MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA

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MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
MICRO-
ELECTRO-
MOBIL
1.064

Zugelassenes
Benutzergewicht 120 kg
MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
Wenderadius von 500 mm               Zerlegbar in drei Teile            Einfache Bedienung    Mittelradantrieb

Das Raumwunder
ANPASSUNG                                          BEDIENUNG

• Kompakte Baumaße                                 • Sehr einfache Bedienung

• Leichte Bauweise, in drei Teile zerlegbar,       • Problemloses Wenden dank Mittelradan-
  dadurch wird ein umkomplizierter Trans-            trieb und einem Wenderadius von 500 mm
  port ermöglicht
                                                                                                                 E-POWER
MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
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Ausgefülltes Bestellformular bitte faxen an:                        05733 922 9311     Kundenservice:       05733 922 311

      Rechnungsanschrift / Kunden-Nr.:

      Lieferanschrift:

      Kommission / Bemerkungen:

       Zugelassenes Benutzergewicht     Bestellmenge:
       120 kg

MICRO-ELECTRO-MOBIL (Empf. Verkaufspreis inkl. MwSt inkl. Batterien und Ladegerät):                                   2.116,50 €
1.064
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Gültig vom 01.01.2022 – 31.12.2022.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf www.meyra.de/AGB finden.

        Technische Daten

ABMESSUNG/TRANSPORTMASSE                                                      FAHRWERK
Länge                                                                7600    Anzahl der Räder                                  5
Breite                                                                 580   Raddurchmesser Lenkrad                          110
Sitzhöhe, verstellbar                                            370 – 450   Raddurchmesser Antriebsrad                      220
Sitztiefe                                                              400   Bodenfreiheit                                    50
Sitzbreite, verstellbar                                          470 – 570   Hindernisüberwindung, max.                       15
Rückenhöhe                                                             400   Wendekreis (Radius)                             500
Transporthöhe (bei umgeklapp-
                                                                      470
ter Lenksäule und ohne Sitz)

Maße in mm, Gewichte in kg, Geschwindigkeiten in km/h,
Maßtoleranzen ± 10 mm
Die Daten sind unter Vorbehalt konstruktiver Änderungen.
MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
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         Technische Daten

 ELEKTRONIK                                                                        GEWICHTE
 Motor-Dauerleistung                                            200 W                                        42 bei Lithium Batterien
                                                                                  Leergewicht mit Batterie
 Motor-Spitzenleistung                                          800 W                                            47 bei Bleibatterien
                                          20,8 Ah bei Lithium Batterien           Zulässiges Nutzergewicht                        120
 Batterien
                                                14 Ah bei Bleibatterien           Zulässiges Gesamtgewicht                        170
 Ladegerät                                                          2A
                                                                                   GESCHWINDIGKEIT
 Elektronik                                                        50 A
                                                                                  Geschwindigkeit, max.                               6
 LEISTUNG
 Reichweite, max.                              17 bei Lithium Batterien
 (unter Testbedingungen)                           10 bei Bleibatterien
 Zul. Steigungen / Gefälle                                     3° (6 %)

         Modell
00

           CODE                   BEZEICHNUNG                                            CHASSISFARBE                       EURO €
          9106404                 MICRO-ELECTRO-MOBIL Bleibatterien                      Weiß                               2.116,50*
          9106414                 MICRO-ELECTRO-MOBIL Lithium Ionen Batterien            Weiß                               2.915,00*
          9106424                 MICRO-ELECTRO-MOBIL up Bleibatterien                   Weiß                               2.666,50*
          9106434                 MICRO-ELECTRO-MOBIL up Lithium Ionen Batterien         Weiß                               3.465,00*
*Empf. Verkaufspreis inkl. MwSt

         Grundausstattung

   • Hochschwenkbare Armlehnen                              • Sitz drehbar
   • Selbsterklärendes Display mit                          • Sitz höhenverstellbar
     Geschwindigkeitsauswahlmöglichkeiten                   • Sitz abnehmbar
   • Ladegerät                                              • Batteriekasten herausnehmbar mit
   • Signalgeber                                              zusätzlicher Ladebuchse

01       Optionen

             CODE            BEZEICHNUNG                                                                                     EURO €
             1081860         Softräder vorne 2x und hinten 1x                                                                      83,50
             1058996         Einkaufskorb mit Halterung                                                                           120,00
*Empf. Verkaufspreis inkl. MwSt
                                                                                                                                           E-POWER

      Datum:                                   Unterschrift:                                                  Stand: 01.01.2022

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MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN                                                                                                                  STAND: JANUAR 2022

1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH                           bestimmten Dritten übergeben worden ist. Dies gilt        6.3. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die
1.1. Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedin-         unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom          ausstehenden Beträge mit 8 % über dem jeweiligen
gungen (AGB) der Firma MEYRA GmbH gelten für alle          Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.    Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung
mit den Kunden des Unternehmens geschlossenen              4.3. Sollten Ansprüche wegen Transportschäden             eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen             oder Verlusten gegenüber der MEYRA GmbH geltend           6.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug,
Geschäfte mit dem Kunden, auch ohne gesonderte             gemacht werden, so hat der Kunde den Schaden              so werden alle anderen Forderungen, die auf dem-
neue Vereinbarung.                                         auf den Frachtdokumenten zu vermerken oder bei            selben Rechtsverhältnis beruhen, sofort zur Zahlung
1.2. Der Kunde erkennt die AGB der MEYRA GmbH              Verlusten eine Protokollaufnahme unverzüglich zu          fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung
für den vorliegenden Vertrag und auch für alle             veranlassen und uns dies innerhalb einer Woche            bedarf.
zukünftigen Verträge als verbindlich an. Geschäfts-        anzuzeigen.                                               6.5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung
bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine           4.4. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird        nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
Anwendung. Derartige Geschäftsbedingungen                  nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des          festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung
verpflichten die MEYRA GmbH nicht, auch wenn               Kunden abgeschlossen.                                     eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur
diesen im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich        4.5. Bei Verzögerungen der Übergabe oder des              insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
widersprochen wird.                                        Versandes die der Kunde zu vertreten hat, geht die        gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1.3. Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde          Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den        6.6. Die MEYRA GmbH ist berechtigt, ihre Forderun-
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des        Kunden über.                                              gen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches        4.6. Liegen keine besonderen Weisungen des
Sondervermögen ist.                                        Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges           7.     EIGENTUMSVORBEHALT
                                                           und –mittels durch die MEYRA GmbH, ohne Gewähr-           7.1. Die von der MEYRA GmbH gelieferte Ware
2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS                                leistung und Haftung für die billigste und schnellste     bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher,
2.1. Angebote der MEYRA GmbH sind freibleibend             Versandart.                                               auch künftig entstehender Forderungen gegen den
und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich                                                                 Kunden im Eigentum der MEYRA GmbH.
als verbindlich gekennzeichnet werden.                     5. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG                               7.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungs-
2.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann            5.1. In Aussicht gestellte Lieferfristen verstehen sich   gemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen
die MEYRA GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zu-             als voraussichtliche Lieferzeiten, es sei denn, es ist    Verfügungen, insbesondere zu Sicherungsübereig-
gang durch eine Angebotsbestätigung in Textform            ausdrücklich ein bestimmter Termin schriftlich festge-    nungen und Verpfändungen, ist er nicht berechtigt.
annehmen.                                                  legt worden.                                              Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräu-
2.3. Der Vertrag kommt durch die Angebotsbe-               5.2. Haben die Parteien eine Lieferfrist vereinbart, so   ßerung der Vorbehaltsware (einschließlich sonstiger
stätigung in Textform zustande; dies gilt auch für         beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestäti-          Forderungen wie Versicherungsansprüche oder
jegliche Änderungen oder Zusätze der Aufträge.             gung zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn     Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
2.4. An allen in Zusammenhang mit der Auftrags-            bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat       oder Zerstörung) werden bereits jetzt an die MEYRA
erteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen               oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.              GmbH sicherungshalber abgetreten. Die MEYRA
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.         5.3. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und              GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich           Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang          Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt,
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere aus-      sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen          solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei
drückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das         sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen     Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die
Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von           Auskünfte und die Erfüllung aller sonstigen Verpflich-    Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
2.2. annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich          tungen durch den Kunden voraus. Werden diese Vo-          7.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden ver-
an uns zurückzusenden.                                     raussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern    arbeitet, so ist hiermit vereinbart, dass die Verarbei-
                                                           sich die Fristen angemessen.                              tung im Namen und für Rechnung der MEYRA GmbH
3. PREISE                                                  5.4. Die MEYRA GmbH haftet nicht für Lieferverzöge-       als Herstellerin erfolgt und diese unmittelbar das
3.1. Die Preise werden ausschließlich in EURO              rungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen,        Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus oder im
berechnet. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die          zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorher-       Zusammenhang mit Stoffen mehrerer Eigentümer er-
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist        sehbaren Ereignissen (z.B. Streik, Betriebsstörungen,     folgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist
zusätzlich zu entrichten.                                  nicht rechtzeitige Eigenbelieferung, Transportver-        als der Wert der gelieferten Waren – das Miteigentum
3.2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart    zögerungen, ungünstige Witterungsverhältnisse             (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache
wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Ver-     etc.), die sie nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist    im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum
packung und Verladung. Kosten der Verpackung und           verlängert sich um die Dauer des von der MEYRA            Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sofern die
Verladung werden gesondert in Rechnung gestellt.           GmbH nicht zu vertretenden, vorübergehenden               MEYRA GmbH ihr Eigentum durch Verbindung oder
3.3. Soweit Listenpreise zugrunde gelegt werden, gilt      Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen        Vermischung verliert oder sie im Fall der Verarbeitung
die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste.     Wiederaufnahmefrist.                                      nicht Eigentümerin des Liefergegenstands werden
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen               5.5. Überschreiten die sich daraus ergebenden             sollte, so übereignet der Kunde an die MEYRA GmbH
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin            Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so           hiermit im Vorhinein einen dem anteiligen Wert des
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis       sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich       Liefergegenstandes entsprechenden Miteigentum-
zur Fertigstellung die Löhne oder die Materialkosten,      des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag              santeil an der einheitlichen Sache. Die MEYRA GmbH
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen               zurückzutreten.                                           nimmt das Angebot hiermit an. Die Übergabe wird
entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.            5.6. Die MEYRA GmbH ist zu Teillieferungen be-            ersetzt durch unentgeltliche Verwahrung.
Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn           rechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden im      7.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich
die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen              Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes               Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und               verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Waren        gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendma-
Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.             sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine           chung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu
3.4. Bei Anschlussaufträgen ist die MEYRA GmbH             Mehrkosten entstehen.                                     geben und Unterlagen auszuhändigen. Gleichzeitig
nicht an die Preise aus einem vorhergehenden                                                                         hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum der
Vertrag gebunden.                                          6. ZAHLUNG                                                MEYRA GmbH unaufgefordert hinzuweisen. Daraus
3.5. Sollte der Bestellwert unterhalb einer Grenze         6.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen         entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.
von 150,00 € Nettowarenwert liegen, so wird ein            nach Zugang der Rechnung vollständig auf eines            7.5. Die MEYRA GmbH verpflichtet sich, die ihr
Mindermengenzuschlag inklusive Frachtanteil von            der von uns angegebenen Bankkonten zu zahlen.             zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
9,50 € erhoben.                                            Handelt es sich bei der Rechnung nicht um eine            Kunden freizugeben, als sie den Wert der zu sichern-
                                                           Ersatzteil-Lieferung oder um eine Reparaturrech-          den Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Die
4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG                                 nung, ist der Kunde bei Zahlung innerhalb von 8           Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
4.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der MEY-   Tagen nach Rechnungszugang zum Abzug von 2 %              der MEYRA GmbH.
RA GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes           Skonto berechtigt.                                        7.6. Für den Fall eines den Kunden betreffenden
vereinbart worden ist.                                     6.2. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach aus-         Insolvenzantrages untersagen wir schon jetzt die
4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an                drücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme            Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer
diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen         erfolgt erfüllungshalber. Rechnungskorrekturen über       Vorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungs-
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der        Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der            ermächtigung hinsichtlich der an uns abgetretenen
Ware auf den Kunden über, sobald die Ware (auch            Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an         Forderungen.
Teillieferungen) dem zur Ausführung des Versandes          dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen.            7.7. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind
MICRO-ELECTRO- MOBIL 1.064 - MEYRA
wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbe-       Körper oder Gesundheit und/oder Schadenser-               wir im Außenverhältnis einzustehen haben, so ist der
haltsware zu verlangen.                                   satzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder           Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtli-
                                                          vorsätzlich verursachten Schäden durch die MEYRA          chen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
8. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG                               GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Insoweit gelten
8.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüg-        die gesetzlichen Verjährungsfristen.                      12A. WARENRÜCKSENDUNGEN VON
lich nach Lieferung zu untersuchen. Soweit es sich        9.1. AUSTAUSCHGERÄTESERVICE                               		    FERTIGPRODUKTEN UND
um offensichtliche Mängel handelt oder um Mängel,         Unabhängig von der Gewährleistung bietet die              		 BAUGRUPPEN
die bei einer gründlichen Untersuchung gefunden           MEYRA GmbH den Kunden an, defekte Geräte gegen            Warenrücksendungen ohne beigefügte Lieferschein-
worden wären, hat der Kunde Reklamationen inner-          generalüberholte Geräte auszutauschen. Für diese im       oder Rechnungskopie werden nicht zurückgenom-
halb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich    Austausch angebotenen Geräte gelten die nachfol-          men. Warenrücksendungen (originalverpackt und
bei uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist für      genden Bestimmungen:                                      absolut neuwertig) werden mit 80 % des Netto-
diese Mängel jede Haftung ausgeschlossen. Für             - Austauschgeräte sind generalüberholt und                Warenwertes gutgeschrieben. Von der Rücknahme
verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsan-               technisch in Ordnung.                                   ausgeschlossen sind Artikel, deren Lieferung älter
sprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche           - Das defekte Gerät muss innerhalb von 15 Werktag-        als 3 Monate ist, MY INDIVIDUAL, Hygieneartikel,
nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.               en an die MEYRA GmbH kostenfrei zurückge-               gebrauchte bzw. gefüllte Batterien und Artikel unter
8.2. In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das         schickt werden. Das zurückgeschickte Gerät geht in      € 100,00 Netto-Warenwert. Des Weiteren ausge-
Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache           unser Eigentum über.                                    nommen sind individuell gefertigte Rollstühle (z.B.:
nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulie-         - Erhalten wir das Gerät nicht zurück, berechnen wir      Kinder- und Adaptiv-Rollstühle). Das Transportrisiko
ferung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die     für das gelieferte Austauschgerät 95% vom Neuver-       trägt der Versender. Fallen bei genehmigten Rücksen-
mangelhafte Sache zur Prüfung und Nachbesserung             kaufspreis.                                             dungen Reinigungs- und/oder Desinfektionskosten
frei Haus zur Verfügung zu stellen. Misslingt die         - Das zurückgeschickte Gerät muss dem gelieferten         an, so werden diese mit einer Kostenpauschale von
Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in         Austauschgerät in Typ und Ausführung entspre-           mindestens 79 € netto berechnet
angemessener Frist erbracht oder durch uns abge-            chen. Zudem muss das Gerät wiederverwendbar
lehnt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag          sein und darf nur dem normalen Gebrauch                 12B. AUFTRAGSSTORNIERUNGEN VON
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Einer              entsprechende Abnutzungsspuren aufweisen.               		 FERTIGPRODUKTEN
Fristsetzung bedarf es in den Fällen nicht, in denen      - Die Beurteilung, ob das zurückgeschickte Gerät die      12B.1. Auftragsstornierungen ohne vorher vereinbar-
dieses nach dem Gesetz nicht erforderlich ist.              vorgenannten Bedingungen erfüllt, obliegt der           te Zustimmung durch die MEYRA GmbH sind nicht
8.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde            MEYRA GmbH. Sollten die Bedingungen nicht               möglich.
ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand än-             erfüllt sein, berechnen wir für das gelieferte          12B.2. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
dert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängel-         Austauschgerät ebenfalls den oben genannten             12B.3. Ist eine Zustimmung zum Storno von fertigen,
beseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar             Betrag abzüglich des Restwertes des zurück-             auslieferungsfähigen Produkten erfolgt, dann gilt
erschwert wird. In jedem Fall aber hat der Kunde die        geschickten Geräts.                                     folgendes:
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der                                                                      - Reha-Artikel werden voll gutgeschrieben.
Mängelbeseitigung zu tragen.                              10. GEWÄHRLEISTUNG DER                                      Rollstühle im Sonderbau sowie Sport-Rollstühle
8.4. Von den vorstehenden Regelungen wird eine            		 PRODUKTSICHERHEIT                                        werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
etwaige Garantie, die wir gegenüber dem ersten            10.1. PRODUKTRÜCKRUF                                      - Bei Stornierung von Adaptiv-Rollstühlen wird
Verwender der Rehabilitationsmittel übernehmen,           Soweit aufgrund eines Mangels der gelieferten               ein Kostenanteil von 20 % des Nettowarenwertes
nicht berührt.                                            Ware oder aufgrund bestehender gesetzlicher                 einbehalten.
8.5. Von der Gewährleistung ausgenommen ist der           Verpflichtungen ein Produktrückruf erforderlich ist,      Die Stornogebühr für Elektro-Rollstühle und Scooter
funktionsbedingte Verschleiß aller von uns geliefer-      ist der Kunde zur Mitwirkung bei der Durchführung         beträgt 5 %. Für Standard- bzw. Leichtgewichtroll-
ten Artikel, Baugruppen, Batterien und Ersatzteilen       des Produktrückrufes verpflichtet, um einen effiziente    stühle werden 10 % Stornogebühr berechnet.
sowie die ungeeignete oder unsachgemäße Lage-             Durchführung des Produktrückrufes zu ermöglichen.
rung, Verwendung oder Behandlung der Waren.               Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die MEYRA        12C. RÜCKNAHME / ENTSORGUNG
8.6. Weitergehende Ansprüche des Kunden,                  GmbH im Falle eines notwendigen Produktrückrufes          Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kos-
insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung        über den Verbleib der Liefergegenstände in der wei-       ten für die Rücknahme und Entsorgung von komplet-
und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder         teren Lieferkette bis zum Endkunden zu informieren.       ten Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte.
mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder       Dazu muss der Kunde laufend eine geeignete Doku-          Auf Wunsch organisieren wir gegen Erstattung der
Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechts-           mentation über den Verbleib der Waren führen und          anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederver-
grund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn        diese auf Verlangen der MEYRA GmbH zur Verfügung          wertung / Entsorgung auch solcher Geräte, soweit sie
die MEYRA GmbH einen Rechts- oder Sachmangel              stellen. Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der         von uns vertrieben wurden. Rücksendungen ohne
arglistig verschwiegen hat oder der Schaden auf           gelieferten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet,   vorher vereinbarte Zustimmung von der MEYRA
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MEYRA GmbH,        dem Wiederverkäufer die hier bestimmten Mitwir-           GmbH sind nicht möglich.
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen      kungsverpflichtungen zur Sicherstellung der Durch-
beruht oder eine fahrlässige Verletzung wesentlicher      führung eines effizienten Produktrückrufes auch dem       13. VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER
Vertragspflichten vorliegt. Als wesentliche Vertrags-     Wiederverkäufer vertraglich aufzuerlegen.                 		 DATEN
pflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen,       10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Endkunden in            Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung           Handhabung und Gebrauch der gelieferten Produkte          Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf            durch geschultes Fachpersonal einweisen zu lassen.        insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig           Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der geliefer-        speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
vertraut und vertrauen darf. Im Falle leicht fahrlässig   ten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet, dem
verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Er-       Wiederverkäufer die hier bestimmte Einweisungs-           14. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES
satzpflicht der MEYRA GmbH jedoch der Höhe nach           pflicht in Handhabung und Gebrauch des gelieferten        Recht, salvatorische Klausel
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden         Produktes vertraglich aufzuerlegen .                      14.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verein-
beschränkt. Ausgeschlossen sind des Weiteren nicht                                                                  bart wurde, ist der Geschäftssitz der MEYRA GmbH in
Körper- und/oder Gesundheitsschäden, die durch            11. HAFTUNG BEI KONSTRUKTIVEN                             Kalletal-Kalldorf Erfüllungsort.
eine schuldhafte Pflichtverletzung der MEYRA GmbH,        		 VERÄNDERUNGEN                                          14.2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen      Es ist zu beachten, dass bei MY INDIVIDUAL verschärf-     ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der
entstanden sind.                                          te gesetzliche Bestimmungen gelten. Konstruktive          Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Kalletal-
8.7. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Pro-          Veränderungen von MEYRA GmbH-Artikeln durch               Kalldorf. Wir sind zudem berechtigt, den Kunden
dukthaftungsgesetz.                                       den Kunden oder einem von ihm beauftragten                auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
                                                          Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheits-      14.3. Es findet das Recht der Bundesrepublik
9. VERJÄHRUNG                                             technischen Erfordernissen entsprechen und zuvor          Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln                    unsere Geschäftsleitung schriftlich ihr Einverständnis    Anwendung.
verjähren in zwei Jahren ab Übergabe/Ablieferung          erklärt hat. Zu diesem Zweck ist uns auf Anfordern ein    14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allge-
der Ware an den Kunden. Für Austauschgeräte und           verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung           meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
Reparaturen beträgt die Verjährungsfrist                  zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Verän-      nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit
1 Jahr ab Übergabe/ Ablieferung der Ware an den           derungen ohne schriftliches Einverständnis unserer        der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadenser-              Geschäftsleitung vorgenommen und entstehen
satzansprüche wegen der Verletzung von Leben,             Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die
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