UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN B V A OÖ-GKK
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UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN BVA OÖ-GKK REDAKTION: Landesleitung AHS-OÖ Mag. Florian Auer (BRG Steyr) in der GÖD Referent für Sozialversicherungen www.goed-ooe.at Tel.: 07252/72255/12; FAX /5 Service/Broschüren&Links/Broschüren auerflo@aon.at oder Landesleitungen/AHS- Lehrer/Beiträge Stand: Jänner 2010 Seite 1
UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN IM VERGLEICH Alle pragmatisierten (provisorisch oder definitiv ernannten) öffentlich Bediensteten des Aktiv- und Ruhestandes und alle ab 1.1.1999 in den öffentlichen Dienst aufgenommenen Vertrags- bediensteten (siehe Anhang) sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (=BVA) verpflichtend krankenversichert (B-KUVG). Im Gegensatz dazu sind Vertragsbedienstete, die vor dem 1.1.1999 in den öffentlichen Dienst aufgenommen wurden bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse (=GKK) pflichtversichert (ASVG). ADRESSEN: OÖ-GKK BVA Gruberstr. 77 Hessenplatz 5 4021 LINZ 4010 LINZ Postfach 61 Postfach 312 Tel.: 05/7807 Tel.: 050405 (FAX: 050405/24900) www.ooegkk.at www.bva.at (mit vielen Informationen ....) Service-Tel: 050405 (ohne Vorwahl-österreichweit zum Ortstarif) Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS Beiträge zur Krankenversicherung.………………….…………………………………………………………………Seite 4 Beitragspflichtige Mitversicherung.………………………………………………………………………………….....Seite 5 Behandlungsbeitrag.……………………………………………………………………………………………………..Seite 8 Leistungen der Krankenversicherungsanstalten..……………………………………………………………………Seite 9 Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.…………………………………………………………………………………...Seite 10 Arztwahl.……….......………………………………………………….……………………………………………...….Seite 13 E-Card.……………………………………………………………………………………………………………………Seite 16 Anstaltspflege.…………………………………………………………………………………………………………...Seite 19 Fahrt-, Reise-, Transportkosten.……………………………………………………………………………………….Seite 23 Hauskrankenpflege……………………………………………………………………………………………………...Seite 25 Heilbehelfe und Hilfsmittel.……………………………………………………………………………………………..Seite 26 Heilmittel (Medikamente)……………………………………………………………………………………………….Seite 28 Mutterschaft……………………………………………………………………………………………………………...Seite 31 Vorsorge (Gesunden) untersuchung………………………………………………………………………………….Seite 33 Kinderbetreuungsgeld…………………………………………………………………………………………………..Seite 34 Zahnbehandlung und Zahnersatz……………………………………………………………………………………..Seite 38 Freiwillige Leistungen…………………………………………………………………………………………………...Seite 41 Gesundheitsfestigende Maßnahmen………………………………………………………………………………….Seite 41 Maßnahmen zur Krankheitsverhütung………………………………………………………………………………..Seite 45 Anmerkungen (BVA und GKK versichert)…………………………………………………………………………….Seite 46 Vertragslehrer bei der BVA (ab 1.1.1999)…………………………………………………………………………….Seite 47 Seite 3
BEITRÄGE ZUR KRANKENVERSICHERUNG OÖ-GKK BVA VERTRAGSLEHRER PRAGMATISCHE LEHRER VERTRAGSLEHRER ab 1.1.99 Beitragsgrundlage Bruttomonatsbezug plus Haus- Bruttomonatsbezug plus haltszulage und Bildungszulage Haushaltszulage Beitragshöhe (Dienstnehmer) in % 3,82% 4,10% Monatliche Höchstbeitrags- Euro 4110 Euro 4110 grundlage Jährliche Höchstbeitragsgrund- Euro 8220 Euro 8220 lage für Sonderzahlungen Mehrdienstleistungen 3,82% beitragsfrei Unterrichtspraktikanten 3,87% Beiträge des Dienstgebers zur Krankenversicherung: Sind nicht auf dem Gehaltszettel ausgewiesen und sind in Prozent der Beitragsgrundlage angegeben. Beitrag für Vertragslehrer: 3,83 % Dienstgeberbeitrag für Unterrichtspraktikanten: 3,78 % Beitrag für pragmatisierte Lehrer: 3,55 % Seite 4
BEITRAGSPFLICHTIGE MITVERSICHERUNG ab 1.1.2001 OÖ-GKK BVA Wie BVA Der Zusatzbeitrag für Angehörige ist ab 1.1.2001 zu zahlen: DER ZUSATZBEITRAG FÜR ANGEHÖRIGE BLEIBT 1. Für Ehegatten (nur BVA: auch geschiedene NICHT DEM KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER, Ehegatten), SONDERN FLIEßT ÜBER DEN WEG DER 2. für Lebensgefährten, KRANKENANSTALTENFINANZIERUNG IN DAS 3. für Angehörige aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- BUNDESBUDGET !!! und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, der Enkel oder der Geschwister des Die betroffenen Versicherten brauchen vorerst keine Versicherten, die als haushaltsführende Angehörige Aktivitäten setzen, denn sie werden falls notwendig vom gelten (§ 123 Abs. 7 und 8 ASVG bzw. § 56(6) B-KUVG) zuständigen Krankenversicherungsträger kontaktiert. für die Dauer ihrer Mitversicherung. Der Zusatzbeitrag ist nicht zu bezahlen: 1. Für mitversicherte Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder bzw. Enkel der/des Versicherten. 2. Für die in Punkt 1 bis 3 oben angeführten Personen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: • der mitversicherte Angehörige widmet sich aktuell der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder. Hiefür ist die Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wird. Seite 5
• Der mitversicherte Angehörige hat sich in der Vergangenheit der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder zumindest 4 Jahre hindurch gewidmet. Hiefür war die Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wurde. Der Erziehung „gewidmet hat“ bedeutet, dass sich der Ehegatte (Lebensgefährte) bzw. Angehörige sowie Kinder (vor Vollendung des 18. Lebens- jahres) zumindest 4 Jahre im gemeinsamen Haushalt aufgehalten haben; es ist nicht erforderlich, dass der Ehegatte (Lebensgefährte) bzw. der Angehörige tatsächlich den Haushalt geführt hat. Eine Erwerbstätigkeit daneben ist zulässig. • Der mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3. • Der mitversicherte Angehörige pflegt den Versicherten, der zumindest Pflegegeld in der Höhe der Stufe 3 erhält. Seite 6
3. Bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach Richtlinien des Hauptverbandes. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare (Euro 1175,45 für 2010) nicht übersteigt. 4. Während des Bezuges von Krankengeld, Wochengeld, Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Präsenzdienst oder Zivildienst. Beitragsvorschreibung: Der Zusatzbeitrag wird dem Versicherten vom Krankenversicherungsträger vorgeschrieben und eingehoben. Der Versicherte und nicht der Angehörige hat diesen auf seine Gefahr und Kosten selbst einzuzahlen. Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4% von der Beitragsgrundlage (Pension, sonstiges Einkommen) des Versicherten. • Bei Versicherten aufgrund einer Beschäftigung wird als Beitragsgrundlage das sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen (inklusive Sonderzahlungen) herangezogen. Im Falle einer Mehrfachversicherung ist der Zusatzbeitrag aus jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis zu zahlen. Seite 7
BEHANDLUNGSBEITRAG OÖ-GKK BVA Kein Behandlungsbeitrag bei Inanspruchnahme eines Für einen Teil der ärztlichen Leistungen sowie für praktischen Arztes oder Facharztes, der vertraglich mit Zahnbehandlung und Zahnersatz ist aufgrund der der GKK gebunden ist. Bei der Anstaltspflege eines gesetzlichen Bestimmungen die Einhebung eines mitversicherten Angehörigen ist für maximal vier Behandlungsbeitrages in der Höhe von 20% des Wochen pro Kalenderjahr ein gesetzlich festgelegter jeweiligen Vertragstarifes vorgesehen. Wird mittels eines Kostenbeitrag zu leisten (entfällt bei Anstaltspflege zu Erlagscheines oder Abbuchungsauftrages eingehoben. Organspenden und bei Anstaltspflege, die aus dem Der Behandlungsbeitrag kann aus sozialen Gründen Versicherungsfall der Mutterschaft geleistet wird). vom Landesstellenausschuss nachgesehen werden Kostenbeteiligungen der Versicherten bei der Ver- (Antrag). sorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln (Brillen, Schuheinlagen, Prothesen usw.), sowie beim unent- Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei behrlichen Zahnersatz und bei Kieferregulierungen. • Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 20% • Kieferorthopädischen Behandlungen: 20% Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei Kein Behandlungsbeitrag bei Vorsorgeuntersuchungen • Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 25% bzw. bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (sind • Kieferorthopädischen Behandlungen: 50% Vorsorgemaßnahmen), für Kinder unter 18 Jahren (ausgenommen kieferorthopädische Behandlungen), Ergotherapie, klinisch-psychologische Diagnostik und anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten. Keine E-card Gebühr für BVA-Versicherte. E-card Gebühr: Euro 10,00 pro Kalenderjahr Seite 8
LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNGSANSTALTEN PFLICHTLEISTUNGEN: Es besteht ein Anspruch auf Erbringung von Pflichtleistungen, der auch gerichtlich (Arbeits- und Sozialgericht) durchgesetzt werden kann („Rechtsanspruch“); das Ausmaß kann allerdings durch Gesetz und Satzung beschränkt werden. Solche Pflichtleistungen sind: Vorsorge(Gesunden)untersuchungen, Arzthilfe, Ergotherapie, Physikotherapie, Logopädie, Diagnostik durch klinische Psychologen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, Anstaltspflege oder medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaftsleistungen und Rehabilitation. FREIWILLIGE LEISTUNGEN: Auf freiwillige Leistungen der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich dabei um „Ermessensleistungen“, vor allem um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Solche freiwillige Leistungen sind: Erweiterte Heilbehandlung, Land- und Erholungsaufenthalte, Aufenthalte in Kurorten und Kuranstalten, Unterbringung in Genesungs- und Erholungsheimen, Reise- und Transportkosten, Krankheitsverhütung. HINWEIS: Diese „freiwilligen“ Leistungen der Krankenversicherungsträger bedürfen ausnahmslos der vorherigen Zustimmung (ausgenommen Reise- und Transportkosten) ! Seite 9
ARBEITSUNFÄHIGKEIT DURCH KRANKHEIT OÖ-GKK BVA Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit werden für Pragmatische Lehrer: Versicherte durch den prakt. Vertragsarzt bzw. Ver- Krankenstände bis zu drei Tagen bedürfen keiner tragsfacharzt gemeldet. Diese Meldung erfolgt direkt an ärztlichen Bestätigung. Dauert der Krankenstand länger die GKK bzw. an den Dienstgeber durch den Ver- als drei Tage oder wenn der Dienstgeber es verlangt, so sicherten selbst. Die Arbeitsfähigkeit („Gesundmeldung“) ist eine Bestätigung eines Arztes vorzulegen. ist der GKK bekanntzugeben (Selbstabmeldung vom Krankenstand oder Gesundmeldung durch den Bei einem Krankenstand bis zu sechs Monaten werden behandelnden Arzt) oder wird vom Chefarzt der GKK die Bezüge voll ausbezahlt. Dauert der Krankenstand festgelegt. länger, so wird der Monatsbezug auf 80% gekürzt. Tritt Bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit darf der innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Vertragsarzt ausnahmsweise (z.B. wegen Nichterreich- Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch barkeit eines Arztes) den Beginn des Krankenstandes Krankheit/Unfall ein, so gilt sie als Fortsetzung der um einen Tag rückdatieren. früheren Dienstverhinderung (Sechsmonatsfrist). Wird der Versicherte von einem Wahlarzt behandelt und Es besteht auch die Möglichkeit krankheitshalber bescheinigt dieser die Arbeitsunfähigkeit des (höchstens aber zwei Jahre lang durchgehend), bei Versicherten, so hat dies der Versicherte sofort der GKK Erhalt von 75% der Bezüge, eine halbe Lehrverpflichtung binnen drei Tagen zu melden (Vorlage der ärztlichen zu beantragen. Ist dies aber länger als zwei Jahre Bescheinigung des Wahlarztes). Die Feststellung der notwendig, so wird der Übergang in den Ruhestand Arbeitsunfähigkeit obliegt dem von der Kasse hiezu eingeleitet. bestimmten Arzt (z.B. Chefarzt der GKK). Seite 10
Krankenstände bis zu drei Tagen können vom Vertragslehrer (ab 1.1.1999): Dienstgeber ohne ärztliche Krankmeldung anerkannt werden (betriebl. Vereinbarung). Zur Anerkennung durch 1) Ein Vertragslehrer hat sich Beginn, Ursache, (voraus- die GKK ist jedoch eine Krankmeldung erforderlich. sichtliches) Ende bzw. Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich von einem Arzt bestätigen zu lassen Ein Vertragsarzt der BVA leitet die von ihm ausgestellte Bestätigung (Formular der BVA) an die BVA weiter. Das KRANKENGELD ist eine als Ausgleich und Ersatz für den krankheitsbedingten Verdienstentgang gedachte Die Übermittlung einer Bestätigung eines Wahlarztes an Leistung. Es wird bis zur Dauer von 26 Wochen gewährt die BVA obliegt dem Vertragslehrer. und beträgt ab dem 4.Tag der Arbeitsunfähigkeit 50% des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes vor dem Endet die Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich bestätigten Krankenstand. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit voraussichtlichen Tag, ist eine Bestätigung über den erhöht sich das Krankengeld auf 60% (gebührende tatsächlichen Zeitpunkt nicht erforderlich; der Sonderzahlungen - 13./14.Monatsgehalt - werden mit Vertragslehrer hat diesfalls das tatsächliche Ende der einem prozentuellen Zuschlag berücksichtigt). Arbeitsunfähigkeit der BVA zu melden (Meldung auch Alleinerzieher/innen gebührt ab dem 43.Tag der Arbeits- telefonisch möglich). unfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein 10%- ger Zuschlag zum Krankengeld. (2) Bei einem Aufenthalt in einer Krankenanstalt kann Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt der Vertragslehrer anstelle einer ärztlichen des Versicherungsfalles 6 Monate versichert, so gebührt Krankmeldung eine Aufenthaltsbestätigung der Krankengeld bis zur Höchstdauer von 52 Wochen (unter Krankenanstalt vorlegen. Ist er nach der Entlassung aus bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zu 78 der Krankenanstalt noch nicht arbeitsfähig, benötigt er Wochen), längstens aber bis zum Tag, an dem die eine ärztliche Bestätigung gemäß (1). Zuerkennung einer Pension ausgesprochen wird. Seite 11
Das KRANKENGELD GEBÜHRT NICHT, solange ein Höhe des KRANKENGELDES – siehe OÖ-GKK arbeitsrechtlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung (Bemessungsgrundlage): gegenüber dem Dienstgeber besteht (§24 des Ver- Der Vertragslehrer hat der BVA für die Berechnung des tragsbedienstetengesetzes - Ansprüche bei Dienstver- Krankengeldes eine Bestätigung des Dienstgebers über hinderung) bzw. wenn die Arbeitsunfähigkeit die Höhe und die Dauer seiner Entgeltansprüche vor und unmittelbare Folge von Trunkenheit, des Mißbrauches während der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. von Suchtgiften oder einer schuldhaften Beteiligung an einem Raufhandel ist. Krankengeldbeträge über Euro 20 pro Tag werden vorläufig mit 22% versteuert. Die Steuer wird von der Gebietskrankenkasse direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge des Jahresausgleiches. Mit einem stationären Krankenhausaufenthalt ist ein Krankenstand verbunden. Bei Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist keine neuerliche Krankmeldung durch den behandelnden Arzt erforderlich. („Gesundmeldung“ siehe 1.Absatz). Seite 12
ARZTWAHL OÖ-GKK BVA Die ärztliche Hilfe wird gewährt durch Die ärztliche Hilfe wird insbesondere durch Vertragsärzte - Vertragsärzte, (prakt. Ärzte und Fachärzte), aber auch durch andere - eigene Einrichtungen der Kasse (Ambulatorien), Vertragseinrichtungen, wie z.B. Krankenanstalten - - Vertragseinrichtungen der Kasse, Ambulanzen, erbracht. - Wahlärzte und Wahleinrichtungen. Der ärztlichen Hilfe gleichgestellt ist eine auf Grund Wie OÖ-GKK ärztlicher Verordnung erforderliche Behandlung durch berechtigte - freiberufl. tätige (Vertrags)Logopäden, Physiko- therapeuten und Ergotherapeuten; - freiberufl. tätige (Vertrags)Psychotherapeuten bzw. selbständig tätigen klinischen Psychologen.. Bei Inanspruchnahme von WAHLÄRZTEN (Wahl- In Erkrankungsfällen haben Anspruchsberechtigte einrichtungen) werden die Kosten im Rahmen der grundsätzlich die Wahl des Arztes ihres Vertrauens. Bestimmungen für Kostenersatz erstattet. Nach dem Prinzip der freien Arztwahl können Anspruchsberechtigte die Sachleistungen entweder auf Rechnung der BVA zu den vertraglichen Bedingungen in Vertragseinrichtungen oder auf eigene Rechnung in Nichtvertragseinrichtungen in Anspruch nehmen. Seite 13
Hat der Versicherte die Kosten der wahlärztlichen Hilfe gezahlt, so gebührt nach Maßgabe der folgenden Satzungsbestimmungen und Bestimmungen der Krankenordnung ein Kostenersatz, wenn - er die saldierte, vom Wahlarzt korrekt ausgestellte Honorarrechnung im ORIGINAL eingereicht hat; - nicht in demselben Kalendervierteljahr ein praktischer Arzt als Wahlarzt und ein praktischer Arzt als Vertragsarzt (dasselbe gilt bei Fachärzten) in Anspruch genommen wurde; - der durch die Kasse bestimmte Arzt die Durch- führung einer Untersuchung oder Behandlung in jenen Fällen vorher genehmigt hat, in denen dies auch für die vertragsärztliche Hilfe vorge- sehen ist (dasselbe gilt bei Fachärzten). Seite 14
KOSTENERSATZ bei Inanspruchnahme eines Bei Inanspruchnahme einer Nichtvertragseinrichtung WAHLARZTZES (WAHLFACHARZTES bzw. (z.B. Wahlarzt) gebührt dem Anspruchsberechtigten der (WAHLEINRICHTUNG): ERSATZ DER KOSTEN in der Höhe jenes Betrages, den die BVA bei Inanspruchnahme eines Wahlarzt: Die Kosten für eine Ordination werden entsprechenden Vertragspartners hätte aufwenden mit 80 % der vertraglich vereinbarten Tarife erstattet. müssen. Die Honorarnote (im ORIGINAL) der Nichtvertrags- Wahleinrichtung: Die Kosten werden mit 80% der einrichtung, sowie die Zahlungsbestätigung sind der BVA vertraglich vereinbarten Tarife erstattet. direkt vorzulegen - die Kostenerstattung erfolgt nach Als Wahleinrichtung gilt auch die Ambulanz einer vorher genannten Bedingungen und entsprechender Krankenanstalt, mit der keine vertragliche Vereinbarung Einrechnung des Behandlungsbeitrages. über ambulante Leistungen besteht. Um einen Kostenersatz für besondere Behandlungs- Wie OÖ-GKK und Untersuchungsmethoden zu erhalten, ist vor Vor Behandlungsbeginn unbedingt Kontakt mit BVA Behandlungsbeginn Kontakt mit der GKK aufzunehmen. aufnehmen (z.B. Kernspintographie ist jedenfalls vorbewilligungspflichtig). Beispiele für solche Behandlungs- und Unter- suchungsmethoden: Untersuchungen mit dem Kernspintomographen, operative Maßnahmen zur Gewichtsreduktion, Schwangerschaftsabbrüche, kosmetische Behandlungen (plastische Operationen) oder geplante Behandlungen im Ausland. Seite 15
GRUNDSATZ bei Inanspruchnahme eines WAHL Wie OÖ-GKK (FACH)ARZTES: Vor Inanspruchnahme die Sachlage abklären (be- nötigte Informationen einholen). E-CARD Die E-CARD ersetzt die Arzthilfescheine/Krankenscheine - auch Auslandskrankenscheine, denn die Rückseite der E-CARD ist als „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) gestaltet. OÖ-GKK BVA Bei jeder Inanspruchnahme eines Vertragsarztes ist die Bei jeder Inanspruchnahme. eines Vertragsarztes ist die e-card vorzulegen. Auf der e-card gespeichert: e-card vorzulegen. Auf der e-card gespeichert: Ein „Arzthilfeschein“ pro Fachgebiet pro Quartal. Mehrere „Arzthilfescheine“ pro Fachgebiet und Monat (bei Zahnarzt pro Quartal). Somit auch künftig problemloser Arztwechsel monatlich möglich. Die Abrechnung der OÖ-GKK mit ihren Vertragsärzten Die Abrechnung der BVA mit ihren Vertragsärzten erfolgt erfolgt daher quartalsmäßig. daher monatlich bzw. bei Zahnärzten quartalsmäßig. Seite 16
Innerhalb eines Quartals darf nur ein praktischer Arzt Innerhalb eines Monats darf nur ein praktischer Arzt bzw. bzw. Facharzt je Fachgebiet in Anspruch genommen Facharzt je Fachgebiet in Anspruch genommen werden. werden. Wer aus triftigen Gründen innerhalb eines Ein Wechsel des Arztes ist mit jedem Monatswechsel Quartals den Arzt wechseln will, muss dazu eine möglich (Ausnahme: Bei Verhinderung des Bewilligung der OÖ-GKK einholen. behandelnden Arztes oder mit Zustimmung der BVA ist Bei Verhinderung des behandelnden Vertragsarztes ein Arztwechsel auch während des Monats möglich). durch Krankheit, Urlaub usw. erfolgt die Weiterbe- handlung durch den vertretenden Arzt. Wichtig für Mehrfachversicherte: Sind bei Kindern beide Elternteile berufstätig, dann sind die Kinder bei beiden Krankenversicherungsträgern (BVA und OÖ-GKK) beitragsfrei mitversichert und auf der e-card sind beide Anspruchsberechtigungen vorgemerkt. Es empfiehlt sich daher beim Besuch eines Arztes vorher mitzuteilen, welchen Krankenversicherungsträger in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich ist jeder Krankenversicherungsträger leistungszuständig, doch ist zu beachten, dass in ein und demselben Behandlungsfall ein nachträglicher Wechsel nicht möglich ist. Immer zu beachten: Bei welchem Krankenversicherungs- träger ist die Behandlung für den Versicherten kostengünstiger. Seite 17
Bei Reisen (Urlaubsaufenthalten) im Inland können auch Wie OÖ-GKK Vertragsärzte der anderen GKK mit der e-card in Die BVA hat in ganz Österreich Vertragsärzte (sind zu Anspruch genommen werden. Dies gilt auch innerhalb 99% ident mit den Vertragsärzten der jeweiligen GKKs. der EU-Mitgliedstaaten. Für Reisen in Staaten außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei), sind bei der OÖ-GKK „Urlaubsbetreuungsscheine“ erhältlich. Besitzt der Versicherte bei einer Reise ins Ausland keine Wie OÖ-GKK e-card oder keinen Urlaubsbetreuungsschein bzw. bereist ein Land, mit dem kein Sozialversicherungs- Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozial- abkommen besteht, so ist im Falle einer Erkrankung und versicherungsabkommen besteht, soll unbedingt ärztlichen Behandlung das ärztliche Honorar des eine andere Krankenversicherung für Reisen behandelnden Arztes an Ort und Stelle zu bezahlen. abgeschlossen werden (z.B. Versicherungsschutz Gegen Vorlage der „Original“- Honorarnote kann ein bei Besitz einer Kreditkarte). Kostenersatz nach Inlandstarifen beantragt werden. Überweisungsscheine werden, wenn ein zulässiger Zuweisungen sind nur erforderlich, falls ein Facharzt für Arztwechsel vorliegt, vom behandelnden Arzt ausgestellt. Radiologie, Labordiagnostik oder eine Ambulanz (aus- Grundsätzlich können Vertragsfachärzte (ausgenommen genommen „Erste Hilfe“) aufgesucht werden muss. für Radiologie, physikalische Medizin und Labordiagnostik) entweder mit der e-card oder mit einem Überweisungsschein in Anspruch genommen werden. Seite 18
Überweisungsscheine verlieren ihre Gültigkeit nach 14 Tagen ab Ausstellung! ANSTALTSPFLEGE OÖ-GKK BVA Wenn und solange es die Art der Krankheit erfordert wird Wenn der Gesundheitszustand eine ärztliche Einweisung Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer in eine Krankenanstalt erfordert, wird von der BVA öffentlichen (landesfondsfinanzierten) Krankenanstalt Spitalspflege für die notwendige Dauer ohne zeitliche gewährt. Beschränkung gewährt. Die Pflegegebührensätze für die allgemeine Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der allge- Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt meinen Gebührenklasse für Versicherte zur Gänze. werden von der BVA für Versicherte und Angehörige zur Gänze übernommen. Seite 19
Mitversicherte Angehörige haben für längstens vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Kostenbeitrag zu leisten. Der Pflegling hat nach den Bestimmungen des Kranken- Wie OÖ-GKK anstaltengesetzes einen Verpflegungskostenbeitrag (abhängig von der Verordnung im Landesgesetzblatt) für höchstens 25 Tage pro Kalenderjahr der Krankenanstalt selbst zu bezahlen. Bei Anstaltspflege aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft ist kein Kostenbeitrag zu entrichten. Ebenso ist kein Verpflegungskostenbeitrag von denjenigen Personen zu leisten, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Die Kasse übernimmt die notwendigen Reise- bzw. Bei der BVA entfällt der Kostenanteil (in der Höhe einer Transportkosten zum Arzt/Krankenanstalt (und zurück) Rezeptgebühr) des Patienten pro Transport. im satzungsmäßigen Ausmaß. Der Kostenanteil des Patienten pro Transport beträgt Euro 5,00. Dieser entfällt bei Liegendtransporten, bei besonders begründeten Fällen von Dauerbehandlungen (z.B. Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie), sowie bei Vorliegen einer Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühr. Reisekosten werden dabei erst ab einer Entfernung von mehr als 20 km übernommen. Seite 20
Wünscht der Versicherte in eine andere als die nächstgelegene Anstalt eingewiesen zu werden, ohne dass dazu eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist, so hat er für den allfälligen Mehraufwand selbst aufzukommen. Nimmt der Versicherte Pflege in einer Krankenanstalt in Will der Patient in eine Krankenanstalt, die nicht in einem Anspruch, die mit der Kasse in keinem Vertragsverhältnis zur BVA steht, oder in die Vertragsverhältnis steht, leistet die Kasse einen Sonderklasse einer öffentlichen Krankenanstalt, dann Pflegekostenzuschuss im satzungsmäßigen Ausmaß, empfiehlt sich die vorherige Kontaktnahme mit der BVA. wenn die Anstaltspflege notwendig war, oder die Kasse der Pflege vorher zugestimmt hat. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen hinsichtlich Finanzierung privater Krankenanstalten ist zu beachten, dass für Aufenthalte in bestimmten privaten Krankenanstalten für die Kostenerstattung ein eigens dafür eingerichteter Fonds zuständig ist. Auskünfte, bei welchen privaten Krankenanstalten dies zutrifft und wie die Kostenerstattung vor sich geht, erteilen alle Kassendienststellen. Kosten, die durch Inanspruchnahme der Sonderklasse In derartigen Fällen ersetzt die BVA die Pflegegebühren einer Krankenanstalt entstehen, werden von der GKK bis zur Höhe des vertraglich festgesetzten nicht ersetzt. Pflegegebührensatzes der öffentlichen Spitäler im Dasselbe gilt bei Inanspruchnahme einer Sonderklasse jeweiligem Bundesland. einer öffentlichen Krankenanstalt. Seite 21
Besonderheit der BVA: Bei Inanspruchnahme einer privaten Krankenanstalt oder der Sonderklasse einer öffentlichen Krankenanstalt werden zusätzlich zu den Pflegegebührensätzen verschiedene Kosten in operativen Fällen und in Fällen interner Erkrankungen (operative Eingriffe, Operationssaalbenützung, Arzneien und Verbandstoffe, histologische Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Strahlentherapie usw.) von der BVA übernommen. Auskünfte daher unbedingt vor Benützung dieser Art der Anstaltspflege bei der BVA direkt einholen ! Da die BVA bei Anstaltspflege in der Sonderklasse besondere Leistungen erbringt, kann beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Prämienbegünstigung erwirkt werden. Es empfiehlt sich daher, anlässlich des Vertragsabschlusses auf die Pflichtversicherung bei der BVA hinzuweisen. Sanatorium St. Stephan in Wels: Aufzahlung auf Sonderklasse: 1. bis 3.Tag: Euro 95 pro Tag. ab 4.Tag: Euro 65 pro Tag (Vertrag seit Sept. 1998) Seite 22
FAHRT-, REISE-, TRANSPORTKOSTEN OÖ-GKK BVA Wie BVA Die BVA bezahlt notwendige Reise- (Fahrt-) und Ausnahme: Fahrtkostenerstattung für Entfernungen bis Transportkosten, die sich im Zusammenhang mit der 20km bzw. innerhalb des Stadtgebietes (Wohnortes) Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)unter- kann nicht erfolgen. suchung, ärztlicher Hilfe, Anstaltspflege sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz ergeben und zwar vom Aufenthaltsort des Anspruchsberechtigten zur nächstgelegenen Behandlungseinrichtung und zurück. Wie BVA Keine Kosten können übernommen werden für die Abholung von Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, sowie für die Bergung bei Sport- und Touristikunfällen. Die in der Spalte der BVA angeführten Bestimmungen Die BVA ersetzt Reise- (Fahrt-)kosten bis zum Betrag gelten für die GKK nur teilweise. von Euro 0,09 je Kilometer, bei Fahrten mit einer Begleitperson (bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und bei Bedarf einer Begleitperson – muss vom Arzt bestätigt werden) bis zum Betrag von Euro 0,14 je Kilometer für beide Personen (unabhängig vom Verkehrsmittel). Seite 23
Die BVA übernimmt Reise-(Fahrt-)kosten nicht für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Stadt-(Orts-)gebietes und für Fahrten bis zu 20 km Entfernung. Die Inanspruchnahme der Behandlungsstelle ist nachzuweisen. Dazu ist der “Auszahlungsschein für Reise(Fahrt)kosten“, der bei den behandelnden Ärzten aufliegt, zu verwenden. (Bei BVA ist der Nachweis auch „FORMFREI“ möglich). Für gehunfähige Anspruchsberechtigte werden die Kosten des notwendigen Transportes in die nächst- gelegene geeignete Behandlungseinrichtung, sowie zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln übernommen. Die Beförderung von einer Krankenanstalt in eine andere wird jedoch in der Regel nicht bezahlt (ausgenommen bei medizinischer Notwendigkeit – z.B. bei fehlender Fachabteilung). Seite 24
HAUSKRANKENPFLEGE OÖ-GKK BVA Wie BVA Anstelle von Anstaltspflege wird Hauskrankenpflege gewährt, wenn und solange es die Krankheit zulässt. Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst medizinische Leistungen und qualifizierte Pflege- leistungen (z.B. Verabreichung von Injektionen, Wundversorgung und dgl.), nicht aber die Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Hauskrankenpflege wird durch diplomierte Krankenschwestern(-pfleger) erbracht (Vereinbarungen mit Land OÖ für Rotes Kreuz, Arb.Sam. Bund, Magistrate, Volkshilfe, diverse Gemeinden u.a.). Seite 25
HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL OÖ-GKK BVA Grundsätzlich wie BVA Wegen der Fülle der zu gewährenden Heilbehelfe und Hilfsmittel und der Tatsache, dass durch die med. techn. Vorherige Bewilligung der GKK ist z.B. für Hörapparate, Forschung stets Verbesserungen und die Entwicklung Bauchmieder und für bestimmte Bandagen notwendig. neuer Behelfe erfolgen, können nur einige Beispiele aus diesem Bereich angeführt werden (Ansuchen bei der BVA vorher unbedingt notwendig): Augenprothese, Blutzuckermessgerät und Messstreifen, Brustprothese, Haftschale (Kontaktlinse), Hörapparat, Krankenfahrstuhl, orthopädischer Schuh einschließlich Ausgestaltung, Adaptierung eines Konfektionsschuhes. Behelfe der sogenannten großen Orthopädie, das sind z.B. Prothesen und dgl. bedürfen der vorherigen Bewilligung. Seite 26
Der Kostenanteil des Versicherten beträgt 10% - jedoch mindestens Euro 27,40 (bei Sehbehelfen mindestens Euro 82,20 – ausgenommen für mitversicherte Jugendliche bis 27 Jahre). Keine Kostenbeteiligung besteht für Kinder, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für Kinder die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben (ohne Rücksicht auf das Lebensalter) und für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Für die Übernahme der Kosten für Heilbehelfe und Hilfsmittel durch die BVA bestehen auch Höchstgrenzen, die für alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen gelten. WICHTIG: Ob die Anschaffung eines Heilbehelfes oder Hilfsmittels einer vorherigen Bewilligung durch die BVA bedarf, ist vor dem Kauf abzuklären!!! Seite 27
HEILMITTEL (MEDIKAMENTE) OÖ-GKK BVA Grundsätzlich wie BVA Die BVA trägt die Kosten der notwendigen, ärztlich verordneten Heilmittel nach Maßgabe der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln. Eine vorherige chef-(direktions-)ärztliche Bewilligung muss in bestimmten Fällen vom verordneten Arzt eingeholt werden (gilt nicht für OÖ-GKK). Ein Privatrezept eines Wahlarztes (einer Wahlein- richtung) kann vor Bezug des Heilmittels bei der BVA zur Bestätigung eingereicht werden und gilt dann als Krankenkassenrezept. NEU: Die BVA hat mit der Ärztekammer eine Vereinbarung getroffen, die es auch Wahlärzten ermöglicht, Kassenrezepte auszustellen und somit für den versicherten ein Umschreiben der Wahlarztrezepte nicht mehr notwendig ist (gilt nicht für OÖ-GKK). Wie bei BVA - Jedoch eine Nachsicht der Rezept- Anlässlich des Bezuges eines Heilmittels ist bis zur gebühr ist nicht möglich. Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze eine Rezeptgebühr zu entrichten, deren Höhe jährlich angepasst wird. Derzeit Euro 5,00. Seite 28
Wie BVA Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 Jeder Versicherte muss nur so lange Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% des Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von Rezept- gebühren befreit. (Rezeptgebührenkonto für jeden Versicherten). Sind 2% des Nettoeinkommens erreicht, wird dies dem verschreibenden Arzt in der Ordination angezeigt, sobald die e-card des Versicherten in das Kartenlesegerät gesteckt wird. Der Arzt sieht nur, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, nicht jedoch den Grund der Befreiung und vermerkt die Befreiung auf dem Rezept. In der Apotheke wird daraufhin die Rezept- gebühr nicht in Rechnung gestellt. Für Mitversicherte wird kein Rezeptgebührenkonto geführt, sondern die Kosten für die Rezeptgebühr werden dem Versicherten aufgerechnet. Kann eine Zuordnung nicht eindeutig erfolgen, weil z.B. beide Eltern eines Kindes beim selben Krankenversicherungsträger versichert sind, wird die bezahlte Rezeptgebühr der Mutter zugerechnet. Seite 29
Generell Kostenzuschuss von Euro 3,63 je Impfung (bei Impfserum für Zeckenschutz: Falls ein/e Lehrer/in im Kauf des Serums in öffentlichen Apotheken wird dieser Rahmen einer Schulveranstaltung in durch Zeckenbefall Betrag vom Kaufpreis in Abzug gebracht). gefährdetes Gebiet kommt, besteht die Möglichkeit, mit Hilfe einer formlosen Bestätigung der Schule, die Kosten für die Impfung von der BVA rückerstattet zu bekommen - ohne Gewähr! Kostenzuschuss seitens der Kasse (für alle): Euro 16,00 Bei beruflicher Notwendigkeit Kostenübernahme durch die Unfallversicherung (dort anfragen). Keine Kostenübernahmen durch die GKK bei anderen Andere Impfungen: Schutzimpfungen werden grund- Schutzimpfungen; Fallweise werden Grippeschutz- sätzlich nicht vergütet. Nur im Verletzungsfalle für jene impfungen durchgeführt. gegen Tollwut, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Starrkrampf, sowie bei unmittelbarer Infektionsgefahr im betreffenden Haushalt für jene gegen Diphterie und infektiöse Gelbsucht, kann ein Kostenersatz seitens der BVA geleistet werden. Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung für Gefährdete Personengruppen (Kleinkinder, Heimbewohner usw.) mit Euro 7,00 Zuschuss. Grippeschutzimpfung – Zuschuss Euro 15,00 (Euro 5,00 für Impfstich und Euro 10,00 für Impfserum). Seite 30
MUTTERSCHAFT OÖ-GKK BVA Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfasst Leis- Weiblichen Versicherten und Angehörigen werden aus tungen für -die Zeit der Schwangerschaft Anlass der Mutterschaft Geld- und Sachleistungen -die Zeit der Entbindung und danach. gewährt. Anspruchsberechtigt sind die Versicherten und Familienangehörigen. Sachleistungen: Anstalts- und Entbindungsheimpflege Sachleistungen: Wie OÖ-GKK ärztlicher Beistand Hebammenbeistand Heilmittel und Heilbehelfe Barleistung: Wochengeld (Gebührt nur weiblichen Versicherten) Wochengeld gebührt für die letzten 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, für den Entbindungstag und die ersten 8 Wochen nach der Entbindung. Es handelt sich dabei um einen Nettolohnersatz, wobei die Sonderzahlungen (13. und 14.Gehalt) bei der Bemessung berücksichtigt werden. Zur Berechnung des Wochengeldes wird der Netto- Arbeitsverdienst der letzten drei Monate bzw. 13 Wochen herangezogen. Seite 31
Vorzeitiger Mutterschutz - Dazu ist ein Zeugnis eines Vorzeitiger Mutterschutz: Wie bei OÖ-GKK Arbeitsinspektorates oder eines Amtsarztes vorzulegen. Es besteht für Kolleginnen die Möglichkeit eines Damit besteht ein vorzeitiger Wochengeldanspruch ab teilweise vorzeitigen Mutterschutzes, wenn sie dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses. bestimmte Fächer (z.B. LÜM) unterrichten und bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen. Dabei laufen die Bezüge weiter (ohne MDL). Verlängerung des Mutterschutzes: Wie OÖ-GKK Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen Entbindung wird aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses berechnet. Erfolgt die Entbindung vor dem errechneten Zeitpunkt, so verlängert sich die Frist nach der Entbindung bis zur maximalen Dauer des Beschäftigungsverbotes nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen gebührt das Wochengeld nach der Entbindung durch 12 Wochen. Für die gesundheitliche Betreuung von Mutter und Kind Wie OÖ-GKK während der Schwangerschaft und bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes wird durch die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vorgesorgt. Seite 32
VORSORGE(GESUNDEN)UNTERSUCHUNG OÖ-GKK BVA Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung und Wie OÖ-GKK rechtzeitige Bekämpfung von Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen. In Betracht kommen alle Männer und Frauen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Vorsorgeuntersuchung (VU) besteht aus der Die e-card ist vorzulegen. Es ist kein Behandlungs- Erhebung der Anamnese, dem allgemeinen VU- beitrag zu entrichten, wohl aber für Leistungen, die der Programm, sowie speziellen vereinbarten Behandlung dabei entdeckter Leiden dienen. Untersuchungen. Diese VU darf nur einmal innerhalb eines Jahres durchgeführt werden (Vorlage der e-card erforderlich). Seite 33
KINDERBETREUUNGSGELD OÖ-GKK BVA Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten leibliche Wie OÖ-GKK sowie Adoptiv- und Pflegeeltern von Kindern, die nach dem 31.12.2001 geboren wurden. Für Geburten ab 1.10.2009 wird die neue Pauschal- variante, sowie das einkommensabhängige KBG ab 1.1.2010 gewährt. Das KGB muss bei der OÖ-GKK mit einem Formular Beantragung des KBG: In Angelegenheiten des KBG beantragt werden. Das gilt für Versicherte oder ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Angehörige von unselbständig Erwerbstätigen. der Antragsteller versichert oder anspruchsberechtigt ist Personen, die bisher nicht versichert oder bzw. zuletzt war. Bei Mehrfachversicherung kann der anspruchsberechtigt waren, können ebenfalls ihren Versicherungsträger selbst gewählt werden. Antrag bei der OÖ-GKK einbringen. Wochengeld- Für die Bezugsdauer des KBG wird eine eigene Teil- bezieherinnen erhalten dieses Formular zugesandt. versicherung beim zuständigen Krankenversicherungs- träger begründet. Dieser ist für das gesamte Verfahren – Voraussetzungen: Anspruch auf Familienbeihilfe, von der Antragstellung bis zu einer eventuellen gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind und der Bescheidausstellung – zuständig. Lebensmittelpunkt in Österreich. Die Leistung steht Lediglich die Auszahlung der Leistung erfolgt – jeweils jeweils für das jüngste Kind zu. Der Anspruch auf KBG monatlich im Nachhinein – zentral durch die ist unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit. Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Für einkommensabhängiges KBG : Durchgehende Kompetenzzentrum. Erwerbstätigkeit in Österreich während der letzten sechs Monate vor der Geburt des Kindes. Seite 34
Die individuelle Zuverdienstgrenze bei der Pauschal- variante darf Euro 16200 im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten muss der Überschreitungsbetrag zurückgezahlt werden. Diese Zuverdienstgrenze gilt nur für jenen Elternteil, der das KBG bezieht (nicht das Familieneinkommen). Beim einkommensabhängigen KBG ist die Zuverdienstgrenze mit Euro 5800 im Kalenderjahr festgelegt. Für Geburten ab dem 1.10.2009 besteht die Möglichkeit aus fünf Bezugsvarianten zu wählen. Die bei der erstmaligen Beantragung gewählte Leistungsart ist für beide Elternteile bindend. Das KGB wird im Nachhinein monatlich ausbezahlt. Pauschalvarianten: 1. Bezugsdauer 14 Monate ab Geburt (12 Monate einen Elternteil plus 2 Monate für zweiten Elternteil) dann beträgt das KBG täglich Euro 33,00. 2. Bezugsdauer 18 Monate (15 Monate für plus 3 Monate) – KBG täglich Euro 26,60. 3. Bezugsdauer 24 Monate (20 Monate plus 4 Monate) – KBG täglich Euro 20,80. 4. Bezugsdauer 36 Monate (30 Monate plus 6 Monate) – KBG täglich Euro 14,53. Seite 35
Für Eltern mit sehr geringem Einkommen bzw. Allein- erzieherinnen ist auch eine Beihilfe von täglich Euro 6,06 für längstens 12 Monate ab erster Antragstellung möglich. 5. Einkommensabhängiges KGB 12 Monate für einen Elternteil – Verlängerung bis längstens zum 14.Lebensmonat des Kindes, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate KBG bezieht. KBG täglich maximal Euro 66,00. Höhe des einkommensabhängigen KBG – im Ausmaß von 80% des Wochengeldbezugs oder 80% des Einkommens (ohne KBG) aus dem Jahr vor der Geburt. Mindestbezugsdauer des KBG: Blöcke von mindestens zwei Monaten, wobei ein zweimaliger Wechsel zulässig ist. Bei späterer Antragstellung gebührt das KGB bis zu sechs Monaten rückwirkend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Höchstbezugdauer für einen Elternteil um maximal 2 Monate möglich (Verhinderungskarenz). Bei Mehrlingsgeburten gebührt für das zweite und jedes weitere Kind ein Zuschlag in der Höhe der halben Grundleistung. Diese Zuschläge gebühren beim einkom- mensabhängigen KBG nicht. Seite 36
Voraussetzung: Nachweis der Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen (jeweils 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und weitere fünf Untersuchungen des Kindes von der Geburt bis zum 14. Lebensmonat des Kindes). Werden die Untersuchungen nicht oder nicht zur Gänze nachgewiesen, so gebührt das KBG je nach gewählter Pauschalvariante ab einem bestimmten Lebensmonat des Kindes nur mehr in halber Höhe. Beim einkommensabhängigen KBG wird der tägliche Auszahlungsbetrag um Euro 16,50 gekürzt. Wird der Nachweis aller Untersuchungen bis spätestens zur Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes nachgebracht, erfolgt rückwirkend die Zuerkennung der Leistung in voller Höhe. Seite 37
ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ OÖ-GKK BVA Die Zahnbehandlung ist nach Maßgabe der Bestimmung Die BVA gewährt als Leistungen im Rahmen der der Satzung zu gewähren. Als Leistung der Zahnbehandlung konservierende, chirurgische und Zahnbehandlung kommen chirurgische Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz. konservierende Zahnbehandlung und Kieferregulierungen, sowie der unentbehrliche Konservierende Zahnbehandlung: Untersuchung des Zahnersatz in Betracht. Zustandes der Zähne und des Mundes, Zahn- füllungen, Wurzelbehandlungen, Behandlungen von Konservierende Zahnbehandlung umfasst z.B. Mundkrankheiten und Zahnsteinentfernungen. Untersuchung der Zähne und des Mundes, Zahn- füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnstein- Chirurgische Zahnbehandlung: Entfernen von Zähnen entfernungen usw. und Zahnwurzeln bzw. jeglicher operativer Eingriff. Chirurgische Zahnbehandlung umfasst z.B. operative Kieferorthopädische Behandlung: Wiederherstellung Entfernung von Zähnen und Zahnwurzeln usw. normaler Bissverhältnisse (Behandlungsantrag durch Zahnarzt). Wird gewährt, wenn dadurch schwere Kieferregulierungen werden nur dann gewährt, soweit Gesundheitsschädigungen verhütet werden können, sie zur Verhütung von schweren Gesundheits- oder wenn sie notwendig ist, um berufsstörende schädigungen oder zur Beseitigung von berufsstörenden Verunstaltungen zu beseitigen. Verunstaltungen notwendig sind. In der Regel soll die In der Regel soll die kieferorthopädische Behandlung Kieferregulierung nicht länger als 3 Jahre dauern. (Zahnregulierung) nicht länger als drei Jahre dauern. Seite 38
Abnehmbare Kieferregulierung = Vertragsleistung - Die BVA gewährt bei kieferorthopädischer Behandlung wird vom Vertragszahnarzt direkt mit der GKK (Zahnregulierung) mit festsitzenden Geräten einen verrechnet. Kostenbeitrag von Euro 610,45. Bei einer Behandlung Die Zuzahlung vom Versicherten/Angehörigen wird vom mit abnehmbaren Geräten erfolgt eine vertragliche Zahnarzt direkt eingehoben: Euro 392,00. Verrechnung (Behandlungsbeitrag 156,80 Euro). Für festsitzende Kieferregulierung wird ein Zuschuß von Euro 313,60 geleistet. Zahnersatz: Als unentbehrlicher Zahnersatz wird im Zahnersatz: Ein notwendiger Zahnersatz wird von der allgemeinen der abnehmbare Zahnersatz samt med. BVA in Kunststoff gewährt, kann aber auch in Form von notwendiger Haltelemente (Klammerzahnkrone) Metallgerüstprothesen, sowie Klammerzahnkronen auf honoriert. Das sind z.B. Kunststoff-Prothese, Rechnung der BVA beigestellt werden (normaler Metallgerüst-Prothese, Verblend-Metall-Keramikkrone Behandlungsbeitrag: 20%). und Voll-Metallkrone. Die beiden letzteren nur dann, Bei sozialer Schutzwürdigkeit (Einkommen, Größe der wenn sie zur Abstützung und zum Halt der Prothese Familie) kann der Behandlungsbeitrag ganz oder nötig und geeignet sind. Vom Versicherten/Angehörigen teilweise nachgesehen werden (Antrag an BVA). sind Zuzahlungen direkt vom Arzt einzuheben. Zur Überbrückung des Zeitraumes von 12 Wochen Zur Überbrückung des Zeitraumes von 12 Wochen, gelten die selben Bestimmungen wie bei der BVA. zwischen Extraktion der Zähne und der Herstellung des Neuherstellung einer Prothese usw. kann frühestens bleibenden Zahnersatzes, kann eine Versorgung mit nach 6 Jahren wieder gewährt werden. dem „Sofortzahnersatz“ erfolgen. Seite 39
Für festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Stiftzähne und Für Zahnkronen, Stiftzähne und Brücken werden pro Brücken) wird kein Zuschuss geleistet; Ausnahme: Wenn Zahneinheit ein Kostenbeitrag der BVA von Euro 100,00 ein abnehmbarer Zahnersatz aus med. Gründen nicht gewährt (Vorlage einer saldierten Rechnung möglich ist (Auskunft bei GKK einholen). erforderlich). Bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Missbildung des Gebisses, Einschränkungen nach Operationen) ist eine Gewährung von Zuschüssen bis zu Euro 209,30 pro Zahneinheit möglich. Sowohl bei Zahnersatz, als auch bei Kieferregulierung Zahnersatz bedarf der vorherigen Bewilligung der BVA bedarf es der vorherigen Bewilligung der GKK. (Zahnarzt rückfragen!). Die Gebrauchsdauer für Zahnersatz ist einheitlich mit 6 Jahren festgelegt. Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch beschädigte Prothese leistet die GKK keinen Ersatz. Zusatz: Bei Füllungen und Prothesen werden im Fall einer medizinisch nachgewiesenen Allergie gegen Bei Füllungen und Prothesen im med. begründeten herkömmliche Metalle oder Kunststoffe Zuschüsse für Einzelfall (z.B. Allergie gegen Materialien) leistet die die Kosten bei besonderem Material gewährt. GKK einen Zuschuss zu den Kosten der besonderen Materialien (Auskünfte bei GKK vorher einholen). Wahlzahnarzt: Die Kostenerstattung wird in der Höhe Wahlzahnarzt: Die Kostenerstattung wird in der Höhe von 80% des Betrages gewährt, der bei des Betrages gewährt, der bei Inanspruchnahme eines Inanspruchnahme eines Vertragsarztes der Kasse von Vertragsarztes der Kasse von dieser aufzuwenden dieser aufzuwenden gewesen wäre. gewesen wäre. Seite 40
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