M&A DIALOG LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS - Rödl & Partner

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M&A DIALOG                                               Ausgabe:
                                                         März
LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS                               2020

  Lesen Sie in dieser Ausgabe
   Rücktrittsrechte – und was man aus ihnen macht

   Immobilientransaktionen – Steuerliche Dauerbrenner

   Kaufpreisanpassungen über das Working Capital

   M&A Vocabulary – Experten verstehen
     „Signing und Closing“
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 Rücktrittsrechte – und was
man aus ihnen macht
Nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern eigentlich   der Rücktritt die Parteien in den Stand zurück-
in jeder Transaktion stellt sich die Frage, unter     versetzen soll, in dem diese vor dem Vertrag standen.
welchen Umständen sich Parteien wieder vom            Ein lukratives Geschäft wäre rückabzuwickeln – ob
Vertrag lösen können. Häufig stehen dahin gehen-      dies im Einzelfall Sinn macht ist sehr genau zu
de Regelungen bei den Verhandlungen nicht im          überlegen. Selbst für den getäuschten Käufer ist das
Fokus der Parteien, die ja mit Hochdruck auf den      nur in Ausnahmefällen eine gute Lösung.
Abschluss hinarbeiten, dennoch werden sie oft                     In diesem Zusammenhang kann nicht
höchst emotional diskutiert. Was macht aber ein       eindringlich genug darauf hingewiesen werden,
„gutes“ Rücktrittsrecht aus?                          dass über die Vertragsgestaltung sichergestellt
            Bei Rücktrittsrechten muss man grund-     sein muss, dass keine „versteckten“ Rücktritts-
sätzlich zwei unterschiedliche Gestaltungen un-       rechte vereinbart werden. Schlecht formulierte
terscheiden:                                          Einbehalte können dazu führen, dass der Kauf-
                                                      preis als nicht vollständig gezahlt anzusehen ist.
       1.   Der Rücktritt vor Vollzug                 Der Einbehalt ist Teil des Kaufpreises und damit
       2.   Der Rücktritt nach Vollzug                Teil der Hauptleistungspflicht. Bei Streitigkeiten
                                                      über die Auszahlung von Einbehalten können un-
                                                      sauber formulierte Rücktrittsrechte dazu führen,
RÜCKTRITT NACH VOLLZUG                                dass eine Partei den Kauf wegen der Nichter-
                                                      füllung einer Hauptleistungspflicht wieder rückab-
Obwohl nachgelagert, soll die zweite Fallgestal-      wickeln kann. Der Rücktritt muss für den Fall von
tung zuerst behandelt werden. Derartige Rück-         Streitigkeiten über die Auszahlung von Einbe-
trittsrechte sind in der Regel aus gutem Grund        halten ausgeschlossen sein, sonst kann man böse
ausgeschlossen. In komplexen Transaktionen ist        Überraschungen erleben.
es nur theoretisch möglich, bereits ausgetauschte
Leistungen (nach Jahren) wieder zurück zu gewäh-      RÜCKTRITT VOR VOLLZUG
ren. Selbst die differenziertesten Regelungen gera-
ten an ihre Grenzen. Die im Gesetz behandelten        Rücktrittsrechte, die vor dem Vollzug eintreten
Fragestellungen der Rückgewähr der ausge-             können, kommen meist in der Form der sog. Long-
tauschten Leistungen, der Abnutzung, des Ver-         Stop-Dates (Nichteintritt des Vollzugs bis zu einem
wendungsersatzes, des Aufwendungsersatzes und         bestimmten Zeitpunkt) vor bzw. greifen dann ein,
des gezogenen Gewinns können dies eigentlich          wenn seit dem Vertragsabschluss wesentliche
nicht ausreichend abbilden. Bei Unternehmens-         nachteilige Änderungen eingetreten sind. In die-
käufen oder bei Immobiliengeschäften ist die          sem Fall sieht bereits das Gesetz unter §§ 323 ff.
Rückabwicklung nach dem Vollzug nicht mehr so         BGB die Möglichkeit vor, sich wieder von einem
einfach. Zum Beispiel sind dem Käufer getätigte       bereits geschlossenen Kaufvertrag zu lösen. Dies
Verwendungen zurück zu erstatten und der Wert-        wird dann in Kaufverträgen aufgegriffen und in
zuwachs ist auszugleichen – und dies im Kontext       Rücktrittsrechte umgemünzt.
der Beweislast. Dementsprechend ist der Rücktritt                Beim Long-Stop-Date sollte man darauf
nach Vollzug (auch bei Gewährleistungsfällen)         achten, dass dieses zeitlich ausreichend nach dem
meistens ausgeschlossen.                              anvisierten Vollzugstermin liegt. Insbesondere
            Die einzige Fallgestaltung, in der dies   muss berücksichtigt werden, dass ggf. Kartellver-
auftreten kann, ist die arglistige Täuschung (die     fahren oder andere Umstrukturierungsmaßnah-
Schwelle der zivilrechtlichen Arglist ist relativ     men Zeit in Anspruch nehmen. Sechs bis zwölf Mo-
niedrig). In diesem Fall sind alle Haftungsbe-        nate nach dem anvisierten Termin sind sicherlich
schränkungen unwirksam und der Rücktritt bleibt       nicht zu großzügig bemessen, da keine Partei ein
möglich. In Zeiten des wirtschaftlichen Auf-          Interesse daran hat, dieses Rücktrittsrecht vorher
schwunges ist es jedoch ohnehin meist nicht an-       eintreten zu lassen bzw. dieses Datum aufgrund
zuraten, sich wieder von einem Geschäft zu tren-      unvorhersehbarer Verzögerungen (z.B. im Kartell-
nen. Der Grund hierfür ist die Wertentwicklung, da    verfahren) wieder verschieben zu müssen. Letztlich

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geht es bei diesem Rücktrittsrecht ja darum, die      FAZIT
Rechtsprechung zum „endgültig gescheiterten
Vertrag“ in Regelungen zu kleiden und Rechtssi-       Der Rücktritt ist ein mächtiges Werkzeug und
cherheit zu schaffen. Eine Hängepartie soll ver-      scharfes Schwert – allerdings nur, wenn kunst-
mieden werden. Wenn beide Parteien aber am Ver-       gerecht geregelt und mit Bedacht verwendet. Ge-
trag festhalten wollen, stellen sie sich mit knapp    rade bei der Anwendung kann der versierte
bemessenen Long-Stop-Dates selbst ein Bein.           Rechtsrat helfen, ungewollte Folgen zu vermeiden.
            Im Kontext des Rücktritts vor dem Voll-
zug ist die Aufgabenstellung an die begleitenden      KONTAKT FÜR WEITERE INFORMATIONEN
Rechtsanwälte anders. Diese Fälle können konkret
eintreten. Insbesondere bei Nichtleistung des                              Harald Reitze,
Kaufpreises bei Fälligkeit möchte sich der Verkäu-                         Rechtsanwalt, Attorney at Law
fer in der Regel wieder vom Vertrag lösen (können).                        (New York)
Die Regelungen zur Fälligkeit müssen vollkommen                            Partner
klar und unter Vermeidung von unbestimmten
Rechtsbegriffen bzw. Einfluss von dritter Seite
geregelt werden. Ansonsten wiegt man sich in                               T     +49 911 9193 1325
einer Scheinsicherheit die eher in einem jahre-                            harald.reitze@roedl.com
langen Rechtsstreit als in der Rückabwicklung des
Geschäfts enden kann.

 Immobilientransaktionen –
Steuerliche Dauerbrenner
Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB und einer     wirtschaftlich sämtliche steuerliche Verpflichtun-
hohen Nachfrage erleben Investitionen in Immobi-      gen aus der Vergangenheit der Immobiliengesell-
lien aktuell einen regelrechten Boom. Laut Han-       schaft, die rechtlich bei dieser verbleiben.
delsblatt wuchs das Transaktionsvolumen bei                   Bei einem Asset Deal erwirbt der Erwerber
deutschen Gewerbeimmobilien in 2019 um etwa 19        lediglich die Immobilie. In diesem Fall richtet sich
Prozent auf ca. 73 Mrd. Euro. Neben betriebswirt-     die Haftung des Erwerbers nach § 75 AO. Diese
schaftlichen und rechtlichen Aspekten spielen         Haftung ist sowohl gegenständlich (u.a. Gewerbe-
auch steuerliche Überlegungen eine erhebliche         steuer, Umsatzsteuer) als auch zeitlich be-
Rolle bei der Investitionsentscheidung. Steuerli-     schränkt. Voraussetzung für die Haftung des Er-
che Risiken können zu einem Deal-Breaker führen.      werbers nach § 75 AO ist die Übereignung eines
Die Strukturierung von Immobilientransaktionen        Unternehmens bzw. eines in der Gliederung eines
stellt die entscheidenden Weichen für die künftige    Unternehmens gesondert geführten Betriebs im
Steuerbelastung (z.B. entprägte Personengesell-       Ganzen. Hierunter fällt nach ständiger Recht-
schaft, erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung).       sprechung der Erwerb einer Immobilie bei gleich-
Grundsätzlich können zwei Varianten des Immo-         zeitigen Eintritt in die bestehenden Miet- bzw.
bilienerwerbs unterschieden werden: Zum einen         Pachtverhältnisse.
kann die immobilienbesitzende Gesellschaft er-                Eine Tax Due Diligence sowohl im Falle
worben werden (sog. „Share Deal“). Zum anderen        eines Asset Deals als auch im Falle eines Share
ist auch der isolierte Erwerb der Immobilie aus ei-   Deals gibt Aufschluss über mögliche steuerliche
ner Gesellschaft möglich (sog. „Asset Deal“).         Risiken. Umfassende und individuell zugeschnitte-
                                                      ne Steuerklauseln im Kaufvertrag schützen den
STEUERLICHE HAFTUNG DES ERWERBERS                     Erwerber vor einer unerwarteten steuerlichen Be-
                                                      lastung.
Bei einem Share Deal erwirbt der Erwerber Anteile
an einer Immobiliengesellschaft. Er übernimmt

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UMSATZSTEUER BEI ASSET DEALS                             GEWERBESTEUER

Bei Immobilientransaktionen im Form eines Asset          Bei der Strukturierung einer Immobilientrans-
Deals ist im ersten Schritt zu prüfen, ob eine nicht     aktion ist der Gewerbesteuer eine große Bedeu-
steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen                tung beizumessen. Immobiliengesellschaften
(GiG) vorliegt oder ob es sich um eine umsatz-           können entweder als vermögensverwaltende Ge-
steuerbare Grundstückslieferung handelt. Eine            sellschaften nicht der Gewerbesteuer unterliegen
Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn           (z.B. entprägte Personengesellschaft) oder die er-
ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines         weiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch
Unternehmens gesondert geführter Betrieb im              nehmen, mit der Folge, dass u.a. die Mieterträge
Ganzen übertragen wird. Eine Geschäftsveräuße-           nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Vorausset-
rung im Ganzen ist beispielsweise gegeben, wenn          zung für die Anwendbarkeit der erweiterten
eine vermietete Immobilie veräußert wird und der         gewerbesteuerlichen Kürzung ist die ausschließ-
Erwerber in die Mietverträge eintritt. Da die Ge-        liche Vermietung von eigenem Grundbesitz im gan-
schäftsveräußerung im Ganzen nicht umsatz-               zen Besteuerungszeitraum.
steuerbar ist, fällt auf den Kaufpreis keine                      Sowohl für die Anwendbarkeit der erwei-
Umsatzsteuer an. Allerdings tritt der Käufer in die      terten gewerbesteuerlichen Kürzung als auch bei
umsatzsteuerliche Rechtsnachfolge des Verkäu-            vermögensverwaltenden Tätigkeiten haben Be-
fers ein, d.h. er führt den maßgeblichen Vorsteuer-      triebsvorrichtungen erheblichen Einfluss auf die
berichtigungszeitraum nach § 15a UStG fort. Aus          künftige gewerbesteuerliche Belastung von
diesem Grund ist die Vorlage einer Dokumentation         Grundstücksgesellschaften. Befinden sich unter
nach § 15a UStG bestenfalls vor Abschluss des            den Vermietungsobjekten Betriebsvorrichtungen –
Kaufvertrags unerlässlich.                               wenn auch nur im geringen Umfang –, scheidet die
         Liegt keine Geschäftsveräußerung im             Anwendung der erweiterten gewerbesteuerlichen
Ganzen vor, handelt es sich bei der Immobilien-          Kürzung in vollem Umfang aus. Bei der gewerblich
transaktion um eine Grundstückslieferung, die            entprägten Personengesellschaft sind die Voraus-
grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist. Aus Verkäufer-       setzungen hinsichtlich der Mitvermietung von Be-
sicht empfiehlt sich regelmäßig eine Option zur          triebsvorrichtungen weniger streng. Jedoch kön-
Umsatzsteuer, um die Vorsteuerberichtigung bei           nen auch die gewerblich entprägten Personen-
einem steuerfreien Verkauf zu vermeiden. In die-         gesellschaften in die Gewerblichkeit rutschen.
sem Fall fällt zusätzlich zum Kaufpreis Umsatz-                   Daneben sind weitere Themen wie z.B. die
steuer an, die der Erwerber an das Finanzamt ab-         Erbringung von Sonderleistungen außerhalb der
zuführen hat (sog. „Reverse-Charge-Verfahren“).          unmittelbaren Immobilienüberlassung, der gewer-
Gleichzeitig kann der Erwerber den Vorsteuerab-          bliche Grundstückshandel sowie die Beendigung
zug geltend machen. Das Risiko vorsteuerschä-            der Immobilienverwaltung durch unterjährige Ver-
dlicher Ausgangsumsätze, mit der Folge, dass die         äußerung des letzten Objekts weitere Themen, die
Vorsteuer aus dem Kaufpreis nicht abziehbar ist,         insb. für die Anwendbarkeit der erweiterten gewer-
trägt damit der Erwerber. Um das Risiko zu ver-          besteuerlichen Kürzung von Bedeutung sind.
meiden, wird der Erwerber in der Regel nicht zur
Umsatzsteuer optieren wollen und im Ergebnis den
Ankauf der Immobilie umsatzsteuerfrei vornehmen
wollen.
         Da ein bunter Strauß an Fallgestaltungen
existiert, ist es oft nicht einfach zu entscheiden, ob
im Einzelfall eine Geschäftsveräußerung im Gan-
zen vorliegt oder nicht. Die Vielzahl an Recht-
sprechung seitens des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) bzw. der
Finanzgerichte (FG) erschwert zusätzlich die Prü-
fung. In der Praxis einigen sich die Vertragspar-
teien nach einer Risikoabwägung (insbesondere
mögliche Umsatzsteuernachzahlung bzw. Nach-
zahlungszinsen) meist auf eine umsatzsteuerliche
Behandlung und fügen Ausgleichsregelungen für
den Fall einer abweichenden Beurteilung durch die
Finanzverwaltung in den Vertrag ein.

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GRUNDERWERBSTEUER                                    mehr als 90 Prozent statt bislang 95 Prozent der
                                                     Anteile innerhalb von zehn statt bisher fünf Jahren
Immobilientransaktionen sowohl im Form eines         in der Hand eines Erwerbers Grunderwerbsteuer
Asset Deals als auch im Form eines Share Deals       auslösen soll. Der Abschluss des Gesetzgebungs-
lösen in der Regel Grunderwerbsteuer aus. Die        verfahrens ist noch im Jahr 2020 geplant.
Höhe des Grunderwerbsteuersatzes hängt davon
ab, in welchem Bundesland die Immobilie gelegen      FAZIT UND AUSBLICK
ist. Der Grunderwerbsteuersatz variiert zwischen
3,5 Prozent (z.B. Bayern) und 6,5 Prozent (z.B.      Der Teufel steckt im Detail. Gerade bei Immobili-
Nordrhein-Westfalen).                                entransaktionen spielen steuerliche Aspekte in
        Bei Share Deals führt in der Regel der       der Praxis oft nur eine untergeordnete Rolle. Je-
Tatbestand der Anteilsvereinigung zur Auslösung      doch können Transaktionen erhebliche Risiken für
der Grunderwerbsteuer. Ein beliebtes Gestal-         Käufer und Verkäufer bergen, die aufgrund des
tungsinstrument waren bislang sog. RETT-             hohen Investitionsvolumen oft in Millionen-Be-
Blocker-Strukturen, um die Grunderwerbsteuer zu      trägen liegen. Deshalb empfiehlt es sich, bei
vermeiden. Der Gesetzgeber plant jedoch eine         Immobilientransaktionen schon frühzeitig auf den
Verschärfung der Regelung zur Anteilsvereinigung.    steuerlichen Berater zuzugehen.
Diskutiert wird derzeit, dass eine Vereinigung von

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                    Dr. Melanie Köstler                                  Isabell Stöckinger
                    Steuerberaterin                                      Associate
                    Associate Partner

                    T +49 911 9193 1048                                  T +49 911 9193 1068
                    melanie.koestler@roedl.com                           isabell.stoeckinger@roedl.com

 Kaufpreisanpassungen über
das Working Capital
Eine Unternehmenstransaktion kann oftmals            Solche Regelungen gelten ab der Unterzeichnung
länger als erwartet dauern. Häufig vergehen meh-     des Kaufvertrags („Signing“) bis zum Übergang an
rere Monate zwischen dem Erstkontakt bis             den neuen Eigentümer („Closing“).
letztlich die Einbindung des Zielobjekts in die              Um die von dem Geschäftsführer getätig-
Unternehmensgruppe des Käufers stattfindet. Um       ten Veränderungen nachzuvollziehen, ist es not-
auch über einen längeren Zeitraum einen fairen       wendig, zum Übergang der Vermögensgegen-
Kaufpreis zu vereinbaren, werden hierfür oft Ver-    stände einen unterjährigen Jahresabschluss zu er-
tragsklauseln als Anpassungsmechanismen ge-          stellen oder den Übergabezeitpunkt auf das Ende
nutzt. Diese Mechanismen legen fest, was eine        des Geschäftsjahres zu datieren.
sachgerechte Fortführung des Unternehmens                       Eine wesentliche Rolle in der Vertrags-
beinhaltet („Ordinary course of business“) und       verhandlung und der Anwendung von Anpas-
regeln, in welchem Umfang der Geschäftsführer        sungsmechanismen spielen zum einen das be-
Änderungen in dem Unternehmen vornehmen darf.        triebsnotwendige Vermögen („Working Capital“)

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als auch die Nettoverschuldung („Net Debt“).          Lieferantenrechnungen handeln, um so das Bank-
Im Nachfolgenden werden diese zwei Positionen in      guthaben künstlich zu erhöhen.
Verbindung mit einer sachgerechten Fortführung
des Unternehmens und deren Berücksichtigung in        EINFLUSSFAKTOREN
der Gestaltung von Kaufpreismechanismen näher
erläutert.                                            Die Herausforderung bei der Vereinbarung einer
                                                      Working Capital Klausel besteht darin, einen
DEFINITION WORKING CAPITAL UND NET DEBT               geeigneten Referenzwert festzulegen.
                                                               Voraussetzung für eine realistische Dar-
Das Working Capital wird aufgegliedert in das         stellung des Working Capital ist, dass die Buch-
Trade Working Capital und das Other Working           haltung Veränderungen korrekt erfasst und das
Capital. Die Berechnung setzt sich dabei wie folgt    Geschäftsmodell beständig und zyklisch ist.
zusammen:                                                      Des Weiteren können historische Werte
                                                      durch Sondereffekte verzerrt sein, u.a. durch hohe
                                                      Abwertungen im Rahmen einer Inventur oder ein
                                                      hoher Forderungsbestand bedingt durch eine hohe
                                                      Absatzsteigerung. Aber auch zukünftige externe
                                                      Entwicklungen sind zu berücksichtigen wie ein
                                                      wirtschaftlicher Abschwung oder Preissteigerun-
                                                      gen durch Lieferanten. Konnten Vorjahreswerte
                                                      entsprechend bereinigt werden, ist ein passender
                                                      Referenzwert festzulegen, der der Höhe des Vor-
                                                      jahres entsprechen kann oder dem Mittelwert der
Zusammen ergeben das Trade Working Capital            drei vorherigen Geschäftsjahre.
und das Other Working Capital das Total Working                Konnten sich die Parteien auf einen
Capital. Die Ermittlung des Net Debt gestaltet sich   gemeinsamen Referenzwert einigen, so ist im
wie folgt:                                            nächsten Schritt abzustimmen, wie hoch die Ab-
                                                      weichung hiervon sein kann, um noch innerhalb
                                                      des „Ordinary course of business“ zu liegen. So
                                                      könnte sich die Bandbreite innerhalb einer abso-
                                                      luten oder einer prozentualen Spanne bewegen.
                                                               Soweit möglich sollten auch Sonderfälle
                                                      bzw. „Events“ berücksichtigt werden, die bereits
                                                      absehbar sind und das Niveau des Working Capital
ORDINARY COURSE OF BUSINESS                           beeinflussen. Ein Beispiel hierfür ist, dass die
                                                      Anzahl der Feiertage zum Jahreswechsel, die auf
Unter dem Begriff “Ordinary course of business”       ein Wochenende fallen, jährlich variiert. Fallen nun
wird festgelegt, in welchem Rahmen der Verkäufer      im aktuellen Jahr mehr Werktage zum Jahresende
das Working Capital zwischen Signing und Closing      weg, so hat die Buchhaltung weniger Zeit, um
verändern darf.                                       ausstehende Lieferantenrechnungen zu beglei-
        Bei der Ausgestaltung einer Working Ca-       chen, wodurch ceteris paribus der Bestand an li-
pital Klausel sollte berücksichtigt werden, dass      quiden Mitteln sowie die Verbindlichkeiten aus
dieser Mechanismus notwendig ist, um den Wert         Lieferungen und Leistungen höher sind als im
des Unternehmens zu erhalten, dieselben Ziele         Vorjahr. Somit wird das Working Capital bzw. der
nicht durch einen simpleren und weniger ein-          Kaufpreisanpassungsmechanismus beeinflusst,
schränkenden Mechanismus erreicht werden kön-         auch wenn der Geschäftsführer dies nicht beab-
nen und der Geschäftsführer durch die Klausel         sichtigt hat.
nicht in der Aufrechterhaltung des regulären Ge-
schäftsbetriebs eingeschränkt wird (bspw. in der
Gestaltung von Preisstrategien).
        Eine effektive Klausel für einen „Ordinary
course of business“ hindert also den Geschäfts-
führer, liquiditätserhöhende Maßnahmen vorzu-
nehmen, die im Widerspruch zur bisherigen
Unternehmensführung stehen. Dabei könnte es
sich etwa um das Hinauszögern der Zahlung von

                                                                                                       6
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FAZIT                                               course of business“ unterschiedlich auslegen. Es
                                                    ist daher essentiell, bereits im Rahmen einer Due
Kaufpreisanpassungsklauseln sind ein wesentli-      Diligence das Working Capital zu analysieren und
cher Bestandteil im Rahmen von Unternehmens-        gewonnene Erkenntnisse in die Kaufpreisverhand-
transaktionen und haben, richtig angewendet, ihre   lungen einzubeziehen. Es empfiehlt sich daher,
Daseinsberechtigung in der fairen Ausgestaltung     eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu fin-
eines Kaufpreises für beide Parteien.               den und Klauseln so präzise wie möglich zu fassen,
       Allerdings ist die Gefahr eines Konflikts    um spätere Nachverhandlungen und potenzielle
hoch, da beide Parteien häufig den „Ordinary        Streitigkeiten zu vermeiden.

KONTAKTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN

                   Isabelle Pernegger                                   Christoph Pauli
                   Wirtschaftsprüferin                                  Associate
                   Steuerberaterin
                   IT-Auditor (IDW)
                   Partner

                   T      +49 911 9193 3381                             T     +49 911 9193 3356
                   isabelle.pernegger@roedl.com                         christoph.pauli@roedl.com

 M&A Vocabulary – Experten verstehen
„Signing und Closing“
In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen
von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktions-
geschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich-
juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das
Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus
der Beratungspraxis zu geben.

Die Transaktionsphase des Unternehmenskaufs         re Monate vergehen. Grund für das übliche Ausein-
endet nach Abfassung und Verhandlung des Un-        anderfallen der Zeitpunkte ist, dass der Vollzug
ternehmenskaufvertrages mit dessen Unterzeich-      aus praktischen Gründen und/oder aufgrund der
nung und der Übertragung des Unternehmens. In       Komplexität der Transaktion noch nicht gewollt
Anlehnung an die angelsächsische Praxis wird der    bzw. möglich und/oder rechtlich noch nicht zu-
Tag der Unterzeichnung des Vertrages als Signing    lässig ist.
bezeichnet. Durch das Signing verpflichten sich              Die Interimsphase zwischen Vertragsab-
die Parteien des Kaufvertrages zur Übertragung      schluss und Übertragung des Unternehmens dient
des Eigentums am Kaufgegenstand. Der Tag des        typischerweise der Erfüllung von vertraglich ver-
Vollzugs und somit der Übertragung des Eigen-       einbarten und/oder rechtlich notwendigen Voll-
tums an Anteilen im Falle eines Share Deals oder    zugsbedingungen (Conditions Precedent oder
Vermögensgegenständen im Falle eines Asset          Closing Conditions), z.B.:
Deals wird Closing genannt. Zwischen Signing und
Closing können Wochen, wenn nicht sogar mehre-

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                                                      (sog. Covenants, die verkäuferseitig die Vornahme
-   Beibringung von Dokumenten;                       bestimmte Handlungen untersagen), Rücktritts-
-   Verzicht auf Vorkaufsrechte;                      rechte, Entschädigungs- und Material-Adverse-
-   Erteilung erforderlicher Zustimmungen;            Change-Klauseln zu vereinbaren. Letztere adres-
-   Ausräumung von Gremienvorbehalten;                sieren den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage
-   Einholung von Genehmigungen oder Lizenzen;        des Unternehmens oder teilweise auch die ge-
-   Klärung von Change-of-Control-Sachverhal-         samtwirtschaftliche Lage wesentlich nachteilig
    ten, aufgrund derer wichtige Vertragspartner      ändern kann.
    bei Eigentümerwechsel ein Kündigungsrecht                     Am Tag des Closings werden die verein-
    haben;                                            barten Vollzugshandlungen (Closing Actions und
-   Austausch des Managements;                        Closing Deliveries) vorgenommen. Diese bestehen
-   Kartellfreigaben;                                 u.a. in der Zahlung des Kaufpreises bzw. Erbrin-
-   Carve-Out-Maßnahmen.                              gung des Zahlungsnachweises, der Neubesetzung
                                                      von Gremien und Amtsniederlegungen und der
Weitere praktische Beweggründe für den Über-
                                                      Übergabe weiterer zentraler Unterlagen. Mit Er-
gangszeitraum sind die Sicherstellung der Finan-
                                                      füllung aller Closing Conditions und der Vornahme
zierung des Kaufpreises durch deren Erwerber
                                                      sämtlicher Closing Actions erfolgt sodann die
oder die Umsetzung einer geordneten Übergabe. In
                                                      rechtliche und wirtschaftliche Übereignung des
der Praxis bedeutet dies den Aufbau geeigneter
                                                      Unternehmens an den neuen Eigentümer. Hiermit
Strukturen (Administration, IT-Infrastruktur, Buch-
                                                      ist der Unternehmenskauf aus rechtlicher Sicht
haltung). In der Regel wird der Übergang wesen-
tlich erleichtert, wenn dieser zum Bilanzstichtag     abgeschlossen. Das Closing des Unternehmens-
oder an einem Monatsende erfolgt.                     kaufs wir meist durch ein unterzeichnetes Closing
         Bei kleineren Transaktionen fällt das        Memorandum dokumentiert.
Signing und Closing oftmals zusammen, da es we-
der der Erfüllung von Vollzugsbedingungen noch        KONTAKT FÜR WEITERE INFORMATIONEN
einer Erleichterung des Übergangs bedarf.
         Die Interessen von Verkäufer und Käufer                          Dr. Vanessa Sofia Wagner
stehen im Hinblick auf die Vollzugsbedingungen                            Rechtsanwältin/Avvocato
typischerweise im Widerspruch. Interesse des Ver-                         Associate Partner
käufers ist, die Vollzugsvoraussetzungen gering
und eng zu halten. Der Käufer hingegen hat Inte-                          Mailand, Italien
resse daran, die eigene Transaktionssicherheit
durch umfassende Vollzugsvoraussetzungen zu                               T    +39 02 6328 841
erhöhen; die Einräumung des käuferseitigen                                vanessa.wagner@roedl.it
Rechts auf einen Verzicht auf die Erfüllung der
Vollzugsvoraussetzungen ist ratsam.
         Für die Phase zwischen Signing und
Closing ist es weiterhin üblich, Nebenabreden

                                                                                                      8
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Auch 2020 veranstalten wir, Rödl & Partner und der Verlag Dr. Otto Schmidt, am 7. und 8. Mai die
Rödl & Partner Steuerkonferenz in Frankfurt a. M.– im Hotel Jumeirah. Es erwarten Sie wieder hoch-
karätige Referenten aus den Bereichen Internationales Steuerrecht/Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Ver-
rechnungspreise und Digitalisierung: Steuerberatung 4.0.

Am 7. Mai können Sie den Konferenztag zusätzlich mit einem Workshop Ihrer Wahl im Bereich Interna-
tionales Steuerrecht/Ertragsteuern abrunden. Am 8. Mai gestalten Sie den Tag ganz im Sinne eines
unserer Steuerfachthemen Steuerberatung 4.0, Umsatzsteuer und Verrechnungspreise. Nutzen Sie wäh-
rend unseres Get-togethers am Abend des 1. Veranstaltungstages unsere zusammengestellte, steuer-
liche Fachexpertise zum weiteren und detaillierteren Austausch. Eine Anmeldung sowie die Programm-
einsicht ist unter www.roedl.de/steuerkonferenz ab Januar 2020 möglich.

Impressum                                      Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informations-
                                               angebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es
                                               handelt sich dabei weder um eine rechtliche,
M&A Dialog |                                   steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung,
Ausgabe März 2020                              noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei
                                               der Erstellung des Newsletters und der darin ent-
Herausgeber                                    haltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um
Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft            größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet
Steuerberatungsgesellschaft                    Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen In-
Denninger Straße 84                            formationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt
81925 München                                  einer Einzelperson oder einer juristischen Person
Deutschland                                    bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets
T +49 89 9287 800                              fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner über-
www.roedl.de                                   nimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der
                                               Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere An-
Verantwortlich für den Inhalt                  sprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung.
Harald Reitze, Dr. Melanie Köstler,                       Der gesamte Inhalt des Newsletters und der
Isabelle Pernegger, Dr. Vanessa Wagner         fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigen-
                                               tum von Rödl & Partner und steht unter Urheber-
harald.reitze@roedl.com                        rechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters
melanie.koestler@roedl.com                     nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder ko-
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vanessa.wagner@roedl.it                        breitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder
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Layout/Satz                                    der vorherigen schriftlichen Genehmigung von
Franziska Stahl                                Rödl & Partner.
franziska.stahl@roedl.com

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