Mindestlohn für Praktikanten

Die Seite wird erstellt Silvester Neugebauer
 
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Mindestlohn für Praktikanten
Mindestlohn für Praktikanten
Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von
8,50 € pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem
"Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" beschlossen. Hier erhalten Sie auf einen
Blick die Regelungen zum Mindestlohn für Praktikanten.

Diese Übersicht wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie ist als erste Übersicht zu
verstehen. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen
eigenverantwortlichen Prüfung bei der Aufnahme eines Praktikanten / einer
Praktikantin. Die Industrie- und Handelskammer übernimmt daher keine
Haftung, auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich
ausgeschlossen.

      Erhalten auch Praktikanten den Mindestlohn?
      Neu: Anspruch auf schriftlichen Praktikumsvertrag
      Tarifautonomiegesetz
      Höhe und Erhöhung des Mindestlohns
      Branchen mit Tarifverträgen inklusive Mindestlohnregelungen
      Zeitplan der Umsetzung
      Branchen mit Ausnahme vom Mindestlohn
      Kontrolle

Erhalten auch Praktikanten den Mindestlohn?

© BMAS Die Ausbildung soll bei einem Praktikum im Vordergrund stehen.
Mindestlohn für Praktikanten
Vom Mindestlohn ausgenommen:

       Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
       Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei
        Monaten (Achtung mit Ausnahmen!)
       Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs-
        oder Studienwahl dienen
       Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
       Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss

Anspruch auf Mindestlohn:

       Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer
        abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss
       Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung ab dem vierten
        Monat
       Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein
        solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
       Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl ab dem
        vierten Monat

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Anspruch auf schriftlichen Praktikumsvertrag

Praktikanten, die Anspruch auf einen Mindestlohn haben, haben ebenfalls Anspruch
auf die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Spätestens
vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit müssen diese Bedingungen dem
Praktikanten unterschrieben ausgehändigt werden. Darin enthalten sein müssen

   1.   Name und Anschrift der Vertragsparteien
   2.   Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums
   3.   Beginn und Dauer des Praktikums
   4.   Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit
   5.   Zahlung und Höhe der Vergütung
   6.   Dauer des Urlaubs
   7.   Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf
        das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.

Hierfür wird das Nachweisgesetz (NachwG) geändert.

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Mindestlohn für Praktikanten
Tarifautonomiegesetz

© BMAS 2013 sind nur etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Betrieben mit
einem Branchentarifvertrag beschäftigt. Diesem Trend wirkt das neue
Tarifautonomiegesetz entgegen.

Teil des Tarifautonomiegesetzes ist das Mindestlohngesetz. Ab dem 1. Januar 2015
gibt es, nach der Zustimmung des Bundesrates vom 11. Juli 2014, einen
bundesweiten Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Gesetz tritt
nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Eine endgültige Fassung wird
dann vorliegen. Bis dahin ergibt sich der Gesetzestext aus dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung und der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für
Arbeit und Soziales (verlinkt auf der rechten Seite).

Ziel des Gesetzes ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene
Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Dafür
enthält das Tarifpaket neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine
neue Allgemeinverbindlich-Erklärung sowie eine Öffnung des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes.

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Mindestlohn für Praktikanten
Höhe und Erhöhung des Mindestlohns

© BMAS Mindestlöhne sind weit verbreitet in Europa. Spitzenreiter ist
Frankreich (9,53 €), Tabellenletzer Tschechien (2,01 €).

Der Mindestlohn wird zunächst bei 8,50 Euro liegen. In 2016 wird eine Kommission
aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beraten, wie hoch der Mindestlohn
ab 2017 sein soll. Danach wird die Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung
des Mindestlohns entscheiden.

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Branchen mit Tarifverträgen inklusive Mindestlohnregelungen

Bisher konnten rund 4 Millionen Beschäftigte in 13 Branchen von Mindestlöhnen
profitieren, darunter zum Beispiel das Bauhauptgewerbe, Bergbau, Aus- und
Weiterbildung, das Dachdecker-, das Maler- und Lackierer-, das Frisör- sowie das
Elektrohandwerk, die Gebäudereinigung und die Abfallwirtschaft, Pflege, Sicherheits-
und Wäschereidienstleistungen sowie Steinmetze. Auch in der Zeitarbeitsbranche
gibt es bereits einen Mindestlohn. Dieser wird durch das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

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Zeitplan der Umsetzung und Branchen mit Ausnahme vom Mindestlohn

© BMAS Ab 2017 erhalten alle Beschäftigten mindestens 8,50 € pro
Arbeitsstunde. Vorher gibt es Ausnahmen.

Der Mindestlohn gilt für alle Branchen. Die Branchen, deren Löhne bisher deutlich
unter 8,50 Euro liegen, wird eine schrittweise Anpassung an den geltenden
Mindestlohn ermöglicht. In einer dreijährigen Übergangszeit bis Ende 2017 sind
Abweichungen nach unten erlaubt. Dies gilt nur, wenn es einen allgemein
verbindlichen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt. Zum 1. Januar 2017 müssen mindestens
8,50 € gezahlt werden (für 2017 könnte eine erste Anpassung für alle anderen
erfolgen). Keine Ausnahmen mehr gibt es ab dem 1. Januar 2018.

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Kontrolle

Ob der Mindestlohn eingehalten wird, soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
der Bundeszollverwaltung kontrollieren. Diese kontrolliert bisher die
Branchenmindestlöhne.

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Fragen

Fragen als Arbeitgeber können an eine vom BMAS noch einzurichtende Hotline
gestellt werden. Die IHK für Rheinhessen ist außerdem für Sie da.
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