M&A DIALOG LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS - Rödl & Partner
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M&A DIALOG Ausgabe: Mai LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS 2020 Lesen Sie in dieser Ausgabe Aufklärungspflichten des Verkäufers aufgrund der Coronakrise Post Merger Integration – steuerlicher Handlungsbedarf Post Merger Integration in der Krise M&A Vocabulary – Experten verstehen „Limitation of liability (De-minimis, Basket, Cap)“
M&A DIALOG MAI 2020 Aufklärungspflichten des Ver- käufers aufgrund der Coronakrise Die Coronakrise birgt diverse neue rechtliche Risi- derzeitigen Coronakrise. Besondere Umstände, die ken im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Eine wegen der Coronakrise eintreten, können immense dieser Risiken ist die Aufklärungspflicht des Ver- wirtschaftliche Auswirkungen haben und sich käufers, die sich aufgrund der besonderen Lage, somit auch auf den Kaufpreis auswirken. Über die insb. wegen Wegfall von Kunden bzw. Lieferketten, geänderten Umstände und Vorfälle muss der drohender Insolvenz und Betriebsstillegungen, Verkäufer den Käufer in Kenntnis setzen, wenn er deutlich verschärfen kann. Der Verkäufer hat nicht aufgrund der Verletzung seiner Aufklärungs- deswegen weitreichende Aufklärungspflichten, die pflicht haften möchte. es dringend zu beachten gilt. Sollte hiergegen Solche für die Vertragsparteien nega- arglistig bzw. vorsätzlich verstoßen werden, dro- tiven Umstände, die aufgrund der Coronakrise hen Kaufpreisanpassungen, Schadensersatzzah- eintreten können, sind etwa die Folgenden: lungen oder gar die Rückabwicklung des Ver- trages. – der (potentielle) Kundenstamm bricht aufgrund der wirtschaftlichen Lage bzw. GRUNDSÄTZLICHE AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES wegen Sparmaßnahmen der Kunden weg; VERKÄUFERS – es bestehen wesentliche Engpässe in der Belieferung des Unternehmens, da die Regelmäßig hat jede Partei selbst die für sie supply chains bzw. Lieferanten die Nach- erforderlichen Informationen einzuholen und sich frage nicht mehr bedienen können; darum zu bemühen, dass diese Informationen – der Betrieb des Unternehmens ist auf- offengelegt werden. Eine grundsätzliche Pflicht grund behördlicher Verfügung stillgelegt; der Vertragsparteien auch ungefragt alle Tatsa- – ein wesentlicher Umsatzeinbruch ist zu chen offenzulegen, besteht nicht. Allerdings ver- verzeichnen; langt der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger – Mieter haben die Stundung bzw. den Aus- Rechtsprechung, dass die Vertragsparteien dann fall der Zahlung der Miete angekündigt über Umstände ungefragt aufklären, wenn diese bzw. schon vorgenommen; den Vertragszweck vereiteln können und daher für – arbeitsrechtliche Schritte (Kurzarbeit, Ent- lassungen) wurden vorgenommen oder den Entschluss des Vertragspartners von wesen- müssen vorgenommen werden; tlicher Bedeutung sind. – die Insolvenz des zu verkaufenden Unter- Bei Unternehmensverkäufen trifft den nehmens droht bzw. wurde wegen der Verkäufer eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorg- suspendierten gesetzlichen Pflicht noch faltspflicht, die der wirtschaftlichen Bedeutung kein Insolvenzantrag gestellt. eines Unternehmenskaufs geschuldet ist. Bei vor- sätzlicher bzw. arglistiger Verletzung der Aufklä- Ein Wissensvorsprung des Verkäufers gegenüber rungspflichten haftet der Verkäufer; ein Aus- dem Käufer hinsichtlich der Folgen des Corona- schluss der Haftung ist nicht möglich. Arglist virus besteht regelmäßig nicht. Allerdings muss nimmt der BGH dabei schon dann an, wenn der der Verkäufer dort aufklären, wo er aufgrund der Verkäufer Fragen, die erkennbar wesentlich für Sphärenhoheit mehr Kenntnis von Risiken und den Käufer sind, „ins Blaue hinein“ unrichtig be- Ausfällen hat als der Käufer, insb. bezüglich schon antwortet. Ins Blaue hinein bedeutet, dass der eingetretener bzw. konkret zu erwartender Nach- Verkäufer trotz seiner Unkenntnis eine Frage teile. Zwar wird der Käufer aufgrund der Due beantwortet. Diligence selbst ebenfalls die möglichen und schon eingetretenen Risiken/Ausfälle wegen der BESONDERE AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN Coronakrise zu prüfen haben, allerdings wird der ANLÄSSLICH DER CORONAKRISE Due Diligence-Prozess nicht sämtliche Risiken aufdecken können. Z.B. kann der Verkäufer regel- Diese Aufklärungspflicht des Verkäufers ver- mäßig aufgrund der Jahresabschlüsse des Jahres schärft sich in der Tragweite aufgrund der 2019 nicht erkennen, wie der Umsatz im 1. Quartal 2
M&A DIALOG MAI 2020 2020 ausgefallen ist, womit bei einem Locked Box der Coronakrise eingetretenen Umstände und Mechanismus eine Kaufpreisanpassung und damit Maßnahmen den Käufer aufzuklären und somit auch eine Einpreisung des Umsatz- bzw. Gewinn- sich diesbezüglich auch verstärkt zu informieren. einbruchs per se ausgeschlossen ist. Die Risiken Bei Verletzung kann die Rückabwicklung des Kauf- und Ausfälle müssen jedoch regelmäßig vom Käu- vertrages oder ein Schadensersatzanspruch u.a. in fer eingepreist werden und sind deshalb höchst relevant für die Höhe des Kaufpreises. Höhe des Differenzbetrages drohen. Somit verschärfen sich die Aufklä- rungspflichten und dem vorhergehend die Infor- KONTAKTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN mations- und Nachprüfungspflichten des Ver- käufers aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage Michael Wiehl nicht unerheblich und sollten verstärkt beachtet Rechtsanwalt werden. Hierzu empfiehlt sich eine enge Einbin- Fachanwalt für Steuerrecht dung und regelmäßige Abfrage bei den Geschäfts- Partner führern und Wissensträgern. Beschönigt der Ver- käufer die Auswirkungen bzw. unterschlägt er In- formationen, kann es zu einer Haftung kommen. T +49 911 9193 1300 Abgesehen von einer Rückabwicklung des Vertra- michael.wiehl@roedl.com ges bzw. eines Schadensersatzes im Ganzen, ist es auch denkbar, dass der Käufer den Differenz- Mahmood Kawany betrag zu der Lage, wenn der Verkäufer ordnungs- Rechtsanwalt gemäß aufgeklärt hätte, als Schadensersatz wählt. Associate FAZIT Aufgrund der Coronakrise ergeben sich bezüglich T +49 911 9193 1307 der Aufklärungspflicht des Verkäufers gesteigerte mahmood.kawany@roedl.com Anforderungen. Der Verkäufer hat über aufgrund Post Merger Integration – steuerlicher Handlungsbedarf Im Rahmen einer Unternehmenstransaktion er- TAX COMPLIANCE ANLÄSSLICH EINES langt die Tax Compliance entscheidende Bedeu- UNTERNEHMENSKAUFS tung. Meist ergibt sich umfassender Handlungs- bedarf bei der Berücksichtigung der Ergebnisse Die Veräußerung eines Unternehmens kann viel- aus der Due Diligence und den nachfolgenden fältige Implikationen im Bereich der Ertragsteuern, Transaktionsphasen. Um die Zielgesellschaft nach der Grunderwerbsteuer, der Schenkung- und Um- dem Kauf steueroptimal in die bestehende Struk- satzsteuer haben. Beim Erwerb eines Unter- tur zu integrieren, sollte sich der Erwerber zudem nehmens im Wege eines Share Deals übernimmt frühzeitig und eingehend mit dem Target und der der Käufer sämtliche steuerliche Verpflichtungen richtigen Steuerstruktur beschäftigen, um keine aus der Historie des zu erwerbenden Unterneh- steuerlichen Nachteile zu erleiden. mens, sodass er umfangreich in die Verantwortung 3
M&A DIALOG MAI 2020 für die steuerlichen Angelegenheiten und damit in künftiger Gewinne an den deutschen Gesell- die Haftung eintritt. Bei einem Asset Deal ist schafter. Dabei sollte die Quellensteuerbelastung hingegen nur die zeitlich und auf bestimmte durch die geschickte Kombination von bilateralen Steuerarten beschränkte Haftung des Betriebs- Doppelbesteuerungsabkommen sowie innerhalb übernehmers zu berücksichtigen. Der Käufer hat der EU durch die Anwendung der Mutter-Tochter- die Pflicht zur Anzeige des Betriebsübergangs Richtlinie möglichst reduziert oder sogar vermie- nach § 153 AO zu beachten, um Risiken für das Un- den werden. ternehmen und seine Organe und Mitarbeiter zu Bei der steueroptimalen Gestaltung vermeiden. muss auch die Wahl der Rechtsform im Auge be- Aus der Due Diligence können sich halten werden. So kann es vorteilhaft sein, eine erste Hinweise darauf ergeben, dass bei der Ziel- neu erworbene Kapitalgesellschaft in eine trans- gesellschaft in der Vergangenheit Fehler bei z.B. parente oder hybride Besteuerungsstruktur zu der Erstellung der Steuerbilanz oder von Steuer- überführen oder eine geeignete Akquisitionsstruk- erklärungen passiert sind, welche Handlungsbe- tur dafür zu wählen. Für mittelständische Unter- darf auslösen, der den neuen Eigentümer des Un- nehmensgruppen, die in Deutschland oftmals als ternehmens trifft. Personengesellschaft agieren, kann eine trans- Zudem muss das Buchhaltungssystem parente Besteuerungsstruktur über ausländische des Zielunternehmens ggf. in das Konzernrech- Personengesellschaften vorteilhaft sein, um die nungswesen überführt werden. Dabei können sich Gesamtsteuerbelastung von im Ausland erzielten Schnittstellenprobleme ergeben bzw. möglicher- Gewinnen auch bei deren Weiterleitung an den weise ist auch eine Umstellung des Buchhaltungs- deutschen Gesellschafter auf das lokale (meist systems erforderlich. niedrigere) Steuerniveau zu begrenzen. Weiterhin können sich aus der Erwerb- Im Rahmen der Steuerstrukturierung ist sstruktur und der steueroptimalen Integration der besondere Aufmerksamkeit auf die Prüfung zu Zielgesellschaft in das bestehende Unternehmen legen, ob die EU-Meldepflicht für grenzüberschrei- Anzeige- und Haltefristen ergeben, z.B. im Rahmen tende Steuergestaltungen ausgelöst wird. der Grunderwerbsteuer oder der Umwandlungs- steuer. Neu hinzu kommt ab 2020 die EU-Melde- FAZIT UND AUSBLICK pflicht für grenzüberschreitende Steuergestal- tungen. Die Tax Due Diligence stellt eine Informations- quelle dar, aus der sich ein Tax Compliance Sys- AUFSETZEN EINER STEUEROPTIMALEN tem speist, insb. da die rechtzeitige Identifikation STRUKTUR steuerlicher Risiken eines Unternehmens und die Erfüllung der offengelegten „Action Items“ ent- Neben der Tax Compliance eröffnet eine Transak- scheidend für dessen Erfolg sind. Aus steuerlicher tion auch Potential zur steueroptimalen Integra- Sicht kann hierbei bspw. eine transparente Steuer- tion des Zielunternehmens. struktur unter Verwendung von Personengesell- Der Käufer strebt in der Regel an, den schaften vorteilhaft sein. Die konkreten To Dos, für die Transaktion notwendigen Finanzierungs- die Ermittlung der optimalen Struktur sowie deren aufwand steuerlich abziehen zu können (im inter- Umsetzung erfordern eine individuelle Beratung. nationalen Kontext idealerweise sogar mehrfach, sog. „double dipping“). Da grundsätzlich jede Ka- KONTAKT FÜR WEITERE INFORMATIONEN pitalgesellschaft ein selbständiges Steuersubjekt darstellt und den Aufwand somit nur mit eigenen Florian Kaiser Erträgen verrechnen kann, sollte nach Verrech- Steuerberater nungsmöglichkeiten über die Unternehmensgren- Partner zen hinaus gesucht werden. In Deutschland ist ein „debt push down“ bspw. Mittels einer Organschaft (tax group) oder einer Verschmelzung möglich. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Er- T +49 911 9193 1055 werb eines ausländischen Unternehmens ist die florian.kaiser@roedl.com Gestaltung der steueroptimalen Rückführung 4
M&A DIALOG MAI 2020 Post Merger Integration in der Krise Der kürzliche Ausbruch von Covid-19 und dessen regelmäßigen Projektkommunikation, können zu- immense Auswirkungen auf das tägliche Leben sätzliche Formate wie z.B. aktuelle Newsletter zur und die globale Wirtschaft haben gezeigt, dass Krise, Videobotschaften etc. eingerichtet werden. auch das bestmöglich gemanagte Projekt nicht Auch One-on-one Gespräche/Telefonate und aus- krisensicher ist. Wie manövriert man also ein er- reichend Feedback-Möglichkeiten sind wichtig. folgreiches Integrationsprojekt in volatilen Zeiten Dabei gilt: Je persönlicher der Kanal, desto besser und was ist zu beachten? und „when in doubt, over-communicate“. Bei offiziellen Informationen sollte allerdings darauf EIN STARKES RÜCKGRAT – ZENTRALES geachtet werden, dass die Kaskade eingehalten PROJEKTMANAGEMENT wird und Führungskräfte/Projektleiter vor den Mitarbeitern informiert werden und die Informa- Das Projektmanagement muss in der Lage sein, tionen dann entsprechend zirkulieren. schnell auf die externen Umstände reagieren zu können und ggf. den Fokus neu auszurichten. Die IN KRISEN GILT: CASH IS KING Frage „wie kann das Projekt weiterlaufen“ sollte schnellstmöglich geklärt werden. Um überstürzte Neben der Überprüfung des Fortbestehens des Handlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Geschäftsmodells in der Krise, gilt es, die jeweilige „Freeze Phase“ einzulegen, in der alle Work- Bilanzqualität der Unternehmen – sowohl von streams für einen gewissen Zeitraum ihre Tätig- Käufer als auch Zielunternehmen – zu berück- keiten einstellen, während sich Projektleitung und sichtigen. Hat ein Unternehmen wenig Schulden, Lenkungsausschuss beraten, wie das Projekt die es abtragen muss, so ist auch die Zinslast weiter verläuft. Damit keine Panik entsteht, ist gering und es bleibt mehr Luft, um operative Aus- essentiell, dass keine Informationsasymmetrien gaben für das Integrationsprojekt weiterhin stem- entstehen und der Zeitraum für die „Freeze Phase“ men zu können. Denn auch hier muss man die klar kommuniziert und begründet wird. Sofern die Perspektive des gesamten Unternehmens im Blick Umstände so unvorhersehbar sind, dass kein haben: es sollten nicht nur die Ressourcen für das finaler Plan B erarbeitet werden kann, sollte im Integrationsprojekt sichergestellt werden, sondern Mindestmaß ein Stufenplan für verschiedene auch die Mitarbeiter, Lieferanten, etc. wollen Szenarien erstellt werden. Zudem ist auch eine schließlich auch in Krisenzeiten bezahlt werden. neue Priorisierung der Workstreams und Hand- Neben der Sicherstellung von ausreichender Liqui- lungsfelder notwendig: welche Aktivitäten können dität empfiehlt es sich, das Intervall für das Li- ggf. ganz weggelassen, stark vereinfacht oder auf quiditätsmonitoring zu erhöhen und ggf. zu einem später verschoben werden? Ferner, wo ergibt sich wöchentlichen Monitoring überzugehen. Zudem durch die Krise neuer Handlungsbedarf? sollte frühzeitig die Kommunikation mit relevanten Stakeholdern, insb. mit den finanzierenden Ban- DAS A UND O: KOMMUNIKATION ken, Factoringgesellschaften, Kreditversicherun- gen und Ratingagenturen, aber auch mit relevan- Der Erfolgsfaktor eines (Integrations-) Projekts ten Lieferanten und Kunden aufgenommen wer- liegt in dem Wissen der Beteiligten, wie die Abläufe den. innerhalb des Projektes „sinnhaft“ funktionieren und daraus leitet sich die Motivation ab, gemein- NUR KRISE ODER AUCH CHANCE: RECHTLICHE sam auf ein Ziel hinzuarbeiten. Gerät die Inte- UND STEUERLICHE ASPEKTE gration durch externe Umstände ins Stocken, wird dadurch der Projektablauf in Frage gestellt und Die rechtlichen Themen für Integrationsprojekte den Projektmitgliedern fehlt es an Orientierung. In basieren i.d.R. auf den Erkenntnissen der Legal dieser Phase ist Vertrauen in die oberste Führung Due Diligence. Neben der Abarbeitung und ggf. besonders wichtig und dieses kann durch eine Anpassung der einzelnen Meilensteine des recht- frühzeitige, zielorientierte und transparente Kom- lichen Integrationsplans, sollte insb. für Krisen- munikation deutlich gestärkt werden. Neben der 5
M&A DIALOG MAI 2020 zeiten ein regelmäßiges Vertrags- und Anspruchs- angegangen werden, desto besser lässt sich eine monitoring installiert werden. Bei einem Unterneh- Krise auch im Projektgeschäft managen. Zudem ist menskauf können bspw. für das übernehmende es empfehlenswert „out of the box“ zu denken und Unternehmen Ansprüche gegen die Verkäufer auf flexibel auf die Veränderungen zu reagieren. Auf nachträgliche Kaufpreisanpassung oder aus Ge- den zweiten Blick können sich Strukturmaßnah- währleistungs- oder Garantiezusagen oder Wett- men ergeben, die die Krise zur Chance werden bewerbsvereinbarungen im Raum stehen, die erst lassen. nach Closing entstehen und/oder erkannt werden bzw. durch krisenbedingte Umstände andere Moti- KONTAKTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN vationen entstehen. Insb. in solchen Zeiten zeigt es sich, wie wichtig sauber aufgesetzte Term Sheets Jan Henning Storbeck sind. Für künftige Vereinbarungen ist es empfeh- Wirtschaftsprüfer lenswert, zusätzlich Krisenszenarien (Pandemie Partner etc.) in die Rahmenbedingungen aufzunehmen. Auch unter steuerlichen Gesichts- punkten, weisen Integrationsprojekte meist eini- ges an Handlungsbedarf auf. Neben steuerlichen T +49 30 8107 9579 Pflichten, denen man nach dem Zusammenschluss jan.storbeck@roedl.com von Unternehmen, nachkommen muss, ist die Akquisitionsstruktur zu überprüfen. Eventuell er- Thorsten Beduhn gibt sich Optimierungspotenzial was durch eine Steuerberater Krise sogar noch gesteigert werden kann. Insb. bei Rechtsanwalt krisenbedingter Wertminderung von Assets, lohnt Associate Partner es sich, steuerliche Umgestaltungen, die bisher wegen hoher Werte unvorteilhaft waren, erneut zu prüfen. T +49 30 8107 9592 thorsten.beduhn@roedl.com FAZIT Mit oder ohne Krise – Integrationsprojekte sind Anna Ereth meist komplex und erfolgen unter hohem Zeit- Merger Integration Manager druck. Sie sind geprägt von Unsicherheiten, die (EBS) durch eine Krise zusätzlich geschürt werden. Die Senior Associate Bewältigung eines erfolgreichen Integrations- projekts in volatilen Zeiten erfordert eine Kombi- nation aus einer tragfähigen "technischen" Lösung T +49 89 9287 802 16 und einer zielorientierten Kommunikation. Je anna.ereth@roedl.com früher die relevanten Veränderungen erkannt und 6
M&A DIALOG MAI 2020 M&A Vocabulary – Experten verstehen „Limitation of liability (De-minimis, Basket, Cap)“ In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktions- geschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich- juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben. Einen wesentlichen Bestandteil von Unterneh- im Vergleich zum vereinbarten Kaufpreis unbe- menskaufverträgen stellen Regelungen zur Haf- deutend sind. Gleichzeitig führt die De-minimis- tungsbeschränkung des Verkäufers gegenüber Klausel zur Vermeidung einer Vielzahl von Rechts- dem Erwerber dar. Während dem Verkäufer zu- streitigkeiten zwischen den Parteien über gerin- meist daran gelegen ist, seine Haftung insgesamt gere Beträge. kalkulierbar zu machen und zu begrenzen, wird der Käufer in der Regel versuchen, sämtliche Unsi- BASKET-KLAUSELN cherheiten in Bezug auf den Transaktionsgegen- stand umfassend abzusichern. Hierzu zählen insb. Im Zusammenhang mit De-minimis-Klauseln wer- solche Unsicherheiten, die im Rahmen der Due den oftmals sog. Baskets vereinbart. Dabei werden Diligence erkannt wurden. Schadensposten zunächst gesammelt und können Der Verkäufer übernimmt in diesem erst dann ersetzt bzw. verlangt werden, wenn die Zusammenhang in der Regel Garantien, z.B. zu vereinbarte Summe (Threshold) überschritten wur- gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen, Eigen- de. Bildlich gesprochen werden alle Ansprüche in tumsverhältnissen hinsichtlich der wesentlichen einen Korb gelegt und sobald der Korb voll ist, kön- Vermögensgegenstände oder bzgl. des Bestandes nen sie durchgesetzt werden. wesentlicher Verträge. Werden Garantien verletzt, Zu unterscheiden sind dabei zwei Arten steht dem Käufer grundsätzlich zunächst als des Thresholds - der Freibetrag und die Freigrenze. Rechtsfolge ein Anspruch auf Herstellung des Bei der Vereinbarung eines Freibetrages (auch Zustandes zu, der bestehen würde, wäre die deductible basket genannt) können nur Ansprüche Garantieverletzung nicht eingetreten. Erst sekun- geltend gemacht, die über diesen Betrag hinaus- där, also wenn eine (Wieder-)Herstellung des gehen (excess only). Es wird als ein Selbstbehalt Zustandes nicht erfolgreich oder nicht möglich ist, vereinbart. Nur die Ansprüche, die aus dem Korb entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld. hinausfallen, können durchgesetzt werden. Die sich dadurch ergebenden Rechts- Bei der Freigrenze (auch tipping basket folgen lassen sich, abweichend von der grund- genannt) hingegen können nach überschreiten des sätzlich im Gesetz vorgesehenen Regelung der vereinbarten Betrages sämtliche Ansprüche aus unbeschränkten Haftung, durch sog. De-minimis- dem Korb geltend gemacht werden (first dollar). Basket- oder Cap-liability-Klauseln oder durch Caps im Kaufvertrag zwischen den Parteien CAP-LIABILITY KLAUSEL weitestgehend modifizieren bzw. beschränken. Die Cap Liability-Klausel wiederum legt bzgl. des DE-MINIMIS-KLAUSELN Betrags eine Obergrenze, die sog. Haftungs- höchstgrenze bzw. Cap fest, bis zu der der Mit einer De-minimis-Klausel wird eine Wesen- Verkäufer maximal haftet. Das Cap wird hinsicht- tlichkeitsgrenze vereinbart. Erst wenn diese Gren- lich bestimmter Garantien, wie z.B. Inhaberschaft ze, die durch einen festgelegten Betrag festgesetzt über die Anteile oder Belastungsfreiheit (Title wird, überschritten wird, kann der Käufer gegen- Guarantee) auf den Kaufpreis (Purchase Price) über dem Verkäufer Schadenersatzansprüche we- bezogen. Häufig einigen sich die Parteien auch auf gen Garantieverletzungen geltend machen. Dies einen geringeren Cap in Bezug auf nicht wesen- schützt den Verkäufer vor der Geltendmachung tliche Garantiesachverhalte, der sich prozentual vieler geringfügiger Schadenersatzansprüche, die 7
M&A DIALOG MAI 2020 am Kaufpreis orientiert. Bei vorsätzlichem Ver- KONTAKTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN halten bleibt der Cap außer Betracht und der Scha- den ist vollständig, also unbegrenzt, zu ersetzen. Dr. iur. Monika Behrens Radca prawny (polnische LIMITATION PERIODS Anwältin) Associate Partner Neben Regelungen bzgl. der Höhe der Haftung wird die Haftung des Verkäufers üblicherweise in Warschau, Polen zeitlicher Hinsicht begrenzt (Limitation Periods). T +48 22 2440 026 Dabei ist darauf zu achten, dass bei Steuernach- monika.behrens@roedl.com forderungen längere Verjährungs- bzw. Veranla- gungsfristen berücksichtigt werden müssen. In der Jarosław Kamiński Praxis beträgt der zeitliche Rahmen der Haftungs- Adwokat (polnischer Anwalt) begrenzung regelmäßig zwischen 18 bis 36 Monate Associate Partner ab dem Closing Date, also dem Tag des Vollzuges des Kaufvertrages. Bei Verstößen gegen steuer- Warschau, Polen bezogene Garantien kann je nach Land eine Haf- tung für die Dauer von bis zu sechs Jahren ab dem T +48 22 2440 027 Closing Date üblich sein. jaroslaw.kaminski@roedl.com 8
M&A DIALOG MAI 2020 Um sich flexibel und standortunabhängig über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht informieren zu können, bieten Ihnen unsere Experten ab Juni 2020 die Möglichkeit, an den „TAX HOT TOPICS - Live- Webinaren” teilzunehmen. Quartalsweise werden Änderungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in komprimierter Form für Sie dargestellt. Des Weiteren werden bedeutende Auswirkungen auf die Praxis skizziert und mit Ihnen diskutiert. Eine Anmeldung sowie die Programmeinsicht ist unter www.roedl.de/webinaretaxhottopics möglich. Impressum Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informations- angebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, M&A Dialog | steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, Ausgabe Mai 2020 noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Erstellung des Newsletters und der darin Herausgeber enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen In- Denninger Straße 84 formationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt 81925 München einer Einzelperson oder einer juristischen Person Deutschland bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets T +49 89 9287 800 fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner über- www.roedl.de nimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere An- Verantwortlich für den Inhalt sprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung. Michael Wiehl, Florian Kaiser, Der gesamte Inhalt des Newsletters und der Jan Henning Storbeck, Dr. Monika Behrens fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigen- tum von Rödl & Partner und steht unter Urheber- michael.wiehl@roedl.com rechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters florian.kaiser@roedl.com nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder ko- jan.storbeck@roedl.com pieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Ver- monika.behrens@roedl.com breitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Layout/Satz Rödl & Partner. Franziska Stahl franziska.stahl@roedl.com 9
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