Merkblatt der IHK Hannover

 
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Abschlussprüfung Winter 2020/21

Merkblatt der IHK Hannover
mit ergänzenden Hinweisen des Prüfungsausschuss MBT zur
Abschlussprüfung Winter 2020/21:

1. Allgemein
Die zur Auswahl stehenden redaktionellen Vorschläge sowie Vorgaben zur Erstellung des
Prüfungsstücks sind zentral durch die PAL vorgegeben. Diese Informationen finden Sie unter
Materialbereitstellung – gestalterische Berufe – Prüfungsunterlagen ab dem 15. September
unter:

https://www.stuttgart.ihk24.de/pal
Dieses Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen der IHK Hannover ist ein Zusatz zum PAL-
Informationsblatt „Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle Vorgabe – Winter
2020/21“. Es dient dem Prüfling als Richtlinie für die Abschlussprüfung und ergänzt die PAL-
Vorgaben sowie die in der Verordnung zum Berufsbild festgelegten Regelungen vom 26. Mai
2006.

2. Termine
Am Ende des Merkblatts befindet sich ein Terminplan aller relevanten Prüfungstermine,
sowie Informationen zu den Prüforten der IHK Hannover. Die offiziellen Einladungen zu
Prüfungstagen werden rechtzeitig vor den Prüfungsterminen von der IHK an die
Prüflinge verschickt. Zur Einhaltung von Abgabeterminen für die Prüfungen gilt der
beiliegende Terminplan.

Laut PAL-Informationsblatt „Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion – Redaktionelle
Vorgabe – Winter 2020/21“ hat die Abgabe des Konzeptpapiers für Anträge der IHK
Hannover bis zum 30. Oktober 2020 zu erfolgen.

3. Konzeptantrag
Die Umsetzbarkeit des Konzepts wird vorausgesetzt (z.B. Drehgenehmigungen,
Verfügbarkeit der Produktionsmittel und der Protagonisten etc.) und obliegt der
Verantwortlichkeit des Prüflings. Das dem Prüfungsausschuss vor Anfertigung des
Prüfungsstückes dafür vorzulegende Planungspapier ist in seiner Form vorgeschrieben
(Antrag incl. Anlagen 2 – 7, Kalkulation, Genehmigungen, sowie filmische Umsetzung,
Drehbuch oder Manuskript). Eine Downloadmöglichkeit des Antrags incl. der Anlagen
besteht unter http://www.hannover.ihk.de (Dokumentennummer: 10081810).

Dem Prüfungsausschuss ist bis zum 30. Oktober 2020 der vom Prüfling und
Ausbildungsbetrieb unterschriebene Konzeptantrag in zweifacher Ausfertigung (Original
und Kopie) vollständig ausgefüllt zur Genehmigung einzureichen.

Handschriftliche Ausarbeitungen des Exposé sowie der begleitenden Ausführungen
(filmische Umsetzung, Drehbuch, oder Manuskript) können nicht berücksichtigt werden.
Alle anderen Eintragungen können auch in leserlicher Druckschrift erfolgen.

Original und Kopie sind deutlich zu kennzeichnen. Beide Ausführungen müssen jeweils
„getackert“ und gelocht sein! (nicht im Hefter oder mit Büroklammern, kein Deckblatt). Alle
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Unterlagen sind in einem geschlossenen,            mit    Name   und   Prüfungsnummer
beschrifteten Umschlag abzugeben.

Es zählt der Eingang beim Vorsitzenden des               Prüfungsausschusses   bzw.   der
Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg.

Die Anschrift lautet:

Multi-Media Berufsbildende Schulen
Prüfungsausschuss Mediengestalter Bild und Ton
Expo Plaza 3
30539 Hannover

Zusätzlich ist das vollständige Konzept (inkl. aller Anlagen) als eine zusammenhängende
PDF-Datei (maximale Dateigröße: 4 MB) bis zum Abgabetermin per E-Mail an den
Prüfungsausschuss zu übersenden. Im Betreff sind der Name und Vorname des
Antragstellers und die Prüflingsnummer zu nennen.

E-Mail-Adresse:         pruefungsausschuss-mbt@ndr.de

4. Vorgaben Durchführung
Das Prüfungsstück ist nach der allgemein gebräuchlichen Arbeitspraxis (z.B. ARD/ZDF-
Pflichtenheft) zu erstellen. Das Prüfungsstück soll eine möglichst große Bandbreite
bewertbarer technischer und gestalterischer Fertigkeiten beinhalten.

Die Produktionszeiten dürfen im Produktionszeitraum auf max. zwei Tage für den Dreh bzw.
bei einem Tonprodukt für die Tonaufzeichnungen und zwei Tage für die
Nachbearbeitung/Postproduktion verteilt werden. Ausnahmen sind begründet zu beantragen.

Während der Herstellung des Prüfungsstücks muss der Prüfungsausschuss zu jedem
Zeitpunkt die Möglichkeit haben, der Erstellung beizuwohnen, d. h., dass der dem Prüfling
benannte Ansprechpartner des Prüfungsausschusses (Betreuer) rechtzeitig – spätestens
zwei Tage vor Produktionsbeginn – die Produktions- bzw. Postproduktions-meldungen mit
konkreter Orts- und Zeitangabe zugestellt werden müssen (per Mail oder postalisch unter
Nutzung der Anlagen 8/8a und 9). Der Ausbildungsort im Geltungsbereich der Kammer ist
auch Herstellungsort für das Prüfungsstück. Die Nachbearbeitung hat im ausbildenden
Betrieb oder der Berufsschule MMBBS zu erfolgen. Eine Ausnahme ist nur mit
Einverständnis des Prüfungsausschusses zulässig.

Dem Betreuer muss bei seinem Besuch ermöglicht werden, die Aufzeichnung auf einem
Monitor zu verfolgen.

Beginn und Ende jedes Prüfungsteils sind dem Betreuer per SMS mitzuteilen. Sämtliche
Änderungen, die während der Dreh- bzw. Schnittzeiten auftreten, sind dem Betreuer sofort
telefonisch mitzuteilen (Erkrankung von Helfern, wetterbedingte Pausen, andere
Verzögerungen, die nicht vom Prüfling zu verantworten sind). Erfolgt dies nicht, können
diese Zeiten nicht von der gemeldeten Produktionszeit abgezogen werden.

Die Produktionszeit beginnt mit der Ankunft am Set und endet mit dem Verlassen des
Produktionssets. Transport und Wegezeiten gehören nicht zur Produktionszeit. Das
Aufstellen und Einrichten von z.B. Scheinwerfern und Mikrofonen aber sehr wohl.

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Die Erstellung/Ausspielung der Master-SD-Karte ist Produktionszeit. Beim Import (Ingest)
von Rohmaterial in das Nachbearbeitungssystem und der Erstellung der Kopie-Datenträger
für den Prüfungsausschuss handelt es sich jedoch nicht um Produktionszeit.

An den Produktionstagen ist eine Pause frühestens nach 4 Stunden, spätestens nach 6
Stunden mit 30 Minuten, ab 9 Stunden mit 45 Minuten, einzuplanen. Längere Pausen- oder
Unterbrechungs-zeiten sind begründet mit dem Antrag zu beantragen.

5. Technische Vorgaben Produktion und Postproduktion
Bei einem Bild- und Tonprodukt ist eine Bild- und Tonaufnahme sowie eine Bild- und
Tonbearbeitung zwingend vorgeschrieben.

Es sind nur Kameras mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9 zugelassen. Die Kamera muss
die EB- typischen Merkmale einer Broadcast-Kamera besitzen und bei laufender Aufnahme
den sicheren und unmittelbaren manuellen Zugriff auf Blende, Zoom und Fokus ermöglichen.
Die Aufzeichnung soll ausschließlich in einem HD-Format (4:2:2, ITU-R BT.709) erfolgen.

Der Einsatz von Zweitkameras (Gopro etc.) kann begründet beantragt werden. Eine
Genehmigung ist nur möglich, wenn die Filmlänge ohne die Bilder der Zweitkamera
mindestens 2,5 Minuten beträgt. Die Bilder der Zweitkamera dürfen eine Gesamtlänge von
20 Sekunden nicht überschreiten. Die Länge wird auf die evtl. Nutzung von Archivmaterial
angerechnet. Eine Verwendung von nicht genehmigten Zweitkameras führt zur
Nichtannahme der Produktion.

Der Ton muss für alle Prüfungsstücke manuell ausgesteuert und mit externen Mikrofonen
aufgezeichnet werden.

6. Vorgaben Abgabe des Prüfungsstücks
Nach Fertigstellung des Prüfungsstücks ist das Ergebnis laut technischer Vorgaben (siehe
unten) auf SD-Karte als Master (mit Kennzeichnung als Master), sowie eine SD-Karte als
Kopie, dem Prüfungsausschuss bis zum Abgabetermin laut Terminplan zu übergeben. Die
SD-Karten sind mit Prüfungsnummer zu versehen und in einer mit Namen und
Prüfungsnummer beschrifteten Schutzhülle einzureichen.

Alle Medien sind zu beschriften und die marktüblichen Medienbegleitdaten in Papierform
beizulegen. Ebenso sind mit dem Prüfungsstück die vorgeschriebenen Unterlagen unter
Nutzung der Anlagen 10 – 14 einzureichen.

Spätestens eine Stunde nach Fertigstellung ist das Prüfstück als H.264 File im MP4
Container mit max. 10 MBit/s (Bild-Ton-Produktion) oder als Wave-File (Tonproduktion) dem
Betreuer über einen Link zum Download zur Verfügung zu stellen. Die Infomail mit
Downloadlink an den Betreuer ist in cc auch an die e-mail-adresse des
Prüfungsausschusses pruefungsausschuss-mbt@ndr.de zu senden.

Verwenden Sie hierzu vorzugsweise den One-Drive Account der MMBBS oder eine andere
funktionstüchtigen Downloadlösung. Eine Zugriffsmöglichkeit auf den Film ist bis zum Tag
der offiziellen Ergebnisbekanntgabe zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Ihr
Dateiupload fehlerfrei und vollständig erfolgt ist und kontrollieren Sie dies.

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Bild-Ton-Produktion:

Die „Technischen Richtlinien von ARD/ZDF“ sind in der aktuellsten Fassung zu beachten!

In den technischen Begleitpapieren ist eine Tonmischung des Master-Prüfungsstücks nach
EBU R128 zu vermerken. Die Tonmischung muss jedoch nicht nach EBU R128 erfolgen.
Ohne Angabe findet die Bewertung auf Basis der Peak-Aussteuerungsmessung mit
maximalem Vollaussteuerungspegel von +6 dBu bzw. -9 dBFS statt.

Beachten Sie, dass ein Upscale von nativen SD-Produktionen auf HD nicht gestattet ist und
zu Punktabzug führen kann.

Bild:         HD (720p50, 1080i50), 4:2:2, Recommendation ITU-R BT.709
Audio:        2-Kanal mono oder stereo

Siehe auch „Technische Anlage“

Abgabeformate des Prüfungsstücks:

1. SD-Karte in zweifacher Ausführung des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu
   kennzeichnen und jeweils mit den Prüfungsnummern zu versehen.

     Die technischen Spezifikationen entnehmen Sie der Technischen Anlage.

      09:59:00:00              Farbbalken (CB 100/75) und
                               Pegelton bei -18dBFS, 997 Hz auf A1-A2
      09:59:30:00              schwarz und stumm
      09:59:40:00              Hinweistafel mit folgenden Informationen:
                                - Prüflings-Nummer
                                - Nachname, Vorname
      09:59:50:00              schwarz und stumm
      10:00:00:00              Programmbeginn
      nach Programmende        30 Sekunden schwarz und stumm

Tonproduktion:

1.   SD-Karte in zweifacher Ausführung mit WAV-File mit 48 kHz und 16 Bit, 20 Bit oder 24
     Bit des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu kennzeichnen und mit den
     Prüfungsnummern zu versehen.

     Stereo-Tonformat:         WAV-File, Aussteuerung max. -1dBFS
                               Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-WAV-File
                               (15 sec) mit -9dBFS Pegelton, 997 Hz

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Abschlussprüfung Winter 2020/21

7. Rohmaterial
Das Rohmaterial eines Bild-/Tonprodukts ist zusammen mit dem fertigen Prüfungsstück im
Original einzureichen. Das Rohmaterial eines Tonprodukts, auch bei Mehrspurproduktionen,
ist in einzelnen Spuren auf SD-Karte im wav-Format abzugeben.

In begründeten Fällen können Sie beantragen, das Original-Rohmaterial bei dateibasierter
Aufzeichnung auf SD-Karte oder Festplatte abgeben zu dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass
die Daten mit den original aufgezeichneten und verwendeten Kameradaten einschl.
Ordnerstruktur zu kopieren sind. Nicht ordnungsgemäße Rohmaterialkopien führen zur
Nichtannahme der Produktion. Bei bandgestützter Aufzeichnung sind grundsätzlich die
Bänder im Original abzugeben.

8. Sonstiges
Alle eingereichten Prüfungsunterlagen und Prüfstück-SD-Karten, sowie ggf. das
Rohmaterial, verbleiben im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für 12 Monate in der MMBBS.
Danach besteht für sechs Monate die Möglichkeit, das Video- und Tonträgermaterial dort
abzuholen. Nach 18 Monaten wird der Bestand vernichtet.

Der Prüfungsausschuss kann die Datenträger des Rohmaterials nach eigenem Ermessen
nach Abschluss der Filmbewertung freigeben und dem Prüfling zurückgegeben.

Prüfungsausschuss der Mediengestalter Bild und Ton
Der Prüfungsausschussvorsitzende

gez. Phil Piayda

Anlagen:
Terminplan
Technische Anlage

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Abschlussprüfung Winter 2020/21

Terminplan
Für die unten angegebenen Abgabetermine zählt der Eingang beim Vorsitzenden                    des
Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg.

   •   Einreichung der Planungspapiere unter Nutzung der beiliegenden Vordrucke (Anlagen 1 –
       7) an den Prüfungsausschussvorsitzenden Phil Piayda, 30.10.2020 bis 12:00 Uhr, über das
       Sekretariat der Multimedia BBS.

   •   Mitteilung des Prüfungsausschusses, ausschließlich bei erforderlichen Nachbesserungen am
       Planungspapier, ab 12.11.2020 schriftlich an den Prüfling durch die IHK.

   •   Abgabe der nachgebesserten Planungsunterlagen (nur bei Aufforderung) für das
       Prüfungsstück an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 27.11.2020, 12:00 Uhr, über das
       Sekretariat der Multimedia BBS.

   •   Die Freigabe der Planungsunterlagen sowie Bekanntgabe des Ansprechpartners des
       Prüfungsausschusses (Betreuer), der direkt über die konkrete Disposition bzw. über deren
       Änderungen unterrichtet werden muss, erfolgt schriftlich über die IHK ab dem 02.12.2020.
       Wenn Ihnen bis zum 05.12.2020 keine Nachricht vorliegt, bitte telefonische Rückfrage bei der
       IHK Hannover, Herrn Helbrecht, Tel.: 0511/3107-355.

   •   Nach Freigabe der Planungsunterlagen kann nach Kontakt mit dem Ansprechpartner
       (Betreuer) des Prüfungsausschusses (Vorlauf 2 Tage) und Vorlage der Anlagen 8, 8 a und 9
       mit der Anfertigung des Prüfungsstücks im Produktionszeitraum 10.12.2020 bis 22.01.2021
       begonnen werden. Abgabe des Prüfungsstücks (mit Anlagen 10 bis 15) bis 22.01.2021,
       12:00 Uhr, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Sekretariat der
       Multimedia BBS.

   •   Schriftliche Prüfung am02.12. 2020, 08:00 Uhr
       Ort wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben.

   •   Praktische Prüfung (Arbeitsprobe) am 26. Januar 2021
       Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben.

   •   Das Fachgespräch findet am 26. Januar 2021
       Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben.

   •   Evtl. mündliche Prüfung am 26. Januar 2021 Bekanntgabe erfolgt am 19.01.2021
       Ort und Uhrzeit wird mit der Einladung Seitens der IHK bekanntgegeben.

Ergebnisbekanntgabe am 27. Januar 2020 (telefonisch zu erfragen in der Zeit von 14:30 bis 16:00
Uhr unter der Mobil.-Nr.: 0175/9330493

Die Zeugnisübergabe erfolgt postalisch durch die IHK.

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Technische Anlage

Spezifikationen für HD-Produktionen

GENERAL

Container                        Material Exchange Format
File Name                        Prüflingsnummer_Nachname_Vorname.mxf
File suffix                      .mxf

VIDEO

Video signal compilance         ITU-R BT.709 (HD)
Video coding              XDCAM HD 422
Video datarate                  50 MBit/s
Resolution                      720p/50, 1080i/25
Interlacing                     Top field first
Aspect ratio                    16:9
Pixel Aspect Ratio        Square Pixel

AUDIO

channels                         Stereo
Audio coding              Linear PCM
Sampling rate                    48 kHz
Depth                            16/20/24 bit

AUDIO CHANNEL CONFIGURATION

A1                               Sendeton (L oder MONO)
A2                               Sendeton (R oder MONO)

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