LVM-VERSICHERUNG - Infoblatt - Einbruch, Schadensformular KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V - KGV Kriegsbeschädigte ...

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LVM-VERSICHERUNG - Infoblatt - Einbruch, Schadensformular KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V - KGV Kriegsbeschädigte ...
WAS – WIE – WO ?

LVM- VERSICHERUNG

           Infoblatt – Einbruch, Schadensformular
          KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V.
LVM-VERSICHERUNG - Infoblatt - Einbruch, Schadensformular KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V - KGV Kriegsbeschädigte ...
Einbrecher – unbeliebter Besuch

    Wohnungen und Häuser werden mithilfe von massiven Türen, Schlössern und
    anderen Sicherheitsvorkehrungen vor Einbrüchen geschützt. Beim Garten oder
    der Gartenlaube lassen viele hingegen weniger Vorsicht walten – ein Fehler!
    Einbrecher haben schon lange erkannt, dass auch in den Häuschen wertvolles
    Diebesgut wartet. Deshalb sollte auch das Gartengrundstück ausreichend
    gesichert werden.

    Werkzeuge und Geräte für die Gartenarbeit, Möbel und Geschirr für die Freizeit – sowohl in Haus oder
    Laube als auch im Schuppen finden sich kleinere Schätze, die bei Dieben auf Interesse stoßen. Daher
    ist es unerlässlich, den Garten und die Laube vor einem Einbruch zu sichern.

    Garten und Laube vor Einbrechern sichern

    Diebe versuchen sich im Durchschnitt maximal fünf Minuten daran, in Grundstücke oder
    Häuser einzudringen. Daher empfiehlt die Polizei, sie so lange wie möglich hinzuhalten. Das
    kann mit den richtigen Türen, Toren und Schlössern für Garten und Laube funktionieren:

•   Außentore des Gartens sollten nicht ausgehebelt werden können.

•   Am Gartentor oder an der Zaun-Gartentür die richtigen Schlösser anbringen – ein Einsteckschloss für
    Gartentore aus Leichtmetall, für Holztore Vorhängeschlösser.

•   Stabile Schlösser ebenfalls an der Laube montieren – beispielsweise ein Zylinderschloss oder ein
    Sicherheitsschließblech, das das Aufbrechen erschwert.

•   Fenster – sofern möglich – mit Gittern oder Fensterläden schützen.

    Ganz wichtig: Keine Notfallschlüssel im Garten verstecken, sondern besser einem
    vertrauenswürdigen Nachbarn geben.

    Weitere Gadgets für sichere Gärten

•   Magnetkontakte an Fenstern und Türen des Gartenhauses anbringen.

•   An Fenster und verglasten Türen Glasbruch- und Erschütterungsmelder installieren.

•   Lichtschranken im Außenbereich, an Türen sowie Fenstern anbringen.

•   Bewegungsmelder installieren – am besten in Kombination mit einer automatischen Beleuchtung.

•   Den Garten richtig ausleuchten.
Wie man Diebe abschrecken kann

   In den meisten Fällen kundschaften Diebe mögliche Einbruchsorte erst aus, bevor sie sich
   ans Werk machen. Daher gilt für Gartenbesitzer, ihre Gärten und Lauben so unattraktiv wie
   möglich auf Diebe wirken zu lassen und sie damit zu sichern. Dabei helfen folgende Tipps:

1. Keinen Reichtum im Garten präsentieren. Das bedeutet, Geräte, Möbel oder andere
   Wertgegenstände immer in ein verschließbares Haus zu räumen. Wertgegenstände sollten besser
   grundsätzlich nicht in der Laube aufbewahrt werden.
   Tipp: Wer seine Gartenmöbel nicht immer verstauen möchte, sollte sie mit Drahtschlössern sichern
   oder dauerhaft im Boden befestigen. Der Nachteil ist dann aber, dass sie im Garten überwintern
   müssen und dabei leichter Schaden nehmen können.
2. Es kann helfen, ergriffene Sicherheitsmaßnahmen offensichtlich zur Schau zur stellen. Beispielsweise
   mit Aufklebern am Gartenzaun, die über eine Überwachung informieren.

3. Den Garten immer aufräumen, damit keine Gegenstände unbemerkt verschwinden können.
   Außerdem können herumliegende Werkzeuge als Einbruchhilfe genutzt werden.

4. Außensteckdosen sollte man bei Verlassen des Gartens stromfrei schalten, damit sich Fremde nicht
   ungehindert bedienen können.

   Besonders wichtig ist es zudem, den Garten auch im Winter regelmäßig zu besuchen und
   dabei den Einbruchschutz zu kontrollieren. Denn vor allem im Winter passieren häufiger
   Einbrüche in Gärten und Lauben, da die Grundstücke oft tage- bis wochenlang nicht genutzt
   werden.

   Extra-Hinweis: Auch wenn man im Garten ist, sollte die Tür zur Laube oder zum
   Gartenhaus nicht immer offenstehen. Dreiste Diebe nutzen die Gelegenheit, wenn
   Hobbygärtner am anderen Ende des Grundstücks Arbeiten nachgehen oder sich in
   der Sonne entspannen und daher unaufmerksam sind. Besser ist es, die Tür immer zu
   schließen – am besten sogar zu verschließen und den Schlüssel bei sich zu tragen.

   Was tun, wenn in Garten oder Laube eingebrochen wurde?

1. Sofort die Polizei und den Vorstand verständigen.

2. Garten und/oder Laube nicht betreten und nichts anfassen oder bewegen.

3. Eine Liste mit den entwendeten Gegenständen und ihrem Wert erstellen.

4. Anschließend die LVM - Versicherung über den Einbruch (und Diebstahl, sofern passiert) informieren.

   Quelle: https://www.myhomebook.de/garten/garten-sichern

          Auf den nächsten Seiten sind das aktuelle Schadensformular und das Versicherungsmerkblatt zum
                  Gruppenversicherungsvertrag (Stand 01.12.2019) zum Downloaden bereitgestellt.
Versicherungsmerkblatt zum Gruppenversicherungsvertrag (Stand 01.12.2019)
über die Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch-Diebstahl-, Beraubungs-, Glasbruch, Sturm und Vandalismusversicherung von Kleingarten-Pächtern
und- Eigentümern (Beitrittsberechtigte), der im Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V. zusammengeschlossenen Kleingärtnervereine

Allgemeines
Versicherer……………: Landwirtschaftlicher Versicherungsverein aG
                      Kolde Ring 21 48126 Münster
Versicherungsnehmer: Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V.
Versicherte…………….: Beigetretene berechtigte Personen (siehe
                     Überschrift); haben ein eigenes Anspruchsrecht
                     im Schadenfall.

Versicherungsumfang
1.   Feuerversicherung
                                                                             5.   Glasbruchversicherung
     Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever-
                                                                                  Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008
     sicherung (VSG 2018)
                                                                                  LVM)
     1.1. Gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall unbemannter
                                                                                  5.1. Diese erstreckt sich auf die Einfachverglasung, Sicherheits-
           oder bemannter Flugkörper ist das Gartenhaus mit Nebenge-
                                                                                        und Thermopaneverglasung der Laube, Nebengebäude so-
           bäuden (inkl. Gewächshaus) (sowie mit Pergolen, Markisen,
                                                                                        wie auf Wintergarten- und Verandenverglasung, Türüberda-
           Solar- und Satellitenanlagen, Kleintieren) auf dem Kleingarten-
                                                                                        chungen, Frühbeetfenster und Gewächshäuser bis 3 qm für
           grundstück unter Berücksichtigung des BKleingG mit 25.000€
                                                                                        die einzelne Glasscheibe.
           (Grundversicherungssumme) und der Inhalt mit 5.000€
                                                                                  5.2. Ausgeschlossen sind Dachverglasungen, Kunststoffe, Foli-
           (Grundversicherungssumme) versichert. Einfriedungen, Zäune
                                                                                        en, Aquarien, Hohlgläser und Beleuchtungskörper.
           der KG-Anlage, Bäume, Sträucher und Stauden sind nur im In-
                                                                                  5.3. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu
           nenbereich mitversichert, sofern sie in Verbindung mit Lau-
                                                                                        100% der Gebäudeversicherungssumme.
           benbränden vernichtet oder als Einfriedung unbrauchbar
           werden.
     1.2. Mitversichert sind Aufräumungs-, Abbruch- sowie Feuerlösch-        6.   Grundversicherung
           kosten bis zu 100% der Gebäudeversicherungssumme.                      6.1. Versicherungsjahr beginnt am 01.12.eines Jahres und en-
     1.3. Nach Regulierung eines Totalschadens bleibt das Versiche-                    det am 30.11 des Folgejahres. Für Pächter/Eigentümer/Mit-
           rungsverhältnis bestehen, sofern vom Versicherer und/oder                   glieder, die der Versicherung nach dem 01.06. eines Jahres
           vom Versicherten das Versicherungsverhältnis nicht aufgekün-                beitreten, beträgt der Beitrag der Grundversicherung die
           digt wurde.                                                                 Hälfte des Grundbeitrages. Auch für Beitragsanteile zur Hö-
                                                                                       herversicherung ist ein dementsprechender Teilbeitrag zu
2.   Leitungswasserversicherung                                                        entrichten.
     Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever-
     sicherung (VSG 2018)                                                         6.2.   Jahresbeitrag für die Grundversicherung:        € 60,00
     2.1. Gegen Leitungswasserschäden ist das Gartenhaus mit Anbau                       (einschl.   der   gesetzlichen   Versicherungsteuer)
           und Nebengebäuden mit 25.000€ (Grundversicherungssum-                         für eine Gesamtversicherungssumme             € 30.000,-
           me) und deren Inhalt innerhalb der Laube und Anbau mit
           5.000€ (Grundversicherungssumme) versichert.                           6.3.   Versicherungssummen
     2.2. Wasserverluste bei Rohrbrüchen innerhalb der Laube sind bis                    für das Gebäude (Neuwert) bei Schäden durch
           100 m³ (max. 300€) versichert, sofern die Ursache nicht auf                   Feuer                                            € 25.000,--
           Frost zurückzuführen ist.                                                     Leitungswasser                                   € 25.000,--
     2.3. Wasserführende Leitungen sind vor Einbruch der kalten Jah-                     Sturm u. Hagel                                   € 25.000,--
           reszeit vollständig zu entleeren oder/und ausreichend zu be-                  Glasbruchversicherung                            € 25.000,--
           heizen, um Frostschäden zu vermeiden.
     2.4. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu               6.4.   für den Inhalt der Laube bei Schäden durch
           100% der Gebäudeversicherungssumme.                                           Einbruch/Diebstahl incl. Vandalismus             € 5.000,--
                                                                                         Feuer                                            € 5.000,--
3.   Sturm-Hagelversicherung                                                             Leitungswasser                                   € 5.000,--
     Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever-                          Sturm/Hagel                                      € 5.000,--
     sicherung (VSG 2018)                                                                Glasbruchversicherung                            € 5.000,--
     3.1. Gegen Sturmschäden ist das Gebäude mit Anbau und Neben-
           gebäuden (inkl. Gewächshaus) mit 25.000€ (Grundversiche-               6.5.   Ab der oben genannten Grundversicherungssumme
           rungssumme) und deren Inhalt (Gewächshaus ohne Inhalt) in-                    wird Unterversicherungsverzicht gewährt.
           nerhalb der Laube und Anbau mit 5.000€ (Grundversiche-                        Es ist zu überlegen, ob der grundsätzlich festgelegte Ver-
           rungssumme) versichert. Hinweis: Alle versicherten Gebäude                    sicherungsschutz für Laube und Inhalt ausreicht. Falls ein
           müssen in einem Fundament oder vergleichbaren Untergrund                      höherer Wert vorhanden ist, ist eine Höherversicherung
           verankert sein.                                                               möglich (siehe hierzu Punkt 7.).
     3.2. Außen an der Laube angebrachte und genehmigte Bauteile
           (z.B. Vordächer und Überdachungen, Markisen und Pergolen,         7.   Höherversicherung
           Solar- und Satellitenanlagen, nicht jedoch Zäune oder                  7.1. Für den Fall, dass Laube oder Inhalt einen höheren Wert
           Sichtschutzzäune) sind bis zu insgesamt € 1.000,-- mitver-                  darstellen, ist eine Höherversicherung abzuschließen. Hier-
           sichert.                                                                    bei ist zu beachten, dass nur laubenüblicher Inhalt versichert
     3.3. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu                    ist.
           100% der Gebäudeversicherungssumme.                                    7.2. Beiträge je € 1000,-- Höherversicherung

4.   Einbruchdiebstahlversicherung                                                       Gebäude                      € 1,50    (max. bis 35.000€)
     Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever-                          Inhalt                       € 5,--    (max. bis 10.000€)
     sicherung (VSG 2018)                                                                (einschl. der gesetzlichen Versicherungssteuer)
     4.1. Gegen Einbruch-Diebstahlschäden ist der Laubeninhalt des
           Gartenhauses mit Anbau und Nebengebäuden mit € 5.000,--
           (Grundversicherungssumme) versichert.
     4.2. Bei Zerstörung und Beschmutzung (Vandalismus) von ver-
           sicherten Inhaltsgegenständen nach einem Einbruch innerhalb
           der Laube wird der entstandene Schaden bis zur Höhe der In-
           haltsversicherungssumme ersetzt.
     4.3. Schäden am Gebäude, die entstanden sind, um in die Laube
           zu gelangen, sind bis 1.000 € mitversichert.
8.    Entschädigungsleistungen                                                11. Ausschlüsse
      8.1. Gebäudeversicherung                                                      11.1. Nicht versichert sind/ist:………………………………
           Ersetzt werden im Schadenfall die Wiederherstellungskosten,                    Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck-
           höchstens jedoch die Versicherungssumme. Die bedingungs-                       sachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
           gemäß vorgesehene Neuwertentschädigung bei Totalschäden                        Medaillen, alle Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pel-
           ist durch § 3 Bundeskleingartengesetz begrenzt. Danach wird                    ze, exklusive Sportkleidung, handgeknüpfte Teppiche und
           maximal der Wert für eine Laube „einfacher Ausführung“ mit                     Gobelins,      Ölgemälde,       Aquarelle,    Zeichnungen,
           einer maximalen Grundfläche von 24 m² ersetzt. Die Grund-                      Graphiken, Plastiken, sonstige Sachen, die über 100 Jah-
           versicherungssumme in Höhe von € 25.000 für das Gebäude                        re alt sind (Antiquitäten), Foto- und optische Geräte, Waf-
           kann auf maximal € 35.000,-- erhöht werden. Die Höherver-                      fen, Jagdgeräte, Munition, Jagdtrophäen, Geräte der Un-
           sicherung ist zu beantragen (Beitrag siehe Punkt 7). Bei Total-                terhaltungselektronik außer die in 10.1 genannten, Gar-
           schaden wird unabhängig von der Wiederherstellung der Be-                      tenerzeugnisse (Ernten) und Pflanzen, Vögel und Bienen-
           trag ersetzt, der sich nach den jeweils gültigen Richtlinien des               völker, Kraftfahrzeuge aller Art sowie Fahrräder und de-
           Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e. V. für die                       ren Anhänger und Wasserfahrzeuge.
           Wertermittlung des Gartenhauses ergibt, maximal die Ver-                 11.2. Bekleidung, sofern nicht gartenübliche Arbeits- und Frei-
           sicherungssumme. Der Rest wird fällig, wenn die Wiederher-                     zeitbekleidung.
           stellung durchgeführt oder sichergestellt ist. Vor Zahlung der           11.3. Gegenstände, die anderweitig versichert sind.
           Restentschädigung sind die Wiederherstellungskosten zu be-               11.4. Gegenstände, die nicht dem Versicherten gehören.
           legen. Einhergehend mit der Wiederherstellung können jedoch
           angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Falls ein          12. Erläuterungen zum Versicherungsschutz
           Wiederaufbau unterbleibt, entfällt die Leistung des Neuwertan-            12.1. Wir bitten Sie, leicht transportable Teile in der Winterzeit,
           teiles. Nach drei Jahren tritt Verjährung ein.                                  aus den Lauben zu entfernen.
      8.2. Inhaltsversicherung                                                       12.2. Sachen, die sich am Schadentag vorübergehend (bis zu
           Ersetzt werden im Schadenfall die Wiederbeschaffungskosten                      3 Monaten) in der Laube befunden haben, sind regelmä-
           von Sachen gleicher Art und Güte (Neuwert), höchstens je-                       ßig auch über eine Hausratversicherung (Außenversiche-
           doch die Entschädigungsgrenze. Bei Totalentwendung wird                         rung) versichert und sind vorrangig dort zur Schadenre-
           zunächst der Zeitwert ersetzt. Bei Vorlage von Belegen über                     gulierung anzumelden.
           die Wiederbeschaffung besteht Anspruch auf Regulierung des                12.3. Regelungen in diesem Merkblatt gehen vor entsprechen-
           Wiederbeschaffungspreises. Die Grundversicherungssumme                          de Regelungen der jeweiligen Versicherungsbedingun-
           in Höhe von € 5.000 für den Inhalt kann auf maximal €                           gen.
           10.000,-- erhöht werden. Die Höherversicherung ist zusätzlich
           zu beantragen (Beiträge siehe Punkt 7).                            13. Kündigung
      8.3. Reparaturleistungen                                                      13.1. Kündigungen durch den versicherten Laubenpächter
           Reparaturkosten sind zu belegen, andernfalls werden hierfür                    sind entsprechend den mit dem Stadtverband getroffenen
           Schätzungsbeträge angenommen, Restentschädigungen nach                         Vereinbarungen drei Monate vor Ablauf der Versiche-
           § 8.1 und 8.2 werden erst nach Vorlage von Rechnungen er-                      rungsperiode möglich. Erfolgt keine Kündigung, so gilt die
           stattet. Reparaturen sollten nach Möglichkeit durch Eigenleis-                 Versicherung für ein weiteres Jahr als vereinbart.
           tung oder mit Hilfe von Gartenfreunden vorgenommen werden.               13.2. Im Schadenfall können sowohl der Versicherte als auch
           Bei Eigenleistung werden das Material und für geleistete Ar-                   der Versicherer auf der Grundlage des § 92 VVG inner-
           beitsstunden z.Zt. € 12,50 pro Std. entschädigt. Ist die Wieder-               halb von 1 Monat kündigen.
           herstellung in Eigenleistung nicht möglich, sind vorzugsweise
           Handwerksbetriebe zu beauftragen, welche vom Versicherer           14. Was ist nach Eintritt eines Schadenfalls zu beachten?
           anerkannt sind.                                                          14.1. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruch-Dieb-
                                                                                          stahl ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen
9.    Sondereinschlüsse                                                                   Polizeidienststelle zu erstatten.
     9.1. Schäden durch einfachen Diebstahl von Sachen, die zur Gar-                14.2. Bei Einbruch-Diebstahlschäden ist darüber hinaus der
          tenbewirtschaftung gehören, wie z. B. Gartenmöbel, Schubkar-                    Polizei umgehend eine Aufstellung der entwendeten Sa-
          ren und Leitern, Solar- und Satellitenanlagen, sofern diese auf-                chen einzureichen.
          grund ihrer Sperrigkeit nicht in den Lauben untergebracht wer-            14.3. Brandschäden sind zusätzlich sofort an Ihre betreuende
          den können, sind bis zu 250€ mitversichert. Diese Teile (nicht                  LVM Versicherungsagentur oder direkt an die LVM Ver-
          Stühle) müssen innerhalb des Gartengrundstückes fest veran-                     sicherung a.G. Münster zu melden, da gegebenenfalls
          kert oder angeschlossen werden.                                                 eine Besichtigung erforderlich ist.
     9.2. Einfriedungen und Zäune im Innenbereich der Kleingartenan-                14.4. Eine Schadenanzeige (beim Verein/Verband erhältlich) ist
          lage, soweit sie in Verbindung mit Einbrüchen in die Laube ver-                 vollständig auszufüllen. Es sind alle Unterlagen beizufü-
          nichtet oder beschädigt werden, sind bis zu € 200 mitver-                       gen, die als Nachweis zur Höhe des Schadens erforder-
          sichert.                                                       .                lich sind (Anschaffungsrechnungen/Quittungen beschä-
                                                                                          digter/gestohlener Gegenstände, Reparaturkostenbele-
10. Entschädigungsgrenzen zu                                                              ge). Bei unvollständig ausgefüllten bzw. unleserlichen
      10.1. Radiogeräte und Fernseher, nicht aber deren Bild- und Ton-                    Formularen kann sich die Bearbeitung wegen der dann
            träger, sind bis insgesamt 350€ je Schadenfall (nicht je Ge-                  erforderlichen Rückfragen verzögern.
            rät) versichert.                                                        14.5. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit Anlagen ist unver-
      10.2. Elektrische Heimwerkergeräte (Bohrmaschinen, Ak-                              züglich über den Verein dem Stadtverband einzureichen,
            kuschrauber, Stichsägen, Handkreissägen) und ähnliche                         welcher die Schadenanzeige mit Bestätigungsvermerk an
            Geräte mit max. 200 € je Einzelgerät und 500 € für alle ge-                   die betreuende LVM Versicherungsagentur weiterleitet.
            stohlenen Geräte.                                                       14.6. Bei Ersatz- oder Wiederherstellungskosten von mehr als
      10.3. Stromaggregate sind bis höchstens 500€, ausschließlich in                     € 500,-- sind vorab die Weisungen des Versicherers über
            Kleingartenanlagen ohne öffentliche Stromversorgung der                       die betreuende LVM Versicherungsagentur oder direkt bei
            Kleingartenlauben, versichert.                                                der LVM Versicherung a.G. Münster einzuholen.

                                                                                  Anmerkung:
                                                                                  Zur Abklärung von versicherungsspezifischen Fragen bezüglich des
                                                                                  Versicherungsschutzes und zur Abklärung allgemeiner Fragen zum
                                                                                  Ablauf der Schadenmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre
                                                                                  betreuende LVM Versicherungsagentur oder direkt an die LVM Ver-
                                                                                  sicherung a.G. Münster
Schadenpraxis                                                                            Das Blatt 2/2020

Gartenlaubenversicherung
Schadenpraxis unter der Lupe

Die Zahl der Schadenmeldungen im letzten Jahr hat       Aus diesem Vertrag ergeben sich nicht nur für den
sich stark erhöht. Gleichzeitig lagen die gemeldeten    Versicherer Pflichten, sondern auch für den versi-
Schäden häufig bei 1.000 € und mehr.                    cherten Kleingärtner. Dazu gehören die Anzeige bei
                                                        der Polizei und die Schadenanzeige über Verein und
Was dabei allerdings irritiert ist die Tatsache, dass   Stadtverband an den Versicherer.
viele der genannten Schäden oder entwendeten
Gegenstände bei der polizeilichen Aufnahme nicht        Sowohl der Polizei als auch dem Versicherer ist eine
genannt wurden und Kauf- oder Besitznachweise –         Liste der entwendeten Gegenstände vorzulegen.
obwohl sich die genannten Objekte teilweise noch        Reparaturkosten sind ebenfalls zu belegen, sofern
in der Garantie befanden – nicht vorgelegt werden       sie nicht selbst oder mit Hilfe von Nachbarn ausge-
konnten.                                                führt werden. Nachzulesen ist das unter Punkt 14
                                                        des Versicherungsmerkblattes, veröffentlicht in der
Die Möglichkeit der „Eigenreparatur“ wird immer         Verbandszeitung „Das Blatt“ 4/2019.
weniger in Anspruch genommen. Künftig wird der
Versicherer in solchen Fällen eine Erstattung inten-    Bitte helfen Sie aktiv mit, den Ablauf der Regulie-
siver prüfen.                                           rung weiterhin unbürokratisch, fair und schnell zu
                                                        gestalten.

                                                          KGV Im Brühl e.V.
                                                           Liebe Mitglieder vom
                                                           KGV Im Brühl e.V.,
                                                           hiermit geben wir folgende Termine
                                                           bekannt:
                                                           Die Jahreshauptversammlung des KGV
                                                           Im Brühl e.V. findet am 24. Mai 2020 im
                                                           Vereinsheim des KGV Königsbusch statt.
                                                           Dieses Jahr finden u.a. die
                                                           Vorstandswahlen statt.
                                                           Zutritt haben nur Vereinsmitglieder.
                                                           Einlass ab 10:30 Uhr, Beginn ist 11:00 Uhr.
                                                           Kinderfest:
                                                           Samstag, 15. August ab 15 Uhr
                                                           Sommerfest:
Wir dürfen nicht vergessen, dass die vereinbarten
Tarife für unsere Lauben deshalb so günstig sind,          Freitag, 21. August ab 18 Uhr
weil es sich bei dem Versicherungsvertrag zwischen         Samstag, 22. August ab 16 Uhr
der LVM und dem Stadtverband um einen soge-                Sonntag, 23. August ab 11 Uhr
nannten „Gruppenversicherungsvertrag“ handelt.             Mit freundlichen Grüßen
Das bedeutet, dass alle Kleingärtner unseres Ver-
bandes in einen „großen Topf“ einzahlen, aus dem           Heiko van Helden, 1. Vorsitzender
heraus die Schäden reguliert werden.

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