Mediadaten 2020 - reformiert.info
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Foto von Roland Tännler ©roland.taennler Werbemarkt Mediadaten 2020 mit Leidenschaft Kömedia AG Kornhausstrasse 28, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
// Reformiert 2020 // Profil Eine reformierte Zeitung für die Deutschschweiz Argumente aus der aktuellen Leserschaftsbefragung «reformiert.» setzt die Vision einer gemeinsamen reformierten Grosse Reichweite Stimme um und stellt zugleich die regionale Verankerung sicher – Die Zeitung wird nicht nur von den Empfängern gelesen. Zusätzlich ein Konzept, das sich auch bei Tageszeitungen durchgesetzt hat. lesen in 54% der Haushalte eine oder mehrere Personen mit. «reformiert.» ist eine Zeitung, die – redaktionell unabhängig – Knapp 20 Minuten Lesedauer aktuelle, ethische, kirchliche, theologische, kulturelle, politische, Durchschnittlich 17 Minuten lang beschäftigen sich die Leserinnen und wie auch zwischenmenschliche und gesellschaftliche Sinn-, Wert- Leser mit jeder Ausgabe der Zeitung. und Glaubensfragen reflektiert und analysiert, den Menschen und Redaktionelle Qualität dessen Lebenswelt in den Mittelpunkt stellt und den Dialog mit Die Zeitung wird von der Leserschaft als seriös und zeitgemäss wahrge- anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen för- nommen. Das Interesse liegt an erster Stelle bei politischen, gesell- dert. «reformiert.» trägt auf dem Boden der reformierten Tradition schaftlichen und ethischen Themen. zum Zusammenleben der Gesellschaft bei. Attraktives Erscheinungsbild Das Layout der Zeitung wurde auf Anfang 2018 überarbeitet. Die Zeitung richtet sich an Leserinnen und Leser unterschiedlichs- Knapp 2/3 der Leserinnen und Leser sehen darin eine Verbesserung. ter weltanschaulicher und theologischer Positionen inner- und ausserhalb der Kirche. «reformiert.» schafft auch eine Verbindung zu religiös und kirchlich Interessierten, die selten oder nie am institutionalisierten kirchlichen Leben teilnehmen. (Quelle: Demoscope 2018) Verlage reformiert.aargau Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden Storchengasse 15, 5200 Brugg AG, Tel. 056 444 20 70 Loëstrasse 60, 7000 Chur, Tel. 081 257 11 00, Fax 081 257 11 01 verlag.aargau@reformiert.info, www.reformiert.info redaktion.graubuenden@reformiert.info, www.reformiert.info Verein reformiert. Bern | Jura | Solothurn Trägerverein reformiert.zürich Gerberngasse 23, Postfach 312, 3000 Bern 13 Preyergasse 13, Postfach, 8022 Zürich, Tel. 044 268 50 00 Tel. 031 398 18 30, verlag.bern@reformiert.info verlag.zuerich@reformiert.info, www.reformiert.info // 2 //
// Reformiert 2020 // Preise/Formate Gültig ab 1.1.2020 Satzspiegel: 284 x 424 mm Beilage/Beikleber ≥ Preise auf Anfrage ≥ Teilauflage möglich Rabatte ≥ Wiederholungsrabatt: 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer 1/4 Seite hoch Ab 3 Ausgaben 8% 284 × 424 mm 284 × 210 mm 140 × 424 mm 284 × 138 mm 284 × 103 mm 140 × 210 mm Ab 4 Ausgaben 10% Gesamt 23'805.– Gesamt 12'200.– Gesamt 12'200.– Gesamt 8'100.– Gesamt 6'200.– Gesamt 6'200.– AG 5'500.– AG 2'790.– AG 2'790.– AG 1'870.– AG 1'440.– AG 1'440.– Ab 6 Ausgaben 12% *BE 15'150.– *BE 7'680.– *BE 7'680.– *BE 5'100.– *BE 3'890.– *BE 3'890.– Ab 12 Ausgaben 15% GR 2'300.– GR 1'200.– GR 1'200.– GR 850.– GR 620.– GR 620.– ZH 12'800.– ZH 6'500.– ZH 6'500.– ZH 4'360.– ZH 3'250.– ZH 3'250.– Ab 17 Ausgaben 18% Ab 23 Ausgaben 21% ≥ Spezialrabatte Landeskirchl. Bildungs- häuser und Institutionen 10% Hilfswerke mit ZEWO- 1/8 Seite quer 1/8 Seite hoch 1/16 Seite quer 1/16 Seite hoch 1/32 Seite quer 1/64 Seite quer Mitgliedschaft oder 140 × 103 mm 68 × 210 mm 140 × 49 mm 68 × 103 mm 68 × 49 mm 68 × 22 mm SEA-Gütesiegel 10% Gesamt 3'150.– Gesamt 3'150.– Gesamt 1'600.– Gesamt 1'600.– Gesamt 850.– Gesamt 450.– AG 730.– AG 730.– AG 370.– AG 370.– AG 195.– AG 100.– *BE 2'140.– *BE 2'140.– *BE 1'100.– *BE 1'100.– *BE 575.– *BE 290.– ≥ Kombirabatt GR 310.– GR 310.– GR 160.– GR 160.– GR 90.– GR 55.– ZH 1'650.– ZH 1'650.– ZH 850.– ZH 850.– ZH 450.– ZH 230.– Bei Kombi-Buchungen in den Regionalauflagen werden 15% Die Tarife gelten für s/w, 2-, 3- und 4-farbige Anzeigen * Distribution in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn Rabatt auf die Anzeigen- preise gewährt. ≥ Beraterkomission Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer / EURO-Kurs laut Buchhaltung 5% (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch) // 3 //
// Reformiert 2020 // Technische Daten Gesamtauflage 702'724 Ex. Bildauflösung 122 lpi/243 dpi davon im Aargau (WEMF 2019) 100'017 Ex. davon in Bern (WEMF 2019) 348'817 Ex. Raster Kettenraster elliptisch davon in Graubünden (Verlagsangaben) 32’927 Ex. davon in Zürich (WEMF 2019) 220'963 Ex. Gesamtfarbauftrag 200% Erscheinung Tonwertzunahme Bei 50% = 26% Gesamtauflage 12-mal jährlich Split Zürich 23-mal jährlich Farben Euro-Skala, Pantonefarben müssen in CMYK definiert sein (Gesamtauflage plus 11 Ausgaben Zürich) ICC-Profil ISOnewspaper26v4.icc, Link zum Profil: Erscheinungstag Freitag http://www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_DOWNLOADS Proofs Zur Farbsteuerung werden farbverbindliche Proofs nach Richtlinie ISO 12647-3:2004 mit Ugra/Fogra-Medienkeil benötigt. Vertrieb 100% der Auflage Hauszustellung Ansonsten erfolgt der Druck nach Standardwerten. Druckverfahren Zeitungsrollenoffset Druckdaten PDF/X-4 konforme PDF-Dateien (Einzelseiten). Schnittzeichen und andere Marken nicht aktiviert. Papier Snowprint, 52 g/m² Datenübermittlung E-Mail: info@koemedia.ch Rasterweite 60 L/cm Kömedia AG, Kornhausstrasse 28, 9000 St. Gallen // 4 //
// Reformiert 2020// Erscheinungsplan Termine Gesamtausgabe (AG, BE, GR, ZH) Termine Ausgabe Zürich Nr. Erscheinung Anzeigenschluss Nr. Erscheinung Anzeigenschluss 2.1 31.01.2020 08.01.2020 1.2 17.01.2020 31.12.2019 3.1 28.02.2020 05.02.2020 2.2 14.02.2020 22.01.2020 4.1 27.03.2020 04.03.2020 3.2 13.03.2020 19.02.2020 5.1 30.04.2020 01.04.2020 4.2 17.04.2020 25.03.2020 6.1 29.05.2020 29.04.2020 5.2 15.05.2020 22.04.2020 7.1 26.06.2020 03.06.2020 6.2 12.06.2020 19.05.2020 8.1 *31.07.2020 08.07.2020 7.2 17.07.2020 24.06.2020 9.1 28.08.2020 05.08.2020 9.2 11.09.2020 19.08.2020 10.1 25.09.2020 02.09.2020 10.2 16.10.2020 23.09.2020 11.1 30.10.2020 07.10.2020 11.2 13.11.2020 21.10.2020 12.1 27.11.2020 04.11.2020 12.2 18.12.2020 25.11.2020 1.1 31.12.2020 02.12.2020 *erscheint nur in Aargau, Bern und Zürich, Ausgabe Graubünden entfällt // 5 //
// Reformiert 2020// Foto von Martin Guggisberg
// Reformiert 2020 // Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia effektiv abgenommenen Menge entspricht. einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere 7. Obliegenheiten des Kunden Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be- Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet- kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver- bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos- den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz- fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs- dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Anzeigen schriftlich zu erfolgen. Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä- Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf 2. Stellenwert der AGB testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht- ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An- lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf- folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat- Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha- zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel- Ziff. 14) bleiben vorbehalten. die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er 11. Datenschutz entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg- IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd- und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen gestellt werden. sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng- Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe- für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis- Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An- Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen- gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun- Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider- den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, Fristen zu begleichen. 4. Ablehnung von Anzeigen «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und 14. Vorzeitige Vertragsauflösung Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags- Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver- veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer- von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün- 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös- Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz- rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be- gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver- erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an ordnung [DSGVO]) einhalten wird. ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz- seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse 12. Zahlungsbedingungen folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener- einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs- auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge- bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter- Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker- nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan- Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei- eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund ges nicht gewährleistet werden. ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs- dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt- grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin- Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah- 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres 6. Rabatte Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab- der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt- Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe- gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions- hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi- angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate- Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt- möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro- bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh- (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver- Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags- eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei- das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver- wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An- entstandenen Mehrkosten geschuldet. Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss- zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt- erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. gehen zu Lasten des säumigen Kunden. Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts- ausgeschlossen. 17. Inkrafttreten // 7 // Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018.
// Reformiert 2018 // Werbemarkt mit Leidenschaft Herausgeber Foto von Martin Guggisberg Kömedia AG Kornhausstrasse 28, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch Ansprechpartner: Hans Ramseier, Leiter Verlag Mediaberatung Trägerverein reformiert.zürich Thomas Kolar Postfach, 8022 Zürich, Tel. 044 268 50 00 t.kolar@koemedia.ch, Tel. 071 226 92 54 hans.ramseier@reformiert.info, www.reformiert.info // 8 //
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