Mindestlohn für Praktikanten
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Mindestlohn für Praktikanten Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" beschlossen. Hier erhalten Sie auf einen Blick die Regelungen zum Mindestlohn für Praktikanten. Diese Übersicht wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie ist als erste Übersicht zu verstehen. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung bei der Aufnahme eines Praktikanten / einer Praktikantin. Die Industrie- und Handelskammer übernimmt daher keine Haftung, auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erhalten auch Praktikanten den Mindestlohn? Neu: Anspruch auf schriftlichen Praktikumsvertrag Tarifautonomiegesetz Höhe und Erhöhung des Mindestlohns Branchen mit Tarifverträgen inklusive Mindestlohnregelungen Zeitplan der Umsetzung Branchen mit Ausnahme vom Mindestlohn Kontrolle Erhalten auch Praktikanten den Mindestlohn? © BMAS Die Ausbildung soll bei einem Praktikum im Vordergrund stehen.
Vom Mindestlohn ausgenommen: Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten (Achtung mit Ausnahmen!) Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss Anspruch auf Mindestlohn: Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung ab dem vierten Monat Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl ab dem vierten Monat nach oben Anspruch auf schriftlichen Praktikumsvertrag Praktikanten, die Anspruch auf einen Mindestlohn haben, haben ebenfalls Anspruch auf die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit müssen diese Bedingungen dem Praktikanten unterschrieben ausgehändigt werden. Darin enthalten sein müssen 1. Name und Anschrift der Vertragsparteien 2. Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums 3. Beginn und Dauer des Praktikums 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit 5. Zahlung und Höhe der Vergütung 6. Dauer des Urlaubs 7. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind. Hierfür wird das Nachweisgesetz (NachwG) geändert. nach oben
Tarifautonomiegesetz © BMAS 2013 sind nur etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Betrieben mit einem Branchentarifvertrag beschäftigt. Diesem Trend wirkt das neue Tarifautonomiegesetz entgegen. Teil des Tarifautonomiegesetzes ist das Mindestlohngesetz. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es, nach der Zustimmung des Bundesrates vom 11. Juli 2014, einen bundesweiten Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Gesetz tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Eine endgültige Fassung wird dann vorliegen. Bis dahin ergibt sich der Gesetzestext aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales (verlinkt auf der rechten Seite). Ziel des Gesetzes ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Dafür enthält das Tarifpaket neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine neue Allgemeinverbindlich-Erklärung sowie eine Öffnung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes. nach oben
Höhe und Erhöhung des Mindestlohns © BMAS Mindestlöhne sind weit verbreitet in Europa. Spitzenreiter ist Frankreich (9,53 €), Tabellenletzer Tschechien (2,01 €). Der Mindestlohn wird zunächst bei 8,50 Euro liegen. In 2016 wird eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beraten, wie hoch der Mindestlohn ab 2017 sein soll. Danach wird die Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden. nach oben Branchen mit Tarifverträgen inklusive Mindestlohnregelungen Bisher konnten rund 4 Millionen Beschäftigte in 13 Branchen von Mindestlöhnen profitieren, darunter zum Beispiel das Bauhauptgewerbe, Bergbau, Aus- und Weiterbildung, das Dachdecker-, das Maler- und Lackierer-, das Frisör- sowie das Elektrohandwerk, die Gebäudereinigung und die Abfallwirtschaft, Pflege, Sicherheits- und Wäschereidienstleistungen sowie Steinmetze. Auch in der Zeitarbeitsbranche gibt es bereits einen Mindestlohn. Dieser wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. nach oben
Zeitplan der Umsetzung und Branchen mit Ausnahme vom Mindestlohn © BMAS Ab 2017 erhalten alle Beschäftigten mindestens 8,50 € pro Arbeitsstunde. Vorher gibt es Ausnahmen. Der Mindestlohn gilt für alle Branchen. Die Branchen, deren Löhne bisher deutlich unter 8,50 Euro liegen, wird eine schrittweise Anpassung an den geltenden Mindestlohn ermöglicht. In einer dreijährigen Übergangszeit bis Ende 2017 sind Abweichungen nach unten erlaubt. Dies gilt nur, wenn es einen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt. Zum 1. Januar 2017 müssen mindestens 8,50 € gezahlt werden (für 2017 könnte eine erste Anpassung für alle anderen erfolgen). Keine Ausnahmen mehr gibt es ab dem 1. Januar 2018. nach oben Kontrolle Ob der Mindestlohn eingehalten wird, soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrollieren. Diese kontrolliert bisher die Branchenmindestlöhne. nach oben Fragen Fragen als Arbeitgeber können an eine vom BMAS noch einzurichtende Hotline gestellt werden. Die IHK für Rheinhessen ist außerdem für Sie da.
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