MEDIADATEN TOWNWALL 2020 - TOWNTALKER MEDIA AG
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Mediadaten TownWall 2020 Gütig ab dem 01.01.2020 TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de
Was ist TownWall? Die TownWall ist ein sympathischer Werbeträger im Straßenbild deutscher Metropolen, der in Augenhöhe seiner Aufgabe gerecht wird. Denn, richtig platziert ist halb gewonnen. Die TownWall ist plakativ, informativ und dialogfähig. Entstanden aus der Veranstaltungsszene und bestätigt durch die Kulturwerbung gehört die TownWall (ehemals Bauzaunwerbung bzw. Flächenplakatierung) heute ins Relevant-Set einer jeden Mediaplanung, die die Zielgruppe der 14- bis 49-jährigen erreichen möchte. TownWall ist ein Angebotsmix aus verschiedenen OoH-Werbeträgern. Warum ein „Mix“? In jeder Stadt und Gemeinde sind die örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen unterschiedlich, so dass jede Stadt mit unterschiedlichen Medien belegt wird. Die Belegung nur eines Werbeträgers würde keine ausreichende Präsenz erzielen. Daher erlaubt nur ein Mix aus verschiedenen Werbeträgern eine ausreichende Reichweite in den Städten und den Zielregionen. Aus diesem Grunde ist die heutige TownWall je nach Stadt ein Mix aus folgender Flächenplakatierung: Klassische Holzbauzäune, Drahtgitterzäune, Bahnbrücken, Kultursäulen, Mauerwerke, Tafeln bis hin zu Klein-und Sonderstellen sowie Allgemeinstellen. TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 2
TownWall – 1x1 der Formate Manchmal muss man QUER denken, um HOCH hinaus zu kommen! Um dann ins Schwarze zu treffen, kann man Größe zeigen oder die Sache auf den Punkt bringen. Die unterschiedlichen Formate bringen so manchen bei der Produktionsplanung ins Schwitzen. Diese Seite stellt die möglichen Formate dar und weist Ihnen aus Erfahrung den Weg zur richtigen Planung - denn wahre GRÖSSE hat FORMAT. Aufgrund des vielfältigen Mix aus verschiedenen Medien mit verschiedenen Formatmöglichkeiten empfehlen wir immer, das kleinste Format DIN A1 mitzuliefern, um möglichst alle Standorte/Medien berücksichtigen zu können! Mögliche Formate - alle Formate, die auf einem DIN A1 HOCH basieren: TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 3
TownWall – Was ist Verhältnisklebung? Die stadtweite Flächenplakatierung wird im System der Verhältnisklebung umgesetzt. Darunter verstehen wir Folgendes: • Ihr Motiv wird im Verhältnis der Standortgröße unterschiedlich oft an den einzelnen Standorten plakatiert. Beispiel: Standort A hat eine Kapazität von 40 DIN A1-Einheiten, Standort B eine Kapazität von 240 DIN A1-Einheiten. Ihr Plakat hängt dann sechs mal so oft an Standort B als am Standort A. • Am Standort wird das Motiv im Verhältnis der Auftragsgrößen plakatiert. Beispiel: Von Motiv A wurden 400 DIN A1-Einheiten gebucht, von Motiv B 1.600 DIN A1-Einheiten. Motiv B wird dann vier mal so oft an diesem Standort geklebt als Motiv A. Aufgrund dieser systematischen Plakatierung sind unsere Werbeflächen immer klar strukturiert und erzielen eine hohe Werbewirksamkeit. Zudem bleibt die Auftragsabwicklung für den Kunden nachvollziehbar. TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 4
Buchungsoptionen (1/2) Platzierung: Mauerwerke, Unterführungen, Bahnbrücken, Hauswände, Gitterzäune, Holzbauzäune, Werbeplatten, Kultursäulen, Werbetürme Format: 8/1 QUER (8/1-BOGEN) QUER Breite 2378 mm x Höhe 1682 mm 4/1 HOCH (4/1-BOGEN) HOCH Breite 1189 mm x Höhe 1682 mm 2/1 HOCH (STARSCHNITT) Breite 594 mm x Höhe 1682 mm 4/1 STREIFEN (4/1-BOGEN) STREIFEN Breite 2378 mm x Höhe 841 mm 2/1 QUER (DIN A0) QUER Breite 1189 mm x Höhe 841 mm 1/1 HOCH (DIN A1) HOCH Breite 594 mm x Höhe 841 mm Belegung: Belegung in bundesweiten Städtenetzen TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 5
Buchungsoptionen (2/2) Aushangdauer: Je nach Werbeträger 14 Tage (1 Unit), bzw. dekadisch (Ø 10,5 Tage), Kampagnenstart immer montags und/oder donnerstags Angebot: 45 Städte, ca. 55.000 Stellen Brutto-Mediakosten: Ø 0,90 € Tagesbogenpreis (DIN A1-Bogen je Tag/ ohne Ersatzauflage) Produktionskosten: Auf Anfrage Besonderheiten: Z.T. Beschränkung auf kulturnahe Produktwerbung. Bei Produktwerbung ist in speziellen Fällen eine Motivklärung erforderlich. TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 6
TownWall – Wichtige Hinweise Bitte beachten Sie auch unsere AGB. Durch- Bei Durchführung von TownWall-Aufträgen sind die Aushangstellen überwiegend Bauzäune und Schutzgänge sowie Mauerwerk, führung Tunnel, Tafeln, Klein- und Sonderstellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Aushangstellen in der Regel dem Aushang mehrerer werbetreibender Unternehmen dienen. Die Auswahl der Standorte und Platzierung der Plakate obliegt allein der TownTalker Media AG. Änderungswünsche bezüglich der aufgeführten bzw. gebuchten Formate (siehe 1x1 der Formate) können nur dann berücksichtigt werden, wenn dies technisch möglich ist und etwaige der TownTalker Media AG entstehende Mehrkosten vom Auftraggeber übernommen werden. Der Auftrag beinhaltet die Bereitstellung von Standortlisten und einer exemplarischen Fotodokumentation. Aushang- Der Plakataushang erfolgt nach der gebuchten Unit (14 Tage) bzw. Dekade (Ø 10,5 Tage) im Rahmen des Terminplans der TownTalker zeit Media AG. Eine Verschiebung fest gebuchter Units oder abweichende Belegungszeiträume ist nur mit schriftlichem Einverständnis der TownTalker Media AG möglich und mit eventuellen Zusatzkosten verbunden. Haftung Für die Beschädigung, Diebstahl und das Überkleben von Plakaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Unabhängig davon werden derartige Beeinträchtigungen im Rahmen des Möglichen behoben. Papier/ Das Papier sollte bevorzugt ca. 115 g/m² wiegen und für die Außenwerbung geeignet sein (holzfrei mit Oberflächenstrich versehen – Druck Affichenpapier). Bilderdruck-, Chromo-, Glanz- und Kunstdruckpapier eignen sich nur bedingt für die Außenwerbung und bedürfen vorheriger Absprache. Damit die Plakate nicht vorzeitig ausbleichen, müssen die Druckfarben hohe Lichtechtheitswerte aufweisen. Foliendrucke sowie Plakate mit Spiegeleffekten können für das Produkt TownWall nur bedingt angenommen werden. Plakat- Um den Aushangbeginn zu gewährleisten, sollte die Anlieferung der jeweiligen Plakatauflage - frei Haus zu den Anschlagunternehmen anlieferung gemäß der Versandliste - spätestens 14 Tage vor Aushangbeginn erfolgen. Anlieferung DIN A1 plan auf Euro-Palette zu 100 abgestochen, Anlieferung A0 QUER plan, Anlieferung 4/1 HOCHformat ein Bogen gefalzt, 4/1 QUERSTREIFEN plan in zwei Bögen DIN A0 QUER, 8/1 QUERformat in zwei 4/1 HOCH gefalzt und gemappt, Starschnitt in einem Bogen ineinander geschlagen. Die Versandkosten von der Druckerei zu den Anschlagunternehmen gemäß der Versandliste gehen zu Lasten des Auftraggebers. Falls Plakate nicht laut Lieferbedingungen gemäß Versandliste angeliefert werden, ist die TownTalker Media AG berechtigt, eine Bearbeitungspauschale zu berechnen. Bei Plakatanlieferung später als 14 Tage vor Aushangbeginn können Zusatzkosten entstehen, die nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Plakat- Die jeweils anzuliefernde Plakatanzahl enthält ausreichend Ersatzplakate, um die Auftragsdurchführung über den gebuchten Zeitraum Anzahl sicherzustellen. Nicht verbrauchte Plakate werden nach Möglichkeit dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn dies spätestens innerhalb einer Woche nach Aushangbeginn vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich verlangt wird und die hierfür anfallenden Kosten nach Rechnungsstellung vom Auftraggeber an die TownTalker Media AG auf eines der angezeigten Bankkonten überwiesen werden. Rücktritt Bei fest erteilten Aufträgen über TownWall-Plakatierungen gilt ein Rücktrittsrecht von 60 Tagen vor Aushangbeginn (siehe AGB- Allgemein 2.2.). Sonder- Sollen im Falle einer TownWall Belegung zusätzlich Aufkleber/Störer angebracht werden, erhöhen sich die Brutto-Mediakosten um leistungen 15%. Auf die Gesamtauflage eines Auftrages ist nur eine Anbringung eines für alle Plakate identischen Aufklebers bzw. Aufdruckes möglich. Ein Auftrag mit mehreren Themen pro Plakat (Sammelplakat) oder sonstigen Sonderwünschen gilt als Sonderleistung, die einer individuellen Vereinbarung bedarf und gesondert berechnet wird. Für Störer oder Überkleber bzw. Aufkleber, die nach dem Anschlagbeginn platziert werden sollen, werden Zusatzkosten nach Aufwand berechnet. AE Natürlich gewähren wir Agenturkunden die übliche Agenturprovision in Höhe von 15% auf die anfallenden Mediakosten. Skonto Wir gewähren kein Skonto. Bitte beachten Sie dieses bei der Zahlung. Zahlung Der Rechnungsbetrag muss 3 Bankarbeitstage vor Anschlagbeginn ohne Abzüge auf einem der folgenden Konten eingegangen sein: Stadtsparkasse Düsseldorf I IBAN DE79 300 501 10 0074 0084 34 I BIC DUSS DE DDXXX Deutsche Bank AG I IBAN DE04 300 700 10 0555 0595 00 I BIC DEUT DE DDXXX Commerzbank AG I IBAN DE05 300 400 00 0481 0081 00 I BIC COBA DE FFXXX TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 7
UNITS 2020 Oder: Die 14-tägigen Belegungszeiträume der TownTalker Media AG Montag Donnerstag (auf Anfrage) UNIT Zeitraum Liefertermin UNIT Zeitraum Liefertermin 01 / 02 30.12.2019 - 12.01.2020 Mo 16.12.2019 01 / 03 02.01.2020 - 15.01.2020 Do 19.12.2019 02 / 03 06.01.2020 - 19.01.2020 Mo 23.12.2019 02 / 04 09.01.2020 - 22.01.2020 Mi 26.12.2019 03 / 04 13.01.2020 - 26.01.2020 Mo 30.12.2019 03 / 05 16.01.2020 - 29.01.2020 Mi 02.01.2020 04 / 05 20.01.2020 - 02.02.2020 Mo 06.01.2020 04 / 06 23.01.2020 - 05.02.2020 Do 09.01.2020 05 / 06 27.01.2020 - 09.02.2020 Mo 13.01.2020 05 / 07 30.01.2020 - 12.02.2020 Do 16.01.2020 06 / 07 03.02.2020 - 16.02.2020 Mo 20.01.2020 06 / 08 06.02.2020 - 19.02.2020 Do 23.01.2020 07 / 08 10.02.2020 - 23.02.2020 Mo 27.01.2020 07 / 09 13.02.2020 - 26.02.2020 Do 30.01.2020 08 / 09 17.02.2020 - 01.03.2020 Mo 03.02.2020 08 / 10 20.02.2020 - 04.03.2020 Do 06.02.2020 09 / 10 24.02.2020 - 08.03.2020 Mo 10.02.2020 09 / 11 27.02.2020 - 11.03.2020 Do 13.02.2020 10 / 11 02.03.2020 - 15.03.2020 Mo 17.02.2020 10 / 12 05.03.2020 - 18.03.2020 Do 20.02.2020 11 / 12 09.03.2020 - 22.03.2020 Mo 24.02.2020 11 / 13 12.03.2020 - 25.03.2020 Do 27.02.2020 12 / 13 16.03.2020 - 29.03.2020 Mo 02.03.2020 12 / 14 19.03.2020 - 01.04.2020 Do 05.03.2020 13 / 14 23.03.2020 - 05.04.2020 Mo 09.03.2020 13 / 15 26.03.2020 - 08.04.2020 Do 12.03.2020 14 / 15 30.03.2020 - 12.04.2020 Mo 16.03.2020 14 / 16 02.04.2020 - 15.04.2020 Do 19.03.2020 15 / 16 06.04.2020 - 19.04.2020 Mo 23.03.2020 15 / 17 09.04.2020 - 22.04.2020 Do 26.03.2020 16 / 17 13.04.2020 - 26.04.2020 Mo 30.03.2020 16 / 18 16.04.2020 - 29.04.2020 Do 02.04.2020 17 / 18 20.04.2020 - 03.05.2020 Do 06.04.2020 17 / 19 23.04.2020 - 06.05.2020 Do 09.04.2020 18 / 19 27.04.2020 - 10.05.2020 Mo 13.04.2020 18 / 20 30.04.2020 - 13.05.2020 Do 16.04.2020 19 / 20 04.05.2020 - 17.05.2020 Mo 20.04.2020 19 / 21 07.05.2020 - 20.05.2020 Do 23.04.2020 20 / 21 11.05.2020 - 24.05.2020 Mo 27.04.2020 20 / 22 14.05.2020 - 27.05.2020 Do 30.04.2020 21 / 22 18.05.2020 - 31.05.2020 Mo 04.05.2020 21 / 23 21.05.2020 - 03.06.2020 Do 07.05.2020 22 / 23 25.05.2020 - 07.06.2020 Mo 11.05.2020 22 / 24 28.05.2020 - 10.06.2020 Mi 14.05.2020 23 / 24 01.06.2020 - 14.06.2020 Mo 18.05.2020 23 / 25 04.06.2020 - 17.06.2020 Do 21.05.2020 24 / 25 08.06.2020 - 21.06.2020 Fr 25.05.2020 24 / 26 11.06.2020 - 24.06.2020 Do 28.05.2020 25 / 26 15.06.2020 - 28.06.2020 Mo 01.06.2020 25 / 27 18.06.2020 - 01.07.2020 Mi 04.06.2020 26 / 27 22.06.2020 - 05.07.2020 Mo 08.06.2020 26 / 28 25.06.2020 - 08.07.2020 Do 11.06.2020 27 / 28 29.06.2020 - 12.07.2020 Mo 15.06.2020 27 / 29 02.07.2020 - 15.07.2020 Do 18.06.2020 28 / 29 06.07.2020 - 19.07.2020 Mo 22.06.2020 28 / 30 09.07.2020 - 22.07.2020 Do 25.06.2020 29 / 30 13.07.2020 - 26.07.2020 Mo 29.06.2020 29 / 31 16.07.2020 - 29.07.2020 Do 02.07.2020 30 / 31 20.07.2020 - 02.08.2020 Mo 06.07.2020 30 / 32 23.07.2020 - 05.08.2020 Do 09.07.2020 31 / 32 27.07.2020 - 09.08.2020 Mo 13.07.2020 31 / 33 30.07.2020 - 12.08.2020 Do 16.07.2020 32 / 33 03.08.2020 - 16.08.2020 Mo 20.07.2020 32 / 34 06.08.2020 - 19.08.2020 Do 23.07.2020 33 / 34 10.08.2020 - 23.08.2020 Mo 27.07.2020 33 / 35 13.08.2020 - 26.08.2020 Do 30.07.2020 34 / 35 17.08.2020 - 30.08.2020 Mo 03.08.2020 34 / 36 20.08.2020 - 02.09.2020 Do 06.08.2020 35 / 36 24.08.2020 - 06.09.2020 Mo 10.08.2020 35 / 37 27.08.2020 - 09.09.2020 Do 13.08.2020 36 / 37 31.08.2020 - 13.09.2020 Mo 17.08.2020 36 / 38 03.09.2020 - 16.09.2020 Do 20.08.2020 37 / 38 07.09.2020 - 20.09.2020 Mo 24.08.2020 37 / 39 10.09.2020 - 23.09.2020 Do 27.08.2020 38 / 39 14.09.2020 - 27.09.2020 Mo 31.08.2020 38 / 40 17.09.2020 - 30.09.2020 Do 03.09.2020 39 / 40 21.09.2020 - 04.10.2020 Mo 07.09.2020 39 / 41 24.09.2020 - 07.10.2020 Do 10.09.2020 40 / 41 28.09.2020 - 11.10.2020 Mo 14.09.2020 40 / 42 01.10.2020 - 14.10.2020 Do 17.09.2020 41 / 42 05.10.2020 - 18.10.2020 Mo 21.09.2020 41 / 43 08.10.2020 - 21.10.2020 Do 24.09.2020 42 / 43 12.10.2020 - 25.10.2020 Mo 28.09.2020 42 / 44 15.10.2020 - 28.10.2020 Do 01.10.2020 43 / 44 19.10.2020 - 01.11.2020 Mo 05.10.2020 43 / 45 22.10.2020 - 04.11.2020 Do 08.10.2020 44 / 45 26.10.2020 - 08.11.2020 Mo 12.10.2020 44 / 46 29.10.2020 - 11.11.2020 Do 15.10.2020 45 / 46 02.11.2020 - 15.11.2020 Mo 19.10.2020 45 / 47 05.11.2020 - 18.11.2020 Do 22.10.2020 46 / 47 09.11.2020 - 22.11.2020 Mo 26.10.2020 46 / 48 12.11.2020 - 25.11.2020 Do 29.10.2020 47 / 48 16.11.2020 - 29.11.2020 Mo 02.11.2020 47 / 49 19.11.2020 - 02.12.2020 Do 05.11.2020 48 / 49 23.11.2020 - 06.12.2020 Mo 09.11.2020 48 / 50 26.11.2020 - 09.12.2020 Do 12.11.2020 49 / 50 30.11.2020 - 13.12.2020 Mo 16.11.2020 49 / 51 03.12.2020 - 16.12.2020 Do 19.11.2020 50 / 51 07.12.2020 - 20.12.2020 Mo 23.11.2020 50 / 52 10.12.2020 - 23.12.2020 Do 26.11.2020 51 / 52 14.12.2020 - 27.12.2020 Mo 30.11.2020 51 / 01 17.12.2020 - 30.12.2020 Do 03.12.2020 52 / 01 21.12.2020 - 03.01.2021 Mo 07.12.2020 52 / 02 24.12.2020 - 06.01.2021 Do 10.12.2020 Aufgrund von gesetzlichen oder lokalen Feier-/Brauchtumstagen kann es zu einzelnen Abweichungen kommen! 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TownWall – Preise/ Netze Town Talker Netzbeispiel 2020 Die Netze bestehen pro Stadt - je nach örtlichen Gegebenheiten - aus unterschiedlichen Werbeträgern (TownWall, TownBoard, S- und U-Bahn-Rahmen, Kultursäulen, Allgemeinanschlägen, Sonderstellen etc.) zur Gewährleistung einer optimalen Kampagnenpräsenz Beispielbelegung TOP 5 Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt Einwohner: Mittlere Belegung Mediabrutto Passagefrequenz*: 8.763.405 24.760,00 € 45.506.483 Mindest-Aushanggarantie in A1: 2.204 Auflage inkl. Ersatz in A1: 3.255 Weitere Belegungsmöglichkeiten und Formatmixe sind auf Anfrage möglich. * Berechnung Passagefrequenz: Basis Ø-Gesamtfrequenzklasse je Standort lt. Frequenzatlas (7h-19h; Mo-Fr) Berechnungszeitraum: 12 Stunden x 10 Tage Stand: 2020 Die „Mindest-Aushanggarantie“ beschreibt die Auflage, die benötigt wird, um alle Standorte entsprechend der Buchungsgrößen auszustatten. „Mehraushang/ Ersatzauflage“ wird benötigt, • um bei Verfügbarkeiten einen Mehraushang vorzunehmen, • um mögliche Sichtbeeinträchtigungen durch Beschädigungen oder Überklebungen zu beheben • und somit die Sichtbarkeit während des gesamten Kampagnen- zeitraums gewährleisten zu können. Eine optimale Nutzung der möglichen Formate, je nach gewähltem Netz, wird empfohlen. Alle angegebenen Preise sind Brutto-Mediakosten. Natürlich gewähren wir Agenturkunden die übliche Agenturprovision in Höhe von 15% auf die anfallenden Mediakosten. Bitte beachten Sie unsere AGB und „Wichtigen Hinweise“. TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 9
Wir für Sie Ihre direkten Ansprechpartner unseres Sales Teams: Pavel Sedlák Stephanie Kaczmarek General Manager Executive Director Music / Entertainment Fon +49 (0) 221 65064-193 Fon +49 (0) 221 65064-133 Fax +49 (0) 221 65064-100 Fax +49 (0) 221 65064-100 Mob +49 (0) 175 5904187 Mob +49 (0) 151 11444465 Email Pavel.Sedlak@TownTalker.de Email Stephanie.Kaczmarek@TownTalker.de Gabi Tschech Thomas Herbst Senior Media Sales Manager Media Sales Manager Fon +49 (0) 221 65064-121 Fon +49 (0) 221 65064-162 Fax +49 (0) 221 65064-100 Fax +49 (0) 221 65064-100 Email Gabi.Tschech@TownTalker.de Mob +49 (0) 177 9697838 Email Thomas.Herbst@TownTalker.de Vorstand Ralf Schreiber Ralf.Schreiber@TownTalker.de Ole Kirchhoff Ole.Kirchhoff@TownTalker.de Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Heinz Schumacher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 333 44 TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 10
AGB TownTalker Media AG - Allgemein Stand: 01.01.2020 1. GEGENSTAND 1.1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TownTalker Media AG (im Folgenden TTM) ist der Aushang von Plakaten, die Verteilung von Handzetteln, die Durchführung von Auslagen und Geschäftsaushängen, der Aushang bedruckter Textilien, Kunststoffplatten und ähnlicher Werbeträger (TownFence-Banner), die in aller Regel an Drahtgitterzäunen oder an sonstigen geeigneten Anlagen befestigt werden, wobei der mit dem Banner bestückte Zaun als TownFence bezeichnet wird; sowie der Vertrieb anderer Werbemittel im Rahmen von Werbeaufträgen. 1.2. Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich gelten die jeweiligen "Wichtigen Hinweise" und die jeweils gültige Preisliste für den entsprechenden Auftrag. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geltung konkurrierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. 2. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG 2.1. Angebote von TTM sind in jedem Fall freibleibend. Werbeaufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung dieses Werbeauftrages durch TTM oder durch Erfüllung (Aushang, Verteilung etc.) des Werbeauftrages (was immer zeitlich vorhergeht) zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. 2.2. Mit der Bestätigung nach Ziff. 2.1 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Für fest erteilte Aufträge kann ein Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Durchführung des Werbeauftrages erfolgen, sofern in den jeweiligen „Wichtigen Hinweisen“ keine andere Frist festgelegt wird. Danach ist eine Stornierung oder ein Austausch des Werbemotivs ausgeschlossen. 2.3. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich genannte Werbungtreibende unter Angabe des zu bewerbenden Produktes bzw. nach Vorlage des Plakatmotivs angenommen und nur dann, wenn der Agentur bzw. dem Mittler nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist. Diese Regelung gilt auch für Werbungtreibende, die Aufträge für ihren Plakataushang ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen. 2.4. Der Auftraggeber erhält zu jedem Werbeauftrag zeitnah exemplarische Belegfotos. Darüber hinaus gehende professionelle Fotodokumentationen und Übersichten müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden. TTM ist berechtigt jegliches Bildmaterial der Kampagnen für Dokumentationen und Eigenwerbung in allen gängigen Medien zu nutzen. 2.5. Aus witterungsbedingten Gründen ist TTM berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages zeitlich zu verschieben. Sonstige Abweichungen von dem vereinbarten Werbeauftrag sind dann zulässig, wenn die Abweichung aus technischen Gründen erforderlich und die tatsächlich durchgeführte Werbung mit dem ursprünglichen Werbeauftrag gleichwertig ist. Die der TTM zustehende Vergütung wird bei einer solchen Änderung nicht berührt. Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Falls seitens des Auftraggebers eine Verschiebung des Werbeauftrages gewünscht wird, ist hierzu das schriftliche Einverständnis der TTM erforderlich. 2.5.1. Aus technischen Gründen kann der Plakatanschlag bis zu einem Tag früher oder später beginnen bzw. enden, die gebuchte Aushangdauer nach Tagen wird eingehalten, sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine unverzügliche Meldung und Gutschrift durch den Auftragnehmer hierüber. 2.6. TTM ist berechtigt, die Durchführung eines Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder TTM aus anderen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Anspruch von TTM auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt. Die Option einer Nachlieferung von unbedenklichen Werbemotiven bleibt bestehen. 2.7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass TTM die Durchführung des Werbeauftrages nicht selbst vornimmt, sondern die Auftragsabwicklung dritten Unternehmen überlässt. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung an TTM bleibt hiervon unberührt. 3. KONKURRENZAUSCHLUSS 3.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass TTM parallel zum Auftrag des Auftraggebers gegebenenfalls Werbeaufträge anderer Auftraggeber mit konkurrierenden Werbemotiven durchführt. Der Auftraggeber hat hiergegen keine Einwände. Eine Werbeexklusivität für Produkte des Auftraggebers wird ausdrücklich nicht vereinbart. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 4.1. Die Durchführung des Auftrages erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von TTM. Angemessene Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind dann zulässig, wenn sie auf gestiegenen Einstandskosten von TTM beruhen. 4.2. TTM ist berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages dann abzulehnen, wenn der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht fristgemäß bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. TTM ist in diesen Fällen auch berechtigt, bereits laufende Werbeaufträge mit sofortiger Wirkung einzustellen. 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AGB TownTalker Media AG - Allgemein Stand: 01.01.2020 4.3. Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Zahlung in Verzug oder stundet TTM die Zahlung der vertraglich vereinbarten Zahlung, ist TTM berechtigt, Verzugs- bzw. Stundungszinsen in der Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszins der deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin ist TTM im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, pauschalierte Mahn- bzw. Geldeinzugskosten in angemessener Höhe zu verlangen sowie nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 5. GEWÄHRLEISTUNG 5.1. Die vom Auftraggeber angelieferten Werbemittel wird TTM ordnungsgemäß einlagern und erforderliche Maßnahmen gegen eine Beschädigung oder Vernichtung der Werbemittel treffen. Eine Haftung von TTM für eine Beschädigung bzw. Verlust der Werbemittel wird dann nicht übernommen, wenn die angelieferten Werbemittel nicht den von TTM mitgeteilten Bestimmungen entsprechen. 5.2. TTM gewährleistet eine angemessene Präsenz der Werbemittel. Eine Plakatierung an bestimmten Standorten oder Aushangstellen kann jedoch nicht garantiert werden. Liegt keine angemessene Präsenz vor und ist TTM hierfür verantwortlich, wird sich TTM darum bemühen, die Angemessenheit der Präsenz sicherzustellen. Falls, gleich aus welchen Gründen, eine angemessene Präsenz in einzelnen Städten oder innerhalb des gesamten Plakatierungsgebietes teilweise nicht realisiert werden kann, hat der Auftraggeber kein Recht, die Bezahlung der gesamten vertraglich vereinbarten Vergütung zu verweigern. §§ 266, 320 Abs. 2 BGB sind insoweit ausgeschlossen. 5.3. TTM übernimmt keine Gewährleistung für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet bei TTM angeliefert werden. Kann in einem solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Werbeauftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist TTM berechtigt, dem Auftraggeber anfallende Mehr- oder Zusatzkosten zu belasten. 6. ERSATZANSPRÜCHE 6.1. TTM haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder auf Umständen beruhen, die nicht auf Grund von Verschulden der TTM verursacht worden sind. 6.2. Im Übrigen ist die Haftung von TTM in den Fällen von Ziffer 5.1 auf den Materialwert der beschädigten oder zerstörten Werbemittel beschränkt. Bei nicht vertragsgemäßer Durchführung des Werbeauftrages ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. 6.3. Die Haftung von TTM für ausführende Unternehmen sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt sowohl für die Auswahl dieser Unternehmen als auch für deren Durchführung des Werbeauftrages. Keine Haftung wird von TTM übernommen für von TTM nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen mit Bezug auf den Werbeauftrag sowie das Überkleben, die Beschädigung oder das Entwenden der Werbemittel durch Dritte. 6.4. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung des Werbeauftrages müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Bei der Geltendmachung sind die Gründe für den Ersatzanspruch sowie geeignete Beweismittel schriftlich vorzulegen. Werden Einwendungen gegen die vertragliche Leistung nicht bis zum letzten Tag des Aushangs oder Verteilzeit bzw. ohne Vorlage geeigneter Beweismittel erhoben, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. 7. FREISTELLUNG 7.1. Falls der Auftraggeber anlässlich der Durchführung des Werbeauftrages von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten wegen unzulässiger Anbringung oder Verteilung von Werbemitteln auf Unterlassung, Leistung eines Nutzungsentgelts oder Leistung von Schadensersatz in Anspruch genommen wird, stellt TTM den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber den Anspruch des Dritten unverzüglich TTM anzeigt und TTM ohne jede Einschränkung ermächtigt, den behördlichen Anspruch bzw. den Anspruch eines sonstigen Dritten im eigenen Namen abzuwehren. 7.2. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für den Inhalt der Werbemittel. Der Auftraggeber steht TTM insbesondere dafür ein, dass der Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt. Er garantiert auch, dass er über sämtliche für die Verwendung des Werbemittels notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Auftraggeber stellt TTM insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei. 8. SONSTIGES 8.1. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen, ganz oder teilweise, unwirksam oder nicht durchführbar ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche die Parteien bei Kenntnis der Teilunwirksamkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vereinbart hätten. 8.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden. 8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Werbeauftrages ist Köln. Bitte beachten Sie auch die „Wichtigen Hinweise“ von TTM. TownTalker Media AG – Schanzenstraße 39/D8 – 51063 Köln – T: +49 221 65064-0 – Info@TownTalker.de 12
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