UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN B V A OÖ-GKK

Die Seite wird erstellt Pirmin Krüger
 
WEITER LESEN
UNSERE
                     KRANKENVERSICHERUNGEN

                                        BVA

                                     OÖ-GKK

REDAKTION:                                               Landesleitung AHS-OÖ
Mag. Florian Auer (BRG Steyr)                            in der GÖD
Referent für Sozialversicherungen                        www.goed-ooe.at
Tel.: 07252/72255/12; FAX /5                             Service/Broschüren&Links/Broschüren
auerflo@aon.at                                           oder Landesleitungen/AHS-
Lehrer/Beiträge
                                    Stand: Jänner 2010
Seite 1
UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN
             IM VERGLEICH

Alle pragmatisierten (provisorisch oder definitiv ernannten) öffentlich Bediensteten des Aktiv-
und Ruhestandes und alle ab 1.1.1999 in den öffentlichen Dienst aufgenommenen Vertrags-
bediensteten (siehe Anhang) sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (=BVA)
verpflichtend krankenversichert (B-KUVG).

Im Gegensatz dazu sind Vertragsbedienstete, die vor dem 1.1.1999 in den öffentlichen Dienst
aufgenommen wurden bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse (=GKK) pflichtversichert (ASVG).

ADRESSEN:    OÖ-GKK                            BVA
             Gruberstr. 77                     Hessenplatz 5
             4021 LINZ                         4010 LINZ
             Postfach 61                       Postfach 312
             Tel.: 05/7807                     Tel.: 050405 (FAX: 050405/24900)
             www.ooegkk.at                     www.bva.at
             (mit vielen Informationen ....)   Service-Tel: 050405 (ohne Vorwahl-österreichweit zum Ortstarif)

Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge zur Krankenversicherung.………………….…………………………………………………………………Seite 4
Beitragspflichtige Mitversicherung.………………………………………………………………………………….....Seite 5
Behandlungsbeitrag.……………………………………………………………………………………………………..Seite 8

Leistungen der Krankenversicherungsanstalten..……………………………………………………………………Seite 9

Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.…………………………………………………………………………………...Seite 10
Arztwahl.……….......………………………………………………….……………………………………………...….Seite 13
E-Card.……………………………………………………………………………………………………………………Seite 16
Anstaltspflege.…………………………………………………………………………………………………………...Seite 19
Fahrt-, Reise-, Transportkosten.……………………………………………………………………………………….Seite 23
Hauskrankenpflege……………………………………………………………………………………………………...Seite 25
Heilbehelfe und Hilfsmittel.……………………………………………………………………………………………..Seite 26
Heilmittel (Medikamente)……………………………………………………………………………………………….Seite 28
Mutterschaft……………………………………………………………………………………………………………...Seite 31
Vorsorge (Gesunden) untersuchung………………………………………………………………………………….Seite 33
Kinderbetreuungsgeld…………………………………………………………………………………………………..Seite 34
Zahnbehandlung und Zahnersatz……………………………………………………………………………………..Seite 38

Freiwillige Leistungen…………………………………………………………………………………………………...Seite 41
Gesundheitsfestigende Maßnahmen………………………………………………………………………………….Seite 41
Maßnahmen zur Krankheitsverhütung………………………………………………………………………………..Seite 45

Anmerkungen (BVA und GKK versichert)…………………………………………………………………………….Seite 46

Vertragslehrer bei der BVA (ab 1.1.1999)…………………………………………………………………………….Seite 47

Seite 3
BEITRÄGE ZUR KRANKENVERSICHERUNG

                                               OÖ-GKK                              BVA
                                           VERTRAGSLEHRER                  PRAGMATISCHE LEHRER
                                                                          VERTRAGSLEHRER ab 1.1.99

 Beitragsgrundlage                     Bruttomonatsbezug plus Haus-             Bruttomonatsbezug plus
                                       haltszulage und Bildungszulage               Haushaltszulage
 Beitragshöhe (Dienstnehmer) in %                  3,82%                                4,10%
 Monatliche Höchstbeitrags-                      Euro 4110                             Euro 4110
 grundlage
 Jährliche Höchstbeitragsgrund-                   Euro 8220                            Euro 8220
 lage für Sonderzahlungen
 Mehrdienstleistungen                               3,82%                             beitragsfrei
 Unterrichtspraktikanten                            3,87%

                            Beiträge des Dienstgebers zur Krankenversicherung:

Sind nicht auf dem Gehaltszettel ausgewiesen und sind in Prozent der Beitragsgrundlage angegeben.
Beitrag für Vertragslehrer: 3,83 %
Dienstgeberbeitrag für Unterrichtspraktikanten: 3,78 %
Beitrag für pragmatisierte Lehrer: 3,55 %

Seite 4
BEITRAGSPFLICHTIGE MITVERSICHERUNG ab 1.1.2001

                   OÖ-GKK                                                    BVA

Wie BVA                                                 Der Zusatzbeitrag für Angehörige ist ab 1.1.2001 zu
                                                        zahlen:
DER ZUSATZBEITRAG FÜR ANGEHÖRIGE BLEIBT                 1. Für Ehegatten (nur BVA: auch geschiedene
NICHT DEM KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER,                      Ehegatten),
SONDERN FLIEßT ÜBER DEN WEG DER                         2. für Lebensgefährten,
KRANKENANSTALTENFINANZIERUNG IN DAS                     3. für Angehörige aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief-
BUNDESBUDGET !!!                                        und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und
                                                        Pflegekinder, der Enkel oder der Geschwister des
Die betroffenen Versicherten brauchen vorerst keine     Versicherten, die als haushaltsführende Angehörige
Aktivitäten setzen, denn sie werden falls notwendig vom gelten (§ 123 Abs. 7 und 8 ASVG bzw. § 56(6) B-KUVG)
zuständigen Krankenversicherungsträger kontaktiert.     für die Dauer ihrer Mitversicherung.

                                                         Der Zusatzbeitrag ist nicht zu bezahlen:
                                                         1. Für mitversicherte Kinder, Wahl-, Stief- und
                                                         Pflegekinder bzw. Enkel der/des Versicherten.
                                                         2. Für die in Punkt 1 bis 3 oben angeführten Personen,
                                                         wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
                                                         • der mitversicherte Angehörige widmet sich aktuell der
                                                            Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen
                                                            Haushalt lebender Kinder. Hiefür ist die
                                                            Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch
                                                            wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wird.

Seite 5
• Der mitversicherte Angehörige hat sich in der
            Vergangenheit der Erziehung eines oder mehrerer im
            gemeinsamen Haushalt lebender Kinder zumindest 4
            Jahre hindurch gewidmet. Hiefür war die
            Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch
            wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wurde.
              Der Erziehung „gewidmet hat“ bedeutet, dass sich
              der Ehegatte (Lebensgefährte) bzw. Angehörige
              sowie Kinder (vor Vollendung des 18. Lebens-
              jahres) zumindest 4 Jahre im gemeinsamen
              Haushalt aufgehalten haben; es ist nicht
              erforderlich, dass der Ehegatte (Lebensgefährte)
              bzw. der Angehörige tatsächlich den Haushalt
              geführt hat. Eine Erwerbstätigkeit daneben ist
              zulässig.

          • Der mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld
            zumindest in der Höhe der Stufe 3.

          • Der mitversicherte Angehörige pflegt den
            Versicherten, der zumindest Pflegegeld in der Höhe
            der Stufe 3 erhält.

Seite 6
3. Bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach
          Richtlinien des Hauptverbandes. Dies ist vor allem dann
          der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen des
          Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für
          Ehepaare (Euro 1175,45 für 2010) nicht übersteigt.

          4. Während des Bezuges von Krankengeld,
          Wochengeld, Karenzgeld, Arbeitslosengeld,
          Notstandshilfe, Präsenzdienst oder Zivildienst.

          Beitragsvorschreibung:
          Der Zusatzbeitrag wird dem Versicherten vom
          Krankenversicherungsträger vorgeschrieben und
          eingehoben. Der Versicherte und nicht der Angehörige
          hat diesen auf seine Gefahr und Kosten selbst
          einzuzahlen. Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4% von der
          Beitragsgrundlage (Pension, sonstiges Einkommen) des
          Versicherten.
          • Bei Versicherten aufgrund einer Beschäftigung wird
             als Beitragsgrundlage das
             sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen
             (inklusive Sonderzahlungen) herangezogen.
                Im Falle einer Mehrfachversicherung ist der
                Zusatzbeitrag aus jedem einzelnen
                Beschäftigungsverhältnis zu zahlen.

Seite 7
BEHANDLUNGSBEITRAG

                    OÖ-GKK                                                      BVA

Kein Behandlungsbeitrag bei Inanspruchnahme eines          Für einen Teil der ärztlichen Leistungen sowie für
praktischen Arztes oder Facharztes, der vertraglich mit    Zahnbehandlung und Zahnersatz ist aufgrund der
der GKK gebunden ist. Bei der Anstaltspflege eines         gesetzlichen Bestimmungen die Einhebung eines
mitversicherten Angehörigen ist für maximal vier           Behandlungsbeitrages in der Höhe von 20% des
Wochen pro Kalenderjahr ein gesetzlich festgelegter        jeweiligen Vertragstarifes vorgesehen. Wird mittels eines
Kostenbeitrag zu leisten (entfällt bei Anstaltspflege zu   Erlagscheines oder Abbuchungsauftrages eingehoben.
Organspenden und bei Anstaltspflege, die aus dem           Der Behandlungsbeitrag kann aus sozialen Gründen
Versicherungsfall der Mutterschaft geleistet wird).        vom Landesstellenausschuss nachgesehen werden
Kostenbeteiligungen der Versicherten bei der Ver-          (Antrag).
sorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln (Brillen,
Schuheinlagen, Prothesen usw.), sowie beim unent-     Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei
behrlichen Zahnersatz und bei Kieferregulierungen.    • Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 20%
                                                      • Kieferorthopädischen Behandlungen: 20%
Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei            Kein Behandlungsbeitrag bei Vorsorgeuntersuchungen
• Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 25% bzw. bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (sind
• Kieferorthopädischen Behandlungen: 50%              Vorsorgemaßnahmen), für Kinder unter 18 Jahren
                                                      (ausgenommen kieferorthopädische Behandlungen),
                                                      Ergotherapie, klinisch-psychologische Diagnostik und
                                                      anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten.

                                                           Keine E-card Gebühr für BVA-Versicherte.
E-card Gebühr: Euro 10,00 pro Kalenderjahr

Seite 8
LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNGSANSTALTEN

PFLICHTLEISTUNGEN:

Es besteht ein Anspruch auf Erbringung von Pflichtleistungen, der auch gerichtlich (Arbeits- und Sozialgericht)
durchgesetzt werden kann („Rechtsanspruch“); das Ausmaß kann allerdings durch Gesetz und Satzung beschränkt
werden.
Solche Pflichtleistungen sind: Vorsorge(Gesunden)untersuchungen, Arzthilfe, Ergotherapie, Physikotherapie,
Logopädie, Diagnostik durch klinische Psychologen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilmittel,
Heilbehelfe und Hilfsmittel, Anstaltspflege oder medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaftsleistungen und
Rehabilitation.

FREIWILLIGE LEISTUNGEN:

Auf freiwillige Leistungen der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich dabei um
„Ermessensleistungen“, vor allem um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit.

Solche freiwillige Leistungen sind: Erweiterte Heilbehandlung, Land- und Erholungsaufenthalte, Aufenthalte in
Kurorten und Kuranstalten, Unterbringung in Genesungs- und Erholungsheimen, Reise- und Transportkosten,
Krankheitsverhütung.

HINWEIS: Diese „freiwilligen“ Leistungen der Krankenversicherungsträger bedürfen ausnahmslos der
         vorherigen Zustimmung (ausgenommen Reise- und Transportkosten) !

Seite 9
ARBEITSUNFÄHIGKEIT DURCH KRANKHEIT

                       OÖ-GKK                                                       BVA

Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit werden für          Pragmatische Lehrer:
Versicherte durch den prakt. Vertragsarzt bzw. Ver-        Krankenstände bis zu drei Tagen bedürfen keiner
tragsfacharzt gemeldet. Diese Meldung erfolgt direkt an    ärztlichen Bestätigung. Dauert der Krankenstand länger
die GKK bzw. an den Dienstgeber durch den Ver-             als drei Tage oder wenn der Dienstgeber es verlangt, so
sicherten selbst. Die Arbeitsfähigkeit („Gesundmeldung“)   ist eine Bestätigung eines Arztes vorzulegen.
ist der GKK bekanntzugeben (Selbstabmeldung vom
Krankenstand oder Gesundmeldung durch den                  Bei einem Krankenstand bis zu sechs Monaten werden
behandelnden Arzt) oder wird vom Chefarzt der GKK          die Bezüge voll ausbezahlt. Dauert der Krankenstand
festgelegt.                                                länger, so wird der Monatsbezug auf 80% gekürzt. Tritt
Bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit darf der            innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des
Vertragsarzt ausnahmsweise (z.B. wegen Nichterreich-       Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch
barkeit eines Arztes) den Beginn des Krankenstandes        Krankheit/Unfall ein, so gilt sie als Fortsetzung der
um einen Tag rückdatieren.                                 früheren Dienstverhinderung (Sechsmonatsfrist).

Wird der Versicherte von einem Wahlarzt behandelt und      Es besteht auch die Möglichkeit krankheitshalber
bescheinigt dieser die Arbeitsunfähigkeit des              (höchstens aber zwei Jahre lang durchgehend), bei
Versicherten, so hat dies der Versicherte sofort der GKK   Erhalt von 75% der Bezüge, eine halbe Lehrverpflichtung
binnen drei Tagen zu melden (Vorlage der ärztlichen        zu beantragen. Ist dies aber länger als zwei Jahre
Bescheinigung des Wahlarztes). Die Feststellung der        notwendig, so wird der Übergang in den Ruhestand
Arbeitsunfähigkeit obliegt dem von der Kasse hiezu         eingeleitet.
bestimmten Arzt (z.B. Chefarzt der GKK).

Seite 10
Krankenstände bis zu drei Tagen können vom              Vertragslehrer (ab 1.1.1999):
Dienstgeber ohne ärztliche Krankmeldung anerkannt
werden (betriebl. Vereinbarung). Zur Anerkennung durch 1) Ein Vertragslehrer hat sich Beginn, Ursache, (voraus-
die GKK ist jedoch eine Krankmeldung erforderlich.      sichtliches) Ende bzw. Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit
                                                        unverzüglich von einem Arzt bestätigen zu lassen Ein
                                                        Vertragsarzt der BVA leitet die von ihm ausgestellte
                                                        Bestätigung (Formular der BVA) an die BVA weiter.
Das KRANKENGELD ist eine als Ausgleich und Ersatz
für den krankheitsbedingten Verdienstentgang gedachte Die Übermittlung einer Bestätigung eines Wahlarztes an
Leistung. Es wird bis zur Dauer von 26 Wochen gewährt die BVA obliegt dem Vertragslehrer.
und beträgt ab dem 4.Tag der Arbeitsunfähigkeit 50%
des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes vor dem      Endet die Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich bestätigten
Krankenstand. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit     voraussichtlichen Tag, ist eine Bestätigung über den
erhöht sich das Krankengeld auf 60% (gebührende         tatsächlichen Zeitpunkt nicht erforderlich; der
Sonderzahlungen - 13./14.Monatsgehalt - werden mit      Vertragslehrer hat diesfalls das tatsächliche Ende der
einem prozentuellen Zuschlag berücksichtigt).           Arbeitsunfähigkeit der BVA zu melden (Meldung auch
Alleinerzieher/innen gebührt ab dem 43.Tag der Arbeits- telefonisch möglich).
unfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein 10%-
ger Zuschlag zum Krankengeld.                           (2) Bei einem Aufenthalt in einer Krankenanstalt kann
Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt  der Vertragslehrer anstelle einer ärztlichen
des Versicherungsfalles 6 Monate versichert, so gebührt Krankmeldung eine Aufenthaltsbestätigung der
Krankengeld bis zur Höchstdauer von 52 Wochen (unter Krankenanstalt vorlegen. Ist er nach der Entlassung aus
bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zu 78          der Krankenanstalt noch nicht arbeitsfähig, benötigt er
Wochen), längstens aber bis zum Tag, an dem die         eine ärztliche Bestätigung gemäß (1).
Zuerkennung einer Pension ausgesprochen wird.

Seite 11
Das KRANKENGELD GEBÜHRT NICHT, solange ein               Höhe des KRANKENGELDES – siehe OÖ-GKK
arbeitsrechtlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung          (Bemessungsgrundlage):
gegenüber dem Dienstgeber besteht (§24 des Ver-          Der Vertragslehrer hat der BVA für die Berechnung des
tragsbedienstetengesetzes - Ansprüche bei Dienstver-     Krankengeldes eine Bestätigung des Dienstgebers über
hinderung) bzw. wenn die Arbeitsunfähigkeit              die Höhe und die Dauer seiner Entgeltansprüche vor und
unmittelbare Folge von Trunkenheit, des Mißbrauches      während der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
von Suchtgiften oder einer schuldhaften Beteiligung an
einem Raufhandel ist.

Krankengeldbeträge über Euro 20 pro Tag werden
vorläufig mit 22% versteuert. Die Steuer wird von der
Gebietskrankenkasse direkt an das Finanzamt
abgeführt. Eine endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge
des Jahresausgleiches.

Mit einem stationären Krankenhausaufenthalt ist ein
Krankenstand verbunden. Bei Fortbestand der
Arbeitsunfähigkeit nach der Entlassung aus dem
Krankenhaus ist keine neuerliche Krankmeldung durch
den behandelnden Arzt erforderlich. („Gesundmeldung“
siehe 1.Absatz).

Seite 12
ARZTWAHL

                        OÖ-GKK                                                     BVA

Die ärztliche Hilfe wird gewährt durch                   Die ärztliche Hilfe wird insbesondere durch Vertragsärzte
- Vertragsärzte,                                         (prakt. Ärzte und Fachärzte), aber auch durch andere
- eigene Einrichtungen der Kasse (Ambulatorien),         Vertragseinrichtungen, wie z.B. Krankenanstalten -
- Vertragseinrichtungen der Kasse,                       Ambulanzen, erbracht.
- Wahlärzte und Wahleinrichtungen.

Der ärztlichen Hilfe gleichgestellt ist eine auf Grund   Wie OÖ-GKK
ärztlicher Verordnung erforderliche Behandlung durch
berechtigte
- freiberufl. tätige (Vertrags)Logopäden, Physiko-
  therapeuten und Ergotherapeuten;
- freiberufl. tätige (Vertrags)Psychotherapeuten
  bzw. selbständig tätigen klinischen Psychologen..

Bei Inanspruchnahme von WAHLÄRZTEN (Wahl-                In Erkrankungsfällen haben Anspruchsberechtigte
einrichtungen) werden die Kosten im Rahmen der           grundsätzlich die Wahl des Arztes ihres Vertrauens.
Bestimmungen für Kostenersatz erstattet.                 Nach dem Prinzip der freien Arztwahl können
                                                         Anspruchsberechtigte die Sachleistungen entweder auf
                                                         Rechnung der BVA zu den vertraglichen Bedingungen in
                                                         Vertragseinrichtungen oder auf eigene Rechnung in
                                                         Nichtvertragseinrichtungen in Anspruch nehmen.

Seite 13
Hat der Versicherte die Kosten der wahlärztlichen Hilfe
gezahlt, so gebührt nach Maßgabe der folgenden
Satzungsbestimmungen und Bestimmungen der
Krankenordnung ein Kostenersatz, wenn

- er die saldierte, vom Wahlarzt korrekt ausgestellte
  Honorarrechnung im ORIGINAL eingereicht hat;

- nicht in demselben Kalendervierteljahr ein praktischer
  Arzt als Wahlarzt und ein praktischer Arzt als
  Vertragsarzt (dasselbe gilt bei Fachärzten) in
  Anspruch genommen wurde;

- der durch die Kasse bestimmte Arzt die Durch-
  führung einer Untersuchung oder Behandlung
  in jenen Fällen vorher genehmigt hat, in denen
  dies auch für die vertragsärztliche Hilfe vorge-
  sehen ist (dasselbe gilt bei Fachärzten).

Seite 14
KOSTENERSATZ bei Inanspruchnahme eines                    Bei Inanspruchnahme einer Nichtvertragseinrichtung
WAHLARZTZES (WAHLFACHARZTES bzw.                          (z.B. Wahlarzt) gebührt dem Anspruchsberechtigten der
(WAHLEINRICHTUNG):                                        ERSATZ DER KOSTEN in der Höhe jenes Betrages,
                                                          den die BVA bei Inanspruchnahme eines
Wahlarzt: Die Kosten für eine Ordination werden           entsprechenden Vertragspartners hätte aufwenden
mit 80 % der vertraglich vereinbarten Tarife erstattet.   müssen.
                                                          Die Honorarnote (im ORIGINAL) der Nichtvertrags-
Wahleinrichtung: Die Kosten werden mit 80% der            einrichtung, sowie die Zahlungsbestätigung sind der BVA
vertraglich vereinbarten Tarife erstattet.                direkt vorzulegen - die Kostenerstattung erfolgt nach
Als Wahleinrichtung gilt auch die Ambulanz einer          vorher genannten Bedingungen und entsprechender
Krankenanstalt, mit der keine vertragliche Vereinbarung   Einrechnung des Behandlungsbeitrages.
über ambulante Leistungen besteht.

Um einen Kostenersatz für besondere Behandlungs- Wie OÖ-GKK
und Untersuchungsmethoden zu erhalten, ist vor     Vor Behandlungsbeginn unbedingt Kontakt mit BVA
Behandlungsbeginn Kontakt mit der GKK aufzunehmen. aufnehmen (z.B. Kernspintographie ist jedenfalls
                                                   vorbewilligungspflichtig).
Beispiele für solche Behandlungs- und Unter-
suchungsmethoden: Untersuchungen mit dem
Kernspintomographen, operative Maßnahmen zur
Gewichtsreduktion, Schwangerschaftsabbrüche,
kosmetische Behandlungen (plastische Operationen)
oder geplante Behandlungen im Ausland.

Seite 15
GRUNDSATZ bei Inanspruchnahme eines WAHL                 Wie OÖ-GKK
(FACH)ARZTES:
Vor Inanspruchnahme die Sachlage abklären (be-
nötigte Informationen einholen).

                                                  E-CARD

Die E-CARD ersetzt die Arzthilfescheine/Krankenscheine - auch Auslandskrankenscheine, denn die Rückseite der
E-CARD ist als „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) gestaltet.

                       OÖ-GKK                                                     BVA

Bei jeder Inanspruchnahme eines Vertragsarztes ist die   Bei jeder Inanspruchnahme. eines Vertragsarztes ist die
e-card vorzulegen. Auf der e-card gespeichert:           e-card vorzulegen. Auf der e-card gespeichert:
Ein „Arzthilfeschein“ pro Fachgebiet pro Quartal.        Mehrere „Arzthilfescheine“ pro Fachgebiet und Monat
                                                         (bei Zahnarzt pro Quartal).
                                                         Somit auch künftig problemloser Arztwechsel monatlich
                                                         möglich.

Die Abrechnung der OÖ-GKK mit ihren Vertragsärzten       Die Abrechnung der BVA mit ihren Vertragsärzten erfolgt
erfolgt daher quartalsmäßig.                             daher monatlich bzw. bei Zahnärzten quartalsmäßig.

Seite 16
Innerhalb eines Quartals darf nur ein praktischer Arzt   Innerhalb eines Monats darf nur ein praktischer Arzt bzw.
bzw. Facharzt je Fachgebiet in Anspruch genommen         Facharzt je Fachgebiet in Anspruch genommen werden.
werden. Wer aus triftigen Gründen innerhalb eines        Ein Wechsel des Arztes ist mit jedem Monatswechsel
Quartals den Arzt wechseln will, muss dazu eine          möglich (Ausnahme: Bei Verhinderung des
Bewilligung der OÖ-GKK einholen.                         behandelnden Arztes oder mit Zustimmung der BVA ist
Bei Verhinderung des behandelnden Vertragsarztes         ein Arztwechsel auch während des Monats möglich).
durch Krankheit, Urlaub usw. erfolgt die Weiterbe-
handlung durch den vertretenden Arzt.

                                                         Wichtig für Mehrfachversicherte:
                                                         Sind bei Kindern beide Elternteile berufstätig, dann sind
                                                         die Kinder bei beiden Krankenversicherungsträgern
                                                         (BVA und OÖ-GKK) beitragsfrei mitversichert und auf
                                                         der e-card sind beide Anspruchsberechtigungen
                                                         vorgemerkt.
                                                         Es empfiehlt sich daher beim Besuch eines Arztes
                                                         vorher mitzuteilen, welchen Krankenversicherungsträger
                                                         in Anspruch genommen wird.
                                                         Grundsätzlich ist jeder Krankenversicherungsträger
                                                         leistungszuständig, doch ist zu beachten, dass in ein und
                                                         demselben Behandlungsfall ein nachträglicher Wechsel
                                                         nicht möglich ist.
                                                         Immer zu beachten: Bei welchem Krankenversicherungs-
                                                         träger ist die Behandlung für den Versicherten
                                                         kostengünstiger.

Seite 17
Bei Reisen (Urlaubsaufenthalten) im Inland können auch Wie OÖ-GKK
Vertragsärzte der anderen GKK mit der e-card in        Die BVA hat in ganz Österreich Vertragsärzte (sind zu
Anspruch genommen werden. Dies gilt auch innerhalb     99% ident mit den Vertragsärzten der jeweiligen GKKs.
der EU-Mitgliedstaaten.
Für Reisen in Staaten außerhalb der EU, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht (Bosnien und
Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und
Montenegro, Türkei), sind bei der OÖ-GKK
„Urlaubsbetreuungsscheine“ erhältlich.

Besitzt der Versicherte bei einer Reise ins Ausland keine   Wie OÖ-GKK
e-card oder keinen Urlaubsbetreuungsschein bzw.
bereist ein Land, mit dem kein Sozialversicherungs-         Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozial-
abkommen besteht, so ist im Falle einer Erkrankung und      versicherungsabkommen besteht, soll unbedingt
ärztlichen Behandlung das ärztliche Honorar des             eine andere Krankenversicherung für Reisen
behandelnden Arztes an Ort und Stelle zu bezahlen.          abgeschlossen werden (z.B. Versicherungsschutz
Gegen Vorlage der „Original“- Honorarnote kann ein          bei Besitz einer Kreditkarte).
Kostenersatz nach Inlandstarifen beantragt werden.

Überweisungsscheine werden, wenn ein zulässiger          Zuweisungen sind nur erforderlich, falls ein Facharzt für
Arztwechsel vorliegt, vom behandelnden Arzt ausgestellt. Radiologie, Labordiagnostik oder eine Ambulanz (aus-
Grundsätzlich können Vertragsfachärzte (ausgenommen genommen „Erste Hilfe“) aufgesucht werden muss.
für Radiologie, physikalische Medizin und
Labordiagnostik) entweder mit der e-card oder mit einem
Überweisungsschein in Anspruch genommen werden.

Seite 18
Überweisungsscheine verlieren ihre Gültigkeit nach 14
Tagen ab Ausstellung!

                                           ANSTALTSPFLEGE

                       OÖ-GKK                                                      BVA

Wenn und solange es die Art der Krankheit erfordert wird   Wenn der Gesundheitszustand eine ärztliche Einweisung
Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer     in eine Krankenanstalt erfordert, wird von der BVA
öffentlichen (landesfondsfinanzierten) Krankenanstalt      Spitalspflege für die notwendige Dauer ohne zeitliche
gewährt.                                                   Beschränkung gewährt.
                                                           Die Pflegegebührensätze für die allgemeine
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der allge-           Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt
meinen Gebührenklasse für Versicherte zur Gänze.           werden von der BVA für Versicherte und Angehörige zur
                                                           Gänze übernommen.

Seite 19
Mitversicherte Angehörige haben für längstens vier
Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen
Kostenbeitrag zu leisten.

Der Pflegling hat nach den Bestimmungen des Kranken- Wie OÖ-GKK
anstaltengesetzes einen Verpflegungskostenbeitrag
(abhängig von der Verordnung im Landesgesetzblatt) für
höchstens 25 Tage pro Kalenderjahr der Krankenanstalt
selbst zu bezahlen.
Bei Anstaltspflege aus dem Versicherungsfall der
Mutterschaft ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.
Ebenso ist kein Verpflegungskostenbeitrag von
denjenigen Personen zu leisten, die von der
Rezeptgebühr befreit sind.

Die Kasse übernimmt die notwendigen Reise- bzw.            Bei der BVA entfällt der Kostenanteil (in der Höhe einer
Transportkosten zum Arzt/Krankenanstalt (und zurück)       Rezeptgebühr) des Patienten pro Transport.
im satzungsmäßigen Ausmaß. Der Kostenanteil des
Patienten pro Transport beträgt Euro 5,00. Dieser entfällt
bei Liegendtransporten, bei besonders begründeten
Fällen von Dauerbehandlungen (z.B. Dialyse, Chemo-
und Strahlentherapie), sowie bei Vorliegen einer
Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühr.

Reisekosten werden dabei erst ab einer Entfernung von
mehr als 20 km übernommen.

Seite 20
Wünscht der Versicherte in eine andere als die
nächstgelegene Anstalt eingewiesen zu werden, ohne
dass dazu eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist,
so hat er für den allfälligen Mehraufwand selbst
aufzukommen.

Nimmt der Versicherte Pflege in einer Krankenanstalt in    Will der Patient in eine Krankenanstalt, die nicht in einem
Anspruch, die mit der Kasse in keinem                      Vertragsverhältnis zur BVA steht, oder in die
Vertragsverhältnis steht, leistet die Kasse einen          Sonderklasse einer öffentlichen Krankenanstalt, dann
Pflegekostenzuschuss im satzungsmäßigen Ausmaß,            empfiehlt sich die vorherige Kontaktnahme mit der BVA.
wenn die Anstaltspflege notwendig war, oder die Kasse
der Pflege vorher zugestimmt hat.

Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen hinsichtlich
Finanzierung privater Krankenanstalten ist zu beachten,
dass für Aufenthalte in bestimmten privaten
Krankenanstalten für die Kostenerstattung ein eigens
dafür eingerichteter Fonds zuständig ist. Auskünfte, bei
welchen privaten Krankenanstalten dies zutrifft und wie
die Kostenerstattung vor sich geht, erteilen alle
Kassendienststellen.

Kosten, die durch Inanspruchnahme der Sonderklasse         In derartigen Fällen ersetzt die BVA die Pflegegebühren
einer Krankenanstalt entstehen, werden von der GKK         bis zur Höhe des vertraglich festgesetzten
nicht ersetzt.                                             Pflegegebührensatzes der öffentlichen Spitäler im
Dasselbe gilt bei Inanspruchnahme einer Sonderklasse       jeweiligem Bundesland.
einer öffentlichen Krankenanstalt.

Seite 21
Besonderheit der BVA:
           Bei Inanspruchnahme einer privaten Krankenanstalt oder
           der Sonderklasse einer öffentlichen Krankenanstalt
           werden zusätzlich zu den Pflegegebührensätzen
           verschiedene Kosten in operativen Fällen und in Fällen
           interner Erkrankungen (operative Eingriffe,
           Operationssaalbenützung, Arzneien und Verbandstoffe,
           histologische Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen,
           Strahlentherapie usw.) von der BVA übernommen.
           Auskünfte daher unbedingt vor Benützung dieser Art der
           Anstaltspflege bei der BVA direkt einholen !

           Da die BVA bei Anstaltspflege in der Sonderklasse
           besondere Leistungen erbringt, kann beim Abschluss
           einer privaten Krankenversicherung eine
           Prämienbegünstigung erwirkt werden. Es empfiehlt sich
           daher, anlässlich des Vertragsabschlusses auf die
           Pflichtversicherung bei der BVA hinzuweisen.

           Sanatorium St. Stephan in Wels:
           Aufzahlung auf Sonderklasse:
           1. bis 3.Tag: Euro 95 pro Tag.
           ab 4.Tag: Euro 65 pro Tag
           (Vertrag seit Sept. 1998)

Seite 22
FAHRT-, REISE-, TRANSPORTKOSTEN

                      OÖ-GKK                                                     BVA

Wie BVA                                                Die BVA bezahlt notwendige Reise- (Fahrt-) und
Ausnahme: Fahrtkostenerstattung für Entfernungen bis   Transportkosten, die sich im Zusammenhang mit der
20km bzw. innerhalb des Stadtgebietes (Wohnortes)      Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)unter-
kann nicht erfolgen.                                   suchung, ärztlicher Hilfe, Anstaltspflege sowie
                                                       Zahnbehandlung und Zahnersatz ergeben und zwar vom
                                                       Aufenthaltsort des Anspruchsberechtigten zur
                                                       nächstgelegenen Behandlungseinrichtung und zurück.

Wie BVA                                                Keine Kosten können übernommen werden für die
                                                       Abholung von Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
                                                       sowie für die Bergung bei Sport- und Touristikunfällen.

Die in der Spalte der BVA angeführten Bestimmungen     Die BVA ersetzt Reise- (Fahrt-)kosten bis zum Betrag
gelten für die GKK nur teilweise.                      von Euro 0,09 je Kilometer, bei Fahrten mit einer
                                                       Begleitperson (bei Kindern bis zum vollendeten
                                                       15. Lebensjahr und bei Bedarf einer Begleitperson –
                                                       muss vom Arzt bestätigt werden) bis zum Betrag von
                                                       Euro 0,14 je Kilometer für beide Personen (unabhängig
                                                       vom Verkehrsmittel).

Seite 23
Die BVA übernimmt Reise-(Fahrt-)kosten nicht für
           Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des
           Stadt-(Orts-)gebietes und für Fahrten bis zu 20 km
           Entfernung.

           Die Inanspruchnahme der Behandlungsstelle ist
           nachzuweisen. Dazu ist der “Auszahlungsschein für
           Reise(Fahrt)kosten“, der bei den behandelnden Ärzten
           aufliegt, zu verwenden. (Bei BVA ist der Nachweis auch
           „FORMFREI“ möglich).

           Für gehunfähige Anspruchsberechtigte werden die
           Kosten des notwendigen Transportes in die nächst-
           gelegene geeignete Behandlungseinrichtung, sowie zur
           körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und
           Hilfsmitteln übernommen. Die Beförderung von einer
           Krankenanstalt in eine andere wird jedoch in der Regel
           nicht bezahlt (ausgenommen bei medizinischer
           Notwendigkeit – z.B. bei fehlender Fachabteilung).

Seite 24
HAUSKRANKENPFLEGE

           OÖ-GKK                                    BVA

Wie BVA                     Anstelle von Anstaltspflege wird Hauskrankenpflege
                            gewährt, wenn und solange es die Krankheit zulässt.
                            Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst
                            medizinische Leistungen und qualifizierte Pflege-
                            leistungen (z.B. Verabreichung von Injektionen,
                            Wundversorgung und dgl.), nicht aber die Grundpflege
                            oder hauswirtschaftliche Versorgung.

                            Die Hauskrankenpflege wird durch diplomierte
                            Krankenschwestern(-pfleger) erbracht (Vereinbarungen
                            mit Land OÖ für Rotes Kreuz, Arb.Sam. Bund,
                            Magistrate, Volkshilfe, diverse Gemeinden u.a.).

Seite 25
HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL

                        OÖ-GKK                                                      BVA

Grundsätzlich wie BVA                                     Wegen der Fülle der zu gewährenden Heilbehelfe und
                                                          Hilfsmittel und der Tatsache, dass durch die med. techn.
Vorherige Bewilligung der GKK ist z.B. für Hörapparate,   Forschung stets Verbesserungen und die Entwicklung
Bauchmieder und für bestimmte Bandagen notwendig.         neuer Behelfe erfolgen, können nur einige Beispiele aus
                                                          diesem Bereich angeführt werden (Ansuchen bei der
                                                          BVA vorher unbedingt notwendig):

                                                          Augenprothese, Blutzuckermessgerät und Messstreifen,
                                                          Brustprothese, Haftschale (Kontaktlinse), Hörapparat,
                                                          Krankenfahrstuhl, orthopädischer Schuh einschließlich
                                                          Ausgestaltung, Adaptierung eines Konfektionsschuhes.

                                                          Behelfe der sogenannten großen Orthopädie, das sind
                                                          z.B. Prothesen und dgl. bedürfen der vorherigen
                                                          Bewilligung.

Seite 26
Der Kostenanteil des Versicherten beträgt 10% - jedoch
           mindestens Euro 27,40 (bei Sehbehelfen mindestens
           Euro 82,20 – ausgenommen für mitversicherte
           Jugendliche bis 27 Jahre). Keine Kostenbeteiligung
           besteht für Kinder, die das 15.Lebensjahr noch nicht
           vollendet haben, für Kinder die Anspruch auf erhöhte
           Familienbeihilfe haben (ohne Rücksicht auf das
           Lebensalter) und für Personen, die von der
           Rezeptgebühr befreit sind.

           Für die Übernahme der Kosten für Heilbehelfe und
           Hilfsmittel durch die BVA bestehen auch Höchstgrenzen,
           die für alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen gelten.

           WICHTIG: Ob die Anschaffung eines Heilbehelfes oder
           Hilfsmittels einer vorherigen Bewilligung durch die BVA
           bedarf, ist vor dem Kauf abzuklären!!!

Seite 27
HEILMITTEL (MEDIKAMENTE)

                        OÖ-GKK                                              BVA

Grundsätzlich wie BVA                             Die BVA trägt die Kosten der notwendigen, ärztlich
                                                  verordneten Heilmittel nach Maßgabe der Richtlinien
                                                  über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln.

                                                  Eine vorherige chef-(direktions-)ärztliche Bewilligung
                                                  muss in bestimmten Fällen vom verordneten Arzt
                                                  eingeholt werden (gilt nicht für OÖ-GKK).

                                                  Ein Privatrezept eines Wahlarztes (einer Wahlein-
                                                  richtung) kann vor Bezug des Heilmittels bei der BVA zur
                                                  Bestätigung eingereicht werden und gilt dann als
                                                  Krankenkassenrezept.

                                                  NEU: Die BVA hat mit der Ärztekammer eine
                                                  Vereinbarung getroffen, die es auch Wahlärzten
                                                  ermöglicht, Kassenrezepte auszustellen und somit für
                                                  den versicherten ein Umschreiben der Wahlarztrezepte
                                                  nicht mehr notwendig ist (gilt nicht für OÖ-GKK).

Wie bei BVA - Jedoch eine Nachsicht der Rezept-   Anlässlich des Bezuges eines Heilmittels ist bis zur
gebühr ist nicht möglich.                         Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze eine
                                                  Rezeptgebühr zu entrichten, deren Höhe jährlich
                                                  angepasst wird. Derzeit Euro 5,00.

Seite 28
Wie BVA    Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008
           Jeder Versicherte muss nur so lange Rezeptgebühr
           zahlen, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen
           einen Betrag von 2% des Nettoeinkommens erreicht hat.
           Danach ist er für den Rest des Jahres von Rezept-
           gebühren befreit. (Rezeptgebührenkonto für jeden
           Versicherten).

           Sind 2% des Nettoeinkommens erreicht, wird dies dem
           verschreibenden Arzt in der Ordination angezeigt, sobald
           die e-card des Versicherten in das Kartenlesegerät
           gesteckt wird. Der Arzt sieht nur, dass eine
           Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, nicht jedoch den
           Grund der Befreiung und vermerkt die Befreiung auf dem
           Rezept. In der Apotheke wird daraufhin die Rezept-
           gebühr nicht in Rechnung gestellt.

           Für Mitversicherte wird kein Rezeptgebührenkonto
           geführt, sondern die Kosten für die Rezeptgebühr
           werden dem Versicherten aufgerechnet.
           Kann eine Zuordnung nicht eindeutig erfolgen, weil z.B.
           beide Eltern eines Kindes beim selben
           Krankenversicherungsträger versichert sind, wird die
           bezahlte Rezeptgebühr der Mutter zugerechnet.

Seite 29
Generell Kostenzuschuss von Euro 3,63 je Impfung (bei Impfserum für Zeckenschutz: Falls ein/e Lehrer/in im
Kauf des Serums in öffentlichen Apotheken wird dieser Rahmen einer Schulveranstaltung in durch Zeckenbefall
Betrag vom Kaufpreis in Abzug gebracht).              gefährdetes Gebiet kommt, besteht die Möglichkeit, mit
                                                      Hilfe einer formlosen Bestätigung der Schule, die Kosten
                                                      für die Impfung von der BVA rückerstattet zu bekommen
                                                      - ohne Gewähr!
                                                      Kostenzuschuss seitens der Kasse (für alle): Euro 16,00
                                                      Bei beruflicher Notwendigkeit Kostenübernahme durch
                                                      die Unfallversicherung (dort anfragen).

Keine Kostenübernahmen durch die GKK bei anderen       Andere Impfungen: Schutzimpfungen werden grund-
Schutzimpfungen; Fallweise werden Grippeschutz-        sätzlich nicht vergütet. Nur im Verletzungsfalle für jene
impfungen durchgeführt.                                gegen Tollwut, Frühsommer-Meningoenzephalitis,
                                                       Starrkrampf, sowie bei unmittelbarer Infektionsgefahr im
                                                       betreffenden Haushalt für jene gegen Diphterie und
                                                       infektiöse Gelbsucht, kann ein Kostenersatz seitens der
                                                       BVA geleistet werden.

                                                       Ausnahmen: Pneumokokkenimpfung für Gefährdete
                                                       Personengruppen (Kleinkinder, Heimbewohner usw.) mit
                                                       Euro 7,00 Zuschuss.
                                                       Grippeschutzimpfung – Zuschuss Euro 15,00 (Euro 5,00
                                                       für Impfstich und Euro 10,00 für Impfserum).

Seite 30
MUTTERSCHAFT

                      OÖ-GKK                                                   BVA

Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfasst Leis-   Weiblichen Versicherten und Angehörigen werden aus
tungen für -die Zeit der Schwangerschaft               Anlass der Mutterschaft Geld- und Sachleistungen
           -die Zeit der Entbindung und danach.        gewährt.
Anspruchsberechtigt sind die Versicherten und
Familienangehörigen.
Sachleistungen: Anstalts- und Entbindungsheimpflege    Sachleistungen: Wie OÖ-GKK
                 ärztlicher Beistand
                 Hebammenbeistand
                 Heilmittel und Heilbehelfe
Barleistung: Wochengeld (Gebührt nur weiblichen
                 Versicherten)
Wochengeld gebührt für die letzten 8 Wochen vor dem
voraussichtlichen Entbindungstermin, für den
Entbindungstag und die ersten 8 Wochen nach der
Entbindung. Es handelt sich dabei um einen
Nettolohnersatz, wobei die Sonderzahlungen (13. und
14.Gehalt) bei der Bemessung berücksichtigt werden.
Zur Berechnung des Wochengeldes wird der Netto-
Arbeitsverdienst der letzten drei Monate bzw. 13
Wochen herangezogen.

Seite 31
Vorzeitiger Mutterschutz - Dazu ist ein Zeugnis eines    Vorzeitiger Mutterschutz: Wie bei OÖ-GKK
Arbeitsinspektorates oder eines Amtsarztes vorzulegen.   Es besteht für Kolleginnen die Möglichkeit eines
Damit besteht ein vorzeitiger Wochengeldanspruch ab      teilweise vorzeitigen Mutterschutzes, wenn sie
dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses.                    bestimmte Fächer (z.B. LÜM) unterrichten und
                                                         bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen.
                                                         Dabei laufen die Bezüge weiter (ohne MDL).

Verlängerung des Mutterschutzes:                         Wie OÖ-GKK
Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen
Entbindung wird aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses
berechnet. Erfolgt die Entbindung vor dem errechneten
Zeitpunkt, so verlängert sich die Frist nach der
Entbindung bis zur maximalen Dauer des
Beschäftigungsverbotes nach den Vorschriften des
Mutterschutzgesetzes.
Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder
Kaiserschnittentbindungen gebührt das Wochengeld
nach der Entbindung durch 12 Wochen.

Für die gesundheitliche Betreuung von Mutter und Kind    Wie OÖ-GKK
während der Schwangerschaft und bis zur Vollendung
des vierten Lebensjahres des Kindes wird durch die
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vorgesorgt.

Seite 32
VORSORGE(GESUNDEN)UNTERSUCHUNG

                      OÖ-GKK                                                     BVA

Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung und        Wie OÖ-GKK
rechtzeitige Bekämpfung von Krankheiten, wie z.B.
Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen.

In Betracht kommen alle Männer und Frauen ab der
Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Vorsorgeuntersuchung (VU) besteht aus der          Die e-card ist vorzulegen. Es ist kein Behandlungs-
Erhebung der Anamnese, dem allgemeinen VU-             beitrag zu entrichten, wohl aber für Leistungen, die der
Programm, sowie speziellen vereinbarten                Behandlung dabei entdeckter Leiden dienen.
Untersuchungen. Diese VU darf nur einmal innerhalb
eines Jahres durchgeführt werden (Vorlage der e-card
erforderlich).

Seite 33
KINDERBETREUUNGSGELD

                       OÖ-GKK                                                        BVA
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten leibliche          Wie OÖ-GKK
sowie Adoptiv- und Pflegeeltern von Kindern, die nach
dem 31.12.2001 geboren wurden.
Für Geburten ab 1.10.2009 wird die neue Pauschal-
variante, sowie das einkommensabhängige KBG ab
1.1.2010 gewährt.

Das KGB muss bei der OÖ-GKK mit einem Formular             Beantragung des KBG: In Angelegenheiten des KBG
beantragt werden. Das gilt für Versicherte oder            ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem
Angehörige von unselbständig Erwerbstätigen.               der Antragsteller versichert oder anspruchsberechtigt ist
Personen, die bisher nicht versichert oder                 bzw. zuletzt war. Bei Mehrfachversicherung kann der
anspruchsberechtigt waren, können ebenfalls ihren          Versicherungsträger selbst gewählt werden.
Antrag bei der OÖ-GKK einbringen. Wochengeld-              Für die Bezugsdauer des KBG wird eine eigene Teil-
bezieherinnen erhalten dieses Formular zugesandt.          versicherung beim zuständigen Krankenversicherungs-
                                                           träger begründet. Dieser ist für das gesamte Verfahren –
Voraussetzungen: Anspruch auf Familienbeihilfe,            von der Antragstellung bis zu einer eventuellen
gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind und der             Bescheidausstellung – zuständig.
Lebensmittelpunkt in Österreich. Die Leistung steht        Lediglich die Auszahlung der Leistung erfolgt – jeweils
jeweils für das jüngste Kind zu. Der Anspruch auf KBG      monatlich im Nachhinein – zentral durch die
ist unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit.        Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als
Für einkommensabhängiges KBG : Durchgehende                Kompetenzzentrum.
Erwerbstätigkeit in Österreich während der letzten sechs
Monate vor der Geburt des Kindes.

Seite 34
Die individuelle Zuverdienstgrenze bei der Pauschal-
variante darf Euro 16200 im Kalenderjahr nicht
übersteigen. Wird diese Grenze überschritten muss der
Überschreitungsbetrag zurückgezahlt werden. Diese
Zuverdienstgrenze gilt nur für jenen Elternteil, der das
KBG bezieht (nicht das Familieneinkommen).
Beim einkommensabhängigen KBG ist die
Zuverdienstgrenze mit Euro 5800 im Kalenderjahr
festgelegt.

Für Geburten ab dem 1.10.2009 besteht die Möglichkeit
aus fünf Bezugsvarianten zu wählen. Die bei der
erstmaligen Beantragung gewählte Leistungsart ist für
beide Elternteile bindend. Das KGB wird im Nachhinein
monatlich ausbezahlt.

Pauschalvarianten:
  1. Bezugsdauer 14 Monate ab Geburt (12 Monate
     einen Elternteil plus 2 Monate für zweiten Elternteil)
     dann beträgt das KBG täglich Euro 33,00.
  2. Bezugsdauer 18 Monate (15 Monate für plus
      3 Monate) – KBG täglich Euro 26,60.
  3. Bezugsdauer 24 Monate (20 Monate plus
     4 Monate) – KBG täglich Euro 20,80.
  4. Bezugsdauer 36 Monate (30 Monate plus
     6 Monate) – KBG täglich Euro 14,53.

Seite 35
Für Eltern mit sehr geringem Einkommen bzw. Allein-
erzieherinnen ist auch eine Beihilfe von täglich Euro 6,06
für längstens 12 Monate ab erster Antragstellung
möglich.

  5. Einkommensabhängiges KGB
12 Monate für einen Elternteil – Verlängerung bis
längstens zum 14.Lebensmonat des Kindes, wenn der
zweite Elternteil mindestens 2 Monate KBG bezieht.
KBG täglich maximal Euro 66,00.
Höhe des einkommensabhängigen KBG – im Ausmaß
von 80% des Wochengeldbezugs oder 80% des
Einkommens (ohne KBG) aus dem Jahr vor der Geburt.

Mindestbezugsdauer des KBG: Blöcke von mindestens
zwei Monaten, wobei ein zweimaliger Wechsel zulässig
ist.
Bei späterer Antragstellung gebührt das KGB bis zu
sechs Monaten rückwirkend.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Verlängerung der Höchstbezugdauer für einen Elternteil
um maximal 2 Monate möglich (Verhinderungskarenz).

Bei Mehrlingsgeburten gebührt für das zweite und
jedes weitere Kind ein Zuschlag in der Höhe der halben
Grundleistung. Diese Zuschläge gebühren beim einkom-
mensabhängigen KBG nicht.

Seite 36
Voraussetzung: Nachweis der Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungen (jeweils 5 Untersuchungen während der
Schwangerschaft und weitere fünf Untersuchungen des
Kindes von der Geburt bis zum 14. Lebensmonat des
Kindes).

Werden die Untersuchungen nicht oder nicht zur Gänze
nachgewiesen, so gebührt das KBG je nach gewählter
Pauschalvariante ab einem bestimmten Lebensmonat
des Kindes nur mehr in halber Höhe.
Beim einkommensabhängigen KBG wird der tägliche
Auszahlungsbetrag um Euro 16,50 gekürzt.

Wird der Nachweis aller Untersuchungen bis spätestens
zur Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes
nachgebracht, erfolgt rückwirkend die Zuerkennung der
Leistung in voller Höhe.

Seite 37
ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ

                       OÖ-GKK                                                    BVA

Die Zahnbehandlung ist nach Maßgabe der Bestimmung      Die BVA gewährt als Leistungen im Rahmen der
der Satzung zu gewähren. Als Leistung der               Zahnbehandlung konservierende, chirurgische und
Zahnbehandlung kommen chirurgische Zahnbehandlung,      kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz.
konservierende Zahnbehandlung und
Kieferregulierungen, sowie der unentbehrliche           Konservierende Zahnbehandlung: Untersuchung des
Zahnersatz in Betracht.                                 Zustandes der Zähne und des Mundes, Zahn-
                                                        füllungen, Wurzelbehandlungen, Behandlungen von
Konservierende Zahnbehandlung umfasst z.B.              Mundkrankheiten und Zahnsteinentfernungen.
Untersuchung der Zähne und des Mundes, Zahn-
füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnstein-               Chirurgische Zahnbehandlung: Entfernen von Zähnen
entfernungen usw.                                       und Zahnwurzeln bzw. jeglicher operativer Eingriff.

Chirurgische Zahnbehandlung umfasst z.B. operative    Kieferorthopädische Behandlung: Wiederherstellung
Entfernung von Zähnen und Zahnwurzeln usw.            normaler Bissverhältnisse (Behandlungsantrag durch
                                                      Zahnarzt). Wird gewährt, wenn dadurch schwere
Kieferregulierungen werden nur dann gewährt, soweit Gesundheitsschädigungen verhütet werden können,
sie zur Verhütung von schweren Gesundheits-           oder wenn sie notwendig ist, um berufsstörende
schädigungen oder zur Beseitigung von berufsstörenden Verunstaltungen zu beseitigen.
Verunstaltungen notwendig sind. In der Regel soll die In der Regel soll die kieferorthopädische Behandlung
Kieferregulierung nicht länger als 3 Jahre dauern.    (Zahnregulierung) nicht länger als drei Jahre dauern.

Seite 38
Abnehmbare Kieferregulierung = Vertragsleistung -       Die BVA gewährt bei kieferorthopädischer Behandlung
wird vom Vertragszahnarzt direkt mit der GKK            (Zahnregulierung) mit festsitzenden Geräten einen
verrechnet.                                             Kostenbeitrag von Euro 610,45. Bei einer Behandlung
Die Zuzahlung vom Versicherten/Angehörigen wird vom     mit abnehmbaren Geräten erfolgt eine vertragliche
Zahnarzt direkt eingehoben: Euro 392,00.                Verrechnung (Behandlungsbeitrag 156,80 Euro).
Für festsitzende Kieferregulierung wird ein Zuschuß
von Euro 313,60 geleistet.

Zahnersatz: Als unentbehrlicher Zahnersatz wird im      Zahnersatz: Ein notwendiger Zahnersatz wird von der
allgemeinen der abnehmbare Zahnersatz samt med.         BVA in Kunststoff gewährt, kann aber auch in Form von
notwendiger Haltelemente (Klammerzahnkrone)             Metallgerüstprothesen, sowie Klammerzahnkronen auf
honoriert. Das sind z.B. Kunststoff-Prothese,           Rechnung der BVA beigestellt werden (normaler
Metallgerüst-Prothese, Verblend-Metall-Keramikkrone     Behandlungsbeitrag: 20%).
und Voll-Metallkrone. Die beiden letzteren nur dann,    Bei sozialer Schutzwürdigkeit (Einkommen, Größe der
wenn sie zur Abstützung und zum Halt der Prothese       Familie) kann der Behandlungsbeitrag ganz oder
nötig und geeignet sind. Vom Versicherten/Angehörigen   teilweise nachgesehen werden (Antrag an BVA).
sind Zuzahlungen direkt vom Arzt einzuheben.

Zur Überbrückung des Zeitraumes von 12 Wochen           Zur Überbrückung des Zeitraumes von 12 Wochen,
gelten die selben Bestimmungen wie bei der BVA.         zwischen Extraktion der Zähne und der Herstellung des
Neuherstellung einer Prothese usw. kann frühestens      bleibenden Zahnersatzes, kann eine Versorgung mit
nach 6 Jahren wieder gewährt werden.                    dem „Sofortzahnersatz“ erfolgen.

Seite 39
Für festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Stiftzähne und       Für Zahnkronen, Stiftzähne und Brücken werden pro
Brücken) wird kein Zuschuss geleistet; Ausnahme: Wenn      Zahneinheit ein Kostenbeitrag der BVA von Euro 100,00
ein abnehmbarer Zahnersatz aus med. Gründen nicht          gewährt (Vorlage einer saldierten Rechnung
möglich ist (Auskunft bei GKK einholen).                   erforderlich). Bei medizinischer Notwendigkeit (z.B.
                                                           Missbildung des Gebisses, Einschränkungen nach
                                                           Operationen) ist eine Gewährung von Zuschüssen bis zu
                                                           Euro 209,30 pro Zahneinheit möglich.

Sowohl bei Zahnersatz, als auch bei Kieferregulierung      Zahnersatz bedarf der vorherigen Bewilligung der BVA
bedarf es der vorherigen Bewilligung der GKK.              (Zahnarzt rückfragen!). Die Gebrauchsdauer für
                                                           Zahnersatz ist einheitlich mit 6 Jahren festgelegt.
Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch
beschädigte Prothese leistet die GKK keinen Ersatz.        Zusatz: Bei Füllungen und Prothesen werden im Fall
                                                           einer medizinisch nachgewiesenen Allergie gegen
Bei Füllungen und Prothesen im med. begründeten            herkömmliche Metalle oder Kunststoffe Zuschüsse für
Einzelfall (z.B. Allergie gegen Materialien) leistet die   die Kosten bei besonderem Material gewährt.
GKK einen Zuschuss zu den Kosten der besonderen
Materialien (Auskünfte bei GKK vorher einholen).

Wahlzahnarzt: Die Kostenerstattung wird in der Höhe        Wahlzahnarzt: Die Kostenerstattung wird in der Höhe
von 80% des Betrages gewährt, der bei                      des Betrages gewährt, der bei Inanspruchnahme eines
Inanspruchnahme eines Vertragsarztes der Kasse von         Vertragsarztes der Kasse von dieser aufzuwenden
dieser aufzuwenden gewesen wäre.                           gewesen wäre.

Seite 40
Sie können auch lesen