"Maßnahmenpaket Witten 2020" - Kreisverband Ennepe-Ruhr

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Kreisverband Ennepe-Ruhr
Der Kreisvorstand

"Maßnahmenpaket Witten 2020"
 Die AfD im Ennepe-Ruhr-Kreis hat ein Bündel an Handlungsvorschlägen erstellt und im „Maßnah-
 menpaket 2020“ für Witten zusammengeführt. Sinn und Zweck dieses Aktionsplans ist die Verbes-
 serung der Lebensqualität für die Bürger und die Schaffung einer positiven und strategischen Zu-
 kunftsperspektive für sämtliche Städte im EN-Kreis. Die nachfolgenden Gliederungspunkte sind
 nach Dringlichkeit und Wichtigkeit sortiert.

 Bitte beachten Sie, dass diese Aufstellung nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt, und es
 über die angesprochenen Themen hinweg, noch zahlreiche weitere Themen- und Problembereiche
 in Witten gibt, die es durch eine „Politik des gesunden Menschenverstandes“ zu verbessern bzw. zu
 lösen gilt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit, wird an dieser Stelle jedoch auf eine zu weitergehen-
 de Auflistung verzichtet.

 1. Verbesserung der Sicherheitslage / Bekämpfung von Kriminalität

 In den letzten Monaten des Jahres 2018 hat sich klar gezeigt, dass die Stadt Witten erhebliche Prob-
 leme dabei hat, die öffentliche Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten. Beispielhaft sei an dieser
 Stelle der von verschiedene Medien Ende 2018 aufgegriffene Fall der kriminellen Jugendbande ge-
 nannt: Vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren aus Wetter an der Ruhr über Wochen
 hinweg Angst und Schrecken in der Innenstadt verbreitet.

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So verschlossen einige Geschäftsinhaber zwischenzeitlich während der Öffnungszeiten ihre Türen
und Polizei und Ordnungsamt sind aufgrund ihrer dünnen Personaldecke nicht in der Lage, wirksam
gegenzusteuern. Dies ist lediglich eines von zahlreichen kriminellen Ereignissen in Witten, die wir
als AfD-EN für unhaltbar und geradezu skandalös erachten und wo in unseren Augen auch drin-
gendster Handlungsbedarf besteht.

Solche für die Stadt Witten und in ihrer Intensität eher neue Kriminalitätsformen, erfordern auch in
ihrer Bekämpfung neue und vor allem entschiedenere Konsequenzen, da die Täter – oftmals mit
einschlägigem Migrationshintergrund – nur bei sofortigem und harten Durchgreifen verstehen, dass
ihr Verhalten nicht gewünscht ist und dieses negative Folgen für sie hat. Trifft es zu, dass der
Haupttäter bereits mehr als einhundert Straftaten begangen hat, dann spricht eben dies nicht da-
für, dass man hier zeitnah und effektiv gehandelt hat, um den Schutz der Bevölkerung zu gewähr-
leisten.

Dabei gibt es schon heute und unabhängig von einer möglichen Reform des nordrhein-
westfälischen Polizeigesetzes zahlreiche Möglichkeiten, um kriminellen (ausländischen) Intensiv-
straftätern das Handwerk zu legen, bspw. in der Durchsetzung von Aufenthaltsverboten für den In-
nenstadtbereich, dem Entzug der elterlichen Sorge, der Einweisung in ein geschlossenes Heim oder
Psychiatrie und im letzten Falle auch die Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung in eine reine
Duldung unter Androhung der Abschiebung bei weiteren strafrechtlichen Vergehen. Sofern einzel-
ne Gesetze diesem entgegenstehen, sind diese anzupassen bzw. auf höherer Ebene darauf hinzu-
wirken, dass diese angepasst werden.

Es ist vollkommen unbestritten, dass nicht allein mit kommunalen Maßnahmen derlei Erschei-
nungsformen von Kriminalität oder gar organisierte Ausprägungen davon, beizukommen ist. Viel-
mehr erfordert es zur effektiven Bekämpfung einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit zwi-
schen Kommunal- und Landespolitik.

Zur Verbesserung der kommunalen Sicherheitslage, rufen wir daher insbesondere auch die Witte-
ner Landtagsabgeordneten Frau Büteführ (SPD) und Frau Schäffer (Grüne) dazu auf, sich auf Lan-
desebene dafür einzusetzen, den fortschreitenden Polizeiabbau zu beenden. Die jahrelangen Ver-
säumnisse der regierenden Landespolitiker, entfalten insbesondere auf kommunaler Ebene ihre
schädliche Wirkung, denn jedes Jahr schrumpft die Polizei in Nordrhein-Westfalen um rund 300
Personen.

So gehen etwa 2.300 Polizisten pro Jahr in den Ruhestand. Genauso viele Polizeianwärter werden
eingestellt, wobei man statistisch relativ sicher davon ausgehen kann, dass etwa 300 die Abschluss-
prüfung nicht bestehen. Auf den Vorschlag der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag,
demzufolge doch besser 2.600 Polizeianwärter im Jahr einzustellen, teilte Herr Innenminister Reul
(CDU) mit, dass dieses nicht möglich sei, weil man dann möglicherweise mehr Polizisten als Plan-
stellen habe. An diesem Umstand offenbart sich die Verkennung kommunaler Notwendigkeiten auf
Landesebene, nämlich des erheblichen Nachholbedarfs der Kommunen beim öffentlichen Sicher-
heitspersonal, auch der Polizei.

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Der AfD-EN ist sehr wohl bewusst, dass die Zahl der Polizei-Anwärter unter Jürgen Rüttgers, auch
infolge von rot-grünen Schließungen von Polizeischulen, auf 500 Personen pro Jahr beschränkt war.
Wir wünschen uns hierzu künftig jedoch ein deutlich stärkeres Engagement der Wittener Landtags-
abgeordneten, denn der steigende Bedarf an Polizeikräften kann auch von der politischen Konkur-
renz nicht ernsthaft bestritten werden.

Für das Ordnungsamt und dessen Durchsetzungskraft ist indes die Stadt Witten selbst verantwort-
lich. Hier bedarf es vordringlich auf städtischer Ebene einer effektiven Partnerschaft zwischen dem
Ordnungsamt und der Polizei. Nach unserem Dafürhalten ist daher in erster Linie Frau Bürgermeis-
terin Leidemann (SPD) gefordert, die notwendige Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und
Ordnungsamt so zu verbessern, dass bei zukünftigen Fällen von Jugendkriminalität eine schnellere
Abstimmung und damit effektivere Reaktion beider Behörden erfolgt. Dass ein jugendlicher Straftä-
ter über einhundert Straftaten begeht und dennoch frei herumläuft, als wäre nichts geschehen,
darf sich in keinem Falle wiederholen.

Abschließend als erfreulicherweise zu werten ist im konkreten Fall, dass der Jugendliche, den die
Polizei für den Kopf der Bande hält, endlich in die Jugendpsychiatrie eingewiesen worden ist. Was
kurzfristig sicherlich ein Erfolg ist, kommt zweifelsohne viel zu spät und verbessert die strukturell
angespannte Sicherheitslage in Witten nur punktuell. Es sind daher jetzt weitere Präventionsmaß-
nahmen zu erarbeiten und die überbehördlichen Abläufe - wie zuvor erwähnt - zu optimieren, denn
der vorbezeichnete Fall war in Witten zu unserem Bedauern kein singuläres Ereignis.

Im Mai 2018 hat ein (angeblich) 14-jähriger iranischer Asylbewerber nachts im Stadtpark mit einem
Messer auf einen 18-jährigen irakischen Asylbewerber eingestochen. Das Opfer hat glücklicherwei-
se überlebt. Der Tatverdächtige lebte unter der Obhut des Jugendamtes.

Wenn ein 14-jähriger Jugendlicher, und da spielen die Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltssta-
tus keine Rolle, nachts mit einer Stichwaffe draußen unterwegs ist, dann läuft in der Betreuung et-
was gehörig schief.

Entsprechend muss es innerhalb des Jugendamtes eine umfassende Supervision geben, um so et-
was zukünftig zu verhindern, denn offensichtlich sind auch hier die behördlichen Abläufe und Struk-
turen nicht in der Lage, derlei Ereignisse zu verhindern. Auch wissen wir nicht, ob es noch weitere
Jugendliche unter der Obhut des Jugendamtes gibt, die womöglich ebenfalls bewaffnet sind oder
gar zu neuen Intensivstraftätern avancieren, welche dann in den Innenstädten ihr Unwesen treiben.

Die AfD-EN wünscht sich daher eine umfassende interne Klärung des Sachverhalts. Sämtliche Abläu-
fe und Strukturen sind auf den Prüfstand zu stellen, also zu hinterfragen. Im konkreten Fall stellen
sich in Bezug auf den 14-jährigen Tatverdächtigen zudem weitere wichtige Fragen, die es zu klären
gilt:

      §     Liegen iranische Ausweisdokumente vor und wurden diese auf ihre Echtheit hin überprüft?
      §     Ist ein medizinisches Altersbestimmungsgutachten angefertigt worden?
      §     Hat man versucht, Kontakt zu Angehörigen im Iran oder in anderen Ländern aufzunehmen?
      §     Hat man versucht, mit iranischen Behörden zu klären, ob dort womöglich bereits eine Ver-
            misstenanzeige vorliegt?

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„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“ (Artikel 6 Grundgesetz)
und diese Rechtsnorm gilt nach Ansicht der AfD-EN auch für orientalische Ausreißer.

2. Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern / Professionalisierung der Buchhaltung

Im Jahr 2018 erschütterten zahlreiche Finanzskandale den Ennepe-Ruhr-Kreis, die erheblichen An-
lass zur Sorge geben, ob die Behörden verantwortungsvoll mit den hart erarbeiteten Steuergeldern
der Bürger umgehen und, ob sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung vertraut sind.

Der schwerwiegendste Finanzskandal war ohne Frage der nur zufällig ans Licht gekommene Kran-
kenkassen-Abrechnungsskandal zwischen der Stadt Witten und der Kreisverwaltung in Schwelm. So
sind vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt 12,5 Millionen Euro bei der Abrech-
nung von Krankenwagenfahrten „verlorengegangen“, die Hälfte davon kann auf Dauer bei den
Krankenkassen nicht mehr nachberechnet werden und hinterlässt somit im Kreishaushalt eine ent-
sprechende Finanzlücke. Nur eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten für Rettungsdienstleis-
tungen mit den Krankenkassen hat die Fehlberechnungen öffentlich werden lassen.

Es hat sich gezeigt, dass über Jahre, fast Jahrzehnte hinweg immer wieder beleglos gebucht wurde
und Absprachen zwischen Witten und Schwelm oft ausschließlich telefonisch stattfanden. Hier-
durch wurde in grob fahrlässiger Art und Weise gegen die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung“ verstoßen, die jeder BWL-Student bereits im Grundstudium lernen muss.

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Vor so einem Hintergrund fordert die AfD-EN für 2019 eine umfassende Revision der städtischen
Buchhaltung durch qualifiziertes Personal. Eine strukturierte und korrekte (doppelte) Buchführung
ist elementare Voraussetzung dafür, dass in der städtischen Verwaltung finanzpolitisch die richtigen
Entscheidungen getroffen werden.

Ist die der Entscheidung zugrundeliegende Basis fehlerhaft, so können aus dieser zwangsläufig auch
nicht die gebotenen Handlungsoptionen abgeleitet werden, was mit erheblichen Folgekosten ver-
bunden sein kann, welche dann am Ende zu Lasten des Steuerzahler gehen.

Wir sind daher der Auffassung, dass die Kommunalhaushalte, wie die Jahresabschlüsse von Wirt-
schaftsunternehmen, durch externe Prüfungsgesellschaften zu durchleuchten sind. Was bei mittel-
ständischen Unternehmen Usus ist, darf auch bei der Stadt Witten nicht als unzumutbar gelten,
insbesondere dann, wenn es – wie in Witten und dem Kreis – deutliche Anzeichen für Unregelmä-
ßigkeiten gibt.

Darüber hinaus ist der Qualifikationsstand aller Mitarbeiter der städtischen Buchhaltung zu über-
prüfen. Sollten sich dabei, was wir vor dem Hintergrund des genannten Skandals für durchaus
wahrscheinlich halten, Qualifizierungslücken offenbaren, so sind die entsprechenden Mitarbeiter
umfassend nachzuqualifizieren oder, sofern dies nicht möglich oder angezeigt ist, durch entspre-
chend qualifiziertes Buchhaltungspersonal zu ersetzen.

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3. Städtische Infrastruktur: Instandhaltung, Optimierung und Schadenprävention

Die Verkehrsinfrastruktur in der Stadt ist zumindest subjektiv in einem immer schlechteren Zu-
stand. Beispielhaft seien an dieser Stelle nur die Herbeder Straße und die Ruhrbrücke in Herbede
genannt. Es ist primäre städtische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Straßen in einer angemesse-
nen Qualität vorgehalten werden und dass Brücken einschränkungsfrei befahrbar sind. Dieser Auf-
gabe kommt die Stadt Witten nicht in ausreichendem Maße nach. Das Wittener Straßennetz verfällt
- insbesondere auch in den zahlreichen Seitenstraßen – zusehends. Das muss sich in der Zukunft
entschieden ändern.

Darüber hinaus sind nach Auffassung der AfD-EN auch generelle Optimierungsmöglichkeiten bei der
Verkehrsinfrastruktur zu identifizieren und zeitnah umzusetzen. Beispielhaft für eine solche Opti-
mierung der Verkehrsinfrastruktur sei an dieser Stelle die Kreuzung Universitätsstraße/Dorfstraße
in Witten-Heven genannt, wo sich – auch zur Vermeidung von Unfällen – seit Jahren schon der Bau
eines Kreisverkehres anbietet. Entsprechende Landes- oder Bundesmittel zur Förderung des städti-
schen Straßenbaus sind daher grundsätzlich abzurufen und entsprechende Straßenbau- und/oder
Sanierungsprojekte auch zeitnah umzusetzen.

In diesem Kontext rufen wir erneut Frau Schäffer, Frau Büteführ und auch Herrn Kapschak (SPD)
auf, sich im Landtag bzw. im Bundestag für eine auskömmliche Finanzmittelbereitstellung von Land
und Bund einzusetzen. Für ein hochentwickeltes Industrieland wie Deutschland ist es unverzichtbar,
seinen Bürgern und seinen Unternehmen eine funktionierende Verkehrs- und Versorgungsinfra-
struktur zu bieten.

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Weiterhin gibt auch der Zustand der städtischen Schulen großen Anlass zur Sorge. So musste z.B.
die Buchholzer Grundschule im Frühjahr 2018 wegen unhygienischer Zustände zeitweise geschlos-
sen werden. Was genau für Verschmutzungen vorlagen, ist mithin nicht bekannt, und eine notwen-
dige öffentliche Debatte ist bedauerlicherweise ganz ausgeblieben. Neu in diesem Kontext ist hin-
gegen die Erkenntnis, dass die allgemeine Schulpflicht unbürokratisch aufgehoben werden kann,
wenn die Stadt Witten als Schulträger nicht in der Lage ist, ihre (Schul-)Immobilien in einem nutzba-
ren Zustand vorzuhalten.

Dabei muss auch über die Frage gesprochen werden, welche Probleme es genau gab, um diesen für
die Zukunft vorzubeugen. Des Weiteren ist der Verwahrlosung des öffentlichen Raumes im Stadt-
gebiet in der Breite entgegenzutreten und etwaige Verursacher umgehend und mit der vollen Härte
des Gesetzes zur Rechenschaft zu ziehen (Stichworte: Graffiti und Vandalismus gegen städtisches
Eigentum).

Die AfD-EN erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Diskussion um Toilettenkarten am Al-
bert-Martmöller-Gymnasium. Durch die Ausgabe solcher Karten sollen Vandalismusschäden prä-
ventiv vermieden werden. Mit einem solchen Verfahren hatte bereits eine Schule in Bochum gute
Erfahrungen gesammelt. Die AfD-EN sieht keinen Anlass, infrage zu stellen, dass ein in Wittens
Nachbarstadt bewährtes Konzept nicht auch hier funktioniert. Ein Versuch zumindest, ist es nach
unserer Ansicht allemal wert.

Am Ende des Schuljahres 2018/19 sollte unserer Auffassung der Erfolg der Maßnahme evaluiert
werden. Sofern durch die Einführung von Toilettenkarten die Zahl der Beschädigungen insgesamt
gesenkt wurde, ist das Karten-Modell nach unserem Dafürhalten auch auf weitere Schulen in der
Stadt zu übertragen, bei denen Vandalismus von städtischem Schuleigentum ebenso ein Problem
darstellt.

Zur Steigerung der allgemeinen Lebensqualität und auch als Beitrag zur Ansiedlung kinderreicher
Familien, fordert die AfD-EN für die Zukunft ferner den Ausbau und die Errichtung neuer, qualitativ
hochwertiger Kinderspielplätze.

Seit Jahren sind die städtischen Kinderspielplätze verkommen oder wurden stets um Attraktionen
ärmer, weil die Stadt nicht gewillt, oder in der Lage ist, diese entsprechend instandzuhalten und zu
warten. Ein unhaltbarer Zustand für eine Stadt, die sich auf die Fahne geschrieben hat, eine kinder-
freundliche Stadt sein zu wollen (Stichwort: KiWi). Kindern muss ausreichend Raum und Möglich-
keit geboten werden, ihren natürlichen Spieltrieb auszuleben. Hierzu sind die städtischen Kinder-
spielplätze so auszustatten, dass diese möglichst viele Kinder ansprechen.

Hierzu erneut ein Beispiel aus dem Stadtteil Heven: In 2018 wurde der Spielplatz an der Kreuzung
Steinhügel/Billerbeckstraße erneuert. Die Bauarbeiten dauerten unverständlicherweise extrem lan-
ge (über ein Jahr), sodass der Spielplatz in dieser Zeit nicht nutzbar war. Das Ergebnis nach Fertig-
stellung hingegen ist ein klassisches Beispiel städtischer Fehlplanung und mithin für den Nutzer sehr
ernüchternd:

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Auf dem gesamten Spielplatz findet sich keine Rutsche, keine Schaukel, kein Tischtennisplatz, etc.
So verwundert es kaum jemanden, dass dieser Kinderspielplatz von Kindern nur wenig frequentiert
wird. Dabei böte gerade diese sehr große Fläche ausreichend Möglichkeiten, dass für Kinder jeden
Alters verschiedene Spielgeräte angeboten werden. Die AfD-EN fordert für die kommenden Jahre
ein umfassendes Programm zur Aufwertung und zum Ausbau aller städtischen Spielplätze. Unsere
Kinder sollten es uns wert sein!

Weiterhin Baustelle städtischer Fürsorge in 2019 ff. sind nach Auffassung der AfD-EN die Erschei-
nungsbilder diverser Naherholungsstätten im Stadtgebiet:

So verschlammt bspw. der Hammerteich seit Jahren zunehmend. Inzwischen ist etwa ein Drittel der
einstigen Wasserfläche dauerhaft zu Sumpfgebiet geworden. Die einstige Insel ist nur noch eine
Halbinsel. Schon vor einigen Jahren hat Frau Bürgermeisterin Leidemann in der WAZ kundgetan,
dass der Hammerteich als Teil des Gesamtkonzeptes Hohenstein dauerhaft bestehen bleiben solle -
anders als die drei Teiche, die irgendwann nicht mehr zu retten waren. Dort hat man aus der Not
eine Tugend gemacht und die Trockenlegung „Renaturierung“ genannt.

Für 2019 ist daher zu beraten, wie man die einstige Gewässerqualität am Hammerteich wiederher-
stellen kann, etwa indem man den Hammerteich ausbaggert und so der Verschlammung oder Ver-
sumpfung entgegenwirkt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist es womöglich sinnvoll, hier nach externen Sponsoren
zu suchen wie einst bei der Sanierung des Bergerdenkmals. Spontan sind neben den Stadtwerken
und der Stadtsparkasse auch die Firma Ostermann denkbare Geldgeber zum Erhalt dieses Naherho-
lungsgebietes.

Auch der Zustand des Grillplatzes „Kahler Plack“ ist kein guter. Nachdem man über Jahre hinweg
aus Kostengründen bis auf vorgenannten Grillplatz alle anderen Plätze – teils unter erheblichen
Protesten der Wittener Bürger – geschlossen hat, verkommt nun auch zunehmend der einzige noch
auf Wittener Stadtgebiet existente Grillplatz. Ein Umstand, den die AfD-EN kritisiert, denn gerade
die Möglichkeit, an ausgewiesenen öffentlichen Plätzen zu grillen, stellt in unserem Lande vor allem
für Familien und Vereine, aber auch für andere Interessengemeinschaften ein hohes Kulturgut dar,
welches auch von städtischer Seite bewahrt und gefördert werden sollte.

Die Liste an vernachlässigten Naherholungsstätten und Denkmäler (Stichwort: Helenenturm) ließe
sich an dieser Stelle noch beliebig weiter fortführen.

Abschließend sei noch auf ein nicht nur für die Stadt Witten, sondern für das gesamte Land be-
schämendes Thema hingewiesen: Die digitale Infrastruktur! Es kann nicht sein, dass inzwischen fast
jeder Haushalt in Estland über einen Glasfaseranschluss verfügt, man aber in einer deutschen Stadt
nach wie vor in der digitalen Steinzeit lebt.

Die AfD-EN fordert daher vor diesem Hintergrund für das nächste Jahrzehnt den massiven Ausbau
sämtlicher digitalen Infrastruktur im Stadtgebiet. Es muss unser aller Ziel sein, dass jeder Haushalt
in Witten über Hochgeschwindigkeitsinternet verfügt. Die Finanzierung ist mit entsprechenden För-
dermitteln von Bund und Land bzw. durch den privatwirtschaftlichen Ausbau darzustellen.

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Im vorgenannten Wittener Stadtteil Heven hat dies durch den Betreiber NetCologne in 2016/2017
gut funktioniert. Dieses Beispiel sollte auch in anderen Stadtteilen Schule machen.

Das Thema der Digitalisierung ist generell eines, welches auch für die Stadt Witten mit großen Ver-
änderungen einhergeht. Die AfD-EN ist der klaren Auffassung, dass dieser Wandel aktiv gestaltet
werden muss, und zwar heute. Ansonsten droht die Stadt Gefahr, den Entwicklungen weiter
hinterherzurennen und weiter an Attraktivität einzubüßen.

Da der Themenkomplex „Digitalisierung“ allein für sich genommen den Rahmen dieser Zusammen-
stellung sprengen könnte, wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen zum Thema verzichtet.

4. Verbesserung und Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Witten

Der Wirtschaftsstandort Witten insgesamt befindet sich seit Jahren in einer Abwärtsspirale:

Gut bezahlte Industriearbeitsplätze gehen sukzessive immer mehr verloren, und ein schlüssiges
Wirtschaftskonzept für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Witten scheint es –
trotz eigenem städtischem Amt für Wirtschaftsförderung – nicht zu geben. Es ist an der Zeit, dies in
den kommenden Jahren endlich zu ändern!

Gute und ausreichend bezahlte Arbeitsplätze, die in zukunftstüchtigen Unternehmen zur Verfügung
gestellt werden, sind jedoch das wirtschaftliche Rückgrat einer jeden Stadt. Vor diesem Hintergrund
sieht die AfD-EN in der fortschreitenden Deindustrialisierung Wittens ein erhebliches Problem. So
schlossen zum Jahresende 2018 im Gewerbegebiet zwischen Annen und Rüdinghausen mit den
Firmen Pelzer und Faiveley gleich zwei Industriebetriebe.
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Dass die Mitarbeiter neue Jobs in Bochum und Hagen bekommen, kann für Witten nur ein schwa-
cher Trost sein. Gerade den Wegzug der Firma Faiveley auf das frühere Opelgelände in Bochum
hätte man verhindern können. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche hinter dem ehemaligen Sie-
menswerk wurde bereits in den 1970er Jahren als Option für eine mögliche Expansion erachtet, die
Siemensstraße ist eine Bauvorleistung aus dieser Zeit.

Es ist nicht nur sehr bedauerlich, sondern auch zu hinterfragen, weshalb es der Stadt Witten nicht
gelungen ist, einem Unternehmen wie Faiveley ausreichend Expansionsflächen auf städtischem
Grund zu bieten. Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Pelzer in der Brauckstraße sollen sich nun
Logistikdienstleister ansiedeln. Dies ist aus Sicht der AfD-EN zwar besser als die Schaffung einer
weiteren Industrieruine, das Ziel muss aber sein, produzierendes Gewerbe in die Stadt und den
Kreis zu holen.

Denn die im Logistiksektor geschaffenen Niedriglohnjobs sind nicht dazu geeignet, den Angestellten
nach einem arbeitsreichen Leben, auskömmliche Renten zu gewährleisten. Auch deshalb ist es so
wichtig, dass die Wittener Industrie in den kommenden Jahren gestärkt wird und nicht weiter durch
Abwanderungen oder den Austausch durch Wirtschaftssektoren mit Niedriglohnniveau weiter ge-
schwächt wird. Auch in Witten muss man wieder in die Lage kommen, Fabriken zu bauen, in denen
Menschen arbeiten, die ausreichende Löhne verdienen, um ihre Familie ernähren zu können.

Der AfD-EN ist bewusst, dass die Entwicklung des städtischen Wirtschaftsstandortes – insbesondere
vor dem Hintergrund der Einzug haltenden Digitalisierung – eine extreme Herausforderung für die
Stadt ist. Deshalb ist es nach unserem Dafürhalten auch so wichtig, dieser Herausforderung mit ei-
nem adäquaten städtischen Kompetenzteam zu begegnen. Ein solches Kompetenzteam sollte nach
Auffassung der AfD-EN aus lokalen Wirtschaftsgrößen, der städtischen Wirtschaftsförderung und
Experten aus der Politik bestehen. Wir sind davon überzeugt, dass ein zukunftsfähiges Konzept für
die Stadt nur dann entwickelt werden kann, wenn sämtlich vorhandenes Experten-Know-How ge-
bündelt wird.

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5. Aufwertung des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes als Ansiedlungsanreiz

Über die zuvor bereits erwähnten Themenbereiche hinweg, sind nach Auffassung der AfD-EN wei-
tere Maßnahmen im neuen Jahrzehnt erforderlich, um die Gesamtattraktivität der Stadt Witten ge-
zielt zu steigern:

Hierzu gehören beispielsweise speziell aufzulegende Förderprogramme (Stadt/Land) für die Witte-
ner Innenstadt. Die Innenstadt Wittens verliert seit Jahren an Attraktivität, u.a. durch das Ausbluten
des innerstädtischen Einzelhandels. Dieser Umstand wird vor allem an der unteren Bahnhofstraße
sichtbar, wo sich inzwischen Dönergeschäfte, Ein-Euro-Läden und orientalische Etablissements an-
einanderreihen. Die Attraktivität des städtischen Erscheinungsbildes vermögen derlei Geschäfte
nach Meinung der AfD im Ennepe-Ruhr-Kreis, wenn überhaupt, nur sehr punktuell zu steigern.

Was Witten daher braucht, ist ein umfassendes Konzept zur Belebung der Innenstadt und des Ein-
zelhandels, welcher zwar insbesondere unter dem stetig wachsenden Online-Handel leidet, dieser
allein ist jedoch nicht einziger Grund für den qualitativen Verlust der City. Es gibt Maßnahmen, die
ergriffen werden können, um die Innenstadt zu stärken.

So wäre es bspw. nach unserer Auffassung ein Anfang, zur Unterstützung des städtischen Einzel-
handels kostenlose Parkplätze für Kurzzeitparker (= parken bis zu 90 Minuten) in der Innenstadt zu
schaffen. Es ist der Attraktivität einer Innenstadt nicht zuträglich, wenn dem Bürger, der ohnehin
schon zu hohe Steuern zahlt, auch noch beim Besuch der City von Seiten der Stadt in die Tasche ge-
langt wird.

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Denn gerade bei dem Thema Steuern und Abgaben verliert Witten massiv an Wettbewerbsfähigkeit
gegenüber den umliegenden Nachbarstädten. Schon jetzt hat Witten den höchsten Grundsteuer-
Hebesatz unter den hundert größten Städten in Deutschland. Ein unhaltbarer, ja schon fast absur-
der Zustand, denn der Hausbesitzer erhält für seine unverhältnismäßig hohen Steuern nicht im An-
satz eine adäquate Gegenleistung, sondern darf sich zudem noch über kaputte Straßen und andere
mangelhafte städtische Infrastruktur ärgern.

Es liegt auf der Hand, dass in Witten ein krasses Missverhältnis zwischen Steuer- und Abgabenlast
sowie der von der Stadt gebotenen Lebensqualität besteht. Um diesem Missverhältnis entgegen zu
wirken, sind in den kommenden Jahren vielfältige Maßnahmen erforderlich, welche z.T. bereits zu-
vor skizziert wurden, und in 2019 weiter ausgearbeitet werden müssen.

So sind die Steuern und Abgaben für die Bürger spürbar zu reduzieren und dies durch die Ansied-
lung neuer Wirtschaftsbetriebe zu finanzieren. Die entsprechenden Konzepte zur Steigerung der At-
traktivität Wittens als Wirtschaftsstandort, sind von dem unter Punkt 4 erwähnten Kompetenzteam
zu entwickeln und in den kommenden Jahren sukzessive umzusetzen.

Von einer Senkung der kommunalen Steuern und Abgaben erwartet die AfD-EN u.a. eine ausge-
hende Attraktivitätssteigerung des Siedlungsraumes Witten. Wenn es gelingt, dass sich durch ein
gesundes Verhältnis von Steuern/Abgaben und gebotener Lebensqualität im Stadtgebiet weitere
Bürger für Witten als Wohnort entscheiden, dann hätte man durch die in diesem Entwurf vorge-
schlagenen Maßnahmen sicherlich einen Schritt in die richtige Richtung geschafft, um die Zukunfts-
fähigkeit der Stadt zu sichern und diese für die Herausforderungen der nächsten Jahre zu wappnen.

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6. Verbesserung der Transparenz kommunalpolitischer Arbeit

Wie zuvor beschrieben, steht auch die Stadt Witten vor erheblichen Veränderungen. Mutige Ent-
scheidungen sind daher bereits vor den Kommunalwahlen 2020 notwendig, um die Stadt für das di-
gitale Zeitalter und unter einer veränderten Industriestruktur fit zu machen. Bei der Gestaltung die-
ser Veränderungen, müssen die Bürger der Stadt „abgeholt“ und „mitgenommen“ werden. Dies
wird man nach Auffassung der AfD-EN nur erreichen, wenn man den Bürger entsprechend über die
den Entscheidungen zugrundeliegenden Sachverhalte vernünftig informiert.

Aus diesem Grund setzte sich die AfD im Ennepe-Ruhr-Kreis für Live-Übertragungen von Stadtrats-
sitzungen ein. Der Begriff Republik leitet sich vom lateinischen „res publica“ ab - der öffentlichen
Sache. Dazu gehört unseres Erachtens auch, dass Parlamente öffentlich tagen - und zwar in einer in
Zeiten der Digitalisierung unserer Gesellschaft angemessenen Öffentlichkeit.

Die Rechte der Bürger, sich zu informieren, überwiegen vor dem Recht am eigenen Bild der Man-
datsträger. Wer für ein politisches Amt kandidiert – auch auf kommunaler Ebene – steht unweiger-
lich in der Öffentlichkeit. Wer nicht gefilmt werden möchte, und damit dem Bürger die gebotene
Transparenz verweigert, ist im Stadtrat fehl am Platze.

Berufstätige Menschen haben oft gar nicht die Möglichkeit, am Nachmittag im Rathaus zu sein.
Deshalb sind die Aufzeichnungen zudem zeitnah auf einem stadteigenen Rats-Portal für eine späte-
re Ansicht zur Verfügung zu stellen. Nur so können sich interessierte Bürger darüber informieren,
wer im Stadtrat welche Ansichten vertritt.

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