Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen

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Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
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                                                                                                                                                                             Cityruf (24 h):
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                                                                                                                                                                           (0 36 31) 696 115

Ausgabe Nr. 08/2019                                                         Amtsblatt der Stadt Nordhausen                                                                     27. November 2019
                                                                                 NICHTAMTLICHER TEIL

                 Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser,
                    liebe Gäste der Stadt Nordhausen,

auch in diesem Jahr darf ich Sie wie-   die zahlreichen und liebevoll deko-      tutionen abwechselnd kulinarische Ge-      kermarkt auf dem Blasiikirchplatz an     nung unseres Weihnachtsmarktes am
der recht herzlich zum Besuch des       rierten Stände und Buden in vorweih-     nüsse und Geschenkideen. Feste Be-         den Adventswochenenden.                  Freitag, dem 29. November, um 16 Uhr
Nordhäuser Weihnachtsmarktes einla-     nachtliche Stimmung versetzen. Auch      standteile des Weihnachtsmarktes in        Ich wünsche Ihnen - sei es mit Familie   am Rathaus zum Stollenanschnitt be-
den. Bummeln Sie gemütlich über den     auf dem Nikolaiplatz, vor der angren-    Nordhausen sind auch in diesem Jahr        oder Freunden - schöne Stunden auf       grüßen zu dürfen.
Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus un-     zenden Stadtbibliothek, bieten Ihnen     das Türchenöffnen des Adventskalen-        unserem Weihnachtsmarkt. Ich würde                          Ihr Kai Buchmann,
serer Stadt und lassen Sie sich durch   rund 20 Nordhäuser Vereine und Insti-    ders am Theater sowie der Handwer-         mich freuen, Sie im Rahmen der Eröff-                       Oberbürgermeister

                               Weihnachtsmarkt und Adventszeit
                                       in Nordhausen
Der diesjährige Nordhäuser Weih-        markt vertreten sein. Außerdem           markt auf dem Blasiikirchplatz findet      der Jugendkunstschule Nordhausen         Das Programm sowie weitere Infor-
nachtsmarkt findet vom 29. Novem-       werden täglich wechselnd weitere         jeden Samstag und Sonntag von 15           e.V. für die weitere Dekoration des      mationen und aktuelle Änderungen
ber bis 22. Dezember 2019 rund um       Vereine, Initiativen und Institutionen   bis 18 Uhr statt. Hier lädt das KILA-Ca-   Marktes und des Pagodenzeltes auf        erhalten Sie unter www.nordhausen.
das historische Nordhäuser Rathaus      vom Kleingärtnerverein über Kreis-       fé Familien und Kinder zu Advent und       dem Nikolaiplatz.                        de.
auf dem Markt statt. In stimmungs-      musikschule bis zum Jugendclub-          Weihnacht ein.
vollem Ambiente von mehr als 1000       haus in einer weiteren Hütte und ei-
Lichtern, Holzhütten, Leuchtsternen     nem Pagodenzelt vertreten sein und       Dank den Sponsoren
und Tannengrün sorgen Gastrono-         verschiedenste Mitmachangebote,          Ganz besonderer Dank gilt den Un-
men und Schausteller mit deftigem       Minidisco, Tanzzauberwelt u.v.a. an-     terstützern und Sponsoren des dies-
Imbiss, Gebäck-, Süßwaren-und Ge-       bieten. Das Programm des Vereins-        jährigen Nordhäuser Weihnachts-
schenkeangebot für eine stimmungs-      weihnachtsmarktes ist mit dem Ad-        marktes, darunter der Freistaat
volle Vorweihnachtszeit.                ventskalender der Stadtbibliothek        Thüringen, die Stiftung der Kreisspar-
                                        verknüpft.                               kasse Nordhausen, allen Beschäf-
Ein erweitertes Programm unter an-                                               tigten, Meistern, Auszubildenden,
derem mit sonntäglichem Turmbla-       Hexenhaus im Märchenwald                  Bundesfreiwilligen des VHS-Bil-
sen, dem Mitteldeutschen Drehorgel-    Eine besondere Attraktion des dies-       dungswerks, den Firmen Poco Do-
showorchester, Wunschbriefkasten       jährigen Weihnachtsmarktes ist ein        mäne Nordhausen, Holz-Heinemann
für die Kleinsten, Kinderkarussell     begehbares, in Handarbeit herge-          Nordhausen, PASEBA Bad Lauter-
oder die Modelleisenbahnen im Foy-     stelltes Hexenhäuschen aus Holz mit       berg und Knauf Rottleberode für die
er des Rathauses laden ein.            zusätzlichen weihnachtlich-fröhlichen     Bereitstellung von zu verarbeitendem
                                       Kinderprogrammen. Das Hexenhaus           Palettenholz für das Hexenhäuschen.
Vereinsweihnachtsmarkt                 wird den Märchenwald auf dem Lu-          Die zwei großen Weihnachtsbäume
Der Vereinsweihnachtsmarkt auf dem therplatz bereichern.                         auf dem Rathausplatz und dem The-
anliegenden Nikolaiplatz bietet weite-                                           aterplatz wurden von zwei Nordhäu-
re Überraschungen. An den Wochen- Theater-Adventskalender                        ser Privatpersonen gesponsert.
enden verkauft der Lionsclub Glüh- und Handwerkermarkt                           Die kleineren Tannenbäume für die
wein, in der Woche wird die Hütte Auch in diesem Jahr öffnet der Thea-           Dekoration des Marktes und des
durch andere Vereine, beispielsweise terengel gemeinsam mit den großen           Märchenwaldes werden ebenfalls
durch den Förderverein Park Hohen- und kleinen Besuchern eines der vie-          von der Firma Mösges, Göttingen ge-
rode, belegt. Auch der FSV Wacker len Fenster des Theater-Adventska-             sponsert. Unser Dank gilt auch den
90 wird mit Fanshop und Glühwein- lenders täglich um 17 Uhr. Der schon           Leihgebern der Modelleisenbahnen
verkauf auf dem Vereinsweihnachts- traditionell gewordene Handwerker-            den Schulen und Kindergärten sowie
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
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                                                                                NICHTAMTLICHER TEIL

  Rückblick zum Bombenfund am 6. November 2019
Nordhausen (psv) Mitten im Her-          ierungszentren, bei Freunden und Ver- Welche Gefahr geht von                     sofortige Räumung des unmittel-           ladungen eingesetzt, umfasst der
zen der Stadt musste am 6. Novem-        wandten, etc. ausgeharrt haben.         Bombenblindgängern aus?                  baren Bereichs und dann weiterfol-        Sprengbereich in der Regel einen Um-
ber ein Blindgänger mit Langzeitzün-                                             Blindgänger aus dem Zweiten Welt-        gend bis 300 m Umkreis notwendig.         kreis mit einem Radius von 1 000 m
der entschärft werden. Die dadurch       Nachbetrachtung der Entschär-           krieg stellen auch sieben Jahrzehnte     Diese Blindgänger dürfen auf keinen       von der Sprengstelle…“. Der Spreng-
ausgelöste Evakuierung betraf eine       fung vom 6. November 2019               nach Kriegsende noch eine erhebli-       Fall in ihrer Lage verändert werden       berechtigte darf im Einvernehmen mit
größere Anzahl an Bürgerinnen und        Die Stadt Nordhausen wurde bei alli- che Gefahr dar. Sie liegen noch unent-      und selbst Temperaturschwankun-           dem Erlaubnisinhaber den Spreng-
Bürgern als bei den letzten Entschär-    ierten Bombardierungen am 3. und 4. deckt im Boden und werden z.B. im            gen oder andere Wetterbedingun-           bereich verkleinern, wenn sicherge-
fungen und - es hat wieder erwarten -    April 1945 nahezu komplett zerstört. Rahmen von Sondierungen für Bau-            gen können den Langzeitzünder ak-         stellt ist, dass Personen und Sachgü-
länger gedauert. Die Stadt Nordhau-      Seither wurden hunderte Bomben- stellen oder bei Bauarbeiten gefun-              tivieren. Der Kampfmittelräumdienst       ter nicht gefährdet werden. Dies muss
sen dankt zuallererst und besonders      blindgänger entschärft. Es ist aber an- den. Die Sprengkörper von Bomben-        entscheidet, ob die Bombe entweder        im Rahmen der Ermittlung und Beur-
den Mitarbeitern der Entschärfungs-      zunehmen, dass weiterhin Blindgän- blindgängern sind immer noch intakt           entschärft oder kontrolliert zur Explo-   teilung der Gefährdungen dargelegt
firma Tauber sowie bei den mehreren      ger im Boden Nordhausens liegen. und daher genauso gefährlich wie zu             sion gebracht werden muss. Bei der        werden.
hundert Polizei-, Feuerwehr-, THW-       Bei Eingriffen in den Boden durch Zeiten des Krieges. Bauarbeiter eben-          Gefährdungslage „Bombe mit Lang-
und Rettungskräften von DRK, Jo-         Baumaßnahmen kann jederzeit ein so wie die Bevölkerung und alle Ret-             zeitzünder“ ist es daher im unmit-        Die erforderliche Vergrößerung oder
hannitern, den Sanitätsdiensten, den     Bombenblindgänger zur akuten Ge- tungs- und Schutzkräfte in Nordhau-             telbaren Gefährdungsbereich keine         eine zulässige Verkleinerung des
Fahrdiensten, dem Südharz Klinikum       fahr werden. Aus diesem Grund ist sen sind besonders sensibilisiert und          Evakuierung mehr, sondern eine Ret-       Sprengbereichs kann unter Berück-
Nordhausen, dem Landratsamt, Ju-         gemäß der Ordnungsbehördlichen nehmen ihre jeweilige Aufgabe an,                 tung von Personen unter Zeitdruck,        sichtigung der jeweiligen örtlichen
gendsozialarbeitern von Schranken-       Verordnung zur Abwehr von Gefahren was ein großes Plus darstellt. Nie-           notfalls auch zwangsweise, weil Ge-       Gegebenheiten in unterschiedlichen
los e.V., dem Jugendsozialwerk sowie     durch Kampfmittel in der Stadt Nord- mand in Deutschland ist besser auf-         fahr für Leib und Leben aller Beteilig-   Richtungen und Abmessungen vor-
den Beschäftigten der Stadtverwal-       hausen (NdhGefAVOKM) die Einbe- gestellt.                                        ten besteht.                              genommen werden. Dies erfolgt im-
tung und der kommunalen Unterneh-        ziehung eines Entschärfungsunter-                                                                                          mer in Abstimmung zwischen dem
men. Der Dank und Respekt gilt auch      nehmens notwendig.                      Was ist das Besondere an                 Wer legt den Evakuierungsbereich          Sprengmeister und der Einsatzleitung.
den Einsatzkräften aus den umliegen-                                             einem Langzeitzünder                     bei einer Entschärfung fest?              Zu beachten ist auch, dass die Aus-
den Landkreisen und Gemeinden. Zu-       Sollten also Fahrzeuge der Firma Tau- Langzeitzünder können jederzeit re-        Der Evakuierungsbereich wird von          wirkungen der Druckwelle genauso
gleich gilt den Bürgerinnen und Bür-     ber in unmittelbarer Nähe zu einer agieren und die Bombe auslösen im             dem zuständigen Sprengmeister ge-         in Betracht genommen werden, wie
gern der Stadt Nordhausen großer         Baumaßnahme angetroffen werden, Gegensatz zu konventionellen Zün-                mäß Sprengstoffgesetz (SprengG)           der theoretisch und praktische Nie-
Dank, die die Evakuierung nicht verzö-   so bedeutet dies nicht zwangsläufig dern. Bei einem Blindgängerfund              festgelegt: […] werden bei Eisen- und     dergang von Explosionsresten in der
gerten und stundenlag in den Evaku-      auch einen Bombenfund.                  mit Langzeitzünder ist deshalb die       Stahlsprengungen keine Schneid-           Umgebung.

                                                                                    Stadtverwaltung, Stadtbibliothek und
                                                                                    die drei städtischen Museen erhielten
                                                                                         Qualitätssiegel Deutschland
                                                                               Nordhausen (psv) Im Rahmen der
                                                                               Mitgliederversammlung des Touris-
                                                                               musverbandes Südharz Kyffhäuser
                                                                               erhielten jetzt auch die Stadtverwal-
                                                                               tung Nordhausen und Stadtinformati-
                                                                               on, die drei städtischen Museen und
                                                                               die Stadtbibliothek „Rudolf Hagelstan-
                                                                               ge“ das Siegel der ServiceQualität
                                                                               Deutschland.
                                                                               „Die Arbeit dafür ist in den letzten Mo-
                                                                               naten in allen Einrichtungen geleistet
                                                                               worden“, sagte jetzt Stephanie Aurin,
                                                                               verantwortlich für Stadtmarketing. Ziel-
                                                                               stellung ist die kontinuierliche weitere
                                                                               Verbesserung der Services sowie die
                                                                               Kontrolle der eigenen Angebote nach
                                                                               Gästewirksamkeit, Inhalt und Aktua-
                                                                               lität. „Es wurden Umfragen bei den         die Umsetzung des Siegels durch den       Mehr Informationen zum Schulungs-
                                                                               Gästen erhoben, Einrichtungsprofile        Branchenverband des Gastgewer-            und Zertifizierungsprogramm von Ser-
                                                                               erstellt, vielfältig Maßnahmen abgelei-    bes „DEHOGA“, welcher auch die Be-        viceQualität Deutschland sind auf der
                                                                               tet, die in den kommenden Jahren um-       richte zu allen geleisteten Überprüfun-   Homepage www.q-deutschland.de er-
                                                                               gesetzt werden sollen. Begleitet wird      gen erstellte,“ so Aurin abschließend.    hältlich.

                                                                                 Ausbildung bei der Stadt Nordhausen
                                                                                              Bewerbung noch bis zum 31. Dezember möglich!

                                                                               „Zum Tag der Berufe hat die Stadt-
                                                                               verwaltung Nordhausen die Ausbil-
                                                                               dungsberufe für das kommende Aus-
                                                                               bildungsjahr in der Petersbergschule
                                                                               vorgestellt“, das sagte jetzt Ausbil-
                                                                               dungsleiterin Ines Bierwisch, die mit
                                                                               den Azubis Jolina Rommel, Maxi Oef-
                                                                               tiger, Luisa Buchs und Nick Kellner (im
                                                                               Bild von links nach rechts) vor Ort für
                                                                               die Ausbildung zum Verwaltungsfa-
                                                                               changestellten und Fachkraft für Ab-
                                                                               wassertechnik warb.
                                                                               Bis zum 31.12.2019 kann man sich
                                                                               noch bewerben.
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
Seite 3                                                                                                                                              Nr. 08/2019 | 27. November 2019

                                                                                  AMTLICHER TEIL

11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung                                                      Ausschussvorlage Nr. AV/0102/2019
                                                                                               Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Fäkalschlammentsorgung aus
der Stadt Nordhausen                                                                           hauseigenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, Bereich 1: Stadt
                                                                                               Nordhausen und Ortsteile, Bereich 2: Gemeinde Hohenstein im Rahmen der Unterhaltung
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-  als Zeitvertrag an die Firma Abwasser-Rohrreinigung Rohn GmbH, Nordhausen, mit einer
ger Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501) in der Fassung der    Bruttoauftragssumme in Höhe von 93.526,15 € zu vergeben und den bestehenden Vertrag
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 14, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz zur um ein Jahr zu verlängern.
                                                                                               Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden vom 10. April 2018 (GVBl. Nr. 3, S. 74) und des Thürin-
ger Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 (ThürGNGG
2018) vom 28.06.2018 (GVBl. S. 273 ff) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in der Sitzung am 23. Ausschussvorlage Nr. AV/0103/2019
Oktober 2019 die folgende 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, inklusive 1., Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für das Herstellen und Erneuerung von
2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Änderung:                                                       Kanalhausanschlüssen und sonstige Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung als
                                                                                                   Zeitvertrag an die Firma Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr
                                   Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung                             GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von bis zu 150.000 €/pro Jahr,
Im § 14 Abs. 6 wird folgender Satz ergänzt:                                                        bei einem Aufgebot von 3,0 v. H. zu erteilen.
                                                                                                   Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5, Ablehnung: 0, Enthaltung:
Gemäß § 45 Abs. 8 Satz 5 ThürKO wird für den Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Buchholz/Harz
abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der                  BEKANNTMACHUNG
ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die Aufwandsentschädigung für
den Ortsteilbürgermeister für die Dauer seiner verbleibenden Amtszeit nach Satz 2 der monatliche Stadtentwässerungsbetrieb
Höchstbetrag von 435,00 Euro festgesetzt.
                                                                                               Hinweis auf eine amtliche Bekanntmachung
                                      Artikel 2 Inkrafttreten                                   gemäß § 42 Abs. 3 ThürKGG
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2019
in Kraft.                                                                                       Der Ausschluss der Stadt Nordhausen mit dem Ortsteil Buchholz aus dem Abwasserzweckverband
                                                                                                „Südharz“ mit Wirkung zum 01.01.2020 (Beschluss der Verbandsversammlung vom 24.08.2018,
Ausfertigungsvermerk                                                                            Beschluss Nr.07-08/2018) wurde mit Bescheid des Landratsamtes Nordhausen vom 09.09.2019
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nordhausen so- rechtsaufsichtlich nach §§ 42 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 39 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.
wie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
                                                                                                Die Genehmigung wurde im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz – Jahrgang 29, Nr.
Nordhausen, den 19. November 2019                                                               16/2019 – am 02.10.2019 amtlich bekannt gemacht.
Stadt Nordhausen
gez. Kai Buchmann                                                                               Nordhausen, den 02.10.2019
Oberbürgermeister                                                                               gez. Kai Buchmann
                                                                                                Oberbürgermeister
Bekanntmachungshinweis
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung
und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie                BEKANNTMACHUNG
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht inner-
halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Ver- Stadtentwässerungsbetrieb
stöße unbeachtlich.
                                                                                               Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des
Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses                                                     Stadtentwässerungsbetriebes - Eigenbetrieb der
vom 27.08.2019                                                                                 Stadt Nordhausen - gemäß § 25 Abs. 4 Thüringer
Öffentlicher Teil:                                                                             Eigenbetriebsverordnung
Ausschussvorlage Nr. AV/0053/2019                                                              1.   Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. BV/0104/2019 am 23.10.2019 den Jahresabschluss 2018
Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter           vom 26.07.2019 wie folgt festgestellt:
der lfd. Nr. 231 sowie 243 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Sundhausen,                 Bilanzsumme			                         			                              72.014.239,45 €
Betonstraße (Süd) und Uthleber Straße“ im Investitionsprogramm 2019 von 0 € um 40 T€ auf            Jahresergebnis             					                                           154.743,30 €
insgesamt 40 T€ zu erhöhen.                                                                         lt. Gewinn- und Verlustrechnung
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
                                                                                               2.   Der Jahresüberschuss des Gesamtbetriebes beträgt 154.743,30 €.
Ausschussvorlage Nr. AV/0054/2019                                                                   Die Eigenkapitalverzinsung ergibt einen Betrag in Höhe von € 24.750,00, der an die Stadt
Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter           Nordhausen ausgeschüttet werden soll.
der lfd. Nr. 117 sowie 131 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Nordhausen, Am              Der Jahresüberschuss wird wie folgt behandelt:
Hagenberg, Zum Gumpetal (Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.)“ im Investitionsprogramm              a) Einstellung in die Zweckgebundenen Rücklagen           ./.              129.993,30 €
2019 von insgesamt 850 T€ um 200 T€ auf insgesamt 1.050 T€ zu erhöhen.                              b) Ausschüttung für 2018 an Stadt Nordhausen		            ./.               24.750,00 €
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.                                                                                                                154.743,30 €

Ausschussvorlage Nr. AV/0055/2019                                                              3.        Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten PWC AG, Erfurt, lautet:
Der Werkausschuss beschließt: Das Nordthüringer Ingenieurbüro (NIB GmbH) wird mit der          „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Erbringung der Ingenieurleistungen zur Erarbeitung eines Ortsentwässerungskonzeptes für
die Ortsentwässerung Nordhausen, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Am                 Prüfungsurteile
Hagenberg (teilw.), Zum Gumpetal (Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.) mit einer               Wir haben den Jahresabschluss des Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb, Nordhausen,
Bruttoauftragssumme in Höhe von 77.803,55 € beauftragt.                                        – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.                               Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der
                                                                                               Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Ausschussvorlage Nr. AV/0056/2019                                                              Lagebericht des Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr vom 1. Janu-
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Ortsentwässerung Nordhausen,                 ar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Am Hagenberg (teilw.), Zum Gumpetal
(Rest), Zur Schönen Aussicht (teilw.) an die Firma Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG,            Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Harztor, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 855.903,88 € zu vergeben.                   •   entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.                                   handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und ver-
                                                                                                   mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
Ausschussvorlage Nr. AV/0057/2019                                                                  tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
Der Werkausschuss beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter          betriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Ja-
der lfd. Nr. 189 und 190 enthaltenen Planpositionen „Ortsentwässerung Hochstedt,                   nuar bis zum 31. Dezember 2018 und
Günzeröder Straße, Seelochweg, Am Steilen Berg, Am Hochstedter Bach“ im                        •   vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
Investitionsprogramm 2019 von 0 € um 60 T€ auf insgesamt 60 T€ zu erhöhen.                         betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.                                   abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri-
                                                                                                   siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ausschussvorlage Nr. AV/0058/2019
Der Werkausschuss beschließt: Die Ingenieurbüro Meinecke GmbH, Nordhausen, wird mit            Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
der Erbringung der Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1 bis 9 nach HOAI sowie der             die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
örtlichen Bauüberwachung) zur Erarbeitung des Ortsentwässerungskonzeptes für den OT
Hochstedt der Stadt Nordhausen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 135.097,05 €          Grundlage für die Prüfungsurteile
beauftragt.                                                                                    Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.                               § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
                                                                                               Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses                                                     Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
                                                                                               des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
vom 26.09.2019                                                                                 schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han-
Öffentlicher Teil:                                                                             delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
Seite 4                                                                                                                                                        Nr. 08/2019 | 27. November 2019

                                                                                         AMTLICHER TEIL

pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von Erfurt, den 30. August 2019
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- PricewaterhouseCoopers GmbH
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.                                      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht                     4.   Der Bericht zum Jahresabschluss 2018 vom 26.07.2019 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
                                                                                                              nung, Anhang und Lagebericht liegt vom __.__.___ bis __.__.___ während der Dienststunden
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den             in der Stadtverwaltung Nordhausen, 99734 Nordhausen, Markt 1, Zimmer 104 sowie im Stadt-
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in               entwässerungsbetrieb, 99734 Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, öffentlich aus.
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-            gez.
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die       Kai Buchmann
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den    Oberbürgermeister
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Auf-
stellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
                                                                                                         Beschlüsse der 2. Sitzung des Stadtrates
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die      der Stadt Nordhausen am 03. Juli 2019
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-              Öffentlicher Teil:
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-            Beschluss: BV/0029/2019
zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.                      10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der ins-   Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt
gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen       die als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen.
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-         Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 9
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als          Beschluss: BV/0028/2019
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-           Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Nord-
zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeigne-             hausen
te Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.                                        Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den
                                                                                                         Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Nordhausen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts            Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,        Beschluss: BV/1082/2014-2
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so-     3. Änderung der Richtlinie der Stadt Nordhausen über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon-          (Ehrungsrichtlinie)
nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die        Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Richtlinie
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-       der Stadt Nordhausen über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten (Ehrungsrichtlinie).
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.         Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-         Beschluss: BV/0031/2019
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine              Benennung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder          Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet         1. Die BV/0954/2003 „Antrag der SPD-Fraktion vom 17. November 2003 zum Konzept ,Barriere-
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses                 freie Stadt Nordhausen`“ wird geändert.
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.                     Im Absatz „Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt“ des Konzeptes „Barrierefreie
                                                                                                              Stadt Nordhausen“ wird im 1. Satz das Wort „Stadtratsmitglied“ gestrichen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-                   Der Satz lautet wie folgt:
haltung. Darüber hinaus                                                                                       „Der Oberbürgermeister ernennt einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.“
•    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter   2. Herr Dr. Maximilian Schönfelder wird zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt
     falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs-                Nordhausen benannt.
     handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die aus-          3. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Nordhausen erhält für die Legislaturpe-
     reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risi-             riode 2019 - 2024 einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 50,00 € zuzüg-
     ko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher              lich Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz.
     als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-              Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
     sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
     Kontrollen beinhalten können.                                                                       Beschluss: BV/0042/2019
•    gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-           Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
     ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und          Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
     Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an-                   1. Die BV/1193/2009 „Antrag der SPD-Fraktion: Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauf-
     gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme              tragten für die Stadt Nordhausen“ wird wie folgt geändert:
     des Eigenbetriebs abzugeben.                                                                             „Die Stadt Nordhausen wird künftig für die Anliegen der Senioren einen ehrenamtlichen Senio-
•    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-                  renbeauftragten bestellen. Der Seniorenbeauftragte wird vom Stadtrat bestellt und muss nicht
     nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-                 ausschließlich Mitglied des Stadtrates sein.“
     stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.                                     2. Herr Dr. Wolf-Detlev Höpker
•    ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern                wird zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Nordhausen bestellt.
     angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-               3. Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte der Stadt Nordhausen erhält für die Legislaturperiode
     wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit                 2019 - 2024 einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 50,00 € zuzüglich Rei-
     im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an                    sekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz.
     der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.         Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2
     Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
     pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im           Beschluss: BV/0032/2019
     Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-             Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt und
     weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-        deren 1. und 2. Stellvertreter
     lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-                Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für
     künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb             Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
     seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.                                             Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter
•    beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-          (CDU) Claudia Rheinländer        Andreas Trump		                 Christian Lautenbach
     schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-           (CDU) Steffen Romer Christian Lautenbach		                       Andreas Trump
     fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen           (Die Linke) Peter Uhley          Matthias Mitteldorf		           Rainer Bachmann
     Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-             (Die Linke) Alexander Heiser     Rainer Bachmann		               Matthias Mitteldorf
     des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.                      (AfD) Jörg Prophet 		            Thomas Flagmeyer		              Bernd Schütze
•    beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-            (AfD) Frank Kramer		             Andreas Leupold		               Christina Schmidt
     sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.                          (SPD) Andreas Wieninger          Barbara Rinke		                 Hans-Georg Müller
•    führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-        (Bündnis 90/Die Grünen)
     orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs-             Daniel Krieg		                   Ursula Burkhardt		              Sylvia Spehr
     nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den            (FDP) Manuel Thume		             Dr. Ulrich Konschak		           Dr. Wolf-Detlev Höpker
     gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die              Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft
     sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-             und Umwelt.
     ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegen-          Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung 0, Enthaltung 0
     den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
     künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.              Beschluss: BV/0044/2019
                                                                                                 Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus und de-
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang ren 1. und 2. Stellvertreter
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“                 Kultur, Stadtmarketing und Tourismus und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
Seite 5                                                                                                                                              Nr. 08/2019 | 27. November 2019

                                                                                  AMTLICHER TEIL

Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter                                                 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus-
(CDU) Christian Lautenbach      Michael Kramer		              Steffen Romer                     schuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt:
(CDU) Claudia Rheinländer       Steffen Romer		               Michael Kramer                               CDU:				Herr Ullrich Ebert
(Die Linke) Katja Mitteldorf    Konstanze Keller-Hoffmeister  Alexander Heiser                             DIE LINKE:			                              Frau Martina Degenhart
(Die Linke) Matthias Mitteldorf Alexander Heiser 		           Konstanze Keller-Hoffmeister                 AfD:				Herr Uwe Schaumann
(AfD) Kerstin Düben		           Frank Kramer		                Regina Zech                                  SPD:				Herr Dirk Schröter
(AfD) Christina Schmidt         Bernd Schütze		               Jörg Prophet                                 Bündnis 90/Die Grünen:		                   Frau Wilma Busch
(SPD) Patrick Börsch		          Dominik Rieger		              Sophie Meinecke                              FDP:				Herr Uwe Schmidt
(SPD) Barbara Rinke		           Sophie Meinecke		             Dominik Rieger                    Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
(Bündnis 90/ Die Grünen)
Sylvia Spehr		                  Daniel Krieg		                Ursula Burkhardt                   Beschluss: BV/0039/2019
(FDP) Dr. Wolf-Detlev Höpker    Manuel Thume		                Dr. Ulrich Konschak                Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport
Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und    Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus-
Tourismus.                                                                                       schuss für Generationen, Bildung und Sport auf Vorschlag der Fraktionen wir folgt:
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                             CDU:				Frau Sarah Schnause
                                                                                                             DIE LINKE:			                               Frau Anne-Sophie Groß
Beschluss: BV/0043/2019                                                                                      AfD:				Herr Axel Judenhahn
Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport und deren 1.                    SPD:				Herr Reiner Schumann
und 2. Stellvertreter                                                                                        Bündnis 90/Die Grünen:		                    Frau Kerstin Marx
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für                FDP:				Herr Andreas Banse
Generationen, Bildung und Sport und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:                    Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter
(CDU) Michael Kramer             Claudia Rheinländer		              Steffen Romer                Beschluss: BV/0041/2019
(CDU) Andreas Trump              Steffen Romer		                    Claudia Rheinländer          Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtordnung und Ortsteilen
(Die Linke)                                                                                      Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus-
Konstanze Keller-Hoffmeister     Michael Mohr		                     Katja Mitteldorf             schuss für Stadtordnung und Ortsteile auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt:
(Die Linke) Alexander Heiser     Katja Mitteldorf		                 Michael Mohr                             CDU:				Herr Rolf Gerlach
(AfD) Andreas Leupold            Christina Schmidt		                Regina Zech                              DIE LINKE:			                               Frau Christiane Winkler-Köhler
(AfD) Bernd Schütze		            Kerstin Düben		                    Jörg Prophet                             AfD:				Herr Peter Joachimi
(SPD) Dominik Rieger		           Patrick Börsch		                   Sophie Meinecke                          SPD:				Herr Jonas Weller
(Bündnis 90/ Die Grünen)                                                                                     Bündnis 90/Die Grünen:		                    Herr Carsten Vogel
Sylvia Spehr 		                  Daniel Krieg		                     Ursula Burkhardt                         FDP:				Frau Corinna Reinboth
(FDP) Dr. Ulrich Konschak        Manuel Thume		                     Dr. Wolf-Detlev Höpker       Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Generationen, Bildung und
Sport.                                                                                           Beschluss: BV/0006/2019
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung 0, Enthaltung 0                                   Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Ver-
                                                                                                 sorgung und Verkehr GmbH, Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH, Badehaus
Beschluss: BV/0045/2019                                                                          Nordhausen GmbH, Berufsbildungszentrum gGmbH
Benennung der Mitglieder des Ausschusses für Stadtordnung und Ortsteile und deren 1. und Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
2. Stellvertreter                                                                                Als Aufsichtsratsmitglieder in der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Ausschusses für GmbH, Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH, Badehaus Nordhausen GmbH und Be-
Stadtordnung und Ortsteile und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:                         rufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH bestimmt der Stadtrat gem. §9 Abs. 3 des Gesellschafts-
Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter                                                  vertrages der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in Personal-
(CDU) Michael Kramer             Steffen Iffland		                  Steffen Romer                union
(CDU) Christian Lautenbach       Steffen Romer		                    Steffen Iffland                          Herr Steffen Iffland
(Die Linke) Rainer Bachmann      Konstanze Keller-Hoffmeister       Michael Mohr                             Herr Peter Uhley
(Die Linke) Peter Uhley          Michael Mohr		                     Konstanze Keller-Hoffmeister             Herr Jörg Prophet
(AfD) Bernd Schütze		            Jörg Prophet		                     Andreas Leupold                          Herr Andreas Wieninger
(AfD) Thomas Flagmeyer           Frank Kramer		                     Christina Schmidt                        Herr Daniel Krieg
(SPD) Sophie Meinecke            Hans-Georg Müller		                Barbara Rinke                            Herr Dr. Ulrich Konschak
(Bündnis 90/ Die Grünen)                                                                         Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Daniel Krieg 		                  Ursula Burkhardt		                 Sylvia Spehr
(FDP) Dr. Ulrich Konschak        Dr. Wolf-Detlev Höpker             Manuel Thume                 Beschluss: BV/0008/2019
Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Ausschusses für Stadtordnung und Ortsteile.   Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
                                                                                                 Als Aufsichtsratsmitglieder in der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH werden
Beschluss: BV/0036/2019                                                                                      Herr Michael Kramer
Berufung von sachkundigen Bürgern in den Finanzausschuss                                                     Frau Ursula Burkhardt
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Fi-                Herr Thomas Flagmeyer
nanzausschuss auf Vorschlag der Fraktion wie folgt:                                                          Herr Andreas Wieninger
            CDU:				Herr Christian Völkel                                                        gem. § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.
            DIE LINKE:			                              Herr Sebastian Drechsler                  Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
            AfD:				Frau Birgit Prophet
            SPD:				Frau Alexandra Rieger                                                        Beschluss: BV/0007/2019
            Bündnis 90/ Die Grünen:		                  Herr Andreas Treutler                     Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungs-
            FDP:				Herr Sebastian Kolditz                                                       gesellschaft mbH
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0                                   Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
                                                                                                 Als Aufsichtsratsmitglieder in der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH wer-
Beschluss: BV/0037/2019                                                                          den
Berufung von sachkundigen Bürgern in den Werkausschuss                                           Frau Claudia Rheinländer
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Werk- Herr Peter Uhley
ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt:                                                Herr Andreas Leupold
            CDU:				Frau Uta Heydecke                                                            Herr Patrick Börsch
            DIE LINKE:			                              Frau Christiane Winkler-Köhler            Herr Daniel Krieg
            AfD:				-                                                                            gem. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.
            SPD:				Herr Manfred Breitrück                                                       Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
            Bündnis 90/Die Grünen:		                   -
            FDP:				Herr Hans-Martin Kamp                                                        Beschluss: BV/0009/2019
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Energieversorgung Nordhausen GmbH
                                                                                                 Der Stadtrat des Stadt Nordhausen beschließt:
Beschluss: BV/0038/2019                                                                          Als Aufsichtsratsmitglieder in der Energieversorgung Nordhausen GmbH werden
Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und                      Herr Steffen Iffland
Umwelt                                                                                                       Herr Michael Mohr
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Aus-               Herr Jörg Prophet
schuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt:                   Herr Hans-Georg Müller
            CDU:				Herr Dietrich Beyse                                                                      Herr Daniel Krieg
            DIE LINKE:			                              Herr Uwe-Siegfried Hübscher                           Herr Manuel Thume
            AfD:				Herr Steffen Neumann                                                         gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.
            SPD:				Herr Jan Niklas Reiche                                                       Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
            Bündnis 90/Die Grünen:		                   Frau Dr. Antonia Jäger
            FDP:				Herr Claus Peter Roßberg                                                     Beschluss: BV/0010/2019
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH
                                                                                                 Nordhausen
Beschluss: BV/0040/2019                                                                          Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus Als Aufsichtsratsmitglieder in der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen werden
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
Seite 6                                                                                                                                               Nr. 08/2019 | 27. November 2019

                                                                                     AMTLICHER TEIL

          Herr Dr. Klaus Zeh                                                                    Entscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit
          Herr Steffen Romer
          Frau Katja Mitteldorf                                                                 Beschluss: BV/1290/2019
          Herr Frank Kramer                                                                     Abschluss von langfristigen Pachtverträgen mit dem Angelfischereiverein Nordhausen - Kreis-
          Herr Hans-Georg Müller                                                                verein der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e. V. für Flächen in der Gemar-
          Frau Sylvia Spehr                                                                     kung Hochstedt, Gemarkung Rodishain, Gemarkung Stempeda, Gemarkung Nordhausen
          Herr Dr. Wolf-Detlev Höpker                                                           und Gemarkung Salza
gem. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.                         Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

Beschluss: BV/0011/2019                                                                         Beschluss: BV/1296/2019
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Son-         Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf der Grundstücke bzw. Grundstücks-
dershausen GmbH                                                                                 teilflächen in der Gemarkung Nordhausen, Flur 1, Flurstücke 13/41, 13/68 und 13/69 als voll-
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   ständige Grundstücke sowie Teilflächen der Flurstücke 13/39, 13/49, 13/50 und 13/64 mit einer
Als Aufsichtsratsmitglieder in der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH werden   Größe von insgesamt ca. 1.333 m² am Standort Zorgestraße
            Herr Kai Buchmann                                                                   Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
            Frau Kerstin Düben                                                                  Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
            Frau Barbara Rinke
gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.                        Beschluss: BV/1336/2019
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                Grundbuchfähige Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes, eingetragen im Grundbuch
                                                                                                von Nordhausen, Blatt 11670, Grundstück in Nordhausen, Flur 3, Flurstücke 33/5 (892 m²) und 33/7
Beschluss: BV/0012/2019                                                                         (1.128 m²), von der Lift gGmbH an den Horizont e. V., Vertrag UR/539/2019 vom 08.04.2019, Notar
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Business and                                  Bethge/Nordhausen, sowie Verzicht auf Ausübung des im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrech-
Innovation Centre Nordthüringer GmbH                                                            tes zugunsten der Stadt Nordhausen für diesen Verkaufsfall
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Als Aufsichtsratsmitglied bis zum 31. Dezember 2019 in der Business and Innovation Centre Nord- Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
thüringer GmbH wird
           Herr Rainer Bachmann
gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.
                                                                                                Beschlüsse der 1./ konstituierende Sitzung des
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                Stadtrates der Stadt Nordhausen am 12.06.2019
Beschluss: BV/0013/2019                                                                         Öffentlicher Teil:
Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   Beschluss: BV/0002/2019
Als Aufsichtsratsmitglied in der Harzer Schmalspurbahnen GmbH wird                              Beitritt zur Genehmigung vom 28.05.2019 für die Haushaltssatzung samt Anlagen der Stadt
           Herr Christian Lautenbach                                                            Nordhausen für das Haushaltsjahr 2019 (BV/1175/2018 vom 05.12.2018)
gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages durch den Stadtrat bestimmt.                                Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die BV/1175/2018 vom 05.12.2018 – Haushaltssat-
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                zung samt Anlagen der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2019 – mit anhängender Haus-
                                                                                                haltssatzung einschließlich der geänderten Anlagen, entsprechend des Genehmigungsbescheides
Beschluss: BV/0020/2019                                                                         des Landratsamtes Nordhausen vom 28.05.2019, Az. 15.0.11823.01/Rie, zu ändern.
Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Trinkwasserzweckver-    Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
band „Alter Stolberg“
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   Beschluss: BV/0003/2019
die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter:                                 Benennung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter
            Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter, Frau Kerstin Windisch                           Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Hauptausschus-
            Frau Uta Heydecke/ Stellvertreter, Herr Manfred König                               ses und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“.          Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                (CDU) Steffen Iffland		           Michael Kramer		             Tilly Pape
                                                                                                (Die Linke) Michael Mohr          Konstanze Keller-Hoffmeister Katja Mitteldorf
Beschluss: BV/0021/2019                                                                         (AfD) Jörg Prophet 		             Andreas Leupold		            Thomas Flagmeyer
Bestellung eines Verbandsrates einschließlich eines Stellvertreters für den Wasserverband       (SPD) Hans-Georg Müller           Andreas Wieninger		          Barbara Rinke
Nordhausen                                                                                      (Grüne) Sylvia Spehr		            Daniel Krieg		               Ursula Burkhardt
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   (FDP) Manuel Thume		              Dr. Wolf-Detlev-Höpker       Dr. Ulrich Konschak
die Bestellung des Verbandsrates und seines Stellvertreters:                                    Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
            Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter, Frau Kerstin Windisch
für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Wasserverband Nordhausen.                         Beschluss: BV/0004/2019
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0                               Benennung der Mitglieder des Werkausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter
                                                                                               Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Werkausschusses
Beschluss: BV/0022/2019                                                                        und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Zweckverband “Nahver- Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter
kehr Nordthüringen“                                                                            (CDU) Claudia Rheinländer          Steffen Romer		             Christian Lautenbach
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                  (Die Linke) Matthias Mitteldorf Katja Mitteldorf		             Peter Uhley
die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter:                                (AfD) Thomas Flagmeyer             Christina Schmidt		         Andreas Leupold
            Herr Matthias Mitteldorf                                                           (SPD) Andreas Wieninger            Hans-Georg Müller		         Dominik Rieger
            Herr Andreas Wieninger                                                             (Grüne) Ursula Burkhardt           Sylvia Spehr		              Daniel Krieg
für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Zweckverband “Nahverkehr Nordthüringen“.          (FDP) Manuel Thume		               Dr. Ulrich Konschak		       Dr. Wolf-Detlev Höpker
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                               Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

Beschluss: BV/0023/2019                                                                         Beschluss: BV/0005/2019
Bestellung von Verbandsräten einschließlich ihrer Stellvertreter für den Gewässerunterhal-      Benennung der Mitglieder des Finanzausschusses und deren 1. und 2. Stellvertreter
tungsverband “Harzvorland“                                                                      Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benennung der Mitglieder des Finanzausschus-
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   ses und deren 1. und 2. Stellvertreter wie folgt:
die Bestellung folgender Verbandsräte und ihrer Stellvertreter:                                 Mitglied			1. Stellvertreter		2. Stellvertreter
            Herr Steffen Meyer/ Stellvertreter: Herr Toralf Kanowski                            (CDU) Tilly Pape		                Steffen Romer		              Michael Kramer
            Herr Manfred König/ Stellvertreter: Frau Susann Jäger                               (CDU) Dr. Klaus Zeh		             Michael Kramer		             Claudia Rheinländer
für das Verbandsmitglied Stadt Nordhausen im Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“.        (Die Linke) Michael Mohr          Peter Uhley		                Rainer Bachmann
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                (Die Linke)
                                                                                                Konstanze Keller Hoffmeister      Rainer Bachmann		            Peter Uhley
Beschluss: BV/0027/2019                                                                         (AfD) Frank Kramer		              Andreas Leupold		            Bernd Schütze
Bestellung der Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung              (AfD) Jörg Prophet		              Kerstin Düben		              Regina Zech
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:                                                   (SPD) Hans-Georg Müller           Patrick Börsch		             Sophie Meinecke
Als Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung werden                  (Grüne) Ursula Burkhardt          Sylvia Spehr		               Daniel Krieg
            Frau Katja Mitteldorf                                                               Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
            Herr Patrick Börsch
            Frau Sylvia Spehr                                                                   Beschluss: BV/1390/2019
gem. § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung bestellt.                  Vergabe von Bauleistungen – Ortsentwässerung Nordhausen, Rekonstruktion Schmutzwasser-
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                Hauptsammler “Ost“ und Regenwasser-Ortssammler Grimmelallee, BA 2.3 Behringstraße bis
                                                                                                Gerhart-Hauptmann-Straße sowie Rekonstruktion Schmutzwasser-Ortssammler Grimmelallee
Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):                (Nebenleitung westlicher Fußweg zwischen Heinrich-Zille-Straße und Hesseröder Straße)
                                                                                                Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Beschluss: BV/0019/2019                                                                         den Auftrag für die Ortsentwässerung Nordhausen, Rekonstruktion Schmutzwasser-Hauptsammler
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0                                “Ost“ und Regenwasser-Ortssammler Grimmelallee, BA 2.3 Behringstraße bis Gerhart-Hauptmann-
                                                                                                Straße sowie Rekonstruktion Schmutzwasser-Ortssammler Grimmelallee (Nebenleitung westlicher
Beschluss: BV/0030/2019                                                                         Fußweg zwischen Heinrich-Zille-Straße und Hesseröder Straße) an die Firma GBN Granitbau Nord-
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1                                hausen GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 515.438,20 € zu vergeben.
Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen Liebe Nordhäuserinnen und Nordhäuser, liebe Gäste der Stadt Nordhausen
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