Lohnsteuer 2020 - Stollfuß Medien
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Lohnsteuer 2020 Inhaltsverzeichnis Lohnsteuer 2020 ................................................................................................. 3 Neuanlage einer Version .................................................................................. 3 Grundangaben einer Version ............................................................................ 5 Status einer Version .................................................................................... 6 Angaben zur Unterschrift ............................................................................. 7 Kombinierte Ein-/Ausgabefelder ........................................................................ 7 Standardantrag LSt-Ermäßigung ....................................................................... 8 Allgemeine Angaben ................................................................................. 10 Antragsteller ......................................................................................... 10 Ehegatte ............................................................................................... 13 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen . 13 Übertragung Grundfreibetrag ...................................................................... 14 Verteilung der Freibeträge .......................................................................... 14 Kinder ...................................................................................................... 15 Allgemeine Angaben ............................................................................. 16 Ländergruppen ................................................................................. 17 Kinderfreibetrag .................................................................................... 19 Antragsgründe bei Kinder über 18 Jahren ............................................ 21 Entlastungsbetrag .................................................................................. 21 Kinderbetreuungskosten ......................................................................... 22 Schulgeld ............................................................................................. 23 Ausbildungsfreibetrag ............................................................................ 23 Werbungskosten ....................................................................................... 23 Entfernungspauschale ............................................................................ 26 Doppelte Haushaltsführung .................................................................... 27 Auslandspauschalen .......................................................................... 28 Sonderausgaben ....................................................................................... 34 Außergewöhnliche Belastungen ................................................................... 35 Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene ........................ 35 Pflege-Pauschbetrag .............................................................................. 36 Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellt Personen 37 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art ........................................ 39 Vereinfachter Antrag LSt-Ermäßigung .............................................................. 40 Vereinfachter Antrag .................................................................................. 41 Kinder ...................................................................................................... 42 Antrag auf Steuerklassenwechsel ..................................................................... 42 Anlage K ...................................................................................................... 44 Anlage U ...................................................................................................... 46 Tastenkombinationen .................................................................................... 49 Datentransport .............................................................................................. 49 Briefe und Anlagen ........................................................................................ 49 Diese Hilfe als PDF... ......................................................................................... 50 Andere Hilfen aufrufen... .................................................................................... 50 2 / 50
Lohnsteuer 2020 Lohnsteuer 2020 Im Bereich der Steuerakte können Sie unter dem Programmpunkt "Lohnsteuer 2020" folgende Anträge bearbeiten: · Standardantrag für die Lohnsteuerermäßigung 2020 · Vereinfachter Antrag für die Lohnsteuerermäßigung 2020 · Antrag auf Steuerklassenwechsel · Anlage K · Anlage U Die Lohnsteuerkarte wurde vor einiger Zeit abgeschafft und durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden (zum Beispiel die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Bei dem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt besteht z.B. wenn · die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten sind (z.B. die Eintragung der Steuerklasse I, weil Sie seit dem Vorjahr „dauernd getrennt leben“ und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist). · eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist. · die Voraussetzungen für eine bescheinigte Steuerklasse II entfallen sind. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dann entsprechend angepasst. Obwohl bei einer Verringerung oder dem Wegfall eines eingetragenen Freibetrags (z.B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), keine Anzeigepflicht besteht, kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags können Sie beim Finanzamt beantragen. Änderungsanträge für das laufende Kalenderjahr können nur bis zum 30. November gestellt werden. Änderungen, die im Dezember eintreten, können somit nicht mehr für den Lohnsteuerabzug des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt werden. Die gesetzliche Regelung befindet sich in § 39a EStG. Damit Ihnen das Finanzamt einen Freibetrag einträgt, müssen Ihre Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Um diese Grenze zu ermitteln, wird bei den Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 102 Euro bei Versorgungsbezügen) abgezogen.Zudem wird bei den Sonderausgaben der Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sowie Lebenspartnerschaften mindernd berücksichtigt. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie überschlägig berechnen, ob Sie über die 600-Euro-Grenze kommen. Neuanlage einer Version Bei der Neuanlage für die Lohnsteuer können Sie zwischen fünf verschiedenen Optionen wählen: 3 / 50
Lohnsteuer 2020 · Standard-Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung · Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung · Antrag auf Steuerklassenwechsel · Anlage K · Anlage U Der Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wird nicht mehr aufgelegt. Die Beantragung eines Freibetrages im vereinfachten Verfahren erfolgt nun mit dem Hauptvordruck des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Erfassung der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird aber weiterhin bei der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ermöglicht. Das Faktorverfahren ist mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten/ Lebenspartner“ zu beantragen. Nach dem Klick auf eine der Kacheln werden die weiteren Pflichtfelder abgefragt: · Antragstellende Person · Auswahl für den Ehegatten bzw. bei den Anlagen K und U die zustimmende Person · Kennzeichnung der gültigenVersion Die Grundangaben einer Version, z.B. die Versionsnummer, die Bezeichnung der Version, eine Bemerkung zu der Version, u.s.w. können Sie nach dem Öffnen der Version über den Eintrag Grundangabenbearbeiten. Bestimmte Optionen, wie z.B. der Antragsteller, können nach der Neuanlage nicht mehr geändert werden. 4 / 50
Lohnsteuer 2020 Grundangaben einer Version Bereits bei der Neuanlage einer Version werden die wichtigsten Pflichtfelder abgefragt. Anschließend können die Grundangaben einer Version jederzeit über die Multifunktionsleiste aufgerufen werden, oder alternativ über den obersten Punkt in der Baumstruktur. Versionsnummer Die Versionsnummer muss nicht eindeutig sein, dient jedoch für Sie als Unterscheidungskriterium wenn mehrere Versionen angelegt worden sind. Bezeichnung Die Bezeichnung einer Version wird bei der Neuanlage immer automatisch vorbelegt. Wenn Sie eine andere Bezeichnung wünschen, dann können Sie diese jederzeit über die Grundangaben ändern. Bemerkung Zu jeder Version kann eine zusätzliche Bemerkung gespeichert werden. Status Der Status einer Version legt fest, ob weitere Änderungen in der Version möglich sind. Es gibt einen Status, bei dem alle Felder offen sind und auch der Stammdatenabgleich alles automatisch aktualisiert. Darüber hinaus können Sie eine Version abschließen und stellen damit sicher, dass keine Änderungen mehr möglich sind. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in in dieser Hilfe unter Status einer Version. Art Bei der Neuanlage einer Version wurde über die Kacheln eine bestimmte Art der Steuerversion festgelegt: · Standard-Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung · Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung · Antrag auf Steuerklassenwechsel · Anlage K · Anlage U Die Art der Steuerversion kann nach der Neuanlage nicht mehr verändert werden. 5 / 50
Lohnsteuer 2020 Antragstellende Person / Auswahl für den Ehegatten Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant oder der Ehegatte als antragstellende Person berücksichtigt werden soll. Diese Entscheidung kann nur bei der Neuanlage einer Version geändert werden und nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt. Die Auswahl des Ehegatten kann noch geändert werden, falls in den Stammdaten des Mandanten mehrere Ehegatten bzw. Lebenspartner gespeichert wurden. Gültige Version Die Kennzeichnung einer gültigen Version ist dann wichtig, wenn z.B. mehrere Steuerversionen existieren. Status einer Version Für die (nicht per ELSTER zu versendenen Formulare) der Lohnsteuer gibt es folgende Möglichkeiten beim Status: · Offen · Abgeschlossen · Eingereicht Unter der Historie(in den Grundangaben) können Sie jederzeit nachvollziehen, wann (und von wem) welcher Status gespeichert wurde. Aktueller Status Zustand Weitere Möglichkeiten Offen Steuerwerte änderbar; · Abgeschlossen Stammdaten werden aktualisiert. · Eingereicht Abgeschlossen Steuerwerte nicht mehr änderbar; · Offen (Achtung: Stammdaten werden Stammdaten werden nicht mehr aktualisiert) aktualisiert. · Eingereicht Eingereicht Steuerwerte nicht mehr änderbar; Es kann kein anderer Status vergeben Stammdaten werden nicht mehr werden! aktualisiert. Version kann nicht gelöscht werden. Status Offen Jede neue Steuerversion erhält automatisch den Status Offen .Die Version ist offen zur Bearbeitung und auch die Stammdatenfelder werden jederzeit mit den aktuellen Werten versorgt. Status Abgeschlossen Dieser Status kann manuell von Ihnen gesetzt werden. Die Steuerversion befindet sich dann in einem abgeschlossenen, d.h. gesicherten Modus. Es sind keine Änderungen mehr möglich. Auch die Stammdaten werden nicht mehr aktualisiert. Eine Version mit dem Status Abgeschlossen kann jederzeit wieder auf den Status Offen zurückgesetzt werden. Bitte beachten Sie, das dabei automatisch die aktuellen Stammdaten des Mandanten (und der Gesellschafter) in der Version berücksichtigt werden. Status Eingereicht Dieser Status kann manuell von Ihnen gesetzt werden. Die Steuerversion befindet sich dann in einem abgeschlossenen, d.h. gesicherten Modus. Es sind keine Änderungen mehr möglich. Auch die Stammdaten werden nicht mehr aktualisiert. Eine Version mit dem Status Eingereicht kann auch nicht mehr auf den Status Offen zurückgesetzt oder gelöscht werden. Der Status Eingereicht sollte nur dann genutzt werden, wenn eine Version beim Finanzamt eingereicht wurde. 6 / 50
Lohnsteuer 2020 Angaben zur Unterschrift Grundsätzlich werden die Angaben für die Unterschriften in den Grundangaben verwaltet. Dies gilt für den Lohnsteuerklassenwechsel, den Standardantrag und den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. In den Versionen für die Anlage K und die Anlage U werden die Angaben zur Unterschrift auf dem jeweiligen Karteireiter erfasst (Antragsteller bzw. zustimmende Person). Kombinierte Ein-/Ausgabefelder 7 / 50
Lohnsteuer 2020 Bei Feldern mit dieser kleinen Schaltfläche handelt es sich um kombinierte Ausgabe-/Eingabefelder. Standardmäßig sind diese Felder im Ausgabemodus und zeigen einen vom Programm berechneten Ausgabewert an. Der Feldinhalt ist gesperrt. Wenn Sie den Wert manuell ändern möchten, dann klicken Sie bitte auf die kleine Schalfläche und beantworten die Abfrage mit "Ja". Anschließend wird das Feld zu einem Eingabefeld und Sie können den zuvor berechneten Wert ändern. Achten Sie bitte darauf, das ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen vom Programm automatisch in dem Ergebnis berücksichtigt werden, d.h. es handelt sich nun um ein reines Eingabefeld. Die kleine Schaltfläche sieht in dem Eingabemodus wie folgt aus Wenn Sie diese Schaltfläche im Eingabemodus anklicken und die folgende Abfrage mit "Ja" beantworten, dann wird das Feld wieder ein Ausgabefeld. Achtung: Der zuvor erfasste Eingabewert wird dann mit dem vom Programm berechneten Ausgabewert überschrieben. Standardantrag LSt-Ermäßigung Der Vordruck für den Standardantrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung soll nur dann verwendet werden, wenn erstmals ein Steuerfreibetrag oder ein höherer Freibetrag als für 2019 beantragt wird. Wenn nur die Zahl der Kinderfreibeträge und / oder die Steuerklasse I in II geändert werden soll oder kein höherer Freibetrag als für 2019 beantragt wird, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den Abschnitt "Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" (Zeile 17-19) auszufüllen. Die Erfassung der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird bei der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel 8 / 50
Lohnsteuer 2020 "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ermöglicht. Die Freibeträge und alle weiteren Änderungen der Besteuerungsmerkmale werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern in einem elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt. Der Antrag kann vom 1.10.2019 bis zum 30.11.2020 gestellt werden. Danach kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2020 berücksichtigt werden. In der Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastung und der Anlage Werbungskosten des Standardantrags befinden sich die Antragsgründe, für die ein Antrag nur dann zulässig ist, wenn die Aufwendungen und Beträge in 2020 insgesamt höher sind als 600 €. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten grundsätzlich nur mit, soweit sie 1.000 € (bei Versorgungsbezügen 102 €) übersteigen. · Werbungskosten der antragstellenden Person · Werbungskosten des Ehegatten · Sonderausgaben · Außergewöhnliche Belastungen Nach § 39a Abs. 2 S.4 EStG werden bei der Antragsgrenze auch die Beträge nach § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) einbezogen. Wird auf Grund des Antrags ein Steuerfreibetrag gewährt - ausgenommen Behinderten-/Hinterbliebenen- Pauschbetrag oder Änderung bei der Zahl der Kinderfreibeträge - und übersteigt der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten der von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 21.650 €, oder wird ein Faktor eingetragen, sind Sie nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a oder 4 EStG verpflichtet, für das Kalenderjahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ändern sich im Laufe des Kalenderjahres die für den Freibetrag / die Steuerklasse maßgebenden Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen. 9 / 50
Lohnsteuer 2020 Allgemeine Angaben Bei der Neuanlage des Standardantrags wird die antragstellende Person festgelegt, d.h. ob Mandant oder der in den Stammdaten hinterlegte Ehegatte des Mandanten. Entsprechend dieser Auswahl werden die allgemeinen Angaben für den Antragsteller und den Ehegatten angeboten. In den Grundangaben der Version kann der Ehegatte auch zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden. Antragsteller Steuernummer und Finanzamt Dabei handelt es sich um die in den Stammdaten erfasste Finanzamtsverbindung. Die Steuernummer wird automatisch hinzugefügt und die Auswahl erfolgt über das Feld "Finanzamt". 10 / 50
Lohnsteuer 2020 Über die Schaltfläche "..." kann die Auswahl der Finanzamtsverbindungen aufgerufen werden und darüber ist auch eine Neuanlage möglich. Wenn die Zuordnung einer ausgewählten Finanzamtsverbindung aufgehoben werden soll, dann können Sie dafür die andere Schaltfläche nutzen. Telefonische Rückfragen Die Finanzverwaltung weist daraufhin, dass die Angabe der Telefonnummer freiwillig im Sinne nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze ist. Angaben zur Person Die Angaben zur Person des Antragsteller sind alle gelb markiert, da es sich um Stammdatenfelder handelt. Änderungen haben also eine direkte Auswirkungen auf den Mandantenstamm. Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant selbst oder der Ehegatte Antragsteller ist. Je nach Auswahl werden die Stammdatenfelder des Mandanten auf dem Karteireiter des Antragstellers angezeigt oder auf dem Karteireiter für den Ehegatten. Wenn der Ehegatte des Mandanten der Antragsteller ist, dann wird der Mandant auf dem Karteireiter des Ehegatten angezeigt. Wenn in den Mandantenstammdaten mehrere Ehegatten erfasst wurden, dann kann der zugeordnete Ehegatte über die Grundangaben geändert werden. Ausdruck der ELStAM gewünscht Wenn Sie einen ElStAM-Ausdruck wünschen, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an. Bei Verwitweten - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 11 / 50
Lohnsteuer 2020 Der (Grund-) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt ab 2015 1.908 €. Dieser Grundfreibetrag ist bei der Steuerklasse II automatisch eingerechnet. Zusätzlich wird der Entlastungsbetrag nach § 24b Abs. 2 Satz 2 EStG weiter gestaffelt, wenn mehrere Kinder im Haushalt des alleinerziehenden Steuerpflichtigen leben. Pro Kind gibt es zusätzlich einen Erhöhungsbetrag von 240 €. Durch die Regelung in § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a EStG kann der Erhöhungsbetrag für die weiteren Kinder bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Geben Sie dafür bitte bei den Kindern die Anzahl der Monate für die Berücksichtigung ein. Wenn zusätzlich auch der Grund-Entlastungsbetrag in der Berechnung als Freibetrag berücksichtigt werden soll, dann müssen Sie das Kästchen in den allgemeinen Angaben des Antragsteller ankreuzen. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende werden alle Kinder berücksichtigt, bei denen in dem o.a. Feld eine Monatsangabe erfasst wurde. Laufzeit Für 2020 kann der Antrag vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. November 2020 gestellt werden. Damit der berechnete Freibetrag auch korrekt auf die verbleibenden Monate aufgeteilt wird, kann hier der Beginn der Laufzeit eingegeben werden. Außerdem kann beantragt werden, das der Freibetrag bis zum 31.12.2021 berücksichtigt wird. Dafür kreuzen Sie bitte das Kästchen an. 12 / 50
Lohnsteuer 2020 Ehegatte Für den Ehegatten werden Felder aus den Stammdaten benötigt (gelb markiert) und darüber hinaus noch Angaben zum Bruttoarbeitslohn, den Versorgungsbezügen und den anderen Einkünften. Bei der Neuanlage der Version wurde festgelegt, ob der Mandant selbst oder der in den Stammdaten erfasste Ehegatte der Antragsteller ist. Je nach Auswahl werden die Stammdatenfelder des Mandanten auf dem Karteireiter des Antragstellers angezeigt oder auf dem Karteireiter für den Ehegatten. Wenn der Ehegatte des Mandanten der Antragsteller ist, dann wird der Mandant auf dem Karteireiter des Ehegatten angezeigt. Wenn in den Mandantenstammdaten mehrere Ehegatten erfasst wurden, dann kann der zugeordnete Ehegatte über die Grundangaben geändert werden. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen 13 / 50
Lohnsteuer 2020 Übertragung Grundfreibetrag Verteilung der Freibeträge Sie können Ihren Gesamtfreibetrag auf weitere Dienstverhältnisse aufteilen. 14 / 50
Lohnsteuer 2020 Kinder Kinder Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden die Freibeträge für Kinder nur bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Kinder, für die keine Freibeträge gewährt werden können (z.B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind nicht in der Anlage Kinder einzutragen. Die in den Stammdaten des Mandanten erfassten Kinder werden automatisch in der Version zugeordnet. Die zugeordneten Kinder werden direkt in der Baumstruktur angezeigt und zusätzlich in der Liste auf dem Oberpunkt "Kinder", Über die Schaltfläche "Auswahl" kann - die Zuordnung geändert werden, z.B. aufgehoben werden, damit das Kind in dem Antrag nicht sichtbar ist, oder - ein neues Kind angelegt werden (falls es in den Stammdaten noch nicht angelegt wurde) In dieser Liste werden alle (der Steuerversion) zugeordneten Kinder angezeigt. Wenn Sie auf "Auswahl" klicken, dann kommt eine Liste mit allen in den Stammdaten des Mandanten angelegten Kindern. Ob das Kind der Steuerversion zugeordnet wurde, ist an dem angekreuzten Kästchen erkennbar. 15 / 50
Lohnsteuer 2020 ACHTUNG: Wenn Sie hier für ein Kind die Schaltfläche "Löschen" aktivieren, dann wird das Kind auch in den Stammdaten des Mandanten gelöscht. Wenn Sie das Kind nur in dieser Steuerversion entfernen möchten, dann entfernen Sie bitte die Markierung in dem Kästchen. Das Kind bleibt dann in den Stammdaten des Mandanten erhalten, wird aber in der Steuerversion nicht mehr angezeigt. Über die Schaltfläche "Öffnen" werden die Stammdaten des Kindes geöffnet und können bearbeitet werden. WICHTIG: Wenn Sie die Zuordnung eines Kindes aufheben, d.h. das Kästchen entfernen, dann werden auch die in der Steuerversion zu diesem Kind gespeicherten Angaben entfernt. Allgemeine Angaben 16 / 50
Lohnsteuer 2020 Ländergruppen Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2017 4/4 mit 3/4 mit 2/4 mi (In voller Höhe) (Kürzung um 1/4) (Kürzung um 2/4) (Kürzun 1 2 3 Andorra Aruba Äquatorialguinea Afghanistan Australien Bahamas Algerien Ägypten Belgien Bahrain Amerikanisch-Samoa Albanien Bermuda Barbados Angola Armenien Brunei Darussalam Chile Antigua und Barbuda Äthiopien Dänemark Cookinseln Argentinien Bangladesch Färöer Curacao Aserbaidschan Belize Finnland Estland Bosnien und Herzegowina Benin Frankreich Französisch-Polynesien Botsuana Bhutan Grönland Griechenland Brasilien Bolivien, Pluinatio Hongkong Iman Bulgarien Burkina Faso Insel Man Korea, Republik China Burundi Irland Lettland Costa Rica Cote d´Ivoire Island Litauen Dominica Dschibuti Israel Malta Dominikanische Republik El Salvador Italien Nauru Ecuador Eritrea Japan Portugal Fidschi Gambia Kaimaninseln Puerto Rico Gabun Georgien Kanada Saudi-Arabien Grenada Ghana Kanalinseln Slowakei Irak Guatemala 17 / 50
Lohnsteuer 2020 Katar Slowenien Iran, Islamische Republik Guinea Kuwait St. Martin Jamaika Guinea-Bissau (niederländerischer Teil) Liechtensten St. Kitts und Nevis Jordanien Guyana Luxemburg Taiwan Kasachstan Haiti Macau Trinidad und Tobago Kolumbien Honduras Monaco Tschechische Republik Kroatien Indien Neukaledonien Turks- und Caicos-Inseln Kuba Indonesien Neuseeland Uruguay Libanon Jemen Niederlande Zypern Libyen Kambodscha Norwegen Malaysia Kamerun Österreich Malediven Kap Verde Palästinensische Gebiete Mauritius Kenia San Marino Mezedonien, ehem. jugoslawische Republik Kirgisistan Schweden Mexiko Kiribati Schweiz Montenegro Komoren Singapur Namibia Kongo Spanien Niue Kongo, Demokrat Vatikanstadt Palau Korea, Demokrati Vereinigte Arabische Emirate Panama Kosovo Verinigte Staaten Peru Laos, Demokratis Vereinigtes Königreich Polen Lesotho Rumänien Liberia Russische Föderation Madagaskar Serbien Malawi Seychellen Mali St. Lucia Marokko St.Vincent und die Grenadinen Marshallinseln Südafrika Mauretanien Suriname Mikronesien Thailand Moldau, Republik Türkei Mongolei Turkmenistan Mosambik Tuvalu Myanmar Ungarn Nepal Venezuela, Bolivarische Republik Nicaragua Weißrussland/Belarus Niger Nigeria Pakistan Papua Neuguinea Paraguay Philippinen Ruanda Salomonen Sambia 18 / 50
Lohnsteuer 2020 Samoa Sao Tome und Pr Senegal Sierra Leone Simbabwe Somalia Sri Lanka Sudan Südsudan Swasiland Syrien, Arabische Tadschikistan Tansania, Vereini Timor-Leste Togo Tonga Tschad Tunesien Uganda Ukraine Usbekistan Vanuatu Vietnam Zentralafrikanisch Kinderfreibetrag Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn sie in der Wohnung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gemeldet sind. Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht beim Arbeitnehmer gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden, muss dies einmalig beantragt werden. Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, werden nur auf Antrag und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet. Übertrag Kinderfreibetrag (Angaben für den Formulardruck) Diese Angaben werden nur im Rahmen des Formulardrucks verwendet und haben keine Auswirkung auf die Berechnung des Kinder- / Betreuungsfreibetrages. 19 / 50
Lohnsteuer 2020 Angaben für die Berechnung des Kinder- / Betreuungsfreibetrages Diese Angaben werden nicht im Formulardruck berücksichtigt, sondern nur in der Berechnung des Kinder- und Betreuungsfreibetrages berücksichtigt. Ein Kinder- / Betreuungsfreibetrag wird nur dann berechnet, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt und der Kinder- / Betreuungsfreibetrag wird nur in Ausnahmefällen bei der Berechnung der Lohnsteuerermäßigung berücksichtigt. Anzahl der Monate Wenn Sie eine der Optionen für die Berechnung des Kinder- und Betreuungsfreibetrages aktiviert haben (Voller oder Halber Freibetrag, für Antragsteller und/oder Ehegatte), dann ist zusätzlich die Anzahl der Monate für die Berechnung sehr wichtig. Die eingegebene Anzahl der Monate hat unmittelbare Auswirkung auf Höhe des automatisch berechneten Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Die Anzahl der Monate, die das Kind im Ausland gelebt hat, sind ebenfalls wichtig für die Berechnung des Kinder- und Betreuungsfreibetrages. In diesem Zusammenhang muss aber auch unbedingt in den allgemeinen Angaben des Kindes der Staat und die Ländergruppe erfasst werden. Für die Anzahl der Monate, die das Kind im Ausland gelebt hat, wird der Kinder- und Betreuungsfreibetrag anteilig berechnet und dann entsprechend der Ländergruppe gekürzt. Berechneter Freibetrag für die Kinder Das Ergebnis des berechneten Kinder- und Betreuungsfreibetrages wird in diesem Feld ausgegeben. 20 / 50
Lohnsteuer 2020 Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auch in der Berechnungsauswertung für die Kinder. Wenn Sie den berechneten Ausgabewert ändern wollen, dann klicken Sie bitte auf die Schaltfläche Dabei handelt es sich um ein kombiniertes Ein-/Ausgabefeld (weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier). Antragsgründe bei Kinder über 18 Jahren Entlastungsbetrag Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.908 € im Kalenderjahr durch die Einreihung in die Steuerklasse II gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 € und wird als Freibetrag berücksichtigt. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Ist das Kind auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben. Bei Verwitweten mit Steuerklasse III wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende als Freibetrag berücksichtigt. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. 21 / 50
Lohnsteuer 2020 Durch die Regelung in § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a EStG kann der Erhöhungsbetrag für die weiteren Kinder bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Geben Sie dafür bitte bei den Kindern unbedingt die Anzahl der Monate für die Berücksichtigung ein. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende werden alle Kinder berücksichtigt, bei denen in dem o.a. Feld eine Monatsangabe erfasst wurde. Bei Verwitweten - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Wenn zusätzlich auch der Grund-Entlastungsbetrag in der Berechnung als Freibetrag berücksichtigt werden soll, dann müssen Sie das Kästchen in den allgemeinen Angaben des Antragsteller ankreuzen. Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten für zu Ihrem Haushalt gehörende Kinder, für die Ihnen Freibeträge für Kinder oder Kindergeld zusteht, können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden. Bitte tragen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen und ggf. steuerfreie Erstattungen ein. Kinderbetreuungskosten sind jedoch nur in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 € je Kind und Kalenderjahr abziehbar. Diese Begrenzung wird vom Finanzamt berücksichtigt. 22 / 50
Lohnsteuer 2020 Schulgeld Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland oder einem anderen EU- / EWR-Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt, sind 30% des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € je Kind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der - ggf. beabsichtigte - Abschluss von der im Inland zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte tragen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen ein. Deutsche Schulen im Ausland sind den vorgenannten Schulen gleichgestellt. Ausbildungsfreibetrag Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag berücksichtigt werden. Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben. Werbungskosten Werbungskosten Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfrei oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den 23 / 50
Lohnsteuer 2020 Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugutekommen. Die Werbungskosten sind für den Antragsteller und (falls vorhanden) auch für den Ehegatten separat zu erfassen. Werbungskostenpauschbetrag Für die Berechnung des Werbungskostenüberschusses für den Freibetrag, wählen Sie hier bitte den zu berücksichtigenden Pauschbetrag. Diese Auswahl hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Berechnung. 1. Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier. 2. Beiträge zu Berufsverbänden 3. Aufwendungen für Arbeitsmittel 4. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Sie können die Berechnung mit und ohne Kappung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durchführen. 5. Weitere Werbungskosten 24 / 50
Lohnsteuer 2020 6. Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten 6.1 Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten 6.2 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten - nur pauschal geltend machen: · für eine eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte jeweils 14 € · für An- und Abreistetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung jeweils 14 € · für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätikeitsstätte beruflich tätig und daher 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 28 € · für eine Übernachtung für LKW-Fahrer jeweils 8 €. Diese erfassen Sie bitte unter 5. "Weitere Werbungskosten". 7. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung 25 / 50
Lohnsteuer 2020 Entfernungspauschale Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Flug- und Fährkosten) können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn sie im Kalenderjahr höher sind als die Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 € begrenzt. Lediglich soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen (z.B. Firmenwagen) benutzt wird, berücksichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als 4.500 €. Wenn bei Ihnen der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung besteht, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 60 Cent ja Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt. 26 / 50
Lohnsteuer 2020 Doppelte Haushaltsführung Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie höchstens für die ersten drei Monate mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen geltend machen. Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können die Gebühren für ein Telefongespräch berücksichtigt werden. 27 / 50
Lohnsteuer 2020 Auslandspauschalen Auslandsreise-Pauschalen 2020 Land Pauschbeträge für Pauschbetr Verpflegungsmehraufwendungen Verpflegungsmehra für Kalendertage für Kalende mit einer Abwesenheit von mit einer Abwes mindestens 24 Stunden mehr als 8 Stu in€ für den An- und in€ Afghanistan 30 20 Ägypten 41 28 Äthiopien 39 26 Äquatorialguinea 36 24 Albanien 29 20 Algerien 51 34 Andorra 34 23 Angola 52 35 Antigua und Barbuda 45 30 Argentinien 35 24 Armenien 24 16 Aserbaidschan 30 20 28 / 50
Lohnsteuer 2020 Australien - Canberra 51 34 Australien - Sydney 68 45 Australien - Sonstige 51 34 Bahrain 45 30 Bangladesch 50 33 Barbados 52 35 Belgien 42 28 Benin 52 35 Bolivien 30 20 Bosnien / Herzegowina 23 16 Botsuana 40 27 Brasilien - Brasilia 57 38 Brasilien - Rio de Janeiro 57 38 Brasilien - Sao Paulo 53 36 Brasilien - Sonstige 51 34 Brunei 52 35 Bulgarien 22 15 Burkina Faso 38 25 Burundi 47 32 Chile 44 29 China - Chengdu 35 24 China - Hongkong 74 49 China - Kanton 40 27 China - Peking 46 31 China - Shanghai 50 33 China - Sonstige 50 33 Costa Rica 47 32 Cote d´ Ivoire 51 34 Dänemark 58 39 Dominica 45 30 Dominikanische Republik 45 30 Dschibuti 65 44 Ecuador 44 29 El Salvador 44 29 Eritrea 50 33 Estland 29 20 Fidschi 34 23 Finnland 50 33 Frankreich - Lyon 53 36 Frankreich - Marseille 46 31 Frankreich - Paris 58 39 Frankreich - Straßburg 51 34 Frankreich - Sonstige 44 29 Gabun 52 35 Gambia 30 20 29 / 50
Lohnsteuer 2020 Georgien 35 24 Ghana 46 31 Grenada 45 30 Griechenland - Athen 46 31 Griechenland - Sonstige 36 24 Guatemala 34 23 Guinea 46 31 Guinea-Bissau 24 16 Guyana 45 30 Haiti 58 39 Honduras 48 32 Indien - Bangalore 42 28 Indien - Chennai 32 21 Indien - Kalkutta 35 24 Indien - Mumbai 50 33 Indien - Neu Delhi 38 25 Indien - Sonstige 32 21 Indonesien 36 24 Iran 33 22 Irland 44 29 Island 47 32 Israel 66 44 Italien - Mailand 45 30 Italien - Rom 40 27 Italien - Sonstige 40 27 Jamaika 57 38 Japan - Tokio 66 44 Japan - Sonstige 52 35 Jemen 24 16 Jordanien 46 31 Kambodscha 38 25 Kamerun 50 33 Kanada - Ottawa 47 32 Kanada - Toronto 51 34 Kanada - Vancouver 50 33 Kanada - Sonstige 47 32 Kap Verde 30 20 Kasachstan 45 30 Katar 56 37 Kenia 42 28 Kirgistan 27 18 Kolumbien 46 31 Kongo, Republik 50 33 Kongo, Demokratische Republik 70 47 Korea, Demokratische Volksrepublik 28 19 30 / 50
Lohnsteuer 2020 Korea, Republik 58 39 Kosovo 23 16 Kroatien 35 24 Kuba 46 31 Kuwait 42 28 Laos 33 22 Lesotho 24 16 Lettland 35 24 Libanon 59 40 Libyen 63 42 Liechtenstein 53 36 Litauen 26 17 Luxemburg 47 32 Madagaskar 34 23 Malawi 47 32 Malaysia 34 23 Malediven 52 35 Mali 38 25 Malta 46 31 Marokko 42 28 Marshall Inseln 63 42 Mauretanien 39 26 Mauritius 54 36 Mazedonien 29 20 Mexiko 48 32 Mikronesien 33 22 Moldau, Republik 24 16 Monaco 42 28 Mongolei 27 18 Montenegro 29 20 Mosambik 38 25 Myanmar 35 24 Namibia 30 20 Nepal 28 19 Neuseeland 56 37 Nicaragua 36 24 Niederlande 47 32 Niger 41 28 Nigeria 46 31 Norwegen 80 53 Österreich 40 27 Oman 60 40 Pakistan - Islamabad 23 16 Pakistan - Sonstige 34 23 Palau 51 34 31 / 50
Lohnsteuer 2020 Panama 39 26 Papua-Neuguinea 60 40 Paraguay 38 25 Peru 34 23 Philippinen 33 22 Polen - Breslau 33 22 Polen - Danzig 30 20 Polen - Krakau 27 18 Polen - Warschau 29 20 Polen - Sonstige 29 20 Portugal 36 24 Ruanda 46 31 Rumänien - Bukarest 32 21 Rumänien - Sonstige 26 17 Russische Föderation - Jekaterinburg 28 19 Russische Föderation - Moskau 30 20 Russische Föderation - St. Petersburg 26 17 Russische Föderation - Sonstige 24 16 Sambia 36 24 Samoa 29 20 San Marino 34 23 Sao Tomé und Principe 47 32 Saudi-Arabien - Djidda 38 25 Saudi-Arabien - Riad 48 32 Saudi-Arabien - Sonstige 48 32 Schweden 50 33 Schweiz - Genf 64 43 Schweiz - Sonstige 62 41 Senegal 45 30 Serbien 20 13 Sierra Leone 48 32 Simbabwe 45 30 Singapur 54 36 Slowakische Republik 24 16 Slowenien 33 22 Spanien - Barcelona 34 23 Spanien - Kanarische Inseln 40 27 Spanien - Madrid 40 27 Spanien - Palma de Mallorca 35 24 Spanien - Sonstige 34 23 Sri Lanka 42 28 St. Kitts und Nevis 45 30 St. Lucia 45 30 St. Vincent und die Grenadinen 45 30 Sudan 33 22 32 / 50
Lohnsteuer 2020 Südafrika - Kapstadt 27 18 Südafrika - Johannesburg 29 20 Südafrika - Sonstige 22 15 Südsudan 34 23 Suriname 45 30 Syrien 38 25 Tadschikistan 27 18 Taiwan 46 31 Tansania 47 32 Thailand 38 25 Togo 39 26 Tonga 39 26 Trinidad und Tobago 45 30 Tschad 64 43 Tschechische Republik 35 24 Türkei - Istanbul 26 17 Türkei - Izmir 29 20 Türkei - Sonstige 17 12 Tunesien 40 27 Turkmenistan 33 22 Uganda 41 28 Ukraine 26 17 Ungarn 22 15 Uruguay 48 32 Usbekistan 34 23 Vatikanstadt 52 35 Venezuela 45 30 Vereinigte Arabische Emirate 65 44 Vereinigte Staaten von Amerika - Atlanta 62 41 Vereinigte Staaten von Amerika - Boston 58 39 Vereinigte Staaten von Amerika - Chicago 54 36 Vereinigte Staaten von Amerika - Houston 63 42 Vereinigte Staaten von Amerika - Los Angeles 56 37 Vereinigte Staaten von Amerika - Miami 64 43 Vereinigte Staaten von Amerika - New York City 58 39 Vereinigte Staaten von Amerika - San Francisco 51 34 Vereinigte Staaten von Amerika - Washington D.C. 62 41 Vereinigte Staaten von Amerika - Sonstige 51 34 Vereinigtes Königreich von Großbritannien 62 41 und Nordirland - London Vereinigtes Königreich von Großbritannien 45 30 und Nordirland - Sonstige Vietnam 41 28 Weißrussland 20 13 Zentralafrikanische Republik 46 31 Zypern 45 30 33 / 50
Lohnsteuer 2020 Sonderausgaben Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den / die Lebenspartner(in) einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende(n) Ehegatten / Lebenspartner(in) können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U) beantragt. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U) beantragt. Aufwendungen für ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden als Sonderausgaben anerkannt. 34 / 50
Lohnsteuer 2020 Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z.B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Bestattung eines Angehörigen oder Unwetterschäden entstehen. Diese Ausgaben können unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt: Grad der EUR Behinderung 25 und 30 310 35 und 40 430 45 und 50 570 55 und 60 720 65 und 70 890 75 und 80 1.060 85 und 90 1.230 95 und 100 1.420 Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 € jährlich. Dieser Pauschbetrag kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als schwerstpflegebedürftige Person (Pflegegrade 4 und 5) gewährt werden. 35 / 50
Lohnsteuer 2020 Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag aus der obigen Tabelle jedoch nur zu, · wenn wegen Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z.B. Unfallrente, nicht ab Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder · wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Pflege-Pauschbetrag Pflege-Pauschbetrag Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU-/EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden. 36 / 50
Lohnsteuer 2020 Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellt Personen Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen Unterhalten Sie bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld hat und die Ihnen oder Ihrem / Ihrer Ehegatten / Lebenspartner(in) gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z.B. Eltern, Großeltern oder Kinder, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterstützte Person geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. 37 / 50
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Lohnsteuer 2020 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art 39 / 50
Lohnsteuer 2020 Vereinfachter Antrag LSt-Ermäßigung Der Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wird nicht mehr aufgelegt. Die Beantragung eines Freibetrages im vereinfachten Verfahren erfolgt nun mit dem Hauptvordruck des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Erfassung der Angaben zum vereinfachten Verfahren wird aber weiterhin bei der Neuanlage einer Steuerversion über die Kachel "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ermöglicht. 40 / 50
Lohnsteuer 2020 Vereinfachter Antrag Wenn Sie höchstens denselben Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen wie für das Vorjahr und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, erfassen Sie auf dem Karteireiter Lohnsteuer-Ermäßigung die entsprechenden Angaben. 41 / 50
Lohnsteuer 2020 Kinder Hat sich die Zahl der Kinderfreibeträge zum Vorjahr geändert, muss die Anlage Kinder eingereicht werden. Antrag auf Steuerklassenwechsel 42 / 50
Lohnsteuer 2020 Ehegatten können im Antrag auf Steuerklassenwechsel anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/ IV die Eintragung der Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen. Dies hat zur Folge, dass die einzubehaltene Lohnsteuer in Anlehnung an das Splittingverfahren ermittelt wird. Freibeträge werden in die Berechnung des Faktors einbezogen. 43 / 50
Lohnsteuer 2020 Anlage K Der Vordruck der Anlage K soll verwendet werden, wenn zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zugestimmt wird. Kinderfreibeträge können übertragen werden, wenn Sie oder der andere Elternteil eine 44 / 50
Lohnsteuer 2020 Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt haben oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig waren. Als leibliche Eltern können Sie die Kinderfreibeträge auch auf die Stiefeltern oder die Großeltern übertragen. Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils vorgenommen werden. Eine erteilte Zustimmung kann nur vor Beginn des Kalenderjahrs widerrufen werden, für das sie erstmals nicht gelten soll. Hier kann die zustimmende Person ausgewählt, bearbeitet oder gelöscht werden. 45 / 50
Lohnsteuer 2020 Anlage U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den / die Lebenspartner(in) einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende(n) Ehegatten / Lebenspartner(in) können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U) beantragt. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U) beantragt. 46 / 50
Lohnsteuer 2020 Wird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungen nicht gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufen oder nicht erteilt, könne die für den Lebensunterhalt notwendigen Unterhaltsleistungen (z.B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung) beim Geber durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung berücksichtigt werden. Nur wenn bereits zu Beginn des Kalenderjahres die Ehegatten geschieden waren, die Lebenspartnerschaft aufgehoben war oder während des ganzen Kalenderjahres die Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Hier kann die zustimmende Person ausgewählt, bearbeitet oder gelöscht werden. 47 / 50
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Lohnsteuer 2020 Tastenkombinationen Sprungfunktion von Feld zu Feld Wenn Sie in der Erfassung mit Hilfe der Tastatur von einem ausgefüllten Feld zum nächsten ausgefüllten Feld springen möchten, dann ist dies mit der Funktionstaste F4 möglich. Für den Rücksprung können Sie die Kombination Shift+F4nutzen. Wechsel zwischen der Formularausgabe und der Erfassung Strg+Doppelklick Datentransport Der Datentransport Stamm-Steuern kann für die Lohnsteuer 2020 über die Steuerakte des Mandanten (siehe Stotax-Schaltfläche) aufgerufen werden. Sie können in einer Transportdatei beliebig viele Versionen transportieren. Briefe und Anlagen 49 / 50
Lohnsteuer 2020 Die Briefe und Anlagen beinhalten ein modulbezogenes Dokumentenablagesystem und bieten darüber hinaus auch alle Werkzeuge für die modulbezogene Brief- und Anlagen-Erstellung. Die Briefe und Anlagen werden in Zukunft die IndividuellenAnlagen und die Musterbrief- bzw. Serienbrieferstellung in Stotax ablösen. Für die Neuanlage und Bearbeitung von Briefen und Anlagen können Sie für Word und Excel eigene Layouts erstellen. Die Layouts gehen über die normale Kopf- und Fußzeilenbearbeitung hinaus, d.h. Sie können sich damit auch eine Art Briefpapier erstellen. Sie können mandantenübergreifende Vorlagen mit Platzhaltern anlegen und die Vorlagen bei der Neuanlage einer Anlage auswählen. Die Vorlagen können in beliebigen Dateiformaten abgespeichert werden, z.B. können Sie Formulardateien der Finanzverwaltung in dem ffwp-Format als Vorlage speichern. Das Platzhalter-System der Briefe und Anlagen (für Word und Excel) kann in den Vorlagen genutzt werden, aber auch in den Anlagen. D.h. wenn Sie eine Anlage oder einen Brief bearbeiten, dann können Sie jederzeit einen weiteren Platzhalter nachträglich einfügen. Über das Platzhalter-System können sowohl die in dem Modul (z.B. den Stammdaten) erfassten Angaben in die Anlage übernommen werden, als auch die in der Anlage erfassten Angaben in die Stotaxfelder übertragen werden. Die Briefe und Anlagen speichern die erstellten Dokumente in der eigenen Oberfläche ab, d.h. es handelt sich nicht nur um eine Brief- und Anlagen-Erstellung, sondern auch um ein eigenes (modul)abhängiges Ablagesystem. Unser DMS ist ein (modul)unabhängiges System zur Archivierung und Verwaltung von Dokumenten. Dort werden Dokumente aus allen Bereichen, z.B. Rechnungswesen, Steuern, Lohn, Praxisorganisation, u.s.w., abgelegt. In bestimmten Fällen können Verbindungen zu den Dokumenten aufgebaut werden, wie z.B. zwischen einem Buchungssatz und den im DMS abgelegten Belegen, aber generell ist das DMS unabhängig von den einzelnen Modulen. Die über das Programm Briefeund Anlagen erstellten Dokumente, im Schwerpunkt Word und Excel, haben eine viel stärkere Bindung an das Modul, aus dem heraus sie erstellt wurden. Zum Beispiel werden die Briefe und Anlagen bei einem Transport der Mandantenstammdaten mittransportiert. Ebenfalls werden die Briefe und Anlagen im Bereich der Steuern automatisch mittransportiert bzw. auch mitkopiert wenn Sie eine Steuerversion kopieren. Die Briefeund Anlagen gehören fest zu dem jeweiligen Modul bzw. zu der jeweiligen Steuerversion. Diese feste Verbindung entsteht u.a. durch die verwendeten Platzhalter in den Briefen und Anlagen. Sie können in Word und Excel die Platzhalter aus dem Baukasten verwenden und jederzeit ihr Dokument mit den in Stotax erfassten Werten aktualisieren. Auch nach der Neuanlage eines Dokumentes behält der verwendete Platzhalter seine Verbindung zu dem Stotaxfeld und kann so zu jedem beliebigen Zeitpunkt aktualisiert werden. Sie können aber auch in dem Word-Dokument bzw. der Excel-Tabelle selber Platzhalter markieren, die dann auf dem umgekehrten Weg gefüllt werden, d.h. aus dem Dokument in das Stotaxfeld hinein. Auf diesem Wege können Sie sich eigene Eingabedialoge zusammenstellen, d.h. die Eingabe erfolgt in Ihrem Dokument und wenn das Dokument gespeichert wird landen alle erfassten Werte in den zugeordneten Stotaxfeldern. Weitere Erläuterungen zu den Briefen und Anlagen finden Sie hier. Diese Hilfe als PDF... Diese Hilfe als PDF Lohnsteuer 2020 Andere Hilfen aufrufen... Andere Hilfe-Themen finden Sie hier 50 / 50
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