Markel PRODUKTBROSCHÜRE MARKEL PRO RSW

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Markel PRODUKTBROSCHÜRE MARKEL PRO RSW
Markel
PRODUKTBROSCHÜRE
MARKEL PRO RSW
Markel PRODUKTBROSCHÜRE MARKEL PRO RSW
NEUERUNGEN UND HIGHLIGHTS DES ANTRAGSMODELLS MARKEL PRO RSW 2020
        • Mitversicherung von vertraglichen, privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen

        • Mitversicherung der Tätigkeit als Beauftragter in den Bereichen:
          Datenschutz, Umweltschutz, Betriebsschutz, Arbeitsschutz, Geldwäsche, Sanktionen, Compliance, Brandschutz, Erste Hilfe

        • Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden

        • Mitversicherung der Anderkontendeckung

        • Abwehrschutz bei Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung

        • Mitversicherung von pauschalem Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Datenschutzvereinbarungen

        • Mitversicherung von Assistance-Leistungen

        • Mitversicherung von Straf-, Insolvenzanfechtungs- und Vergütungsrechtsschutz

   HIGHLIGHTS
    RECHTSANWÄLTE, STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER

   Versichert sich alle typischen Tätigkeiten, wie

     • gerichtlich bestellte Liquidatoren oder Abwickler                    • (vorläufige) Insolvenzverwalter,
                                                                              Sachverwalter, Sonder(insolvenz)verwalter,
     • Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger,
                                                                              Gläubigerausschussmitglieder und Treuhänder
       Nachlassverwalter, Vormunde, Betreuer, Pfleger und
       Beistände                                                            • Mandantenservices
     • Schiedsrichter, Schiedsgutachter und Mediatoren                      • erlaubte Nebentätigkeiten, zum Beispiel als
                                                                              Hausverwalter
     • Referenten, Autoren und Dozenten
     • Aufsichtsrat- und Beiratstätigkeiten

   VERSICHERUNGSLEISTUNG

     • Reiner Umsatztarif (unabhängig von der Anzahl der                    • Mitversicherung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
       Berufsträger)
                                                                            • Versicherungsschutz bei der Verletzung von
     • Preisliche Differenzierung (abhängig vom inhaltlichen                  Datenschutzgesetzen
       Tätigkeitsschwerpunkt)
                                                                            • Mitversicherung von Verstößen gegen
     • Preisliche Berücksichtigung einer guten Büroorganisation/              Geheimhaltungspflichten
       Berufsträger-Qualifikation
                                                                            • Versicherungsschutz bei Vertrauens- und Betrugsschäden
     • Altmandate bei Praxiskauf
                                                                            • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz
     • Mitversicherung Financial Planning                                     (AGG)
     • Mitversicherung der Anderkontendeckung                               • Versicherungsschutz bei Verstößen gegen Wettbewerb
                                                                              und Werbung
     • Mitversicherung von Eigenschadenkomponenten (zum
       Beispiel Reputation, Veränderung oder Blockierung der                • Unbegrenzte Nachhaftung
       eigenen Webseite)
                                                                            • Domainschutzversicherung
     • Frei wählbare Selbstbehalte (Mindestselbstbehalt 250 €)
                                                                            • Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung

Stand 02.2020
Markel PRODUKTBROSCHÜRE MARKEL PRO RSW
SCHADENBEISPIELE
Gerechtfertigt oder nicht, aus Ihren Tätigkeitsfeldern können vielfältige Ansprüche auf Sie zukommen. Ein Fehler in der Prozessführung, im
Buchführungssystem oder das Nichterkennen von Bilanzmanipulationen – für die finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche
müssen Sie aufkommen.

  RECHTSANWÄLTE                                                              FRISTVERSÄUMNIS

  • Fehlerhafte Rechtsauskunft                                             Ein Mandant erhält von seinem Arbeitgeber nach langjähriger
                                                                           Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung. Er beauftragt
  • Verjähren lassen von Forderungen
                                                                           seinen Anwalt hiergegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben,
  • Frist - und Terminversäumnisse                                         da die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt war. Sein Rechtsanwalt
                                                                           notiert die für die Klageerhebung einzuhaltende Frist fehlerhaft
  • Fehler in der Prozessführung
                                                                           in sein Fristenkontrollbuch; der Mandant unterlag daher in dem
                                                                           Arbeitsprozess. Der Mandant macht einen entstandenen Schaden
                                                                           aufgrund des Verdienstausfalls in Höhe von 50.000 € geltend.

  STEUERBERATER                                                              FALSCHE BERATUNG

  • Verspätete Abgabe einer Steuererklärung                                Ein Mandant vertraut auf den Rat seines Steuerberaters, als es um
                                                                           eine größere Investition für eine Betriebserweiterung geht. Der
  • Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen
                                                                           Steuerberater zeigt hohe steuerliche Vorteile auf, die sich hierdurch
  • Nichteinhaltung neuester Gesetzgebung                                  ergeben sollen. Nach der Investition des Mandanten vergisst der
                                                                           Steuerberater, die Steuerbegünstigungen zu beantragen. Weiter
  • Falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen
                                                                           stellt sich heraus, dass es sich um falsche Auskünfte handelte. Dem
  • Fehler im Buchführungssystem                                           Mandanten entsteht ein Schaden in Höhe von 23.000 €.

  WIRTSCHAFTSPRÜFER                                                          PRÜFUNGSFEHLER

   • Unterbliebene Korrektur der Überbewertung von                         Ein Mandant beauftragt seinen Wirtschaftsprüfer mit der
     Forderungen bei einer Jahresabschlussprüfung                          Überprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GmbH
                                                                           um ein Darlehn bei der Bank zu beantragen. Der Wirtschaftsprüfer
   • Falsche Bilanzierung nicht vorhandener
                                                                           erteilt einen Bestätigungsvermerk und bemerkt nicht, dass unfertige
     Wirtschaftsgüter
                                                                           Erzeugnisse überbewertet waren. Die Bank gewährt das Darlehn und
   • Fehlerhaftes Gutachten über Einbringungswerte                         kurze Zeit später fällt die GmbH in die Insolvenz. Die Bank macht
     von Sachanlagen                                                       daraufhin gegenüber dem Wirtschaftsprüfer das in Höhe von 250.000
                                                                           € gezahlte Darlehn geltend.
   • Nichterkennen von Bilanzmanipulationen der
     Geschäftsleitung
   • Prüfungsfehler

                      Besuchen Sie uns Online unter
                      www.markel.de
Markel PRODUKTBROSCHÜRE MARKEL PRO RSW
WETTBEWERBSCHECKLISTE
Als erfahrener Spezialversicherer rücken wir Ihre Bedürfnisse in den Fokus. Deshalb ist Markel Pro RSW flexibel und
zielgerichtet aufgebaut und bietet maßgeschneiderte, umfassende Deckungsbestandteile, die am Markt ihresgleichen suchen.
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DECKUNGSBESTANDTEILE                                                          Bedingungswerk          Markel Pro       Wettbewerb
                                                                                                        RSW

  • Schäden, die durch Freiheitsentzug verursacht worden sind                       A.2.2
                                                                                                           
  • Verletzungen von Geheimhaltungspflichten                                        A.3.2
                                                                                                           
  • Verletzungen von Datenschutzgesetzen                                            A.3.2
                                                                                                           
  • Schäden durch Viren, Würmer, Trojanische Pferde                                 A.3.2
                                                                                                           
  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungsrisiken                  A.3.3
                                                                                                           
  • Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz                                A.3.5
                                                                                                           
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)                       A.3.6
                                                                                                           
  • Anderkontendeckung ohne Sublimit                                                A.3.7
                                                                                                           
  • Haftpflichtansprüchen aufgrund eines Praxiskaufs                                A.3.8
                                                                                                           
  • Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Merger & Acquisitions                  A.3.9
                                                                                                           
  • Tätigkeiten des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft
    als Datenschutzbeauftragter                                                     A.3.10
                                                                                                           
  • Sachschäden an Akten oder Schriftstücken sowie an sonstigen
    beweglichen Sachen                                                              A.3.12
                                                                                                           
  • Personenschäden und hieraus resultierende immaterielle
    Schäden (Schmerzensgeld)                                                        A.3.13
                                                                                                           
  • Eigenschäden (zum Beispiel bei Reputationsschäden, Veränderung
    oder Blockierung der eigenen Webseite)                                          A.4
                                                                                                           
  • Vertrauensschaden- und Betrugsversicherung                                      A.5
                                                                                                           
  • Straf-, Vergütungs- und Insovenzanfechtungsrechtsschutz                         A.6
                                                                                                           
  • Umfangreiche Assistance-Leistungen (Online-Forderungsmanagement,
    Online Rechtsservice, Trainings- und Präventionsmaßnahmen zu Daten-
    und Cyber-Sicherheit)                                                           A.7
                                                                                                           
  • Haftpflichtansprüchen, die gegen die Gesellschaft als Rechtsperson
    geltend gemacht werden                                                          C.5
                                                                                                           
  • Mithaftung ein-/austretender Gesellschafter                                     C.5
                                                                                                           
OPTIONALE ZUSATZBAUSTEINE

  • Zusatzbaustein für Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man           A.8
                                                                                                           
  • Cyber- und Dateneigenschadenversicherung                                        A.9
                                                                                                           
  • D&O-Außenhaftungsversicherung                                                   A.10
                                                                                                           
  • Betriebsstättenrisiken (zum Beispiel Tätigkeitsschäden,
    Schlüsselverlust- Schäden, Mietsachschäden)                                     B.2
                                                                                                           

                        Markel Insurance SE

                        Sophienstraße 26
                        80333 München
                        Telefon: +49 89 8908 316 50

                        www.markel.de
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