Lohnsteuer 2018 - Stollfuß Medien

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Lohnsteuer 2018 - Stollfuß Medien
Lohnsteuer 2018

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Lohnsteuer 2018 - Stollfuß Medien
Lohnsteuer 2018

Inhaltsverzeichnis

Lohnsteuer 2018 ................................................................................................. 3
   Neuanlage einer Version .................................................................................. 3
   Grundangaben einer Version ............................................................................ 5
      Status einer Version .................................................................................... 6
      Angaben zur Unterschrift ............................................................................. 7
   Kombinierte Ein-/Ausgabefelder ........................................................................ 8
   Standardantrag LSt-Ermäßigung ....................................................................... 8
      Allgemeine Angaben ................................................................................. 10
         Antragsteller ......................................................................................... 10
         Ehegatte ............................................................................................... 13
      Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen . 14
      Übertragung Grundfreibetrag ...................................................................... 14
      Verteilung der Freibeträge .......................................................................... 14
      Kinder ...................................................................................................... 15
         Allgemeine Angaben ............................................................................. 16
            Ländergruppen ................................................................................. 17
         Kinderfreibetrag .................................................................................... 19
            Antragsgründe bei Kinder über 18 Jahren ............................................ 20
         Entlastungsbetrag .................................................................................. 21
         Kinderbetreuungskosten ......................................................................... 22
         Schulgeld ............................................................................................. 23
         Ausbildungsfreibetrag ............................................................................ 23
      Werbungskosten ....................................................................................... 23
         Entfernungspauschale ............................................................................ 26
         Doppelte Haushaltsführung .................................................................... 27
            Auslandspauschalen .......................................................................... 28
      Sonderausgaben ....................................................................................... 34
      Außergewöhnliche Belastungen ................................................................... 35
         Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene ........................ 35
         Pflege-Pauschbetrag .............................................................................. 36
         Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellt Personen
         37
         Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art ........................................ 39
   Vereinfachter Antrag LSt-Ermäßigung .............................................................. 40
      Vereinfachter Antrag .................................................................................. 41
      Kinder ...................................................................................................... 42
   Antrag auf Steuerklassenwechsel ..................................................................... 42
   Anlage K ...................................................................................................... 44
   Anlage U ...................................................................................................... 46
   Tastenkombinationen .................................................................................... 49
   Datentransport .............................................................................................. 49
   Briefe und Anlagen ........................................................................................ 49
Diese Hilfe als PDF... ......................................................................................... 50
Andere Hilfen aufrufen... .................................................................................... 50

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Lohnsteuer 2018

Lohnsteuer 2018

Im Bereich der Steuerakte können Sie unter dem Programmpunkt "Lohnsteuer 2018" folgende Anträge
bearbeiten:
· Standardantrag für die Lohnsteuerermäßigung 2018
· Vereinfachter Antrag für die Lohnsteuerermäßigung 2018
· Antrag auf Steuerklassenwechsel
· Anlage K
· Anlage U
Die     Lohnsteuerkarte     wurde     vor   einiger     Zeit   abgeschafft   und    durch    Elektronische
LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die
früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden (zum Beispiel die Steuerklasse, die Zahl
der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Bei dem Arbeitgeber werden steuerlich
bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes,
Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt besteht z.B. wenn
· die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten sind (z.B. die Eintragung der
    Steuerklasse I, weil Sie seit dem Vorjahr „dauernd getrennt leben“ und somit die Voraussetzung für die
    Steuerklasse III weggefallen ist).
· eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist.
· die Voraussetzungen für eine bescheinigte Steuerklasse II entfallen sind.
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dann entsprechend angepasst. Obwohl bei einer Verringerung oder
dem Wegfall eines eingetragenen Freibetrags (z.B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), keine
Anzeigepflicht besteht, kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags können Sie beim Finanzamt
beantragen.

Änderungsanträge für das laufende Kalenderjahr können nur bis zum 30. November gestellt werden.
Änderungen, die im Dezember eintreten, können somit nicht mehr für den Lohnsteuerabzug des laufenden
Kalenderjahres berücksichtigt werden.

Die gesetzliche Regelung befindet sich in § 39a EStG.

Damit Ihnen das Finanzamt einen Freibetrag einträgt, müssen Ihre Aufwendungen 600 Euro übersteigen.
Um diese Grenze zu ermitteln, wird bei den Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro
(bzw. 102 Euro bei Versorgungsbezügen) abgezogen.Zudem wird bei den Sonderausgaben der
Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sowie
Lebenspartnerschaften mindernd berücksichtigt. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie überschlägig
berechnen, ob Sie über die 600-Euro-Grenze kommen.

Neuanlage einer Version

Bei der Neuanlage für die Lohnsteuer können Sie zwischen fünf verschiedenen Optionen wählen:

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·   Standard-Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
·   Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
·   Antrag auf Steuerklassenwechsel
·   Anlage K
·   Anlage U

Der Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wird nicht mehr aufgelegt. Die Beantragung
eines Freibetrages im vereinfachten Verfahren erfolgt nun mit dem Hauptvordruck des Antrags auf
Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Erfassung der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird aber weiterhin bei
der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung"
ermöglicht. Das Faktorverfahren ist mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten/
Lebenspartner“ zu beantragen.

Nach dem Klick auf eine der Kacheln werden die weiteren Pflichtfelder abgefragt:
· Antragstellende Person
· Auswahl für den Ehegatten bzw. bei den Anlagen K und U die zustimmende Person
· Kennzeichnung der gültigenVersion
Die Grundangaben einer Version, z.B. die Versionsnummer, die Bezeichnung der Version, eine Bemerkung
zu der Version, u.s.w. können Sie nach dem Öffnen der Version über den Eintrag Grundangabenbearbeiten.
Bestimmte Optionen, wie z.B. der Antragsteller, können nach der Neuanlage nicht mehr geändert werden.

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Grundangaben einer Version

Bereits bei der Neuanlage einer Version werden die wichtigsten Pflichtfelder abgefragt. Anschließend
können die Grundangaben einer Version jederzeit über die Multifunktionsleiste aufgerufen werden, oder
alternativ über den obersten Punkt in der Baumstruktur.

Versionsnummer
Die Versionsnummer muss nicht eindeutig sein, dient jedoch für Sie als Unterscheidungskriterium wenn
mehrere Versionen angelegt worden sind.

Bezeichnung
Die Bezeichnung einer Version wird bei der Neuanlage immer automatisch vorbelegt. Wenn Sie eine andere
Bezeichnung wünschen, dann können Sie diese jederzeit über die Grundangaben ändern.

Bemerkung
Zu jeder Version kann eine zusätzliche Bemerkung gespeichert werden.

Status
Der Status einer Version legt fest, ob weitere Änderungen in der Version möglich sind. Es gibt einen Status,
bei dem alle Felder offen sind und auch der Stammdatenabgleich alles automatisch aktualisiert. Darüber
hinaus können Sie eine Version abschließen und stellen damit sicher, dass keine Änderungen mehr
möglich sind. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in in dieser Hilfe unter Status einer Version.

Art
Bei der Neuanlage einer Version wurde über die Kacheln eine bestimmte Art der Steuerversion festgelegt:
· Standard-Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
· Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
· Antrag auf Steuerklassenwechsel
· Anlage K
· Anlage U

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Die Art der Steuerversion kann nach der Neuanlage nicht mehr verändert werden.

Antragstellende Person / Auswahl für den Ehegatten
Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant oder der Ehegatte als antragstellende
Person berücksichtigt werden soll. Diese Entscheidung kann nur bei der Neuanlage einer Version geändert
werden und nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Auswahl des Ehegatten kann noch geändert werden, falls in den Stammdaten des Mandanten mehrere
Ehegatten bzw. Lebenspartner gespeichert wurden.

Gültige Version
Die Kennzeichnung einer gültigen Version ist dann wichtig, wenn z.B. mehrere Steuerversionen existieren.

Status einer Version

Für die (nicht per ELSTER zu versendenen Formulare) der Lohnsteuer gibt es folgende Möglichkeiten beim
Status:
· Offen
· Abgeschlossen
· Eingereicht
Unter der Historie(in den Grundangaben) können Sie jederzeit nachvollziehen, wann (und von wem) welcher
Status gespeichert wurde.

     Aktueller Status                      Zustand                            Weitere Möglichkeiten
 Offen                       Steuerwerte änderbar;                    ·   Abgeschlossen
                             Stammdaten werden aktualisiert.          ·   Eingereicht

 Abgeschlossen               Steuerwerte nicht mehr änderbar;         ·   Offen (Achtung: Stammdaten werden
                             Stammdaten werden nicht mehr                 aktualisiert)
                             aktualisiert.                            ·   Eingereicht

 Eingereicht                 Steuerwerte nicht mehr änderbar;         Es kann kein anderer Status vergeben
                             Stammdaten werden nicht mehr             werden!
                             aktualisiert.
                             Version kann nicht gelöscht werden.

Status „Offen„
Jede neue Steuerversion erhält automatisch den Status Offen .Die Version ist offen zur Bearbeitung und
auch die Stammdatenfelder werden jederzeit mit den aktuellen Werten versorgt.

Status „Abgeschlossen„
Dieser Status kann manuell von Ihnen gesetzt werden. Die Steuerversion befindet sich dann in einem
abgeschlossenen, d.h. gesicherten Modus. Es sind keine Änderungen mehr möglich. Auch die Stammdaten
werden nicht mehr aktualisiert.
Eine Version mit dem Status Abgeschlossen kann jederzeit wieder auf den Status Offen zurückgesetzt
werden. Bitte beachten Sie, das dabei automatisch die aktuellen Stammdaten des Mandanten (und der
Gesellschafter) in der Version berücksichtigt werden.

Status „Eingereicht„
Dieser Status kann manuell von Ihnen gesetzt werden. Die Steuerversion befindet sich dann in einem
abgeschlossenen, d.h. gesicherten Modus. Es sind keine Änderungen mehr möglich. Auch die Stammdaten
werden nicht mehr aktualisiert.
Eine Version mit dem Status Eingereicht kann auch nicht mehr auf den Status Offen zurückgesetzt oder

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gelöscht werden.
Der Status Eingereicht sollte nur dann genutzt werden, wenn eine Version beim Finanzamt eingereicht
wurde.

Angaben zur Unterschrift
Grundsätzlich werden die Angaben für die Unterschriften in den Grundangaben verwaltet.

Dies gilt für den Lohnsteuerklassenwechsel, den Standardantrag und den vereinfachten Antrag auf
Lohnsteuerermäßigung.

In den Versionen für die Anlage K und die Anlage U werden die Angaben zur Unterschrift auf dem jeweiligen
Karteireiter erfasst (Antragsteller bzw. zustimmende Person).

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Kombinierte Ein-/Ausgabefelder

Bei Feldern mit dieser kleinen Schaltfläche handelt es sich um kombinierte Ausgabe-/Eingabefelder.

Standardmäßig sind diese Felder im Ausgabemodus und zeigen einen vom Programm berechneten
Ausgabewert an. Der Feldinhalt ist gesperrt.

Wenn Sie den Wert manuell ändern möchten, dann klicken Sie bitte auf die kleine Schalfläche                  und
beantworten die Abfrage mit "Ja".

Anschließend wird das Feld zu einem Eingabefeld und Sie können den zuvor berechneten Wert ändern.
Achten Sie bitte darauf, das ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen vom Programm automatisch in dem
Ergebnis berücksichtigt werden, d.h. es handelt sich nun um ein reines Eingabefeld.

Die kleine Schaltfläche sieht in dem Eingabemodus wie folgt aus

Wenn Sie diese Schaltfläche im Eingabemodus anklicken und die folgende Abfrage mit "Ja" beantworten,
dann wird das Feld wieder ein Ausgabefeld.

Achtung: Der zuvor erfasste Eingabewert wird dann mit dem vom Programm berechneten Ausgabewert
überschrieben.

Standardantrag LSt-Ermäßigung

Der Vordruck für den Standardantrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung soll nur dann verwendet werden, wenn
erstmals ein Steuerfreibetrag oder ein höherer Freibetrag als für 2018 beantragt wird.

Wenn nur die Zahl der Kinderfreibeträge und / oder die Steuerklasse I in II geändert werden soll oder kein

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höherer Freibetrag als für 2017 beantragt wird, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person
den Abschnitt "Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" (Zeile 17-19) auszufüllen. Die Erfassung
der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird bei der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel
"Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ermöglicht.

Die Freibeträge und alle weiteren Änderungen der Besteuerungsmerkmale werden als elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern in einem elektronischen
Abrufverfahren bereitgestellt. Der Antrag kann vom 1.10 2017 bis zum 30.11.2018 gestellt werden. Danach
kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2018
berücksichtigt werden.

In der Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastung und der Anlage Werbungskosten des
Standardantrags befinden sich die Antragsgründe, für die ein Antrag nur dann zulässig ist, wenn die
Aufwendungen und Beträge in 2018 insgesamt höher sind als 600 €. Bei der Berechnung dieser
Antragsgrenze zählen Werbungskosten grundsätzlich nur mit, soweit sie 1.000 € (bei Versorgungsbezügen
102 €) übersteigen.

·   Werbungskosten der antragstellenden Person

·   Werbungskosten des Ehegatten

·   Sonderausgaben

·   Außergewöhnliche Belastungen

Nach § 39a Abs. 2 S.4 EStG werden bei der Antragsgrenze auch die Beträge nach § 24b EStG
(Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) einbezogen.

Wird auf Grund des Antrags ein Steuerfreibetrag gewährt - ausgenommen Behinderten-/Hinterbliebenen-
Pauschbetrag oder Änderung bei der Zahl der Kinderfreibeträge - und übersteigt der im Kalenderjahr
insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten der von den Ehegatten
insgesamt erzielte Arbeitslohn 21.650 €, oder wird ein Faktor eingetragen, sind Sie nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a
oder 4 EStG verpflichtet, für das Kalenderjahr 2018 eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ändern sich im Laufe des Kalenderjahres die für den Freibetrag / die Steuerklasse maßgebenden
Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen.

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Allgemeine Angaben

Bei der Neuanlage des Standardantrags wird die antragstellende Person festgelegt, d.h. ob Mandant oder
der in den Stammdaten hinterlegte Ehegatte des Mandanten.
Entsprechend dieser Auswahl werden die allgemeinen Angaben für den Antragsteller und den Ehegatten
angeboten. In den Grundangaben der Version kann der Ehegatte auch zu einem späteren Zeitpunkt
hinzugefügt werden.

Antragsteller

Steuernummer und Finanzamt
Dabei handelt es sich um die in den Stammdaten erfasste Finanzamtsverbindung. Die Steuernummer wird
automatisch hinzugefügt und die Auswahl erfolgt über das Feld "Finanzamt".

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Über die Schaltfläche "..." kann die Auswahl der Finanzamtsverbindungen aufgerufen werden und darüber ist
auch eine Neuanlage möglich.
Wenn die Zuordnung einer ausgewählten Finanzamtsverbindung aufgehoben werden soll, dann können Sie
dafür die andere Schaltfläche    nutzen.

Telefonische Rückfragen
Die Finanzverwaltung weist daraufhin, dass die Angabe der Telefonnummer freiwillig im Sinne nach den
Vorschriften der Datenschutzgesetze ist.

Angaben zur Person
Die Angaben zur Person des Antragsteller sind alle gelb markiert, da es sich um Stammdatenfelder handelt.
Änderungen haben also eine direkte Auswirkungen auf den Mandantenstamm.

Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant selbst oder der Ehegatte Antragsteller ist.
Je nach Auswahl werden die Stammdatenfelder des Mandanten auf dem Karteireiter des Antragstellers
angezeigt oder auf dem Karteireiter für den Ehegatten.

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Wenn der Ehegatte des Mandanten der Antragsteller ist, dann wird der Mandant auf dem Karteireiter des
Ehegatten angezeigt. Wenn in den Mandantenstammdaten mehrere Ehegatten erfasst wurden, dann kann
der zugeordnete Ehegatte über die Grundangaben geändert werden.

Ausdruck der ELStAM gewünscht
Wenn Sie einen ElStAM-Ausdruck wünschen, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an.

Bei Verwitweten - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der (Grund-) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt ab 2015 1.908 €. Dieser
Grundfreibetrag ist bei der Steuerklasse II automatisch eingerechnet. Zusätzlich wird der Entlastungsbetrag
nach § 24b Abs. 2 Satz 2 EStG weiter gestaffelt, wenn mehrere Kinder im Haushalt des alleinerziehenden
Steuerpflichtigen leben. Pro Kind gibt es zusätzlich einen Erhöhungsbetrag von 240 €.

Durch die Regelung in § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a EStG kann der Erhöhungsbetrag für die weiteren Kinder
bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Geben Sie dafür bitte bei den Kindern die
Anzahl der Monate für die Berücksichtigung ein.

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Wenn zusätzlich auch der Grund-Entlastungsbetrag in der Berechnung als Freibetrag berücksichtigt werden
soll, dann müssen Sie das Kästchen in den allgemeinen Angaben des Antragsteller ankreuzen. Für die
Berechnung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende werden alle Kinder berücksichtigt, bei denen in
dem o.a. Feld eine Monatsangabe erfasst wurde.

Laufzeit
Für 2018 kann der Antrag vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. November 2018 gestellt werden. Damit der
berechnete Freibetrag auch korrekt auf die verbleibenden Monate aufgeteilt wird, kann hier der Beginn der
Laufzeit eingegeben werden.
Außerdem kann beantragt werden, das der Freibetrag bis zum 31.12.2019 berücksichtigt wird. Dafür
kreuzen Sie bitte das Kästchen an.

Ehegatte

Für den Ehegatten werden Felder aus den Stammdaten benötigt (gelb markiert) und darüber hinaus noch
Angaben zum Bruttoarbeitslohn, den Versorgungsbezügen und den anderen Einkünften.

Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant selbst oder der in den Stammdaten
erfasste Ehegatte der Antragsteller ist. Je nach Auswahl werden die Stammdatenfelder des Mandanten auf
dem Karteireiter des Antragstellers angezeigt oder auf dem Karteireiter für den Ehegatten.

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Wenn der Ehegatte des Mandanten der Antragsteller ist, dann wird der Mandant auf dem Karteireiter des
Ehegatten angezeigt. Wenn in den Mandantenstammdaten mehrere Ehegatten erfasst wurden, dann kann
der zugeordnete Ehegatte über die Grundangaben geändert werden.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen

Übertragung Grundfreibetrag

Verteilung der Freibeträge

Sie können Ihren Gesamtfreibetrag auf weitere Dienstverhältnisse aufteilen.

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Kinder

Kinder
Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Im
Lohnsteuerabzugsverfahren werden die Freibeträge für Kinder nur bei der Berechnung des
Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Kinder, für die keine Freibeträge gewährt
werden können (z.B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind nicht in der Anlage Kinder einzutragen.

Die in den Stammdaten des Mandanten erfassten Kinder werden automatisch in der Version zugeordnet.
Die zugeordneten Kinder werden direkt in der Baumstruktur angezeigt und zusätzlich in der Liste auf dem
Oberpunkt "Kinder",

Über die Schaltfläche "Auswahl" kann
- die Zuordnung geändert werden, z.B. aufgehoben werden, damit das Kind in dem Antrag nicht sichtbar ist,
oder
- ein neues Kind angelegt werden (falls es in den Stammdaten noch nicht angelegt wurde)

In dieser Liste werden alle (der Steuerversion) zugeordneten Kinder angezeigt.
Wenn Sie auf "Auswahl" klicken, dann kommt eine Liste mit allen in den Stammdaten des Mandanten
angelegten Kindern. Ob das Kind der Steuerversion zugeordnet wurde, ist an dem angekreuzten Kästchen
erkennbar.

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ACHTUNG:
Wenn Sie hier für ein Kind die Schaltfläche "Löschen" aktivieren, dann wird das Kind auch in den
Stammdaten des Mandanten gelöscht. Wenn Sie das Kind nur in dieser Steuerversion entfernen möchten,
dann entfernen Sie bitte die Markierung in dem Kästchen. Das Kind bleibt dann in den Stammdaten des
Mandanten erhalten, wird aber in der Steuerversion nicht mehr angezeigt.

Über die Schaltfläche "Öffnen" werden die Stammdaten des Kindes geöffnet und können bearbeitet werden.

WICHTIG:
Wenn Sie die Zuordnung eines Kindes aufheben, d.h. das Kästchen entfernen, dann werden auch die in der
Steuerversion zu diesem Kind gespeicherten Angaben entfernt.

Allgemeine Angaben

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Ländergruppen

Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2017

                 4/4                 mit 3/4                                    mit 2/4                        mi
          (In voller Höhe)      (Kürzung um 1/4)                           (Kürzung um 2/4)               (Kürzun
                 1                         2                                       3
Andorra                      Aruba                           Äquatorialguinea                 Afghanistan
Australien                   Bahamas                         Algerien                         Ägypten
Belgien                      Bahrain                         Amerikanisch-Samoa               Albanien
Bermuda                      Barbados                        Angola                           Armenien
Brunei Darussalam            Chile                           Antigua und Barbuda              Äthiopien
Dänemark                     Cookinseln                      Argentinien                      Bangladesch
Färöer                       Curacao                         Aserbaidschan                    Belize
Finnland                     Estland                         Bosnien und Herzegowina          Benin
Frankreich                   Französisch-Polynesien          Botsuana                         Bhutan
Grönland                     Griechenland                    Brasilien                        Bolivien, Pluinatio
Hongkong                     Iman                            Bulgarien                        Burkina Faso
Insel Man                    Korea, Republik                 China                            Burundi
Irland                       Lettland                        Costa Rica                       Cote d´Ivoire
Island                       Litauen                         Dominica                         Dschibuti
Israel                       Malta                           Dominikanische Republik          El Salvador
Italien                      Nauru                           Ecuador                          Eritrea
Japan                        Portugal                        Fidschi                          Gambia
Kaimaninseln                 Puerto Rico                     Gabun                            Georgien
Kanada                       Saudi-Arabien                   Grenada                          Ghana
Kanalinseln                  Slowakei                        Irak                             Guatemala
Katar                        Slowenien                       Iran, Islamische Republik        Guinea

                                                   17 / 50
Lohnsteuer 2018

Kuwait                         St. Martin                   Jamaika                                    Guinea-Bissau
                               (niederländerischer Teil)
Liechtensten                   St. Kitts und Nevis          Jordanien                                  Guyana
Luxemburg                      Taiwan                       Kasachstan                                 Haiti
Macau                          Trinidad und Tobago          Kolumbien                                  Honduras
Monaco                         Tschechische Republik        Kroatien                                   Indien
Neukaledonien                  Turks- und Caicos-Inseln Kuba                                           Indonesien
Neuseeland                     Uruguay                      Libanon                                    Jemen
Niederlande                    Zypern                       Libyen                                     Kambodscha
Norwegen                                                    Malaysia                                   Kamerun
Österreich                                                  Malediven                                  Kap Verde
Palästinensische Gebiete                                    Mauritius                                  Kenia
San Marino                                                  Mezedonien, ehem. jugoslawische Republik   Kirgisistan
Schweden                                                    Mexiko                                     Kiribati
Schweiz                                                     Montenegro                                 Komoren
Singapur                                                    Namibia                                    Kongo
Spanien                                                     Niue                                       Kongo, Demokrat
Vatikanstadt                                                Palau                                      Korea, Demokrati
Vereinigte Arabische Emirate                                Panama                                     Kosovo
Verinigte Staaten                                           Peru                                       Laos, Demokratis
Vereinigtes Königreich                                      Polen                                      Lesotho
                                                            Rumänien                                   Liberia
                                                            Russische Föderation                       Madagaskar
                                                            Serbien                                    Malawi
                                                            Seychellen                                 Mali
                                                            St. Lucia                                  Marokko
                                                            St.Vincent und die Grenadinen              Marshallinseln
                                                            Südafrika                                  Mauretanien
                                                            Suriname                                   Mikronesien
                                                            Thailand                                   Moldau, Republik
                                                            Türkei                                     Mongolei
                                                            Turkmenistan                               Mosambik
                                                            Tuvalu                                     Myanmar
                                                            Ungarn                                     Nepal
                                                            Venezuela, Bolivarische Republik           Nicaragua
                                                            Weißrussland/Belarus                       Niger
                                                                                                       Nigeria
                                                                                                       Pakistan
                                                                                                       Papua Neuguinea
                                                                                                       Paraguay
                                                                                                       Philippinen
                                                                                                       Ruanda
                                                                                                       Salomonen
                                                                                                       Sambia
                                                                                                       Samoa

                                                  18 / 50
Lohnsteuer 2018

                                                                                                     Sao Tome und Pr
                                                                                                     Senegal
                                                                                                     Sierra Leone
                                                                                                     Simbabwe
                                                                                                     Somalia
                                                                                                     Sri Lanka
                                                                                                     Sudan
                                                                                                     Südsudan
                                                                                                     Swasiland
                                                                                                     Syrien, Arabische
                                                                                                     Tadschikistan
                                                                                                     Tansania, Vereini
                                                                                                     Timor-Leste
                                                                                                     Togo
                                                                                                     Tonga
                                                                                                     Tschad
                                                                                                     Tunesien
                                                                                                     Uganda
                                                                                                     Ukraine
                                                                                                     Usbekistan
                                                                                                     Vanuatu
                                                                                                     Vietnam
                                                                                                     Zentralafrikanisch

Kinderfreibetrag

Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn
sie in der Wohnung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gemeldet sind.
Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht beim Arbeitnehmer gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den
ELStAM gebildet werden, muss dies einmalig beantragt werden.
Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, werden nur auf Antrag und wenn die
entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet.

Übertrag Kinderfreibetrag (Angaben für den Formulardruck)
Diese Angaben werden nur im Rahmen des Formulardrucks verwendet und haben keine Auswirkung auf die
Berechnung des Kinder- / Betreuungsfreibetrages.

                                                19 / 50
Lohnsteuer 2018

Angaben für die Berechnung des Kinder- / Betreuungsfreibetrages
Diese Angaben werden nicht im Formulardruck berücksichtigt, sondern nur in der Berechnung des Kinder-
und Betreuungsfreibetrages berücksichtigt.

Ein Kinder- / Betreuungsfreibetrag wird nur dann berechnet, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Im
laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt und der Kinder- / Betreuungsfreibetrag wird nur in
Ausnahmefällen bei der Berechnung der Lohnsteuerermäßigung berücksichtigt.

Anzahl der Monate
Wenn Sie eine der Optionen für die Berechnung des Kinder- und Betreuungsfreibetrages aktiviert haben
(Voller oder Halber Freibetrag, für Antragsteller und/oder Ehegatte), dann ist zusätzlich die Anzahl der
Monate für die Berechnung sehr wichtig.
Die eingegebene Anzahl der Monate hat unmittelbare Auswirkung auf Höhe des automatisch berechneten
Kinder- und Betreuungsfreibetrag.

Die Anzahl der Monate, die das Kind im Ausland gelebt hat, sind ebenfalls wichtig für die Berechnung des
Kinder- und Betreuungsfreibetrages. In diesem Zusammenhang muss aber auch unbedingt in den
allgemeinen Angaben des Kindes der Staat und die Ländergruppe erfasst werden.

Für die Anzahl der Monate, die das Kind im Ausland gelebt hat, wird der Kinder- und Betreuungsfreibetrag
anteilig berechnet und dann entsprechend der Ländergruppe gekürzt.

Berechneter Freibetrag für die Kinder
Das Ergebnis des berechneten Kinder- und Betreuungsfreibetrages wird in diesem Feld ausgegeben.

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auch in der Berechnungsauswertung für die Kinder.
Wenn Sie den berechneten Ausgabewert ändern wollen, dann klicken Sie bitte auf die Schaltfläche
Dabei handelt es sich um ein kombiniertes Ein-/Ausgabefeld (weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier).

Antragsgründe bei Kinder über 18 Jahren

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Lohnsteuer 2018

Entlastungsbetrag

Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen
Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe
von 1.908 € im Kalenderjahr durch die Einreihung in die Steuerklasse II gewährt. Dieser erhöht sich für das
zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 € und
wird als Freibetrag berücksichtigt. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind
in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Ist das Kind auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige
den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren
darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen
Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben. Bei Verwitweten mit Steuerklasse III wird
der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende als Freibetrag berücksichtigt. Für jeden vollen Kalendermonat, in
dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

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Lohnsteuer 2018

Durch die Regelung in § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a EStG kann der Erhöhungsbetrag für die weiteren Kinder
bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Geben Sie dafür bitte bei den Kindern
unbedingt die Anzahl der Monate für die Berücksichtigung ein. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages
für Alleinerziehende werden alle Kinder berücksichtigt, bei denen in dem o.a. Feld eine Monatsangabe
erfasst wurde.

Bei Verwitweten - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wenn zusätzlich auch der Grund-Entlastungsbetrag in der Berechnung als Freibetrag berücksichtigt werden
soll, dann müssen Sie das Kästchen in den allgemeinen Angaben des Antragsteller ankreuzen.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten für zu Ihrem Haushalt gehörende Kinder, für die Ihnen Freibeträge für Kinder oder
Kindergeld zusteht, können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt
werden. Bitte tragen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen und ggf. steuerfreie Erstattungen ein.
Kinderbetreuungskosten sind jedoch nur in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 € je
Kind und Kalenderjahr abziehbar. Diese Begrenzung wird vom Finanzamt berücksichtigt.

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Lohnsteuer 2018

Schulgeld

Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland
oder einem anderen EU- / EWR-Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat
finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder
Berufsabschluss führt, sind 30% des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € je Kind als
Sonderausgaben abziehbar, wenn der - ggf. beabsichtigte - Abschluss von der im Inland zuständigen Stelle
als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte tragen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen ein. Deutsche Schulen
im Ausland sind den vorgenannten Schulen gleichgestellt.

Ausbildungsfreibetrag

Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein
Freibetrag berücksichtigt werden. Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für
Kinder oder Kindergeld haben.

Werbungskosten

Werbungskosten

Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst
sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfrei oder pauschal besteuerte
Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den

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Lohnsteuer 2018

Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugutekommen.

Die Werbungskosten sind für den Antragsteller und (falls vorhanden) auch für den Ehegatten separat zu
erfassen.

Werbungskostenpauschbetrag
Für die Berechnung des Werbungskostenüberschusses für den Freibetrag, wählen Sie hier bitte den zu
berücksichtigenden Pauschbetrag. Diese Auswahl hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Berechnung.

1. Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

2. Beiträge zu Berufsverbänden

3. Aufwendungen für Arbeitsmittel

4. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Sie können die Berechnung mit und ohne Kappung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
durchführen.

5. Weitere Werbungskosten

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Lohnsteuer 2018

6. Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
6.1 Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten

6.2 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit
Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von
drei Monaten - nur pauschal geltend machen:
· für eine eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung mit einer Abwesenheit von mehr als 8
     Stunden von Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte jeweils 12 €
· für An- und Abreistetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer
     Wohnung jeweils 12 €
· für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätikeitsstätte beruflich tätig
     und daher 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 24 €

7. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

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Lohnsteuer 2018

Entfernungspauschale

Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale,
unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für
jeden vollen Entfernungskilometer. Für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Flug- und Fährkosten) können die
tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn sie im Kalenderjahr höher sind als die
Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 €
begrenzt. Lediglich soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen (z.B. Firmenwagen)
benutzt wird, berücksichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als 4.500 €. Wenn bei Ihnen der Grad der
Behinderung mindestens 70 beträgt oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gleichzeitig
eine erhebliche Gehbehinderung besteht, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen
Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 60 Cent ja Entfernungskilometer (30 Cent je
gefahrenen Kilometer) anerkannt.

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Lohnsteuer 2018

Doppelte Haushaltsführung

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Sie die notwendigen Mehraufwendungen
als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des
Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten
Tätigkeitsstätte wohnen. Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie höchstens für die ersten drei
Monate mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen geltend machen. Anstelle der
Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können die Gebühren für ein Telefongespräch berücksichtigt
werden.

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Lohnsteuer 2018

Auslandspauschalen

Auslandsreise-Pauschalen 2018

                      Land                               Pauschbeträge für               Pauschbetr
                                                  Verpflegungsmehraufwendungen   Verpflegungsmehra
                                                          für Kalendertage               für Kalende
                                                     mit einer Abwesenheit von     mit einer Abwes
                                                       mindestens 24 Stunden         mehr als 8 Stu
                                                                 in„€               für den An- und
                                                                                                in„€
Afghanistan                                                    30                               20
Ägypten                                                        41                               28
Äthiopien                                                      27                               19
Äquatorialguinea                                               36                               24
Albanien                                                       29                               20
Algerien                                                       51                               34
Andorra                                                        34                               23
Angola                                                         77                               52
Antigua und Barbuda                                            53                               36
Argentinien                                                    34                               23
Armenien                                                       23                               16
Aserbaidschan                                                  30                               20

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Lohnsteuer 2018

Australien - Canberra                          51   34
Australien - Sydney                            68   45
Australien - Sonstige                          51   34
Bahrain                                        45   30
Bangladesch                                    30   20
Barbados                                       58   39
Belgien                                        42   28
Benin                                          40   27
Bolivien                                       30   20
Bosnien / Herzegowina                          18   12
Botsuana                                       40   27
Brasilien - Brasilia                           57   38
Brasilien - Rio de Janeiro                     57   38
Brasilien - Sao Paulo                          53   36
Brasilien - Sonstige                           51   34
Brunei                                         48   32
Bulgarien                                      22   15
Burkina Faso                                   44   29
Burundi                                        47   32
Chile                                          44   29
China - Chengdu                                35   24
China - Hongkong                               74   49
China - Kanton                                 40   27
China - Peking                                 46   31
China - Shanghai                               50   33
China - Sonstige                               50   33
Costa Rica                                     46   31
Cote d´ Ivoire                                 51   34
Dänemark                                       58   39
Dominica                                       40   27
Dominikanische Republik                        45   30
Dschibuti                                      65   44
Ecuador                                        44   29
El Salvador                                    44   29
Eritrea                                        46   31
Estland                                        27   18
Fidschi                                        34   23
Finnland                                       50   33
Frankreich - Lyon                              53   36
Frankreich - Marseille                         46   31
Frankreich - Paris                             58   39
Frankreich - Straßburg                         51   34
Frankreich - Sonstige                          44   29
Gabun                                          62   42
Gambia                                         30   20

                                 29 / 50
Lohnsteuer 2018

Georgien                                               35   24
Ghana                                                  46   31
Grenada                                                51   34
Griechenland - Athen                                   46   31
Griechenland - Sonstige                                36   24
Guatemala                                              28   19
Guinea                                                 46   31
Guinea-Bissau                                          24   16
Guyana                                                 41   28
Haiti                                                  58   39
Honduras                                               48   32
Indien - Chennai                                       34   23
Indien - Kalkutta                                      41   28
Indien - Mumbai                                        32   21
Indien - Neu Delhi                                     50   33
Indien - Sonstige                                      36   24
Indonesien                                             38   25
Iran                                                   33   22
Irland                                                 44   29
Island                                                 47   32
Israel                                                 56   37
Italien - Mailand                                      39   26
Italien - Rom                                          52   35
Italien - Sonstige                                     34   23
Jamaika                                                54   36
Japan - Tokio                                          66   44
Japan - Sonstige                                       51   34
Jemen                                                  24   16
Jordanien                                              46   31
Kambodscha                                             39   26
Kamerun                                                50   33
Kanada - Ottawa                                        47   32
Kanada - Toronto                                       51   34
Kanada - Vancouver                                     50   33
Kanada - Sonstige                                      47   32
Kap Verde                                              30   20
Kasachstan                                             39   26
Katar                                                  56   37
Kenia                                                  42   28
Kirgistan                                              29   20
Kolumbien                                              41   28
Kongo, Republik                                        50   33
Kongo, Demokratische Republik                          68   45
Korea, Demokratische Volksrepublik                     39   26
Korea, Republik                                        58   39

                                         30 / 50
Lohnsteuer 2018

Kosovo                                   23   16
Kroatien                                 28   19
Kuba                                     46   31
Kuwait                                   42   28
Laos                                     33   22
Lesotho                                  24   16
Lettland                                 30   20
Libanon                                  44   29
Libyen                                   45   30
Liechtenstein                            53   36
Litauen                                  24   16
Luxemburg                                47   32
Madagaskar                               34   23
Malawi                                   47   32
Malaysia                                 34   23
Malediven                                52   35
Mali                                     41   28
Malta                                    45   30
Marokko                                  42   28
Marshall Inseln                          63   42
Mauretanien                              39   26
Mauritius                                54   36
Mazedonien                               29   20
Mexiko                                   41   28
Mikronesien                              56   37
Moldau, Republik                         24   16
Monaco                                   42   28
Mongolei                                 27   18
Montenegro                               29   20
Mosambik                                 42   28
Myanmar                                  35   24
Namibia                                  23   16
Nepal                                    28   19
Neuseeland                               56   37
Nicaragua                                36   24
Niederlande                              46   31
Niger                                    41   28
Nigeria                                  63   42
Norwegen                                 80   53
Österreich                               36   24
Oman                                     60   40
Pakistan - Islamabad                     30   20
Pakistan - Sonstige                      27   18
Palau                                    51   34
Panama                                   39   26

                           31 / 50
Lohnsteuer 2018

Papua-Neuguinea                                           60   40
Paraguay                                                  38   25
Peru                                                      30   20
Philippinen                                               30   20
Polen - Breslau                                           33   22
Polen - Danzig                                            29   20
Polen - Krakau                                            28   19
Polen - Warschau                                          30   20
Polen - Sonstige                                          27   18
Portugal                                                  36   24
Ruanda                                                    46   31
Rumänien - Bukarest                                       32   21
Rumänien - Sonstige                                       26   17
Russische Föderation - Jekaterinburg                      28   19
Russische Föderation - Moskau                             30   20
Russische Föderation - St. Petersburg                     26   17
Russische Föderation - Sonstige                           24   16
Sambia                                                    36   24
Samoa                                                     29   20
San Marino                                                34   23
Sao Tomé und Principe                                     47   32
Saudi-Arabien - Djidda                                    38   25
Saudi-Arabien - Riad                                      48   32
Saudi-Arabien - Sonstige                                  48   32
Schweden                                                  50   33
Schweiz - Genf                                            64   43
Schweiz - Sonstige                                        62   41
Senegal                                                   45   30
Serbien                                                   20   13
Sierra Leone                                              39   26
Simbabwe                                                  45   30
Singapur                                                  53   36
Slowakische Republik                                      24   16
Slowenien                                                 33   22
Spanien - Barcelona                                       32   21
Spanien - Kanarische Inseln                               32   21
Spanien - Madrid                                          41   28
Spanien - Palma de Mallorca                               32   21
Spanien - Sonstige                                        29   20
Sri Lanka                                                 42   28
St. Kitts und Nevis                                       45   30
St. Lucia                                                 54   36
St. Vincent und die Grenadinen                            52   35
Sudan                                                     35   24
Südafrika - Kapstadt                                      27   18

                                            32 / 50
Lohnsteuer 2018

Südafrika - Johannesburg                                      29   20
Südafrika - Sonstige                                          22   15
Südsudan                                                      34   23
Suriname                                                      41   28
Syrien                                                        38   25
Tadschikistan                                                 26   17
Taiwan                                                        51   34
Tansania                                                      47   32
Thailand                                                      32   21
Togo                                                          35   24
Tonga                                                         39   26
Trinidad und Tobago                                           54   36
Tschad                                                        64   43
Tschechische Republik                                         35   24
Türkei - Istanbul                                             35   24
Türkei - Izmir                                                42   28
Türkei - Sonstige                                             40   27
Tunesien                                                      40   27
Turkmenistan                                                  33   22
Uganda                                                        35   24
Ukraine                                                       32   21
Ungarn                                                        22   15
Uruguay                                                       44   29
Usbekistan                                                    34   23
Vatikanstadt                                                  52   35
Venezuela                                                     47   32
Vereinigte Arabische Emirate                                  45   30
Vereinigte Staaten von Amerika - Atlanta                      62   41
Vereinigte Staaten von Amerika - Boston                       58   39
Vereinigte Staaten von Amerika - Chicago                      54   36
Vereinigte Staaten von Amerika - Houston                      63   42
Vereinigte Staaten von Amerika - Los Angeles                  56   37
Vereinigte Staaten von Amerika - Miami                        64   43
Vereinigte Staaten von Amerika - New York City                58   39
Vereinigte Staaten von Amerika - San Francisco                51   34
Vereinigte Staaten von Amerika - Washington D.C.              62   41
Vereinigte Staaten von Amerika - Sonstige                     51   34
Vereinigtes Königreich von Großbritannien                     62   41
und Nordirland - London
Vereinigtes Königreich von Großbritannien                     45   30
und Nordirland - Sonstige
Vietnam                                                       38   25
Weißrussland                                                  20   13
Zentralafrikanische Republik                                  46   31
Zypern                                                        45   30

                                                 33 / 50
Lohnsteuer 2018

Sonderausgaben

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den / die Lebenspartner(in) einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende(n) Ehegatten / Lebenspartner(in) können als
Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U)
beantragt. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung
als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U)
beantragt.

Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine
abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden als Sonderausgaben
anerkannt.

                                                  34 / 50
Lohnsteuer 2018

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen,
z.B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Bestattung eines Angehörigen oder Unwetterschäden
entstehen. Diese Ausgaben können unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag
der Einkünfte abgezogen werden.

Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt:

  Grad der          EUR
 Behinderung
  25 und 30          310
  35 und 40          430
  45 und 50          570
  55 und 60          720
  65 und 70          890
  75 und 80         1.060
  85 und 90         1.230
  95 und 100        1.420

Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 € jährlich. Dieser
Pauschbetrag kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als schwerstpflegebedürftige
Person (Pflegegrade 4 und 5) gewährt werden.

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Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende
Pauschbetrag aus der obigen Tabelle jedoch nur zu,
· wenn wegen Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z.B. Unfallrente, nicht ab Rente aus der
   gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder
· wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf
   einer typischen Berufskrankheit beruht.

Pflege-Pauschbetrag

Pflege-Pauschbetrag
Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU-/EWR-Ausland
persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein
Pauschbetrag gewährt werden.

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Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellt Personen

Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen
gleichgestellte Personen
Unterhalten Sie bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld
hat und die Ihnen oder Ihrem / Ihrer Ehegatten / Lebenspartner(in) gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt
sind, z.B. Eltern, Großeltern oder Kinder, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede
unterstützte Person geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

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Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

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Vereinfachter Antrag LSt-Ermäßigung

Der Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wird nicht mehr aufgelegt. Die Beantragung
eines Freibetrages im vereinfachten Verfahren erfolgt nun mit dem Hauptvordruck des Antrags auf
Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Erfassung der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird aber weiterhin bei
der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung"
ermöglicht.

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Vereinfachter Antrag

Wenn Sie höchstens denselben Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen
wollen wie für das Vorjahr und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben,
erfassen Sie auf dem Karteireiter Lohnsteuer-Ermäßigung die entsprechenden Angaben.

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Kinder

Hat sich die Zahl der Kinderfreibeträge zum Vorjahr geändert, muss die Anlage Kinder eingereicht werden.

Antrag auf Steuerklassenwechsel

Ehegatten können im Antrag auf Steuerklassenwechsel anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/
IV die Eintragung der Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen. Dies hat zur Folge, dass
die einzubehaltene Lohnsteuer in Anlehnung an das Splittingverfahren ermittelt wird. Freibeträge werden in
die Berechnung des Faktors einbezogen.

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Anlage K

Der Vordruck der Anlage K soll verwendet werden, wenn zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und
Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zugestimmt wird.

Kinderfreibeträge können übertragen werden, wenn Sie oder der andere Elternteil eine
Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt haben oder mangels Leistungsfähigkeit nicht
unterhaltspflichtig waren.
Als leibliche Eltern können Sie die Kinderfreibeträge auch auf die Stiefeltern oder die Großeltern übertragen.

Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils vorgenommen werden. Eine erteilte
Zustimmung kann nur vor Beginn des Kalenderjahrs widerrufen werden, für das sie erstmals nicht gelten
soll.

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Hier kann die zustimmende Person ausgewählt, bearbeitet oder gelöscht werden.

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Anlage U

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den / die Lebenspartner(in) einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende(n) Ehegatten / Lebenspartner(in) können als
Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U)
beantragt.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als
Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U)
beantragt.

Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht gestellt, die Zustimmung vom

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Empfänger wirksam widerrufen oder nicht erteilt, könne die für den Lebensunterhalt notwendigen
Unterhaltsleistungen (z.B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine
Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt werden.
Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden waren, die Lebenspartnerschaft
aufgehoben war oder während des ganzen Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt
gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Hier kann die zustimmende Person ausgewählt, bearbeitet oder gelöscht werden.

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Tastenkombinationen

Sprungfunktion von Feld zu Feld
Wenn Sie in der Erfassung mit Hilfe der Tastatur von einem ausgefüllten Feld zum nächsten ausgefüllten
Feld springen möchten, dann ist dies mit der Funktionstaste F4 möglich. Für den Rücksprung können Sie
die Kombination Shift+F4nutzen.

Wechsel zwischen der Formularausgabe und der Erfassung
Strg+Doppelklick

Datentransport

Der Datentransport Stamm-Steuern kann für die Lohnsteuer 2018 über die Steuerakte des Mandanten (siehe
Stotax-Schaltfläche) aufgerufen werden. Sie können in einer Transportdatei beliebig viele Versionen
transportieren.

Briefe und Anlagen

Die Briefe und Anlagen beinhalten ein modulbezogenes Dokumentenablagesystem und bieten darüber

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hinaus auch alle Werkzeuge für die modulbezogene Brief- und Anlagen-Erstellung. Die Briefe und Anlagen
werden in Zukunft die IndividuellenAnlagen und die Musterbrief- bzw. Serienbrieferstellung in Stotax ablösen.

Für die Neuanlage und Bearbeitung von Briefen und Anlagen können Sie für Word und Excel eigene Layouts
erstellen. Die Layouts gehen über die normale Kopf- und Fußzeilenbearbeitung hinaus, d.h. Sie können sich
damit auch eine Art Briefpapier erstellen.

Sie können mandantenübergreifende Vorlagen mit Platzhaltern anlegen und die Vorlagen bei der Neuanlage
einer Anlage auswählen. Die Vorlagen können in beliebigen Dateiformaten abgespeichert werden, z.B.
können Sie Formulardateien der Finanzverwaltung in dem ffwp-Format als Vorlage speichern.

Das Platzhalter-System der Briefe und Anlagen (für Word und Excel) kann in den Vorlagen genutzt werden,
aber auch in den Anlagen. D.h. wenn Sie eine Anlage oder einen Brief bearbeiten, dann können Sie jederzeit
einen weiteren Platzhalter nachträglich einfügen.
Über das Platzhalter-System können sowohl die in dem Modul (z.B. den Stammdaten) erfassten Angaben
in die Anlage übernommen werden, als auch die in der Anlage erfassten Angaben in die Stotaxfelder
übertragen werden.

Die Briefe und Anlagen speichern die erstellten Dokumente in der eigenen Oberfläche ab, d.h. es handelt
sich nicht nur um eine Brief- und Anlagen-Erstellung, sondern auch um ein eigenes (modul)abhängiges
Ablagesystem. Unser DMS ist ein (modul)unabhängiges System zur Archivierung und Verwaltung von
Dokumenten. Dort werden Dokumente aus allen Bereichen, z.B. Rechnungswesen, Steuern, Lohn,
Praxisorganisation, u.s.w., abgelegt. In bestimmten Fällen können Verbindungen zu den Dokumenten
aufgebaut werden, wie z.B. zwischen einem Buchungssatz und den im DMS abgelegten Belegen, aber
generell ist das DMS unabhängig von den einzelnen Modulen.

Die über das Programm Briefeund Anlagen erstellten Dokumente, im Schwerpunkt Word und Excel, haben
eine viel stärkere Bindung an das Modul, aus dem heraus sie erstellt wurden. Zum Beispiel werden die
Briefe und Anlagen bei einem Transport der Mandantenstammdaten mittransportiert. Ebenfalls werden die
Briefe und Anlagen im Bereich der Steuern automatisch mittransportiert bzw. auch mitkopiert wenn Sie eine
Steuerversion kopieren. Die Briefeund Anlagen gehören fest zu dem jeweiligen Modul bzw. zu der jeweiligen
Steuerversion.

Diese feste Verbindung entsteht u.a. durch die verwendeten Platzhalter in den Briefen und Anlagen. Sie
können in Word und Excel die Platzhalter aus dem Baukasten verwenden und jederzeit ihr Dokument mit
den in Stotax erfassten Werten aktualisieren. Auch nach der Neuanlage eines Dokumentes behält der
verwendete Platzhalter seine Verbindung zu dem Stotaxfeld und kann so zu jedem beliebigen Zeitpunkt
aktualisiert werden.
Sie können aber auch in dem Word-Dokument bzw. der Excel-Tabelle selber Platzhalter markieren, die
dann auf dem umgekehrten Weg gefüllt werden, d.h. aus dem Dokument in das Stotaxfeld hinein. Auf
diesem Wege können Sie sich eigene Eingabedialoge zusammenstellen, d.h. die Eingabe erfolgt in Ihrem
Dokument und wenn das Dokument gespeichert wird landen alle erfassten Werte in den zugeordneten
Stotaxfeldern.

Weitere Erläuterungen zu den Briefen und Anlagen finden Sie hier.

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