Mindestanforderungen an die Beschaffung - GMP+ BA 10 Fassung DE: 1. Januar 2023 - GMP+ International
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Mindestanforderungen an die Beschaffung GMP+ BA 10 Fassung DE: 1. Januar 2023 GMP+ Feed Certification scheme
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Revisionsinformationen zu diesem Dokument Revisions- Nr./ Bezieht sich Implementie- Datum der Änderung auf rung Genehmigung 0.0 / 09.2010 Vorherige Fassungen lassen sich unter Revisionsin- 01.01.2011 0.1 / 03.2010 formationen zu Rate ziehen. 01.07.2010 0.2 / 07.2010 09.07.2010 0.3 / 09.2010 05.08.2010 0.4 / 07.2011 14.07.2011 0.4 / 09.2011 27.09.2011 0.4 / 09.2011 01.01.2012 0.5 / 11.2012 01.03.2013 0.6 / 01.2014 01.04.2013 1.0 /06.2014 Redaktionelle Änderungen: Gesamtes 01.10.2014 Alle redaktionellen Änderungen werden in ein Facts- Dokument heet aufgenommen. Zugelassene Zertifizierungssysteme für landwirt- 01.10.2015 schaftliche Erzeuger sind entfernt worden. Torwäch- terprotokolle für landwirtschaftliche Erzeuger sind anzuwenden. GMP+ B6 wird zum 31.12.2015 als Bestandteil des 3 01.10.2014 Feed Certification scheme aufgehoben. Das Torwächterprotokoll für die Beschaffung unbe- Anlage 4 01.10.2015 arbeiteter Agrarerzeugnisse bei Landwirten wurde angepasst. Torwächterprotokoll für (ehemalige) Lebensmittel Anlage 6 01.01.2015 wurde hinzugefügt. Torwächterprotokoll für den Transport wurde ange- Anlage 9 01.10.2014 passt. Torwächterprotokoll für Lagerungs- und Umschlag- Anlage 10 01.01.2016 dienstleistungen wurde hinzugefügt. Gegenseitige Anerkennung von GTP, EFISC und 3.4.1/ 01.10.2014 Gafta wurde implementiert. Anlage 1 Beschaffungsanforderungen an mineralische Einzel- 3.4.1 01.10.2014 futtermittel wurden angepasst. 1.1 / 06-2014 Umbenennen GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte Gesamtes 01.01.2015 für unbedenkliche Futtermittel Dokument 2.0 / 11-2015 Frankreich ist in der Liste mit A-Ländern inbegriffen. Anlage 9 01.01.2017 Redaktionelle Berichtigung der Tabelle. Anlage 9 01.01.2017 5.1 Erläuterung, dass es sich beim dem Zeitraum von Anlage 9 01.04.2016 90 Tagen auch um 90 nicht aufeinander folgende 3 Tage handeln kann. 3.0 / 09-2016 Das Torwächterprotokoll für die Beschaffung unbe- Anlage 4 01.03.2017 arbeiteter agrarischer Erzeugnisse vom landwirt- schaftlichen Erzeuger gilt auch für die Beschaffung von Heu und Stroh bei einem Erfasser mit eigener Erzeugung. Durch die Änderung von Anlage 4 ist Anlage 8 ob- Anlage 8 01.03.2017 solet geworden, diese wird denn auch gestrichen. Torwächterprotokoll für den Transport von Heu und Anlage 9 01.03.2017 Stroh: A 5.2 - Die Liste mit A-Ländern greift nicht. - Die Inspektion hinsichtlich der Frage, ob der Frachtraum sauber und trocken ist, kann an der Ladestelle durchgeführt werden. Torwächterprotokoll für die Binnenschifffahrt wurde Anlage 9 01.03.2017 hinzugefügt. Abschnitt B 3.1 / 03-2017 Korrektur in „Befrachtungsleistungen“ 3.8 Korrektur in Übersetzung nach „Flachpritsche“ Anlage 9 A 5.2 Fassung DE: 1. Januar 2023 2/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Revisions- Nr./ Bezieht sich Implementie- Datum der Änderung auf rung Genehmigung 4.0 / 05-2018 Hinzufügung Zusatzanforderungen FAMI-QS 3 01.07.2018 Implementierung der gegenseitigen Anerkennung 3 01.07.2018 mit AMA-Marketing (pastus+). Implementierung der gegenseitigen Anerkennung 3 01.07.2018 mit OQULIM (OQUALIM-RCNA). Änderung der Anforderungen an die Inanspruch- 3.9 01.07.2019 nahme von Laboren. Diese Änderung hängt mit der Einführung registrierter Labore zusammen. Entfernung Italiens aus der Liste mit ursprünglichen Anlage 5 01.10.2018 Herkunftsländern. Anpassung von Monitoringparametern. Hinzufügung eines Verweises auf GMP+ BA10 Ab- schnitt 3.9 im Zusammenhang mit geänderten An- 01.07.2019 forderungen an die Inanspruchnahme von Laboren. Aktualisierung Definitionen und Anwendungsbe- Anlage 6 01.10.2018 reich. Anpassung beziehungsweise Verdeutlichung der Anforderungen an Lieferantenbewertung, Proben- ahme und Überwachung, Wittness-Audit und Wei- terverkauf Diverse redaktionelle Änderungen. Anlage 7 01.07.2018 Leichte Erhöhung des max. FFA-Gehalts. Hinzufügung eines Verweises auf GMP+ BA10 Ab- schnitt 3.9 im Zusammenhang mit geänderten An- 01.07.2019 forderungen an die Inanspruchnahme von Laboren. Streichung des Torwächterprotokolls für die Be- Anlage 8 01.07.2019 schaffung von Stroh Diverse redaktionelle Änderungen. Anlage 9 01.01.2019 Hinzufügung Österreichs zur Liste mit A-Ländern. Abschnitte A und B 5.0 / 03-2019 Irrtümlicherweise war zur Beschaffung von Zusatz- 3.3 01.04.2019 stoffen das FAMI-QS-Zulassungsschreiben angege- ben worden. GTAS wird als akzeptiertes Schema gelöscht. 3.4/3.6/3.7 Annex 1 Verwendung externer Frachträume mit dem Status 3.7 „Nur für Lebensmittel“ hinzugefügt. Anlage 6: Anlage 2 FSDS wurde in GMP+ D2.6 Un- terstützende Dokumente zur spezifischen GMP+- Anlage 6 Anwendung verlegt. Anlage zum Torwächterprotokoll für den Transport von Heu und Stroh (Anlage 9: Torwächterprotokoll Anlage 9 für den Transport) wurde in GMP+ D2.6 Unterstüt- zende Dokumente zur spezifischen GMP+-Anwen- dung verlegt. Die gegenseitige Anerkennung mit OQUALIM (O- 3 QUALIM-RCNA) wurde angepasst. 6.0 / 06-2019 Änderung der Anforderungen an Laboruntersuchun- 3.9 01.07.2019 gen auf kritische Kontaminanten. 7.0 / 06-2019 Anlage 4: Einführung der Möglichkeit der Durchfüh- Anlage 4 27.06.2019 rung eines Benchmarkverfahrens. 7.1 / 10-2019 Erläuterung der Anwendungsbereiche Kapitel 3 23.10.2019 EFISC – GTP Fassung DE: 1. Januar 2023 3/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Revisions- Nr./ Bezieht sich Implementie- Datum der Änderung auf rung Genehmigung 8.0 / 02-2020 Verdeutlichung der anerkannten Anwendungsberei- Kapitel 3 15.0302020 che und Zusatzanforderungen für OQUALIM und FAMI-QS. Hinzufügung neuer Torwächterprotokolle, und zwar Kapitel 4 01.01.2021 für die Beschaffung von: - Arzneimitteln - Kräutern und Gewürzen - bearbeiteten Einzelfuttermitteln - Futtermitteln für Futtermittelversuche Aktualisierung einer Reihe Anforderungen an di- verse bereits bestehende Torwächterprotokolle. Für Einzelheiten siehe auch den FAQ zu GMP+ BA10 und den Newsletter. 9.0 / 11-2020 Aktualisierung von Anweisung unter Angabe von ak- 3.4.2 15.12.2020 zeptierten NAO-Unternehmen Hinzufügung der Anforderung, dass ein externer 3.6 15.12.2020 Schienentransport nicht zertifiziert zu werden braucht. Dies entspricht der Anforderung aus GMP+ B4 Transport. Aktualisierung der Anforderungen an die Analyse 3.8 15.12.2020 von Quecksilber und Fluor in Zusatzstoffen und Vor- mischungen. Die Anerkennung einiger Qualitätssicherungssys- 3.8 01.07.2022 teme für Labore wird eingestellt: • Nach ISO 9001 zertifizierte Labore - Labore mit anderen Qualitätssicherungssyste- men als GMP+ B10 oder ISO17025 Deutlichere Spezifizierung von Nebenprodukten aus 4.2 15.12.2020 der Öl- und Fettindustrie, die unter kein Torwächter- protokoll fallen Verdeutlichung der Überprüfung der 3 vorherigen 4.4.1 15.12.2020 Ladungen 4.4.2 Aktualisierung von Anweisung unter Angabe von ak- 3.4.2 15.12.2020 zeptierten NAO-Unternehmen 9.1 / 10-2021 Für das GMP+ FC scheme werden ausschließlich 3 01.01.2023 zertifizierte Anwendungsbereiche angegeben. Die Standards sind nicht relevant. Der FAMI-QS Code Version 5.0 ist nicht mehr gül- 3.1/3.2/3.3/3. tig. 4 Diverse Änderungen in Bezug auf das QS-System: - Die Bezeichnung des QS-Anwendungsbereichs „Handel“ hat sich geändert. 3.1/3.2/3.3/3. - Die gegenseitige Anerkennung mit QS umfasst 4 nun auch fahrbare Futtermittelmahl- und -mischan- 3.1 lagen. - Die Bezeichnung Positivliste für Einzelfuttermittel wurde durch die Bezeichnung QS-Liste der Einzel- 3.4 futtermittel ersetzt. - Beschränkungen für den Weiterverkauf von Einzel- futtermitteln werden aufgehoben. 3.4 Die Bezeichnung „OQUALIM Anhang 1“ wurde durch die Bezeichnung „RCNA International“ er- 3.1/3.2/3.3/ setzt. 3.4 Die gegenseitige Anerkennung mit CSA-GTP wurde angepasst. Die Anwendungsbereiche wurden deutli- 3.4 / 3.6 cher festgelegt. Fassung DE: 1. Januar 2023 4/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Revisions- Nr./ Bezieht sich Implementie- Datum der Änderung auf rung Genehmigung Pestizide wurden in die Liste der kritischen Kontami- nanten aufgenommen, für die nach GMP+ re- gistrierte Laboratorien verwendet werden müssen. 3.8 9.2/ 05&10-2022 Redaktionelle Änderungen Gesamtes 01-01-2024 Dokument Beschaffung von Einzelfuttermitteln: Hinzufügung 3.4.1 akzeptiertes Zertifikat / akzeptierter Anwendungsbe- reich Beschaffung von Transporten: Änderung einer An- 3.6 forderung Teilen von Analyseergebnissen: Hinzufügung einer 4.1/ 4.1.1 Anforderung Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse von 4.3.1.1 einem landwirtschaftlichen Erzeuger zur Verwen- dung in oder als Futtermittel: Änderung von Anfor- derungen Beschaffung von unbearbeiteten Getreiden, (Öl- 4.3.2 )Saat und Hülsenfrüchten aus einer Erfassungs- kette: Änderung von Anforderungen Beschaffung von Zusatzstoffen, Lebensmitteln, Arz- 4.3.3 neimitteln: Änderung von Anforderungen Beschaffung ehemaliger Lebensmittel: Änderung 4.3.4 und Hinzufügung von Anforderungen Beschaffung von Palmöl: Änderung von Anforderun- 4.3.5 gen Beschaffung von Kräutern und Gewürzen: Ände- 4.3.7 rung einer Anforderung Beschaffung von bearbeiteten Einzelfuttermitteln: 4.3.8 Änderung von Anforderungen Beschaffung von Futtermitteln für Futtermittelversu- 4.3.9 che: Änderung einer Anforderung Beschaffung von Straßentransporten: Hinzufügung 4.4.1 einer Anforderung Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen: Ände- 4.5.1 rung einer Anforderung Redaktioneller Hinweis: Sämtliche Änderungen in dieser Fassung des Dokuments sind hervorgehoben. Sie können die - neuen Textabschnitte bzw. - alten Textabschnitte wie hier oben angegeben erkennen. Die Teilnehmer müssen die Änderungen spätestens bis zum äußersten Implementie- rungsdatum einführen. Fassung DE: 1. Januar 2023 5/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG 8 1.1 ALLGEMEINES 8 1.2 AUFBAU DES GMP+ FEED CERTIFICATION SCHEME 9 2 ANWENDUNGSBEREICH DIESES DOKUMENTS 10 3 ÜBERSICHT ÜBER GMP+- UND ANERKANNTE ZERTIFIKATE 11 3.1 BESCHAFFUNG VON MISCHFUTTERMITTELN UND HALBFABRIKATEN 11 3.2 BESCHAFFUNG VON VORMISCHUNGEN 11 3.3 BESCHAFFUNG VON FUTTERMITTELZUSATZSTOFFEN 12 3.4 BESCHAFFUNG VON EINZELFUTTERMITTELN 13 3.4.1 Allgemeines 13 3.4.2 Beschaffung von Einzelfuttermitteln bei Unternehmen mit speziellen Zertifikaten 15 3.5 BESCHAFFUNG VON LAGERUNGS- UND UMSCHLAGDIENSTLEISTUNGEN 15 3.6 BESCHAFFUNG VON TRANSPORT 16 3.7 BESCHAFFUNG VON BEFRACHTUNG 17 3.8 BESCHAFFUNG VON LABORTÄTIGKEITEN 18 3.9 BESCHAFFUNG ANDERER DIENSTLEISTUNGEN 19 4 TORWÄCHTEROPTIONEN 20 4.1 ALLGEMEINE TORWÄCHTERANFORDERUNGEN 20 4.1.1. Weitergabe von Analyseergebnissen 20 4.2 FUTTERMITTELERZEUGNISSE UND -DIENSTLEISTUNGEN, DIE NICHT GEMÄß EINEM TORWÄCHTERPROTOKOLL ABGENOMMEN WERDEN KÖNNEN 21 4.3 TORWÄCHTERANFORDERUNGEN FÜR DIE BESCHAFFUNG SPEZIFISCHER FUTTERMITTELINHALTSSTOFFE 22 4.3.1 Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse von einem landwirtschaftlichen Erzeuger zur Verwendung in oder als Futtermittel 22 4.3.2 Beschaffung von unbearbeiteten Getreiden, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchten aus einer Erfassungskette zur Verwendung in Futtermitteln 24 4.3.3 Beschaffung von Zusatzstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln 27 4.3.4 Beschaffung ehemaliger Lebensmittel 29 4.3.5 Beschaffung von Palmöl 32 4.3.6 Beschaffung von Einzelfuttermitteln mineralischen Ursprungs 34 4.3.7 Beschaffung von Kräutern und Gewürzen 35 4.3.8 Beschaffung von bearbeiteten Einzelfuttermitteln 37 4.3.9 Beschaffung von Futtermitteln für Futtermittelversuche 42 4.4 FUTTERMITTELDIENSTLEISTUNGEN 44 4.4.1 Beschaffung von Straßentransporten 44 4.4.2 Beschaffung von Binnenschifffahrtstransporten 47 4.4.3 Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen 49 Fassung DE: 1. Januar 2023 6/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4.5 SPEZIELLE TORWÄCHTEROPTIONEN 51 4.5.1 Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen 51 Fassung DE: 1. Januar 2023 7/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 1 Einführung 1.1 Allgemeines Das GMP+ Feed Certification scheme ist im Jahr 1992 von der niederländischen Futtermittelindustrie als Antwort auf diverse mehr oder weniger schwere Zwischen- fälle mit Verunreinigungen in Einzelfuttermitteln initiiert und entwickelt worden. Es war zunächst nur als nationales System konzipiert worden, hat sich jedoch zu ei- nem internationalen System entwickelt, das von GMP+ International in Zusammen- arbeit mit diversen internationalen interessierten Parteien verwaltet wird. Obwohl das GMP+ Feed Certification scheme aus der Perspektive der Unbedenk- lichkeit von Futtermitteln entstanden ist, wurde im Jahr 2013 der erste Standard für Futtermittelnachhaltigkeit veröffentlicht. Zu diesem Zweck sind zwei Module entwi- ckelt worden: GMP+ Feed Safety Assurance (das sich auf die Futtermittelsicherheit konzentriert) und GMP+ Feed Responsibility Assurance (das auf nachhaltige Fut- termittel abzielt). GMP+ Feed Safety Assurance ist ein vollständiges Modul mit Normen zur Gewähr- leistung unbedenklicher Futtermittel auf allen Stufen der Futtermittelkette. Die nachweisliche Gewährleistung der Futtermittelsicherheit ist in vielen Ländern und Märkten eine unabdingliche Voraussetzung für den Verkauf in der Futtermittelbran- che, und die Teilnahme am GMP+ FSA Modul kann dafür als ausgezeichnetes In- strument dienen. Auf der Grundlage der Bedürfnisse aus der Praxis sind diverse Komponenten in den GMP+-FSA-Normen integriert worden, etwa die Anforderun- gen an ein „feed safety management system“ (Sicherheitsmanagementsystem für Futtermittel) und an die Anwendung von HACCP-Prinzipien sowie Elemente wie die Rückverfolgbarkeit, die Überwachung, das Programm mit Grundbedingungen, der Kettenansatz und das Early Warning System. Mit der Entwicklung des „GMP+ Feed Responsibility Assurance“-Moduls entspricht GMP+ International den Bedürfnissen der GMP+-Teilnehmer. Von der Futtermittel- wirtschaft wird gefordert, dass sie auf verantwortungsvolle Art und Weise arbeitet. Dies betrifft beispielsweise die Beschaffung von Erzeugnissen wie Soja und Fisch- mehl, die mit Respekt gegenüber Menschen, Tieren und der Umwelt hergestellt und vertrieben werden sollen. Zum Nachweis eines nachhaltigen Herstellungspro- zesses und Handels kann ein Unternehmen eine Zertifizierung für die GMP+ Feed Responsibility Assurance beantragen. GMP+ International wird dem Bedürfnis aus dem Markt mit Hilfe einer unabhängigen Zertifizierung gerecht. Gemeinsam mit den GMP+-Partnern definiert GMP+ International auf transparente Art und Weise Anforderungen im Feed Certification scheme. Zertifizierungsstellen sind in der Lage, die GMP+-Zertifizierung auf unabhängige Art und Weise durchzu- führen. GMP+ International unterstützt die GMP+-Teilnehmer mit praktischen und nützli- chen Informationen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Reihe von Leitfäden sowie mit Hilfe von Datenbanken, Rundschreiben, Fragen- und Antwortenkatalogen und Semina- ren. Fassung DE: 1. Januar 2023 8/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 1.2 Aufbau des GMP+ Feed Certification scheme Die Dokumente innerhalb des GMP+ Feed Certification scheme gliedern sich in eine Reihe Serien. Die nächste Seite enthält eine schematische Wiedergabe des Inhalts des GMP+ Feed Certification scheme: GMP+ Feed Certification scheme A-Dokumente Allgemeine Anforderungen an die Teilnahme am GMP+ FC scheme B-Dokumente Normative Dokumente, Anhänge und Country Notes. Feed Safety Assurance Feed Responsibility Assurance C-Dokumente Zertifizierungsanforderungen des GMP+ FC scheme D-Dokumente Richtlinien zur Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung der GMP+-Anforderungen Alle diese Dokumente sind auf der Internetseite von GMP+ International (www.gmpplus.org) zu finden. Das vorliegende Dokument wird als Standard GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung bezeichnet und gehört zum GMP+ FSA Modul. Fassung DE: 1. Januar 2023 9/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 2 Anwendungsbereich dieses Dokuments Neben den Anforderungen aus den GMP+-Standards wird in diesem Anhang Fol- gendes spezifiziert: • Welche Zertifizierung eines Lieferanten eines Futtermittels oder eines Erbringers einer Futtermitteldienstleistung wird anerkannt (Abschnitt 3)? • Welche sogenannten Torwächteroptionen lassen sich bei der Beschaf- fung von Futtermitteln oder Futtermitteldienstleistungen ohne GMP+- Status anwenden? Fassung DE: 1. Januar 2023 10/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 3 Übersicht über GMP+- und anerkannte Zertifikate In den nachstehenden Tabellen werden für die verschiedenen Futtermittelerzeug- nisse und Futtermitteldienstleistungen die GMP+- und anerkannten Zertifizierungen einschließlich - sofern zutreffend - Zusatzanforderungen gelistet: 3.1 Beschaffung von Mischfuttermitteln und Halbfabrikaten Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche GMP+ - Herstellung von Mischfuttermitteln GMP+ - Handel mit Mischfuttermitteln GMP+ - Handel mit Mischfuttermitteln FCA-BC-02 - MP, Herstellung von Mischfuttermit- teln FCA-BC-03 - MH, Handel mit Mischfuttermitteln QS-zertifizierte Mischfutterhersteller Das QS-Unternehmen wird in der QS-zertifizierte Händler GMP+-Unternehmensdatenbank QS-zertifizierte fahrbare Mahl- und Mischanlage unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. UFAS Compound Feed UFAS Merchants - Handel mit Mischfuttermitteln FAMI-QS – Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln Das FAMI-QS-Unternehmen wird FAMI-QS – Herstellung von Diätfuttermitteln unter dem Zertifizierungssystem FAMI-QS – Handel mit Ergänzungsfuttermitteln 6.0 mit dem Anwendungsbereich FAMI-QS – Handel mit Diätfuttermittel Ergänzungsfuttermittel und/oder Diätfuttermittel gelistet. Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Das OQUALIM-Unternehmen Mischfutterhersteller muss die Bezeichnung „RCNA In- Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte ternational“ eigens im Zertifikat er- Mischfuttermittelvertreiber / -händler wähnen. pastus+-zertifizierte Mischfutterhersteller Das pastus+-Unternehmen wird in pastus+-zertifizierte Mischfutterhändler der GMP+-Unternehmensdaten- bank unter der Registerkarte An- dere Zertifizierungssysteme gelis- tet. 3.2 Beschaffung von Vormischungen Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche GMP+ – Herstellung von Vormischungen GMP+ – Handel mit Vormischungen GMP+ – Handel mit Vormischungen FCA-BC-02 - VP, Herstellung von Vormischungen FCA-BC-03 - VH, Handel mit Vormischungen FAMI-QS – Herstellung von Mischungen Das FAMI-QS-Unternehmen wird FAMI-QS – Handel mit Mischungen unter dem Zertifizierungssystem 6.0 mit dem Anwendungsbereich Mischungen (Funktion) gelistet. Fassung DE: 1. Januar 2023 11/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche QS-zertifizierte Vormischungshersteller Das QS-Unternehmen wird in der QS-zertifizierte Händler GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. UFAS Compound Feed UFAS Merchants - Handel mit Vormischungen Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Das OQUALIM-Unternehmen Vormischungshersteller muss die Bezeichnung „RCNA In- Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte ternational“ eigens im Zertifikat er- Vormischungsvertreiber / -händler wähnen. 3.3 Beschaffung von Futtermittelzusatzstoffen Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche GMP+ - Herstellung von Zusatzstoffen GMP+ - Handel mit Zusatzstoffen GMP+ - Herstellung von Zusatzstoffen GMP+ - Handel mit Zusatzstoffen FCA-BC-02 - TP, Herstellung von Futtermittelzu- satzstoffen FCA-BC-03 - TH, Handel mit Futtermittelzusatzstof- fen FAMI-QS – Herstellung von Inhaltsstoffen Das FAMI-QS-Unternehmen ist un- FAMI-QS – Handel mit Inhaltsstoffen ter dem Zertifizierungssystem 6.0 mit dem Anwendungsbereich Inhalts- stoffe (Prozess) gelistet. Die beschafften Zusatzstoffe müs- sen auch in diese Datenbank aufge- nommen werden. UFAS Merchants – Handel mit Futtermittelinhalts- stoffen FEMAS Core Standard FEMAS Intermediate Supplier QS-zertifizierte Zusatzstoffhersteller Das QS-Unternehmen wird in der QS-zertifizierte Händler GMP+-Unternehmensdatenbank un- ter der Registerkarte Andere Zertifi- zierungssysteme gelistet. Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Das OQUALIM-Unternehmen ist: Vertreiber / Händler von Futtermittelzusatzstoffen • ein Hersteller oder Vertreiber von Mischfuttermitteln oder Vor- mischungen mit der ausdrückli- chen Angabe der Bezeichnung „RCNA International“ auf dem Zertifikat. • oder zählt zu einer Gruppe von Unternehmen, von denen min- destens ein Unternehmen wie vorstehend zertifiziert ist. Fassung DE: 1. Januar 2023 12/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Hinweis: Der gelieferte Zusatz- stoff muss - selbstverständlich - von einem zertifizierten Herstel- ler produziert worden sein. 3.4 Beschaffung von Einzelfuttermitteln 3.4.1 Allgemeines Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche GMP+ - Herstellung von Einzelfuttermitteln GMP+ - Handel mit Einzelfuttermitteln GMP+ - Herstellung von Einzelfuttermitteln GMP+ - Handel mit Einzelfuttermitteln FCA-BC-02 - GP, Herstellung von Einzelfuttermit- teln FCA-BC-02 (VWP), Herstellung von Nebenproduk- ten zur Wiederaufbereitung (Unternehmen aus der Lebensmittelbranche) FCA-BC-02 (GPVW), Herstellung von Einzelfutter- mitteln aus Nebenprodukten zur Wiederaufbereitung FCA-BC-03 - GH, Handel mit Einzelfuttermitteln FCA-BC-03 (VWH), Handel mit Nebenprodukten zur Wiederaufbereitung QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller • Das QS-Unternehmen wird in QS-zertifizierte Händler der GMP+-Unternehmensdaten- bank unter der Registerkarte An- dere Zertifizierungssysteme ge- listet. • Eine Ausnahme von der Anfor- derung, dass eine generische Risikobewertung für das Einzel- futtermittel in die GMP+ FSP Product list (siehe GMP+-Stan- dard) aufgenommen wird, ist, dass die Beschaffung eines Ein- zelfuttermittels bei einem QS- zertifizierten Unternehmen auch gestattet ist, wenn dieses Einzel- futtermittel in die QS-Liste der Einzelfuttermittel aufgenommen ist. FEMAS Core Standard FEMAS Intermediate Supplier UFAS Merchants - Handel mit Futtermittelinhalts- stoffen FAMI-QS - Herstellung von Inhaltsstoffen • MI-QS-Unternehmen ist unter FAMI-QS - Handel mit Inhaltsstoffen dem Zertifizierungssystem 6.0 mit dem Anwendungsbereich In- haltsstoffe (Prozess) gelistet. Die beschafften Einzelfuttermittel müssen auch in diese Daten- bank aufgenommen werden. Fassung DE: 1. Januar 2023 13/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbe- Zusatzanforderungen reiche • Diese Einzelfuttermittel müssen in der GMP+ FSP-Produktliste registriert sein. EFISC-GTP • Erzeugnisse aus der Industrie zum Pressen von Ölsaaten und Pflanzenölen • Erzeugnisse aus der Stärke-Industrie • Produkte aus der Malzherstellung • Glycerin (roh und raffiniert) aus der Herstellung von Biodiesel. • Handel mit und Erfassung von Einzelfuttermit- teln pflanzlichen Ursprungs pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller Das pastus+-Unternehmen wird in pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhändler der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zerti- fizierungssysteme gelistet. OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Verar- Das OQUALIM-Unternehmen ist: beiter, Vertreiber/Einzelfuttermittelhändler • ein Hersteller oder Vertreiber von Mischfuttermitteln oder Vormi- schungen mit der ausdrücklichen Angabe der Bezeichnung „RCNA International“ auf dem Zertifikat. • oder zählt zu einer Gruppe von Unternehmen, von denen min- destens ein Unternehmen wie vorstehend zertifiziert ist. Hin- weis: Das gelieferte Einzelfutter- mittel muss – selbstverständlich – vom zertifizierten Hersteller pro- duziert worden sein Nach CSA-GTP zertifizierte Erfasser (Handel sowie Für die nachstehenden Produkte: Lagerung und Umschlag) unbearbeitetes französisches Ge- treide, Ölsaaten und eiweißhaltige Gewächse (Getreide), die zur Verfüt- terung als Futtermittel bestimmt sind Fassung DE: 1. Januar 2023 14/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 3.4.2 Beschaffung von Einzelfuttermitteln bei Unternehmen mit speziellen Zertifi- katen Bestimmte Einzelfuttermittel dürfen auch von einem Unternehmen mit einem speziellen Zertifikat beschafft werden: Einzelfuttermittel Genehmigte Zertifikate/spezielle Anforderungen Kombinierbare Ge- TASCC Merchants (Handel mit ganzen, unverarbeiteten, kombinier- wächse (Getreide, (Öl-) baren Gewächsen zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermit- Saat und Hülsenfrüchte tel) QS-Guideline Service Package für die Feldfutterproduktion Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. Bäckereinebenprodukte Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für Brot- und Konditoreibä- ckerei“ einschl. Modul für Futtermittel (Nederlands Bakkerij Cen- trum/ISACert) Sortierte Speisekartof- Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für ungeschälte (Süß-) feln Kartoffeln und mit der Angabe 'HACCP + GMP' (Nederlandse Aar- dappel Organisatie, NAO) Molke von Bauern Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für Erzeuger von Roh- milcherzeugnissen“ (einschl. Anhang 7). Der Erzeuger muss als sol- cher eingetragen sein auf https://boerderijzuivel.nl/keurmerken/gmp- weiafvoer Erzeugnisse auf Das Erzeugnis wird gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geliefert. Milchbasis 3.5 Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche Zusatzanforderungen GMP+ - Lagerung und Umschlag von Futtermitteln GMP+ - Lagerung und Umschlag von Futtermitteln FCA-BC-04 - OO Lagerung und Umschlag von Futtermitteln TASCC Storage EFISC-GTP - Lagerung von Einzelfuttermitteln pflanzli- chen Ursprungs. QS-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Um- Das QS-Unternehmen wird in der schlag GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zer- tifizierungssysteme gelistet. pastus+-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Um- Das pastus+-Unternehmen wird in schlag der GMP+-Unternehmensdaten- bank unter der Registerkarte An- dere Zertifizierungssysteme gelis- tet. Hinweis: Die Lagerung verpackter Güter muss nicht unbedingt von einem nach GMP+ zertifi- zierten Dienstleister erworben werden. Für weitere Informationen siehe 4.4.3. Fassung DE: 1. Januar 2023 15/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 3.6 Beschaffung von Transport Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche Zusatzanforderungen GMP+ - Transport von Futtermitteln, Straßentransport GMP+ - Transport von Futtermitteln, Binnenschiff- fahrtstransporte FCA-BC-05 - TVWE, Straßentransport von Futtermit- teln FCA-BC-08 - Hygienekodex für Binnenschifffahrts- transporte TASCC Road Haulage - Straßentransport Transporte, für die ein „TASCC Road Haulage“-Transportunterneh- men einen Auftrag vergibt, sind nicht zugelassen. Qualimat - Straßentransport QS-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zer- tifizierungssysteme gelistet. EFISC-GTP-Transport oder Einzelfuttermittel pflanzli- Ausschließlich in Kombination mit chen Ursprungs EFISC-GTP Handelstätigkeiten zu- gelassen. pastus+-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport Das pastus+-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdaten- bank unter der Registerkarte An- dere Zertifizierungssysteme gelistet. Nach CSA- GTP zertifizierte Unternehmen - Straßen- • Ausschließlich in Kombination transport mit CSA-GTP, Anwendungsbe- reich „Erfassung“, zugelassen. • Für die nachstehenden Pro- dukte: unbearbeitetes französi- sches Getreide, Ölsaaten und eiweißhaltige Gewächse (Ge- treide), die zur Verfütterung als Futtermittel bestimmt sind Bemerkung 1: Die obigen Anforderungen gelten auch für die Beauftragung von Zugmaschinen mit Fahrers. Bemerkung 2: Ein externes Transportunternehmen braucht in folgenden Fällen nicht nach GMP+- oder gleichwertig zertifiziert zu sein: • beim Transport verpackter Güter Futtermittel (unter anderem versiegelte Ladeeinhei- ten) unter der Bedingung, dass der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler für die Kontrolle der Reinheit des Frachtraums verantwortlich ist. • Transport plombierter Frachträume (siehe für die Definition GMP+ A2) unter der Be- dingung, dass der externe Transporteur: - die betreffenden Frachträume weder besitzt noch verwaltet - keinen Einfluss auf den GMP+-Status der transportierten Futtermittel hat. - keine eigene Lade- oder Löschausrüstung (Leitungen, Schläuche usw.) ver- wenden darf, es sei denn, der nach GMP+ zertifizierte Auftraggeber gestattet dies. Der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler ist für die Plombierung des Frachtraums zuständig. • Schienentransporten (unter Verwendung von Waggons) Für die Definition versiegelter Ladeeinheiten siehe GMP+ A2 Fassung DE: 1. Januar 2023 16/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 3.7 Beschaffung von Befrachtung Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche Zusatzanforderungen GMP+ - Befrachtung von Binnenschifffahrtstranspor- ten GMP+ - Befrachtung von Küstenschifffahrtstranspor- ten GMP+ - Befrachtung von Straßentransporten GMP+ - Befrachtung von Schienentransporen GMP+ - Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten FCA-BC-07 - TVM, Befrachtung mit Futtermitteln über Seeschifffahrtstransporte FCA-BC-06 - TVWA, Befrachtung mit Futtermitteln über Binnenschifffahrtstransporte FCA-BC-09 - TVOR, Transportorganisation von Fut- termitteln oder per Schienentransport QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwen- Das QS-Unternehmen wird in dungsbereich Befrachtung von Schienen-, Bin- der GMP+-Unternehmensdaten- nenschifffahrts- und Küstenschifffahrtstranspor- bank unter der Registerkarte ten. Andere Zertifizierungssysteme gelistet. Hinweis: Ein externer Befrachter muss in den folgenden Fällen nicht GMP+- oder gleich- wertig zertifiziert sein: • Befrachtung von Straßentransporten • Befrachtung mit verpackten Erzeugnissen (einschließlich versiegelten Ladeeinheiten) • Befrachtung mit Ölen und Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen zur direkten Verarbeitung in Futtermitteln, wenn der Transport nachweislich gemäß einem FOSFA-Vertrag stattfindet und die Verwendung des EU-1-Verzeichnisses der zuläs- sigen vorherigen Ladungen vorgeschrieben wird. Fassung DE: 1. Januar 2023 17/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 3.8 Beschaffung von Labortätigkeiten Wenn Messung und Überwachung mittels Analyse stattfinden, sorgt das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dafür, dass dies von einem Labor ausgeführt wird, das dafür kraft „GMP+ FSA“-Modul anerkannt ist. In der nachstehenden Tabelle ist aufgeführt, welche Qualifikationen für welche Analyse genehmigt sind. Analyse Zugelassene Zertifikate Zusatzanforderungen und Anwendungsbe- reiche A) Kritische Verunrei- Ein unabhängiges, verifi- • Solange das GMP+-registrierte nigungen: ziertes QM-System wie un- Labor für die betreffende Ana- - Aflatoxin B1 ter B) aufgeführt sowie lyse registriert ist. - Dioxin ein GMP+ -registriertes La- • Die Nutzung von GMP+-re- - Dioxinähnliche PCB bor. gistrierten Laboren ist vorge- - Nicht dioxinähnliche schrieben PCB - Schwermetalle o Cadmium o Arsen o Blei o Quecksilber * - Fluor * - Pestizide * Die Analyse dieses Parameters in Zusatz- stoffen und Vormischungen muss von einem Labor mit ei- nem unabhängigen QM- System im Sinne von Buchstabe B) Andere Verunreinigungen durch- geführt werden. B) Andere Verunrei- GMP+ Laboruntersuchun- Die betreffende Analyse muss un- nigungen gen ter den Anwendungsbereich des zertifizierten Laborzertifikats fallen Nach ISO 17025 akkredi- tiertes Labor für die betref- fende Analyse Nach ISO 17025 akkredi- Ausschließlich wenn das nach tiertes Labor für eine an- GMP+ zertifizierte Unternehmen dere als die fragliche Ana- begründen kann, weshalb es nicht lyse möglich ist, für die betreffende Analyse ein nach ISO 17025 ak- Nach ISO 9001 zertifiziertes kreditiertes Labor einzusetzen. Labor (mit Wirkung vom 1. Juli 2022 innerhalb des Diese Begründung muss doku- „GMP+ FSA“-Moduls nicht mentiert werden. mehr zulässig) Fassung DE: 1. Januar 2023 18/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Analyse Zugelassene Zertifikate Zusatzanforderungen und Anwendungsbe- reiche Anderes Qualitätssiche- Solange das Labor auf zuverläs- rungssystem (mit Wirkung sige Art und Weise Ergebnisse vom 1. Juli 2022 innerhalb produziert und eine unabhängige dritte Partei dies positiv beurteilt des „GMP+ FSA“-Moduls hat. nicht mehr zulässig) Ausschließlich wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen begründen kann, weshalb es nicht möglich ist, für die betreffende Analyse ein nach ISO 17025 ak- kreditiertes Labor einzusetzen. Diese Begründung muss doku- mentiert werden. TASCC-Facilities-Analyse 3.9 Beschaffung anderer Dienstleistungen Dienstleistungen Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche Herstellung oder Verarbeitung GMP+ - Herstellung von Einzelfuttermitteln auf Vertragsgrundlage GMP+ - Herstellung von Zusatzstoffen (Dritte/Nachunternehmer) GMP+ - Herstellung von Vormischungen GMP+ - Herstellung von Mischfuttermitteln GMP+ - Herstellung von Einzelfuttermitteln GMP+ - Herstellung von Futtermittel-Zusatzstoffen Zertifikat mit dem entsprechenden Anwendungsbereich anderer, anerkannter Zertifizierungssysteme. Fassung DE: 1. Januar 2023 19/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4 Torwächteroptionen 4.1 Allgemeine Torwächteranforderungen Das Torwächterprinzip beinhaltet, dass das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen ein Futtermittel oder eine Futtermitteldienstleistung beschafft, die/das nicht in den Anwendungsbereich einer GMP+-Zertifizierung oder einer anderen, zugelassenen Zertifizierung zur Futtermittelsicherheit fällt. Der Torwächter übernimmt die Verant- wortung für die Sicherheit des Futtermittels oder der Futtermitteldienstleistungen, die er in die GMP+-Kette einbringt. Hinweis: In diesem Abschnitt wird das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen als „Torwächter“ bezeichnet. • Der Torwächter muss konsequent Erzeugnisse liefern und Dienstleistungen er- bringen, die: - für die Verwendung in oder als Futtermittel sicher sind, und - die zutreffenden GMP+-Anforderungen erfüllen - die Anforderungen der zutreffenden Futtermittelgesetzgebung erfüllen • Der Torwächter muss eine Gefahrenanalyse gemäß den HACCP-Grundsätzen durchführen, die in den zutreffenden GMP+-Standards beschrieben sind. Die Gefahrenanalyse muss alle Abläufe und Aktivitäten von der ursprünglichen Her- stellung bis zur Lieferung umfassen und dazu führen, dass alle Gefahren ange- gangen und gelenkt werden, die im Zusammenhang stehen mit - dem spezifischen, jeweiligen Futtermittelerzeugnis - dem Herstellungsprozess dieses Futtermittelerzeugnisses - anderen Abläufen und Aktivitäten wie Lagerung und Transport • Der Torwächter muss das Ergebnis der Analysen, die im Rahmen des Tor- wächterprinzips ausgeführt wird, mindestens einmal im Monat in die GMP+ Mo- nitoring database eintragen. Die Ergebnisse der Analyse müssen mit der GMP+ Community in der GMP+ Monitoring database geteilt werden. • Manche Torwächterprotokolle schreiben vor, dass das GMP+-Unternehmen so- wohl die Zertifizierungsstelle als auch GMP+ International informieren. Für De- tails siehe die spezifischen Torwächterprotokolle. • Wenn der Torwächter die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der An- wendung des Torwächterprotokolls an den Lieferanten überträgt, muss dies deutlich vereinbart und angegeben werden, z.B. im Vertrag. 4.1.1. Weitergabe von Analyseergebnissen Der Torwächter muss mindestens einmal monatlich die Ergebnisse der Analyse, die im Rahmen des Torwächterprotokolls durchgeführt wird, in die GMP+ Monito- ring database eingeben. Die Ergebnisse der Analyse müssen in der GMP+ Monito- ring database mit der GMP+ Community geteilt werden. Ein Torwächter, der die Analyseergebnisse eines nicht zertifizierten Lieferanten verwendet, muss sicherstellen, dass die Analyse von einem Labor durchgeführt wird, das dafür im Rahmen des „GMP+ FSA“-Moduls anerkannt ist. Siehe § 3.8. Fassung DE: 1. Januar 2023 20/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4.2 Futtermittelerzeugnisse und -dienstleistungen, die nicht gemäß einem Torwächterprotokoll abgenommen werden können • Es ist nicht möglich, bei der Beschaffung der folgenden Futtermittelerzeugnisse als Torwächter aufzutreten: - Mischfuttermittel - Vormischungen - Spezifische Nebenprodukte aus der Öl- und Fettindustrie: Verordnung (EG) Nr. 68/2013 einschließlich der Änderungen dieser Verordnung Nummer Bezeichnung 13.6.1. Fettsäuren aus der chemischen Raffination 13.6.2. 1 Fettsäuren, die mit Glycerol verestert wurden 13.6.3. 1 Mono-, Di- und Triglyceride von Fettsäuren 13.6.4. 1 Fettsäuresalze 13.6.5. Aus physikalischer Raffination erhaltene Fettsäuredestil- late 13.6.6. 2 Durch Spaltung gewonnene rohe Fettsäuren 13.6.7. 2 Durch Spaltung gewonnene reine destillierte Fettsäuren 13.6.9. 1 Mit organischen Säuren veresterte Mono- und Diglyce- ride von Fettsäuren 13.6.10 1 Zuckerester (von Fettsäuren) 13.6.11 1 Zuckerglyceride von Fettsäuren 13.11.2 1 Monoester von Propylenglykol und Fettsäuren 1 Dieses Produkt fällt außerhalb des Anwendungsbereichs von GMP+ BA7, sofern die Herstellung ausschließlich mit (Derivaten von) Produkten zu den Nummern 13.6.6 oder 13.6.7 erfolgt, die durch die Spaltung von pflanzlichem Öl, das unter den Katalog der Einzelfuttermittel Nummer 2.20.1 fällt, gewonnen worden sind. In allen anderen Fällen fällt dieses Produkt unter den Anwendungsbereich von GMP+ BA7. Es ist möglich, als Torwächter aufzutreten, wenn dieses Produkt nur hergestellt wird mit beziehungsweise ein Derivat ist von Produkten zu den Nummern 13.6.6 oder 13.6.7, die auf der Grundlage von pflanzlichem Öl (2.20.1) hergestellt worden sein. 2 Die Produkte zu den Nummern 13.6.6 und 13.6.7 fallen ausschließlich außerhalb des Anwendungs- bereichs von GMP+ BA7, sofern es sich bei dem Ausgangserzeugnis für die Herstellung dieser Pro- dukte um pflanzliches Öl handelt, das unter den Katalog der Einzelfuttermittel fällt. Wenn andere Pro- dukte als Ausgangserzeugnis verwendet werden (beispielsweise Nebenprodukte im Sinne der Defini- tion aus GMP+ BA7), fallen die Produkte zu den Nummern 13.6.6 und 13.6.7 unter den Anwendungs- bereich von GMP+ BA7. Es ist möglich, als Torwächter aufzutreten, wenn dieses Produkt auf der Grundlage von pflanzlichem Öl (2.20.1) hergestellt worden ist. Fassung DE: 1. Januar 2023 21/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4.3 Torwächteranforderungen für die Beschaffung spezifischer Futtermittel- inhaltsstoffe Dieser Abschnitt enthält spezifische Torwächteranforderungen für die Beschaffung spezifischer Futtermittelerzeugnisse, die nicht aus einer GMP+- oder gleichwerti- gen Quelle stammen. 4.3.1 Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse von einem landwirtschaftli- chen Erzeuger zur Verwendung in oder als Futtermittel 4.3.1.1 Allgemeines Geltender Anwendungsbereich Futtermittelerzeugnis Unbearbeitete Agrarerzeugnisse, einschließlich Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger-Er- fasser 3 Herkunft: Alle Länder Angewendet von nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwen- dungsbereich Herstellung oder Handel. Gilt bis Keine Frist Anforderungen an den Torwächter Allgemeines Entsprechende Einzelheiten sind Abschnitt 4.1 zu entnehmen Spezifische Anforderungen • Sofern der Transport von landwirtschaftlichen Erzeu- gers/Erzeugers-Erfassern und als Bestandteil des Auf- trags „Ernte einschließlich Transport zum Lager“ organi- siert wird, braucht der Transport nicht nach GMP+ oder gleichwertig zertifiziert zu sein. • Sofern die Lagerung und/oder der Transport von Torwäch- tern organisiert wird, müssen die zutreffenden Anforderun- gen an die Beschaffung aus Abschnitt 2 und/oder 4 von GMP+ BA10 beachtet werden. • Mit Lagerung und Transport können nur nach GMP+ zerti- fizierte Unternehmen (oder Unternehmen mit einem gleichwertigen Zertifikat) beauftragt werden. Wenn der Transport vom landwirtschaftliche Nachunternehmer aus- geführt wird: - unter Verantwortung des landwirtschaftlichen Erzeu- gers/Erzeugers-Erfassers, und - unmittelbar nach der Ernte, und - als Bestandteil des Auftrags „Ernten einschließlich Transport zum Lager“ erfolgt, so ist das GMP+-Zertifikat für den Transport (oder gleichwertig) nicht erforderlich. • Es muss eine Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen dem Torwächter und dem Erzeuger/Erzeuger-Erfasser ge- ben. Siehe zum Beispiel GMP+ D2.6 Erläuterungsdoku- mente für spezifische GMP+-Anträge Abschnitt 3.7 3 Ein Erzeuger-Erfasser wird als ein landwirtschaftlicher Erzeuger mit eigenen Erntemaschinen und eigenen Lagereinrichtungen definiert, der Heu/Stroh von einer Gruppe landwirtschaftlicher Erzeuger in der Gegend erfasst. Fassung DE: 1. Januar 2023 22/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Lieferantenbewertung a) Gefahrenanalyse Ja Hinweis: Die Ergebnisse des Bench- markverfahrens der Zertifizierungs- systeme für Erzeuger können als In- put verwendet werden. Siehe die GMP+-Website/Kooperationen/Er- zeugersysteme b) Lieferantenaudit Empfohlen c) Probenahme Jede Charge gemäß den Anforde- rungen, die in Dokument GMP+ BA13 aufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe GMP+ A2 d) Analyse Auf Basis von HACCP4 Aufzeichnungen Der Torwächter muss Folgendes festlegen: • Namens- und Anschriftdaten des Erzeugers/Erfassers, von dem die Erzeugnisse beschafft werden. • die beschafften Partien unbearbeiteter Agrarerzeug- nisse, einschließlich Heu und Stroh • Analyseergebnisse Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwen- dung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teil- weise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnah- men festgelegt werden. Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls Mitteilung an die Zertifi- Ja zierungsstelle Mitteilung an GMP+ Nein International Hinweis: Die Anforderungen des Aflatoxin-B1-Protokolls müssen ebenfalls erfüllt werden. Fassung DE: 1. Januar 2023 23/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4.3.2 Beschaffung von unbearbeiteten Getreiden, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchten aus einer Erfassungskette zur Verwendung in Futtermitteln 4.3.2.1 Allgemeines Geltender Anwendungsbereich Futtermittelerzeugnis Unbearbeitete Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte (vom Erfas- ser) Bitte beachten Sie, dass Anforderungen an die Beschaffung bei landwirtschaftlichen Erzeugern in 4.3.1 festgelegt sind. Herkunft: Die unbearbeiteten Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte werden außerhalb der nachstehenden Länder angebaut • Österreich • Griechenland • Belgien • Irland • Kanada • Luxemburg • Dänemark • Niederlande • Frankreich • Vereinigtes Königreich • Deutschland Interventionsgetreide aus jedem EU-Land Angewendet von nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungs- bereich Herstellung oder Handel. Gilt bis Keine Frist Anforderungen an den Torwächter Allgemeines Entsprechende Einzelheiten sind Abschnitt 4.1 zu entnehmen Spezifische Anforderun- Wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Partie Ein- gen zelfuttermittel von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unter- nehmen abnimmt und diese Partie FOB an einen nach GMP+ zertifizierten Abnehmer verkauft, dann muss dieser Abnehmer die Anforderungen dieses Protokolls erfüllen. Lieferantenbewertung a) Gefahrenanalyse Ja b) Lieferantenaudit Empfohlen c) Probenahme Siehe nachstehend d) Analyse Siehe nachstehend Aufzeichnungen Der Torwächter muss Folgendes registrieren • Namens- und Anschriftdaten des Erzeugers/Erfassers, von dem die Erzeugnisse beschafft werden. • die beschafften Partien unbearbeiteter Getreide, (Öl- )Saat oder Hülsenfrüchte • Analyseergebnisse Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwen- dung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese An- gaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ In- ternational verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teil- weise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. Fassung DE: 1. Januar 2023 24/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Probenahme und Analyse Probenahme Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument GMP+ BA13 Beprobung aufge- führt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe GMP+ A2. Anforderungen an Probenzieher in folgenden Fällen: • Transport per Schiff oder Schiene oder bei Lagerung: unabhängige Inspektions- stelle, die gemäß der aktuellen Fassung von ISO 17020 oder ISO 9001 in Kombina- tion mit einer GAFTA-Zulassung akkreditiert ist, mit der Tätigkeit der Probenahme in den Anwendungsbereich. • Straßentransport: das zertifizierte Unternehmen, das dieses Protokoll anwendet. Hinweis: • Es kann praktisch sein, eine Charge auf Grundlage des Transportmittels oder der Lagerung zu definieren. • Bei Lieferung per Lkw: Probenahme pro Lkw. • Ab dem Zeitpunkt der Probenahme/Analyse wird die Partie als nach GMP+ gesichert eingestuft. Der Torwächter muss ab diesem Zeitpunkt die Erfüllung aller GMP+-An- forderungen an die Lagerung/den Transport bis zum Zeitpunkt der Lieferung gewähr- leisten. • Wenn keine repräsentative Probe auf dem Seeschiff genommen wurde oder wenn keine Analyseergebnisse verfügbar sind, können Erzeugnisse, die in verschiedenen Silos gelagert werden, nicht mehr als eine einzelne Partie eingestuft werden. Analyse • Bei Lieferung per Lkw: jede 20. Probe muss analysiert werden • Alle Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter analysiert, die nach- stehend zusammengefasst werden. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, müssen diese Parameter analysiert wer- den. • Die gesamte Partie muss von den anderen Partien getrennt gehalten werden, es sei denn, diese wurden überprüft und für gut befunden oder sind nach GMP+ gesichert. Parameter Bemerkung Rückstände von Pestizi- Das Screening muss alle relevanten Pestizide auf der Grundlage den von Informationen über Folgendes umfassen: • vor Ort verwendete Pestizide • lokale Gesetzgebung zu anwendbaren Pestiziden • RASFF-Mitteilungen • Sonstige zutreffende Informationen Mykotoxine: Aflatoxin B15 Gilt mindestens für Mais Deoxynivalenol (DON) Gilt mindestens für alle Getreide Zearalenon (ZEA) Gilt mindestens für alle Getreide und Sojabohnen Ochratoxin A (OTA) Gilt mindestens für alle Getreide Schwermetalle: • Arsen • Blei • Quecksilber • Cadmium Hinweis: Zusätzlich zu jeder Chargenprüfung müssen die allgemeinen Anforderungen des Aflatoxin- B1-Protokolls erfüllt werden. Fassung DE: 1. Januar 2023 25/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 • Dioxine Wenn das Erzeugnis nicht getrocknet ist oder wenn der Torwäch- • Summe aus Dioxinen ter den Nachweis dokumentiert hat, dass beim Trocknungsvor- und dioxinähnlichen gang: PCB • keine Verbrennung angewendet wurde, oder • Nicht dioxinähnliche • Erdgas verwendet wurde, oder PCB • indirekte Trocknung angewendet wurde, • PAH dann kann die 100%ige Überwachung reduziert werden (gemäß den HACCP-Grundsätzen, die im GMP+-Standard beschrieben sind). Blausäure Gilt nur für Leinsamen Salmonellen Freies Gossypol Baumwollsaat Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls Mitteilung an die Zertifi- Ja zierungsstelle Mitteilung an GMP+ Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem International LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu be- nachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Ursprungsland anwenden. Fassung DE: 1. Januar 2023 26/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 4.3.3 Beschaffung von Zusatzstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln 4.3.3.1 Allgemeines Geltender Anwendungsbereich Erzeugnis • Futtermittel-Zusatzstoffe Mmuss für die Verwen- dung in Futtermitteln genehmigt sein: • Muss für die Verwendung in Futtermitteln genehmigt sein: - sofern der Torwächter Hersteller ist: in dem Land, in dem der Torwächter ansässig ist - sofern der Torwächter ein Händler ist: in dem Land, in dem der Zusatzstoff in den Handel ge- bracht wird. Siehe GMP+ A2 für die Definition von Zusatzstoffen Lebensmittel, hergestellt gemäß - einem von GFSI anerkannten Futtermittelsicher- heitssystem - einem von der zuständigen nationalen Behörde genehmigten Hygienekodex. Siehe GMP+ A2 für die Definition von Lebensmitteln Lebensmittel brauchen nicht in der FSP-Produktliste ge- listet zu sein. Arzneimittel, hergestellt gemäß den europäischen Arz- neibuch oder gleichwertig. Ausgeschlossen von diesem Anwendungsbereich sind: • Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie und Ausgangserzeugnisse für die Herstellung von Lebensmitteln Herkunft: Alle Länder Angewendet von nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem An- wendungsbereich Herstellung oder Handel. Gilt bis Keine Frist Anforderungen an den Torwächter Allgemeines Entsprechende Einzelheiten sind Abschnitt 4.1 zu ent- nehmen Hinweis: Bei der Anwendung dieses Protokolls ist es nicht erforderlich, die Analyse in die GMP+ Monitoring database aufzunehmen. Spezifische Anforderungen Beschaffte Zusatzstoffe dürfen keine technische Quali- tät haben. Für die Verwendung dieser Erzeugnisse in Futtermitteln gelten eventuell spezielle Futtermittelgesetze (z.B. Kennzeichnung). Bei der Beschaffung von Lebensmitteln oder Zusatzstof- fen für Lebensmittel muss der Torwächter untersuchen, ob und wie das Erzeugnis in Futtermitteln verwendet werden kann und welche Futtermittelgesetze gelten. Fassung DE: 1. Januar 2023 27/53
Mindestanforderungen an die Beschaffung - BA 10 Lieferantenbewertung a) Gefahrenanalyse Ja b) Lieferantenaudit Empfohlen c) Probenahme Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Do- kument GMP+ BA13 aufge- führt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe GMP+ A2. d) Analyse Basierend auf HACCP Aufzeichnungen Der Torwächter muss Folgendes registrieren: • die Ausgangserzeugnisse, die Herstellungsme- thoden, den Prozessstrom und die Umgebung, aus denen das Erzeugnis stammt, um die Risi- kobewertung für jedes Erzeugnis abschließen zu können. • Name und Adresse des Herstellers • beschafftes Erzeugnis • Analyseergebnisse • sonstige zutreffende Informationen Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumen- tiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der An- wendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls Mitteilung an die Zertifizierungs- Ja stelle Mitteilung an GMP+ Internatio- Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem nal LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden. Fassung DE: 1. Januar 2023 28/53
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