Luftbild über Coswigs Innenstadt - Internetauftritt der Stadt Coswig (Anhalt)

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Luftbild über Coswigs Innenstadt - Internetauftritt der Stadt Coswig (Anhalt)
PA sämtl. HH

               14. Jahrgang                   Donnerstag, den 8. Oktober 2020   Woche 41, Nummer 21

                Elbe-Fläming-Kurier
                Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)

                                                                                   Foto: Katharina Mohs

               Luftbild über Coswigs Innenstadt
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Luftbild über Coswigs Innenstadt - Internetauftritt der Stadt Coswig (Anhalt)
2                                                  08.10.2020      Nr. 21/2020                             Elbe-Fläming-Kurier

Bereitschaftsdienste Elbe-Fläming-Kurier
(für diese Angaben übernimmt die Redaktion keine Gewähr!)

 Allgemeinmedizin                                                  Info Coronavirus
 Die ärztliche Versorgung der Orte und Ortsteile Coswig            Infotelefon Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gesundheit,
 (Anhalt), Buko, Bräsen, Cobbelsdorf, Düben, Hundeluft,            Tel. 03491 479-380,
 Jeber-Bergfrieden, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Ragö-          gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
 sen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen und Zieko
 erfolgen einheitlich durch den Bereitschaftsdienst Dessau-        Infotelefon Landesamt für Verbraucherschutz
 Roßlau.Die Dienstzeiten des Bereitschaftsdienstarztes sind:       Sachsen-Anhalt, Tel. 0391 2564-222,
 Montag bis Freitag jeweils von 19.00 Uhr bis 07.30 Uhr und        Montag - Donnerstag     09:00 - 11:00 Uhr und
 Sonnabend, Sonntag sowie Feiertag von 07.00 Uhr bis 07.00         			                     13:00 - 15:00 Uhr,
 Uhr des folgenden Tages.                                          Freitag 			             09:00 - 11:00 Uhr
 Patienten erreichen den diensthabenden Bereitschaftsarzt
 über die Rettungsleitstelle der Stadt Dessau-Roßlau,              Bundesweite Hotlines zum Coronavirus
 Tel.: (0340) 8505040.                                             Unabhängige Patientenberatung Deutschland -
 In den Zeiten zwischen dem regulären Ende der Sprech-             0800 0117722
 stunde und dem Beginn des Bereitschaftsdienstes, geben            Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) -
 die Hausarztpraxen Auskunft, auch über den Anrufbeant-            030 346465100
 worter, bei welchem Arzt sich dringend behandlungsbe-             Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
 dürftige Patienten vorstellen können.                             Fax: 030 34060 66
 Des Weiteren können Sie auch bei dringender ärztlicher Hil-       Gebärdentelefon (Videotelefonie) -
 fe die bundesweite Rufnummer 116 117 anwählen.                    https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

                                                                   Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum
                                                                   Coronavirus
                                                                   Telefon: 030 346465100,
 Stadt Coswig (Anhalt) und Stadtwerke                              Mo. - Do. 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr?
 Coswig (Anhalt)
                                                                   Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
 Die Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienste im Stadtgebiet        Fax: 030 3406066-07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
 der Stadt Coswig (Anhalt) und in den Ortsteilen ist wie folgt     info.gehoerlos@bmg.bund.de Gebärdentelefonie (Videote-
 geregelt:                                                         lefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/?
 Zur Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeiten des
 Ordnungsamtes der Stadt Coswig (Anhalt) prinzipiell die           Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums für
 Integrierte Leitstelle des Landkreises Wittenberg unter der       Bürgerinnen und Bürger
 Tel. Nr.: 03491 19222 zu informieren.Grundsätzlich sind bei       (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 186156187,
 Störungen oder Havarien im Bereich der Strom-, Wasser-            E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de,
 ver-/und Entsorgung, Telekommunikation sowie der Wärme-           Mo. - Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
 versorgung, die jeweiligen Anbieter/Leistungserbringer zu
 informieren. Die dazu notwendigen Erreichbarkeiten können         Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums für Un-
 aus der Abrechnung sowie den Liefer-/Leistungsverträgen           ternehmen
 oder dem Internet entnommen werden.                               Telefon: 030 186151515, Mo. - Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
 Bei Störungen oder Havarien im Zuständigkeitsbereich der
                                                                   Infotelefon des Wirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt
 Stadtwerke Coswig (Anhalt) für die Trinkwasserversorgung
                                                                   Telefon: 0391 5674750?
 und der Straßenbeleuchtung innerhalb der Stadt Coswig
 (Anhalt) und den Ortschaften Zieko, Düben, Buko, Klie-            Infotelefon der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzar-
 ken mit Ortsteil Buro sowie bei Störungen oder Havarien           beitergeld
 bei der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet Beethoven-              Für Arbeitgeber: Telefon: 0800 4555520
 ring und im kommunalen Bereich der Stadt Coswig (Anhalt)          Für Arbeitnehmer: Telefon: 0800 4555500
 kann werktags in der Zeit von 16.00 bis 07.00 Uhr sowie
 an Sonn- und Feiertagen ebenfalls die Integrierte Leitstelle      Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen
 des Landkreises Wittenberg unter der Tel.-Nr.: 03491 19222        Telefon: 0800 5399001
 informiert werden.
 Die Integrierte Leitstelle Wittenberg ist hierbei nicht für die   Informationen für Tourismusbranche über das Kompe-
 Beseitigung der jeweiligen Störung oder Havarie verant-           tenzzentrum Tourismus des Bundes:
 wortlich!.                                                        Telefon: +49 (0) 5341 87553400,
                                                                   E-Mail: kontakt@kompetenzzentrum-tourismus.de
                                                                   www.corona-navigator.de

                                                                   Informationen zu weltweiten Reisewarnungen auf den
 Beerdigungsinstitute                                              Seiten des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-
                                                                   amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshin-
 Antea Bestattungen                                                weise/reise-warnungen/faq-reisewarnung
 Tag und Nacht dienstbereit, auch an Sonn- und Feiertagen
 Tel.: 034903 62293                                                Information zu Kinderbetreuung, Lohnfortzahlung und
 Coswig (Anhalt), Wittenberger Str. 73 (Eingang Friedhof)          Gesundheitsschutz auf den Seiten des Bundesministeri-
 Beerdigungsinstitut Kossack                                       ums für Justiz und Verbraucherschutz:
 Tag und Nacht dienstbereit, auch an Sonn- und Feiertagen-         https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/
 Roßlau, Berliner Straße 44, Tel.: 034901 8950                     aktuelle-informationen-zu-hilfs--und-unterstuet-zungsan-
 Coswig (Anhalt), Wittenberger Str. 53, Tel.: 034903 62996         geboten/153522
Elbe-Fläming-Kurier                               08.10.2020         Nr. 21/2020                                                      3

 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte                                   Abwasserverband Coswig (Anhalt)
 Notdienst für Coswig (Anhalt) und Ortschaften:                      Bei Stör- und Havariefällen der Abwasserentsorgung im
 Der Bereitschaftsdienst ist an den folgenden Tagen in der           Verbandsgebiet Coswig (Anhalt), (Stadt Coswig (Anhalt),
 Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr in der eigenen Praxis erreichbar.       Ortsteile der Stadt Coswig Zieko, Buko, Cobbelsdorf/Pülzig,
                                                                     Düben, Klieken/Buro, Köselitz, Möllensdorf, Senst, Wörpen/
 10./11. Oktober 2020 Herr ZA Bretschneider
                                                                     Wahlsdorf sowie Lutherstadt Wittenberg mit dem Ortsteil
                        Dessau-Roßlau, OT Rodelben, Roß-
                                                                     Griebo) ist zu den Geschäftszeiten - Montag bis Donners-
                        lauer Str. 94
                                                                     tag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 07.30 Uhr
                        Tel.: 034901 6922
                                                                     bis 14.30 Uhr der Abwasserverband Coswig (Anhalt) unter
 17./18. Oktober 2020 Frau ZÄ Schindhelm
                                                                     der Ruf-Nr. 034903 5230 und in den übrigen Zeiten sowie
                        Coswig (Anhalt), Berliner Str. 19            an Sonn- und Feiertagen der Bereitschaftsdienst des Ab-
                        Tel.: 034903 63430                           wasserverbandes Coswig (Anhalt) unter der Tel.-Nr.: 0173
                                                                     3858479 erreichbar.

                                                                     Abwasser- und Wasserzweckverband
 (Region Nord - Klieken An der B 187)
                                                                     Elbe-Fläming
 Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8 bis 17 Uhr
 Di. 8 bis 18 Uhr                                                    Weizenberge 58, 39261 Zerbst/Anhalt
 jeden 2. und 4. Samstag im Monat 9 bis 12 Uhr                       von 7.00 - 17.00 Uhr
 Tel.: 034903 5150                                                   Tel.: 03923 61040, Fax.: 03923 610488
 Aus infektionshygienischen Gründen sind längere Wartezei-           von 17.00 - 7.00 Uhr
 ten durch eingeschränkte Kapazitäten und umzusetzende               Havariedienst Abwasser: 03923 610444
 Abstandsregelungen einzuplanen.                                     Havariedienst Trinkwasser: 039207 95090

 Die nächste Ausgabe erscheint am:
 Donnerstag, dem 22. Oktober 2020                                                      Spruch der Woche
 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:                                „Aussehen zieht an, Charakter hält fest“
 Montag, der 12. Oktober 2020
 Annahmeschluss für Anzeigen ist:                                                              Unbekannt
 Dienstag, 13. Oktober 2020, 9.00 Uhr

                      Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen
      • Beschluss COS-BV-214/2020                                                                                        Seite   3
      • Beschluss COS-BV-215/2020                                                                                        Seite   4
      • Beschluss COS-BV-186/2020                                                                                        Seite   4
      • Beschluss COS-BV-187/2020                                                                                        Seite   4
      • Beschluss COS-BV-213/2020                                                                                        Seite   6
      • Beschluss COS-BV-210/2020                                                                                        Seite   6
      • Beschluss COS-BV-211/2020                                                                                        Seite   7
      • Beschluss COS-BV-150/2020                                                                                        Seite   7
      • Beschluss COS-BV-130/2019                                                                                        Seite   8
      • Offenlegung des LVermGeo                                                                                         Seite   9
        Veränderung der Liegenschaftskartei hinsichtlich der Gebäudedarstellung in der Stadt Coswig
      • Beschlussübersicht der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020                        Seite 10

Beschluss COS-BV-214/2020 des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020
Beschluss über die wesentliche Erweiterung des/der Gar-            H.-P. Klausnitzer                        Michael Stephan
tenhauses/Grotte durch eine künftige Nutzung als Ausstel-          1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister
lungsraum des Naturparks Fläming e. V.                             (im Original unterschrieben)
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) beschließt, dass die der-
zeitig als Romantikmuseum genutzten Räumlichkeiten Garten-
haus/Grotte voraussichtlich vom 3. Quartal 2021 bis Dezember
2026 als Ausstellungsräume für den Naturpark Fläming e. V.
(Naturpark) genutzt werden.
4                                                  08.10.2020       Nr. 21/2020                                Elbe-Fläming-Kurier

Beschluss COS-BV-215/2020 des Stadtrates                          tember 2019 (GVBl. LSA S. 284), hat der Stadtrat der Stadt
                                                                  Coswig(Anhalt) in seiner Sitzung vom 24.09.2020 die Sat-
der Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020                          zung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung öf-
Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss                fentlicher Gewässer 1. und 2. Ordnung, zuzüglich der der
des Stadtrates COS-BV-191/2020 vom 25.06.2020                     Stadt Coswig (Anhalt) bei der Umlegung der Verbandsbei-
Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 07.07.2020 gegen           träge entstehenden Verwaltungskosten, in der Stadt Cos-
den gefassten Beschluss des Stadtrates COS-BV-191/2020            wig (Anhalt), einschließlich ihrer Ortschaften, beschlos-
vom 25.06.2020 wird stattgegeben.                                 sen.
Der Beschluss COS-BV-191/2020 wird aufgehoben.
Der Verhandlungsgegenstand wird zur Vorberatung in den
                                                                  §1
Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen, bevor der             Allgemeines
Stadtrat erneut darüber entscheiden kann.                         (1) Die Stadt Coswig (Anhalt) ist gemäß § 54 Abs. 3 WG LSA
                                                                  gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden
H.-P. Klausnitzer                        Michael Stephan                    „Nuthe/Rossel“
1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister    und
(im Original unterschrieben)                                                „Fläming-Elbaue“.
                                                                  (2) Die Gemeinden der Unterhaltungsverbände „Nuthe/Rossel“
Beschluss 186/2020 des Stadtrates der                             und „Fläming-Elbaue“ haben auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1
                                                                  des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG), § 55
Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020                              WG LSA sowie der Satzungen der Unterhaltungsverbände „Nu-
                                                                  the/Rossel“ und „Fläming-Elbaue“ Beiträge zu leisten, die zur
Kalkulation der Verwaltungskosten zur Umlegung                    Erfüllung der Aufgaben der Verbände erforderlich sind sowie
der Verbandsbeiträge                                              die Kosten, die der Unterhaltungsverband „Nuthe/Rossel“ nach
Der Stadtrat der Stadt Coswig(Anhalt) beschließt die Kalkulati-   § 56a WG LSA für die Unterhaltung der Gewässer erster Ord-
on der Verwaltungskosten, welche zuzüglich bei der Umlegung       nung abzuführen hat.
der Verbandsbeiträge mit erhoben werden.                          (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im
RGL: § 56 Absatz 1 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt).             bürgerlich-rechtlichen Sinn.
Anlage:                                                           (4) Die Umlagen werden wie Gebühren nach dem Kommunal-
Verwaltungskostenkalkulation                                      abgabengesetz erhoben.
                                                                  §2
H.-P. Klausnitzer                        M. Stephan               Gegenstand der Umlage / Umlagepflicht
1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister
                                                                  (1) Die Stadt Coswig (Anhalt) legt die Beiträge, die ihr aus ihren
(im Original unterzeichnet)
                                                                  gesetzlichen Mitgliedschaften in den Unterhaltungsverbänden
                                                                  „Nuthe/Rossel“ und „Fläming-Elbaue“ entstehen, zuzüglich der
Beschluss COS-BV-187/2020 des Stadtrates                          der Stadt Coswig (Anhalt) bei der Umlegung der Verbandsbei-
der Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020                          träge entstehenden Verwaltungskosten, auf die Umlageschuld-
                                                                  ner um.
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die                          Zum Stadtgebiet gehören alle Flurstücke der Gemarkungen der
Unterhaltung der öffentlichen Gewässer 1. und                     Stadt Coswig (Anhalt), einschließlich ihrer Ortsteile.
2. Ordnung in der Stadt Coswig (Anhalt)                           (2) Die Umlagen werden als Flächen- und Erschwernisumlage
einschließlich ihrer Ortschaften (Umlagesatzung 2019)             erhoben.
                                                                  (3) Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung             Grundstücke des Gemeindegebiets, mit Ausnahme derjenigen,
öffentlicher Gewässer 1. und 2. Ordnung in der Stadt Cos-         die in Bundeswasserstraßen entwässern. Die Umlagepflicht für
wig (Anhalt) einschließlich ihrer Ortschaften Bräsen, Buko,       den Erschwernisbeitrag besteht für alle Grundstücke des Ge-
Cobbelsdorf, bestehend aus den Ortsteilen Cobbelsdorf             meindegebiets, die nicht der Grundsteuer A unterliegen und die
und Pülzig, Düben, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, beste-           nicht in Bundeswasserstraßen entwässern.
hend aus den Ortsteilen Jeber-Bergfrieden und Weiden,             (4) Grundstücke des Gemeindegebiets, die im Verbandsgebiet
Klieken, bestehend aus den Ortsteilen Klieken und Buro,           des UHV „Nuthe/Rossel“ im Sinne der Anlage 2 zu § 54 Abs.
Köselitz, Möllensdorf, Ragösen, bestehend aus den Orts-           1 Satz 1 WG LSA belegen sind, werden nach den Beitragssät-
teilen Ragösen und Krakau, Senst, Serno, bestehend aus            zen dieses Verbandes, zuzüglich der der Stadt Coswig (Anhalt)
den Ortsteilen Serno, Göritz und Grochewitz, Stackelitz,          bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwal-
Thießen, bestehend aus den Ortsteilen Thießen und Luko,           tungskosten, veranlagt. Grundstücke des Gemeindegebiets,
Wörpen, bestehend aus den Ortsteilen Wörpen und Wahls-            die im Verbandsgebiet des UHV „Fläming-Elbaue“ im Sinne der
dorf, sowie Zieko.                                                Anlage 2 zu § 54 Abs. 1 Satz 1 WG LSA belegen sind, werden
Aufgrund der §§ 56, 56a Wassergesetz für das Land Sach-           nach den Beitragssätzen dieses Verbandes, zuzüglich der der
sen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492),         Stadt Coswig (Anhalt) bei der Umlegung der Verbandsbeiträge
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes zum Abbau          entstehenden Verwaltungskosten veranlagt. Grundstücke des
verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwal-              Gemeindegebiets, die teilweise im Verbandsgebiet des UHV
tungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Juli 2020            „Nuthe/Rossel“ und teilweise im Verbandsgebiet des UHV
(GVBl. LSA S. 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kom-       „Fläming-Elbaue“ gelegen sind, werden entsprechend der
munalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt                Größe der Teilflächen nach den Beitragssätzen der jeweiligen
(KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 288), zuletzt geän-         UHV´s, zuzüglich der der Stadt Coswig (Anhalt) bei der Umle-
dert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Abbau verzicht-             gung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten,
barer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht             veranlagt.
des Landes Sachsen-Anhalt vom 07. Juli 2020 (GVBl. LSA
                                                                  §3
S. 372), und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezem-              Umlageschuldner
ber 1996, zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur            (1) Umlageschuldner ist, wer im Erhebungszeitraum im Sin-
Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Sep-                 ne des § 4 (1) S. 2 Eigentümer eines im Gemeindegebiet ge-
Elbe-Fläming-Kurier                                  08.10.2020         Nr. 21/2020                                                5

legenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist.               (2) Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages be-
Wechselt das Eigentum oder die Erbbauberechtigung am                  trägt für das Kalenderjahr 2019
Grundstück innerhalb des Erhebungszeitraumes, so haftet der           (a) für das Gebiet des Unterhaltungsverban-
Umlageschuldner zeitanteilig entsprechend den Regelungen                    des „Nuthe/Rossel“                        8,76655 €/ha
der §§ 186 ff BGB.                                                          (entspricht 0,000876655 €/m²)
Maßgeblich für den Wechsel des Eigentums oder der Erbbau-                   und
berechtigung ist die Eintragung des Eigentumswechsels oder            (b) für das Gebiet des Unterhaltungsverban-
des Wechsels der Erbbauberechtigung im Grundbuch.                           des „Fläming-Elbaue“                      4,58639 €/ha
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an             (entspricht 0,000458639 €/m²).
die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Sind die            (3) Die ermittelte Umlagehöhe wird auf ganze Cent gerundet.
Umlageschuldner nach den Absätzen (1) und (2) S. 1 nicht zu
ermitteln, ist ersatzweise derjenige zur Umlage heranzuziehen,        §7
der im Erhebungszeitraum das Grundstück nutzt. Der Umlage-            Verwaltungskosten
schuldner ist dann nicht zu ermitteln, wenn
                                                                      (1) Umlagemaßstab für die Verwaltungskosten ist die Anzahl
(a) offengeblieben ist, welche Person(en) Eigentümer oder             der Flurstücke für die ein Flächenbeitrag erhoben wird und die
      Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ist              Anzahl der Flurstücke für die ein Flächen- und Erschwernisbei-
      (sind), insbesondere nach einem Erbfall, oder                   trag erhoben wird. Die Verwaltungskosten werden auf 100%
(b) ein Eigentümer/Erbbauberechtigter zwar bekannt, seine             des im Umlagebescheid ausgewiesenen umlagefähigen Beitra-
      Adresse oder sein Aufenthaltsort, an den der Bescheid           ges (Summe aus Flächen- und Erschwernisbeitrag) begrenzt.
      zugestellt werden könnte aber unbekannt geblieben ist.          (2) Die Verwaltungskosten für die Umlage eines Flurstücks mit
Im Fall des § 3 (2) S. 3 a) ist die Identität des Umlageschuldners    einem Flächenbeitrag betragen für das Kalenderjahr 2019
offengeblieben, wenn sich durch eine Recherche beim zustän-           (a) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes „Nuthe/Ros-
digen Grundbuchamt nicht feststellen lässt, wer Eigentümer/                 sel“
Erbauberechtigter des Grundstücks ist oder wenn das Grund-
                                                                            je Flurstück                                       0,82 €
stück herrenlos ist.
                                                                            und
Im Fall des § 3 (2) S. 3 b) ist die Adresse oder der Aufenthaltsort
                                                                      (b) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes „Fläming-
des Umlageschuldners unbekannt geblieben, wenn entspre-
                                                                            Elbaue“
chende Daten auch durch eine Anfrage an das Einwohnermel-
                                                                            je Flurstück                                      0,86 €.
deamt des letzten bekannten Wohnsitzes des Umlageschuld-
                                                                      (3) Die Verwaltungskosten für die Umlage eines Flurstücks mit
ners nicht festgestellt werden können.
                                                                      einem Flächen- und Erschwernisbeitrag betragen für das Ka-
(3) Mehrere Umlageschuldner haften als Gesamtschuldner.
                                                                      lenderjahr 2019
§4                                                                    (a) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes „Nuthe/Ros-
Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum                              sel“
(1) Die Umlageschuld entsteht am Ende des Kalenderjahres, für               je Flurstück                                       1,00 €
das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit der Zu-              und
stellung des der Umlage zugrundeliegenden Beitragsbeschei-            (b) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes „Fläming-
des der Unterhaltungsverbände des jeweiligen Unterhaltungs-                 Elbaue“
verbands bei der Stadt Coswig (Anhalt). Erhebungszeitraum ist               je Flurstück                                      0,93 €.
das Kalenderjahr.
                                                                      §8
(2) Die Festsetzung erfolgt durch Bescheid, der mit anderen
Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden
                                                                      Fälligkeit
kann.                                                                 (1) Die Umlage, zuzüglich der der Stadt Coswig (Anhalt) bei der
                                                                      Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungs-
§5                                                                    kosten, wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebe-
Umlagemaßstab                                                         scheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig.
(1) Berechnungsgrundlage für die Umlage des Flächen- und              (2) Im Umlagebescheid kann bestimmt werden, dass er auch
des Erschwernisbeitrages ist die Grundstücksfläche. Die Er-           für zukünftige Veranlagungszeiträume gilt, solange sich die Be-
schwernisumlage wird nach der Grundstücksfläche bemessen,             rechnungsgrundlage nicht ändert. Dies geschieht durch Ände-
die nicht der Grundsteuer A unterliegt.                               rung der Satzung.
(2) Die Stadt Coswig (Anhalt) hat für das Kalenderjahr 2019 Er-       (3) Gemäß § 14 Abs. 1 KAG LSA wird davon abgesehen, Um-
schwernisbeiträge                                                     lagen zuzüglich der Verwaltungskosten zu erheben, wenn der
(a) an den Unterhaltungsverband „Nuthe/Rossel“ laut Bei-              Betrag niedriger als 5,00 € ist.
      tragsbescheid vom 15.01.2019 in Höhe von 18.360,46 €            (4) Auf die Umlage können zum 01.01. des Veranlagungsjahres
                                                                      Vorausleistungen erhoben werden.
      und
(b) an den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ laut Bei-            §9
      tragsbescheid vom 13.02.2019 in Höhe von 172,48 € zu            Auskunftspflichten
      entrichten.
                                                                      (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Aus-
§6                                                                    künfte oder Unterlagen des Umlageschuldners notwendig, hat
Umlagesatz                                                            dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Un-
                                                                      terlagen zur Verfügung zu stellen.
(1) Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt
                                                                      (2) Der Umlageschuldner ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung
für das Kalenderjahr 2019
                                                                      von notwendigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet.
(a) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes                         Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach,
     „Nuthe/Rossel“ als Flächenbeitragssatz    8,37467 €/ha           dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen
     (entspricht 0,000837467 €/m²)                                    vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt und die ihm bekann-
     und                                                              ten Beweismittel angibt.
(b) für das Gebiet des Unterhaltungsverbandes                         (3) Verweigert der Umlageschuldner seine Mitwirkung oder teilt
     „Fläming-Elbaue“ als Flächenbeitragssatz 10,36182 €/ha           er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveran-
     (entspricht 0,001036182 €/m²).                                   lagung aufgrund einer Schätzung erfolgen.
6                                                 08.10.2020         Nr. 21/2020                              Elbe-Fläming-Kurier

(4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für      Spendengeber        Spendenzweck Spenden-    Spenden-
die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der                                         datum       summe
Stadt Coswig (Anhalt) binnen eines Monats schriftlich anzuzei-                                                  in EUR
gen.                                                               Schwörer Haus       Spende Feuer- 10.07.2020 4.400,00
                                                                   GmbH & Co. KG       wehr Coswig
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
                                                                   Nach Zustimmung durch den Stadtrat werden die Beträge der
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA          Zweckbestimmung zugeführt.
handelt, wer den Vorschriften des § 9 über die Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhan-     Christian Dorn                       Axel Clauß
delt, in dem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tat-      Vorsitzender des Stadtrates          Bürgermeister
sachen nicht binnen eines Monats der Stadt Coswig (Anhalt)
anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage         (im Original unterschrieben)
notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
10.000 € geahndet werden.                                          Beschluss 210/2020 des Stadtrates der
                                                                   Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020
§ 11
Billigkeitsmaßnahmen                                               Vorhabenbezogener Bebauungsplan der
Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn         Innenentwicklung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“
die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den
                                                                   Durchführungsvertrag
Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stun-
                                                                   Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) ermächtigt den Bür-
dung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage
                                                                   germeister zur Unterzeichnung des als Anlage beiliegenden
des Einzelfalles unbillig, kann sie ganz oder zum Teil erlassen
                                                                   Durchführungsvertrags zum Vorhabenbezogenen Bebauungs-
werden.
                                                                   plan der Innenentwicklung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellü-
§ 12                                                               cke“ zwischen der Stadt Coswig (Anhalt) und DSG Dessauer
Datenschutz                                                        Grundstücksservice GmbH & Co. KG vertreten durch die ISG
                                                                   Ideenschmiede für Grundstücksnutzung GmbH diese vertreten
Die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung       durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Hamatschek.
(DSGVO) finden bei der Umsetzung dieser Satzung Anwendung.
                                                                   Anlagen:
§ 13
                                                                   Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungs-
Berechtigung und Verpflichtung Dritter                             plan der Innenentwicklung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“
Die Ausfertigung und Versendung der Umlagebescheide kann           Stadt Coswig (Anhalt)
von einem von der Stadt Coswig (Anhalt) beauftragten Dritten
wahrgenommen werden. Hierzu ist eine Vereinbarung zur Auf-         Anlage 1     Lageplan
tragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.               Anlage 2     Vorhabenbeschreibung
§ 14                                                               Anlage 3     Erschließungsplanung bestehend aus
                                                                                3.1     Lageplan
Datenverarbeitung
                                                                                3.2     Kostenschätzung
Die Stadt Coswig (Anhalt) darf die für die Veranlagung bekannt     Anlage 4     Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhaben-
gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für                         bezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung
die in den §§ 2 und 3 genannten Zwecke nutzen und sich die                      Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“ Coswig (An-
Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz- und                        halt), Entwurf mit Stand: 03.09.2020 (siehe Be-
Steuer-, Liegenschafts-, und Einwohnermelde- und Grund-                         schlussvorlage COS-BV-211/2020
buchamt) gemäß Artikel 6 DSGVO übermitteln lassen.                 Anlage 5     Vereinbarung zum vereinfachten Umlegungsver-
                                                                                fahren vom 14.04./17.06.2020
§ 15
                                                                   Anlage 6     Baumbestandsliste
Inkrafttreten                                                      Anlage 7     Stadtratsbeschluss     COS-BV-211/2020     vom
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft und er-                   24.09.2020 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
setzt die bisher geltende Satzung zur Erhebung von Umlagen                      (ohne Anlagen)
für die Unterhaltung der öffentlichen Gewässer 1. und 2. Ord-
                                                                   H.-P. Klausnitzer                        M. Stephan
nung in der Stadt Coswig (Anhalt) einschließlich ihrer Ortschaf-
                                                                   1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister
ten - Umlagesatzung 2018 vom 05.12.2019
                                                                   (im Original unterzeichnet)
Coswig (Anhalt), den 24.09.2020
                                                                   Hinweis:
M. Stephan                                                         Der Beschluss kann von jedermann während der Dienststunden
stellv. Bürgermeister                         Siegel               vom 09.10.2020 bis 26.10.2020 in der Stadt Coswig (Anhalt),
(im Original unterschrieben und gesiegelt)                         Verwaltungsgebäude „Amtshaus“ in 06869 Coswig (Anhalt),
                                                                   Am Markt 13, im Bauamt, Zimmer 207, eingesehen werden.
                                                                   Wünschenswert wäre eine vorherige telefonische Termin-
Beschluss COS-BV-213/2020 des Stadtrates
                                                                   absprache: (Tel. 034903 610443)
der Stadt Coswig vom 24.09.2020
Annahme von Spenden an die Stadt Coswig (Anhalt)
im Haushaltsjahr 2020
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) beschließt die Annah-
me von Geldspenden sowie die Nutzung für den angegebenen
Spendenzweck:
Elbe-Fläming-Kurier                                08.10.2020        Nr. 21/2020                                                  7

Beschluss 211/2020 des Stadtrates der                              §1
Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.09.2020                               Allgemeines
                                                                   Die Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der                                ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Coswig (Anhalt). Der
Innenentwicklung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“                 Zugang wird den Einwohnern der Stadt Coswig (Anhalt) unter
Abwägungs- und Satzungsbeschluss                                   gleichen Bedingungen gewährt. Aus sozialen Gründen darf
                                                                   niemand benachteiligt werden. Die Musikschule vollzieht ihre
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) beschließt                  Arbeit im Musikschulgebäude und in Zweigstellen. Es gilt die
1. Die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB der Anregun-                 Kostensatzung der Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt
    gen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und              Coswig (Anhalt) in ihrer jeweils gültigen Verfassung. Weitere
    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-          Regelungen enthalten die öffentlich-rechtlich abgeschlossenen
    licher Belange und Nachbargemeinden zum Vorhaben-              Verträge mit den Benutzern. Das Benutzungsverhältnis richtet
    bezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.               sich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts.
    34 „Wohnen an der Spiellücke“ der Stadt Coswig (An-
    halt) vorgebracht wurden, gemäß des zusammengefass-            §2
    ten Abwägungsvorschlages vom Juli 2020 (Anlage 1).             Aufgaben
    Die Aufnahme der Ergebnisse in der Planfassung des Vor-        Die Aufgaben der Musikschule bestehen in der Förderung des
    habenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung              Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, der Be-
    Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“ der Stadt Coswig (An-        gabtenförderung, der studienvorbereitenden Ausbildung sowie
    halt) wird bestimmt. Das Ergebnis der Abwägung ist mit-        der musikalischen Erwachsenenausbildung. Die Musikschule
    zuteilen.                                                      arbeitet eng mit den allgemeinbildenden Schulen zusammen.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 1 KVG LSA den              Mit ihren spezifischen Möglichkeiten beteiligt sie sich aktiv am
    Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwick-              kulturellen Geschehen der Stadt.
    lung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“ der Stadt Coswig
    (Anhalt) sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der      §3
    Fassung vom 03.09.2020 bestehend aus der Planzeichnung         Leiter/in der Musikschule
    einschließlich textlichen Festsetzungen (Anlage 2 und 3) als   Der Leiter der Musikschule ist hauptamtlich tätig. Die freie Ent-
    Satzung. Die Begründung (Anlagen 4.1-4.4) wird gebilligt.      faltung der Musikschularbeit wird von ihm gewährleitet. Zu sei-
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenbezoge-          nen Aufgaben gehören insbesondere:
    nen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 10 Abs.
                                                                   - die pädagogische wie organisatorische Planung und Lei-
    2 BauGB zur Genehmigung dem Landkreis Wittenberg vor-
                                                                       tung des Unterrichtsprogrammes
    zulegen und die Erteilung der Genehmigung als dann gem.
                                                                   - er hat die Verantwortung über das Unterrichtsgeschehens
    § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
                                                                       und über die Abläufe des Unterrichts entsprechend der Mu-
                                                                       sikschulstruktur
Anlagen:
                                                                   - die verwaltungsmäßige Leitung der Musikschule unter Be-
Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungs-
                                                                       achtung der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeinen
plan der Innenentwicklung Nr. 34 „Wohnen an der Spiellücke“
                                                                       Verwaltungsanordnungen
Stadt Coswig (Anhalt)
                                                                   - er hat das Vorschlagsrecht bei Einstellungen von Lehrkräf-
1. Anlage 1 - Abwägung, Juli 2020                                      ten durch den Träger der Musikschule
2. Anlage 2 - Planzeichnung des Vorhabenbezogenen Be-              - die Aufstellung des Haushaltsvorschlags
    bauungsplans vom 03.09.2020                                    - die Verfügung über die im Haushaltsplan für die Musikschu-
3. Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan vom                      le bereitgestellten Mittel im Rahmen der erteilten Vollmacht
    03.09.2020
4. Anlage 4.1 - Begründung des Vorhabenbezogenen Bebau-            §4
    ungsplans vom 03.09.2020                                       Lehrkräfte
5. Anlage 4.2 - Biotop- und Nutzungstypen vom 03.09.2020           Die Unterrichtsarbeit an der Musikschule wird von einem Lehr-
6. Anlage 4.3 - Baumbestandsliste vom 03.09.2020                   körper getragen, der aus hauptamtlichen Lehrkräften und Ho-
7. Anlage 4.4 - Nutzungsbeispiel vom 03.09.2020                    norarkräften besteht, deren Einsatz flexibel gestaltet wird. Die
H.-P. Klausnitzer                        M. Stephan                Lehrkräfte müssen fachlich, künstlerisch und pädagogisch
1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister     qualifiziert sein. Die Lehrkräfte sind grundsätzlich zur Einhal-
(im Original unterzeichnet)                                        tung der Lehrpläne verpflichtet; die Gestaltung des Unterrich-
                                                                   tes ist jedoch frei.
Hinweis:
Der Beschluss kann von jedermann während der Dienststunden         §5
vom 09.10.2020 bis 26.10.2020 in der Stadt Coswig (Anhalt),        Unterrichtsangebot
Verwaltungsgebäude „Amtshaus“ in 06869 Coswig (Anhalt),            Das Unterrichtsangebot und die Schulstruktur entsprechen
Am Markt 13, im Bauamt, Zimmer 207 eingesehen werden.              dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen
Wünschenswert wäre eine vorherige telefonische Termin-             (VdM), den Verordnungen und Richtlinien des Landes Sachsen-
absprache (Tel. 034903 610443)                                     Anhalt zu Musikschulen in ihren jeweils gültigen Fassungen.
                                                                   §6
Beschluss COS-BV-150/2020                                          Unterricht
Satzung der Musikschule „Heinrich Berger“                          (1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli
                                                                   des darauffolgenden Jahres.
der Stadt Coswig (Anhalt)                                          (2) Für den Unterricht und die Ferien gelten die Termine der all-
Aufgrund der § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommu-           gemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.
nalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG              (3) Die Dauer der Unterrichtsstunde und die Unterrichtsform re-
LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gelten-     geln sich auf der Grundlage der Kostensatzung in ihrer jeweils
den Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) am         gültigen Fassung und den gegebenen Möglichkeiten der Mu-
24.09.2020 folgende Satzung beschlossen.                           sikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt).
8                                                 08.10.2020            Nr. 21/2020                             Elbe-Fläming-Kurier

(4) Öffentliches Auftreten der Schüler und Teilnahme an Wett-      a)     Beabsichtigten Änderungen der Kostensatzung,
bewerben in den von der Musikschule „Heinrich Berger“ der          b)     Maßnahmen, die eines wesentliche Veränderung der
Stadt Coswig (Anhalt) erteilten Fächern mit dem Hinweis auf               Schulsituation oder des Lehrbetriebes bewirken,
die Musikschule bedürfen der Genehmigung der Fachlehrkraft;        c)     dem Ausschluss eines Schülers von der Musikschule, sofern
für den Fall der Teilnahme an Prüfungen anderer Einrichtungen             dessen Erziehungsberechtigte oder der volljährige Schüler
bedarf es der vorherigen Anzeige gegenüber der Fachlehrkraft.             der Behandlung durch den Beirat nicht widersprechen.
(5) Sind normale Fortschritte aufgrund mangelnder Begabung,
fehlenden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen,      § 12
kann der Schüler von den/die Leiter/in der Musikschule „Hein-      Kostensatzung
rich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt) von der weiteren Teil-
nahme am Unterricht ausgeschlossen werden.                         Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule „Heinrich
                                                                   Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt) sind Gebühren und Auslagen
§7                                                                 zu entrichten. Für die Überlassung von Instrumenten wird eine
Instrumente                                                        Leihgebühr erhoben. Näheres bestimmt die Kostensatzung für
(1) Grundsätzlich muss der Benutzer zu Beginn des Unterrichts      die Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt) in
ein Instrument besitzen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann        ihrer jeweils gültigen Fassung.
die Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt)        § 13
Instrumente gegen Bezahlung einer Leihgebühr zur Verfügung
                                                                   Kündigung
stellen. Die Höhe der Leihgebühr wird durch die Kostensatzung
in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt.                        (1) Die Abmeldung eines Schülers kann grundsätzlich nur
(2) Instrumente und Zugehör sind auf Kosten des Schülers bzw.      schriftlich zum Ende des Schuljahres erfolgen. Das Kündi-
der gesetzlichen Vertreter instand zu halten.                      gungsschreiben muss dem Leiter der Musikschule bis zum
                                                                   01.06. des jeweiligen Schuljahres vorliegen. In begründeten
§8                                                                 Einzelfällen kann der Leiter der Musikschule darüber hinaus
Hausrecht und Verhalten                                            Ausnahmen zulassen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(1) Dem Bürgermeister und in Vertretung des Leiters der Musik-     (2) Ist der Schüler nicht abgemeldet, so ist die Gebühr laut Kos-
schule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt) steht das       tensatzung der Musikschule in der jeweils gültigen Fassung
Hausrecht zu. Die Ausübung des Hausrechts kann auf andere          auch dann zu entrichten, wenn der Schüler der Schule fern-
Bedienstete der Stadt Coswig (Anhalt) übertragen werden. Den       bleibt.
Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Missachtung        (3) Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers besteht kein An-
der Anweisungen sowie gemeinschaftsschädigendes Verhalten          spruch auf Rückzahlung von Gebühren.
könne zur Auflösung des Unterrichts Vertrages führen.
(2) Es wird erwartet, dass sich jeder Schüler innerhalb der Mu-    § 14
sikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (Anhalt) rück-        Sprachliche Gleichstellung
sichtsvoll und angemessen verhält.                                 Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weib-
§9                                                                 licher und männlicher Form.
Haftung                                                            § 15
(1) Die Schüler der Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt        Inkrafttreten
Coswig (Anhalt) bzw. deren gesetzliche Vertreter haften für die    Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-
von ihnen verursachten Beschädigungen jeglicher Art und Ver-       chung in Kraft.
luste von überlassenen Gegenständen.                               Gleichzeitig tritt die Satzung für die Musikschule „Heinrich Ber-
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Ge-
                                                                   ger“ der Stadt Coswig (Anhalt) vom 28.02.2002 außer Kraft.
genstände von Schülern wird keine Haftung übernommen. Der
Haftungsausschluss wird deutlich durch augenfällige Aushän-        Coswig (Anhalt), den 24.09.2020
ge der Musikschule „Heinrich Berger“ der Stadt Coswig (An-
halt) kundgetan.                                                   Axel Clauß
                                                                   Bürgermeister
§ 10                                                               (im Original gesiegelt und unterschrieben)
Beirat
(1) Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Musikschule,
Schulträger, Eltern und Schülern wird ein Beirat gebildet. Die
Versammlung der Erziehungsberechtigte und volljährigen Schü-       Beschluss des Stadtrates COS-BV-130/2019
lern wird zwecks Wahl des Beirates zum Anfang des Schuljah-        vom 24.09.2020
res vom Schulleiter einberufen. Der Beirat besteht aus je einem
Vertreter der im Stadtrat vertretenden Fraktionen, wobei es sich   Betreff: Verlegung des Schulgartens
nicht um Stadträte handeln muss und aus 5 Vertretern der Erzie-    der Ein-Stein-Grundschule Klieken
hungsberechtigten der Schüler und volljährigen Schülern.
                                                                   1.
(2) Die 5 Vertretern der Erziehungsberechtigten der Schüler und
                                                                   Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) beschließt die Ein-
volljährigen Schülern werden durch geheime Wahl gewählt, wobei
die Erziehungsberechtigten pro Schulkind eine Stimme haben.        schränkung der kommunalen Einrichtung Ein-Stein-Grund-
(3) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er wählt in ge-    schule Klieken mit der Verlegung des Schulgartens der Schule
heimer Wahl aus seiner Mitte einen Sprecher und einen stell-       vom Grundstück Flur 9, Flurstück 120/6 auf das Hauptgelände
vertretenden Sprecher.                                             der Grundschule.
(4) Die Beiratsmitglieder und Sprecher werden für 2 Schuljahre     2.
gewählt.                                                           Des Weiteren ist das Flurstück als Baugrundstück, entspre-
                                                                   chend dem Bodenrichtwert von 30 €/m2 für ein Mindestgebot
§ 11                                                               von 28.710,00 € an den Höchstbietenden zu veräußern.
Aufgaben des Beirates
Zu wichtigen Angelegenheiten, die die Musikschule als Ganzes       P. Klausnitzer                           M. Stephan
betreffen, hat der Beirat ein Anhörungsrecht. Insbesondere ist     1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates   stellv. Bürgermeister
er anzuhören bei                                                   (im Original unterschrieben)
Elbe-Fläming-Kurier   08.10.2020   Nr. 21/2020                                   9

                                                          Gemarkungsgrenze

                                                          betroff
                                                               ffe
                                                               ff
                                                                fenes Gebiet
                                                          Gebäude

                                                 ©GeoBasis-DE / Lv
                                                                L ermGeo, 2020
10                                                 08.10.2020      Nr. 21/2020                              Elbe-Fläming-Kurier

Beschlussübersicht der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt)
vom 24.09.2020
Beschluss                          Abstimmungsergebnis            COS-BV-106/2019
COS-BV-214/2020                                                   Lärmaktionsplan der Stadt         Ja                       5
Beschluss über die wesentliche     Ja                      16    Coswig (Anhalt) - Bestätigung des Nein                    11
Erweiterung des/der Gartenhau-     Nein                     0    Entwurfes                         Enthaltung               0
ses/Grotte durch eine künftige     Enthaltung               0                                      Befangen                 0
Nutzung als Ausstellungsraum des   Befangen                 0    COS-BV-210/2020
Naturparks Fläming e. V.                                          Vorhabenbezogener Bebau-          Ja                      16
COS-BV-215/2020                                                   ungsplan der Innenentwick-        Nein                     0
Widerspruch des Bürgermeis-        Ja          14                lung Nr. 34 „Wohnen an der        Enthaltung               0
ters gegen den Beschluss des       Nein1                         Spiellücke“Durchführungsvertrag Befangen                   0
StadtratesCOS-BV-191/2020 vom      Enthaltung   1                COS-BV-211/2020
25.06.2020                         Befangen     0                Vorhabenbezogener Bebau-          Ja                      16
COS-BV-138/2020/1                                                 ungsplan der Innenentwick-        Nein                     0
Ergänzung des Haushaltskon-        Ja                      16    lung Nr. 34 „Wohnen an der        Enthaltung               0
solidierungskonzeptes zum          Nein                     0    Spiellücke“Abwägungs- und         Befangen                 0
1. Nachtragshaushalt 2020          Enthaltung               0    Satzungsbeschluss
                                   Befangen                 0    COS-BV-150/2020
COS-BV-139/2020/1                                                 Satzung der Musikschule „Hein-    Ja                      16
1. Nachtragshaushaltssatzung für Ja                        16    rich Berger“ der Stadt Coswig     Nein                     0
das Haushaltsjahr 2020              Nein                    0    (Anhalt)                          Enthaltung               0
                                    Enthaltung              0                                      Befangen                 0
                                    Befangen                0    COS-BV-130/2019
COS-BV-186/2020                                                   Verlegung des Schulgartens der    Ja                      16
Kalkulation der Verwaltungskosten Ja                       15    Ein-Stein-Grundschule Klieken     Nein                     0
zur Umlegung der Verbandsbei-       Nein                    1                                      Enthaltung               0
träge                               Enthaltung              0                                      Befangen                 0
                                    Befangen                0    COS-BV-209/2020
COS-BV-187/2020                                                   Konsolidierungskonzept zum        Ja                      15
Satzung zur Erhebung von Um-        Ja                     15    1. Nachtrag für das Wirtschafts-  Nein                     0
lagen für die Unterhaltung der      Nein                    1    jahr 2020 des Eigenbetriebes      Enthaltung               1
öffentlichen Gewässer               Enthaltung              0    Stadtwerke Coswig (Anhalt)        Befangen                 0
1. und 2. Ordnung in der Stadt      Befangen                0    COS-BV-208/2020
Coswig(Anhalt) einschließlich ihrer                               1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan Ja                        15
Ortschaften (Umlagesatzung 2019)                                  2020 des Eigenbetriebes Stadt-    Nein                     0
COS-BV-213/2020                                                   werke Coswig (Anhalt)             Enthaltung               1
Annahme von Spenden an die          Ja                     16                                      Befangen                 0
Stadt Coswig (Anhalt) im Haus-      Nein                    0
haltsjahr 2020                      Enthaltung              0
                                    Befangen                0

                                                                 Ich bin für Sie da...

                                                                                            Rita Smykalla

                                                                     Ihre Medienberaterin vor Ort

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                                                                       Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
Elbe-Fläming-Kurier                                             08.10.2020           Nr. 21/2020                                              11

  Mitteilungen aus dem Rathaus                                                       Vereine und Parteien

                                                                                   Heimat- und Geschichtsverein informiert
                                                                                   Die Lesung von Horst Ließ mit seinen Kindheitsgeschichten
                                                                                   aus der Siedlung Ratskiefern in Coswiger Mundart war ein gro-
                                                                                   ßer Erfolg.
                                                                                   Da die Plätze im Klosterhof begrenzt waren wird eine weitere
                                                                                   Veranstaltung stattfinden. Dr. Wenner, Mitarbeiter der „Leu-
                                                                                   corea“, wird wieder Eigenheiten der Sprache unserer Gegend
                                                                                   aufzeigen und erläutern.
                                                                                   Termin ist der 16.10.2020 um 15 Uhr wieder im Coswiger Klos-
                                                                                   terhof.
                                                                                   Anmeldungen sind notwendig unter Tel.-Nr. 034903 63390.

                                                                                   Heidemarie Grzech

                                  Elbe-Fläming-Kurier

            - Herausgeber: Stadtverwaltung Coswig (Anhalt), Am Markt 1,
              06869 Coswig (Anhalt)
            - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,                           Das „Coswiger Heimatblatt 2-2020 ist fertig und kann in der
              04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0,        Coswiger Stadtinformation und bei den anderen bekannten
              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge-             Stellen erworben werden.
              schäftsbedingungen.
            - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
                                                                                   Es beginnt mit einem Rückblick auf die Ereignisse zum Kriegs-
              Stadtverwaltung Coswig (Anhalt),                                     ende 1945 in Coswig.
IMPRESSUM

              Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt)                                    Eine Geschichte über die Coswiger „Villa Elbheim“ folgt danach.
              Ansprechpartner:
                                                                                   Die ersten Monat im Frieden von Mai bis Dezember 1945 wer-
              Frau Preiß, Tel. (034903) 610172, Fax: (034903) 610158;
              E-Mail: j.preiss@coswig-online.de                                    den danach beschrieben.
            - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:                        Aus dem Leben eines Coswiger Jungen wird im folgenden Bei-
              LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,                             trag berichtet.
              An den Steinenden 10
              vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan         Es folgt eine Beschreibung der medizinischen Situation in Cos-
              www.wittich.de/agb/herzberg                                          wig von 1945/46.
            Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag            Da der Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt in diesem Jahr 30
            zu beziehen.
            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
                                                                                   Jahre besteht widmet sich ein Beitrag dazu dieser Geschichte.
            allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei-         Unser Heimatblatt beinhaltet wieder reichliche Informationen
            genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt   aus Coswig.
            oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-
                                                                                   Wir wünschen den Lesern viel Freude beim Lesen.
            exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson-
            dere auf Schaden­ersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                                   Heimat- und Geschichtsverein Coswig
12                                                08.10.2020         Nr. 21/2020                             Elbe-Fläming-Kurier

Die DRK-Begegnungsstätte Coswig                                    Nächster BG-Kurs - Erste-Hilfe-Training, für Betriebe nach
                                                                   Vereinbarung!
informiert                                                         Anmeldungen und Informationen ab sofort möglich!
Werden Sie Kursleiter für Senioren*innen beim Deutschen            Kontakte:
Roten Kreuz.                                                       Leiterin: Marion Hausmann, Tel.: 034903 52023
Wir führen motivierende und gesundheitsfördernde Bewe-             E-Mail: aussenstelle.coswig@drk-wittenberg.de
gungsprogramme für Senioren durch und begeistern diese in-         Verwaltung: Jacqueline Döhring, Tel.: 034903 52024
teressante und immer größer werdende Zielgruppe für einen          E-Mail: verwaltung.coswig@drk-wittenberg.de
aktiven Lebensstil.                                                Reisen: Anke Kappel, Tel.: 034903 52021
In einer praxisorientierten Fortbildung zum Kursleiter, erhalten   E-Mail: reisen.coswig@drk-wittenberg.de
Sie vielfältige Anregungen zur Durchführung von Bewegungs-         Seniorentreff: Tel.: 034903 52027
programmen für Fitness orientierte Senioren.
Bei Interesse melden Sie sich bei uns!                             Veranstaltungsplan Stadtverband
DRK Coswig, Tel.: 034903 5200                                      der Arbeiterwohlfahrt Coswig e. V.
Spezielles Angebot der Woche vom 12.10. bis 16.10.2020             Begegnungsstätte Elbstr. 1
Montag, 12.10.2020                                                 06869 Coswig
14.00 Uhr            Treffen der Brett- und Kartenspieler          Tel. 034903 31355
Dienstag, 13.10.2020
                                                                   Monat Oktober 2020
14.00 - 16.00 Uhr    Kleiderausgabe in der Schlossstr. 24 für
                     Jedermann                                     Ab sofort ist unsere Begegnungsstätte unter Einhaltung
                     (Eingang über Baderstr.)                      der Corona - Maßnahmen wieder täglich von 10.00 Uhr bis
Mittwoch, 14.10.2020                                               16.00 Uhr geöffnet.
14.00 Uhr            „Mode-Mobil“ Damen-Mode und vie-              montags
                     les mehr entdecken!                           14.00 Uhr     Kaffeeklatsch
                     Sehen Sie sich die neue Herbst-/Win-          mittwochs
                     terkollektion an.                             14.00 Uhr     Spielnachmittag
19.30                Hatha-Yoga                                    donnerstags
Donnerstag, 15.10.2020                                             17.30 Uhr     Klöppeln
10.00 - 12.00 Uhr    Kleiderausgabe in der Schlossstr. 24 für
                     Jedermann                                     Am 13.10.2020 fahren wir um 9.15 Uhr zur Salzoase.
                     (Eingang über Baderstr.)
Veranstaltungen nur mit Voranmeldung!                              Tagesfahrten
                                                                   14. Oktober    Naumburg/Weißenfels Besichtigung Dom, Frei-
Spezielles Angebot der Woche vom 19.10. bis 23.10.2020                            zeit, Schokoladenmanufaktur Argenta, Kaffee-
Montag, 19.10.2020                                                                trinken
14.00 Uhr              Treffen der Brett- und Kartenspieler        03./04.12.2020 Adventsfahrt nach Altenberg/Sa.
Dienstag, 20.10. 20
                       Wellnesszeit: abschalten und genie-         Anmeldungen und Infos zu allen Veranstaltungen in unserer Be-
                       ßen!                                        gegnungsstätte oder Tel. 034903 31355. Auch Nichtmitglieder
Abfahrt 9.15 Uhr       Besuch der Salz Oase Roßlau                 sind herzlich willkommen.
14.00 - 16.00 Uhr      Kleiderausgabe in der Schlossstr. 24 für
                                                                   Michalke
                       Jedermann
                       (Eingang über Baderstr.)
15.00 - 17.00 Uhr      „Nähkurse“ im Kleideratelier in der
                       Schlossstr. 24
Mittwoch, 21.10.2020
09.30 Uhr              „Töpfern“ mit Fr. Paasch
14.30 Uhr              SHG „Angst und Depressionen“ Grup-
                       pentreffen
19.30 Uhr              Hatha-Yoga
Donnerstag, 22.10.2020
10.00 - 12.00 Uhr      Kleiderausgabe in der Schlossstr. 24 für
                       Jedermann
                       (Eingang über Baderstr.)
14.00 Uhr              „Hütten-gaudi“ mit Speckkuchen essen
Veranstaltungen nur mit Voranmeldung!
Pflege unter einem guten Zeichen!
So erreichen Sie unseren Pflegedienst:
Sozialstation Zerbst/ Bereich Coswig/Anhalt, Schlossstraße 26/
Telefon: 034903 589825
Fax:        034903 589826
E-Mail: sozialstation.bereich.coswig@drk-wittenberg.de
Erste-Hilfe-Ausbildung
Nächster BG-Grundkurs, Ersthelfer für Betriebe und LSM
- Lehrgang für Führerscheinbewerber
Ort des Lehrganges:            DRK Begegnungsstätte
                               Puschkinstraße 37
                               06869 Coswig
Termin:                        17.10.2020
Elbe-Fläming-Kurier                               08.10.2020         Nr. 21/2020                                              13

  Sportnachrichten

Fußballcamp 2 2020
Wie wir schon im Frühjahr diesen Jahres bekannt gegeben hat-       Jahren die Möglichkeit zur Teilnahme an solch einem Camp ein-
ten, beabsichtigt die Abteilung Fußball des SV Blau-Rot Coswig     zuräumen.
auch im Jahr 2020 ein Fußballcamp für alle Kinder und Jugend-      Neben der Stärkung der Teamfähigkeit und des Selbstbewusst-
lichen im Alter zwischen 5 und 15 Jahren durchzuführen.            seins, kommen auch weitere Trainingsgrundsätze zum Tragen,
Leider machte uns die Coronakrise hier einen Strich, nicht         wie
durch die Rechnung, aber zumindest durch die Planung.              • der Ball steht immer im Mittelpunkt
Vom 19.05. bis 21.05.2020 wollte die Armin Eck Fußballschule       • eine ausgewogene Mischung aus Spiel, Spaß und Lernen
(AEFS) auch in diesem Jahr auf dem Lerchenfeld in Coswig zu        • kleine Gruppen/viele Ballkontakte
Gast sein. Durch die Coronakrise mussten wir dann das Camp         • motivierende Übungen mit vielen Erfolgserlebnissen
verschieben. Da uns zu dem Zeitpunkt im Frühjahr noch nie-         • abwechslungsreiches, altersgerechtes Training.
mand sagen konnte wie sich alles entwickelt, einigten wir und      Das Basispaket A der AEFS zum Preis von 129,- € beinhaltet
auf einen Termin in den Herbstferien. Hier wollten wir auch Zeit   neben dem
gewinnen um den Anforderungen der Stadt und des Landkrei-          • AEFS-Feldspielertrikot 2020, Hose und Stutzen
ses gerecht werden zu können und dementsprechende Hygie-           • AEFS-Trinkflasche
nekonzepte erarbeiten zu können.                                   • AEFS-Sportbeutel
Dies ist nun geschehen. Der Landkreis Wittenberg und auch die      auch 2 x täglich eine Trainingseinheit, täglich ein Mittagessen
Stadt Coswig (Anhalt) haben in den zurückliegenden Monaten         und Getränke, sowie spannende Turniere mit der Aussicht auf
ihre Erfahrungen gesammelt und auch die Armin Eck Fußball-         den Gewinn von Sternen und Pokalen.
schule hat sich in den Sommermonaten an den verschiedenen          Jedes teilnehmende Kind erhält auch zusätzlich noch ein gro-
Campstandorten auf unterschiedliche Vorgaben einstellen kön-       ßes Erinnerungsfoto.
nen und müssen.                                                    Falls wir Interesse geweckt haben, oder den bisher Unent-
Somit möchten wir nun vom 22.10. bis 24.10.2020 das Fußball-       schlossenen noch den nötigen Anreiz zu einer Anmeldung
camp in Coswig auf dem Lerchenfeld durchführen.                    gegeben haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihre
Armin Eck und Claudio Eismann, die beiden Verantwortlichen         Schützlinge unter den nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten
der AEFS, werden dann hoffentlich wieder viele fußballbegeis-      anmelden.
terte Mädchen und Jungen begrüßen können. Hierbei sei noch         Homepage:            www.aefs.de
einmal angemerkt, dass auch interessierte Kinder und Jugend-       Telefon:             09221877370
liche ohne fußballerische Vorkenntnisse willkommen sind.           Fax:                 09221877771
Im letzten Jahr konnten an jedem der 3 Tage fast 50 fußball-       E- Mail:             info@ae-fussballschule.de
begeisterte Schützlinge begrüßt werden. Diese kamen haupt-         Informationen zum Fußballcamp erhalten Sie auch auf der
sächlich aus den Vereinen SV Blau-Rot Coswig, SG Blau-Weiß         Homepage des SV Blau-Rot Coswig unter (www.brcoswig.de).
Klieken und der SG Jeber-Bergfrieden.                              Weiterhin werden die Eltern jedes teinehmenden Kindes etwa
An der regen Beteiligung des letzten Jahres lässt sich ermes-      1 Woche vor Campbeginn über die aktuellen Hygieneregeln in-
sen, welchen hohen Stellenwert der Fußball als Freizeitaktivität   formiert.
bei den Jugendlichen der Stadt Coswig (Anhalt) genießt.            In der Hoffnung auf eine rege Teilnahme auch im Jahr 2020
Die Verantwortlichen des SV Blau-Rot Coswig sind sich dieser       freue ich mich schon jetzt auf den Oktober und verbleibe, im
Tatsache bewusst und daher auch bemüht, den Kindern und            Namen des SV Blau- Rot Coswig, mit sportlichen Grüßen
Jugendlichen der Stadt Coswig (Anhalt) und natürlich auch da-
rüber hinaus, sowohl in diesem Jahr, wie auch in den nächsten      Ralf Kabus
14   08.10.2020   Nr. 21/2020   Elbe-Fläming-Kurier
Elbe-Fläming-Kurier   08.10.2020   Nr. 21/2020   15
16                                              08.10.2020     Nr. 21/2020                             Elbe-Fläming-Kurier

SV Blau-Rot Coswig e. V.                                     18:00 Uhr  Anhaltliga Frauen
                                                                        SV Blau-Rot Coswig - TSV Blau-Weiß Brehna
Abteilung Fußball
                                                             Auswärtsspiel, 10.10.2020
Termine 10. - 11. Oktober 2020                               12:30 Uhr  Anhaltliga weibliche D-Jugend
1. Männermannschaft/Achtelfinale Kreispokal                             HG 85 Köthen - SV Blau-Rot Coswig
SV Blau-Rot Coswig gegen TSV 1894 Mosigkau                   Auswärtsspiele, 11.10.2020
Sonnabend, 10. Oktober 2020                                  13:00 Uhr  Anhaltliga weibliche B-Jugend
Beginn 14:00 Uhr                                                        Kühnau/DRHV 06 - SV Blau-Rot Coswig
Die 2. Männermannschaft ist spielfrei.                       16:15 Uhr  Anhaltliga Männer
B-Jugend/Kreisunionsliga                                                HBC Wittenberg - SV Blau-Rot Coswig
CFC Germania 03 Köthen gegen SG Coswig/Waldersee
Sonnabend, 10. Oktober 2020                                  Für das Wochenende 17./18.10.2020 sind keine Spiele an-
Beginn 11:00 Uhr                                             gesetzt.
C-Jugend/Landesliga Staffel 3
SG Coswig/Waldersee gegen SG Zörbig/Fuhnekicker
Sonntag, 11. Oktober 2020
Beginn 10:30 Uhr (in Waldersee)                                              Vorschau Fußball SG Blau-Weiß
D-Jugend/Anhaltliga
SG Garitz/Lindau gegen SG Coswig/Klieken
                                                                             Klieken e. V.
Sonnabend, 10. Oktober 2020
Beginn 10:00 Uhr                                             Kreispokal
E-Jugend/Anhaltliga Staffel B                                Samstag, den 10.10.2020, Anstoß 14.00 Uhr, Sportplatz Kreuz-
SV Dessau 05 gegen SG Coswig/Klieken                         berge
Sonnabend, 10. Oktober 2020                                  FSG ESV Lok/Blau-Weiß Dessau : SG Blau-Weiß Klieken
Beginn 10:00 Uhr
F-Jugend/Anhalt Fairplay Liga                                Landesklasse Staffel 5
SV Germania 08 Roßlau 1 gegen SG Coswig/Klieken              Samstag, den 17.10.2020, Anstoß 15.00 Uhr, Sportplatz Klieken
Sonntag, 11. Oktober 2020                                    SG Blau-Weiß Klieken : SV Graf Zepp. 09 Abtsdorf
Beginn 9:30 Uhr
                                                             Kreisoberliga
Termine 17. - 18. Oktober 2020
                                                             Samstag, den 17.10.2020, Anstoß 10.30 Uhr, Sportplatz Klieken
1. Männermannschaft                                          SG Blau-Weiß Klieken II : TSV Rot-Weiß Zerbst II
SV Blau-Rot Coswig gegen SV Germania 08 Roßlau II
Sonnabend, 17. Oktober 2020                                  D-Jugend Kreisliga
Beginn 14:00 Uhr                                             Samstag, den 10.10.2020, Anstoß 10.00 Uhr, Sportplatz Garitz
2. Männermannschaft/Punktspiel in der Kreisklasse            SG Garitz/Lindau : SG Coswig/Klieken
SV Blau-Rot Coswig II gegen TUS Kochstedt II
Sonnabend, 17. Oktober 2020                                  E-Jugend Kreisliga
Beginn 10:30 Uhr                                             Samstag, den 10.10.2020, Anstoß 10.00 Uhr, Sportplatz Schil-
C-Jugend/Landesliga Staffel 3                                lerpark
SG Jessen/Annaburg/Elster gegen SG Coswig/Waldersee          SV Dessau 05 : SG Coswig/Klieken
Freitag, 16. Oktober 2020
Beginn 17:30 Uhr                                             F-Jugend Kreisliga
SV Blau-Rot Coswig e. V.                                     Sonntag, den 11.10.2020, Anstoß 09.30 Uhr, Sportplatz Roßlau
                                                             SV Germania 08 Roßlau I : SG Coswig/Klieken
Abteilung Fußball
                                                             Sportvorschau
Sportnachrichten SV Blau-Rot Coswig
Abteilung Handball                                           SG Jeber-Bergfrieden/Serno I und II
Ergebnisse 26.09.2020                                        Kreisoberliga
Anhaltliga weibliche B-Jugend                                Samstag, den 17.10.2020, Anstoß: 14.00 Uhr
SV Blau-Rot Coswig - Jessener SV 53             16 : 22      SG Jeber-Bergfrieden/Serno - SG Empor Waldersee
Anhaltliga männliche B-Jugend
SV Blau-Rot Coswig - SV 07 Apollensdorf         33 : 19      Sportvorschau
Sachsen-Anhalt Liga männliche A-Jugend
SV Blau-Rot Coswig - SV Anhalt Bernburg         abgesagt
                                                             SG Jeber-Bergfrieden E- und D-Jugend
Anhaltliga Männer
SV Blau-Rot Coswig - SG Abus Dessau             24 : 26
                                                             E-Jugend Kreisliga
Anhaltliga Frauen
SV Blau-Rot Coswig - Dessau-Rosslauer HV II     abgesagt
Anhaltliga männliche E-Jugend                                Sonntag,den 11.10.2020, Anstoß:10.00 Uhr
SV Blau-Rot Coswig - Jessener SV 53             abgesagt     Dessauer SV 97 gegen SG Jeber-Bergfrieden

Ansetzungen für das Wochenende 10.10.2020
Heimspiele, 10.10.2020                                       D - Jugend Kreisliga
12:15 Uhr   Sachsen-Anhalt Liga männliche D-Jugend
            SV Blau-Rot Coswig - USV Halle                   Samstag,den 10.10.2020, Anstoß; 10.00 Uhr
14:00 Uhr   Sachsen-Anhalt Liga männliche A-Jugend           SG Jeber-Bergfrieden gegen Dessauer SV 97 II
            SV Blau-Rot Coswig - USV Halle
16:00 Uhr   Anhaltklasse Männer
                                                             Samstag,den 17.10.2020, Anstoß 10.00 Uhr
            SV Blau-Rot Coswig II - SV 07 Apollensdorf II
                                                             SG Jeber-Bergfrieden gegen SG Garitz/Lindau
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