Media-Daten 2018 - kömedia.ch
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Die führende und unabhängige Fachzeitschrift für die gesamte Raumgestaltung Foto: Silvan Giger Werbemarkt Media-Daten 2018 mit Leidenschaft Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
// Interieur 2018 // Profil INTERIEUR ist Gut zu wissen die unabhängige Fachzeitschrift für die gesamte Raumgestaltung ≥ 62% der Leser sind Geschäftsinhaber oder selbständig und Verbandsorgan der Schweizer Innendekorateure und Möbel- ≥ Über 75% sind verantwortlich für Einkauf und Verkauf fachhändler. «INTERIEUR» erscheint im 120. Jahrgang und gilt als ≥ Verteilung in der ganzen Schweiz (D 80% / F 15% / I 5%) führende Fachzeitschrift für Gestalter/Planer/Innenarchitekten, ≥ 2'500 Ex. monatliche Verteilung für themenspezifischen Zielversand über den Handel bis hin zu den handwerklichen Dienstleistern und ≥ 21,2 Min. durchschnittliche Lesedauer Spezialisten. ≥ 71% bewahren «INTERIEUR» als Nachschlagewerk auf ≥ Stelleninserate jeden Monat im Heft und auf www.interieursuisse.ch Inhaltlich und redaktionell ≥ Händlerverzeichnis im Heft und online Berichte von den internationalen Fachmessen und Fachtagungen, themenspezifische Fachartikel, Interviews, Portraits von Raumaus- stattern und Innenarchitekten, Industrie, Textilverlagen, Manufaktu- ren und Grosshandelsfirmen (CH, DE, AT, FR, IT). Vorstellung neuer Kollektionen von schweizer und europäischen Anbietern: Kork/ Laminat/Fertigparkett, textile und elastische Bodenbeläge sowie Teppiche, Wohnküchen, Möbel, Outdoor/Gartenmöbel, Gardinen, Wandbekleidung, Deko- und Möbelstoffe, Sonnenschutz, Outdoor, Beleuchtungssysteme, Werkzeug und Zubehör. // 2 //
// Interieur 2018 // Erscheinungsplan Nr. Erscheinung Anzeigenschluss Annahmeschluss Hauptthemen Messen Beilage 1 02.01.2018 24.11.2017 14.12.2017 Bodenbeläge ≥ Vorschau – Heimtexsuisse Bern, 28.01.-30.01.2018 Textilien – ambiente Frankfurt, 09.02.-13.02.2018 2 01.02.2018 29.12.2017 18.01.2018 Innen- und Aussenbeschattung Gartenmöbel 3 05.03.2018 01.02.2018 19.02.2018 Möbel, Textilien ≥ Vorschau – Möbelmesse Mailand, 16.04.-21.04.2018 Messeneuheiten: Heimtextil, Domotex, imm Cologne 4 03.04.2018 27.02.2018 16.03.2018 Bettsysteme – Interzum Köln, 21.05.-24.05.2018 Bettwaren 5 02.05.2018 27.03.2018 17.04.2018 Jahresbericht «interieursuisse» Textilien 6 01.06.2018 22.05.2018 25.05.2018 Accessoires ≥ Vorschau – Tendence Frankfurt, 30.06.-03.07.2018 Möbel, Messeneuheiten Mailand 7 02.07.2018 20.06.2018 25.06.2018 Bodenbeläge ≥ Vorschau – Ornaris, Bern, 12.08.-14.08.2018 Farbgestaltung 8 02.08.2018 20.07.2018 25.07.2018 Beschattungssysteme ≥ Vorschau – Maison & Objet Paris, 18.09.-12.09.2018 Beleuchtung – Bauen&Modernisieren ZH, 06.09.-09.09.2018 9 03.09.2018 22.08.2018 27.08.2018 Bettsysteme Bettwaren 10 01.10.2018 19.09.2018 24.09.2018 Bodenbeläge Verlegematerialien 11 02.11.2018 22.10.2018 25.10.2018 Möbel Beleuchtung 12 03.12.2018 21.11.2018 26.11.2018 Polstern ≥ Vorschau – Heimtextil Frankfurt 2019 Textilien – Domotex Hannover 2019 – Ornaris Zürich 2019 – imm cologne 2019 – christmasworld Frankfurt 2019 – Heimtexsuisse Bern 2019 – Maison & Objet Paris 2019 // 3 //
// Interieur 2018 // Preise/Formate Gültig ab 1.1.2018 Heftformat: 210 × 297mm / Satzspiegel: 180 × 277mm *randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt) Rabatte ≥ Wiederholungsrabatt 3 × 5%, 6 × 10%, 12 × 15% Beilagen/Beihefter bis 50 g ≥ Werbewert 3'200.– ≥ pro weiteres Blatt 100.– «Premium» Titelseite 2/1 Seite (Panorama) 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite ≥ Portokosten 480.– *210 × 200 mm *420 × 297 mm *210 × 297 mm *210 × 149 mm *103 × 297 mm ≥ Technische Kosten 220.– 4-farbig 3'750.– 388 × 277 mm 180 × 277 mm 180 × 136 mm 87 × 277 mm inkl. Produktbeschrieb unterhalb 4-farbig 5'300.– sw 2'850.– sw 1'450.– sw 1'450.– Inhalt d+f (Format 180 × 57 mm) 4-farbig 3'300.– 4-farbig 1'700.– 4-farbig 1'700.– Formate ≥ Beilage lose bis 207 × 294 mm ≥ Beihefter 210 × 297 mm plus 5 mm Beschnitt rundum Anlieferung ≥ nicht bandiert, nicht verschränkt 1/3 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/8 Seite (Weiterverarbeitung maschinell) *210 × 102 mm *210 × 77 mm *103 × 144 mm *48 × 297 *102 × 75 mm *210 × 40 mm 180 × 90 mm 180 × 65 mm 87 × 136 mm 32 × 277 mm 87 × 65 mm 180 × 30 mm sw 1'050.– sw 825.– sw 825.– sw 825.– sw 430.– sw 430.– Zuschläge/BK 4-farbig 1'300.– 4-farbig 1'050.– 4-farbig 1'050.– 4-farbig 1'050.– 4-farbig 560.– 4-farbig 560.– ≥ aufgeklebte Karte 500.– ≥ Berater-Kommission 5% ≥ alle Zuschläge Rabatt- und BK-berechtigt *ausgenommen technische Kosten für Beilagen/Beihefter (Porto/Handling) Stellenangebote ≥ Gemäss Anzeigenpreise -30 % inkl. Web auf Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer / EURO-Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch) www.interieursuisse.de // 4 //
// Interieur 2018 // Publireportagen Bezugsquellen-Register (BO) Online-Werbung auf www.interieursuisse.ch Publireportagen sind bezahlte PR-Seiten, um Nutzen Sie vielfältige Kontaktchancen. Mit ei- ≥ «Top» Headbanner/Leaderboard Ihre Firma, Ihr Produkt eingebettet im redaktio- nem Eintrag im BQ erreichen Sie überdurch- 468 x 60 Pixel 700.–/Monat nellen Umfeld zu präsentieren. Sie funktionieren schnittliche Resonanz, fokussierte Ansprache ≥ «Right» Anzeigebutton wie Nachrichten und sind dementsprechend mit Ihrer Zielgruppe, den direkten Kundenkontakt 300 x 250 Pixel 700.–/Monat einem packenden Titel, einem vertiefenden Lead und einen hohen Nutzungsgrad. Sie haben ≥ «Right-Small» Banner 2 und einem interessanten Text aufgebaut. die Möglichkeit, während 12 Monaten Ihren 300 x 80 Pixel 300.–/Monat Eintrag erscheinen zu lassen. In welcher ≥ Produktneuheiten «Marktplatz» Sie liefern uns idealerweise die Vollvorlage oder Rubrik Ihr Firmenname mit Adresse publiziert 500.–/Monat Text, Fotos und Gestaltungsskizze. Grössere werden soll, wählen Sie selbst. Wecken Sie Aufwände werden mit Fr. 180.–/Std. die Aufmerksamkeit eines fachkundigen in Rechnung gestellt. Publikums. Mit einem Jahreseintrag im Bezugsquellenregister. Formate/Preise 2/1 Seite (2-mal 180 × 277 mm) 4-farbig 3700.– Formate/Preise 1/1 Seite (180 × 277 mm) 4-farbig 2000.– ≥ Pro Rubrik in 12 Ausgaben /Jahr 1/2 Seite (180 × 136 mm) 4-farbig 1500.– 43 × 12 mm 287.– 43 × 18 mm 373.– Ausstellerportrait 43 × 24 mm 510.– Messe HEIMTEXSUISSE Bern 2018 43 × 36 mm 596.– ≥ Ihre Präsenz in der Januarausgabe 2018 mit 43 × 48 mm 824.– Ihrem Firmenlogo und Ihren Ausstel- 43 × 60 mm 880.– lungs-Highlights, sowie Standinformationen. 1 x 1/4 Seite quer (180 x 65 mm*) 4-farbig 450.– ≥ Farbzuschlag / Jahr 650.– ≥ Internetzuschlag / Jahr 270.– // 5 //
// Interieur 2018 // Technische Daten Auflagenstruktur* Raster 80er Exemplare verbreitete Auflage WEMF/SW-beglaubigt 2'144 Ex. davon verkaufte Auflage WEMF/SW-beglaubigt 1'073 Ex. Farben 4c-Skalafarben davon Pflichtabonnenten Verbandsmitglieder 588 Ex. davon Gratisauflage (max 5% gemäss WEMF) 51 Ex. Papier weiss matt gestrichen Wechsel/Zielgruppenversand 1'022 Ex. Druckfertige PDF-Daten High-End-PDF ab Version 1.3, (Schriften ein- Gratisauflage (Messen, Schulen, Belegsexemplare) 1'071 Ex. *Erscheinungsperiode 01.07.2016 bis 31.03.2017 betten, CMYK, nach ISOcoated_v2_300eci.icc) Offene Daten Dateien im Format InDesign CS,Illustrator CS oder Pho- toshop CS. Verwendete Bilder (CMYK, nach ISOcoated_v2_300eci.icc, 300 Abopreise dpi) und Schriften immer mitliefern. Für die Vollständigkeitskontrolle benöti- Schweiz* inkl. Porto CHF 89.– pro Jahr gen wir ein verbindliches Proof oder einen Ausdruck (Proof, Print, Fotokopie Ausland inkl. Porto € 106,– pro Jahr oder Fax). Liegt uns nach der Datenübermittlung keines von beiden vor, Abo für Lernende* inkl. Porto CHF 42.– pro Jahr lehnen wir jede Verantwortung für ein korrektes Erscheinen ab. Schnupperabo 3 Ausgaben inkl. Porto CHF 20.– anstatt CHF 45.– * Preise inklusive 2,5% Mehrwertsteuer Datenträger CD / DVD / USB-Stick (oder nach Anfrage) Erscheinungsweise 12 × pro Jahr www.interieursuisse.ch Bannergrössen: TOP/RIGHT/ RIGHT-SMALL in Pixel, Max Grösse: 50kb Druckverfahren Bogenoffset Programmierung: gif statisch/gif animiert/jpg, Tracking über AdServer: gif/jpeg-datei+ Ziel URL Heftformat 210 × 297 mm, randabfallende Anzeigen Randbeschnitt je 3 mm, Format 216 × 303 mm Datenübermittlung für Anzeigen/Banner Deborah Segmüller, d.segmueller@koemedia.ch, Tel. 071 226 92 68 Satzspiegel Ganze Seite 180 × 277 mm Kömedia AG, Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St.Gallen // 6 //
// Interieur 2018 // Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss- genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver- fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt- lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfrei- AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. entstandenen Mehrkosten geschuldet. heit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Ein- Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter blendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos- effektiv abgenommenen Menge entspricht. Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und 7. Obliegenheiten des Kunden Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts- jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Der Haftungs- dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche ausschluss bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfs- Anzeigen schriftlich zu erfolgen. den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von personen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und 2. Stellenwert der AGB Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet- bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä- zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz- entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha- zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An- freizustellen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten und Aufwendungen im IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd- ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinander- sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit setzung (insb. Verfahrens- und Parteikosten) und tritt nach Wunsch des Verlags müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfäl- schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige tigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eige- vorbehalten. Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenprei- ne und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonstwie veröffentlichen und Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung se verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzli- 11. Datenschutz zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ che Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestal- Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis- tung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und auswertungen wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberech- von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kennt- nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. nungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrech- nis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun- net. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag perso- Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungs- nenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftrag- gestellt werden. ten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er diese zum Fristen zu begleichen. grundlage für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll er- 14. Vorzeitige Vertragsauflösung des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur scheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugänglich machen. Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags- das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An- Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wi- dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom derspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün- 4. Ablehnung von Anzeigen redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver- «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. 12. Zahlungsbedingungen sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz- 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadenersat- Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös- bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt zansprüche des Verlags gegen den Kunden bleiben vorbehalten. Der Kunde ist se (Millimeter oder 1⁄1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be- Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer- jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberech- und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten tigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge- Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt- seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, der Auflösungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigun- bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter- gen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei- Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker- der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt- Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan- berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions- Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe- Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit ges nicht gewährleistet werden. zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi- hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. 6. Rabatte In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt- Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro- Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab- bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten um eine Ausgabe vor oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin- zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah- (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver- lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags- verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate- eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden unwirksamen Bestimmung mög-lichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung (vgl. Ziff. 14). Der Verlag immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh- möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehen- 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann der Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden. insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard ausgeschlossen. wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be- 17. Inkrafttreten Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver- Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. // 7 //
// Interieur 2018 // created by gigermiesch.ch Foto: Silvan Giger Werbemarkt mit Leidenschaft Redaktion Kömedia AG Fabrice Müller & Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Nicolas Gattlen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch c/o journalistenbuero.ch Mediaberatung Breitenloh 6 Jutta Hausmann, Tel. 071 226 92 62 4332 Stein AH j.hausmann@koemedia.ch 004/(0)62 873 34 54 mueller@interieursuisse.ch // 8 //
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