Messe-Serviceheft für Übungsfirmen aus Deutschland - Stand Juni 2018 - Europäische Übungsfirmenmesse 2018

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Messe-Serviceheft für Übungsfirmen aus Deutschland - Stand Juni 2018 - Europäische Übungsfirmenmesse 2018
Messe-Serviceheft
für Übungsfirmen aus Deutschland
          Stand Juni 2018
Messe-Serviceheft für Übungsfirmen aus Deutschland - Stand Juni 2018 - Europäische Übungsfirmenmesse 2018
Inhaltsverzeichnis

Herzlich Willkommen auf der d·a·ch2018 in Dornbirn! .............................................................................. 3
Gründe für die Ausrichtung von Übungsfirmenmessen ............................................................................. 4
Veranstalter................................................................................................................................................. 4
Veranstaltungsort und -zeit ........................................................................................................................ 4
Anmeldung .................................................................................................................................................. 5
Auf- und Abbau, Messezeiten ..................................................................................................................... 5
Anreise ........................................................................................................................................................ 5
Pläne ............................................................................................................................................................ 5
Parkmöglichkeiten....................................................................................................................................... 6
Unterkunft Reservierung............................................................................................................................. 6
Messe-Checkliste......................................................................................................................................... 6
Online-Anmeldung ...................................................................................................................................... 7
Messestand ................................................................................................................................................. 8
Messestandvarianten .................................................................................................................................. 9
Standardausstattung ................................................................................................................................. 10
Sonderausstattung .................................................................................................................................... 10
Elektroinstallationen ................................................................................................................................. 10
Sanitärinstallationen ................................................................................................................................. 10
Medientechnik, Telekommunikation und Internet ................................................................................... 10
Ausstellerbedingungen der Veranstaltungsleitung (April 2018) ............................................................... 11
Hausordnung der Messe Dornbirn GmbH................................................................................................. 14

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                                                                                          Seite 2
Herzlich Willkommen auf der d·a·ch2018 in Dornbirn!
Wir freuen uns, dass Sie sich zur Teilnahme an unserer Messe entschieden haben.

Mit unserem Messe-Serviceheft möchten wir Ihre Vorbereitung auf die Messe erleichtern.

Bitte beachten Sie im Besonderen die Ausstellerbedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung akzeptieren,
und den folgenden wichtigen Hinweis:
Aufgrund der länderspezifischen Finanzierungsmodelle sind die Anmeldebedingungen für die
Übungsfirmen aus den beteiligten Ländern unterschiedlich. Für Übungsfirmen aus Deutschland gelten
ausschließlich die Bestelloptionen und -bedingungen, die in diesem Heft und im Online-Anmeldeportal
für deutsche Aussteller aufgeführt sind!

Wir wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf und freuen uns, Sie in Dornbirn
persönlich begrüßen zu dürfen.

Das Messeteam der Zentralstelle des Deutschen ÜbungsFirmenRings

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                              Seite 3
Gründe für die Ausrichtung von Übungsfirmenmessen
Die Vorbereitung für eine Verkaufsmesse stellt neue Anforderungen an die Übungsfirmen.
Die Begegnung mit Geschäftspartnern aus anderen Übungsfirmen und die direkte Kommunikation sind
für Übungsfirmen nur auf Messen möglich. Die Schüler/innen führen während der Messe auf
Vertragsabschluss bezogene Verhandlungen realistisch durch. Sie lernen dabei das Einschätzen von
Verhandlungspartnern und erfahren eine Stärkung ihres Selbstvertrauens.
Die Kommunikation erfolgt überdies in verschiedenen Fremdsprachen und zeigt den Teilnehmer/innen
die Wichtigkeit der Fremdsprachenkenntnisse für einen erfolgreichen Vertragsabschluss auf.

Das Erlebnis, erfolgreiche Verhandlungen zu führen und Team- und Kooperationsgeist zu zeigen, gehört
zu den Qualifikationen, die nur auf einer Messe gewonnen werden können. Nach Abschluss der Messen
werden Erfahrungen bei der Auswertung der Vertragsabschlüsse sowie der Umsetzung in Lieferung und
Rechnung gewonnen. Messen für Übungsfirmen bieten Übungsfirmen aus dem Bereich der
berufsbildenden Schulen und Instituten der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, ihre Leistungen in
einer Übungsfirma öffentlich zu präsentieren.

Veranstalter
ACT Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
ZÜF – Zentralstelle des Deutschen ÜbungsFirmenRings
Helvartis – Schweizer Übungsfirmenzentrale

Veranstaltungsort und -zeit
Messezentrum Dornbirn (http://www.messedornbirn.at)
Messeplatz 1
6800 Dornbirn

20. – 22.11.2018
Messehallen 9, 10, 11, 12 und 14

Projektorganisation Deutschland
Patricia Käsler, ZÜF
Erreichbar unter messe@zuef-edu.de und 0201-3204 566 (Mo., Mi., Do.)

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Hinweise und Angebote auf der Homepage des Messezentrums
Dornbirn GmbH für die d·a·ch2018 gültig sind.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                               Seite 4
Anmeldung
Die Anmeldung ist bis zum 15. Oktober 2018 über die Messehomepage
http://www.uebungsfirmenmesse2018.eu/ möglich.
Eine Stornierung der Anmeldung kann bis zum 15. Oktober 2018 kostenfrei erfolgen.

Auf- und Abbau, Messezeiten
Aufbau:         Montag, 19. November von 08.00 bis 20.00 Uhr und
                Dienstag, 20. November von 08.30 bis 09.30 Uhr
Messezeiten:    Dienstag, 20. November von 10.00 bis 17.00 Uhr
                Mittwoch, 21. November von 09.00 bis 17.00 Uhr
                Donnerstag, 22. November von 09.00 bis 12.00 Uhr
Abbau:          Donnerstag, 22. November ab 12.00 Uhr

Anreise
Bitte beachten Sie, dass die Kooperation des Messezentrum Dornbirn mit dem Landbus und dem
Stadtbus für diese Messe keine Gültigkeit hat. Besorgen Sie sich günstigere Fahrscheine für öffentliche
Verkehrsmittel im Vorverkauf. https://www.vmobil.at/index.php?menuid=227

Mit der Bahn
Dornbirn Bahnhof und ab da siehe Punkt „Aus dem Zentrum“.

Mit Pkw, Bus oder Lkw
Aus Deutschland:
B 31 aus Richtung Friedrichshafen, A 14/E 60 bis zur Ausfahrt Dornbirn-Süd (Exit 18), A 96 aus Richtung
München/Ulm, A 14/E 60 bis zur Ausfahrt Dornbirn-Süd (Exit 18).

Aus der Schweiz und aus Liechtenstein:
A 13/A 1 bis zur Ausfahrt Au/Lustenau, B 190 nach Dornbirn.

Aus Norditalien und Österreich:
A 14/E 60 bis zur Ausfahrt Dornbirn-Süd.
Achtung: Auf den Autobahnen in Österreich besteht Vignettenpflicht!

Aus dem Zentrum
Ab Hauptbahnhof Dornbirn fährt der Landbus (Linien 50, 52 und 351) zur Messekreuzung. Der Stadtbus
Dornbirn (Linie 1, 5, 8 und 10) fährt Montag bis Samstag zur Haltestelle Messegelände.

Pläne
ÖBB: http://www.oebb.at/
Linienplan Stadtbus Dornbirn: https://stadtbus.dornbirn.at/startseite/
Linienplan Landbus Dornbirn: https://www.landbusunterland.at/startseite/
Stadtplan Dornbirn: https://www.dornbirn.at/leben-in-dornbirn/stadtplan/

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Parkmöglichkeiten
Für Pkw, Lkw und Busse der Aussteller stehen für Auf- und Abbau sowie während der Messezeiten
ausreichend kostenlose Parkplätze direkt bei der Messe Dornbirn zur Verfügung.

Unterkunft Reservierung
Informationen auf der Messehomepage unter www.uebungsfirmenmesse2018.eu/unterkunft.html.

Messe-Checkliste

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Online-Anmeldung der Schule/Institution durchgeführt?                                                         bis 15.10.2018

Online-Anmeldung der Übungsfirmen durchgeführt?                                                               bis 15.10.2018

Buchung Messestand erledigt?                                                                                  bis 15.10.2018

Buchung Zusatzausstattung/Blendenbeschriftung erledigt?                                                       bis 15.10.2018

Buchung Zimmer erledigt?                                                                                  
Die Bezahlung des reservierten Messestandes zeitgerecht                                                         sofort nach
durchgeführt?                                                                                                 Rechnungserhalt
Die Bezahlung der Zusatzausstattung/Blendenbeschriftung                                                         sofort nach
zeitgerecht durchgeführt?                                                                                     Rechnungserhalt

Notwendige Versicherungen geprüft/abgeschlossen?                                                          
Zur Global Enterprise Challenge (GEC) angemeldet?                                                         

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Online-Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über ein Anmeldeportal, das von der Servicestelle österreichischer
Übungsfirmen ACT gehostet wird.
Sie erreichen es über die Messewebseite www.uebungsfirmenmesse2018.eu/anmeldung.html
oder direkt -> http://uefas.act.at/act_ma_user_create.asp?foreign=1&countryid=22 .

Registrieren Sie dort zuerst Ihre Schule/Ihren Träger. Nach der Registrierung erhalten Sie einen
Aktivierungscode an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Aktivieren Sie
Ihr Messekonto, indem Sie diesen Code über den angegebenen Link eingeben.

Dieses Messekonto ist das Konto Ihrer Schule/Ihres Trägers, über das alle Übungsfirmen Ihrer
Schule/Ihres Trägers, die an der Messe teilnehmen sollen, angemeldet werden müssen. Separate
Messekonten für einzelne Übungsfirmen können nicht angelegt werden.
Sprechen Sie sich daher mit Ihren Kolleginnen und Kollegen ab, bevor Sie die Bestellung abschließen.

Unter dem Menüpunkt „Aussteller“ können alle beteiligten Übungsfirmen einzeln angemeldet werden.
Das Menü, um Aussteller hinzuzufügen, erreichen Sie über den Button       .
Die Angaben, die Sie dort machen, werden für den Eintrag in das Ausstellerverzeichnis verwendet.
Bitte vergessen Sie nicht, die Kennung Ihrer Übungsfirma anzugeben.
Nun können Sie unter dem Menüpunkt „Messestände“ über den Button           die gewünschten
Messestände bestellen:

 Wählen Sie für jede Übungsfirma den gewünschten Messestand jeweils einmal aus. Jeder der
  ausgewählten Stände muss dann mit je einer der Übungsfirmen verknüpft werden. Das Menü
  „Verknüpfen“ erreichen Sie über den Button     .

 Möchten Sie mit zwei bzw. drei Übungsfirmen einen erweiterten bzw. Doppelstand gemeinsam
  nutzen (siehe auch Kapitel „Messestand“, Seite 8), wählen Sie den gewünschten Stand aus und
  verknüpfen diesen mit jeder der beiden bzw. drei vorgesehenen angemeldeten Übungsfirmen.

   Bitte vergessen Sie auf keinen Fall, die Messestände wie oben beschrieben mit den Ausstellern
   zu verknüpfen!
   Diese Verknüpfung ist wichtig, weil sie als Grundlage für verschiedene Operationen im und nach
   dem Anmeldevorgang (z. B. Rechnungserstellung, Auswertung für Ausstellerverzeichnis etc.) dient.

    Bitte beachten Sie, dass Sie an Ihrer Bestellung keine Änderungen mehr vornehmen können,
    nachdem Sie sie abgesendet haben. Danach können auch keine weiteren Aussteller nachgemeldet
    werden. Stellen Sie daher vor dem Absenden sicher, dass alle gewünschten Übungsfirmen Ihrer
    Schule/Ihres Trägers erfasst sind!

Das Anmeldesystem versendet keine automatische Bestellbestätigung. Nach der Übermittlung Ihrer
Bestellung ist im Messekonto nur noch der Menüpunkt „Bestellübersicht“ sichtbar, über den Sie Ihre
Bestellbestätigung abrufen können.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                                  Seite 7
Messestand
Einzelstand
Pro Standeinheit Einzelstand (3x4 m) kann nur eine Übungsfirma für die gesamte Messedauer
angemeldet werden. Die Nutzung eines Einzelstandes durch Mitaussteller oder ein Ausstellerwechsel
sind nicht möglich!

Erweiterter Einzelstand
Möchten Sie einen Messestand mit einem Mitaussteller teilen, können Sie den erweiterten Stand
auswählen. Dieser ist um zwei Meter auf 3x6m verlängert und kann von maximal zwei Übungsfirmen
gemeinsam genutzt werden.

Doppelstand
Ein Doppelstand (3x8 m) besteht aus zwei Standeinheiten und kann von maximal drei Übungsfirmen
gemeinsam genutzt werden.

Übersicht:
Einzelstand (Reihen- oder Eckposition)                    3x4m      1 Aussteller
erweiterter Einzelstand (Reihen- oder Eckposition)        3x6m      2 Aussteller (maximal)
Doppelstand (Reihen- oder Eckposition)                    3x8m      3 Aussteller (maximal)

   Alle angemeldeten Übungsfirmen (auch Mitaussteller) müssen während der gesamten Messedauer
   anwesend sein, ein Ausstellerwechsel während der Messe ist nicht möglich!

Jede Standeinheit ist mit einem 1,5 kW Elektroanschluss ausgestattet.

Die Standwände bestehen aus Elementen aus Hartfaserplatte gelocht und weiß lackiert,
1 mm stark, 2,5 m hoch und 1m breit. Die Verbindung der Elemente erfolgt durch Verschraubung
mittels 35cm langer U-Profile.

Die Elemente können mit leicht ablösbaren doppelseitigen Klebebändern beklebt werden. Spiegel- oder
Teppichklebebänder sind verboten. Die Klebebänder sind nach der Messe restlos zu entfernen.

Die Frontblenden sind 30 cm hoch und können selbst beschriftet werden.
Bei Bedarf kann gegen einen Aufpreis eine Blendenbeschriftung bestellt werden. Sie finden die
Bestelloption unter dem Menüpunkt Aussteller - Messezubehör über den Button          .

Die Blendenbeschriftung wird auf 3mm Forexplatte in der Abmessung 200x30cm im Digitaldruck
erstellt. Die bedruckte Platte wird vom Messebauer auf die entsprechende Blende aufgebracht. Die
Beschriftung beinhaltet den Namen der ausstellenden Übungsfirma, die Standnummer und die
Landesflagge. Der Druck wird über die Messebaufirma vorgenommen, wir übermitteln die Druckdaten
vor der Messe.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                                Seite 8
Messestandvarianten
Sie können zwischen den folgenden Messestandvarianten wählen:

                                   1) Reihenstand (Einzelstand 3x4m):
                                      Einzelstand (3 x 4 m) mit zwei Seitenwänden
                                      und einer Frontblende
                                      810,00 € netto               (maximal 1 Aussteller)

                                   2) Reihenstand (erweitert 3x6m):
                                      Erweiterter Stand (3 x 6 m) mit zwei Seitenwänden
                                      und einer Frontblende
                                      1.215,00 € netto            (maximal 2 Aussteller)

                                   3) Reihenstand (Doppelstand 3x8m):
                                      Doppelstand (3 x 8m) mit zwei Seitenwänden
                                      und zwei Frontblenden
                                      1.620,00 € netto           (maximal 3 Aussteller)

                                   4) Eckstand* (Einzelstand 3x4m):
                                      Einzelstand (3 x 4 m) mit einer Seitenwand,
                                      einer Front- und einer Seitenblende
                                      870,00 € netto               (maximal 1 Aussteller)

                                   5) Eckstand* (erweitert 3x6m):
                                      Erweiterter Stand (3 x 6 m) mit einer Seitenwand,
                                      einer Front- und einer Seitenblende
                                      1.275,00 € netto             (maximal 2 Aussteller)

                                   6) Eckstand* (Doppelstand 3x8m):
                                      Doppelstand (3 x 8 m) mit einer Seitenwand,
                                      zwei Frontblenden und einer Seitenblende
                                      1.680,00 € netto            (maximal 3 Aussteller)

* Die Zuweisung der nur in begrenzter Anzahl verfügbaren Eckstände erfolgt unverbindlich nach
  Eingang der Bestellungen durch die Organisatoren. Auch die linke oder rechte Ausrichtung wird vom
  Veranstalter vorgenommen.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                             Seite 9
Standardausstattung
Standardmobiliar kann unter dem Menüpunkt „Aussteller“ über „Messezubehör“ bestellt werden:
Beschriftung der Frontblende (Einzel-/erweiterter Stand)       60,00 € netto
Beschriftung der Frontblende (Doppelstand)                    120,00 € netto
Stuhl (chrom, Leder grau)                                      18,00 € netto
Stuhl (chrom, Stoff schwarz)                                   21,00 € netto
Stehtisch (Platte weiß)                                        58,00 € netto
Tisch (124 x 74cm)                                             70,00 € netto
Tisch (74 x 74cm)                                              50,00 € netto
USB-Magnetkartenleser zum Kauf                                 42,02 € netto
USB-Magnetkartenleser zur Miete                                21,01 € netto

Sonderausstattung
Zusätzliche Sonderausstattungen (z.B. Teppich, Beleuchtung etc.) bestellen Sie bitte gegen separate
Berechnung direkt bei der Firma Messe Event. Nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer Bestellung das
Bestellformular, das Sie hier herunterladen können: http://www.zuef.de/Zentrale-Newsletter/Messe
2018/Dornbirn 2018 Bestellschein.pdf.

Elektroinstallationen
Wenn Sie zusätzliche Elektroinstallationen benötigen, melden Sie Ihre Wünsche per Mail an
messe@zuef-edu.de.

Sanitärinstallationen
Melden Sie Ihre Wünsche per Mail an messe@zuef-edu.de.

Medientechnik, Telekommunikation und Internet
Kostenfreies WLAN
Die Hallen sind mit einem kostenfreien WLAN ausgestattet, das von Besuchern und Ausstellern genutzt
werden kann. Die Nutzung dieses Netzes erfolgt über ein Browser-Login, die Verbindung wird in
regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 – 3 Stunden) getrennt und muss über ein erneutes Login
wiederhergestellt werden.

Kostenpflichtiges WLAN
Allen Ausstellern, die eine unterbrechungsfreie Onlineverbindung wünschen, bietet die Messe einen
separaten kostenpflichtigen WLAN-Zugang an. Gegen eine Gebühr von 75,00 € erhalten Sie einen
eigenen WLAN-Code, der vom 19. bis 22.11.2018 gültig ist. Es besteht keine Daten- oder Zeitlimitierung
und es kommen keine weiteren Kosten hinzu.

Separater LAN-Anschluss
Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Messestand mit einem eigenen LAN-Anschluss (DSL: 10 Mb/s
Download, 5Mb/s Upload) auszustatten. Sie erhalten einen LAN-Anschluss für ein Gerät. Wenn Sie
mehrere Geräte anschließen möchten, müssen Sie einen eigenen Router mitbringen und einrichten.
Der LAN-Anschluss kostet für alle Messetage 135,00 € inkl. Datenverbrauch. Es kommen keine weiteren
Kosten hinzu.

Das kostenfreie WLAN muss nicht bestellt werden. Wünschen Sie einen kostenpflichtigen
Internetzugang, senden Sie bis spätestens 12.09.2018 eine Mail an messe@zuef-edu.de.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                               Seite 10
Ausstellerbedingungen der Veranstaltungsleitung (April 2018)
Diese gelten mit oder zusätzlich zu der Hausordnung der Messezentrum Dornbirn GmbH.

Mit der Anmeldung zur Messe verpflichten sich die Aussteller, die Ausstellerbedingungen einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Übungsfirmen, welche sich nicht an die
Ausstellerbedingungen halten, von zukünftigen Messen auszuschließen und dies der jeweiligen
Institutionsleitung zur Kenntnis zu bringen.

Auf- und Abbau, Messezeiten, Standbesetzung
Der Auf- und Abbau des Messestandes ist nur außerhalb der Messezeiten möglich.

Aufbau:    Montag, 19. November 2018 von 08.00 bis 20.00 Uhr und
           Dienstag, 20. November 2018 von 08.30 bis 09.30 Uhr
Abbau:     Donnerstag, 22. November 2018 ab 12.00 Uhr

Die Aussteller verpflichten sich während der gesamten Messezeit am
           Dienstag, 20. November 2018 von 10.00 bis 17.00 Uhr
           Mittwoch, 21. November 2018 von 09.00 bis 17.00 Uhr
           Donnerstag, 22. November 2018 von 09.00 bis 12.00 Uhr
an ihrem Messestand anwesend zu sein.
Ein Wechsel des Ausstellers am gemieteten Stand ist mit oder ohne Umbau nicht gestattet!

Veranstalterhaftpflicht
Der Veranstalter hat für durch den Veranstalter verursachte Schäden an Dritte eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Ausstellerhaftpflicht Übungsfirmen
Für das Haftpflichtrisiko des jeweiligen Messestandinhabers kann vom Veranstalter keine Versicherung
abgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie, ob diese Risiken durch eine Haftpflichtversicherung Ihrer
Institution abgedeckt sind.

Messestandversicherung
Für die von den Ausstellern mitgebrachten Waren ist eine Versicherung nur dann gegeben, wenn die
Person, die Gegenstände beschädigt oder anderen Personen Schaden zufügt, über eine
Haftpflichtversicherung verfügt. Bitte klären Sie in Ihrer Schule/Institution, ob Sie die mitgeführten
Ausstellungsstücke auf dem Transportweg oder während der Messe zusätzlich versichern sollen.

Ärztliche Versorgung
Während der Messe sowie während der Auf- und Abbauzeiten sind Sanitäter des Roten Kreuzes ständig
auf der Messe anwesend.

Ausländische Teilnehmer/innen Krankenversicherung für medizinische Notfälle
Überprüfen Sie, ob die Krankenversicherung Ihres Landes eventuell anfallende Arzt- und Krankenhaus-
kosten in Österreich übernimmt. Anderenfalls sorgen Sie bitte durch den Abschluss einer Versicherung
für akute medizinische Notfälle vor. Der Veranstalter übernimmt keine Arzt- und Krankenhauskosten.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                                 Seite 11
Feuerpolizeiliche Bestimmungen
I. Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
1.1 Das Einhalten von Ordnung und Reinlichkeit im Gebäude ist ein grundlegendes Erfordernis für den
     Brand- und Unfallschutz.
1.2 Bestehende Rauchverbote sind zu beachten. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer ist
     grundsätzlich nicht gestattet. Die Verwendung von Kerzen etc. kann vom
     Brandschutzbeauftragten gestattet werden. Dabei ist auf nichtbrennbare Unterlagen und den
     nötigen Abstand zu brennbaren Materialien zu achten. Weiterhin kann eine zeitliche
     Beschränkung vorgesehen werden, z.B.: Jede Art von Kerzen oder offenem Licht sind ständig von
     Personen zu beobachten und müssen beim Verlassen des Raumes ausgelöscht werden. Vom
     Verbot sind nachstehend Räume nach Freigabe der von der Messe befugten Personen
     ausgenommen: Veranstaltungshallen und das Freigelände.
     Auf das Merkblatt I die Betriebsvorschrift „Lagerung und Verwendung von Gefahrenstoffen Im
     Massenquartier" wird verwiesen, dieses muss eingehalten werden.
1.3 Die Verwendung von Einzelheiz- und Kochgeraten sowie von Wärmestrahlern ist verboten,
     ausgenommen hiervon sind Teeküchen und Gastronomieflächen bei Messen und
     Veranstaltungen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des BSB, unter Einhaltung der
     erforderlichen Sicherheitsbestimmungen (z.B. Abstande zu brennbaren Gegenständen,
     nichtbrennbare Unterlage, nach Betriebsschluss Netzstecker ziehen), zulässig.
1.4 Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten u.a.m.) dürfen nur nach vorheriger Genehmigung
     (Freigabeschein) durch die Betriebsleitung oder den Brandschutzbeauftragten durchgeführt
     werden. Ausgenommen hiervon sind die dafür vorgesehenen und entsprechend eingerichteten
     Werkstätten.
1.5 Die elektrischen Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Brennbare Stoffe
     und Dekorationsmaterialien dürfen keinen direkten Kontakt mit Beleuchtungskörpern aufweisen.
1.6 Lagerungen aller Art, ob brennbar oder nichtbrennbar an ungeeigneten Orten (Gange, Fluchtwege
     und sonstige Verkehrswege etc.) sind verboten. Auf das Merkblatt I die Betriebsvorschrift
     „Lagerung und Verwendung von Gefahrenstoffen Im Massenquartier'' wird verwiesen, diese muss
     eingehalten werden.
1.7 Löschgerate (Wandhydranten und tragbare Feuerlöscher) dürfen - auch vorübergehend - weder
     verstellt, der Sicht entzogen (z.B. durch darüber aufgehängte Kleidung oder Dekorationsmaterial),
     noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellplatzen entfernt oder zweckwidrig
     verwendet werden.
1.8 Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, und Sicherheitsleuchten dürfen
     nicht der Sicht entzogen, beschädigt oder entfernt werden.
1.9 Durch das Abstellen von Fahrzeugen im Messequartier dürfen Flucht- und Rettungswege sowie
     die Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstell-, Bewegungsflächen) nicht behindert werden.
1.10 Die elektrischen Einrichtungen sind, soweit dies möglich ist, nach Arbeitsschluss auszuschalten.

Müllentsorgung
Für die Müllentsorgung hat jeder selbst zu sorgen. Müllcontainer stehen ausreichend zur Verfügung.
Müll darf nur in Haushaltsmengen abgegeben werden. Größere Mengen sind kostenpflichtig.

Reinigung
Ihr Messestand wird vor der Übergabe einmal gereinigt. Sollten Sie eine tägliche Reinigung wünschen,
können Sie diese über die Messegesellschaft Dornbirn kostenpflichtig bestellen.

Sondermüll
Die Lagerung von Sondermüll ist auf dem Messegelände strengstens verboten.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                               Seite 12
Alkohol- und Rauchverbot
In den Messehallen sind das Ausschenken sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken und das
Rauchen während der gesamten Messedauer strengstens untersagt.

Garderobe
Während der Messeöffnungszeiten steht Ihnen im Foyer eine Garderobe zur Verfügung. Die kostenlose
Benützung dieser Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr – die Garderobe wird nicht beaufsichtigt.

Musik
Die Geräuschentwicklung darf ein Ausmaß von 40 dB nicht überschreiten! Dies gilt im Besonderen für
akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand. (Gemessen an der Standgrenze).
Jeder Aussteller hat Musik- oder audiovisuelle Vorführungen am Stand persönlich und rechtzeitig der
österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM zu melden und die anfallenden Gebühren zu entrichten.

Durchsagen
Es werden keine allgemeinen verkaufsfördernden Durchsagen getätigt. Durchsagen für besondere
Ereignisse sind möglich. Bitte melden Sie sich bei Bedarf am Info Point.

Warenverkauf
Der „Echtverkauf“ von Waren ist auf der Messe verboten.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                            Seite 13
Hausordnung der Messe Dornbirn GmbH
Das Messegelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist die Messe Dornbirn GmbH. Sie übt neben dem
jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für alle Personen, die
das Privatgelände der Messe Dornbirn betreten, befahren oder sich dort aufhalten.

Notrufnummern
Feuerwehr       122
Polizei         133
Rettung         133
Euronotruf      112
Erste Hilfe     Info Point der jeweiligen Messe/Veranstaltung
Messebüro       + 43 55 2 305 00

Gelände-Aufenthalt (Achtung: Für diese Messe gibt es keine Eintrittskarten!)
Ein Aufenthalt auf dem Messegelände ist nur für die durch die Eintrittskarte oder einen Ausweis
bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Eintrittskarten müssen von den Besuchern aufbewahrt
werden. Personen, die sich während ihres Aufenthalts nicht durch eine gültige Eintrittskarte oder einen
Ausweis der Messe Dornbirn bzw. des Veranstalters legitimieren können, können des Messegeländes
verwiesen werden.

Aufenthalt Jugendlicher
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem
Aushang an den Eingängen oder Kassen.

Aufenthalt Besucher
Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen.
Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb
gesetzt werden. Ausstellungsgegenstände dürfen nur in Anwesenheit des Standpersonals betreten
werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände
zu verlassen.

Fotografieren, Filmen, Zeichnen
Das Fotografieren, Filmen und Zeichnen auf dem gesamten Messegelände und in den Hallen,
insbesondere der Exponate und Veranstaltungen, ist nur Personen gestattet, die hierfür von dem
Veranstalter zugelassen sind und einen von dem Veranstalter ausgestellten, gültigen Ausweis besitzt.

Rauchen
In den Gebäuden der Messe Dornbirn herrscht grundsätzlich Rauchverbot. Raucherzonen sind mit
entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet.

Sicherheits-Check
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Mäntel, Jacken, Regenschirmen
und Taschen sowie ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. In solch einem Fall sind
die Gegenstände an den vorgesehenen Garderoben abzugeben.
Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken
und Umhänge sowie Fahrzeuge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                                Seite 14
Waffen und gefährliche Gegenstände
Waffen oder als Waffen geeignete Gegenstände dürfen nicht mit in das Gelände gebracht oder
verwendet werden. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Eingängen und Kassen
zu bestimmten Veranstaltungen.

Hunde und andere Tiere
Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände oder die Gebäude gebracht werden.
Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Eingängen und Kassen. Im Falle einer
Ausnahme-Regelung gilt für Hunde stets Leinen- und Maulkorbpflicht.

Sicherheitsanweisungen
Den Anweisungen der Haustechnik, des Messepersonals bzw. der Messeleitung, sowie des Sicherheits-
und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot erteilt werden. In diesem Fall erfolgt kein
Ersatz der Eintrittskarten.

Messe-Serviceheft Dornbirn 2018 für Übungsfirmen aus Deutschland                              Seite 15
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