik Rieger Patrick Börsch Sophie Meinecke SPD: Herr Jonas Weller (Bündnis 90/ Die Grünen) Bündnis 90/Die Grünen: Herr Carsten Vogel Sylvia Spehr Daniel Krieg Ursula Burkhardt FDP: Frau Corinna Reinboth (FDP) Dr. Ulrich Konschak Manuel Thume Dr. Wolf-Detlev Höpker Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport. Beschluss: BV/0006/2019 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung 0, Enthaltung 0 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Ver- sorgung und Verkehr GmbH, Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH, Badehaus Beschluss: BV/0045/2019 Nordhausen GmbH, Berufsbildungszentrum gGmbH Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Stadtordnung und Ortsteile und deren 1. und Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: 2. Stellvertreter Als Aufsichtsratsmitglieder in der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für GmbH, Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH, Badehaus Nordhausen GmbH und Be- Stadtordnung und Ortsteile und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: rufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH bestimmt der Stadtrat gem. §9 Abs. 3 des Gesellschafts- Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter vertrages der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in Personal- (CDU) Michael Kramer Steffen Iffland Steffen Romer union (CDU) Christian Lautenbach Steffen Romer Steffen Iffland Herr Steffen Iffland (Die Linke) Rainer Bachmann Konstanze Keller-Hoffmeister Michael Mohr Herr Peter Uhley (Die Linke) Peter Uhley Michael Mohr Konstanze Keller-Hoffmeister Herr Jörg Prophet (AfD) Bernd Schütze Jörg Prophet Andreas Leupold Herr Andreas Wieninger (AfD) Thomas Flagmeyer Frank Kramer Christina Schmidt Herr Daniel Krieg (SPD) Sophie Meinecke Hans-Georg Müller Barbara Rinke Herr Dr. Ulrich Konschak (Bündnis 90/ Die Grünen) Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Daniel Krieg Ursula Burkhardt Sylvia Spehr (FDP) Dr. Ulrich Konschak Dr. Wolf-Detlev Höpker Manuel Thume Beschluss: BV/0008/2019 Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Stadtordnung und Ortsteile. Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Als Aufsichtsratsmitglieder in der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH werden Beschluss: BV/0036/2019 Herr Michael Kramer Berufung von sachkundigen Bürgern in den Finanzausschuss Frau Ursula Burkhardt Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Fi- Herr Thomas Flagmeyer nanzausschuss auf Vorschlag der Fraktion wie folgt: Herr Andreas Wieninger CDU: Herr Christian Völkel gem. § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. DIE LINKE: Herr Sebastian Drechsler Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 AfD: Frau Birgit Prophet SPD: Frau Alexandra Rieger Beschluss: BV/0007/2019 Bündnis 90/ Die Grünen: Herr Andreas Treutler Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungs- FDP: Herr Sebastian Kolditz gesellschaft mbH Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Als Aufsichtsratsmitglieder in der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH wer- Beschluss: BV/0037/2019 den Berufung von sachkundigen Bürgern in den Werkausschuss Frau Claudia Rheinländer Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Werk- Herr Peter Uhley ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt: Herr Andreas Leupold CDU: Frau Uta Heydecke Herr Patrick Börsch DIE LINKE: Frau Christiane Winkler-Köhler Herr Daniel Krieg AfD: - gem. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. SPD: Herr Manfred Breitrück Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Bündnis 90/Die Grünen: - FDP: Herr Hans-Martin Kamp Beschluss: BV/0009/2019 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Energieversorgung Nordhausen GmbH Der Stadtrat des Stadt Nordhausen beschließt: Beschluss: BV/0038/2019 Als Aufsichtsratsmitglieder in der Energieversorgung Nordhausen GmbH werden Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Herr Steffen Iffland Umwelt Herr Michael Mohr Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus- Herr Jörg Prophet schuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt: Herr Hans-Georg Müller CDU: Herr Dietrich Beyse Herr Daniel Krieg DIE LINKE: Herr Uwe-Siegfried Hübscher Herr Manuel Thume AfD: Herr Steffen Neumann gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. SPD: Herr Jan Niklas Reiche Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Bündnis 90/Die Grünen: Frau Dr. Antonia Jäger FDP: Herr Claus Peter Roßberg Beschluss: BV/0010/2019 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen Beschluss: BV/0040/2019 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus Als Aufsichtsratsmitglieder in der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen werden
Seite 6 Nr. 08/2019 | 27. November 2019 AMTLICHER TEIL Herr Dr. Klaus Zeh Entscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit Herr Steffen Romer Frau Katja Mitteldorf Beschluss: BV/1290/2019 Herr Frank Kramer Abschluss von langfristigen Pachtverträgen mit dem Angelfischereiverein Nordhausen - Kreis- Herr Hans-Georg Müller verein der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e. V. für Flächen in der Gemar- Frau Sylvia Spehr kung Hochstedt, Gemarkung Rodishain, Gemarkung Stempeda, Gemarkung Nordhausen Herr Dr. Wolf-Detlev Höpker und Gemarkung Salza gem. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Beschluss: BV/0011/2019 Beschluss: BV/1296/2019 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Son- Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf der Grundstücke bzw. Grundstücks- dershausen GmbH teilflächen in der Gemarkung Nordhausen, Flur 1, Flurstücke 13/41, 13/68 und 13/69 als voll- Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: ständige Grundstücke sowie Teilflächen der Flurstücke 13/39, 13/49, 13/50 und 13/64 mit einer Als Aufsichtsratsmitglieder in der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH werden Größe von insgesamt ca. 1.333 m² am Standort Zorgestraße Herr Kai Buchmann Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Frau Kerstin Düben Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Frau Barbara Rinke gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. Beschluss: BV/1336/2019 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Grundbuchfähige Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes, eingetragen im Grundbuch von Nordhausen, Blatt 11670, Grundstück in Nordhausen, Flur 3, Flurstücke 33/5 (892 m²) und 33/7 Beschluss: BV/0012/2019 (1.128 m²), von der Lift gGmbH an den Horizont e. V., Vertrag UR/539/2019 vom 08.04.2019, Notar Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Business and Bethge/Nordhausen, sowie Verzicht auf Ausübung des im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrech- Innovation Centre Nordthüringer GmbH tes zugunsten der Stadt Nordhausen für diesen Verkaufsfall Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Als Aufsichtsratsmitglied bis zum 31. Dezember 2019 in der Business and Innovation Centre Nord- Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 thüringer GmbH wird Herr Rainer Bachmann gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. Beschlüsse der 1./ konstituierende Sitzung des Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Stadtrates der Stadt Nordhausen am 12.06.2019 Beschluss: BV/0013/2019 Öffentlicher Teil: Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Harzer Schmalspurbahnen GmbH Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Beschluss: BV/0002/2019 Als Aufsichtsratsmitglied in der Harzer Schmalspurbahnen GmbH wird Beitritt zur Genehmigung vom 28.05.2019 für die Haushaltssatzung samt Anlagen der Stadt Herr Christian Lautenbach Nordhausen für das Haushaltsjahr 2019 (BV/1175/2018 vom 05.12.2018) gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die BV/1175/2018 vom 05.12.2018 – Haushaltssat- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 zung samt Anlagen der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2019 – mit anhängender Haus- haltssatzung einschließlich der geänderten Anlagen, entsprechend des Genehmigungsbescheides Beschluss: BV/0020/2019 des Landratsamtes Nordhausen vom 28.05.2019, Az. 15.0.11823.01/Rie, zu ändern. Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Trinkwasserzweckver- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 band „Alter Stolberg“ Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Beschluss: BV/0003/2019 die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter: Benennung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter, Frau Kerstin Windisch Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Hauptausschus- Frau Uta Heydecke/ Stellvertreter, Herr Manfred König ses und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“. Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 (CDU) Steffen Iffland Michael Kramer Tilly Pape (Die Linke) Michael Mohr Konstanze Keller-Hoffmeister Katja Mitteldorf Beschluss: BV/0021/2019 (AfD) Jörg Prophet Andreas Leupold Thomas Flagmeyer Bestellung eines Verbandsrates einschließlich eines Stellvertreters für den Wasserverband (SPD) Hans-Georg Müller Andreas Wieninger Barbara Rinke Nordhausen (Grüne) Sylvia Spehr Daniel Krieg Ursula Burkhardt Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: (FDP) Manuel Thume Dr. Wolf-Detlev-Höpker Dr. Ulrich Konschak die Bestellung des Verbandsrates und seines Stellvertreters: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter, Frau Kerstin Windisch für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Wasserverband Nordhausen. Beschluss: BV/0004/2019 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0 Benennung der Mitglieder des Werkausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Werkausschusses Beschluss: BV/0022/2019 und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Zweckverband “Nahver- Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter kehr Nordthüringen“ (CDU) Claudia Rheinländer Steffen Romer Christian Lautenbach Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: (Die Linke) Matthias Mitteldorf Katja Mitteldorf Peter Uhley die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter: (AfD) Thomas Flagmeyer Christina Schmidt Andreas Leupold Herr Matthias Mitteldorf (SPD) Andreas Wieninger Hans-Georg Müller Dominik Rieger Herr Andreas Wieninger (Grüne) Ursula Burkhardt Sylvia Spehr Daniel Krieg für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Zweckverband “Nahverkehr Nordthüringen“. (FDP) Manuel Thume Dr. Ulrich Konschak Dr. Wolf-Detlev Höpker Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Beschluss: BV/0023/2019 Beschluss: BV/0005/2019 Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Gewässerunterhal- Benennung der Mitglieder des Finanzausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter tungsverband “Harzvorland“ Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Finanzausschus- Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: ses und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt: die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter: Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter: Herr Toralf Kanowski (CDU) Tilly Pape Steffen Romer Michael Kramer Herr Manfred König/ Stellvertreter: Frau Susann Jäger (CDU) Dr. Klaus Zeh Michael Kramer Claudia Rheinländer für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“. (Die Linke) Michael Mohr Peter Uhley Rainer Bachmann Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 (Die Linke) Konstanze Keller Hoffmeister Rainer Bachmann Peter Uhley Beschluss: BV/0027/2019 (AfD) Frank Kramer Andreas Leupold Bernd Schütze Bestellung der Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung (AfD) Jörg Prophet Kerstin Düben Regina Zech Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: (SPD) Hans-Georg Müller Patrick Börsch Sophie Meinecke Als Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung werden (Grüne) Ursula Burkhardt Sylvia Spehr Daniel Krieg Frau Katja Mitteldorf Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Herr Patrick Börsch Frau Sylvia Spehr Beschluss: BV/1390/2019 gem. § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung bestellt. Vergabe von Bauleistungen – Ortsentwässerung Nordhausen, Rekonstruktion Schmutzwasser- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Hauptsammler “Ost“ und Regenwasser-Ortssammler Grimmelallee, BA 2.3 Behringstraße bis Gerhart-Hauptmann-Straße sowie Rekonstruktion Schmutzwasser-Ortssammler Grimmelallee Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis): (Nebenleitung westlicher Fußweg zwischen Heinrich-Zille-Straße und Hesseröder Straße) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Beschluss: BV/0019/2019 den Auftrag für die Ortsentwässerung Nordhausen, Rekonstruktion Schmutzwasser-Hauptsammler Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 “Ost“ und Regenwasser-Ortssammler Grimmelallee, BA 2.3 Behringstraße bis Gerhart-Hauptmann- Straße sowie Rekonstruktion Schmutzwasser-Ortssammler Grimmelallee (Nebenleitung westlicher Beschluss: BV/0030/2019 Fußweg zwischen Heinrich-Zille-Straße und Hesseröder Straße) an die Firma GBN Granitbau Nord- Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 hausen GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 515.438,20 € zu vergeben.
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