Mediadaten 2020 - reformiert.info

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Mediadaten 2020 - reformiert.info
Foto von Roland Tännler ©roland.taennler

                                           Werbemarkt
Mediadaten 2020
                                                 mit Leidenschaft

                                           Kömedia AG
                                           Kornhausstrasse 28, 9000 St. Gallen
                                           Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93
                                           info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
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// Reformiert 2020 //

Profil
Eine reformierte Zeitung für die Deutschschweiz                                       Argumente aus der aktuellen Leserschaftsbefragung
«reformiert.» setzt die Vision einer gemeinsamen reformierten
                                                                                      Grosse Reichweite
Stimme um und stellt zugleich die regionale Verankerung sicher –
                                                                                      Die Zeitung wird nicht nur von den Empfängern gelesen. Zusätzlich
ein Konzept, das sich auch bei Tageszeitungen durchgesetzt hat.                       lesen in 54% der Haushalte eine oder mehrere Personen mit.

«reformiert.» ist eine Zeitung, die – redaktionell unabhängig –                       Knapp 20 Minuten Lesedauer
aktuelle, ethische, kirchliche, theologische, kulturelle, politische,                 Durchschnittlich 17 Minuten lang beschäftigen sich die Leserinnen und
wie auch zwischenmenschliche und gesellschaftliche Sinn-, Wert-                       Leser mit jeder Ausgabe der Zeitung.
und Glaubensfragen reflektiert und analysiert, den Menschen und
                                                                                      Redaktionelle Qualität
dessen Lebenswelt in den Mittelpunkt stellt und den Dialog mit                        Die Zeitung wird von der Leserschaft als seriös und zeitgemäss wahrge-
anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen för-                            nommen. Das Interesse liegt an erster Stelle bei politischen, gesell-
dert. «reformiert.» trägt auf dem Boden der reformierten Tradition                    schaftlichen und ethischen Themen.
zum Zusammenleben der Gesellschaft bei.
                                                                                      Attraktives Erscheinungsbild
                                                                                      Das Layout der Zeitung wurde auf Anfang 2018 überarbeitet.
Die Zeitung richtet sich an Leserinnen und Leser unterschiedlichs-                    Knapp 2/3 der Leserinnen und Leser sehen darin eine Verbesserung.
ter weltanschaulicher und theologischer Positionen inner- und
ausserhalb der Kirche. «reformiert.» schafft auch eine Verbindung
zu religiös und kirchlich Interessierten, die selten oder nie am
institutionalisierten kirchlichen Leben teilnehmen.                                   (Quelle: Demoscope 2018)

Verlage
reformiert.aargau                                                                  Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden
Storchengasse 15, 5200 Brugg AG, Tel. 056 444 20 70                                Loëstrasse 60, 7000 Chur, Tel. 081 257 11 00, Fax 081 257 11 01
verlag.aargau@reformiert.info, www.reformiert.info                                 redaktion.graubuenden@reformiert.info, www.reformiert.info

Verein reformiert. Bern | Jura | Solothurn                                         Trägerverein reformiert.zürich
Gerberngasse 23, Postfach 312, 3000 Bern 13                                        Preyergasse 13, Postfach, 8022 Zürich, Tel. 044 268 50 00
Tel. 031 398 18 30, verlag.bern@reformiert.info                                    verlag.zuerich@reformiert.info, www.reformiert.info

                                                                         // 2 //
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// Reformiert 2020 //

Preise/Formate Gültig ab 1.1.2020
Satzspiegel: 284 x 424 mm                                                                                                     Beilage/Beikleber
                                                                                                                              ≥ Preise auf Anfrage
                                                                                                                              ≥ Teilauflage möglich

                                                                                                                              Rabatte
                                                                                                                              ≥ Wiederholungsrabatt:
1/1 Seite            1/2 Seite quer       1/2 Seite hoch       1/3 Seite quer       1/4 Seite quer       1/4 Seite hoch         Ab 3 Ausgaben            8%
284 × 424 mm         284 × 210 mm         140 × 424 mm         284 × 138 mm         284 × 103 mm         140 × 210 mm           Ab 4 Ausgaben           10%
Gesamt 23'805.–      Gesamt 12'200.–      Gesamt 12'200.–      Gesamt 8'100.–       Gesamt 6'200.–       Gesamt 6'200.–
AG         5'500.–   AG         2'790.–   AG         2'790.–   AG         1'870.–   AG         1'440.–   AG         1'440.–
                                                                                                                                Ab 6 Ausgaben           12%
*BE       15'150.–   *BE       7'680.–    *BE       7'680.–    *BE        5'100.–   *BE       3'890.–    *BE       3'890.–      Ab 12 Ausgaben          15%
GR         2'300.–   GR         1'200.–   GR         1'200.–   GR           850.–   GR           620.–   GR           620.–
ZH        12'800.–   ZH        6'500.–    ZH        6'500.–    ZH        4'360.–    ZH        3'250.–    ZH         3'250.–
                                                                                                                                Ab 17 Ausgaben          18%
                                                                                                                                Ab 23 Ausgaben          21%

                                                                                                                              ≥ Spezialrabatte
                                                                                                                                Landeskirchl. Bildungs-
                                                                                                                                häuser und Institutionen 10%
                                                                                                                                Hilfswerke mit ZEWO-
1/8 Seite quer       1/8 Seite hoch       1/16 Seite quer      1/16 Seite hoch      1/32 Seite quer      1/64 Seite quer        Mitgliedschaft oder
140 × 103 mm         68 × 210 mm          140 × 49 mm          68 × 103 mm          68 × 49 mm           68 × 22 mm
                                                                                                                                SEA-Gütesiegel           10%
Gesamt 3'150.–       Gesamt 3'150.–       Gesamt 1'600.–       Gesamt 1'600.–       Gesamt      850.–    Gesamt      450.–
AG           730.–   AG           730.–   AG           370.–   AG           370.–   AG          195.–    AG          100.–
*BE        2'140.–   *BE        2'140.–   *BE        1'100.–   *BE        1'100.–   *BE         575.–    *BE         290.–    ≥ Kombirabatt
GR           310.–   GR           310.–   GR           160.–   GR           160.–   GR           90.–    GR           55.–
ZH         1'650.–   ZH         1'650.–   ZH           850.–   ZH           850.–   ZH          450.–    ZH          230.–      Bei Kombi-Buchungen in den
                                                                                                                                Regionalauflagen werden 15%
Die Tarife gelten für s/w, 2-, 3- und 4-farbige Anzeigen
* Distribution in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn                                                                         Rabatt auf die Anzeigen-
                                                                                                                                preise gewährt.

                                                                                                                              ≥ Beraterkomission
Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer / EURO-Kurs laut Buchhaltung                                                5%
(Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch)
                                                                                            // 3 //
// Reformiert 2020 //

Technische Daten
Gesamtauflage                                702'724   Ex.        Bildauflösung 122 lpi/243 dpi
davon im Aargau (WEMF 2019)                  100'017   Ex.
davon in Bern (WEMF 2019)                    348'817   Ex.        Raster Kettenraster elliptisch
davon in Graubünden (Verlagsangaben)          32’927   Ex.
davon in Zürich (WEMF 2019)                  220'963   Ex.        Gesamtfarbauftrag 200%

Erscheinung                                                       Tonwertzunahme Bei 50% = 26%
Gesamtauflage                              12-mal jährlich
Split Zürich                               23-mal jährlich        Farben Euro-Skala, Pantonefarben müssen in CMYK definiert sein
(Gesamtauflage plus 11 Ausgaben Zürich)
                                                                  ICC-Profil ISOnewspaper26v4.icc, Link zum Profil:
Erscheinungstag                                    Freitag        http://www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_DOWNLOADS

                                                                  Proofs Zur Farbsteuerung werden farbverbindliche Proofs nach
                                                                  Richtlinie ISO 12647-3:2004 mit Ugra/Fogra-Medienkeil benötigt.
Vertrieb 100% der Auflage Hauszustellung                          Ansonsten erfolgt der Druck nach Standardwerten.

Druckverfahren Zeitungsrollenoffset                               Druckdaten PDF/X-4 konforme PDF-Dateien (Einzelseiten).
                                                                  Schnittzeichen und andere Marken nicht aktiviert.
Papier Snowprint, 52 g/m²
                                                                  Datenübermittlung E-Mail: info@koemedia.ch
Rasterweite 60 L/cm                                               Kömedia AG, Kornhausstrasse 28, 9000 St. Gallen

                                                             // 4 //
// Reformiert 2020//

Erscheinungsplan
Termine Gesamtausgabe (AG, BE, GR, ZH)                                          Termine Ausgabe Zürich

 Nr.                Erscheinung		                     Anzeigenschluss            Nr.           Erscheinung		   Anzeigenschluss

 2.1 31.01.2020		 08.01.2020                                                     1.2 17.01.2020 		 31.12.2019

 3.1 28.02.2020   05.02.2020                                                     2.2 14.02.2020    22.01.2020

  4.1 27.03.2020		                                    04.03.2020                  3.2 13.03.2020		  19.02.2020

  5.1 30.04.2020 		                                   01.04.2020                  4.2 17.04.2020 		 25.03.2020

  6.1 29.05.2020		                                    29.04.2020                  5.2 15.05.2020		  22.04.2020

  7.1 26.06.2020		                                    03.06.2020                  6.2 12.06.2020		  19.05.2020

  8.1 *31.07.2020		                                   08.07.2020                  7.2 17.07.2020		  24.06.2020

  9.1 28.08.2020		                                    05.08.2020                  9.2 11.09.2020		  19.08.2020

 10.1 25.09.2020		                                    02.09.2020                 10.2 16.10.2020		  23.09.2020

 11.1 30.10.2020		                                    07.10.2020                 11.2 13.11.2020		  21.10.2020

 12.1 27.11.2020		                                    04.11.2020                 12.2 18.12.2020		  25.11.2020

  1.1 31.12.2020		                                    02.12.2020

*erscheint nur in Aargau, Bern und Zürich, Ausgabe Graubünden entfällt
                                                                           // 5 //
// Reformiert 2020//

Foto von Martin Guggisberg
// Reformiert 2020 //

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                                                                    mit Leidenschaft
1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags                                           15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der             normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche          13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen
Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia       effektiv abgenommenen Menge entspricht.                                               einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von        Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard
AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere         7. Obliegenheiten des Kunden                                                          Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag            entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be-
Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu          Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen              geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet-        kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver-
bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos-        den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten).               zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz-            fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag
sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und   Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse              rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen        gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs-
dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von              gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei               freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger          freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von
Anzeigen schriftlich zu erfolgen.                                                  Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä-            Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und           Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf
2. Stellenwert der AGB                                                             testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung           Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht-              ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die     zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An-           lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach        sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf-
folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle,         zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur         Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des            tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von
schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen          Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit          Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat-        Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs-
vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha-        zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen      zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl.           und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen,
ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung         Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel-        Ziff. 14) bleiben vorbehalten.                                                        die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums
Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent)   fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er         11. Datenschutz                                                                       entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge.
Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres        erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf       Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-        Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach
selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird).                        eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen            mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg-          IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd-
                                                                                   und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten             barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt                sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen
3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung
                                                                                   bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung               zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der         müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht
Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise
                                                                                   stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht        Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem                     werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt.
verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche
                                                                                   oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger,       Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder              Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige
Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung,
                                                                                   mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung).             Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er           wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in
Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw.,
                                                                                   Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung            diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm               Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen
welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen
                                                                                   gestellt werden.                                                                      sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng-            Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung
usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die
                                                                                                                                                                         lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe-           für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ
Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse.      8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung
                                                                                                                                                                         ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die              die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis-
Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage          Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur
                                                                                                                                                                         dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren            teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit
für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die              Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An-
                                                                                                                                                                         Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen-               gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw.
Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des               zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom
                                                                                                                                                                         falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im         die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun-
Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das    redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können.
                                                                                                                                                                         Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider-      den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten
hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist.                                 Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift
                                                                                                                                                                         spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen,                Fristen zu begleichen.
4. Ablehnung von Anzeigen                                                          «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt
                                                                                   sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen,       um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und             14. Vorzeitige Vertragsauflösung
Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
                                                                                   die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie              zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren.            Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags-
Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver-
                                                                                   veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt      Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz          dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung
tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.
                                                                                   dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer-        von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung               unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün-
5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge                                                                                                                            gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und          de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der
                                                                                   tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den
Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös-                                                                                                  Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz-               rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung
                                                                                   geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als
se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be-                                                                                          gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver-              erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag
                                                                                   Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten
stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an                                                                                             ordnung [DSGVO]) einhalten wird.                                                      ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz-
                                                                                   seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt
zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse                                                                                                  12. Zahlungsbedingungen                                                               folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener-
                                                                                   einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden
und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen                                                                                            Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu                satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs-
                                                                                   auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen.
Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge-                                                                                          bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer      grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von
                                                                                   Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von
bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter-                                                                                               Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung          der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall
                                                                                   3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker-
nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte                                                                                             an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn          vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund
                                                                                   stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan-
Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei-                                                                                                eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im        nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund
                                                                                   ges nicht gewährleistet werden.
ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt                                                                                               Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den    der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs-
dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und            9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften
                                                                                                                                                                         Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt-            grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere
Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit          Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte
                                                                                                                                                                         lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-,            Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten
dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall       Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen
                                                                                   um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin-            Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen,               Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).
einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt.                                                                                                 wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle
                                                                                   gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah-                                                                                                    15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres
6. Rabatte                                                                                                                                                               Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall           Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine
                                                                                   lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche
Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab-                                                                                                  der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt-             Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe-
                                                                                   gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich
schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt                                                                                            berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions-               hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge
                                                                                   entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird,
wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende                                                                                              zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi-       angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit
                                                                                   sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag
Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht                                                                                              ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese             schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten.
                                                                                   erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden
verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate-                                                                                             Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen                 In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt-
                                                                                   möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen
rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden                                                                                               nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro-       bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten
                                                                                   Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann
immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss                                                                                           zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche             einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer-
                                                                                   deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder
festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh-                                                                                                  (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist     den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-
                                                                                   Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die-
rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst                                                                                              nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind   einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr
                                                                                   sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss
werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach                                                                                                 bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags-          eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der
                                                                                   nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor
Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der                                                                                                 verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine        unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf
                                                                                   der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der
aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe,                                                                                                  Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei-     das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.
                                                                                   genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver-
wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im                                                                                                        genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug
                                                                                   lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag                                                                                                 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht                                                                                                 zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An-
                                                                                   entstandenen Mehrkosten geschuldet.                                                                                                                                         Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht,
die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss-                                                                                                   zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen
                                                                                   10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter                                                                                                                                 insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt-                                                                                               erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter,
                                                                                   Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der                                                                                                  Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden
nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff.                                                                                            gehen zu Lasten des säumigen Kunden.
                                                                                   Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts-                                                                                                ausgeschlossen.
                                                                                                                                                                                                                                                               17. Inkrafttreten
                                                                                                                                                                  // 7 //                                                                                      Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018.
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