Medizinische Anwendungen auf der eGK - Ärztekammer ...
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SERVICE Medizinische Anwendungen auf der eGK 1. Der elektronische Medikationsplan: Für eine Hersteller von Praxis- und Krankenhausinformationssystemen sichere und rationale Arzneimitteltherapie seither halten müssen. Die Integration von einheitlich forma- tierten Medikationsdaten in die einzelnen IT-Systeme erfolg- Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf. te zögerlich und leidet immer noch unter einzelnen Mängeln Stand mit dem Versichertenstammdatenmanagement bis- bei der Übernahme von Informationen zwischen unter- lang lediglich ein verwaltungstechnisches Tool auf der elek- schiedlichen Systemen. Auch das Einlesen über den Barcode tronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung, gehen in geht nicht immer problemlos. Daher sind Ärzte oft gezwun- den kommenden Monaten die ersten medizinischen Anwen- gen, Informationen händisch nachzutragen. Hinzu kommt, dungen an den Start. Um sie nutzen zu können, benötigen dass Patienten mehrere Medikationspläne besitzen oder ih- Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufsaus- ren Medikationsplan nicht bei sich haben. weis. Die letzten Ausgaben des Ärzteblattes haben sich mit Diese Schwachstellen sollen mit dem neuen elektronischen der Telematikinfrastruktur sowie mit dem eHBA und seinen Medikationsplan der Vergangenheit angehören. Die Daten Anwendungsfeldern beschäftigt. In diesem Artikel wird der werden vollständig elektronisch auf der eGK gespeichert. elektronische Medikationsplan (eMP) und das Notfallda- Damit wird es künftig nur noch einen Medikationsplan ge- tenmanagement näher beleuchtet. ben, was ebenso zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit Die genaue Kenntnis der Medikation eines Patienten ist beitragen wird, wie die ständige Verfügbarkeit des eMP auf Grundlage einer rationalen Pharmakotherapie. Gerade vor der elektronischen Gesundheitskarte. Außerdem erfolgt das dem Hintergrund der steigenden Zahl an chronisch erkrank- Einlesen über das Kartenlesegerät, dies ist sehr viel einfa- ten und älteren Patienten hat die Kenntnis dessen, welche cher und komfortabler als das Einscannen eines Barcodes. Arzneimittel und eventuell auch Nahrungsergänzungsmittel Der elektronische Medikationsplan soll (wie sein Vorgänger eingenommen werden, eine hohe Relevanz. auf Papier) einen Überblick aller verschreibungspflichtigen In der Realität wird die Medikationsanamnese häufig zur Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt sowie des- aufwändigen und zeitraubenden Arbeit, da viele Patienten sen Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem Wirk- zeitgleich von mehreren Kolleginnen und Kollegen behan- stoff, Handelsname, Dosierung, Einnahmegrund und sons- delt werden. Hier setzte der im Oktober 2016 eingeführte tige Hinweise zur Einnahme für jedes Arzneimittel erfasst bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP, Abbildung 1) an, (Abbildung 2). Auch medikationsrelevante Daten, wie All- der jedoch – auch weil er lediglich papierbasiert ist – vieler- ergien und Unverträglichkeiten, Körpergewicht und der orts nicht zu einer Verbesserung der Informationslage des Kreatininwert können aufgenommen werden. verordneten Arztes führte. Der BMP legte ein einheitliches Der elektronische Medikationsplan (eMP) enthält darüber Informationsmodell zu Medikationsdaten fest, an das sich die hinaus zusätzliche Kommentarfelder und ermöglicht es, auch die frühere Medika- tion eines Patienten zu speichern. Der Speicher- ort des eMP ist zunächst lokal auf der elektroni- schen Gesundheitskarte des Patienten. In der nächsten Ausbaustufe des eMP wird die Mög- lichkeit geschaffen, die Medikationsdaten in der elektronischen Patiente- nakte des Versicherten zu speichern. Für die Versicherten ist der elektronische Medi- kationsplan freiwillig. Be- Abbildung 1: Bundeseinheitlicher Medikationsplan Quelle: KBV vor Ärztinnen und Ärzte AUSGABE 11/2020 30. JAHRGANG Seite 397
SERVICE einen elektronischen Medikationsplan erstellen, müssen sie ihre Patienten darüber aufklären und eine Einwilli- gung einholen. Diese Einwilligung sollte der Arzt in seinem Informati- onssystem dokumentieren. Versicherte haben einen für Ärztin- nen und Ärzte verpflichtenden ge- setzlichen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikations- plans, wenn der Patient, bezie- hungsweise die Patientin, mindes- tens drei verordnete Medikamen- te gleichzeitig einnimmt. Die Daten auf dem eMP bleiben in vollständiger Hoheit der Patienten. Abbildung 2: Elektronischer Medikationsplan Quelle: gematik Durch den physischen Besitz der eGK bzw. die Eingabe der PIN (die ab- schaltbar ist) entscheiden sie darüber, wer Daten sehen und Szenario 3: wer sie speichern darf. Die Ärztin bzw. der Arzt benötigt Ein Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf einen für den Zugriff auf die Daten der eGK seinen elektronischen unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden. Heilberufsausweis. In mehreren Prätests konnte zwischenzeitlich überprüft Das Erstellen eines eMP wird Ärztinnen und Ärzten in der werden, welche Informationen zum Patienten hier zur Ver- fach- und der hausärztlichen Versorgung vergütet (GOP fügung gestellt werden sollen und wie ein gelungener Aus- 01630), wobei es Zuschläge für Chroniker und onkologisch wahl-/Anlageprozess mit technischer Unterstützung des erkrankte Patienten gibt. Praxisverwaltungssystems bei der Erstellung des Datensat- zes gestaltet sein sollte (https://www.gematik.de/anwen- Um die kommenden medizinischen Anwendungen der Tele- dungen/notfalldaten). matikinfrastruktur (eMP und Notfalldatenmanagement) Das Notfalldatenmanagement auf der eGK besteht aus zwei nutzen zu können, ist ein Update des Konnektors zum Elementen: Der Notfalldatensatz mit notfallrelevanten, me- E-Health-Konnektor notwendig sowie eine Ergänzung des dizinischen Informationen zum Patienten und ein Datensatz Praxisverwaltungssystems. mit Hinweisen zu persönlichen Erklärungen des Patienten. Im Notfalldatensatz lassen sich Angaben zu Diagnosen, Me- 2. Das Notfalldatenmanagement kommt dikation, Allergien/Unverträglichkeiten und mehr erfassen (siehe Kasten). Die Definition des Datensatzes enthält keine Mit dem Notfalldatenmanagement soll eine Anamneseun- inhaltlichen Vorgaben beispielsweise hinsichtlich der abzu- terstützung für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. legenden Diagnosen. Die notfallrelevanten medizinischen Oftmals besteht bei der Versorgung eines Patienten die Situ- Informationen sind vielmehr vom betreuenden Arzt patien- ation, dass relevante Informationen zur Patientenvorge- tenindividuell festzulegen. Der Datensatz ist mit dem elek- schichte nicht vorhanden sind und auch der Patient selbst tronischen Heilberufsweis rechtsverbindlich zu signieren. nicht in der Lage ist, zur Anamnese beizutragen. Das Notfall- Getrennt von den Notfalldaten können in einem zweiten datenmanagement zielt darauf ab, dieses Informationsdefizit Datenblock künftig Informationen zu den Aufbewahrungs- vornehmlich in drei Einsatzszenarien zu lindern. orten einer Organ-/Gewebespendeerklärung, einer Vorsor- gevollmacht oder einer Patientenverfügung abgelegt wer- Szenario 1: den. Diesen Datenblock muss ein Arzt nicht unterschreiben. Präklinische Patientenversorgung durch den Rettungsdienst. Szenario 2: Die beiden Datenblöcke sind getrennt voneinander anlege- Ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines und veränderbar und können ebenso getrennt voneinander Krankenhauses. von berechtigten Personen ausgelesen werden. Seite 398 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
SERVICE Die Anwendung auf der eGK ist für Pati- Infokasten NFDM: enten freiwillig. Sie haben allerdings ei- nen für Ärzte verpflichtenden gesetzli- chen Anspruch auf Speicherung und Aktualisierung von Notfalldaten. Um das Notfalldatenmanagement nutzen zu können, benötigt die Praxis die ent- sprechende Technik, insbesondere einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation, einen E-Health-Kon- nektor, ein weiteres Kartenterminal sowie ein angepasstes Praxisverwaltungssystem. Zur Erstattung der Technikkosten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband entspre- chende Verträge abgeschlossen (https:// www.kbv.de/html/39801.php). Darüber hinaus ist im Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) für das Anlegen (80 Punkte / 2020: 8,79 Euro), Überprüfen und Aktualisieren (4 Punkte / 2020: 0,44 Euro) sowie Löschen (1 Punkt / 2020: 0,11 Euro) eine Vergütung vorgesehen. Informationen zum elektronischen Heil- berufsausweis sowie zu den digitalen Anwendungen, für die ein eHBA benö- tigt wird, finden Sie hier: https://www. gematik.de/anwendungen bearbeitete Mitteilung der Bundesärztekammer AUSGABE 11/2020 30. JAHRGANG Seite 399
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