Luftschadstoffe und Radon - Schulung Umweltschutzbeauftragte 2019 Amt für Umweltschutz - Kanton Schwyz
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Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Luftschadstoffe und Radon Schulung Umweltschutzbeauftragte 2019
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 1. Allgemeines zur Luft und der Luftreinhaltung Die Luftqualität ist von besonderer Bedeutung, da Luft für Menschen, aber auch für Tiere und die Vegetation, lebensnotwendig ist. Luft besteht aus rund 78% Stickstoff und 21% Sauerstoff. Weitere Bestandteile sind Kohlendioxid, Edelgase und je nach Standort mehr oder weniger Luftschadstoffe, welche schädlich für unsere Gesundheit sind. Dazu gehören u.a. Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid. Die Luftqualität hat sich in der Schweiz in den letzten 35 Jahren dank verschiedener Luftreinhaltemassnahmen wesentlich verbessert. Die meisten Immissionsgrenzwerte, die von der Luftreinhalteverordnung vorgegeben werden, sind heute eingehalten. Trotz dieser Verbesserungen werden aber die Grenzwerte für Ozon, Feinstaub und Stickstoffdioxid weiterhin überschritten. Seite 2
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 1. Allgemeines zur Luft und der Luftreinhaltung Schadstoffkreislauf Seite 3
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 2. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Luftreinhalte-Verordnung (LRV) • Seit 16. Dezember 1985 • Art. 1 Zweck und Geltungsbereich: 1 Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. 2 Sie regelt: a. die vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei Anlagen nach Artikel 7 des Gesetzes, welche die Luft verunreinigen; abis.2 die Abfallverbrennung im Freien; b. die Anforderungen an Brenn- und Treibstoffe; c. die höchstzulässige Belastung der Luft (Immissionsgrenzwerte); d. das Vorgehen für den Fall, dass die Immissionen übermässig sind. Seite 4
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung a) Feinstaub PM10, PM2.5, Russ - Herkunft • Feinstaub sind Partikel kleiner als 10 Mikrometer (PM10), die durch Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Öfen und Heizungen, sowie Industrieanlagen erzeugt werden. • Zum Feinstaub gehören auch Aerosole aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und VOC. • Natürlicher Feinstaub entsteht als Folge von Bodenerosion oder Freisetzung von Partikeln durch Pflanzen und Mikroorganismen. Seite 5
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung a) Feinstaub PM10, PM2.5, Russ - Auswirkungen • Feinstaub wird über die Atemwege in die Lunge transportiert und gelangt bis in die Lungenbläschen. Ultrafeine Partikel können in den Blutkreislauf eintreten und somit in andere Organe. • Experimentelle Studien haben die Partikel aus Verbrennungsprozessen (z.B. Russ) als besonders gesundheitsschädlich identifiziert. • Feinstaub kann Lungen- und Herzkreislauferkrankungen verursachen, sowohl akut bei hohen Staubbelastungen oder als Konsequenz von Langzeitbelastungen. • Wahrscheinlich auch Auswirkungen auf den ganzen Körper: die Entwicklung des Fötus, die Lungen- und Gehirnentwicklung bei Kindern, Diabetes und Demenz. Seite 6
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung a) Feinstaub PM10, PM2.5, Russ - Grenzwerte und Vermeidung • Die Reduktion der Feinstaubbelastung erfordert eine Emissionsminderung sowohl beim primär emittierten Feinstaub als auch bei den Vorläuferschadstoffen. • Grenzwerte: PM10 => 20 g/m3, PM2.5 => 10 g/m3 (Jahresmittelwert) • Der Grenzwert für PM10 wird seit einigen Jahren unterschritten, während der 2018 neu eingeführte Grenzwert für PM2.5 noch deutlich überschritten wird. Seite 7
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung b) Stickstoffdioxid NO2 - Herkunft • Stickstoffdioxid entsteht bei Verbrennungsprozessen. Hauptquellen sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. • In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste Quelle. NO2 ist ein wichtiger Vorläufer von Ozon und trägt zur Bildung von Feinstaub bei. Seite 8
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung b) Stickstoffdioxid NO2 - Auswirkungen • Stickstoffdioxid ist ein oxidierendes Reizgas. Es dringt tief in die Lungen ein, erzeugt Reizungen und Entzündungsreaktionen und ist krebsfördernd. • Stickstoffdioxid verschlimmert Asthma und bewirkt allgemein Atemwegserkrankungen. Neuere Studien weisen auf einen Zusammenhang zu Herzkreislauferkrankungen und Diabetes hin. • Stickstoffoxide führen zu vielfältiger Schädigung von Pflanzen und empfindlichen Ökosystemen und führen zur Überdüngung von Ökosystemen. Seite 9
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung b) Stickstoffdioxid NO2 - Grenzwert und Vermeidung • Die Reduktion der Belastung durch Stickstoffdioxid erfordert eine Emissionsminderung bei Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen. • Grenzwert: 30 g/m3 (Jahresmittelwert) • Der Grenzwert wird in verkehrsbelasteten Regionen noch über- schritten. Seite 10
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung c) Ammoniak NH3 - Herkunft • In der Schweiz haben zwei Drittel aller Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme ihren Ursprung in Ammoniakemissionen der Landwirtschaft. • Zur Gesamtemission von NH3 trägt die Landwirtschaft zu 95 % bei. Die Emissionen entstehen beim Ausbringen von Gülle und Mist, in Stall und Laufhof, sowie beim Lagern von Dünger. Seite 11
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung c) Ammoniak NH3 - Auswirkungen • Ammoniak trägt Stickstoff über die Luft in umliegende empfindliche Ökosysteme ein, was zu einem Verlust der Artenvielfalt führt. • Die Überdüngung führt zu einer beschleunigten Versauerung der Böden sowie zum Austrag von Nitrat ins Grundwasser. • Nebst dem negativen Einfluss auf Ökosysteme trägt Ammoniak auch wesentlich zur Bildung von Feinstaub bei und hat somit negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Seite 12
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung c) Ammoniak NH3 - Grenzwerte • Es ist kein Immissionsgrenzwert für Ammoniak in der LRV festgelegt. • Für NH3 gibt es Critical Levels für die Konzentration in der Luft. Als verkraftbare Langzeitbelastungen wurden folgende Critical Levels festgelegt: 1 μg/m3 NH3 für empfindliche Moose und Flechten 3 μg/m3 NH3 für höhere Pflanzen mit Unsicherheitsbereich von 2 - 4 μg/m3 Seite 13
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung c) Ammoniak NH3 - Vermeidung • Abdeckung Güllengruben • Ausbringen Hofdünger mit Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektionsverfahren • Abluftreinigung in Ställen • Rascher Harnabfluss, automatischer Koträumer • Einstreu- und Kottrocknung • Stickstoffoptimierte Fütterung • Emissionsbegrenzung • Begrenzung oder Reduktion des Tierbestands • Umstieg auf extensivere Tierhaltung • Umstieg auf Betriebszweige ohne Tierhaltung • Verhindern von Neueinsteigern Seite 14
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung d) Ozon O3 - Herkunft • Ozon entsteht in Bodennähe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photochemische Prozesse aus den Vorläuferschadstoffen - überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). • In Ballungsgebieten wird Ozon schnell abgebaut. Deshalb treten hohe Ozonkonzentrationen typischerweise ausserhalb von verkehrsreichen Gebieten auf. «Die Stadt macht's, das Land hat's.» Seite 15
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung d) Ozon O3 - Auswirkungen • Ozon ist ein aggressives oxidierendes Reizgas. Es dringt tief in die Lungen ein, erzeugt Reizungen, Entzündungsreaktionen und reagiert mit der Lungenwand. • Es führt zu einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Zunahme von Asthmafällen. • Hohe Ozonkonzentrationen führen zu erhöhter Sterblichkeit aufgrund von Atemwegskrankheiten und zu mehr atemwegsbedingten Krankenhauseintritten. • Wahrscheinlich führt Ozon auch zu einer Zunahme der Gesamtsterblichkeit und der Sterblichkeit an Herz-Kreislaufkrankheiten. • Zu viel Ozon führt periodisch zu sichtbaren Schäden hauptsächlich an den Blättern von Laubbäumen, Sträuchern und Kulturpflanzen. Seite 16
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung d) Ozon O3 - Grenzwert und Vermeidung • Der Grenzwert in der LRV liegt bei jährlich einer einzigen Überschreitung des Stundenmittelwerts von 120 μg/m3. Dieser Grenzwert wird sehr häufig überschritten. Anzahl Stunden mit Grenzwert- überschreitung Seite 17
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 3. Relevante Luftschadstoffe: Herkunft, Auswirkungen, Grenzwerte, Vermeidung d) Ozon O3 - Grenzwert und Vermeidung • Die beste Strategie, um die Ozonkonzentration zu senken, ist eine effiziente Reduktion der Emissionen bei den Vorläufersubstanzen. Dazu können wir alle beitragen: so oft wie möglich zu Fuss gehen, mit dem Velo oder den ÖV fahren, schadstoffarme Fahrzeuge bevorzugen und Fahrgemeinschaften bilden Ferien in der Nähe planen, um unnötigen Flugverkehr zu vermeiden saisongerechte und regionale Produkte mit kurzen Transportwegen einkaufen lösungsmittelfreie oder -arme Produkte verwenden im Hobby- und Gartenbereich elektrische Geräte benützen statt mit Benzinmotor Seite 18
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Holzfeuerungen • Ab 1.1.2020 müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. • Dies gilt ebenfalls für gewerblich genutzte Backöfen und wie bis anhin für Restholz- feuerungen (>40 kW). Für letztere wurde der zweijährige Messturnus beibehalten. • Von der Messpflicht ausgenommen sind Holz-Einzelherde und -Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen, Cheminées und Pelletöfen. Bei diesen Feuerungen findet - mit Ausnahme der Pelletöfen - wie bisher alle zwei Jahre eine Aschekontrolle statt. Seite 19
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Holzfeuerungen • Neue Holzfeuerungen müssen einer Abnahmemessung unterzogen werden, bei der sowohl die CO- wie auch die Feststoffemissionen gemessen werden. • Die Abnahmemessung muss auch bei neuen Einzelraumfeuerungen durchgeführt werden, ausser sie verfügen über eine Konformitätserklärung des Herstellers oder über ein Staubabscheidesystem. • Die geänderte LRV verlangt als energetische Massnahme die Nachrüstung von Holzheizkesseln mit Wärmespeichern. Von dieser neuen Vorschrift ausgenommen sind Heizkessel für Holzpellets. Seite 20
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Holzbrennstoffe • Naturbelassenes stückiges Holz: Scheitholz, Briketts, Reisig und Zapfen. • Naturbelassenes nichtstückiges Holz: Holzpellets, Späne, Hackschnitzel, Sägemehl, Schleifstaub, Rinde. • Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem Gewerbe, sofern nicht druckimprägniert oder mit halogenorganischen Verbindungen beschichtet. • Unbehandelte Gegenstände aus Massivholz aus Garten und Landwirtschaft inkl. Einwegpaletten Nicht als Holzbrennstoffe gelten: • Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten oder Renovationen. • Altholz aus Verpackungen (inkl. Paletten) und Holzmöbel. • Sowie jegliches Holz, welches mit Holzschutzmitteln oder Beschichtungen behandelt wurde. Seite 21
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Ablauf Feuerungskontrolle • Jährliche Reinigung der Anlage durch Kaminfeger • Kontrolle der Feuerungsanlage und des Brennstofflagers • Beratung der Betreiber bei Fragen CO-Messung durch zugelassenen Kontrolleur • Alle vier Jahre CO-Messung durch Kontrolleur gemäss Zulassungsliste • Betreiber erhält Vignette und deckt damit den Aufwand des Kontrolleurs für Verbrauchsmaterial und den administrativen Aufwand, nicht aber für die Messung! Aschekontrolle bei nicht messpflichtigen Feuerungen • Alle zwei Jahre Kontrolle durch Kontrolleur gemäss Zulassungsliste • Ascheentnahme, visuelle Beurteilung der Asche • 1/3 der Ascheproben wird im Labor mittels Röntgenfluoreszenz (RFA) untersucht • Betreiber erhält Vignette und deckt damit den Aufwand des Kontrolleurs und die Analyse im Labor Seite 22
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Vergleich von Brennstofflager Seite 23
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Vergleich von Ascheproben Reine Asche Asche mit Fremdkörpern Seite 24
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Analyse Ascheproben • 30% der Ascheproben werden im Labor zusätzlich zur visuellen Beurteilung mittels Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA) untersucht. • Untersuchte Elemente: Blei Chlor Chrom Kupfer Zink Seite 25
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Mögliche Quellen der Schadstoffe Visuelle Analyse Metallrückstände Altholz von Möbeln, Fenstern, Türen, Böden, Täfer und Balken Verpackungsholz von Kisten, Harassen, Paletten Verpackungsreste Papier, Karton, Kunststoff, Alufolie, Milchtüten, etc. Instrumentelle Analyse Blei Farben, Grundierungen, Pressspanfüsse der Einwegpaletten, Kabelschutzrohre, Obst- / Fruchtkisten Chlor Holzleim, Spanplatten, PVC, Pavatex, Obst- / Fruchtkisten, Farben, Papier, Holzschutzmittel Chrom Werkzeugabrieb, Holzschutzmittel Kupfer Holzschutzmittel, Fungizide, Auswaschungen von Kupferteilen Zink Farben, Auswaschungen von der Dachrinne oder anderen verzinkten Teilen Seite 26
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Beispiel einer beanstandeten Ascheanalyse Kontrollierter Messwerte in mg/kg Beanstandungswerte Messwerte in % Schadstoff in mg/kg Blei 175 100 175 Chlor 2’360 2’000 118 Chrom 67 150 45 Kupfer 210 600 35 Zink 5’890 1’500 393 Summe in % 500 766 Anz. Beanstandungen 1 3 Beanstandungskriterium: Liegt die Summe der Messwerte in % höher als 500% und liegen zwei Messwerte über 100%, wird die Asche beanstandet. Grund: Auch naturbelassenes Holz kann Schadstoffe enthalten, deshalb wird nicht auf einzelnes Element abgestützt, sondern auf «Fingerprint». Seite 27
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Beanstandungen • 1. Beanstandung Mahnung und aufzeigen, wo Verbesserungsbedarf besteht • 2. Beanstandung / keine Asche vorhanden Anzeige durch Gemeinde Wichtig: Wurde die Strafverfolgungsbehörde vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, kann der weitere Verlauf nicht mehr beeinflusst werden. Der Anlagenbetreiber kann sowohl die visuelle Beurteilung als auch die RFA-Analyse kostenpflichtig beanstanden und eine kurzfristig angemeldete Stichprobe verlangen. Seite 28
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 4. Feuerungskontrolle ab 2020 Öl- und Gasfeuerungen • Die wichtigsten Neuerungen für Gasfeuerungen mit einer Leistung bis 1000 kW betreffen den von zwei auf vier Jahre verlängerten Messturnus und strengere Grenzwerte für die Abgasverluste bei Neuanlagen. • Ebenfalls verschärft wurden diese Grenzwerte für neue Ölfeuerungen. Der Messturnus bleibt unverändert bei zwei Jahren. In Ölfeuerungen bis 5000 kW Leistung darf nach der Übergangsfrist bis 31. Mai 2023 nur noch Heizöl der Qualität «Extra leicht Öko» ("Ökoheizöl") verwendet werden. Zuständigkeit Feuerungskontrolle • Im Kanton Schwyz ist die Gemeinde für den Vollzug und die Koordination der Feuerungskontrolle zuständig. Dies schliesst auch die Restholzfeuerungen ein! Seite 29
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 5. Z5: Partikelfilterpflicht auf stationären Maschinen Hintergrund der Massnahme Z5 • Strassenverkehrsgesetz regelt eingelöste Fahrzeuge • Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bietet Handhabung für Baumaschinen => Schlupfloch für stationäre Fahrzeuge und Maschinen • Feinstaubreduktionspotential: 95% resp. 40 - 50 t/Jahr Seite 30
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 5. Z5: Partikelfilterpflicht auf stationären Maschinen Übersicht Partikelfilterpflicht bei Fahrzeugen, Maschinen und Geräten Landwirtschaftliche Maschinen ausgenommen Neuanschaffungen nur mit Partikelfilter erlaubt Seite 31
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - allgegenwärtig und radioaktiv • Radon ist ein natürliches, radioaktives Gas, welches fast überall im Boden vorkommt. • Es verbreitet sich mit der Bodenluft in Gesteinsspalten und -rissen und gelangt so an die Erdoberfläche. • Radon ist verantwortlich für etwa 40% der jährlichen Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung. • Radon und seine Abbauprodukte sind radioaktiv und krebserregend. • Radon ist die nach dem Rauchen zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. • Jährlich sterben laut BAG in der Schweiz rund 200-300 Menschen aufgrund von Radon. • In Europa sind rund 9% der Lungenkrebserkrankungen auf Radon zurückzuführen (jährlich 20.000 Tote). Seite 32
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - ein tückischer und „strahlender“ Mitbewohner • Radon gelangt als Gas in geringen und ungefährlichen Konzentrationen mit der Bodenluft in die Atmosphäre (Ø Schweiz ca. 10 Bq/m3 im Freien). • Radon gelangt über undichte Stellen in der Gebäudehülle (Risse, unbefestigte Böden, Leitungsdurchführungen) in bewohnte Räume. • Bei ungünstigen Bedingungen Anreicherung zu gefährlichen Konzentrationen (bis > 10.000 Bq/m3). • Radonkonzentration in Innenräumen im Kanton Schwyz => Ø ca. 78 Bq/m3 Seite 33
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - Referenzwert • Mit der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 1. Januar 2018 wird der Schutz vor Radon verstärkt. Die bisher erlaubte maximale Konzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen wurde von 1000 Bq/m3 auf 300 Bq/m3 gesenkt. • Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) gilt für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten (>15 Std./Woche). • Bei Überschreitung des Referenzwerts trifft die Gebäudeeigentümerschaft die notwendigen Sanierungsmassnahmen, um die Radonkonzentration unter 300 Bq/m3 zu senken. • Bei Neubauten ist die Bauherrschaft dafür besorgt, dass dem Stand der Technik entsprechende präventive Massnahmen getroffen werden. Seite 34
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - Massnahmen zum Schutz vor Radon • Neubauten sollten mit durchgehender, wasserdichter Betonplatte errichtet werden. • Auch ältere Gebäude können je nach Situation ohne grossen Aufwand vor Radon geschützt werden. Jede Massnahme lässt sich auf eine der drei folgenden Grundprinzipien des Radonschutzes zurückführen: Radon wird am Eintritt in das Gebäude gehindert Radon wird vor dem Eintritt aktiv entfernt Radon wird aus dem Gebäude befördert Seite 35
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - Massnahmen zum Schutz vor Radon • Naturkellerböden, Risse und Fugen in Kellerfundamenten und -wänden sowie Leitungsdurchführungen sollen möglichst abgedichtet werden. • Das Aufsteigen von radonhaltiger Bodenluft über Hohlräume zwischen Isolierung und Aussenwand oder das Eindringen in das Gebäudeinnere über undichte Stellen im Mauerwerk muss vermieden werden. • Es besteht die Möglichkeit, eine punktuelle Absaugung der Bodenluft unter dem Fundament (Radonbrunnen) zu installieren. • Der Einbau einer kontrollierten Lüftung ist im Hinblick auf Radon eine vorteilhafte Massnahme. • Grössere Umbauten oder Renovierungsarbeiten können einen ungünstigen Einfluss auf die Radonkonzentration und -verteilung in Gebäuden haben. Wir empfehlen daher, das Thema Radon frühzeitig bei den Planungen zu berücksichtigen und eine Radonfachperson beizuziehen. Seite 36
Umweltdepartement Amt für Umweltschutz Schulung Umweltschutzbeauftragte 6. Radon Radon - Aufgabe der Gemeinden • Hinweis im Baubewilligungsverfahren von Neu- und Umbauten, soweit dies sinnvoll ist. => s. Wegleitung Radon und neues Radoninformationsblatt vom BAG Radon - Weitere Informationen • Webpage des AfU mit Merkblatt «Einfluss von Gebäudesanierungen auf die Radonbelastung in Gebäuden» • Umfangreiche Informationen zum Thema Radon stellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter www.ch-radon.ch zur Verfügung. Unter anderem stehen dort informative Broschüren kostenlos bereit. Ausserdem Listen der anerkannten Radonmessstellen und Radonfachleute. Christian Kiebele - Tel. 041 819 20 30 - christian.kiebele@sz.ch Seite 37
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