Merkblatt der IHK Hannover
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Abschlussprüfung Winter 2020/21 Merkblatt der IHK Hannover mit ergänzenden Hinweisen des Prüfungsausschuss MBT zur Abschlussprüfung Winter 2020/21: 1. Allgemein Die zur Auswahl stehenden redaktionellen Vorschläge sowie Vorgaben zur Erstellung des Prüfungsstücks sind zentral durch die PAL vorgegeben. Diese Informationen finden Sie unter Materialbereitstellung – gestalterische Berufe – Prüfungsunterlagen ab dem 15. September unter: https://www.stuttgart.ihk24.de/pal Dieses Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen der IHK Hannover ist ein Zusatz zum PAL- Informationsblatt „Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle Vorgabe – Winter 2020/21“. Es dient dem Prüfling als Richtlinie für die Abschlussprüfung und ergänzt die PAL- Vorgaben sowie die in der Verordnung zum Berufsbild festgelegten Regelungen vom 26. Mai 2006. 2. Termine Am Ende des Merkblatts befindet sich ein Terminplan aller relevanten Prüfungstermine, sowie Informationen zu den Prüforten der IHK Hannover. Die offiziellen Einladungen zu Prüfungstagen werden rechtzeitig vor den Prüfungsterminen von der IHK an die Prüflinge verschickt. Zur Einhaltung von Abgabeterminen für die Prüfungen gilt der beiliegende Terminplan. Laut PAL-Informationsblatt „Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle Vorgabe – Winter 2020/21“ hat die Abgabe des Konzeptpapiers für Anträge der IHK Hannover bis zum 30. Oktober 2020 zu erfolgen. 3. Konzeptantrag Die Umsetzbarkeit des Konzepts wird vorausgesetzt (z.B. Drehgenehmigungen, Verfügbarkeit der Produktionsmittel und der Protagonisten etc.) und obliegt der Verantwortlichkeit des Prüflings. Das dem Prüfungsausschuss vor Anfertigung des Prüfungsstückes dafür vorzulegende Planungspapier ist in seiner Form vorgeschrieben (Antrag incl. Anlagen 2 – 7, Kalkulation, Genehmigungen, sowie filmische Umsetzung, Drehbuch oder Manuskript). Eine Downloadmöglichkeit des Antrags incl. der Anlagen besteht unter http://www.hannover.ihk.de (Dokumentennummer: 10081810). Dem Prüfungsausschuss ist bis zum 30. Oktober 2020 der vom Prüfling und Ausbildungsbetrieb unterschriebene Konzeptantrag in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) vollständig ausgefüllt zur Genehmigung einzureichen. Handschriftliche Ausarbeitungen des Exposé sowie der begleitenden Ausführungen (filmische Umsetzung, Drehbuch, oder Manuskript) können nicht berücksichtigt werden. Alle anderen Eintragungen können auch in leserlicher Druckschrift erfolgen. Original und Kopie sind deutlich zu kennzeichnen. Beide Ausführungen müssen jeweils „getackert“ und gelocht sein! (nicht im Hefter oder mit Büroklammern, kein Deckblatt). Alle 1
Abschlussprüfung Winter 2020/21 Unterlagen sind in einem geschlossenen, mit Name und Prüfungsnummer beschrifteten Umschlag abzugeben. Es zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg. Die Anschrift lautet: Multi-Media Berufsbildende Schulen Prüfungsausschuss Mediengestalter Bild und Ton Expo Plaza 3 30539 Hannover Zusätzlich ist das vollständige Konzept (inkl. aller Anlagen) als eine zusammenhängende PDF-Datei (maximale Dateigröße: 4 MB) bis zum Abgabetermin per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu übersenden. Im Betreff sind der Name und Vorname des Antragstellers und die Prüflingsnummer zu nennen. E-Mail-Adresse: pruefungsausschuss-mbt@ndr.de 4. Vorgaben Durchführung Das Prüfungsstück ist nach der allgemein gebräuchlichen Arbeitspraxis (z.B. ARD/ZDF- Pflichtenheft) zu erstellen. Das Prüfungsstück soll eine möglichst große Bandbreite bewertbarer technischer und gestalterischer Fertigkeiten beinhalten. Die Produktionszeiten dürfen im Produktionszeitraum auf max. zwei Tage für den Dreh bzw. bei einem Tonprodukt für die Tonaufzeichnungen und zwei Tage für die Nachbearbeitung/Postproduktion verteilt werden. Ausnahmen sind begründet zu beantragen. Während der Herstellung des Prüfungsstücks muss der Prüfungsausschuss zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, der Erstellung beizuwohnen, d. h., dass der dem Prüfling benannte Ansprechpartner des Prüfungsausschusses (Betreuer) rechtzeitig – spätestens zwei Tage vor Produktionsbeginn – die Produktions- bzw. Postproduktions-meldungen mit konkreter Orts- und Zeitangabe zugestellt werden müssen (per Mail oder postalisch unter Nutzung der Anlagen 8/8a und 9). Der Ausbildungsort im Geltungsbereich der Kammer ist auch Herstellungsort für das Prüfungsstück. Die Nachbearbeitung hat im ausbildenden Betrieb oder der Berufsschule MMBBS zu erfolgen. Eine Ausnahme ist nur mit Einverständnis des Prüfungsausschusses zulässig. Dem Betreuer muss bei seinem Besuch ermöglicht werden, die Aufzeichnung auf einem Monitor zu verfolgen. Beginn und Ende jedes Prüfungsteils sind dem Betreuer per SMS mitzuteilen. Sämtliche Änderungen, die während der Dreh- bzw. Schnittzeiten auftreten, sind dem Betreuer sofort telefonisch mitzuteilen (Erkrankung von Helfern, wetterbedingte Pausen, andere Verzögerungen, die nicht vom Prüfling zu verantworten sind). Erfolgt dies nicht, können diese Zeiten nicht von der gemeldeten Produktionszeit abgezogen werden. Die Produktionszeit beginnt mit der Ankunft am Set und endet mit dem Verlassen des Produktionssets. Transport und Wegezeiten gehören nicht zur Produktionszeit. Das Aufstellen und Einrichten von z.B. Scheinwerfern und Mikrofonen aber sehr wohl. 2
Abschlussprüfung Winter 2020/21 Die Erstellung/Ausspielung der Master-SD-Karte ist Produktionszeit. Beim Import (Ingest) von Rohmaterial in das Nachbearbeitungssystem und der Erstellung der Kopie-Datenträger für den Prüfungsausschuss handelt es sich jedoch nicht um Produktionszeit. An den Produktionstagen ist eine Pause frühestens nach 4 Stunden, spätestens nach 6 Stunden mit 30 Minuten, ab 9 Stunden mit 45 Minuten, einzuplanen. Längere Pausen- oder Unterbrechungs-zeiten sind begründet mit dem Antrag zu beantragen. 5. Technische Vorgaben Produktion und Postproduktion Bei einem Bild- und Tonprodukt ist eine Bild- und Tonaufnahme sowie eine Bild- und Tonbearbeitung zwingend vorgeschrieben. Es sind nur Kameras mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9 zugelassen. Die Kamera muss die EB- typischen Merkmale einer Broadcast-Kamera besitzen und bei laufender Aufnahme den sicheren und unmittelbaren manuellen Zugriff auf Blende, Zoom und Fokus ermöglichen. Die Aufzeichnung soll ausschließlich in einem HD-Format (4:2:2, ITU-R BT.709) erfolgen. Der Einsatz von Zweitkameras (Gopro etc.) kann begründet beantragt werden. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn die Filmlänge ohne die Bilder der Zweitkamera mindestens 2,5 Minuten beträgt. Die Bilder der Zweitkamera dürfen eine Gesamtlänge von 20 Sekunden nicht überschreiten. Die Länge wird auf die evtl. Nutzung von Archivmaterial angerechnet. Eine Verwendung von nicht genehmigten Zweitkameras führt zur Nichtannahme der Produktion. Der Ton muss für alle Prüfungsstücke manuell ausgesteuert und mit externen Mikrofonen aufgezeichnet werden. 6. Vorgaben Abgabe des Prüfungsstücks Nach Fertigstellung des Prüfungsstücks ist das Ergebnis laut technischer Vorgaben (siehe unten) auf SD-Karte als Master (mit Kennzeichnung als Master), sowie eine SD-Karte als Kopie, dem Prüfungsausschuss bis zum Abgabetermin laut Terminplan zu übergeben. Die SD-Karten sind mit Prüfungsnummer zu versehen und in einer mit Namen und Prüfungsnummer beschrifteten Schutzhülle einzureichen. Alle Medien sind zu beschriften und die marktüblichen Medienbegleitdaten in Papierform beizulegen. Ebenso sind mit dem Prüfungsstück die vorgeschriebenen Unterlagen unter Nutzung der Anlagen 10 – 14 einzureichen. Spätestens eine Stunde nach Fertigstellung ist das Prüfstück als H.264 File im MP4 Container mit max. 10 MBit/s (Bild-Ton-Produktion) oder als Wave-File (Tonproduktion) dem Betreuer über einen Link zum Download zur Verfügung zu stellen. Die Infomail mit Downloadlink an den Betreuer ist in cc auch an die e-mail-adresse des Prüfungsausschusses pruefungsausschuss-mbt@ndr.de zu senden. Verwenden Sie hierzu vorzugsweise den One-Drive Account der MMBBS oder eine andere funktionstüchtigen Downloadlösung. Eine Zugriffsmöglichkeit auf den Film ist bis zum Tag der offiziellen Ergebnisbekanntgabe zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Dateiupload fehlerfrei und vollständig erfolgt ist und kontrollieren Sie dies. 3
Abschlussprüfung Winter 2020/21 Bild-Ton-Produktion: Die „Technischen Richtlinien von ARD/ZDF“ sind in der aktuellsten Fassung zu beachten! In den technischen Begleitpapieren ist eine Tonmischung des Master-Prüfungsstücks nach EBU R128 zu vermerken. Die Tonmischung muss jedoch nicht nach EBU R128 erfolgen. Ohne Angabe findet die Bewertung auf Basis der Peak-Aussteuerungsmessung mit maximalem Vollaussteuerungspegel von +6 dBu bzw. -9 dBFS statt. Beachten Sie, dass ein Upscale von nativen SD-Produktionen auf HD nicht gestattet ist und zu Punktabzug führen kann. Bild: HD (720p50, 1080i50), 4:2:2, Recommendation ITU-R BT.709 Audio: 2-Kanal mono oder stereo Siehe auch „Technische Anlage“ Abgabeformate des Prüfungsstücks: 1. SD-Karte in zweifacher Ausführung des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu kennzeichnen und jeweils mit den Prüfungsnummern zu versehen. Die technischen Spezifikationen entnehmen Sie der Technischen Anlage. 09:59:00:00 Farbbalken (CB 100/75) und Pegelton bei -18dBFS, 997 Hz auf A1-A2 09:59:30:00 schwarz und stumm 09:59:40:00 Hinweistafel mit folgenden Informationen: - Prüflings-Nummer - Nachname, Vorname 09:59:50:00 schwarz und stumm 10:00:00:00 Programmbeginn nach Programmende 30 Sekunden schwarz und stumm Tonproduktion: 1. SD-Karte in zweifacher Ausführung mit WAV-File mit 48 kHz und 16 Bit, 20 Bit oder 24 Bit des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu kennzeichnen und mit den Prüfungsnummern zu versehen. Stereo-Tonformat: WAV-File, Aussteuerung max. -1dBFS Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-WAV-File (15 sec) mit -9dBFS Pegelton, 997 Hz 4
Abschlussprüfung Winter 2020/21 7. Rohmaterial Das Rohmaterial eines Bild-/Tonprodukts ist zusammen mit dem fertigen Prüfungsstück im Original einzureichen. Das Rohmaterial eines Tonprodukts, auch bei Mehrspurproduktionen, ist in einzelnen Spuren auf SD-Karte im wav-Format abzugeben. In begründeten Fällen können Sie beantragen, das Original-Rohmaterial bei dateibasierter Aufzeichnung auf SD-Karte oder Festplatte abgeben zu dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Daten mit den original aufgezeichneten und verwendeten Kameradaten einschl. Ordnerstruktur zu kopieren sind. Nicht ordnungsgemäße Rohmaterialkopien führen zur Nichtannahme der Produktion. Bei bandgestützter Aufzeichnung sind grundsätzlich die Bänder im Original abzugeben. 8. Sonstiges Alle eingereichten Prüfungsunterlagen und Prüfstück-SD-Karten, sowie ggf. das Rohmaterial, verbleiben im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für 12 Monate in der MMBBS. Danach besteht für sechs Monate die Möglichkeit, das Video- und Tonträgermaterial dort abzuholen. Nach 18 Monaten wird der Bestand vernichtet. Der Prüfungsausschuss kann die Datenträger des Rohmaterials nach eigenem Ermessen nach Abschluss der Filmbewertung freigeben und dem Prüfling zurückgegeben. Prüfungsausschuss der Mediengestalter Bild und Ton Der Prüfungsausschussvorsitzende gez. Phil Piayda Anlagen: Terminplan Technische Anlage 5
Abschlussprüfung Winter 2020/21 Terminplan Für die unten angegebenen Abgabetermine zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg. • Einreichung der Planungspapiere unter Nutzung der beiliegenden Vordrucke (Anlagen 1 – 7) an den Prüfungsausschussvorsitzenden Phil Piayda, 30.10.2020 bis 12:00 Uhr, über das Sekretariat der Multimedia BBS. • Mitteilung des Prüfungsausschusses, ausschließlich bei erforderlichen Nachbesserungen am Planungspapier, ab 12.11.2020 schriftlich an den Prüfling durch die IHK. • Abgabe der nachgebesserten Planungsunterlagen (nur bei Aufforderung) für das Prüfungsstück an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 27.11.2020, 12:00 Uhr, über das Sekretariat der Multimedia BBS. • Die Freigabe der Planungsunterlagen sowie Bekanntgabe des Ansprechpartners des Prüfungsausschusses (Betreuer), der direkt über die konkrete Disposition bzw. über deren Änderungen unterrichtet werden muss, erfolgt schriftlich über die IHK ab dem 02.12.2020. Wenn Ihnen bis zum 05.12.2020 keine Nachricht vorliegt, bitte telefonische Rückfrage bei der IHK Hannover, Herrn Helbrecht, Tel.: 0511/3107-355. • Nach Freigabe der Planungsunterlagen kann nach Kontakt mit dem Ansprechpartner (Betreuer) des Prüfungsausschusses (Vorlauf 2 Tage) und Vorlage der Anlagen 8, 8 a und 9 mit der Anfertigung des Prüfungsstücks im Produktionszeitraum 10.12.2020 bis 22.01.2021 begonnen werden. Abgabe des Prüfungsstücks (mit Anlagen 10 bis 15) bis 22.01.2021, 12:00 Uhr, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Sekretariat der Multimedia BBS. • Schriftliche Prüfung am02.12. 2020, 08:00 Uhr Ort wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben. • Praktische Prüfung (Arbeitsprobe) am 26. Januar 2021 Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben. • Das Fachgespräch findet am 26. Januar 2021 Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben. • Evtl. mündliche Prüfung am 26. Januar 2021 Bekanntgabe erfolgt am 19.01.2021 Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben. Ergebnisbekanntgabe am 27. Januar 2020 (telefonisch zu erfragen in der Zeit von 14:30 bis 16:00 Uhr unter der Mobil.-Nr.: 0175/9330493 Die Zeugnisübergabe erfolgt postalisch durch die IHK. 6
Abschlussprüfung Winter 2020/21 Technische Anlage Spezifikationen für HD-Produktionen GENERAL Container Material Exchange Format File Name Prüflingsnummer_Nachname_Vorname.mxf File suffix .mxf VIDEO Video signal compilance ITU-R BT.709 (HD) Video coding XDCAM HD 422 Video datarate 50 MBit/s Resolution 720p/50, 1080i/25 Interlacing Top field first Aspect ratio 16:9 Pixel Aspect Ratio Square Pixel AUDIO channels Stereo Audio coding Linear PCM Sampling rate 48 kHz Depth 16/20/24 bit AUDIO CHANNEL CONFIGURATION A1 Sendeton (L oder MONO) A2 Sendeton (R oder MONO) 7
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