Lokales Planungsdokument 2021 - MAGS ...
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Stand: 26.10.2020 Lokales Planungsdokument 2021 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Essen Inhalt: A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung 1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) 2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern 3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) 4. Digitalisierung optimieren 5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Budget (EGT, VWT, Umschichtungen): Die finanziellen Rahmenbedingungen werden weitestgehend vom Bund gesetzt. Dem JobCenter Essen stehen im Jahr 2021 für die Eingliederung und Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Gesamtbudget inklusive Zuteilung von Ausgaberesten voraussichtlich 173,0 Mio. Euro (EGL rund 89,9 Mio. Euro und VWK rund 83,1 Mio. Euro) zur Verfügung. Damit erhöht sich der Ansatz prognostiziert um 2,0% gegenüber dem Vorjahr (Stand 20.10.2020). Durch die Nutzung der PAT-Finanzierung kann im Eingliederungsbudget prognostiziert mit weiteren rund 4,2 Mio. Euro geplant werden. Unter Inanspruchnahme ggf. notwendiger Umschichtungen gemäß § 27 KoA-VV wird die vollständige Ausschöpfung des Gesamtbudgets angestrebt. Der Planansatz 2021 für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II liegt bei rund 1,6 Mio. Euro. Damit ist die bedarfsgerechte Umsetzung der bewährten Gutscheinverfahren gewährleistet. Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel): Durch die Anhebung der Personal-Sollausstattung von 828,25 auf 1.036,75 VZÄ und die damit einhergehende sukzessive Personalmehrung, konnte die Personalsituation des JobCenters signifikant verbessert werden. Der in 2017 begonnene Stellenbesetzungsprozess wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die reguläre Personalfluktuation macht jedoch weiterhin Nachbesetzungen erforderlich. Der Integration Point weist eine Sollausstattung von 22,0 VZÄ aus. Im Leistungsbereich steht in 2021 eine strukturelle Neuorganisation unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Corona-Pandemie an. Neben einer weiteren Personalaufstockung liegt dabei der Fokus auf Anhebung der Qualität in der Leistungsgewährung. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Personalkörpers ergibt sich im Bereich Markt & Integration eine aktuelle Betreuungsrelation von 1:158 im Ü25-Segment und 1:79 im U25- Segment. 2
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max. 5). 1. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Konsequente Umsetzung und Fortentwicklung der im Jahr 2020 neu strukturierten und erweiterten Jugendberufsagentur (JBA) 2. Gleichstellung von Frauen und Männern Angemessene Beteiligung von Frauen an Maßnahmen Verstärkte Integration von Frauen in den ersten Arbeitsmarkt 3. Vermeidung bzw. Verringerung des Langzeitleistungsbezugs Weitere Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ unter dem Namen „Essen.Pro.Teilhabe (EPT)“ 4. Fortentwicklung der Digitalisierung Vorbereitung der Digitalisierungsprozesse u.a.: o Einführung des stadtweiten Dokumentenmanagementsystems (DMS) ab dem Jahr 2022 o Ausbau der Beratungswege ab 2021 Videoberatung der Kundinnen und Kunden o Zukunftssichere Aufstellung der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Nutzung digitaler Kommunikationswege o Digitale Weiterbildungsmessen 3
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate) Strukturdaten: Während im I. Quartal 2020 ein leichter Anstieg der BG in Höhe von 0,3 % zu verzeichnen war, ist im II. Quartal 2020 ein signifikanter Anstieg um 2,3 % erfolgt (Januar bis Juni endgültige Statistikdaten). Dennoch liegt der Durchschnittswert der BG im 1. Halbjahr 2,8 % unter dem Vorjahreswert. Im III. Quartal ist bei den vorläufigen BG-Daten ein Rückgang in Höhe von 1,7 % zu beobachten, sodass für das Jahr 2020 insgesamt eine Senkung der BG-Durchschnittsanzahl von rund 1,5 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert werden kann (BG Ø 2019: 44.557; BG-Prognose Ø 2020: 43.890). Mit Datenstand Juni 2020 (endgültige Statistikmeldung t-3) setzen sich die 62.343 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) prozentual wie folgt zusammen: Frauen: rund 49,8 %; Männer: rund 50,2 % Unter 25 Jahren: rund 19,6 % Ab 25 Jahren bis unter 55 Jahren: rund 63,5 % Ab 55 Jahren: rund 16,9 % Darunter befinden sich (jeweils Anteilswert an allen ELB): Deutsche: 57,8 %; Ausländer: rund 41,7 % (ohne Angabe 0,5 %) Ergänzer: rund 20,1 % Alleinerziehende: rund 12,1 % Langzeitleistungsbeziehende: rund 75,8 % Arbeitslose: rund 42,3 % Langzeitarbeitslose: rund 19,6 % Arbeitsmarkt: Trotz Corona-Krise zeigt sich der Arbeitsmarkt in Essen recht robust. Dies ist sicherlich auch auf die Regelung zur Kurzarbeit zurückzuführen. Dennoch setzt der Arbeitsmarkt in Essen zuletzt ein positives Signal. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist seit Juli 2020 kontinuierlich angestiegen. Die offenen Stellen verzeichneten einen Anstieg von rund 12% im Vergleich zum Vormonat und damit in NRW die höchste Zuwachsrate. Im Vergleich zum Vorjahresmonat besteht jedoch ein Rückgang von 7%. Die meisten gemeldeten Stellen kommen aus dem Wirtschaftszweig „Wirtschaftliche Dienstleistungen“, gefolgt von „Gesundheits- und Sozialwesen“, dem „Handel“ und dem „Baugewerbe“. Aufgeteilt nach Berufsbereichen wurde der überwiegende Teil der Stellen aus dem Bereich „Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit“ gemeldet. Starke Nachfrage besteht ebenfalls in den Bereichen „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“, sowie „Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung“. In der Callcenter-Branche hat sich Essen als Standort etabliert und verzeichnet hier eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften. Durch Neuansiedlungen von Logistikunternehmen ergibt sich auch in dieser Branche ein anhaltend hoher Personalbedarf an Fach- und Arbeitskräften. 4
Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen: Aufgrund der besonderen Situation während der Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit eines erneuten Lockdowns, sodass der Zutritt zu Bildungseinrichtungen nicht gestattet ist. Ebenso kann es aufgrund der bestehenden und auch einzuhaltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards, insbesondere bei Einhaltung der Abstandregelungen sein, dass die Teilnehmenden nur teilweise im Präsenzunterricht vor Ort sind. Somit kann es dazu kommen, dass ein Teil des Unterrichtes in alternativer Form durchzuführen ist. Den Teilnehmenden die Unterrichtsinhalte auf digitalem Weg zu vermitteln, spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Zur Erreichung der individuellen Maßnahmeziele ist neben den digitalen Unterweisungsformen auch der Einsatz eines unterstützenden Telefoncoachings erforderlich, damit die Teilnehmenden die Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung erfolgreich bewältigen können. So bekommen die Teilnehmenden zum Beispiel täglich morgens eine E-Mail zugesendet, wo die schriftlichen Unterlagen und Arbeitsaufgaben enthalten sind, welche in der vorgesehen Präsenzzeiten gelesen und bearbeitet werden müssen. Im Laufe des Tages werden die bearbeiteten Aufgaben dann durch die Teilnehmenden per E-Mail an den Bildungsträger zurückgesendet und dort ausgewertet. Durch telefonische Kontaktaufnahme des zuständigen Mitarbeitenden erfolgt eine Erläuterung und Erklärung der Ergebnisse sowie weitere Hilfestellung. Alle Kontaktaufnahmen und Inhalte der Gespräche sowie Zusendung von Seminarunterlagen werden tagesaktuell datenschutzkonform dokumentiert und regelmäßig ausgewertet. Bei komplexeren Inhalten ist auch der Einsatz von Videobesprechungen z.B. via Skype möglich. Die Nutzung einer virtuellen Lernplattform wie „Moodle“ bietet neben den bisher genannten Techniken des Telefoncoachings und den Videobesprechungen ebenso die Möglichkeit, das Seminargeschehen in der Maßnahme in einer flexiblen Lernumgebung entsprechend den Corona-Bestimmungen weiterhin umzusetzen. Neben der Möglichkeit des Versands von Seminarunterlagen, Handouts und Aufgabenblättern per Post oder E-Mail können über Moodle verschiedenste Arten von Arbeitsmaterialien hinterlegt werden, wie zum Beispiel Text-, Audio- und Videodateien aber auch ganze Computerprogramme. Weiterhin bietet die Plattform verschiedene Möglichkeiten des Austauschs der Teilnehmenden untereinander, aber auch mit den Dozenten und Arbeitsvermittlern. Auch können hier direkt auf der Plattform Aufgaben hinterlegt und unmittelbar von den einzelnen Teilnehmenden bearbeitet werden. Diese können so gestaffelt sein, dass eine Bearbeitung überschaubarer Themenblöcke ermöglicht und so für jeden Teilnehmenden auch tagesaktuell nachhaltbar ist. So kann eine Teilnahme sichergestellt bzw. überprüft werden. Die Mitarbeitenden des Trägers stehen für Rückfragen über die genannten Wege (Telefon, Moodle, WebEx, Skype, E-Mail usw.) täglich zur Verfügung, beantworten im Chat Fragen und bleiben so in engem Kontakt mit den Teilnehmenden. Das oben beschriebene regelmäßige individuelle Coaching (Video oder Telefon) bzw. der regelmäßige Kontakt der Mitarbeitenden des Trägers zum Teilnehmenden stellt sicher, dass alle Teilnehmenden, auch diejenigen, welche sich im Rahmen der digitalen Lernwelten noch nicht gut bewegen können, eingebunden werden. Auch Teilnehmende, welche aus anderen Gründen nicht unbedingt eigeninitiativ die Unterstützung in Anspruch nehmen, können so in die Maßnahme eingebunden und hier individuell unterstützt werden. Bewerbungsunterlagen können z.B. auf dem schriftlichen Weg und im Rahmen eins Telefoncoaching gemeinsam mit dem Teilnehmenden erarbeitet, vervollständigt und optimiert werden. Das Telefoncoaching durch die eingesetzten Arbeitsvermittler des Bildungsträgers ermöglicht die Abstimmung der Bewerbungsstrategien und ein Feedback über die bisherigen Stellenvorschläge/ Bewerbungsbemühungen. Eine Vorbereitung auf die Vorstellungsgespräche ist ebenfalls möglich. Die Vermittlung von betrieblichen Erprobungsplätzen bzw. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten 5
Praktikumsplätzen erfolgt auch im Rahmen des Telefoncoachings. Falls eine Integration nicht sofort innerhalb der Maßnahme umsetzbar sein kann, sind zumindest Aussagen mit sehr hohem Konkretisierungsgrad zu den weiteren Schritten in Richtung Integration möglich, damit die Integrationsfachkräfte des JobCenters Klarheit über die Möglichkeiten der Kunden*innen erlangen und so unverzüglich weitere Aktivitäten einleiten können. Es bleibt aber auch anzumerken, dass die digitale Form der Unterweisung in Maßnahmen nicht in allen Fällen erfolgreich eingesetzt werden kann. So sind Maßnahmen mit hohem Praxisanteil wie der Kenntnisvermittlung im Bereich Lager und Erwerb des Staplerscheins nicht alternativ in digitaler Umsetzung möglich. Ebenso ist der Einsatz von digitalen Medien auch von der Zielgruppe abhängig bzw. muss auf diese individuell abgestimmt werden. 6
Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? In Folge der Corona-Krise kam es 2020 zu deutlich sichtbaren Verschlechterungen des Arbeitsmarktes in mehreren Branchen. Trotz dieser Entwicklung befinden sich im JobCenter Essen nach wie vor viele langzeitarbeitslose Menschen, die zumindest aufgrund ihrer formalen Voraussetzungen arbeiten könnten und oftmals auch eine Grundmotivation mitbringen. Hier stehen allerdings gesundheitliche Einschränkungen, fehlende oder veraltete Qualifikationen, lange zurückliegende Berufserfahrung sowie damit verbundene Ängste im Raum, die - durch die Corona-Krise verstärkt - einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen. So kann es als eine zunehmende Herausforderung angesehen werden, diese Kundengruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu platzieren. Neben meist männlichen Bewerbern, die um oder über 50 Jahre alt sind, betrifft dies vor allem auch Frauen, häufig (Allein-)Erziehende, und Menschen mit Migrationshintergrund, die oft über geringe Deutschkenntnisse verfügen und/oder ohne Vorbildung (Schulabschluss/Ausbildung) nach Deutschland gekommen sind. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Die Gruppe der langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden steht daher auch in 2021 weiterhin im Fokus der Vermittlungsbemühungen des JobCenter Essen. Hierbei soll das Augenmerk verstärkt auf die Vermittlung von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund sowie Frauen gelegt werden. Insbesondere die Förderung von (allein-)erziehenden Frauen kam 2020 aufgrund der Corona-Krise und der Kinder-Betreuungssituation zu kurz. Für diese Zielgruppen soll 2021 verstärkt eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt durch Nutzung der Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes geschaffen werden. 2021 wird die Gruppe der im Jahr 2015 z.B. aus Syrien oder dem Irak geflüchteten Menschen verstärkt in den Fokus des § 16i SGB II rücken. Hintergrund dafür sind die mittlerweile vermehrt erfüllten Zugangsvoraussetzungen und die Tatsache, dass ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis für diese Zielgruppe eine sinnvolle Unterstützungsmöglichkeit darstellt. Zudem stehen auch die bereits im Rahmen des § 16i SGB II bei Trägern und Wohlfahrtsverbänden beschäftigten Personen im Mittelpunkt der Bemühungen, die in ihrer aktuell auch oft nur sehr kurzzeitig befristeten Beschäftigung keine wirkliche Perspektive auf eine Anschluss- und Weiterbeschäftigung haben. Angestrebt wird durch Weitervermittlung im Rahmen des § 16i SGB II eine tragfähige Beschäftigungsperspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Wirtschaft, Handwerk, Kommune…), die im Idealfall in eine vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Förderung übergeht. Durch eine Kombination der Bemühungen des JobService Essen sowie des Coaching- Teams der Weststadtakademie wird eine größere Effizienz bei der Weitervermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erwartet. Insbesondere das Coaching, welches ein unverzichtbarer Bestandteil des Teilhabechancengesetzes ist und bereits viele Beschäftigungen sichern konnte, unterstützt in Essen bei der Weitervermittlung. 7
Durch die Coaches werden die Kunden bei Bewerbungsbemühungen flankiert und zugleich auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Auch wird gemeinsam nach Stellen mit Perspektive gesucht. So erscheinen die Kunden gut vorbereitet zu den Terminen bei den jeweiligen Vermittlungsfachkräften im JobService Essen. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? 2021 ist diesbezüglich geplant, die oben beschriebenen Personengruppen in den Standorten gezielt zu identifizieren und auszuwählen. Anschließend erfolgt die Betreuung im Rahmen eines Sonderteams des JobService Essen, um eine individuelle und zielgerichtete Betreuung zu ermöglichen. Hier können bestehende Problemlagen sehr individuell und kurzfristig angegangen werden. Zudem besteht ein direkter Austausch zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Der Vermittlungsprozess lässt sich auf diese Weise deutlich beschleunigen. Auch eine kurzfristige und passgenaue Weitervermittlung von Beschäftigten bei Trägern und Wohlfahrtsverbänden ist gewährleistet. Das beschäftigungsbegleitende Coaching wurde in Essen extern eingekauft und ist fester Bestandteil zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Auch unterstützen die Coaches bei der Weitervermittlung in Stellen mit Anschlussperspektive, indem die Kunden gezielt anhand ihrer Stärken im Bewerbungsprozess unterstützt und auf Termine im Jobcenter vorbereitet werden. Im Bereich des § 16e SGB II gibt es einen ersten Ansatz der hausinternen Durchführung des Coachings durch eigene Vermittlungsfachkräfte. Hierdurch sollen Chancen und Möglichkeiten einer internen Abwicklung des Coachings geprüft und analysiert werden, um diesen Ansatz ggf. auszuweiten. Die Vermittlungsaktivitäten im Rahmen des § 16e SGB II wurden ebenfalls in einem Sonderteam zentralisiert. Dieses soll im kommenden Jahr zu einer weiteren Steigerung der Integrationen in diesem Bereich führen. Unterstützt wird die Vermittlungsarbeit durch die in 2020 neu eingerichtete Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, bestehend aus festen Mitarbeitenden des JobService Essen, die mit der Essener Wirtschaftsförderung (EWG) sowie weiteren Kooperationspartnern vernetzt sind. Durch diese sehr enge und unkonventionelle Zusammenarbeit werden sich weitere Beschäftigungsfelder und Branchen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erschließen lassen. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Wichtigster Kooperationspartner bei der Umsetzung der geplanten Vorhaben sind natürlich in erster Linie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, mit denen wir kooperieren. Hier stehen die Arbeitgeberberaterinnen und -berater in ständigem und engem Austausch, auch um neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner ist der jeweilige Coaching-Träger (aktuell bis März ist dies die Weststadt-Akademie), der für die Festigung der Beschäftigungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§ 16i SGB II) ein zentrales Element darstellt. Zudem wird im Rahmen der bereits erwähnten Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“ mit der Essener Wirtschaftsförderung (EWG) die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie beispielsweise der „Competentia“, der Agentur für Arbeit, der Universität Duisburg-Essen sowie der NRW-Regionalagentur MEO forciert. Hieraus werden Synergieeffekte für die weitere Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Essener Stadtgebiet erwartet. 8
D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Die gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern soll insbesondere unter Berücksichtigung des Aspektes der bedarfsgerechten Kinderbetreuung verbessert werden. Des Weiteren stellt die Aktivierung von (Allein-)Erziehenden eine besondere Herausforderung dar, da stets alle Lebensbereiche dieses Personenkreises permanent im Blick behalten werden muss. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Die Betreuung, Beratung und Aktivierung von (Allein-)Erziehenden mit Kindern unter drei Jahren soll weiter verbessert werden. Eine frühzeitige Aktivierung (Allein-)Erziehender soll das Risiko von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit verringern. (Allein-)Erziehende Leistungsberechtigte sollen eine differenzierte Beratung erhalten, die ihnen ein informiertes Abwägen der Alternativen ermöglicht. Deshalb soll die Beratung die Chancen und Vorteile der beruflichen Integration bzw. Maßnahmenteilnahme und der Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes in den Mittelpunkt stellen. Die Zeiten der Erziehung können und sollen genutzt werden, um die Eingliederung in Arbeit vorzubereiten und zu unterstützen. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Es sind regelmäßige Informationsveranstaltungen für Schwangere geplant. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern werden Frauen zu den verschiedensten Themen informiert, beraten und unterstützt. Außerdem sollen Frauen im Leistungsbezug, in regelmäßigen offenen Sprechstunden darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Anliegen und offenen Fragen an das JobCenter zu wenden. Die Sprechstunden werden monatlich zu bestimmten Themen angeboten und durch Vorträge seitens der Kooperationspartner ergänzt. Unter dem Aspekt der Förderung und Integration von Frauen und Männern werden in den offenen Sprechstunden Stellenangebote ausgehangen, die auch für Männer zugänglich sind. Sowohl die Infoveranstaltungen als auch die offenen Sprechstunden werden voraussichtlich in den Räumlichkeiten der verschiedenen sozialen Einrichtungen der Stadtteilbüros angeboten. Das bietet den Vorteil, dass Anliegen, Fragen und Probleme, die je nach Stadtteil variieren können, entsprechend aufgegriffen und an die Bedarfe angepasst werden können. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Enge Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Stellen (z.B. Jugendamt), um Betreuungsangebote aufzuzeigen. Im Weiteren enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern (z.B. MEO, jeweilige Träger, PerMenti etc.). 9
D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Im Zeitraum von Ende 2014 bis Juni 2020 sind in die Stadt Essen nach Zahlen des Amtes für Statistik und Wahlen rund 40.000 Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem aus Konflikt- und Bürgerkriegsregionen, zugezogen. Vieler dieser Menschen haben mittlerweile den Weg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt gefunden. Die Corona-Pandemie hat diesen positiven Trend vorerst ausgebremst. Welche Auswirkungen diese Krise auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund mittel- und langfristig haben wird, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden. Ausbildung und Arbeit sind weiterhin die entscheidenden Faktoren für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein vielschichtiger und langjähriger Prozess, der • Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache • Feststellung von beruflichen Kompetenzen • Einleitung von Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen • Einleitung von relevanten Bildungsqualifikationen • Angleichung von beruflichen Kompetenzen und Potentialen bedarf. Der Fokus bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt auch im Jahre 2021 auf Integration in den Ausbildungsmarkt. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Spracherwerb: Gute Sprachkenntnisse sind entscheidend für den beruflichen Erfolg von Menschen mit Migrationshintergrund. Heranführen an den Arbeitsmarkt Für viele Menschen mit Migrationshintergrund stellt der Einstieg in das deutsche Erwerbsleben eine große Herausforderung dar. Sie müssen sich mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes auseinandersetzten, ein Gespür für ihre Kompetenzen entwickeln und lernen, diese für den deutschen Arbeitsmarkt anzupassen. 10
Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Die schnellstmögliche Vermittlung in bedarfsdeckende und nachhaltige Beschäftigung steht für uns weiterhin im Vordergrund. Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt setzt bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auf das Angebot passender Qualifizierungsinstrumente zum richtigen Zeitpunkt. Die bedarfsgerechte Sprachförderung ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Die Verbesserung der sprachlichen und der arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund werden daher auch im Jahre 2021 einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit im JobCenter ausmachen. Menschen mit Migrationshintergrund, die gefestigte deutsche Sprachkenntnisse vorweisen, erhalten individuelle Unterstützung bei der Berufswegeplanung, die mit den aktuellen Gegebenheiten des lokalen Arbeitsmarktes abgeglichen und auf Plausibilität geprüft werden. Unrealistische berufliche Pläne werden verworfen und Alternativen dazu entwickelt. Flankiert wird die Berufswegeplanung durch berufsbezogene Sprachkurse, die speziell auf das Klientel abgestimmt sind. Neben der sprachlichen Entwicklung und Qualifizierung erfolgt ein Coaching, um konkrete berufliche Perspektiven auszuarbeiten und zu verfolgen. Viele Menschen mit Migrationshintergrund verfügen über Deutschkenntnisse, die für den ersten Arbeitsmarkt nicht ausreichen. Das JobCenter Essen wird auch im Jahre 2021 berufsbezogene Sprachförderung in Kombination mit AGH/Gemeinwohlarbeit anbieten. Daneben werden Sprachkursangebote in Kombination mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten weitergeführt und entwickelt. Der Fokus bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt im kommenden Jahr auf ausbildungsbegleitende Sprachkurse. Wer sind Ihre Kooperationspartner? In der täglichen Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund stellen sich vielfältige Fallkonstellationen und Aufgaben, die im Netzwerk besser geregelt und gelöst werden können. Unsere Netzwerkpartner verstehen wir als Partner, die viele Berührungspunkte zu Menschen mit Migrationshintergrund haben. Um die vielen Herausforderungen bei der Integration zu lösen, müssen alle Netzwerkpartner zusammenwirken. Ein hoher Beschäftigungsstand, der Abbau von Arbeitslosigkeit und die Sicherung des Fachkräftebedarfes sind die gemeinsamen Ziele der Netzwerkpartner. Die Zusammenarbeit mit den folgenden Netzwerkpartnern ist im Jahre 2021 auch während der Corona- Pandemie zu optimieren: • Industrie und Handelskammer • Amt für Soziales und Wohnen • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge • Weiterbildung im Revier • Agentur für Arbeit 11
• Deutsch lernen in Essen (delie.net) • Kreishandwerkerschaft • Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung • Runde Tische in den jeweiligen Bezirken • Ehrenamt Agentur • Jugendamt • Kommunales Integrationszentrum • Migrationsdienste • NRW-Regionalagentur MEO • Fachbereich Schule • Berufskollegs 12
D.4 Digitalisierung optimieren Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller) Das JobCenter Essen nutzt das Fachverfahren comp.ASS classic der Fa. prosozial GmbH. eSolution Begleitend zur Arbeit mit dem Fachverfahren können, wie beispielsweise über das Portal eSolution der Deutschen Rentenversicherung, nach einer obligatorischen Identitätsfeststellung und Zertifizierung für die Fallbearbeitung notwendige Daten über eine Internetplattform abgerufen werden. HR-BA-XML-Schnittstelle zur Jobbörse der Arbeitsagentur Stellenangebote der Arbeitsagentur können unmittelbar über eine Schnittstelle aus einer im Internet bereitstehenden Datenbank abrufen werden und über Nacht den im Fachverfahren comp.ASS vorgehaltenen Stand an Angeboten erweitern bzw. aktualisieren. Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen Die im Fachverfahren comp.ASS erfassten Daten zur Sozialversicherung der Kundinnen und Kunden werden dort regelmäßig in ein definiertes Dateiformat exportiert. Aus der erstellten Datei sind alle Änderungen im Bereich der Krankenversicherung ersichtlich. Zur Bemessung der in den Gesundheitsfond zu zahlenden Beiträge wird diese Datei regelmäßig über eine gesicherte eMail an das Bundesversicherungsamt übermittelt und dort weiterverarbeitet. Verwendung von Verschlüsselungstechniken, persönlichen Signaturen und Zeitstempeln Diese Techniken finden Verwendung bei der verschlüsselten eMail-Kommunikation mit Dritten (Agentur für Arbeit, Träger, Krankenversicherungen,…) und der Nutzung von SharePointPortal-Lösungen für die gesicherte gemeinsame Bearbeitung von Sozialdaten mit Dritten (Jugendberufsagentur, Integration Point - beide in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit) Online Kontaktformulare auf essen.de Über Onlineformulare auf www.essen.de haben Kund*innen die Möglichkeit, mit dem JobCenter Essen in Kontakt zu treten, um beispielsweise einen Termin für ein Beratungsgespräch anzufragen. Dokumentenmanagementsystem (DMS) Der Vergabeprozess eines stadtweiten zentralen DMS wurde in 2020 erfolgreich abgeschlossen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Dokumentenupload In 2021 soll für die Kund*innen des JobCenter Essen die Möglichkeit eröffnet werden, Dokumente über das Serviceportal der Stadt Essen gesichert und authentifiziert (bis hin zu einer Anmeldung nach zuvor erfolgter Registrierung per eID über das Servicekonto NRW) an das JobCenter Essen übermitteln zu können. Bereitstellung von Online-Formularen Ebenfalls über das Serviceportal der Stadt Essen sollen in 2021 die ersten Onlineformulare erstellt werden, die es Kund*innen ermöglichen, beim JobCenter Essen Prozesse - medienbruchfrei, gesichert und authentifiziert (Servicekonto NRW) - anzustoßen. 13
Die Übermittlung der Daten erfolgt dabei zunächst innerhalb des Serviceportals in ein Postfach. Von dort können die Formulardaten dann anfangs noch per „copy and paste“, perspektivisch über das xml-Format in das Fachverfahren übernommen werden. Bis Ende des Jahres 2021 ist die Bereitstellung des ALG II (Folge-)Antrags geplant. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? a. Dokumentenmanagementsystem Im Rahmen der Einführung des stadtweiten Dokumentenmanagementsystems (DMS) ab dem Jahr 2022 wird im JobCenter Essen bis Ende 2021 die Schnittstelle DMS/Fachverfahren erstellt und getestet sein. b. Ausbau der Beratungswege ab 2021 (Videoberatung der Kundinnen und Kunden) In 2021 werden jedem Standort nach Bedarf und Größe Webcams sowie der Zugang zum städtischen Standardsystem für Videokonferenzen für Gespräche sowohl mit Kund*innen und als auch Trägern zur Verfügung gestellt. c. Bildung eines Projektteams „Formularservice Serviceportal essen.de“ innerhalb des JobCenters Essen mit Mitarbeiter*innen des IT-Bereichs und der Fachbereichsorganisation. d. Zukunftssichere Aufstellung der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Nutzung digitaler Kommunikationswege Da die Kommunikation mit Unternehmen und die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen bereits heute überwiegend auf digitalem Weg erfolgt, ist die Heranführung an die Nutzung von IT-Systemen und Online Stellenbörsen von Kunden*innen im SGB II Leistungsbezug von großer Bedeutung. Bisher gibt es eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die den Teilnehmenden Computergrundkenntnisse vermittelt. Diese sind die Grundlage, um in aufbauenden Förderinstrumenten wie einer beruflichen Aus- und Weiterbildung oder an Maßnahmen wie u.a. dem „BewerbungsCenter“ erfolgreich teilnehmen zu können und auch im weiteren Verlauf den Anforderungen im Hinblick auf den ersten Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Diese Maßnahme alleine ist aber nicht ausreichend, um die Kunden*innen auf die Herausforderungen der Digitalisierung mit der verbundenen Anwendung und Nutzung neuer Medien im Ganzen vorzubereiten. Der Bereich Planung und Vergabe des JobCenter Essen strebt daher an, hierfür eine eigene Maßnahme für Kunden*innen zur Vorbereitung auf die Digitalisierung zu entwickeln und öffentlich auszuschreiben. Zurzeit finden hierzu die Arbeiten für die Leistungsinhalte dieser Maßnahme statt. Des Weiteren ist zukünftigen in Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung der Einsatz von Tablets vorgesehen, sowie die dafür erforderliche Unterweisung der Teilnehmenden im Umgang mit dieser Technik. Dies dient sowohl einem flexiblen Einsatz vor Ort bei den Trägern als auch - sofern erforderlich - in den eigenen vier Wänden. e. Digitale Weiterbildungsmessen Der Ausbau der Digitalisierung hat im aktuellen Jahr eine enorme Bedeutung erhalten. Dabei punktet die digitale Kommunikation nicht nur damit, dass sie die Kommunikation auf Distanz ermöglicht, sondern ebenfalls dadurch, dass sie Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen bietet. Von den beiden eben beschriebenen Vorteilen profitieren gerade auch Kund*innen des JobCenter Essen. 14
Ein Beispiel: Die im Frühjahr 2020 geplante klassische Präsenzmesse im Rot-Weiß Essen Stadion musste aufgrund der pandemischen Notlage abgesagt werden. Über lange Zeit hinweg fanden keine Veranstaltungen statt. Deutlich erkennbar war, dass für die Kund*innen sowohl der Kontakt zu Arbeitgebern, als auch zu (Weiter-)Bildungsträgern erschwert war. Für beide Seiten fehlte der entscheidende Moment des Kennenlernens. Die Weiterbildungsträger haben sich entschlossen, ein alternatives, digitales Format anzubieten und haben hier die Onlineplattform „webmessen.de“ ausgewählt. Dieses Format wurde durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter des Ruhrgebiets aktiv unterstützt. Am Donnerstag, den 29.10.2020 starten über 90 Bildungsunternehmen aus dem Ruhrgebiet die erste Digitale Weiterbildungsmesse Ruhr. Diese Messe richtet sich in erster Linie an Jobsuchende und Beschäftigte, die eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters absolvieren möchten. Die Webseite der Messe ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Ein „Livestream“ präsentiert ein abwechslungsreiches Programm. Zum einen wird live moderiert, und zum anderen werden kurze Filmsequenzen eingespielt. Anhand dieser Videoclips kann der Messebesucher z.B. Informationen zum Bewerbungsverfahren, berufskundliche Informationen und weitere interessante Inhalte erfahren. Unterhalb des „Livestream“ werden sogenannte „Kacheln“ zu sehen sein. Hinter jeder Kachel kann man am Messetag eine Videokonferenz zu einem Berater der jeweiligen Organisation bzw. des jeweiligen Bildungsanbieters aufbauen und mit einem Mitarbeitenden sprechen bzw. chatten. Die Kommunikation soll niederschwellig hergestellt werden Die Kund*innen können online von zu Hause oder unterwegs per (Video-)Chat den Kontakt zum Bildungsanbieter aufbauen. Damit bietet dieses Messeformat einen barrierefreien Zugang auch für Kundengruppen, die vorher nicht teilnehmen konnten bzw. erschwerte Bedingungen vorfanden, wie beispielsweise gehbehinderte, körperbehinderte oder auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Das digitale Format überbrückt die räumliche Distanz, bietet einen niederschwelligen Zugang zu Informationen und die Kommunikation ist gesundheitlich unbedenklich. Ganz nebenbei schult die Nutzung der digitalen Medien die digitalen Kompetenzen der Kund*innen und auch von Mitarbeiter*innen. Als Ausblick auf das Jahr 2021 kann der Entschluss formuliert werden, das digitale Angebot zu erweitern und neben Weiterbildungsinteressierten auch Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden digitale Formate anzubieten. Eine kombinierte Job- Aus- und Weiterbildungsmesse stellt ein gewinnbringendes Vermittlungs- und Qualifizierungsangebot dar. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Aus IT Sicht: - Fa. prozozial GmbH - IT-Steuerung der Stadt Essen - Essener Systemhaus 15
Aus Sicht des JobService Essen zur Umsetzung der digitalen Messe: Die 1. Digitale Weiterbildungsmesse Ruhr 2020 ist organisiert von sechs Weiterbildungsnetzwerken des Ruhrgebiets: Weiterbildung im Revier e. V., Dortmunder Weiterbildungsforum e. V., Weiterbildungsforum Oberhausen-Mülheim e. V., Gelsenkirchener Forum, Netzwerk Weiterbildung Duisburg, Weiterbildungsberatung Hamm in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, dem JobCenter Essen und den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtung. Über die gemeinsame Ansprache wurden mehr als 10.000 Menschen auf das Angebot der digitalen Messe aufmerksam gemacht. Die Kooperation mit Netzwerkpartnern konnte während der Zeit der pandemischen Notlage vor allem durch die Nutzung von digitalen Medien aufrechterhalten werden. Der digitale Austausch erfolgte über Zoom und Skype. 16
D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021 Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde. Thema: Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage? Die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Essen ist weiterhin von besonderer gesellschaftspolitischer Bedeutung und bleibt somit auch im Jahr 2021 ein wesentliches geschäftspolitisches Kernziel des JobCenter Essen. Der Aufbau von Jugendberufsagenturen wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, dem JobCenter und den örtlichen Jugendämtern in vielfältiger Form unterstützt. Seit 2015 besteht die Jugendberufsagentur (JBA) in Essen als Zusammenschluss und Kooperationsform unterschiedlicher Sozialleistungsträger: das JobCenter, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt und die Jugendberufshilfe Essen gGmbH erbrachten die erforderlichen Leistungen innerhalb der Jugendberufsagentur. Zu Beginn der JBA standen zwei Personalstellen für das SGB II, eine Personalstelle für SGB III sowie eine Personalstelle der Jugendberufshilfe Essen gGmbH für das SGB VIII zur Beratung junger Menschen der Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen, die noch in keinem Ausbildungs- oder Studienverhältnis standen oder den Schulbesuch, die Ausbildung, das Studium abgebrochen hatten, somit bis zu ihrem 25. Lebensjahr zur Verfügung. 2017 wurde die Jugendberufsagentur um drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JobCenters erweitert, um die Koordinierung von weiteren Projekten (SuBo - Sozialstunden und Berufsorientierung, Rückenwind - Maßnahme des § 16h SGB II, Kooperationsprojekt SGB VIII/SGB II, „Was geht“ - Projekt der Blüchert-Stiftung an Essener Berufskollegs, Perspektive Ausbildung bei der Kreishandwerkerschaft, Betreuung von Pilotschulen, wie die Gesamtschule Bockmühle, Marienschule, Hauptschule Katernberg) zu übernehmen. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre soll durch eine abgestimmte und gemeinschaftliche Fallbearbeitung der drei Rechtskreise ausgehend von den jungen Menschen eine bedarfsgerechte und kohärente Beratungs- und Angebotsstruktur gewährleistet werden, die Doppelstrukturen und Doppelförderungen vermeidet. Rechtzeitiges und aufeinander abgestimmtes Handeln der drei Träger innerhalb der Jugendberufsagentur soll präventiv wirken und eine Nachsorge entbehrlich machen. Dabei sorgt die Bündelung von Kräften für Synergieeffekte und ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung für die einzelnen Jugendlichen. Der institutionenübergreifende Informationsaustausch sichert in diesem Zusammenhang bedarfsgerechte und passgenaue Angebote und Maßnahmen für die jungen Menschen. 17
Was wollen Sie konkret erreichen? Die Jugendberufsagentur nimmt zukünftig grundsätzlich alle jungen Menschen - ab der 8. Klasse/des Beginns der Berufsorientierung - in den Blick, bei denen eine rechtskreisübergreifende berufliche Beratung und trägerübergreifende Fallbesprechungen zielführend erscheint. Es erfolgt somit die Auflösung einer Zielgruppeneinschränkung. Im Sinne eines One-Stop-Government werden in der Jugendberufsagentur die (Beratungs-) Anliegen des jungen Menschen so gelöst, dass Rechtskreisübergänge für ihn oder sie keine Relevanz haben, bzw. nicht spürbar sind. Somit wird die Jugendberufsagentur für jeden jungen Menschen in Essen eine zentrale Stelle beim Übergang von Schule zu Ausbildung und Beruf. Für die zukünftige Ausgestaltung gelten daher ergänzende Handlungsansätze: Eine Anlaufstelle für alle jungen Menschen in der Stadt, untereilt in die Clearingstelle für alle „Nicht-SchülerInnen“ sowie dem Team JBA Schule für alle SchülerInnen Bündelung von Informations- und Dienstleistungsangeboten der drei Rechtskreise unter einem Dach Abläufe und Maßnahmen harmonisieren mit dem Ziel, Integration und Hilfeprozesse strategisch und auf Fallebene zu koordinieren Gemeinsame Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Schule vor Ort Abgestimmte und gemeinschaftliche Fallbearbeitung der drei Rechtskreise mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und kohärente Beratungs- und Angebotsstruktur gewährleisten zu können und Doppelstrukturen und Doppelförderungen zu vermeiden Datenschutzkonformer Informationsaustausch zwischen den Rechtskreisen Intention ist es, trotz der Alleinstellungsmerkmale von SGB II, SGB III und SGB VIII, ein gemeinsames Verständnis und die Verfolgung eines gemeinsamen Ziels im Sinne des Jugendlichen zu erreichen. Diese Ausweitung führt zum einen zu neuen organisatorischen und strukturellen Veränderungen im Rahmen einer systematischen, koordinierten Zusammenarbeit der Rechtskreise, vor allem in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wirkungsorientierung, und zum anderen eröffnen sich weitere Schnittstellen innerhalb der einzelnen Institution. Welche Aktivitäten haben Sie geplant? BEREICH „SCHULE“ (für Schüler*innen) Schule hat eine große Bedeutung für Übergangsprozesse und spielt eine bedeutende Rolle bei der Prägung von Lebenswegen. In der Regel erfolgt ein Erstkontakt an allen Schulen in Essen durch die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit, ab Klasse 8 und Klasse 9 am Gymnasium. Wenn sich die jungen Menschen entschieden haben, eine Ausbildung aufzunehmen (Berufsorientierung abgeschlossen) werden diese entweder weiter von den Beratungsfachkräften der Agentur betreut, oder an das JobCenter weitergeleitet. Um hier einen guten Rechtskreisübergang sicherzustellen, wird das Jobcenter Essen an jeder 18
Regelschule (Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium und Berufskolleg) mit zwei festen Ausbildungsvermittler*innen vertreten sein. Durch diese feste personelle Zuordnung zu allen Schulen haben die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit die Möglichkeit, die Schülerschaft an die festen Ansprechpartner im SGB II weiterzuleiten und somit im Rahmen einer „Fallbesprechung“ zu übergeben. Die notwendige, fallbezogene Kommunikation findet in enger Zusammenarbeit mit den Studien- und Berufswahlkoordinatoren (StuBos) und anderen in der Übergangsbegleitung tätigen pädagogischen Kräften, wie zum Beispiel der Schulsozialarbeit, an den Schulen statt. Durch die aufsuchende Ausbildungsvermittlung wird die Erreichbarkeit der Schüler*innen in ihrem unmittelbaren Lebensraum Schule sichergestellt. BEREICH „CLEARING“ (für Nicht-Schüler*innen) Für Nicht-Schüler, sofern sie nicht von den Rechtskreisen SGB II und SGB III nach der Schule weiter betreut werden, gibt es eine feste Anlaufstelle in Form des i-Points der JBA- Clearingstelle. An diesem werden im ersten Schritt die persönlichen Daten erhoben und festgestellt, ob und wo der junge Mensch früher in der Betreuung war (Front-Office). Der i-Point der JBA-Clearingstelle erhält dementsprechend eine Lotsenfunktion, indem zuvor eine erste Klärung/Bearbeitung von Anliegen und Grobeinteilung des jungen Menschen vorgenommen und eine Zugehörigkeit zur Kundengruppe der JBA-Clearingstelle sichergestellt wird. Nach der oben dargestellten ersten Klärung kann dann eine Terminvergabe oder ein direktes Gespräch in der JBA-Clearingstelle vergeben werden. Somit wird bei einem ungesteuerten Direktzugang eines jungen Menschen die Möglichkeit eines Sofortzuganges zum Clearing (Back-Office) bereitgestellt. Im JBA-Clearing sitzen aus allen drei Rechtskreisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einem Dach - Tür an Tür -, um eine rechtskreisübergreifende Arbeit für den jungen Menschen sicherzustellen. Ein wichtiges Merkmal hierbei ist, dass die Gesamtfallverantwortung im Verlauf/Prozess des Clearings weiterhin bei dem Mitarbeitenden liegt, der den Fall als erstes übernommen hat. Das Ziel hierbei ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem jungen Menschen und dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin nicht durch einen Zuständigkeitswechsel und damit Personenwechsel Schaden nimmt bzw. zerstört wird. Die Angebote des eigenen und der anderen Rechtkreise werden im Rahmen einer regelmäßigen Fallbesprechung unter den Mitarbeitenden koordiniert. Lösungsansätze, Maßnahmen und Hilfen verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne des jungen Menschen. Die Kunden/Klienten-Steuerung im Clearing wird im Wesentlichen auf zwei Arten geschehen. Einerseits wird es wie beschrieben, ungesteuert und tagesaktuell erfolgen. Andererseits werden alle drei Rechtkreise gezielt jungen Menschen zusteuern, bei denen rechtskreisübergreifende Arbeit notwendig ist. Beispiele hierfür sind z.B. Heimübergänge aus dem SGB VIII ins SGB II, oder Intensivfälle aus dem SGB III, die Unterstützung aus dem SGB VIII benötigen, etc. 19
Nach dem JBA-Clearing (Prozesslänge wird nach Einzelfall entschieden) gehen die Kunden/Klienten nach einer gesicherten (dauerhaften) Stabilisierung wieder in die Regelstrukturen des jeweilig zuständigen Rechtskreises über. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Die Angebote der Jugendberufsagenturen sind in Nordrhein Westfalen mit der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) verbunden. Durch die Systematisierung eines einheitlichen und effizienten Übergangssystems der schulischen Berufs- und Studienorientierung werden den Jugendlichen die Berufs- und Studienwahl sowie der Einstieg in das Berufsleben erleichtert. Demzufolge war und ist für die Ausgestaltung der JBA der Fachbereich Schule der Stadt Essen mit der Fachstelle Schule/Beruf und der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA ein wichtiger Partner im Übergang „Schule – Beruf“. Darüber hinaus erfolgen monatliche Außensprechstunden und aufsuchende Beratung in unterschiedlichen (Jugendhilfe-) Einrichtungen, die einen hohen Beratungsbedarf gemeldet hatten. Hierdurch kann ein sehr niederschwelliger Zugang geschaffen werden, um Jugendliche an das Hilfesystem heranzuführen und in ihrem Entwicklungsprozess zu begleiten. Letztendlich ist es das Ziel, dass das Portfolio der Jugendberufsagentur allen relevanten Essener Kooperationsträgern bzw. Netzwerkpartnern bekannt ist. 20
E. Ausschöpfung interner Potentiale Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in 2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie bis zu drei Themen. 1. Internes Potential Thema Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“ Geplante Weiterentwicklung in 2021 - Ethnische Ökonomie Vielfältige Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Unternehmensgründung - Schule- Wirtschaft / Ausbildung Ausbau der Kooperation mit Berufsfachschulen, da deren Schüler*innen eine Zielgruppe der Bürogemeinschaft darstellen - „Grüner Arbeitsmarkt“ - Nachhaltige Jobs Unterstützung von Unternehmen bei Transformationsprozessen sowie bei der Gründung Grüner Start Ups - Wissenschaftsstandort als Wirtschaftsfaktor Schwerpunkt liegt u.a. in der Vernetzung 2. Internes Potential Thema Ausbau der Zentralisierung des JobService Essen (JSE) Geplante Weiterentwicklung in 2021 Arbeitgeberleistungen § 16e und §16i SGB II: Förderanfragen nach § 16i SGB II und neuerdings auch Förderanfragen nach § 16e SGB II werden von einem Spezialisten-Team im JobService Essen abschließend betreut. Für 2021 ist eine Verstetigung der bewilligten Förderungen, insbesondere im Hinblick auf Förderleistungen nach § 16e SGB II, geplant. Dabei werden gezielt Stellenangebote nach § 16e SGB II angeworben und nach passenden Bewerber*innen in den dezentralen Standorten gesucht. 21
Genauso wächst eine Kundendatei mit motivierten Bewerber*innen, die die persönlichen Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II erfüllen. Für diese Personengruppe werden gezielt Stellenangebote akquiriert. Die Abwicklung der Antragsphase erfolgt ebenfalls zentral über den JobService. Die Kolleg*innen stehen den Integrationsfachkräften als Expert*innen für Rückfragen zur Verfügung und beraten insbesondere bei der Prüfung und Berechnung der Fördervoraussetzung „Langzeitarbeitslosigkeit“. Prozessablauf der Maßnahmen bei Arbeitgebern: Ab 2021 erfolgt die Abwicklung der Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zentral im JobService Essen. Damit werden gleich mehrere Ziele verfolgt: Der Kontakt zu den Arbeitgebern soll intensiviert und der Verlauf jeder MAG eng begleitet werden. Der JSE kann zum Ende der MAG geeignete Förderleistungen anbieten, sollte der Arbeitgeber noch Bedenken hinsichtlich einer Einstellung haben. Schließt der Arbeitgeber danach eine Einstellung immer noch aus, so wird diesem direkt angeboten, nach weiteren passenden Bewerber*innen im Kundenbestand des JobCenters zu suchen. Dadurch sind letztendlich ein Stellenzuwachs sowie neue Arbeitgeberkontakte und eine Verstetigung des JobService Essen als Marke im Essener Arbeitsmarkt zu erwarten. 3. Internes Potential Thema Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation in der Leistungsabteilung Geplante Weiterentwicklung in 2021 Der Leistungsbereich wird in 2021 sowohl in der organisatorischen Struktur, als auch in der Zugangssteuerung eine Optimierung erfahren. Die Veränderung in der Organisation soll zur Personalentwicklung und damit zur Bindung erfahrener Mitarbeiter*innen beitragen. Die Verzahnung der verschiedenen Einsatzgebiete öffnet den Weg zu einer nachhaltigen Qualitätssteigerung. Durch die gezielte Zugangssteuerung ist eine effektivere Klärung und Bearbeitung von Anliegen der Kund*innen möglich. 22
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