Ausgabe Oktober 2021 - Wirtschaftsstandort Kreis Euskirchen
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© 123rf.com/stockbroker Kreiswirtschaftsförderung berät: Vor-Ort Sprechstunden zur Wieder-Aufbauhilfe und weiteren Fördermöglichkeiten Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Mittwochs für Unternehmen aus Nettersheim, Blan- Nordrhein-Westfalen“ am 17. September 2021 und kenheim sowie Dahlem in der Alten Schule, Kölner der ab diesem Tag bestehenden Möglichkeit der Be- Str. 43, Nettersheim-Marmagen. antragung von Aufbauhilfen, insbesondere für die Donnerstags für Unternehmen aus Bad Münster- Kommunen, die gewerbliche Wirtschaft und die An- eifel im Rathaus Bad Münstereifel. gehörigen der freien Berufe, die privaten Haushalte sowie die Land- und Forstwirtschaft, beginnt eine Unternehmen haben die Möglichkeit, jede der ge- neue herausfordernde Phase des Wiederaufbaus nannten Beratungsstellen auch unabhängig vom nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Unternehmenssitz zu besuchen. Eine vorherige Ter- minvereinbarung ist zwingend erforderlich. Eine An- Die Antragsstellung kann sich kompliziert gestalten. meldung ist unter der Krisenhotline der Kreiswirt- Betroffene Unternehmen haben einen Beratungsbe- schaftsförderung unter 0163 7157066 möglich. darf, den insbesondere die Kammern und Verbän- de erfüllen sollen. Die Wirtschaftsförderung des Beratung steht allen Unternehmen offen Kreises Euskirchen möchte Unternehmen und frei- beruflich Tätigen in dieser Situation gerne eine um- Neben der Beratung zu den Aufbauhilfen soll auch fassende „Orientierungsberatung“ bei Ihnen vor Ort über die ab dem 1. Januar 2022 bestehende Mög- anbieten und führt deshalb ab Oktober Sprechtage lichkeit der Beantragung von Investitionskostenzu- durch. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit beiden schüssen im Rahmen des Regionalen Wirtschafts- Kammern erfolgt. förderungsprogramms (RWP) informiert werden. So sind Antragstellungen bereits in 2021 möglich. Wir sind vor Ort: Zudem beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiswirtschaftsförderung auch zu weiteren An- Montags für Unternehmen aus Euskirchen, Weiler- geboten wie der Potentialberatung, Bildungschecks swist und Zülpich in der Struktur- und Wirtschafts- oder Digitalisierung. In die Vor-Ort-Gespräche kann förderung, Frauenberger Str. 152, Euskirchen. zudem der Technologiescout bedarfsgerecht einge- Dienstags für Unternehmen aus Schleiden und Hel- bunden werden. Somit steht die Sprechstunde allen lenthal im Rathaus Schleiden, sowie für Unterneh- Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen offen und men aus Kall und Mechernich im Bahnhofsgebäude richtet sich nicht ausschließlich an die Betroffenen Kall, Geschäftsstelle Nordeifel Tourismus GmbH, der Hochwasserkatastrophe. Auch hier ist eine vor- Bahnhofstr. 13. herige Anmeldung und Vereinbarung von Terminen zwingend erforderlich. Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW Ab dem 1. Januar 2022 können Unterneh- Niederkastenholz, Oberwichterich, Palmersheim, men im Kreis Euskirchen Investitionskos- Rheder, Roitzheim, Schweinheim, Stotzheim, Wei- desheim, Wißkirchen, Wüschheim), Bad Münster- tenzuschüsse bis zu 20 % erhalten eifel, Mechernich, Schleiden, Zülpich, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Weilerswist. Beratung zur Antragstellung ist ab sofort mög- Ausgenommen ist lediglich die Kernstadt von Eus- lich! kirchen. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungs- (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst För- programms (RWP) werden betriebliche und infra- derangebote sowohl für die gewerbliche Wirtschaft strukturelle Investitionen gefördert, insbesondere als auch für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsna- dauerhaft arbeitsplatzschaffende oder -sichernde In- hen Infrastruktur. vestitionen kleiner und mittelständischer Unterneh- men (bis zu max. 20 % der förderbaren Investitions- Eine Förderung ist nur in ausgewählten Regionen kosten) sowie die Erschließung von Industrie- und möglich. Die aktuelle Abgrenzung der Fördergebie- Gewerbegebieten, die Errichtung sowie der Ausbau te gilt noch bis zum 31. Dezember 2021. Für den von Gewerbezentren, der Ausbau der Tourismusinf- Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 rastruktur, als auch von Bildungseinrichtungen (Re- haben Bund und Länder eine neue Fördergebietsku- gelfördersatz der förderfähigen Kosten 60 % - hier lisse beschlossen. Dies hat für Nordrhein-Westfalen sind Ausnahmeregelungen zu beachten). eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten nun auch in weiteren Regionen eine Förderung in Frage kommt. Was wird gefördert? Für den Kreis Euskirchen bedeutet die Erweiterung Arbeitsplatz schaffende Maßnahme: der Fördergebiete, dass ab 2022 auch folgende Orte zum Fördergebiet zählen: Stadt Euskirchen (Billig, • Errichtung einer Betriebsstätte Dorn-Esch, Elsig, Euenheim, Flamersheim, Frauen- • Erweiterung einer Betriebsstätte (Arbeitsplatzzu- berg, Großbüllesheim, Kessenich, Kirchheim, Klein- wachs erforderlich) büllesheim, Kreuzweingarten, Kuchenheim, • Erstmalige(r) Errichtung/Erwerb eigener Räume • Erwerb einer von Schließung bedrohten Betriebs- stätte Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
Arbeitsplatz sichernde Maßnahme: • Grundlegende Änderung des gesamten Produk- tionsprozesses • Diversifizierung der Produktion Die Antragstellung muss in Papierform bei der NRW. BANK vor Beginn des geplanten Vorhabens erfolgen. Da der Bewilligungszeitraum 3-6 Monate beanspru- chen kann, empfiehlt es sich, den Antrag bereits jetzt vorzubereiten. Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Ihre Ansprechpartner*innen bei der Stabs- stelle für Struktur- und Wirtschaftsförde- rung des Kreises Euskirchen sind: Christof Gladow christof.gladow@kreis-euskirchen.de 02251 15 370 Existenzgründer*innen wenden sich bitte an: Henrike Bünder hernike.buender@kreis-euskirchen.de 02251 15 113 Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
© 123rf.com/comrido Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Befristete Ausnahmeregelungen anlässlich (NWG) gelten für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli der Flutkatastrophe 2021 2021 befristet bis zum 30.06.2023 folgende Ausnahme- regelungen: Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in verschiedenen Gebieten in Deutschland schwere Schäden verursacht, 1. Vorhabensbeginn insbesondere im Kreis Euskirchen. Um den von der Flut- katastrophe Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen, Betroffene können bereits vor Antragstellung bei der werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021 Sonder- KfW mit den Baumaßnahmen vor Ort beginnen. Diese regelungen bei der Beantragung einer Förderung aus der Ausnahme gilt für alle Fälle, bei denen der Abschluss von BEG gewährt. Liefer- und Leistungsverträgen bzw. Baubeginn ab dem 12.07.2021 erfolgt ist. Eine Antragstellung bei der KfW Diese gelten für alle Antragsteller, deren Gebäude auf- muss bis spätestens zum 30.06.2023 (Antragseingang grund des Hochwassers / Starkregens beschädigt bzw. bei der KfW) erfolgen. zerstört wurden. Um als betroffene Gebäude gelten zu können, müssen diese in Gebieten liegen, die von den 2. Regelung für Verschlechterungsverbot in EBS zuständigen Behörden der Länder bzw. Kommunen als Neue Investitionen in Gebäude, bei denen frühere In- betroffene Gebiete der Flutkatastrophe vom Juli 2021 an- vestitionen bereits mit den BEG-Vorgängerprogrammen erkannt und dokumentiert sind. Nähere Informationen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) gefördert wur- zur räumlichen Abgrenzung dieser Gebiete werden wir den, können im Rahmen der BEG gefördert werden. Eine auf den Produktseiten zur BEG bereitstellen, sobald sie anteilige Rückforderung der gewährten EBS-Förderung verfügbar sind. für frühere Investitionen erfolgt nicht, wenn Fristen (z. B. Mit der BEG werden energetische Einzelmaßnahmen so- zur Mindestnutzungsdauer) nicht eingehalten wurden. wie energetische Komplettsanierungen und energieeffi- 3. Kumulierungsgrenzen ziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert, die einen höheren energetischen Standard Mit der BEG können die Sanierungs- bzw. Wiederaufbau- gegenüber dem Ursprungszustand des beschädigten kosten gefördert werden, die darauf beruhen, dass statt bzw. zerstörten des bisherigen Standards ein höherer energetischer Stan- dard erreicht wird. Hierbei gelten folgende Regelungen Gebäudes aufweisen. Hierdurch sollen Investitionen im zur Förderquote: Eine Kumulierung der BEG-Förderung Rahmen des Wiederaufbaus angereizt werden, welche in mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung ste- Flutschäden und für den Wiederaufbau von Gebäuden ist hen. bis zur Einhaltung einer Förderquote von insgesamt Abweichend zu den BEG-Förderrichtlinien Einzelmaßnah- 80 % (in Härtefällen von maximal 100 % der förderfä- men (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude higen Kosten) der im Rahmen der BEG förderfähigen Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
Kosten möglich. Bei Überschreitung des Grenzwer- tes wird die BEG-Förderung ggfs. bis zur Einhaltung dieser Schwelle gekürzt. Nähere Informationen zu Härtefallregelungen werden wir bekannt geben, so- bald Einzelheiten dazu feststehen. Beispiel: Wenn die Wiederherstellungskosten eines beschä- digten Gebäudes zum bisherigen (ggf. ungedämm- ten) Status quo durch Wiedererrichtung von (Außen-) Mauern, Fenstern, Türen, Ersetzung der bisherigen Heizungsanlagen etc. 100.000 Euro kosten, werden im Regelfall 80 % der Wiedererrichtungskosten, d. h. 80.000 Euro, über Hilfen auf der Basis des Aufbau- hilfegesetzes 2021 kompensiert. Falls bei der Wiedererrichtung statt des bisherigen Status quos ein höherer energetischer Standard er- reicht wird (z. B. durch Dämmung des gesamten Hauses, Einbau einer EEHeizungsanlage und eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher etc.) und die Kosten auf insgesamt 150.000 Euro steigen, kön- nen in Kumulation mit der Hilfen auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 und der BEG maximal 80 % von 150.000 Euro, d. h. im Ergebnis bis zu 120.000 Euro Förderung gewährt werden. In diesem Beispiel besteht für eine Förderung durch die BEG, über die Schadenskompensation der Fluthilfe hin- aus, die Möglichkeit bis zu 40.000 Euro Förderung zusätzlich zur Fluthilfe zu gewähren (120.000 Euro - 80.000 Euro Fluthilfe). Sollte die BEG-Förderung einen Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss von über 40.000 Euro vorsehen (z. B. bei Sanierung zu einem EH 55 EE beträgt der Tilgungszuschuss / Zuschuss 45 % von 150.000 Euro), muss die Förderung dann auf max. 40.000 Euro gekürzt werden. 4. Nachweise Bei der Antragstellung bitten wir auf die Förderung im Rahmen der Ausnahmeregelungen anlässlich der Flutkatastrophe 2021 zu verweisen und antragsbe- zogene Erklärungen und Bestätigungen in der Wei- se zu erteilen, als ob die BEG-Richtlinie eingehalten wird. Bitte reichen Sie spätestens mit dem Verwen- dungsnachweis geeignete Nachweise ein, die die Be- rechtigung zur Inanspruchnahme der Ausnahmere- gelungen dokumentieren. Die KfW behält sich vor, in Einzelfällen die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen bereits mit Antragstel- lung zu prüfen. Alle weiteren Regelungen der BEG-Richtlinien EM, WG und NWG bleiben von den Ausnahmeregelungen unberührt. Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
Match.EU Startup meets Mittelstand – eine Pro- jektinitiative der DLG (Dienstleistungsgenos- senschaft Eifel) Der Naturpark Nordeifel hat ein Pro- tausch von neuen und innovativen Impulsen durch die jekt für touristische Einrichtungen und Startup-Szene, von denen die etablierten Unterneh- men profitieren können. Für Bestandsunternehmen im Betriebe in der Region gestartet ländlichen Raum ist es wichtig zum Erhalt ihrer eige- nen Zukunftsfähigkeit vermehrt in Kontakt mit mo- Das Projekt Match.EU leistet einen relevanten Bei- dernen, innovativen und digitalen Geschäftsmodellen trag zum Erhalt und zur Stärkung der regionalen zu kommen, welche bei Jungunternehmen zumeist ab Wirtschaft. Gemeinsam mit unseren Partnern arbei- Gründung Bestandteil des Geschäftskonzepts sind. ten wir für die Zukunftsfähigkeit der Region, was angesichts der gegenwärtigen Situation, nach der Das Projekt Match.EU wird von den LEADER-Regio- Flutkatastrophe, eine noch wichtigere Aufgabe ist. nen Eifel und Zülpicher Börde e.V. gefördert. Wich- tige regionale und finanzielle Unterstützung leisten Erfahrene Unternehmer unterstützen neben dem Kreis Euskirchen die weiteren Träger e-re- Neugründungen und Wiederaufbau gio, Kreissparkasse Euskirchen und VR Bank Nordeifel. Auch die IHK Aachen, die Gründerregion Aachen, die Ziel dieses Projektes ist es, für erfahrene Unterneh- Handwerkskammer Aachen sowie die Kreishandwer- merpersönlichkeiten und Jungunternehmen/Startups kerschaft Rureifel setzen sich für das Vorhaben ein. aus der Eifel-Region eine Anlaufstelle zu bieten. Dort bringen wir aktive und ehemalige Unternehmer*in- Neue Situation nach der Flutkatastrophe nen, mit ihrem branchenspezifisches Wissen, ihren Erfahrungen und ihren Kontakten mit jungen Unter- Die DLG war sich sehr schnell einig, dass der Inhalt nehmer*innen sowie potentiellen Gründer*innen zu- des Projektes auch dazu geeignet ist, den von der Flut sammen (=MATCH), um in der Entwicklung zu helfen. betroffenen Unternehmen über Mentoren den Bei- Im Vordergrund steht kein „Lehrbuchwissen“, sondern stand zur Seite zu stellen, den sie gerade jetzt brau- die Vermittlung praxisnaher Inhalte und Erfahrungswer- chen, um die Vielzahl der Fragen und Herausforderun- te sowie neue Impulse für beide Seiten zu generieren. gen zu meistern. Viele der etablierten Unternehmen sind durch die Flut wieder zu Startups geworden! Wissenstransfer und Begegnungen auf Augenhöhe Daher wurden die Aktivitäten -ganz in der Startup-Me- thodik- angepasst, um ein Mentoren-Netzwerk auf- Perspektivisch ist auch das Reverse-Mentoring ein zubauen, welches in der jetzigen Situation die geeig- wichtiger Part des Projekts. Dabei geht es um den Aus- nete Unterstützung bietet. Nicht vergessend, dass Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
natürlich auch der ursprünglich angedachte Mentoren- Typ gebraucht wird: neben den Regionen, die von der Flut weniger betroffen sind, gilt es gerade auch beim Neu-Aufbau alle Chancen zu nutzen, die sich durch neue Technologie oder neue Geschäftsmodelle ergeben. Möchten Sie Teil dieses innovativen Netz- werks sein? Gesucht werden Mentor*innen, die Erfahrung und auch Lust haben, ein wenig ihrer Zeit dazu zu ver- wenden, ihr kostbares Wissen weiterzugeben. Das kann sowohl für Unternehmen nützlich sein, die durch die Flut geschädigt wurden, als auch für die, die sich gerade neu gründen oder formieren. Gesucht werden Unternehmen, die sich vor Chancen oder auch Herausforderungen sehen, etwas verändern zu wollen oder zu müssen. Wenn es Ihr Wunsch ist, Ihre Überlegungen mit einem erfahrenen Sparringspartner zu diskutieren und reflektieren, melden Sie sich bitte auch. Falls Sie sich hierdurch angesprochen fühlen – melden Sie sich gerne! Sie sind aber auch herzlich eingeladen, die „Such- anzeige“ an geeignete Mentoren oder interes- sierte Unternehmen weiter zu leiten. Kontakt Match.eu@dlg-eifel.de Ihre Ansprechpartner Projektkoordinator Michael Hochgürtel und Britta Lüpke Dienstleistungsgenossenschaft Eifel DLG eG Am Markt 35 53937 Schleiden Telefon Zentrale: 02445 – 85 11 62-0 www.dlg-eifel.de Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
© Kreis Euskirchen © Priogo AG Weimbs Orgelbau GmbH und die PRIOGO AG er- halten den Innovationspreis „Rheinland Genial“ Die Flutkatastrophe und deren Auswirkungen auf Auch das Unternehmen PRIOGO wurde im Juli mit die Menschen und die Wirtschaft werden noch für dem Innovationspreis „RHEINLAND GENIAL“ ausge- lange Zeit das bestimmende Thema im Kreis Euskir- zeichnet. Landrat Markus Ramers und Ulla Thönnis- chen bleiben. Und doch ist überall Aufbruchsstim- sen, Geschäftsführerin der Metropolregion Rhein- mung spürbar und es gibt auch positive Nachrichten land (MRR), überreichten den Preis an die „Zülpicher aus der Wirtschaft. Energie-Pioniere“. „Es ist beeindruckend, wie sich hier in den letzten Jahren aus einem kleineren Hand- So konnte Landrat Markus Ramers am 03. Septem- werksbetrieb ein innovatives Greentech-Unterneh- ber 2021 die in Hellenthal ansässige Firma Weimbs men mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mit- Orgelbau GmbH mit dem Rheinland Genial Award arbeitern entwickelt hat“, so der Landrat bei einem der Metropolregion Rheinland auszeichnen. Der Rundgang durch das Unternehmen. Preis wird seit 2020 vergeben und zeichnet Unter- nehmen und Organisationen aus, die Produkte, Auch Ulla Thönnissen zeigte sich begeistert: „Das Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle in den Be- Rheinland gehört zweifelsfrei zu den innovativsten reichen Umwelt, Technologie, Service und Soziales Standorten in Europa. Hier wird erfunden, neu orga- erfolgreich „neu denken“. Mit dem Award werden nisiert und beständig geforscht. Mit unserem Preis Potential und Ideenreichtum in der Region sichtbar möchten wir das Potenzial und den Ideenreichtum in und die prämierten Unternehmen in ihrer Außendar- der Region sichtbar machen und die Außendarstel- stellung unterstützt. lung der prämierten Unternehmen unterstützen. Die PRIOGO AG, die mit ihrem Angebot einen wertvollen Anlass für die Auszeichnung der Firma Weimbs Or- Beitrag zur individuellen Energiewende für Privat- gelbau GmbH ist der innovative Orgelneubau für die haushalte und Unternehmen leistet, zeigt, dass der katholische Kirche Heilig Geist in Hanau-Lamboy, in Kreis Euskirchen in punkto Innovation viel zu bie- dessen Rahmen besondere orgelbautechnische Her- ten hat und zum Gesamtbild der Innovationsregion ausforderungen an die Gestaltung und das Material Rheinland beiträgt.“ gestellt wurden, um den architektonischen Beson- derheiten der Kirche perfekt zu entsprechen. Geschäftsführer Frank Weimbs nahm den Preis stolz entgegen und nutzte die Gelegenheit, Landrat Ra- mers sein Unternehmen vorzustellen. Dieser zeigte sich sehr beeindruckt von der nahezu 100jährigen bewegten Geschichte des bereits 1927 gegründe- ten Unternehmens: „Für mich als Landrat und auch für die Wirtschaftsförderung in meinem Haus ist die Weimbs Orgelbau GmbH ein herausragender Botschafter für den Wirtschaftsstandort Kreis Eus- kirchen und ein Imageträger für traditionelles und gleichzeitig hochinnovatives Handwerk, in dem die Digitalisierung längst Einzug gehalten hat“. Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
© Pixabay Veranstaltungshinweise 13.10.2021 03.11.2021 Beratungstage für touristische Betriebe Auftaktveranstaltung zu den AC²-Wettbe- werben 2021/ 2022 Mit den Beratungstagen bietet die Nordeifel Touris- mus GmbH und die Struktur- und Wirtschaftsförde- Die AC²-Wettbewerbe richten sich an Existenzgrün- rung des Kreises Euskirchen die Möglichkeit, die der*innen und etablierte Unternehmen mit Wachs- oben genannten Zielgruppen über wichtige Grund- tumsideen. Sie bieten umfassende Serviceleistungen lagen, Rahmenbedingungen und die ersten Schritte bei der Entwicklung von Geschäftsideen. bei der Existenzgründung zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie hier. 08.11.2021 26.10.2021 Strategie 4.0 - Digitalisierung von Ge- Unternehmerisch erfolgreich UND nach- schäftsmodellen haltig? - So geht das! Alle reden über Digitalisierung, Deutschland hat so- Unternehmen berichten über Konzepte und Erfah- gar eine digitale Agenda: Aber was muss ich darun- rungen Unsere Gesellschaft steht vor noch nie da- ter ganz konkret für mein Unternehmen verstehen? gewesenen Herausforderungen. Klimawandel, Pan- Ist mein Unternehmen schon digital, weil wir eine demie und Artensterben sind nur ein Teil der Folgen Facebook-Seite und einen Twitter-Account haben? unserer derzeitigen Lebens- und Produktionsweise. Oder gehört da noch mehr dazu? Lässt sich mein Geschäftsmodell überhaupt digitalisieren? Weitere Informationen erhalten Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Besuchen Sie uns doch auch einmal auf Facebook! www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungKreisEuskirchen
Impressum Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Struktur- und Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen Frauenberger Str. 152 53879 Euskirchen V.i.S.d.P.: Iris Poth M.A. Leitung Stabsstelle 80 Telefon: 02251 / 15 - 582 Fax: 02251 / 15 - 581 wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
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