LVM-VERSICHERUNG - Infoblatt - Einbruch, Schadensformular KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V - KGV Kriegsbeschädigte ...
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WAS – WIE – WO ? LVM- VERSICHERUNG Infoblatt – Einbruch, Schadensformular KGV der Kriegsbeschädigten Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V.
Einbrecher – unbeliebter Besuch Wohnungen und Häuser werden mithilfe von massiven Türen, Schlössern und anderen Sicherheitsvorkehrungen vor Einbrüchen geschützt. Beim Garten oder der Gartenlaube lassen viele hingegen weniger Vorsicht walten – ein Fehler! Einbrecher haben schon lange erkannt, dass auch in den Häuschen wertvolles Diebesgut wartet. Deshalb sollte auch das Gartengrundstück ausreichend gesichert werden. Werkzeuge und Geräte für die Gartenarbeit, Möbel und Geschirr für die Freizeit – sowohl in Haus oder Laube als auch im Schuppen finden sich kleinere Schätze, die bei Dieben auf Interesse stoßen. Daher ist es unerlässlich, den Garten und die Laube vor einem Einbruch zu sichern. Garten und Laube vor Einbrechern sichern Diebe versuchen sich im Durchschnitt maximal fünf Minuten daran, in Grundstücke oder Häuser einzudringen. Daher empfiehlt die Polizei, sie so lange wie möglich hinzuhalten. Das kann mit den richtigen Türen, Toren und Schlössern für Garten und Laube funktionieren: • Außentore des Gartens sollten nicht ausgehebelt werden können. • Am Gartentor oder an der Zaun-Gartentür die richtigen Schlösser anbringen – ein Einsteckschloss für Gartentore aus Leichtmetall, für Holztore Vorhängeschlösser. • Stabile Schlösser ebenfalls an der Laube montieren – beispielsweise ein Zylinderschloss oder ein Sicherheitsschließblech, das das Aufbrechen erschwert. • Fenster – sofern möglich – mit Gittern oder Fensterläden schützen. Ganz wichtig: Keine Notfallschlüssel im Garten verstecken, sondern besser einem vertrauenswürdigen Nachbarn geben. Weitere Gadgets für sichere Gärten • Magnetkontakte an Fenstern und Türen des Gartenhauses anbringen. • An Fenster und verglasten Türen Glasbruch- und Erschütterungsmelder installieren. • Lichtschranken im Außenbereich, an Türen sowie Fenstern anbringen. • Bewegungsmelder installieren – am besten in Kombination mit einer automatischen Beleuchtung. • Den Garten richtig ausleuchten.
Wie man Diebe abschrecken kann In den meisten Fällen kundschaften Diebe mögliche Einbruchsorte erst aus, bevor sie sich ans Werk machen. Daher gilt für Gartenbesitzer, ihre Gärten und Lauben so unattraktiv wie möglich auf Diebe wirken zu lassen und sie damit zu sichern. Dabei helfen folgende Tipps: 1. Keinen Reichtum im Garten präsentieren. Das bedeutet, Geräte, Möbel oder andere Wertgegenstände immer in ein verschließbares Haus zu räumen. Wertgegenstände sollten besser grundsätzlich nicht in der Laube aufbewahrt werden. Tipp: Wer seine Gartenmöbel nicht immer verstauen möchte, sollte sie mit Drahtschlössern sichern oder dauerhaft im Boden befestigen. Der Nachteil ist dann aber, dass sie im Garten überwintern müssen und dabei leichter Schaden nehmen können. 2. Es kann helfen, ergriffene Sicherheitsmaßnahmen offensichtlich zur Schau zur stellen. Beispielsweise mit Aufklebern am Gartenzaun, die über eine Überwachung informieren. 3. Den Garten immer aufräumen, damit keine Gegenstände unbemerkt verschwinden können. Außerdem können herumliegende Werkzeuge als Einbruchhilfe genutzt werden. 4. Außensteckdosen sollte man bei Verlassen des Gartens stromfrei schalten, damit sich Fremde nicht ungehindert bedienen können. Besonders wichtig ist es zudem, den Garten auch im Winter regelmäßig zu besuchen und dabei den Einbruchschutz zu kontrollieren. Denn vor allem im Winter passieren häufiger Einbrüche in Gärten und Lauben, da die Grundstücke oft tage- bis wochenlang nicht genutzt werden. Extra-Hinweis: Auch wenn man im Garten ist, sollte die Tür zur Laube oder zum Gartenhaus nicht immer offenstehen. Dreiste Diebe nutzen die Gelegenheit, wenn Hobbygärtner am anderen Ende des Grundstücks Arbeiten nachgehen oder sich in der Sonne entspannen und daher unaufmerksam sind. Besser ist es, die Tür immer zu schließen – am besten sogar zu verschließen und den Schlüssel bei sich zu tragen. Was tun, wenn in Garten oder Laube eingebrochen wurde? 1. Sofort die Polizei und den Vorstand verständigen. 2. Garten und/oder Laube nicht betreten und nichts anfassen oder bewegen. 3. Eine Liste mit den entwendeten Gegenständen und ihrem Wert erstellen. 4. Anschließend die LVM - Versicherung über den Einbruch (und Diebstahl, sofern passiert) informieren. Quelle: https://www.myhomebook.de/garten/garten-sichern Auf den nächsten Seiten sind das aktuelle Schadensformular und das Versicherungsmerkblatt zum Gruppenversicherungsvertrag (Stand 01.12.2019) zum Downloaden bereitgestellt.
Versicherungsmerkblatt zum Gruppenversicherungsvertrag (Stand 01.12.2019) über die Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch-Diebstahl-, Beraubungs-, Glasbruch, Sturm und Vandalismusversicherung von Kleingarten-Pächtern und- Eigentümern (Beitrittsberechtigte), der im Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V. zusammengeschlossenen Kleingärtnervereine Allgemeines Versicherer……………: Landwirtschaftlicher Versicherungsverein aG Kolde Ring 21 48126 Münster Versicherungsnehmer: Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. Versicherte…………….: Beigetretene berechtigte Personen (siehe Überschrift); haben ein eigenes Anspruchsrecht im Schadenfall. Versicherungsumfang 1. Feuerversicherung 5. Glasbruchversicherung Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever- Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008 sicherung (VSG 2018) LVM) 1.1. Gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall unbemannter 5.1. Diese erstreckt sich auf die Einfachverglasung, Sicherheits- oder bemannter Flugkörper ist das Gartenhaus mit Nebenge- und Thermopaneverglasung der Laube, Nebengebäude so- bäuden (inkl. Gewächshaus) (sowie mit Pergolen, Markisen, wie auf Wintergarten- und Verandenverglasung, Türüberda- Solar- und Satellitenanlagen, Kleintieren) auf dem Kleingarten- chungen, Frühbeetfenster und Gewächshäuser bis 3 qm für grundstück unter Berücksichtigung des BKleingG mit 25.000€ die einzelne Glasscheibe. (Grundversicherungssumme) und der Inhalt mit 5.000€ 5.2. Ausgeschlossen sind Dachverglasungen, Kunststoffe, Foli- (Grundversicherungssumme) versichert. Einfriedungen, Zäune en, Aquarien, Hohlgläser und Beleuchtungskörper. der KG-Anlage, Bäume, Sträucher und Stauden sind nur im In- 5.3. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu nenbereich mitversichert, sofern sie in Verbindung mit Lau- 100% der Gebäudeversicherungssumme. benbränden vernichtet oder als Einfriedung unbrauchbar werden. 1.2. Mitversichert sind Aufräumungs-, Abbruch- sowie Feuerlösch- 6. Grundversicherung kosten bis zu 100% der Gebäudeversicherungssumme. 6.1. Versicherungsjahr beginnt am 01.12.eines Jahres und en- 1.3. Nach Regulierung eines Totalschadens bleibt das Versiche- det am 30.11 des Folgejahres. Für Pächter/Eigentümer/Mit- rungsverhältnis bestehen, sofern vom Versicherer und/oder glieder, die der Versicherung nach dem 01.06. eines Jahres vom Versicherten das Versicherungsverhältnis nicht aufgekün- beitreten, beträgt der Beitrag der Grundversicherung die digt wurde. Hälfte des Grundbeitrages. Auch für Beitragsanteile zur Hö- herversicherung ist ein dementsprechender Teilbeitrag zu 2. Leitungswasserversicherung entrichten. Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever- sicherung (VSG 2018) 6.2. Jahresbeitrag für die Grundversicherung: € 60,00 2.1. Gegen Leitungswasserschäden ist das Gartenhaus mit Anbau (einschl. der gesetzlichen Versicherungsteuer) und Nebengebäuden mit 25.000€ (Grundversicherungssum- für eine Gesamtversicherungssumme € 30.000,- me) und deren Inhalt innerhalb der Laube und Anbau mit 5.000€ (Grundversicherungssumme) versichert. 6.3. Versicherungssummen 2.2. Wasserverluste bei Rohrbrüchen innerhalb der Laube sind bis für das Gebäude (Neuwert) bei Schäden durch 100 m³ (max. 300€) versichert, sofern die Ursache nicht auf Feuer € 25.000,-- Frost zurückzuführen ist. Leitungswasser € 25.000,-- 2.3. Wasserführende Leitungen sind vor Einbruch der kalten Jah- Sturm u. Hagel € 25.000,-- reszeit vollständig zu entleeren oder/und ausreichend zu be- Glasbruchversicherung € 25.000,-- heizen, um Frostschäden zu vermeiden. 2.4. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu 6.4. für den Inhalt der Laube bei Schäden durch 100% der Gebäudeversicherungssumme. Einbruch/Diebstahl incl. Vandalismus € 5.000,-- Feuer € 5.000,-- 3. Sturm-Hagelversicherung Leitungswasser € 5.000,-- Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever- Sturm/Hagel € 5.000,-- sicherung (VSG 2018) Glasbruchversicherung € 5.000,-- 3.1. Gegen Sturmschäden ist das Gebäude mit Anbau und Neben- gebäuden (inkl. Gewächshaus) mit 25.000€ (Grundversiche- 6.5. Ab der oben genannten Grundversicherungssumme rungssumme) und deren Inhalt (Gewächshaus ohne Inhalt) in- wird Unterversicherungsverzicht gewährt. nerhalb der Laube und Anbau mit 5.000€ (Grundversiche- Es ist zu überlegen, ob der grundsätzlich festgelegte Ver- rungssumme) versichert. Hinweis: Alle versicherten Gebäude sicherungsschutz für Laube und Inhalt ausreicht. Falls ein müssen in einem Fundament oder vergleichbaren Untergrund höherer Wert vorhanden ist, ist eine Höherversicherung verankert sein. möglich (siehe hierzu Punkt 7.). 3.2. Außen an der Laube angebrachte und genehmigte Bauteile (z.B. Vordächer und Überdachungen, Markisen und Pergolen, 7. Höherversicherung Solar- und Satellitenanlagen, nicht jedoch Zäune oder 7.1. Für den Fall, dass Laube oder Inhalt einen höheren Wert Sichtschutzzäune) sind bis zu insgesamt € 1.000,-- mitver- darstellen, ist eine Höherversicherung abzuschließen. Hier- sichert. bei ist zu beachten, dass nur laubenüblicher Inhalt versichert 3.3. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu ist. 100% der Gebäudeversicherungssumme. 7.2. Beiträge je € 1000,-- Höherversicherung 4. Einbruchdiebstahlversicherung Gebäude € 1,50 (max. bis 35.000€) Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever- Inhalt € 5,-- (max. bis 10.000€) sicherung (VSG 2018) (einschl. der gesetzlichen Versicherungssteuer) 4.1. Gegen Einbruch-Diebstahlschäden ist der Laubeninhalt des Gartenhauses mit Anbau und Nebengebäuden mit € 5.000,-- (Grundversicherungssumme) versichert. 4.2. Bei Zerstörung und Beschmutzung (Vandalismus) von ver- sicherten Inhaltsgegenständen nach einem Einbruch innerhalb der Laube wird der entstandene Schaden bis zur Höhe der In- haltsversicherungssumme ersetzt. 4.3. Schäden am Gebäude, die entstanden sind, um in die Laube zu gelangen, sind bis 1.000 € mitversichert.
8. Entschädigungsleistungen 11. Ausschlüsse 8.1. Gebäudeversicherung 11.1. Nicht versichert sind/ist:……………………………… Ersetzt werden im Schadenfall die Wiederherstellungskosten, Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck- höchstens jedoch die Versicherungssumme. Die bedingungs- sachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, gemäß vorgesehene Neuwertentschädigung bei Totalschäden Medaillen, alle Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pel- ist durch § 3 Bundeskleingartengesetz begrenzt. Danach wird ze, exklusive Sportkleidung, handgeknüpfte Teppiche und maximal der Wert für eine Laube „einfacher Ausführung“ mit Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, einer maximalen Grundfläche von 24 m² ersetzt. Die Grund- Graphiken, Plastiken, sonstige Sachen, die über 100 Jah- versicherungssumme in Höhe von € 25.000 für das Gebäude re alt sind (Antiquitäten), Foto- und optische Geräte, Waf- kann auf maximal € 35.000,-- erhöht werden. Die Höherver- fen, Jagdgeräte, Munition, Jagdtrophäen, Geräte der Un- sicherung ist zu beantragen (Beitrag siehe Punkt 7). Bei Total- terhaltungselektronik außer die in 10.1 genannten, Gar- schaden wird unabhängig von der Wiederherstellung der Be- tenerzeugnisse (Ernten) und Pflanzen, Vögel und Bienen- trag ersetzt, der sich nach den jeweils gültigen Richtlinien des völker, Kraftfahrzeuge aller Art sowie Fahrräder und de- Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e. V. für die ren Anhänger und Wasserfahrzeuge. Wertermittlung des Gartenhauses ergibt, maximal die Ver- 11.2. Bekleidung, sofern nicht gartenübliche Arbeits- und Frei- sicherungssumme. Der Rest wird fällig, wenn die Wiederher- zeitbekleidung. stellung durchgeführt oder sichergestellt ist. Vor Zahlung der 11.3. Gegenstände, die anderweitig versichert sind. Restentschädigung sind die Wiederherstellungskosten zu be- 11.4. Gegenstände, die nicht dem Versicherten gehören. legen. Einhergehend mit der Wiederherstellung können jedoch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Falls ein 12. Erläuterungen zum Versicherungsschutz Wiederaufbau unterbleibt, entfällt die Leistung des Neuwertan- 12.1. Wir bitten Sie, leicht transportable Teile in der Winterzeit, teiles. Nach drei Jahren tritt Verjährung ein. aus den Lauben zu entfernen. 8.2. Inhaltsversicherung 12.2. Sachen, die sich am Schadentag vorübergehend (bis zu Ersetzt werden im Schadenfall die Wiederbeschaffungskosten 3 Monaten) in der Laube befunden haben, sind regelmä- von Sachen gleicher Art und Güte (Neuwert), höchstens je- ßig auch über eine Hausratversicherung (Außenversiche- doch die Entschädigungsgrenze. Bei Totalentwendung wird rung) versichert und sind vorrangig dort zur Schadenre- zunächst der Zeitwert ersetzt. Bei Vorlage von Belegen über gulierung anzumelden. die Wiederbeschaffung besteht Anspruch auf Regulierung des 12.3. Regelungen in diesem Merkblatt gehen vor entsprechen- Wiederbeschaffungspreises. Die Grundversicherungssumme de Regelungen der jeweiligen Versicherungsbedingun- in Höhe von € 5.000 für den Inhalt kann auf maximal € gen. 10.000,-- erhöht werden. Die Höherversicherung ist zusätzlich zu beantragen (Beiträge siehe Punkt 7). 13. Kündigung 8.3. Reparaturleistungen 13.1. Kündigungen durch den versicherten Laubenpächter Reparaturkosten sind zu belegen, andernfalls werden hierfür sind entsprechend den mit dem Stadtverband getroffenen Schätzungsbeträge angenommen, Restentschädigungen nach Vereinbarungen drei Monate vor Ablauf der Versiche- § 8.1 und 8.2 werden erst nach Vorlage von Rechnungen er- rungsperiode möglich. Erfolgt keine Kündigung, so gilt die stattet. Reparaturen sollten nach Möglichkeit durch Eigenleis- Versicherung für ein weiteres Jahr als vereinbart. tung oder mit Hilfe von Gartenfreunden vorgenommen werden. 13.2. Im Schadenfall können sowohl der Versicherte als auch Bei Eigenleistung werden das Material und für geleistete Ar- der Versicherer auf der Grundlage des § 92 VVG inner- beitsstunden z.Zt. € 12,50 pro Std. entschädigt. Ist die Wieder- halb von 1 Monat kündigen. herstellung in Eigenleistung nicht möglich, sind vorzugsweise Handwerksbetriebe zu beauftragen, welche vom Versicherer 14. Was ist nach Eintritt eines Schadenfalls zu beachten? anerkannt sind. 14.1. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruch-Dieb- stahl ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen 9. Sondereinschlüsse Polizeidienststelle zu erstatten. 9.1. Schäden durch einfachen Diebstahl von Sachen, die zur Gar- 14.2. Bei Einbruch-Diebstahlschäden ist darüber hinaus der tenbewirtschaftung gehören, wie z. B. Gartenmöbel, Schubkar- Polizei umgehend eine Aufstellung der entwendeten Sa- ren und Leitern, Solar- und Satellitenanlagen, sofern diese auf- chen einzureichen. grund ihrer Sperrigkeit nicht in den Lauben untergebracht wer- 14.3. Brandschäden sind zusätzlich sofort an Ihre betreuende den können, sind bis zu 250€ mitversichert. Diese Teile (nicht LVM Versicherungsagentur oder direkt an die LVM Ver- Stühle) müssen innerhalb des Gartengrundstückes fest veran- sicherung a.G. Münster zu melden, da gegebenenfalls kert oder angeschlossen werden. eine Besichtigung erforderlich ist. 9.2. Einfriedungen und Zäune im Innenbereich der Kleingartenan- 14.4. Eine Schadenanzeige (beim Verein/Verband erhältlich) ist lage, soweit sie in Verbindung mit Einbrüchen in die Laube ver- vollständig auszufüllen. Es sind alle Unterlagen beizufü- nichtet oder beschädigt werden, sind bis zu € 200 mitver- gen, die als Nachweis zur Höhe des Schadens erforder- sichert. . lich sind (Anschaffungsrechnungen/Quittungen beschä- digter/gestohlener Gegenstände, Reparaturkostenbele- 10. Entschädigungsgrenzen zu ge). Bei unvollständig ausgefüllten bzw. unleserlichen 10.1. Radiogeräte und Fernseher, nicht aber deren Bild- und Ton- Formularen kann sich die Bearbeitung wegen der dann träger, sind bis insgesamt 350€ je Schadenfall (nicht je Ge- erforderlichen Rückfragen verzögern. rät) versichert. 14.5. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit Anlagen ist unver- 10.2. Elektrische Heimwerkergeräte (Bohrmaschinen, Ak- züglich über den Verein dem Stadtverband einzureichen, kuschrauber, Stichsägen, Handkreissägen) und ähnliche welcher die Schadenanzeige mit Bestätigungsvermerk an Geräte mit max. 200 € je Einzelgerät und 500 € für alle ge- die betreuende LVM Versicherungsagentur weiterleitet. stohlenen Geräte. 14.6. Bei Ersatz- oder Wiederherstellungskosten von mehr als 10.3. Stromaggregate sind bis höchstens 500€, ausschließlich in € 500,-- sind vorab die Weisungen des Versicherers über Kleingartenanlagen ohne öffentliche Stromversorgung der die betreuende LVM Versicherungsagentur oder direkt bei Kleingartenlauben, versichert. der LVM Versicherung a.G. Münster einzuholen. Anmerkung: Zur Abklärung von versicherungsspezifischen Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes und zur Abklärung allgemeiner Fragen zum Ablauf der Schadenmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre betreuende LVM Versicherungsagentur oder direkt an die LVM Ver- sicherung a.G. Münster
Schadenpraxis Das Blatt 2/2020 Gartenlaubenversicherung Schadenpraxis unter der Lupe Die Zahl der Schadenmeldungen im letzten Jahr hat Aus diesem Vertrag ergeben sich nicht nur für den sich stark erhöht. Gleichzeitig lagen die gemeldeten Versicherer Pflichten, sondern auch für den versi- Schäden häufig bei 1.000 € und mehr. cherten Kleingärtner. Dazu gehören die Anzeige bei der Polizei und die Schadenanzeige über Verein und Was dabei allerdings irritiert ist die Tatsache, dass Stadtverband an den Versicherer. viele der genannten Schäden oder entwendeten Gegenstände bei der polizeilichen Aufnahme nicht Sowohl der Polizei als auch dem Versicherer ist eine genannt wurden und Kauf- oder Besitznachweise – Liste der entwendeten Gegenstände vorzulegen. obwohl sich die genannten Objekte teilweise noch Reparaturkosten sind ebenfalls zu belegen, sofern in der Garantie befanden – nicht vorgelegt werden sie nicht selbst oder mit Hilfe von Nachbarn ausge- konnten. führt werden. Nachzulesen ist das unter Punkt 14 des Versicherungsmerkblattes, veröffentlicht in der Die Möglichkeit der „Eigenreparatur“ wird immer Verbandszeitung „Das Blatt“ 4/2019. weniger in Anspruch genommen. Künftig wird der Versicherer in solchen Fällen eine Erstattung inten- Bitte helfen Sie aktiv mit, den Ablauf der Regulie- siver prüfen. rung weiterhin unbürokratisch, fair und schnell zu gestalten. KGV Im Brühl e.V. Liebe Mitglieder vom KGV Im Brühl e.V., hiermit geben wir folgende Termine bekannt: Die Jahreshauptversammlung des KGV Im Brühl e.V. findet am 24. Mai 2020 im Vereinsheim des KGV Königsbusch statt. Dieses Jahr finden u.a. die Vorstandswahlen statt. Zutritt haben nur Vereinsmitglieder. Einlass ab 10:30 Uhr, Beginn ist 11:00 Uhr. Kinderfest: Samstag, 15. August ab 15 Uhr Sommerfest: Wir dürfen nicht vergessen, dass die vereinbarten Tarife für unsere Lauben deshalb so günstig sind, Freitag, 21. August ab 18 Uhr weil es sich bei dem Versicherungsvertrag zwischen Samstag, 22. August ab 16 Uhr der LVM und dem Stadtverband um einen soge- Sonntag, 23. August ab 11 Uhr nannten „Gruppenversicherungsvertrag“ handelt. Mit freundlichen Grüßen Das bedeutet, dass alle Kleingärtner unseres Ver- bandes in einen „großen Topf“ einzahlen, aus dem Heiko van Helden, 1. Vorsitzender heraus die Schäden reguliert werden. 4
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